Das neue Gemeindezentrum - Gemeinde Pamhagen
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post vom bürgermeister Pamhagen, Ausgabe 51, März 2021 Das neue Gemeindezentrum An einen Haushalt Antigen-Schnelltest Gemeinderatssitzung Gemeindezentrum allgemeine Informationen Ein Bericht zur Gemeinderatssitzung Ein Standort für Verwaltung, Gesund- Seite 3 vom 09.03.2021 heit und Sicherheit. ab Seite 4 ab Seite 8
Ausgabe 51 | März 2021 Vorwort | 2 SEHR GEEHRTE PAMHAGENERINNEN! SEHR GEEHRTE PAMHAGENER! LIEBE JUGEND! Die im Februar installierte gratis "Covid-19 Teststraße" wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Neben den zahlreichen Verhaltensvorgaben zur Bekämpfung der Covid-Pandemie und der bereits laufenden Impfungen tragen diese Testraßen wesentlich zur Entschärfung der Situation bei. Deshalb nutzen Sie auch weiterhin die Möglichkeit der gratis Testungen in unserem Ort. Der einvernehmliche Beschluss der ÖVP und SPÖ Ge- meinderätinnen und Gemeinderäte in der letzten Gemein- deratssitzung für den Bau des Gemeindezentrums zeigt, dass es sehr wohl gemeinsame Vorstellungen und Entscheidungen geben kann, die maßgebend ein sicheres Leben in unserer Ge- meinde gewährleisten. Mit dem Bau des neuen Gemeindezentrums wird neben der ärztlichen Betreuung auch die Sicherheit und eine moder- ne Abwicklung aller Gemeindeagenden möglich sein. Bis zum Herbst 2022 soll das Gemeindezentrum Pamha- gen fertiggestellt sein. Bald ist Frühlingsbeginn und die Natur fängt an sich zu re- gen. Aufgrund des bevorstehenden Osterfestes darf ich Ihnen auch noch frohe Festtage wünschen. Vor allem aber bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister Josef Tschida
3 | Antigen-Schnelltests und Antikörpertests Ausgabe 51 | März 2021 Antigen-Schnelltests u. Antikörpertests allgemeine Informationen Seit 15.02.2021 gibt es in Pamhagen eine Teststraße für Covid-19 Antigen-Schnelltests. Nach anfänglichen Schwierigkeiten läuft der Betrieb sehr gut. Ich bedanke mich bei den zahlreichen Helferinnen und Helfern für Ihre unermüdliche Arbeit und Unterstützung. Viele Pamhagenerinnen und Pamhagener sowie Betriebe aus Pamhagen nutzen die Möglich- keit der wöchentlichen Testung vor Ort. Ich darf in Erinnerung bringen, dass Sie ihre Termine telefonisch vereinbaren müssen. Telefonische Anmeldungen zur Testung in Pamhagen werden von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ausschließlich unter folgender Telefonnummer entgegen genommen: 0664/3231170. Getestet wird montags und donnerstags zwischen 15:45 Uhr und 19:00 Uhr. ACHTUNG: Am Montag, 05.04.2021 = Ostermontag ist die Teststraße geschlossen! Als Ersatztermin wird am Dienstag, 06.04.2021 die Teststraße geöffnet werden. Informationen Gratis Antikörpertests in den BITZ Zusätzlich zum bestehenden COVID-19-Testangebot steht der burgenländischen Bevölke- rung in allen Bezirken eine weitere Testmöglichkeit mittels Antikörpertest zur Verfügung. Insgesamt wurden vom Bund 50.000 Tests bereitgestellt. Das Angebot gilt ab dem 15.03.2021 bis 19.03.2021 und vom 22.03.2021 bis 25.03.2021 von Montag bis Freitag an den Burgenländischen Impf- und Testzentren (BITZ). Aus logisti- schen Gründen werden die Gratis-Antikörpertests nur an den Burgenländischen Impf- und Testzentren (BITZ) durchgeführt. Für den Bezirk Neusiedl am See finden Sie die zustän- dige Stelle in Gols im "Jetelhaus". Pro Person steht ein Gratis-Antikörpertest zur Verfügung. Der Antikörpertest kann ausschließlich in Kombination mit einem gebuchten Antigentest in Anspruch genommen werden. Das heißt, für den Antikörpertest ist keine eigene Anmeldung notwendig. Wird ein Antikörpertest gewünscht, ist dies vor Ort bekanntzugeben. Der An- tikörpertest wird dann direkt im Anschluss an den Antigentest von eingeschultem Personal durchgeführt. Das Ergebnis wird ausschließlich direkt vor Ort bekanntgegeben. Die Auswer- tung dauert rund 15 Minuten. ACHTUNG: Es wird kein behördliches Schreiben und keine Bestätigung ausgestellt.
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeinderartssitzung| 4 Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Berichterstattung Am 9. März 2021 fand um 18:00 Uhr in der Pausenhalle der Mittelschule Pamhagen, Schul- gasse 2, Pamhagen, eine Sitzung des Gemeinderates statt. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Tagesordnungspunkt 2) a) vorzuziehen. TO 2) Gemeindezentrum Pamhagen TO 2) a) Präsentation der Fa. WRS Energie- u. Baumanagement GmbH Die Firma WRS Energie- und Baumanagement GmbH hat die Ausschreibung des Totalun- ternnehmers für das Gemeindezentrum gewonnen. Aus diesem Grund wurden sie gebeten ihr Projekt dem Gemeinderat zu präsentieren. Vertreten wurde das Unternehmen durch Dr. Roland Widowitz und Ing. Martin Terler. Zu Beginn Ihrer Präsentation zeigten sie die Vorteile eines Totalunternehmerverfahrens auf. Anschließend wurde den Anwesenden das Bauprojekt im Detail präsentiert. Nähere Details zum Gemeindezentrum finden Sie in dieser Ausgabe ab der Seite 8. TO 1) Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 TO 1) a) öffentliche Verhandlungsschrift Die öffentliche Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurde mit mehrheitlicher Zustimmung (mit den Stimmen der Gemeinderatsfraktionen ÖVP und SPÖ) zum Beschluss erhoben. TO 1) b) gesonderte (nicht öffentliche) Verhandlungsschrift Dieser Tagesordnungspunkt beinhaltet nicht öffentliche Informationen. Aus diesem Grund musste dieser gemäß Burgenländischer Gemeindeordnung nicht öffentlich behandelt werden. TO 2) Gemeindezentrum Pamhagen TO 2) b) Beschluss des Werkvertrages zwischen der Gemeinde Pamhagen und der Fa. WRS Energie- u. Baumanagement GmbH Der Totalunternehmervertrag zwischen der Gemeinde Pamhagen und der Fa. WRS Energie- und Baumanagement GmbH, Zweigniederlassung Österreich-Süd, Robert Viertl Straße 2, 8055 Graz, wurde mit mehrheitlicher Zustimmung (mit den Stimmen der Gemeinderatsfrak- tionen ÖVP und SPÖ) zum Beschluss erhoben. Es wurde ein Pauschalfixpreis in Höhe von Euro 4.264.800,-- (inkl. Ust) vereinbart. Gleichzeitig wurde mehrheitlich beschlossen, dass der Totalunternehmervertrag nur in Rechtskraft übergeht, wenn die Kreditaufnahme (welche unter TO 2) c) beschlossen wurde) auch von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Nähere Details zum Gemeindezentrum finden Sie in dieser Ausgabe ab der Seite 8.
5| Gemeinderartssitzung Ausgabe 51 | März 2021 Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Berichterstattung Fortsetzung TO 2) c) Vergabe der Kreditaufnahme – Finanzierung der Errichtung des Gemeindezent- rums Pamhagen Der Bau des Gemeindezentrums soll mittels einer Kreditaufnahme finanziert werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat mehrheitlich beschlossen (mit den Stimmen der Gemeinderatsfraktionen ÖVP und SPÖ), das Angebot der Raiffeisenbank Neusiedlersee-See- winkel, die Aufnahme eines Kredites in Höhe von Euro 4,2 Mio, mit einem variablen Zinssatz in Höhe von 0,240% (gebunden am 3-Monats-Euribor) und einer Laufzeit bis 31.01.2052 anzunehmen. Hinweis: Gemäß Burgenländischer Gemeindeordnung muss die Aufsichtsbehörde (in diesem Fall die Burgenländische Landesregierung) dem Vertrag zustimmen, bevor dieser umgesetzt werden darf bzw. das Geld tatsächlich fließen darf. Außerdem wurde im Mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde festgelegt, dass die Auszahlung auf 2021 (Euro 2,0 Mio) und 2022 (Euro 2,2 Mio) gesplittet wird. TO 3) Ansuchen um Verkauf eines Hausplatzes TO 3) a) Hausplatz GstNr. 4653/6, Kapellensiedlung 21 – Pascal Leier und Gröller Julia, Pamhagen Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen beschließt einstimmig, auf Antrag von Bürger- meister Tschida Josef, dem Ansuchen stattzugeben und das Grundstück Kapellensiedlung 21, GstNr. 4653/6, KG Pamhagen an Pascal LEIER, wohnhaft Triftgasse 60, 7152 Pamhagen und Julia GRÖLLER, wohnhaft Joseph Haidengasse 33, 7123 Mönchhof, zu verkaufen. Der Quadratmeterpreis beträgt 22,- Euro für die Bruttofläche. Der Vertrag wird gemäß dem Vertragstext der Gemeinderatsbeschlüsse vom 28.01.2009 TO 11) und 30.06.2015, TO 9) abgeschlossen. Sämtliche Nebenkosten (Notar, Rechtsanwalt, Steuern, usw.) hat der Käufer zu tragen. Der Käufer muss die von der Gemeinde Pamhagen vorfinanzierten Kosten für den Hauswasseranschluss in Höhe von brutto 1.358,50 Euro und die Kosten für den Hausstromanschluss in Höhe von brutto 2.055,60 Euro ersetzen. TO 3) b) Hausplatz GstNr. 4654/8, Kapellensiedlung 11 – Pastler Herbert, Wien Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen beschließt einstimmig, auf Antrag von Bürger- meister Tschida Josef, dem Ansuchen stattzugeben und das Grundstück Kapellensiedlung 11, GstNr. 4654/8, KG Pamhagen an Herbert PASTLER, wohnhaft Heinrich-Collin-Straße 3E/7/42, 1140 Wien, zu verkaufen. Der Quadratmeterpreis beträgt 22,- Euro für die Brutto- fläche.
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeinderartssitzung| 6 Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Berichterstattung Fortsetzung Der Vertrag wird gemäß dem Vertragstext der Gemeinderatsbeschlüsse vom 28.01.2009 TO 11) und 30.06.2015, TO 9) abgeschlossen. Sämtliche Nebenkosten (Notar, Rechtsanwalt, Steuern, usw.) hat der Käufer zu tragen. TO 4) Elternbeitrag für den Besuch des öffentlichen Horts Pamhagen für die Monate Jän- ner bis Februar 2021 aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Co- vid-19 Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 14.02.2021 keinen Hortbeitrag einzuheben. TO 5) Elternbeitrag für den Besuch der Nachmittagsbetreuung (Mittelschule Pamhagen) für die Monate Jänner bis Februar 2021 aufgrund der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 Der Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen hat einstimmig beschlossen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 14.02.2021 keinen Elternbeitrag für den Besuch der Nachmittagsbetreuung (E-MS) einzuheben. TO 6) Bericht des Prüfungsausschusses der Gemeinde Pamhagen und ein Minderheitsbe- richt über die Sitzung vom 10.12.2020 Am 10.12.2020 hat der Prüfungsausschuss eine ordentliche Sitzung abgehalten. Obmann Csi- da Ralph hat den Bericht des Prüfungsausschusses dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Mit Stichtag 30.09.2020 wurden folgende Stände festgehalten: Barkassastand in Höhe von + 1.692,23 Euro Gesamtsumme der Girokonten in Höhe von + 805.866,81 Euro Gesamtsumme der Kredite in Höhe von 2.037.515,60 Euro Gesamtsumme der offenen Rückstände in Höhe von 46.499,68 Euro Weiters hat Gemeinderat Kotzenmacher Josef seinen Minderheitsbericht zu dieser Sitzung dem Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen zur Kenntnis gebracht. TO 7) Beschluss gemäß § 133a Abs. 3 Bgld. Gemeindebedienstetengesetz 2014 (Tagesordnungspunkt gemäß § 38 Abs. 4 Bgld. GemO 2003) Die Mitglieder der SPÖ-Gemeinderatspartei Pamhagen haben diesen Tagesordnungspunkt beantragt. Ihr Antrag gemäß § 133a Abs. 3 Bgld. Gemeindebedienstetengesetz 2014 – Bgld. GemBG 2014, das IVa. Hauptstück des Bgld. GemBG 2014 mit Wirksamkeit vom 01.01.2021 auf die Dienstverhältnisse der eigenen Gemeindebediensteten anzuwenden, wurde einstimmig vom Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen zum Beschluss erhoben.
7| Gemeinderartssitzung Ausgabe 51 | März 2021 Gemeinderatssitzung vom 09.03.2021 Berichterstattung Fortsetzung Hinweis: Mit diesem Beschluss haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit in das, von der burgenländischen Landesregierung geschaffe neue Gehaltsschema zu optieren. Sollten sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschließen zu optieren, würden sich im Jahr 2021 für die Gemeinde Pamhagen rund Euro 58.000,- an Mehrkosten ergeben. Diese Kosten müssen im Zuge eines Nachtragsvoranschlags im Budget der Gemeinde aufgenommen werden. TO 8) Umwidmung der verbauten Grundstücksanteile des öffentlichen Gutes im Bereich Mühlgasse durch Private in privates Gut (Tagesordnungspunkt gemäß § 38 Abs. 4 Bgld. GemO 2003) GR Kotzenmacher Josef hat diesen Tagesordnungspunkt beantragt. Der Antrag von GR Kot- zenmacher Josef "Umwidmung der verbauten Grundstücksanteile des öffentlichen Gutes im Bereich Mühlgasse durch Private in privates Gut, die Mühlgasse als Anfang." wurde aufgrund der fehlenden Stimmenmehrheit abgelehnt. Die Gemeinderatsfraktionen SPÖ und ÖVP ha- ben sich der Stimme enthalten. Hinweis: Die grundsätzliche Idee von GR Kotzenmacher Josef, die vorhandenen Überbauten bzw. Nut- zungen von öffentlichem Gut zu prüfen ist eine gute Idee. Jedoch ist für mich der vorgeschla- gene Weg nicht durchdacht. Einerseits ist es für mich eine Ungleichbehandlung der Bevölkerung, wenn das Recht auf Eintragung nur auf die Mühlgasse angewandt wird. Denn was bedeutet die Aussage von GR Kotzenmacher Josef "für den Anfang"? Sollen wir dadurch den Arbeitsaufwand erfassen, ab- warten ob die Anrainer auch interessiert sind? Was geschieht mit jenen Eigentümern, die kei- nen nachvollziehbaren Zahlungsnachweis der Gemeinde vorlegen können? Diese vielen Fragen zeigen auch, dass die Übertragung des Eigentums mit sehr viel verwal- tungstechnischem Aufwand verbunden ist. Mit einem Teilungsplan eines Vermessungsinge- nieur alleine ist es nicht getan. Es muss vieles recherchiert, geprüft und belegt werden. Zum Beispiel muss für jeden Verkauf ein gültiger Gemeinderatsbeschluss vorhanden sein um eine Eintragung im Grundbuch beantragen zu können. Dieser kann in den 90igern gefasst worden sein, ebenso wie in den 7oigern oder noch früher. Dieser Arbeitsaufwand ist mit der derzei- tigen Anzahl an Personal im Gemeindeamt in Kombination mit den budgetierten Projekten nicht zu schaffen. TO 9) Allfälliges Bürgermeister Tschida Josef erteilte allgemeine Informationen.
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum| 8 Gemeindezentrum Pamhagen Standort für Verwaltung, Gesundheit und Sicherheit!
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum| 10 Gemeindezentrum Pamhagen Weshalb ein Gemeindezentrum? Seit Jahrzehnten wird immer wieder über das Thema "Gemeindezentrum" in Pamhagen diskutiert und politisiert. Bereits in den 90igern des letzten Jahrhunderts gab es Pläne und sogar Modelle für ein Gemeindezentrum. In der Vergangenheit wurden viele Meinungen ausgetauscht und diskutiert, doch dann hat man sich immer wieder gegen ein Gemeindezentrum entschieden. Was hat sich ge- ändert? Das derzeitige Gemeindeamt ist ein Bau aus den 1950iger Jahren. Durch jahrzehntelange fehlende Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Sanierungs- arbeiten ist die Bausubstanz schwer angegriffen. Beispielsweise tritt re- gelmäßig Wasser ein, wodurch vermehrt Schimmelbildung auftritt. Die Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften, wie die Schaffung eines barri- erefreien Zugangs oder WC-Anlagen für die MitarbeiterInnen die dem Baugesetz entsprechen, sind nur unter erheblichen Veränderungen am Gebäude und den damit verbundenen hohen Kosten möglich. Das derzeitige Arzthaus wurde in den 1970iger Jahren gebaut. Ebenso wie beim Gemeindeamt ist durch fehlende Instandhal- tungsmaßnahmen bzw. Sanierungsarbeiten auch in diesem Gebäu- de die Bausubstanz schwer angegriffen. Die gesetzlich erforderliche Barrierefreiheit ist ebenso nicht gegeben, wie eine kunden- und arbeitsablauforientierte Aufteilung der Räumlichkeiten. Außerdem wurde bereits zu Beginn der Planungsarbeiten einkalkuliert, dass Dr. Egermann im Jahr 2020 in seinen wohlverdienten Ruhestand wechselt und (damals bei den Planungsanfän- gen) die Nachfolge noch nicht geregelt war. Wenn man die Gebäude näher betrachtet muss man kein Baumeister oder Architekt sein um abschätzen zu können, dass die Sanierungskosten der Gebäude denen eines Neubaus gleich- kommen würden. Um eine "Abwanderung" des Polizeipostens (wie es bereits in anderen Gemeinden der Um- gebung geschah) zu verhindern, sollen auch für die Polizei neue Räumlichkeiten geschaffen werden. Die Vertreter des Polizeipostens Pamhagen sind an die Gemeinde herangetreten und haben vorgebracht, dass auch sie neue Räumlichkeiten benötigen. Die derzeitigen Räumlich- keiten sind für die Anzahl der MitarbeiterInnen zu klein. Außerdem entsprechen sie nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Beispielsweise fehlt auch hier ein barrierefreier Zugang.
11| Gemeindezentrum Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum Pamhagen Warum wird es gebaut, wo es gebaut wird? Es wurden auch die andere Gebäude der Gemeinde auf Sanierungsbedarf geprüft. Doch nur bei den genannten Einrichtungen wurde ein dringender Bedarf festgestellt. Es bedurfte nicht vieler Gespräche um festzustellen, dass ein Gemeindezentrum die ideale Lösung für unser Problem ist. Ein Sammelpunkt an dem die Bevölkerung die wichtigsten In- stitutionen der Gemeinde erreicht - Verwaltung, Gesundheit und Sicherheit. Es soll aber auch ein Ort der Begegnung und Kommunikation werden. Zudem soll beim Bau Kosten durch eine geteilte Infrastruktur gespart werden. Im nächsten Schritt wurden zwei voneinan- der unabhängige Architektenbüros mit einer Standortüberprüfung und einer Kubaturstudie beauftragt. Im Zuge der Standortüberprüfung wurde geprüft, ob auf einem jener Grundstü- cke, welche sich bereits im Eigentum der Ge- meinde befinden, ausreichend Platz für ein Gemeindezentrum wäre. Gleichzeitig musste mit Hilfe der Kubaturstudie erhoben werden, wie groß die Gebäude in etwa sein müssen. Als Beispiel für die notwendige Erhebungen ist der Polizeiposten zu erwähnen. Die burgenländi- sche Landespolizei hat Vorgaben, die je nach Auszug aus der Studie von MuT Architekten ZT KG Größe des Polizeipostens variieren können. Die Gemeinde darf deshalb nicht alleine über die Details des Polizeipostens entscheiden, son- dern benötigt immer die Zustimmung von der burgenländische Landespolizei. Es wurden mehrere Möglichkeiten des Standorts erhoben, letztendlich wurden die beiden Grundstücke Hauptstraße 7 (Standort des derzeitigen Gemeindeamtes) und Bahnstraße 2c (Standort des derzeigen Arzthauses) für eine nähere Prüfung herangezogen. Beide Architektenbüros haben aufgrund Ihrer Ergebnisse empfohlen, das Gemeindezentrum auf dem Grundstück Bahnstraße 2c, Teilfläche des Grundstücks Nr. 1231/11, zu errichten. Begründet wurde dies unter anderem aufgrund der Größe des Grundstückes für die Gebäude und den dazugehörigen Parkplätzen, aber auch der zentralen Lage neben den weiteren Institu- tionen wie Postpartner, Tourismusbüro, Raiffeisenbank, Schule und Kirche. Parallel zur Standorterhebung wurden die finanziellen Mittel der Gemeinde geprüft. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde, insbesondere der freien Finanzspitze in den
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum| 12 Gemeindezentrum Pamhagen Warum einen Totalunternehmer? vorangegangenen Jahren und dem Ergebnis eines Gesprächs mit den zuständigen Vertretern der Aufsichtsbehörde, Abteilung 2, Land Burgenland, wurde festgestellt, dass die finanzielle Lage der Gemeinde stabil ist und ein Gemeindezentrum finanziert werden kann. Diese Informationen waren die Grundlage für den Gemeinderat der Gemeinde Pamhagen um in seiner Sitzung vom 17. Dezember 2019, den Grundsatzbeschluss mehrheitlich - mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ Gemeinderäte - zu fassen, ein Gemeindezentrum zu errichten. Es gibt viele Möglichkeiten den Bau eines Gebäudes umzusetzen und zu finanzieren. In der Vergangenheit haben viele Gemeinden eine Kommanditgesellschaft (kurz KG) gegrün- det, um finanzielle Vorteile, insbesondere bei Vor- und Umsatzsteuer, nutzen zu können. Der Gesetzgeber hat diese "Lücke" aber bereits vor ein paar Jahren erkannt und geschlossen. Manche Gemeinden kooperieren mit einer gemeinnützigen Genossenschaften um ein Ge- meindezentrum zu errichten. Diese bieten verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit an. Ich habe mit zwei gemeinnützigen Genossenschaften intensive Gespräche geführt. Ein mögliches Modell der Zusammenarbeit war, dass die Gemeinde das Grundstück zur Ver- fügung stellt und die Genossenschaft den Bau und die Finanzierung übernimmt. Im neuen Gemeindzentrum mietet sich die Gemeinde ihre Räumlichkeiten auf eine vereinbarte Zeit. Erst am Ende dieser Zeit kann die Gemeinde das Gebäude von der Genossenschaft erwerben. Zu Beginn der Gespräche waren die Angaben der Genossenschaften sehr unterschiedlich. Insbesondere die Kosten für die Gemeinde waren sehr schwer vergleichbar. Deshalb hat die Gemeinde einen Entwurfsplan für das Gemeindezentrum von DI Kandelsdorfer Johannes, Architektur Kandelsdorfer ZT GmbH, erstellen lassen. Er hat gleichzeitig eine Kostenschät- zung für die Errichtung des Gemeindezentrums erstellt. Die Gemeinde könnte wie es im Volksmund heißt "selbst bauen". Die Projekte der jüngeren Vergangenheit zeigten aber, dass diese Möglichkeit nicht nur eine arbeitsintensive Zeit für den Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen im Gemein- deamt bedeutet, sondern auch eine strikte Einhaltung des Bundesvergabegesetzes. Der Gemeinderat müsste zusätz- lich zu den Planungsarbeiten sämtliche Verträge mit den Handwerkern erarbeiten und beschließen. Dabei ist zu beachten, dass die Begründung "Dieser Betrieb zahlt doch Kommunalsteuer" nicht ausreichend ist um einen eventu- ellen Auftrag zu vergeben.
13| Gemeindezentrum Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum Pamhagen Vorteile eines Totalunternehmers? Mit dem Entwurf des Gemeindezentrums als Basis wurden letztendlich genauere Verhandlun- gen geführt. Die von Architekten, Genossenschaften und Beratern sehr unterschiedlich prog- nostizierten Gesamtkosten für das Projekt, die schwere Vergleichbarkeit der Angebote und die gesetzliche Vorgabe der Einhaltung des Bundesvergabegesetzes waren ausschlaggebend, dass nach einer weiteren Möglichkeit zur Umsetzung des Projektes gesucht wurde. Wir haben uns entschieden die Zahlungsverpflichtungen einer Gemeinde immer offen darzulegen. Durch die gute finanzielle Lage haben wir die Möglichkeit das Projekt mit einer Kreditfinan- zierung selbst umzusetzten. Das Gebäude ist und bleibt von Beginn an in Eigentum der Ge- meinde. Deswegen wird der Bau mit einem Totalunternehmer (kurz TU) umgesetzt. Ein Totalunternehmer errichtet nicht nur das Bauwerk, er übernimmt auch Achi- tekturleistungen wie Planung und Projek- tierung. Der Totalunternehmer kümmert sich um die Offerte, erstellt Werkverträge mit den Handwerkern und koordiniert die Arbeitseinsätze auf der Baustelle. Für die Gemeinde als Bauherrin ergeben sich hieraus viele Vorteile: • Einhaltung des Bundesvergabegesetzes Die Gemeinde muss nur eine Ausschreibung durchführen und hat anschließend einen Vertrag mit dem einen Totalunternehmer. • Einreichplan vom Totalunternehmer Jeder Bewerber hat bei einem Totalunternehmerverfahren einen Einreichplan zu präsen- tieren. Die Bauherrin hat die Auswahl aus mehreren Plänen ohne zusätzliche Kosten. • Ein Ansprechpartner - auch bei Mängel und Garantie Die Bauherrin hat für die gesamte Zeit des Baues nur einen Ansprechpartner, auch bei Mängeln. Der TU muss für den gesamten Bau garantieren. • Die Verträge mit den Handwerken übernimmt der TU Die Gemeinde hat sich an das Bundesvergabegesetz zu halten. Ein TU darf individuell verhandeln und auch nachverhandeln. • Terminsicherheit Es wird ein fixer Zeitraum für die Errichtung des Bauprojektes vereinbart. • Pauschalfixpreis Die Bauherrin vereinbart einen Festpreis, welcher die Kostenplanung erleichtert.
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum| 14 Gemeindezentrum Pamhagen Intensive Vorarbeit für ein gutes Ergebnis! Im Bundesvergabegesetz ist geregelt, dass öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Gemeinden in ihren Beschaffungen nach dem Bundesvergabegesetz vorzugehen haben. Die- ses versucht, mithilfe seiner Regelungen die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Angebote aller Bieter herzustellen, die sich für einen Auftrag aus der öffentlichen Beschaffung „bewerben“. Aus diesen Bemühungen heraus ist das Vergabewesen mittlerweile ein umfangreiches Rechtsgebiet geworden. Um den gesetzlichen Vorgaben bei der Ausschreibung des Totalunternehmers zu entsprechen hat der Gemeinderat entschieden sich Unterstützung eines Verfahrensbegleiters zu holen. In der Sitzung August 2020 hat der Gemein- derat einstimmig beschlossen, die Firma plan-ed GmbH, St. Egidi 80, 8850 Murau, als Verfahrensbegleiter mit der Aufgabe der Ausschreibung des Total- unternehmerverfahrens zu beauftragen. Ing. Galler hat für die Gemeinde die Ausschreibung erarbeitet und umgesetzt. Zusätzlich wurde im Oktober 2020 vom Gemeinderat mehrheitlich ein Entscheidungsgre- mium bestellt. Das Entscheidungsgremium hatte die Aufgabe gemeinsam mit Ing. Galler die Ausschreibung bzw. die Gespräche umzusetzen und einen Entscheidungsvorschlag dem Ge- meinderat vorzulegen. Das Gremium setzte sich aus folgenden Personen zusammen: • Die Mitglieder des Gemeindevorstands der Gemeinde Pamhagen Bürgermeister Tschida Josef, Vizebürgermeister Bleich Manfred, Fleischhacker Angelika, Kotzenmacher Anton, Munzenrieder Johann, Thell Johann und Ing. Thüringer Gerhard • Gemeindearzt Dr. Hirschmann Boris • GR Csida Ralph, als Personalvertreter der Polizeibeamten • OAF Kierein Manuela als Vertreter der Gemeindebediensteten Das Ausschreibungsverfahren für den Totalunternehmer wurde in verschiede- nen Stufen über fünf Monate hinweg abgewickelt. Es war eine arbeitsintensive Zeit, auch für das Entscheidungsgremium. Unter Einhaltung der Covid-19 Vorschriften wurden Besprechungen mit den Bewerbern durchgeführt. Dabei wurden nicht nur die Entwürfe der Firmen präsentiert, sondern auch Auf- klärungsgespräche geführt und diskutiert. So konnte beispielsweise mit allen Bewerbern ausgehandelt werden, dass örtliche Betriebe in den Bau einbezogen werden und dass das Projekt um ein öffentliches WC zwischen Gemeindeamt und Aufbah- rungshalle erweitert wird.
15| Gemeindezentrum Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum Pamhagen Entscheidung für die Firma WRS Energie- u. Baumanagement Zu Beginn der Ausschreibung haben sich die Firmen Swietelsky AG, Porr Bau GmbH und WRS Energie u. Baumanagement beworben. Die Firma Swietelsky hat während des Verfahrens aber ihre Bewerbung zurückgezogen. Das Entscheidungsgremium hat in Zusammenarbeit mit dem Verfahrensbegleiter unter Bei- hilfe eines Punktesystem den Bestbieter erarbeitet. Die Firma WRS Energie- und Baumanage- ment GmbH, Zweigniederlassung Österreich-Süd, Robert Viertl Straße 2, 8055 Graz, hat mit Ihrem Angebot und dem letztendlichen Pauschalfixbetrag in Höhe von Euro 4.264.800,-- die Ausschreibung gewonnen. Der Totalunternehmervertrag wurde anschließend von Rechtsanwalt Mag. Günther Reiffen- stuhl, als Vertreter der Gemeinde Pamhagen, in Zusammenarbeit mit der Fa. WRS erstellt und dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 09.03.2021 zum Beschluss vorgelegt. Der Gemein- derat der Gemeinde Pamhagen hat diesen mehrheitlich - mit den Stimmen der Gemeinderats- fraktionen ÖVP und SPÖ - beschlossen. Durch die intensiven Vorarbeiten wurden schon im Vorfeld viele Entscheidungen getroffen. Im Totalunternehmervertrag wurde der Leistungsumfang sowie die Verpflichtungen beider Vertrags- partner festgelegt. Bereits im Zuge der Ausschreibung des Totalunternehmers wurde der Gebäudeplan und die Qualitäten und Quantitäten der Ausstattung (z.B. WC-Anlagenausstattung) und Gebäude- technik (Photovoltaikanlage, Heizungsanlage, Lautsprecheranlage, usw.) festgelegt. Im Pau- schalfixbetrag sind auch die Möbelierung für die Arztordination (ohne medizinische Ausstat- tung) und Gemeindeamt, sowie die Gestaltung der Außenanlage (bis zur Grundstücksgrenze) und Parkplätze inbegriffen. Die Kosten für die Bereitstellung eines "Ausweichquartiers" für die Arztordination sind mit diesem Preis ebenfalls abgedeckt wie auch für die Errichtung des neuen öffentlichen WCs. Vereinfacht gesagt wird im Herbst 2022 an die Gemeinde ein "schlüsselfertiges Gebäude" übergeben.
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum| 16 Gemeindezentrum Pamhagen Es wird nicht nur ein zentrales Gebäude errichtet! Die ärztliche Versorgung muss während der gesamten Bauzeit aufrecht gehalten werden. Deswe- gen muss Gemeindearzt Dr. Hirschmann und sein Team "umziehen". Im sogenannten"Lindenwaldl" wird während der Bauzeit ein "Ausweichsquartier" errichtet. Dieses Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde und ist leicht erreichbar. Die Gemeinde muss nur die Anschlüsse von Wasser, Abwasser und Energie vorbereiten. Alles weitere wird von unserem Totalunternehmer übernommen. Vereinbart ist die Errichtung einer Contai- nerordination, welche barrierefrei zugänglich sein wird. Wenn das Projekt abgeschlossen ist, wird die Containerordination rückgebaut und der Platz erhält seine ursprüngliche Funktion zurück. Im Zuge der Planungsarbeiten wurde festgestellt, dass die Parkplatzsituation und die Außen- anlagen zwar gut geplant, aber noch verbessert werden können. Wir sind deshalb mit Pfarrer Dr. Titus Ifewulu in Kontakt getreten und haben um den Kauf einer Teilfläche des Pfarrerho- fes ersucht. Unser Ansuchen wurde positiv beantwortet. Die Gemeinde erhält eine Teilfläche von 500 m² des Grundstückes Nr. 560/3 mit einem Quadratmeterpreis von Euro 22,-. Sobald der Vertrag vorbereitet ist, wird dieser dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Der Kauf dieser Fläche ist für die Umsetzung des Projektes nicht zwingend erforderlich, doch für ein harmonisches Bild und optimierte Parkplatzgestaltung sicher ein großer Vorteil für die gesam- te Ortsbevölkerung.
17| Gemeindezentrum Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum Pamhagen Ein Projekt für die Zukunft! Der Platz vor dem ehemaligen Feuerwehrhaus wurde ein beliebter Treffpunkt und Austragungsort für Märkte und Feste. Doch die Anzahl der vorhanden Toiletten sind gering, weshalb so mancher leider zum "Wildpinkeln" verleitet wird. Im Zuge der Verhandlungen wurde vom Entscheidungsgremium festge- legt, dass zwischen dem Gemeindezentrum und der Aufbahrungshalle eine öffentliche Toilettenanlage errichtet wird. Hintergrund der Ent- scheidung waren die vielen Veranstaltungen vor dem ehemaligen Feuer- wehrhaus und den nicht mehr den heutigen Standards entsprechenden Toiletten der Aufbahrungshalle. Aber auch der Gedanke die Bereitstel- lung einer öffentlichen Toilette für Einheimische und Touristen unab- hänig von Veranstaltungen oder Konsumation bei Gaststätten war ein Entscheidungsgrund. Ich bin der Überzeugung, dass der Gemeinderat eine wichtige zukunftsweisende Entschei- dung getroffen hat. Das Gemeindezentrum wird nicht für den derzeitigen Gemeinderat ge- baut, sondern ist ein Projekt für unsere Zukunft und die Zukunft der nächsten Generationen. Es stimmt, dass ein hohes Kreditvolumen aufgenommen wird, jedoch ist auch jeder infor- miert, wie sanierungsbedürftig die Gebäude Gemeindeamt und Arzthaus sind. Außerdem ist es wichtig, dass die Polizei im Ort bleibt. Deswegen bedanke ich mich bei allen Gemeinderä- tinnen und Gemeinderäten für den mehrheitlichem Beschluss und für die Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung des Projektes "Gemeindezentrum". Es ist eine Entscheidung für die Zukunft und zum Wohle der Bevölkerung.
Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum| 18 Gemeindezentrum Pamhagen Darf ich Sie zu einem Rundgang einladen? Ein Blick zur südlichen Seitenansicht - von Seiten der Aufbahrungshalle Überdachte Terrasse für Sitzungspausen und standesamtliche Trauungen Bereich des Gemeindeamtes Bürgerservicestelle Ein Blick vom Pfarrhof zur süd-westlichen Seitenansicht Bereich der Arztordination Nebeneingang nur für Gemeindemitarbeiter
19| Gemeindezentrum Ausgabe 51 | März 2021 Ein Blick vom Friedhofeingang zur nord-westliche Seitenansicht Bereich der Polizei Nebeneingang nur für Arzt & Team. Zugang zur Rezeptausgabe "am Fester" Ein Blick von der Bahnstraße zur nördlichen Seitenansicht Überdachte Abstellplätze für die Einsatzfahrzeuge der Polizei. Nebeneingang nur für MitarbeiterInnen der Polizei.
P20 P19 P18 P17 P16 P15 P14 P13 P12 P11 Zaun h=1,50m P21 P22 P23 P24 P25 P26 P27 8020 Graz Planverfasser: WIDOWITZ Ausgabe 51 | März 2021 arch-widowitz.at ARCHITEKTUR Marschallgasse 17/3 Müllplatz office@arch-widowitz.at Zaun h=1,50m Zaun h=1,50m Terrasse B: Holzbohlen F: 6,15 m2 AL300 AL280 AL250 AL280 AL360 AL205 AL100 AL205 AL100 AL205 AL200 AL205 P10 FPH 0 FPH 0 AE09 FPH 75 FPH 75 FPH 75 FPH 75 STUK +2,80 STUK +2,80 AR AE11 STUK +2,80 STUK +2,80 STUK +2,80 STUK +2,80 80 200 B: Fliesen Empfang inkl. Labor F: 2,82 m2 B: Linoleum Hof H: 2,80 m F: 20,44 m2 H: 2,80 m GE08 80 AE12 Archiv 200 Archiv AE13 AE08 B: Fliesen Sozialraum B: Linoleum Therapie AE10 AE14 F: 16,08 m2 Terrasse F: 6,77 m2 B: Linoleum P9 B: Linoleum WC Patienten Barr. Ordination H: 2,80 m B: Holzbohlen H: 2,80 m F: 9,78 m2 F: 11,90 m2 B: Linoleum Durchreiche F: 46,01 m2 B: Fliesen H: 2,80 m 90 H: 2,80 m F: 4,62 m2 80 F: 20,86 m2 Arzt 200 Zugang Friedhof 80 200 H: 2,60 m 200 H: 2,80 m 85 200 Nebeneingang AL450 OL AL280 85 FPH 0 STUK +2,80 200 AE02 80 200 AE04 Erschließung 85 AE06 GE07 Gang 80 B: Linoleum 200 Zimmer OL Besprechungsraum B: Linol 200 F: 28,09 m2 ht B: Linoleum 80 B: Linoleum ac F: 3,25 m2 H: 2,80 m P8 erd AL180 F: 7,47 m2 200 F: 33,48 m2 OL 80 90 üb H: 2,80 m 200 200 AL130 H: 2,80 m H: 2,80 m 80 FPH 150 STUK +2,80 Gemeinde 200 AE15 Nebeneingang AL250 AL280 AE03 Behandlungsraum AL110 80 200 Wartebereich B: Linoleum weg B: Linoleum Atrium 85 F: 11,03 m2 AL280 100 80 AE05 OL AE07 FPH 0 STUK +2,80 B: Kies 200 H: 2,80 m 200 F: 15,90 m2 200 80 200 WC Pers. Geh Bad H: 2,80 m F: 10,81 m2 FPH 0 B: Fliesen B: Fliesen STUK +2,80 F: 3,82 m2 F: 1,45 m2 AL150 AL100 AL200 AL205 AL200 AL205 80 H: 2,60 m H: 2,60 m 200 P7 80 OL 200 90 200 GE12 FPH 180 FPH 75 FPH 75 WC H GE13 GE14 OL STUK +2,80 STUK +2,80 STUK +2,80 AL300 GE09 GE06 B: Fliesen Sozialraum WC01 D WC02 D Büro Amtsleitung PE16 FPH 0 STUK +2,80 AL280 F: 2,81 m2 B: Fliesen B: Fliesen GE15 B: Linoleum B: Linoleum 80 Lager H: 2,60 m F: 1,63 m2 F: 1,63 m2 Putzraum PE15 F: 21,33 m2 F: 20,57 m2 200 B: Fliesen H: 2,60 m H: 2,60 m B: Fliesen AE01 Server H: 2,80 m GE11 F: 14,51 m2 H: 2,80 m F: 4,86 m2 Windfang B: Fliesen WC Barr. H: 2,80 m 80 H: 2,80 m B: Pandomo F: 4,75 m2 PE10 200 B: Fliesen 85 GE16 PE11 80 80 F: 7,71 m2 H: 2,80 m Einsatzmittel 200 200 F: 5,12 m2 200 Gang Waffenraum B: Pandomo 80 H: 2,80 m B: Fliesen P6 80 200 H: 2,60 m B: Fliesen F: 6,14 m2 200 F: 12,22 m2 WM F: 10,25 m2 H: 2,80 m H: 2,80 m 80 200 H: 2,80 m PE09 PE08 GE05 PE14 Büro Komm. Büro V-Komm. Büro Gang B: Linoleum B: Linoleum 85 OL PE13 90 F: 12,18 m2 F: 15,03 m2 200 B: Linoleum PE17 B: Linoleum PE12 200 GE10 80 WC H F: 20,09 m2 Putzraum F: 2,58 m2 WC D Barr. H: 2,80 m H: 2,80 m 80 Gang OL OL 200 B: Fliesen H: 2,80 m OL B: Fliesen H: 2,60 m B: Fliesen 200 B: Pandomo F: 2,51 m2 F: 55,98 m2 F: 4,75 m2 F: 4,57 m2 H: 2,60 m 18 / 27 20 STG 90 H: 2,80 m H: 2,60 m 80 200 80 200 80 200 80 200 80 200 H: 2,80 m OL AL300 200 Arzt FPH 0 STUK +2,80 AL280 20 STG PE03 OL OL 80 85 200 200 Copy FPH 150 18 / 28 Erschließung STUK +2,00 90 B: Linoleum 100 200 F: 28,36 m2 200 80 200 Polizei H: 2,80 m OL OL OL OL Nebeneingang OL Info PE01 Info AL50 Schleuse01 AL120 E00 90 Foyer B: Pandomo 85 80 80 80 80 Lift 200 200 200 200 200 80 OL 200 B: Pandomo F: 11,75 m2 P5 200 PE06 PE07 F: 35,35 m2 H: 2,80 m PE02 PE04 PE05 Büro01 Sozialraum GE04 H: 2,80 m Schleuse02 Büro Vern. B: Linoleum B: Linoleum Parteienraum Büro Bürgermeister GE02 B: Linoleum B: Linoleum F: 14,65 m2 F: 20,95 m2 B: Linoleum 80 200 180 85 F: 3,20 m2 OL B: Linoleum Bürgerservice 200 GE01 200 H: 2,80 m F: 19,45 m2 F: 14,57 m2 H: 2,80 m H: 3,00 m F: 22,57 m2 B: Linoleum Vorbereich H: 2,80 m H: 2,80 m H: 2,80 m F: 41,77 m2 B: Pandomo Sicherheitstüre GE03 162 OL H: 2,80 m F: 20,16 m2 200 Gemeinde Papierlager H: 2,80 m B: Fliesen 90 AL120 OL Polizei 200 F: 5,30 m2 H: 2,80 m AL120 FPH 110 STUK +2,30 Schmutzmatte FPH 0 FPH 0 FPH 75 FPH 75 FPH 75 FPH 75 STUK +2,80 STUK +2,80 STUK +2,80 STUK +2,80 STUK +2,80 STUK +2,80 FPH 0 STUK +3,00 200 210 P4 ±0,00 = 120,75 MüA AL300 AL280 AL500 AL280 AL415 AL205 AL200 AL205 AL200 AL205 AL415 AL205 Zugang Pflanztrog Pflanztrog P3 Zufahrt ten nmas Fahne Pylon Vorplatz P2 P1 HÖHENBEZUGSPUNKT Schachtdeckel Bestand = 120,45 MüA = -0,30 Grünfläche Bestand Fläche lt. Vermesser Grünfläche Bestand Fläche lt. Vermesser
21| Gemeindezentrum Ausgabe 51 | März 2021 Gemeindezentrum Pamhagen Ein kurzer Blick in das Gemeindezentrum! Polizeiposten Arztordination Gemeindeamt Zufahrt
Ausgabe 51 | März 2021 Klima- und Energie-Modellregion Neusiedler See – Seewinkel KEM Neusiedler See - Seewinkel Bürgerinformation „Raus aus dem Öl“ Tausch fossiler Heizsysteme (Öl/Gas/Kohle/Koks) jetzt! – Holen Sie sich Ihre Tausch-Förderung! Im aktuellem Regierungsprogramm 2020-2024 sind folgende Schritte vorgesehen: • Seit 2020 kein Einbau von Ölkesseln in Neubauten mehr erlaubt • Soll heuer noch auf Sanierungs- und Renovierungsfall ausgeweitet werden • Ausstieg aus fossilem Ölheizungsbestand ab 2025, beginnend mit Kesseln, die älter als 25 Jahre sind • 2035 Phase Out von fossilen ÖL-Heizsystemen Aktuelle Fördermöglichkeiten für den Umstieg • Bundesförderung „Ersatz fossiler Heizungssysteme“ max. 35% der förderungsfähigen Kosten bis zu € 5.000,- • Landesförderung „Tausch bestehender fossiler Heizungssysteme“ des Landes Burgenland max. 30% der förderungsfähigen Kosten bis zu € 3.500,- (bei Kombination mit Alternativenergieanlagen Zusatzbonus!) Bundes- und Landesförderung sind kombinierbar! Zur Klima- und Energie-Modellregion Neusiedler See – Seewinkel gehören die Gemeinden Andau, Apetlon, Frauenkirchen, Gols, Halbturn, Illmitz, Neusiedl am See, Pamhagen, Podersdorf am See, St. Andrä am Zicksee, Tadten, Wallern, Weiden am See. Der Modellregionsmanager DI Robert Schitzhofer steht den Einwohnern diese Gemeinden für Fragen zum Thema Energie und Klimaschutzmaßnahmen kostenlos unter robert@schitzhofer.at per Mail oder telefonisch unter 0664/1114136 Montag-Freitag von 08.00-12.00 zur Verfügung.
Ausgabe 51 | März 2021 es doch ein Gutes, nämlich die Zahlen der Einbruchsdiebstähle sind stark rückläufig, da sich die Menschen vorwiegend zu Hause aufhalten. Doch die Einbrecher haben eine neue Möglichkeit erspäht: nicht ständig bewohnte Häuser und Wohnungen ! Konkrete Tipps zur Prävention Gute, aufmerksame, Nachbarschaft ist der beste Schutz zur Verhinderung von Einbruchsdiebstählen. Nur gemeinsam Sie und Wir - können zur Aufklärung bereits geschehener Verbrechen aber auch zur Verhinderung von Einbruchsdiebstählen beitragen GEMEINSAM SICHER ! Vermeiden Sie Zeichen der Abwesenheit. Leeren Sie Briefkästen und beseitigen Sie Werbematerial oder ersuchen Sie ihre Nachbarn, dies für Sie zu tun. Verwenden Sie bei Abwesenheit in den Abendstunden Zeitschaltuhren und installieren Sie eine Außenbeleuchtung mit Annäherungssensor. Schließen Sie Fenster, Terrassen- und Balkontüren, ohne sie zu kippen. Versperren Sie die Wohnungstür und ziehen diese nicht nur hinter sich zu, auch, wenn Sie nur kurzzeitig abwesend sind. Räumen Sie weg, was Einbrecher leicht für ihre Zwecke nützen können (Leitern, [Garten-]Werkzeuge oder andere Aufstiegshilfen). Sichern Sie Terrassentüren und Kellerfenster; lassen Sie nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder einbauen. Die letzten Einbrüche fanden vorwiegend über Kellerfenster statt. Sichern Sie Ihre Wertsachen und wichtige Dokumente auch in den eigenen Wohnräumen an einem sicheren Ort zB. Tresor oder nehmen Sie diese Wertsachen in ihre dauernd bewohnte Wohnung mit. Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie glauben, eine verdächtige Wahrnehmung gemacht zu haben, die Polizei unter der Telefonnummer 133 anzurufen, wir sind für jeden Hinweis dankbar. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine sichere Zeit und bleiben Sie gesund, IHRE KRIMINALPRÄVENTION
Ausgabe 51 | März 2021 Statistik Austria | 24 Statistik Austria Ankündigung SILC-Erhebung Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Die Ergebnisse von SILC liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Infor- mationen zu den Lebensbedingungen und Einkommen von Haushalten in Österreich. Es ist dabei wichtig, dass verlässliche und aktuelle Informationen über die Lebensbedingungen der Menschen in Österreich zur Verfügung stehen. Die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken zu Einkom- men und Lebensbedingungen) wird jährlich durchgeführt. Rechtsgrundlage der Erhebung ist die nationale Einkommens- und Lebensbedingungen-Statistikverordnung des Bundesmi- nisteriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (ELStV, BGBl. II Nr. 277/2010 idgF), eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-Verord- nung 2019/1700) sowie weitere ausführende europäische Verordnungen im Bereich Einkom- men und Lebensbedingungen. Nach einem reinen Zufallsprinzip werden aus dem Zentralen Melderegister jedes Jahr Haushal- te in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Die ausgewählten Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine von Statistik Austria beauftragte Erhebungsperson wird von Februar bis Juli 2021 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Haushalte, die schon einmal für SILC befragt wurden, können in den Folgejahren auch telefonisch Auskunft geben. Inhalte der Befragung sind u.a. die Wohnsituation, die Teilnahme am Erwerbsleben, Einkom- men sowie Gesundheit und Zufriedenheit mit bestimmten Lebensbereichen. Für die Aussage- kraft der mit großem Aufwand erhobenen Daten ist es von enormer Bedeutung, dass sich alle Personen eines Haushalts ab 16 Jahren an der Erhebung beteiligen. Als Dankeschön erhalten die befragten Haushalte einen Einkaufsgutschein über 15,- Euro. Die Statistik, die aus den in der Befragung gewonnenen Daten erstellt wird, ist ein repräsen- tatives Abbild der Bevölkerung. Eine befragte Person steht darin für Tausend andere Perso- nen in einer ähnlichen Lebenssituation. Die persönlichen Angaben unterliegen der absoluten statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz gemäß dem Bundesstatistikgesetz 2000 §§17-18. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden.
25| Statistik Austria Ausgabe 51 | März 2021 Statistik Austria Fortsetzung Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zu SILC erhalten Sie unter: Statistik Austria, Guglgasse 13, 1110 Wien Tel.: +43 1 711 28-8338 (werktags Mo.-Fr. 9:00-15:00 Uhr) E-Mail: erhebungsinfrastruktur@statistik.gv.at Internet: www.statistik.at/silcinfo
Ausgabe 51 | März 2021 Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Gemeinde Pamhagen, Hauptstraße 7, A-7152 Pamhagen, Redaktion: Bgm. Josef Tschida, Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständig- Seit Dezember 2020 sind im Abwasserverband Seewinkel 5 Gemeinden! keit und Richtigkeit! Layout, Satz und Druck: Gemeinde Pamhagen Im Jahr 2018 hat sich der Gemeinderat von St. Andrä am Zicksee dazu entschlossen dem Abwasserverband See- winkel beizutreten. Mit dieser Entscheidung wächst die Anzahl der Gemeinden im Ab- wasserverband Seewinkel von 4 (Apetlon, Illmitz, Pamhagen und Wallern im Burgenland) auf 5 Gemeinden an. Auch im Ver- band ist die Vila Vita Pannonia Betriebsgesellschaft mbH. Somit befinden sich insgesamt in etwa 8627 Einwohner im Verbandsgebiet (Einwohner- zahl Stand 1.1.2021). Seit 16.12.2020 leitet die Gemeinde St. Andrä am Zick- see ihr Abwasser in den Ab- wasserverband Seewinkel ein. Die Kläranlage in St. Andrä am Zicksee ist somit außer Betrieb. Die Gesamtlänge der Druck- leitung von St. Andrä am Zicksee bis zur Kläranlage in Pamhagen beläuft sich auf ca. Daten zum Verband: 9,5 km. bis 12.2020 seit 12.2020 Ausbaugröße Kläranlage Seewinkel [EW60] 26.300 30.000 AWVS Tägliche Abwassermenge [m³/d] 6.183 6.923 Zentralkläranlage 1 Max. Spitzenzufluss [m³/h] 570 650 7152 Pamhagen Max. tägl. Abwassermenge bei Regen [m³/d] 13.680 15.576 Organische Schmutzfracht [kg/d] 1.578 1.800 www.awv-seewinkel.at Tel.: 02174 2224
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