1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
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1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Auch wir machen den Weg frei! Daher gratulieren wir sehr herzlich zum Jubiläum „1.000 Jahre Fähre zwischen Budenheim und Walluf“! 2
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Festschrift 1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim 1019 - 2019 Feierlichkeiten am Rheinufer in Walluf und Budenheim vom 20. - 21. Juli 2019 3
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Grußwort von Bürgermeister Manfred Kohl aus Walluf Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Gäste des Fährjubiläums, Flüsse trennen und Flüsse verbinden, dies gilt auch für den Rhein. Walluf und Budenheim, zwei Gemeinden, die unmittelbar am Rhein gegen- über liegen, die nicht nur eine sehr lange Freundschaft, sondern seit nunmehr 1000 Jahren auch eine tatsächliche räumliche Verbindung über den Rhein hinweg durch eine Fährverbindung haben. Ein wirklich bemerkenswertes Ju- biläum. Brücken und Fähren verbinden und in der Vergangenheit hatte diese Fährverbindung einen sehr wichtigen und hohen Stellenwert. Viele Bewohne- rinnen und Bewohner nutzten diese Verbindung, um von Walluf nach Buden- heim zur Arbeit zu fahren. Ich kann mich aus meiner Kindheit noch sehr gut daran erinnern. Nach Fertigstellung der Schiersteiner Brücke gab es dann andere Möglichkeiten, um auf die andere Rheinseite zu gelangen. Trotzdem ist diese Fährverbindung zwischen Budenheim und Walluf nach wie vor wichtig. Diese Verbindung halten viele Menschen seit mehr als 150 Jahren mit der Personen- und Fahrradfähre der Familie Nikolay über den Rhein weiterhin aufrecht. Die unkomplizierte Überquerung des Rheins mit Fahrrad oder per Fuß trägt dazu bei, beide Seiten des Rheins kennen- und lieben zu lernen. Aus dieser Sicht gibt es die oft zitierte „Ebsch Seit“ nicht wirklich – beide Seiten haben ihre Reize und Schönheiten und durch die Aufrechterhaltung der Fährverbindung ist es möglich, dies immer wieder aufs Neue festzustellen. Die Festlichkeiten im Rahmen dieser 1000jähjrigen Verbindung feiern wir nun mit einem gemeinsamen Wochenende am 20. und 21. Juli 2019 mit zahlreichen Veranstaltungen, die diese Verbundenheit wür- digt und noch lange in Erinnerung bleiben wird. Als Bürgermeister der Gemeinde Walluf freue ich mich ganz besonders über dieses Ereignis und wün- sche allen beim Lesen der Festschrift Freude über die geschichtlichen Hintergründe und die ein oder andere neue Erkenntnis. Uns allen wünsche ich ein unvergessliches Fährfest, das uns sicherlich in guter und nachhaltiger Erinnerung bleiben wird. Ihr Manfred Kohl Bürgermeister Walluf 4
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Grußwort von Bürgermeister Stephan Hinz aus Budenheim Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Jahr können die beiden Gemeinden Budenheim und Walluf sowie seine Bürgerinnen und Bürger ein außergewöhnliches Jubiläum feiern. Mit Datum vom Jahr 1019 findet sich ein klarer urkundlicher Nachweis, dass hier ein Fährbetrieb von Walluf nach Budenheim über den Rhein stattfand. Graf Drutwin II. verpfändete dem Kloster Bleidenstadt im Jahr 1019 einen Hof zu Geisenheim mit dem Fährrecht zu Walluf, dem sein Bruder Graf Embricho zustimmte. Mit zahlreichen Veranstaltungen wird dieses denkwürdige 1.000-jährige Jubiläum gefeiert. Dabei stehen die Festtage vom 20. bis 21. Juli 2019 im besonderen Focus der Feierlich- keiten am Rheinufer in Budenheim und Walluf. Das Fest wird am Samstag und Sonntag einen außeror- dentlichen Stellenwert unter den zahlreichen kulturellen, lukullischen und interessanten Höhepunkten einnehmen und als überregionaler Anziehungspunkt wirken. Ich danke dem Vorbereitungsteam und allen Helfern, welche mit sehr großem Engagement ein umfang- reiches und abwechslungsreiches Festprogramm zu diesem Jahrtausendereignis erarbeitet haben. Für jeden ist etwas dabei! Ich grüße unsere Besucherinnen und Besucher und wünsche alle schönen und unvergesslichen Stunden! Wir freuen uns mit Ihnen auf gelungene Festtage! Stephan Hinz Bürgermeister Budenheim 5
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Grußwort von Landrat Frank Kilian aus dem Rheingau-Taunus-Kreis Sehr geehrte Damen und Herren, die älteste Fährverbindung über den Rhein zwischen Mainz und Bingen feiert 1.000-jähriges Jubiläum. Dazu gratuliere ich herzlich. Schon die Römer nutzten den Rhein als schnellen Verbindungsweg. Das ist belegt ebenso wie die Fährverbindung zwischen dem rechtsrheinischen Walluf und dem links- rheinischen Budenheim im Jahr 1019. Seit mehr als 150 Jahren hält die Fami- lie Nikolay mit einer Personenfähre die Pendelverbindung über den Rhein aufrecht. Zwischen Mai und Oktober werden auf der „Libelle“ an Wochenen- den und Feiertagen Fußgänger und Radfahrer über den Rhein transportiert. An sonnigen Tagen können dies schon einmal bis zu 400 Spaziergänger und Radler sein, die den Weg auf die jeweils andere Seite machen. Aber nicht nur Personen und Fahrräder werden zwischen Walluf und Budenheim über den Rhein ge- setzt. Sie alle werden sich sicherlich noch daran erinnern, dass die Fährverbindung Walluf-Budenheim vor nicht allzu langer Zeit zum Transport von Fahrzeugen über den Rhein genutzt wurde. Natürlich nicht mit der „Libelle“, sondern einer größeren Autofähre. Als im Februar 2015 die Schiersteiner Brü- cke wegen eines Schadens für den Autoverkehr gesperrt werden musste, konnten die an beiden Ufern befindlichen Nato-Rampen als Anleger für eine temporäre Autofähre genutzt werden. Bis Ende April wurden täglich zwischen 2.000 und 3.000 Pkw übergesetzt. So sorgten die beiden Fährgemeinden Walluf und Budenheim und der Fährbetreiber für eine Entlastung auf den Straßen und ersparten den Berufs- pendlern Zeit und Nerven. Auch wenn die Wallufer Bürgerinnen und Bürger dadurch selbst durch ein großes Verkehrsaufkommen beeinträchtigt wurden, kann die unkomplizierte Hilfe seitens der Gemein- den Walluf und Budenheim nur gelobt werden. Dem Jubiläumsfest am 20. und 21. Juli 2019 auf dem La-Londe-Platz in Walluf und dem Isola della Scala Platz in Budenheim wünsche ich gutes Wetter und viele Gäste, die auch den kostenlosen Pendelverkehr über den Rhein nutzen. Ihr 6
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Grußwort von Landrätin Dorothea Schäfer vom Landkreis Mainz-Bingen Fährverbindungen über den Rhein in den benachbarten Rheingau sind für die Menschen in der Region sehr wichtig. Denn ohne sie wird der Fluss schnell zu einer unüberwindbaren Grenze. Seit Jahrhunderten nutzen die Anrainer daher alle gegebenen Möglichkeiten, um über den großen Strom zu kommen. Hüben wie drüben wird dann Handel getrieben, gearbeitet oder es werden private Kontakte gepflegt. Die Fähre zwischen Budenheim und Walluf bildet da eine wichtige Trans- portmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder per Fahrrad auf die andere Seite gelangen wollen. Und manchmal wird sie sogar ganz plötzlich zu einem wichtigen Baustein im regionalen Verkehrssystem: Gut in Erinnerung haben wir alle noch das Jahr 2015, als wegen schwerer Schäden an der Autobahnbrücke der Weg über Schierstein einige Wochen lang gesperrt war und in Budenheim als Notlösung sogar Autos übersetzen konnten. Die Fähre gehört in Budenheim fest zum örtlichen Leben dazu. Und das schon seit dem Mittelalter. Für die Gemeinden Budenheim und Walluf ist dies Grund genug für ein großes Fest: Vor 1000 Jahren, im Jahr 1019 also, verpfändete ein gewisser Graf Drutwin II. dem Kloster Bleidenstadt einen Hof zu Geisen- heim mit dem „Färcherrecht“, also dem Fährrecht. Seitdem also ist es verbrieft, dass zwischen Buden- heim und Walluf eine Fähre verkehrt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts liegt diese Aufgabe in der Hand einer Familie: Die Nikolays und ihre Vorfahren betreiben die Fähre mittlerweile in der 5. Generation – eine beeindruckende Strecke. Und wirklich ein Grund für ein großes Fest als weiteres verbindendes Element zwischen den beiden Orten auf der jeweils gegenüberliegenden Rheinseite. Ich wünsche dabei viel Spaß und auch weiterhin ruhiges Fahrwasser für den Fährbetrieb. Ihre Dorothea Schäfer, Landrätin des Landkreises Mainz-Bingen 7
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Die Gemeinde Walluf des Wallufbachs zum Lindauer Gericht. Dieses Ter- ritorium hatten die Ritter von Lindau, ansässig u. Walluf wurde 770 als „Waltaffa“ erstmals urkund- a. im Hof Armada in Frauenstein, zum Einen wohl lich erwähnt, 779 der hiesige Weinbau. Daher kann als Verwandte der Ritter von Wiesbaden ererbt, sich Walluf als älteste Weinbaugemeinde im Rhein- zum Anderen vom Mainzer St. Peterstift erworben. gau bezeichnen. Hier begann das Rheingauer Ge- Größere Teile des einstigen Königssondergaus wa- bück, eine von den Mainzer Erzbischöfen angeleg- ren an die Grafen von Nassau gelangt. 1678 wurde te Landwehr, bestehend aus undurchdringlichen das Lindauer Gericht an die Grafen von der Leyen Hecken. Durch Walluf führte einer der wichtigsten verkauft und blieb bis 1806 in deren Besitz. Wege in den Rheingau, dessen Durchlass durch Nach Auflösung des Kurstaates gelangte Nieder- das Gebück aus einer stark befestigten Toranlage walluf 1803 an Nassau-Usingen und gehörte zur bestand, die wegen ihrer Form Backofen genannt Zeit des Herzogtums Nassau zum Amt Eltville. wurde. Daher nennt sich Walluf auch Pforte des Nach der Annexion des Herzogtums Nassau 1866 Rheingaus. Fränkische Gräberfelder im Bereich durch das Königreich Preußen gehörten Nieder- Ober- und Niederwalluf lassen eine frühe Besied- und Oberwalluf zur Provinz Hessen-Nassau, in lung vermuten. Der früheste schriftliche Beleg der 1867 der Rheingaukreis gebildet wurde. für ein eigenständiges Dorf Oberwalluf stammt Am 1. Oktober 1971 schlossen sich die Gemein- jedoch erst aus dem Jahre 1211. Mutmaßlich wur- den Niederwalluf und Oberwalluf zur Gemeinde de seitdem der ältere Ort, direkt am Rhein gele- Walluf zusammen. 1977 entstand aus dem Rhein- gen, „Niederwalluf“ genannt, der zum damali- gaukreis und dem Untertaunuskreis der heutige gen Königssondergau gehörte und ursprünglich Rheingau-Taunus-Kreis im Bundesland Hessen, die Johanniskirche und die Turmburg umrahmte, das am 19. September 1945 gegründet worden war. welche noch als Ruinen erhalten sind. Allmählich wurde der Dorfmittelpunkt nach Westen verlagert, jenseits der Mündung des Wallufbaches in den Rhein. Mit Errichtung der neuen Johanniskirche anstelle der Adelheidskapelle entwickelte sich dort der heutige alte Ortskern Niederwalluf. Hier war das Territorium des kurmainzischen Rheingaus entstanden, nachdem die Rheingrafen als einstige Gaugrafen des Rheingaus Ende des 13. Jahrhun- derts durch Mainz vertrieben worden waren. Die kurmainzische Grenze des Rheingaus wurde offi- ziell erst 1324 definiert und von dem danach voll- endeten Gebück geschützt. Die Gemeinde Walluf am Rhein gelegen. Quelle: K.H.Tappe. Ab 1304 gehörte der Bereich Niederwallufs links 8
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Die Gemeinde Budenheim genden Altenwohn- und Pflegeheim zu bewerten, deren Mittelpunkt der »Platz der Generationen« Der römische Einfluss, ausgehend von der ober- darstellt. Sehr oft wird von Vereinen und Familien germanischen Provinzhauptstadt Moguntiacum, das Bürgerhaus in Anspruch genommen. Mit Bu- hinterließ auch im Umfeld von Budenheim Spu- denheim im Einklang ist die ansässige Industrie, ren. Urkundlich wird Budenheim als »Butenheim« das Handwerk und die vielen Gewerbetreibenden, in einer Auflistung der Besitztümer, die das Kloster die indirekt mit ihren Produkten für Budenheim Lorsch in und um Mainz hatte, im »Codex Laures werben. Besonders stolz ist man auf die Partner- Hamensis« (Urkunde-Nr. 1977) aufgeführt. Mehr schaft mit der französischen Stadt Eaubonne im als 1000 Jahre entschieden die Äbtissinnen des Alt- Val d’Oise und mit der italienischen Gemeinde Iso- münsterklosters in Mainz, bis zu deren Auflösung la della Scala in der Provinz Verona. Freundschaft- am 15. November 1781, direkt oder indirekt über lich ist Budenheim mit den thüringischen Gemein- das Dorf Budenheim und dessen Bewohner. Heute den Walschleben und Witterda sowie mit der Stadt leben in der verbandsfreien Gemeinde 9.090 Perso- Wiesmoor in Ostfriesland verbunden. nen (Stand 31.12.2018), die das Fluidum des umge- Die Wahl einer Blütenkönigin findet jährlich am benden Lennebergwaldes und des nördlich vorbei- Blütenfest statt, das am letzten Wochenende im fließenden Rheins gerne zur Entspannung nutzen. April gefeiert wird und im Sommer trifft man sich Vom 19,5 m hohen Lennebergturm, der seit dem beim Straßenfest im alten Ortsteil von Budenheim. 21. Dezember 2010 im Besitz der Gemeinde Buden- Die Budenheimer Kerb wird im September auf heim ist, kann man in den Rheingau, aber auch bis dem »Platz der Generationen« gefeiert. nach Mainz schauen. Lohnenswert ist auch ein Spa- ziergang in die gegenüberliegende Parkanlage von Schloss Waldthausen. Zahlreiche Radwanderer und Ausflügler nehmen recht rege die Fährverbindung zwischen Budenheim und Walluf in Anspruch. Auf dem ehemaligen 120 ha großen Steinbruchgelände wurde ein naturbelassener »Freizeit-, Sport- und Erholungspark Lenneberg« angelegt, in dem eine anspruchsvolle 18-Loch-Golfsportanlage integriert ist. Daneben bieten Sporteinrichtungen in der Hal- le oder auf Freiplätzen ein breites Betätigungsfeld. In der kulturellen Offerte werben sechs Chöre für den Chorgesang, hinzu kommt die Pflege des Fast- nachtsbrauchtums. Positiv ist der Gesamtkomplex Das Rheinufer am »Isola-della-Scala-Platz« in Budenheim. der »Lennebergschule« mit dem gegenüberlie- Foto: Heribert Schäfer. 9
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim 1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim len entlang des Rheins in Anspruch. Die Bauweise Heribert Schäfer der Fährflösse dürfte sich nicht so stark unterschie- den haben. Im Unterschied zu den Kelten kannten Die Menschen haben seit jeher versucht, trennende die Römer bereits den Anker und das Hecksteuer- Gewässer durch Boote, Kähne und Flöße zu über- ruder. Möglicherweise setzten sie Anker ein, um winden. So war das auch seit alter Zeit hier am die Flösse am Abtreiben zu hindern. Das Heckru- Rhein, um ans gegenüberliegende Rheinufer zu ge- der steigerte die Manövrierfähigkeit. Zur Versor- langen, wie auch von Budenheim nach Walluf oder gung des römischen Grenzwalls „Limes“ wurde umgekehrt. Die Menschen überquerten einzeln das Wegenetz nicht nur erweitert sondern auch oder in Gruppen in einem schwimmenden Trans- der Fährverkehr intensiviert. In dieser Zeit gab es portgefährt den Rhein, um in Budenheim bzw. von Mogontiacum (Mainz) eine Überfahrt nach Walluf ihre Angelegenheit zu regeln oder um auf Castellum (Mainz-Kastel). Zweifellos handelte es der gegenüberliegenden Rheinseite Handel zu be- sich hierbei um eine der ältesten Fährverbindun- treiben. Per Kahn, der damals als „Nehe“ bezeich- gen über den Rhein zwischen Mainz und Bingen. net wurde, transportierte man Personen, Handels- Dass die Römer den Rhein als schnellen Verbin- güter und Vieh auf das andere Rheinufer. Auch die dungsweg nutzten ist belegt, dies wird auch mit Fischer bedienten sich der Boote und Kähne, um den historischen Schiffsfunden im Mainzer Muse- auf dem Rhein dem Fischfang nachzugehen, so wie um für Antike Schifffahrt dokumentiert. Die Fähr- es in vorgeschichtlicher Zeit schon üblich war. flöße wurden schließlich bis zum Jahr 1532 durch Bereits die Kelten und Germanen siedelten ent- „Fährprahmen“ abgelöst. Die ersten Prahme waren lang des Rheins. Anhand ihres Wegenetzes weiß längsgespaltene Einbäume, die mit verbindenden man, dass sie sogenannte „Fähren“ einsetzten, Bodenplanken zu flachbodigen Booten verbreitert bestehend aus Doppel-Einbäumen und einfachen wurden. Wichtig für die Aufgabe als Fährboot wa- Flößen. Zum Übersetzen wurden im Uferbereich ren breit auslaufender Bug und Heck, damit sie vermutlich Stangen zum Staken benutzt. War das beim Aufliegen am Ufer besser be- und entladen Floß einmal richtig zur Strömung gestellt, trieb es werden können. Damals konnten auch Pferde und gelenkt auf das gegenüberliegende Ufer zu. Die Wagen mit den Prahmen übergesetzt werden. Strecke, die das Floß dabei durch die Strömung ab- trieb, musste in Ufernähe mit den Stangen wieder Seit Karl dem Großen (742-814) war das Recht Fäh- flussaufwärts gestakt werden. Neben den Personen ren zu betreiben ein Recht des Königs. Dieses ver- wurden Tiere und kleine geländegängige Wagen lieh er gegen entsprechende Leistungen. Bis zum übergesetzt. frühen Mittelalter hatte der Kaiser die Überfahrts- rechte inne, die später dem Kurfürsten bzw. den Die Römer übernahmen nicht nur das Wegenetz Lehensherren übertragen wurden. Im Zusammen- der Kelten, vielmehr nahmen sie auch die Fährstel- hang mit den Auseinandersetzungen zwischen der 10
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Kurpfalz und dem Kurfürstentum Mainz, um die Niederrheingau und in Nehren auf der Überhöhe Durchsetzung des kurpfälzischen Anspruchs auf war. Nach seinem Tod im Jahr 1017 teilten sich die das „dominium Rheni“ (Herrschaft über en Rheinab- Söhne Drutwin II. und Embricho das väterliche schnitt) im Rheingau, ist 1573 eine Karte des Fluss- Erbe. Graf Drutwin II. verpfändete dem Kloster abschnitts zwischen Kempten und Walluf durch Bleidenstadt im Jahr 1019 einen Hof zu Geisenheim den Mainzer Künstler Ulrich Bletzer entstanden. mit dem „Färcherrecht“ (Fährrecht) zu Walluf, dem Eine Nachzeichnung dieser Rheingaukarte, wohl sein Bruder Graf Embricho zustimmte 2. kaum eine Neuaufnahme, fertigte wiederum der Speyerer Maler Wilhelm Besserer an, der auch Ver- Damit ist belegt, dass es bereits im Jahr 1019 eine fasser der Karte des Rheinabschnitts Speyer-Mann- Fährverbindung vom rechtsrheinischen Walluf heim von 1580 war. Beide Karten des Rheingaus zum linksrheinischen Budenheim gab. Der Rhein- befinden sich im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, gau, somit auch Walluf, gehörte zum Territorial- wohin sie mit den zugehörigen kurmainzischen gebiet des Mainzer Kurfürsten. Budenheim un- Archivalien gelangt sind. Es ist zu betonen, An- terstand dem Altmünsterkloster in Mainz bis zum spruch auf das „dominium Rheni“ entstanden ist 1. Jahr 1563. Das Altmünsterkloster trat 1563 das Dorf Budenheim mit allen Rechten und Pflichten Die Fährrechte zwischen Walluf und Buden- an das Kurfürstentum Mainz ab, somit gehörte das heim besaß im beginnenden 11. Jahrhundert Graf linksrheinische Budenheim bis zur Auflösung des Drutwin in der Königshundert, der auch Graf im Kurfürstentums im Jahr 1801/1803 zum Rheingau. Das Übersetzen einer Kutsche mit zwei Pferden auf einer mit Muskelkraft betriebenen Fähre. (Quelle: unbekannt) 11
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Lediglich der Klosterhof in der Mainzer Straße und die Gemarkung von Budenheim verblieben im Ho- heitsbereich des Mainzer Klosters. Die Fährrechte zwischen Budenheim und Walluf oblagen verbrieft im Jahr 1486 dem Altmünster- kloster in Mainz bzw. den Bediensteten des Bu- denheimer Klosterhofes. In dem „Weisthum“ des Altmünsterklosters heißt es: „Item wysen sie auch dem obigen Abatissen vnd Con- vent den Ryne von der Mombacher Mark an, bis mitten vff dem Ryne, so farre da heraber bis gegen der Kirchen dye zu Walluf im Dorff leyt“ 3. Eine Fergenordnung wurde im Jahr 1532 für die Wallufer Fergen erlassen: „Wir, Friederich Schluchterer von Erffenstein. vitzthomb, und Diether Felthenn, landschreiber im Die Nachbildung eines historischen Rheinnachens (Nehe) aus Ringkauwe. thune hiemit kundt unnd zuwissen aller- Ingelheim, am Pier der Wassersportfreunde Budenheim, zeigt die meniglich. nachdem unsers gnedigsten herrén fhar ahnn Größe einer damaligen Fähre, die über den Rhein gerudert wurde. Rhein zu Walloff ein zeitlangk etwaß vorschlagen unnd Foto: Heribert Schäfer ongangbar gehalten werdenn. damit dan dasselbigh mit der zeit in seinen vorigenn standt gericht magh wer- Zum andern sollen die fergenn leglichs einen buchsen- denn, so haben wir den fergen diese nachfolgende ord- meister ordnen unnd setzen. Derselbigh soll der schiff nungh unnd gemeiner landtschafft unnd uißlendigenn unnd deß fhairs den gantzen tagh gewertigh sein unnd zu wilfarnn uffgerieht unnd gemacht. ob der selbigh buchsenmeister nach seinenn geschefften unnd notturft nach heim gehen wölle, so soll er bevor Erstlich sollenn diese zeit sechzehenn fergen am fhair abe einen ferg(en) än sein Stadt fordernn, also von einem sein, die sollenn über jair ein mardtschieff halt(en). auiff den andern kommen, damit deß ihars gewardt und zwo neben unnd funff flotschiff. die sollen sie inn gue- ni vorschlagenn werde. ten wesenntlichen bauw vorsehen unnd gedenck(en) zu hallenn oder von iren amptleuten geburlicher straff ge- Zum drittenn sollenn deß fhairs gerechtigkeit. gewon- wertigh sein. heit unnd herligkeit alle jairs auiff den heylichenn Christ tagh gemeinlieh unter ihnen furgetragen unnd erklertt werden, damit die jungen neuwe angang(en) fergen deß 12
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Wissens habenn mögen unnd ihre rugen unnd straffen Welcher aber hin seith des Reinß ruffenn wurde uber- unter sich nach gewonheit haltenn unnd sollen die am- zuholenn. der solle sein geburlich fargelt. nemlich vier ptleute. So sie naue schiff laßen machen, yhnen, den fer- pfenningk, geben unnd weß ein yeder so mit den fergenn gen, zoll brieff an die zoll geben, das sie wie von aller zoll die wochen unnd die martage mit seiner frucht unnd frei fharen mög(en). habe farenn will, der soll gleich dem Eltweller schiffman des fharnlhons halber von den fergen gehalten werdenn Zum vierdten. welcher zeit ein ferger vorstirbe. sollen unnd darin kein geferligkek suehenn. die amptleute einen andern fergen an und auiff nhemen. Deß gleichen sollen die fergen sonder der amptleute vor- Item die fergenn sollenn auch gemeiniglich bei ihrenn wissen und ursach von dem fhar keinen äbsetzenn, unnd gethanen pllichtenn die Wochen unnd järmerckte fleissi- sollen hin für zwen fergen ein schiff sambthafft bestel- ger zu fharen sein dan sunst und in sonder Sommerzeit lenn unnd soll ein yeder nauwe angehender ferge drei- von halbfastenn ahn biß auiff St. Michels tagh sich mit zehenn gulden zugeben schuldigk sein, unnd ein jeder yhren schiff, pferden unnd geschirnn altzeit geschickt ferge einen winekauffs gulden der gemeinen geselschaft. findenn laß(en), damit sie von den underthanen clagh das win gelt ist ihnen dieser zeit in guetenn nachge- loß bleibenn moegenn. laißen biß auiff der amptleute ferner bescheidtt. Item die dörff, so die fergenn jarlhone von habenn. wan Item zu zeiten des yßgangks, groß(en) Rheins unnd in der selbigenn personenn funff oder sechß zu fharenn be- osten winden sollen sich die fergen hinfurter gegen den gerren. die sollenn die fergen forderlich uber Rhein zu- fhurleuten unnd sehiffleuien, auch den frembden unnd fhueren schuldigh sein. Who aber unter denen yemandt ynlendigen zu pferde unnd zu fuß dermaißen ihm uberf- sein fharlhoin oder fhargelt geben wolle, soll ihnen zu harnn halten, daß zimlich besoldungh von ihnen genho- nhemen unverboten sein, unnd sollenn hinfur die colli- men werde. schenn. uberlendischenn oder Ringauwer schiffleute äm Fährbetrieb um 1850 zwischen Budenheim und Walluf . Quelle: Stahlstich von A.H.Payne, Niederwalluf um 1850. 13
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim fhar zu Walloffe denn fergenn niemandt über Rhein zu an die kurfürstliche Hofkammer zu zahlen. Die fuerenn. er sei heimisch oder uißlendisch, abzuschiff(en) Fergen wurden verpflichtet, eine bestimmte An- von den fergenn gestadtt werdenn. zahl guter Schiffe und Nehen (Nachen, Kähne) von morgens bis abends auf beiden Stationen bereitzu- Item mit den nachen ahnn beide fhar unnd zu Erbach halten. Der Tätigkeit des Fährmanns war mit gro- soll nit gestadt werdenn, pferde oder einig vhie dhaselbst ßer Kraftanstrengung verbunden, zudem war er uberzuftuierenn. dartzu in solchenn nachen nichtz von Wind und Wetter ausgesetzt. So konnte es durch- Meintz denn von Rauwenthall. Nauwendorff oder Wal- aus vorkommen, dass die Nehe mit ihrer Ladung loff zu fhueren zu laissenn unnd der Eltveller schiffman wegen der stärkeren Strömung nur sehr schwer vo- soll von dem Eltveller gericht ahn biß änß Walloffer fhar rankam, was wiederum mit einem erhöhten Kraft- den fergenn niemandtz abschieffen. (…)“. aufwand verbunden war, um ans gegenüberliegen- de Ufer zu gelangen. Soweit der Originalauszug aus einer Fergenord- nung im Jahr 1532, die für Walluf erlassen und im Jahr 1546 mit einem Zusatz versehen wurde 4. Wenige Jahre später übernahm das Kurfürstentum Fährverordnung im 18. Jahrhundert Mainz die Überfahrrechte zwischen Budenheim In der Kurmainzischen Verordnung vom 16. Ap- und Walluf, dies dürfte nach dem Jahr 1563 gewe- ril 1749 wurde das Verhalten der Fergen und de- sen sein. Aufgrund eines Bestandbriefes hatte der ren Pflichten sowie die Gebühren (Taxen) für die Ferge (Fährmann) jährlich einen Pachtzinsbetrag Überfahrt zwischen Walluf und Budenheim, die als Fährbramme mit Pferden, die auf die andere Rheinseite transportiert wurden. Quelle: Privatarchiv Nikolay. 14
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim „Zwergfahrt“ in der Verordnung bezeichnet wird, festgelegt 5. Das Verhalten der Fährleute wurde in zwölf Ka- piteln vorgegeben, davon hier auszugsweise jene von Kapitel 2 bis 4: „2tens, Sollen führohin zu dieser Zwerg-Fahrt keine andere Förgere, als welche Schiff-Leuthe und selbstn zu fahren, auch im Stand den jährlichen Zinß und die ge- öhnliche Caution zu leisten, zugelassen werden. 3tns, Werden die sämmtliche Förgere (im Fall es noch nicht geschehen) hiermit alles Ernstes angewiesen zu Beförderung der Passantn, die Verordnungsmäßige An- zahl deren Schiffen benebst denen tüchtigen Fahr-Na- Eisgang am Rhein zwischen Budenheim und Walluf im Februar chen für Pesonen in Bereitschaft also, und dergestalten 1956, ein Anziehungspunkt für Jung und Alt. zu halten, daß sie Quelle: Heimatmuseum Budenheim. 4tens, Damit auf beyden Seiten de Rheins, nemlich zu Budenheim und Walluff das ganße Jahr, so bald man nur Drittens, von einem Maann und Pferd 10 Kr. Morgends früh, und so lang man immer de abens sehen Viertens, von einer Kutsche und zwey Pferd 20 Kr. kan, mit ihrem Gefährd ohnaufhörlich, mithin ohne Hal- Fünfftens, von einem Pferd und Karn 2 Kr. tung deren bißhero angewöhnten Mittags- oder Feyer- Sechtens, von einem Ochsen 6 Kr. Stunden an dem Wasser sich einzufinden, sofort jeder- Siebentens, von einerr Kuh 3 Kr. mann sogleich mit Bescheidenheit überzuführen hätten, Achtens, von einem Schaaf 2 Kr. damit aber (..)“ Neuntens, von einem grossen Schwein 1 Kr. Die Taxe für die Zwergfahrt (Überfahrt) von Wal- Zehntens, von einem mittelmäßigen 2 Pf. luf nach Budenheim war in den nachfolgenden Ge- Elftens, von einem Stuck-Wein, wann solches bührenordnungen eins bis vierzehn festgelegt. mit zwey, dry auch vier Pferd geführet wird, und im Ruckwege der leere Wagen mit denen „Erstlich, eine Person, wann mehrer in dem Nachen, Pferden ohne langes Zuwarten demnächst Nähe oder dem Spiß-Schiff übergeführt werden, zahlt ohnentgeltlich übergeführet worden 1fl.(Gulden) 2 Kr (Kreuzer). Zweytens, wann ein Passant alleinig will übergeführet Bei starkem Eisgang wurden die vorstehend ver- werden, sollen selbigen Förger also gleich, ohne mehrer zeichneten Taxen doppelt erhoben. Dagegen waren abzuwarten, überführen gegen Zahlung 4 Kr. die Honoratioren von der Zahlung der Gebühr be- 15
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim freit. Die Oberlotsen aus Budenheim bzw. Walluf schaftlichen Befehls angesehen und bestrafft werden sol- überwachten den Ablauf der reibungslosen Über- len, zu welchem Ende dann gegenwärtige Verordnung fahrt und waren gegenüber den Fährleuten wei- zu jedermanns Nachricht gedruckt, und an zwey Plöck sungsbefugt. Hierzu der originelle Wortlaut: mit eisernem Begitter zu Walluf und Budenheim stän- dig affigieret und zu Beobachtung aller Excessen beyde Bei grossen Eißgang aber soll denen Förderen zu Walluf Schultheissen zu gedachtem Walluf und Budenheim [als der hierunter zu jedermannns Nachrich beygesetzte Tax an welche die Förgere hiermit angewiesen seynd] mittels von denen ohngefreyeten Personen bezahlt werden. besonderen Befehls eigents bestellet worden. In Urkund Erstlich, ein Mensch zahlt 2 Kr. hiervorgedruckten Churfürstl. Regierungs Canßley- Zweytens, ein Pferd 8 Kr. Insiegel. Drittens, ein Stuck Wein samt Wagen Maintz den 16. April 1749 und Pferd 1 fl. 30 Kr. Viertens, ein Ochs 8 Kr. Fünfftens, ein Esel 4 Kr. Polizeiverordnung von 1936 Sechstens, ein Hundert Schaaf 45 Kr. In einer Polizeiverordnung vom Dezember 1936 Siebentens, ein Schwein 1 Kr. wird im § 11 - »Fährtarif, Fährgeld« - im Absatz 1 Achtens, ein Stier 4 Kr. darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Fäh- Neuntens, ein Kaalb 2 Pf. ren gebührenpflichtig ist. Das Fährgeld ist nach Zehntens, ein halbjährig Schwein 2 Pf. dem staatlich festgestellten Fährtarif zu erheben. Elfftens, ein Karn mit einem Pferd 12 Kr. Zwölfftens, eine Chaise Im § 12 »Übergang bei Eis« wird folgende Verhal- mit Pferden vorgespannt 30 Kr. tensweise vorgeschrieben: Dryzehentens, ein schwer 1. Hat sich eine feste und genügend starke Eisdecke beladener Mehlwagen 40 Kr. auf dem Strom gebildet, so hat der Fährinhaber einen Vierzehentens, ein Weg über das Eis herzustellen, zu bezeichnen und zu mittewlmäßig beladener 30 Kr. unterhalten; er hat insbesondere durch Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln ein gefahrloses Benutzen des Schließlich werden samtliche Förger nochmahlen ernst- Weges zu sichern. lich angewiesen, die Passagier ohnnöthiger Weiß nicht aufzuhalten, sondern jedermann also gleich sowohl diß- 2. Für die Benutzung des Weges über das Eis ist das ta- als jenseits Rhein überzuführen, auch keinem auf grobe rifmäßige Fährgeld zu entrichten6. Art mit Reden oder sonsten zu begegnen, sondern viel- mehr alle Bescheidenheit und Beförderung um da mehr zu leisten, als in Entstehung dessen gegen die Förgere alle Schärff gebraucht und selbigels Verächtere Herr- 16
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Die Nikolay Fährdynastie in Budenheim Mit der Hochzeit des Oberweseler Steuermanns Jo- hann Mehlmer und der Budenheimerin Anna Ma- ria Wagner am 31. Mai 1865 wurde gleichzeitig der Grundstock für eine bis heute bestehende Fährdy- nastie gelegt. Lange Jahre war Johann Mehlmer zur See gefahren, um schließlich in seiner Heimatstadt Oberwesel als Steuermann das Lotsenamt auf dem Rhein zu übernehmen, das ihn aber auch nach Bu- denheim führte. Durch sein Patent als Steuermann erhielt er auf Antrag die Fährrechte, um von Bu- denheim nach Walluf mit dem Fährboot überzuset- zen. Die Fähre »Annemarie« am Wallufer Anleger. Bis zum Jahr 1919 gehörte Budenheim zum Groß- Quelle: Privatarchiv Nikolay herzogtum Hessen, auch Großherzogtum Hessen- Darmstadt genannt und Walluf zum Herzogtum trennt vergeben wurden. Johann Mehlmer ist da- Nassau, ab 1866 zur preußischen Provinz Hessen- mals noch ausschließlich gerudert oder bei günsti- Nassau. Die unterschiedlichen Hoheitsgebiete gem Wind über den Rhein gesegelt. Auch besaß er waren wohl der Grund, warum die Fährrechte ge- die Fischereirechte auf dem Rhein, die nach seinem Tode im Jahr 1905 sein Sohn Philipp Mehlmer über- nahm. Dieser modernisierte den Fährbetrieb im Jahr 1909 mit der Anschaffung eines Motorbootes. Die Ehefrau Anna Mehlmer habe sich als 97-jährige noch daran erinnern können, dass die Schaufelrad- dampfer zu festgesetzten Zeiten von Mainz nach Köln oder bis nach Holland fuhren. Diese wurden von einer holländischen Reederei bzw. von der Köln-Düsseldorfer Dampfschifffahrtsgesellschaft betrieben, die mit ihren Ausflugsschiffen an der Anlegestelle in Walluf haltmachten. Mit der Fähre wurde der frisch gestochene Spargel aus Buden- heim zum dortigen Anleger gebracht. Überhaupt diente damals die Fähre fast ausschließlich dazu, Die Fähre »Philipp« bei der Überfahrt von Walluf nach Budenheim. den Waren- und Personenverkehr aufrechtzuerhal- Foto: Heribert Schäfer. ten. 17
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Fahrradwanderer an der Anlegestelle am Budenheimer Rheinufer des »Isola-della-Scala-Platzes«. Foto: Heribert Schäfer. Die Ehe von Philipp und Anna Mehlmer blieb kin- Erträge u.a. zum Vertrieb von Spargel und Obst derlos. Deren Patenkind, der Sohn von Philipps eingesetzt. In dieser Zeit gehörten die Fährschiffe Schwester Anna Maria Nikolay, erlernte vom On- „Annemarie“, „Strandnixe“, „Stadt Wiesbaden“ kel das Handwerk des Fischers und Fährmanns. und ab 1936 „St. Nikolaus“ zum Fährbetrieb Ni- Der Patenonkel soll ein guter, aber auch gestren- kolay. Die Kriegsereignisse dezimierten allerdings ger Lehrmeister gewesen sein, zudem war er auch die Fährflotte: Um das Fährboot „Annemarie“ vor Kommandant der Budenheimer Freiwilligen Feu- der Sprengung zu bewahren, hatten die Fährleute erwehr 7. Eben jener Neffe Philipp Nikolay setzte es an einer seichten Stelle des Wallufer Segelhafens die Tradition und trat 1934 in die Fußstapfen seines auf Grund setzen können. Das Boot „St. Nikolaus“ Onkels Philipp, als er den Fährbetrieb übernahm. war zwei Jahre zuvor beschlagnahmt worden und Allerdings gab er die Berufsfischerei auf, jedoch diente als Feuerlöschboot bei den MAN-Werken behielt er die Fischereirechte, die später auf seinen im Gustavsburger Hafen. Durch Brandbomben Sohn Hans Nikolay übergingen. Den Fährbetrieb beschädigt, war es später nicht mehr einsetzbar. zwischen Budenheim und Walluf nahmen die Be- Die beiden anderen Boote „Strandnixe“ und „Stadt rufspendler in Anspruch, die Fähre wurde aber Wiesbaden“ hatten die Nikolays in einem Sei- auch zum Warenverkehr der landwirtschaftlichen tenarm der Rheininsel „Rettbergsaue“ versteckt. 18
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Amerikanische Soldaten entdeckten die beiden Autofähre Walluf – Budenheim als Notlösung Boote und benutzten sie zur Jagd. Durch einen Be- Von Herbert Ujma dienfehler explodierte der Motor der „Stadt Wies- Die Zusatzbezeichnung „Pforte des Rheingaus“, baden“. Damit stand nur noch die unbeschädigte mit der sich die Gemeinde Walluf gerne schmückt, „Strandnixe“ als Fähre zur Verfügung 7. besteht leider nicht exklusiv. Denn aus Richtung Durch die enge Bindung zu seinem Onkel wur- de Philipp Nikolay auch von den Budenheimern Koblenz ist die Stadt Lorch ebenso die Pforte des „Mehlmer Philipp“ genannt. Andere sprachen ihn liebevoll mit „Onkel Philipp“ an. Für Philipp Niko- lay war die Fähre Hobby und Beruf zugleich, wenn er mit den Fähren „Annelie“ und „Strandnixe“ die Menschen auf das gegenüberliegende Ufer brach- te. Er hatte es auch durchgesetzt, dass ihm die allei- nigen Fährrechte von Walluf nach Budenheim zu- gesprochen wurden. Heute, im Jahr 2019, betreibt Schiffseigner Hubertus Nikolay in der fünften Ge- neration die Überfahrt von Budenheim nach Wal- luf. Hubertus Nikolay hatte den Fährbetrieb von seinem Vater Hans Nikolay im Jahr 1996 übernom- men, der die beiden Fährschiffe „Elly“ und „Phil- ipp“, später die größere „Libelle“ in Dienst gestellt Die Anlegerampe für die Autofähre wurde am 18. Februar 2015 am Budenheimer Rheinufer montiert. Foto: Heribert Schäfer. hatte. Die »Allgemeine Zeitung Mainz« schrieb am 22. Februar 1958: „Wo die Brücken fehlen, steht der Fährmann bereit. Dies gilt auch heute noch, wenn auch nur noch sonntags. Die Anlegerampe für die Autofähre am Wallufer Rheinufer. Foto: Herbert Ujma. 19
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Die eingesetzte Autofähre bei der Überfahrt von Walluf nach Budenheim. Foto: Herbert Ujma. Rheingaus – sogar eine „Doppelpforte“. Denn au- trächtlichen Schadens an der Vorlandbrücke auf ßer über die B 42 kann der Rheingau in Lorch auch rheinland-pfälzischer Seite musste die komplette per Autofähre über die B 9 von Niederheimbach Autobahnbrücke gesperrt werden – und die rund aus erreicht werden. Unverhofft, um nicht zu sa- 90.000 Fahrzeuge, die sie pro Tag nutzen, mussten gen unerwünscht, bekam Walluf im Jahre 2015 die anderweitig „verteilt“ werden. Die bestehenden Gelegenheit, den Lorchern dieses Alleinstellungs- Ausweichmöglichkeiten, also die Weisenauer- und merkmal zu nehmen. die Theodor-Heuss-Brücke im Raum Mainz sowie Am 19. Februar 2015 wurde auch Walluf zur Dop- die Autofähren Mittelheim – Ingelheim und Rüdes- pelpforte und die Fährgeschichte um ein winziges heim – Bingen waren so stark überlastet, dass eine Kapitel reicher: Bei den Arbeiten für den Ersatz- weitere Rheinquerungs-Möglichkeit Entlastung neubau der Schiersteiner Brücke (A 643) passierte bringen sollte. Die Fachleute der beiden Landesre- ein Malheur mit erheblichen Folgen für den Au- gierungen erinnerten sich an die fast schon histo- toverkehr im Rhein-Main-Raum. Wegen eines be- rischen Nato-Rampen (amtlich „Ersatzübergangs- 20
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim stellen“), die in der Endphase des Kalten Krieges in denheim eine Autofähre. Das eingesetzte Fährschiff den 1980-er Jahren rein prophylaktisch an beiden mit dem Namen „Stadt Rüdesheim“ gehört zum Rheinufern gebaut worden waren. Bestand der Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiff- Mit einer zivilen Nutzung der „Nato-Rampen“ in fahrtsgesellschaft e.G. mit Sitz in Bingen. Findige Walluf und Budenheim hatten die Verkehrsplaner junge Leute zogen einen Nutzen aus dem Fährbe- sozusagen das Ei des Columbus gefunden. Zur to- trieb: Sie boten „ambulant“ Getränke und Snacks talen Überraschung für beide Gemeinden wurde am La-Londe-Platz bzw. entlang der Autoschlan- daher zwischen Walluf und Budenheim ein Auto- ge an, die sich anfangs zu den Stoßzeiten über die fährbetrieb eingerichtet. Die zusätzliche innerört- Rheinallee und die Johannisbrunnenstraße bis hin liche Verkehrsbelastung gefiel den Budenheimern zur Hauptstraße erstreckt hatte. Ihr „Geschäftsmo- nicht – und den Wallufern schon gar nicht. Denn dell“ funktionierte allerdings nicht lange: Am 24. dort musste der La-Londe-Platz, an dem u. a. das April 2015 wurde die Sperrung der Schiersteiner Vereinshaus liegt, nahezu komplett der Fähre als Brücke aufgehoben und der Betrieb der Autofähre „Aufstellfläche“ dienen. Für immerhin gut zwei Walluf – Budenheim wieder eingestellt. Ganz neu Monate verkehrte dann zwischen Walluf und Bu- war er für beide Gemeinden nicht gewesen: Schon Auch von den Radfahrern wurde die Autofähre zum Übersetzen in Anspruch genommen. Foto: Heribert Schäfer. 21
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim die „Autos“ früherer Zeiten, Pferdefuhrwerke, Quellen: Ochsenkarren und ähnliches wurden jahrhunder- 1: Schäfer, Alfons: »Die kurpfälzische Rheinstromkarte um 1590«, Beiwort zur Karte, 1974, S. 2. telang von der Fähre Walluf – Budenheim an das jeweils andere Ufer befördert. 2: Dahl, Johann Konrad: »Historische Nachrichten zum Die Autoschlangen sind Historie und es dominie- hl. Ferrutius in Bleidenstadt», Nassauische Alterskunde, 1834, ren wieder die Fußgänger und Radfahrer an den S. 85-86. beiden Rheinufern. Da sich die beiden Anlegebrü- 3: Schäfer, Heribert: »Budenheim im Wandel der Zeiten« - cken der sonntags von Mai bis Oktober pendeln- Fährverbindung von Budenheim nach Walluf, 2015, S. 356. den Personen- und Fahradfähre Walluf – Buden- heim jeweils nahe an den beiden Nato-Rampen 4: Jeschke, Peter: »Ländliche Rechtsquellen aus dem Kurmain- befinden, wird die Zeit der Autofähre zumindest zer Rheingau«, Ordnung der Wallufer Fergen von 1532, den Einheimischen ab und zu wieder einfallen. S. 413-414. . Viele von ihnen hatten die Gelegenheit genutzt, 5: »Zwerg Fahrt zu Walluf und Budenheim im Rheingau«, gänzlich unfahrplanmäßig ans gegenüberliegende Erste Sammlung - Deren in Policey- und Commercien Sachen Rheinufer zu gelangen. erlassenen Churfürstlichen Maynzischen Verordnungen, 1749, S.150-155. 6: »Polizeiverordnung« über die Einrichtung, den Betrieb und Fest auch Motto zur Fastnachtszeit die Nutzung der Fähren im Bereich der Rheinstromverwal- Der Carneval Club Budenheim 1925 E.V. „Die tung vom Dezember 1936, Rheischnooke“ hatte für den Kampagneorden 2019 S. 12-13. das 1000-jährige Bestehen der Fährverbindung 7: Nikolay, Gerd: »150 Jahre Schifffahrtstradition in Buden- Walluf-Budenheim ausgewählt mit dem Slogan: heim am Rhein«, 2015, S. 1-24. „Seit tausend Jahren sind wir eins, Walluf rechts, wir links des Rheins“. Abkürzungen: Kr : Kreuzer fl: Gulden Impressum: Verleger: Die Gemeinden Budenheim und Walluf Redaktion: Arbeitskreis Budenheim-Walluf Druck: Taketool, Budenheim 22
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Die Bewirtung in Walluf am Rhein Die Bewirtung in Budenheim am Rhein Fußballverein S.G. Walluf 1932 e.V. Carneval Club Budenheim 1925 e.V. Rindswurst, Bratwurst, Curywurst,,Grillsteaks, diverse Cocktails nach Wahl Pommes frites DIF Budenheim-Isola della Scala 1990 e.V. Fußballverein F.S.V. Oberwalluf 1951 e.V. Risotto all‘Isolana, Italienischer Teller diverse Getränke nach Wahl diverse Getränke nach Wahl Jugend-Förderverein- Walluf Fußballverein 1919 Budenheim e.V. Rindswurst, Bratwurst, Steaks, Pommes frites Kaffee und Kuchen Kaffee und Kuchen, Sekt Stephanie Ullrich Flammkuchen, Nudelpfanne, Käseteller, Käsewürfel, Handballer der DJK-Sportfreunde Budenheim e.V. Spundekäs, Brezel Pizza und Getränke nach Wahl Weinstände der Wallufer Winzer Pank & Ratius e.V. kleine Bühne Budenheim J.B. Becker Handkässalat und Getränke nach Wahl André Bug Klerner Radfahrerverein „Edelweiß“ Budenheim 1910 e.V. Hackbraten mit Pommes frites und und Getränke nach Wahl Mehl Reuter & Sturm Sängervereinigung 1860 Budenheim e.V. Friedel Russler Handkästatar, Spundenkäse, Laugenbrezel Ludwig Schweibächer Kaffee und Kuchen Eisstand Turngemeinde 1886 Budenheim e.V. Laugenbrezel diverse Getränke und Cocktails nach Wahl Weinstand der Wallufer Winzer 23
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Festprogramm am Rheinufer in Walluf Samstag, 20. Juli 2019 14:00 Uhr Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr 14:00 Uhr Öffnung der Stände 15:00 Uhr Offizielle Eröffnung des Festes durch: Bürgermeister Stephan Hinz (Budenheim) und Manfred Kohl (Walluf), Landräte Dorothea Schäfer (Mainz-Bingen) und Frank Kilian (Rheingau-Taunus Kreis) 16:00 Uhr Vereinsaktivitäten durch: Taekwondo Vorführung, Taekwondo Verein Walluf e.V. Wasserski auf dem Rhein, DJK-Sportfreunde Budenheim e.V. 18:00 Uhr Tanzgruppe »Blind Temptation«, TuS Rauenthal 1883 e.V. 20:00 Uhr Band »Look Back« 21:00 Uhr Lichterkorso auf dem Rhein, Wassersportfreunde Budenheim e.V. 24:00 Uhr Ende der Veranstaltung Sonntag, 21. Juli 2019 9:00 Uhr Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr 10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst am Rhein 11:30 Uhr Öffnung der Stände 12:00 Uhr Platzkonzert, »Junge BigBand der Musikfreunde Idstein« 15:00 Uhr Auf dem Rhein: Rettungseinsatz der Feuerwehren aus Walluf und Budenheim sowie dem Feuerlöschboot Mainz/Wiesbaden Segelclub Rheingau auf dem Rhein 16:00 Uhr Sportliche Darbietung, Turn- und Sportverein Walluf e.V. 18:00 Uhr Chöre der SVB aus Budenheim singen 19:00 Uhr Bootscorso des Segelclub Rheingau auf dem Rhein 20:00 Uhr Musikalischer Dämmerschoppen, Alleinunterhalter „Mr. Supernatural“ 22:30 Uhr Höhenfeuerwerk auf dem Rhein 24:00 Uhr Ende der Veranstaltung 24
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Festprogramm am Rheinufer in Budenheim Samstag, 20. Juli 2019 14:00 Uhr Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr 14:00 Uhr Öffnung der Stände 15:45 Uhr Offizielle Eröffnung des Festes durch: Bürgermeister Stephan Hinz (Budenheim) und Manfred Kohl (Walluf), Landräte Dorothea Schäfer (Mainz-Bingen) und Frank Kilian (Rheingau-Taunus Kreis) 16:00 Uhr Torwandschießen, Fußballverein 1919 Budenheim e.V. 17:00 Uhr Wasserski auf dem Rhein, DJK-Sportfreunde Budenheim e.V. 19:00 Uhr Tanzgruppe »Blind Temptation«, TuS Rauenthal 1883 e.V. 20:00 Uhr Musikalischer Dämmerschoppen, DJ Markus Bauer 21:00 Uhr Lichterkorso auf dem Rhein, Wassersportfreunde Budenheim e.V. 24:00 Uhr Ende der Veranstaltung Sonntag, 21. Juli 2019 9:00 Uhr Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr 10:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Walluf am Rhein 10:30 Uhr Öffnung der Stände 14:00 Uhr Kinderbelustigung, Turngemeinde 1886 Budenheim e.V. Tanzen der Hip-Hop-Gruppe 15:00 Uhr Auf dem Rhein: Rettungseinsatz der Feuerwehren aus Walluf und Budenheim, sowie dem Feuerlöschboot Mainz/Wiesbaden Segelclub Rheingau auf dem Rhein 16:00 Uhr Kindertanz, Turngemeinde 1886 Budenheim e.V. 17:00 Uhr Clown Filou mit Seeräuberstreiche 18:00 Uhr Chöre aus Walluf singen 19:00 Uhr Bootscorso des Segelclub Rheingau auf dem Rhein 20:00 Uhr Band TYRION - Tabaluga Musical von Peter Maffay 22:30 Uhr Höhenfeuerwerk auf dem Rhein 24:00 Uhr Ende der Veranstaltung 25
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim Willkommen in Walluf! Schön, dass Sie unser Gast sind! Ihre Winzer! 26
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