DER TITELSCHUTZ ANZEIGER - Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz

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DER TITELSCHUTZ ANZEIGER - Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Nr. 1515, Woche 20, 21. Mai 2021

                DER
TITELSCHUTZ
    ANZEIGER
                                                                                                       Die
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                                                                                                                  e Tite
                                                                                                                         l

Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
     Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software

Deutscher Bundestag verabschiedet Reform zum Urheberrecht
Mit den Stimmen der CDU/         Die kostenfreie Nutzung für    gescheitert war. Per Presse-    VG Wort darf nun wieder
CSU- und der SPD-Fraktion        Snippets ist weiter begrenzt   Info teilen der Verband         an Verlage ausschütten
hat der Deutsche Bundestag       worden auf 160 Zeichen         Deutscher Zeitschriften-
am 20. Mai 2021 das Gesetz       eines Textes oder 15 Sekun-    verleger (VDZ) und der          Mit der Verabschiedung
zur Anpassung des Urhe-          den eines Bewegtbildes bzw.    Bundesverband der Di-           der     Urheberrechtsreform
berrechts an die Erforder-       125 Kilobytes eines Fotos      gitalpublisher und Zei-         in Deutschland tritt auch
nisse des digitalen Binnen-      oder einer Grafik. Urheber     tungsverleger (BDZV) mit:       die gesetzliche Regelung
marktes verabschiedet. Die       sollen für lizenzierte Nut-    „Mit dem neuen Leistungs-       zur Verleger-Beteiligung in
Fraktionen von AfD, FDP          zungen einen Direkt-Vergü-     schutzrecht und den schon       Kraft. Das war durch Ur-
und Linken lehnten das Vor-      tungsanspruch gegen Platt-     seit Januar geltenden Re-       teile seit 2015 nicht mehr
haben ab, die Abgeordneten                                                                      möglich. Alexander Skipis,
von Bündnis90/Die Grü-                                                                          Hauptgeschäftsführer beim
nen enthielten sich. Wich-                                                                      Börsenverein des Deut-
tigstes Element ist das neue                                                                    schen Buchhandels: „Wir
Urheberrechts-Dienste-                                                                          begrüßen es sehr, dass Ver-
anbieter-Gesetz (UrhDaG),                                                                       lage im Rahmen des heute
mit dem Plattform-Betreiber                                                                     beschlossenen Regelungspa-
wie Google, YouTube, In-                                                                        kets endlich wieder an den
stagram, Facebook und                                                                           Ausschüttungen der Verwer-
Twitter stärker in die (Zahl-)                                                                  tungsgesellschaften beteiligt
Pflicht genommen werden,                                                                        werden können und der Fort-
um dem Artikel 17 der EU-                                                                       bestand der VG Wort als ge-
Urheberrechtsrichtlinie auch                                                                    meinsamer Verwertungsge-
in Deutschland die entspre-                                                                     sellschaft von Autor*innen
chende Geltung zu verschaf-                                                                     und Verlagen gesichert ist.“
fen.
                                                                                                Corint Media gibt sich ver-
Christine Lambrecht, Bun-                                                                       halten positiv
desministerin für Justiz und
Verbraucherschutz:      „Das                                                                    Die Verwertungsgesellschaft
Kernstück der Reform ist                                                                        Corint Media in Berlin
die urheberrechtliche Ver-       form-Betreiber    erhalten.    geln zur Beschränkung des       (früher als VG Media be-
antwortlichkeit von Upload-      Ansprüche können nur von       Marktmissbrauchs großer         kannt) ahnt, dass das Ziel
Plattformen wie YouTube,         Verwertungsgesellschaften      Internet-Konzerne werden        einer angemessenen Vergü-
Facebook oder TikTok. Die-       geltend gemacht werden.        wir uns wirksam gegen eine      tung seitens der Plattform-
se müssen künftig kreative                                      Ausbeutung journalistischer     Betreiber noch nicht erreicht
Inhalte lizenzieren, die von     BDZV und VDZ begrüßen          Inhalte wehren können. Wir      ist, sondern nur eine weitere
Usern auf den Plattformen        die Entscheidung               sind zuversichtlich, dass die   Etappe erfolgreich beendet
geteilt werden. Wir stärken                                     übermächtigen Digitalplatt-     wurde.
die Rechte der Kreativen,        Darüber hinaus ist auch das    formen mit diesen neuen
beteiligen die Rechte-In-        Leistungsschutzrecht    für    Werkzeugen       verpflichtet   Corint-Media-Geschäftsfüh-
haber fair an den Erlösen        Presseverleger im Internet     werden können, die Inhaber      rer Markus Runde: „Mit
und wahren gleichzeitig          wieder eingeführt worden,      des Presseverlegerrechts fair   dem neuen Verleger-Recht
die Kommunikations- und          das im ersten Anlauf auf-      und diskriminierungsfrei für    wurde nun die kritische Mas-
Meinungsfreiheit der Nut-        grund formaler Fehler der      die Verwertung ihrer Inhalte    se erreicht, die nötig war, um
zerinnen und Nutzer im In-       Bundesregierung vor dem        zu entlohnen.“
ternet.“                         Europäischen Gerichtshof                                            Fortsetzung auf Seite 2

              www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER - Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
DER
TITELSCHUTZ
    ANZEIGER
                        Nr. 1515, Woche 20, 21. Mai 2021

Die 11 neuen Titel
B                                                                  I
Berlin hinter Gittern                                              Ist nicht wahr?! Ein unglaublicher Roadtrip

C                                                                  M
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Das Apotheken Magazin
Die Mixed-WG – Fiesta Gran Canaria                                 T
                                                                   Tierische Helden – Mein Partner auf 4 Pfoten
F
Frühlife Crisis mit Parshad Esmaeili

H
Harry Styles Fanbook

Fortsetzung von Seite 1             gelingen, gemeinsam eine       sam, dass im Gesetz auch         Claus Grewenig, stellver-
                                    transparente Preisbildung      praxisferne Bestimmungen         tretender Vorstandsvorsit-
die Technologie-Plattformen         und die in der Höhe ange-      enthalten sind und einige        zender des Fachbereichs
bei der Nutzung von Presse-         messene Vergütung für alle     EU-Vorgaben deutlich abge-       Fernsehen und Multime-
Inhalten zurück in einen            Verleger durchzusetzen.“       schwächt wurden.                 dia bei VAUNET und Be-
gesellschaftlich und recht-                                                                         reichsleiter Medienpolitik
lich akzeptablen Rahmen             Google will sich mit deut-     Börsenverein-Chef Alexan-        bei der Mediengruppe RTL
zu holen. Wir danken allen          schen Verlagen einigen         der Skipis: „In seiner Gänze     Deutschland: „Diese soge-
Beteiligten für die konstruk-                                      markiert das Gesetzespaket       nannten ‚Schranken‘ sind
tive Umsetzung, die eine            Philipp Justus, Google-        allerdings eine weitere Ab-      praxisfern geblieben und
Zäsur im Bemühen um den             Chef für Zentral-Europa, hat   schwächung des urheber-          werden die Wertschöpfung
Schutz der pluralen Presse-         angekündigt, dass Google       rechtlichen Schutzniveaus        und Auswertung auf sen-
Landschaft darstellen wird.“        mit den deutschen Verlagen     zugunsten der Plattformen        dereigenen Angeboten ge-
Er stellt fest, dass es jetzt auf   zusammenarbeiten wolle,        und ihrer Nutzer*innen. Die      genüber den internationalen
die wirksame Durchsetzung           um eine Einigung über eine     EU-Richtlinie hätte eigent-      Plattform-Netzwerken er-
des neuen Rechts gegenüber          erweiterte Vorschau von In-    lich vorgesehen, die großen      schweren statt erleichtern.
den      Plattform-Betreibern       halten zu erzielen.            Internetplattformen deutlich     Massenhafte Uploads von
ankommt. Runde ist auch                                            stärker in die Pflicht zu neh-   Premium-Inhalten sind als
klar, dass das nicht aus ei-        Börsenverein und VAUNET        men und Lizenzierungen zu        Problem weder mit der Erst-
gener Kraft zu schaffen sein        kritisieren Praxisferne und    stärken, statt Bagatellgren-     veröffentlichung   beendet
wird: „Auch nach Inkraft-           Abweichungen vom EU-           zen für Werknutzungen ein-       noch sind sie durch manu-
treten der 10. GWB-Novelle          Recht                          zuführen, die in der Richtli-    elle Maßnahmen der Rech-
brauchen die Verleger die                                          nie gar nicht angelegt sind.     te-Inhaber zu bewältigen.
Unterstützung der Bundes-           Neben der Zustimmung zum       Dies schadet langfristig         Hier weicht die Umsetzung
regierung, um eine faire und        grundsätzlichen Ziel der       allen in der Kreativwirt-        in Deutschland stark zum
diskriminierungsfreie Be-           Reform machen sowohl der       schaft tätigen Akteuren und      Nachteil der Kreativwirt-
zahlung durch die marktdo-          Spitzenverband der priva-      vereitelt das Entstehen eines    schaft von der EU-Vorlage
minanten Digitalunterneh-           ten audiovisuellen Medi-       funktionierenden       europä-   ab“. (ps)
men durchzusetzen. Nur auf          en VAUNET in Berlin als        ischen Binnenmarktes für
der verlässlichen Grundlage         auch der Börsenverein in       geistige Leistungen.“
des Verlegerrechts wird es          Frankfurt darauf aufmerk-

2
DER
                                                                            TITELSCHUTZ
                                                                                ANZEIGER
                                                                                                     Nr. 1515, Woche 20, 21. Mai 2021

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch      Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für:                                                                         für:

Berlin hinter Gittern                                                        Harry Styles Fanbook
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für         in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und
elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online-
und Offline-Dienste).                                                        Future Publishing Ltd.
                                                                             Quay House, The Ambury
                                                                             Bath BA1 1UA, United Kingdom
Seven.One Entertainment Group GmbH
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
                                                                             Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin
                                                                             Titelschutz in Anspruch für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
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                                                                             Das Apotheken Magazin
CHEF TASTE                                                                   in allen Schreibweisen, Kombinationen und Darstellungsformen für Druck-
CHEF TASTE BLOG                                                              werke, für Ton-, Bild-, Datenträger, elektronische Medien (einschließlich
                                                                             Rundfunk, Multimedia-Produkte, Telemedien) sowie für alle sonstigen
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, für alle Medien, insbeson-    Medien.
dere Druckerzeugnisse, Internet, elektronische und digitale Medien und
Netzwerke.
                                                                             ROMATKA Rechtsanwälte
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MARKANT Services International GmbH                                          Karlsplatz 5/V, 80335 München
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2, 77656 Offenburg

                                                                             Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft
                                                                             Titelschutz in Anspruch für:

                                                                             Tierische Helden – Mein Partner auf 4 Pfoten
                                                                             in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Schriftarten, Abwandlungen,
                                                                             Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, Untertiteln
                                                                             und Zusammensetzungen für alle Medien einschließlich Printmedien, Film,
                                                                             Hörfunk, Fernsehen, Software, Offline- und Online-Dienste sowie Online-
                                                                             medien und Multimediaanwendungen sowie für sonstige audiovisuelle,
                                                                             elektronische und digitale Medien und Netzwerke.

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten           Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Titelschutz in Anspruch für:                                                 Brienner Straße 9, 80333 München

Frühlife Crisis mit Parshad Esmaeili                                         Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
                                                                             für:
Schrauberzone – Nicks Duo
Ist nicht wahr?! Ein unglaublicher Roadtrip
Die Mixed-WG – Fiesta Gran Canaria                                           m.publishing insight
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,         in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,
Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeug-         Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeug-
nisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art,      nisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art,
elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-       elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-
ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.      ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien.

Anwaltskanzlei Bettina Krause                                                Abendzeitung München Verlags-GmbH
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing                                                Garmischer Straße 35, 81373 München

                                                                                                                                                     3
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                                                                               ANZEIGER
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Impressum

DER TITELSCHUTZ ANZEIGER

Presse Fachverlag GmbH & Co. KG                                            Bezugspreis Printexemplar:    p.a. 60,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt.
Nebendahlstraße 16 · 22041 Hamburg                                                                       (Ausland: zzgl. Versandkosten)
                                                                                                         – für o.a. Empfängerkreis kostenlos –
Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66
                                                                           Preis Titelschutzanzeige:     Grundpreis für einen Titel 110,- Euro,
www.titelschutzanzeiger.de · auftrag@titelschutzanzeiger.de                                              jeder weitere Titel innerhalb einer
                                                                                                         Anzeige 20,- Euro, jeweils zzgl. USt.
Verleger/Herausgeber:        Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) (ps)                                        Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 11
                                                                                                         vom 1.1.2021
Titelschutzanzeigen:         Silke Reyher-Timmann (verantwortl.) (-57)
                                                                           Anzeigenschluss:              freitags, 14 Uhr
Redaktion:                   Nicole Möller (nm) (-10)
                             moeller@titelschutzanzeiger.de                Bankverbindung:               Hamburger Sparkasse
                                                                                                         IBAN: DE35 2005 0550 1105 2126 49
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Der Titelschutz Anzeiger
Erscheinungsweise:           wöchentlich freitags als PDF
                                                                                                         Handelsregister HRA 96 228
                             monatlich als Printexemplar                                                 Ust.-Id-Nr. DE813310785

Druckauflage:                 5.400                                         Druck:                        Lehmann Offsetdruck und Verlag GmbH
Verbreitete Auflage:          5.200                                                                       Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt

ISSN:                        2568-9762                                     © 2021 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der
                                                                           auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise
Empfängerkreis:              Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare,       Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung
                             Geschäftsführer und Entscheider in            der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenent-
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                             Produzenten von audiovisuellen, digitalen     leinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme
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   www.markenartikel-magazin.de
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                                                                    Der markenartikel-Newsletter erscheint 2x wöchentlich
                                                                    mit frischen Marken-News.

                                                                    Der markenartikel zwitschert auch.
                                                                    Folgen Sie uns @markenartikler

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