DAS ABONNEMENT MEIN ABO - MEINE ERSPARNIS - ESWE Verkehr

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DAS ABONNEMENT MEIN ABO - MEINE ERSPARNIS - ESWE Verkehr
DAS ABONNEMENT
       Für alle Vielfahrer und Klimafreunde unverzichtbar

                   MEINE ERSPARNIS         MEINE
                                          AUSZEIT

                                                              MEIN GUTES
              MEIN ABO                                         GEWISSEN

              MEIN ZIEL
                                                     MEINE
                MEINE                               TAKTUNG
                EXTRAS

                                       Mit Bestellschein         2022
vorteile

varianten

zusatznutzen

tarif-infos
DAS ABONNEMENT MEIN ABO - MEINE ERSPARNIS - ESWE Verkehr
2     VORTEILE

    Busfahren im Abonnement: Preisgünstig und klimaschonend
    Verehrte Fahrgäste, liebe Nahverkehrsnutzer,

    wussten Sie schon, dass man Preisvorteile und Klimaschutz zusammen abonnieren
    kann? Mit einem Jahreskarten-Abonnement von ESWE Verkehr geht das!
    Unsere Abos bieten Ihnen und auch der Umwelt jede Menge Vorteile: Häufig fahren,
    einfach sparen und dabei das Klima schonen. In dieser Broschüre erfahren Sie alles
    über unsere Abo-Devise „sparen, bequem, flexibel“.

    Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem vorteilhaften Nahverkehrs-
    Abonnement!

    Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft
DAS ABONNEMENT MEIN ABO - MEINE ERSPARNIS - ESWE Verkehr
VORTEILE             3

Abo-Leistungen auf einen Blick
VERSIONEN-VIELFALT: PASSGENAU FÜR IHREN INDIVIDUELLEN BEDARF

Kein anderes Ticket ist so individuell wie das Abonnement – denn die Zahl der
Versionen ist groß: So gibt es neben dem klassischen Abo auch das 9-Uhr-Abo (siehe
Seite 7) sowie das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen (siehe Seite 8).
Darüber hinaus können Sie bei der Bezahlung wählen zwischen einer preisredu-
zierten Einmalzahlung am Beginn der Laufzeit und der Abbuchung des Abo-Preises
in zwölf Monatsraten. Individuell wählbar ist auch der Gültigkeitsbeginn Ihres Abos:
Er kann frei nach Belieben zu jedem Monatsersten bestimmt werden.*

Ebenfalls ganz individuell, Ihrem jeweiligen Bedarf entsprechend, können Sie außer-
dem entscheiden, ob auch andere Personen Ihr Abo-Ticket nutzen dürfen sollen. Das
Abonnement gibt es nämlich – ohne Preisunterschied – wahlweise** als …

· übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. Hierbei können Sie
  also Ihre eTicket-Chipkarte beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen
  usw. weitergeben.

·	persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber – und nur in Verbindung mit
  einem amtlichen Lichtbildausweis – gilt. Auf der personalisierten eTicket-Chip­
  karte sind Ihr Name (in verschlüsselter Form), Ihr Geburtsdatum (Monat und Jahr)
  sowie Ihr Geschlecht gespeichert.

Egal, wie Sie sich entscheiden: Ihr Abo-Ticket kommt in jedem Fall als praktische
eTicket-Chipkarte zu Ihnen, die viele Sicherheits- und Komfortvorteile besitzt. Zum
Beispiel wird Ihnen die Chipkarte im Fall eines Verlusts gegen Zahlung einer Gebühr
ersetzt. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Mobilitätszentrale und in unseren Mobi-
litätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre).

* Das Seniorenticket Hessen gilt frühestens ab dem Beginn jenes Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
** Das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen gibt es ausschließlich in der persönlichen Variante.
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4      VORTEILE

    Sie legen Wert auf Sparsamkeit?
    DAS ABONNEMENT SCHONT IHREN GELDBEUTEL

    · Ab 1,87 €* pro Tag unterwegs sein:
     Schauen Sie sich um! Wo sonst bekommen Sie umfassende Mobilität in ganz
     Wiesbaden und Mainz für gerade einmal 1,87 €* am Tag?

    · Das Abo rentiert sich – früher, als Sie vielleicht denken:
     Rechnen Sie mal nach! Das Abo macht sich bezahlt, denn Sie erzielen über 18 %
     Ersparnis im Vergleich zu zwölf Monatskarten.* Und falls Sie bisher Nutzer von
     9-Uhr-Monatskarten sind, können Sie monatlich 12,82 € sparen: Denn die 9-Uhr-
     Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) kostet 69,80 €, während Sie fürs 9-Uhr-Abonne-
     ment* umgerechnet nur 56,98 € im Monat bezahlen.

    · 2 % Skonto bei Jahresvorauszahlung:
     Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr eines Jahres am Beginn der Laufzeit bezah-
     len, reduziert sich der Betrag im Vergleich zur Zahlung in zwölf Monatsraten um
     2 %. Ein weiterer Vorteil der Vorab-Einmalzahlung: Eventuell während der Ticket-
     Laufzeit eintretende Tariferhöhungen haben keinerlei Folgen; Nachzahlungen
     bleiben Ihnen also erspart.

    · Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen:
     Falls das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, in Wiesbaden oder Mainz ansässig ist
     und mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt, kommt für Sie die besonders güns­
     tige FirmenCard infrage. Sprechen Sie hierzu Ihre Personalabteilung oder Ihren Be-
     triebs- bzw. Personalrat an. (Weitere Infos auf: www.eswe-verkehr.de/firmencard)

    * Berechnungsgrundlage: Vorab-Einmalzahlung des Jahresgesamtbetrags.
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VORTEILE                 5

Sie lieben das Bequeme?
DAS ABONNEMENT STECKT VOLLER KOMFORTABLER DETAILS

·	Flächendeckende Gültigkeit:
  Fahren Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr des Geltungs­
  bereichs Ihres Abos – ganz gleich, ob es sich um Stadt- oder Regionalbusse, um
  Straßenbahnen, S ­ -Bahnen oder Regionalzüge handelt.

·	Rund um die Uhr mobil:
  Ihr Abo-Ticket gilt immer – egal ob Arbeitstag oder Wochenende, egal ob tagsüber,
  abends oder nachts. Einfach rund um die Uhr unterwegs sein, wann und sooft
  man will. Ausnahmen hiervon sind das 9-Uhr-Abo (siehe Seite 7) und das Senioren-
  ticket Hessen (siehe Seite 8). Das Seniorenticket Hessen Komfort ist hingegen rund
  um die Uhr nutzbar.

·	Abbuchung vom Konto:
  Sie müssen sich keine Zahlungstermine merken – der Abo-Betrag wird einfach und
  bequem von Ihrem Bankkonto abgebucht. Sie können wählen zwischen monatli-
  cher Abbuchung (zwölf Mal) oder jährlicher Abbuchung (ein Mal am Beginn der
  Abo-Laufzeit). Wichtig: Bei der einmaligen Jahresvorauszahlung gewähren wir
  Ihnen 2 % Skonto! Für die Variante „AboSofort“ gilt eine abweichende Regelung.*

·	Sofort losfahren:
  Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/Mainz (Preisstufe 13) in der Mobilitätszentrale von
  ESWE Verkehr (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) a­ b­­schließen, haben Sie
  die Möglichkeit, sofort in den nächsten Bus einzusteigen und loszufahren. Denn Ihr
  vorläufiges, unmittelbar gültiges „AboSofort“-Ticket* können Sie direkt mitnehmen.

·	Ersatz bei Verlust:
  Machen Sie sich keine Sorgen! Da Sie Ihr Abo-Ticket in Form des ­praktischen
  eTickets erhalten, stellt ein eventueller Verlust der Karte kein Problem dar. Denn:
  Geht Ihr Ticket einmal verloren, kann es umgehend gesperrt und so vor Miss-
  brauch geschützt werden. Außerdem wird Ihnen die verloren gegangene Karte –
  egal, ob Sie die persönliche oder die übertragbare ­Variante besitzen – gegen Zah-
  lung einer Gebühr zügig ersetzt.

·	Automatische Verlängerung:
  Hinsichtlich des Ablaufs Ihres Abo-Tickets brauchen Sie sich um nichts zu küm-
  mern! Die Gültigkeit Ihres Abonnements verlängert sich automatisch um jeweils
  ein weiteres Jahr.

*	„AboSofort“ ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Für das Schülerticket Hessen,
   das Seniorenticket Hessen und das Seniorenticket Hessen Komfort steht diese Option leider nicht zur Verfü-
   gung. „AboSofort“ können Sie erwerben, wenn Sie in bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen.
6      VORTEILE

    Sie brauchen Flexibilität?
    DAS ABONNEMENT IST SO VIELSEITIG, WIE SIE MÖCHTEN

    · Freie Übertragbarkeit:
      Lassen Sie Ihre Familienangehörigen, Freunde, Kollegen und Bekannten an den
      Vor­teilen Ihres Nahverkehrs-Abos teilhaben! Sie können das Ticket frei nach
      Belieben weitergeben – denn es ist gültig für jeden, der es mit sich führt.
      (Dies gilt nur für die übertragbaren Abonnement-Varianten.)

    · Einfacher Vertragswechsel:
      Nutzen Sie Ihre individuellen Vorteile! Wann immer Sie wollen, ist ein Wechsel
      von einer Abo-Variante zu einer anderen möglich: zum Beispiel vom klassischen
      Abonnement zur noch preisgünstigeren 9-Uhr-Karte (siehe Seite 7).

    	Auch ein Wechsel zum Seniorenticket Hessen (siehe Seite 8) ist problemlos
      möglich. Ebenso lässt sich beispielsweise das Gültigkeitsgebiet Ihres Abos
      verändern (Erweiterung in angrenzende Tarifgebiete), und mit einer zusätzlich
      erhältlichen Zuschlagskarte können Sie in Regionalzügen und S-Bahnen auch die
      1. Klasse nutzen.*

    *	Keine 1.-Klasse-Nutzung beim Schülerticket Hessen sowie beim Seniorenticket Hessen in der Basis-
       Variante, auch nicht mit einer Zuschlagskarte.
9-UHR-ABONNEMENT                  7

Die besonders günstige 9-Uhr-Variante des Abos
FÜR ALLE, DIE MORGENS ETWAS SPÄTER AUS DEM HAUS GEHEN

Wenn Sie morgens ein bisschen mehr Zeit für sich und/oder für Ihre Lieben brau-
chen, sodass Sie das Haus erst etwas später verlassen, hat das für Sie in puncto
Nahverkehr einen Vorteil: Sie umgehen die Tageszeit, in der die Busse manchmal
ziemlich voll sein können. Und: Dieser Vorteil zahlt sich für Sie aus – denn die spe-
zielle 9-Uhr-Variante des Abonnements erspart allen, die montags bis freitags nicht
vor 9:00 Uhr losfahren müssen, rund 20 % des Abo-Preises. Das 9-Uhr-Abonnement ist
also das besonders günstige Vorteilsticket mit dem 20-prozentigen Extra-Rabatt für
die, die morgens zu Hause zu tun haben, und natürlich auch für alle Spätaufsteher.

WICHTIG: Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am
24. und 31. Dezember (im Tarifgebiet 6500 auch am 1. November) gilt die 9-Uhr-
Zeitgrenze nicht – an diesen Tagen gilt Ihr 9-Uhr-Ticket rund um die Uhr! Montags
bis freitags hingegen gilt das Ticket von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen.
8         LANDESWEITE TICKETS

    Die hessenweit gültigen „1 € pro Tag“-Varianten des Abos
    FÜR ALLE SCHÜLER UND SENIOREN, DIE BESONDERS PREISBEWUSST SIND

    Das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen gelten in ganz Hessen
    sowie in Mainz in allen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde Rhein-Main-Verkehrs-
    verbund, Nordhessischer Verkehrsverbund und Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
    Für beide Tickets gilt: Sie sind ein Jahr lang gültig*, werden als praktische eTicket-
    Chipkarte ausgegeben – und ihr Preis beträgt umgerechnet nur 1 € pro Tag!**

    BESONDERE MERKMALE DES SCHÜLERTICKET HESSEN:

    ·	für Schüler und Auszubildende mit Wohnort und/oder Schul-
        bzw. Ausbildungsort in Hessen
    ·	gilt rund um die Uhr, also auch abends und am Wochenende
    ·	nicht auf andere Nutzer übertragbar
    BESONDERE MERKMALE DES SENIORENTICKET HESSEN:

    ·	für Personen ab 65 Jahre***
    ·	Wohnort des Nutzers muss nicht in Hessen liegen
    ·	gilt montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am Folgemorgen; an Samstagen,
          Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen, während der Veranstaltung
          „Hessentag“ sowie am 24. und 31. Dezember sogar ganztägig gültig
    ·   	nicht auf andere Nutzer übertragbar
    ·   	erhältlich auch in einer Komfort-Variante mit attraktiven Zusatzvorteilen

    ABWEICHENDE MERKMALE DES SENIORENTICKET HESSEN KOMFORT:

    ·	erhältlich gegen Aufpreis
    ·	gilt täglich rund um die Uhr
    ·	Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen erlaubt
    ·	großzügige Mitnahmeregelung enthalten (siehe Seite 9)

    * Der Gültigkeitsbeginn kann zu jedem Monatsersten frei gewählt werden.
    **	Berechnungsgrundlage: Vorab-Einmalzahlung des Jahresgesamtbetrags (die Zahlung in zwölf
        Monatsraten ist ebenfalls möglich, dann liegt der Preis bei umgerechnet 1,02 € pro Tag).
    *** Frühestmöglicher Gültigkeitsstart ist der Beginn des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
WEITERE WICHTIGE INFOS                 9

GARANTIERTE PÜNKTLICHKEIT

Gemäß der 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV)
hat ein Kunde im Fall einer Ver­spätung von mehr als 10 Minuten am Fahrtziel
Anspruch auf anteilige Erstattung des Fahrpreises, soweit die Garantiebedin-
gungen erfüllt sind. Die Höhe der Fahrpreiserstattung ist den jeweils aktuellen
Erstattungs­tabellen zu entnehmen. Anstelle der anteiligen Erstattung des Fahr-
preises können Kunden zwischen 21:00 Uhr (planmäßige Abfahrt) und Betriebs-
schluss (5:00 Uhr bzw. letzte als Nachtlinie gekennzeichnete Fahrt) Taxikosten in
Höhe von maximal 25 € erstattet bekommen, sofern absehbar ist, dass das Fahrt-
ziel erst mit einer Verspätung von mehr als 10 Minuten erreicht werden würde.
Diese Regelung kann jeweils nur von einer Person je Fahrkarte und Verspätung
oder Fahrtausfall in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zur
10-Minuten-Garantie: www.eswe-verkehr.de/10-minuten-garantie

GRATIS-MITNAHME ANDERER PERSONEN
Gemäß der RMV-weit gültigen Mitnahmeregelung können Inhaber von Zeit- und
Vorteilstickets des Erwachsenentarifs (Wochen-, Monats- und Jahreskarten inkl.
9-Uhr-Karten, 65-plus-Monatskarten und Seniorenticket Hessen Komfort) sowie von
JobTickets und FirmenCards mit Mitnahmeregelung montags bis freitags ab 19:00
Uhr – an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am
24. und 31. Dezember sogar ganztägig – innerhalb der jeweils gebuchten Preisstufe
einen Erwachsenen sowie eine unbegrenzte Anzahl von Kindern unter 15 Jahren
kostenlos mitneh­men.

Darüber hinaus können gemäß der erweiterten Mitnahmeregelung des Verkehrs­
verbundes Mainz-Wiesbaden (VMW) Inhaber der oben genannten Zeitkarten (je-
doch ohne JobTickets, FirmenCards und LandesTicket Hessen) montags bis freitags
auch tagsüber (bis 19:00 Uhr) alle eigenen bzw. bis zu drei Kinder unter 15 Jahren
kostenlos mitnehmen. Diese VMW-Regelung gilt im gesamten Tarifgebiet 6500
(siehe Seite 14) für alle RMV-Verkehrsmittel, also für alle Bus- und Schienenprodukte
(ohne IC- und ICE-Züge). Im Fall der Fahrkartennutzung durch ein Kind (sechs bis 14
Jahre) gilt die erweiterte VMW-Mitnahmeregelung nicht.
10      ZUSATZNUTZEN

     Ihr Abonnement kann noch mehr
     GANZ EINFACH UND BEQUEM EIN FAHRRAD MIETEN
     Alle ESWE-Fahrgäste, die ihre Jahreskarte
     im Abonnement beziehen, kommen ergän-
     zend zu ihrem preisgünstigen Abo-Ticket in
     den Genuss vielfältiger Zusatzvorteile:

     Wer sich zum Beispiel beim Fahrradver­
     mietsystem „meinRad“ von ESWE Verkehr
     ein Fahrrad mietet, erhält einen attraktiven
     Preisvorteil.

     BESONDERE PREISVORTEILE FÜR ABO-INHABER
     Für Sie als Inhaber eines Jahreskarten-Abonnements ist der besonders günstige
     Vorteilstarif die ideale „meinRad“-Tarifoption. Diese gibt es in einer Basis- und einer
     Komfortversion – Sie haben die Wahl:
                                                             Neben den Inhabern eines Jahreskarten-Abonnements
                                    Vorteilstarif *          steht der Vorteilstarif auch den Inhabern folgender
                                                             Tickets zur Verfügung: RMV-FirmenCard, RNN-JobTicket,
                                  Basis      Komfort         LandesTicket Hessen, CleverCard, Schülerticket Hessen,
                                                             RNN-Schülerjahreskarte und SemesterTicket einer Nicht-
      Grundpreis pro Jahr           –         72,00 c        Mainzer Hochschule. Die Voraussetzungen sind: Der
                                                             Inhaber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, und
      erste 60 Min.              0,75 c      kostenfrei      die Fahrkarte muss das RMV-Tarifgebiet 6500 bzw. die
                                                             RNN-Wabe 300 (je Mainz/Wiesbaden) oder das RMV-
      jede weitere 30 Min.       0,75 c        0,75 c        Tarifgebiet 6870 bzw. die RNN-Wabe 320 (je Ingelheim)
                                                             beinhalten.

     Detailinformationen zu allen „meinRad“-Tarifen finden Sie auf:
     www.meinrad-wiesbaden.de

     DIE VORTEILE VON ESWE VERKEHR MEINRAD
     • dichtes Stationsnetz                                      • keine Wartungskosten
     • jederzeit verfügbar                                       • ideale Ergänzung zum ÖPNV
     • einfaches Registrieren                                    • umweltfreundlich und nachhaltig
     • einfaches Mieten per App                                  • gesundheitsfördernd
     • keine Parkplatzsuche

     *	Preisvorteil gegenüber dem Standardtarif: bis zu 50 %!
ZUSATZNUTZEN
                                                              ZUSATZNUTZEN                  11

Ihr Abo ermöglicht Mobilitätsalternativen
PREISGÜNSTIG EIN CARSHARING-FAHRZEUG MIETEN
Als Wiesbadens umfassender Mobilitätsdienstleister treibt ESWE Verkehr gemein-
sam mit den städtischen Behörden die Etablierung vernetzter Mobilitätsangebote
voran, die „multimodal“ aufgestellt sind – was bedeutet, dass den Bürgern außer
dem öffentlichen Nahverkehr auch diverse andere Mobilitätsoptionen zur Verfü-
gung stehen. Zu diesen Alternativen, die die Menschen je nach ihrem individuel-
len und situativen Mobilitätsbedarf nutzen können, zählen neben dem Fahrrad-
vermietsystem „mein Rad“ (siehe linke Seite) auch Carsharing-Angebote.

ESWE Verkehr arbeitet mit drei regional tätigen Carsharing-Anbietern zusammen,
und für Sie als Inhaber eines Jahreskarten-Abonnements bedeuten diese Koope-
rationen viel Positives: Ihr Abo-Ticket sichert Ihnen besondere Preisvorteile, wenn
Sie bei book-n-drive, scouter oder stadtmobil ein Fahrzeug mieten. Details zu
den Vergünstigungen sowie viele weitere Informationen zum Thema Carsharing
finden Sie auf: www.eswe-verkehr.de/carsharing

Direkt zu den Internetauftritten der drei Carsharing-Anbieter gelangen Sie hier:

www.book-n-drive.de/go/        www.scouter.de/              www.rhein-main.stadtmobil.de/
esweverkehr                    eswe-verkehr                 wiesbaden

DIE VORTEILE VON CARSHARING
Die Vorteile von Carsharing sind wissenschaftlich belegt: Carsharing trägt zur
Reduzierung des Pkw-Bestands bei und verringert so die Abgas- und Lärmbelas-
tung sowie die Parkplatznot gerade in den Stadtzentren. Darüber hinaus wird das
Mobilitätsverhalten positiv verändert: Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung
nutzen Carsharing-Kunden den Privat-Pkw seltener, wodurch sie den „Umweltver-
bund“ stärken (darunter versteht man die Gesamtheit aller umweltfreundlichen
Fortbewegungsarten: Radfahren, Carsharing, ÖPNV-Nutzung sowie Zu-Fuß-Gehen).
12      PREISE UND GEBIETE

     Ihr Ticketpreis: Einfach gut und schnell berechnet
     Suchen Sie Ihr Ziel aus der Übersichtskarte heraus und merken Sie sich den
     Farbton. In der Tabelle auf der Seite 15 wählen Sie diesen Farbton, um den
     Preis des Tickets abzulesen.

                             Platte

                                           Medenbach

                             Wiesbaden
                                                     Wallau
                       Walluf                   Massenheim

                                6500
                          Mainz                      Hochheim
                  Wackernheim
                                                 Bischofsheim
                                                 Ginsheim

                                   Zornheim

     Bitte beachten Sie, dass die Preisstufe 13 nicht nur das Tarifgebiet 6500, sondern
     auch angrenzende Bereiche des Tarifgebiets 6600 umfasst. Nähere Informationen
     finden Sie auf Seite 14 oben.
PREISE UND GEBIETE                                             13

                                                                       Wetter
                                                                         0200
                                                Biedenkopf
                                                  0100
                                                                     Marburg              Kirchhain
                            Dillenburg                                 0500               0300
                                                   Gladenbach
                                5800                                                               Homberg
                                                        0400                                       (Ohm)           Alsfeld
                                        5600                                                   0700                                    Schlitz              Hünfeld
                                                                                                                    0800
                                Herborn Bischoffen                                                                                       1100                   1600
                                 5700                                                             Mücke
                         5400                                                                     0900
                                          Wetzlar
                          Driedorf                               Gießen                                                       Lauter-
                                                                                                                              bach                                            Tann
                                                     5500                                                                                 2100          Fulda
                                                                     1500                                    Schotten
                                                                                           Lich                                1000                                           1700
                                                                                                                                                        2000
                                       Braunfels                                                            1300                       Großen-
                          Weilburg                                                      1400                                           lüder
              Limburg
                                                5300                                                                  Grebenhain                                   Gersfeld
                6000             5900                                                                                     1200                   Neuhof
                                                                Butzbach                                                                                           1800
                                                                                        Nidda              Gedern                                1900
                                                                2200
                                                                                         2300
                                                                     Friedberg                               2400
                     Bad Camberg             Usingen                             2500                                                    Schlüchtern
                                                                                                 Büdingen             Birstein
    Katzenelnbogen           6100               5200
        7401                                                                                     2700                   3200                3400
                                                                     Bad Vilbel
Nastätten                   Idstein                                     2600       Maintal
 7501                        6200                  Bad Homburg                     2900
              Bad                                                                                       Gelnhausen
                                                                                                                             Bad Orb
              Schwalbach                           5100                                                   3100
                                                                                         Hanau                                3300
              6400
                                        Hofheim               Frankfurt                  3000
                                         6600                 5000
                        Wiesbaden
                                                                              Offenbach
 Rüdesheim                6500
   6300                                                          Langen                 3600

                        Mainz                                        3500
                                         Groß-Gerau
                                           3700
                                                                                    Dieburg
                                                         Darmstadt
                                                                                        4100
                                                              4000                                                                           Preisstufe
                                                                                                                                                       13
                                         Riedstadt                                                                                           (Wiesbaden/Mainz)
                                           3800
                                                                     3900
                                                        Seeheim-Jugenheim                Bad König                                            reisstufe 30
                                                                                                                                             P
                                                                                          4300                                               (Wiesbaden und Umland)

                                         Biblis               Bensheim                                                                       Preisstufe 4
                                                                                               Erbach
                                         4700      Lorsch       4500
                                                       4600                  4870
                                                                                               4200                                          Preisstufe 5
                                                                           Grasellen-
                                 Worms
                                  6700                Wein-                   bach                                                           Preisstufe 6
                                          Lampertheim heim               4850
                                             4810                        Wald-
                                                      4830
                                                                       Michelbach                                                           	Preisstufe 7
                                                                                         Beerfelden
                                                                                                                                              (Gesamtnetz RMV)
                                                                                           4400
                                                                                                                                             Preisstufe
                                                                                                                                                       17
                                                                                                                                             (Übergangsverkehr, es gilt
                                                                                                                                             der Preis der Preisstufe 7)
14      PREISE UND GEBIETE

     GROSSRAUM-FAHREN IM GESAMTEN TARIFGEBIET 6500
     Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit einem
     Ticket in beiden Städten unterwegs sein.* Und nicht nur dort, denn Ihr Abo der Preis-
     stufe 13 gilt für den Nahverkehr im gesamten RMV-Tarifgebiet 6500. Dieses umfasst
     sowohl die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz als auch – auf hessi­
     scher Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavs­burg und die
     Gemeinde Walluf sowie – auf rheinland-pfälzischer Seite – die Gemeinden Wackern-
     heim und Zornheim. Die Preisstufe 13 gilt ebenfalls für einige angrenzende Bereiche
     des Tarifgebiets 6600, nämlich für die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils
     Massenheim) sowie für den Hofheimer Stadtteil Wallau.

     VON WIESBADEN AUS IM RMV-TARIFRAUM UNTERWEGS SEIN
     Wenn Sie von Wiesbaden aus im Tarifraum des RMV unterwegs sein möchten (siehe
     Karte auf Seite 13), gelten je nach Lage Ihres Fahrtziels unterschiedliche RMV-
     Preisstufen. Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen Wiesbaden und Frankfurt die
     Preisstufe 5, und für Fahrten zwischen Wiesbaden und fünf umliegenden Kommu-
     nen im Rheingau-Taunus-Kreis** gilt die Preisstufe 30. Ausführliche Informationen
     zur Preisstufe 30 finden Sie auf den Seiten 16 und 17.

     VON WIESBADEN AUS IM RNN-TARIFRAUM UNTERWEGS SEIN
     Wenn Sie von Wiesbaden aus im Tarifraum des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes
     (RNN) – also in den Gegenden um Mainz, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey und
     Worms – unterwegs sein möchten, so können Sie sich über die Fahrpreise in unserer
     Mobilitätszentrale, in einer unserer Mobilitätsinfos (Kontdaktdaten: siehe Rückseite
     dieser Broschüre) oder auf www.rnn.info informieren.

     * Ausnahme: In der Preisstufe 30 (siehe Seiten 16 und 17) gilt das Abo-Ticket nicht für Fahrten von und nach Mainz.
     ** Umliegende Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis: Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein.
PREISE UND GEBIETE                             15

Einen Auszug aus der Tarifübersicht bietet Ihnen die folgende Preistabelle
(Bruttopreise, gültig ab 01.01.2022):

                               Wiesbaden/Mainz            Wiesbaden (6501)                                                  Preisstufe 17
                                 RMV-Tarifgebiet          und umliegende                                                    Übergangs-
                                     6500                  Kommunen**                                                         verkehr

                                         Preisstufe 13*    Preisstufe 30*    Preisstufe 4*   Preisstufe 5*   Preisstufe 6* Preisstufe 7*

 Abonnement 1) 3)                ab 2,34 € pro Tag

 1 x Abbuchung/Barzahlung                  855,50 e          1.174,80 e       1.417,10 e     1.902,20 e      2.379,60 e     2.856,50 e

 12 x Abbuchung                            à 72,75 e         à 99,90 e       à 120,50 e       à 161,75 e     à 202,35 e     à 242,90 e

 9-Uhr-Abonnement 1) 4)          ab 1,87 € pro Tag

 1 x Abbuchung/Barzahlung                  683,80 e           939,60 e        1.133,70 e      1.427,10 e     1.784,60 e      2.142,10 e

 12 x Abbuchung                            à 58,15 e         à 79,90 e       à 96,40 e        à 121,35 e      à 151,75 e     à 182,15 e

 Schülerticket Hessen 2) 3)

 1 x Abbuchung/Barzahlung                  365,00 e           365,00 e        365,00 e        365,00 e        365,00 e        365,00 e

 12 x Abbuchung                            à 31,00 e          à 31,00 e       à 31,00 e       à 31,00 e       à 31,00 e       à 31,00 e

 Seniorenticket Hessen 2) 5)

 1 x Abbuchung/Barzahlung                  365,00 e           365,00 e        365,00 e        365,00 e        365,00 e        365,00 e

 12 x Abbuchung                            à 31,00 e          à 31,00 e       à 31,00 e       à 31,00 e       à 31,00 e       à 31,00 e

 Seniorenticket Hessen Komfort   2) 3)

 1 x Abbuchung/Barzahlung                  625,00 e           625,00 e        625,00 e        625,00 e        625,00 e        625,00 e

 12 x Abbuchung                            à 53,00 e         à 53,00 e        à 53,00 e       à 53,00 e       à 53,00 e      à 53,00 e

Weitere Tarifinformationen finden Sie auf: www.rmv.de

1)
     Persönlich oder übertragbar.
2)
   	Persönlich.
3)
     Gilt täglich rund um die Uhr.
4)
   	Gültig montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen; samstags, sonntags und an ge-
     setzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember (im Tarifgebiet 6500 auch am 1. November)
     ganztägig gültig.
5)	
     Gültig montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen; samstags, sonntags und an ge-
     setzlichen Feiertagen in Hessen, während der Veranstaltung „Hessentag“ sowie am 24. und 31. Dezember
     ganztägig gültig.

*	Ihr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte gespeicherten Tarifgebieten. Die Abonnements
   werden in weiteren Preis­stufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Mobilitätszentrale und
   unseren Mobilitätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) sowie auf: www.eswe-verkehr.de
** Umliegende Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis: Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein.
16     PREISE UND GEBIETE

     Günstiger fahren zwischen Wiesbaden und dem Umland
     DIE PREISSTUFE FÜR FÜNF NACHBARKOMMUNEN DER LANDESHAUPTSTADT

     Um gerade für Berufspendler die Nutzung des ÖPNV noch attraktiver zu machen,
     wird zusätzlich eine besonders günstige Preisstufe angeboten: Sie heißt Preisstufe
     30 und ist als „Zwischenpreisstufe“ zwischen den Preisstufen 13 und 4 angesiedelt.
     Die Preisstufe 30 versteht sich als Nachbarschaftstarif: Sie gilt für alle Fahrten
     zwischen dem Wiesbadener Stadtgebiet* und fünf benachbarten Kommunen im
     Rheingau-Taunus-Kreis, nämlich Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad
     und Taunusstein.** Der Preisvorteil gegenüber der Preisstufe 4, der diese fünf
     Kommunen früher angehört haben, beträgt rund 17 %!

                                                                                      6237            6225
                                                                            6215
                                                    6401

                                                              6406
                                                                                    6200                 6240

                                                                                               6201

                                    6345
                                                     6400                    6489
                                                                                        6475
                                             6366
                                                                     6422
                                                    6412
                                                                                        6576
                                                                                      6574
                 6360
                         6365                          6445             6501

                                           6493
                             6310
                                                           6455
             6335
                    63006362               6301                      6570

               6364     6325

                                                                               6500
                                                                                             6560
                                                                               6511
        Preisstufe 13
         (Wiesbaden/Mainz)

         reisstufe 30
        P
        (Wiesbaden und Umland)

        Preisstufe 4
PREISE UND GEBIETE                                                        17

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Preisstufen an, die für Fahrten zwischen Wies-
baden/Mainz und den benachbarten Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis gelten.
Rechts neben den Ortsteilen der Kommunen ist die jeweils zugehörige 4-stellige
Tarifgebietsnummer dargestellt. Die angezeigten Preisstufen gelten für die jeweils
kürzestmögliche Verbindung zwischen Start und Ziel. Den sich aus der Preisstufe
ergebenden Fahrpreis entnehmen Sie bitte der Tarifübersicht auf www.rmv.de.
                                                                            Start/Ziel in Wiesbaden/Mainz mit
                                                                            Tarifgebiets-Nr.

                                                                                                        Wiesbaden-Wilh.-

                                                                                                                           (alle Ortsteile)
                                                                                                        Kempf-Haus
                                                                              Wiesbaden*

                                                                                           Wiesbaden-

                                                                                                                           Walluf **
                                                                                           Naurod

                                                                                                                                              Mainz
Start/Ziel im Rheingau-Taunus-Kreis
mit Tarifgebiets-Nr.                                                         6501          6574         6576               6570               6511

Eltville

Eltville, Erbach, Martinsthal, Rauenthal                             6455     30             30            30                    2             4

Hattenheim***                                                        6494     30             30            30                    2             4

Kiedrich

Kiedrich                                                             6455     30             30            30                    2             4

Niedernhausen

Engenhahn, Königshofen, Niedernhausen, Niederseelbach, Oberjosbach   6475     30              3              2                  4              4

Oberseelbach***                                                      6491     30              3              2                  4              4

Schlangenbad

Bärstadt, Georgenborn, Schlangenbad, Wambach                         6445     30             30            30                    3             4

Hausen v. d. Höhe, Obergladbach, Niedergladbach                      6493     30             30            30                  30              4

Taunusstein

Bleidenstadt, Hahn, Seitzenhahn, Watzhahn, Wehen, Wingsbach          6422     30             30            30                   4              4

Hambach, Niederlibbach, Orlen***                                     6488     30             30            30                   4              4

Neuhof***                                                            6485     30             30              3                  4              4

Born (Gemeinde Hohenstein)***                                        6492     30             30            30                   4              4

Informationen zu den Preisstufen 2 und 3 finden Sie im Tarifgesamtplan auf
www.rmv.de.

* Inkl. der Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim.
**	Die ebenfalls an Wiesbaden grenzende Gemeinde Walluf gehört zur Preisstufe 13 und damit zum
     selben Tarifgebiet wie Wiesbaden und Mainz, nämlich zum Tarifgebiet 6500 (siehe Seite 14 oben).
***	Die zugehörige Tarifgebietsnummer ist in der Karte links nicht abgebildet, da es sich hierbei um Grenz­
     tarifgebiete handelt.
18       BESONDERE BEDINGUNGEN

     Besondere Bedingungen für Jahreskarten im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2022

     1. Vertragsgrundlagen                                             	Bei Ausgabe der Jahreskarte auf einer Chipkarte erhält der
        s gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und
       E                                                                 Kunde einen Beleg, auf dem die zeitliche Gültigkeit der Chip-
       Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrs-           karte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind.
       verbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunter-             	Auf der Chipkarte werden bei einer persönlichen Jahres-
       nehmen, die hier aufgeführten Besonderen Bedingungen              karte Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und
       sowie die Besonderen Bedingungen des VMW (Verkehrsver-            das Geschlecht des Nutzers zu Prüfzwecken gespeichert.
       bund Mainz-Wiesbaden) in der jeweils gültigen Fassung.            Persönliche Jahreskarten sind nicht übertragbar und nur in
       Dies gilt auch für laufende Verträge. Mit Abwicklung des          Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
       Abonnements hat der VMW die ESWE Verkehrsgesellschaft             Bei der Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer
       mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, Tel.: (0611) 450       auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbild-
       22-450, beauftragt.                                               ausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung
                                                                         vorzeigen.
     2. Vertragspartner
                                                                       	In eingeschränkten Fällen erhält der Kunde die Jahreskarte
     	Vertragspartner bei Erwerb der Jahreskarte ist der unbe-          als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monatskarten.
       schränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden „Kunde“
       genannt). Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere    5. Räumliche Gültigkeit
       Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben oder die Jah-        	Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifrelati-
       reskarte auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird.        onen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung werden
       Vertragspartner beim Verkauf der Jahreskarte ist das aus-         persönliche Jahreskarten nicht für Tarifrelationen zu den
       gebende Unternehmen oder die vom RMV oder den Lokalen             Übergangstarifgebieten ausgegeben.
       Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstel-
       le (im Folgenden „ausgebendes Unternehmen“ genannt).            	Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr sind nur in Verbin-
                                                                         dung mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutsche
     3. Sortiment                                                        Bahn AG mit ICE-Berechtigung gültig. Die Fernverkehrs-
     	Der Kunde kann wählen zwischen folgenden Jahreskarten-            Ergänzungskarten werden nur ab dem Start- oder Zielein-
       angeboten:                                                        trag der DB-Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung ausge-
                                                                         stellt.
       a)	Jahreskarte Erwachsene (übertragbar oder persönlich,
           d. h. auf einen bestimmten Nutzer ausgestellt),             	Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr werden gemäß
                                                                         RMV-Tarif nur für Tarifrelationen ausgegeben, welche die
           -Uhr-Jahreskarte (übertragbar oder persönlich), die
       b) 9                                                              Preisstufen 1 bis max. 5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe
          montags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit be-        13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangstarifs sind ausge-
          grenzt ist,                                                    schlossen.
       c) Zuschlagskarte Jahr (übertragbar oder persönlich), die
           zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Nutzung der       6. Zeitliche Gültigkeit
           1. Klasse berechtigt,                                         J ahreskarten gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalender-
       d) F ernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (übertragbar oder per-      monats für 12 Monate.
           sönlich),                                                      ie Jahreskarte kann im Abonnement erworben werden
                                                                         D
       e) F ernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr Zuschlag (übertrag-        („Jahreskarten-Abonnement“). Bei Abschluss eines Abonne-
           bar oder persönlich), die zusammen mit einer gültigen         ments verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate
           Fernverkehrs-Ergänzungskarte zur Nutzung der 1. Klasse        automatisch, wenn nicht bis spätestens zum 10. des letzten
           berechtigt.                                                   Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode gekün-
                                                                         digt wird.
     	Der Kunde kann bei Erwerb der aufgeführten Jahreskarten
       wählen zwischen einer Jahreskarte im Abonnement („Jahres-          ie Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags
                                                                         D
       karten-Abonnement“) mit jährlicher oder monatlicher Abbu-         auf den Zeitraum zwischen 9:00 Uhr und Betriebsschluss
       chung und einer Jahreskarte ohne automatische Verlänge-           begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen
       rung mit Einmalzahlung („Jahreskarte ohne Abonnement“).           Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese
                                                                         Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht
     	Im Falle der Fernverkehrs-Ergänzungskarten ist das ausge-         diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500.
       bende Unternehmen die DB Regio AG. Der Vertrieb der Fern-
       verkehrs-Ergänzungskarten wird im Auftrag des RMV für           7. Mitnahmerecht
       Jahreskarten-Abonnements (nur persönlich) von der Trans-          I nhaber von den nach Ziffer 3. a) bis e) angebotenen Jah-
       dev Vertrieb GmbH und für Jahreskarten ohne Abonnement             reskarten können gemäß Ziffer A.3.4.5 b) der Tarifbestim-
       (nur übertragbar) von der DB Vertrieb GmbH durchgeführt.           mungen montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen,
     4. Fahrkarte                                                         an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen
                                                                          sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und
     	Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarte erfolgt nach Wahl           beliebig viele Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitneh-
       des ausgebenden Unternehmens in der Regel auf der Chip-            men. Für die Zuschlagszeitkarten nach 3. c) und e) gilt das
       karte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkar-      Mitnahmerecht in der 1. Klasse nur in Verbindung mit einer
       te für das jeweilige Jahr (12-Monats-Periode) gespeichert          gültigen Zeitkarte mit Mitnahmerecht.
       wird. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chip-
       karte alleine nicht zur Fahrt.
BESONDERE BEDINGUNGEN                                         19

8. Beförderungsentgelte und Zahlungsbedingungen                         ei monatlicher Abbuchung erfolgt die Lastschrift der
                                                                    b) B
                                                                       Beträge (1/12 des je Monat aktuell gültigen Jahreskar-
8.1. Beförderungsentgelte                                              tenpreises) innerhalb der 12-Monats-Periode jeweils zu
   er Preis einer Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen
  D                                                                    Beginn eines jeden Monats.
  Preis der entsprechenden Monatskarte in der jeweiligen             ei Tarifänderungen (hierzu zählen insbesondere der
                                                                    B
  Preisstufe.                                                       Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsände-
   at sich der Kunde für die einmalige Zahlung des Gesamt-
  H                                                                 rungen) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeit-
  jahresbetrags im Voraus entschieden, wird auf den festge-         punkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in
  legten Preis ein Skonto von 2 % gewährt. Eine Anpassung           der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich
  des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11. f))     genehmigt ist.
  und bei vorzeitiger Kündigung der Jahreskarte (Ziffern 13.3.
  und 13.4.) möglich.                                             8.2.2. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte ohne
                                                                  automatische Verlängerung mit Einmalzahlung
8.2. Zahlungsbedingungen                                             ie Bezahlung der Jahreskarte mit Einmalzahlung erfolgt
                                                                    D
	Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per EC-Karte, per           in bar, per EC-Karte oder (sofern akzeptiert) per Kreditkar-
  Kreditkarte (sofern akzeptiert) oder in bar oder im SEPA-         te oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum Monats-
  Basis-Lastschriftverfahren aufgrund eines erteilten SEPA-         beginn des ersten Monats.
  Lastschriftmandats. Mit dem Mandat wird die Lokale
  Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen            9. Zustandekommen des Vertrags
  des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter            9.1. Abonnementvertrag
  Zahlungsart die jeweiligen Beträge für die Vertragslauf-
  zeit ein Mal jährlich oder monatlich von einem mit Sitz im            oraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten im
                                                                    a) V
  SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Sparkasse in Euro               Abonnement ist die Abgabe der vollständig ausge-
  abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündi-                   füllten Bestellunterlagen in der für den RMV festge-
  gungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Ba-            legten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats
  sis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht           bei einem Jahreskarten-Abonnements vertreibenden
  von mindes­tens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsre-              Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies
  ferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird           kann auch auf dem Postweg erfolgen.
  dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt.                   ie Abgabe der vollständigen Bestellunterlagen stellt
                                                                    b) D
	Grundsätzlich wird die Vorankündigung an den Kontoin-                einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonne-
  haber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des              mentvertrags dar.
  Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kun-            er Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt
                                                                    c) D
  de informiert, und er ist verpflichtet, diese Information an         mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit
  den Kontoinhaber weiterzuleiten.                                     Ausgabe der Jahreskarte zustande.
	Der Kunde verpflichtet sich, Sorge zu tragen, dass der je-            er Versand der Jahreskarte erfolgt im Regelfall eine
                                                                    d) D
  weilige Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto                   Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den
  bereitgehalten wird.                                                 Bestellunterlagen angegebene Anschrift. Der Versand
	Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht                an eine Post­fachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit
  gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht ange-           vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer
  nommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden                  personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen.
  in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsauffor-
                                                                  9.2. Kaufvertrag
  derung wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,30 € erhoben.
  Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinaus-             F ür den Kauf von übertragbaren Jahreskarten ohne au-
  gehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren                tomatische Verlängerung mit Einmalzahlung sind keine
  Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.                          Bestellunterlagen auszufüllen.

8.2.1. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte im                 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit
Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung
                                                                    a) 	Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im
   ie Bezahlung der Jahreskarte im Abonnement erfolgt im
  D                                                                      Fall der persönlichen Jahreskarten.
  SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
                                                                        ine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des lau-
                                                                    b) E
  a)	Bei jährlicher Abbuchung des Gesamtjahresbetrags                 fenden Gültigkeitszeitraums bei mit Reiseunfähigkeit
      erfolgt die Lastschrift zum Monatsbeginn des ersten              verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufein-
      Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhö-                 anderfolgenden Tagen Dauer ab dem ersten Tag der
      hungen, die während der zeitlichen Gültigkeit des im             Reiseunfähigkeit an den Kunden. Die Reiseunfähig-
      Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu                keit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines
      keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden.               Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen
      Bei Preissenkungen hat der Kunde des Abonnements                 werden.
      Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahr-
      preises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstat-            ine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheini-
                                                                    c) E
      tung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifän-              gung einer Kureinrichtung über einen durchgeführten
      derung. Das ausgebende Unternehmen ist nur dem                   Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der
      Kunden zur Zahlung verpflichtet.                                 Jahreskarte.
20       BESONDERE BEDINGUNGEN

       d)	Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet.         er Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Ver-
                                                                          b) D
           Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate er-          lust geratene Chipkarte sperren lassen und eine Ersatz-
           stattet.                                                          Chipkarte mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen
       e)	
          Erstattet wird für jeden Tag der Reiseunfähigkeit bzw. des         Jahreskarte beantragen. Die Verlustmeldung ist bei
          Kur­aufenthalts 1/360 des entsprechenden Jahreskarten-             Chipkarten an eine der personalbedienten RMV-Ver-
          preises.                                                           triebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. Für
                                                                             die Ersatz-Chipkarte fällt ein Entgelt von 10,00 € an. Für
       f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.                       weitere Bestimmungen zum Ersatz von Chipkarten siehe
           ine Erstattung aus anderen Gründen (z. B. Urlaubsreisen,
       g) E                                                                  Tarifbestimmungen, Ziffer A.3.2.3.
          Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) ist ausge-              andelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte um eine
                                                                          c) H
          schlossen.                                                         übertragbare Papierfahrkarte, ist die Verlustmeldung
                                                                             direkt an das ausgebende Unternehmen zu richten. Die
     11. Änderungen durch den Kunden
                                                                             übertragbare Papierfahrkarte verliert mit der Erfassung
           nderungen an der Jahreskarte sind jeweils zum Monats-
       a) Ä                                                                  der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, sodass der
          ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt die Ände-             Kunde bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung wei-
          rung der räumlichen Gültigkeit sowie ein Umstieg bei-              ter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit
          spielsweise auf ein JobTicket, die 9-Uhr-Jahreskarte oder          einmaliger Zahlung im Voraus ist eine Erstattung ausge-
          auf das Seniorenticket Hessen. Der Änderungsantrag hat,            schlossen. Es ist nicht möglich, eine verloren gegangene
          soweit nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich            Jahreskarte durch Kündigung vorzeitig zu beenden oder
          zu erfolgen.                                                       die zeitliche oder räumliche Gültigkeit für die Restlaufzeit
       b)	Alle Änderungen bei Jahreskarten im Abonnement müs-               einzuschränken.
           sen dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vor-
                                                                        13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
           monats gemeldet werden.
           ei einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung
       c) B                                                             13.1. Dauer des Abonnementvertrags/ordentliche Kündigung
          sowie bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine Firmen-         	Der Vertrag eines Jahreskarten-Abonnements gilt für 12 auf-
          Card kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vor-             einanderfolgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement
          monats eingereicht werden.                                      ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils
       d)	Bei einer Jahreskarte auf einer Chipkarte können die           weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 10. des
           Änderungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-         letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode
           Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden           ordentlich gekündigt wird.
           Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem          	Es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden, sofern
           Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an              die Kündigung bis zum 10. des Vormonats eingegangen ist.
           einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten
           mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die         	Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem
           Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Jahreskar-       Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündi-
           te für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate zu dem            gung gemäß Ziff. 14 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer
           ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif              der Jahreskarte.
           ausgestellt wird.                                            	Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende einer 12-Mo-
           ei einer Jahreskarte als Papierfahrkarte erfolgt die Än-
       e) B                                                               nats-Periode, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich
          derung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12          mit der Gültigkeit der Jahreskarte. Liegt der Termin der Kün-
          aufeinanderfolgende Kalendermonate zu dem ab dem                digung vor dem Ende der 12-Monats-Periode (vorzeitige Be-
          gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausge-               endigung), endet ...
          stellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn        · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jah-
          der Gültigkeit der neuen Jahreskarte muss die bisherige            reskarten-Abonnements auf der Chipkarte automatisch
          Jahreskarte an das ausgebende Unternehmen zurück-                  zu diesem Termin. Die Sperrung der Fahrkarte muss zum
          gegeben werden. Solange die bisherige Jahreskarte dem              Kündigungstermin erfolgt sein.
          Unternehmen nicht vorliegt, hat der Kunde den bishe-            · die Gültigkeit des übertragbaren Jahreskarten-Abonne-
          rigen monatlichen Betrag weiterhin zu zahlen.                      ments als Papierfahrkarte erst zum Datum, an dem die
           reisunterschiede aufgrund der gewünschten Ände-
       f) P                                                                  Jahreskarte zurückgegeben wurde, bzw. zum Datum des
          rungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einma-               Poststempels, an dem die Fahrkarte an das ausgebende Un-
          liger Zahlung im Voraus wird für jeden genutzten Monat             ternehmen zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt
          1/12 des am ers­ten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises           der Kunde. Unterbleibt die Rückgabe (z. B. im Verlustfall; vgl.
          des genutzten Jahreskartenangebots berechnet. Bei mo-              Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der
          natlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat                 Gültigkeit der Jahreskarte.
          1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nut-
          zungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahres-        13.2. Dauer des Kaufvertrags/ordentliche Kündigung
          kartenangebots berechnet.                                        ie Gültigkeit der Jahreskarte ohne automatische Verlän-
                                                                          D
                                                                          gerung endet nach 12 Monaten. Sie kann jeweils zum Mo-
     12. Verlust/Ersatz                                                   natsende ordentlich gekündigt werden.
       a)	Den Verlust einer Jahreskarte hat der Kunde umgehend           L iegt der Termin der Kündigung vor dem Ende der 12-Mo-
           zu melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht          nats-Periode (vorzeitige Beendigung), endet ...
           von seiner Zahlungsverpflichtung.
                                                                          · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jahres-
                                                                             karten auf der Chipkarte automatisch zu diesem Termin.
BESONDERE BEDINGUNGEN                                          21

   Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Kündigungstermin               ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekün-
   erfolgt sein.                                                      digt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement
  ·d
    ie Gültigkeit der übertragbaren Jahreskarten als Papier-         ungültig. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrkar-
   fahrkarte erst zum Datum, an dem die Jahreskarte zu-               te umgehend gesperrt. Im Fall der Papierfahrkarte sind die
   rückgegeben wurde, bzw. zum Datum des Poststempels,                restlichen Abonnement-Monatskarten unverzüglich an das
   an dem die Fahrkarte an das ausgebende Unternehmen                 ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Bei monatlicher
   zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt der Kunde.           Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbu-
                                                                      chungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbu-
13.3. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung                chungsverfahren ist nicht mehr möglich.
eines Jahreskarten-Abonnements
      ei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abon-
  a) B
     nements mit jährlicher Abbuchung vor Ablauf der ers­
     ten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden                Ergänzende Datenschutzbestimmungen
     genutzten Monat (siehe Ziffer 13.1 Absatz 2) 1/10 des          der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
     gezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe
     des Jahrespreises, berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung       1. In Ergänzung der Punkte 3.2.3.c, 3.2.3.e und 3.2.4 der Ta-
     des Abonnements in jeder weiteren 12-Monats-Periode                rifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (zu
     wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12 des                 finden auf www.rmv.de, Suchbegriff „Tarifbestimmungen“)
     gezahlten Jahreskartenpreises berechnet. Der errechnete            erklären wir hiermit Folgendes:
     Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag           	Sie haben als Betroffener unserer Datenverarbeitung fol-
     verrechnet. Ein sich etwaig ergebender Erstattungsbe-            gende Rechte:
     trag wird überwiesen.
                                                                          as Recht auf Auskunft
                                                                      a) d
      ei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonne-
  b) B
                                                                         Sie erhalten Informationen über
     ments mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ers­ten
                                                                         I. die Verarbeitungszwecke;
     12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden genutzten
                                                                         II. die Kategorien personenbezogener Daten;
     Monat 1/10 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen
                                                                         III. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern;
     Nutzungsmonat gültigen Jahreskartenpreises, maximal
                                                                         IV. die geplante Verarbeitungsdauer oder Kriterien für
     bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises,
                                                                         die Festlegung dieser Dauer;
     berechnet. Bei Beendigung des Abonnements nach Ab-
                                                                         V. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der
     lauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode
                                                                         Daten;
     wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12
                                                                         VI. ggf. das Bestehen einer automatisierten Entschei-
     des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungs-
                                                                         dungsfindung einschließlich Profiling;
     monat gültigen Jahreskartenpreises berechnet. Der
                                                                         VII. ggf. Übermittlung an ein Drittland oder an eine
     so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits be­-
                                                                         internationale Organisation.
     zahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforde-
                                                                         Wir stellen kostenfrei eine Kopie der personenbezo-
     rung). Ein sich etwaig ergebender Erstattungsbetrag
                                                                         genen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind,
     wird überwiesen.
                                                                         zur Verfügung.
  c)	Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet. Ein Bearbei-
                                                                      b) das Recht auf Berichtigung
      tungsentgelt wird nicht erhoben.
                                                                      c) das Recht auf Löschung
13.4. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung einer Jahres-
                                                                      d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
karte ohne Abonnement
                                                                      e) das Recht auf Datenübertragbarkeit
  a)	Jahreskarten können jeweils zum Monatsletzten zurück-
      gegeben werden. Eine Erstattung von Beförderungs-               f) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
      entgelt erfolgt im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab
      Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder           2. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
      ab dem gewünschten Gültigkeitsende, im Fall der Papier-
                                                                       ie können sich mit Fragen und Anmerkungen jederzeit an
                                                                      S
      fahrkarte nur für die Zeit ab Rückgabe der Jahreskarte. Bei
                                                                      unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Diese Kontakt-
      vorzeitiger Rückgabe wird dem Kunden für jeden bereits
                                                                      wege können Sie nutzen:
      genutzten Monat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises,
      maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so        ostalisch:
                                                                      p
      errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahl-           Datenschutzbeauftragter
      ten Betrag verrechnet. Ein sich etwaig ergebender Erstat-        c /o ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
      tungsbetrag wird überwiesen.                                    Postfach 2369
                                                                        65013 Wiesbaden
  b)	Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet. Ein Bearbei-
      tungsentgelt wird nicht erhoben.                                per E-Mail: datenschutzbeauftragter@eswe-verkehr.de

14. Sonderkündigungsrecht bei einem Jahreskarten-                   Ihre ausführlichen Rechte als Betroffener finden Sie auf:
Abonnement durch das ausgebende Unternehmen                         www.eswe-verkehr.de/datenschutz
   ann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht
  K
  abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoin-
  haber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird
  das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem
22      TREUEBONUS

     Wir belohnen Ihre Treue
     EXKLUSIVE ZUSATZVORTEILE FÜR ABO-TICKET-INHABER

     Als Abo-Ticket-Inhaber kommen Sie in den Genuss zahlreicher exklusiver Zusatzvor-
     teile, die unter dem Namen „Treuebonus“ zusammengefasst sind. Auf Wunsch wird
     der Treuebonus in Gestalt eines persönlichen, ein Jahr lang gültigen Couponhefts
     jedem Abonnementkunden* zum Jahreswechsel per Post zugesandt – egal ob der
     Kunde ein klassisches Abonnement, ein 9-Uhr-Abonnement oder ein Seniorenticket
     Hessen besitzt. Die 2022er-Ausgabe des Hefts umfasst erstmals nicht zwölf, son-
     dern sogar 14 heraustrennbare Coupons für attraktive Bonusvorteile: Die Zahl der
     Carsharing-Angebote hat sich nämlich auf drei erhöht (siehe hierzu auch Seite 11).

     Daneben hält das Treuebonus-Couponheft für 2022 einmal mehr sowohl Sport­
     liches und Touristisches als auch Kulturelles und Geselliges bereit: beispielsweise
     ein spannendes Kletterabenteuer, eine gemütliche „THermine“-Tour sowie eine
     Panoramafahrt mit der Nerobergbahn. Selbstverständlich sind auch wieder die
     beiden besonders beliebten Traditionscoupons mit von der Partie, nämlich für
     Gratisgetränke bei der Rheingauer Weinwoche sowie für ein kostenloses Exemplar
     des aktuellen Fahrplanbuchs.

     Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Inanspruchnahme der Treuebonus-
     Coupons können Sie auf www.eswe-verkehr.de/datenschutz_abonnement einsehen.

                                            Ebenfalls zu den Zusatzvorteilen zählt, dass Sie als
                                            Abo-Inhaber unsere informativ-unterhaltsame
                                            Fahrgastzeitschrift INFOMOBIL auf Wunsch vier Mal
                                            pro Jahr frei Haus in Ihrem Briefkasten finden.

     *	Gilt nur für ESWE-Verkehr-Kunden. Keine Ausgabe an Inhaber eines Schülerticket Hessen.
BESTELLUNG                    23

     Auf drei Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s:

1.   Ziehen Sie den Bestellschein* aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den aus­­ge-
     füllten Schein, den Sie übrigens auch online auf www.eswe-verkehr.de/abo
     finden, reichen Sie bitte in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr oder in
     einer unserer Mobilitätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) ein.
     oder
2.   Den ausgefüllten Abo-Bestellschein senden Sie per Post an:                                          Beste
                                                                                                                 lls
     ESWE Verkehrsgesellschaft mbH                                                                       auch cheine
                                                                                                                  o
                                                                                                         ve r f ü n l i n e
     Gartenfeldstraße 18                                                                                         gbar
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     65189 Wiesbaden
     oder
3.   Kommen Sie direkt zu uns in die Marktstraße 10. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter
     der Mobilitätszentrale gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Abo-Bestellscheins
     behilflich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und einfach:
     Unterschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch wird Ihnen vor
     Ort ein vorläufiges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit dem Sie sogleich in
     den nächsten Bus einsteigen können!**

     Egal, für welchen der drei Wege Sie sich entscheiden: Wenn Ihre Bestellung bis zum
     10. eines Monats bei uns ankommt (und Sie nicht die „AboSofort“-Option nutzen
     möchten), finden Sie Ihr Abo-Ticket – gültig ab dem 1. des Folgemonats – rechtzeitig
     vor dem Monatswechsel in Ihrem Briefkasten.

     *	Für das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen stehen gesonderte Bestellscheine zur Verfügung.
         Diese sind in unserer Mobilitätszentrale und in unseren Mobilitätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser
         Broschüre) sowie auf www.eswe-verkehr.de/schuelerticket bzw. www.eswe-verkehr.de/seniorenticket
         erhältlich.
     **	„AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) angeboten. Das
         vor­läufige Ticket ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Dieses Angebot gilt nicht
         für das Schülerticket Hessen, das Seniorenticket Hessen und das Seniorenticket Hessen Komfort.
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