DER GEMEINDE WEISSBACH - ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN

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Mitteilungsblatt
                     DER GEMEINDE WEISSBACH
                ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN
                                       www.gemeinde-weissbach.de
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    57. Jahrgang                           Den 16. Oktober 2020                                         Nr. 42

                               ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG
         Montag – Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

    QUARANTÄNEPFLICHT SOWIE MITTEILUNG- UND VORLAGEPFLICHT FÜR REISERÜCKKEHRER AUS RI-
    SIKOGEBIETEN
    Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Quarantänepflicht sowie auf die Mitteilungs- und Vorlagepflicht für
    Reiserückkehrer aus Risikogebieten hinweisen.
    Gemäß § 3 Abs. 1 der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT) sind Personen,
    die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu
    einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in
    diesem Zeitraum Risikogebiet war oder ist, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg
    in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von
    14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern (= Quarantänepflicht). Dies gilt auch für Personen, die
    zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den vorstehend genannten
    Personen ist es im Zeitraum der Absonderung nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht
    ihrem Hausstand angehören.
    Die vorstehend genannten Personen sind gemäß § 3 Abs. 3 CoronaVO EQT verpflichtet, unverzüglich die für
    sie zuständige Behörde (= Bürgermeisteramt Weißbach) zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Quarantä-
    nepflicht hinzuweisen.
    Zudem sind die vorstehend genannten Personen gemäß § 2 Abs. 1 CoronaVO EQT verpflichtet, der zuständi-
    gen Behörde (= Bürgermeisteramt Weißbach) spätestens 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik
    Deutschland ein ärztliches Zeugnis, also ein Corona-Test-Ergebnis, vorzulegen. Dies gilt auch für Personen,
    die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
    Verstöße gegen diese Pflichten stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit Bußgeldern geahndet.
    Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Dietz von der Gemeindeverwaltung wenden.
    Telefon: 07947/9126-15; E-Mail: annika.dietz@gemeinde-weissbach.de.

                                   AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    GEMEINDERATSSITZUNG
    Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 20.10.2020, um 19.00 Uhr im Bürger-
    zentrum Langenbachtal in Weißbach mit folgender Tagesordnung statt:

    TOP 1
    Feststellung der Jahresrechnung 2019

    TOP 2
    Sanierung, Umbau und Erweiterung des Rathauses in Weißach:
    - Vorstellung des Vorentwurfs durch Architekt Thorsten Herzog
    - Beschlussfassung über den Vorentwurf

    TOP 3
    Baugesuch: Geländeauffüllung und Errichten einer Stützmauer aus L-Steinen auf dem Grundstück Flst.-Nr.
    1598, Eichenweg 3, Gemarkung Weißbach

    TOP 4
    Baugesuch: Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage mit Abstellräumen auf dem Grundstück Flst.-
    Nr. 353/22, Hagweg 4, Gemarkung Crispenhofen
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TOP 5
Zweite Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans („Campingplatz in Schleierhof“):
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Entwurfsauslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
  § 4 Abs. 2 BauGB
- Feststellung der zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans

TOP 6
Dritte Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans („Freiflächen-Photovoltaikanlage in
Ernsbach“):
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Entwurfsauslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
    § 4 Abs. 2 BauGB
- Feststellung der zweiten Änderung der siebten Fortschreibung des Flächennutzungsplans

TOP 7
Erstellung eines Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freianlagen im Verbandsgebiet des Gemeindeverwal-
tungsverbandes „Mittleres Kochertal“: Vergabe des Planungsauftrags

TOP 8
Entscheidung über ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde;
hier: Grundstück Flst.-Nr. 494 in der Weinbergstraße, Gemarkung Weißbach

TOP 9
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

TOP 10
Verschiedenes

TOP 11
Anfragen und Anträge

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind hierzu herzlich eingeladen.

Wichtiger Hinweis:
Im Interesse des Infektionsschutzes ist der Zutritt zum Sitzungssaal grundsätzlich nur mit einem Mund-Nasen-
Schutz gestattet!

Die Sitzungsvorlagen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten können im Internet auf der Homepage www.ge-
meinde-weissbach.de unter der Rubrik „Rathaus & Service  Gemeinderat  Sitzungen“ abgerufen werden.

ÖFFENTLICHE SITZUNG DER VERBANDSVERSAMMLUNG                    DES   GEMEINDEVERWALTUNGSVERBANDS
„MITTLERES KOCHERTAL“
Am Mittwoch, dem 21.10.2020, findet um 19.30 Uhr im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal, Kel-
terstraße 28, 74679 Weißbach, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungs-
verbands „Mittleres Kochertal“ statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

TOP 1:          2. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans („Campingplatz im Schleierhof“)
                - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Entwurfsauslegung gemäß § 3
                    Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
                - Feststellung der 2. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

TOP 2:          3. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans („Freiflächen-Photovoltaikanlage
                in Ernsbach“)
                - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Entwurfsauslegung gemäß § 3
                    Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
                - Feststellung der 3. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

TOP 3:          Erstellung eines Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freianlagen im Verbandsgebiet des
                Gemeindeverwaltungsverbandes „Mittleres Kochertal“
                - Vergabe des Planungsauftrags

TOP 4:          Feststellung der Jahresrechnung 2019

TOP 5:          Verschiedenes
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Zu dieser Sitzung werden die Einwohner der dem Gemeindeverwaltungsverband angehörenden Städte Forch-
tenberg und Niedernhall sowie der Gemeinde Weißbach recht herzlich eingeladen.

Wichtiger Hinweis:
Im Interesse des Infektionsschutzes ist der Zutritt zum Sitzungssaal grundsätzlich nur mit einem Mund-Nasen-
Schutz gestattet!

gez. Michael Foss, Verbandsvorsitzender

                                               AKTUELLES

WECHSEL BEI DER LEITUNG IN DER VERBANDSKÄMMEREI
Mit einem weinenden und einem lachenden Auge verabschiedete sich Anfang Oktober Frau Kerstin Riek als
bisherige Leitung der Verbandskämmerei des GVV Mittleres Kochertal in den Mutterschutz mit anschließender
Elternzeit. Die drei Bürgermeister bedanken sich bei Frau Riek für ihre hervorragende Arbeit in der Verbands-
kämmerei der drei Kommunen Forchtenberg, Niedernhall und Weißbach. Besonders hat sie bei der Zusam-
menführung der drei Gemeindekämmereien zur Verbandskämmerei zum Erfolg beigetragen.
Frau Riek hatte ihren Dienst im Jahr 2008 als stellvertretende Kämmerin bei der Stadt Forchtenberg aufgenom-
men. 2015 wurde Frau Riek Stadtkämmerin von Forchtenberg, im Jahr 2018 hat sie die Leitung der neuen
Verbandskämmerei übernommen und damit die Finanzverwaltung der Gemeinden Forchtenberg, Niedernhall
und Weißbach verantwortet.
Herr Andreas Frickinger wird als Nachfolger die Aufgabe der Leitung der Verbandskämmerei übernehmen. Die
Bürgermeister wünschen ihm gutes Gelingen und freuen sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

EINTRAGUNGSMÖGLICHKEIT VON ÜBERMITTLUNGSSPERREN NACH DEM BUNDESMELDEGESETZ
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen
und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung mit § 50 Absatz 5 BMG darf die Meldebehörde
Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Ab-
stimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden
Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter
der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad
und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die
Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat
sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei
der Gemeinde Weißbach, Niedernhaller Straße 5, 74679 Weißbach, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch
werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanage-
ment der Bundeswehr
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersen-
dung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement
der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende
Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen,
Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz das
Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Weißbach, Niedern-
haller Straße 5, 74679 Weißbach, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesell-
schaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG) aufgeführten Daten der Mitglieder einer
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften.
Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern
von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ange-
hören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen,
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Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben ge-
mäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen
die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts
benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der
Übermittlung mitgeteilt.
Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Weißbach, Niedernhaller Straße 5, 74679 Weißbach, eingelegt wer-
den. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an
Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsminis-
terium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubi-
läen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in Verbindung
mit § 50 Absatz 5 BMG Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum
und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder fol-
gende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren
durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind
zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art
des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu wider-
sprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Weißbach, Niedernhaller Straße 5, 74679 Weißbach, ein-
gelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem
Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Ein-
wohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Dok-
torgrad und derzeitige Anschriften.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buch-
form) verwendet werden.
Nach § 50 Absatz 5 BMG haben die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, das Recht, der
Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Weißbach, Niedernhaller
Straße 5, 74679 Weißbach eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der
Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne das Bürgermeisteramt unter der Tel. 07947/9126-0.

AUFSTELLUNG DES VERANSTALTUNGSKALENDERS 2021
Die Veranstaltungstermine für das Jahr 2021 sollen wieder abgestimmt werden. Alle Vereine, Institutionen und
sonstigen Veranstalter werden gebeten, die im nächsten Jahr anstehenden Termine festzulegen.
Die gemeinsame Besprechung zur Aufstellung des Veranstaltungskalenders 2021 findet am Donnerstag, dem
22.10.2020, um 19.00 Uhr im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach statt. Die Vereine,
Institutionen und sonstigen Veranstalter werden gebeten, jeweils einen Vertreter zu dieser Besprechung zu
entsenden.

STANDESAMTLICHE MITTEILUNGEN
Geburt
Am 22.09.2020 in Schwäbisch Hall:      Lina Christin Kunze. Eltern: Hendrik und Friederike Kunze, Eichen-
                                       weg 5, Weißbach.
Eheschließung
Am 10.10.2020 in Weißbach:     Tanja Sibylle Hinz und Dennis Ackermann, Westernhauser Straße 12, Cris-
                               penhofen.

GRÜNE TONNE, LEICHTVERPACKUNGEN, ABFUHRTERMIN 19.10.2020
Die nächste Abfuhr erfolgt am Montag, dem 19.10.2020, ab 06.00 Uhr.

RESTMÜLLTONNE, ABFUHRTERMIN 21.10.2020
Die nächste Abfuhr erfolgt am Mittwoch, dem 21.10.2020, ab 06.00 Uhr.

GEFUNDEN
Wurde ein Handy. Der Eigentümer meldet sich bitte unter Tel. 07947/9126-12.
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                                    VEREINE / ORGANISATIONEN

CORONA-BASAR „RUND UM‘S KIND“ IN WEISSBACH
Am Samstag, 24. Oktober 2020, von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr findet im Bürgerzentrum Langenbachtal in
Weißbach der nach Größen sortierte “Basar rund um‘s Kind“ unter Pandemiebedingungen statt.
Bitte beachten Sie, dass für den Eintritt ein kostenloses, personalisiertes Ticket gebucht werden muss unter
https://shop.ticketpay.de/TTYQO5S9 bzw. durch Scannen des QR-Codes.
Sie haben die Möglichkeit, unter verschiedenen Zeitfenstern zu wählen.
ACHTUNG: Ohne Ticket kein Einlass! Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist für alle
Besucher verpflichtend.
Coronabedingt wird es weder warme/kalte Snacks noch Kaffee und Kuchen geben.
Zudem behalten wir uns vor, bei starkem Anstieg der Inzidenz vor Ort den Basar kurzfristig abzusagen. Wir
bitten um Verständnis.
Die Kinder- und Jugendgruppen der Evang. Kirchengemeinde Crispenhofen/Weißbach und des TSV
Weißbach freuen sich auf Ihren Besuch!

BÜRGERZENTRUM LANGENBACHTAL WEISSBACH
Wegen des Aufbaus zum Basar „Rund um‘s Kind“ kann am Freitag, dem 23.10.2020, und wegen des Basars
am Samstag, 24.10.2020, ganztags im Bürgerzentrum Langenbachtal kein Turn- und Übungsbetrieb stattfin-
den. Wir bitten um Beachtung.

FREIWILLIGE FEUERWEHR WEISSBACH
Mehr Infos über die Arbeit Ihrer Feuerwehr unter: www.feuerwehr-weissbach.de und www.facebook.com/feu-
erwehr-weissbach.

Einsatzabteilung – Gruppe 2
Dienst: Am Montag, dem 19.10.2020, um 19.00 Uhr. Treffpunkt: Jeweils an den Gerätehäusern. Thema: Trai-
ning der Einsatzabteilung. Anzug: Einsatzuniform. Verantwortlich: Marcus Reeber. Bemerkung: Übungsbe-
trieb nach den aktuellen Hygienebestimmungen, die zwingend eingehalten werden müssen. Die Gruppen 1 und
2 dürfen nicht getauscht werden!

Einsatzabteilung – Terminvorschau
Dienst Gruppe 1: Am Montag, dem 09.11.2020, um 19.00 Uhr. Thema: Training der Einsatzabteilung.

TSV WEISSBACH 1957 E.V.
Mehr Infos über den Verein finden Sie unter www.tsv-weissbach.de.

SGM Niedernhall/Weißbach
Heimspiele:
Samstag        17.10.   12.00 Uhr    D-Junioren, SGM KMK 1 – SGM Gaisbach 1 in Weißbach
                        13.30 Uhr    C-Junioren, SGM KMK – SGM Schwäbisch Hall 2 in Forchtenberg
                        17.30 Uhr    A-Junioren, SGM KMK – SGM Rot am See in Sindringen
Sonntag      18.10.     15.00 Uhr    SGM Niedernhall/Weißbach – Spfr. DJK Bühlerzell in Weißbach
Mittwoch     21.10.     18.00 Uhr    D-Junioren, SGM KMK 2 – SGM Amrichshausen 1 in Weißbach
Auswärtsspiele:
Freitag      16.10.     18.00 Uhr    D-Junioren, SGM Schöntal 1 – SGM KMK 2 in Oberkessach
Dienstag     20.10.     18.00 Uhr    E-Junioren, SGM Morsbach – SGM KMK 2 in Morsbach
                        18.00 Uhr    E-Junioren, SGM Gommersdorf 1 – SGM KMK 1 in Gommersdorf
Auf zahlreiche Unterstützung freuen sich die Fußballer der SGM.
Alle weiteren Infos rund um die SGM finden Sie auf unserer Homepage: www.sgm-niedernhall-weissbach.de.

Achtung! Aufgrund der Corona Verordnung dürfen Spiele nur mit einem Hygienekonzept stattfinden!
Das Sportgelände darf bei Spielen nur über den Weg bei der Schranke betreten werden! An der Kasse
ist ein „Formular Teilnehmer“ auszufüllen! Das Gelände darf nur mit einem Mund- Nasenschutz betreten
werden! Der Mindestabstand von 1,50 Meter muss unbedingt eingehalten werden! Es dürfen nur eine
bestimmte Anzahl an Zuschauern teilnehmen (ca. 450)! Bitte haltet euch an die Beschilderung am Sport-
gelände! Sollten sich Personen nicht daran halten, dürfen sie das Gelände nicht betreten oder werden
von unseren Ordnern des Geländes verwiesen! Wir als Abteilung haben das Hausrecht und sind ver-
pflichtet die Vorschriften einzuhalten! Bitte helft mit, dass wir solange als möglich Fußballspiele be-
streiten können.
                                                                        Eure SGM Niedernhall/Weißbach
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FÖRDERVEREIN DES TSV WEISSBACH
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Förderverein TSV Weißbach lädt alle seine Mitglieder und Gönner zur ordentlichen Mitgliederversamm-
lung am Freitag, dem 23.10.2020, um 17.00 Uhr in die Geschäftsstelle des TSV Weißbach ein.
Bei Teilnahme bitten wir um Einhaltung der Corona-Abstandsregeln und Tragen eines Mund-Nasen-schutzes.
Die Hygieneregeln werden vor Ort umgesetzt.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1.) Begrüßung, 2.) Berichte des Vorstandes, 3.) Bericht des Kas-
sierers, 4.) Aussprache über Berichte, 5.) Entlastung des Vorstandes, 6.) Neuwahlen, 7.) Verschiedenes, 8.)
Schlusswort.

EVANGELISCHER KINDERGARTEN WEISSBACH
„Ich möchte danken, für mein Leben. Für alles Gute, das mir gegeben. Ich möchte danken für Groß und Klein
– ich möchte immer dankbar sein! Ich möchte immer dankbar sein!“
Mit diesem Lied begrüßten wir Herrn Pfarrer Müller bei uns in der Mäuse-, Käfer- und Maulwurfgruppe. Wir
haben uns sehr über den Besuch gefreut, da der Erntedank-Gottesdienst dieses Jahr corona-bedingt leider
ausfallen musste. So fand nun trotzdem in jeder Gruppe ein kleines Erntedankfest statt. Wir haben gemeinsam
Erntedanklieder gesungen, die Herr Müller mit seiner Gitarre begleitet hat, und lauschten einer biblischen Ge-
schichte. Am Schluss haben wir zusammen gebetet und Gott dafür gedankt, dass wir immer genug zu essen
haben! Wir freuen uns schon auf den nächsten Besuch!
Eine schöne Herbstzeit wünschen Ihnen die Kinder und Erzieherinnen aus dem evang. Kindergarten Weißbach!

LANDFRAUENVEREIN CRISPENHOFEN
Am Dienstag, dem 20.10.2020, treffen wir uns im Auftrag des Bildungs- und Sozialwerks des LandFrauenver-
bandes Württemberg-Baden e.V. um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Thema: „Ernährung: Anrichten von
dekorativen Platten“ mit Frau Daniela Schirmer. Gäste sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung bis 19.10.2020
bei Ingrid Beck, Tel. 07947/1291, wird gebeten. Es gelten die Hygienevorschriften gemäß Corona-Verordnung.
                                                                                         Die Vorstandschaft

                                               SONSTIGES

SCHUTZ FÜR RISIKOGRUPPEN – GERADE IN CORONA-ZEITEN
Gesundheitsamt des Hohenlohekreises empfiehlt die Grippeschutzimpfung für bestimmte
Gruppen
Neben COVID-19 stellt unverändert die echte Virusgrippe (Influenza) eine ernsthafte Atemwegserkrankung dar.
Anders als bei der SARS-CoV-2-Infektion lassen sich Infektionen mit Influenzaviren jedoch durch eine Impfung
vermeiden. Vor allem Menschen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen hat,
sollten jetzt einen Termin mit ihrem Arzt vereinbaren. Das sind vor allem Menschen über 60 Jahre und chronisch
Erkrankte. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut benennt als vorrangig zu impfende
Personengruppen Senioren, BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen und Menschen mit chronischen
Grundleiden. Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung insbesondere auch für ärztliches und pflegerisches Per-
sonal und andere MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen, weil von ihnen ein Übertragungsrisiko auf Risikoper-
sonen ausgehen könnte. Empfohlen ist die Impfung auch für Schwangere. Aber auch alle anderen Menschen
profitieren von der Influenzaimpfung. Deswegen werden die Kosten für die Impfung von allen Krankenkassen
in Baden-Württemberg übernommen.
„Gerade während einer Pandemie, so wie wir sie gerade erleben, ist eine hohe Influenza-Impfquote wichtig.
Damit können schwere Verläufe oder gar Ko-Infektionen mit SARS-CoV-2 verhindert und Engpässe in Kran-
kenhäusern vermieden werden“, erklärt Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Hohen-
lohekreises.
In Baden-Württemberg werden die Kosten der Grippeimpfung von den Krankenkassen übernommen.
Üblicherweise hat die „Grippe-Saison“ ihren Höhepunkt im Februar/März. Nach der Impfung dauert es etwa
zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. „Damit der Schutz rechtzeitig wirkt, empfehlen
wir, eine Impfung schon im Herbst vornehmen zu lassen“, erklärt Dr. Haack-Erdmann.
Weitere Informationen gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Influenza unter https://influenza.rki.de/ sowie beim
Robert Koch Institut (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Influenza.html.
Informationen zur Ständigen Impfkommission (Stiko) sind unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio-
nen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html zu finden.
Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg (InfektNews) sowie Grafiken gibt es
hier:     https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Sei-
ten/default.aspx.
Aktuelle Influenza-Zahlen können hier abgerufen werden: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachin-
formationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Influenza.aspx.
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    NEUE KOMMUNALE BEHINDERTENBEAUFTRAGTE IM HOHENLOHEKREIS
    Zu Besuch zu einer persönlichen Vorstellung in kleiner Runde bei den Bürgermeistern Michael Foss, Achim
    Beck und Rainer Züfle war die neue kommunale Behindertenbeauftragte im Hohenlohekreis. Kim Annika
    Schmetzer ist zum 1. Januar 2020 zur neuen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    bestellt worden.
    Kim Annika Schmetzer studierte Sozialmanagement an der Hochschule Nordhausen. Sie erlangte dort im März
    2017 ihren Bachelorabschluss und sammelte bereits in verschiedenen sozialen Bereichen Praxiserfahrungen.
    Während des Studiums absolvierte sie das Praxissemester bei der Lebenshilfe e.V. in Stuttgart, zuvor leistete
    sie ein freiwillig soziales Jahr sowohl bei der AWO gGmbH in Öhringen als auch im Sonnenhof e.V. in Schwä-
    bisch Hall.
    Bei Fragen und Problemen rund um das Thema Barrierefreiheit (egal ob privat oder geschäftlich) sowie bei
    allen sonstigen Anliegen von Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgebern, Angehörigen oder sonstigen
    Interessierten steht sie allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
    Kontakt: kimannika.schmetzer@hohenlohekreis.de, Tel. 07940/18-753.

                                                     KIRCHEN

    EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE CRISPENHOFEN-WEISSBACH
    Wochenspruch für die Woche vom 18.10.2020 bis 24.10.2020: „Heile du mich Herr, so werde ich heil; hilf
    du mir, so ist mir geholfen.“          Jer. 17,14
    Unter den bereits bekannten Auflagen feiern wir folgenden Gottesdienst:
    Sonntag      18.10. 10.00 Uhr Gottesdienst in Weißbach (Prädikant Dörr)
    Dienstag     20.10. 20.00 Uhr Posaunenprobe im ev. Gemeindehaus in Weißbach
    Mittwoch     21.10. 09.30 Uhr Ökumenische Eltern-Kind-Gruppe im ev. Gemeindehaus in Weißbach
    Donnerstag 22.10. 19.30 Uhr Frauenkreis im ev. Gemeindehaus in Weißbach

    Pfr. Müller ist bis zum 23.10.2020 auf beruflicher Fortbildung in Stuttgart. Die Vertretung übernehmen freundli-
    cherweise bis zum 21.10.20200 Frau Pfarrerin Renate Schünemann, Schöntal, Tel.: 07943/459, und am
    22.10. und 23.10.2020 Herr Pfarrer Thomas Epple, Ingelfingen, Tel.: 07940/4554.

    KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. BONIFATIUS WEISSBACH
    Samstag   17.10. 18.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Bonifatius Weißbach mit Mini-Ehrung

    EVANGELIUMSCHRISTEN-BAPTISTEN, CRISPENHOFEN, ZUM BRÜCKLE 7
    Wochenvers: „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit
    jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat.“ Joh. 3,16
    Freitag        16.10. 19.00 Uhr Gebet-/Bibelstunde
    Sonntag        18.10. 10.00 Uhr Gottesdienst
    Donnerstag 22.10. 19.00 Uhr Jugendkreis
    Es gelten die aktuellen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.

    KATHOLISCHE KIRCHE SCHLEIERHOF – MARIA HILF
    Anmeldungen zu den Gottesdiensten bis Freitag, 12.00 Uhr, im Pfarrbüro Westernhausen, Tel.:
    07943/446. Frau Karl erreichen Sie mittwochs von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr, donnerstags und freitags von 09.00
    Uhr bis 12.00 Uhr.

                                       WOCHENENDDIENSTE / ÄRZTE

    ÄRZTE- UND APOTHEKENDIENST
    Ärztedienst:            17. + 18.10.2020      Notdienst-Nr. 116117
    Apothekendienst:        17.10.2020            Marien-Apotheke Dörzbach / Hirsch-Apotheke Öhringen
                            18.10.2020            Kloster-Apotheke Schöntal / Kosmas-Apotheke Pfedelbach / Ki-
                                                  lian-Apotheke Mulfingen

Impressum: Verantwortlich für den Inhalt - Bürgermeister Rainer Züfle o.V.i.A., Niedernhaller Str. 5, 74679 Weißbach
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