Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen

 
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Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
35. Jahrgang  Donnerstag, 15. April 2021  Nr. 15

Das Rathaus
Amts- und Informationsblatt
der Stadt Staufen

                                                                                                                              Peter R. Stahl

                                                     Herausgeber: Stadt Staufen im Breisgau
                                                     Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
                                                     Bürgermeister Michael Benitz oder sein Vertreter im Amt
                                                     Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG,
                                                     Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,Tel.: 07771 9317-11
                                                     E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de
Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 15. April 2021

    Kommunales Corona-Schnelltestangebot in
    Staufen im Kapuzinerhof (Turnhalle)

    Im März eröffnete die Stadt Staufen ein kommunales Schnelltestzentrum. Einwohner aus Staufen
    können je nach Verfügbarkeit von Terminen, Tests und ehrenamtlichen Einsatzkräften maximal ein-
    mal pro Woche getestet werden. Die Testung ist kostenfrei.

    Die Testung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es handelt sich um den „tiefen Na-
    sentest“, der nur von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden kann. In den Schulen
    wird die Struktur zur Testung parallel aufgebaut, deshalb konzentrieren wir uns vorerst auf die Tes-
    tung von Erwachsenen.

    Bitte vereinbaren Sie während der Dienstzeiten des Rathauses telefonisch 0160 8911792
    einen Termin. Es kann je Person immer nur ein Testtermin vergeben werden. Sollten Sie in der da-
    rauffolgenden Woche oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut das Testangebot in Anspruch neh-
    men wollen, ist eine erneute telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

    Für die Terminvergabe benötigen wir folgende Angaben:
    Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer (mobil).

    Der Zeitaufwand beträgt ca. 10 Minuten. Es gibt keinen Wartebereich und es werden keine Testun-
    gen ohne Termin durchgeführt. Bitte seien Sie pünktlich und verlassen Sie das Gebäude umgehend
    nach der Testung. Einlass erhalten lediglich Personen mit Termin (keine Angehörigen).

    Sollte ein Testergebnis positiv sein, werden Sie umgehend von einem Mitarbeiter telefonisch infor-
    miert. Achten Sie darauf, dass Sie nach der Testung telefonisch erreichbar sind. Benötigen Sie eine
    Bescheinigung, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.

    Dies ist ein freiwilliger Service der Stadt Staufen, die in der Gesundheitsversorgung keinerlei Zu-
    ständigkeit hat. Bitte haben Sie Verständnis und Geduld. Wir tun unser Bestes, haben jedoch sehr
    begrenzte Ressourcen.

    Nur durch möglichst frühes Erkennen und Isolieren von Infizierten kann eine größere Infektionswelle
    verbunden mit einem erneuten strengen Lockdown verhindert werden.

    Bitte unterstützen Sie uns auf dem Weg, diese Pandemie zu bewältigen.

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Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 15. April 2021

          Aktuelle Veranstaltungen                                      Aktuelle Ausstellungen
                                                              Keramikmuseum Staufen
                                                              und Studioausstellung im
    Staufener                                                 Keramikmuseum
   Wochenmarkt                                                Zweigstelle des BLM
                                                              Wettelbrunner Str. 3, 79219 Staufen i. Brsg
                  platz
  auf dem Markt                                               Tel. 07633 6721, www.landesmuseum.de
                                                              Öffnungszeiten des Keramikmuseums Staufen:
                Samstag
 Mittwoch und                                                 Mittwoch bis Samstag          14:00 - 17:00 Uhr
   8:00 bis 13 :0 0 Uhr                                       Sonntag                       12:00 - 17:00 Uhr

                                                              Studioausstellung in Keramikmuseum
                                                              Jochen Rüth, Altisheim - KraftSpuren
                                                              bis 16. Mai 2021

                                                              Besuch nur nach Terminvereinbarung möglich!
                                                              Tel. 07633 6721, keramikmuseum-staufen@t-online.de

                                                                             Stadtmuseum im Rathaus
                                                                             Fernrohr in die Vergangenheit
                                                                             Besuch zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses nach
                                                                             Terminvereinbarung möglich (Tel. 07633 805-30 oder -36);
                                                                             historischer Ratssaal, 1. OG sowie EG

                                                                            Stubenhaus Staufen
                                                                            Peter Huchel und Erhart Kästner
                                                                            Literarische Dauerausstellung
                                                                            Besuch zu den regulären Öffnungszeiten
                                                                            des Rathauses nach Terminvereinbarung
                                                                            möglich (Tel. 07633 805-30 oder -36)

                                                              GALERIE K
                                                              (Haus der Modernen Kunst)
    Kletterwald
                                                              Ballrechter Str. 19, Tel. 07633 929441,
                                                              info@galerie-k.art
      Staufen                                                 www.galerie-k.art

               n im April:                                    Restart 2.1 / Gruppenausstellung
Öffnungszeite
                    nntag                                     Marcin Berdyszak        Laura Iniesta
  Samstag und So                                              Jörg Bollin             Peter Kohl
                :0 0 Uhr
   11:00 bis 18                                               Jürgen Brodwolf         Dirk Sommer
                                                              Armin Göhringer         Peter Vogel
                                                              Petra Göhringer-        Achim Vogel-Muranyi
                                                              Machleid                u.a.

                                                              Galerie Fluchtstab
                                                              Im Schaufenster der Galerie Fluchtstab in der Kirchstraße 16
                                                              sind Zeichnungen von Peter Amsler und Objekte von Sylvia
                                                              Maak und Artur Stoll zu sehen

                                                              Kontakt: Elmar Bernauer, Tel. 82107
                                                              www.galerie-fluchtstab.de

                                                              Tango- und Bandoneonmuseum Staufen e. V.
                                                              Grunerner Straße 1, im Kapuzinerhof
                                                              Tel. 0172 7453626
                                       Weitere Infos unter:
                               www.kletterwald-staufen.de     Öffnungszeiten:
                                                              Sonntag 15:00-18:00 Uhr
                                                              weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.
                                                                                                                                    3
Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 15. April 2021

STADT VERWALTUNG                                                                              Bereitschaftsdienste
E-Mail: info@staufen.de - Internet: www.staufen.de
                                                                                     DRK-Rettungsdienst (ohne Vorwahl)                      112
Sprechstunden der Dienststellen
Mo.:       08:00 - 12:00 Uhr     14:00 - 18:00 Uhr                                   Ärztlicher Notfalldienst
Di. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr     nachmittags nach Vereinbarung                       an Wochenenden und Feiertagen
                                                                                     rund um die Uhr,                                   116 117
Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung.
                                                                                     an Werktagen: Mo-Do 18.00-08.00 Uhr, Fr 16.00-08.00 Uhr

Öffnungszeiten des Bürgerbüros                                                       Allgemeine Notfallpraxis Freiburg (Erwachsene)
Wie die der Stadtverwaltung und zusätzlich                                           Universitätsklinikum Freiburg, Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg
Dienstag und Donnerstag,                                                             Öffnungszeiten
nachmittags                                                  14:00 - 16:30 Uhr       Mo, Di, Do                                              20:00-24:00 Uhr
                                                                                     Mi, Fr                                                  16:00-24:00 Uhr
Öffnungszeiten der Tourist-Information                                               Sa, So und an Feiertagen                                08:00-24:00 Uhr
                                                                                     Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg
Montag-Freitag                                                09:00-12:00 Uhr        St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1, 79104 Freiburg
sowie Montag, Mittwoch und Freitag                            14:00-16:30 Uhr        Öffnungszeiten
Samstag                                                          geschlossen         Mo – Do                                               19:00-22:30 Uhr
                                                                                     Fr                                                    16:00-22:30 Uhr
                                                                                     Sa, So und an Feiertagen                              08:00-22:30 Uhr
Ansprechpartner im Rathaus           Tel.
                                                                                     Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg
Telefonzentrale/Fundbüro            Christine Menges                        805-0    Universitätsaugenklinik Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg
                                    Fax 505-93                                       Öffnungszeiten
Sekretariat Bürgermeister/          Carmen Malinverno                      805-21    Mo, Di, Do                                               19:00-22:00 Uhr
Redaktion Rathausblatt              Fax 805-50                                       Mi                                                       13:00-22:00 Uhr
                                                                                     Fr                                                       16:00-22:00 Uhr
Tourist-Information                 Gregor Malotki                                   Sa, So und an Feiertagen                                 08:00-22:00 Uhr
                                    Christiana Grathwohl
                                    Daniela Lautenbach                     805-36
                                                                                     Tierärztlicher Notdienst
                                                                                     Den tierärztlichen Notfalldienst Markgräflerland
Kultur, Stadtarchiv,                                                                 erfahren Sie unter Telefon                             07631 36536
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit   Dr. Christof Diedrichs                 805-30
                                                                                     Sozialstation Südlicher Breisgau e.V.
Hauptverwaltung                     Amtsleiterin                                     Pflegerische Notfälle
                                    Isabella Schuhmann                     805-25    an Wochenenden und Feiertagen                          07633 12219
EDV, Personal                       Stefanie Pankratz                      805-28    Dorfhelferinnenstation Münstertal-Staufen
Integration/Koordination                                                             Einsatzleitung über die Station Schallstadt, Frau Karin Birk,
Flüchtlinge                         Cornelia Jakob                         805-23    Tel. 07664 4058069, karin.birk@dorfhelferinnenwerk.de
                                                                                     Weitere Infos unter www.dorfhelferinnenwerk.de
Liegenschaftsverwaltung             Stephanie Glockner                      805-31
Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/       Martina Wenzl, Roswitha Merkt,                   Essen auf Rädern (Caritasverband)                      07633 8404
Renten                              Esther Kiefer                          805-35    Notrufe
Ordnungsamt/Standesamt/                                                              Notruf Feuerwehr + Notarzt                             112
Friedhofswesen                      Andreas Grethler                        805-22   Feuerwehrgerätehaus (nicht ständig besetzt)            6033
                                                                                     Notruf                                                 110
Gemeindevollzugsdienst              Elvira Götz                            805-34
                                                                                     Polizeiposten Staufen nach Dienstschluss:              07633 923690
Offene und mobile Jugendarbeit      Christoph Zacharias          0157 50486294       Polizeirevier Müllheim                                 07631 17880
Finanzverwaltung/                   Amtsleiterin                                     Krankentransporte                                      0761 19222
Kämmerei                            Gerlinde Riesterer                     805-57    Vergiftungs-Informationszentrale
                                                                                     Uni-Klinik Freiburg                                    0761 19240
Steueramt/Kämmerei                  Sandra Seywald                         805-58
                                                                                     BRH-Rettungshundestaffel Oberrhein                     07621 19222
                                    Simone Bischoff                        805-48    Telefonseelsorge                                       0800 111 0 111 oder
Stadtkasse                          Manuela Blattmann                      805-26                                                           0800 1110222
                                    Julia Wiesler                          805-26
                                                                                     Störungsdienste
Stadtbauamt                         Amtsleiter                                       Wasser Stadtwerke MüllheimStaufen                      0800 5889690
Hochbau, Stadtplanung               Michael Kübler                         805-40    Gas:     Badenova                                      0800 2767767
Hochbau, Bauunterhaltung            Jens Schleinig                         805-41    Strom:   Badenova                                      0800 2767767
Bauverwaltung, Beiträge             Monika Ortlieb                         805-38    Unitymedia                                             0221 46619100
Sekretariat                         Petra Küster                           805-39    Stadtwerke MüllheimStaufen
Schlichtungsstelle                  Ursula Harrs                           805-62    AlemannenStrom - Gas - Wasser
                                                                                     Ihr Kundenbüro                                07633 9332240
Stadtbauamt                         Amtsleiter
                                                                                     Am Schießrain 1a - 79219 Staufen,        Fax: 07633 93322467
Tiefbau, Umweltamt                  Dr. Peter Schalk                        805-37
                                                                                     service@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de
Bauverwaltung, Tiefbau              Gerlinde Steinle                        805-47
Bauhof/Stadtgärtnerei               Markus Pfefferle                       929747    Abfallwirtschaft
                                                                                     Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald -
Wasserwerk                          Andreas Weber                    0170 916 4344
                                                                                     www.breisgau-hochschwarzwald.de
VHS, Bereich Staufen                Sabine Steck                           805-52    Fragen zu Gebühren + Behälterbestellung                0761 21879707
Forstamt Staufen                    Revierförster                                    David Janßen, Notar in Staufen                         07633 9885100
                                    Wolfgang Mangold                  0162 2550720   Grunerner Straße 9, zentrale@notar-janssen.de
4
Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
Donnerstag, 15. April 2021

        Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell

 ■ Notfalldienste der Apotheken                                        ■ Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der
 17.04.2021    Breisgau-Apotheke Kirchhofen, Staufener Str. 1            Grünschnittsammelstelle an der Kirchhofener-
               Flora-Apotheke Müllheim, Hauptstr. 123                    Straße (beim Bauhof)
 18.04.2021    Schwarzwald-Apotheke Bad Krozingen, St.-Ulrich-Str. 2
                                                                       Mittwoch          14:00-18:00 Uhr
 ■ Sprechstunden Rentenversicherung                                    Freitag           15:00-18:00 Uhr
                                                                       Samstag           09:00-12:00 Uhr
 Die Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals
 BFA, Herr Rees) am 2. Montag im Monat und der Deutschen Rentenver-
                                                                       Annahme von Papier, Kartonagen, Metall, Flaschenglas/-kork,
 sicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA, Herr Krix) am
                                                                       Elektrogeräten, CDs (ohne Hülle), Grünschnitt.
 4. Dienstag im Monat finden nach vorheriger Absprache statt.
 Terminvereinbarung unter Tel. 805-0 oder 805-35 (Bürgerbüro).
                                                                       ■ Selbstanlieferung von Sperrmüll
 ■ Abfallbeseitigung                                                   Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Regionalen
                                                                       Abfallzentrum im Gewerbepark Breisgau (Ehrenkirchener Straße 3,
 Graue Tonne und zugelassene Müllsäcke des Landratsamtes
                                                                       79427 Eschbach) abliefern. Bringen Sie dazu ihre ausgefüllte
 Freitag, 16. April 2021, ab 6:00 Uhr
                                                                       Sperrmüllkarte bei der Anlieferung mit.
 Biotonne (keine grauen Tonnen und keine Müllsäcke)
 Mittwoch, 21. April 2021, ab 6:00 Uhr                                 Öffnungszeiten:
 Gelbe Säcke                                                           Montag, Dienstag          09:00-15:00 Uhr
 Dienstag, 27. April 2021, ab 6:00 Uhr in Grunern                      Donnerstag, Freitag       12:00-18:00 Uhr
 Mittwoch, 28. April 2021, ab 6:00 Uhr in Staufen und Wettelbrunn      Samstag                   08:00-12:00 Uhr
 Papiertonne in Staufen, Grunern und Wettelbrunn
 Mittwoch, 12. Mai 2021, ab 6:00 Uhr, in der Innenstadt ab 9:00 Uhr

         Amtliche Bekanntmachungen

                             Sitzungen
      Gemeinderat
                                                                                            Hauptsatzung
      am Mittwoch, 28. April 2021, 19:00 Uhr                                      der Stadt Staufen vom 31.03.2021
      der Sitzungsort steht noch nicht fest                            Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg
                                                                       - GemO - i. d. F. der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl.
                                                                       S. 581), zuletzt geändert am 2. Dezember 2020 (GBI. S. 1095,
                                                                       1098) hat der Gemeinderat der Stadt Staufen am 31.03.2021 die
      Verwaltungsausschuss
                                                                       Änderung der Hauptsatzung* beschlossen:
      am Montag, 3. Mai 2021, 18:00 Uhr
      im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-
                                                                                         I. Form der Gemeindeverfassung
      Saal (1. OG)
                                                                                                    §1
                                                                                       Gemeinderatsverfassung
      Bauausschuss                                                     Verwaltungsorgane der Stadt sind der Gemeinderat und der Bür-
      am Mittwoch, 5. Mai 2021, 17:30 Uhr                              germeister.
      im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C,
      Erhart-Kästner-Saal (1. OG)                                                                   II. Gemeinderat

                                                                                                       §2
                                                                              Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
                                                                       Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptor-
  Die Tagesordnungspunkte der Sitzung finden Sie, neben                gan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt
  dem Aushang am Rathaus, auch im Internet unter                       fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit
  https://staufen.ratsinfomanagement.net.                              nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürgermeis-
                                                                       ter bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürger-
  Dort sind auch die Niederschriften der öffentlichen Sitzun-          meister kraft Gesetz zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht
  gen einsehbar.
                                                                       * Im Rahmen der Geschlechtergleichstellung richtet sich diese Satzung gleicher-
                                                                         maßen an Frauen und Männer. Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, wird
                                                                         bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet. z.B. Bürger-
                                                                         meister  Bürgermeisterin, Stadtrat  Stadträtin, Bürger  Bürgerin
                                                                                                                                                    5
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Donnerstag, 15. April 2021

die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von         (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüs-
Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch            se nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den
den Bürgermeister.                                                        einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines
                                                                          solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer an-
                            §3                                            deren Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wie-
                    Zusammensetzung                                       derkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf
(1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit-             den Jahresbetrag.
    zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträte).
                                                                                                    §6
(2) Die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder beträgt entspre-             Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließenden
    chend § 25 Abs. 2 GemO bis zum Ablauf der ersten auf die                                    Ausschüssen
    Aufhebung der unechten Teilortswahl folgenden Amtszeit,           (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonde-
    also bis zum Jahr 2024, 22. Ab der Kommunalwahl 2024 ist              rer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Angelegenheit
    für die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder die Gemeinde-              mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemein-
    gruppengröße maßgebend.                                               derat zur Beschlussfassung unterbreiten.

               III. Ausschüsse des Gemeinderats                       (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen all-
                                                                          gemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angele-
                             §4                                           genheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschließenden
                  Beschließende Ausschüsse                                Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern
                                                                          oder aufheben.
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
    1. Verwaltungsausschuss                                           (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat
    2. Bauausschuss                                                       vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen
                                                                          innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zuge-
(2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als             wiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind,
                                                                          müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder einer Fraktion
    Vorsitzenden und mindestens 8 Mitgliedern des Gemeinde-
                                                                          oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderates den
    rates.
                                                                          zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung
                                                                          überwiesen werden.
(3) Für jedes Mitglied der Ausschüsse wird ein Stellvertreter
    bestellt, um eine Vertretung im Verhinderungsfall sicherzu-
                                                                      (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufgaben-
    stellen (persönliche Stellvertretung). Ist auch die persönliche
                                                                          gebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst erledi-
    Stellvertretung verhindert, so übernimmt ein von der Frak-
                                                                          gen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen,
    tion bestimmtes und nicht dem Ausschuss bereits angehö-
                                                                          wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegen-
    riges Gemeinderatsmitglied die Verhinderungsstellvertre-
                                                                          heit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder zu der eines
    tung. Die Verhinderungsstellvertretung durch ein von der
                                                                          beschließenden Ausschusses gehört.
    Fraktion bestimmtes Mitglied ist dem Vorsitzenden vor der
    Ausschusssitzung bekanntzugeben.                                  (6) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse
                                                                          zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Vollzug der
(4) Es können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner                 Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des Gemein-
    als beratende Mitglieder gewählt werden.                              derats herbeizuführen.

(5) Den Vorsitz führt der Bürgermeister, er kann den Vorsitz ei-                                    §7
    nem seiner Stellvertreter oder bei deren Verhinderungen ei-                           Verwaltungsausschuss
    nem Ausschussmitglied übertragen.                                 (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst fol-
                                                                          gende Aufgabengebiete:
                              §5                                          1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsan-
Allgemeine Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse                       gelegenheiten,
(1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ih-               2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abga-
    rer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats.                  benangelegenheiten,
                                                                          3. Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung und
(2) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 7 bis                  des Haushaltsplanes,
    8 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung               4. Vorberatung von Satzungen inkl. Erschließungssatzun-
    übertragen.                                                                gen außer von übrigen Satzungen nach dem Bauge-
                                                                               setzbuch, der Landesbauordnung und allen Umweltge-
(3) Die beschließenden Ausschüsse sind innerhalb ihres Ge-                     setzen,
    schäftskreises zuständig für:                                         5. Feuerlöschwesen und Zivilschutz,
    1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts-                 6. Schulangelegenheiten, Kindergartenangelegenheiten,
         plan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 25.000                 Kinderbetreuung,
         Euro, aber nicht mehr als 100.000 Euro beträgt,                  7. Interkommunaler Zusammenarbeit bei nicht erhebli-
    2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-                        cher Bedeutung,
         mäßigen Ausgaben von mehr als 10.000 Euro, aber                  8. Beteiligungen an Unternehmen bei nicht erheblicher
         nicht mehr als 50.000 Euro im Einzelfall.                             Bedeutung,
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    9.    Wirtschaftliche Angelegenheiten und Verwaltungsan-               6.   technische Verwaltung der städtischen, Liegenschaften,
          gelegenheiten der Ver- und Entsorgung,                           7.   Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und
    10.   Soziale und kulturelle Angelegenheiten, Vereinswesen,                 Grünanlagen,
    11.   Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten,                       8.   Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunter-
    12.   Marktangelegenheiten, öffentliche Sicherheit und Ord-                 haltung,
          nung, öffentlicher Personennahverkehr,                           9.   Vorberatung von Satzungen, die vorgenannte Angele-
    13.   Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,                            genheiten betreffen,
    14.   Verwaltung der Liegenschaften der Stadt, einschließlich
          der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide,          (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über:
    15.   Touristikangelegenheiten,
                                                                            1. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Ent-
    16.   Stadtmarketing,
                                                                                 scheidung über
    17.   Angelegenheiten, die nicht ausgewiesene Angelegen-
                                                                                 1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Verände-
          heiten des Bauausschusses sind und weder von erheb-
          licher noch grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt                          rungssperre (§14 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB),
          Staufen sind.                                                          1.2 die Erteilung von Befreiungen von den Festset-
                                                                                       zungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB),
(2). In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungsaus-                    1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Auf-
     schuss über:                                                                      stellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB),
      1. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln                      1.4 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich
          ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen von mehr als                          (§ 35 BauGB), wenn in den Fällen 1.2 und 1.3 die
          2.500 Euro, aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall,                   jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche
      2. die Stundung von Forderungen,                                                 Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher
           2.1 von mehr als 3 Monaten bis zu 6 Monaten für einen                       Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist,
                Betrag in unbeschränkter Höhe,                                   1.5 die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen
           2.2 von mehr als 6 Monaten für einen Betrag von mehr                        nach § 53 Abs. 3 und § 54 Abs. 3 Landesbauord-
                als 20.000 Euro,                                                       nung für Baden-Württemberg (LBO), soweit nicht
      3. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Nieder-                         bereits der Bürgermeister nach § 12 zuständig ist.
          schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts-                   1.6 die Entscheidung über die Ausführung eines Vor-
          streiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der                         habens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss)
          Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder                       und die Genehmigung der Bauunterlagen, die
          bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall
                                                                                       Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die
          mehr als 10.000 Euro, aber nicht mehr als 50.000 Euro
                                                                                       Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die
          beträgt,
                                                                                       Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrech-
      4. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb
                                                                                       nungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tat-
          und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei-
          chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor-                           sächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als
          kaufsrechten im Wert von mehr als 25.000 Euro, aber                          200.000 Euro im Einzelfall,
          nicht mehr als 100.000 Euro im Einzelfall soweit es sich               1.7 planerische Leistungen und Gutachten bei vor-
          nicht um Vorkaufsrechte nach §§ 24 und 25 des BauGB,                         aussichtlichen Honorarkosten von mehr als 5.000
          § 25 Waldgesetz oder § 29 Wassergesetz handelt,                              € aber nicht mehr als 20.000 Euro im Einzelfall,
      5. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder be-                     1.8 die Planungen und Baumaßnahmen im Rahmen
          weglichem Vermögen bei einem jährlichen Mietwert                             des Haushaltsplanes bis zu 50.000 Euro im Einzelfall,
          oder Pachtwert von mehr als 10.000 Euro, aber nicht                    1.9 Anträge auf Aussetzung der Entscheidung über
          mehr als 50.000 Euro; bei der Vermietung städtischer                         die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige
          Wohnungen in unbeschränkter Höhe,                                            Untersagung gemäß § 15 BauGB bei noch nicht
      6. die Veräußerung von beweglichem Vermögen im Wert                              beschlossener oder in Kraft getretener Verände-
          von mehr als 10.000 Euro, aber nicht mehr als 50.000                         rungssperre nach § 14 BauGB,
          Euro im Einzelfall,                                                    1.10 Beschlussfassung über Befreiungen und Ausnah-
      7. die Vorberatung von dem Gemeinderat vorbehaltenen                             men gemäß §§ 56 LBO,
          Angelegenheiten, soweit sie von erheblicher Bedeu-                     1.11 Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen ge-
          tung sind,                                                                   mäß § 15 BauGB,
      8. alle Touristikangelegenheiten.                                          1.12 Entscheidungen über die Ausübung von Vor-
                                                                                       kaufsrechten nach § 24 und 25 BauGB, § 25
                             §8
                                                                                       Waldgesetz und § 29 Wassergesetz, wenn grund-
                       Bauausschuss
                                                                                       sätzliche Belange der Stadtplanung und Stadt-
(1) Der Bauausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zu-
    ständig für:                                                                       entwicklung oder des Gewässerschutzes betrof-
    1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Ver-                            fen sind.
         messung),
    2. Technische Angelegenheiten der Versorgung und Ent-                                            §9
         sorgung,                                                                          Beratende Ausschüsse
    3. technische Verwaltung der Straßen, Straßenbeleuch-              (1) Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Verhandlun-
         tung,                                                             gen oder einzelner Verhandlungsgegenstände aus seiner Mit-
    4. Bauhof, Fuhrpark,                                                   te beratende Ausschüsse bilden. In diese Ausschüsse kann der
    5. Verkehrswesen,                                                      Gemeinderat auch sachkundige Einwohner berufen.
                                                                                                                                      7
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Donnerstag, 15. April 2021

(2) Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt der Bür-              bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall
    germeister. Er kann den Vorsitz allgemein oder im Einzelfall          nicht mehr als 10.000 Euro beträgt,
    einem Stadtrat übertragen.                                      8.    die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb
                                                                          und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei-
                             § 10                                         chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor-
  Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesen-                    kaufsrechten, im Wert bis zu 25.000 Euro im Einzelfall,
            heit der Mitglieder im Sitzungsraum                     9.    Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder
(1) Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderates                    beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet-
    ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungs-              oder Pachtwert von 10.000 Euro im Einzelfall,
    raum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Vor-          10.   die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu
    aussetzungen für die Einberufung und die Durchführung                 10.000 Euro im Einzelfall,
    dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des         11.   die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwir-
    § 37a Abs. 1 und 2 GemO.                                              kung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger
                                                                          Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen
(2)   Für Sitzungen der beratenden / beschließenden Ausschüsse            Mitwirkung vorliegt,
      des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend.        12.   die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachver-
                                                                          ständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten
                                                                          im Gemeinderat und in beschließenden Ausschüssen,
                       IV. Bürgermeister                            13.   die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in
                      § 11 Rechtsstellung                                 Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im
Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit.                    Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz,
                                                                    14.   die Stellungnahme der Stadt zu Bauanträgen innerhalb
                       § 12 Zuständigkeiten                               genehmigter Bebauungspläne, entsprechend den Vor-
(1) Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vertritt die         schriften der Satzung des Bebauungsplanes,
    Stadt. Er ist für sachgemäße Erledigung der Aufgaben und        15.   Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen nach § 53
    den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich                Abs. 3 und § 54 Abs. 3 LBO soweit es sich um untergeord-
    und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Der           nete Bauten und Bauteile handelt nach § 5 Abs. 6 LBO,
    Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäf-    16.   die Zustimmung zur Stellplatzablösung nach § 37 Abs.
    te der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz            4 der Landesbauordnung (LBO),
    oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungs-           17.   die Stellungnahme der Stadt als Angrenzer (§ 55 Abs. 2
    aufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständig-             LBO),
    keit soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt   18.   die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Ent-
    auch, wenn die Stadt in eigener Angelegenheit angehört                scheidung über die Zulassung von Ausnahmen von den
    wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behör-             Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB), wenn
    de geheim zu halten ist.                                              sie nach Art und Umfang ausdrücklich im Bebauungs-
                                                                          plan vorgesehen und geringfügig sind,
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledi-          19.   planerische Leistungen und Gutachten bei voraussicht-
    gung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um              lichen Honorarkosten bis zu 5.000 € im Einzelfall,
    Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:                     20.   die Entscheidung über die Bewilligung von Sondernut-
    1. Der Geschäftskreis umfasst die Ernennung, Einstellung,             zungen nach dem Straßengesetz,
        Entlassung und sonstigen personalrechtlichen Ent-           21.   die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusam-
        scheidungen von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 10                menhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), wenn sie
        und Beamtinnen/Beamten bis A10 im Rahmen des vom                  sich nach Art in die umgebende Bebauung einfügen
        Gemeinderat beschlossenen Stellenplans.                           und dass Maß der baulichen Nutzung unterschreiten,
    2. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan        22.   der Verzicht auf die Ausübung von Vorkaufsrechten
        bis zum Betrag von 25.000 Euro im Einzelfall,                     gem. §§ 24 und 25 BauGB und § 25 Waldgesetz sofern
    3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan-                   keine Planung ansteht, die die Ausübung eines Vor-
        mäßigen Ausgaben und zur Verwendung bis zu 10.000                 kaufsrechts nach diesen Bestimmungen geboten er-
        Euro im Einzelfall,                                               scheint,
    4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehalts-         23.   der Verzicht auf die Ausübung von Vorkaufsrechten
        vorschüssen sowie Unterstützungen bis zur Höhe eines              gem. § 29 Abs. 6 Wassergesetz, wenn es zum Schutz des
        Monatsgehaltes,                                                   öffentlichen Gewässers nicht erforderlich ist,
    5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln aus-      24.   die Erteilung von Genehmigungen und die Entschei-
        gewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 Euro             dung über allgemein erteilte Genehmigungen in
        im Einzelfall,                                                    förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144
    6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall,                        BauGB,
        6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe,                25.   die Stellungnahme der Stadt zu Anträgen auf denkmal-
        6.2 bis zu 6 Monaten bis zu einem Betrag von 25.000               schutzrechtliche Genehmigung (§ 19 Abs. 2 S. 3 DSchG)
               Euro,                                                      wenn in den Fällen 16. bis 23. die jeweiligen Angele-
        6.3 Stundungen ab sechs Monaten bis zu einem                      genheiten für die städtebauliche Entwicklung der Stadt
               Höchstbetrag von 20.000 € beträgt,                         nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer
    7. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Nieder-               Wichtigkeit sind,
        schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts-        26.   die Verlängerungen von Bauvorbescheiden und Bauge-
        streiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der              nehmigungen sofern sich an der Planung keine Ände-
        Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder            rungen ergeben,
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Donnerstag, 15. April 2021

      27. die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen                   Öffentliche Bekanntmachung
          des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB) in einfachen, regel-
          mäßig wiederkehrenden Fällen, insbesondere bei            über die Durchführung der Offenlage im Bebauungsplan-
          a Änderung der Firstrichtung,                             verfahren mit örtlichen Bauvorschriften „Frickstraße“,
          b Anordnung, Größe und Gestaltung von Gauben,             gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V. mit § 13a BauGB
          c Anordnung von Stellplätzen,                             Mit Sitzung vom 25.07.2018 hat der Gemeinderat den Aufstel-
          d Zulassung von Garagen bis zu drei Fahrzeugen,           lungsbeschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens
          e Zulassung von Carports für bis zu drei Fahrzeugen       „Frickstraße“ gefasst, über welchen bereits in der öffentlichen Be-
          f Bestimmung der Sockelhöhe,                              kanntmachung vom 02.08.2018 informiert wurde. Zudem wurde
          g Größe von Dachvorsprüngen,                              eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, welche zu-
          h Form und Farbe von Dachziegeln und sonstigen Be-        letzt um ein Jahr verlängert wurde.
             dachungsmaterialien,
          i Einfriedungen,                                          In seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2021 hat der Ge-
          j Begrünung, Berankung oder sonstige Gestaltung           meinderat der Stadt Staufen i.Br. beschlossen, die Offenlage
             von Garagen.                                           des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteili-
      28. die Stellungnahme der Stadt zu wasserrechtlichen          gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-
          Anträgen, einschließlich der Versickerung von Nieder-     ge gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
          schlagswasser im Zuge von Entwässerungsanträgen;
          ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisanträge        Für den Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes „Frickstraße“
          zur dauerhaften Benutzung von Wasser aus Oberflä-         ist der nachfolgende Planentwurf des Büros fsp.stadtplanung
          chengewässer oder Grundwasser.                            vom 10.03.2021 maßgebend:

                              § 13
               Stellvertreter des Bürgermeisters
(1)   Es werden zwei Stellvertreter des Bürgermeisters aus der
      Mitte des Gemeinderates gewählt.

                         V. Stadtteile
                              § 14
                 Benennung der Stadtteile
(1) Das Stadtgebiet besteht aus folgenden, räumlich voneinan-
    der getrennten Stadtteilen:
    1. Stadtteil Staufen
    2. Stadtteil Wettelbrunn
    3. Stadtteil Grunern

(2) Die Namen der in Absatz 1 bezeichneten Stadtteile werden
    mit dem vorangestellten Namen der Stadt und mit diesem
    durch Bindestrich verbunden geführt.
    1. Stadt Staufen i. Br. – Kernort-
Oder:
    2. Stadt Staufen i. Br. – Stadtteil Wettelbrunn
    3. Stadt Staufen i. Br. – Stadtteil Grunern

                  VI. Schlussbestimmungen
                       § 15 Inkrafttreten                           In der Zwischenzeit konnten die Gartenflächen (Grabengarten
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt-     und Kastaniengarten) im Bereich „Frickstraße“ von der Stadt
gabe in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Haupt-    Staufen angekauft werden. Zur Sicherung der Grünflächen wur-
satzung vom 25. Februar 2015 mit allen Änderungen außer Kraft.      de der Bebauungsplanentwurf dahingehend überarbeitet, dass
                                                                    die Baufenster im Bereich des Grabengartens entfallen sind und
Staufen i. Br., den 31.03.2021                                      stattdessen Grünflächen festgesetzt werden.

Michael Benitz Bürgermeister                                        Auf Grund der besonderen Lage nördlich des denkmalgeschütz-
                                                                    ten historischen Stadtkerns sind an die städtebauliche, funktio-
Hinweis:                                                            nale und architektonische Qualität der Neubebauung und ihrer
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften       Gestaltung besonders hohe Anforderungen zu stellen. Die zur
der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) oder             Überplanung angedachte Fläche liegt zudem innerhalb des Gel-
von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim       tungsbereiches (Kernzone 1) der Stadtbildsatzung von 2009 bzw.
Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO              2016 (1. Änderung). Zudem ist der Gesamtbereich auch im Ent-
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres     wicklungskonzept der Stadt Staufen i. Br. von 2008 erfasst.
seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung     Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 241, 243, 244
begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-   (Teil / Wegegrundstück), 245 und 246. Es liegt in zentraler Lage
schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung      im Norden der historischen Altstadt. Das Plangebiet wird wie
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.            folgt begrenzt:
                                                                                                                                   9
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• im Norden durch Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern        in der Zeit vom 23. April 2021 bis einschließlich 27. Mai 2021
• im Osten durch die „Hauptstraße“                               beim Bürgerbüro der Stadt Staufen, Hauptstr. 53, Zimmer Nr.
• im Süden durch Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern         E.01, 79219 Staufen i.Br., während der üblichen Öffnungszeiten
  bzw. durch die „Frickstraße“
• im Westen durch Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern                     Mo. - Fr. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
  bzw. der Straße „Auf dem Graben“                                             Mo. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans und der                                       sowie
örtlichen Bauvorschriften „Frickstraße“ werden dabei insbeson-
dere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:                                Di. und Do. von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

• Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung         öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
  unter Berücksichtigung der Gesamtsituation
• Erhalt und Weiterentwicklung der stadtbildprägenden            Wir bitten um Beachtung der zu diesem Zeitpunkt geltenden
  Strukturen                                                     Corona-Regeln.
• Integration der Neubebauung in das historische Stadtbild
• Sicherung der ortsbildprägenden Grünstrukturen                 Es werden folgende Auswirkungen auf die verschiedenen Schutz-
• Schaffung von zusätzlichem, innerstädtischen Wohnraum          güter beschrieben:
  als Teil der Innenentwicklung und Beitrag zum nachhalti-
  gen und sparsamen Umgang mit Grund und Boden
                                                                 Schutzgebiete, Artenschutz, Mensch / menschliche Gesundheit,
• Prüfung artenschutzrechtlicher Belange
                                                                 Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild
• Beachtung der schalltechnischen Situation
                                                                 und Erholungseignung, Kultur- und sonstige Sachgüter.
• Berücksichtigung der Lage des Plangebiets im Über-
  schwemmungsbereich (HQ 100 und HQ extrem)
                                                                 Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in
                                                                 den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der
Der Planentwurf mit Stand vom 10.03.2021 wird mit
                                                                 Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen
• Satzung
                                                                 werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
• Planzeichnung
• Bebauungsvorschriften
• Begründung                                                     Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen auf der
• Bericht zur geotechnischen Untersuchung vom April 2020,        Website der Stadt Staufen (www.staufen.de) unter „Bauen & Pla-
  Ingenieur Gruppe Geotechnik aus Kirchzarten                    nen / Bebauungspläne“ zusätzlich zur Einsicht bereitgestellt.
• Prognose und Beurteilung der Betriebs- und Verkehrslär-
  meinwirkung vom 05.10.2020 und Überarbeitung vom               Es besteht auch die Gelegenheit, beim o.g. Bürgerbüro, Anregun-
  März 2021, Dr. Wilfried Jans, Büro für Schallschutz aus        gen und Stellungnahmen unter Angabe der vollen Anschrift und
  Ettenheim                                                      betroffenen Grundstücke vorzubringen. Anregungen werden auf
• Umweltbelange mit artenschutzfachlicher Einschätzung           jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht
  vom 23.09.2020, proECO Umweltplanung, Consulting &             entsprechen.
  Services GmbH aus Wehr
• artenschutzfachliche Einschätzung vom 23.09.2020,              Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Aus-
  proECO Umweltplanung, Consulting & Services GmbH aus           legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas-
  Wehr                                                           sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
• Satzung über die Nachtzeitverschiebung im Zusammen-
  hang mit dem Bebauungsplanverfahren „Frickstraße“              Staufen i. Br., den 15.04.2021
• Kampfmittelbetrachtung vom 06.07.2018, Regierungsprä-
  sidium Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-         Helmut Zimmermann
  Württemberg                                                    1. Bürgermeister-Stellvertreter

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                                                Öffentliche Bekanntmachung
Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
mit örtlichen Bauvorschriften „Falkenstein (Neufassung)“

Aufgrund von §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Staufen i. Br. am 31.03.2021 in öffentlicher Sitzung folgende Verände-
rungssperre als Satzung beschlossen:

                                                             §1
                                            Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Falkenstein (Neufassung)“ wird eine Veränderungs-
sperre angeordnet.

                                                                §2
                                         Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fal-
kenstein (Neufassung)“.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. (jeweils Gemarkung Staufen) 361/4 (Teil), 2718/1, 2719 (Teil), 2724, 2725, 2726,
2727, 2728/1, 2728/2, 2728/3, 2729, 2729/1, 2730, 2734, 2735 (Teil), 2736, 2737, 2738, 2739, 2740, 2740/1, 2740/2, 2742, 2743, 2744,
2745 (Teil), 2790 (Teil), 2817, 2817/1 (Teil), und 2838.

Für den Geltungsbereich der Veränderungssperre ist somit der folgende Lageplan maßgebend:

Abgrenzung Geltungsbereich Veränderungssperre

                                                           §3
                                  Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
    • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
    • Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderun-
       gen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
                                                                                                                      11
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2. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die
   Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der
   Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten
   Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
3. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende
   öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit
   der Stadt Staufen i.Br.

                                                             §4
                                                        Geltungsdauer
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.

                                                                §5
                                                           Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Hinweise:
Die Satzung über die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Staufen, Hauptstraße 55,
79219 Staufen i. Br., 1. OG, Zimmer-Nr. 1.01, eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den
Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für einge-
tretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre gemäß § 18 BauGB und die Vorschriften des § 18 Absatz 3 BauGB über das
Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Nach § 4 Absatz 4 GemO gilt die Satzung, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund
der GemO ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu
Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
    sind,
2. der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres
    seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und
    Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
    oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Staufen i. Br., den 15.04.2021

Michael Benitz
Bürgermeister

                                                                     Grabenverlauf sorgte ein ausgeklügeltes System aus Betonstell-
                      Geschichtliches                                fallen mit Schiebern für eine gerechte Wasserverteilung auf die
Das Frühjahr hat sich angemeldet, also die beste Zeit, kleine        einzelnen Wiesen, überwacht von der Wiesenwässerungsgenos-
Rückblicke auf Staufens landwirtschaftliche Vergangenheit zu         senschaft Staufen. Aus den Wiesen wurden mittlerweile über-
werfen. Bis weit nach dem Zweiten Weltkrieg gab es im Städtle        wiegend Mais- und Tabakfelder – zum großen Teil bewässert aus
noch Bauernhöfe mit Rindviehhaltung. Also brauchte man auch          dem Tunseler Graben.
ausgedehnte Wiesenflächen zur Futtergewinnung und zum
                                                                     Lesenswerte Beiträge zur Staufener Geschichte, auch bestens
Austrieb der Kühe. Die gab es links des Neumagens vom Hals-
                                                                     geeignet als Geschenke zu allen Anlässen, sind erhältlich in der
mäntele über den Rundacker bis nahe Krozingen reichlich. Ein
                                                                     Tourist-Info und in der Goethe-Buchhandlung.
Problem waren allerdings die relativ vielen Trockenwiesen auf
                                                                     - Michael Sattler aus Staufen von W. Schäffner
den Sand- und Kiesböden des ehemaligen Schwemmfächers
                                                                     - Thaddäus Rinderle aus Staufen von W. Schäffner
des Neumagens. So schuf man Bewässerungsmöglichkeiten für
                                                                     - September 1848, der Struve-Putsch in Staufen
die Grasflächen, indem man Kanäle mit unzähligen Verzweigun-
                                                                     - Meister Hans Sixt von Staufen von W. Schäffner
gen grub. Die Fertigstellung eines ganz wichtigen Wasserlaufs
                                                                     - Die Heilige Anna – Stadtpatronin von Staufen von W. Schäffner
vermerkte Staufens Geschichtsschreiber Rudolf Hugard am 23.
                                                                     - Wer war Dr. Faust? von Günther Mahal
Juli 1912 im Staufener Wochenblatt: 1774 wird die Wasserversor-
                                                                     - Schulzeiten in Staufen von Wolfgang Petter
gung der Gemeinde Tunsel aus dem Neumagen – der Tunseler Gra-
                                                                     - Die Gusseisenbrücke von Staufen im Breisgau von Gerd Schwartz
ben – hergestellt. Seinen Namen bekam er allerdings nicht gleich
                                                                     - 800 Jahre Wettelbrunn
vom Austritt aus dem Neumagen an der Neumagenbrücke aus,
                                                                     - Wie Luther doch noch nach Staufen kam von Gerd Schwartz
dort hieß er erst einmal ein Stück weit Maidlebach, wohl weil er
nur den Mädchen im Sommer zum Baden vorbehalten war. Am              Wolfgang Petter
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                                                                                                              Offene und mobile Jugendarbeit Staufen

   Die Verwaltung der Gemeinde Hartheim am Rhein (ca. 5000 EW) versteht sich als modernes
    Die Verwaltung der Gemeinde Hartheim am Rhein
   und bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen.
    (ca.
   Wir    5000
       haben       EW)
             folgende       versteht
                      Stellen            sich als modernes und bürgerori-
                              neu zu besetzen:
    entiertes Dienstleistungsunternehmen.
                               Schulsozialarbeiter (m/w/d)
   an der Alemannenschule zum 01.09.2021, Stellenumfang 50 %, zunächst für zwei Jahre
    Wir haben folgende Stellen neu zu besetzen:
   befristet, Vergütung nach Entgeltgruppe 11b TVöD-SuE.

                                 Kassenverwalter (m/w/d)
               Schulsozialarbeiter (m/w/d)                                                           Grunerner Straße 3 (im Kapuzinerhof )
   zum 01.01.2022, unbefristet in Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD oder im
                                                                                                     Seit 1. Februar ist Christoph „Zachi“ Zacharias für die Kinder
    an der Alemannenschule zum 01.09.2021, Stellenumfang
   Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 9 LBesG BW.
                                                                                                     und Jugendlichen in Staufen unterwegs. Gefragt sind eure Ideen,
    50erwartet
   Es     %, zunächst           für zwei
               Sie jeweils ein vielseitiges und Jahre    befristet,
                                                interessantes          Vergütung
                                                              Aufgabengebiet               nach
                                                                             mit Entwicklungs- und
   Gestaltungsmöglichkeiten, Fort- und Weiterbildungen, flexiblen Arbeitszeiten, einem guten
    Entgeltgruppe             11b     TVöD-SuE.                                                      Wünsche und Projekte.
   betrieblichen Gesundheitsmanagement, nette Kolleginnen und Kollegen sowie die im
   öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

                     Kassenverwalter (m/w/d)
   Ausführliche Informationen zu den Stellen und Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie        Seine Angebote für euch:
   auf unserer Homepage: www.hartheim-am-rhein.de

    zum 01.01.2022, unbefristet in Vollzeit, Vergütung nach
   Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 07. Mai 2021 an das Bürgermeisteramt, Personalamt,
                                                                                                     •   offene Angebote im Kapuzinerhof und an öffentlichen Plätzen
   Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein. (Gerne auch per E-Mail im PDF-Format an
    Entgeltgruppe 9a TVöD oder im Beamtenverhältnis bis
   gemeinde@hartheim.de)
                                                                                                     •   Musik und Party
    Besoldungsgruppe
   Telefonische                A 9 Sie
                Auskünfte erhalten LBesG
                                       bei BW.
                                           Herrn Bernd Wirbel (Hauptamtsleiter),
                                                                                                     •   Fantasy-Rollenspiel "Fantagonia"
   Tel. 07633/910513.
                                                                                                     •   Action im Gelände ("Capture the flag")
    Es erwartet Sie jeweils ein vielseitiges und interessantes                                       •   Gaming
    Aufgabengebiet mit Entwicklungs- und Gestaltungs-                                                •   Beratung, Begleitung und Unterstützung.
    möglichkeiten, Fort- und Weiterbildungen, flexiblen
    Arbeitszeiten, einem guten betrieblichen Gesundheits-                                            Ihr erreicht Zachi unter Tel. 0157 50486294
    management, nette Kolleginnen und Kollegen sowie die
    imöffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

    Ausführliche Informationen zu den Stellen und Informati-
                                                                                                     INSTAGRAM FACEBOOK-SQUARE   jugendarbeit.staufen

    onen zu unserer Gemeinde finden Sie auf unserer Home-
    page: www.hartheim-am-rhein.de                                                                                    Freiwillige Feuerwehr
    Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 07. Mai 2021 an                                         Die Feuerwehr hat auf die Corona-Lage reagieren müssen und
    das                                                                                              hält daher den Übungsbetrieb nun online ab. Wer diese Gele-
    Bürgermeisteramt, Personalamt,                                                                   genheit nutzen möchte, um unverbindlich einen Einblick in die
    Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein.                                                    Feuerwehr-Arbeit zu erhalten, kann sich gerne per Mail melden:
                                                                                                     info@feuerwehr-staufen.de
    Gerne auch per E-Mail im PDF-Format an
    gemeinde@hartheim.de)
                                                                                                              Trainingsmodul Tür- und Fensteröffnung
    Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Bernd Wir-                                         „H1 – Person in Zwangslage klein“. Diese Meldung stand im
    bel (Hauptamtsleiter), Tel. 07633/910513.                                                        Jahr 2020 elfmal auf den Funkmeldeempfängern (38 % aller
                                                                                                     TH-Einsätze) der Feuerwehr Staufen. Grund dafür könnte die
                                                                                                     immer älter werdende Bevölkerung sein und die Tatsache, dass
                                                                                                     viele Bürger*innen ihren Lebensabend im eigenen Zuhause
                                                                                                     statt in der Pflege verbringen wollen. So kommt es, dass medi-
                                      Fundsachen                                                     zinische Notfälle eintreten, bei denen der Zugang zur Wohnung
Wir weisen darauf hin, dass in den Geschäften, Banken etc. lie-                                      durch die Feuerwehr ermöglicht werden muss, weil Angehörige
gengebliebene Fundsachen baldmöglichst auf dem Fundbüro                                              mit Schlüsselgewalt nicht erreichbar sind. Aber auch bei ande-
abgegeben werden sollten, da die Verlierer sich dort nach verlo-                                     ren Einsätzen, wie zum Beispiel ausgelösten Rauchmeldern in
renen Gegenständen erkundigen. Eine Auflistung der aktuellen                                         Wohnungen, müssen sich die Wehrleute schnell Zugang zu den
Fundsachen finden Sie auf unserer Homepage www.staufen.de                                            Räumlichkeiten verschaffen können. Dabei gilt es, möglichst kei-
unter Service & Verwaltung > Stadtverwaltung > Fundbüro.                                             nen Schaden zu verursachen. Lässt sich dies nicht vermeiden,
                                                                                                     wird grundsätzlich immer der Weg gewählt, der den geringsten
Das Fundbüro, Frau Christine Menges, erreichen Sie per E-Mail an                                     Schaden verursacht.
menges@staufen.de oder telefonisch unter der 805-32.
                                                                                                     Dieser Tatsache hat sich die Feuerwehr angenommen und schon
                                       Fundgrube                                                     frühzeitig mit der externen Ausbildung „Türöffnungstechniken“
                                                                                                     begonnen. Insgesamt 17 Einsatzkräfte haben diese Zusatzquali-
Günstig abzugeben                                                                                    fikation seit 2010 erworben. Da es jedoch immer wichtiger wird,
• 2 Trekking-Fahrräder „Pegasus“, 28“, Tiefeinstieg, 7-Gang                                          das Wissen präsent zu halten, hat eine engagierte Gruppe unter
  Nabenschaltung, Rücktrittsbremse, sehr guter Zustand -                                             Leitung von Tom Schlenkhoff, Bernhard Seitz und Alexander Brink-
  Tel. 07633 9199703                                                                                 mann ein Trainingsmodul „Tür- und Fensteröffnung“ entwickelt.
                                                                                                                                                                   13
Donnerstag, 15. April 2021

Das Modul besteht aus mehreren Türattrappen mit verschiede-
nen Schließmechanismen und fünf Fensterelementen. Damit                                       kirchliche Nachrichten
kann die schadensfreie Öffnung, aber auch die zerstörende Zu-
gangstechnik trainiert werden. Dazu zählen „Kippfenstertech-
nik“, „Schließblech“, „Fallendraht“, „Glasbohren“, „Zylinderfräsen“                    Katholische Kirchengemeinde
und vieles mehr. Das viele Equipment muss natürlich auch gut                           Staufen-St. Trudpert
zugänglich und sicher verstaut sein. Die Firma Liveo Research                          St. Martin, Staufen         St Agatha, Grunern
GmbH hat der Feuerwehr dazu eine neue Euro-Gitterbox ge-                               St. Vitus, Wettelbrunn St. Trudpert, Münstertal
sponsert. Darin werden die Klein- und Übungsteile sowie die                            Öffnungszeiten des Pfarramtes, St.-Johannesgasse 16:
Übungstüren gelagert. Die Fensterelemente wurden von dem                               Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10 bis 12 Uhr
gelernten Schreiner Bernhard Seitz in massive Holzrahmen                               Mittwochnachmittag 16 bis 18 Uhr
eingebaut und auf einer Palette, die auf der Gitterbox gelagert                        Donnerstagnachmittag 15 bis 17 Uhr
werden kann, verlastet.Damit steht der Feuerwehr nun ein sehr                          Telefon 07633 924970, Fax 07633 9249711
praxisbezogenes Trainingsmodul zur Verfügung. Im Rahmen der                            E-mail: pfarramt-st.martin@kath-staufen-muenstertal.de
nachbarschaftlichen Unterstützung wird das Ausbildungsmate-                            Homepage: www.kath-staufen-muenstertal.de
rial auch den anderen Wehren in der Region zur Verfügung ge-                           Kath. Pfarramt St. Martin , Telefon 07633 924970
stellt. Das Multiplikatoren-Team um Tom Schlenkhoff wird das
Wissen in regelmäßigen Übungen (nach Dienstplan) und indivi-
duellen Schulungsterminen in die Breite bringen.                                          Gottesdienste vom 16. bis 23. April 2021
                                                                                      Freitag, 16.04.
Wir sagen dem Team (Tom Schlenkhoff, Viola Hanser, Stephan                            St. Trudpert 18:00 Uhr    Weggottesdienst der Firmanden
Asanger, Patrick Thanner, Walter Stempels, Bernhard Seitz und                                                   (Firmteam)
Alexander Brinkmann) ein herzliches Dankeschön für den tat-
kräftigen Einsatz.                                                                    Samstag, 17.04.
                                                                                      St. Vitus    18:30 Uhr    Vorabendmesse
                                                                                      St. Trudpert 16:30 Uhr    Tauffeier
                                                                                                   17:30 Uhr    Beichtgelegenheit
                                                                                                   18:00 Uhr    Rosenkranzgebet
                                                                                                   18:30 Uhr    Vorabendmesse

                                                                                      Sonntag, 18.04., Dritter Sonntag der Osterzeit
                                                                                      St. Martin   10:00 Uhr Hl. Messe, mit Aussendung des
                                                                                                                 Gemeindeteams St. Martin
                                                                                      St. Agatha   10:00 Uhr Hl. Messe
                                                                                      St. Trudpert 10:00 Uhr Rosenkranzgebet
                                                                                                   10:30 Uhr Hl. Messe

                                                                                      Montag, 19.04.
                                                                                      St. Trudpert 19:15 Uhr    Anbetung

                                                                                      Dienstag, 20.04.
                                                                                      St. Martin   07:00 Uhr    Laudes

Bild (vlnr.): Erste Trainingseinheit mit Felix Geiger, Bernhard Seitz, Marc Löffler   Mittwoch, 21.04.
und Patrick Thanner. Nicht im Bild: Tom Schlenkhoff und Alexander Brinkmann           St. Vitus    18:30 Uhr    Rosenkranzgebet
                                                                                                   19:00 Uhr    Hl. Messe
                                                                                      St. Trudpert 19:15 Uhr    Rosenkranzgebet, anl. der
                                                                                                                Corona-Pandemie

                                                                                      Donnerstag, 22.04.
                                                                                      St. Trudpert 18:45 Uhr    Rosenkranzgebet
                                                                                                   19:15 Uhr    Hl. Messe, mit der kfd

                                                                                      Freitag, 23.04.
                                                                                      St. Trudpert 18:45 Uhr    Rosenkranzgebet
                                                                                                   19:15 Uhr    Hl. Messe

                                                                                      Anmeldung zum Gottesdienst
                                                                                      Für den Besuch der Gottesdienste ist eine telefonische Anmel-
                                                                                      dung zu unseren Öffnungszeiten erforderlich! Bei der Anmel-
                                                                                      dung ist jede Person mit Namen und Kontaktdaten anzugeben:
                                                                                      Für Staufen, Grunern und Wettelbrunn beim Pfarramt St. Martin:
                                                                                      Tel. 07633-924970. Für Münstertal beim Pfarramt St. Trudpert:
                                                                                      Tel. 07636-7877590. Bitte um Beachtung der geltenden Hygien-
                                                                                      emaßnahmen!
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