DER TITELSCHUTZ ANZEIGER - Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
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Nr. 1515, Woche 20, 21. Mai 2021 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Die 11 s n e e W u oche: e Tite l Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software Deutscher Bundestag verabschiedet Reform zum Urheberrecht Mit den Stimmen der CDU/ Die kostenfreie Nutzung für gescheitert war. Per Presse- VG Wort darf nun wieder CSU- und der SPD-Fraktion Snippets ist weiter begrenzt Info teilen der Verband an Verlage ausschütten hat der Deutsche Bundestag worden auf 160 Zeichen Deutscher Zeitschriften- am 20. Mai 2021 das Gesetz eines Textes oder 15 Sekun- verleger (VDZ) und der Mit der Verabschiedung zur Anpassung des Urhe- den eines Bewegtbildes bzw. Bundesverband der Di- der Urheberrechtsreform berrechts an die Erforder- 125 Kilobytes eines Fotos gitalpublisher und Zei- in Deutschland tritt auch nisse des digitalen Binnen- oder einer Grafik. Urheber tungsverleger (BDZV) mit: die gesetzliche Regelung marktes verabschiedet. Die sollen für lizenzierte Nut- „Mit dem neuen Leistungs- zur Verleger-Beteiligung in Fraktionen von AfD, FDP zungen einen Direkt-Vergü- schutzrecht und den schon Kraft. Das war durch Ur- und Linken lehnten das Vor- tungsanspruch gegen Platt- seit Januar geltenden Re- teile seit 2015 nicht mehr haben ab, die Abgeordneten möglich. Alexander Skipis, von Bündnis90/Die Grü- Hauptgeschäftsführer beim nen enthielten sich. Wich- Börsenverein des Deut- tigstes Element ist das neue schen Buchhandels: „Wir Urheberrechts-Dienste- begrüßen es sehr, dass Ver- anbieter-Gesetz (UrhDaG), lage im Rahmen des heute mit dem Plattform-Betreiber beschlossenen Regelungspa- wie Google, YouTube, In- kets endlich wieder an den stagram, Facebook und Ausschüttungen der Verwer- Twitter stärker in die (Zahl-) tungsgesellschaften beteiligt Pflicht genommen werden, werden können und der Fort- um dem Artikel 17 der EU- bestand der VG Wort als ge- Urheberrechtsrichtlinie auch meinsamer Verwertungsge- in Deutschland die entspre- sellschaft von Autor*innen chende Geltung zu verschaf- und Verlagen gesichert ist.“ fen. Corint Media gibt sich ver- Christine Lambrecht, Bun- halten positiv desministerin für Justiz und Verbraucherschutz: „Das Die Verwertungsgesellschaft Kernstück der Reform ist Corint Media in Berlin die urheberrechtliche Ver- form-Betreiber erhalten. geln zur Beschränkung des (früher als VG Media be- antwortlichkeit von Upload- Ansprüche können nur von Marktmissbrauchs großer kannt) ahnt, dass das Ziel Plattformen wie YouTube, Verwertungsgesellschaften Internet-Konzerne werden einer angemessenen Vergü- Facebook oder TikTok. Die- geltend gemacht werden. wir uns wirksam gegen eine tung seitens der Plattform- se müssen künftig kreative Ausbeutung journalistischer Betreiber noch nicht erreicht Inhalte lizenzieren, die von BDZV und VDZ begrüßen Inhalte wehren können. Wir ist, sondern nur eine weitere Usern auf den Plattformen die Entscheidung sind zuversichtlich, dass die Etappe erfolgreich beendet geteilt werden. Wir stärken übermächtigen Digitalplatt- wurde. die Rechte der Kreativen, Darüber hinaus ist auch das formen mit diesen neuen beteiligen die Rechte-In- Leistungsschutzrecht für Werkzeugen verpflichtet Corint-Media-Geschäftsfüh- haber fair an den Erlösen Presseverleger im Internet werden können, die Inhaber rer Markus Runde: „Mit und wahren gleichzeitig wieder eingeführt worden, des Presseverlegerrechts fair dem neuen Verleger-Recht die Kommunikations- und das im ersten Anlauf auf- und diskriminierungsfrei für wurde nun die kritische Mas- Meinungsfreiheit der Nut- grund formaler Fehler der die Verwertung ihrer Inhalte se erreicht, die nötig war, um zerinnen und Nutzer im In- Bundesregierung vor dem zu entlohnen.“ ternet.“ Europäischen Gerichtshof Fortsetzung auf Seite 2 www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1515, Woche 20, 21. Mai 2021 Die 11 neuen Titel B I Berlin hinter Gittern Ist nicht wahr?! Ein unglaublicher Roadtrip C M CHEF TASTE m.publishing insight CHEF TASTE BLOG S D Schrauberzone – Nicks Duo Das Apotheken Magazin Die Mixed-WG – Fiesta Gran Canaria T Tierische Helden – Mein Partner auf 4 Pfoten F Frühlife Crisis mit Parshad Esmaeili H Harry Styles Fanbook Fortsetzung von Seite 1 gelingen, gemeinsam eine sam, dass im Gesetz auch Claus Grewenig, stellver- transparente Preisbildung praxisferne Bestimmungen tretender Vorstandsvorsit- die Technologie-Plattformen und die in der Höhe ange- enthalten sind und einige zender des Fachbereichs bei der Nutzung von Presse- messene Vergütung für alle EU-Vorgaben deutlich abge- Fernsehen und Multime- Inhalten zurück in einen Verleger durchzusetzen.“ schwächt wurden. dia bei VAUNET und Be- gesellschaftlich und recht- reichsleiter Medienpolitik lich akzeptablen Rahmen Google will sich mit deut- Börsenverein-Chef Alexan- bei der Mediengruppe RTL zu holen. Wir danken allen schen Verlagen einigen der Skipis: „In seiner Gänze Deutschland: „Diese soge- Beteiligten für die konstruk- markiert das Gesetzespaket nannten ‚Schranken‘ sind tive Umsetzung, die eine Philipp Justus, Google- allerdings eine weitere Ab- praxisfern geblieben und Zäsur im Bemühen um den Chef für Zentral-Europa, hat schwächung des urheber- werden die Wertschöpfung Schutz der pluralen Presse- angekündigt, dass Google rechtlichen Schutzniveaus und Auswertung auf sen- Landschaft darstellen wird.“ mit den deutschen Verlagen zugunsten der Plattformen dereigenen Angeboten ge- Er stellt fest, dass es jetzt auf zusammenarbeiten wolle, und ihrer Nutzer*innen. Die genüber den internationalen die wirksame Durchsetzung um eine Einigung über eine EU-Richtlinie hätte eigent- Plattform-Netzwerken er- des neuen Rechts gegenüber erweiterte Vorschau von In- lich vorgesehen, die großen schweren statt erleichtern. den Plattform-Betreibern halten zu erzielen. Internetplattformen deutlich Massenhafte Uploads von ankommt. Runde ist auch stärker in die Pflicht zu neh- Premium-Inhalten sind als klar, dass das nicht aus ei- Börsenverein und VAUNET men und Lizenzierungen zu Problem weder mit der Erst- gener Kraft zu schaffen sein kritisieren Praxisferne und stärken, statt Bagatellgren- veröffentlichung beendet wird: „Auch nach Inkraft- Abweichungen vom EU- zen für Werknutzungen ein- noch sind sie durch manu- treten der 10. GWB-Novelle Recht zuführen, die in der Richtli- elle Maßnahmen der Rech- brauchen die Verleger die nie gar nicht angelegt sind. te-Inhaber zu bewältigen. Unterstützung der Bundes- Neben der Zustimmung zum Dies schadet langfristig Hier weicht die Umsetzung regierung, um eine faire und grundsätzlichen Ziel der allen in der Kreativwirt- in Deutschland stark zum diskriminierungsfreie Be- Reform machen sowohl der schaft tätigen Akteuren und Nachteil der Kreativwirt- zahlung durch die marktdo- Spitzenverband der priva- vereitelt das Entstehen eines schaft von der EU-Vorlage minanten Digitalunterneh- ten audiovisuellen Medi- funktionierenden europä- ab“. (ps) men durchzusetzen. Nur auf en VAUNET in Berlin als ischen Binnenmarktes für der verlässlichen Grundlage auch der Börsenverein in geistige Leistungen.“ des Verlegerrechts wird es Frankfurt darauf aufmerk- 2
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1515, Woche 20, 21. Mai 2021 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: für: Berlin hinter Gittern Harry Styles Fanbook in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Online- und Offline-Dienste). Future Publishing Ltd. Quay House, The Ambury Bath BA1 1UA, United Kingdom Seven.One Entertainment Group GmbH Medienallee 7, 85774 Unterföhring Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Das Apotheken Magazin CHEF TASTE in allen Schreibweisen, Kombinationen und Darstellungsformen für Druck- CHEF TASTE BLOG werke, für Ton-, Bild-, Datenträger, elektronische Medien (einschließlich Rundfunk, Multimedia-Produkte, Telemedien) sowie für alle sonstigen in allen Schreibweisen und Darstellungsformen, für alle Medien, insbeson- Medien. dere Druckerzeugnisse, Internet, elektronische und digitale Medien und Netzwerke. ROMATKA Rechtsanwälte Rechtsanwalt Gerold Skrabal MARKANT Services International GmbH Karlsplatz 5/V, 80335 München Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2, 77656 Offenburg Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für: Tierische Helden – Mein Partner auf 4 Pfoten in allen Schreibweisen, Wortverbindungen, Schriftarten, Abwandlungen, Abkürzungen, Titelkombinationen, grafischen Gestaltungen, Untertiteln und Zusammensetzungen für alle Medien einschließlich Printmedien, Film, Hörfunk, Fernsehen, Software, Offline- und Online-Dienste sowie Online- medien und Multimediaanwendungen sowie für sonstige audiovisuelle, elektronische und digitale Medien und Netzwerke. Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Titelschutz in Anspruch für: Brienner Straße 9, 80333 München Frühlife Crisis mit Parshad Esmaeili Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Schrauberzone – Nicks Duo Ist nicht wahr?! Ein unglaublicher Roadtrip Die Mixed-WG – Fiesta Gran Canaria m.publishing insight in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeug- Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeug- nisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, nisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Anwaltskanzlei Bettina Krause Abendzeitung München Verlags-GmbH Hauptstraße 23, 82327 Tutzing Garmischer Straße 35, 81373 München 3
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DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1515, Woche 20, 21. Mai 2021 Impressum DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Bezugspreis Printexemplar: p.a. 60,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. Nebendahlstraße 16 · 22041 Hamburg (Ausland: zzgl. Versandkosten) – für o.a. Empfängerkreis kostenlos – Fon: +49 40 609009-0 · Fax: +49 40 609009-66 Preis Titelschutzanzeige: Grundpreis für einen Titel 110,- Euro, www.titelschutzanzeiger.de · auftrag@titelschutzanzeiger.de jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige 20,- Euro, jeweils zzgl. USt. Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) (ps) Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 11 vom 1.1.2021 Titelschutzanzeigen: Silke Reyher-Timmann (verantwortl.) (-57) Anzeigenschluss: freitags, 14 Uhr Redaktion: Nicole Möller (nm) (-10) moeller@titelschutzanzeiger.de Bankverbindung: Hamburger Sparkasse IBAN: DE35 2005 0550 1105 2126 49 BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Der Titelschutz Anzeiger Erscheinungsweise: wöchentlich freitags als PDF Handelsregister HRA 96 228 monatlich als Printexemplar Ust.-Id-Nr. DE813310785 Druckauflage: 5.400 Druck: Lehmann Offsetdruck und Verlag GmbH Verbreitete Auflage: 5.200 Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt ISSN: 2568-9762 © 2021 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Empfängerkreis: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung Geschäftsführer und Entscheider in der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenent- Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, würfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die al- Produzenten von audiovisuellen, digitalen leinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung Video, Tonträger, Software) von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über PMG Presse- Monitor GmbH, Tel. 030/28493-0 oder www.presse-monitor.de www.markenartikel-magazin.de Täglich neue Meldungen rund um die Marke sowie Personalien und Veranstaltungen aus der Markenwelt. Der markenartikel-Newsletter erscheint 2x wöchentlich mit frischen Marken-News. Der markenartikel zwitschert auch. Folgen Sie uns @markenartikler 5
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