1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.

Die Seite wird erstellt Thorben Steffens
 
WEITER LESEN
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim
             1019 - 2019
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Auch wir machen den Weg frei!
Daher gratulieren wir sehr herzlich zum Jubiläum
„1.000 Jahre Fähre zwischen Budenheim und Walluf“!

2
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

       Festschrift

1000 Jahre Fähre
Walluf - Budenheim
    1019 - 2019

    Feierlichkeiten
   am Rheinufer in
Walluf und Budenheim
 vom 20. - 21. Juli 2019

                                       3
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Grußwort von Bürgermeister
Manfred Kohl aus Walluf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Gäste des Fährjubiläums,

Flüsse trennen und Flüsse verbinden, dies gilt auch für den Rhein.
Walluf und Budenheim, zwei Gemeinden, die unmittelbar am Rhein gegen-
über liegen, die nicht nur eine sehr lange Freundschaft, sondern seit nunmehr
1000 Jahren auch eine tatsächliche räumliche Verbindung über den Rhein
hinweg durch eine Fährverbindung haben. Ein wirklich bemerkenswertes Ju-
biläum. Brücken und Fähren verbinden und in der Vergangenheit hatte diese
Fährverbindung einen sehr wichtigen und hohen Stellenwert. Viele Bewohne-
rinnen und Bewohner nutzten diese Verbindung, um von Walluf nach Buden-
heim zur Arbeit zu fahren. Ich kann mich aus meiner Kindheit noch sehr gut
daran erinnern. Nach Fertigstellung der Schiersteiner Brücke gab es dann andere Möglichkeiten, um
auf die andere Rheinseite zu gelangen. Trotzdem ist diese Fährverbindung zwischen Budenheim und
Walluf nach wie vor wichtig.
Diese Verbindung halten viele Menschen seit mehr als 150 Jahren mit der Personen- und Fahrradfähre
der Familie Nikolay über den Rhein weiterhin aufrecht. Die unkomplizierte Überquerung des Rheins
mit Fahrrad oder per Fuß trägt dazu bei, beide Seiten des Rheins kennen- und lieben zu lernen.
Aus dieser Sicht gibt es die oft zitierte „Ebsch Seit“ nicht wirklich – beide Seiten haben ihre Reize und
Schönheiten und durch die Aufrechterhaltung der Fährverbindung ist es möglich, dies immer wieder
aufs Neue festzustellen.
Die Festlichkeiten im Rahmen dieser 1000jähjrigen Verbindung feiern wir nun mit einem gemeinsamen
Wochenende am 20. und 21. Juli 2019 mit zahlreichen Veranstaltungen, die diese Verbundenheit wür-
digt und noch lange in Erinnerung bleiben wird.
Als Bürgermeister der Gemeinde Walluf freue ich mich ganz besonders über dieses Ereignis und wün-
sche allen beim Lesen der Festschrift Freude über die geschichtlichen Hintergründe und die ein oder
andere neue Erkenntnis. Uns allen wünsche ich ein unvergessliches Fährfest, das uns sicherlich in guter
und nachhaltiger Erinnerung bleiben wird.
Ihr

Manfred Kohl
Bürgermeister Walluf

4
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Grußwort von Bürgermeister
Stephan Hinz aus Budenheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Jahr können die beiden Gemeinden Budenheim und Walluf sowie
seine Bürgerinnen und Bürger ein außergewöhnliches Jubiläum feiern. Mit
Datum vom Jahr 1019 findet sich ein klarer urkundlicher Nachweis, dass hier
ein Fährbetrieb von Walluf nach Budenheim über den Rhein stattfand. Graf
Drutwin II. verpfändete dem Kloster Bleidenstadt im Jahr 1019 einen Hof zu
Geisenheim mit dem Fährrecht zu Walluf, dem sein Bruder Graf Embricho
zustimmte.

Mit zahlreichen Veranstaltungen wird dieses denkwürdige 1.000-jährige
Jubiläum gefeiert. Dabei stehen die Festtage vom 20. bis 21. Juli 2019 im besonderen Focus der Feierlich-
keiten am Rheinufer in Budenheim und Walluf. Das Fest wird am Samstag und Sonntag einen außeror-
dentlichen Stellenwert unter den zahlreichen kulturellen, lukullischen und interessanten Höhepunkten
einnehmen und als überregionaler Anziehungspunkt wirken.

Ich danke dem Vorbereitungsteam und allen Helfern, welche mit sehr großem Engagement ein umfang-
reiches und abwechslungsreiches Festprogramm zu diesem Jahrtausendereignis erarbeitet haben. Für
jeden ist etwas dabei!
Ich grüße unsere Besucherinnen und Besucher und wünsche alle schönen und unvergesslichen Stunden!

Wir freuen uns mit Ihnen auf gelungene Festtage!

Stephan Hinz
Bürgermeister Budenheim

                                                                                                        5
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Grußwort von Landrat Frank Kilian
aus dem Rheingau-Taunus-Kreis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die älteste Fährverbindung über den Rhein zwischen Mainz und Bingen
feiert 1.000-jähriges Jubiläum. Dazu gratuliere ich herzlich. Schon die Römer
nutzten den Rhein als schnellen Verbindungsweg. Das ist belegt ebenso wie
die Fährverbindung zwischen dem rechtsrheinischen Walluf und dem links-
rheinischen Budenheim im Jahr 1019. Seit mehr als 150 Jahren hält die Fami-
lie Nikolay mit einer Personenfähre die Pendelverbindung über den Rhein
aufrecht. Zwischen Mai und Oktober werden auf der „Libelle“ an Wochenen-
den und Feiertagen Fußgänger und Radfahrer über den Rhein transportiert.
An sonnigen Tagen können dies schon einmal bis zu 400 Spaziergänger und
Radler sein, die den Weg auf die jeweils andere Seite machen.
Aber nicht nur Personen und Fahrräder werden zwischen Walluf und Budenheim über den Rhein ge-
setzt. Sie alle werden sich sicherlich noch daran erinnern, dass die Fährverbindung Walluf-Budenheim
vor nicht allzu langer Zeit zum Transport von Fahrzeugen über den Rhein genutzt wurde. Natürlich
nicht mit der „Libelle“, sondern einer größeren Autofähre. Als im Februar 2015 die Schiersteiner Brü-
cke wegen eines Schadens für den Autoverkehr gesperrt werden musste, konnten die an beiden Ufern
befindlichen Nato-Rampen als Anleger für eine temporäre Autofähre genutzt werden. Bis Ende April
wurden täglich zwischen 2.000 und 3.000 Pkw übergesetzt. So sorgten die beiden Fährgemeinden Walluf
und Budenheim und der Fährbetreiber für eine Entlastung auf den Straßen und ersparten den Berufs-
pendlern Zeit und Nerven. Auch wenn die Wallufer Bürgerinnen und Bürger dadurch selbst durch ein
großes Verkehrsaufkommen beeinträchtigt wurden, kann die unkomplizierte Hilfe seitens der Gemein-
den Walluf und Budenheim nur gelobt werden.

Dem Jubiläumsfest am 20. und 21. Juli 2019 auf dem La-Londe-Platz in Walluf und dem Isola della Scala
Platz in Budenheim wünsche ich gutes Wetter und viele Gäste, die auch den kostenlosen Pendelverkehr
über den Rhein nutzen.

Ihr

6
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Grußwort von Landrätin Dorothea Schäfer
vom Landkreis Mainz-Bingen

Fährverbindungen über den Rhein in den benachbarten Rheingau sind für die
Menschen in der Region sehr wichtig. Denn ohne sie wird der Fluss schnell
zu einer unüberwindbaren Grenze. Seit Jahrhunderten nutzen die Anrainer
daher alle gegebenen Möglichkeiten, um über den großen Strom zu kommen.
Hüben wie drüben wird dann Handel getrieben, gearbeitet oder es werden
private Kontakte gepflegt.
Die Fähre zwischen Budenheim und Walluf bildet da eine wichtige Trans-
portmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder per Fahrrad
auf die andere Seite gelangen wollen. Und manchmal wird sie sogar ganz
plötzlich zu einem wichtigen Baustein im regionalen Verkehrssystem: Gut in
Erinnerung haben wir alle noch das Jahr 2015, als wegen schwerer Schäden an der Autobahnbrücke der
Weg über Schierstein einige Wochen lang gesperrt war und in Budenheim als Notlösung sogar Autos
übersetzen konnten.
Die Fähre gehört in Budenheim fest zum örtlichen Leben dazu. Und das schon seit dem Mittelalter. Für
die Gemeinden Budenheim und Walluf ist dies Grund genug für ein großes Fest: Vor 1000 Jahren, im
Jahr 1019 also, verpfändete ein gewisser Graf Drutwin II. dem Kloster Bleidenstadt einen Hof zu Geisen-
heim mit dem „Färcherrecht“, also dem Fährrecht. Seitdem also ist es verbrieft, dass zwischen Buden-
heim und Walluf eine Fähre verkehrt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts liegt diese Aufgabe in der Hand
einer Familie: Die Nikolays und ihre Vorfahren betreiben die Fähre mittlerweile in der 5. Generation
– eine beeindruckende Strecke.
Und wirklich ein Grund für ein großes Fest als weiteres verbindendes Element zwischen den beiden
Orten auf der jeweils gegenüberliegenden Rheinseite. Ich wünsche dabei viel Spaß und auch weiterhin
ruhiges Fahrwasser für den Fährbetrieb.

Ihre

Dorothea Schäfer, Landrätin des Landkreises Mainz-Bingen

                                                                                                     7
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Die Gemeinde Walluf                                   des Wallufbachs zum Lindauer Gericht. Dieses Ter-
                                                      ritorium hatten die Ritter von Lindau, ansässig u.
Walluf wurde 770 als „Waltaffa“ erstmals urkund-      a. im Hof Armada in Frauenstein, zum Einen wohl
lich erwähnt, 779 der hiesige Weinbau. Daher kann     als Verwandte der Ritter von Wiesbaden ererbt,
sich Walluf als älteste Weinbaugemeinde im Rhein-     zum Anderen vom Mainzer St. Peterstift erworben.
gau bezeichnen. Hier begann das Rheingauer Ge-        Größere Teile des einstigen Königssondergaus wa-
bück, eine von den Mainzer Erzbischöfen angeleg-      ren an die Grafen von Nassau gelangt. 1678 wurde
te Landwehr, bestehend aus undurchdringlichen         das Lindauer Gericht an die Grafen von der Leyen
Hecken. Durch Walluf führte einer der wichtigsten     verkauft und blieb bis 1806 in deren Besitz.
Wege in den Rheingau, dessen Durchlass durch          Nach Auflösung des Kurstaates gelangte Nieder-
das Gebück aus einer stark befestigten Toranlage      walluf 1803 an Nassau-Usingen und gehörte zur
bestand, die wegen ihrer Form Backofen genannt        Zeit des Herzogtums Nassau zum Amt Eltville.
wurde. Daher nennt sich Walluf auch Pforte des        Nach der Annexion des Herzogtums Nassau 1866
Rheingaus. Fränkische Gräberfelder im Bereich         durch das Königreich Preußen gehörten Nieder-
Ober- und Niederwalluf lassen eine frühe Besied-      und Oberwalluf zur Provinz Hessen-Nassau, in
lung vermuten. Der früheste schriftliche Beleg        der 1867 der Rheingaukreis gebildet wurde.
für ein eigenständiges Dorf Oberwalluf stammt         Am 1. Oktober 1971 schlossen sich die Gemein-
jedoch erst aus dem Jahre 1211. Mutmaßlich wur-       den Niederwalluf und Oberwalluf zur Gemeinde
de seitdem der ältere Ort, direkt am Rhein gele-      Walluf zusammen. 1977 entstand aus dem Rhein-
gen, „Niederwalluf“ genannt, der zum damali-          gaukreis und dem Untertaunuskreis der heutige
gen Königssondergau gehörte und ursprünglich          Rheingau-Taunus-Kreis im Bundesland Hessen,
die Johanniskirche und die Turmburg umrahmte,         das am 19. September 1945 gegründet worden war.
welche noch als Ruinen erhalten sind. Allmählich
wurde der Dorfmittelpunkt nach Westen verlagert,
jenseits der Mündung des Wallufbaches in den
Rhein. Mit Errichtung der neuen Johanniskirche
anstelle der Adelheidskapelle entwickelte sich dort
der heutige alte Ortskern Niederwalluf. Hier war
das Territorium des kurmainzischen Rheingaus
entstanden, nachdem die Rheingrafen als einstige
Gaugrafen des Rheingaus Ende des 13. Jahrhun-
derts durch Mainz vertrieben worden waren. Die
kurmainzische Grenze des Rheingaus wurde offi-
ziell erst 1324 definiert und von dem danach voll-
endeten Gebück geschützt.                             Die Gemeinde Walluf am Rhein gelegen. Quelle: K.H.Tappe.
Ab 1304 gehörte der Bereich Niederwallufs links
8
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Die Gemeinde Budenheim                                 genden Altenwohn- und Pflegeheim zu bewerten,
                                                       deren Mittelpunkt der »Platz der Generationen«
Der römische Einfluss, ausgehend von der ober-         darstellt. Sehr oft wird von Vereinen und Familien
germanischen Provinzhauptstadt Moguntiacum,            das Bürgerhaus in Anspruch genommen. Mit Bu-
hinterließ auch im Umfeld von Budenheim Spu-           denheim im Einklang ist die ansässige Industrie,
ren. Urkundlich wird Budenheim als »Butenheim«         das Handwerk und die vielen Gewerbetreibenden,
in einer Auflistung der Besitztümer, die das Kloster   die indirekt mit ihren Produkten für Budenheim
Lorsch in und um Mainz hatte, im »Codex Laures         werben. Besonders stolz ist man auf die Partner-
Hamensis« (Urkunde-Nr. 1977) aufgeführt. Mehr          schaft mit der französischen Stadt Eaubonne im
als 1000 Jahre entschieden die Äbtissinnen des Alt-    Val d’Oise und mit der italienischen Gemeinde Iso-
münsterklosters in Mainz, bis zu deren Auflösung       la della Scala in der Provinz Verona. Freundschaft-
am 15. November 1781, direkt oder indirekt über        lich ist Budenheim mit den thüringischen Gemein-
das Dorf Budenheim und dessen Bewohner. Heute          den Walschleben und Witterda sowie mit der Stadt
leben in der verbandsfreien Gemeinde 9.090 Perso-      Wiesmoor in Ostfriesland verbunden.
nen (Stand 31.12.2018), die das Fluidum des umge-      Die Wahl einer Blütenkönigin findet jährlich am
benden Lennebergwaldes und des nördlich vorbei-        Blütenfest statt, das am letzten Wochenende im
fließenden Rheins gerne zur Entspannung nutzen.        April gefeiert wird und im Sommer trifft man sich
Vom 19,5 m hohen Lennebergturm, der seit dem           beim Straßenfest im alten Ortsteil von Budenheim.
21. Dezember 2010 im Besitz der Gemeinde Buden-        Die Budenheimer Kerb wird im September auf
heim ist, kann man in den Rheingau, aber auch bis      dem »Platz der Generationen« gefeiert.
nach Mainz schauen. Lohnenswert ist auch ein Spa-
ziergang in die gegenüberliegende Parkanlage von
Schloss Waldthausen. Zahlreiche Radwanderer und
Ausflügler nehmen recht rege die Fährverbindung
zwischen Budenheim und Walluf in Anspruch. Auf
dem ehemaligen 120 ha großen Steinbruchgelände
wurde ein naturbelassener »Freizeit-, Sport- und
Erholungspark Lenneberg« angelegt, in dem eine
anspruchsvolle 18-Loch-Golfsportanlage integriert
ist. Daneben bieten Sporteinrichtungen in der Hal-
le oder auf Freiplätzen ein breites Betätigungsfeld.
In der kulturellen Offerte werben sechs Chöre für
den Chorgesang, hinzu kommt die Pflege des Fast-
nachtsbrauchtums. Positiv ist der Gesamtkomplex        Das Rheinufer am »Isola-della-Scala-Platz« in Budenheim.
der »Lennebergschule« mit dem gegenüberlie-            Foto: Heribert Schäfer.

                                                                                                                  9
1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim 1019 2019 - VGV Walluf e.V.
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

1000 Jahre Fähre Walluf-Budenheim                     len entlang des Rheins in Anspruch. Die Bauweise
Heribert Schäfer                                      der Fährflösse dürfte sich nicht so stark unterschie-
                                                      den haben. Im Unterschied zu den Kelten kannten
Die Menschen haben seit jeher versucht, trennende     die Römer bereits den Anker und das Hecksteuer-
Gewässer durch Boote, Kähne und Flöße zu über-        ruder. Möglicherweise setzten sie Anker ein, um
winden. So war das auch seit alter Zeit hier am       die Flösse am Abtreiben zu hindern. Das Heckru-
Rhein, um ans gegenüberliegende Rheinufer zu ge-      der steigerte die Manövrierfähigkeit. Zur Versor-
langen, wie auch von Budenheim nach Walluf oder       gung des römischen Grenzwalls „Limes“ wurde
umgekehrt. Die Menschen überquerten einzeln           das Wegenetz nicht nur erweitert sondern auch
oder in Gruppen in einem schwimmenden Trans-          der Fährverkehr intensiviert. In dieser Zeit gab es
portgefährt den Rhein, um in Budenheim bzw.           von Mogontiacum (Mainz) eine Überfahrt nach
Walluf ihre Angelegenheit zu regeln oder um auf       Castellum (Mainz-Kastel). Zweifellos handelte es
der gegenüberliegenden Rheinseite Handel zu be-       sich hierbei um eine der ältesten Fährverbindun-
treiben. Per Kahn, der damals als „Nehe“ bezeich-     gen über den Rhein zwischen Mainz und Bingen.
net wurde, transportierte man Personen, Handels-      Dass die Römer den Rhein als schnellen Verbin-
güter und Vieh auf das andere Rheinufer. Auch die     dungsweg nutzten ist belegt, dies wird auch mit
Fischer bedienten sich der Boote und Kähne, um        den historischen Schiffsfunden im Mainzer Muse-
auf dem Rhein dem Fischfang nachzugehen, so wie       um für Antike Schifffahrt dokumentiert. Die Fähr-
es in vorgeschichtlicher Zeit schon üblich war.       flöße wurden schließlich bis zum Jahr 1532 durch
Bereits die Kelten und Germanen siedelten ent-        „Fährprahmen“ abgelöst. Die ersten Prahme waren
lang des Rheins. Anhand ihres Wegenetzes weiß         längsgespaltene Einbäume, die mit verbindenden
man, dass sie sogenannte „Fähren“ einsetzten,         Bodenplanken zu flachbodigen Booten verbreitert
bestehend aus Doppel-Einbäumen und einfachen          wurden. Wichtig für die Aufgabe als Fährboot wa-
Flößen. Zum Übersetzen wurden im Uferbereich          ren breit auslaufender Bug und Heck, damit sie
vermutlich Stangen zum Staken benutzt. War das        beim Aufliegen am Ufer besser be- und entladen
Floß einmal richtig zur Strömung gestellt, trieb es   werden können. Damals konnten auch Pferde und
gelenkt auf das gegenüberliegende Ufer zu. Die        Wagen mit den Prahmen übergesetzt werden.
Strecke, die das Floß dabei durch die Strömung ab-
trieb, musste in Ufernähe mit den Stangen wieder      Seit Karl dem Großen (742-814) war das Recht Fäh-
flussaufwärts gestakt werden. Neben den Personen      ren zu betreiben ein Recht des Königs. Dieses ver-
wurden Tiere und kleine geländegängige Wagen          lieh er gegen entsprechende Leistungen. Bis zum
übergesetzt.                                          frühen Mittelalter hatte der Kaiser die Überfahrts-
                                                      rechte inne, die später dem Kurfürsten bzw. den
Die Römer übernahmen nicht nur das Wegenetz           Lehensherren übertragen wurden. Im Zusammen-
der Kelten, vielmehr nahmen sie auch die Fährstel-    hang mit den Auseinandersetzungen zwischen der
10
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Kurpfalz und dem Kurfürstentum Mainz, um die                          Niederrheingau und in Nehren auf der Überhöhe
Durchsetzung des kurpfälzischen Anspruchs auf                         war. Nach seinem Tod im Jahr 1017 teilten sich die
das „dominium Rheni“ (Herrschaft über en Rheinab-                     Söhne Drutwin II. und Embricho das väterliche
schnitt) im Rheingau, ist 1573 eine Karte des Fluss-                  Erbe. Graf Drutwin II. verpfändete dem Kloster
abschnitts zwischen Kempten und Walluf durch                          Bleidenstadt im Jahr 1019 einen Hof zu Geisenheim
den Mainzer Künstler Ulrich Bletzer entstanden.                       mit dem „Färcherrecht“ (Fährrecht) zu Walluf, dem
Eine Nachzeichnung dieser Rheingaukarte, wohl                         sein Bruder Graf Embricho zustimmte 2.
kaum eine Neuaufnahme, fertigte wiederum der
Speyerer Maler Wilhelm Besserer an, der auch Ver-                     Damit ist belegt, dass es bereits im Jahr 1019 eine
fasser der Karte des Rheinabschnitts Speyer-Mann-                     Fährverbindung vom rechtsrheinischen Walluf
heim von 1580 war. Beide Karten des Rheingaus                         zum linksrheinischen Budenheim gab. Der Rhein-
befinden sich im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden,                         gau, somit auch Walluf, gehörte zum Territorial-
wohin sie mit den zugehörigen kurmainzischen                          gebiet des Mainzer Kurfürsten. Budenheim un-
Archivalien gelangt sind. Es ist zu betonen, An-                      terstand dem Altmünsterkloster in Mainz bis zum
spruch auf das „dominium Rheni“ entstanden ist 1.                     Jahr 1563. Das Altmünsterkloster trat 1563 das
                                                                      Dorf Budenheim mit allen Rechten und Pflichten
Die Fährrechte zwischen Walluf und Buden-                             an das Kurfürstentum Mainz ab, somit gehörte das
heim besaß im beginnenden 11. Jahrhundert Graf                        linksrheinische Budenheim bis zur Auflösung des
Drutwin in der Königshundert, der auch Graf im                        Kurfürstentums im Jahr 1801/1803 zum Rheingau.

Das Übersetzen einer Kutsche mit zwei Pferden auf einer mit Muskelkraft betriebenen Fähre. (Quelle: unbekannt)

                                                                                                                      11
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Lediglich der Klosterhof in der Mainzer Straße und
die Gemarkung von Budenheim verblieben im Ho-
heitsbereich des Mainzer Klosters.

Die Fährrechte zwischen Budenheim und Walluf
oblagen verbrieft im Jahr 1486 dem Altmünster-
kloster in Mainz bzw. den Bediensteten des Bu-
denheimer Klosterhofes. In dem „Weisthum“ des
Altmünsterklosters heißt es:
„Item wysen sie auch dem obigen Abatissen vnd Con-
vent den Ryne von der Mombacher Mark an, bis mitten
vff dem Ryne, so farre da heraber bis gegen der Kirchen
dye zu Walluf im Dorff leyt“ 3.

Eine Fergenordnung wurde im Jahr 1532 für die
Wallufer Fergen erlassen:
„Wir, Friederich Schluchterer von Erffenstein.
vitzthomb, und Diether Felthenn, landschreiber im
                                                           Die Nachbildung eines historischen Rheinnachens (Nehe) aus
Ringkauwe. thune hiemit kundt unnd zuwissen aller-         Ingelheim, am Pier der Wassersportfreunde Budenheim, zeigt die
meniglich. nachdem unsers gnedigsten herrén fhar ahnn      Größe einer damaligen Fähre, die über den Rhein gerudert wurde.
Rhein zu Walloff ein zeitlangk etwaß vorschlagen unnd      Foto: Heribert Schäfer
ongangbar gehalten werdenn. damit dan dasselbigh mit
der zeit in seinen vorigenn standt gericht magh wer-       Zum andern sollen die fergenn leglichs einen buchsen-
denn, so haben wir den fergen diese nachfolgende ord-      meister ordnen unnd setzen. Derselbigh soll der schiff
nungh unnd gemeiner landtschafft unnd uißlendigenn         unnd deß fhairs den gantzen tagh gewertigh sein unnd
zu wilfarnn uffgerieht unnd gemacht.                       ob der selbigh buchsenmeister nach seinenn geschefften
                                                           unnd notturft nach heim gehen wölle, so soll er bevor
Erstlich sollenn diese zeit sechzehenn fergen am fhair     abe einen ferg(en) än sein Stadt fordernn, also von einem
sein, die sollenn über jair ein mardtschieff halt(en).     auiff den andern kommen, damit deß ihars gewardt und
zwo neben unnd funff flotschiff. die sollen sie inn gue-   ni vorschlagenn werde.
ten wesenntlichen bauw vorsehen unnd gedenck(en) zu
hallenn oder von iren amptleuten geburlicher straff ge-    Zum drittenn sollenn deß fhairs gerechtigkeit. gewon-
wertigh sein.                                              heit unnd herligkeit alle jairs auiff den heylichenn Christ
                                                           tagh gemeinlieh unter ihnen furgetragen unnd erklertt
                                                           werden, damit die jungen neuwe angang(en) fergen deß
12
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Wissens habenn mögen unnd ihre rugen unnd straffen                 Welcher aber hin seith des Reinß ruffenn wurde uber-
unter sich nach gewonheit haltenn unnd sollen die am-              zuholenn. der solle sein geburlich fargelt. nemlich vier
ptleute. So sie naue schiff laßen machen, yhnen, den fer-          pfenningk, geben unnd weß ein yeder so mit den fergenn
gen, zoll brieff an die zoll geben, das sie wie von aller zoll     die wochen unnd die martage mit seiner frucht unnd
frei fharen mög(en).                                               habe farenn will, der soll gleich dem Eltweller schiffman
                                                                   des fharnlhons halber von den fergen gehalten werdenn
Zum vierdten. welcher zeit ein ferger vorstirbe. sollen            unnd darin kein geferligkek suehenn.
die amptleute einen andern fergen an und auiff nhemen.
Deß gleichen sollen die fergen sonder der amptleute vor-           Item die fergenn sollenn auch gemeiniglich bei ihrenn
wissen und ursach von dem fhar keinen äbsetzenn, unnd              gethanen pllichtenn die Wochen unnd järmerckte fleissi-
sollen hin für zwen fergen ein schiff sambthafft bestel-           ger zu fharen sein dan sunst und in sonder Sommerzeit
lenn unnd soll ein yeder nauwe angehender ferge drei-              von halbfastenn ahn biß auiff St. Michels tagh sich mit
zehenn gulden zugeben schuldigk sein, unnd ein jeder               yhren schiff, pferden unnd geschirnn altzeit geschickt
ferge einen winekauffs gulden der gemeinen geselschaft.            findenn laß(en), damit sie von den underthanen clagh
das win gelt ist ihnen dieser zeit in guetenn nachge-              loß bleibenn moegenn.
laißen biß auiff der amptleute ferner bescheidtt.
                                                                   Item die dörff, so die fergenn jarlhone von habenn. wan
Item zu zeiten des yßgangks, groß(en) Rheins unnd in               der selbigenn personenn funff oder sechß zu fharenn be-
osten winden sollen sich die fergen hinfurter gegen den            gerren. die sollenn die fergen forderlich uber Rhein zu-
fhurleuten unnd sehiffleuien, auch den frembden unnd               fhueren schuldigh sein. Who aber unter denen yemandt
ynlendigen zu pferde unnd zu fuß dermaißen ihm uberf-              sein fharlhoin oder fhargelt geben wolle, soll ihnen zu
harnn halten, daß zimlich besoldungh von ihnen genho-              nhemen unverboten sein, unnd sollenn hinfur die colli-
men werde.                                                         schenn. uberlendischenn oder Ringauwer schiffleute äm

Fährbetrieb um 1850 zwischen Budenheim und Walluf . Quelle: Stahlstich von A.H.Payne, Niederwalluf um 1850.

                                                                                                                        13
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

fhar zu Walloffe denn fergenn niemandt über Rhein zu                  an die kurfürstliche Hofkammer zu zahlen. Die
fuerenn. er sei heimisch oder uißlendisch, abzuschiff(en)             Fergen wurden verpflichtet, eine bestimmte An-
von den fergenn gestadtt werdenn.                                     zahl guter Schiffe und Nehen (Nachen, Kähne) von
                                                                      morgens bis abends auf beiden Stationen bereitzu-
Item mit den nachen ahnn beide fhar unnd zu Erbach                    halten. Der Tätigkeit des Fährmanns war mit gro-
soll nit gestadt werdenn, pferde oder einig vhie dhaselbst            ßer Kraftanstrengung verbunden, zudem war er
uberzuftuierenn. dartzu in solchenn nachen nichtz von                 Wind und Wetter ausgesetzt. So konnte es durch-
Meintz denn von Rauwenthall. Nauwendorff oder Wal-                    aus vorkommen, dass die Nehe mit ihrer Ladung
loff zu fhueren zu laissenn unnd der Eltveller schiffman              wegen der stärkeren Strömung nur sehr schwer vo-
soll von dem Eltveller gericht ahn biß änß Walloffer fhar             rankam, was wiederum mit einem erhöhten Kraft-
den fergenn niemandtz abschieffen. (…)“.                              aufwand verbunden war, um ans gegenüberliegen-
                                                                      de Ufer zu gelangen.
Soweit der Originalauszug aus einer Fergenord-
nung im Jahr 1532, die für Walluf erlassen und im
Jahr 1546 mit einem Zusatz versehen wurde 4.
Wenige Jahre später übernahm das Kurfürstentum                        Fährverordnung im 18. Jahrhundert
Mainz die Überfahrrechte zwischen Budenheim                           In der Kurmainzischen Verordnung vom 16. Ap-
und Walluf, dies dürfte nach dem Jahr 1563 gewe-                      ril 1749 wurde das Verhalten der Fergen und de-
sen sein. Aufgrund eines Bestandbriefes hatte der                     ren Pflichten sowie die Gebühren (Taxen) für die
Ferge (Fährmann) jährlich einen Pachtzinsbetrag                       Überfahrt zwischen Walluf und Budenheim, die als

Fährbramme mit Pferden, die auf die andere Rheinseite transportiert wurden. Quelle: Privatarchiv Nikolay.

14
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

„Zwergfahrt“ in der Verordnung bezeichnet wird,
festgelegt 5.
Das Verhalten der Fährleute wurde in zwölf Ka-
piteln vorgegeben, davon hier auszugsweise jene
von Kapitel 2 bis 4:
„2tens, Sollen führohin zu dieser Zwerg-Fahrt keine
andere Förgere, als welche Schiff-Leuthe und selbstn zu
fahren, auch im Stand den jährlichen Zinß und die ge-
öhnliche Caution zu leisten, zugelassen werden.

3tns, Werden die sämmtliche Förgere (im Fall es noch
nicht geschehen) hiermit alles Ernstes angewiesen zu
Beförderung der Passantn, die Verordnungsmäßige An-
zahl deren Schiffen benebst denen tüchtigen Fahr-Na-
                                                          Eisgang am Rhein zwischen Budenheim und Walluf im Februar
chen für Pesonen in Bereitschaft also, und dergestalten
                                                          1956, ein Anziehungspunkt für Jung und Alt.
zu halten, daß sie                                        Quelle: Heimatmuseum Budenheim.
4tens, Damit auf beyden Seiten de Rheins, nemlich zu
Budenheim und Walluff das ganße Jahr, so bald man nur     Drittens, von einem Maann und Pferd           10 Kr.
Morgends früh, und so lang man immer de abens sehen       Viertens, von einer Kutsche und zwey Pferd 20 Kr.
kan, mit ihrem Gefährd ohnaufhörlich, mithin ohne Hal-
                                                          Fünfftens, von einem Pferd und Karn            2 Kr.
tung deren bißhero angewöhnten Mittags- oder Feyer-
                                                          Sechtens, von einem Ochsen                     6 Kr.
Stunden an dem Wasser sich einzufinden, sofort jeder-
                                                          Siebentens, von einerr Kuh                     3 Kr.
mann sogleich mit Bescheidenheit überzuführen hätten,
                                                          Achtens, von einem Schaaf                      2 Kr.
damit aber (..)“
                                                          Neuntens, von einem grossen Schwein            1 Kr.
Die Taxe für die Zwergfahrt (Überfahrt) von Wal-          Zehntens, von einem mittelmäßigen              2 Pf.
luf nach Budenheim war in den nachfolgenden Ge-           Elftens, von einem Stuck-Wein, wann solches
bührenordnungen eins bis vierzehn festgelegt.             mit zwey, dry auch vier Pferd geführet wird,
                                                          und im Ruckwege der leere Wagen mit denen
„Erstlich, eine Person, wann mehrer in dem Nachen,        Pferden ohne langes Zuwarten demnächst
Nähe oder dem Spiß-Schiff übergeführt werden, zahlt       ohnentgeltlich übergeführet worden       1fl.(Gulden)
2 Kr (Kreuzer).
Zweytens, wann ein Passant alleinig will übergeführet     Bei starkem Eisgang wurden die vorstehend ver-
werden, sollen selbigen Förger also gleich, ohne mehrer   zeichneten Taxen doppelt erhoben. Dagegen waren
abzuwarten, überführen gegen Zahlung           4 Kr.      die Honoratioren von der Zahlung der Gebühr be-
                                                                                                                      15
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

freit. Die Oberlotsen aus Budenheim bzw. Walluf          schaftlichen Befehls angesehen und bestrafft werden sol-
überwachten den Ablauf der reibungslosen Über-           len, zu welchem Ende dann gegenwärtige Verordnung
fahrt und waren gegenüber den Fährleuten wei-            zu jedermanns Nachricht gedruckt, und an zwey Plöck
sungsbefugt. Hierzu der originelle Wortlaut:             mit eisernem Begitter zu Walluf und Budenheim stän-
                                                         dig affigieret und zu Beobachtung aller Excessen beyde
Bei grossen Eißgang aber soll denen Förderen zu Walluf   Schultheissen zu gedachtem Walluf und Budenheim [als
der hierunter zu jedermannns Nachrich beygesetzte Tax    an welche die Förgere hiermit angewiesen seynd] mittels
von denen ohngefreyeten Personen bezahlt werden.         besonderen Befehls eigents bestellet worden. In Urkund
Erstlich, ein Mensch zahlt		             2 Kr.           hiervorgedruckten Churfürstl. Regierungs Canßley-
Zweytens, ein Pferd			                   8 Kr.           Insiegel.
Drittens, ein Stuck Wein samt Wagen                      Maintz den 16. April 1749
und Pferd				                            1 fl. 30 Kr.
Viertens, ein Ochs			                    8 Kr.
Fünfftens, ein Esel			                   4 Kr.           Polizeiverordnung von 1936
Sechstens, ein Hundert Schaaf		         45 Kr.           In einer Polizeiverordnung vom Dezember 1936
Siebentens, ein Schwein 		               1 Kr.           wird im § 11 - »Fährtarif, Fährgeld« - im Absatz 1
Achtens, ein Stier			                    4 Kr.           darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Fäh-
Neuntens, ein Kaalb 			                  2 Pf.           ren gebührenpflichtig ist. Das Fährgeld ist nach
Zehntens, ein halbjährig Schwein         2 Pf.           dem staatlich festgestellten Fährtarif zu erheben.
Elfftens, ein Karn mit einem Pferd      12 Kr.
Zwölfftens, eine Chaise                                  Im § 12 »Übergang bei Eis« wird folgende Verhal-
mit Pferden vorgespannt		               30 Kr.           tensweise vorgeschrieben:
Dryzehentens, ein schwer                                 1. Hat sich eine feste und genügend starke Eisdecke
beladener Mehlwagen			                  40 Kr.           auf dem Strom gebildet, so hat der Fährinhaber einen
Vierzehentens, ein                                       Weg über das Eis herzustellen, zu bezeichnen und zu
mittewlmäßig beladener			               30 Kr.           unterhalten; er hat insbesondere durch Bestreuen mit
                                                         abstumpfenden Mitteln ein gefahrloses Benutzen des
Schließlich werden samtliche Förger nochmahlen ernst-    Weges zu sichern.
lich angewiesen, die Passagier ohnnöthiger Weiß nicht
aufzuhalten, sondern jedermann also gleich sowohl diß-   2. Für die Benutzung des Weges über das Eis ist das ta-
als jenseits Rhein überzuführen, auch keinem auf grobe   rifmäßige Fährgeld zu entrichten6.
Art mit Reden oder sonsten zu begegnen, sondern viel-
mehr alle Bescheidenheit und Beförderung um da mehr
zu leisten, als in Entstehung dessen gegen die Förgere
alle Schärff gebraucht und selbigels Verächtere Herr-
16
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Die Nikolay Fährdynastie in Budenheim
Mit der Hochzeit des Oberweseler Steuermanns Jo-
hann Mehlmer und der Budenheimerin Anna Ma-
ria Wagner am 31. Mai 1865 wurde gleichzeitig der
Grundstock für eine bis heute bestehende Fährdy-
nastie gelegt. Lange Jahre war Johann Mehlmer zur
See gefahren, um schließlich in seiner Heimatstadt
Oberwesel als Steuermann das Lotsenamt auf dem
Rhein zu übernehmen, das ihn aber auch nach Bu-
denheim führte. Durch sein Patent als Steuermann
erhielt er auf Antrag die Fährrechte, um von Bu-
denheim nach Walluf mit dem Fährboot überzuset-
zen.                                                               Die Fähre »Annemarie« am Wallufer Anleger.
Bis zum Jahr 1919 gehörte Budenheim zum Groß-                      Quelle: Privatarchiv Nikolay
herzogtum Hessen, auch Großherzogtum Hessen-
Darmstadt genannt und Walluf zum Herzogtum                         trennt vergeben wurden. Johann Mehlmer ist da-
Nassau, ab 1866 zur preußischen Provinz Hessen-                    mals noch ausschließlich gerudert oder bei günsti-
Nassau. Die unterschiedlichen Hoheitsgebiete                       gem Wind über den Rhein gesegelt. Auch besaß er
waren wohl der Grund, warum die Fährrechte ge-                     die Fischereirechte auf dem Rhein, die nach seinem
                                                                   Tode im Jahr 1905 sein Sohn Philipp Mehlmer über-
                                                                   nahm. Dieser modernisierte den Fährbetrieb im
                                                                   Jahr 1909 mit der Anschaffung eines Motorbootes.
                                                                   Die Ehefrau Anna Mehlmer habe sich als 97-jährige
                                                                   noch daran erinnern können, dass die Schaufelrad-
                                                                   dampfer zu festgesetzten Zeiten von Mainz nach
                                                                   Köln oder bis nach Holland fuhren. Diese wurden
                                                                   von einer holländischen Reederei bzw. von der
                                                                   Köln-Düsseldorfer Dampfschifffahrtsgesellschaft
                                                                   betrieben, die mit ihren Ausflugsschiffen an der
                                                                   Anlegestelle in Walluf haltmachten. Mit der Fähre
                                                                   wurde der frisch gestochene Spargel aus Buden-
                                                                   heim zum dortigen Anleger gebracht. Überhaupt
                                                                   diente damals die Fähre fast ausschließlich dazu,
Die Fähre »Philipp« bei der Überfahrt von Walluf nach Budenheim.   den Waren- und Personenverkehr aufrechtzuerhal-
Foto: Heribert Schäfer.                                            ten.
                                                                                                                  17
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Fahrradwanderer an der Anlegestelle am Budenheimer Rheinufer des »Isola-della-Scala-Platzes«. Foto: Heribert Schäfer.

Die Ehe von Philipp und Anna Mehlmer blieb kin-                       Erträge u.a. zum Vertrieb von Spargel und Obst
derlos. Deren Patenkind, der Sohn von Philipps                        eingesetzt. In dieser Zeit gehörten die Fährschiffe
Schwester Anna Maria Nikolay, erlernte vom On-                        „Annemarie“, „Strandnixe“, „Stadt Wiesbaden“
kel das Handwerk des Fischers und Fährmanns.                          und ab 1936 „St. Nikolaus“ zum Fährbetrieb Ni-
Der Patenonkel soll ein guter, aber auch gestren-                     kolay. Die Kriegsereignisse dezimierten allerdings
ger Lehrmeister gewesen sein, zudem war er auch                       die Fährflotte: Um das Fährboot „Annemarie“ vor
Kommandant der Budenheimer Freiwilligen Feu-                          der Sprengung zu bewahren, hatten die Fährleute
erwehr 7. Eben jener Neffe Philipp Nikolay setzte                     es an einer seichten Stelle des Wallufer Segelhafens
die Tradition und trat 1934 in die Fußstapfen seines                  auf Grund setzen können. Das Boot „St. Nikolaus“
Onkels Philipp, als er den Fährbetrieb übernahm.                      war zwei Jahre zuvor beschlagnahmt worden und
Allerdings gab er die Berufsfischerei auf, jedoch                     diente als Feuerlöschboot bei den MAN-Werken
behielt er die Fischereirechte, die später auf seinen                 im Gustavsburger Hafen. Durch Brandbomben
Sohn Hans Nikolay übergingen. Den Fährbetrieb                         beschädigt, war es später nicht mehr einsetzbar.
zwischen Budenheim und Walluf nahmen die Be-                          Die beiden anderen Boote „Strandnixe“ und „Stadt
rufspendler in Anspruch, die Fähre wurde aber                         Wiesbaden“ hatten die Nikolays in einem Sei-
auch zum Warenverkehr der landwirtschaftlichen                        tenarm der Rheininsel „Rettbergsaue“ versteckt.
18
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Amerikanische Soldaten entdeckten die beiden             Autofähre Walluf – Budenheim als Notlösung
Boote und benutzten sie zur Jagd. Durch einen Be-        Von Herbert Ujma
dienfehler explodierte der Motor der „Stadt Wies-        Die Zusatzbezeichnung „Pforte des Rheingaus“,
baden“. Damit stand nur noch die unbeschädigte
                                                         mit der sich die Gemeinde Walluf gerne schmückt,
„Strandnixe“ als Fähre zur Verfügung 7.
                                                         besteht leider nicht exklusiv. Denn aus Richtung
Durch die enge Bindung zu seinem Onkel wur-
de Philipp Nikolay auch von den Budenheimern             Koblenz ist die Stadt Lorch ebenso die Pforte des
„Mehlmer Philipp“ genannt. Andere sprachen ihn
liebevoll mit „Onkel Philipp“ an. Für Philipp Niko-
lay war die Fähre Hobby und Beruf zugleich, wenn
er mit den Fähren „Annelie“ und „Strandnixe“ die
Menschen auf das gegenüberliegende Ufer brach-
te. Er hatte es auch durchgesetzt, dass ihm die allei-
nigen Fährrechte von Walluf nach Budenheim zu-
gesprochen wurden. Heute, im Jahr 2019, betreibt
Schiffseigner Hubertus Nikolay in der fünften Ge-
neration die Überfahrt von Budenheim nach Wal-
luf. Hubertus Nikolay hatte den Fährbetrieb von
seinem Vater Hans Nikolay im Jahr 1996 übernom-
men, der die beiden Fährschiffe „Elly“ und „Phil-
ipp“, später die größere „Libelle“ in Dienst gestellt    Die Anlegerampe für die Autofähre wurde am 18. Februar 2015 am
                                                         Budenheimer Rheinufer montiert. Foto: Heribert Schäfer.
hatte. Die »Allgemeine Zeitung Mainz« schrieb am
22. Februar 1958: „Wo die Brücken fehlen, steht der
Fährmann bereit. Dies gilt auch heute noch, wenn
auch nur noch sonntags.

                                                         Die Anlegerampe für die Autofähre am Wallufer Rheinufer.
                                                         Foto: Herbert Ujma.

                                                                                                                    19
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Die eingesetzte Autofähre bei der Überfahrt von Walluf nach Budenheim. Foto: Herbert Ujma.

Rheingaus – sogar eine „Doppelpforte“. Denn au-                      trächtlichen Schadens an der Vorlandbrücke auf
ßer über die B 42 kann der Rheingau in Lorch auch                    rheinland-pfälzischer Seite musste die komplette
per Autofähre über die B 9 von Niederheimbach                        Autobahnbrücke gesperrt werden – und die rund
aus erreicht werden. Unverhofft, um nicht zu sa-                     90.000 Fahrzeuge, die sie pro Tag nutzen, mussten
gen unerwünscht, bekam Walluf im Jahre 2015 die                      anderweitig „verteilt“ werden. Die bestehenden
Gelegenheit, den Lorchern dieses Alleinstellungs-                    Ausweichmöglichkeiten, also die Weisenauer- und
merkmal zu nehmen.                                                   die Theodor-Heuss-Brücke im Raum Mainz sowie
Am 19. Februar 2015 wurde auch Walluf zur Dop-                       die Autofähren Mittelheim – Ingelheim und Rüdes-
pelpforte und die Fährgeschichte um ein winziges                     heim – Bingen waren so stark überlastet, dass eine
Kapitel reicher: Bei den Arbeiten für den Ersatz-                    weitere Rheinquerungs-Möglichkeit Entlastung
neubau der Schiersteiner Brücke (A 643) passierte                    bringen sollte. Die Fachleute der beiden Landesre-
ein Malheur mit erheblichen Folgen für den Au-                       gierungen erinnerten sich an die fast schon histo-
toverkehr im Rhein-Main-Raum. Wegen eines be-                        rischen Nato-Rampen (amtlich „Ersatzübergangs-
20
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

stellen“), die in der Endphase des Kalten Krieges in              denheim eine Autofähre. Das eingesetzte Fährschiff
den 1980-er Jahren rein prophylaktisch an beiden                  mit dem Namen „Stadt Rüdesheim“ gehört zum
Rheinufern gebaut worden waren.                                   Bestand der Bingen-Rüdesheimer Fähr- und Schiff-
Mit einer zivilen Nutzung der „Nato-Rampen“ in                    fahrtsgesellschaft e.G. mit Sitz in Bingen. Findige
Walluf und Budenheim hatten die Verkehrsplaner                    junge Leute zogen einen Nutzen aus dem Fährbe-
sozusagen das Ei des Columbus gefunden. Zur to-                   trieb: Sie boten „ambulant“ Getränke und Snacks
talen Überraschung für beide Gemeinden wurde                      am La-Londe-Platz bzw. entlang der Autoschlan-
daher zwischen Walluf und Budenheim ein Auto-                     ge an, die sich anfangs zu den Stoßzeiten über die
fährbetrieb eingerichtet. Die zusätzliche innerört-               Rheinallee und die Johannisbrunnenstraße bis hin
liche Verkehrsbelastung gefiel den Budenheimern                   zur Hauptstraße erstreckt hatte. Ihr „Geschäftsmo-
nicht – und den Wallufern schon gar nicht. Denn                   dell“ funktionierte allerdings nicht lange: Am 24.
dort musste der La-Londe-Platz, an dem u. a. das                  April 2015 wurde die Sperrung der Schiersteiner
Vereinshaus liegt, nahezu komplett der Fähre als                  Brücke aufgehoben und der Betrieb der Autofähre
„Aufstellfläche“ dienen. Für immerhin gut zwei                    Walluf – Budenheim wieder eingestellt. Ganz neu
Monate verkehrte dann zwischen Walluf und Bu-                     war er für beide Gemeinden nicht gewesen: Schon

Auch von den Radfahrern wurde die Autofähre zum Übersetzen in Anspruch genommen. Foto: Heribert Schäfer.

                                                                                                                  21
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

die „Autos“ früherer Zeiten, Pferdefuhrwerke,            Quellen:
Ochsenkarren und ähnliches wurden jahrhunder-            1: Schäfer, Alfons: »Die kurpfälzische Rheinstromkarte um
                                                         1590«, Beiwort zur Karte, 1974, S. 2.
telang von der Fähre Walluf – Budenheim an das
jeweils andere Ufer befördert.                           2: Dahl, Johann Konrad: »Historische Nachrichten zum
Die Autoschlangen sind Historie und es dominie-          hl. Ferrutius in Bleidenstadt», Nassauische Alterskunde, 1834,
ren wieder die Fußgänger und Radfahrer an den            S. 85-86.
beiden Rheinufern. Da sich die beiden Anlegebrü-
                                                         3: Schäfer, Heribert: »Budenheim im Wandel der Zeiten« -
cken der sonntags von Mai bis Oktober pendeln-
                                                         Fährverbindung von Budenheim nach Walluf, 2015, S. 356.
den Personen- und Fahradfähre Walluf – Buden-
heim jeweils nahe an den beiden Nato-Rampen              4: Jeschke, Peter: »Ländliche Rechtsquellen aus dem Kurmain-
befinden, wird die Zeit der Autofähre zumindest          zer Rheingau«, Ordnung der Wallufer Fergen von 1532,
den Einheimischen ab und zu wieder einfallen.              S. 413-414.
                                                         .
Viele von ihnen hatten die Gelegenheit genutzt,          5: »Zwerg Fahrt zu Walluf und Budenheim im Rheingau«,
gänzlich unfahrplanmäßig ans gegenüberliegende           Erste Sammlung - Deren in Policey- und Commercien Sachen
Rheinufer zu gelangen.                                   erlassenen Churfürstlichen Maynzischen Verordnungen, 1749,
                                                         S.150-155.

                                                         6: »Polizeiverordnung« über die Einrichtung, den Betrieb und
Fest auch Motto zur Fastnachtszeit                       die Nutzung der Fähren im Bereich der Rheinstromverwal-
Der Carneval Club Budenheim 1925 E.V. „Die               tung vom Dezember 1936,
Rheischnooke“ hatte für den Kampagneorden 2019           S. 12-13.
das 1000-jährige Bestehen der Fährverbindung
                                                         7: Nikolay, Gerd: »150 Jahre Schifffahrtstradition in Buden-
Walluf-Budenheim ausgewählt mit dem Slogan:
                                                         heim am Rhein«, 2015, S. 1-24.
„Seit tausend Jahren sind wir eins, Walluf rechts, wir
links des Rheins“.
                                                         Abkürzungen:
                                                         Kr : Kreuzer
                                                         fl: Gulden

                                                         Impressum:
                                                         Verleger: Die Gemeinden Budenheim und Walluf
                                                         Redaktion: Arbeitskreis Budenheim-Walluf
                                                         Druck:     Taketool, Budenheim

22
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Die Bewirtung in Walluf am Rhein                       Die Bewirtung in Budenheim am Rhein

Fußballverein S.G. Walluf 1932 e.V.                    Carneval Club Budenheim 1925 e.V.
Rindswurst, Bratwurst, Curywurst,,Grillsteaks,         diverse Cocktails nach Wahl
Pommes frites
                                                       DIF Budenheim-Isola della Scala 1990 e.V.
Fußballverein F.S.V. Oberwalluf 1951 e.V.              Risotto all‘Isolana, Italienischer Teller
diverse Getränke nach Wahl                             diverse Getränke nach Wahl

Jugend-Förderverein- Walluf                            Fußballverein 1919 Budenheim e.V.
                                                       Rindswurst, Bratwurst, Steaks, Pommes frites
Kaffee und Kuchen
                                                       Kaffee und Kuchen,
                                                       Sekt
Stephanie Ullrich
Flammkuchen, Nudelpfanne, Käseteller, Käsewürfel,      Handballer der DJK-Sportfreunde Budenheim e.V.
Spundekäs, Brezel                                      Pizza und Getränke nach Wahl

Weinstände der Wallufer Winzer                         Pank & Ratius e.V. kleine Bühne Budenheim
J.B. Becker                                            Handkässalat und Getränke nach Wahl
André Bug
Klerner                                                Radfahrerverein „Edelweiß“ Budenheim 1910 e.V.
                                                       Hackbraten mit Pommes frites und und Getränke nach Wahl
Mehl
Reuter & Sturm                                         Sängervereinigung 1860 Budenheim e.V.
Friedel Russler                                        Handkästatar, Spundenkäse, Laugenbrezel
Ludwig Schweibächer                                    Kaffee und Kuchen

Eisstand                                               Turngemeinde 1886 Budenheim e.V.
                                                       Laugenbrezel
                                                       diverse Getränke und Cocktails nach Wahl

                                                       Weinstand der Wallufer Winzer

                                                                                                            23
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Festprogramm am Rheinufer in Walluf
Samstag, 20. Juli 2019

14:00 Uhr    Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr
14:00 Uhr    Öffnung der Stände
15:00 Uhr    Offizielle Eröffnung des Festes durch:
		           Bürgermeister Stephan Hinz (Budenheim) und Manfred Kohl (Walluf),
		           Landräte Dorothea Schäfer (Mainz-Bingen) und Frank Kilian (Rheingau-Taunus Kreis)
16:00 Uhr    Vereinsaktivitäten durch:
		           Taekwondo Vorführung, Taekwondo Verein Walluf e.V.
		           Wasserski auf dem Rhein, DJK-Sportfreunde Budenheim e.V.
18:00 Uhr    Tanzgruppe »Blind Temptation«, TuS Rauenthal 1883 e.V.
20:00 Uhr    Band »Look Back«
21:00 Uhr    Lichterkorso auf dem Rhein, Wassersportfreunde Budenheim e.V.
24:00 Uhr    Ende der Veranstaltung

Sonntag, 21. Juli 2019

 9:00 Uhr    Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr
10:00 Uhr    Ökumenischer Gottesdienst am Rhein
11:30 Uhr    Öffnung der Stände
12:00 Uhr    Platzkonzert, »Junge BigBand der Musikfreunde Idstein«
15:00 Uhr    Auf dem Rhein:
		           Rettungseinsatz der Feuerwehren aus Walluf und Budenheim
		           sowie dem Feuerlöschboot Mainz/Wiesbaden
		           Segelclub Rheingau auf dem Rhein
16:00 Uhr    Sportliche Darbietung, Turn- und Sportverein Walluf e.V.
18:00 Uhr    Chöre der SVB aus Budenheim singen
19:00 Uhr    Bootscorso des Segelclub Rheingau auf dem Rhein
20:00 Uhr    Musikalischer Dämmerschoppen, Alleinunterhalter „Mr. Supernatural“
22:30 Uhr    Höhenfeuerwerk auf dem Rhein
24:00 Uhr    Ende der Veranstaltung

24
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

Festprogramm am Rheinufer in Budenheim
Samstag, 20. Juli 2019

14:00 Uhr    Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr
14:00 Uhr    Öffnung der Stände
15:45 Uhr    Offizielle Eröffnung des Festes durch:
		           Bürgermeister Stephan Hinz (Budenheim) und Manfred Kohl (Walluf),
		           Landräte Dorothea Schäfer (Mainz-Bingen) und Frank Kilian (Rheingau-Taunus Kreis)
16:00 Uhr    Torwandschießen, Fußballverein 1919 Budenheim e.V.
17:00 Uhr    Wasserski auf dem Rhein, DJK-Sportfreunde Budenheim e.V.
19:00 Uhr    Tanzgruppe »Blind Temptation«, TuS Rauenthal 1883 e.V.
20:00 Uhr    Musikalischer Dämmerschoppen, DJ Markus Bauer
21:00 Uhr    Lichterkorso auf dem Rhein, Wassersportfreunde Budenheim e.V.
24:00 Uhr    Ende der Veranstaltung

Sonntag, 21. Juli 2019

 9:00 Uhr    Kostenloser Fährbetrieb bis 23:30 Uhr
10:00 Uhr    Ökumenischer Gottesdienst in Walluf am Rhein
10:30 Uhr    Öffnung der Stände
14:00 Uhr    Kinderbelustigung, Turngemeinde 1886 Budenheim e.V.
		           Tanzen der Hip-Hop-Gruppe
15:00 Uhr    Auf dem Rhein:
		           Rettungseinsatz der Feuerwehren aus Walluf und Budenheim,
		           sowie dem Feuerlöschboot Mainz/Wiesbaden
		           Segelclub Rheingau auf dem Rhein
16:00 Uhr    Kindertanz, Turngemeinde 1886 Budenheim e.V.
17:00 Uhr    Clown Filou mit Seeräuberstreiche
18:00 Uhr    Chöre aus Walluf singen
19:00 Uhr    Bootscorso des Segelclub Rheingau auf dem Rhein
20:00 Uhr    Band TYRION - Tabaluga Musical von Peter Maffay
22:30 Uhr    Höhenfeuerwerk auf dem Rhein
24:00 Uhr    Ende der Veranstaltung

                                                                                                 25
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

     Willkommen in Walluf! Schön, dass Sie unser Gast sind!
                        Ihre Winzer!

26
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim

                                      27
1000 Jahre Fähre Walluf - Budenheim
Sie können auch lesen