ABFALL-INFORMATIONEN - REMS- MURR-KREIS - Abfallwirtschaft Rems-Murr

 
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ABFALL-INFORMATIONEN - REMS- MURR-KREIS - Abfallwirtschaft Rems-Murr
ABFALL-
INFORMATIONEN
         FÜR DEN
         REMS-
         MURR-
         KREIS
         2016
                 E:
        INKLUSIV
                                zur
                   ngskarten
         Anforderu        e ta ll schrott
                    von M
         Abholung               n
                    oaltgeräte
         und Elektr
ABFALL-INFORMATIONEN - REMS- MURR-KREIS - Abfallwirtschaft Rems-Murr
KONTAKTE

 Abfallwirtschaftsgesellschaft des          TELEFONZENTRALE:
 Rems-Murr-Kreises mbH                      Mo – Mi: 8.00 – 12.00, 13.00 – 16.30 Uhr
 Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen     Do:      8.00 – 12.00, 13.00 – 18.00 Uhr
 Tel. 07151/501-950                         Fr:      8.00 – 12.30 Uhr
 Fax: 07151/501-9550
 Internet: www.awg-rems-murr.de             ABFALLBERATUNG:
 E-Mail: info@awg-rems-murr.de              (Recycling, Deponieanlieferungen,
                                            Behälteränderungen, Sperrmüllfragen)
                                            Tel. 07151/501-9535 und -9538
 INHALT                            Seite    Mo – Fr:                8.30 – 12.00 Uhr
                                            Mo – Mi:               13.30 – 16.00 Uhr
                                            Do:                    13.30 – 18.00 Uhr
 Abfallbehältersystem                   4
 Nicht geleerte Mülltonne               5   GEBÜHRENVERANLAGUNG/
 Tonnenbestellung/Umtausch              6   ERSTATTUNG VON MÜLLMARKEN:
 Tonnenabholung                         7   Landratsamt Geschäftsbereich
 Abfuhr auf Anforderung                 8   Abfallwirtschaft, Stuttgarter Str. 110,
                                            71332 Waiblingen, Tel. 07151/501-2780
 ABFALLTRENNUNG
                                            KONTAKT ENTSORGUNGSUNTERNEHMEN:
 Asbesthaltige Baustoffe, Batterien,        (Leerung von Rest- und Biomülltonnen,
 Bauschutt / Mineralische Abfälle      10   Sperrmüllabfuhr und Grüngut)
 Baustellenabfälle, Bioabfälle         11
 CDs, Druckerpatronen                  12   KOSTENLOSES SERVICETELEFON
 Elektroaltgeräte, Energiesparlampen   13   Fellbach, Kernen, Korb,
 Erdaushub, Gelbe Tonne, Glas          14   Waiblingen, Weinstadt
 Grüngut, Holz                         15   Fa. Kurz, Tel. 0800/7070610
 Kunststoffe, Kühl- und Klimageräte,
 Ölradiatoren, Metallschrott           16   restlicher Rems-Murr-Kreis
 Mineralfasern, Nachtspeicheröfen      17   Fa. Schäf, Tel. 0800/372 42 33
 Papier / Kartonagen, Photovoltaik     18
 Problemabfälle / Restmüll             19   GELBE TONNE LEERUNG:
 Sperrmüll                             20   Backnang, Leutenbach, Fellbach,
 Kompost                               21   Waiblingen, Winnenden
                                            Fa. Remondis, Tel. 07141/27 72 23
 Serviceangebote                       22   Restlicher Rems-Murr-Kreis
  Recyclinghöfe / Deponien             24   Fa. Schäf, 0800/3724233
 Häckselplätze / Biovergärung /
 Problemmüllsammelstellen              26   BLAUE TONNE LEERUNG:
 Umweltmobil (Haltestellen, Termine)   28   Fellbach, Kernen, Korb, Leutenbach,
 Müllgebühren                          32   Schwaikheim, Waiblingen, Winnenden
 Gebührenmarken-Verkaufsstellen        34   Fa. Schief, Tel. 07195/91 10 0
 Entsorgungskalender /                      Restlicher Rems-Murr-Kreis
 Erinnerungsservice                    36   Fa. Schäf, Tel. 0800/372 42 33
 Fremdsprachliche Hinweise            37
ABFALL-INFORMATIONEN - REMS- MURR-KREIS - Abfallwirtschaft Rems-Murr
VORWORT

                    Liebe Bürgerinnen und
                    Bürger des Rems-Murr-Kreises,
                    rechtzeitig vor Beginn des neuen Jahres erhalten Sie die Abfallinformati-
                    onsbroschüre der AWG mit dem aktuellen Entsorgungskalender für das
                    Jahr 2016. Die Broschüre enthält nützliche Tipps zur Abfalltrennung
                    und -entsorgung sowie eine Übersicht über die Entsorgungseinrich-
                    tungen der AWG. Bewahren Sie die Broschüre gut auf, damit Sie Ihnen
                    im Laufe des Jahres als wertvolles Nachschlagewerk dienen kann.

                     ÜBERSICHTLICHER GESTALTETER ENTSORGUNGSKALENDER
                     Der neue Entsorgungskalender 2016 überrascht mit seinem neuen Er-
scheinungsbild: Statt der gewohnten “bunten Kästchen” für die verschiedenen Abfuhrbezirke
stehen im neuen Kalender nur noch die für Sie zutreffenden Termine. Die unterschiedlichen
Abfuhrarten, wie z.B. die Biotonnenleerung oder die Grüngutabholung, sind dabei mit farbi-
gen Symbolen gekennzeichnet. Der Entsorgungskalender wird dadurch leichter lesbar und es
besteht keine Verwechslungsgefahr mehr mit Leerungsterminen anderer Abfuhrbezirke.

NEUE SERVICEANGEBOTE BEIM SPERRMÜLL
Wer kurzfristig umzieht oder neue Möbel bekommt, hat bisher schon den Express-Service
mit der Abholung des Sperrmülls innerhalb von vier Tagen geschätzt. Von Jahresbeginn
2016 an können Sie diese Express-Abholung auch für alte Elektrogroßgeräte und
Metallschrott beauftragen. Als weitere Neuerung können Sie den sogenannten
Vollservice für Sperrmüll, Elektrogroßgeräte und Metallschrott anfordern. Dann müssen
Sie die oftmals schweren Gegenstände nicht mehr selbst an die Straße heraustragen,
sondern die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen holen diese Teile bei Ihnen aus
der Wohnung oder aus dem Keller. Dieser kostenpflichtige Zusatzservice wird direkt von
den Entsorgungsunternehmen abgerechnet. Nähere Angaben zum Vollservice finden
Sie auf Seite 9 in dieser Broschüre.

ANDERES ABFUHRUNTERNEHMEN IM UNTEREN REMSTAL –
AB DEM 01.01.2016 FÄHRT DIE FIRMA KURZ AUS LUDWIGSBURG
Bei der Neuausschreibung der Müllabfuhr hat die Fa. Kurz für das Gebiet Fellbach,
Kernen, Korb, Waiblingen und Weinstadt das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und
den Abfuhrauftrag für die nächsten acht Jahre erhalten. Wie bei jeder Umstellung wird
auch dies eine Eingewöhnung in das neue Tourengebiet erfordern und es können klei-
nere Unregelmäßigkeiten auftreten. Vor allem sollten Sie sich nicht auf die bisherigen
Leerungszeiten verlassen, sondern die Abfallbehälter rechtzeitig frühmorgens bis 6:00 Uhr
bereitstellen. Im restlichen Kreisgebiet wird auch künftig wie gewohnt die Fa. Schäf aus
Murrhardt die Müllabfuhr erledigen.

Ihr

Dr. Richard Sigel, Landrat des Rems-Murr-Kreises
                                                                                           3
ABFALLBEHÄLTER

      Alle Abfallgefäße werden den Bürgerinnen und Bürgern des Rems-Murr-Kreises kosten-
      frei zur Verfügung gestellt. Bestellungen von Behältern für Rest- und Bioabfall sowie für
      Altpapier können über die AWG abgewickelt werden (s. Seite 6).

                       ERATUNG:
EIN TIPP DER ABFALLB
                                                  RESTMÜLLTONNEN UND CONTAINER
                       n werden nur
Restmüll- und Biotonne
                     nm arke geleert!     Volumen / Behälterart          max. Füllgewicht
mit gültiger Gebühre
                                           60 Liter - Tonne                         40 kg
                                           80 Liter - Tonne                         50 kg
                                         120 Liter - Tonne                          60 kg
                                         240 Liter - Tonne                        100 kg
                                         770 Liter - Container                    250 kg
                                        1.100 Liter - Container                   400 kg
                                        2.500 Liter - Container (nur Gewerbe)     600 kg
                                        4.500 Liter - Container (nur Gewerbe)     800 kg

          					                                                             BIOTONNEN

                                          Volumen / Behälterart          max. Füllgewicht
                                           80 Liter - Tonne                         50 kg
                                         120 Liter - Tonne                          60 kg
                                         240 Liter - Tonne                        100 kg

                                                PAPIERMÜLLTONNEN UND CONTAINER

                                          Volumen / Behälterart          max. Füllgewicht
                                         240 Liter - Tonne                        100 kg
                                        1.100 Liter - Container                   400 kg

                                                      GELBE TONNEN UND CONTAINER

                                   Gelben Tonnen (240 Liter) und Container (1.100
                                   Liter) werden im Auftrag der Dualen Systeme durch die
                                   Fa. Remondis kostenfrei ausgeliefert. Möchten Sie ent-
                                   sprechende Behälter bestellen, wenden Sie sich direkt
                                   an die Fa. Remondis (Kontaktdaten Seite 2).

      4
Nicht geleerte Mülltonne - Was tun?
Wurde eine bereitgestellte Mülltonne nicht geleert, kann das mehrere Ursachen haben.
Prüfen Sie zunächst folgendes, bevor Sie reklamieren:

STAND DIE TONNE RECHTZEITIG BEREIT?
Ab 6.00 Uhr morgens sind die Müllfahrzeuge unterwegs. Da Sie sich nicht darauf verlas-
sen können, dass die Müllabfuhr immer zur gleichen Zeit kommt, müssen die Müllbehälter
spätestens um diese Uhrzeit bereitstehen.

IST DIE RICHTIGE, GÜLTIGE GEBÜHRENMARKE AUFGEKLEBT?
Rest- und Biomülltonnen werden nur mit gültiger Gebührenmarke (auf dem Tonnendeckel)
geleert. Für unterschiedliche Tonnengrößen gibt es unterschiedliche Gebührenmarken. Kon-
trollieren Sie also, ob die richtige Marke aufgeklebt wurde. Außerdem wird für die 60 Liter-
und 80 Liter-Restmülltonnen auch eine 4-wöchentliche Leerung angeboten. Ein Blick in den
Entsorgungskalender hilft dabei festzustellen, ob die Tonne überhaupt „an der Reihe“ war.

WAR DIE TONNE KORREKT BEFÜLLT?
Befinden sich in der Mülltonne Stoffe, die dort nicht hineingehören, bleibt die Tonne
ungeleert stehen. So hat z.B. Restmüll weder in der Gelben Tonne, der blauen Altpapier-
tonne noch in der braunen Biotonne etwas verloren.

WAR DER TONNENDECKEL GESCHLOSSEN?
Die Behältergebühren richten sich nach dem Volumen der Tonne. Wird eine übervolle Tonne
bereitgestellt, kann es passieren, dass diese nicht geleert wird.

GAB ODER GIBT ES AKTUELL EINEN FEIERTAG?
Oft gibt es vor und nach Feiertagen Verschiebungen bei der Müllabfuhr. Terminverschie-
bungen auf Grund von Feiertagen sind in den Kalendern bereits berücksichtigt. Schauen Sie
sich Ihren Entsorgungskalender vor Feiertagen besonders gründlich an - achten Sie hierbei
auf das rote Ausrufezeichen beim Datum.

Sind die Tonnen entlang eines kompletten Straßenzuges stehengeblieben, könnte die
Ursache ein Problem beim Entsorger (z.B. defektes Fahrzeug), eine Baustelle oder eine
zugeparkte Straße sein. Lassen Sie in diesem Fall die Tonne möglichst am Straßenrand
stehen. Meist wird die Abfuhr nachgeholt.

Wurden sämtliche Regeln beachtet, die Tonne aber trotzdem nicht geleert, wenden Sie
sich bitte umgehend unter der gebührenfreien Servicenummer an den zuständigen
Entsorger oder an die Abfallberatung der AWG (Kontakte Seite 2). Wir finden eine Lösung
für Ihr Problem!

                                                                                          5
TONNENBESTELLUNG/UMTAUSCH

   BESTELLUNGEN
   für Restmüll-, Biomüll- und Altpapierbehälter können per Internet (www.awg-rems-murr.de>
   Service> Abfalltonnen und -container), aber auch per Telefon oder Fax getätigt werden. Die
   Auslieferung erfolgt ohne separate Terminmitteilung innerhalb von 10 Arbeitstagen.

   TAUSCH / ABHOLUNG VON ABFALLBEHÄLTERN
   Geben Sie zunächst bei der AWG die entsprechenden Änderungswünsche durch. Zur Ab-
   holung muss der entsprechende Behälter (leer!) gut sichtbar am Straßenrand bereitgestellt
   werden. Am besten ist es, diesen mit einem entsprechenden Hinweiszettel zu kennzeichnen.
   Die alte Gebührenmarke muss vor der Abholung abgelöst werden. Der Austausch bzw. die
   Abholung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen ohne weitere Mitteilung.

                                ERATUNG:
       EIN TIPP DER ABFALLB
                              einen Tonnen-
       Am einfachsten ist es,
                               Jahreswechsel
       tausch zum jeweiligen
                              !
       durchführen zu lassen

   Wenn Sie während des laufenden Jahres die Rest- oder Biomülltonne tauschen
   wollen bedenken Sie bitte, dass Sie für die neue Tonne auch eine neue Gebührenmarke
   benötigen. Eventuell zu viel gezahlte Gebühren werden auf Antrag vom Geschäftsbereich
   Abfallwirtschaft (Kontaktdaten Seite 2) erstattet. Entsprechende Formulare gibt es auf der
   AWG-Internetseite oder bei den Gebührenmarken-Verkaufsstellen.

                          Quittungsabschnitt aufbewahren!
                m BEDIENER-LASCHE n
                                                    Ersatz oder Rückerstattung nur unter Vorlage

       MÜLLABFUHR
                                                    dieses Quittungsabschnitts möglich.
                                                    Bei Umtausch oder Wegzug müssen Quittungs­
                                                    abschnitt und die Reste der abgelösten Gebühren­
                                                                                                       Für eine Gebührenerstattung bzw. Verrechnung

       120
                                                    marke an das Landratsamt zurückgeschickt
                                                    werden.                                            aufgrund eines Behältertauschs oder eines Um-
                                                    120 L       2-wöchentliche Abfuhr
                                                                                                       zugs wird zusätzlich zur abgelösten, alten
                                          LI TE R

                                                                E 76,00
         E 000001                       p           E 000001                     p / 2016              Gebührenmarke (auch in Teilstücken) immer der
         2-wöchentliche Abfuhr                      Achtung! Bei der Rückerstattung wird das
                                                                                                       Quittungsabschnitt benötigt. Eine Gebühr-
                  2016                              Eingangsdatum beim Landratsamt zugrunde
                                                    gelegt. Falls der Mülleimer oder die Marke

        REMS-MURR-KREIS
                                                    gestohlen wurden, ist neben dem Quittungs­
                                                    abschnitt auch eine von der Polizei ausge­
                                                    stellte Diebstahlsanzeige vorzulegen.
                                                                                                       enerstattung ist sonst nicht möglich.
       Das Klebefeld auf dem Eimer gut säubern,

  p        Marke nicht bei Kälte aufkleben.
         Nur die Gebührenmarke aufkleben.                                     E 000001

   UMZUG
   Eine Meldung beim Einwohnermeldeamt ist ausreichend. Eine separate Umzugsmeldung
   beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft ist nicht erforderlich. Ein entsprechender
   Änderungsgebührenbescheid zur Zahlung der Jahresgrundgebühr ergeht dann vom
   Landratsamt.

   Rest-, Bio- und Altpapiertonnen können bei einem Umzug innerhalb des Rems-
   Murr-Kreises mitgenommen werden. Dies gilt nicht für die Gelben Tonnen, die
   am jeweiligen Gebäude verbleiben sollen.

   6
TONNENABHOLUNG

SELBSTABHOLUNG VON MÜLLBEHÄLTERN
Rest-, Bio- und Altpapiertonnen können auch selbst abgeholt bzw. abgegeben oder
getauscht werden. Privatpersonen müssen dies nicht vorher anmelden. Gewerbebetriebe
müssen allerdings mindestens drei Tage vor der beabsichtigten Abholung / Abgabe einen
schriftlichen Antrag beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft (Kontakt S. 2) stellen. Von dort
erhalten diese eine Bestätigung die bei der Fa. Schäf vorzulegen ist.

WO?
Fa. Schäf, Chemnitzer Str. 24, 71540 Murrhardt, Tel. 0800/3724233,
E-Mail: dispo2@schaef-entsorgung.de

WANN?
Montag bis Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr,
Freitag                 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Samstag                 9.00 – 14.00 Uhr
(samstags nur nach telefonischer oder schriftlicher Voranmeldung)

DIEBSTAHL
Um bei Diebstahl eines Abfallbehälters oder einer Gebührenmarke Ersatz zu erhalten, ist
es notwendig den Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen. Bei den Verkaufsstellen (Seite 34)
oder auf der AWG-Internetseite gibt es entsprechende Formulare bzw. weitergehende
Informationen dazu. Wichtig ist, dass Sie den Quittungsabschnitt der alten Gebührenmarke
beim Geschäftsbereich Abfallwirtschaft einreichen. Einen neuen Müllbehälter können Sie
bei der AWG bestellen.

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ABFUHR AUF ANFORDERUNG

Abholung von Sperrmüll, Elektroaltgeräten
und Metallschrott
   Die Zuordnung der einzelnen Abfälle entnehmen Sie bitte den Erklärungen zur Abfalltrennung
   in dieser Broschüre.

   ABHOLUNG ZU HAUSE
   Jeder Haushalt kann im Laufe eines Jahres folgende Abfuhren beantragen:

   n   Sperrmüll                                             (15 E je Abfuhr)
   n   Express-Abholung Sperrmüll                            (35 E je Abfuhr)

   n   Elektroaltgeräte und Metallschrott                      (gebührenfrei)
   n   Express-Abholung Elektroaltgeräte und Metallschrott   (35 E je Abfuhr)

   Je Anforderungskarte werden höchstens 2 m³ mitgenommen. Jede Abfuhr kann maximal
   zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

   BEANTRAGUNG
   Anforderungskarten für eine reguläre Abholung von Elektroaltgeräten und Metallschrott
   (innerhalb von 4 Wochen) befinden sich in der hinteren Umschlagklappe dieser Info-
   broschüre. Anforderungskarten für gebührenpflichtige Abholungen von Sperrmüll sowie
   Express-Abholungen von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Metallschrott gibt es bei den
   Gebührenmarken-Verkaufsstellen (siehe Seite 34 / 35).

   Die jeweiligen Karten können per Post an die AWG geschickt werden. Außerdem ist eine
   Beantragung auch über die Internetseite der AWG (www.awg-rems-murr.de - Service -
   Abfuhr auf Anforderung) möglich.

   TERMIN
   Die Abholung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags bei der AWG.
   Bei Express-Abholungen wird die Abholung spätestens 4 Abfuhrtage (Montag - Freitag)
   nach Eingang des Antrags bei der AWG durchgeführt. Die Mitteilung, wann die Abholung
   erfolgt, erhalten Sie bei regulären Abholungen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach
   Eingang des Antrags direkt vom Entsorgungsunternehmen. Nachfragen zur Termin-
   vergabe sind an die zuständigen Entsorger (s. Seite 2) zu richten. Bei einer online-
   Beantragung erfolgt die Benachrichtigung per E-Mail. Bei einer Express-Abfuhr wird per
   E-Mail, Telefon oder Fax informiert.

   BEREITSTELLUNG DER ABFÄLLE
   Bei einer Abholung dürfen Einzelstücke maximal 2,30 m lang, 1,50 m breit und nicht
   schwerer als 50 kg sein. Die Abfälle sollten an die Stelle, an der auch die Mülltonnen zur
   Abholung bereitgestellt werden, gebracht werden. Stellen Sie die abzuholenden Dinge frü-
   hestens einen Tag vor dem mitgeteilten Abholtermin an die Straße. Am Abfuhrtag müssen
   die Abfälle spätestens um 6.00 Uhr morgens bereitstehen.
   8
SELBSTANLIEFERUNG
Sperrmüll kann auch auf einer der vier Kreismülldeponien angeliefert werden. Sie können
gerne die bereits ausgefüllte Anforderungskarte mitbringen. Allerdings ist es auch möglich,
direkt vor Ort die entsprechende Gebühr zu entrichten. Einschließlich der Anlieferung an
den Deponien darf jeder Haushalt höchstens zweimal im Jahr Sperrmüll für je 15 Euro
entsorgen. Metallschrott und Elektroaltgeräte können ohne Anforderungskarte gebühren-
frei auf den Deponien und Recyclinghöfen angeliefert werden. Da für die Annahme von
Elektroaltgeräten auf den Recyclinghöfen andere Vorschriften wie für die Deponien gelten,
beachten Sie bitte die Angaben auf Seite 24. Nicht alle Elektroaltgeräte können auf den
Recyclinghöfen angeliefert werden.

ZUSATZANGEBOT „VOLLSERVICE“
Sollten Sie Unterstützung beim Heraustragen von Sperrmüll oder großen Elektrogeräten
benötigen, haben Sie die Möglichkeit, bei den Entsorgungsfirmen einen kostenpflichtigen
sogenannten „Vollservice“ zu beauftragen. Der Sperrmüll wird dann aus der Wohnung,
dem Keller oder vom Dachboden geholt und für die Abfuhr an die Straße gestellt. Die
Gegenstände müssen soweit demontiert und zerlegt sein, dass der Abtransport ohne
weiteren Aufwand möglich ist. Möbel, Vorhangschienen, Lampen etc. werden von den
Mitarbeitern der Entsorgungsunternehmen weder abgebaut noch zerlegt. Installationen
(z.B. Strom, Wasser) werden nicht berührt.

Der „Vollservice“ ist eine Zusatzleistung und wird daher von der Sperrmüllgebühr nicht
abgedeckt. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, wobei die Anfahrt hier nicht mit-
gezählt wird. Pro Einsatzstunde sind 80 Euro (zuzügl. Mwst) zu zahlen, abgerechnet wird
pro angefangener Viertelstunde. Die Bezahlung muss direkt vor Ort in bar erfolgen. Die
Beauftragung hat mindestens vier Arbeitstage vor dem jeweiligen Sperrmülltermin beim
jeweiligen Entsorgungsunternehmen zu erfolgen. Hierfür ist eine formlose Meldung in
Schriftform (gerne per E-Mail) erforderlich. Damit der Auftrag bearbeitet werden kann, sind
folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber mit Adresse (ggf. abweichende Abholadresse),
tagsüber erreichbare Telefonnummer sowie die abzuholenden Gegenstände.

Zuständige Entsorgungsunternehmen
für Fellbach, Kernen, Korb, Waiblingen, Weinstadt    für das restliche Kreisgebiet

KURZ Entsorgung GmbH                                 Schäf Städtereinigung GmbH
Mühläckerstr. 26                                     Weimarer Str. 1
71642 Ludwigsburg                                    71540 Murrhardt
Tel. 07144/8442-83                                   Tel. 07192/9201-38
E-Mail: sperrmuellWN@kurz-entsorgung.de              E-Mail: Dispo2@schaef-entsorgung.de

                                                                                         9
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS

ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE
     Produkte aus fest gebundenem Asbest wie z.B. Fassadenplatten, Blumenkästen,
     Fensterbänke, Pflanzgefäße und Wasserleitungsrohre, Brems- und Reibbeläge,
     Kunststoffdichtungsmaterial etc.

     WOHIN? Größere Mengen fest gebundener Asbestabfälle werden nur an der Deponie
     Backnang-Steinbach angenommen. Auf allen anderen Deponien werden lediglich Klein-
     mengen (max. Pkw-Kofferraumfüllung) entgegen genommen. Beachten Sie beim Transport
     die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 519).

     WIE? Das Material muss staubdicht, am besten in reißfeste Kunststoffsäcke verpackt, ange-
     liefert werden. Auf den Deponien stehen spezielle Behälter für asbesthaltige Abfälle bereit.

     WISSENSWERTES: Die Asbestabfälle dürfen weder zerkleinert, zerbrochen, gesägt oder
     gesäubert werden. Hierbei werden Asbestfasern freigesetzt, die Krebs verursachen können.
     Gegenstände, die schwach gebundene Asbestfasern enthalten, wie z.B. Asbest aus Nacht-
     speicheröfen, Asbestpappen, asbesthaltige Fußbodenbeläge oder Gewebe und Textilien,
     werden auf den Deponien im Rems-Murr-Kreis nicht angenommen. Die Entsorgung und
     ggf. der Ausbau müssen von einer Fachfirma übernommen werden.
Weitere Informationen zu den Anlieferungsbedingungen:
www.awg-rems-murr.de, Tel. 07151/501-9536

BATTERIEN
     Verbrauchte Batterien, alte Akkus und Knopfzellen

     WOHIN? Jedes Geschäft, welches Batterien verkauft nimmt diese kostenlos zurück. Auch
     auf den Deponien, den Recyclinghöfen, den Problemmüllstellen und dem Umweltmobil wer-
     den Batterien angenommen. Es können nur haushaltsübliche Mengen abgegeben werden.

     SONSTIGES: Autobatterien werden am besten bei den Kfz-Werkstätten zurückgegeben,
     können aber auch auf die Deponien und Problemmüllsammelstellen gebracht werden.

     WISSENSWERTES: Altbatterien und verbrauchte Akkus enthalten Schadstoffe. Daher
     dürfen diese auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden.

BAUSCHUTT/MINERALISCHE ABFÄLLE
     Fliesen oder Ziegel, Bodenplatten, Bausteine, Mörtelreste, Waschbecken oder
     Toilettenschüsseln, Tontöpfe, Porzellan oder Steingut, aber auch das alte Aquarium

     10
WOHIN? Bis zu einer maximalen Menge von einer Tonne wird Bauschutt auf allen Deponien
im Kreis angenommen.

WIE? Das Material darf keinerlei Störstoffe wie z.B. Öl-, Teer- oder Asbestbestandteile,
Holz, Papier, Kunst- oder Dämmstoffe enthalten.

SONSTIGES: Bei Mengen über einer Tonne oder bei belastetem Bauschutt muss vorab
die AWG kontaktiert werden (Tel. 07151/501-9526). Die Anlieferung ist nur nach Absprache
und nur auf der Deponie Backnang-Steinbach möglich. Falls nicht klar ist, ob der Bauschutt
belastet ist, muss dieser zunächst untersucht werden.
                   Bauschutt kann auch über private Bauschuttverwerter entsorgt werden.

                                                                     BAUSTELLENABFÄLLE
Abfälle, die beim Bau, Umbau oder sonstigen Renovierungsmaßnahmen anfallen,
wie z.B. Leisten, Baustyropor, Folien oder Kunststoffteile

WOHIN? Baustellenabfälle können auf allen vier Deponien im Rems-Murr-Kreis angeliefert
werden.

WIE? In den Baustellenabfällen dürfen keine asbesthaltigen Materialien, keine mineralischen
Abfälle wie Steine oder Ziegel, Fenster, Holz aus Außenanlagen und dergleichen enthalten sein
(siehe auch Bauschutt, Altholz).

WISSENSWERTES: Fragen sie auch beim Baustofflieferanten nach: Oft nehmen diese
Folien oder Paletten kostenlos wieder zurück.
       Baustellenabfälle können auch über private Verwertungsfirmen entsorgt werden.

                                                                                 BIOABFÄLLE
Gemüse- und Obstabfälle (auch Zitrusfrüchte), Kaffee- und Teesatz einschließlich
Filter und Beutel sowie sonstige feste Speise- und Lebensmittelreste (auch Fleisch
und Knochen), Garten- und Grünabfälle. Kleintierstreu nur dann, wenn es aus
Holzspänen, Stroh oder Maisstärke besteht.

WAS NICHT? Restmüll aller Art, wie z.B. Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenkippen,
Asche, Windeln, Tierkot, mineralische Abfälle wie Steine, Hydrokultur-Substrat, mineralisches
Tierstreu und Tierkadaver, Metall- und Kunststoffverpackungen (vor allem Plastikbeutel).

WOHIN? Biologische Abfälle müssen vom restlichen Abfall getrennt entsorgt werden. Sie
können auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden.
Die gemeinsame Nutzung einer Biotonne mit dem direkten Nachbarn (Müllgemeinschaft)
ist möglich.

                                                                                          11
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS                                                                    ®

   WIE? Bioabfälle packt man am besten in Tüten aus Kraftpapier
   oder Zeitungspapier. Die Nutzung sogenannter „kompostierba-
   rer Folienbeutel“ ist nur dann möglich wenn auf den Tüten das
   „Keimlingssymbol“ aufgedruckt ist. Die Bioabfälle auf keinen Fall in
   Plastiktüten füllen.                                                        kompostierbar

   SONSTIGES: Wurde die Biotonne wegen einer Fehlbefüllung nicht geleert, gibt es die
   Möglichkeit, die Biotonne gebührenpflichtig bei der nächsten Restmüllabfuhr bereit zu stel-
   len. Hierfür wird eine Biotonnenbanderole benötigt (s. Seite 32).

   WISSENSWERTES: Während der Sommermonate von Mitte Mai bis Ende Oktober
   werden die Biotonnen wöchentlich, in der restlichen Zeit alle zwei Wochen geleert.
   Für Mehrmengen an Bioabfall gibt es bei den Verkaufsstellen (Seite 34) entsprechende
   Bioabfallsäcke. Nur diese werden am entsprechenden Abfuhrtag mitgenommen. Andere
   Säcke oder sonstige Behältnisse werden weder mitgenommen noch entleert.

   Gewerbebetriebe können auf Antrag ebenfalls an der Biomüllsammlung teilnehmen.
   Allerdings nur dann, wenn sie an den Rems-Murr-Kreis Abfallentsorgungsgebühren zahlen.
   Es dürfen aber nur haushaltsübliche Bioabfälle pflanzlichen Ursprungs entsorgt werden.

CDs / DVDs
    CDs und DVDs (ohne Hüllen)

   WOHIN? gebührenfreie Anlieferung auf allen Recyclinghöfen und Deponien im Rems-
   Murr-Kreis.

   WISSENSWERTES: CD- oder DVD-Hüllen ohne Inhalt können gebührenfrei auf den
   Deponien oder Recyclinghöfen abgegeben oder über die Gelbe Tonne entsorgt werden. CDs
   mit brisanten Inhalten sollten geschreddert oder zerschnitten werden. Disketten, Video- und
   Musikkassetten, Ton- und Datenbänder können im Restmüll entsorgt werden.

DRUCKERPATRONEN
   Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Farbtoner, Trommeleinheiten, Faxpatronen,
   Fixiereinheiten

   WOHIN? Teilweise bieten Hersteller und Händler einen Rücknahmeservice an. Auf allen
   Deponien und Recyclinghöfen stehen sogenannte „Rote Tonnen“ für die gebührenfreie
   Sammlung von Druckerpatronen etc. bereit.

   WISSENSWERTES: Wer die „Rote Tonne“ nutzen möchte, sollte die Patronen nach
   Möglichkeit in der Umverpackung (nur Folie, kein Karton) vorsichtig in die Tonne einfüllen. Die
   zu entsorgenden Materialien sollten nicht geworfen werden, um Bruch- und Staubentwicklung
   zu vermeiden und die Wiederverwendung nicht zu erschweren.

   12
ERATUNG:
 EIN TIPP DER ABFALLB
                        nell gehen
 Wenn‘s besonders sch
                         gebot der
 soll, nutzen Sie das An
                       ite 8).
 Express-Abholung (Se                                               ELEKTROALTGERÄTE
Waschmaschinen, Elektroherde, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Staubsauger, Fern-
seher, Computer und Bildschirme, Hi-Fi-Geräte, Telefone/Handys, Kaffeemaschinen,
Toaster, Rasierer, elektrische Spielzeuge und Werkzeuge

WOHIN? Gebührenfreie Abholung von Großgeräten, höchstens zweimal im Jahr
(Anforderungskarten in dieser Broschüre). Gebührenfreie Abgabe von Groß- und Kleingeräten
auf den Deponien. Kleingeräte werden auch auf allen Recyclinghöfen angenommen. Für
die Anlieferung von Großgeräten beachten Sie bitte die Angaben auf Seite 24. Nur auf
manchen Recyclinghöfen werden Großgeräte angenommen. Generell werden auf den
Recyclinghöfen Kühl- und Klimageräte sowie Ölradiatoren nicht angenommen.

SONSTIGES: Elektroaltgeräte aus Gewerbebetrieben müssen über Fachfirmen entsorgt
werden (außer haushaltsübliche Geräte). Zur Entsorgung von Nachtspeicheröfen beachten
Sie die Hinweise auf Seite 17.
                                                         Nähere Infos, Tel. 07151/501-9536

WISSENSWERTES: Die Anforderungskarten in dieser Broschüre gelten für die
Elektroaltgeräte-Abholung und für die Abholung von Metallschrott. Wer Elektroaltgeräte
und Metallschrott gleichzeitig zu entsorgen hat, braucht keine zwei Karten auszufüllen
(sofern nicht mehr als 2 m³ zu entsorgen sind). Beachten Sie auch die Hinweise auf Seite 8.

                                                                  ENERGIESPARLAMPEN
                                   Energiesparlampen, LED-Spots, Leuchtstofflampen

WOHIN? Gebührenfreie Abgabe an Deponien, Recyclinghöfen, Problemmüllsammelstellen
und am Umweltmobil. Teilweise findet man im Handel entsprechende Sammelboxen.
Leuchtstoffröhren können aus Platzgründen nur auf den Deponien oder Problemmüll-
sammelstellen abgegeben werden.

SONSTIGES: Herkömmliche Glüh- und Halogenlampen dürfen mit dem Restmüll ent-
sorgt werden, keinesfalls aber Leuchtstofflampen.

                                                                                        13
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS

ERDAUSHUB
   Erde aus Baumaßnahmen, wie z.B. Mutterboden, Grasboden und Erdaushub ohne
   Fremd- und Schadstoffe

   WOHIN? Alle vier Deponien im Kreis nehmen Erdaushub bis zu einer Menge von maximal
   einer Tonne an. Es gilt derzeit ein Pauschalpreis von 18,90 Euro incl. MwSt..

   SONSTIGES: Soll mehr als eine Tonne entsorgt werden oder enthält die Erde Schadstoffe
   (z.B. auf Grund der vorherigen Nutzung des Geländes), muss vorab die AWG kontaktiert
   werden (Tel. 07151/501-9526). Eine Anlieferung ist nur auf der Deponie Backnang-Steinbach
   möglich. Belastete Erde muss im Zweifel untersucht werden.

   WISSENSWERTES: Unbelasteter Erdaushub kann auch auf der AWG-Internetseite
   (Fundgrube) angeboten werden.

GELBE TONNE
   Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen, wie zum Beispiel
   Waschmittelflaschen, Plastiktuben, leere Spraydosen, Milch- und Saftkartons,
   Vakuumverpackungen, Styroporverpackungen für Obst, Gemüse oder Fleisch

   WOHIN? Verkaufsverpackungen gehören in die Gelbe Tonne, können aber auch gebüh-
   renfrei auf den Deponien und Recyclinghöfen abgegeben werden.

   SONSTIGES: Was in die Gelbe Tonne kommt, muss leer sein. Ein Ausspülen ist nicht
   erforderlich, eine grobe Reinigung ist ausreichend. Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff
   wie Spielzeug, Schüsseln, Kleiderbügel oder Putzeimer haben in der Gelben Tonne nichts
   verloren. An den vier Deponien ist eine gebührenfreie Abgabe möglich (siehe auch Seite 16).
   Baustyropor oder Abdeckfolie gehören zum Restmüll bzw. zum Baustellenabfall. Pizzakartons
   oder sonstige Kartonverpackungen gehören zum Altpapier.

   WISSENSWERTES: Mehr Informationen zum Verpackungsrecycling finden Sie auch im
   Internet unter www.recycling-fuer-deutschland.de

GLAS
   Getränkeflaschen, Konservengläser, Marmeladengläser, Einmachgläser

   WAS NICHT? Porzellan, Keramik, feuerfestes Glasgeschirr, Trinkgläser, Fenster- oder
   Spiegelglas, Glühlampen, Weihnachtsbaumkugeln, Behältnisse aus Bleikristall wie Blumen-
   vasen, Aschenbecher o.ä.

   WOHIN? In allen Städten und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis gibt es Altglascontainer. Eine
   Auflistung der Standorte findet man auf der Internetseite der AWG (www.awg-rems-murr.de).

   14
SONSTIGES: Die Glasbehälter bitte getrennt nach Farben in die Container einwerfen.
Blaues und andersfarbiges Glas gehört in die Grünglascontainer. Die Behälter sollten leer,
die Verschlüsse entfernt sein. Aus Rücksicht auf die Anwohner wird darum gebeten, die
Einwurfzeiten zu beachten.

WISSENSWERTES: Mehr Informationen zum Glasrecycling finden Sie auch im Internet
unter www.was-passt-ins-altglas.de

                                                                                  GRÜNGUT
                                           Heckenschnitt, Gras, Äste, Reisig und Laub

WAS NICHT? Wurzelstümpfe, Starkholz (mehr als 15 cm Durchmesser), Grasboden,
Bioabfälle

WOHIN? Gebührenfreie Abgabe bis zu einer Menge von 2 m³ auf den Deponien und
Häckselplätzen sowie auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal (Öffnungszeiten
beachten!), Mehrmengen werden berechnet. Straßensammlung von Grüngut zweimal
im Jahr. Die Termine können im jeweiligen Entsorgungskalender nachgelesen werden.
Bereitstellung von maximal 2 m³.

SONSTIGES: Für die Grüngut-Straßensammlung gelten folgende Regeln: Einzelstücke
dürfen maximal 1,5 Meter lang sein und einen Durchmesser von 15 cm nicht überschrei-
ten. Grüngut wird nur gebündelt mitgenommen. Laub, Rasenschnitt und ähnliches kann in
Kraftpapiersäcken oder Kartons ohne Metallklammern oder Klebebänder bereitgestellt werden.

WISSENSWERTES: Ungebündeltes Grüngut und gefüllte Plastiksäcke werden bei der
Straßensammlung nicht mitgenommen. Plastiksäcke werden auch nicht ausgeleert.

                                                                                        HOLZ
                                 Holzmöbel, Kisten, Bretter, Möbelteile, Spanplatten

WOHIN? Alte Möbel oder Möbelteile aus dem Innenbereich können als Sperrmüll
entsorgt werden (Seite 20). Sonstige Hölzer können gegen Gebühr auf den Deponien
angeliefert werden.

SONSTIGES: Behandelte Hölzer wie z.B. Holzfenster, Holz aus Außenanlagen, Außen-
türen, behandelte Weinbergpfosten, Pergolen, Palisaden, Jägerzäune u.ä. müssen auf
den Deponien gegen Gebühr in gesonderten Containern entsorgt werden. Bei der
Sperrmüllabfuhr werden diese Hölzer nicht mitgenommen.

        Altholz kann auch über Containerdienste oder Altholzverwerter entsorgt werden.

                                                                                       15
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS

KUNSTSTOFFE, HOCHWERTIG
   Klappboxen, Wäschekörbe, Schüsseln, Eimer, Gießkannen, Fässer, Regentonnen,
   Blumentöpfe, Kinderspielzeug aus Plastik, Mülltonnen, Garten- und Plastikmöbel

   WAS NICHT? Verkaufsverpackungen, Restmüll wie Bodenleisten, Rollläden, Rohre,
   Schläuche, Kunststoffnetze, Helme, Fußbälle, Kfz-Teile, Baustyropor, Problemmüll wie
   Farbeimer und Ölkanister, Kinderspielzeug mit Elektronik

   WOHIN? Gebührenfreie Anlieferung auf den vier Deponien im Rems-Murr-Kreis. Die
   Anlieferung auf den Recyclinghöfen ist nicht möglich.

   SONSTIGES: Nicht jeder Kunststoff kann recycelt werden. Wenden Sie sich im Zweifel
   vor der Anlieferung an die AWG.

KÜHLGERÄTE, KLIMAGERÄTE UND ÖLRADIATOREN
   Kühlschränke, Gefrierschränke und -truhen, Klimageräte, Ölradiatoren

   WOHIN? Gebührenfreie Abholung, höchstens zweimal im Jahr (Anforderungskarten in
   dieser Broschüre). Beachten Sie bei Beantragung einer Abholung die Hinweise auf Seite 8.
   Gebührenfreie Abgabe auf den Deponien (nicht an den Recyclinghöfen).

   SONSTIGES: Gewerbespezifische Kühlgeräte (Kühltheken, Verkaufstruhen) müssen in
   Eigenregie über private Fachfirmen entsorgt werden.

   WISSENSWERTES: Kühl- und Klimageräte sowie Ölradiatoren enthalten gefährliche
   Stoffe. Achten Sie bei der Bereitstellung darauf, dass die Flüssigkeitskreisläufe nicht
   beschädigt werden. Kontrollieren Sie insbesondere die Ölradiatoren. Diese werden nur
   abgeholt, wenn kein Öl austreten kann, die Radiatoren dürfen bei der Abholung also
   nicht undicht sein. Sollte dies der Fall sein, muss das Öl vorab aus dem Gerät entfernt und
   getrennt entsorgt werden. Das restentleerte
   Gerät kann dann an einer der Deponien                                        ERATUNG:
   abgegeben werden.                                   EIN TIPP DER ABFALLB
                                                                              nell gehen
                                                       Wenn‘s besonders sch
                                                                               gebot der
                                                       soll, nutzen Sie das An
                                                                             ite 8).
                                                        Express-Abholung (Se
METALLSCHROTT
   Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Metall, wie beispielsweise Fahrräder,
   Wäscheständer, Metallregale, Boiler, Felgen ohne Reifen, Heizkörper, Gasherde,
   Ofenrohre, Öfen usw.

   16
WOHIN? Gebührenfreie Abholung größerer Metallgegenstände, höchstens zweimal
im Jahr (Anforderungskarten in dieser Broschüre). Beachten Sie bei Beantragung einer
Abholung die Hinweise auf Seite 8. Gebührenfreie Abgabe auf den Deponien oder
Recyclinghöfen.

SONSTIGES: Die Abholung kleinerer Metallgegenstände, wie Besteckteile oder
Schrauben, ist nicht möglich. Auf den Deponien und Recyclinghöfen werden diese
gebührenfrei angenommen.

WISSENSWERTES: Die Anforderungskarten für die Metallschrott-Abholung gelten
auch für die Abholung von Elektroaltgeräten. Sofern Metall und Elektrogeräte gleichzeitig
zu entsorgen sind und die abzuholende Menge 2 m³ nicht übersteigt, müssen keine zwei
Karten aufgefüllt werden. Beachten Sie auch die Hinweise auf Seite 8.

                                                                             MINERALFASERN
Dämmstoffe wie Glaswolle, Mineralwolle, Steinwolle, textile Glas- oder Keramikfasern

WOHIN? Auf den Deponien Kaisersbach, Schorndorf und Winnenden wird maximal eine
Pkw-Kofferraumfüllung entgegen genommen. Größere Mengen können nur auf der
Deponie Backnang-Steinbach angeliefert werden.

SONSTIGES: Für Mineralfaserabfälle gelten die gleichen Anlieferbedingungen wie für
asbesthaltige Baustoffe (s. Seite 10). Achten Sie auf alle Fälle auf die staubdichte Verpackung.

                                                                      NACHTSPEICHERÖFEN
                              Nachtspeicherheizungen, Nachtstromspeicherheizungen,
                                                      Niedertarif-Speicherheizungen

WOHIN? Speicherheizgeräte werden gebührenfrei auf der Deponie „Eichholz“ in
Winnenden angenommen.
Mineralfasern
SONSTIGES: Vor der Abgabe auf der Deponie muss die Entsorgung der Geräte schriftlich
bei der AWG beantragt werden. Nähere Informationen unter Tel. 07151/501-9536 oder auf
der AWG-Internetseite www.awg-rems-murr.de.

WISSENSWERTES: Speicherheizgeräte älteren Baujahrs können schwach gebundenes
Asbest, Speichersteine mit hohen Chromatgehalten und PCB-haltige elektrische Bauteile
enthalten. Alle drei Schadstoffe gelten als krebserregend. Bauen Sie die Öfen daher nicht
selbst auseinander, sondern wenden sich an eine Fachfirma. Wer Hersteller, Baujahr,
Gerätetyp und Seriennummer seines Gerätes weiß, kann beim jeweiligen Energieversorger
nachfragen, ob der verwendete Ofen Asbest enthält.

                                                                                             17
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS

PAPIER / KARTONAGEN
     Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Briefe, Bücher, Schulhefte, Geschenkpapier,
     unbeschichtete Schachteln aus Karton wie z.B. Zahnpastaverpackungen, Medi-
     kamentenschachteln, Cornflakes-Schachteln usw.

     WAS NICHT? Beschichtete oder verschmutzte Papiere, Milch- und Saftkartons, Akten-
     ordner, Tapeten, Einweggeschirr aus Pappe, Papiertaschentücher / Hygienepapiere, Fotos,
     Pergamentpapier, Kohle- und Durchschlagpapier.

     WOHIN? Altpapier und Kartonagen können in der Blauen Altpapiertonne oder den
     Depotcontainern in den Städten und Gemeinden entsorgt werden. Eine gebührenfreie
     Abgabe ist auch auf den Deponien und Recyclinghöfen möglich. Von Zeit zu Zeit bieten
     auch Vereine sogenannte Straßensammlungen für Altpapier an.

     SONSTIGES: Papierschnitzel nicht lose in die Altpapiertonne werfen, sondern vorab
     in Papiertüten füllen. Das Gleiche gilt für die Anlieferung auf den Recyclinghöfen oder
     Deponien. Entsorgen Sie Papier und Kartons bitte nicht in der Gelben Tonne.

     WISSENSWERTES: Neben den Altpapiertonnen abgestellte Kartonagen oder Altpa-
     pierbündel werden bei der Leerung nicht mitgenommen.

PHOTOVOLTAIKMODULE / PHOTOVOLTAIKZELLEN
     In Elektrogeräte integrierte Photovoltaikzellen, Photovoltaikmodule von Hausdächern

     WOHIN? In Elektrogeräte eingebaute Photovoltaikzellen können mit dem gesamten Gerät
     als Elektroschrott entsorgt werden (s. Seite 13). Müssen Photovoltaikmodule von Hausdächern
     entsorgt werden, kann man sich zunächst an den Installateur oder Hersteller wenden. Eine
     kostenfreie Anlieferung ist auf der Deponie „Eichholz“, Winnenden möglich.

     SONSTIGES: Vor Abgabe der Module auf der Deponie in Winnenden ist eine schriftliche
     Beantragung bei der AWG erforderlich. Ein entsprechendes Formular steht auf der AWG-
     Internetseite bereit (www.awg-rems-murr.de - Service - Formulare). Auf der Deponie
     stehen Sammelbehälter für siliziumbasierte Module oder Module auf der Basis von Halb-
     leiterelementen bereit.

     WISSENSWERTES: Aus Kapazitätsgründen werden auf der Deponie je Anlieferung
     maximal 40 Module entgegen genommen. PV CYCLE bietet einen Vorort-Abholservice für
     die Entsorgung größerer Mengen. Sie können sich über die Modalitäten direkt bei PV CYCLE
     informieren (www.pvcycle.org).

Weitere Informationen zur Entsorgung
von Photovoltaikmodulen: Tel. 07151/501-9534

     18
PROBLEMABFÄLLE
Altlacke und -farben, Holzschutzmittel, Hobby- und Laborchemikalien, Pflanzen-
schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel, quecksilberhaltige
Mess- und Schaltgeräte (z.B. Thermometer), Rost- und Frostschutzmittel,
Energiesparlampen, Leuchtstofflampen

WAS NICHT? Feuerlöscher, Gasflaschen, Asbestzement-Gegenstände, explosive Stoffe,
Munition u.ä. müssen gesondert entsorgt werden. Infos bei der AWG.

WOHIN? Problemabfälle können in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei an den
Problemmüllsammelstellen Waiblingen, Winnenden, Backnang und Urbach (s. Seite 27)
oder am Umweltmobil abgegeben werden. Die Termine und Haltestellen des Umweltmobils
finden Sie auf Seite 28.

SONSTIGES: Wer mehr als haushaltsübliche Mengen zu entsorgen hat, wendet sich an
die AWG. Kontakt: Tel. 07151/501-9532.

WISSENSWERTES: Altöl wird dort zurückgenommen, wo neues Motoröl verkauft
wird. Medikamente und ausgetrocknete Farben dürfen in den Restmüll, leere und trockene
Farbbehälter in die Gelbe Tonne.

                                                                                RESTMÜLL
n Hygieneartikel, Taschentücher, alte Zahnbürsten, Watte,
  Wattestäbchen, Windeln, Verbandsmaterial
n Tapetenreste, Kohle- und Blaupapier, Glühbirnen
  (nicht: Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren)
n Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenkippen, Asche
n Einwegstifte, Feuerzeuge, Kleiderbügel
n Stoffreste, alte, unbrauchbare Kleider, Taschen, Gürtel,
  Schuhe, alte Putzlappen
n Alte Fotos, Dias, Kassetten, Kinderspielzeug

WAS NICHT? Abfälle, für die es Verwertungsmöglichkeiten gibt (siehe Abschnitte zur
Abfalltrennung)

WOHIN? Restmülltonnen gibt es in vier verschiedenen Größen (60 l, 80 l, 120 l und
240 l). Die 60 und 80 Liter Tonnen werden entweder 2- oder 4-wöchentlich geleert. Den
Leerungsrhythmus legen Sie selbst durch den Kauf der entsprechenden Gebührenmarke
fest. Für die 120 und 240 Liter Tonnen wird nur eine 2-wöchentliche Leerung angeboten. In
Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebetrieben kann der Restmüll auf Antrag über 770 oder
1.100 Liter-Container entsorgt werden.

                                                                                      19
ABFALLTRENNUNG IM REMS-MURR-KREIS

     SONSTIGES: Ohne gültige Gebührenmarke werden die Tonnen nicht geleert. Die Ge-
     bührenmarke ist jeweils auf dem Tonnendeckel aufzukleben. Die Marken gelten jeweils
     bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.

     WISSENSWERTES: Jeder Haushalt oder Gewerbebetrieb muss zur Entsorgung von
     Restmüll ein Abfallgefäß zur Verfügung haben und nutzen. Personen die auf dem gleichen
     oder einem angrenzenden Grundstück wohnen können Abfallbehälter gemeinschaftlich
     nutzen (Müllgemeinschaft) Für gelegentliche Mehrmengen gibt es bei den Verkaufsstellen
     (Seite 34) gebührenpflichtige Restmüllsäcke zu kaufen. Einfach am jeweiligen Leerungstag
     neben die Restmülltonne stellen. Andere Müllsäcke werden nicht mitgenommen.

SPERRMÜLL
     Sperrige, haushaltstypische Gegenstände, die auch zerkleinert nicht in die
     Restmülltonne passen, wie z.B. Möbel, Regalbretter, Plastikwäschekörbe,
     Matratzen, Teppiche, Teppichböden, Koffer (leer und offen), Skier, Schlitten,
     größere Plastikspielzeuge, auch Bobby-Cars u.ä., Spiegel oder Glasplatten von
     Möbeln, Laminat

     WAS NICHT? Restmüll in Tüten wird bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Ab-
     fälle aus Gebäuderenovierungen, wie z.B. Fenster oder Außentüren, Metallschrott oder
     Elektroaltgeräte. Mineralische Abfälle, wie Waschbecken oder Glastüren, behandeltes Holz
     aus Außenanlagen (Jägerzäune, Palisaden, Weinbergpfosten u.ä.).

     WOHIN? Gebührenpflichtige Abholung (15 Euro). Maximal 2 m³, höchstens zweimal im
     Jahr (s. auch Seite 8). Sperrmüll kann auch direkt auf einer der Deponien im Kreis angeliefert
     werden (ebenfalls gebührenpflichtig).

     SONSTIGES: Beim Sperrmüll zu entsorgendes Altholz wird separat gesammelt. Stellen Sie
     Altholzteile daher getrennt vom restlichen Sperrmüll bereit. Geben Sie bei der Beantragung
     einer Sperrmüllabfuhr Ihr Buchungskennzeichen an. Dieses finden Sie auf dem jährlichen
     Gebührenbescheid des Landratsamtes (Geschäftsbereich Abfallwirtschaft).

     WISSENSWERTES: Sofern Gewerbebetriebe Abfallentsorgungsgebühren an den Land-
     kreis zahlen, können auch sie das Angebot der Sperrmüllabfuhr nutzen.

Beachten Sie sowohl zur Abholung als auch zur Direktanlieferung
von Sperrmüll unbedingt die Hinweise auf Seite 8.

                                                                             ERATUNG:
                                                       EIN TIPP DER ABFALLB
                                                                            Vollservice der
                                                       Kennen Sie schon den
                                                                              Infos hierzu
                                                       Firmen Kurz und Schäf?
                                                       gibt es auf Seite 9.

     20
KOMPOST

Kompost fördert das Pflanzenwachstum und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Er dient zum
Beispiel der Auflockerung des Bodens und der Verbesserung der Wasserspeicherkapazität.
Als Pflanzendünger ist Kompost gut geeignet.

Biokompost wird aus Bioabfällen hergestellt. Er enthält alle Haupt- und Spurennähr-
stoffe, die Pflanzen für ein gesundes Wachstum benötigen und ist sowohl bei der
Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal als auch auf der Deponie Backnang-
Steinbach erhältlich. Der AWG-Biokompost ist mit dem RAL-Gütezeichen Kompost
des Güteausschusses der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) ausgezeichnet. Dies
gewährleistet, dass nur geeignete und unbedenkliche Ausgangsstoffe verwendet und
die hohen Anforderungen an die Behandlung erfüllt werden. Tipps zur Anwendung von
Kompost im Hobbygarten können bei der AWG angefordert werden.

Grünkompost wird aus Zweigen, Ästen, Laub und ähnlichem hergestellt. Er ist besonders
zur Auflockerung des Bodens oder als Abdeckmaterial geeignet. Grünkompost ist auf den
Deponien in Kaisersbach, Schorndorf und Winnenden erhältlich.

Preise für Grünkompost auf den Deponien

Abholung                                     Größere Mengen
mit PKW 		                         3E        Bis zu 5 m³            je m³    10,50 E
mit Anhänger 		                    6E        Mehr als 5 m³          je m³        8E
Größere Kompostmengen können bei Bedarf aufgeladen werden.

                                                                                   21
SERVICEANGEBOTE                                 VERSCHENKEN STATT WEGWERFEN

     Fundgrube
     Gut erhaltene Gegenstände, wie z.B. Möbel, Spielzeuge, Bücher, Geschirr, Bilder, Stoffe,
     Tischdecken usw. können über die AWG-Fundgrube verschenkt werden. Entsprechende
     Formulare gibt es in den wöchentlich erscheinenden Wochenblättern. Es reicht aber auch eine
     Postkarte oder eine E-Mail an die AWG mit den entsprechenden Angaben. Die Veröffentlichung
     ist kostenlos. Nicht angeboten werden dürfen Tiere, Fahrzeuge, asbesthaltige oder gefährliche
     Gegenstände. Zusätzlich zum Wochenblatt gibt es die Internet-Fundgrube. Allerdings erschei-
     nen die Angebote der Internet-Fundgrube nicht automatisch in den Wochenblättern. In der
     Internet-Fundgrube gibt es auch die Möglichkeit Gesuche einzustellen.

Kontakt Tel. 071 51/501-9539 , Fax 071 51/501-9551
www.awg-rems-murr.de>Service>Fundgrube

     Warentauschtage
     Einige Vereine und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis bieten regelmäßig sogenannte
     Warentauschtage an. Gut erhaltene Gegenstände, wie z.B. Geschirr, Küchengeräte, Spiel-
     zeug, Bücher u.ä., können dort kostenlos abgegeben werden. Meist dürfen im Gegenzug
     Gegenstände kostenlos wieder mitgenommen werden. In der Regel dürfen auch diejenigen,
     die nichts gebracht haben, mitnehmen so viel sie wollen.

Infos und Termine: www.awg-rems-murr.de>Service>Warentauschtage

     Gebrauchtwarenkaufhäuser / Sachspenden für soziale Einrichtungen
     Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände, wie Hausrat, Wohnaccessoires, Kinderspielzeug,
     funktionierende Elektrokleingeräte u.ä., können bei Gebrauchtwarenkaufhäusern oder sozi-
     alen Einrichtungen abgegeben werden. Zum Teil werden auch gut erhaltene Kleidungsstücke,
     Bücher oder Möbel angenommen. Vor Abgabe von Sachspenden sollte bei den jeweiligen
     Einrichtungen nachgefragt werden, was genau abgegeben werden kann.

     Nachfolgend Adressen möglicher Annahmestellen im Rems-Murr-Kreis:

     Diakonie Stetten Sachspendenabteilung
     Schlossberg 34, 71394 Kernen, Tel. 07151 / 9531-2298, sachspenden@diakonie-stetten.de
     Erlacher Höhe Strandgut - Möbel & Mehr
     Hohenstaufenstr. 9 (Schock-Areal), 73614 Schorndorf, Tel. 07181 / 994 3875
     SoWas Soziales Warenhaus
     Theodor-Körner-Str. 1, 71522 Backnang, Tel. 07191 / 3419-148
     Waiblinger Dienste Gebrauchtwarenhaus
     Schorndorfer Str. 66, 71332 Waiblingen, Tel. 07151 / 986169-0

     22
REPAIR-CAFÉS

Leider landen in der heutigen Zeit viele Dinge im Müll, die nach einer Reparatur weiter ver-
wendet werden könnten. Aber nicht jeder hat das Talent zum Reparieren. Hier setzt die Idee
der Repair-Cafés an: Bei den Treffs kommen verschiedenste Personen zusammen – diejeni-
gen, die gerne basteln und tüfteln und diejenigen, die defekte Dinge gerne weiter verwen-
den würden, aber nicht wissen, wie man die Gegenstände reparieren kann. Mittlerweile gibt
es im Rems-Murr-Kreis sechs Repair-Cafés. Jeder ist bei den Treffs willkommen, frei nach
dem Motto „Jeder hilft jedem“.

Die Repair-Cafés sind auf Anregung der Initiative KliK (Klimafreundlich-Konkret im Alltag
CO2 einsparen) entstanden. Weitere Informationen über die Initiative finden Sie auch im
Internet unter www.klik-co2.de.

Hier finden Sie die Ansprechpartner der jeweiligen Repair-Cafés:

Ort                    Räumlichkeiten                 Ansprechpartner

Plüderhausen Offene Werkstatt                         Thomas Küssner
		           Schulstr. 44                             thomaskuessner@t-online.de
			                                                   Tel. 07181 / 88 117

Schorndorf VHS Werkstätten                            Martin Thomä
		         Hammerschlag 8                             m.thomae@t-online.de
			                                                   Tel. 07181 / 52 28

Waiblingen             Familienbildungsstätte         Uta Stolz
		                     KARO                           uta.stolz@fbs-waiblingen.de
		                     Alter Postplatz 17             Tel. 07151 / 982 248 939

Weinstadt              Kurt-Dobler-Saal          Alexander Harm
		                     Poststr. 15/3 oder        repaircafe.weinstadt@outlook.de
		                     Columbus-Begegnungsstätte Tel. 07151 / 16 78 993
		                     Luitgardstr. 20

Weissach im Tal Bazärle                               Silke Müller-Zimmermann
		              Friedensstr. 2                        smuezi@gmx.de
			                                                   Tel. 07191 / 300 784

Winterbach Talstr. 8/1                                Carsten Bühlweiler
			                                                   buehlweiler@ev-kirche-winterbach.de
			                                                   Tel. 07181 / 994 544

Die jeweiligen Termine finden Sie auf der Internetseite der AWG unter
Service>Repair-Cafés.

                                                                                         23
RECYCLINGHÖFE

   Folgende Wertstoffe können in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei auf den Recyclinghöfen
   angeliefert werden: Metallschrott, Kartonagen und Papier, Gelbe Tonne-Verpackungsmaterial,
   Energiesparlampen (keine Leuchtstoffröhren), Glasflaschen, Korken, Haushaltsbatterien, CDs
   und DVDs. In Kernen, Murrhardt und Welzheim außerdem Grüngut bis zu einer Menge von
   2 m³. Kleinere Elektroaltgeräte werden auf allen Recyclinghöfen angenommen. Großgeräte
   wie Waschmaschinen, Trockner, Herde, Röhren-Bildschirme u.ä. können nur auf bestimm-
   ten Höfen (s. unten) angeliefert werden. Nicht angenommen werden z.B. Haus- und
   Sperrmüll, Kunststoffe, Kühlgeräte, Bauschutt, Holz, Autobatterien und Problemabfälle.
   Größere Mengen von Wertstoffen aus Gewerbebetrieben müssen zu den Deponien im Kreis
   gebracht oder über entsprechende Firmen der Verwertung zugeführt werden.

   Informationen zur Anlieferung / Adressen und Öffnungszeiten
   n   Die Wertstoffe müssen vom Anlieferer selbst ausgeladen werden.
   n   Die Mitnahme von Wertstoffen auf den Recyclinghöfen ist untersagt.
   n   Anlieferer größerer Mengen können an die Deponien verwiesen werden.
   n   Das Betreten außerhalb der Öffnungszeiten sowie das Abstellen von Wertstoffen oder Ab-
       fällen im Umfeld der Recyclinghöfe ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

   ANNAHME VON GROSSGERÄTEN
   KERNEN-ROMMELSHAUSEN
        (mit Grüngutannahme)                                  KEINE ANNAHME VON GROSSGERÄTEN
        Seestr. 48, Bauhofgelände,
        Mi: 14.00 – 18.00 Uhr, Sa: 9.00 – 15.00 Uhr           UND RÖHRENBILDSCHIRMEN
   KORB                                                       BACKNANG
        Brucknerstr., beim Festplatzgelände,                   	Theodor-Körner-Str. 51, Richtung Viadukt,
        jeden 1. und 3. Sa: 8.00 – 12.00 Uhr                     Di: 9.00 – 12.00 Uhr,
                                                                 Fr: 14.00 – 17.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr
   MURRHARDT (mit Grüngutannah­me)
        Firma Schäf, Weimarer Str. 1,                         LEUTENBACH
        Fr: März – Okt. 13.00 – 18.00 Uhr,                      Im Grund 3, Bauhofgelände,
        Fr: Nov. – Feb. 12.00 – 17.00 Uhr                        Sa: 9.00 – 11.00 Uhr
   PLÜDERHAUSEN                                               REMSHALDEN-GRUNBACH
        Kantstr. 12, Bauhofgelände,                              Waiblinger Str. 10, beim Bauhof,
        Fr: 14.30 – 17.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr              Sa: 8.30 – 11.30 Uhr
   WAIBLINGEN                                                 SCHORNDORF
        Düsseldorfer Str. 10, Di: 14.00 – 18.00 Uhr,             Vorstadtstr. (neben 53),
        Fr: 13.00 – 18.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr              Zufahrt neben Bierakademie,
                                                                 Do: 14.00 – 17.30 Uhr, Sa: 8.00 – 11.30 Uhr
   WEINSTADT-ENDERSBACH
        Schorndorfer Str. 25, neben Bauhof,                   URBACH
        Mi: 15.00 – 18.00 Uhr,                                   Austr. 54, Bauhofgelände,
        Fr: 14.00 – 17.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr              an jedem 2. und 4. zusammenhängenden
                                                                 Fr. und Sa. im Monat,
   WELZHEIM (mit Grüngutannahme)                                 Fr: 15.00 – 18.00 Uhr, Sa: 9.00 – 12.00 Uhr
        Industriestr., bei Fa. Munz, Mi: 10.00 – 12.00 Uhr,
        Sa: 8.00 – 12.00 Uhr, Do: Nov. – Feb. 14.00 –
        17.00 Uhr, März – Okt. 15.00 – 18.00 Uhr
   WINTERBACH
        Remsstr., neben Fa. Künzler,
        Fr: 16.00 – 18.00 Uhr, Sa: 10.00 – 12.00 Uhr

   24
DEPONIEN

Folgendes wird auf allen vier Deponien angenommen (s. auch Infos zur Abfalltrennung):

GEBÜHRENPFLICHTIG: Altholz, Baustellenabfälle, Erdaushub, mineralische Abfälle,
Bauschutt (z.B. Ziegel, Fliesen, Betonteile, Glas), Reifen, Rest- und Sperrmüll bis zu einer
Menge von 1 Tonne. Grüngut (bei mehr als 2 m³ oder bei gewerblicher Anlieferung).

GEBÜHRENFREI: Auto- und Haushaltsbatterien, Elektro-Altgeräte, Energiesparlampen,
Grüngut (bis zu einer Menge von 2 m³), sonstige Wertstoffe wie z.B. CDs, Druckerpatronen,
Glas, Korken, Metall, Kartonagen und Papier.

Abfallanlieferungen zu den Deponien müssen getrennt nach der entsprechenden
Abfallart (mineralisch / zur Verbrennung / zur Wiederverwertung) erfolgen.

Biomüll und Problemmüll wird auf den Deponien nicht angenommen.

Anlieferungen von Restabfällen zur Verbrennung über 1 Tonne aus den Gemeinden
Allmersbach i.T., Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/
Murr, Oppenweiler, Murrhardt, Spiegelberg, Sulzbach und Weissach i.T. können zur
Deponie Backnang-Steinbach gebracht werden.

Großanlieferer aus dem restlichen Kreisgebiet müssen beim Restmüllheizkraftwerk
Stuttgart-Münster anliefern. Dort können Bauschutt, Altholz, Asbest- und Mineralfaserabfälle
allerdings nicht angeliefert werden.

Wer beim RMHKW Stuttgart anliefern möchte, muss im Voraus eine Entsorgungsge-
nehmigung bei der AWG beantragen.

Adressen und Öffnungszeiten
BACKNANG-STEINBACH
(Heiligenwald, an der K1897, zwischen Steinbach und Oppenweiler)
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr, Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr

KAISERSBACH „Lichte“ (Kaisersbach, Winterhalde 2)
Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr,
Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr

WINNENDEN „Eichholz“
(Südumgehung L 1140, zw. Abzweig Breuningsweiler und Kreisel Burkhardshof)
Montag bis Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr, Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr

SCHORNDORF
(Göppinger Str. Richtung Adelberg)
Montag bis Freitag: 13.00 – 16.30 Uhr, Samstag: 8.30 – 12.30 Uhr
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