Datenschutz in Vereinen und Verbänden - Deutsche Vereinigung für Datenschutz ...
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3/2008 31. Jahrgang ISSN 0137-7767 9,00 Euro Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. Datenschutz www.datenschutzverein.de in Vereinen und Verbänden Gestaltungserfordernisse für Mitgliedsdaten auf Verbandsebene ■ Datenschutz in sozialen Verbänden ■ Das Bundesdatenschutz- gesetz gilt auch im Verein ■ Datenschutz im Golfsport ■ Daten- schutznachrichten ■ Rechtsprechung ■ Veranstaltungshinweise ■
Seite2 Seite3 DANA Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe: Datenschutz Nachrichten Liebe Leserinnen, liebe Leser ISSN 0137-7767 31. Jahrgang, Heft 3 Gerfried Riekewolt „zum Glück gibt es sie, die Vereine“ und Verbände – so beginnt einer der Dipl.Ing. (FH), Dipl.Soz.Päd. (FH) Herausgeber Autoren dieses Heftes. Der Zustand des Datenschutzes ist dabei selten selbständiger externer Datenschutzbeauftragter und zert. Datenschutzauditor (TÜV) Deutsche Vereinigung für glücklich, eher Glückssache. Mitglied im BVD und in der DVDe Datenschutz e.V. (DVD) Der Beitrag von Gerfried Riekewolt nimmt sich der Vereine mit sozialer gerfried@riekewolt.de DVD-Geschäftstelle: Trägerschaft an, die ganz eigene Bedürfnisse zum Datenschutz an den Tag legen. Bonner Talweg 33-35, 53113 Bonn Tel. 0228-222498 Der Beitrag von Karin Schuler geht der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Daten Karin Schuler E-Mail: dvd@datenschutzverein.de übermittlung zwischen den Ortsvereinen einerseits und den Landes- und Bundes Beraterin für Datenschutz und IT-Sicherheit www.datenschutzverein.de verbänden andererseits nach. Heinrich Kupffer beschreibt die Spannungssituation der Stellv. Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz Beratung aus Sicht des Deutschen Kinderschutz-bundes. Weiterhin gibt Ihnen Klaus schuler@datenschutzverein.de Redaktion (ViSdP) Mönikes erster Beitrag eine Art Lesehilfe für die seitenstarken Veröffentlichungen Hajo Köppen der Aufsichtsbehörden zum Thema Datenschutz bei den Vereinen und Verbänden. Prof. Dr. Heinrich Kupffer c/o Deutsche Vereinigung für Sein zweiter Beitrag beschreibt die Situation des DJH – Deutschen Jugendherbergs Redaktion „Kinderschutz aktuell“ des DKSB – Deutschen Kinderschutzbundes, Datenschutz e.V. (DVD) werkes. Die entsprechende Darstellung des DGV – Deutschen Golf Verbandes Berlin Bonner Talweg 33-35, 53113 Bonn dana@datenschutzverein.de liefert Eckhard Andrée. Den Inhalt namentlich gekennzeich- Roland Schäfer führt das Thema „Gesetzgebungskatastrophen“ des letzten Klaus Mönikes neter Artikel verantworten die Heftes, DANA 2008 Heft 2, fort und bewertet einen Gesetzentwurf der GDDcert. Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor (TÜV), jeweiligen Autoren. Bundesregierung zur Änderung des BDSG, der Regelungen zum Scoring-Verfahren selbstständiger Unternehmensberater für Datenschutz und Datensicherheit, und über die Auskunfteien enthält. Ergänzend hierzu wird eine Kritikliste des ULD www.privsec.de Layout und Satz zu den Details des gleichen Gesetzesentwurfes abgedruckt. Sascha Hammel, Mit einem „glücklichen“ Händchen werden Sie ihr Vereins- und Verbandsdaten 35398 Gießen Eckhard Andree Hammelwood@web.de schutzproblem wiedererkennen und eine datenschutzfreundliche Lösung finden. Dipl. Ing (FH) externer Datenschutzbeauftragter UDIS sophistik.de - Ingenieurbüro für Datenschutz & Informationssicherheit Druck Roland Schäfer Wienands Printmedien GmbH Roland Schäfer Inhalt Linzer Str. 140, 53604 Bad Honnef Fachkraft für Datenschutz, Frankfurt/M wienandsprintmedien@t-online.de Stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz Tel. 02224 989878-0 schaefer@datenschuetz.de Fax 02224 989878-8 Bezugspreis Gerfried Riekewolt Eckhard Andree Einzelheft 9 Euro. Jahresabonne- Datenschutzorganisation im Datenschutz im Golfsport 113 ment 32 Euro (incl. Porto) für vier Interesse Betroffener: Plädoyer für Hefte im Jahr. Für Mitglieder ist der den Datenschutz in Vereinen im Roland Schäfer Bezug kostenlos. sozialen Bereich 100 Termine Ältere Ausgaben der DANA können teilweise noch in der Geschäftsstelle Eine Verbesserung des Verbraucherdatenschutzes oder der DVD bestellt werden. Karin Schuler ein Feigenblatt des BMI? 115 Gestaltungserfordernisse für Copyright Mitgliedsdaten auf Stellungnahme des ULD Die Urheber- und Vervielfältigungs- Verbandsebene 103 Schleswig-Holstein zum „Entwurf Freitag, 24. Oktober 2008 Freitag/Samstag 7./8. November 2008 rechte liegen bei den Autoren. Mitgliederversammlung der DVD Krieg und Frieden – digital eines Gesetzes zur Änderung des Der Nachdruck ist nach Genehmi- Bielefeld, weitere Informationen unter www.datenschutzverein.de TH Aachen, Jahrestagung 2008 des Forums InformatikerInnen für Heinrich Kupffer Bundesdatenschutzgesetzes“ 117 Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) gung durch die Redaktion bei Zu- weitere Informationen unter www.kufd.de sendung von zwei Belegexemplaren Datenschutz in sozialen Verbänden Freitag, 24. Oktober 2008 nicht nur gesattet, sondern durch- – Beispiel Heimerziehung Datenschutznachrichten 119 Verleihung der Big Brother Awards Dienstag bis Donnerstag, 11. – 13. November 2008 aus erwünscht, wenn auf die DANA und Kinderschutz 106 Deutsche Bielefeld, weitere Informationen unter als Quelle hingewiesen wird. www.bigbrotheraward.de Datenschutzforum 2008 - Kontrollen am Arbeitsplatz Datenschutznachrichten 119 ohne Ende und Gegenwehr? Arbeitnehmerrechte Klaus Mönikes Internationale bei Lidl, Telekom, Lufthansa & Co. Leserbriefe Kassel, dtb - Datenschutz- und Technologieberatung Leserbriefe sind erwünscht, deren Das Bundesdatenschutzgesetz Datenschutznachrichten 126 Mittwoch, 29. Oktober 2008 weitere Informationen unter www.dtb-kassel.de gilt auch im Verein! 108 Technik-Nachrichten 131 Publikation sowie eventuelle Kür- GPS, Internet & Video - Datenschutz am Arbeitsplatz Bezirksregierung Düsseldorf, Präsidentenschlösschen zungen bleiben vorbehalten. Dienstag, 9. Dezember 2008 Rechtsprechung 131 www.ldi.nrw.de Datenschutz in Forschung und Lehre - Technische Aspekte Abbildungen Klaus Mönikes Universität Stuttgart (Campus Stadtmitte) Titelbild: Frans Jozef Valenta Datenschutz in differen- Buchbesprechung 135 Hinw weitere Informationen unter www.zendas.de zierten Verbandsstrukturen Bitte am Beispiel des Deutschen Datenschutzgerechter Einsatz Hau Jugendherbergswerks 111 der RFID-Technik 136 Spe 98 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 DANA • Datenschutz Nachchrichten 3/2008 99
Datenschutz in Vereinen und Verbänden Datenschutz in Vereinen und Verbänden Gerfried Riekewolt Datenschutzorganisation im Interesse Betroffener: auf privaten Rechnern, ungesichert, un- und Sozialpädagogen gehören, beru- Persönlichkeitsrecht und Plädoyer für den Datenschutz in Vereinen im verschlüsselt, zur Information auch an Vereinskollegen per Mail weitergeleitet, Privatsphäre fen. Vereine können sich auch nicht auf eine arbeitsrechtliche Regelung berufen, sozialen Bereich gleichsam einer unkontrollierten Vervielfältigung einer persönlich anver- In Vereinen werden überwiegend per- sonenbezogene Daten von Mitgliedern, sondern sie müssen den Datenschutz selbst im Rahmen Ihrer Aufgabe regeln. trauten Geschichte. Gut gemeint, aber aber auch von Hilfesuchenden erhoben, Damit verbunden ist die ohne Regeln. verarbeitet und genutzt. Dazu gehören Verpflichtungserklärung zum Daten- neben den personenbezogenen Daten ei- schutz mit einer Beschreibung der Zum Glück gibt es sie, die Vereine, die und Erfahrungsaustausches, sie Betroffenheit werden Informationen, Datenschutz geregelt? ner natürlichen Person, wie Adressdaten, Aufgaben für alle aktiven Mitglieder, es sich zur Aufgabe gemacht haben, geben Empfehlungen, sind Interessen- Details, Krankheiten, Behinderungen, Fehlanzeige auch sämtliche Informationen über per- insbesondere bei der Nutzung der IT. anderen Menschen aus Ihrer Situation vertretung, machen Öffentlichkeitsarbeit finanzielle Verhältnisse, alles höchst sönliche und sachliche Verhältnisse. Kirchliche Träger empfehlen eine zu helfen. Von der Beratung angefan- und vieles mehr. privat, im Vertrauen erzählt. Dieses Der Datenschutz im Verein ist in ge- Das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung gen, über Information und Initiativen Ihnen gemeinsam ist, dass sie Kontakte Vertrauen wird zu Recht erwartet setzlichen Regelungen unübersicht- und der Ratsuchenden hat der Verein des Datenschutzes zumindest bei der bis zur Begleitung in aussichtsloser zu Menschen haben, die zu einer Gruppe und wird dem Selbstverständnis des lich gestaltet. Wird die Einhaltung des mit einem praktizierten Datenschutz Verwendung der EDV, und unterstellen Situation kümmern sich viele Vereine mit ganz persönlichen Informationen ge- Vereins entsprechen. Deshalb ist es eine Datenschutzes in der Regel als selbst- angemessen zu berücksichtigen. sie evtl. auch dem Seelsorgegeheimnis. mit viel freiwilligen Engagement um hören und damit Träger ganz spezieller Selbstverständlichkeit für den Verein, verständlich zugesichert, so ist gleich- Mitgliederdaten dürfen im Rahmen Werden PC´s genutzt, dies wird über- soziale Belange. Sie sind Anlaufstelle personenbezogener Daten sind. sich den Sorgen des Betroffenen an- zeitig die tatsächliche Praxis unzu- der Vereinsmitgliedschaft als Vertrags- all der Fall sein, müssen Regelungen für Betroffene und Ratsuchende, sind Menschen wenden sich an Vereine, zunehmen und gleichzeitig klar reichend. Bei einer Mitgliedschaft in verhältnis angesehen werden, die Daten zur Nutzung definiert werden. Zur Träger professioneller Organisationen wenn sie Rat brauchen oder Lebens- Position zu einem angewandten einem Verein ist ein vertragsähnliches der ratsuchenden Nichtmitglieder wer- Nutzung privater PC´s müssen Regeln oder Gesellschafter gemeinnütziger umstände eine dramatische Änderung er- Datenschutz zu beziehen. Die Arbeit Vertrauensverhältnis, dessen Rahmen den auf der Basis einer freiwilligen der Telearbeit Anwendung finden, GmbHs. fahren. Vereine im sozialen Bereich ver- der Vereine ist, Ängste zu nehmen, und Inhalt im Wesentlichen durch Einwilligung erhoben. Bindend und da das Bundesdatenschutzgesetzes Vereine, die einer soziale Aufgabe fügen über viele Kompetenzen und sind Aufklärungsarbeit zu leisten und Vereinssatzung und Vereinsordnung dem Vereinszwecks (Satzung) entspre- auch im Bereich der Nutzung priva- nachgehen und dies mit Ehrenamtlichen wichtige Informationsquellen für an- neue Wege aufzuzeigen. Im Sinne vorgegeben ist. Doch wie steht es chend dürfen nur so genannte geeignete ter PC´s gilt: es handelt sich um Daten tun, sind mit Wertschätzung und gestrebte Lösungen. Insbesondere ver- des Datenschutzes gehört dazu auch, um den Datenschutz bei beraten- Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt im Vereinsinteresse, nicht für per- Hochachtung zu würdigen. Oft ist es fügen Beratungsleistungen vielfach den Betroffenen zu schützen, sein den Aufgaben eines Vereins gegen- werden. Dies erfordert Regelungen. sönliche und familiäre Tätigkeiten. eine persönliche Betroffenheit, die über einen Erfahrungsschatz aus Persönlichkeitsrecht zu wahren und die über Nichtmitgliedern? Welcher Zur Absicherung von Datenverlust dazu führt, Erfahrungen an Menschen persönlicher Betroffenheit, der weiter- informationelle Selbstbestimmung in die Argumentation soll und kann man sich Datenschutz ist und unbefugtem Zugriff gehören die weitergeben zu wollen, die neu mit der- gegeben wird. Praxis umzusetzen. Gerade dies hat auch hier als Betroffener bedienen, insbe- Management Anwendung von Schutzmechanismen, selben Problemstellung konfrontiert Vereine, die sich Themen über mit der Würde des Menschen zu tun, auf sondere in den schwierigen Situationen wie Datensicherung, Passwortschutz, sind. Dahinter verbergen sich häufig Krankheiten oder Behinderungen wid- die sich auch das abgeleitete Grundrecht von Hilfesuchenden, bei sehr persönli- Ein offensiv geführtes Management Verschlüsselung, etc., denn in den Krankheiten, soziale Probleme oder men, verfügen über Mitglieder, die sich auf Datenschutz beruft. chen Angelegenheiten mit sozialen und inklusive Regelungen zum Datenschutz Daten sozialer Vereine ist jeder Rat- menschliche Schicksale. Was wäre zur Aufgabe gemacht haben, eigene Aber wie ist es tatsächlich um gesundheitlichen Problematiken, unter wird Vereinen, insbesondere Vereinen und Hilfesuchender potentieller Träger unsere Gesellschaft ohne Vereine in Erfahrungen weiterzugeben und den das Privatgeheimnis und einen Umständen auch in einer Situation, in im sozialen Umfeld, mit Merkmalen der höchst sensibler persönlicher Daten. sozialen Bereichen, die sich um mangelnden Informationsstand offiziel- verantwortungsvollen Umgang mit der die Tragweite eines unzureichenden Qualität bereichern. Dabei sind Vereine Menschen im Alter, um Menschen mit ler Stellen zu ergänzen. Auf eine plötz- persönlichen Daten bestellt? Daten- Datenschutz nicht erkannt wird. Und im Vorteil, die beschreiben und doku- Ehrenwertes Ehrenamt Krankheiten und Behinderungen, um liche Konfrontation mit einer lebens- schutz ist kein Kernthema eines damit sind wir mittendrin im alltägli- mentieren, was Sie mit Informationen Suchthilfen oder Schuldnerberatung und verändernden Situation sind Menschen Vereins, der sich mit sozialen Belangen chen und praktischen Vereinsgeschehen. auch wirklich tun. Dafür ist der Vorstand Vereine sind über jede aktive Hilfe vielen anderen Aufgaben kümmern? nicht vorbereitet und Einrichtungen des beschäftigt. Datenschutz ist eine Datenschutz geregelt? Fehlanzeige. zuständig. dankbar, denn wer ist schon be- Ohne diese Vereine würde das soziale Sozial- und Gesundheitswesens können Selbstverständlichkeit eines jeden Der Gesetzgeber hat durch den Rahmen Auf der Grundlage der Vertretung der reit, sich ehrenamtlich aktiv in einem Netz nicht funktionieren. nicht immer eine dieser Situation ange- Vereins, nur Regelungen findet man des Bundesdatenschutzgesetzes den ver- Interessen Betroffener, in der Regel ent- Verein zu engagieren. Da will man messene Sozialarbeit leisten. So wun- selten. Vereine können sich nicht immer arbeitenden Stellen eine Verpflichtung spricht dies dem Satzungsziel, können doch nicht die Aktivitäten schon im Grundlage: persönliche dert es nicht, dass Vereine im Sozial professionell organisieren. Zwar müs- auferlegt. Dies gilt auch für Vereine. Verfahren und Methoden beschrieben Keim ersticken, insbesondere nicht mit Betroffenheit wesen erste Anlaufstellen für Menschen sen die Strukturen des Vereinsrechts ein- Unabhängig von der Zahl der mit der werden, mit denen Datenschutzziele er- Reglementierungen zum Datenschutz. sind, die sich in völlig neuen Lebens gehalten sein, doch sind die wenigsten Datenverarbeitung Beschäftigten ver- reicht werden sollen. Aber gerade die Aufklärung zu unüber- Vereine im sozialen Bereich wid- umständen wiederfinden. Organisationen mit hauptamtlichem fügen Vereine über Informationen, Grundlegendes Anliegen, insbeson- legter Datenübermittlung durch Einträge men sich unterschiedlichen Belangen Unter diesen Umständen bedeut der Mitarbeiter ausgestattet. Insofern wird die häufig den besonderen Arten dere im Interesse der Betroffenen, sind in Blogs, in Chatrooms etc. muss im und begleiten ein gesamtes Leben, von Eintritt in einen Verein eine große per- die Organisation eines Vereins ehren- personenbezogener Daten nach sowohl die gesetzlichen Pflichten aus Interesse der Betroffenen stattfinden. der Schwangerschaftsberatung bis zur sönliche Überwindung und symbo- amtlich umgesetzt, zu Recht mit einem § 3 (9) BDSG zuzuordnen sind. Diese dem BDSG auch die selbstauferlegte Verschiedene Verbände setzen auf die Hospizarbeit. lisiert die Zugehörigkeit zu einer be- Aufgabenschwerpunkt aus der Satzungs- umfassen Angaben über die rassische Pflicht der Verschwiegenheit. Vereine, Schulung ehrenamtlicher Helfer, indem Sie sind Anlaufstelle in persönlichen sonderen Personengruppe. Schon die aufgabe. und ethnische Herkunft, politische die soziale Aufgaben vertreten, können sie Multiplikatoren zum Datenschutz Notsituationen mit dem Ziel der Ratsuche, nicht erst eine Mitgliedschaft, Diese Aufgabe wird mit viel Sensibilität Meinungen, religiöse oder philosophi- sich nicht auf eine Schweigepflicht, für Ehrenamtliche schulen. Liegen Hilfestellung für Betroffene und ist mit der Preisgabe einer persönlichen und Engagement erledigt, auf dem sche Überzeugungen, Gewerkschafts vergleichbar der der Ärzte und anderer besondere Arten personenbezogener Angehörige, sie sind Infopool Geschichte und damit höchst sensibler Rechner der Familie zuhause! Da zugehörigkeit, Gesundheit oder Sexual- Berufsgruppen, wozu ausdrücklich Daten vor, so ist das Vertrautmachen und Foren des Informations- Daten verbunden. In der Ohnmacht der schlummern dann Details Ratsuchender leben. und oft vergessen, auch Psychologen mit den jeweiligen Erfordernissen zum 100 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 101
Datenschutz in Vereinen und Verbänden Datenschutz in Vereinen und Verbänden Karin Schuler Datenschutz sicher eine Aufgabe des zu seits die Vertraulichkeit gewahrt wer- wird. Das wird bei Auswertungen über bestellenden Datenschutzbeauftragten. den soll, andererseits personenbezogene Erfahrungen und Erkenntnissen über er- Eine besondere Gruppe aktiver Daten eingefordert werden: im einem folgreiche Behandlungsmethoden, im Gestaltungserfordernisse für Mitgliedsdaten Mitglieder, die zur Verschwiegenheit vorliegenden Fall wird im Bereich ei- Umkehrschluss auch über nichterfolg- angehalten werden muss, sind die ner Beratungsstelle für familiäre reiche Behandlungen, problematisch. auf Verbandsebene Funktionsträger der Vereine: Häufig Angelegenheiten eine Vertraulichkeit Auswege sind die Anonymisierung und wird die Verpflichtung zum Datenschutz vereinbart. Weil das Angebot einzigar- Pseudonymisierung. Bestimmbare na- im Ehrenamt vergessen. So kommt es tig und gesellschaftlich so wichtig ist, türliche Personen gelten natürlich auch vor, dass ein Verein zwar Gesellschafter übernimmt die Gemeinde einen be- als Betroffene. Wie in vielen anderen Verbänden auch, Beschenkten einzuholen. Nur so kann Verbandsaufgaben einer gemeinnützigen GmbH ist, der eh- stimmten Kostensatz gegenüber die- besteht im Bereich des Deutschen sicher gestellt werden, dass dieser den renamtliche Vorstand aber im Gegensatz sem Verein, fordert aber im Gegenzug Überforderung eines Olympischen Sportbundes (DOSB), mit der Mitgliedschaft verbundenen In der Praxis ist das Verhältnis zwischen zu dem gut organisierten Datenschutz die Angabe der Namen der Teilnehmer. Vereins und Angebot seiner Verbände und Vereine ein Umgang mit seinen Daten zur Kenntnis Mitglied und Verein jedoch meist nicht der gGmbH nicht in den Datenschutz Die Begründung: es wird nur ein Beziehungsgeflecht, das datenschutz- genommen hat. so abgeschlossen. Vielmehr ist eine gro- eingebunden wird. In der Regel ge- Beratungsersuchen pro Jahr und pro Mit den grundlegenden Regelungen rechtlich nicht immer leicht einzuord- ße Zahl von Sportvereinen in ein bun- schieht dies nicht bewusst, es wird ein- Person übernommen, weswegen die der Datenvermeidung und Daten- nen ist. Insbesondere für Sportvereine ist Die Mitgliedschaft desweites Geflecht von Verbänden ein- fach übersehen. Angaben des Namens der Prüfung der sparsamkeit, der Zweckbindung häufig schwer zu durchschauen, welche gebettet, die sich besonders um die Dopplung dienen. Auch wenn der Inhalt und Erforderlichkeit, der Ver- Pflichten sie als verantwortliche Stelle Insoweit besteht zwischen Verein und jeweils vertretene Sportart bemühen. Transparenz schaffen der Beratung verborgen bleibt, kann eine schwiegenheit und Transparenz, treffen. Dieser Artikel soll einen ersten Mitgliedern das klassische Verhältnis Diese unterstützen die Vereine in ih- Vertraulichkeit so nicht aufrechterhalten der Verpflichtungserklärung und Überblick geben. Seine Kernaussagen zwischen verantwortlicher Stelle rer Arbeit, organisieren Ausbildung Es steht Vereinen gut, ihr Konzept of- werden. Eine Pseudonymiserung könn- Einwilligungserklärung, der Doku- treffen im Wesentlichen für alle ähnlich und Betroffenem. Alle Rechte des und Wettkampfwesen und leisten bun- fensiv zu präsentieren. Dazu gehört ein te unter Umständen in Abstimmung der mentation zum Datenschutz, der organisierten Verbandsstrukturen zu. Betroffenen gegenüber der verant- des- oder landesweite Lobbyarbeit. Die Qualitätsmanagement, zu dem auch ein beteiligten Organisationen das gleiche Umsetzung technischer und organisatori- Sportvereine erheben, verarbeiten wortlichen Stelle (Auskunftsersuchen, übliche Struktur für eine Sportart in- Datenschutzkonzept gehört. Information Ergebnis bringen, wenn gleichzeitig ein scher Maßnahmen, Impressumspflichten und nutzen die Daten ihrer Mitglieder Korrekturwünsche, Beschwerden etc.) nerhalb des Deutschen Olympischen zu den Aktivitäten eines Vereins schafft Prüfverfahren, z.B. unter Beteiligung ei- und mit der Bestellung eines in erster Linie aus offensichtlichen muss das Mitglied gegenüber seinem Sportbundes besteht aus einem Transparenz und damit Vertrauen. nes Datenschutzbeauftragten vereinbart Datenschutzbeauftragten sind vor allem Gründen: zur Beitragserhebung, Verein geltend machen. Den Verein tref- Bundesverband und den Landes- Mit der entsprechenden Beschreibung würde. kleine Verein überfordert. Das entbindet Informationsweitergabe, Wettkampf- fen im Gegenzug die üblichen daten- verbänden der Bundesländer. Meist des vereinseigenen Handelns wird In jedem Fall muss vor der sie jedoch nicht von der Verpflichtung organisation oder anderen, dem sport- schutzrechtlichen Pflichten einer ver- sind die Vereine dann gleichzeitig die Einwilligungserklärung bei einer Beratungsleistung das Verfahren, die datenschutzkonform zu arbeiten. Das lichen Anliegen des Vereins dienenden antwortlichen Stelle: die Klärung der Mitglied im Bundesverband und in Datenerhebung zu einem verständli- Datenerhebung und Datennutzung, be- sind sie ihrem Klientel schuldig. Zwecken. Wird die automatisier- Zulässigkeitsgrundlage, die Ergreifung ihrem jeweiligen Landesverband. chen Bestandteil des Vorgehens eines schrieben werden und dieses, in ei- Damit Vereine mit Ihrer Kernkompetenz te Verarbeitung innerhalb des Vereins angemessener technischer und Bundesverbände haben daher in der Vereins. Die präzise, am Verfahren ori- ner Einwilligungserklärung bestätigt datenschutzkonform arbeiten können, ordnungsgemäß organisiert, so er- organisatorischer Schutzmaßnahmen, Regel keine natürlichen Personen son- entierte Formulierung einer schriftli- werden. sollten sie die Kompetenzen externer geben sich Zulässigkeitsgrundlagen die Erteilung von Auskünften an den dern Vereine als Mitglieder. Auch die chen Einwilligungserklärung ist fe- Datenschutzberater nutzen, beratend hierfür unmittelbar aus dem Betroffenen etc. Mitglieder der Landesverbände sind in ster Bestandteil einer Beratung. Dies Anonymisieren und oder als bestellter Datenschutz- Mitgliedschaftsverhältnis. Die Mitglied- Stellt der Verein als verantwortliche erster Linie die im jeweiligen Bundes- ist beispielsweise bei einer Vermittlung Pseudonymisieren beauftragter. Datenschutz ist ein orga- schaft kommt in der Regel durch Stelle fest, dass eine geplante automati- land ansässigen Vereine. Zusätzlich an nachfolgende Einrichtungen not- nisatorisches Thema und hat auch noch Erklärung eines Interessenten in einem sierte Verarbeitung von Mitgliedsdaten besteht jedoch in vielen Verbänden wendig. Das Verfahren und eine Öffentlichkeitsarbeit ist ein Thema einen kleinen Nebeneffekt: Aufnahmeantrag und dessen anschlie- nicht durch Satzung und Vereinszweck die Möglichkeit der so genannten Übermittlung von Daten soll über die der Selbstdarstellung eines Vereins. Maßnahmen im Rahmen des Daten- ßende Annahme durch den Verein zu- abgedeckt ist, muss er bei den jeweils be- Einzelmitgliedschaft: Hierbei können Einwilligungserklärung transparent Betroffene zu Wort kommen lassen, schutzes lassen sich über personen- stande. Spätestens ab diesem Zeitpunkt troffenen Mitgliedern eine Einwilligung Sportler ohne Vereinszugehörigkeit werden. Erfahrungen berichten, Empfehlungen bezogenen Daten hinaus auch auf die (für bestimmte Verarbeitungen auch einholen. Solche Vorhaben könn- dem Landesverband beitreten. Diese Vereine, insbesondere Vereine im so- aussprechen, alles sind mögliche gesamte vereinsinterne betriebliche schon in der Aufnahmephase) besteht ten beispielsweise die Weitergabe von sind dann jedoch die einzigen na- zialen Umfeld, müssen die schutzwür- Bestandteile öffentlicher Darstellungen Sicherheit ausdehnen. zwischen Verein und Mitglied ein ver- Adressen an andere Mitglieder oder türlichen Personen, die ein direktes digen Interessen der Betroffenen ver- auf Veranstaltungen, auf der Homepage Die Organisation von Maßnahmen tragsähnliches Vertrauensverhältnis, an Werbeinteressenten betreffen. Die Mitgliedschaftsverhältnis zum Verband treten. Das gilt insbesondere bei der oder im Vereinsheft. Im Bereich die- des Datenschutzes schaffen Vertrauen das die Verarbeitung der Daten ge- Einwilligung kann, je nach Charakter haben. Übermittlung von Daten an Dritte. ser Veröffentlichungen eines Vereins bei Mitgliedern, Förderern und na- mäß der Vereinszwecke rechtfertigt. der gewünschten automatisierten So kommunizieren Verbände im Hier muss das schutzwürdige Interesse sind besondere Wege einzuhalten, die türlich bei Rat- und Hilfesuchenden. Diese Vereinszwecke müssen, für je- Verarbeitung, entweder bereits bei der Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung, der Betroffenen und das berechtig- datenschutzrelevante Dinge beach- Und das Vertrauen in einen Verein, der des Mitglied nachvollziehbar, in der Aufnahme oder aber im Einzelfall wäh- letztlich der Interessensvertretung te Interesse Dritter zu Gunsten der ten. Sollen Artikel veröffentlicht wer- sich um soziale Anliegen kümmert, Satzung des Vereins festgeschrieben rend des Mitgliedschaftsverhältnisses der Sportler, nur sehr eingeschränkt Betroffenen abgewogen werden. Das den, in denen Personen, evtl. behandelte ist eine Grundlage für sein erfolgrei- sein, so dass Transparenz über die zur eingeholt werden. Dabei sind die übli- mit diesen selbst, sondern hauptsäch- gilt auch für die Weitergabe von listen- Menschen, eine Rolle spielen, so müs- ches Bestehen. So werden Maßnahmen Erfüllung der Mitgliedschaft erfor- chen Anforderungen an die Erteilung lich mit deren Vereinen. Das einzelne mäßigen Daten. Es ist regelmäßig davon sen diese ebenfalls Ihre Einwilligung er- im Datenschutz ein Qualitätsmerkmal derlichen Verarbeitungen hergestellt wirksamer Einwilligungen zu beach- Vereinsmitglied kann seine Interessen auszugehen, dass ein Grund vorliegt, klären. Das ist bei positiven Berichten für einen Verein, im Interesse seines wird. Es ist daher im Falle schenkbarer ten. Das Mitglied kann die Einwilligung nur innerhalb seines eigenen Vereins der einer Weitergabe wegen den schutz- eher zu erwarten, als bei einsetzen- Klientel. Mitgliedschaften datenschutzrechtlich freiwillig erteilen oder auch verweigern. oder aber auf Verbandsebene durch würdigen Interessen der Betroffenen der Kritik. Vergessen wird, dass auch ganz besonders wichtig, sich nicht auf Die Erhebung, Verarbeitung oder Beteiligung an der Gremienarbeit oder entgegensteht. Dritte, die in diese Berichte einbezogen den Vertragsabschluss mit der schen- Nutzung von Mitgliedsdaten, für die durch Bewerbung auf wählbare Ver Ein problematisches Verfahren ist in werden, im Sinne des Datenschutzes kenden Person zu beschränken, sondern keine Einwilligung erteilt wurde, muss bandspositionen (als Abgesandter seines Vorgängen zu sehen, in denen einer- Betroffene sind, wenn über sie berichtet nachträglich die Willenserklärung des dann unterbleiben. Vereins) wahrnehmen. 102 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 103
Datenschutz in Vereinen und Verbänden Datenschutz in Vereinen und Verbänden Obwohl zwischen dem einzelnen juristische Spitzfindigkeit gelten. Davon • Der Aufnahmeantrag muss so ge- • Er darf in seinen Verbandsrichtlinien die Verarbeitung von Mitgliederdaten scheiden, die ihm aufgrund satzungsge- Vereinsmitglied und Verbänden, mit unabhängig muss bei der Gestaltung der staltet sein, dass der Interessent im Gegenzug jedoch keine bei derartigen Dienstleistungen durch mäßer Meldepflichten übermittelt Ausnahme der Einzelmitglieder, also Zulässigkeitsgrundlage in datenschutz erkennt, dass neben der un- Pflichtübermittlungen verlangen, den Verband, so muss sich der Verein werden und solchen, die er aufgrund keine direkte Mitgliedschaftsbeziehung rechtlicher Hinsicht immer eine mittelbaren Mitgliedschafts- die nicht eindeutig der Erfüllung eine Zulässigkeitsgrundlage schaffen, eines Auftragsdatenverarbeitungsver- besteht, haben Verbände aufgrund ih- Zulässigkeitskette geschaffen werden, beziehung auch eine Verbands des Verbandszwecks dienen. die ihn zu der Übergabe der Daten be- trages für Vereine verarbeitet. Auch rer Aufgaben meist ein nachvollzieh- die grundlegende Beziehung zwischen mitgliedschaft besteht, die Datenübermittlungen außerhalb rechtigt. Die Verbandssatzung kommt wenn die Versuchung groß sein bares Bedürfnis, Informationen über Vereinsmitglied und Verein einerseits Datenübermittlungen auslöst. der Verbandszwecke (Werbeträger in diesen Fällen aus den dargestellten mag, die „ohnehin vorhandenen Mitgliederstruktur, Mitgliederzahlen, um die Beziehung zwischen Verein und ansprache etc.) können nur auf Gründen jedenfalls nicht in Betracht. Mitgliedsdaten“ auch für die im Auftrag regionale Verteilung und diverse andere Verband andererseits verlängert. Es • Die Satzung als Grundlage der Grundlage einer freiwilligen Ist der Verein grundsätzlich aufgrund erbrachte Dienstleistung zu verwen- Informationen ihrer Vereine zu erhalten. liegt nahe, diese Kette auf Grundlage Mitgliedschaftsbeziehung muss die Einwilligung erfolgen, die keine des Mitgliedschaftsverhältnisses be- den, so wäre eine solche Vermischung Die meisten Verbände knüpfen die von Mitgliedschaft, Vereinssatzung und erforderlichen Datenübermittlungen Nachteile für das Mitglied in Bezug rechtigt, eine bestimmte Verarbeitung dennoch unzulässig. Die auf unter- Aufnahme eines Vereins daher an die Verbandsrichtlinien aufzubauen, wo- an den Verband möglichst ge- auf seine Mitgliedschaft zur Folge vorzunehmen, so kann er diese auch schiedlicher Zulässigkeitsgrundlage Erfüllung bestimmter Meldepflichten. bei alle Regelungen aufeinander abge- nau beschreiben. Dazu gehören hat. Diese sind auch verfahrens- im Auftrag durch einen Dritten, in die- verarbeiteten Daten müssen strikt von- Solange es sich hierbei nur um stati- stimmt werden müssen. Erst durch eine Art, Umfang, Anlässe, Empfänger technisch streng von den Pflicht sem Falle den Verband, durchführen einander getrennt werden. Die für stische oder anonymisierte Daten han- solche Ableitungskette können Vereine und Zwecke der jeweiligen übermittlungen zu trennen. lassen. Er muss dann allerdings die Auftragsdatenverarbeitung erforderli- delt (Zahl der Mitglieder, Verteilung auf die Zulässigkeit für die Übermittlungen Pflichtübermittlungen. Es muss er- strikten Vorgaben erfüllen, die eine chen Mitgliederdaten müssen immer Altersgruppen u.ä.) ist die Übermittlung von Mitgliederdaten und der Verband kennbar sein, dass die Mitglied- • Er muss die ordnungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung erst zuläs vom Verein im erforderlichen Umfang datenschutzrechtlich unbedenklich. deren Verwendung begründen. schaft im Verein an die Zustimmung Verarbeitung von Mitgliederdaten sig machen. Um gemäß der in § 11 zur Verfügung gestellt werden. Zur Wird jedoch die Übermittlung per- zu den Datenübermittlungen an den in seinem Zuständigkeitsbereich BDSG eröffneten Möglichkeit „Herr Erfüllung des Auftrags auf Bestände sonenbezogener Daten (z. B. Namen Gestaltungserfordernisse Verband gebunden ist. sicher stellen und ein wirk- der Daten“ zu bleiben, müssen wirk- zuzugreifen, die satzungsgemäß zur von Mitgliedern, Alter, Wettkampfer- sames Datenschutz- und IT- same Schutzmaßnahmen ergriffen und Erfüllung von Verbandsaufgaben über- gebnisse etc.) verlangt, befindet sich Bei der Gestaltung der beschriebe- • Der Verein muss sicher stellen, Sicherheitskonzept erstellen und mit dem Auftragnehmer vertraglich mittelt wurden, ist in der Regel nicht zu- der Verein in der Zwickmühle: Er nen Zulässigkeitskette müssen Vereine dass Datenübermittlungen aus- umsetzen. Insbesondere müssen vereinbart werden. Im Ergebnis muss lässig. kann dem Verband nur angehören, als verantwortliche Stellen für die schließlich in dem durch die Berechtigungen restriktiv verge- dabei sicher gestellt sein, dass dem wenn er die verlangten Übermittlungen Mitgliederdaten eine aktive Rolle ein- Verbandsrichtlinien begründeten, ben werden und ein Löschkonzept Auftragnehmer seine Aufgabe detail- Freiwillige Anwendungen vornimmt, muss aber gleichzeitig nehmen. Sie dürfen sich nicht darauf erforderlichen Umfang stattfinden die sichere Löschung nicht mehr er- liert beschrieben wird und er keinerlei eine Zulässigkeitsgrundlage für die verlassen, dass Verbände als „überge- und dass nachvollziehbar bleibt, forderlicher Daten sicher stellen. Verarbeitungen außerhalb dieser Auf- Es kommt vor, dass Verbände den Übermittlung der Mitgliederdaten an ordnete Instanz“ schon für die richtigen wer wann welche Daten übermittelt gabenerfüllung durchführen kann. Er Mitgliedern ihrer Vereine darüber hin- den Verband als so genannten Dritten Regelungen sorgen werden. Zwar muss hat. Es ist außerdem zu bedenken, dass der erlangt keine Rechte an den verarbei- aus Angebote machen, die weder schaffen. auch ein Verband ein Interesse dar- Verband nach der Übermittlung der teten Daten, muss sie durch die ver- für das Mitgliedsverhältnis erforder- Es ist einzusehen, dass ein Bundes- an haben, dass er Mitgliederdaten sei- • Den Abschluss eines Vertrages oder Daten durch die Vereine seinerseits zur einbarten technischen und organisa- lich, noch durch die satzungsgemä- verband seinen Aufgaben kaum nach- ner Vereine nur rechtmäßig erhält (weil einer bindenden Vereinbarung mit verantwortlichen Stelle in Bezug auf die torischen Maßnahmen schützen, dem ßen Aufgaben des Verbands begründ- kommen könnte, wenn er nicht wüsste, er sie sonst, streng genommen, nicht dem Datenempfänger, in dem die durch ihn veranlassten Verarbeitungen Auftraggeber (dem Verein) jeder- bar sind. Hierzu zählt beispielsweise wen er eigentlich vertritt. Wie weit aber weiter verarbeiten darf), aber die erste zulässigen Zwecke für die Nutzung wird. zeit die Kontrolle der ordnungsgemä- ein Online-Portal, das den Sportlern darf sein Informationsbedarf gehen und Pflicht zur Zulässigkeitsprüfung bei der der Mitgliederdaten abschließend Betroffene Mitglieder können also ßen Verarbeitung ermöglichen und des Verbandes (den Vereinsmitgliedern) darf er auch personenbezogene Daten Übermittlung trifft den Verein als ver- beschrieben sind und der ein de- Auskunftsersuchen neben dem Verein ist im Falle eines Verstoßes zu einer die Kommunikation mit anderen der Vereinsmitglieder anfordern, verar- antwortliche Stelle. Im Ergebnis muss finiertes Vorgehen, einschließ- auch an den Verband richten, soweit Vertragsstrafe zu verpflichten. Sportlern, die Eingabe und Analyse ei- beiten und nutzen? einem potenziellen Neumitglied bereits lich Sanktionen, für den Fall von es sich um Verarbeitungen handelt, die Auch wenn in der Realität häufig der gener Wettkampfdaten oder ähnliche Da die Vereinsmitglieder, wie oben beim Stellen des Aufnahmeantrags be- Zuwiderhandlungen vorsieht. durch die Verbandsrichtlinien begründet Verband eine führende Rolle bei der Dienstleistungen zur Verfügung stellt. beschrieben, keine direkte Beziehung wusst sein, dass er die Mitgliedschaft sind. Gestaltung seiner Dienstleistung über- Die Verarbeitung der Mitgliederdaten zum jeweiligen Verband haben, kann nur erhalten kann, wenn er den inner- Den Verband treffen ergänzend die fol- nimmt, die er dann den Vereinen anbie- für solche Zwecke kann mangels ande- eine automatisierte Verarbeitung durch halb der Verbandsstruktur erforderli- genden Verpflichtungen: Auftragsdatenverarbeitung tet: der Verein darf sich datenschutz- rer Zulässigkeitsgrundlagen nur nach ei- diesen nicht durch ein bestehendes chen Datenübermittlungen zustimmt. rechtlich nicht darauf berufen, dass ner Einwilligung der Betroffenen erfol- Vertrags- oder Vertrauensverhältnis be- Diese müssen ihm nachvollziehbar • Die Verbandsrichtlinien, die als Zusätzlicher Regelungsbedarf entsteht, der Verband „schon wisse, was zuläs- gen. Dabei ist in Abhängigkeit von der gründet werden. Ein Sportverein wäre dargestellt werden, damit er die Kon Grundlage der Aufnahme von wenn dem Verband nicht nur im Rahmen sig sei“. Nur der Verein selbst ist für Art der Anwendung eine jeweils ange- außerdem gar nicht berechtigt, perso- sequenzen einschätzen kann. Sowohl Mitgliedsvereinen sind, müssen der Meldepflicht Daten zur Erfüllung der die Herstellung der Zulässigkeit bei der messene Form zu wählen, die in jedem nenbezogene Daten seiner Mitglieder Verein als auch Verband müssen daher klar formulieren, zu welchen Verbandsaufgaben übermittelt werden Verarbeitung seiner Mitgliederdaten Fall sicher stellt, dass die Einwilligung an den Verband zu übermitteln. Um bestimmte Grundpflichten umsetzen. Datenübermittlungen (Art, Umfang, sollen. Dies ist insbesondere dann der verantwortlich und muss daher im Falle freiwillig, mit Kenntnis der Verar bestehenden Meldepflichten dennoch Da der Verein gegenüber seinen Zwecke) Vereine zur Erfüllung wel- Fall, wenn der Verband seinen Vereinen einer Auftragsdatenverarbeitung jeden beitungszwecke und in jederzeit nach- nachkommen zu können, muss bereits Mitgliedern als verantwortliche Stelle cher Verbandszwecke verpflichtet Dienstleistungen anbietet, die über sei- Dienstleister angemessen und wirksam weisbarer Form erteilt wird. Es ist au- zu Beginn der Mitgliedschaft im Verein die Hauptverantwortung für den da- sind. ne satzungsgemäßen Verbandsaufgaben vertraglich binden. Es macht insofern ßerdem zu beachten, dass für derartige die Zulässigkeitsgrundlage hierfür ge- tenschutzgerechten Umgang mit deren hinausgehen. Er konkurriert dabei oft mit keinen Unterschied, ob die Finanzbuch Anwendungen der Verband als verant- legt werden. Ob Vereinsmitglieder da- Daten trägt, muss er folgende Aufgaben • Der Verband muss seine Vereine in kommerziellen Anbietern von Systemen haltung an den Verband oder an ein wortliche Stelle gilt und die so verarbei- bei automatisch zu Mitgliedern des auf jeden Fall erledigen: den Verbandsrichtlinien verpflich- und Software. Angebote der Verbände Steuerbüro outgesourct wird. teten Daten eines Mitglieds nicht ohne Verbandes gemacht werden oder ob ten, die Vereinsmitgliedschaft an können von zentralen Systemen Für den Verband entsteht aus die- weitere Einwilligung an seinen Verein die Mitgliedschaft im Verein eine die Zustimmung zu den Daten- zur Mitgliederverwaltung über die ser Situation unmittelbar die Pflicht, (zurück-) übermittelt werden dürfen. Einwilligung zur Datenübermittlung übermittlungen gemäß Verbands- Durchführung von Werbemaßnahmen technisch und organisatorisch eindeu- an den Verband voraussetzt, mag als richtlinien zu binden. bis hin zur Buchhaltung reichen. Erfolgt tig zwischen Mitgliedsdaten zu unter- 104 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 105
Datenschutz in Vereinen und Verbänden Datenschutz in Vereinen und Verbänden Jugendliche befragen wollen. Sie Heimen üblich. Manche Heime füh- Wohl des Kindes zu wahren, werden Prof. Dr. Heinrich Kupffer sprechen diese teils auf Schulhöfen ren auch selber anonyme Befragungen Hilfen „angeboten“, nicht oktroyiert. an, und wenn sie hören, dass es sich durch, um sich ein realistisches Bild Auch die übrigen Absätze sind im glei- um Heimkinder handelt, versuchen ihrer eigenen Institution machten zu chen Tenor gehalten: Hinzuziehung Datenschutz in sozialen Verbänden – sie, diese für eine Sendung zu ge- können. von erfahrenen Fachkräften, Einwirken winnen, wofür sie ihnen sogar Geld Hinzu kommen Supervision, Weiter- auf die Familie, um sie zur Mithilfe Beispiel Heimerziehung und Kinderschutz bieten. bildung, Kontakt zu den Schulen, zu bewegen, Beteiligung anderer von Zeit zu Zeit das „Haus der offe- „Leistungsträger“. Die Gefährdung des • Eine „undichte“ Stelle kann es auch nen Tür“. Dies alles trägt dazu bei, Kindes soll abgewendet werden, aber durch Praktikanten geben, die sich ohne Verletzung des Datenschutzes ein nicht durch autoritativen Eingriff ei- nur vorübergehend im Heim auf- Klima zu schaffen, in dem die betroffe- nes Amtes, sondern im Bemühen um halten und, wenn sie es darauf anle- nen sich relativ frei fühlen. Allerdings Kooperation. Diese Betonung des Das Thema des Datenschutzes wird nichts Böses passieren dürfte. Sollte Kinderschutz nur gesichert werden, gen, bei ihrem Ausscheiden Daten sind die Verhältnisse noch unterschied- Schutzauftrags zielt auf ein Vorgehen, hier am Beispiel solcher Verbände das nicht ausreichen, müssten eben die wenn man möglichst viel über das Kind mitnehmen können. lich. Besonders weltanschaulich ge- das in der Vergangenheit oft nicht gege- behandelt, die mit dem Schutz, der Kontrollen verfeinert, ausgebaut, per- erfährt und also den im Prinzip gutge- prägte Heime neigen eher mit und ben war. Erziehung und Unterbringung der Kinder fektioniert werden. heißenen Datenschutz einschränkt • Schließlich kann für die Heim- ohne Berufung auf den Datenschutz Es gibt jedoch in einzelnen Aspekten zu tun haben. Es geht um die Position Um den Schutz der Kinder zu ge- Es geht im Großen wie im Kleinen erzieher selber eine Schwierigkeit zur Resistenz gegen einen öffentli- auch kontroverse Ansichten. Ein strit- des Kindes in unserer Gesellschaft. Aus währleisten, werden in jüngster Zeit darum, ob es eigentlich konsensfähi- auftreten. In manchen Bundes- chen Einblick. Ein weiteres Feld für die tiger Punkt ist das Vorhaben, den § 8a welchem Blickwinkel sehen wir Kinder, funktionstüchtige Netzwerke gefordert. ge Leitlinien dafür gibt, wie der „freie“ ländern verlangen die Behörden Diskussion um den Datenschutz liegt im SGB VIII zu ergänzen, und zwar durch wie definieren wir ihre soziale und Ein beziehungsloses Nebeneinander Bürger definiert werden kann; wie viel bei Neueinstellung Kopien der Umkreis der Kinderschutzverbände. die Verpflichtung des Jugendamtes, rechtliche Stellung, in welchem Sinne von Behörden, Instanzen, Verbänden Freiheit der Sicherheit geopfert werden Zeugnisse. Sie wollen damit et- sich sogleich nach bekannt werden ei- nehmen wir Verantwortung dafür wahr, aller Art soll überwunden werden. Das darf; wo also die Maßnahme zum Schutz waige Vorstrafen oder aus ande- Stellungnahme der nes „Falles“ einen „Unmittelbaren dass sie sich in Freiheit entfalten kön- heißt auch, dass Daten über Kinder und der Freiheit in eine Einschränkung der ren Gründen missliebige Bewerber Kinderschutzverbände Eindruck“ zu verschaffen. nen? Solche Fragen weisen exempla- Familien erhoben und ausgetauscht Freiheit umschlägt. ausschließen. Der Datenschutz wird Das Problem liegt darin, risch auf das Verhältnis von Datenschutz werden. Man will einfach mehr über Diese Spannung, die zu den dort also zum Wohl der Kinder ein- Die Kinderschutzverbände stim- dass der Gesetzgeber und einige und Kinderschutz. Dies wird hier in drei Kinder wissen und die Verhältnisse ken- Wesensmerkmalen unserer öffentlichen geschränkt. men grundsätzlich dem Bestreben der Kinderschutzverbände den Schutz- Bereichen diskutiert: auf der Ebene von nen, in denen sie aufwachsen. Das soll und privaten Existenz gehört, lässt sich Gesellschaft zu, zum Schutz der Kinder auftrag unterschiedlich interpretie- Staat und Gesellschaft; in der Praxis der sowohl dem Schutz des Kindes vor mit der bloßen Logik niemals auflösen. Die Mitarbeiter im Heim wissen natür- schneller und effektiver einzugreifen. ren. Dabei treten das „organisato Heimerziehung; in der Stellungnahme Gewalt innerhalb wie außerhalb der Da es sich nicht um die Klärung von lich auch vieles über die Eltern der Allerdings gibt es auch Probleme und rische“ und das „fachliche“ Konzept der Kinderschutzverbände. Familie dienen als auch dem Schutz sachlichen Abläufen handelt, sondern Kinder. Es kommt nun darauf an, wel- Meinungsverschiedenheiten. Einen in Widerspruch. Die Erweiterung des der Gesellschaft vor gewalttätigen und um das Leben von Menschen in optima- che Rolle diese Daten spielen. Die strittigen Punkt bildet der § 8a SGB VIII folgt dem Ziel einer Grundspannung als kriminellen Kindern und Jugendlichen. ler Freiheit, kann es keine einschlägigen Kooperation mit den Eltern fällt un- § 8a SGB VIII. Dessen erster Absatz flächendeckenden, durchorganisierten Merkmal unserer Gleichwohl erweist sich das Verhältnis „Vorschriften“ geben. Vielmehr muss terschiedlich aus. Haben sie Vertrauen lautet: „Werden dem Jugendamt ge- und vernetzten Maßnahme. von Datenschutz und Kinderschutz als jede Situation eigens interpretiert wer- zu dem Heim und glauben sie, dass wichtige Anhaltspunkte für die Einige Verbände halten demgegenüber Gesellschaft ein Grundproblem unserer Gesellschaft. den, um zu erkennen, welche Personen ihre Kinder dort gut aufgehoben sind, Gefährdung des Wohls eines Kindes daran fest, dass keine „Daten“ über das Zweifellos gibt es eine Gesamt- Datenschutz bedeutet Freiheit, jeweils betroffen sind, und in welchen öffnen sie sich und geben bereitwillig oder Jugendlichen bekannt, so hat Kind und seine Familie nach außen wei- verantwortung des Staates und der Einschränkung des Datenschutzes ver- Beziehungen sie zueinander stehen. Das private Daten preis. Wichtig ist, ob sie es das Gefährdungsrisiko im Zu tergegeben werden dürfen. Sie plädieren Gesellschaft für die Umstände, un- spricht Sicherheit. Aber Freiheit und gilt z.B. für die Alltagswirklichkeit in das Gefühl haben, dass die Erzieher sammenwirken mehrerer Fachkräfte ab- für die individuelle Vertraulichkeit und ter denen Kinder heranwachsen. Im Sicherheit sind keine Gegensätze, son- der Heimerziehung. sie ernst nehmen und ihnen zuhören. zuschätzen. Dabei sind die Personen erklären, die Verpflichtung zum alsbal- Grundgesetz ist festgelegt, dass die dern gehören zusammen. Geheimdienste Darin ähneln die Umgangsformen dem sorgeberechtigten sowie das Kind oder digen Hausbesuch gehe an der differen- Eltern “zuvörderst“ für ihre Kinder zu- und ähnlicher Instanzen neigen dazu, die Kommunikationsformen Vertrauensverhältnis bei Ärzten. Ebenso der Jugendliche einzubeziehen, soweit zierten Fachlichkeit vorbei und zwinge ständig sind. Aber die immer komplexer Notwendigkeit und Wirksamkeit von in der Heimerziehung wie die Eltern müssen such die Kinder hierdurch der wirksame Schutz des zu unfachlichem Handeln. werdende Gesellschaft macht es not- Überwachungsmaßnahmen zu betonen, sich geachtet und gut behandelt fühlen, Kindes oder des Jugendlichen nicht in Als Beispiel wird etwa genannt: eine wendig, die Rahmenbedingungen der und treten für eine lückenlose Kontrolle Mitarbeiter in Heimen erfahren natür- sonst kommt man pädagogisch nicht Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt psychisch kranke Mutter, die mit ih- Sozialisation immer wieder zu über- ein, gerade um die Freiheit der Bürger lich eine Fülle von Daten über die Kinder „an sie heran“. zur Abwendung der Gefährdung die rem Baby Schwierigkeiten hat und sich prüfen. zu schützen. Diese Dialektik prägt das und deren Familien. Sie sind gehalten, In früheren Jahrzehnten gab es, wie Gewährung von Hilfen für geeig- vertrauensvoll an eine Beratungsstelle Wird ein Kind vernachlässigt, miss- ganze Thema. dieses „Material“ sorgfältig zu bewahren allgemein bekannt, in den Heimen auch net und notwendig, so hat es diese den wendet. Mache dann das hinzugezoge- handelt, getötet, dann fragen wir: Wie Was sich auf der gesellschaftlichen und und nicht an die Öffentlichkeit dringen zu gravierende Missstände. Sie konnten Personensorgeberechtigten oder den ne Jugendamt einen Hausbesuch, so füh- war das möglich, haben denn da die politischen Ebene abspielt, gilt im klei- lassen. Vor allem die Hilfeplangespräche längere Zeit unbemerkt bleiben, weil Erziehungsberechtigten anzubieten.“ le sich die Mutter hintergangen, denn kompetenten Instanzen nicht aufge- nen Maßstab auch für den Kinderschutz. mit den Namen der Betroffenen dürfen diese Heime sich abschotteten, ob- Diese zurückhaltende Formulierung dadurch seien die von ihr mitgeteilten passt? Damit sind wir mitten in unserem Der Datenschutz soll die personale nicht an Dritte weitergeleitet werden. wohl Datenschutz noch kein Thema zeigt folgende Konzeption:Vorausgesetzt „Daten“ an die Öffentlichkeit geraten. Problemkreis: Wer ist wofür zuständig, Sphäre des Kindes und seiner Familie Dieses Prinzip durchzuhalten ist aller- war. Heute ist alles transparenter ge- wird ein Konsens über „gewichti- So hat eine unscheinbare Ergänzung wer darf welche Maßnahmen ergreifen, wahren und einen unkontrollierten päd- dings schwierig, wie drei Beispiele worden. Es gibt die Heimaufsicht, die ge Anhaltspunkte“, die ein behutsa- des Gesetzes eine umfangreiche wer kann als „schuldig“ gelten, wenn et- agogischen Spielraum gewährleisten. zeigen: Hilfeplankonferenzen für jedes Kind mes Vorgehen statt sofortigen Eingriffs Fachdiskussion ausgelöst. Einige was schief läuft? Wir gehen davon aus, Die Öffentlichkeit soll keinen Zugriff und enge Kontakte zwischen Heim erfordern; die betroffenen Personen Kinderschutzverbände bestehen auf ih- dass bei korrekter Wahrnehmung aller auf den privaten Bereich haben, in dem • Immer wieder erscheinen und Jugendamt. Auch eine interne sind einzubeziehen, was willkürliche rer „Fachlichkeit“ bei der Lösung sol- Aufgaben, bei aufmerksamer Kontrolle, das Kind aufwächst und „zuhause“ Journalisten, die über ein Heim be- Selbstkontrolle als Mitwirkung von oder übereilte Eingriffe ohne Ansehen cher Probleme, wobei sie auch den bei exakter Pflichterfüllung eigentlich ist. Doch zugleich kann gerade dieser richten und dafür auch Kinder und Mitarbeitern und Kindern ist in vielen der Gesamtlage ausschließt; um das Datenschutz in Anspruch nehmen, und 106 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 107
Datenschutz in Vereinen und Verbänden Datenschutz in Vereinen und Verbänden fühlen sich durch die gesetzlich vor- Da auch nicht zweifelsfrei klar ist, Kinderschutz vereinen, wie viel des einen ohne die eine Mitgliedschaft nicht be- Werbezwecke Übermittlung von gesehenen Kontrollmaßnahmen des welche Gefahr jeweils droht und ab- geht jeweils auf Kosten des anderen? gründet werden kann. Es fallen aber Mitgliederdaten Jugendamtes darin missachtet. gewendet werden soll, wird die gan- Wir können in der heutigen Welt nicht auch sonstige Mitgliederdaten an, die Hat ein Verein oder eine sonstige ze Frage noch komplizierter. Daten zu- fundamentalistisch vorgehen, nur da- die Funktionsfähigkeit des Vereins Organisation vor, die Kunden- oder Für fremde Zwecke darf ein Verein per- Ausblick rückzuhalten oder preiszugeben, kann mit gewisse Grundsätze unter allen sicherstellen oder im Zusammenhang Mitgliederdaten nicht nur für den ver- sonenbezogene Daten übermitteln oder sinnvoll oder gefährlich sein, je nach- Umständen gewahrt bleiben. Alles hängt mit dem Vereinszweck liegen, wie einbarten Zweck, sondern beispielswei- nutzen, soweit dies zur Wahrung be- Unsere Gesellschaft glaubt, den Schutz dem, was gerade vorliegt. Die Kontrolle mit allem zusammen. Jeder einseiti- zum Beispiel Funktion im Verein, se auch für Werbezwecke zu verarbeiten rechtigter Interessen eines Dritten oder vor Gefahren und Fehlentwicklungen des Kindes von außen kann von den ge Zugriff ohne Berücksichtigung der Durchführung des Sport- und oder zu nutzen, so müssen die betroffe- zur Abwehr von Gefahren für die staat- nur gewährleisten zu können, wenn Eltern als Einschränkung empfunden möglichen Folgen ist verkehrt. Spielbetriebes, Spielergebnisse, nen Personen bereits bei Erhebung ihrer liche und öffentliche Sicherheit so- sie präventiv Kinder schon vom er- werden. Sie kann aber auch dem Kind Die Frage, wie Kinder unter Wahrung Bilder, Veröffentlichung in der Daten über diese Zwecke und die mög- wie zur Verfolgung von Straftaten er- sten Tage an der Beobachtung unter- zugute kommen, wenn sie in seine schu- des Datenschutzes in einer freien Vereinszeitung, bestimmte Eigentums- lichen Arten von Empfängern der Daten forderlich ist. So hat zum Beispiel zieht. Es geht um das Verhältnis von lische, gesundheitliche und zwischen- Gesellschaft aufwachsen können, kann oder Besitzverhältnisse (zum Beispiel unterrichtet werden3. der Vorstand dem Amtsgericht zur „Freiheit“ und „Richtigkeit“. Die ein- menschliche Sozialisation einbezo- daher nicht allein durch organisier- bei Siedlungsgemeinschaften oder Wenn Daten von Nichtmitgliedern Prüfung der Rechtsfähigkeit auf dessen seitige Betonung der Richtigkeit passt gen wird. Jedenfalls ist das Kind nicht ten Zugriff, generelle Entscheidungen Segelclubs), interne Aushänge (zum Beispiel Spender oder Verlangen jederzeit eine von ihm voll- in Diktaturen, wo das Kind vielleicht selbst Subjekt seiner Daten, sondern ein und vorsorgliche Abwehr aller denkba- am „Schwarzen Brett“, persönli- Interessenten) verarbeitet oder genutzt zogene Bescheinigung über die Zahl vor Gewalt in der Familie weitgehend „Datenbündel“, für das sich viele andere ren Gefahren geklärt werden. Wichtig che Interessen, aber auch bekann- werden, sind die Interessen des Vereins der Vereinsmitglieder einzureichen. geschützt ist, dafür aber wie alle an- aus verschiedenen Gründen interes- bleibt vor allem die Kenntnis der jewei- te Mitgliedschaften in anderen und die schutzwürdigen Belange der In diesem Fall ist die Übermittlung deren der Gewalt eines Systems unter- sieren. ligen Umstände, die Berücksichtigung Organisationen/Vereinen, besondere Betroffenen gegeneinander abzuwä- oder Nutzung der Daten nur zulässig, liegt, das die Freiheit der Richtigkeit Dieses Problem ist nicht durch strikte der personalen Beziehungen und die Jubiläumstermine, usw. Eine anderwei- gen sowie Art, Schutz und der geplan- wenn bei Abwägung kein Grund zu der opfert. In freien Gesellschaften soll Prinzipien und definitive Festlegungen Beurteilung der betroffenen Personen – tige Verarbeitung oder Nutzung (zum te Verwendungszweck der Daten festzu- Annahme besteht, dass schutzwürdige dagegen das Kind zwar „frei“, aber zu klären. Im Mittelpunkt steht immer die der Kinder, wie der Erwachsenen. Beispiel Übermittlung an Dritte) ist, legen. Wird der Verarbeitung nützlicher, Interessen der betroffenen Personen ent- zugleich auch „richtig“ aufwachsen Frage: Wie lassen sich Datenschutz und mit Ausnahme der erforderlichen aber nicht notwendiger personenbezo- gegenstehen. Weitergabe von Angaben zur Erlangung gener Daten widersprochen, so hat die Die Mitteilung von Wettkampf- von Start- und Spielberechtigungen an Datenverarbeitung zu unterbleiben. ergebnissen an Vereinsfremde ist ohne entsprechende Sportverbände oder de- Beschafft sich ein Verein Adressen von Zustimmung der Betroffenen nicht rÜbermittlung von Daten infolge von Unternehmen oder Adresshändlern, kann ohne weiteres zulässig. Nur dann, Gruppenversicherungen, nicht zulässig. er diese für Direktwerbemaßnahmen wenn schutzwürdige Belange seiner Klaus Mönikes Hat der Verein eine Dachorganisation, nutzen, wenn sich die Daten auf listen- Vereinsmitglieder offensichtlich nicht so kann der Verein verpflichtet sein, die mäßige Angaben beschränken (etwa entgegenstehen, können die Daten auch Daten seiner Mitglieder regelmäßig an Zugehörigkeit zu einer Personengruppe, ohne Einwilligung an Sponsoren, an die Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch im Verein! einen Bundes- oder Landesverband zu Name, Anschrift, Geburtsjahr) und an- Presse oder an andere Medien weiterge- übermitteln. Wenn ein dem Verein über- zunehmen ist, dass die Betroffenen kein geben werden. Im Zweifel sollte bei dem geordneter Verband dennoch ein be- schutzwürdiges Interesse daran haben, Vereinsmitglied nachgefragt werden, rechtigtes Interesse am Erhalt von per- dass ihre Daten für die Werbeaktion ob nicht überwiegende Interessen der sonenbezogene Daten seiner Mitglieder nicht genutzt oder übermittelt werden Betroffenen der Informationsweitergabe Sofern ein sportlicher, kultureller die Mitgliedschaft in einem Verein. ausreichend, auch über die Möglichkeit hat, so ist zumindest der Grund der er- sollten. entgegenstehen. Das ist etwa bei Vereinen oder sozialer Verein oder eingetrage- Somit kann die Mitgliedschaft in ei- des Widerspruch informiert wurde und wünschten Datenerhebung bekannt zu In der Regel ist die Weitergabe von der Fall, deren Vereinszweck sich auf ner Verein personenbezogene Daten nem Verein als vertragsähnliches die Folgen seiner Einwilligung abschät- geben, bevor die Daten vom Verein wei- Mitgliederdaten an Sponsoren oder sensible personenbezogene Daten (z. über seine Mitglieder und sonsti- Vertrauensverhältnis1 angesehen wer- zen kann. Dem Betroffenen kann das tergeben werden. Wirtschaftsunternehmen, gegebenen- B. Selbsthilfegruppen) bezieht. Auch in ge Personen mit Hilfe von herkömm- den. So richtet sich die Verarbeitung Recht auf Auskunft, auf Be- In einer Abwägung kann man den be- falls als Gegenleistung für ihre Unter Bezug auf die schutzwürdigen Belange lichen Mitgliederkarteien manuell und Nutzung nach den Vorschriften nachrichtigung, Berichtigung, Sperrung troffenen Mitgliedern die Möglichkeit stützung, die dann zu Werbezwecken seiner minderjährigen Mitglieder ver- oder mit Einsatz einer elektronischen des BDSG. Ein Verein darf beim oder Löschen nach Beendigung der geben, in einer angemessenen Frist ei- eingesetzt werden, als Vereinszweck trauen die Erziehungsberechtigten, die Datenverarbeitungsanlage automati- Vereinsbeitritt mit Aufnahmeantrag Mitgliedschaft durch Satzung nicht be- ner Übermittlung zu widersprechen. nicht erlaubt. Vereine sollten bei der gegebenenfalls auch Nichtmitglieder siert erheben, verarbeiten oder nutzen oder Beitrittserklärung und während schränkt werden. Etwas anderes gilt für Pflichtangaben Übermittlung von Mitgliederdaten sein können, dass der Verein die Daten möchte, ist dies nur zulässig, wenn das der Vereinsmitgliedschaft nur solche oder unproblematische Listendaten wie an Wirtschaftsunternehmen zu grundsätzlich nicht für vereinsfremde Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder Daten von Mitgliedern erheben, die Interne Nutzung Namen, Adressdaten, die Tatsache der Werbezwecken grundsätzlich zurück- Zwecke verwendet. eine sonstige Rechtsvorschrift dies er- der Verein auch verarbeiten oder nut- Zugehörigkeit zu dem Verein und das haltend verfahren, das Listenprivileg Der Verein kann einfache Adresslisten laubt, oder der Betroffene hat einge- zen kann. Der Verein sollte sich grund- Für die eigenen Zwecke des Vereins dür- Geburtsjahr. Solche Daten dürften bei- nach § 28 (3) BDSG beachten und seiner Mitglieder an Vereinsmitglieder willigt. Dabei ist es unerheblich, ob der sätzlich auf die Daten beschränken, die fen die überlassenen erforderlichen per spielsweise auch zu Werbezwecken über- Mitgliederdaten nur mit Einwilligung für die Einberufung einer außerordentli- Verein ins Vereinsregister eingetragen im Wesentlichen im Rahmen und Inhalt sonenbezogenen Mitgliederdaten wie mittelt werden, wenn kein Grund zu der der betroffenen Mitglieder an Sponsoren chen Mitgliederversammlung herausge- ist und eine eigene Rechtspersönlichkeit des Vereinszwecks liegen, in die das Adressdaten, Kommunikationsdaten, Annahme besteht, dass die Betroffenen übermitteln. Mögliche Sponsoren soll- ben, wenn es um die Wahrung ihrer sat- besitzt oder ob es sich um einen nicht Vereinsmitglied schriftlich eingewil- Bankdaten (zum Beispiel Lastschrift- ein schutzwürdiges Interesse gegen die ten berücksichtigen, dass regelmäßig zungsmäßigen Rechte geht und es keine rechtsfähigen Verein handelt. ligt hat (Datensparsamkeit). Die Ein einzug für Mitgliedsbeiträge), die im Übermittlung haben2. Die Mitglieder nur dann eine Produktinformation auf Anhaltspunkte gibt, dass schutzwürdi- willigung ist datenschutzrechtlich nur Rahmen der Vereinsmitgliedschaft er- sind darüber aufzuklären oder dieses Akzeptanz stößt. ge Interessen der betroffenen Mitglieder Mitgliedschaft wirksam, wenn das Vereinsmitglied hoben, verarbeitet und genutzt wer- Vorgehen ist in der Satzung niederzu- dieser Übermittlung entgegen stehen4. den, ausschließlich für Vereinszwecke schreiben. 1 So dokumentiert in den Informations- In der Regel beschreiben eine Vereins- verwendet werden. Hierzu zählen ins- broschüre „Datenschutz im Verein“ 2 Petri, Datenschutzzentrum, Fälle aus 4 Datenschutzzentrum, Fälle aus der satzung bzw. eine Vereinsordnung des LfD Niedersachsen besondere die Mitgliederverwaltung der Praxis, 2002 3 Vgl. 16.TB LfD-NRW Seite 93 Praxis, 2002 108 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008 109
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