Der TK-Tarif Traveller - Tarifinformationen - Techniker Krankenkasse
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Inhalt TK-Tarif Traveller 3 Rundum abgesichert 3 Wie funktioniert der Tarif? 4 Wer kann teilnehmen? 4 Wie lange gilt der TK-Tarif Traveller? 4 Hier erfahren Sie mehr Vertragsinformationen Envivas-Reiseschutzpaket 5 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten 7 Informationen zur Kooperation 7 Kundeninformation 9 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) 16 Zusätzliche Assistanceleistungen der Europ Assistance 17 Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten 18 Widerrufsbelehrung 18 Kundeninformation bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr 19 Anhang: Gesetzesauszüge 2
TK-Tarif Traveller Ob Sie in Österreich Ski fahren, auf den Kanaren sonnenbaden oder als Backpa- cker in Australien unterwegs sind – eine Auslandsreise-Krankenversicherung sollte in Ihrem Gepäck nicht fehlen. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Es handelt sich um einen Selbstbehalt-Tarif. Das heißt, Rückseite Ihrer TK-Gesundheitskarte sichert Sie innerhalb der dass Sie einen Eigenanteil tragen, wenn Sie bestimmte EU und in vielen weiteren europäischen Ländern gut ab. Kos- TK-Leistungen in Anspruch nehmen. Dieser sogenannte ten für bestimmte Behandlungen und Krankenrücktranspor- Selbstbehalt beträgt pro Jahr maximal 24 Euro in Stufe 1 te sowie Kosten für die ärztliche Versorgung außerhalb der und 48 Euro in Stufe 2. Staaten mit Sozialversicherungsabkommen darf die TK aber nicht übernehmen. Die TK ermittelt jeweils bis zum Ende des folgenden Kalen- derjahres, ob Sie eine Leistung genutzt haben, für die ein Der TK-Tarif Traveller beinhaltet eine private Auslandsreise- Selbstbehalt fällig wird. Wenn Sie also im Jahr 2018 eine ent- Krankenversicherung unseres Kooperationspartners Envivas sprechende Leistung in Anspruch genommen haben, infor- Krankenversicherung AG. Hiermit sind Sie weltweit vor den mieren wir Sie Ende 2019 über den fälligen Eigenanteil. finanziellen Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland geschützt – für unbegrenzt viele Auslandsreisen bis Nutzen Sie diese Leistungen nicht, bleibt der TK-Tarif Travel- zu einer Dauer von acht Wochen pro Reise. Sie erhalten das ler für Sie kostenlos. Für folgende TK-Leistungen müssen Sie umfangreiche Envivas-Reiseschutzpaket in der Regel kosten- einen Eigenanteil zahlen: los. Erst ab dem Alter von 70 Jahren zahlen Sie einen Teil des Reiseschutzpakets selbst. Selbst- Rundum abgesichert Die Envivas übernimmt weltweit die TK-Leistungen Geld- Tarifoption behalt Kosten für viele Leistungen – zum Beispiel für: mit Selbstbehalt wert pro Jahr •• Ambulante und stationäre Heilbehandlung Stufe 1 Ambulante maximal 12 •• Ärztlich verordnete Arzneimittel Reiseschutz- Vorsorgekuren 24 Euro Euro •• Schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischen paket für in Deutschland Zahnersatz Einzel- •• Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und vertret personen baren Krankenrücktransports Stufe 2 Ambulante maximal 24 Außerdem profitieren Sie von zahlreichen weiteren Assistan- Reiseschutz- Vorsorgekuren 48 Euro Euro celeistungen, wie beispielsweise der Envivas-Notrufzentrale. paket für in Deutschland Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch rund um Familien und Fahrkosten die Uhr für Sie da und kümmern sich um Sie, wenn Sie zum zu stationären Beispiel einen Arzt oder Medikamente brauchen. Vorsorge- oder Rehamaßnahmen Wie funktioniert der Tarif? Der TK-Tarif Traveller bietet Ihnen zwei Optionen: Stufe 1 nur für Sie selbst oder Stufe 2 für Sie, Ihre Partnerin beziehungsweise Ihren Partner und gegebenenfalls Ihre noch nicht volljährigen Kinder. Übrigens: Das Reiseschutzpaket ist ein sogenannter geldwer- ter Vorteil. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diesen an die Fi- nanzbehörden zu melden. 3
Sie sind drei Jahre an Ihre Tarifwahl Hier erfahren Sie mehr Die Einzel- gebunden, Ihre Teilnahme endet heiten zum Tarifinhalt finden Sie Wer kann teilnehmen? Am TK-Tarif danach automatisch. Sie endet vor- in § 32 der TK-Satzung unter tk.de, Traveller können alle TK-Mitglieder zeitig bei Beitragsfreiheit, Beitrags- Webcode 149038. teilnehmen, die selbst Krankenversi- rückstand oder wenn der Leistungs- cherungsbeiträge zahlen. Sie können anspruch gesetzlich ruht oder Für weitere Informationen steht Ihnen den Tarif mit den TK-Tarifen Kranken- ausgeschlossen ist. Möchten Sie Ihre auch unser TK-ServiceTeam unter der geld und Natur-Arznei kombinieren. TK-Mitgliedschaft kündigen, ist Telefonnummer 0800 - 285 85 85 gern dies erst zum Ende der Tariflaufzeit zur Verfügung (24 Stunden täglich, an Wie lange gilt der TK-Tarif Traveller? möglich. 365 Tagen im Jahr). Der TK-Tarif Traveller beginnt am Tag des Eingangs der Teilnahmeerklärung bei der TK oder auf Wunsch auch zum Ersten eines späteren Monats. 4
Vertragsinformationen Envivas-Reiseschutzpaket Private Krankenversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Envivas Krankenversicherung AG Deutschland ReiseTop (TN/TF) Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif ReiseTop. Diese Informationen sind nicht abschließend. Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif ReiseTop – AVB ReiseTN/TF 5.2018, dem Versicherungsantrag und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kann als Einzelversicherung für eine Person (Tarif ReiseTN) oder als Familienversicherung für Eltern mit ihren Kindern bis 18 Jahre (Tarif ReiseTF) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. űű im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an den Wohnsitz bis zu 15.000 Euro oder für die Bestattung Was ist versichert? im Ausland bis zu 15.000 Euro Der Tarif ReiseTop bietet Versicherungsschutz für alle Bergung privaten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu acht Wochen. Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500 Euro Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel Weitere Leistungen űű Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten űű Betreuung minderjähriger Kinder űű psychologische oder psychotherapeutische Erstbehand- lung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Naturkatas- űű Krankenbesuche trophen zur Vermeidung posttraumatischer Störungen űű weitere in den AVB genannte Assistanceleistungen űű ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel űű die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte) Krankenhausaufenthalt űű Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus Was ist nicht versichert? űű Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen Keine Leistungspflicht besteht z. B. für: Kindes xx geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland Leistungen bei Schwangerschaft xx Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise bereits feststand űű Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburt xx eine regelgerecht verlaufende Schwangerschaft ntbindung bei Frühgeburt űű E xx Kieferregulierung xx kosmetische Leistungen Zahnbehandlungen xx Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitations- maßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger űű schmerzstillende Zahnbehandlung xx Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatoriumsbe- űű Zahnfüllungen in einfacher Ausführung handlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen űű provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahnkronen xx Leistungen durch Behandler, die nicht in den Bedingungen jeweils in einfacher Ausführung genannt sind (z. B. Heilpraktiker, Fußpfleger und nichtärztliche űű einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen Chiropraktiker) xx Psychotherapie Transporte xx alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht praktisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung gefunden haben űű Aufwendungen für den Transport zum nächsterreichbaren xx Präparate zur Empfängnisverhütung und zur Behandlung der Krankenhaus oder Notfallarzt erektilen Dysfunktion, diätetische Lebensmittel und Nahrungs- űű soweit erforderlich, auch Aufwendungen für den Transport ergänzungsmittel vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgele- gene geeignete Krankenhaus űű Mehrkosten für einen Rücktransport, wenn − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder − die voraussichtlichen Behandlungskosten die Mehr- kosten des Rücktransportes übersteigen würden 5
ie Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif. űű D Gibt es Deckungsbeschränkungen? Einzelversicherung Familienversicherung (ReiseTN) (ReiseTF) Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Beitrag pro 12,00 EUR pro Person 24,00 EUR pro Familie Eigenanteile entstehen. Jahr (brutto) Bei längeren Auslandsaufenthalten als acht Wochen Steuerfreier 10,50 EUR 22,20 EUR besteht Versicherungsschutz für die ersten acht Wochen. Anteil (brutto) Steuerpflichtiger 1,50 EUR 1,80 EUR Anteil (brutto)* beinhaltet 0,24 EUR beinhaltet 0,29 EUR Versicherungsteuer Versicherungsteuer * Die Europ Assistance führt selbst Steuer ab. Wo bin ich versichert? VersSt.-Nr.: 9116/802/00124 Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in űű Wenn eine zu versichernde Person bei Neuabschluss zwischen 70 allen Ländern, in denen die versicherte Person nicht ihren und 74 Jahre alt ist, erhöht sich der Beitrag pro Versicherungsjahr für gewöhnlichen Aufenthalt hat. diese Person um 13,70 Euro. Wenn eine zu versichernde Person bei Neuabschluss 75 Jahre oder älter ist, erhöht sich der Beitrag pro Deutschland gilt nicht als Ausland. Versicherungsjahr für diese Person um 40,50 Euro. Im laufenden Vertrag erhöht sich der Beitrag für jede bereits versicherte Person, die 70 Jahre alt wird, ab dem folgenden Versicherungsjahr um 13,70 Euro. Der steuerpflichtige Prämienanteil i. H. v. 1,50 Euro (ReiseTN) bzw. 1,80 Euro (ReiseTF) bleibt in diesen Fällen unverändert. űű Überweist die TK an die Envivas für die Einzelversicherung einen Betrag in Höhe von 12,00 Euro bzw. für die Familienversicherung Welche Verpflichtungen habe ich? einen Betrag in Höhe von 24,00 Euro, erfolgt eine Anrechnung. űű Neben der Verpflichtung zur Beitragszahlung haben Sie uns űű Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zah- Folgendes unverzüglich anzuzeigen: len, die Folgebeiträge zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres űű Wird der erste Beitrag nicht gezahlt, ist die Envivas nicht zur − Wegfall der Kriterien der Familienversicherung Leistung verpflichtet. Wird ein Folgebeitrag nicht oder nicht − Beendigung der TK-Mitgliedschaft/-Familienversicherung fristgerecht gezahlt, kann dies zum Verlust oder zur Einschrän- − Wegzug aus Deutschland kung Ihres Versicherungsschutzes führen. − Nachmeldung von Personen im ReiseTF űű Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet: − Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen − erforderliche Auskünfte zur Feststellung des Wann beginnt und endet die Deckung? Versicherungsfalles und der Leistungspflicht zu erteilen űű Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsschluss − die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht entbinden vor Beginn einer Auslandsreise. − sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen űű Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Auslands- reise, spätestens mit Ablauf der 8. Woche der Auslandsreise, oder mit Beendigung des Versicherungsvertrages. űű Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschut- zes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Wann und wie zahle ich? űű Der Versicherungsbeitrag enthält Prämienanteile für die Auslandsreise-Krankenversicherung der Envivas und Prämien- anteile für die zusätzlichen Assistanceleistungen der Europ Assistance. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist Wie kann ich den Vertrag kündigen? gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei. Auf den Prämienanteil der zusätzlichen Assistanceleistungen entfällt űű Die Versicherung wird für die dreijährige Teilnahmedauer am Versicherungsteuer i. H. v. 19 %. TK-Tarif Traveller abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung durch Sie ist ausgeschlossen. űű Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und ist jährlich zu űű In besonderen Fällen (z. B. Beitragserhöhung) besteht ein entrichten. Recht zur außerordentlichen Kündigung. 6
Informationen zur Kooperation zwischen 3. Hauptgeschäftstätigkeit, Aufsichtsbehörde der Envivas und der Techniker Krankenkasse Die Envivas betreibt die Krankenversicherung im In- und Ausland im direk- 1. Personenkreis ten und indirekten Geschäft. Die Europ Assistance betreibt Versicherun- gen von Beistandsleistungen und Versicherungen gegen sonstige Risiken Im Rahmen der Kooperation zwischen der Envivas und der TK können sich in Bezug auf Reisen, Fahrzeuge, Haus und Familie. Personen versichern, die TK-Mitglied sind oder im Rahmen der Familienversi- cherung Anspruch auf Leistungen der TK haben. Zusätzliche Voraussetzung für Die Rechts- und Finanzaufsicht über beide Gesellschaften wird durch die eine Versicherung nach Tarif ReiseTop ist die Teilnahme am TK-Tarif Traveller. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn ausgeübt. 2. Beendigung TK-Tarif Traveller 4. Garantiefonds Endet die Teilnahme am TK-Tarif Traveller, endet gleichzeitig die Versiche- rung nach Tarif ReiseTop. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschul- Versicherungsvertrag nach Tarif TravelPlus fortzuführen, sofern er weiterhin dung eines Krankenversicherungsunternehmens können Sie sich an die Mitglied der TK oder dort familienversichert ist. Medicator AG, Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln wenden. Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die Aufgaben 3. Beschränkung der Vertretungsmacht der TK eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator AG hat damit im Fall der Insolvenz des Krankenversicherungsunternehmens die Aufgabe, Ihre Die TK ist nur ermächtigt und bevollmächtigt, Anträge auf Abschluss und Ände- Rechte zu schützen. rung von privaten Zusatzversicherungsverträgen der Envivas entgegenzuneh- men. Die TK ist nicht ermächtigt oder bevollmächtigt, im Namen der Envivas die 5. Merkmale der Versicherungsleistung privaten Zusatzversicherungsverträge abzuschließen oder rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. Die TK ist ebenfalls nicht ermächtigt und bevollmäch- 5.1 Vertragsunterlagen tigt, die von der Envivas ausgefertigten Versicherungsscheine und Nachträge zum Versicherungsschein im Namen der Versicherungsnehmer entgegenzuneh- Folgende Unterlagen sind für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung: men und an diese weiterzuleiten. Die TK ist, auch soweit sie an der Aufnahme des Versicherungsantrags beteiligt sein sollte, darüber hinaus nicht ermächtigt űű Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten enthält die Informa- oder bevollmächtigt, im laufenden Versicherungsverhältnis Prämien sowie Wil- tionen, die für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages von lenserklärungen und Anzeigen der Versicherten entgegenzunehmen. Prämien besonderer Bedeutung sind. sind an die Envivas zu entrichten. Willenserklärungen und Anzeigen sind von űű Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschreiben die Ver- den Versicherten gegenüber der Envivas schriftlich abzugeben. sicherungsleistungen im Detail und enthalten alle sonstigen Regelungen. Envivas Krankenversicherung AG űű Die Leistungsbeschreibung „Zusätzliche Assistanceleistungen“ der Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rainer Sommer Europ Assistance Vorstand: Dr. Jochen Petin (Vors.), Stefan Lehmann, űű Ihre Angaben im Antragsformular im Rahmen der Teilnahmeerklärung Dr. Mirko Tillmann TK-Tarif Traveller dienen der Konkretisierung des gewünschten Versi- Sitz: Köln, Amtsgericht Köln HRB 52059 cherungsschutzes. Das Kleingedruckte űű Die Versicherungsbestätigung dokumentiert den geschlossenen Versi- cherungsvertrag. Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Versicherungsbestätigung, den Allgemeinen Versicherungsbedingun- Nebenabreden (z. B. mündliche Zusagen Ihres Versicherungsvermittlers) gen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif ReiseTop (AVB sind nur verbindlich, wenn sie von der Envivas schriftlich bestätigt werden. ReiseTN/TF) sowie den gesetzlichen Vorschriften. Anbieter und Risiko- träger ist die Envivas Krankenversicherung AG. 5.2 Art und Umfang der Versicherungsleistungen In der Reisekrankenversicherung ersetzt die Envivas im vereinbarten Kundeninformation Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlun- gen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die im Zusammenhang mit einer 1. Identität des Versicherers Reise entstehen, und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. Die Europ Assistance erbringt Notfall- und Beistandsleistungen bei einer Auslands- Envivas Krankenversicherung Aktiengesellschaft reise. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungs- Sitz: Köln – Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 52059 bedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif Anschrift: Gereonswall 68, 50670 Köln ReiseTop: Tarif ReiseTN (Einzelversicherung) / Tarif ReiseTF (Familien- Telefon: 0800 - 425 25 25 versicherung) – AVB ReiseTN/TF 5.2018 und der Leistungsbeschreibung Fax: 02 21 - 16 36-25 61 „Zusätzliche Assistanceleistungen“ der Europ Assistance. Die AVB sowie E-Mail: info@envivas.de die Leistungsbeschreibung „Zusätzliche Assistanceleistungen“ erhalten Sie zusammen mit dieser Kundeninformation. Versicherer der Leistungen unter „Zusätzliche Assistanceleistungen“ ist: 5.3 Anwendbares Recht Europ Assistance Versicherungs-AG Sitz: München – Handelsregister: Amtsgericht München HRB 61 405 Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Anschrift: Adenauerring 9, 81737 München 5.4 Fälligkeit der Versicherungsleistungen und Erfüllung 2. Vertretungsberechtigte Personen Die Versicherungsleistungen werden fällig, sobald der Envivas alle erfor- Gesetzlicher Vertreter der Envivas ist der Vorstand. Mitglieder des Vorstan- derlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Envivas die notwendige des sind: Dr. Jochen Petin (Vors.), Stefan Lehmann, Dr. Mirko Tillmann. Prüfung durchgeführt hat. Die Erfüllung der Leistung durch die Envivas erfolgt in der Regel durch Überweisung des fälligen Betrages. Gesetzlicher Vertreter der Europ Assistance ist der Vorstand. Mitglieder des Vorstandes sind: Peter Georgi (Vors.), Dr. Tilo Finck. 7
6. Gesamtpreis der Versicherung (Versicherungsbeitrag) Für eventuelle Klagen gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Beiträge werden auf der Grundlage vom Absatz „Wann und wie zahle ich?“ im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und in § 11 der AVB für jede Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland außerhalb der Euro- Person und jeden Tarif einzeln aufgeführt. päischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz verlegen, gilt der Gerichtsstand Köln. Dasselbe gilt, wenn Ihr Wohnsitz 7. Zusätzlich anfallende Kosten oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist. Außer dem Versicherungsbeitrag entstehen Ihnen für den angebotenen 14. Sprachen Versicherungsschutz keine weiteren Kosten, Steuern oder Gebühren, auch nicht für die von der Envivas und der Europ Assistance angebotenen Die Envivas und die Europ Assistance kommunizieren mit Ihnen in Assistanceleistungen. deutscher Sprache. Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, entstehen Ihnen Kosten für inner- 15. Beschwerdemöglichkeiten deutsche Festnetzverbindungen bzw. aus dem Ausland für internationale Telefonverbindungen. Gerne rufen wir Sie auf Wunsch zurück. Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Envivas: 8. Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge Telefon 0800 - 425 25 25 Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und ist jährlich zu entrichten. Fax 02 21 - 16 36-25 61 E-Mail kundenservice@envivas.de Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen, die Folgebeiträge zu Beginn eines jeden weiteren Versicherungsjahres. Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, wenden Sie sich an: Überweist die TK an die Envivas für die Einzelversicherung einen Betrag in Höhe von 12,00 Euro bzw. für die Familienversicherung einen Betrag in Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Höhe von 24,00 Euro, erfolgt eine Anrechnung. Postfach 06 02 22 10052 Berlin 9. Zustandekommen des Vertrages www.versicherungsombudsmann.de Sie füllen die Teilnahmeerklärung vollständig aus und senden diese an die Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen TK. Die Zusammenfassung „Wahltarif Traveller“ ist als Versicherungsbe- Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern stätigung für Ihre Unterlagen bestimmt. und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. An dem Streitbeilegungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang der vom Versicherungs- Krankenversicherung AG teil. Seine Entscheidungen sind für den Versi- nehmer vollständig ausgefüllten Teilnahmeerklärung bei der TK zustande, cherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme am TK-Tarif Traveller vorliegen Verfahrens bleibt unberührt. und Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Beschwerden im Zusammenhang mit den zusätzlichen 10. Widerrufsrecht Assistanceleistungen gilt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe Als Europ Assistance haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jeder- von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Über zeit zufriedenzustellen. Wir setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair die Einzelheiten des Widerrufsrechts (z. B. zum Beginn der Widerrufsfrist und korrekt zu lösen. Bitte wenden Sie sich daher bei Unstimmigkeiten an: und zur Ausübung des Widerrufsrechts) informiert die Envivas Sie unter „Wichtige Hinweise“ auf Seite 17. Europ Assistance Versicherungs-AG Customer Feedback Management 11. Vertragslaufzeit Adenauerring 9 81737 München Die Versicherung wird für die Dauer der Teilnahme am TK-Tarif Traveller Telefon 089 - 55 98 72 98 abgeschlossen. Fax 089 - 55 98 71 55 E-Mail kundendialog@europ-assistance.de 12. Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, Die ordentliche Kündigung durch Sie ist ausgeschlossen. In besonderen können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Fällen (z. B. bei einer Beitragserhöhung) besteht ein Recht zur außeror- Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, dentlichen Kündigung. schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Sie mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Einzelheiten finden Sie in §§ 9 und 12 AVB ReiseTN/TF. Ihnen immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. 13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. 10006 Berlin Telefon 0800 - 369 60 00 Sollte einmal die gerichtliche Klärung einer Streitfrage erforderlich sein, Fax 0800 - 369 90 00 können Sie an den Gerichten mit folgender örtlicher Zuständigkeit klagen: Beschwerden richten Sie an die: űű Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht űű Köln als Sitz der Envivas Graurheindorfer Straße 108 űű München als Sitz der Europ Assistance bei Streitfragen im Zusammen- 53117 Bonn hang mit den zusätzlichen Assistanceleistungen 8
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif ReiseTop: Tarif ReiseTN (Einzelversicherung) / Tarif ReiseTF (Familienversicherung) (AVB ReiseTN/TF 5.2018) Inhaltsverzeichnis §1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif ReiseTop? §9 Wie wird die Versicherung abgeschlossen und für wie lange? (1) Gegenstand der Versicherung (1) Zustandekommen des Versicherungsvertrages (2) Versicherungsfall (2) Versicherungsbeginn (3) Vertragsgrundlagen (3) Vertragsdauer (4) Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des Versicherungs- §2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz? nehmers (5) Beendigung der Teilnahme am TK-Tarif Traveller (1) Geltungsbereich (2) Dauer der Auslandsreise § 10 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? §3 Wer kann sich versichern? (1) Beginn des Versicherungsschutzes (2) Ende des Versicherungsschutzes (1) Versicherung nach Tarif ReiseTN (Einzelversicherung) (2) Versicherung nach Tarif ReiseTF (Familienversicherung) § 11 Was kostet die Versicherung? (3) Wegzug aus Deutschland Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird? §4 Welche Leistungen erbringt die Envivas im Versicherungsfall? (1) Beitragszahlung (2) Beitragsberechnung und Beitragshöhe bei Neuabschluss (1) Allgemeine Regelungen (3) Erhöhung des Beitrages ab Alter 70 im laufenden Vertrag (2) Ambulante Leistungen (4) Folgen des Zahlungsverzuges beim Erstbeitrag (3) Leistungen im Krankenhaus (5) Folgen des Zahlungsverzuges beim Folgebeitrag (4) Leistungen bei Schwangerschaft (5) Zahnärztliche Leistungen § 12 Wann können die AVB und Beiträge geändert werden? (6) Krankentransporte (7) Krankenrücktransporte § 13 Wann kann die Aufrechnung erklärt werden? (8) Suche, Rettung und Bergung (9) Bestattung und Überführung § 14 Welches Gericht ist zuständig? (10) Betreuung minderjähriger Kinder (11) Krankenbesuche (1) Klagen des Versicherungsnehmers (12) Blutkonserven (2) Klagen der Envivas (13) Weitere Assistanceleistungen (3) Wohnsitzverlegung und unbekannter Wohnsitz §5 Wann leistet die Envivas nicht oder eingeschränkt? § 15 In welcher Form sind Willenserklärungen und Anzeigen abzugeben? (1) Nicht erstattungsfähige Leistungen (2) Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht § 16 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? §6 Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versicherungsfall? (1) Verjährungsfrist (2) Hemmung der Verjährung (1) Erforderliche Angaben und Nachweise (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen (3) Erstattung bei mehreren Kostenträgern § 7 Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen? Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden? (1) Obliegenheiten (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen § 8 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen bei Ansprüchen gegen Dritte? Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden? (1) Obliegenheiten (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen 9
§ 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif ReiseTop? (2) Versicherung nach Tarif ReiseTF (Familienversicherung) (1) Gegenstand der Versicherung Aufnahmefähig im ReiseTF sind Familien und kinderlose Paare. Die Envivas bietet Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für 1. Der Antragsteller (Versicherungsnehmer) ist aufnahmefähig, wenn er Krankheiten, Unfälle und andere in diesen AVB genannte Ereignisse. seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, Bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall erstattet die Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und Mitglied der TK ist und erbringt weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen. Die Leistun- am TK-Tarif Traveller teilnimmt. gen der Envivas werden ergänzt durch die zusätzlichen Assistance- leistungen der Europ Assistance. 2. Der Antragsteller (Versicherungsnehmer) kann folgende Personen mitversichern, sofern diese ihren ständigen Wohnsitz in Deutsch- (2) Versicherungsfall land haben: a) den Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung b) den laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft mit dem einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Versicherungsnehmer wohnenden Lebensgefährten c) die im gemeinsamen Haushalt lebenden oder unterhaltsbe- Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet, rechtigten Kinder bis einschließlich 17 Jahre wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht Die Versicherung nach ReiseTF endet für die mitversicherte mehr besteht. Person zum Ende des Monats, in dem keines der unter a) bis c) genannten Kriterien mehr erfüllt ist. Der Wegfall ist der Als Versicherungsfall gelten auch Envivas unverzüglich anzuzeigen. 1. der Krankenrücktransport, 2. die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwanger- 3. Versicherungsschutz besteht für die mitversicherten Personen schaftskomplikationen, Frühgeburt und Fehlgeburt, auch, wenn der Versicherungsnehmer nicht mitreist. 3. der Tod sowie 4. weitere in § 4 genannte Ereignisse. (3) Wegzug aus Deutschland (3) Vertragsgrundlagen Versicherte Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einen Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen 1. den Angaben im Antragsformular im Rahmen der Teilnahme- Wirtschaftsraum (EWR) oder die Schweiz verlegen, können nach erklärung TK-Tarif Traveller, ReiseTN bzw. ReiseTF versichert bleiben. Versicherungsschutz 2. diesen AVB, besteht jedoch gemäß § 2 Abs. 1 nicht in Deutschland und in dem 3. der Leistungsbeschreibung „Zusätzliche Assistanceleistungen“ Land des gewöhnlichen Aufenthalts. der Europ Assistance, 4. ggf. zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen und Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Versicherungsnehmer 5. den gesetzlichen Vorschriften. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz verlegt. Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein § 2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz? Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, endet das Versi- cherungsverhältnis dieser Person. (1) Geltungsbereich §4 Welche Leistungen erbringt die Envivas im Versicherungsfall? Versicherungsschutz besteht bei Auslandsreisen weltweit mit Ausnahme von Deutschland und dem Land, in dem die versicherte (1) Allgemeine Regelungen Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 1. Freie Arztwahl (2) Dauer der Auslandsreise Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Reiseland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und Physiothera- 1. Versicherungsschutz besteht während der ersten 8 Wochen aller peuten frei. Auslandsreisen innerhalb der Vertragsdauer. 2. Muss die Auslandsreise wegen medizinisch notwendiger Heil- 2. Freie Krankenhauswahl behandlung über 8 Wochen hinaus ausgedehnt werden, besteht Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rück- versicherte Person die freie Wahl unter den Krankenhäusern im reise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Reiseland, die Gesundheit antreten kann. unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, § 3 Wer kann sich versichern? über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglich- keiten verfügen und (1) Versicherung nach Tarif ReiseTN (Einzelversicherung) Krankengeschichten führen. Aufnahmefähig im ReiseTN sind Personen, die 3. Arznei-, Verband- und Heilmittel ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von den im Reiseland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten verordnet Mitglied der Techniker Krankenkasse (TK) sind und werden. Arzneimittel müssen zudem aus einer Apotheke oder einer am TK-Tarif Traveller teilnehmen. anderen im Reiseland offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. 10
Folgende Präparate gelten nicht als Arzneimittel: Präparate zur 3. provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahnkronen jeweils Empfängnisverhütung, zur Raucherentwöhnung, zur Zügelung des in einfacher Ausführung Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts, zur Behandlung 4. einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen der erektilen Dysfunktion und zur Verbesserung des Haarwuchses. Produkte zur Körperpflege, diätetische Lebensmittel und Nahrungs- (6) Krankentransporte ergänzungsmittel werden von der Envivas ebenfalls nicht erstattet. Die Envivas erstattet Aufwendungen für den medizinisch notwendi- 4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden / Arzneimittel gen Krankentransport Die Envivas leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus überwiegend anerkannt sind. Sie leistet darüber hinaus für Metho- bzw. in das Krankenhaus, in dem eine Erstversorgung erfolgen den und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgver- kann oder sprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine zum nächsterreichbaren Notfallarzt. schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Envivas kann jedoch ihre Leistungen auf den Betrag her- absetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Die Envivas leistet auch für den medizinisch notwendigen Transport Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. im Anschluss an die Erstversorgung beim Notfallarzt bzw. im Kranken- haus in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus. (2) Ambulante Leistungen (7) Krankenrücktransporte Die Envivas erstattet bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für 1. ärztliche Untersuchung und Heilbehandlung. Abweichend von Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrücktransportes, wenn dem in § 5 Abs. 1 Nr. 1 geregelten Ausschluss leistet die Envivas auch für psychologische oder psychotherapeutische Sitzungen dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder im Rahmen einer Erstbehandlung infolge von Unfällen, Gewalt- die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung nach verbrechen und Naturkatastrophen am Reiseort zur Vermeidung ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich einen Zeitraum von 2 posttraumatischer Störungen. Wochen übersteigen würde oder 2. ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel. 3. die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel, sofern diese erstmals die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die erforderlich werden. Ist eine Miete nicht möglich, erstattet die Mehrkosten des Krankenrücktransportes übersteigen würden. Envivas die Aufwendungen für den Erwerb dieser Hilfsmittel in einfacher Ausführung. Ausgenommen von der Erstattung sind Ist für den Krankenrücktransport eine Begleitperson medizinisch Aufwendungen für Sehhilfen und Hörgeräte. angeraten, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben, trägt die Envivas auch die (3) Leistungen im Krankenhaus Mehrkosten für die Begleitperson. Bei Kindern bis einschließlich 17 Jahre trägt die Envivas grundsätzlich die Mehrkosten einer Die Envivas erstattet bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für Begleitperson. 1. ärztliche Leistungen. 2. allgemeine Krankenhausleistungen. Mehrkosten sind die durch den Krankenrücktransport zusätzlich 3. Operationen einschließlich der Operationsnebenkosten. entstehenden Kosten. Der Krankenrücktransport erfolgt in das Land 4. Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus. des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person, auf Wunsch der versicherten Person auch an einen anderen Ort als den des ständi- Bei stationärer Heilbehandlung von versicherten Kindern bis ein- gen Wohnsitzes. schließlich 17 Jahre erstattet die Envivas zusätzlich die Unterbrin- gungskosten einer Begleitperson im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass die Envivas den Krankenrücktransport organisiert. (4) Leistungen bei Schwangerschaft (8) Suche, Rettung und Bergung Die Envivas erstattet bei bestehender Schwangerschaft ausschließ- lich Aufwendungen für Die Envivas erstattet Bergungskosten bis zu 2.500 Euro je Versi- 1. die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behand- cherungsfall, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet und lung wegen Schwangerschaftskomplikationen. deswegen gesucht und gerettet oder geborgen werden muss. Vor- 2. die Entbindung bei Frühgeburt (bis zum Ende der 36. Schwan- aussetzung ist, dass die Hilfeleistungen von öffentlich-rechtlich oder gerschaftswoche) einschließlich der bis zur Wiederherstellung der privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erbracht wurden. Transportfähigkeit von Mutter und neugeborenem Kind entste- henden Kosten. Dies umfasst auch die Behandlung, Unterbrin- (9) Bestattung und Überführung gung und Pflege des neugeborenen Kindes. 3. die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Fehlgeburt. Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis zu 15.000 4. den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwanger- Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland oder die Überführung schaftsabbruch. an einen Ort nach Wahl im Land des letzten ständigen Wohnsitzes der versicherten Person. (5) Zahnärztliche Leistungen (10) Betreuung minderjähriger Kinder Die Envivas erstattet bei zahnärztlicher Behandlung Aufwendungen für: 1. schmerzstillende Zahnbehandlung Die Envivas trägt die Kosten der Betreuung eines minderjährigen 2. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, jedoch keine Inlays und mitreisenden Kindes vor Ort und die Kosten seiner Rückreise an Onlays den Wohnsitz, wenn alle mitreisenden erwachsenen Betreuungs- personen stationär behandelt oder zurücktransportiert werden müs- Abweichend von dem in § 5 Abs. 1 Nr. 4 geregelten Ausschluss sen oder verstorben sind. erstattet die Envivas bei zahnärztlicher Behandlung außerdem Auf- wendungen für: 11
Diese Leistung erbringt die Envivas, wenn eine mitreisende erwach- 4. folgende zahnärztliche Behandlungen sene Betreuungsperson oder das mitreisende Kind nach ReiseTN a) Zahnprophylaxe, oder ReiseTF versichert ist. b) Parodontosebehandlung, c) Zahnersatz und Zahnkronen (außer in den Fällen des Voraussetzung ist, dass die Envivas Betreuung und Rückreise § 4 Abs. 5 Nr. 3 und 4), organisiert. d) Einlagefüllungen (Inlays und Onlays), e) Kieferorthopädie. (11) Krankenbesuche 5. Untersuchung und medizinische Behandlung wegen regelrecht verlaufender Schwangerschaft, für Maßnahmen der Schwanger- Die Envivas trägt bei stationärem Krankenhausaufenthalt der ver- schaftsvorsorge und die Entbindung. sicherten Person die Kosten für Hin- und Rückreise einer der ver- Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung sind abschlie- sicherten Person nahestehenden Person für einen Krankenbesuch, ßend in § 4 Abs. 4 geregelt. wenn 6. Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen. 7. eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unter- die versicherte Person ohne Begleitung eines Erwachsenen reist, bringung. der Krankenhausaufenthalt im Reiseland ab Beantragung des (2) Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht Krankenbesuchs bei der Envivas voraussichtlich noch länger als 14 Tage dauern wird und 1. Für Auslandsreisen, die vor Absenden des Antragsformulars ein Krankenrücktransport der versicherten Person in diesem Zeit- angetreten werden, besteht kein Versicherungsschutz. Bei raum aus medizinischen Gründen nicht vertretbar ist. Absenden des Antragsformulars nach Beginn einer Auslandsreise besteht Versicherungsschutz erst ab Beginn einer neuen Aus- Voraussetzung ist, dass die Envivas Hin- und Rückreise für den Kran- landsreise. kenbesuch organisiert. 2. Die Envivas leistet nicht für Versicherungsfälle, die vor Beginn der Auslandsreise eingetreten sind. (12) Blutkonserven Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn bei Reisebeginn aus medizini- scher Sicht Reisefähigkeit bestand und während der Auslandsrei- Die Envivas erstattet die Kosten für Blutkonserven. Wenn am se eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszu- Reiseort keine oder nur potenziell gesundheitsgefährdende Blutkon- standes eintritt. serven verfügbar sind, erstattet die Envivas auch die Kosten für den 3. Die Envivas leistet nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit Versand. aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. Dies gilt nicht, wenn der Tod des Ehegatten oder eines Verwand- (13) Weitere Assistanceleistungen ten ersten Grades alleiniger Grund für den Antritt der Reise war. 4. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Die Envivas erbringt im Versicherungsfall folgende Assistance- Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe leistungen: für den Antritt der Reise war. 1. ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service 5. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfälle einschließlich 2. Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von Arzt-zu-Arzt- deren Folgen, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat. Gesprächen 6. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, 3. Auskunft zu im Ausland erhältlichen Arzneimitteln die durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht sind, wenn das 4. Beschaffung und Versand von Blutkonserven Auswärtige Amt vor Beginn der Auslandsreise eine Reisewar- 5. Auskunft über ärztliche Versorgung in Krankenhäusern und nung ausgesprochen hat. Spezialkliniken 7. Die Envivas leistet nicht für Behandlungen durch Ehegatten, 6. bei stationärem Aufenthalt Kostenübernahmegarantie gegenüber Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden erstattet. Ärzten und Krankenhäusern 8. Die Envivas leistet nicht für ambulante Heilbehandlung in einem 7. Organisation von Transport oder Verlegung zum nächstgelegenen Heilbad oder Kurort. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn während Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Arzt eines vorübergehenden Aufenthalts durch eine vom Aufenthalts- 8. Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden zweck unabhängige Erkrankung oder durch einen dort eingetre- Ärzten und Zahnärzten tenen Unfall eine Heilbehandlung notwendig wird. Bei einem 9. Weiterleitung von Informationen an Angehörige Unfall erstattet die Envivas auch die Kosten einer stationären 10. Organisation des Krankenrücktransportes einschließlich Kosten- Behandlung in einer Klinik, die zugleich Kur- und Rehabilitations- übernahmegarantie einrichtung ist. 11. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland 9. Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das 12. Organisation der Überführung oder der Bestattung im Ausland medizinisch notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung für die Verhältnisse des Reiselandes nicht angemessen, kann die § 5 Wann leistet die Envivas nicht oder eingeschränkt? Envivas ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herab- setzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder (1) Nicht erstattungsfähige Leistungen sonstige Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist die Envivas insoweit nicht zur Leistung Die Envivas leistet nicht für verpflichtet. 1. Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkran- kungen einschließlich psychiatrischer und psychotherapeutischer § 6 Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versicherungsfall? Behandlungen. Eine Ausnahme besteht nur im Fall des § 4 Abs. 2 Nr. 1 (Behandlung zur Vermeidung posttraumatischer (1) Erforderliche Angaben und Nachweise Störungen). 2. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitations- 1. Die Envivas ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderli- maßnahmen. chen Nachweise erbracht sind. Die Nachweise werden Eigentum 3. Hörgeräte und Sehhilfen. Für andere Hilfsmittel leistet die der Envivas. Envivas nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Nr. 3. 2. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Originalrechnungen oder durch Rechnungsduplikate mit Erstattungsvermerk eines anderen Kostenträgers nachzuweisen. 12
Die Rechnungsbelege müssen folgende Angaben zur behandel- Erstattungsverpflichtete zu ermöglichen, sind Versicherungsneh- ten Person enthalten: mer und versicherte Personen dazu verpflichtet, ihre Ansprüche gegen die anderen Erstattungsverpflichteten an die Envivas abzu- den Vor- und Zunamen, treten. Dies gilt nur, soweit die Envivas geleistet hat. 3. Ansprüche gegen andere Erstattungsverpflichtete gehen den das Geburtsdatum, Ansprüchen gegen die Envivas grundsätzlich vor (Subsidiarität). die Bezeichnung der Krankheiten, Dies gilt auch dann, wenn im Verhältnis zu diesen anderen die einzelnen ärztlichen Leistungen sowie Erstattungsverpflichteten ebenfalls Subsidiarität geregelt ist. das Behandlungsdatum. §7 W elche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen? Bei zahnärztlicher Behandlung sind zusätzlich folgende Angaben Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden? erforderlich: (1) Obliegenheiten die Bezeichnung der behandelten Zähne und 1. Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind der Envivas im die daran vorgenommene Behandlung. Leistungsfall nachzuweisen. 2. Versicherungsnehmer und versicherte Person haben auf Verlan- Rechnungen über Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sind gen der Envivas jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung immer mit der zugrunde liegenden Verordnung einzureichen. des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht der Envivas oder Die Rechnung muss Einzelpositionen und dazugehörige Preise ihres Umfangs erforderlich ist. ausweisen. 3. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im Versiche- 3. Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt ist durch eine Bescheini- rungsfall verpflichtet, Auskunft über Ansprüche gegen andere gung des Krankenhausarztes über Beginn und Ende der stationä- Erstattungsverpflichtete zu erteilen. ren Behandlung mit Bezeichnung der Krankheit nachzuweisen. 4. Auf Verlangen der Envivas ist die versicherte Person verpflichtet, 4. Die Erstattung von Überführungs- bzw. Bestattungskosten setzt sich durch einen von der Envivas beauftragten Arzt untersuchen voraus, dass eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die zu lassen. Todesursache eingereicht wird. 5. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die (2) Auszahlung der Versicherungsleistungen der Genesung hinderlich sind. 6. Der Versicherungsnehmer hat alle mitzuversichernden Personen 1. Der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistungen steht bei Antragstellung namentlich anzugeben. Sollen in der Fami- dem Versicherungsnehmer zu. lienversicherung nach ReiseTF nach Vertragsschluss weitere Personen (z. B. Neugeborene) mitversichert werden, sind diese Der Versicherungsnehmer kann auch eine versicherte Person in nachzumelden. Textform als empfangsberechtigt für ihre Versicherungsleistungen benennen. Die Envivas ist dann verpflichtet, insoweit ausschließ- (2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen lich an diese zu leisten. Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 5 wird die Die Envivas ist berechtigt, an den Überbringer oder Übersender Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorge- von ordnungsmäßigen Nachweisen zu leisten, sofern der Versi- schriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Ver- cherungsnehmer nichts anderes bestimmt hat. pflichtung zur Leistung frei. Die Kenntnis und das Verschulden der 2. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des Kurs des Tages, an dem die Belege bei der Envivas eingehen, in Versicherungsnehmers gleich. Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt für gehandelte Wäh- rungen der amtliche Devisenkurs Frankfurt. Für nicht gehandelte § 8 Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) Währungen gilt der Kurs gemäß der Veröffentlichung der Europäi- haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen schen Zentralbank, nach jeweils neuestem Stand. Wurden die zur bei Ansprüchen gegen Dritte? Bezahlung der Rechnung notwendigen Devisen aufgrund einer Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden? Änderung der Währungsparitäten zu einem ungünstigeren Kurs erworben und wird dies nachgewiesen, so gilt dieser Kurs. (1) Obliegenheiten 3. Die Überweisung der Versicherungsleistungen erfolgt kostenfrei auf ein Konto im SEPA-Raum; bei Überweisung auf ein Konto 1. Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person außerhalb des SEPA-Raums können anfallende Gebühren mit Ersatzansprüche gegen Dritte, besteht, unbeschadet des gesetz- den Leistungen verrechnet werden. lichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG (siehe Anhang), 4. Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetre- die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem ten noch verpfändet werden. Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und 5. Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit Dienstleistung) geleistet wird, der Envivas schriftlich abzutreten. der Leistungen des Versicherers aus § 14 VVG (siehe Anhang). 2. Der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person hat seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses (3) Erstattung bei mehreren Kostenträgern Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung 1. Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalls durch die Envivas soweit erforderlich mitzuwirken. einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete (z. B. 3. Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person Träger der Sozialversicherung, andere private Versicherer), darf die ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die die Envi- übersteigen. vas aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen 2. Der Versicherungsnehmer kann seine Leistungsansprüche auch erbracht hat, gelten die in Nr. 1 und 2 geregelten Obliegenheiten dann in voller Höhe gegen die Envivas geltend machen, wenn entsprechend. Ansprüche auch gegen andere Erstattungsverpflichtete bestehen. Um der Envivas gegebenenfalls einen Rückgriff gegen andere 13
(2) Folgen von Obliegenheitsverletzungen (2) Ende des Versicherungsschutzes Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 wird die Der Versicherungsschutz endet auch für laufende Versicherungsfälle Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorge- 1. mit Beendigung der Auslandsreise, spätestens jedoch mit Ablauf schriebenen Einschränkungen insoweit ganz oder teilweise von der der 8. Woche der Auslandsreise (vergleiche § 2 Abs. 2) oder Verpflichtung zur Leistung frei, als sie infolgedessen keinen Ersatz 2. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. von dem Dritten erlangen kann. Muss die Auslandsreise wegen medizinisch notwendiger Heilbe- § 9 Wie wird die Versicherung abgeschlossen und für wie lange? handlung über 8 Wochen oder über das Ende des Versicherungs- vertrages hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, (1) Zustandekommen des Versicherungsvertrages solange die versicherte Person die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang des vom Versi- cherungsnehmer vollständig ausgefüllten Antragsformulars im Rah- § 11 Was kostet die Versicherung? men der Teilnahmeerklärung TK-Tarif Traveller bei der TK zustande, Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird? sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme am TK-Tarif Traveller vorliegen. (1) Beitragszahlung (2) Versicherungsbeginn Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und ist jährlich zu entrichten. Die Versicherung beginnt mit der Teilnahme am TK-Tarif Traveller Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu (siehe Abs. 1). zahlen, die Folgebeiträge zu Beginn eines jeden weiteren Versiche- rungsjahres. (3) Vertragsdauer Überweist die TK an die Envivas für die Einzelversicherung einen Die Versicherung wird für die dreijährige Teilnahmedauer am TK-Tarif Betrag in Höhe von 12,00 Euro bzw. für die Familienversicherung Traveller abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung durch die einen Betrag in Höhe von 24,00 Euro, erfolgt eine Anrechnung. Envivas ist ausgeschlossen. (2) Beitragsberechnung und Beitragshöhe bei Neuabschluss (4) Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des Versicherungsnehmers Der Versicherungsbeitrag enthält Prämienanteile für die Auslands- reise-Krankenversicherung der Envivas und Prämienanteile für Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. die zusätzlichen Assistanceleistungen der Europ Assistance. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist gemäß § 4 Nr. 5 VersStG Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, den Versiche- versicherungsteuerfrei. Auf den Prämienanteil der zusätzlichen rungsvertrag nach TravelXN bzw. TravelXF unter Benennung des Assistanceleistungen entfällt Versicherungsteuer i. H. v. 19 %. künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Bei erstmaligem Abschluss von ReiseTN oder ReiseTF gelten fol- Das Recht zur Vertragsfortsetzung ist innerhalb von 2 Monaten nach gende Beiträge. dem Tod des Versicherungsnehmers auszuüben. Beim Tod einer versicherten Person endet das Versicherungs- verhältnis dieser Person. Einzelversicherung Familienversicherung (ReiseTN) (ReiseTF) (5) Beendigung der Teilnahme am TK-Tarif Traveller Beitrag pro 12,00 EUR pro Person 24,00 EUR pro Familie Endet die Teilnahme am TK-Tarif Traveller, endet gleichzeitig die Jahr (brutto) Versicherung nach ReiseTN bzw. ReiseTF. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Versicherungsvertrag nach TravelXN bzw. TravelXF fortzuführen, sofern er weiterhin Mitglied der TK oder dort familien- Steuerfreier 10,50 EUR 22,20 EUR versichert ist. Dies setzt eine schriftliche Erklärung des Versiche- Anteil (brutto) rungsnehmers voraus. Die Erklärung muss der Envivas innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Teilnahme am TK-Tarif Traveller zugehen. Steuerpflichtiger 1,50 EUR 1,80 EUR Anteil (brutto)* beinhaltet 0,24 EUR beinhaltet 0,29 EUR § 10 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Versicherungsteuer Versicherungsteuer (1) Beginn des Versicherungsschutzes * Die Europ Assistance führt selbst Steuer ab. 1. Versicherungsschutz setzt voraus, dass ein Versicherungsvertrag VersSt.-Nr.: 9116/802/00124 nach § 9 Abs. 1 zustande gekommen ist. 2. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Wenn eine zu versichernde Person bei Neuabschluss zwischen 70 Beginn einer Auslandsreise. und 74 Jahre alt ist, erhöht sich der Beitrag pro Versicherungsjahr für 3. Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages während einer Aus- diese Person um 13,70 Euro. landsreise besteht für diese Auslandsreise kein Versicherungs- schutz. Der Versicherungsschutz besteht dann erst ab Beginn einer neuen Auslandsreise. 14
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