DAS ABONNEMENT MEIN ABO - MEINE ERSPARNIS - ESWE Verkehr
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DAS ABONNEMENT Für alle Vielfahrer und Klimafreunde unverzichtbar MEINE ERSPARNIS MEINE AUSZEIT MEIN GUTES MEIN ABO GEWISSEN MEIN ZIEL MEINE MEINE TAKTUNG EXTRAS Mit Bestellschein 2022 vorteile varianten zusatznutzen tarif-infos
2 VORTEILE Busfahren im Abonnement: Preisgünstig und klimaschonend Verehrte Fahrgäste, liebe Nahverkehrsnutzer, wussten Sie schon, dass man Preisvorteile und Klimaschutz zusammen abonnieren kann? Mit einem Jahreskarten-Abonnement von ESWE Verkehr geht das! Unsere Abos bieten Ihnen und auch der Umwelt jede Menge Vorteile: Häufig fahren, einfach sparen und dabei das Klima schonen. In dieser Broschüre erfahren Sie alles über unsere Abo-Devise „sparen, bequem, flexibel“. Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem vorteilhaften Nahverkehrs- Abonnement! Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft
VORTEILE 3 Abo-Leistungen auf einen Blick VERSIONEN-VIELFALT: PASSGENAU FÜR IHREN INDIVIDUELLEN BEDARF Kein anderes Ticket ist so individuell wie das Abonnement – denn die Zahl der Versionen ist groß: So gibt es neben dem klassischen Abo auch das 9-Uhr-Abo (siehe Seite 7) sowie das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen (siehe Seite 8). Darüber hinaus können Sie bei der Bezahlung wählen zwischen einer preisredu- zierten Einmalzahlung am Beginn der Laufzeit und der Abbuchung des Abo-Preises in zwölf Monatsraten. Individuell wählbar ist auch der Gültigkeitsbeginn Ihres Abos: Er kann frei nach Belieben zu jedem Monatsersten bestimmt werden.* Ebenfalls ganz individuell, Ihrem jeweiligen Bedarf entsprechend, können Sie außer- dem entscheiden, ob auch andere Personen Ihr Abo-Ticket nutzen dürfen sollen. Das Abonnement gibt es nämlich – ohne Preisunterschied – wahlweise** als … · übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. Hierbei können Sie also Ihre eTicket-Chipkarte beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen usw. weitergeben. · persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber – und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis – gilt. Auf der personalisierten eTicket-Chip karte sind Ihr Name (in verschlüsselter Form), Ihr Geburtsdatum (Monat und Jahr) sowie Ihr Geschlecht gespeichert. Egal, wie Sie sich entscheiden: Ihr Abo-Ticket kommt in jedem Fall als praktische eTicket-Chipkarte zu Ihnen, die viele Sicherheits- und Komfortvorteile besitzt. Zum Beispiel wird Ihnen die Chipkarte im Fall eines Verlusts gegen Zahlung einer Gebühr ersetzt. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Mobilitätszentrale und in unseren Mobi- litätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre). * Das Seniorenticket Hessen gilt frühestens ab dem Beginn jenes Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden. ** Das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen gibt es ausschließlich in der persönlichen Variante.
4 VORTEILE Sie legen Wert auf Sparsamkeit? DAS ABONNEMENT SCHONT IHREN GELDBEUTEL · Ab 1,87 €* pro Tag unterwegs sein: Schauen Sie sich um! Wo sonst bekommen Sie umfassende Mobilität in ganz Wiesbaden und Mainz für gerade einmal 1,87 €* am Tag? · Das Abo rentiert sich – früher, als Sie vielleicht denken: Rechnen Sie mal nach! Das Abo macht sich bezahlt, denn Sie erzielen über 18 % Ersparnis im Vergleich zu zwölf Monatskarten.* Und falls Sie bisher Nutzer von 9-Uhr-Monatskarten sind, können Sie monatlich 12,82 € sparen: Denn die 9-Uhr- Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) kostet 69,80 €, während Sie fürs 9-Uhr-Abonne- ment* umgerechnet nur 56,98 € im Monat bezahlen. · 2 % Skonto bei Jahresvorauszahlung: Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr eines Jahres am Beginn der Laufzeit bezah- len, reduziert sich der Betrag im Vergleich zur Zahlung in zwölf Monatsraten um 2 %. Ein weiterer Vorteil der Vorab-Einmalzahlung: Eventuell während der Ticket- Laufzeit eintretende Tariferhöhungen haben keinerlei Folgen; Nachzahlungen bleiben Ihnen also erspart. · Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen: Falls das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, in Wiesbaden oder Mainz ansässig ist und mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt, kommt für Sie die besonders güns tige FirmenCard infrage. Sprechen Sie hierzu Ihre Personalabteilung oder Ihren Be- triebs- bzw. Personalrat an. (Weitere Infos auf: www.eswe-verkehr.de/firmencard) * Berechnungsgrundlage: Vorab-Einmalzahlung des Jahresgesamtbetrags.
VORTEILE 5 Sie lieben das Bequeme? DAS ABONNEMENT STECKT VOLLER KOMFORTABLER DETAILS · Flächendeckende Gültigkeit: Fahren Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Nahverkehr des Geltungs bereichs Ihres Abos – ganz gleich, ob es sich um Stadt- oder Regionalbusse, um Straßenbahnen, S -Bahnen oder Regionalzüge handelt. · Rund um die Uhr mobil: Ihr Abo-Ticket gilt immer – egal ob Arbeitstag oder Wochenende, egal ob tagsüber, abends oder nachts. Einfach rund um die Uhr unterwegs sein, wann und sooft man will. Ausnahmen hiervon sind das 9-Uhr-Abo (siehe Seite 7) und das Senioren- ticket Hessen (siehe Seite 8). Das Seniorenticket Hessen Komfort ist hingegen rund um die Uhr nutzbar. · Abbuchung vom Konto: Sie müssen sich keine Zahlungstermine merken – der Abo-Betrag wird einfach und bequem von Ihrem Bankkonto abgebucht. Sie können wählen zwischen monatli- cher Abbuchung (zwölf Mal) oder jährlicher Abbuchung (ein Mal am Beginn der Abo-Laufzeit). Wichtig: Bei der einmaligen Jahresvorauszahlung gewähren wir Ihnen 2 % Skonto! Für die Variante „AboSofort“ gilt eine abweichende Regelung.* · Sofort losfahren: Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/Mainz (Preisstufe 13) in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) a bschließen, haben Sie die Möglichkeit, sofort in den nächsten Bus einzusteigen und loszufahren. Denn Ihr vorläufiges, unmittelbar gültiges „AboSofort“-Ticket* können Sie direkt mitnehmen. · Ersatz bei Verlust: Machen Sie sich keine Sorgen! Da Sie Ihr Abo-Ticket in Form des praktischen eTickets erhalten, stellt ein eventueller Verlust der Karte kein Problem dar. Denn: Geht Ihr Ticket einmal verloren, kann es umgehend gesperrt und so vor Miss- brauch geschützt werden. Außerdem wird Ihnen die verloren gegangene Karte – egal, ob Sie die persönliche oder die übertragbare Variante besitzen – gegen Zah- lung einer Gebühr zügig ersetzt. · Automatische Verlängerung: Hinsichtlich des Ablaufs Ihres Abo-Tickets brauchen Sie sich um nichts zu küm- mern! Die Gültigkeit Ihres Abonnements verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. * „AboSofort“ ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Für das Schülerticket Hessen, das Seniorenticket Hessen und das Seniorenticket Hessen Komfort steht diese Option leider nicht zur Verfü- gung. „AboSofort“ können Sie erwerben, wenn Sie in bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen.
6 VORTEILE Sie brauchen Flexibilität? DAS ABONNEMENT IST SO VIELSEITIG, WIE SIE MÖCHTEN · Freie Übertragbarkeit: Lassen Sie Ihre Familienangehörigen, Freunde, Kollegen und Bekannten an den Vorteilen Ihres Nahverkehrs-Abos teilhaben! Sie können das Ticket frei nach Belieben weitergeben – denn es ist gültig für jeden, der es mit sich führt. (Dies gilt nur für die übertragbaren Abonnement-Varianten.) · Einfacher Vertragswechsel: Nutzen Sie Ihre individuellen Vorteile! Wann immer Sie wollen, ist ein Wechsel von einer Abo-Variante zu einer anderen möglich: zum Beispiel vom klassischen Abonnement zur noch preisgünstigeren 9-Uhr-Karte (siehe Seite 7). Auch ein Wechsel zum Seniorenticket Hessen (siehe Seite 8) ist problemlos möglich. Ebenso lässt sich beispielsweise das Gültigkeitsgebiet Ihres Abos verändern (Erweiterung in angrenzende Tarifgebiete), und mit einer zusätzlich erhältlichen Zuschlagskarte können Sie in Regionalzügen und S-Bahnen auch die 1. Klasse nutzen.* * Keine 1.-Klasse-Nutzung beim Schülerticket Hessen sowie beim Seniorenticket Hessen in der Basis- Variante, auch nicht mit einer Zuschlagskarte.
9-UHR-ABONNEMENT 7 Die besonders günstige 9-Uhr-Variante des Abos FÜR ALLE, DIE MORGENS ETWAS SPÄTER AUS DEM HAUS GEHEN Wenn Sie morgens ein bisschen mehr Zeit für sich und/oder für Ihre Lieben brau- chen, sodass Sie das Haus erst etwas später verlassen, hat das für Sie in puncto Nahverkehr einen Vorteil: Sie umgehen die Tageszeit, in der die Busse manchmal ziemlich voll sein können. Und: Dieser Vorteil zahlt sich für Sie aus – denn die spe- zielle 9-Uhr-Variante des Abonnements erspart allen, die montags bis freitags nicht vor 9:00 Uhr losfahren müssen, rund 20 % des Abo-Preises. Das 9-Uhr-Abonnement ist also das besonders günstige Vorteilsticket mit dem 20-prozentigen Extra-Rabatt für die, die morgens zu Hause zu tun haben, und natürlich auch für alle Spätaufsteher. WICHTIG: Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember (im Tarifgebiet 6500 auch am 1. November) gilt die 9-Uhr- Zeitgrenze nicht – an diesen Tagen gilt Ihr 9-Uhr-Ticket rund um die Uhr! Montags bis freitags hingegen gilt das Ticket von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen.
8 LANDESWEITE TICKETS Die hessenweit gültigen „1 € pro Tag“-Varianten des Abos FÜR ALLE SCHÜLER UND SENIOREN, DIE BESONDERS PREISBEWUSST SIND Das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen gelten in ganz Hessen sowie in Mainz in allen Verkehrsmitteln der Verkehrsverbünde Rhein-Main-Verkehrs- verbund, Nordhessischer Verkehrsverbund und Verkehrsverbund Rhein-Neckar. Für beide Tickets gilt: Sie sind ein Jahr lang gültig*, werden als praktische eTicket- Chipkarte ausgegeben – und ihr Preis beträgt umgerechnet nur 1 € pro Tag!** BESONDERE MERKMALE DES SCHÜLERTICKET HESSEN: · für Schüler und Auszubildende mit Wohnort und/oder Schul- bzw. Ausbildungsort in Hessen · gilt rund um die Uhr, also auch abends und am Wochenende · nicht auf andere Nutzer übertragbar BESONDERE MERKMALE DES SENIORENTICKET HESSEN: · für Personen ab 65 Jahre*** · Wohnort des Nutzers muss nicht in Hessen liegen · gilt montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am Folgemorgen; an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen, während der Veranstaltung „Hessentag“ sowie am 24. und 31. Dezember sogar ganztägig gültig · nicht auf andere Nutzer übertragbar · erhältlich auch in einer Komfort-Variante mit attraktiven Zusatzvorteilen ABWEICHENDE MERKMALE DES SENIORENTICKET HESSEN KOMFORT: · erhältlich gegen Aufpreis · gilt täglich rund um die Uhr · Nutzung der 1. Klasse in Nahverkehrszügen erlaubt · großzügige Mitnahmeregelung enthalten (siehe Seite 9) * Der Gültigkeitsbeginn kann zu jedem Monatsersten frei gewählt werden. ** Berechnungsgrundlage: Vorab-Einmalzahlung des Jahresgesamtbetrags (die Zahlung in zwölf Monatsraten ist ebenfalls möglich, dann liegt der Preis bei umgerechnet 1,02 € pro Tag). *** Frühestmöglicher Gültigkeitsstart ist der Beginn des Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden.
WEITERE WICHTIGE INFOS 9 GARANTIERTE PÜNKTLICHKEIT Gemäß der 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) hat ein Kunde im Fall einer Verspätung von mehr als 10 Minuten am Fahrtziel Anspruch auf anteilige Erstattung des Fahrpreises, soweit die Garantiebedin- gungen erfüllt sind. Die Höhe der Fahrpreiserstattung ist den jeweils aktuellen Erstattungstabellen zu entnehmen. Anstelle der anteiligen Erstattung des Fahr- preises können Kunden zwischen 21:00 Uhr (planmäßige Abfahrt) und Betriebs- schluss (5:00 Uhr bzw. letzte als Nachtlinie gekennzeichnete Fahrt) Taxikosten in Höhe von maximal 25 € erstattet bekommen, sofern absehbar ist, dass das Fahrt- ziel erst mit einer Verspätung von mehr als 10 Minuten erreicht werden würde. Diese Regelung kann jeweils nur von einer Person je Fahrkarte und Verspätung oder Fahrtausfall in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zur 10-Minuten-Garantie: www.eswe-verkehr.de/10-minuten-garantie GRATIS-MITNAHME ANDERER PERSONEN Gemäß der RMV-weit gültigen Mitnahmeregelung können Inhaber von Zeit- und Vorteilstickets des Erwachsenentarifs (Wochen-, Monats- und Jahreskarten inkl. 9-Uhr-Karten, 65-plus-Monatskarten und Seniorenticket Hessen Komfort) sowie von JobTickets und FirmenCards mit Mitnahmeregelung montags bis freitags ab 19:00 Uhr – an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember sogar ganztägig – innerhalb der jeweils gebuchten Preisstufe einen Erwachsenen sowie eine unbegrenzte Anzahl von Kindern unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Darüber hinaus können gemäß der erweiterten Mitnahmeregelung des Verkehrs verbundes Mainz-Wiesbaden (VMW) Inhaber der oben genannten Zeitkarten (je- doch ohne JobTickets, FirmenCards und LandesTicket Hessen) montags bis freitags auch tagsüber (bis 19:00 Uhr) alle eigenen bzw. bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Diese VMW-Regelung gilt im gesamten Tarifgebiet 6500 (siehe Seite 14) für alle RMV-Verkehrsmittel, also für alle Bus- und Schienenprodukte (ohne IC- und ICE-Züge). Im Fall der Fahrkartennutzung durch ein Kind (sechs bis 14 Jahre) gilt die erweiterte VMW-Mitnahmeregelung nicht.
10 ZUSATZNUTZEN Ihr Abonnement kann noch mehr GANZ EINFACH UND BEQUEM EIN FAHRRAD MIETEN Alle ESWE-Fahrgäste, die ihre Jahreskarte im Abonnement beziehen, kommen ergän- zend zu ihrem preisgünstigen Abo-Ticket in den Genuss vielfältiger Zusatzvorteile: Wer sich zum Beispiel beim Fahrradver mietsystem „meinRad“ von ESWE Verkehr ein Fahrrad mietet, erhält einen attraktiven Preisvorteil. BESONDERE PREISVORTEILE FÜR ABO-INHABER Für Sie als Inhaber eines Jahreskarten-Abonnements ist der besonders günstige Vorteilstarif die ideale „meinRad“-Tarifoption. Diese gibt es in einer Basis- und einer Komfortversion – Sie haben die Wahl: Neben den Inhabern eines Jahreskarten-Abonnements Vorteilstarif * steht der Vorteilstarif auch den Inhabern folgender Tickets zur Verfügung: RMV-FirmenCard, RNN-JobTicket, Basis Komfort LandesTicket Hessen, CleverCard, Schülerticket Hessen, RNN-Schülerjahreskarte und SemesterTicket einer Nicht- Grundpreis pro Jahr – 72,00 c Mainzer Hochschule. Die Voraussetzungen sind: Der Inhaber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, und erste 60 Min. 0,75 c kostenfrei die Fahrkarte muss das RMV-Tarifgebiet 6500 bzw. die RNN-Wabe 300 (je Mainz/Wiesbaden) oder das RMV- jede weitere 30 Min. 0,75 c 0,75 c Tarifgebiet 6870 bzw. die RNN-Wabe 320 (je Ingelheim) beinhalten. Detailinformationen zu allen „meinRad“-Tarifen finden Sie auf: www.meinrad-wiesbaden.de DIE VORTEILE VON ESWE VERKEHR MEINRAD • dichtes Stationsnetz • keine Wartungskosten • jederzeit verfügbar • ideale Ergänzung zum ÖPNV • einfaches Registrieren • umweltfreundlich und nachhaltig • einfaches Mieten per App • gesundheitsfördernd • keine Parkplatzsuche * Preisvorteil gegenüber dem Standardtarif: bis zu 50 %!
ZUSATZNUTZEN ZUSATZNUTZEN 11 Ihr Abo ermöglicht Mobilitätsalternativen PREISGÜNSTIG EIN CARSHARING-FAHRZEUG MIETEN Als Wiesbadens umfassender Mobilitätsdienstleister treibt ESWE Verkehr gemein- sam mit den städtischen Behörden die Etablierung vernetzter Mobilitätsangebote voran, die „multimodal“ aufgestellt sind – was bedeutet, dass den Bürgern außer dem öffentlichen Nahverkehr auch diverse andere Mobilitätsoptionen zur Verfü- gung stehen. Zu diesen Alternativen, die die Menschen je nach ihrem individuel- len und situativen Mobilitätsbedarf nutzen können, zählen neben dem Fahrrad- vermietsystem „mein Rad“ (siehe linke Seite) auch Carsharing-Angebote. ESWE Verkehr arbeitet mit drei regional tätigen Carsharing-Anbietern zusammen, und für Sie als Inhaber eines Jahreskarten-Abonnements bedeuten diese Koope- rationen viel Positives: Ihr Abo-Ticket sichert Ihnen besondere Preisvorteile, wenn Sie bei book-n-drive, scouter oder stadtmobil ein Fahrzeug mieten. Details zu den Vergünstigungen sowie viele weitere Informationen zum Thema Carsharing finden Sie auf: www.eswe-verkehr.de/carsharing Direkt zu den Internetauftritten der drei Carsharing-Anbieter gelangen Sie hier: www.book-n-drive.de/go/ www.scouter.de/ www.rhein-main.stadtmobil.de/ esweverkehr eswe-verkehr wiesbaden DIE VORTEILE VON CARSHARING Die Vorteile von Carsharing sind wissenschaftlich belegt: Carsharing trägt zur Reduzierung des Pkw-Bestands bei und verringert so die Abgas- und Lärmbelas- tung sowie die Parkplatznot gerade in den Stadtzentren. Darüber hinaus wird das Mobilitätsverhalten positiv verändert: Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung nutzen Carsharing-Kunden den Privat-Pkw seltener, wodurch sie den „Umweltver- bund“ stärken (darunter versteht man die Gesamtheit aller umweltfreundlichen Fortbewegungsarten: Radfahren, Carsharing, ÖPNV-Nutzung sowie Zu-Fuß-Gehen).
12 PREISE UND GEBIETE Ihr Ticketpreis: Einfach gut und schnell berechnet Suchen Sie Ihr Ziel aus der Übersichtskarte heraus und merken Sie sich den Farbton. In der Tabelle auf der Seite 15 wählen Sie diesen Farbton, um den Preis des Tickets abzulesen. Platte Medenbach Wiesbaden Wallau Walluf Massenheim 6500 Mainz Hochheim Wackernheim Bischofsheim Ginsheim Zornheim Bitte beachten Sie, dass die Preisstufe 13 nicht nur das Tarifgebiet 6500, sondern auch angrenzende Bereiche des Tarifgebiets 6600 umfasst. Nähere Informationen finden Sie auf Seite 14 oben.
PREISE UND GEBIETE 13 Wetter 0200 Biedenkopf 0100 Marburg Kirchhain Dillenburg 0500 0300 Gladenbach 5800 Homberg 0400 (Ohm) Alsfeld 5600 0700 Schlitz Hünfeld 0800 Herborn Bischoffen 1100 1600 5700 Mücke 5400 0900 Wetzlar Driedorf Gießen Lauter- bach Tann 5500 2100 Fulda 1500 Schotten Lich 1000 1700 2000 Braunfels 1300 Großen- Weilburg 1400 lüder Limburg 5300 Grebenhain Gersfeld 6000 5900 1200 Neuhof Butzbach 1800 Nidda Gedern 1900 2200 2300 Friedberg 2400 Bad Camberg Usingen 2500 Schlüchtern Büdingen Birstein Katzenelnbogen 6100 5200 7401 2700 3200 3400 Bad Vilbel Nastätten Idstein 2600 Maintal 7501 6200 Bad Homburg 2900 Bad Gelnhausen Bad Orb Schwalbach 5100 3100 Hanau 3300 6400 Hofheim Frankfurt 3000 6600 5000 Wiesbaden Offenbach Rüdesheim 6500 6300 Langen 3600 Mainz 3500 Groß-Gerau 3700 Dieburg Darmstadt 4100 4000 Preisstufe 13 Riedstadt (Wiesbaden/Mainz) 3800 3900 Seeheim-Jugenheim Bad König reisstufe 30 P 4300 (Wiesbaden und Umland) Biblis Bensheim Preisstufe 4 Erbach 4700 Lorsch 4500 4600 4870 4200 Preisstufe 5 Grasellen- Worms 6700 Wein- bach Preisstufe 6 Lampertheim heim 4850 4810 Wald- 4830 Michelbach Preisstufe 7 Beerfelden (Gesamtnetz RMV) 4400 Preisstufe 17 (Übergangsverkehr, es gilt der Preis der Preisstufe 7)
14 PREISE UND GEBIETE GROSSRAUM-FAHREN IM GESAMTEN TARIFGEBIET 6500 Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit einem Ticket in beiden Städten unterwegs sein.* Und nicht nur dort, denn Ihr Abo der Preis- stufe 13 gilt für den Nahverkehr im gesamten RMV-Tarifgebiet 6500. Dieses umfasst sowohl die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz als auch – auf hessi scher Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg und die Gemeinde Walluf sowie – auf rheinland-pfälzischer Seite – die Gemeinden Wackern- heim und Zornheim. Die Preisstufe 13 gilt ebenfalls für einige angrenzende Bereiche des Tarifgebiets 6600, nämlich für die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils Massenheim) sowie für den Hofheimer Stadtteil Wallau. VON WIESBADEN AUS IM RMV-TARIFRAUM UNTERWEGS SEIN Wenn Sie von Wiesbaden aus im Tarifraum des RMV unterwegs sein möchten (siehe Karte auf Seite 13), gelten je nach Lage Ihres Fahrtziels unterschiedliche RMV- Preisstufen. Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen Wiesbaden und Frankfurt die Preisstufe 5, und für Fahrten zwischen Wiesbaden und fünf umliegenden Kommu- nen im Rheingau-Taunus-Kreis** gilt die Preisstufe 30. Ausführliche Informationen zur Preisstufe 30 finden Sie auf den Seiten 16 und 17. VON WIESBADEN AUS IM RNN-TARIFRAUM UNTERWEGS SEIN Wenn Sie von Wiesbaden aus im Tarifraum des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes (RNN) – also in den Gegenden um Mainz, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey und Worms – unterwegs sein möchten, so können Sie sich über die Fahrpreise in unserer Mobilitätszentrale, in einer unserer Mobilitätsinfos (Kontdaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) oder auf www.rnn.info informieren. * Ausnahme: In der Preisstufe 30 (siehe Seiten 16 und 17) gilt das Abo-Ticket nicht für Fahrten von und nach Mainz. ** Umliegende Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis: Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein.
PREISE UND GEBIETE 15 Einen Auszug aus der Tarifübersicht bietet Ihnen die folgende Preistabelle (Bruttopreise, gültig ab 01.01.2022): Wiesbaden/Mainz Wiesbaden (6501) Preisstufe 17 RMV-Tarifgebiet und umliegende Übergangs- 6500 Kommunen** verkehr Preisstufe 13* Preisstufe 30* Preisstufe 4* Preisstufe 5* Preisstufe 6* Preisstufe 7* Abonnement 1) 3) ab 2,34 € pro Tag 1 x Abbuchung/Barzahlung 855,50 e 1.174,80 e 1.417,10 e 1.902,20 e 2.379,60 e 2.856,50 e 12 x Abbuchung à 72,75 e à 99,90 e à 120,50 e à 161,75 e à 202,35 e à 242,90 e 9-Uhr-Abonnement 1) 4) ab 1,87 € pro Tag 1 x Abbuchung/Barzahlung 683,80 e 939,60 e 1.133,70 e 1.427,10 e 1.784,60 e 2.142,10 e 12 x Abbuchung à 58,15 e à 79,90 e à 96,40 e à 121,35 e à 151,75 e à 182,15 e Schülerticket Hessen 2) 3) 1 x Abbuchung/Barzahlung 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 12 x Abbuchung à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e Seniorenticket Hessen 2) 5) 1 x Abbuchung/Barzahlung 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 365,00 e 12 x Abbuchung à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e à 31,00 e Seniorenticket Hessen Komfort 2) 3) 1 x Abbuchung/Barzahlung 625,00 e 625,00 e 625,00 e 625,00 e 625,00 e 625,00 e 12 x Abbuchung à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e à 53,00 e Weitere Tarifinformationen finden Sie auf: www.rmv.de 1) Persönlich oder übertragbar. 2) Persönlich. 3) Gilt täglich rund um die Uhr. 4) Gültig montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen; samstags, sonntags und an ge- setzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember (im Tarifgebiet 6500 auch am 1. November) ganztägig gültig. 5) Gültig montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 5:00 Uhr am nächsten Morgen; samstags, sonntags und an ge- setzlichen Feiertagen in Hessen, während der Veranstaltung „Hessentag“ sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig gültig. * Ihr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte gespeicherten Tarifgebieten. Die Abonnements werden in weiteren Preisstufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Mobilitätszentrale und unseren Mobilitätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) sowie auf: www.eswe-verkehr.de ** Umliegende Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis: Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein.
16 PREISE UND GEBIETE Günstiger fahren zwischen Wiesbaden und dem Umland DIE PREISSTUFE FÜR FÜNF NACHBARKOMMUNEN DER LANDESHAUPTSTADT Um gerade für Berufspendler die Nutzung des ÖPNV noch attraktiver zu machen, wird zusätzlich eine besonders günstige Preisstufe angeboten: Sie heißt Preisstufe 30 und ist als „Zwischenpreisstufe“ zwischen den Preisstufen 13 und 4 angesiedelt. Die Preisstufe 30 versteht sich als Nachbarschaftstarif: Sie gilt für alle Fahrten zwischen dem Wiesbadener Stadtgebiet* und fünf benachbarten Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis, nämlich Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenbad und Taunusstein.** Der Preisvorteil gegenüber der Preisstufe 4, der diese fünf Kommunen früher angehört haben, beträgt rund 17 %! 6237 6225 6215 6401 6406 6200 6240 6201 6345 6400 6489 6475 6366 6422 6412 6576 6574 6360 6365 6445 6501 6493 6310 6455 6335 63006362 6301 6570 6364 6325 6500 6560 6511 Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) reisstufe 30 P (Wiesbaden und Umland) Preisstufe 4
PREISE UND GEBIETE 17 Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Preisstufen an, die für Fahrten zwischen Wies- baden/Mainz und den benachbarten Kommunen im Rheingau-Taunus-Kreis gelten. Rechts neben den Ortsteilen der Kommunen ist die jeweils zugehörige 4-stellige Tarifgebietsnummer dargestellt. Die angezeigten Preisstufen gelten für die jeweils kürzestmögliche Verbindung zwischen Start und Ziel. Den sich aus der Preisstufe ergebenden Fahrpreis entnehmen Sie bitte der Tarifübersicht auf www.rmv.de. Start/Ziel in Wiesbaden/Mainz mit Tarifgebiets-Nr. Wiesbaden-Wilh.- (alle Ortsteile) Kempf-Haus Wiesbaden* Wiesbaden- Walluf ** Naurod Mainz Start/Ziel im Rheingau-Taunus-Kreis mit Tarifgebiets-Nr. 6501 6574 6576 6570 6511 Eltville Eltville, Erbach, Martinsthal, Rauenthal 6455 30 30 30 2 4 Hattenheim*** 6494 30 30 30 2 4 Kiedrich Kiedrich 6455 30 30 30 2 4 Niedernhausen Engenhahn, Königshofen, Niedernhausen, Niederseelbach, Oberjosbach 6475 30 3 2 4 4 Oberseelbach*** 6491 30 3 2 4 4 Schlangenbad Bärstadt, Georgenborn, Schlangenbad, Wambach 6445 30 30 30 3 4 Hausen v. d. Höhe, Obergladbach, Niedergladbach 6493 30 30 30 30 4 Taunusstein Bleidenstadt, Hahn, Seitzenhahn, Watzhahn, Wehen, Wingsbach 6422 30 30 30 4 4 Hambach, Niederlibbach, Orlen*** 6488 30 30 30 4 4 Neuhof*** 6485 30 30 3 4 4 Born (Gemeinde Hohenstein)*** 6492 30 30 30 4 4 Informationen zu den Preisstufen 2 und 3 finden Sie im Tarifgesamtplan auf www.rmv.de. * Inkl. der Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim. ** Die ebenfalls an Wiesbaden grenzende Gemeinde Walluf gehört zur Preisstufe 13 und damit zum selben Tarifgebiet wie Wiesbaden und Mainz, nämlich zum Tarifgebiet 6500 (siehe Seite 14 oben). *** Die zugehörige Tarifgebietsnummer ist in der Karte links nicht abgebildet, da es sich hierbei um Grenz tarifgebiete handelt.
18 BESONDERE BEDINGUNGEN Besondere Bedingungen für Jahreskarten im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2022 1. Vertragsgrundlagen Bei Ausgabe der Jahreskarte auf einer Chipkarte erhält der s gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und E Kunde einen Beleg, auf dem die zeitliche Gültigkeit der Chip- Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrs- karte sowie die Fahrkartendaten festgehalten sind. verbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunter- Auf der Chipkarte werden bei einer persönlichen Jahres- nehmen, die hier aufgeführten Besonderen Bedingungen karte Name (maskiert), Geburtsdatum (Monat, Jahr) und sowie die Besonderen Bedingungen des VMW (Verkehrsver- das Geschlecht des Nutzers zu Prüfzwecken gespeichert. bund Mainz-Wiesbaden) in der jeweils gültigen Fassung. Persönliche Jahreskarten sind nicht übertragbar und nur in Dies gilt auch für laufende Verträge. Mit Abwicklung des Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Abonnements hat der VMW die ESWE Verkehrsgesellschaft Bei der Prüfung persönlicher Jahreskarten muss der Nutzer mbH, Gartenfeldstraße 18, 65189 Wiesbaden, Tel.: (0611) 450 auf Verlangen des Prüfpersonals einen amtlichen Lichtbild- 22-450, beauftragt. ausweis zwecks Überprüfung der Nutzungsberechtigung vorzeigen. 2. Vertragspartner In eingeschränkten Fällen erhält der Kunde die Jahreskarte Vertragspartner bei Erwerb der Jahreskarte ist der unbe- als Papierfahrkarte in Form von 12 einzelnen Monatskarten. schränkt geschäftsfähige Besteller (im Folgenden „Kunde“ genannt). Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine andere 5. Räumliche Gültigkeit Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben oder die Jah- Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifrelati- reskarte auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird. onen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung werden Vertragspartner beim Verkauf der Jahreskarte ist das aus- persönliche Jahreskarten nicht für Tarifrelationen zu den gebende Unternehmen oder die vom RMV oder den Lokalen Übergangstarifgebieten ausgegeben. Nahverkehrsorganisationen (LNO) autorisierte Vertriebsstel- le (im Folgenden „ausgebendes Unternehmen“ genannt). Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr sind nur in Verbin- dung mit einer persönlichen Streckenzeitkarte der Deutsche 3. Sortiment Bahn AG mit ICE-Berechtigung gültig. Die Fernverkehrs- Der Kunde kann wählen zwischen folgenden Jahreskarten- Ergänzungskarten werden nur ab dem Start- oder Zielein- angeboten: trag der DB-Streckenzeitkarte mit ICE-Berechtigung ausge- stellt. a) Jahreskarte Erwachsene (übertragbar oder persönlich, d. h. auf einen bestimmten Nutzer ausgestellt), Die Fernverkehrs-Ergänzungskarten Jahr werden gemäß RMV-Tarif nur für Tarifrelationen ausgegeben, welche die -Uhr-Jahreskarte (übertragbar oder persönlich), die b) 9 Preisstufen 1 bis max. 5 (mit Berücksichtigung der Preisstufe montags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit be- 13) ergeben. Relationen des RMV-Übergangstarifs sind ausge- grenzt ist, schlossen. c) Zuschlagskarte Jahr (übertragbar oder persönlich), die zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Nutzung der 6. Zeitliche Gültigkeit 1. Klasse berechtigt, J ahreskarten gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalender- d) F ernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr (übertragbar oder per- monats für 12 Monate. sönlich), ie Jahreskarte kann im Abonnement erworben werden D e) F ernverkehrs-Ergänzungskarte Jahr Zuschlag (übertrag- („Jahreskarten-Abonnement“). Bei Abschluss eines Abonne- bar oder persönlich), die zusammen mit einer gültigen ments verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate Fernverkehrs-Ergänzungskarte zur Nutzung der 1. Klasse automatisch, wenn nicht bis spätestens zum 10. des letzten berechtigt. Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode gekün- digt wird. Der Kunde kann bei Erwerb der aufgeführten Jahreskarten wählen zwischen einer Jahreskarte im Abonnement („Jahres- ie Gültigkeit der 9-Uhr-Jahreskarte ist montags bis freitags D karten-Abonnement“) mit jährlicher oder monatlicher Abbu- auf den Zeitraum zwischen 9:00 Uhr und Betriebsschluss chung und einer Jahreskarte ohne automatische Verlänge- begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen rung mit Einmalzahlung („Jahreskarte ohne Abonnement“). Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht Im Falle der Fernverkehrs-Ergänzungskarten ist das ausge- diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. bende Unternehmen die DB Regio AG. Der Vertrieb der Fern- verkehrs-Ergänzungskarten wird im Auftrag des RMV für 7. Mitnahmerecht Jahreskarten-Abonnements (nur persönlich) von der Trans- I nhaber von den nach Ziffer 3. a) bis e) angebotenen Jah- dev Vertrieb GmbH und für Jahreskarten ohne Abonnement reskarten können gemäß Ziffer A.3.4.5 b) der Tarifbestim- (nur übertragbar) von der DB Vertrieb GmbH durchgeführt. mungen montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, 4. Fahrkarte an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags einen Erwachsenen und Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarte erfolgt nach Wahl beliebig viele Kinder unter 15 Jahren unentgeltlich mitneh- des ausgebenden Unternehmens in der Regel auf der Chip- men. Für die Zuschlagszeitkarten nach 3. c) und e) gilt das karte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrkar- Mitnahmerecht in der 1. Klasse nur in Verbindung mit einer te für das jeweilige Jahr (12-Monats-Periode) gespeichert gültigen Zeitkarte mit Mitnahmerecht. wird. Ohne die elektronische Fahrkarte berechtigt die Chip- karte alleine nicht zur Fahrt.
BESONDERE BEDINGUNGEN 19 8. Beförderungsentgelte und Zahlungsbedingungen ei monatlicher Abbuchung erfolgt die Lastschrift der b) B Beträge (1/12 des je Monat aktuell gültigen Jahreskar- 8.1. Beförderungsentgelte tenpreises) innerhalb der 12-Monats-Periode jeweils zu er Preis einer Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen D Beginn eines jeden Monats. Preis der entsprechenden Monatskarte in der jeweiligen ei Tarifänderungen (hierzu zählen insbesondere der B Preisstufe. Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsände- at sich der Kunde für die einmalige Zahlung des Gesamt- H rungen) werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeit- jahresbetrags im Voraus entschieden, wird auf den festge- punkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und zwar in legten Preis ein Skonto von 2 % gewährt. Eine Anpassung der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11. f)) genehmigt ist. und bei vorzeitiger Kündigung der Jahreskarte (Ziffern 13.3. und 13.4.) möglich. 8.2.2. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte ohne automatische Verlängerung mit Einmalzahlung 8.2. Zahlungsbedingungen ie Bezahlung der Jahreskarte mit Einmalzahlung erfolgt D Die Bezahlung der Jahreskarte erfolgt per EC-Karte, per in bar, per EC-Karte oder (sofern akzeptiert) per Kreditkar- Kreditkarte (sofern akzeptiert) oder in bar oder im SEPA- te oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum Monats- Basis-Lastschriftverfahren aufgrund eines erteilten SEPA- beginn des ersten Monats. Lastschriftmandats. Mit dem Mandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen 9. Zustandekommen des Vertrags des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter 9.1. Abonnementvertrag Zahlungsart die jeweiligen Beträge für die Vertragslauf- zeit ein Mal jährlich oder monatlich von einem mit Sitz im oraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten im a) V SEPA-Raum geführten Konto einer Bank/Sparkasse in Euro Abonnement ist die Abgabe der vollständig ausge- abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündi- füllten Bestellunterlagen in der für den RMV festge- gungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Ba- legten Form bis spätestens zum 10. des Vormonats sis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht bei einem Jahreskarten-Abonnements vertreibenden von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsre- Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies ferenz auf Basis des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens wird kann auch auf dem Postweg erfolgen. dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. ie Abgabe der vollständigen Bestellunterlagen stellt b) D Grundsätzlich wird die Vorankündigung an den Kontoin- einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonne- haber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des mentvertrags dar. Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Kun- er Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt c) D de informiert, und er ist verpflichtet, diese Information an mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit den Kontoinhaber weiterzuleiten. Ausgabe der Jahreskarte zustande. Der Kunde verpflichtet sich, Sorge zu tragen, dass der je- er Versand der Jahreskarte erfolgt im Regelfall eine d) D weilige Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in den bereitgehalten wird. Bestellunterlagen angegebene Anschrift. Der Versand Kosten, die dem ausgebenden Unternehmen infolge nicht an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht ange- vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer nommener Lastschriften entstehen, werden dem Kunden personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsauffor- 9.2. Kaufvertrag derung wird ein Bearbeitungsentgelt von 1,30 € erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinaus- F ür den Kauf von übertragbaren Jahreskarten ohne au- gehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren tomatische Verlängerung mit Einmalzahlung sind keine Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. Bestellunterlagen auszufüllen. 8.2.1. Zahlungsbedingungen für die Jahreskarte im 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit Abonnement mit jährlicher oder monatlicher Abbuchung a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im ie Bezahlung der Jahreskarte im Abonnement erfolgt im D Fall der persönlichen Jahreskarten. SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. ine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des lau- b) E a) Bei jährlicher Abbuchung des Gesamtjahresbetrags fenden Gültigkeitszeitraums bei mit Reiseunfähigkeit erfolgt die Lastschrift zum Monatsbeginn des ersten verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufein- Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhö- anderfolgenden Tagen Dauer ab dem ersten Tag der hungen, die während der zeitlichen Gültigkeit des im Reiseunfähigkeit an den Kunden. Die Reiseunfähig- Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden. Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen Bei Preissenkungen hat der Kunde des Abonnements werden. Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahr- preises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstat- ine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheini- c) E tung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifän- gung einer Kureinrichtung über einen durchgeführten derung. Das ausgebende Unternehmen ist nur dem Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Kunden zur Zahlung verpflichtet. Jahreskarte.
20 BESONDERE BEDINGUNGEN d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. er Kunde kann eine nicht mehr prüfbare oder in Ver- b) D Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate er- lust geratene Chipkarte sperren lassen und eine Ersatz- stattet. Chipkarte mit einer entsprechend dem Vertrag gültigen e) Erstattet wird für jeden Tag der Reiseunfähigkeit bzw. des Jahreskarte beantragen. Die Verlustmeldung ist bei Kuraufenthalts 1/360 des entsprechenden Jahreskarten- Chipkarten an eine der personalbedienten RMV-Ver- preises. triebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. Für die Ersatz-Chipkarte fällt ein Entgelt von 10,00 € an. Für f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. weitere Bestimmungen zum Ersatz von Chipkarten siehe ine Erstattung aus anderen Gründen (z. B. Urlaubsreisen, g) E Tarifbestimmungen, Ziffer A.3.2.3. Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) ist ausge- andelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte um eine c) H schlossen. übertragbare Papierfahrkarte, ist die Verlustmeldung direkt an das ausgebende Unternehmen zu richten. Die 11. Änderungen durch den Kunden übertragbare Papierfahrkarte verliert mit der Erfassung nderungen an der Jahreskarte sind jeweils zum Monats- a) Ä der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, sodass der ersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt die Ände- Kunde bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung wei- rung der räumlichen Gültigkeit sowie ein Umstieg bei- ter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit spielsweise auf ein JobTicket, die 9-Uhr-Jahreskarte oder einmaliger Zahlung im Voraus ist eine Erstattung ausge- auf das Seniorenticket Hessen. Der Änderungsantrag hat, schlossen. Es ist nicht möglich, eine verloren gegangene soweit nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich Jahreskarte durch Kündigung vorzeitig zu beenden oder zu erfolgen. die zeitliche oder räumliche Gültigkeit für die Restlaufzeit b) Alle Änderungen bei Jahreskarten im Abonnement müs- einzuschränken. sen dem ausgebenden Unternehmen bis zum 10. des Vor- 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses monats gemeldet werden. ei einer Jahreskarte ohne automatische Verlängerung c) B 13.1. Dauer des Abonnementvertrags/ordentliche Kündigung sowie bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine Firmen- Der Vertrag eines Jahreskarten-Abonnements gilt für 12 auf- Card kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vor- einanderfolgende Monate. Das Jahreskarten-Abonnement monats eingereicht werden. ist unbefristet und verlängert sich automatisch um jeweils d) Bei einer Jahreskarte auf einer Chipkarte können die weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens bis zum 10. des Änderungen bei allen RMV-Vertriebsstellen mit eTicket- letzten Gültigkeitsmonats der laufenden 12-Monats-Periode Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden ordentlich gekündigt wird. Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Es kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden, sofern Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an die Kündigung bis zum 10. des Vormonats eingegangen ist. einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Jahreskar- Kunden wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündi- te für 12 aufeinanderfolgende Kalendermonate zu dem gung gemäß Ziff. 14 auch gegenüber dem jeweiligen Nutzer ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif der Jahreskarte. ausgestellt wird. Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende einer 12-Mo- ei einer Jahreskarte als Papierfahrkarte erfolgt die Än- e) B nats-Periode, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich derung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für 12 mit der Gültigkeit der Jahreskarte. Liegt der Termin der Kün- aufeinanderfolgende Kalendermonate zu dem ab dem digung vor dem Ende der 12-Monats-Periode (vorzeitige Be- gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausge- endigung), endet ... stellt und zugesandt wird. Spätestens 3 Tage nach Beginn · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jah- der Gültigkeit der neuen Jahreskarte muss die bisherige reskarten-Abonnements auf der Chipkarte automatisch Jahreskarte an das ausgebende Unternehmen zurück- zu diesem Termin. Die Sperrung der Fahrkarte muss zum gegeben werden. Solange die bisherige Jahreskarte dem Kündigungstermin erfolgt sein. Unternehmen nicht vorliegt, hat der Kunde den bishe- · die Gültigkeit des übertragbaren Jahreskarten-Abonne- rigen monatlichen Betrag weiterhin zu zahlen. ments als Papierfahrkarte erst zum Datum, an dem die reisunterschiede aufgrund der gewünschten Ände- f) P Jahreskarte zurückgegeben wurde, bzw. zum Datum des rungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einma- Poststempels, an dem die Fahrkarte an das ausgebende Un- liger Zahlung im Voraus wird für jeden genutzten Monat ternehmen zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises der Kunde. Unterbleibt die Rückgabe (z. B. im Verlustfall; vgl. des genutzten Jahreskartenangebots berechnet. Bei mo- Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der natlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat Gültigkeit der Jahreskarte. 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nut- zungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahres- 13.2. Dauer des Kaufvertrags/ordentliche Kündigung kartenangebots berechnet. ie Gültigkeit der Jahreskarte ohne automatische Verlän- D gerung endet nach 12 Monaten. Sie kann jeweils zum Mo- 12. Verlust/Ersatz natsende ordentlich gekündigt werden. a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der Kunde umgehend L iegt der Termin der Kündigung vor dem Ende der 12-Mo- zu melden. Die Verlustmeldung befreit den Kunden nicht nats-Periode (vorzeitige Beendigung), endet ... von seiner Zahlungsverpflichtung. · die Gültigkeit von persönlichen und übertragbaren Jahres- karten auf der Chipkarte automatisch zu diesem Termin.
BESONDERE BEDINGUNGEN 21 Die Sperrung der Fahrkarte muss zum Kündigungstermin ausgebenden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekün- erfolgt sein. digt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ·d ie Gültigkeit der übertragbaren Jahreskarten als Papier- ungültig. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrkar- fahrkarte erst zum Datum, an dem die Jahreskarte zu- te umgehend gesperrt. Im Fall der Papierfahrkarte sind die rückgegeben wurde, bzw. zum Datum des Poststempels, restlichen Abonnement-Monatskarten unverzüglich an das an dem die Fahrkarte an das ausgebende Unternehmen ausgebende Unternehmen zurückzugeben. Bei monatlicher zurückgesendet wurde. Das Verlustrisiko trägt der Kunde. Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbu- chungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbu- 13.3. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung chungsverfahren ist nicht mehr möglich. eines Jahreskarten-Abonnements ei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abon- a) B nements mit jährlicher Abbuchung vor Ablauf der ers ten 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden Ergänzende Datenschutzbestimmungen genutzten Monat (siehe Ziffer 13.1 Absatz 2) 1/10 des der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH gezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Bei vorzeitiger Beendigung 1. In Ergänzung der Punkte 3.2.3.c, 3.2.3.e und 3.2.4 der Ta- des Abonnements in jeder weiteren 12-Monats-Periode rifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (zu wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12 des finden auf www.rmv.de, Suchbegriff „Tarifbestimmungen“) gezahlten Jahreskartenpreises berechnet. Der errechnete erklären wir hiermit Folgendes: Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag Sie haben als Betroffener unserer Datenverarbeitung fol- verrechnet. Ein sich etwaig ergebender Erstattungsbe- gende Rechte: trag wird überwiesen. as Recht auf Auskunft a) d ei vorzeitiger Beendigung eines Jahreskarten-Abonne- b) B Sie erhalten Informationen über ments mit monatlicher Abbuchung vor Ablauf der ersten I. die Verarbeitungszwecke; 12-Monats-Periode wird dem Kunden für jeden genutzten II. die Kategorien personenbezogener Daten; Monat 1/10 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen III. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern; Nutzungsmonat gültigen Jahreskartenpreises, maximal IV. die geplante Verarbeitungsdauer oder Kriterien für bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, die Festlegung dieser Dauer; berechnet. Bei Beendigung des Abonnements nach Ab- V. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der lauf von mindestens einer gesamten 12-Monats-Periode Daten; wird dem Kunden für jeden genutzten Monat 1/12 VI. ggf. das Bestehen einer automatisierten Entschei- des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungs- dungsfindung einschließlich Profiling; monat gültigen Jahreskartenpreises berechnet. Der VII. ggf. Übermittlung an ein Drittland oder an eine so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits be- internationale Organisation. zahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforde- Wir stellen kostenfrei eine Kopie der personenbezo- rung). Ein sich etwaig ergebender Erstattungsbetrag genen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, wird überwiesen. zur Verfügung. c) Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet. Ein Bearbei- b) das Recht auf Berichtigung tungsentgelt wird nicht erhoben. c) das Recht auf Löschung 13.4. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung einer Jahres- d) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung karte ohne Abonnement e) das Recht auf Datenübertragbarkeit a) Jahreskarten können jeweils zum Monatsletzten zurück- gegeben werden. Eine Erstattung von Beförderungs- f) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde entgelt erfolgt im Fall der Chipkarte nur für die Zeit ab Eingang des Kündigungsschreibens (Poststempel) oder 2. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten ab dem gewünschten Gültigkeitsende, im Fall der Papier- ie können sich mit Fragen und Anmerkungen jederzeit an S fahrkarte nur für die Zeit ab Rückgabe der Jahreskarte. Bei unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Diese Kontakt- vorzeitiger Rückgabe wird dem Kunden für jeden bereits wege können Sie nutzen: genutzten Monat 1/10 des gezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so ostalisch: p errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahl- Datenschutzbeauftragter ten Betrag verrechnet. Ein sich etwaig ergebender Erstat- c /o ESWE Verkehrsgesellschaft mbH tungsbetrag wird überwiesen. Postfach 2369 65013 Wiesbaden b) Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet. Ein Bearbei- tungsentgelt wird nicht erhoben. per E-Mail: datenschutzbeauftragter@eswe-verkehr.de 14. Sonderkündigungsrecht bei einem Jahreskarten- Ihre ausführlichen Rechte als Betroffener finden Sie auf: Abonnement durch das ausgebende Unternehmen www.eswe-verkehr.de/datenschutz ann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht K abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoin- haber trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder wird das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem
22 TREUEBONUS Wir belohnen Ihre Treue EXKLUSIVE ZUSATZVORTEILE FÜR ABO-TICKET-INHABER Als Abo-Ticket-Inhaber kommen Sie in den Genuss zahlreicher exklusiver Zusatzvor- teile, die unter dem Namen „Treuebonus“ zusammengefasst sind. Auf Wunsch wird der Treuebonus in Gestalt eines persönlichen, ein Jahr lang gültigen Couponhefts jedem Abonnementkunden* zum Jahreswechsel per Post zugesandt – egal ob der Kunde ein klassisches Abonnement, ein 9-Uhr-Abonnement oder ein Seniorenticket Hessen besitzt. Die 2022er-Ausgabe des Hefts umfasst erstmals nicht zwölf, son- dern sogar 14 heraustrennbare Coupons für attraktive Bonusvorteile: Die Zahl der Carsharing-Angebote hat sich nämlich auf drei erhöht (siehe hierzu auch Seite 11). Daneben hält das Treuebonus-Couponheft für 2022 einmal mehr sowohl Sport liches und Touristisches als auch Kulturelles und Geselliges bereit: beispielsweise ein spannendes Kletterabenteuer, eine gemütliche „THermine“-Tour sowie eine Panoramafahrt mit der Nerobergbahn. Selbstverständlich sind auch wieder die beiden besonders beliebten Traditionscoupons mit von der Partie, nämlich für Gratisgetränke bei der Rheingauer Weinwoche sowie für ein kostenloses Exemplar des aktuellen Fahrplanbuchs. Informationen zum Umgang mit Ihren Daten bei Inanspruchnahme der Treuebonus- Coupons können Sie auf www.eswe-verkehr.de/datenschutz_abonnement einsehen. Ebenfalls zu den Zusatzvorteilen zählt, dass Sie als Abo-Inhaber unsere informativ-unterhaltsame Fahrgastzeitschrift INFOMOBIL auf Wunsch vier Mal pro Jahr frei Haus in Ihrem Briefkasten finden. * Gilt nur für ESWE-Verkehr-Kunden. Keine Ausgabe an Inhaber eines Schülerticket Hessen.
BESTELLUNG 23 Auf drei Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s: 1. Ziehen Sie den Bestellschein* aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den ausge- füllten Schein, den Sie übrigens auch online auf www.eswe-verkehr.de/abo finden, reichen Sie bitte in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr oder in einer unserer Mobilitätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) ein. oder 2. Den ausgefüllten Abo-Bestellschein senden Sie per Post an: Beste lls ESWE Verkehrsgesellschaft mbH auch cheine o ve r f ü n l i n e Gartenfeldstraße 18 gbar ! 65189 Wiesbaden oder 3. Kommen Sie direkt zu uns in die Marktstraße 10. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Abo-Bestellscheins behilflich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und einfach: Unterschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch wird Ihnen vor Ort ein vorläufiges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit dem Sie sogleich in den nächsten Bus einsteigen können!** Egal, für welchen der drei Wege Sie sich entscheiden: Wenn Ihre Bestellung bis zum 10. eines Monats bei uns ankommt (und Sie nicht die „AboSofort“-Option nutzen möchten), finden Sie Ihr Abo-Ticket – gültig ab dem 1. des Folgemonats – rechtzeitig vor dem Monatswechsel in Ihrem Briefkasten. * Für das Schülerticket Hessen und das Seniorenticket Hessen stehen gesonderte Bestellscheine zur Verfügung. Diese sind in unserer Mobilitätszentrale und in unseren Mobilitätsinfos (Kontaktdaten: siehe Rückseite dieser Broschüre) sowie auf www.eswe-verkehr.de/schuelerticket bzw. www.eswe-verkehr.de/seniorenticket erhältlich. ** „AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) angeboten. Das vorläufige Ticket ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Dieses Angebot gilt nicht für das Schülerticket Hessen, das Seniorenticket Hessen und das Seniorenticket Hessen Komfort.
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