Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen
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35. Jahrgang Donnerstag, 15. April 2021 Nr. 15 Das Rathaus Amts- und Informationsblatt der Stadt Staufen Peter R. Stahl Herausgeber: Stadt Staufen im Breisgau Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Michael Benitz oder sein Vertreter im Amt Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,Tel.: 07771 9317-11 E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Homepage: www.primo-stockach.de
Donnerstag, 15. April 2021 Kommunales Corona-Schnelltestangebot in Staufen im Kapuzinerhof (Turnhalle) Im März eröffnete die Stadt Staufen ein kommunales Schnelltestzentrum. Einwohner aus Staufen können je nach Verfügbarkeit von Terminen, Tests und ehrenamtlichen Einsatzkräften maximal ein- mal pro Woche getestet werden. Die Testung ist kostenfrei. Die Testung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es handelt sich um den „tiefen Na- sentest“, der nur von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden kann. In den Schulen wird die Struktur zur Testung parallel aufgebaut, deshalb konzentrieren wir uns vorerst auf die Tes- tung von Erwachsenen. Bitte vereinbaren Sie während der Dienstzeiten des Rathauses telefonisch 0160 8911792 einen Termin. Es kann je Person immer nur ein Testtermin vergeben werden. Sollten Sie in der da- rauffolgenden Woche oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut das Testangebot in Anspruch neh- men wollen, ist eine erneute telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Für die Terminvergabe benötigen wir folgende Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer (mobil). Der Zeitaufwand beträgt ca. 10 Minuten. Es gibt keinen Wartebereich und es werden keine Testun- gen ohne Termin durchgeführt. Bitte seien Sie pünktlich und verlassen Sie das Gebäude umgehend nach der Testung. Einlass erhalten lediglich Personen mit Termin (keine Angehörigen). Sollte ein Testergebnis positiv sein, werden Sie umgehend von einem Mitarbeiter telefonisch infor- miert. Achten Sie darauf, dass Sie nach der Testung telefonisch erreichbar sind. Benötigen Sie eine Bescheinigung, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an. Dies ist ein freiwilliger Service der Stadt Staufen, die in der Gesundheitsversorgung keinerlei Zu- ständigkeit hat. Bitte haben Sie Verständnis und Geduld. Wir tun unser Bestes, haben jedoch sehr begrenzte Ressourcen. Nur durch möglichst frühes Erkennen und Isolieren von Infizierten kann eine größere Infektionswelle verbunden mit einem erneuten strengen Lockdown verhindert werden. Bitte unterstützen Sie uns auf dem Weg, diese Pandemie zu bewältigen. 2
Donnerstag, 15. April 2021 Aktuelle Veranstaltungen Aktuelle Ausstellungen Keramikmuseum Staufen und Studioausstellung im Staufener Keramikmuseum Wochenmarkt Zweigstelle des BLM Wettelbrunner Str. 3, 79219 Staufen i. Brsg platz auf dem Markt Tel. 07633 6721, www.landesmuseum.de Öffnungszeiten des Keramikmuseums Staufen: Samstag Mittwoch und Mittwoch bis Samstag 14:00 - 17:00 Uhr 8:00 bis 13 :0 0 Uhr Sonntag 12:00 - 17:00 Uhr Studioausstellung in Keramikmuseum Jochen Rüth, Altisheim - KraftSpuren bis 16. Mai 2021 Besuch nur nach Terminvereinbarung möglich! Tel. 07633 6721, keramikmuseum-staufen@t-online.de Stadtmuseum im Rathaus Fernrohr in die Vergangenheit Besuch zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses nach Terminvereinbarung möglich (Tel. 07633 805-30 oder -36); historischer Ratssaal, 1. OG sowie EG Stubenhaus Staufen Peter Huchel und Erhart Kästner Literarische Dauerausstellung Besuch zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses nach Terminvereinbarung möglich (Tel. 07633 805-30 oder -36) GALERIE K (Haus der Modernen Kunst) Kletterwald Ballrechter Str. 19, Tel. 07633 929441, info@galerie-k.art Staufen www.galerie-k.art n im April: Restart 2.1 / Gruppenausstellung Öffnungszeite nntag Marcin Berdyszak Laura Iniesta Samstag und So Jörg Bollin Peter Kohl :0 0 Uhr 11:00 bis 18 Jürgen Brodwolf Dirk Sommer Armin Göhringer Peter Vogel Petra Göhringer- Achim Vogel-Muranyi Machleid u.a. Galerie Fluchtstab Im Schaufenster der Galerie Fluchtstab in der Kirchstraße 16 sind Zeichnungen von Peter Amsler und Objekte von Sylvia Maak und Artur Stoll zu sehen Kontakt: Elmar Bernauer, Tel. 82107 www.galerie-fluchtstab.de Tango- und Bandoneonmuseum Staufen e. V. Grunerner Straße 1, im Kapuzinerhof Tel. 0172 7453626 Weitere Infos unter: www.kletterwald-staufen.de Öffnungszeiten: Sonntag 15:00-18:00 Uhr weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung. 3
Donnerstag, 15. April 2021 STADT VERWALTUNG Bereitschaftsdienste E-Mail: info@staufen.de - Internet: www.staufen.de DRK-Rettungsdienst (ohne Vorwahl) 112 Sprechstunden der Dienststellen Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Ärztlicher Notfalldienst Di. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags nach Vereinbarung an Wochenenden und Feiertagen rund um die Uhr, 116 117 Sprechstunden des Bürgermeisters nach Vereinbarung. an Werktagen: Mo-Do 18.00-08.00 Uhr, Fr 16.00-08.00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Allgemeine Notfallpraxis Freiburg (Erwachsene) Wie die der Stadtverwaltung und zusätzlich Universitätsklinikum Freiburg, Sir-Hans-A.-Krebs-Straße, 79106 Freiburg Dienstag und Donnerstag, Öffnungszeiten nachmittags 14:00 - 16:30 Uhr Mo, Di, Do 20:00-24:00 Uhr Mi, Fr 16:00-24:00 Uhr Öffnungszeiten der Tourist-Information Sa, So und an Feiertagen 08:00-24:00 Uhr Kinderärztliche Notfallpraxis Freiburg Montag-Freitag 09:00-12:00 Uhr St. Josefskrankenhaus, Sautierstraße 1, 79104 Freiburg sowie Montag, Mittwoch und Freitag 14:00-16:30 Uhr Öffnungszeiten Samstag geschlossen Mo – Do 19:00-22:30 Uhr Fr 16:00-22:30 Uhr Sa, So und an Feiertagen 08:00-22:30 Uhr Ansprechpartner im Rathaus Tel. Augenärztliche Notfallpraxis Freiburg Telefonzentrale/Fundbüro Christine Menges 805-0 Universitätsaugenklinik Freiburg, Killianstr. 5, 79106 Freiburg Fax 505-93 Öffnungszeiten Sekretariat Bürgermeister/ Carmen Malinverno 805-21 Mo, Di, Do 19:00-22:00 Uhr Redaktion Rathausblatt Fax 805-50 Mi 13:00-22:00 Uhr Fr 16:00-22:00 Uhr Tourist-Information Gregor Malotki Sa, So und an Feiertagen 08:00-22:00 Uhr Christiana Grathwohl Daniela Lautenbach 805-36 Tierärztlicher Notdienst Den tierärztlichen Notfalldienst Markgräflerland Kultur, Stadtarchiv, erfahren Sie unter Telefon 07631 36536 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dr. Christof Diedrichs 805-30 Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Hauptverwaltung Amtsleiterin Pflegerische Notfälle Isabella Schuhmann 805-25 an Wochenenden und Feiertagen 07633 12219 EDV, Personal Stefanie Pankratz 805-28 Dorfhelferinnenstation Münstertal-Staufen Integration/Koordination Einsatzleitung über die Station Schallstadt, Frau Karin Birk, Flüchtlinge Cornelia Jakob 805-23 Tel. 07664 4058069, karin.birk@dorfhelferinnenwerk.de Weitere Infos unter www.dorfhelferinnenwerk.de Liegenschaftsverwaltung Stephanie Glockner 805-31 Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro/ Martina Wenzl, Roswitha Merkt, Essen auf Rädern (Caritasverband) 07633 8404 Renten Esther Kiefer 805-35 Notrufe Ordnungsamt/Standesamt/ Notruf Feuerwehr + Notarzt 112 Friedhofswesen Andreas Grethler 805-22 Feuerwehrgerätehaus (nicht ständig besetzt) 6033 Notruf 110 Gemeindevollzugsdienst Elvira Götz 805-34 Polizeiposten Staufen nach Dienstschluss: 07633 923690 Offene und mobile Jugendarbeit Christoph Zacharias 0157 50486294 Polizeirevier Müllheim 07631 17880 Finanzverwaltung/ Amtsleiterin Krankentransporte 0761 19222 Kämmerei Gerlinde Riesterer 805-57 Vergiftungs-Informationszentrale Uni-Klinik Freiburg 0761 19240 Steueramt/Kämmerei Sandra Seywald 805-58 BRH-Rettungshundestaffel Oberrhein 07621 19222 Simone Bischoff 805-48 Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder Stadtkasse Manuela Blattmann 805-26 0800 1110222 Julia Wiesler 805-26 Störungsdienste Stadtbauamt Amtsleiter Wasser Stadtwerke MüllheimStaufen 0800 5889690 Hochbau, Stadtplanung Michael Kübler 805-40 Gas: Badenova 0800 2767767 Hochbau, Bauunterhaltung Jens Schleinig 805-41 Strom: Badenova 0800 2767767 Bauverwaltung, Beiträge Monika Ortlieb 805-38 Unitymedia 0221 46619100 Sekretariat Petra Küster 805-39 Stadtwerke MüllheimStaufen Schlichtungsstelle Ursula Harrs 805-62 AlemannenStrom - Gas - Wasser Ihr Kundenbüro 07633 9332240 Stadtbauamt Amtsleiter Am Schießrain 1a - 79219 Staufen, Fax: 07633 93322467 Tiefbau, Umweltamt Dr. Peter Schalk 805-37 service@alemannenenergie.de, www.alemannenenergie.de Bauverwaltung, Tiefbau Gerlinde Steinle 805-47 Bauhof/Stadtgärtnerei Markus Pfefferle 929747 Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald - Wasserwerk Andreas Weber 0170 916 4344 www.breisgau-hochschwarzwald.de VHS, Bereich Staufen Sabine Steck 805-52 Fragen zu Gebühren + Behälterbestellung 0761 21879707 Forstamt Staufen Revierförster David Janßen, Notar in Staufen 07633 9885100 Wolfgang Mangold 0162 2550720 Grunerner Straße 9, zentrale@notar-janssen.de 4
Donnerstag, 15. April 2021 Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell Aktuell ■ Notfalldienste der Apotheken ■ Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der 17.04.2021 Breisgau-Apotheke Kirchhofen, Staufener Str. 1 Grünschnittsammelstelle an der Kirchhofener- Flora-Apotheke Müllheim, Hauptstr. 123 Straße (beim Bauhof) 18.04.2021 Schwarzwald-Apotheke Bad Krozingen, St.-Ulrich-Str. 2 Mittwoch 14:00-18:00 Uhr ■ Sprechstunden Rentenversicherung Freitag 15:00-18:00 Uhr Samstag 09:00-12:00 Uhr Die Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BFA, Herr Rees) am 2. Montag im Monat und der Deutschen Rentenver- Annahme von Papier, Kartonagen, Metall, Flaschenglas/-kork, sicherung Baden-Württemberg (ehemals LVA, Herr Krix) am Elektrogeräten, CDs (ohne Hülle), Grünschnitt. 4. Dienstag im Monat finden nach vorheriger Absprache statt. Terminvereinbarung unter Tel. 805-0 oder 805-35 (Bürgerbüro). ■ Selbstanlieferung von Sperrmüll ■ Abfallbeseitigung Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Regionalen Abfallzentrum im Gewerbepark Breisgau (Ehrenkirchener Straße 3, Graue Tonne und zugelassene Müllsäcke des Landratsamtes 79427 Eschbach) abliefern. Bringen Sie dazu ihre ausgefüllte Freitag, 16. April 2021, ab 6:00 Uhr Sperrmüllkarte bei der Anlieferung mit. Biotonne (keine grauen Tonnen und keine Müllsäcke) Mittwoch, 21. April 2021, ab 6:00 Uhr Öffnungszeiten: Gelbe Säcke Montag, Dienstag 09:00-15:00 Uhr Dienstag, 27. April 2021, ab 6:00 Uhr in Grunern Donnerstag, Freitag 12:00-18:00 Uhr Mittwoch, 28. April 2021, ab 6:00 Uhr in Staufen und Wettelbrunn Samstag 08:00-12:00 Uhr Papiertonne in Staufen, Grunern und Wettelbrunn Mittwoch, 12. Mai 2021, ab 6:00 Uhr, in der Innenstadt ab 9:00 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Sitzungen Gemeinderat Hauptsatzung am Mittwoch, 28. April 2021, 19:00 Uhr der Stadt Staufen vom 31.03.2021 der Sitzungsort steht noch nicht fest Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg - GemO - i. d. F. der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581), zuletzt geändert am 2. Dezember 2020 (GBI. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Staufen am 31.03.2021 die Verwaltungsausschuss Änderung der Hauptsatzung* beschlossen: am Montag, 3. Mai 2021, 18:00 Uhr im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner- I. Form der Gemeindeverfassung Saal (1. OG) §1 Gemeinderatsverfassung Bauausschuss Verwaltungsorgane der Stadt sind der Gemeinderat und der Bür- am Mittwoch, 5. Mai 2021, 17:30 Uhr germeister. im Stubenhaus, Hauptstraße 56 C, Erhart-Kästner-Saal (1. OG) II. Gemeinderat §2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptor- Die Tagesordnungspunkte der Sitzung finden Sie, neben gan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt dem Aushang am Rathaus, auch im Internet unter fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit https://staufen.ratsinfomanagement.net. nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürgermeis- ter bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürger- Dort sind auch die Niederschriften der öffentlichen Sitzun- meister kraft Gesetz zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht gen einsehbar. * Im Rahmen der Geschlechtergleichstellung richtet sich diese Satzung gleicher- maßen an Frauen und Männer. Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, wird bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet. z.B. Bürger- meister Bürgermeisterin, Stadtrat Stadträtin, Bürger Bürgerin 5
Donnerstag, 15. April 2021 die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüs- Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch se nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich diese auf den den Bürgermeister. einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer an- §3 deren Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wie- Zusammensetzung derkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf (1) Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsit- den Jahresbetrag. zendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträte). §6 (2) Die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder beträgt entspre- Beziehungen zwischen Gemeinderat und beschließenden chend § 25 Abs. 2 GemO bis zum Ablauf der ersten auf die Ausschüssen Aufhebung der unechten Teilortswahl folgenden Amtszeit, (1) Wenn eine Angelegenheit für die Gemeinde von besonde- also bis zum Jahr 2024, 22. Ab der Kommunalwahl 2024 ist rer Bedeutung ist, können die Ausschüsse die Angelegenheit für die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder die Gemeinde- mit den Stimmen eines Viertels aller Mitglieder dem Gemein- gruppengröße maßgebend. derat zur Beschlussfassung unterbreiten. III. Ausschüsse des Gemeinderats (2) Der Gemeinderat kann den beschließenden Ausschüssen all- gemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen, jede Angele- §4 genheit an sich ziehen oder Beschlüsse der beschließenden Beschließende Ausschüsse Ausschüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder aufheben. (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. Verwaltungsausschuss (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Gemeinderat 2. Bauausschuss vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zuge- (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als wiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder einer Fraktion Vorsitzenden und mindestens 8 Mitgliedern des Gemeinde- oder eines Sechstels aller Mitglieder des Gemeinderates den rates. zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden. (3) Für jedes Mitglied der Ausschüsse wird ein Stellvertreter bestellt, um eine Vertretung im Verhinderungsfall sicherzu- (4) Der Gemeinderat kann Angelegenheiten, die die Aufgaben- stellen (persönliche Stellvertretung). Ist auch die persönliche gebiete verschiedener Ausschüsse berühren, selbst erledi- Stellvertretung verhindert, so übernimmt ein von der Frak- gen. Die Zuständigkeit des Gemeinderats ist anzunehmen, tion bestimmtes und nicht dem Ausschuss bereits angehö- wenn zweifelhaft ist, ob die Behandlung einer Angelegen- riges Gemeinderatsmitglied die Verhinderungsstellvertre- heit zur Zuständigkeit des Gemeinderats oder zu der eines tung. Die Verhinderungsstellvertretung durch ein von der beschließenden Ausschusses gehört. Fraktion bestimmtes Mitglied ist dem Vorsitzenden vor der Ausschusssitzung bekanntzugeben. (6) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister den Vollzug der (4) Es können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des Gemein- als beratende Mitglieder gewählt werden. derats herbeizuführen. (5) Den Vorsitz führt der Bürgermeister, er kann den Vorsitz ei- §7 nem seiner Stellvertreter oder bei deren Verhinderungen ei- Verwaltungsausschuss nem Ausschussmitglied übertragen. (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses umfasst fol- gende Aufgabengebiete: §5 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsan- Allgemeine Zuständigkeiten der beschließenden Ausschüsse gelegenheiten, (1) Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ih- 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abga- rer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. benangelegenheiten, 3. Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung und (2) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 7 bis des Haushaltsplanes, 8 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung 4. Vorberatung von Satzungen inkl. Erschließungssatzun- übertragen. gen außer von übrigen Satzungen nach dem Bauge- setzbuch, der Landesbauordnung und allen Umweltge- (3) Die beschließenden Ausschüsse sind innerhalb ihres Ge- setzen, schäftskreises zuständig für: 5. Feuerlöschwesen und Zivilschutz, 1. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushalts- 6. Schulangelegenheiten, Kindergartenangelegenheiten, plan, soweit der Betrag im Einzelfall mehr als 25.000 Kinderbetreuung, Euro, aber nicht mehr als 100.000 Euro beträgt, 7. Interkommunaler Zusammenarbeit bei nicht erhebli- 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- cher Bedeutung, mäßigen Ausgaben von mehr als 10.000 Euro, aber 8. Beteiligungen an Unternehmen bei nicht erheblicher nicht mehr als 50.000 Euro im Einzelfall. Bedeutung, 6
Donnerstag, 15. April 2021 9. Wirtschaftliche Angelegenheiten und Verwaltungsan- 6. technische Verwaltung der städtischen, Liegenschaften, gelegenheiten der Ver- und Entsorgung, 7. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und 10. Soziale und kulturelle Angelegenheiten, Vereinswesen, Grünanlagen, 11. Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten, 8. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunter- 12. Marktangelegenheiten, öffentliche Sicherheit und Ord- haltung, nung, öffentlicher Personennahverkehr, 9. Vorberatung von Satzungen, die vorgenannte Angele- 13. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, genheiten betreffen, 14. Verwaltung der Liegenschaften der Stadt, einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide, (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: 15. Touristikangelegenheiten, 1. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Ent- 16. Stadtmarketing, scheidung über 17. Angelegenheiten, die nicht ausgewiesene Angelegen- 1.1 die Zulassung von Ausnahmen von der Verände- heiten des Bauausschusses sind und weder von erheb- licher noch grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt rungssperre (§14 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB), Staufen sind. 1.2 die Erteilung von Befreiungen von den Festset- zungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB), (2). In seinem Geschäftskreis entscheidet der Verwaltungsaus- 1.3 die Zulassung von Vorhaben während der Auf- schuss über: stellung eines Bebauungsplans (§ 33 BauGB), 1. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln 1.4 die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich ausgewiesenen Freigebigkeitsleistungen von mehr als (§ 35 BauGB), wenn in den Fällen 1.2 und 1.3 die 2.500 Euro, aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall, jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche 2. die Stundung von Forderungen, Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher 2.1 von mehr als 3 Monaten bis zu 6 Monaten für einen Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist, Betrag in unbeschränkter Höhe, 1.5 die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen 2.2 von mehr als 6 Monaten für einen Betrag von mehr nach § 53 Abs. 3 und § 54 Abs. 3 Landesbauord- als 20.000 Euro, nung für Baden-Württemberg (LBO), soweit nicht 3. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die Nieder- bereits der Bürgermeister nach § 12 zuständig ist. schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts- 1.6 die Entscheidung über die Ausführung eines Vor- streiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der habens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss) Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder und die Genehmigung der Bauunterlagen, die bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die mehr als 10.000 Euro, aber nicht mehr als 50.000 Euro Bauausführung (Vergabebeschluss) sowie die beträgt, Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrech- 4. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb nungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tat- und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei- chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor- sächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr als kaufsrechten im Wert von mehr als 25.000 Euro, aber 200.000 Euro im Einzelfall, nicht mehr als 100.000 Euro im Einzelfall soweit es sich 1.7 planerische Leistungen und Gutachten bei vor- nicht um Vorkaufsrechte nach §§ 24 und 25 des BauGB, aussichtlichen Honorarkosten von mehr als 5.000 § 25 Waldgesetz oder § 29 Wassergesetz handelt, € aber nicht mehr als 20.000 Euro im Einzelfall, 5. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder be- 1.8 die Planungen und Baumaßnahmen im Rahmen weglichem Vermögen bei einem jährlichen Mietwert des Haushaltsplanes bis zu 50.000 Euro im Einzelfall, oder Pachtwert von mehr als 10.000 Euro, aber nicht 1.9 Anträge auf Aussetzung der Entscheidung über mehr als 50.000 Euro; bei der Vermietung städtischer die Zulässigkeit von Vorhaben und auf vorläufige Wohnungen in unbeschränkter Höhe, Untersagung gemäß § 15 BauGB bei noch nicht 6. die Veräußerung von beweglichem Vermögen im Wert beschlossener oder in Kraft getretener Verände- von mehr als 10.000 Euro, aber nicht mehr als 50.000 rungssperre nach § 14 BauGB, Euro im Einzelfall, 1.10 Beschlussfassung über Befreiungen und Ausnah- 7. die Vorberatung von dem Gemeinderat vorbehaltenen men gemäß §§ 56 LBO, Angelegenheiten, soweit sie von erheblicher Bedeu- 1.11 Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen ge- tung sind, mäß § 15 BauGB, 8. alle Touristikangelegenheiten. 1.12 Entscheidungen über die Ausübung von Vor- kaufsrechten nach § 24 und 25 BauGB, § 25 §8 Waldgesetz und § 29 Wassergesetz, wenn grund- Bauausschuss sätzliche Belange der Stadtplanung und Stadt- (1) Der Bauausschuss ist innerhalb seines Geschäftskreises zu- ständig für: entwicklung oder des Gewässerschutzes betrof- 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Ver- fen sind. messung), 2. Technische Angelegenheiten der Versorgung und Ent- §9 sorgung, Beratende Ausschüsse 3. technische Verwaltung der Straßen, Straßenbeleuch- (1) Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Verhandlun- tung, gen oder einzelner Verhandlungsgegenstände aus seiner Mit- 4. Bauhof, Fuhrpark, te beratende Ausschüsse bilden. In diese Ausschüsse kann der 5. Verkehrswesen, Gemeinderat auch sachkundige Einwohner berufen. 7
Donnerstag, 15. April 2021 (2) Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt der Bür- bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall germeister. Er kann den Vorsitz allgemein oder im Einzelfall nicht mehr als 10.000 Euro beträgt, einem Stadtrat übertragen. 8. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksglei- § 10 chen Rechten, einschließlich der Ausübung von Vor- Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesen- kaufsrechten, im Wert bis zu 25.000 Euro im Einzelfall, heit der Mitglieder im Sitzungsraum 9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder (1) Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderates beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungs- oder Pachtwert von 10.000 Euro im Einzelfall, raum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Vor- 10. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu aussetzungen für die Einberufung und die Durchführung 10.000 Euro im Einzelfall, dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des 11. die Bestellung von Bürgern zu ehrenamtlicher Mitwir- § 37a Abs. 1 und 2 GemO. kung sowie die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund für die Ablehnung einer solchen ehrenamtlichen (2) Für Sitzungen der beratenden / beschließenden Ausschüsse Mitwirkung vorliegt, des Gemeinderats gelten diese Regelungen entsprechend. 12. die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachver- ständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beschließenden Ausschüssen, IV. Bürgermeister 13. die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in § 11 Rechtsstellung Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz, 14. die Stellungnahme der Stadt zu Bauanträgen innerhalb § 12 Zuständigkeiten genehmigter Bebauungspläne, entsprechend den Vor- (1) Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und vertritt die schriften der Satzung des Bebauungsplanes, Stadt. Er ist für sachgemäße Erledigung der Aufgaben und 15. Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen nach § 53 den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich Abs. 3 und § 54 Abs. 3 LBO soweit es sich um untergeord- und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Der nete Bauten und Bauteile handelt nach § 5 Abs. 6 LBO, Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäf- 16. die Zustimmung zur Stellplatzablösung nach § 37 Abs. te der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Gesetz 4 der Landesbauordnung (LBO), oder den Gemeinderat übertragenen Aufgaben. Weisungs- 17. die Stellungnahme der Stadt als Angrenzer (§ 55 Abs. 2 aufgaben erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständig- LBO), keit soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt 18. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Ent- auch, wenn die Stadt in eigener Angelegenheit angehört scheidung über die Zulassung von Ausnahmen von den wird, die aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behör- Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 31 BauGB), wenn de geheim zu halten ist. sie nach Art und Umfang ausdrücklich im Bebauungs- plan vorgesehen und geringfügig sind, (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledi- 19. planerische Leistungen und Gutachten bei voraussicht- gung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um lichen Honorarkosten bis zu 5.000 € im Einzelfall, Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 20. die Entscheidung über die Bewilligung von Sondernut- 1. Der Geschäftskreis umfasst die Ernennung, Einstellung, zungen nach dem Straßengesetz, Entlassung und sonstigen personalrechtlichen Ent- 21. die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusam- scheidungen von Beschäftigten bis Entgeltgruppe 10 menhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB), wenn sie und Beamtinnen/Beamten bis A10 im Rahmen des vom sich nach Art in die umgebende Bebauung einfügen Gemeinderat beschlossenen Stellenplans. und dass Maß der baulichen Nutzung unterschreiten, 2. die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan 22. der Verzicht auf die Ausübung von Vorkaufsrechten bis zum Betrag von 25.000 Euro im Einzelfall, gem. §§ 24 und 25 BauGB und § 25 Waldgesetz sofern 3. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplan- keine Planung ansteht, die die Ausübung eines Vor- mäßigen Ausgaben und zur Verwendung bis zu 10.000 kaufsrechts nach diesen Bestimmungen geboten er- Euro im Einzelfall, scheint, 4. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehalts- 23. der Verzicht auf die Ausübung von Vorkaufsrechten vorschüssen sowie Unterstützungen bis zur Höhe eines gem. § 29 Abs. 6 Wassergesetz, wenn es zum Schutz des Monatsgehaltes, öffentlichen Gewässers nicht erforderlich ist, 5. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln aus- 24. die Erteilung von Genehmigungen und die Entschei- gewiesenen Freigebigkeitsleistungen bis zu 2.500 Euro dung über allgemein erteilte Genehmigungen in im Einzelfall, förmlich festgelegten Sanierungsgebieten nach § 144 6. die Stundung von Forderungen im Einzelfall, BauGB, 6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe, 25. die Stellungnahme der Stadt zu Anträgen auf denkmal- 6.2 bis zu 6 Monaten bis zu einem Betrag von 25.000 schutzrechtliche Genehmigung (§ 19 Abs. 2 S. 3 DSchG) Euro, wenn in den Fällen 16. bis 23. die jeweiligen Angele- 6.3 Stundungen ab sechs Monaten bis zu einem genheiten für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Höchstbetrag von 20.000 € beträgt, nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer 7. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Nieder- Wichtigkeit sind, schlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechts- 26. die Verlängerungen von Bauvorbescheiden und Bauge- streiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der nehmigungen sofern sich an der Planung keine Ände- Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder rungen ergeben, 8
Donnerstag, 15. April 2021 27. die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB) in einfachen, regel- mäßig wiederkehrenden Fällen, insbesondere bei über die Durchführung der Offenlage im Bebauungsplan- a Änderung der Firstrichtung, verfahren mit örtlichen Bauvorschriften „Frickstraße“, b Anordnung, Größe und Gestaltung von Gauben, gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V. mit § 13a BauGB c Anordnung von Stellplätzen, Mit Sitzung vom 25.07.2018 hat der Gemeinderat den Aufstel- d Zulassung von Garagen bis zu drei Fahrzeugen, lungsbeschluss zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens e Zulassung von Carports für bis zu drei Fahrzeugen „Frickstraße“ gefasst, über welchen bereits in der öffentlichen Be- f Bestimmung der Sockelhöhe, kanntmachung vom 02.08.2018 informiert wurde. Zudem wurde g Größe von Dachvorsprüngen, eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, welche zu- h Form und Farbe von Dachziegeln und sonstigen Be- letzt um ein Jahr verlängert wurde. dachungsmaterialien, i Einfriedungen, In seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2021 hat der Ge- j Begrünung, Berankung oder sonstige Gestaltung meinderat der Stadt Staufen i.Br. beschlossen, die Offenlage von Garagen. des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteili- 28. die Stellungnahme der Stadt zu wasserrechtlichen gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- Anträgen, einschließlich der Versickerung von Nieder- ge gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. schlagswasser im Zuge von Entwässerungsanträgen; ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisanträge Für den Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes „Frickstraße“ zur dauerhaften Benutzung von Wasser aus Oberflä- ist der nachfolgende Planentwurf des Büros fsp.stadtplanung chengewässer oder Grundwasser. vom 10.03.2021 maßgebend: § 13 Stellvertreter des Bürgermeisters (1) Es werden zwei Stellvertreter des Bürgermeisters aus der Mitte des Gemeinderates gewählt. V. Stadtteile § 14 Benennung der Stadtteile (1) Das Stadtgebiet besteht aus folgenden, räumlich voneinan- der getrennten Stadtteilen: 1. Stadtteil Staufen 2. Stadtteil Wettelbrunn 3. Stadtteil Grunern (2) Die Namen der in Absatz 1 bezeichneten Stadtteile werden mit dem vorangestellten Namen der Stadt und mit diesem durch Bindestrich verbunden geführt. 1. Stadt Staufen i. Br. – Kernort- Oder: 2. Stadt Staufen i. Br. – Stadtteil Wettelbrunn 3. Stadt Staufen i. Br. – Stadtteil Grunern VI. Schlussbestimmungen § 15 Inkrafttreten In der Zwischenzeit konnten die Gartenflächen (Grabengarten Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannt- und Kastaniengarten) im Bereich „Frickstraße“ von der Stadt gabe in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige Haupt- Staufen angekauft werden. Zur Sicherung der Grünflächen wur- satzung vom 25. Februar 2015 mit allen Änderungen außer Kraft. de der Bebauungsplanentwurf dahingehend überarbeitet, dass die Baufenster im Bereich des Grabengartens entfallen sind und Staufen i. Br., den 31.03.2021 stattdessen Grünflächen festgesetzt werden. Michael Benitz Bürgermeister Auf Grund der besonderen Lage nördlich des denkmalgeschütz- ten historischen Stadtkerns sind an die städtebauliche, funktio- Hinweis: nale und architektonische Qualität der Neubebauung und ihrer Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Gestaltung besonders hohe Anforderungen zu stellen. Die zur der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) oder Überplanung angedachte Fläche liegt zudem innerhalb des Gel- von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim tungsbereiches (Kernzone 1) der Stadtbildsatzung von 2009 bzw. Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO 2016 (1. Änderung). Zudem ist der Gesamtbereich auch im Ent- unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres wicklungskonzept der Stadt Staufen i. Br. von 2008 erfasst. seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 241, 243, 244 begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor- (Teil / Wegegrundstück), 245 und 246. Es liegt in zentraler Lage schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung im Norden der historischen Altstadt. Das Plangebiet wird wie oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. folgt begrenzt: 9
Donnerstag, 15. April 2021 • im Norden durch Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern in der Zeit vom 23. April 2021 bis einschließlich 27. Mai 2021 • im Osten durch die „Hauptstraße“ beim Bürgerbüro der Stadt Staufen, Hauptstr. 53, Zimmer Nr. • im Süden durch Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern E.01, 79219 Staufen i.Br., während der üblichen Öffnungszeiten bzw. durch die „Frickstraße“ • im Westen durch Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern Mo. - Fr. von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, bzw. der Straße „Auf dem Graben“ Mo. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans und der sowie örtlichen Bauvorschriften „Frickstraße“ werden dabei insbeson- dere folgende städtebauliche Ziele verfolgt: Di. und Do. von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung öffentlich zur Einsicht ausgelegt. unter Berücksichtigung der Gesamtsituation • Erhalt und Weiterentwicklung der stadtbildprägenden Wir bitten um Beachtung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Strukturen Corona-Regeln. • Integration der Neubebauung in das historische Stadtbild • Sicherung der ortsbildprägenden Grünstrukturen Es werden folgende Auswirkungen auf die verschiedenen Schutz- • Schaffung von zusätzlichem, innerstädtischen Wohnraum güter beschrieben: als Teil der Innenentwicklung und Beitrag zum nachhalti- gen und sparsamen Umgang mit Grund und Boden Schutzgebiete, Artenschutz, Mensch / menschliche Gesundheit, • Prüfung artenschutzrechtlicher Belange Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild • Beachtung der schalltechnischen Situation und Erholungseignung, Kultur- und sonstige Sachgüter. • Berücksichtigung der Lage des Plangebiets im Über- schwemmungsbereich (HQ 100 und HQ extrem) Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Der Planentwurf mit Stand vom 10.03.2021 wird mit Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen • Satzung werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden. • Planzeichnung • Bebauungsvorschriften • Begründung Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen auf der • Bericht zur geotechnischen Untersuchung vom April 2020, Website der Stadt Staufen (www.staufen.de) unter „Bauen & Pla- Ingenieur Gruppe Geotechnik aus Kirchzarten nen / Bebauungspläne“ zusätzlich zur Einsicht bereitgestellt. • Prognose und Beurteilung der Betriebs- und Verkehrslär- meinwirkung vom 05.10.2020 und Überarbeitung vom Es besteht auch die Gelegenheit, beim o.g. Bürgerbüro, Anregun- März 2021, Dr. Wilfried Jans, Büro für Schallschutz aus gen und Stellungnahmen unter Angabe der vollen Anschrift und Ettenheim betroffenen Grundstücke vorzubringen. Anregungen werden auf • Umweltbelange mit artenschutzfachlicher Einschätzung jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser Bitte nicht vom 23.09.2020, proECO Umweltplanung, Consulting & entsprechen. Services GmbH aus Wehr • artenschutzfachliche Einschätzung vom 23.09.2020, Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Aus- proECO Umweltplanung, Consulting & Services GmbH aus legungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfas- Wehr sung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. • Satzung über die Nachtzeitverschiebung im Zusammen- hang mit dem Bebauungsplanverfahren „Frickstraße“ Staufen i. Br., den 15.04.2021 • Kampfmittelbetrachtung vom 06.07.2018, Regierungsprä- sidium Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden- Helmut Zimmermann Württemberg 1. Bürgermeister-Stellvertreter 10
Donnerstag, 15. April 2021 Öffentliche Bekanntmachung Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß §§ 14 ff. BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Falkenstein (Neufassung)“ Aufgrund von §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) hat der Gemeinderat der Stadt Staufen i. Br. am 31.03.2021 in öffentlicher Sitzung folgende Verände- rungssperre als Satzung beschlossen: §1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Falkenstein (Neufassung)“ wird eine Veränderungs- sperre angeordnet. §2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fal- kenstein (Neufassung)“. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. (jeweils Gemarkung Staufen) 361/4 (Teil), 2718/1, 2719 (Teil), 2724, 2725, 2726, 2727, 2728/1, 2728/2, 2728/3, 2729, 2729/1, 2730, 2734, 2735 (Teil), 2736, 2737, 2738, 2739, 2740, 2740/1, 2740/2, 2742, 2743, 2744, 2745 (Teil), 2790 (Teil), 2817, 2817/1 (Teil), und 2838. Für den Geltungsbereich der Veränderungssperre ist somit der folgende Lageplan maßgebend: Abgrenzung Geltungsbereich Veränderungssperre §3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; • Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderun- gen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. 11
Donnerstag, 15. April 2021 2. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 3. In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt Staufen i.Br. §4 Geltungsdauer Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend. §5 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Hinweise: Die Satzung über die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Staufen, Hauptstraße 55, 79219 Staufen i. Br., 1. OG, Zimmer-Nr. 1.01, eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für einge- tretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre gemäß § 18 BauGB und die Vorschriften des § 18 Absatz 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Nach § 4 Absatz 4 GemO gilt die Satzung, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen ist, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Staufen i. Br., den 15.04.2021 Michael Benitz Bürgermeister Grabenverlauf sorgte ein ausgeklügeltes System aus Betonstell- Geschichtliches fallen mit Schiebern für eine gerechte Wasserverteilung auf die Das Frühjahr hat sich angemeldet, also die beste Zeit, kleine einzelnen Wiesen, überwacht von der Wiesenwässerungsgenos- Rückblicke auf Staufens landwirtschaftliche Vergangenheit zu senschaft Staufen. Aus den Wiesen wurden mittlerweile über- werfen. Bis weit nach dem Zweiten Weltkrieg gab es im Städtle wiegend Mais- und Tabakfelder – zum großen Teil bewässert aus noch Bauernhöfe mit Rindviehhaltung. Also brauchte man auch dem Tunseler Graben. ausgedehnte Wiesenflächen zur Futtergewinnung und zum Lesenswerte Beiträge zur Staufener Geschichte, auch bestens Austrieb der Kühe. Die gab es links des Neumagens vom Hals- geeignet als Geschenke zu allen Anlässen, sind erhältlich in der mäntele über den Rundacker bis nahe Krozingen reichlich. Ein Tourist-Info und in der Goethe-Buchhandlung. Problem waren allerdings die relativ vielen Trockenwiesen auf - Michael Sattler aus Staufen von W. Schäffner den Sand- und Kiesböden des ehemaligen Schwemmfächers - Thaddäus Rinderle aus Staufen von W. Schäffner des Neumagens. So schuf man Bewässerungsmöglichkeiten für - September 1848, der Struve-Putsch in Staufen die Grasflächen, indem man Kanäle mit unzähligen Verzweigun- - Meister Hans Sixt von Staufen von W. Schäffner gen grub. Die Fertigstellung eines ganz wichtigen Wasserlaufs - Die Heilige Anna – Stadtpatronin von Staufen von W. Schäffner vermerkte Staufens Geschichtsschreiber Rudolf Hugard am 23. - Wer war Dr. Faust? von Günther Mahal Juli 1912 im Staufener Wochenblatt: 1774 wird die Wasserversor- - Schulzeiten in Staufen von Wolfgang Petter gung der Gemeinde Tunsel aus dem Neumagen – der Tunseler Gra- - Die Gusseisenbrücke von Staufen im Breisgau von Gerd Schwartz ben – hergestellt. Seinen Namen bekam er allerdings nicht gleich - 800 Jahre Wettelbrunn vom Austritt aus dem Neumagen an der Neumagenbrücke aus, - Wie Luther doch noch nach Staufen kam von Gerd Schwartz dort hieß er erst einmal ein Stück weit Maidlebach, wohl weil er nur den Mädchen im Sommer zum Baden vorbehalten war. Am Wolfgang Petter 12
Donnerstag, 15. April 2021 Offene und mobile Jugendarbeit Staufen Die Verwaltung der Gemeinde Hartheim am Rhein (ca. 5000 EW) versteht sich als modernes Die Verwaltung der Gemeinde Hartheim am Rhein und bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. (ca. Wir 5000 haben EW) folgende versteht Stellen sich als modernes und bürgerori- neu zu besetzen: entiertes Dienstleistungsunternehmen. Schulsozialarbeiter (m/w/d) an der Alemannenschule zum 01.09.2021, Stellenumfang 50 %, zunächst für zwei Jahre Wir haben folgende Stellen neu zu besetzen: befristet, Vergütung nach Entgeltgruppe 11b TVöD-SuE. Kassenverwalter (m/w/d) Schulsozialarbeiter (m/w/d) Grunerner Straße 3 (im Kapuzinerhof ) zum 01.01.2022, unbefristet in Vollzeit, Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD oder im Seit 1. Februar ist Christoph „Zachi“ Zacharias für die Kinder an der Alemannenschule zum 01.09.2021, Stellenumfang Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 9 LBesG BW. und Jugendlichen in Staufen unterwegs. Gefragt sind eure Ideen, 50erwartet Es %, zunächst für zwei Sie jeweils ein vielseitiges und Jahre befristet, interessantes Vergütung Aufgabengebiet nach mit Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, Fort- und Weiterbildungen, flexiblen Arbeitszeiten, einem guten Entgeltgruppe 11b TVöD-SuE. Wünsche und Projekte. betrieblichen Gesundheitsmanagement, nette Kolleginnen und Kollegen sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Kassenverwalter (m/w/d) Ausführliche Informationen zu den Stellen und Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie Seine Angebote für euch: auf unserer Homepage: www.hartheim-am-rhein.de zum 01.01.2022, unbefristet in Vollzeit, Vergütung nach Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 07. Mai 2021 an das Bürgermeisteramt, Personalamt, • offene Angebote im Kapuzinerhof und an öffentlichen Plätzen Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein. (Gerne auch per E-Mail im PDF-Format an Entgeltgruppe 9a TVöD oder im Beamtenverhältnis bis gemeinde@hartheim.de) • Musik und Party Besoldungsgruppe Telefonische A 9 Sie Auskünfte erhalten LBesG bei BW. Herrn Bernd Wirbel (Hauptamtsleiter), • Fantasy-Rollenspiel "Fantagonia" Tel. 07633/910513. • Action im Gelände ("Capture the flag") Es erwartet Sie jeweils ein vielseitiges und interessantes • Gaming Aufgabengebiet mit Entwicklungs- und Gestaltungs- • Beratung, Begleitung und Unterstützung. möglichkeiten, Fort- und Weiterbildungen, flexiblen Arbeitszeiten, einem guten betrieblichen Gesundheits- Ihr erreicht Zachi unter Tel. 0157 50486294 management, nette Kolleginnen und Kollegen sowie die imöffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Ausführliche Informationen zu den Stellen und Informati- INSTAGRAM FACEBOOK-SQUARE jugendarbeit.staufen onen zu unserer Gemeinde finden Sie auf unserer Home- page: www.hartheim-am-rhein.de Freiwillige Feuerwehr Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 07. Mai 2021 an Die Feuerwehr hat auf die Corona-Lage reagieren müssen und das hält daher den Übungsbetrieb nun online ab. Wer diese Gele- Bürgermeisteramt, Personalamt, genheit nutzen möchte, um unverbindlich einen Einblick in die Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein. Feuerwehr-Arbeit zu erhalten, kann sich gerne per Mail melden: info@feuerwehr-staufen.de Gerne auch per E-Mail im PDF-Format an gemeinde@hartheim.de) Trainingsmodul Tür- und Fensteröffnung Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Bernd Wir- „H1 – Person in Zwangslage klein“. Diese Meldung stand im bel (Hauptamtsleiter), Tel. 07633/910513. Jahr 2020 elfmal auf den Funkmeldeempfängern (38 % aller TH-Einsätze) der Feuerwehr Staufen. Grund dafür könnte die immer älter werdende Bevölkerung sein und die Tatsache, dass viele Bürger*innen ihren Lebensabend im eigenen Zuhause statt in der Pflege verbringen wollen. So kommt es, dass medi- Fundsachen zinische Notfälle eintreten, bei denen der Zugang zur Wohnung Wir weisen darauf hin, dass in den Geschäften, Banken etc. lie- durch die Feuerwehr ermöglicht werden muss, weil Angehörige gengebliebene Fundsachen baldmöglichst auf dem Fundbüro mit Schlüsselgewalt nicht erreichbar sind. Aber auch bei ande- abgegeben werden sollten, da die Verlierer sich dort nach verlo- ren Einsätzen, wie zum Beispiel ausgelösten Rauchmeldern in renen Gegenständen erkundigen. Eine Auflistung der aktuellen Wohnungen, müssen sich die Wehrleute schnell Zugang zu den Fundsachen finden Sie auf unserer Homepage www.staufen.de Räumlichkeiten verschaffen können. Dabei gilt es, möglichst kei- unter Service & Verwaltung > Stadtverwaltung > Fundbüro. nen Schaden zu verursachen. Lässt sich dies nicht vermeiden, wird grundsätzlich immer der Weg gewählt, der den geringsten Das Fundbüro, Frau Christine Menges, erreichen Sie per E-Mail an Schaden verursacht. menges@staufen.de oder telefonisch unter der 805-32. Dieser Tatsache hat sich die Feuerwehr angenommen und schon Fundgrube frühzeitig mit der externen Ausbildung „Türöffnungstechniken“ begonnen. Insgesamt 17 Einsatzkräfte haben diese Zusatzquali- Günstig abzugeben fikation seit 2010 erworben. Da es jedoch immer wichtiger wird, • 2 Trekking-Fahrräder „Pegasus“, 28“, Tiefeinstieg, 7-Gang das Wissen präsent zu halten, hat eine engagierte Gruppe unter Nabenschaltung, Rücktrittsbremse, sehr guter Zustand - Leitung von Tom Schlenkhoff, Bernhard Seitz und Alexander Brink- Tel. 07633 9199703 mann ein Trainingsmodul „Tür- und Fensteröffnung“ entwickelt. 13
Donnerstag, 15. April 2021 Das Modul besteht aus mehreren Türattrappen mit verschiede- nen Schließmechanismen und fünf Fensterelementen. Damit kirchliche Nachrichten kann die schadensfreie Öffnung, aber auch die zerstörende Zu- gangstechnik trainiert werden. Dazu zählen „Kippfenstertech- nik“, „Schließblech“, „Fallendraht“, „Glasbohren“, „Zylinderfräsen“ Katholische Kirchengemeinde und vieles mehr. Das viele Equipment muss natürlich auch gut Staufen-St. Trudpert zugänglich und sicher verstaut sein. Die Firma Liveo Research St. Martin, Staufen St Agatha, Grunern GmbH hat der Feuerwehr dazu eine neue Euro-Gitterbox ge- St. Vitus, Wettelbrunn St. Trudpert, Münstertal sponsert. Darin werden die Klein- und Übungsteile sowie die Öffnungszeiten des Pfarramtes, St.-Johannesgasse 16: Übungstüren gelagert. Die Fensterelemente wurden von dem Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 10 bis 12 Uhr gelernten Schreiner Bernhard Seitz in massive Holzrahmen Mittwochnachmittag 16 bis 18 Uhr eingebaut und auf einer Palette, die auf der Gitterbox gelagert Donnerstagnachmittag 15 bis 17 Uhr werden kann, verlastet.Damit steht der Feuerwehr nun ein sehr Telefon 07633 924970, Fax 07633 9249711 praxisbezogenes Trainingsmodul zur Verfügung. Im Rahmen der E-mail: pfarramt-st.martin@kath-staufen-muenstertal.de nachbarschaftlichen Unterstützung wird das Ausbildungsmate- Homepage: www.kath-staufen-muenstertal.de rial auch den anderen Wehren in der Region zur Verfügung ge- Kath. Pfarramt St. Martin , Telefon 07633 924970 stellt. Das Multiplikatoren-Team um Tom Schlenkhoff wird das Wissen in regelmäßigen Übungen (nach Dienstplan) und indivi- duellen Schulungsterminen in die Breite bringen. Gottesdienste vom 16. bis 23. April 2021 Freitag, 16.04. Wir sagen dem Team (Tom Schlenkhoff, Viola Hanser, Stephan St. Trudpert 18:00 Uhr Weggottesdienst der Firmanden Asanger, Patrick Thanner, Walter Stempels, Bernhard Seitz und (Firmteam) Alexander Brinkmann) ein herzliches Dankeschön für den tat- kräftigen Einsatz. Samstag, 17.04. St. Vitus 18:30 Uhr Vorabendmesse St. Trudpert 16:30 Uhr Tauffeier 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Vorabendmesse Sonntag, 18.04., Dritter Sonntag der Osterzeit St. Martin 10:00 Uhr Hl. Messe, mit Aussendung des Gemeindeteams St. Martin St. Agatha 10:00 Uhr Hl. Messe St. Trudpert 10:00 Uhr Rosenkranzgebet 10:30 Uhr Hl. Messe Montag, 19.04. St. Trudpert 19:15 Uhr Anbetung Dienstag, 20.04. St. Martin 07:00 Uhr Laudes Bild (vlnr.): Erste Trainingseinheit mit Felix Geiger, Bernhard Seitz, Marc Löffler Mittwoch, 21.04. und Patrick Thanner. Nicht im Bild: Tom Schlenkhoff und Alexander Brinkmann St. Vitus 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Hl. Messe St. Trudpert 19:15 Uhr Rosenkranzgebet, anl. der Corona-Pandemie Donnerstag, 22.04. St. Trudpert 18:45 Uhr Rosenkranzgebet 19:15 Uhr Hl. Messe, mit der kfd Freitag, 23.04. St. Trudpert 18:45 Uhr Rosenkranzgebet 19:15 Uhr Hl. Messe Anmeldung zum Gottesdienst Für den Besuch der Gottesdienste ist eine telefonische Anmel- dung zu unseren Öffnungszeiten erforderlich! Bei der Anmel- dung ist jede Person mit Namen und Kontaktdaten anzugeben: Für Staufen, Grunern und Wettelbrunn beim Pfarramt St. Martin: Tel. 07633-924970. Für Münstertal beim Pfarramt St. Trudpert: Tel. 07636-7877590. Bitte um Beachtung der geltenden Hygien- emaßnahmen! 14
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