Der Schutz Ihres guten Namens - Was Sie von "prominenten" Beispielen lernen können - EuroPatent
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Der Schutz Ihres guten Namens Was Sie von „prominenten“ Beispielen lernen können Whitepaper – Sherine Lara Sedfaoui, LL.M. Personenmarke Marke IP Namensrechte Lizenzvertrag Übertragung Bösgläubigkeit Unrechtmäßige Anmeldung www.europatent.net
Seite 2 Unsere Services Alle Marken-Services unseres IP Legal & Compliance Teams finden Sie unter folgendem Link www.europatent.net/kompetenz/marken Der Schutz Ihres guten Namens Sie haben sich sprichwörtlich einen guten Namen gemacht und wollen diesen nutzen und schützen? Lernen Sie von „prominenten“ Beispielen wie Marlene Dietrich, Neymar und Michael Jordan. – Sherine Lara Sedfaoui, LL.M. Ihr eigener Name, der Ihrer Familie oder der des Dritten lukrativ nutzen lässt. Aus diesem Grund be- nach ihnen benannten Unternehmens kann mehre- steht hier ein besonderes Schutzinteresse zur Wah- ren Zwecken dienen und einen großen Wert besit- rung der finanziellen Interessen und des guten Rufs. zen. Dieser Wert sollte dabei unter verschiedenen Die Relevanz, eigene Rechte wie die Personenmarke, Gesichtspunkten wie Beliebtheit, Geschäftsfeld oder richtig einzusetzen, ergibt sich zudem auch aus der – immer wichtiger – der virtuellen bzw. digitalen Re- Tatsache, dass neben der kommerziellen Komponen- putation betrachtet werden. Gerade für Prominente te auch eine persönliche Identität besteht, die ein und Personen des öffentlichen Lebens ist der eige- verfassungsrechtlich geschütztes Recht darstellt und ne Name besonders wichtig, da er sich u.a. auch von eine Grundlage für das tägliche Leben einer Person bildet. Sherine Lara Sedfaoui, LL.M. Wie kann der eigene Name genutzt werden? Sherine Lara Sedafaoui ist Juristin mit Als erster Schritt zur Personenmarke empfiehlt sich Schwerpunkt Markenrecht und eine Markenanmeldung, die den persönlichen Na- Domainnamen. Nach dem Jura-Stu- men enthält. Die beiden wichtigsten Vertragsformen, dium in Padua war sie in mehreren die es erlauben von dieser Personenmarke zu profi- italienischen Kanzleien tätig. Sie tieren, sind Lizenz- und Übertragungsverträge. hat einen Master of Laws (LL.M.) der TU Dresden in „International Stu- Übertragungsvertrag dies in Intellectual Property Law“ Die Übertragung einer Personenmarke kann hin- und verstärkt das europatent-Team im sichtlich der Rechte, Pflichten und Bedingungen mit Bereich IP Legal & Compliance. einem regulären Verkaufsakt verglichen werden. Bei einem Kaufvertrag würde der Verkäufer die Kontrolle www.europatent.net
Seite 3 und Macht über seine Marke verlieren. Eine Übertra- minente, wie Alice Schwarzer, ihre Personenmarke an gung kann hier weitreichende Folgen für den Inhaber einen Dritten übertragen würde, hätte sie keinerlei des Namens haben – wie z.B. der Verlust jeder Art Kontrolle mehr darüber. Außerdem würden die even- von Kontrollbefugnissen sowie auch der Möglich- tuellen Schutzklauseln – die in der ursprünglichen keit, sich mit anderen Rechten, wie insbesondere der Übertragung enthalten waren – nicht mehr anwend- Meinungsfreiheit und vor allem auch der Vertrags- bar sein, wenn der neue Eigentümer beschließen freiheit, auseinanderzusetzen. sollte, sie an einen anderen Interessenten weiter zu übertragen. Das würde beispielsweise bedeuten, dass Alice Schwarzer in diesem fiktiven Beispiel hin- Über europatent nehmen müsste, dass ihre Personenmarke entgegen Die europatent GmbH wurde als einer der ersten der ursprünglichen Vereinbarung möglicherweise Informationsdienstleister im IP-Bereich in den frühen auch für pornografisches Material verwendet werden 1950er-Jahren unter dem Firmennamen „Deutscher könnte. Patentdienst“ gegründet. Sie ist auf Dienstleistungen rund Möchte der Persönlichkeitsrechtsinhaber sei- um Recherche, Monitoring und Analyse von Patenten, ne Einwirkungsmöglichkeiten über seine als Marke Marken sowie Designs spezialisiert und entwickelt seit eingetragenen Merkmale also nicht ganz verlieren, über 20 Jahren innovative IP-Softwarelösungen, wie die ist ihm zu raten, die Personenmarke nicht völlig zu Monitoring-Software PATOffice®. übertragen, sondern an ihr allenfalls dingliche Lizen- zen einzuräumen. Lizenzvertrag Wie lange dauert der Schutz einer Personenmarke? Eine Lizenz begründet in der Regel ein Dauerschuld- Wenn man zwei Persönlichkeiten wie z.B. „Roland verhältnis und sie erlaubt nicht nur die Kontrolle Kaiser“ und „Goethe“ vergleicht, wird deutlich, dass über den persönlichen Namensbestandteil zu be- der Hauptunterschied zwischen den beiden in der halten, sondern die Parteien können auch über den Möglichkeit besteht, die Anmeldungen des eigenen Inhalt der Lizenz entscheiden. Eine interessante Personennamens zu überwachen und gegen eine Entscheidung, die die Möglichkeit für den Inhaber unrechtmäßige Anmeldung durch einen Dritten vor- einer Marke betrifft, sein Recht trotz eines Lizenzver- zugehen. trages geltend zu machen, wurde vom Landgericht Rechtmäßige Anwendungen von Namen histori- München im Fall „Marlene Dietrich“ beschlossen. Die scher Persönlichkeiten könnten „Kafka“ für Gastro- erteilte Lizenz war dabei eine einfache Lizenz zur nomiewaren oder „Goethe“ für Weinflaschen sein. Herstellung und Nutzung im Rahmen In diesen Beispielen würde der Name des Films „Marlene“ sowie der da- seine beschreibende Eigenschaft ver- mit verbundenen Nebenrechte. Sie lieren, so dass die Einschränkung enthielt aber nicht die Möglichkeit, einer Gemeinfreiheit von Merkmalen eine Marke mit dem gleichen Namen der historischen Person vermieden der Schauspielerin zu registrieren, werden kann. wie es der Lizenznehmer tatsächlich Was ist zum Beispiel mit Marle- tat. Schließlich erkannte das Gericht ne Dietrich? Sie gehört zu einer nicht die Löschung der nicht autorisierten genau definierten Figur, nämlich einer Marke aufgrund des Missbrauchs ei- kürzlich verstorbenen Person der Zeit- nes einfachen Lizenzvertrags an. Mar- geschichte. Zu berücksichtigen ist die lene Dietrich, bzw. ihre Erben, hatten Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Möglichkeit, ihre Identität gegen eine unrechtmä- in der Rechtssache „Marlene“, in der festgestellt ßige Verwendung ihres Namens zu verteidigen. wurde, dass eine Personenmarke aufgrund der Per- Im Gegensatz zu diesem Fall verliert der Inhaber sönlichkeitskomponente einen Schutz von mindes- einer Marke bei einer Übertragung die Kontrolle über tens 10 Jahren nach dem Tod benötigt. Tatsächlich den Personennamen. Wenn zum Beispiel eine Pro- ist die Schauspielerin in Deutschland immer noch www.europatent.net
Seite 4 sehr berühmt und die unrechtmäßig angemeldete delt hat. Der EuGH sprach sich für die Löschung und Marke mit dem Namen „Marlene“ konnte nicht unge- Ungültigkeit der Personenmarke „Neymar“ aufgrund straft bleiben, und Marlenes Tochter sollte das Recht der nachweislich böswilligen Absicht des Anmelders haben, den Namen ihrer Mutter zu verteidigen. Um aus, die Popularität des Fußballspielers auszunut- zu entscheiden, verglich das Gericht die Persönlich- zen, um aus einer möglichen indirekten Verbindung keitsrechte mit dem Ansatz des Urheberrechts und Gewinne zu ziehen. erkannte, dass ein post mortem Schutz auch für die Auch Michael Jordan war Gegenstand einer Klage kommerzielle Einheit des Personennamens geschul- wegen der unberechtigten Verwendung seines Na- det wird. mens. In diesem Fall wurde die unzulässige Anmel- dung der Personenmarke von einem chinesischen Bösgläubige Anmeldungen von Personenmarken Unternehmen, unter Verwendung des chinesischen Womit müssen Prominente sonst noch rechnen? Alphabets „乔丹“ eingereicht. Michael Jordan ver- In der heutigen Zeit ist es leider nicht ungewöhn- suchte, diese unberechtigte Anmeldung für ungül- lich, dass versucht wird, Profit aus tig erklären zu lassen und landete nach der unrechtmäßigen Nutzung des mehreren Berufungen vor dem höchsten Namens eines Prominenten zu chinesischen Gericht. Nach dessen An- schlagen. Das Einreichen einer sicht kann ein Personenname ein älteres Markenanmeldung in bösgläubiger Recht darstellen, wenn zwei Anforderun- Absicht ist sowohl nach europäi- gen erfüllt sind: „(a) that name has a cer- schem Recht als auch nach deut- tain reputation, it is known to the general schem Recht untersagt. public and refers to a natural person and Ein aktueller Fall vom Mai 2019 (b) that name has a stable corres- wurde vom Europäischen Gerichts- pondence with the natural person hof (EuGH) geprüft und betrifft den it refers to“. In China war Michael berühmten Fußballspieler Neymar. Jordan in der Tat bekannt und ge- Er wurde „Opfer“ einer unberechtigten noss daher ein älteres Namens- Markenanmeldung seines persönlichen recht sowohl an seinem englischen Namens, die 2012 von einer dritten Partei, Namen als auch an der chinesi- Herrn Moreira, eingereicht wurde. Im Jahr schen Transliteration „乔丹“. Aus 2016 beantragte Neymar die Nichtiger- diesem Grund widerrief das Gericht klärung wegen Bösgläubigkeit zum Zeit- die unberechtigte Anmeldung der punkt der Anmeldung. Nach einem ande- Personenmarke. ren EuGH-Fall, nämlich Lindt & Sprüngli, ist es zum Nachweis der Bösgläubigkeit notwendig, Ausblick Cybersquatting die Herkunft, die der Eintragung zugrunde liegende Wenn man von Bösgläubigkeit spricht, sollte man kommerzielle Logik, die Chronologie der Ereignisse unbedingt auch einen Blick auf „Cybersquatting“ und die Absicht des Anmelders zum Zeitpunkt der werfen. Dieser Begriff bezeichnet insbesondere die Anmeldung zu berücksichtigen. In seiner eigenen missbräuchliche Nutzung in digitalen Medien und Verteidigung bekräftigte Moreira, dass er den Namen wird wie folgt definiert: Die Registrierung eines Do- „Neymar“ nur für die Phonetik verwendet habe und mainnamens mit der böswilligen Absicht, einen Ge- nicht um aus dem Image des Fußballspielers Profit zu winn auf Kosten der eigentlich legitimierten Person ziehen. Laut Herrn Moreira war Neymar im Jahr 2012 zu erzielen. nicht berühmt und es existierte zu diesem Zeitpunkt keine eingetragene Marke mit einem ähnlichen Na- Um mehr über „Cybersquatting“ und die missbräuch- men. Als Gegenargumente reichte Neymar eindeuti- liche Nutzung von Domänennamen zu erfahren, ver- ge Beweise wie Presseartikel und Website-Exemplare folgen Sie unsere nächsten Newsletter! ein, die darlegen, dass er 2012 bereits ein Fußballstar in Europa war und Moreira in Bösgläubigkeit gehan- Kontakt: info@europatent.net bzw. +49 8151 65991-0 www.europatent.net
Impressum Herausgeber europatent GmbH Aufkirchner Str. 5 82335 Berg am Starnberger See Kontakt Tel: +49 8151 65991-0 E-Mail: info@europatent.net Text Sherine Lara Sedfaoui, LL.M Bildquelle CC BY-SA 4.0 https://de.wikipedia.org/wiki/Neymar#/media/Datei:20180610_ FIFA_Friendly_Match_Austria_vs._Brazil_Neymar_850_1705.jpg Die Inhalte unserer Publikationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt und unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen. Unsere Publikationen können Quell angaben, Referenzen und URLs enthalten, auf deren Inhalte und Verfügbarkeit europatent keinen Einfluss hat. Verlinkte Seiten wurden zum Zeitpunkt der Publikation dieses Dokuments über- prüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Verantwortlich für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten. www.europatent.net
Sie können auch lesen