Safe-FH Covid-19 Strategie der FH Burgenland Gruppe (10.01.2022)
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Safe FH Strategie - Grundsätzliches
• Wir wissen nicht wohin die Reise geht
• Epidemie verläuft multivariabel, komplex, chaotisch
• 100%ige Sicherheit gibt es keine
• Ein Maßnahmenbündel ist notwendig
• G- Check muss konsequent und lückenlos sein
• Ziel: Bubble
https://zdfheute-stories-scroll.zdf.de/corona-massnahmen-kaesemodell/index.html
• Paradigmenwechsel von Fremd- auf Selbstschutz
• Uneinheitliche Durchimpfungsrate in den Studiengängen (99% - 80%)
• Wann kommt: 2G- Regel ab 1.2.2022?
2Safe-FH Strategie
Information
„Ich informiere mich und gebe
Informationen weiter“
Evaluation
„Ich gebe Feedback“ Sensibilisierung
„Ich bin betroffen“
Compliance
„Ich halte die Regeln ein“ Commitment
„Ich mache mit“
3Prävention – „alles ausschöpfen“
• Prävention statt Intervention
• Empfehlungen zur Stärkung des Immunsystems
Erholung,
Ausreichend Bewegung
Regeneration & Schlaf
Einhaltung der
Gesunde Ernährung
Hygiene-
Schutzmaßnahmen
Covid-19 Impfung
4Zielgruppen
Die Safe-FH Strategie hat für folgende Zielgruppen Gültigkeit:
• Studierende
• Lektor*innen
• Leitungsfunktionen
• Mitarbeiter*innen
• Projektpartner*innen
• Besucher*innen
5Safe-FH Hotline FH Burgenland
• Verfügbar ab 01.September 2021
• Montag bis Freitag (08:00 – 16:00 Uhr); Samstag (08:00-14:00 Uhr)
• Kontaktdaten:
• Tel.: 05 7705 1450
• Mail: safe-fh@fh-burgenland.at
• Erste Informationsstelle an der FH Burgenland im Falle eines Corona
Infektionsfalles bzw.Verdachtsfalles
Achtung: Die Hotline ersetzt nicht die Hotline des Gesundheitsministeriums! Bei
gesundheitlichen Fragen und Anliegen stehen folgende Hotlines zur Verfügung:
Gesundheitstelefon des Gesundheitsministeriums: 1450 (bei Verdachtsfall Covid-19)
6Safe-FH Regeln an der FH Burgenland
Mund-Nasen-Schutz
Abstand halten!
- In allen Bereichen ist eine FFP-2
- mind. 2 Meter in allen Bereichen Maske zu tragen
Im Erkrankungsfall zu Hause Pausengestaltung
bleiben
- Information umgehend an Corona - Nach 45 Minuten Präsenzlehre 10
Hotline der FH Burgenland Minuten Pause mit Querlüftung,
- Bei Fieber das Gebäude nicht Lehrsaal verlassen
betreten bzw. verlassen
Atemhygiene und
Verhalten bei Covid-19
Händedesinfektion
Symptomen
- Beim Auftreten von möglichen - Beim Husten oder Niesen Mund und
Covid-19 Symptomen melde dich Nase mit gebeugtem Ellbogen oder
beim Gesundheitstelefon des einem Taschentuch bedecken
Gesundheitsministeriums unter - Händedesinfektion beim Betreten
1450 des Gebäudes sowie regelmäßiges
Händewaschen
72,5+ G Regelung
• Dreh- und Angelpunkt des Safe-FH Konzeptes ist die Definition von Personen,
von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht. Hier wird von den drei
G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“. Zusätzlich müssen immunisierte
Personen auch Testungen mit einem „Antigen-Schnelltest“ bzw. mit einem PCR-
Test nachweisen. (2,5+ G-Regel bis 31.1.2022).
• Zutritt zu den Räumlichkeiten der FH Burgenland ist nur mit gültigem 2,5+ G-
Regel Nachweis (in der gültigen Version der Safe FH Strategie) möglich.
• Für nichtimmunisierte Personen ist als Testnachweis nur ein PCR-Test (48
Stunden ab Testabnahme) gültig
8Geimpft
• Immunisierung durch zwei Teilimpfungen: Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die
Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 270 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den
beiden Impfungen verstrichen sein.
• Weitere Impfungen („3. Dosis"): Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer
des Impfnachweises erneut 270 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei der
nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen anderen
Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
• Für Janssen-Geimpfte gilt ab 3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass
• Immunisierung durch Impfung von Genesenen: Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein
positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung
bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab
dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-
2 für 270 Tage
9Genesen
• Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
• Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit
SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen
worden sein.
• Ein behördlicher Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten
180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte
Person ausgestellt wurde.
• Vollständig geimpfte (z.B. mittels zwei Dosen) und anschließend genesene
Personen sind jenen Personen, die eine weitere Impfung „Booster“ erhalten
haben, gleichgestellt.
10Getestet
• Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives molekularbiologisches
Testergebnis (PCR-Test) gilt nicht länger als 48 Stunden ab Abnahme.
• Antikörper-Tests wird nicht mehr anerkannt.
112,5+ G Check – Studierende und Lektor*innen (bis 31.1.2022)
• Hochladen des 2,5+ G- Nachweises (geimpft, genesen, getestet) mit QR-Code auf CIS
• Wenn 2,5+ G- Nachweis korrekt erkannt - wird nur das Gültigkeitsdatum gespeichert
• Wenn 2,5+ G- Nachweis nicht erkannt wird nochmaliges manuelles Hochladen notwendig – Prüfung
durch Safe-FH Hotline
• Manuelle Überprüfung 2,5+ G- Nachweis: erfolgt durch die Safe-FH Hotline danach Status rot oder grün
• Prüfung positiv: Nachweis mit Gültigkeitsdauer wird gespeichert
• Prüfung negativ: Nachweis wird nicht akzeptiert. Person wird über E-Mail informiert. Es erfolgt eine
individuelle Prüfung durch Safe FH, STGL/STGMgmt
• 2,5+ G –Nachweis Klärung an FH erfolgt in einem Wartebereich durch Service Center/STGMgmt
• Kann keine gültige Klärung des 2,5+ G- Nachweises (geimpft, genesen, getestet) vor Ort geklärt
werden, muss das FH Gelände verlassen werden: Die Anweisung dazu erfolgt durch DEPL, STGL oder
Covid-19 Beauftragte
• Gründe für Nichtanerkennung des 2,5+ G- Nachweises
• Fehlende 2. Impfung (Biontech, Moderna, Astra Zenica)
• Johnson & Johnson Impfstoff weniger als 22 Tage nach Erstimpfung
• In Österreich nicht anerkannte Impfstoffe (Sputnik, Sinopharm)
• Gültigkeitsdauer der Impfung (270 Tage) oder Genesung (180 Tage) ist abgelaufen
• Antigen-Test nicht anerkannt durch BMSGPK
• Gültigkeitsdauer PCR-Test ist abgelaufen
• Wohnzimmertest (die alleine durchgeführt werden)
12Verhalten im Covid 19 - Infektionsfall
• Person ist infiziert:
1. Keine Anwesenheit an der FH:Verdachtsperson kontaktiert 1450 Hotline und Safe FH Hotline
2. Anwesenheit an der FH:
a) Verdachtsperson kontaktiert 1450 Hotline - weitere Anweisungen erfolgen von der zuständigen
Behörde. Kontaktpersonen rufen nicht 1450 an
b) Infizierte Person kontaktiert Safe FH Hotline (SFH). SFH informiert Studiengangsleitung und
Studiengangsmanagement
a) STGM organisiert die Kontaktliste (Anwesenheitsliste) und SFH stellt diese der Behörde zur Verfügung.
b) STGL/STGM informiert Personen auf der Kontaktliste über Infektionsfall. Behörden übernehmen Einstufung
210915_Behoerdliche_Vorgangsweise_bei_SARS-CoV-2_Kontaktpersonen_Kontaktpersonennachverfolgung.pdf
(fhbgld.at)
13Ablauf im Covid 19- Infektionsfall
Ausgangssituation: Person meldet sich bei 1450 und Verdachtsfall wird bestätigt
• Erstellung der Kontaktliste FH durch STGMT/STGL und Weiterleitung an Behörde durch
Safe FH Hotline (SFH) an Eisenstadt Magistrat oder BH Oberwart
• FH-Kontaktliste (Anwesende) soll enthalten: Name, Anschrift, Tel. Nr, Zeitdauer >15 Min.
• STGM versendet Brief an alle Personen auf der FH Kontaktliste
• Entscheidung K1/K2 trifft Behörde
• STGMT erhebt nach behördlicher Festlegung den KI/K2 Status der Kohorte
• STGL entscheidet unter Berücksichtigung des Anteils von geimpften und genesenen
Studierenden (K2) ob Präsenz-/Online- oder Hybridlehre durchgeführt wird.
Rücksprache mit einem der Covid-19 Beauftragten (Kleinrath Günter, Mühl Martin, Erwin
Gollner) optional möglich
• Teilnahme an Vorlesung FFP 2 Maske (Pflicht auch im Hörsaal) sowie Antigenschnell-Test
und/oder PCR Test.
• STGMT/STGL/Lektor*innen überprüft 2,5+ G Status aller Anwesenden zu Beginn der
Vorlesung
142,5+ G –Check Mitarbeiter*innen (bis 31.1.2022)
• Hochladen des 2,5+ G- Nachweises (geimpft, genesen, getestet) mit QR-Code auf CIS
• Gleicher 2,5+ G-Prozess Check wie bei Studierenden und Lektor*innen
• Geimpfte und genesene Personen haben darüber hinaus vor bzw. spätestens bei Betreten der FH-
Gebäude einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests
vorzuweisen. Die FH Burgenland gilt als „befugte Stelle“, wenn die Testung an der FH Burgenland
vorgenommen worden ist
• Geimpfte und genesene Mitarbeiter*innen haben für den Fall, dass sie zumindest drei Tage
während einer Kalenderwoche eines der FH-Gebäude betreten, für zumindest einen dieser Tage
ein negatives molekularbiologisches Testergebnis (PCR-Test), das nicht länger als 48 Stunden ab
Abnahme zurückliegt, vorzulegen. Die Überprüfung erfolgt durch Dienstvorgesetzte oder einer
von ihnen beauftragten Person
• Führungskräften steht eine Liste in CIS zur Verfügung, in der das Gültigkeitsdatum des zulässigen
„Gs“ ersichtlich ist
• Mitarbeiter*innen, die sich regelmäßig testen, müssen zu Dienstbeginn bei ihrem unmittelbaren
Vorgesetzten oder dessen Vertretung, unaufgefordert ihren gültigen Testnachweis vorlegen.
• Die Führungskräfte sind in weiterer Folge aufgefordert, ihre Mitarbeiter*innen regelmäßig auf die
Gültigkeit des 2,5+ G-Status zu überprüfen.
15Gesund
• Nur gesunde Personen sollen die FH Burgenland betreten
• Bei Erkältungssymptomen, wie z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen
Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinnes oder Fieber das FH
Gelände nicht betreten.
• Ab einer Körpertemperatur von 37,8° (= Fieber) ist das Betreten des FH-Gebäudes
untersagt bzw. sofort zu verlassen.
• Gesundheitskompetenz:
• Zum Selbstschutz kann überall und jederzeit eine FFP-2 Maske getragen werden. Für
getestete Personen wird dies besonders empfohlen.
• Für regelmäßige Belüftung und Händehygiene sorgen.
• Abstand halten und keine Begrüßungsrituale mit Körperkontakt.
16Büroregelung Mitarbeiter*innen
Mitarbeiter*innen haben die Möglichkeit in der Kombination von Home-Office und
Präsenzarbeit im Rahmen der aktuell gültigen Homeoffice-Regelung zu arbeiten.
• Bei Anwesenheitszeiten an der FH Burgenland ist vorrangig das eigene Büro
als Arbeitsplatz zu wählen
• Die Anwesenheit vor Ort ist im Raumbuchungssystem in CIS zu buchen.
Kontakterfassungslisten sind weiterhin zu führen.
• Anwesenheitszeiten sind mit den Präsenzzeiten der unterschiedlichen
Studiengänge bzw. bei sonstigen Organisationseinheiten mit dem Vorgesetzten
abzustimmen
• Es gilt die Empfehlung, dass nur 1 Mitarbeiter*in in einem Büro an einem Tag
sitzen sollen (1-1-1 Regelung). Auf regelmäßige Lüftung ist zu achten. Die
Nutzung von Großraumbüros wird in Rücksprache mit dem Covid-19
Beauftragten des jeweiligen Standortes geregelt.
17Zutrittsregelungen zum FH Burgenland Gelände
• Ziel: Personenströme an den Studienzentren möglichst zu verdünnen
• Zutritt durch beschilderte Ein- & Ausgänge
• Das Betretungskonzept wird durch Beschilderungen erkenntlich
gemacht und ist streng einzuhalten
18Zutrittspläne – exemplarisch Eisenstadt
Studienzentrum Eisenstadt Erdgeschoß
19Zutrittspläne – exemplarisch Pinkafeld
Hauptgebäude Pinkafeld
20Covid-19 Krisenstab der FH Burgenland
Für ein effektives Krisenmanagement im Umgang mit Covid-
19 im Hochschulbetrieb
Pehm, Hanreich
Einsatzleitung (Krisenstab Covid-19)
Mühl, Gollner
Leitung Stabsarbeit
S1 (Personal) S4 (Infrastruktur) S 7 (Recht)
S2 (Lage) S 5 (Öffentlich- S 6 (Melde-
keitsarbeit) sammelstelle)
S3 (Einsatz)
Koordinationsgruppe Covid-19
inkl. Covid-19 Vertrauenspersonen der Departments und
Geschäftsbereiche
Netzwerk Covid-19
21Covid-19 Beauftragte
• Je Standort ein Covid-19 Beauftragter
• Überprüfung der Einhaltung der Covid-19 Sicherheitsbestimmungen
• Organisatorischer Support im Falle eines Lockdowns
Standort Pinkafeld
Kleinrath Günter
Guenter.kleinrath@fh-burgenland.at
Standort Eisenstadt
Martin Mühl
martin.muehl@fh-burgenland.at
22Informationen zu Safe-FH
Weiterführende Informationen zur Safe-FH Strategie erhältst du unter:
WWW.FH-BURGENLAND.AT/SAFE-FH-COVID-19-INFOS
Für Mitarbeiter*innen finden sich weiter Informationen im CIS unter dem Punkt
Aktuelle Informationen für Mitarbeiter*innen - SARS-CoV-2 Virus
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