Datenschutz in Vereinen und Verbänden - Deutsche Vereinigung für Datenschutz ...

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Datenschutz in Vereinen und Verbänden - Deutsche Vereinigung für Datenschutz ...
3/2008
31. Jahrgang
                            ISSN 0137-7767
                                                                        9,00 Euro
         Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.

                                                                                                      Datenschutz
                                                     www.datenschutzverein.de

                                                                                               in Vereinen und Verbänden
                                                                                    Gestaltungserfordernisse für Mitgliedsdaten auf Verbandsebene
                                                                                    ■ Datenschutz in sozialen Verbänden ■ Das Bundesdatenschutz-
                                                                                    gesetz gilt auch im Verein ■ Datenschutz im Golfsport ■ Daten-
                                                                                    schutznachrichten ■ Rechtsprechung ■ Veranstaltungshinweise ■
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Seite2                                                                                                                                                                                                                                                       Seite3

                                                                                                                                                       DANA
 Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe:                                                                                                   Datenschutz Nachrichten                  Liebe Leserinnen, liebe Leser
                                                                                                                                                   ISSN 0137-7767
                                                                                                                                                 31. Jahrgang, Heft 3
 Gerfried Riekewolt                                                                                                                                                                „zum Glück gibt es sie, die Vereine“ und Verbände – so beginnt einer der
 Dipl.Ing. (FH), Dipl.Soz.Päd. (FH)                                                                                                                  Herausgeber                   Autoren dieses Heftes. Der Zustand des Datenschutzes ist dabei selten
 selbständiger externer Datenschutzbeauftragter und zert. Datenschutzauditor (TÜV)                                                             Deutsche Vereinigung für            glücklich, eher Glückssache.
 Mitglied im BVD und in der DVDe                                                                                                                Datenschutz e.V. (DVD)               Der Beitrag von Gerfried Riekewolt nimmt sich der Vereine mit sozialer
 gerfried@riekewolt.de                                                                                                                             DVD-Geschäftstelle:
                                                                                                                                                                                   Trägerschaft an, die ganz eigene Bedürfnisse zum Datenschutz an den Tag legen.
                                                                                                                                           Bonner Talweg 33-35, 53113 Bonn
                                                                                                                                                    Tel. 0228-222498               Der Beitrag von Karin Schuler geht der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Daten­
 Karin Schuler                                                                                                                             E-Mail: dvd@datenschutzverein.de        übermittlung zwischen den Ortsvereinen einerseits und den Landes- und Bundes­
 Beraterin für Datenschutz und IT-Sicherheit                                                                                                  www.datenschutzverein.de             verbänden andererseits nach. Heinrich Kupffer beschreibt die Spannungssituation der
 Stellv. Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz                                                                                                                     Beratung aus Sicht des Deutschen Kinderschutz-bundes. Weiterhin gibt Ihnen Klaus
 schuler@datenschutzverein.de                                                                                                                    Redaktion (ViSdP)                 Mönikes erster Beitrag eine Art Lesehilfe für die seitenstarken Veröffentlichungen
                                                                                                                                                     Hajo Köppen                   der Aufsichtsbehörden zum Thema Datenschutz bei den Vereinen und Verbänden.
 Prof. Dr. Heinrich Kupffer                                                                                                                  c/o Deutsche Vereinigung für          Sein zweiter Beitrag be­schreibt die Situation des DJH – Deutschen Jugendherbergs­
 Redaktion „Kinderschutz aktuell“ des DKSB – Deutschen Kinderschutzbundes,                                                                      Datenschutz e.V. (DVD)
                                                                                                                                                                                   werkes. Die ent­sprechende Darstellung des DGV – Deutschen Golf Verbandes
 Berlin                                                                                                                                   Bonner Talweg 33-35, 53113 Bonn
                                                                                                                                             dana@datenschutzverein.de             liefert Eckhard Andrée.
                                                                                                                                          Den Inhalt namentlich gekennzeich-         Roland Schäfer führt das Thema „Gesetzgebungskatastrophen“ des letzten
 Klaus Mönikes                                                                                                                              neter Artikel verantworten die         Heftes, DANA 2008 Heft 2, fort und bewertet einen Gesetzentwurf der
 GDDcert. Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor (TÜV),                                                                                   jeweiligen Autoren.              Bundesregierung zur Ände­rung des BDSG, der Regelungen zum Scoring-Verfahren
 selbstständiger Unternehmensberater für Datenschutz und Datensicherheit,                                                                                                          und über die Auskunfteien enthält. Ergänzend hierzu wird eine Kritikliste des ULD
 www.privsec.de                                                                                                                                   Layout und Satz                  zu den Details des gleichen Gesetzes­entwurfes abge­druckt.
                                                                                                                                                   Sascha Hammel,                    Mit einem „glücklichen“ Händchen werden Sie ihr Vereins- und Verbandsdaten­
                                                                                                                                                    35398 Gießen
 Eckhard Andree                                                                                                                                  Hammelwood@web.de
                                                                                                                                                                                   schutz­­problem wiedererkennen und eine datenschutzfreundliche Lösung finden.
 Dipl. Ing (FH) externer Datenschutzbeauftragter UDIS
 sophistik.de - Ingenieurbüro für Datenschutz & Informationssicherheit                                                                                   Druck                                                                                        Roland Schäfer
                                                                                                                                              Wienands Printmedien GmbH
 Roland Schäfer
                                                                                                                                                                                   Inhalt
                                                                                                                                           Linzer Str. 140, 53604 Bad Honnef
 Fachkraft für Datenschutz, Frankfurt/M                                                                                                    wienandsprintmedien@t-online.de
 Stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz                                                                                   Tel. 02224 989878-0
 schaefer@datenschuetz.de                                                                                                                         Fax 02224 989878-8

                                                                                                                                                     Bezugspreis                   Gerfried Riekewolt                         Eckhard Andree
                                                                                                                                            Einzelheft 9 Euro. Jahresabonne-       Datenschutzorganisation im                 Datenschutz im Golfsport            113
                                                                                                                                           ment 32 Euro (incl. Porto) für vier     Interesse Betroffener: Plädoyer für
                                                                                                                                           Hefte im Jahr. Für Mitglieder ist der   den Datenschutz in Vereinen im             Roland Schäfer
                                                                                                                                                    Bezug kostenlos.               sozialen Bereich		               100
 Termine                                                                                                                                   Ältere Ausgaben der DANA können
                                                                                                                                          teilweise noch in der Geschäftsstelle
                                                                                                                                                                                                                              Eine Verbesserung des
                                                                                                                                                                                                                              Verbraucherdatenschutzes oder
                                                                                                                                                der DVD bestellt werden.           Karin Schuler                              ein Feigenblatt des BMI?      115
                                                                                                                                                                                   Gestaltungserfordernisse für
                                                                                                                                                       Copyright                   Mitgliedsdaten auf                         Stellungnahme des ULD
                                                                                                                                          Die Urheber- und Vervielfältigungs-      Verbandsebene			                   103     Schleswig-Holstein zum „Entwurf
  Freitag, 24. Oktober 2008                                         Freitag/Samstag 7./8. November 2008                                      rechte liegen bei den Autoren.
  Mitgliederversammlung der DVD                                     Krieg und Frieden – digital                                                                                                                               eines Gesetzes zur Änderung des
                                                                                                                                            Der Nachdruck ist nach Genehmi-
  Bielefeld, weitere Informationen unter www.datenschutzverein.de   TH Aachen, Jahrestagung 2008 des Forums InformatikerInnen für                                                  Heinrich Kupffer                           Bundesdatenschutzgesetzes“ 117
                                                                    Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF)                     gung durch die Redaktion bei Zu-
                                                                    weitere Informationen unter www.kufd.de                               sendung von zwei Belegexemplaren         Datenschutz in sozialen Verbänden
  Freitag, 24. Oktober 2008                                                                                                                nicht nur gesattet, sondern durch-      – Beispiel Heimerziehung                   Datenschutznachrichten              119
  Verleihung der Big Brother Awards                                 Dienstag bis Donnerstag, 11. – 13. November 2008                      aus erwünscht, wenn auf die DANA         und Kinderschutz		             106         Deutsche
  Bielefeld, weitere Informationen unter                                                                                                      als Quelle hingewiesen wird.
  www.bigbrotheraward.de
                                                                    Datenschutzforum 2008 - Kontrollen am Arbeitsplatz                                                                                                        Datenschutznachrichten		            119
                                                                    ohne Ende und Gegenwehr? Arbeitnehmerrechte                                                                    Klaus Mönikes                              Internationale
                                                                    bei Lidl, Telekom, Lufthansa & Co.                                                Leserbriefe
                                                                    Kassel, dtb - Datenschutz- und Technologieberatung                     Leserbriefe sind erwünscht, deren
                                                                                                                                                                                   Das Bundesdatenschutzgesetz                Datenschutznachrichten              126
  Mittwoch, 29. Oktober 2008                                        weitere Informationen unter www.dtb-kassel.de                                                                  gilt auch im Verein! 		     108            Technik-Nachrichten		               131
                                                                                                                                           Publikation sowie eventuelle Kür-
  GPS, Internet & Video - Datenschutz am Arbeitsplatz
  Bezirksregierung Düsseldorf, Präsidentenschlösschen                                                                                         zungen bleiben vorbehalten.
                                                                    Dienstag, 9. Dezember 2008                                                                                                                                Rechtsprechung                     131
  www.ldi.nrw.de
                                                                    Datenschutz in Forschung und Lehre - Technische Aspekte                          Abbildungen                   Klaus Mönikes
                                                                    Universität Stuttgart (Campus Stadtmitte)                                 Titelbild: Frans Jozef Valenta       Datenschutz in differen-                   Buchbesprechung                    135     Hinw
                                                                    weitere Informationen unter www.zendas.de                                                                      zierten Verbandsstrukturen                                                            Bitte
                                                                                                                                                                                   am Beispiel des Deutschen                  Datenschutzgerechter Einsatz               Hau
                                                                                                                                                                                   Jugendherbergswerks		              111     der RFID-Technik		                  136    Spe

98                                                                                              DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008   DANA • Datenschutz Nachchrichten 3/2008                                                                                     99
Datenschutz in Vereinen und Verbänden                                                                                                                                                                          Datenschutz in Vereinen und Verbänden

Gerfried Riekewolt

Datenschutzorganisation im Interesse Betroffener:                                                                                    auf privaten Rechnern, ungesichert, un-                                                und Sozialpädagogen gehören, beru-
                                                                                                                                                                                Persönlichkeitsrecht und
Plädoyer für den Datenschutz in Vereinen im                                                                                          verschlüsselt, zur Information auch an
                                                                                                                                     Vereinskollegen per Mail weitergeleitet,   Privatsphäre
                                                                                                                                                                                                                            fen. Vereine können sich auch nicht auf
                                                                                                                                                                                                                            eine arbeitsrechtliche Regelung berufen,
sozialen Bereich                                                                                                                     gleichsam      einer    unkontrollierten
                                                                                                                                     Vervielfältigung einer persönlich anver-
                                                                                                                                                                                 In Vereinen werden überwiegend per-
                                                                                                                                                                                sonenbezogene Daten von Mitgliedern,
                                                                                                                                                                                                                            sondern sie müssen den Datenschutz
                                                                                                                                                                                                                            selbst im Rahmen Ihrer Aufgabe regeln.
                                                                                                                                     trauten Geschichte. Gut gemeint, aber      aber auch von Hilfesuchenden erhoben,            Damit      verbunden       ist    die
                                                                                                                                     ohne Regeln.                               verarbeitet und genutzt. Dazu gehören       Verpflichtungserklärung zum Daten-
                                                                                                                                                                                neben den personenbezogenen Daten ei-       schutz mit einer Beschreibung der
Zum Glück gibt es sie, die Vereine, die   und       Erfahrungsaustausches,      sie    Betroffenheit werden Informa­tionen,          Datenschutz geregelt?                      ner natürlichen Person, wie Adressdaten,    Aufgaben für alle aktiven Mitglieder,
es sich zur Aufgabe gemacht haben,        geben Empfehlungen, sind Interessen-         Details, Krankheiten, Behinderungen,          Fehlanzeige                                auch sämtliche Informationen über per-      insbesondere bei der Nutzung der IT.
anderen Menschen aus Ihrer Situation      vertretung, machen Öffentlichkeitsarbeit     finanzielle Verhältnisse, alles höchst                                                   sönliche und sachliche Verhältnisse.        Kirchliche Träger empfehlen eine
zu helfen. Von der Beratung angefan-      und vieles mehr.                             privat, im Vertrauen erzählt. Dieses            Der Datenschutz im Verein ist in ge-     Das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder     schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung
gen, über In­for­mation und Initiativen     Ihnen gemeinsam ist, dass sie Kontakte     Vertrauen wird zu Recht erwartet              setzlichen Regelungen unübersicht-         und der Ratsuchenden hat der Verein         des Datenschutzes zumindest bei der
bis zur Begleitung in aussichtsloser      zu Menschen haben, die zu einer Gruppe       und wird dem Selbstverständnis des            lich gestaltet. Wird die Einhaltung des    mit einem praktizierten Datenschutz         Verwendung der EDV, und unterstellen
Situation kümmern sich viele Vereine      mit ganz persönlichen Informationen ge-      Vereins entsprechen. Deshalb ist es eine      Datenschutzes in der Regel als selbst-     angemessen       zu     berücksichtigen.    sie evtl. auch dem Seelsorgegeheimnis.
mit viel freiwilligen Engagement um       hören und damit Träger ganz spezieller       Selbstverständlichkeit für den Verein,        verständlich zugesichert, so ist gleich-     Mitgliederdaten dürfen im Rahmen            Werden PC´s genutzt, dies wird über-
soziale Belange. Sie sind Anlauf­stelle   personenbezogener Daten sind.                sich den Sorgen des Betroffenen an-           zeitig die tatsächliche Praxis unzu-       der Vereinsmitgliedschaft als Vertrags-     all der Fall sein, müssen Regelungen
für Betroffene und Ratsuchende, sind        Menschen wenden sich an Vereine,           zunehmen und gleichzeitig klar                reichend. Bei einer Mitgliedschaft in      verhältnis angesehen werden, die Daten      zur Nutzung definiert werden. Zur
Träger professioneller Organisationen     wenn sie Rat brauchen oder Lebens-           Position zu einem angewandten                 einem Verein ist ein vertragsähnliches     der ratsuchenden Nichtmitglieder wer-       Nutzung privater PC´s müssen Regeln
oder Gesellschafter gemeinnütziger        umstände eine dramatische Änderung er-       Datenschutz zu beziehen. Die Arbeit           Vertrauensverhältnis, dessen Rahmen        den auf der Basis einer freiwilligen        der Telearbeit Anwendung finden,
GmbHs.                                    fahren. Vereine im sozialen Bereich ver-     der Vereine ist, Ängste zu nehmen,            und Inhalt im Wesentlichen durch           Einwilligung erhoben. Bindend und           da das Bundesdatenschutzgesetzes
  Vereine, die einer soziale Aufgabe      fügen über viele Kompetenzen und sind        Aufklärungsarbeit zu leisten und              Vereinssatzung und Vereinsordnung          dem Vereinszwecks (Satzung) entspre-        auch im Bereich der Nutzung priva-
nachgehen und dies mit Ehrenamtlichen     wichtige Informationsquellen für an-         neue Wege aufzuzeigen. Im Sinne               vorgegeben ist. Doch wie steht es          chend dürfen nur so genannte geeignete      ter PC´s gilt: es handelt sich um Daten
tun, sind mit Wertschätzung und           gestrebte Lö­sungen. Insbesondere ver-       des Datenschutzes gehört dazu auch,           um den Datenschutz bei beraten-            Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt     im Vereinsinteresse, nicht für per-
Hochachtung zu würdigen. Oft ist es       fügen Beratungsleistungen vielfach           den Betroffenen zu schützen, sein             den Aufgaben eines Vereins gegen-          werden. Dies erfordert Regelungen.          sönliche und familiäre Tätigkeiten.
eine persönliche Betroffenheit, die       über einen Erfah­rungsschatz aus             Persönlichkeitsrecht zu wahren und die        über     Nichtmitgliedern?      Welcher                                                Zur Absicherung von Datenverlust
dazu führt, Erfahrungen an Menschen       persönlicher Betroffenheit, der weiter-      informationelle Selbstbe­stimmung in die      Argumentation soll und kann man sich       Datenschutz ist                             und unbefugtem Zugriff gehören die
weitergeben zu wollen, die neu mit der-   gegeben wird.                                Praxis umzusetzen. Gerade dies hat auch       hier als Betroffener bedienen, insbe-      Management                                  Anwendung von Schutzmechanismen,
selben Problemstellung konfrontiert         Vereine, die sich Themen über              mit der Würde des Menschen zu tun, auf        sondere in den schwierigen Situationen                                                 wie Datensicherung, Passwortschutz,
sind. Dahinter verbergen sich häufig      Krankheiten oder Behinderungen wid-          die sich auch das abgeleitete Grundrecht      von Hilfesuchenden, bei sehr persönli-       Ein offensiv geführtes Management         Verschlüsselung, etc., denn in den
Krankheiten, soziale Probleme oder        men, verfügen über Mitglieder, die sich      auf Datenschutz beruft.                       chen Angelegenheiten mit sozialen und      inklusive Regelungen zum Datenschutz        Daten sozialer Vereine ist jeder Rat-
menschliche Schicksale. Was wäre          zur Aufgabe gemacht haben, eigene              Aber wie ist es tatsächlich um              gesundheitlichen Problematiken, unter      wird Vereinen, insbesondere Vereinen        und Hilfesuchender potentieller Träger
unsere Gesellschaft ohne Vereine in       Erfahrungen weiterzugeben und den            das Privatgeheimnis und einen                 Umständen auch in einer Situation, in      im sozialen Umfeld, mit Merkmalen der       höchst sensibler persönlicher Daten.
sozialen Bereichen, die sich um           mangelnden Informationsstand offiziel-       verantwortungs­vollen Umgang mit              der die Tragweite eines unzureichenden     Qualität bereichern. Dabei sind Vereine
Menschen im Alter, um Menschen mit        ler Stellen zu ergänzen. Auf eine plötz-     persönlichen Daten bestellt? Daten-           Datenschutz nicht erkannt wird. Und        im Vorteil, die beschreiben und doku-       Ehrenwertes Ehrenamt
Krankheiten und Behinderungen, um         liche Konfrontation mit einer lebens-        schutz ist kein Kernthema eines               damit sind wir mittendrin im alltägli-     mentieren, was Sie mit Informationen
Suchthilfen oder Schuldnerberatung und    verändernden Situation sind Menschen         Vereins, der sich mit sozialen Belangen       chen und praktischen Vereinsgeschehen.     auch wirklich tun. Dafür ist der Vorstand     Vereine sind über jede aktive Hilfe
vielen anderen Aufgaben kümmern?          nicht vorbereitet und Einrichtungen des      beschäftigt. Datenschutz ist eine             Datenschutz geregelt? Fehlanzeige.         zuständig.                                  dankbar, denn wer ist schon be-
Ohne diese Vereine würde das soziale      Sozial- und Gesundheitswesens können         Selbstverständlichkeit eines jeden              Der Gesetzgeber hat durch den Rahmen       Auf der Grundlage der Vertretung der      reit, sich ehrenamtlich aktiv in einem
Netz nicht funktionieren.                 nicht immer eine dieser Situation ange-      Vereins, nur Regelungen findet man            des Bundesdaten­schutzgesetzes den ver-    Interessen Betroffener, in der Regel ent-   Verein zu engagieren. Da will man
                                          messene Sozialarbeit leisten. So wun-        selten. Vereine können sich nicht immer       arbeitenden Stellen eine Verpflichtung     spricht dies dem Satzungsziel, können       doch nicht die Aktivitäten schon im
Grundlage: persönliche                    dert es nicht, dass Vereine im Sozial­       professionell organisieren. Zwar müs-         auferlegt. Dies gilt auch für Vereine.     Verfahren und Methoden beschrieben          Keim ersticken, insbesondere nicht mit
Betroffenheit                             wesen erste Anlaufstellen für Menschen       sen die Strukturen des Vereinsrechts ein-     Unabhängig von der Zahl der mit der        werden, mit denen Datenschutzziele er-      Reglementierungen zum Datenschutz.
                                          sind, die sich in völlig neuen Lebens­       gehalten sein, doch sind die wenigsten        Datenverarbeitung Beschäftigten ver-       reicht werden sollen.                       Aber gerade die Aufklärung zu unüber-
 Vereine im sozialen Bereich wid-         umständen wiederfinden.                      Organisationen mit hauptamtlichem             fügen Vereine über Informationen,            Grundlegendes Anliegen, insbeson-         legter Datenübermittlung durch Einträge
men sich unterschiedlichen Belangen         Unter diesen Umständen bedeut der          Mitarbeiter ausgestattet. Insofern wird       die häufig den besonderen Arten            dere im Interesse der Betroffenen, sind     in Blogs, in Chatrooms etc. muss im
und begleiten ein gesamtes Leben, von     Eintritt in einen Verein eine große per-     die Organisation eines Vereins ehren-         personenbezogener        Daten     nach    sowohl die gesetzlichen Pflichten aus       Interesse der Betroffenen stattfinden.
der Schwangerschaftsberatung bis zur      sönliche Überwindung und symbo-              amtlich umgesetzt, zu Recht mit einem         § 3 (9) BDSG zuzuordnen sind. Diese        dem BDSG auch die selbstauferlegte          Verschiedene Verbände setzen auf die
Hospizarbeit.                             lisiert die Zugehörigkeit zu einer be-       Aufgabenschwerpunkt aus der Satzungs-         umfassen Angaben über die rassische        Pflicht der Verschwiegenheit. Vereine,      Schulung ehrenamtlicher Helfer, indem
 Sie sind Anlaufstelle in persönlichen    sonderen Personengruppe. Schon die           aufgabe.                                      und ethnische Herkunft, politische         die soziale Aufgaben vertreten, können      sie Multiplikatoren zum Datenschutz
Notsituationen mit dem Ziel der           Ratsuche, nicht erst eine Mitglied­schaft,     Diese Aufgabe wird mit viel Sensibilität    Meinungen, religiöse oder philosophi-      sich nicht auf eine Schweigepflicht,        für Ehrenamtliche schulen. Liegen
Hilfestellung für Betroffene und          ist mit der Preisgabe einer persönlichen     und Engagement erledigt, auf dem              sche Überzeugungen, Gewerkschafts­         vergleichbar der der Ärzte und anderer      besondere Arten personenbezogener
Angehörige,     sie   sind    Infopool    Geschichte und damit höchst sensibler        Rechner der Familie zuhause! Da               zugehörigkeit, Gesundheit oder Sexual-     Berufsgruppen, wozu ausdrücklich            Daten vor, so ist das Vertrautmachen
und     Foren     des    Informations-    Daten verbunden. In der Ohnmacht der         schlummern dann Details Ratsuchender          leben.                                     und oft vergessen, auch Psychologen         mit den jeweiligen Erfordernissen zum

100                                                                                          DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008   DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008                                                                                        101
Datenschutz in Vereinen und Verbänden                                                                                                                                                                               Datenschutz in Vereinen und Verbänden

                                                                                                                                      Karin Schuler
Datenschutz sicher eine Aufgabe des zu      seits die Vertraulichkeit gewahrt wer-      wird. Das wird bei Auswertungen über
bestellenden Datenschutzbeauftragten.       den soll, andererseits personenbezogene     Erfahrungen und Erkenntnissen über er-
   Eine besondere Gruppe aktiver            Daten eingefordert werden: im einem         folgreiche Behand­lungsmethoden, im           Gestaltungserfordernisse für Mitgliedsdaten
Mitglieder, die zur Verschwiegenheit        vorliegenden Fall wird im Bereich ei-       Umkehrschluss auch über nichterfolg-
angehalten werden muss, sind die            ner Beratungsstelle für familiäre           reiche Behandlungen, problematisch.           auf Verbandsebene
Funktionsträger der Vereine: Häufig         Angelegenheiten eine Vertraulichkeit        Auswege sind die Anonymisierung und
wird die Verpflichtung zum Datenschutz      vereinbart. Weil das Angebot einzigar-      Pseudonymisierung. Bestimmbare na-
im Ehrenamt vergessen. So kommt es          tig und gesellschaftlich so wichtig ist,    türliche Personen gelten natürlich auch
vor, dass ein Verein zwar Gesellschafter    übernimmt die Gemeinde einen be-            als Betroffene.                               Wie in vielen anderen Verbänden auch,         Beschenkten einzuholen. Nur so kann          Verbandsaufgaben
einer gemeinnützigen GmbH ist, der eh-      stimmten Kostensatz gegenüber die-                                                        besteht im Bereich des Deutschen              sicher gestellt werden, dass dieser den
renamtliche Vorstand aber im Gegensatz      sem Verein, fordert aber im Gegenzug        Überforderung eines                           Olym­pischen Sportbundes (DOSB),              mit der Mitgliedschaft verbundenen           In der Praxis ist das Verhältnis zwischen
zu dem gut organisierten Datenschutz        die Angabe der Namen der Teilnehmer.        Vereins und Angebot                           seiner Verbände und Vereine ein               Umgang mit seinen Daten zur Kenntnis         Mitglied und Verein jedoch meist nicht
der gGmbH nicht in den Datenschutz          Die Begründung: es wird nur ein                                                           Beziehungsgeflecht, das datenschutz-          genommen hat.                                so abgeschlossen. Vielmehr ist eine gro-
eingebunden wird. In der Regel ge-          Beratungsersuchen pro Jahr und pro            Mit den grundlegenden Regelungen            rechtlich nicht immer leicht einzuord-                                                     ße Zahl von Sportvereinen in ein bun-
schieht dies nicht bewusst, es wird ein-    Person übernommen, weswegen die             der Datenvermeidung und Daten-                nen ist. Insbesondere für Sport­vereine ist   Die Mitgliedschaft                           desweites Geflecht von Verbänden ein-
fach übersehen.                             Angaben des Namens der Prüfung der          sparsamkeit,      der      Zweckbindung       häufig schwer zu durchschauen, welche                                                      gebettet, die sich besonders um die
                                            Dopplung dienen. Auch wenn der Inhalt       und     Erforderlichkeit,     der   Ver-      Pflichten sie als verant­wortliche Stelle     Insoweit besteht zwischen Verein und         jeweils vertretene Sportart bemühen.
Transparenz schaffen                        der Beratung verborgen bleibt, kann eine    schwiegenheit      und      Transparenz,      treffen. Dieser Artikel soll einen ersten     Mitgliedern das klassische Verhältnis        Diese unterstützen die Vereine in ih-
                                            Vertraulichkeit so nicht aufrechterhalten   der     Verpflichtungserklärung     und       Überblick geben. Seine Kernaussagen           zwischen       verantwortlicher     Stelle   rer Arbeit, organisieren Aus­bildung
  Es steht Vereinen gut, ihr Konzept of-    werden. Eine Pseudonymiserung könn-         Einwilligungserklärung, der Doku-             treffen im Wesentlichen für alle ähnlich      und Betroffenem. Alle Rechte des             und Wettkampfwesen und leisten bun-
fensiv zu präsentieren. Dazu gehört ein     te unter Umständen in Abstimmung der        mentation zum Datenschutz, der                organisierten Verbands­strukturen zu.         Betroffenen gegenüber der verant-            des- oder landesweite Lobbyarbeit. Die
Qualitätsmanagement, zu dem auch ein        beteiligten Organisationen das gleiche      Umsetzung technischer und organisatori-         Sportvereine erheben, verarbeiten           wortlichen Stelle (Auskunftsersuchen,        übliche Struktur für eine Sportart in-
Datenschutzkonzept gehört. Information      Ergebnis bringen, wenn gleichzeitig ein     scher Maßnahmen, Impressumspflichten          und nutzen die Daten ihrer Mitglieder         Korrekturwünsche, Beschwerden etc.)          nerhalb des Deutschen Olympischen
zu den Aktivitäten eines Vereins schafft    Prüfverfahren, z.B. unter Beteiligung ei-   und mit der Bestellung eines                  in erster Linie aus offensichtlichen          muss das Mitglied gegenüber seinem           Sportbundes besteht aus einem
Transparenz und damit Vertrauen.            nes Datenschutzbeauftragten vereinbart      Datenschutzbeauftragten sind vor allem        Gründen:       zur      Beitragserhebung,     Verein geltend machen. Den Verein tref-      Bundesverband und den Landes-
Mit der entsprechenden Beschreibung         würde.                                      kleine Verein überfordert. Das entbindet      Informationsweitergabe, Wettkampf-            fen im Gegenzug die üblichen daten-          verbänden der Bundesländer. Meist
des vereinseigenen Handelns wird              In jedem Fall muss vor der                sie jedoch nicht von der Verpflichtung        organisation oder anderen, dem sport-         schutzrechtlichen Pflichten einer ver-       sind die Vereine dann gleichzeitig
die Einwilligungserklärung bei einer        Beratungsleistung das Verfahren, die        datenschutzkonform zu arbeiten. Das           lichen Anliegen des Vereins die­nenden        antwortlichen Stelle: die Klärung der        Mitglied im Bundesverband und in
Datenerhebung zu einem verständli-          Datenerhebung und Datennutzung, be-         sind sie ihrem Klientel schuldig.             Zwecken. Wird die automatisier-               Zulässigkeitsgrundlage, die Ergreifung       ihrem jeweiligen Landesverband.
chen Bestandteil des Vorgehens eines        schrieben werden und dieses, in ei-           Damit Vereine mit Ihrer Kernkompetenz       te Verarbeitung innerhalb des Vereins         angemessener         technischer      und      Bundesverbände haben daher in der
Vereins. Die präzise, am Verfahren ori-     ner Einwilligungserklärung bestätigt        datenschutzkonform arbeiten können,           ord­nungsgemäß organisiert, so er-            organisatorischer Schutzmaßnahmen,           Regel keine natürlichen Personen son-
entierte Formulierung einer schriftli-      werden.                                     sollten sie die Kompetenzen externer          geben sich Zulässigkeitsgrundlagen            die Erteilung von Auskünften an den          dern Ver­eine als Mitglieder. Auch die
chen Einwilligungserklärung ist fe-                                                     Datenschutzberater nutzen, beratend           hierfür      unmittel­bar     aus     dem     Betroffenen etc.                             Mitglieder der Landesverbände sind in
ster Bestandteil einer Beratung. Dies       Anonymisieren und                           oder als bestellter Datenschutz-              Mitgliedschaftsverhältnis. Die Mitglied-        Stellt der Verein als verantwortliche      erster Linie die im jeweiligen Bundes-
ist beispielsweise bei einer Vermittlung    Pseudonymisieren                            beauftragter. Datenschutz ist ein orga-       schaft kommt in der Regel durch               Stelle fest, dass eine geplante automati-    land ansässigen Vereine. Zusätzlich
an nachfolgende Einrichtungen not-                                                      nisatorisches Thema und hat auch noch         Erklärung eines Interessenten in einem        sierte Verarbeitung von Mitgliedsdaten       besteht jedoch in vielen Verbänden
wendig. Das Verfahren und eine                Öffentlichkeitsarbeit ist ein Thema       einen kleinen Nebeneffekt:                    Aufnahmeantrag und dessen anschlie-           nicht durch Satzung und Vereinszweck         die Möglichkeit der so genannten
Übermittlung von Daten soll über die        der Selbstdarstellung eines Vereins.          Maßnahmen im Rahmen des Daten-              ßende Annahme durch den Verein zu-            abgedeckt ist, muss er bei den jeweils be-   Einzelmitgliedschaft: Hierbei können
Einwilligungserklärung        transparent   Betroffene zu Wort kommen lassen,           schutzes lassen sich über personen-           stande. Spätestens ab diesem Zeitpunkt        troffenen Mitgliedern eine Einwilligung      Sportler ohne Vereinszugehörigkeit
werden.                                     Erfahrungen berichten, Empfehlungen         bezogenen Daten hinaus auch auf die           (für be­stimm­te Verarbeitungen auch          einholen. Solche Vorhaben könn-              dem Landesverband beitreten. Diese
  Vereine, insbesondere Vereine im so-      aussprechen, alles sind mögliche            gesamte vereinsinterne betriebliche           schon in der Aufnahmephase) besteht           ten beispielsweise die Weitergabe von        sind dann jedoch die einzigen na-
zialen Umfeld, müssen die schutzwür-        Bestandteile öffentlicher Darstellungen     Sicherheit ausdehnen.                         zwischen Verein und Mitglied ein ver-         Adressen an andere Mitglieder oder           türlichen Personen, die ein direktes
digen Interessen der Betroffenen ver-       auf Veranstaltungen, auf der Homepage         Die Organisation von Maßnahmen              tragsähnliches      Vertrauensverhältnis,     an Werbeinteressenten betreffen. Die         Mitgliedschaftsverhältnis zum Verband
treten. Das gilt insbesondere bei der       oder im Vereinsheft. Im Bereich die-        des Datenschutzes schaffen Vertrauen          das die Verarbei­tung der Daten ge-           Einwilligung kann, je nach Charakter         haben.
Übermittlung von Daten an Dritte.           ser Veröffentlichungen eines Vereins        bei Mitgliedern, Förderern und na-            mäß der Vereinszwecke rechtfertigt.           der     gewünschten       automatisierten      So kommunizieren Verbände im
Hier muss das schutzwürdige Interesse       sind besondere Wege einzuhalten, die        türlich bei Rat- und Hilfesuchenden.          Diese Vereinszwecke müs­sen, für je-          Verarbeitung, entweder bereits bei der       Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung,
der Betroffenen und das berechtig-          datenschutzrelevante Dinge beach-           Und das Vertrauen in einen Verein, der        des Mitglied nachvollziehbar, in der          Aufnahme oder aber im Einzelfall wäh-        letztlich der Interessensvertretung
te Interesse Dritter zu Gunsten der         ten. Sollen Artikel veröffentlicht wer-     sich um soziale Anliegen kümmert,             Satzung des Vereins festgeschrieben           rend des Mitgliedschaftsverhältnisses        der Sportler, nur sehr eingeschränkt
Betroffenen abgewogen werden. Das           den, in denen Personen, evtl. behandelte    ist eine Grundlage für sein erfolgrei-        sein, so dass Transparenz über die zur        eingeholt werden. Dabei sind die übli-       mit diesen selbst, son­dern hauptsäch-
gilt auch für die Weitergabe von listen-    Menschen, eine Rolle spielen, so müs-       ches Bestehen. So werden Maßnahmen            Erfüllung der Mitgliedschaft erfor-           chen Anforderungen an die Erteilung          lich mit deren Vereinen. Das einzelne
mäßigen Daten. Es ist regelmäßig davon      sen diese ebenfalls Ihre Einwilligung er-   im Datenschutz ein Qualitätsmerkmal           derlichen Verarbeitungen hergestellt          wirksamer Einwilligungen zu beach-           Vereinsmitglied kann seine Interessen
auszugehen, dass ein Grund vorliegt,        klären. Das ist bei positiven Berichten     für einen Verein, im Interesse seines         wird. Es ist daher im Falle schenkbarer       ten. Das Mitglied kann die Einwilligung      nur innerhalb seines eigenen Vereins
der einer Weitergabe wegen den schutz-      eher zu erwarten, als bei einsetzen-        Klientel.                                     Mitgliedschaften datenschutzrechtlich         freiwillig erteilen oder auch verweigern.    oder aber auf Verbandsebene durch
würdigen Interessen der Betroffenen         der Kritik. Vergessen wird, dass auch                                                     ganz besonders wichtig, sich nicht auf        Die Erhebung, Verarbeitung oder              Beteiligung an der Gremienarbeit oder
entgegensteht.                              Dritte, die in diese Berichte einbezogen                                                  den Vertragsabschluss mit der schen-          Nutzung von Mitgliedsdaten, für die          durch Bewerbung auf wählbare Ver­
  Ein problematisches Verfahren ist in      werden, im Sinne des Datenschutzes                                                        kenden Person zu beschränken, sondern         keine Einwilligung erteilt wurde, muss       bandspositionen (als Abgesandter seines
Vorgängen zu sehen, in denen einer-         Betroffene sind, wenn über sie berichtet                                                  nachträglich die Willens­er­klärung des       dann unterbleiben.                           Vereins) wahrnehmen.

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Datenschutz in Vereinen und Verbänden                                                                                                                                                                           Datenschutz in Vereinen und Verbänden

  Obwohl zwischen dem einzelnen             juristische Spitzfindigkeit gelten. Davon   •   Der Aufnahmeantrag muss so ge-           •   Er darf in seinen Verbandsrichtlinien   die Verarbeitung von Mitgliederdaten        scheiden, die ihm auf­grund satzungsge-
Vereinsmitglied und Verbänden, mit          unabhängig muss bei der Gestaltung der          staltet sein, dass der Interessent           im Gegenzug jedoch keine                bei derartigen Dienstleistungen durch       mäßer     Meldepflichten      übermittelt
Ausnahme der Einzelmitglieder, also         Zulässigkeitsgrundlage in datenschutz­          erkennt, dass neben der un-                  Pflichtüber­mittlungen verlangen,       den Verband, so muss sich der Verein        werden und solchen, die er auf­grund
keine direkte Mitgliedschaftsbeziehung      recht­licher Hinsicht immer eine                mittelbaren        Mitgliedschafts-          die nicht eindeutig der Erfüllung       eine Zulässigkeits­grundlage schaffen,      eines     Auftragsdatenverarbeitungsver-
besteht, haben Verbände aufgrund ih-        Zulässigkeitskette geschaffen werden,           beziehung auch eine Ver­bands­               des     Verbandszwecks       dienen.    die ihn zu der Übergabe der Daten be-       trages für Vereine verarbeitet. Auch
rer Aufgaben meist ein nachvollzieh-        die grund­le­gende Beziehung zwischen           mitgliedschaft     besteht,    die           Datenübermittlungen       außerhalb     rechtigt. Die Verbands­satzung kommt        wenn die Versuchung groß sein
bares Bedürfnis, Infor­mationen über        Vereinsmitglied und Verein einerseits           Datenübermittlungen auslöst.                 der Verbandszwecke (Werbeträger­        in diesen Fällen aus den dargestellten      mag, die „ohnehin vorhandenen
Mitgliederstruktur, Mitgliederzahlen,       um die Beziehung zwischen Verein und                                                         ansprache etc.) können nur auf          Gründen jedenfalls nicht in Betracht.       Mitgliedsdaten“ auch für die im Auftrag
regionale Verteilung und diverse andere     Verband andererseits verlängert. Es         •   Die Satzung als Grundlage der                Grundlage       einer   freiwilligen      Ist der Verein grundsätzlich aufgrund     erbrachte Dienstleistung zu verwen-
Informationen ihrer Vereine zu erhalten.    liegt nahe, diese Kette auf Grundlage           Mitgliedschaftsbeziehung muss die            Einwilligung er­folgen, die keine       des Mitgliedschaftsverhältnisses be-        den, so wäre eine solche Vermischung
  Die meisten Verbände knüpfen die          von Mitgliedschaft, Vereinssatzung und          erfor­der­lichen Datenübermittlungen         Nachteile für das Mitglied in Bezug     rechtigt, eine bestimmte Verarbeitung       dennoch unzulässig. Die auf unter-
Aufnahme eines Vereins daher an die         Verbandsrichtlinien aufzubauen, wo-             an den Verband möglichst ge-                 auf seine Mitgliedschaft zur Folge      vorzunehmen, so kann er diese auch          schiedlicher     Zulässigkeitsgrundlage
Erfüllung bestimmter Meldepflichten.        bei alle Regelungen aufeinander abge-           nau beschreiben. Dazu gehören                hat. Diese sind auch verfahrens-        im Auftrag durch einen Dritten, in die-     verarbeiteten Daten müssen strikt von-
Solange es sich hierbei nur um stati-       stimmt werden müssen. Erst durch eine           Art, Umfang, Anlässe, Empfänger              technisch streng von den Pflicht­       sem Falle den Verband, durchführen          einander getrennt werden. Die für
stische oder anony­misierte Daten han-      solche Ableitungskette können Vereine           und Zwecke der jeweiligen                    übermittlungen zu trennen.              lassen. Er muss dann aller­dings die        Auftrags­daten­verarbeitung erforderli-
delt (Zahl der Mitglieder, Verteilung auf   die Zulässigkeit für die Übermittlungen         Pflichtübermittlungen. Es muss er-                                                   strikten Vorgaben erfüllen, die eine        chen Mitgliederdaten müssen immer
Altersgruppen u.ä.) ist die Übermittlung    von Mitgliederdaten und der Verband             kennbar sein, dass die Mitglied-         •   Er muss die ordnungsgemäße              Auftragsdatenverarbeitung erst zuläs­       vom Verein im erforderlichen Umfang
datenschutzrechtlich        unbedenklich.   deren Verwendung begründen.                     schaft im Verein an die Zustimmung           Verarbeitung von Mitgliederdaten        sig machen. Um gemäß der in § 11            zur Verfügung gestellt werden. Zur
Wird jedoch die Übermittlung per-                                                           zu den Datenübermittlungen an den            in seinem Zuständigkeitsbereich         BDSG eröffneten Möglichkeit „Herr           Erfüllung des Auftrags auf Bestände
sonenbezogener Daten (z. B. Namen           Gestaltungserfordernisse                        Verband gebunden ist.                        sicher stellen und ein wirk-            der Daten“ zu bleiben, müssen wirk-         zuzugreifen, die satzungsgemäß zur
von Mitgliedern, Alter, Wettkampfer-                                                                                                     sames Datenschutz- und IT-              same Schutzmaßnahmen ergriffen und          Erfüllung von Verbandsaufgaben über-
geb­nisse etc.) verlangt, befindet sich     Bei der Gestaltung der beschriebe-          •   Der Verein muss sicher stellen,              Sicherheitskonzept erstellen und        mit dem Auftrag­nehmer vertraglich          mittelt wurden, ist in der Regel nicht zu-
der Verein in der Zwickmühle: Er            nen Zulässigkeitskette müssen Vereine           dass Datenübermittlungen aus-                umsetzen. Insbesondere müssen           vereinbart werden. Im Ergebnis muss         lässig.
kann dem Ver­band nur angehören,            als ver­ant­wortliche Stellen für die           schließlich in dem durch die                 Berechti­gungen restriktiv verge-       dabei sicher gestellt sein, dass dem
wenn er die verlangten Übermittlungen       Mitgliederdaten eine aktive Rolle ein-          Verbandsrichtlinien begründeten,             ben werden und ein Löschkonzept         Auftragnehmer seine Aufgabe detail-         Freiwillige Anwendungen
vornimmt, muss aber gleichzeitig            nehmen. Sie dürfen sich nicht darauf            erforderlichen Umfang stattfinden            die sichere Lö­schung nicht mehr er-    liert beschrieben wird und er keiner­lei
eine Zulässigkeitsgrundlage für die         verlassen, dass Verbände als „überge-           und dass nachvollziehbar bleibt,             forderlicher Daten sicher stellen.      Verarbeitungen außerhalb dieser Auf-        Es kommt vor, dass Verbände den
Übermittlung der Mitgliederdaten an         ordnete Instanz“ schon für die richtigen        wer wann welche Daten über­mittelt                                                   gabenerfüllung durchführen kann. Er         Mitgliedern ihrer Vereine darüber hin-
den Verband als so genannten Dritten        Regelungen sorgen werden. Zwar muss             hat.                                     Es ist außerdem zu bedenken, dass der       erlangt keine Rechte an den verarbei-       aus Ange­bote machen, die weder
schaffen.                                   auch ein Verband ein Inte­res­se dar-                                                    Verband nach der Übermittlung der           teten Daten, muss sie durch die ver-        für das Mitgliedsverhältnis erforder-
  Es ist einzusehen, dass ein Bundes-       an haben, dass er Mitgliederdaten sei-      •   Den Abschluss eines Vertrages oder       Daten durch die Vereine seinerseits zur     einbarten techni­schen und organisa-        lich, noch durch die satzungsgemä-
verband seinen Aufgaben kaum nach-          ner Vereine nur rechtmäßig erhält (weil         einer bindenden Vereinbarung mit         verantwortlichen Stelle in Bezug auf die    torischen Maßnahmen schützen, dem           ßen Aufgaben des Verbands begründ-
kommen könnte, wenn er nicht wüsste,        er sie sonst, streng genommen, nicht            dem Datenempfänger, in dem die           durch ihn veranlassten Verarbeitungen       Auftraggeber (dem Ver­ein) jeder-           bar sind. Hierzu zählt beispiels­weise
wen er eigentlich vertritt. Wie weit aber   weiter verarbeiten darf), aber die erste        zulässigen Zwecke für die Nutzung        wird.                                       zeit die Kontrolle der ordnungsgemä-        ein Online-Portal, das den Sportlern
darf sein Infor­mationsbedarf gehen und     Pflicht zur Zulässigkeitsprüfung bei der        der Mit­gliede­rdaten abschließend         Betroffene Mitglieder können also         ßen Verarbeitung ermöglichen und            des Verbandes (den Vereinsmitgliedern)
darf er auch personenbezogene Daten         Übermittlung trifft den Verein als ver-         beschrieben sind und der ein de-         Auskunftsersuchen neben dem Verein          ist im Falle eines Verstoßes zu einer       die Kommunikation mit anderen
der Vereins­mitglieder anfordern, verar-    antwortliche Stelle. Im Ergebnis muss           finiertes Vor­gehen, einschließ-         auch an den Verband richten, soweit         Vertragsstrafe zu verpflichten.             Sportlern, die Eingabe und Analyse ei-
beiten und nutzen?                          einem potenziellen Neumitglied bereits          lich Sanktionen, für den Fall von        es sich um Verarbeitungen handelt, die        Auch wenn in der Realität häufig der      gener Wett­kampfdaten oder ähnliche
  Da die Vereinsmitglieder, wie oben        beim Stellen des Aufnahmeantrags be-            Zuwiderhandlungen vor­sieht.             durch die Verbandsrichtlinien begründet     Verband eine führende Rolle bei der         Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
beschrieben, keine direkte Beziehung        wusst sein, dass er die Mitgliedschaft                                                   sind.                                       Gestal­tung seiner Dienstleistung über-     Die Verarbeitung der Mitgliederdaten
zum je­weiligen Verband haben, kann         nur erhalten kann, wenn er den inner-       Den Verband treffen ergänzend die fol-                                                   nimmt, die er dann den Vereinen anbie-      für solche Zwecke kann mangels ande-
eine automatisierte Verarbeitung durch      halb der Verbandsstruktur erforderli-       genden Verpflichtungen:                      Auftragsdatenverarbeitung                   tet: der Ver­ein darf sich datenschutz-     rer Zulässigkeits­grund­lagen nur nach ei-
diesen nicht durch ein bestehendes          chen Datenübermittlungen zu­stimmt.                                                                                                  rechtlich nicht darauf berufen, dass        ner Einwilligung der Betroffenen erfol-
Vertrags- oder Vertrauensverhältnis be-     Diese müssen ihm nachvollziehbar            •   Die Verbandsrichtlinien, die als          Zusätzlicher Regelungsbedarf entsteht,     der Verband „schon wisse, was zuläs-        gen. Dabei ist in Abhängig­keit von der
gründet werden. Ein Sportverein wäre        dargestellt werden, damit er die Kon­           Grundlage der Aufnahme von               wenn dem Verband nicht nur im Rahmen        sig sei“. Nur der Verein selbst ist für     Art der Anwendung eine jeweils ange-
außerdem gar nicht berechtigt, perso-       sequenzen einschätzen kann. Sowohl              Mitgliedsver­einen sind, müssen          der Meldepflicht Daten zur Erfüllung der    die Herstellung der Zulässig­keit bei der   messene Form zu wählen, die in jedem
nenbezogene Daten seiner Mitglieder         Verein als auch Verband müssen daher            klar formulieren, zu welchen             Verbandsaufgaben übermittelt werden         Verarbeitung seiner Mitgliederdaten         Fall sicher stellt, dass die Einwilligung
an den Verband zu übermitteln. Um           be­stim­mte Grundpflichten umsetzen.            Datenübermittlungen (Art, Umfang,        sollen. Dies ist insbesondere dann der      verantwortlich und muss daher im Falle      freiwillig, mit Kenntnis der Verar­
bestehenden Meldepflichten den­noch           Da der Verein gegenüber seinen                Zwecke) Vereine zur Erfüllung wel-       Fall, wenn der Verband seinen Vereinen      einer Auftragsdatenverarbeitung jeden       beitungs­zwecke und in jederzeit nach-
nachkommen zu können, muss bereits          Mitgliedern als verantwortliche Stelle          cher Verbandszwecke verpflichtet         Dienstleistungen anbietet, die über sei-    Dienstleister angemessen und wirksam        weisbarer Form erteilt wird. Es ist au-
zu Beginn der Mitgliedschaft im Verein      die Haupt­ver­antwortung für den da-            sind.                                    ne satzungsgemäßen Verbandsaufgaben         vertraglich binden. Es macht insofern       ßerdem zu beachten, dass für derartige
die Zulässigkeitsgrundlage hierfür ge-      tenschutzgerechten Umgang mit deren                                                      hinausgehen. Er konkurriert dabei oft mit   keinen Unterschied, ob die Finanzbuch­      Anwendungen der Verband als verant-
legt werden. Ob Vereinsmitglieder da-       Daten trägt, muss er folgende Aufgaben      •   Der Verband muss seine Vereine in        kommerziellen Anbietern von Systemen        haltung an den Verband oder an ein          wortliche Stelle gilt und die so verarbei-
bei auto­matisch zu Mitgliedern des         auf jeden Fall erledigen:                       den Verbandsrichtlinien verpflich-       und Software. Angebote der Verbände         Steuerbüro outgesourct wird.                teten Daten eines Mitglieds nicht ohne
Verbandes gemacht werden oder ob                                                            ten, die Vereinsmitgliedschaft an        können von zentralen Systemen                 Für den Verband entsteht aus die-         weitere Einwilligung an seinen Verein
die Mitgliedschaft im Verein eine                                                           die Zustimmung zu den Daten-             zur Mit­gliederverwaltung über die          ser Situation unmittelbar die Pflicht,      (zurück-) übermittelt werden dürfen.
Einwilligung zur Datenübermittlung                                                          übermittlungen gemäß Verbands-           Durchführung von Werbemaßnahmen             technisch und organisatorisch eindeu-
an den Verband voraussetzt, mag als                                                         richtlinien zu binden.                   bis hin zur Buchhaltung reichen. Erfolgt    tig zwischen Mitgliedsdaten zu unter-

104                                                                                          DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008   DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008                                                                                         105
Datenschutz in Vereinen und Verbänden                                                                                                                                                                           Datenschutz in Vereinen und Verbänden

                                                                                                                                           Jugendliche befragen wollen. Sie       Heimen üblich. Manche Heime füh-           Wohl des Kindes zu wahren, werden
Prof. Dr. Heinrich Kupffer                                                                                                                 sprechen diese teils auf Schul­höfen   ren auch selber anonyme Befragungen        Hilfen „angeboten“, nicht oktroyiert.
                                                                                                                                           an, und wenn sie hören, dass es sich   durch, um sich ein realistisches Bild       Auch die übrigen Absätze sind im glei-
                                                                                                                                           um Heimkinder handelt, versuchen       ihrer eigenen Institution machten zu       chen Tenor gehalten: Hinzuziehung

Datenschutz in sozialen Verbänden –
                                                                                                                                           sie, diese für eine Sendung zu ge-     können.                                    von er­fahrenen Fachkräften, Einwirken
                                                                                                                                           winnen, wofür sie ihnen sogar Geld       Hinzu kommen Supervision, Weiter-        auf die Familie, um sie zur Mithilfe

Beispiel Heimerziehung und Kinderschutz
                                                                                                                                           bieten.                                bildung, Kontakt zu den Schulen,           zu bewegen, Beteiligung anderer
                                                                                                                                                                                  von Zeit zu Zeit das „Haus der offe-       „Leistungsträger“. Die Gefährdung des
                                                                                                                                       •   Eine „undichte“ Stelle kann es auch    nen Tür“. Dies alles trägt dazu bei,       Kindes soll abgewendet werden, aber
                                                                                                                                           durch Praktikanten geben, die sich     ohne Verletzung des Datenschutzes ein      nicht durch autoritativen Eingriff ei-
                                                                                                                                           nur vorüber­gehend im Heim auf-        Klima zu schaffen, in dem die betroffe-    nes Amtes, sondern im Bemühen um
                                                                                                                                           halten und, wenn sie es darauf anle-   nen sich relativ frei fühlen. Allerdings   Kooperation. Diese Betonung des
Das Thema des Datenschutzes wird            nichts Böses passieren dürfte. Sollte        Kinderschutz nur gesichert werden,                gen, bei ihrem Ausscheiden Daten       sind die Verhältnisse noch unterschied-    Schutzauftrags zielt auf ein Vorgehen,
hier am Beispiel solcher Verbände           das nicht ausreichen, müssten eben die       wenn man möglichst viel über das Kind             mitnehmen können.                      lich. Besonders weltanschaulich ge-        das in der Vergangenheit oft nicht gege-
behandelt, die mit dem Schutz, der          Kontrollen verfeinert, ausgebaut, per-       erfährt und also den im Prinzip gutge-                                                   prägte Heime neigen eher mit und           ben war.
Erziehung und Unterbringung der Kinder      fektioniert werden.                          heißenen Datenschutz einschränkt              •   Schließlich kann für die Heim-         ohne Berufung auf den Datenschutz            Es gibt jedoch in einzelnen Aspekten
zu tun haben. Es geht um die Position         Um den Schutz der Kinder zu ge-              Es geht im Großen wie im Kleinen                erzieher selber eine Schwierigkeit     zur Resistenz gegen einen öffentli-        auch kontroverse Ansichten. Ein strit-
des Kindes in unserer Gesellschaft. Aus     währleisten, werden in jüngster Zeit         darum, ob es eigentlich konsensfähi-              auftreten. In manchen Bundes-          chen Einblick. Ein weiteres Feld für die   tiger Punkt ist das Vorhaben, den § 8a
welchem Blickwinkel sehen wir Kinder,       funktions­tüchtige Netzwerke gefordert.      ge Leitlinien dafür gibt, wie der „freie“         ländern verlangen die Behörden         Diskussion um den Datenschutz liegt im     SGB VIII zu ergänzen, und zwar durch
wie definieren wir ihre soziale und         Ein beziehungsloses Nebeneinander            Bürger definiert werden kann; wie viel            bei Neueinstellung Kopien der          Umkreis der Kinderschutzverbände.          die Ver­pflichtung des Jugendamtes,
rechtliche Stellung, in welchem Sinne       von Behörden, Instanzen, Verbänden           Freiheit der Sicher­heit geopfert werden          Zeugnisse. Sie wollen damit et-                                                   sich sogleich nach bekannt werden ei-
nehmen wir Verantwortung dafür wahr,        aller Art soll überwunden werden. Das        darf; wo also die Maßnahme zum Schutz             waige Vorstrafen oder aus ande-        Stellungnahme der                          nes „Falles“ einen „Unmittelbaren
dass sie sich in Freiheit entfalten kön-    heißt auch, dass Daten über Kinder und       der Freiheit in eine Einschränkung der            ren Gründen missliebige Bewerber       Kinderschutzverbände                       Eindruck“ zu verschaffen.
nen? Solche Fragen weisen exempla-          Familien erhoben und ausgetauscht            Freiheit umschlägt.                               ausschließen. Der Datenschutz wird                                                  Das      Problem       liegt     darin,
risch auf das Verhältnis von Datenschutz    werden. Man will ein­fach mehr über            Diese Spannung, die zu den                      dort also zum Wohl der Kinder ein-     Die      Kinderschutzverbände      stim-   dass der Gesetzgeber und einige
und Kinderschutz. Dies wird hier in drei    Kinder wissen und die Verhältnisse ken-      Wesensmerkmalen unserer öffentlichen              geschränkt.                            men grundsätzlich dem Bestreben der        Kinderschutzverbände den Schutz-
Bereichen diskutiert: auf der Ebene von     nen, in denen sie aufwach­sen. Das soll      und privaten Existenz gehört, lässt sich                                                 Gesellschaft zu, zum Schutz der Kinder     auftrag unterschiedlich interpretie-
Staat und Gesellschaft; in der Praxis der   sowohl dem Schutz des Kindes vor             mit der bloßen Logik niemals auflösen.        Die Mitarbeiter im Heim wissen natür-      schneller und effektiver einzugreifen.     ren. Dabei treten das „organisato­
Heimerziehung; in der Stellungnahme         Gewalt innerhalb wie außerhalb der           Da es sich nicht um die Klärung von           lich auch vieles über die Eltern der       Allerdings gibt es auch Probleme und       rische“ und das „fachliche“ Konzept
der Kinderschutzverbände.                   Familie dienen als auch dem Schutz           sachlichen Abläufen handelt, sondern          Kinder. Es kommt nun darauf an, wel-       Meinungsverschiedenheiten.        Einen    in Widerspruch. Die Erweiterung des
                                            der Gesellschaft vor gewalttätigen und       um das Leben von Men­schen in optima-         che Rolle diese Daten spielen. Die         strittigen     Punkt      bildet     der   § 8a SGB VIII folgt dem Ziel einer
Grundspannung als                           kriminellen Kindern und Jugendlichen.        ler Freiheit, kann es keine einschlägigen     Kooperation mit den Eltern fällt un-       § 8a SGB VIII. Dessen erster Absatz        flächendeckenden, durchorganisierten
Merkmal unserer                               Gleichwohl erweist sich das Verhältnis     „Vorschriften“ geben. Vielmehr muss           terschiedlich aus. Haben sie Vertrauen     lautet: „Werden dem Jugendamt ge-          und vernetzten Maßnahme.
                                            von Datenschutz und Kinderschutz als         jede Situation eigens interpretiert wer-      zu dem Heim und glauben sie, dass          wichtige Anhaltspunkte für die               Einige Verbände halten demgegenüber
Gesellschaft                                ein Grundproblem unserer Gesellschaft.       den, um zu erkennen, welche Personen          ihre Kinder dort gut aufgehoben sind,      Gefährdung des Wohls eines Kindes          daran fest, dass keine „Daten“ über das
Zweifellos gibt es eine Gesamt-             Datenschutz        bedeutet      Freiheit,   jeweils betroffen sind, und in welchen        öffnen sie sich und geben bereitwillig     oder Jugendlichen bekannt, so hat          Kind und seine Familie nach außen wei-
verantwortung des Staates und der           Einschränkung des Datenschutzes ver-         Beziehungen sie zueinander stehen. Das        private Daten preis. Wichtig ist, ob sie   es das Gefährdungsrisiko im Zu­            tergegeben werden dürfen. Sie plädieren
Gesellschaft für die Umstände, un-          spricht Sicherheit. Aber Freiheit und        gilt z.B. für die Alltagswirklichkeit in      das Gefühl haben, dass die Erzieher        sammenwirken mehrerer Fachkräfte ab-       für die individuelle Vertraulichkeit und
ter denen Kinder heranwachsen. Im           Sicherheit sind keine Gegensätze, son-       der Heimerziehung.                            sie ernst nehmen und ihnen zuhören.        zuschätzen. Dabei sind die Personen­       erklären, die Verpflichtung zum alsbal-
Grundgesetz ist festgelegt, dass die        dern gehören zusammen. Geheimdienste                                                       Darin ähneln die Umgangsformen dem         sorge­berechtigten sowie das Kind oder     digen Hausbesuch gehe an der differen-
Eltern “zuvörderst“ für ihre Kinder zu-     und ähnlicher Instanzen neigen dazu, die     Kommunikationsformen                          Vertrauens­verhältnis bei Ärzten. Ebenso   der Jugendliche einzubeziehen, soweit      zierten Fachlichkeit vorbei und zwinge
ständig sind. Aber die immer komplexer      Notwendigkeit und Wirksamkeit von            in der Heimerziehung                          wie die Eltern müssen such die Kinder      hierdurch der wirksame Schutz des          zu unfachlichem Handeln.
werdende Gesellschaft macht es not-         Überwachungsmaßnahmen zu betonen,                                                          sich geachtet und gut behandelt fühlen,    Kindes oder des Jugendlichen nicht in        Als Beispiel wird etwa genannt: eine
wendig, die Rahmenbedingungen der           und treten für eine lückenlose Kontrolle       Mitarbeiter in Heimen erfahren natür-       sonst kommt man pädagogisch nicht          Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt    psychisch kranke Mutter, die mit ih-
Sozialisation immer wieder zu über-         ein, gerade um die Freiheit der Bürger       lich eine Fülle von Daten über die Kinder     „an sie heran“.                            zur Abwendung der Gefährdung die           rem Baby Schwierigkeiten hat und sich
prüfen.                                     zu schützen. Diese Dialektik prägt das       und deren Familien. Sie sind gehalten,          In früheren Jahrzehnten gab es, wie      Gewährung von Hilfen für geeig-            vertrauensvoll an eine Beratungsstelle
  Wird ein Kind vernachlässigt, miss-       ganze Thema.                                 dieses „Material“ sorgfältig zu bewahren      allgemein bekannt, in den Heimen auch      net und notwendig, so hat es diese den     wendet. Mache dann das hinzugezoge-
handelt, getötet, dann fragen wir: Wie        Was sich auf der gesellschaftlichen und    und nicht an die Öffentlichkeit dringen zu    gra­vierende Missstände. Sie konnten       Personensorgeberechtigten oder den         ne Jugendamt einen Hausbesuch, so füh-
war das möglich, haben denn da die          politischen Ebene abspielt, gilt im klei-    lassen. Vor allem die Hilfeplangespräche      längere Zeit unbemerkt bleiben, weil       Erziehungsberechtigten anzubieten.“        le sich die Mutter hintergangen, denn
kompetenten Instanzen nicht aufge-          nen Maßstab auch für den Kinderschutz.       mit den Namen der Betroffenen dürfen          diese Heime sich abschotteten, ob-           Diese zurückhaltende Formulierung        dadurch seien die von ihr mitgeteilten
passt? Damit sind wir mitten in unserem     Der Datenschutz soll die personale           nicht an Dritte weitergeleitet werden.        wohl Datenschutz noch kein Thema           zeigt folgende Konzeption:Vorausgesetzt    „Daten“ an die Öffent­lichkeit geraten.
Problemkreis: Wer ist wofür zuständig,      Sphäre des Kindes und seiner Familie         Dieses Prinzip durchzuhalten ist aller-       war. Heute ist alles trans­parenter ge-    wird ein Konsens über „gewichti-             So hat eine unscheinbare Ergänzung
wer darf welche Maßnahmen ergreifen,        wahren und einen unkontrollierten päd-       dings schwierig, wie drei Beispiele           worden. Es gibt die Heimaufsicht, die      ge Anhaltspunkte“, die ein behutsa-        des Gesetzes eine umfangreiche
wer kann als „schuldig“ gelten, wenn et-    agogischen Spiel­raum gewährleisten.         zeigen:                                       Hilfeplankonferenzen für jedes Kind        mes Vorgehen statt sofortigen Eingriffs    Fachdis­kussion     ausgelöst.    Einige
was schief läuft? Wir gehen davon aus,      Die Öffentlichkeit soll keinen Zugriff                                                     und enge Kontakte zwischen Heim            erfordern; die betroffenen Personen        Kinderschutzverbände bestehen auf ih-
dass bei korrekter Wahrnehmung aller        auf den privaten Bereich haben, in dem       •   Immer       wieder        erscheinen      und Jugendamt. Auch eine interne           sind einzubeziehen, was willkürliche       rer „Fachlichkeit“ bei der Lösung sol-
Aufgaben, bei aufmerk­samer Kontrolle,      das Kind aufwächst und „zuhause“                 Journalisten, die über ein Heim be-       Selbst­kontrolle als Mitwirkung von        oder übereilte Eingriffe ohne Ansehen      cher Probleme, wobei sie auch den
bei exakter Pflichterfüllung eigentlich     ist. Doch zugleich kann gerade dieser            richten und dafür auch Kinder und         Mitarbeitern und Kindern ist in vielen     der Gesamtlage ausschließt; um das         Datenschutz in Anspruch nehmen, und

106                                                                                            DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008   DANA • Datenschutz Nachrichten 3/2008                                                                                      107
Datenschutz in Vereinen und Verbänden                                                                                                                                                                            Datenschutz in Vereinen und Verbänden

fühlen sich durch die gesetzlich vor-         Da auch nicht zweifelsfrei klar ist,       Kinder­schutz vereinen, wie viel des einen    ohne die eine Mitgliedschaft nicht be-      Werbezwecke                                Übermittlung von
gesehenen Kontrollmaßnahmen des             welche Gefahr jeweils droht und ab-          geht jeweils auf Kosten des anderen?          gründet werden kann. Es fallen aber                                                    Mitgliederdaten
Jugendamtes darin missachtet.               gewendet werden soll, wird die gan-            Wir kön­nen in der heutigen Welt nicht      auch sonstige Mitgliederdaten an, die       Hat ein Verein oder eine sonstige
                                            ze Frage noch komplizierter. Daten zu-       fundamentalistisch vorgehen, nur da-          die Funktionsfähigkeit des Vereins          Organisation vor, die Kunden- oder         Für fremde Zwecke darf ein Verein per-
Ausblick                                    rückzuhalten oder preiszugeben, kann         mit gewisse Grundsätze unter allen            sicher­stellen oder im Zusammenhang         Mitglieder­daten nicht nur für den ver-    sonenbezogene Daten übermitteln oder
                                            sinnvoll oder gefährlich sein, je nach-      Umständen gewahrt bleiben. Alles hängt        mit dem Vereinszweck liegen, wie            einbarten Zweck, sondern beispielswei-     nutzen, soweit dies zur Wahrung be-
Unsere Gesellschaft glaubt, den Schutz      dem, was gerade vorliegt. Die Kontrolle      mit allem zu­sam­men. Jeder einseiti-         zum Beispiel Funktion im Verein,            se auch für Wer­be­zwecke zu verarbeiten   rechtigter Interessen eines Dritten oder
vor Gefahren und Fehlentwicklungen          des Kindes von außen kann von den            ge Zugriff ohne Berücksichtigung der          Durchführung       des    Sport-     und    oder zu nutzen, so müssen die betroffe-    zur Abwehr von Gefahren für die staat-
nur gewährleisten zu können, wenn           Eltern als Einschränkung em­pfunden          möglichen Folgen ist verkehrt.                Spielbetriebes,         Spielergebnisse,    nen Personen bereits bei Erhebung ihrer    liche und öffentliche Sicherheit so-
sie präventiv Kinder schon vom er-          werden. Sie kann aber auch dem Kind            Die Frage, wie Kinder unter Wahrung         Bilder, Veröffentlichung in der             Daten über diese Zwecke und die mög-       wie zur Ver­folgung von Straftaten er-
sten Tage an der Beobachtung unter-         zugute kommen, wenn sie in seine schu-       des Datenschutzes in einer freien             Vereinszeitung, bestimmte Eigentums-        lichen Arten von Empfängern der Daten      forderlich ist. So hat zum Beispiel
zieht. Es geht um das Verhältnis von        lische, gesundheitliche und zwischen-        Gesellschaft aufwachsen können, kann          oder Besitz­verhältnisse (zum Beispiel      unterrichtet werden3.                      der Vorstand dem Amtsgericht zur
„Freiheit“ und „Richtigkeit“. Die ein-      menschliche Sozialisation einbezo-           daher nicht allein durch organisier-          bei Siedlungsgemeinschaften oder              Wenn Daten von Nichtmitgliedern          Prüfung der Rechtsfähigkeit auf dessen
seitige Betonung der Richtigkeit passt      gen wird. Jedenfalls ist das Kind nicht      ten Zugriff, generelle Entscheidungen         Segelclubs),      interne     Aushänge      (zum      Beispiel      Spender     oder   Verlangen jederzeit eine von ihm voll-
in Diktaturen, wo das Kind vielleicht       selbst Subjekt seiner Daten, sondern ein     und vorsorgliche Abwehr aller denkba-         am „Schwarzen Brett“, persönli-             Interessenten) ver­arbeitet oder genutzt   zogene Bescheinigung über die Zahl
vor Gewalt in der Familie weitgehend        „Daten­bündel“, für das sich viele andere    ren Gefahren geklärt wer­den. Wichtig         che Interessen, aber auch bekann-           werden, sind die Interessen des Vereins    der Vereinsmitglieder einzu­reichen.
geschützt ist, dafür aber wie alle an-      aus verschiedenen Gründen interes-           bleibt vor allem die Kenntnis der jewei-      te    Mit­gliedschaften   in    anderen     und die schutzwür­digen Belange der        In diesem Fall ist die Übermittlung
deren der Gewalt eines Systems unter-       sieren.                                      ligen Umstände, die Berücksich­tigung         Organisationen/Vereinen,      besondere     Betroffenen gegeneinander abzuwä-          oder Nutzung der Daten nur zulässig,
liegt, das die Freiheit der Richtigkeit       Dieses Problem ist nicht durch strikte     der personalen Beziehungen und die            Jubiläumstermine, usw. Eine anderwei-       gen sowie Art, Schutz und der geplan-      wenn bei Abwägung kein Grund zu der
opfert. In freien Gesellschaften soll       Prinzipien und definitive Festlegungen       Beurteilung der betroffenen Personen –        tige Verarbeitung oder Nutzung (zum         te Verwendungszweck der Daten festzu-      Annahme besteht, dass schutzwürdige
dagegen das Kind zwar „frei“, aber          zu klä­ren. Im Mittelpunkt steht immer die   der Kinder, wie der Erwachsenen.              Beispiel Übermittlung an Dritte) ist,       legen. Wird der Verarbeitung nützlicher,   Interessen der betroffenen Personen ent-
zugleich auch „richtig“ aufwachsen          Frage: Wie lassen sich Datenschutz und                                                     mit Ausnahme der erforderlichen             aber nicht notwendiger personenbezo-       gegenstehen.
                                                                                                                                       Weitergabe von Angaben zur Erlan­gung       gener Daten widersprochen, so hat die        Die Mitteilung von Wettkampf-
                                                                                                                                       von Start- und Spielberechtigungen an       Datenverarbeitung zu unterbleiben.         ergebnissen an Vereinsfremde ist ohne
                                                                                                                                       entsprechende Sportverbände oder de-          Beschafft sich ein Verein Adressen von   Zustimmung der Betroffenen nicht
                                                                                                                                       rÜbermittlung von Daten infolge von         Unternehmen oder Adresshändlern, kann      ohne weiteres zulässig. Nur dann,
                                                                                                                                       Gruppenversicherungen, nicht zulässig.      er diese für Direktwerbemaßnahmen          wenn schutzwürdige Belange seiner
Klaus Mönikes                                                                                                                          Hat der Verein eine Dachorganisation,       nutzen, wenn sich die Daten auf listen-    Vereinsmitglieder offensichtlich nicht
                                                                                                                                       so kann der Verein verpflichtet sein, die   mäßige Angaben beschränken (etwa           entgegenstehen, können die Daten auch
                                                                                                                                       Daten seiner Mitglieder regelmäßig an       Zugehörigkeit zu einer Personengruppe,     ohne Einwilligung an Sponsoren, an die

Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch im Verein!
                                                                                                                                       einen Bundes- oder Landesverband zu         Name, An­schrift, Geburtsjahr) und an-     Presse oder an andere Medien weiterge-
                                                                                                                                       übermitteln. Wenn ein dem Verein über-      zunehmen ist, dass die Betroffenen kein    geben werden. Im Zweifel sollte bei dem
                                                                                                                                       geordneter Verband dennoch ein be-          schutz­würdiges Interesse daran haben,     Vereinsmitglied nachgefragt werden,
                                                                                                                                       rechtigtes Interesse am Erhalt von per-     dass ihre Daten für die Werbeaktion        ob nicht überwiegende Interessen der
                                                                                                                                       sonenbezogene Daten seiner Mitglieder       nicht genutzt oder übermittelt werden      Betroffenen der Informations­weiter­gabe
Sofern ein sportlicher, kultureller         die Mit­gliedschaft in einem Verein.         aus­reichend, auch über die Möglichkeit       hat, so ist zumindest der Grund der er-     sollten.                                   entgegenstehen. Das ist etwa bei Vereinen
oder sozialer Verein oder eingetrage-       Somit kann die Mitgliedschaft in ei-         des Widerspruch informiert wurde und          wünschten Datenerhebung bekannt zu            In der Regel ist die Weitergabe von      der Fall, deren Vereinszweck sich auf
ner Verein personenbezogene Daten           nem Verein als vertragsähnliches             die Folgen seiner Einwilligung abschät-       geben, bevor die Daten vom Verein wei-      Mitgliederdaten an Sponsoren oder          sensible personenbezogene Daten (z.
über seine Mitglieder und sonsti-           Vertrauensverhältnis1 angesehen wer-         zen kann. Dem Betroffenen kann das            tergeben werden.                            Wirtschafts­unternehmen, gegebenen-        B. Selbsthilfegruppen) bezieht. Auch in
ge Personen mit Hilfe von herkömm-          den. So richtet sich die Verarbeitung        Recht auf Auskunft, auf Be-                     In einer Abwägung kann man den be-        falls als Gegenleistung für ihre Unter­    Bezug auf die schutzwürdigen Belange
lichen Mitgliederkarteien manuell           und Nutzung nach den Vorschriften            nachrichtigung, Berichtigung, Sperrung        troffenen Mitgliedern die Möglichkeit       stützung, die dann zu Werbezwecken         seiner minderjährigen Mitglieder ver-
oder mit Einsatz einer elektro­nischen      des BDSG. Ein Verein darf beim               oder Löschen nach Beendigung der              geben, in einer angemessenen Frist ei-      eingesetzt werden, als Vereinszweck        trauen die Erziehungsberechtigten, die
Datenverarbeitungsanlage       automati-    Vereinsbeitritt mit Aufnahmeantrag           Mitgliedschaft durch Satzung nicht be-        ner Übermittlung zu widersprechen.          nicht erlaubt. Vereine sollten bei der     gegebenenfalls auch Nichtmitglieder
siert erheben, verarbeiten oder nutzen      oder Beitrittserklärung und während          schränkt werden.                              Etwas anderes gilt für Pflichtangaben       Übermittlung von Mitgliederdaten           sein können, dass der Verein die Daten
möchte, ist dies nur zulässig, wenn das     der Ver­einsmitgliedschaft nur solche                                                      oder unproblematische Listendaten wie       an       Wirtschafts­unternehmen      zu   grundsätzlich nicht für vereinsfremde
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder         Daten von Mitgliedern erheben, die           Interne Nutzung                               Namen, Adressdaten, die Tatsache der        Werbezwecken grundsätzlich zurück-         Zwecke verwendet.
eine sonstige Rechtsvorschrift dies er-     der Verein auch verarbeiten oder nut-                                                      Zugehörigkeit zu dem Verein und das         haltend verfahren, das Listen­privileg       Der Verein kann einfache Adresslisten
laubt, oder der Betroffene hat einge-       zen kann. Der Verein sollte sich grund-      Für die eigenen Zwecke des Vereins dür-       Geburtsjahr. Solche Daten dürften bei-      nach § 28 (3) BDSG beachten und            seiner Mitglieder an Vereinsmitglieder
willigt. Dabei ist es unerheblich, ob der   sätzlich auf die Daten beschränken, die      fen die überlassenen erforderlichen per­      spielsweise auch zu Werbezwecken über-      Mitgliederdaten nur mit Einwilligung       für die Einberufung einer außerordentli-
Verein ins Vereinsregister eingetragen      im Wesentlichen im Rahmen und Inhalt         so­nenbezogenen Mitgliederdaten wie           mittelt werden, wenn kein Grund zu der      der betroffenen Mitglieder an Sponsoren    chen Mitgliederversammlung herausge-
ist und eine eigene Rechtspersönlichkeit    des Vereinszwecks liegen, in die das         Adressdaten, Kommunikationsdaten,             Annahme besteht, dass die Betroffenen       übermitteln. Mögliche Sponsoren soll-      ben, wenn es um die Wahrung ihrer sat-
besitzt oder ob es sich um einen nicht      Vereinsmitglied schriftlich eingewil-        Bankdaten (zum Beispiel Lastschrift-          ein schutzwürdiges Interesse gegen die      ten berücksichtigen, dass regelmäßig       zungsmäßigen Rechte geht und es keine
rechtsfähigen Verein handelt.               ligt hat (Datensparsamkeit). Die Ein­        einzug für Mitgliedsbeiträge), die im         Übermittlung haben2. Die Mitglieder         nur dann eine Produktinformation auf       Anhaltspunkte gibt, dass schutzwürdi-
                                            willigung ist datenschutzrechtlich nur       Rahmen der Vereins­mitgliedschaft er-         sind darüber aufzuklären oder dieses        Akzeptanz stößt.                           ge Interessen der betroffenen Mitglieder
Mitgliedschaft                              wirksam, wenn das Vereinsmitglied            hoben, verarbeitet und genutzt wer-           Vorgehen ist in der Satzung niederzu-                                                  dieser Übermittlung entgegen stehen4.
                                                                                         den, ausschließlich für Vereins­zwecke        schreiben.
                                            1 So dokumentiert in den Informations-
In der Regel beschreiben eine Vereins-                                                   verwendet werden. Hierzu zählen ins-
                                              broschüre „Datenschutz im Verein“                                                        2 Petri, Datenschutzzentrum, Fälle aus                                                 4 Datenschutzzentrum,    Fälle   aus   der
satzung bzw. eine Vereinsordnung              des LfD Niedersachsen                      besondere die Mitgliederverwaltung              der Praxis, 2002                          3 Vgl. 16.TB LfD-NRW Seite 93                Praxis, 2002

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