Der Schutz Ihres guten Namens - Was Sie von "prominenten" Beispielen lernen können - EuroPatent

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Der Schutz Ihres guten Namens - Was Sie von "prominenten" Beispielen lernen können - EuroPatent
Der Schutz Ihres guten Namens
Was Sie von „prominenten“ Beispielen lernen können
                                   Whitepaper – Sherine Lara Sedfaoui, LL.M.

 Personenmarke      Marke     IP

 Namensrechte     Lizenzvertrag

 Übertragung     Bösgläubigkeit

 Unrechtmäßige Anmeldung

                                                            www.europatent.net
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                                                                                finden Sie unter folgendem Link
                                                                        www.europatent.net/kompetenz/marken

Der Schutz Ihres guten Namens
Sie haben sich sprichwörtlich einen guten Namen gemacht und wollen
diesen nutzen und schützen? Lernen Sie von „prominenten“ Beispielen wie
Marlene Dietrich, Neymar und Michael Jordan.
                                                                           – Sherine Lara Sedfaoui, LL.M.

Ihr eigener Name, der Ihrer Familie oder der des        Dritten lukrativ nutzen lässt. Aus diesem Grund be-
nach ihnen benannten Unternehmens kann mehre-           steht hier ein besonderes Schutzinteresse zur Wah-
ren Zwecken dienen und einen großen Wert besit-         rung der finanziellen Interessen und des guten Rufs.
zen. Dieser Wert sollte dabei unter verschiedenen       Die Relevanz, eigene Rechte wie die Personenmarke,
Gesichtspunkten wie Beliebtheit, Geschäftsfeld oder     richtig einzusetzen, ergibt sich zudem auch aus der
– immer wichtiger – der virtuellen bzw. digitalen Re-   Tatsache, dass neben der kommerziellen Komponen-
putation betrachtet werden. Gerade für Prominente       te auch eine persönliche Identität besteht, die ein
und Personen des öffentlichen Lebens ist der eige-      verfassungsrechtlich geschütztes Recht darstellt und
ne Name besonders wichtig, da er sich u.a. auch von     eine Grundlage für das tägliche Leben einer Person
                                                        bildet.

Sherine Lara Sedfaoui, LL.M.
                                                        Wie kann der eigene Name genutzt werden?
Sherine Lara Sedafaoui ist Juristin mit                 Als erster Schritt zur Personenmarke empfiehlt sich
Schwerpunkt Markenrecht und                             eine Markenanmeldung, die den persönlichen Na-
Domainnamen. Nach dem Jura-Stu-                         men enthält. Die beiden wichtigsten Vertragsformen,
dium in Padua war sie in mehreren                       die es erlauben von dieser Personenmarke zu profi-
italienischen Kanzleien tätig. Sie                      tieren, sind Lizenz- und Übertragungsverträge.
hat einen Master of Laws (LL.M.) der
TU Dresden in „International Stu-                       Übertragungsvertrag
dies in Intellectual Property Law“                      Die Übertragung einer Personenmarke kann hin-
und verstärkt das europatent-Team im                    sichtlich der Rechte, Pflichten und Bedingungen mit
Bereich IP Legal & Compliance.                          einem regulären Verkaufsakt verglichen werden. Bei
                                                        einem Kaufvertrag würde der Verkäufer die Kontrolle

                                                                                           www.europatent.net
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und Macht über seine Marke verlieren. Eine Übertra-           minente, wie Alice Schwarzer, ihre Personenmarke an
gung kann hier weitreichende Folgen für den Inhaber           einen Dritten übertragen würde, hätte sie keinerlei
des Namens haben – wie z.B. der Verlust jeder Art             Kontrolle mehr darüber. Außerdem würden die even-
von Kontrollbefugnissen sowie auch der Möglich-               tuellen Schutzklauseln – die in der ursprünglichen
keit, sich mit anderen Rechten, wie insbesondere der          Übertragung enthalten waren – nicht mehr anwend-
Meinungsfreiheit und vor allem auch der Vertrags-             bar sein, wenn der neue Eigentümer beschließen
freiheit, auseinanderzusetzen.                                sollte, sie an einen anderen Interessenten weiter
                                                              zu übertragen. Das würde beispielsweise bedeuten,
                                                              dass Alice Schwarzer in diesem fiktiven Beispiel hin-
Über europatent                                               nehmen müsste, dass ihre Personenmarke entgegen
Die europatent GmbH wurde als einer der ersten                der ursprünglichen Vereinbarung möglicherweise
Informationsdienstleister im IP-Bereich in den frühen         auch für pornografisches Material verwendet werden
1950er-Jahren unter dem Firmennamen „Deutscher                könnte.
­Patentdienst“ gegründet. Sie ist auf Dienstleistungen rund        Möchte der Persönlichkeitsrechtsinhaber sei-
um Recherche, Monitoring und Analyse von Patenten,            ne Einwirkungsmöglichkeiten über seine als Marke
Marken sowie Designs spezialisiert und entwickelt seit        eingetragenen Merkmale also nicht ganz verlieren,
über 20 Jahren innovative IP-Softwarelösungen, wie die        ist ihm zu raten, die Personenmarke nicht völlig zu
Monitoring-Software PATOffice®.                               übertragen, sondern an ihr allenfalls dingliche Lizen-
                                                              zen einzuräumen.

Lizenzvertrag                                                 Wie lange dauert der Schutz einer Personenmarke?
Eine Lizenz begründet in der Regel ein Dauerschuld-           Wenn man zwei Persönlichkeiten wie z.B. „Roland
verhältnis und sie erlaubt nicht nur die Kontrolle            Kaiser“ und „Goethe“ vergleicht, wird deutlich, dass
über den persönlichen Namensbestandteil zu be-                der Hauptunterschied zwischen den beiden in der
halten, sondern die Parteien können auch über den             Möglichkeit besteht, die Anmeldungen des eigenen
Inhalt der Lizenz entscheiden. Eine interessante              Personennamens zu überwachen und gegen eine
Entscheidung, die die Möglichkeit für den Inhaber             unrechtmäßige Anmeldung durch einen Dritten vor-
einer Marke betrifft, sein Recht trotz eines Lizenzver-       zugehen.
trages geltend zu machen, wurde vom Landgericht                   Rechtmäßige Anwendungen von Namen histori-
München im Fall „Marlene Dietrich“ beschlossen. Die           scher Persönlichkeiten könnten „Kafka“ für Gastro-
erteilte Lizenz war dabei eine einfache Lizenz zur            nomiewaren oder „Goethe“ für Weinflaschen sein.
Herstellung und Nutzung im Rahmen                                          In diesen Beispielen würde der Name
des Films „Marlene“ sowie der da-                                          seine beschreibende Eigenschaft ver-
mit verbundenen Nebenrechte. Sie                                           lieren, so dass die Einschränkung
enthielt aber nicht die Möglichkeit,                                       einer Gemeinfreiheit von Merkmalen
eine Marke mit dem gleichen Namen                                          der historischen Person vermieden
der Schauspielerin zu registrieren,                                        werden kann.
wie es der Lizenznehmer tatsächlich                                             Was ist zum Beispiel mit Marle-
tat. Schließlich erkannte das Gericht                                      ne Dietrich? Sie gehört zu einer nicht
die Löschung der nicht autorisierten                                       genau definierten Figur, nämlich einer
Marke aufgrund des Missbrauchs ei-                                         kürzlich verstorbenen Person der Zeit-
nes einfachen Lizenzvertrags an. Mar-                                      geschichte. Zu berücksichtigen ist die
lene Dietrich, bzw. ihre Erben, hatten                                     Entscheidung des Bundesgerichtshofs
die Möglichkeit, ihre Identität gegen eine unrechtmä-         in der Rechtssache „Marlene“, in der festgestellt
ßige Verwendung ihres Namens zu verteidigen.                  wurde, dass eine Personenmarke aufgrund der Per-
     Im Gegensatz zu diesem Fall verliert der Inhaber         sönlichkeitskomponente einen Schutz von mindes-
einer Marke bei einer Übertragung die Kontrolle über          tens 10 Jahren nach dem Tod benötigt. Tatsächlich
den Personennamen. Wenn zum Beispiel eine Pro-                ist die Schauspielerin in Deutschland immer noch

                                                                                                  www.europatent.net
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sehr berühmt und die unrechtmäßig angemeldete             delt hat. Der EuGH sprach sich für die Löschung und
Marke mit dem Namen „Marlene“ konnte nicht unge-          Ungültigkeit der Personenmarke „Neymar“ aufgrund
straft bleiben, und Marlenes Tochter sollte das Recht     der nachweislich böswilligen Absicht des Anmelders
haben, den Namen ihrer Mutter zu verteidigen. Um          aus, die Popularität des Fußballspielers auszunut-
zu entscheiden, verglich das Gericht die Persönlich-      zen, um aus einer möglichen indirekten Verbindung
keitsrechte mit dem Ansatz des Urheberrechts und          Gewinne zu ziehen.
erkannte, dass ein post mortem Schutz auch für die            Auch Michael Jordan war Gegenstand einer Klage
kommerzielle Einheit des Personennamens geschul-          wegen der unberechtigten Verwendung seines Na-
det wird.                                                 mens. In diesem Fall wurde die unzulässige Anmel-
                                                          dung der Personenmarke von einem chinesischen
Bösgläubige Anmeldungen von Personenmarken                Unternehmen, unter Verwendung des chinesischen
Womit müssen Prominente sonst noch rechnen?               Alphabets „乔丹“ eingereicht. Michael Jordan ver-
In der heutigen Zeit ist es leider nicht ungewöhn-        suchte, diese unberechtigte Anmeldung für ungül-
lich, dass versucht wird, Profit aus                                  tig erklären zu lassen und landete nach
der unrechtmäßigen Nutzung des                                        mehreren Berufungen vor dem höchsten
Namens eines Prominenten zu                                           chinesischen Gericht. Nach dessen An-
schlagen. Das Einreichen einer                                        sicht kann ein Personenname ein älteres
Markenanmeldung in bösgläubiger                                       Recht darstellen, wenn zwei Anforderun-
Absicht ist sowohl nach europäi-                                      gen erfüllt sind: „(a) that name has a cer-
schem Recht als auch nach deut-                                       tain reputation, it is known to the general
schem Recht untersagt.                                                public and refers to a natural person and
    Ein aktueller Fall vom Mai 2019                                         (b) that name has a stable corres-
wurde vom Europäischen Gerichts-                                            pondence with the natural person
hof (EuGH) geprüft und betrifft den                                         it refers to“. In China war Michael
berühmten Fußballspieler Neymar.                                            Jordan in der Tat bekannt und ge-
Er wurde „Opfer“ einer unberechtigten                                       noss daher ein älteres Namens-
Markenanmeldung seines persönlichen                                         recht sowohl an seinem englischen
Namens, die 2012 von einer dritten Partei,                                  Namen als auch an der chinesi-
Herrn Moreira, eingereicht wurde. Im Jahr                                   schen Transliteration „乔丹“. Aus
2016 beantragte Neymar die Nichtiger-                                       diesem Grund widerrief das Gericht
klärung wegen Bösgläubigkeit zum Zeit-                                      die unberechtigte Anmeldung der
punkt der Anmeldung. Nach einem ande-                                       Personenmarke.
ren EuGH-Fall, nämlich Lindt & Sprüngli,
ist es zum Nachweis der Bösgläubigkeit notwendig,         Ausblick Cybersquatting
die Herkunft, die der Eintragung zugrunde liegende        Wenn man von Bösgläubigkeit spricht, sollte man
kommerzielle Logik, die Chronologie der Ereignisse        unbedingt auch einen Blick auf „Cybersquatting“
und die Absicht des Anmelders zum Zeitpunkt der           werfen. Dieser Begriff bezeichnet insbesondere die
Anmeldung zu berücksichtigen. In seiner eigenen           missbräuchliche Nutzung in digitalen Medien und
Verteidigung bekräftigte Moreira, dass er den Namen       wird wie folgt definiert: Die Registrierung eines Do-
„Neymar“ nur für die Phonetik verwendet habe und          mainnamens mit der böswilligen Absicht, einen Ge-
nicht um aus dem Image des Fußballspielers Profit zu      winn auf Kosten der eigentlich legitimierten Person
ziehen. Laut Herrn Moreira war Neymar im Jahr 2012        zu erzielen.
nicht berühmt und es existierte zu diesem Zeitpunkt
keine eingetragene Marke mit einem ähnlichen Na-          Um mehr über „Cybersquatting“ und die missbräuch-
men. Als Gegenargumente reichte Neymar eindeuti-          liche Nutzung von Domänennamen zu erfahren, ver-
ge Beweise wie Presseartikel und Website-Exemplare        folgen Sie unsere nächsten Newsletter!
ein, die darlegen, dass er 2012 bereits ein Fußballstar
in Europa war und Moreira in Bösgläubigkeit gehan-         Kontakt: info@europatent.net bzw. +49 8151 65991-0

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Text
Sherine Lara Sedfaoui, LL.M

Bildquelle CC BY-SA 4.0

https://de.wikipedia.org/wiki/Neymar#/media/Datei:20180610_
FIFA_Friendly_Match_Austria_vs._Brazil_Neymar_850_1705.jpg

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