COVID 19 - Verhalten in der Pandemie - Infektionsschutz und besondere hygienische Anforderungen in der Lebensmittelverarbeitung

 
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COVID 19 - Verhalten in der Pandemie - Infektionsschutz und besondere hygienische Anforderungen in der Lebensmittelverarbeitung
COVID 19 - Verhalten in der Pandemie

            Infektionsschutz und
 besondere hygienische Anforderungen in der
         Lebensmittelverarbeitung
COVID 19 - Verhalten in der Pandemie - Infektionsschutz und besondere hygienische Anforderungen in der Lebensmittelverarbeitung
COVID 19 – Verhalten in der Pandemie
1.   COVID 19 … der Virus
2.   Infektionsschutzbelehrung
3.   Personalhygiene
4.   Produkthygiene
5.   Prozesshygiene
6.   Reinigung und Desinfektion
COVID 19 - Verhalten in der Pandemie - Infektionsschutz und besondere hygienische Anforderungen in der Lebensmittelverarbeitung
COVID 19 – Pandemie

Pandemie ….

• länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer
    Infektionskrankheit beim Menschen

• Ausrufung einer Pandemie erfolgt durch den Generaldirektor der
    WHO (World Health Organization - Weltgesundheitsorganisation)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pandemie

Quelle Foto: https://covid19.who.int/

Link Fallzahlen in Deutschland: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
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COVID 19 -Pandemie
1. COVID 19 … der Virus

• aus dem Coronavirus resultierende Lungenkrankheit

• Verläufe der Krankheit
    … sind laut RKI (Robert Koch Institut) unspezifisch
    … vielfältig und variieren stark
    … von symptomlosen Verläufen bis zu schweren
      Pneumonien mit Lungenversagen und Tod

Quellen: https://www.tagesschau.de/inland/corona-pandemie-glossar-101.html

        https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Koch-Institut
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COVID 19 -Pandemie
1. COVID 19 … der Virus

• Symptome: (*… selten)
  o Trockener Husten, Kurzatmigkeit
  o Fieber, Erschöpfung
  o Halsschmerzen*, laufende Nase*, Niesen*
  o Fehlender Geschmacks- und Geruchssinn*
  o Verminderte Funktion der Nieren*
  o Durchfall*
  o Verminderte Anzahl weißer Blutkörperchen*

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/corona-pandemie-glossar-101.html
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COVID 19 -Pandemie
1. COVID 19 … der Virus

• Übertragung
  o Tröpfcheninfektion … entstehen beim Husten und Niesen und
    können beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des
    Mundes und ggf. des Auges aufgenommen werden

 o Schmierinfektion…Tröpfchen, die sich auf Oberflächen (Hände,
    Gegenstände) befinden und dann übertragen werden

 o Aerosole … Tröpfchen (kleiner als 5 Mikrometer) die sich in der
    Luft bewegen und aufgenommen werden
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COVID 19 -Pandemie
1. COVID 19 … der Virus (Tröpfcheninfektion)

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                                                                             o über die Luft

Link: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html#c6245
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COVID 19 -Pandemie
1. COVID 19 … der Virus (Schmierinfektion)

                    • Übertragung über Körperkontakt

                    • Übertragung über Gegenstände
                      oder Lebensmittel
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COVID 19 - Pandemie
2. Infektionsschutzbelehrung (Ergänzung)
nach IfSG §§ 42 und 43

Zum Schutz des Verbrauchers und zum eigenen Schutz, muss von
jedem Beschäftigten ein hohes Maß an Eigenverantwortung und
Beachtung der Hygieneregeln verlangt werden.

• Bei Ihrer Tätigkeit im Umgang mit Lebensmitteln können Sie den Virus übertragen.

• Sie müssen dem Betriebsleiter daher unverzüglich melden, wenn bei Ihnen
  Symptome der Infektionskrankheit auftreten.
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COVID 19 -Pandemie
2. Infektionsschutzbelehrung (Ergänzung) nach IfSG §§ 42 und 43
Was müssen Sie tun, wenn Sie Zeichen von der Krankheit bei sich
merken:
à Bleiben Sie bitte Zuhause/ Gehen Sie direkt nach Hause.
à Treffen Sie sich nicht mit anderen Menschen.
à Rufen Sie Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin an.
à Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin sagt Ihnen dann
  was Sie machen sollen.
  In dringenden Fällen:                                   Hausarzt

à bundesweiter Informations-Notruf zu Covid 19: 116 117
à Innerbetriebliche Notrufnummer: 030 54 00 44 112
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COVID 19 -Pandemie
2. Infektionsschutzbelehrung - Informationsfluss

                         • Meldung (zunächst telefonisch) bei Ihrem
                           Hausarzt. Ihr Hausarzt bespricht mit Ihnen
                           die nächsten Schritte.

                         • Meldung (telefonisch) beim
                           Gesundheitsamt und beim Arbeitgeber
                           bei Eigeninfektion.

                         • Meldung (telefonisch) auch dann beim
                           Arbeitgeber, wenn im engeren
                           Familienkreis eine Infektion bekannt ist.
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COVID 19
3. Personalhygiene

Die bisherigen
Regelungen für die
Personal- und
Prozesshygiene bleiben
unverändert bestehen.

Zusätzlich:
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COVID 19 -Pandemie
3. Personalhygiene - Arbeitskleidung
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COVID 19 -Pandemie
3. Personalhygiene – Reinigung der Arbeitskleidung

                       • Arbeitskleidung immer separat mit Vollwaschmittel
                         waschen (nur Arbeitskleidung in eine Maschine)
                       • Waschen bei mind. 60°C
                       • Wäsche separat trocknen
                       • Wäsche bügeln (Hitze des Bügeleisens desinfiziert
                         die Wäsche nochmals)
                       • Sauberen Beutel für den Transport benutzen
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COVID 19 -Pandemie
3. Personalhygiene –
Reinigung der Hände
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3. Personalhygiene – Desinfektion der Hände   Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%A4ndedesinfektion
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COVID 19 -Pandemie
3. Personalhygiene – Hautschutz
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3. Personalhygiene – Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
                                 Einweg-Mundschutz, wenn gefordert
                                 • Täglich wechseln

                                 Handschuhpflicht
                                 • Über die gesamte Schicht-Pflicht
                                 • Wechsel der Handschuh: beim Wechsel der
                                   Arbeitsgänge zwischen reinen und unreinen Bereich
                                 • Unterscheidung der Handschuh zur
                                   Lebensmittelverarbeitung und zur Reinigung.

                                 àAchten Sie auf den Hautschutz
                                  Aufgrund der langen Zeit des Tragens von Handschuhen
                                  wird die Benutzung von Hautschutz- und Hautpflegecremes
                                  um so notwendiger. Informieren Sie sich an Ihrem
                                  Hautschutzplan in der Einrichtung.

                                 Schutzbrille
                                 •   Bei Arbeiten mit eventuell kontaminierten
                                     Flüssigkeiten (z.B. Entsorgen von
                                     Speisenabfällen), Schutzbrille tragen.
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COVID 19 -Pandemie
3. Personalhygiene – Trennung der Bereiche

Reiner Bereich:                     Unreiner Bereich:
• Räume, die nur vom Personal zur   • Räume, die von verschiedenen
  Lebensmittelherstellung benutzt     Personengruppen benutzt
  werden                              werden/Räume der Einrichtung
• Umkleideräume                     • Toiletten
• Lebensmittellager                 • Wareneingang
• Küche zur Verarbeitung von        • Speisenräume
  Lebensmitteln                     • Geschirrrückgabe und Bestückung
• Speisenausgabe                      der Spülmaschine/ Reinigung des
• Abwasch- Entnahme des               Geschirrs
  sauberen Geschirrs                • Entsorgung der Speisenabfälle
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4. Produkthygiene

Die Übertagung des Virus erfolgt über Tröpfcheninfektion.
Deshalb ist jede Situation, bei der Tröpfchen auf ein Lebensmittel
gelangen können zu vermeiden.

àVerwenden Sie bspw. Molkereiprodukte in Einzelverpackungen
  als Dessert.

Beim Erhitzen der Lebensmittel auf mindestens 75°C werden die
Viren abgetötet.
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5. Prozesshygiene - Warenannahme

Versuchen Sie bewusst bei der Warenannahme oder sonstigen
Tätigkeiten auf „Gefälligkeitsleistungen“ durch Hausmeister,
Fahrer oder andere Personen zu verzichten.
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5. Prozesshygiene
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5. Prozesshygiene - Produktion

• Die Prozesshygiene wird nicht verändert.
• Lebensmittel erst kurz vor der Verarbeitung aus der Kühlung
    entnehmen
•   Kerntemperatur/Gartemperatur zwingend >75°C von allen
    zubereiteten Speisen einhalten
•   Messung der Temperaturen mit einem geprüftem Thermometer und
    Dokumentation
•   Kontrolle der Ausgabetemperaturen
•   Ausgabetemperaturen aller 20- 30 min kontrollieren
•   Während der Speisenausgabe alle Lebensmittel warm halten >65°C
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5. Prozesshygiene - Speisenausgabe

• Besteckkästen sind in der      Getränk: Wird in der Küche ausgegeben.
  aktuellen Situation nicht      Besteck: Wird mit dem Essen ausgegeben.
  zulässig.

• Wassergläser dürfen nicht
  im öffentlichen Raum
  stehen.

• Wasserkrüge sind in der
  aktuellen Situation nicht
  erlaubt.
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5. Prozesshygiene - Ausgabe

• 1,5m Mindestabstand in der Warteschlange
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5. Prozesshygiene - Abfallentsorgung

• Benutztes Geschirr und Speisereste
  sind eine Gefahrenquelle.             Schutzbrille
• Beim Um- und Auskippen der            Mundschutz
  Essensrestebehälter, sowie bei der    Schutzhandschuh
  Reinigung der Behälter besonders
  vorsichtig agieren und sich mit der
  persönlicher Schutzausrüstung gegen
  Infektionen schützen!
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6. Reinigung und Desinfektion

• Bekannte Regeln der Reinigung und
 Desinfektion einhalten.

• Zum Arbeitsende muss eine gründliche
 Desinfektion mit Orosept K erfolgen!
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6. Reinigung und Desinfektion

1. Arbeitsflächen gründlich reinigen
2. Desinfektionslösung herstellen
         à Orosept K - 3%ige Lösung
         = 30ml Orosept K und auf 1l mit Wasser auffüllen
3.   Feucht auf die Arbeitsflächen auftragen
4.   ca. 30 Minuten muss eine feuchte Fläche zurückbleiben
5.   Am Fußboden trocknet die Desinfektionslösung an
6.   Arbeitsflächen müssen mit klarem Wasser nachgespült werden
Wir danken für   Ihre
Aufmerksamkeit
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