Der TK-Tarif Traveller - Tarifinformationen - Techniker Krankenkasse

Die Seite wird erstellt Stefan-Di Lange
 
WEITER LESEN
Der TK-Tarif Traveller - Tarifinformationen - Techniker Krankenkasse
Der TK-Tarif
Traveller
Tarifinformationen
Der TK-Tarif Traveller - Tarifinformationen - Techniker Krankenkasse
Inhalt

       TK-Tarif Traveller

   3   Rundum abgesichert
   3   Wie funktioniert der Tarif?
   4   Wer kann teilnehmen?
   4   Wie lange gilt der TK-Tarif Traveller?
   4   Hier erfahren Sie mehr

       Vertragsinformationen Envivas-Reiseschutzpaket

   5  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   7  Informationen zur Kooperation
   7  Kundeninformation
   9  Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
  16	Zusätzliche Assistanceleistungen der Europ Assistance
  17  Hinweise zum Schutz Ihrer persönlichen Daten
  18  Widerrufsbelehrung
  18  Kundeninformation bei Verträgen im elektronischen
  		 Geschäftsverkehr
  19  Anhang: Gesetzesauszüge

                                                              2
TK-Tarif Traveller
                     Ob Sie in Österreich Ski fahren, auf den Kanaren sonnenbaden oder als Backpa-
                     cker in Australien unterwegs sind – eine Auslandsreise-Krankenversicherung
                     sollte in Ihrem Gepäck nicht fehlen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der         Es handelt sich um einen Selbstbehalt-Tarif. Das heißt,
Rückseite Ihrer TK-Gesundheitskarte sichert Sie innerhalb der    dass Sie einen Eigenanteil tragen, wenn Sie bestimmte
EU und in vielen weiteren europäischen Ländern gut ab. Kos-      TK-Leistungen in Anspruch nehmen. Dieser sogenannte
ten für bestimmte Behandlungen und Krankenrücktranspor-          Selbstbehalt beträgt pro Jahr maximal 24 Euro in Stufe 1
te sowie Kosten für die ärztliche Versorgung außerhalb der       und 48 Euro in Stufe 2.
Staaten mit Sozialversicherungsabkommen darf die TK aber
nicht übernehmen.                                                Die TK ermittelt jeweils bis zum Ende des folgenden Kalen-
                                                                 derjahres, ob Sie eine Leistung genutzt haben, für die ein
Der TK-Tarif Traveller beinhaltet eine private Auslandsreise-    Selbstbehalt fällig wird. Wenn Sie also im Jahr 2018 eine ent-
Krankenversicherung unseres Kooperationspartners Envivas         sprechende Leistung in Anspruch genommen haben, infor-
Krankenversicherung AG. Hiermit sind Sie weltweit vor den        mieren wir Sie Ende 2019 über den fälligen Eigenanteil.
finanziellen Folgen einer Erkrankung oder eines Unfalls im
Ausland geschützt – für unbegrenzt viele Auslandsreisen bis      Nutzen Sie diese Leistungen nicht, bleibt der TK-Tarif Travel-
zu einer Dauer von acht Wochen pro Reise. Sie erhalten das       ler für Sie kostenlos. Für folgende TK-Leistungen müssen Sie
umfangreiche Envivas-Reiseschutzpaket in der Regel kosten-       einen Eigenanteil zahlen:
los. Erst ab dem Alter von 70 Jahren zahlen Sie einen Teil des
Reiseschutzpakets selbst.
                                                                                                           Selbst-
Rundum abgesichert Die Envivas übernimmt weltweit die                              TK-Leistungen                         Geld-
                                                                  Tarifoption                              behalt
Kosten für viele Leistungen – zum Beispiel für:                                    mit Selbstbehalt                      wert
                                                                                                           pro Jahr

•• Ambulante und stationäre Heilbehandlung                       Stufe 1          Ambulante               maximal       12
•• Ärztlich verordnete Arzneimittel                               Reiseschutz-     Vorsorgekuren           24 Euro       Euro
•• Schmerzstillende Zahnbehandlung und provisorischen            paket für        in Deutschland
    Zahnersatz                                                    Einzel-
•• 	Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und vertret­         personen
    baren Krankenrücktransports
                                                                  Stufe 2          Ambulante               maximal       24
Außerdem profitieren Sie von zahlreichen weiteren Assistan-       Reiseschutz-     Vorsorgekuren           48 Euro       Euro
celeistungen, wie beispielsweise der Envivas-Notrufzentrale.      paket für        in Deutschland
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch rund um     Familien         und Fahrkosten
die Uhr für Sie da und kümmern sich um Sie, wenn Sie zum                           zu stationären
Beispiel einen Arzt oder Medikamente brauchen.                                     Vorsorge- oder
                                                                                   Rehamaßnahmen
Wie funktioniert der Tarif? Der TK-Tarif Traveller bietet
Ihnen zwei Optionen: Stufe 1 nur für Sie selbst oder Stufe 2
für Sie, Ihre Partnerin beziehungsweise Ihren Partner und
gegebenenfalls Ihre noch nicht volljährigen Kinder.              Übrigens: Das Reiseschutzpaket ist ein sogenannter geldwer-
                                                                 ter Vorteil. Wir sind gesetzlich verpflichtet, diesen an die Fi-
                                                                 nanzbehörden zu melden.

                                                                                                                                 3
Sie sind drei Jahre an Ihre Tarifwahl    Hier erfahren Sie mehr Die Einzel-
                                            gebunden, Ihre Teilnahme endet           heiten zum Tarifinhalt finden Sie
Wer kann teilnehmen? Am TK-Tarif            danach automatisch. Sie endet vor-       in § 32 der TK-Satzung unter tk.de,
Traveller können alle TK-Mitglieder         zeitig bei Beitragsfreiheit, Beitrags-   Webcode 149038.
teilnehmen, die selbst Krankenversi-        rückstand oder wenn der Leistungs-
cherungsbeiträge zahlen. Sie können         anspruch gesetzlich ruht oder            Für weitere Informationen steht Ihnen
den Tarif mit den TK-Tarifen Kranken-       ausgeschlossen ist. Möchten Sie Ihre     auch unser TK-ServiceTeam unter der
geld und Natur-Arznei kombinieren.          TK-Mitgliedschaft kündigen, ist          Telefonnummer 0800 - 285 85 85 gern
                                            dies erst zum Ende der Tariflaufzeit     zur Verfügung (24 Stunden täglich, an
Wie lange gilt der TK-Tarif Traveller?      möglich.                                 365 Tagen im Jahr).
Der TK-Tarif Traveller beginnt am Tag des
Eingangs der Teilnahmeerklärung bei
der TK oder auf Wunsch auch zum
Ersten eines späteren Monats.

                                                                                                                        4
Vertragsinformationen
Envivas-Reiseschutzpaket
  Private Krankenversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  Envivas Krankenversicherung AG Deutschland                                                              ReiseTop (TN/TF)
Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz im Tarif ReiseTop. Diese Informationen sind nicht abschließend.
Einzelheiten Ihres Krankenversicherungsvertrags erhalten Sie von uns in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung
nach Tarif ReiseTop – AVB ReiseTN/TF 5.2018, dem Versicherungsantrag und der Versicherungsbestätigung. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte
alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie kann als Einzelversicherung für eine Person (Tarif ReiseTN) oder als Familienversicherung für
Eltern mit ihren Kindern bis 18 Jahre (Tarif ReiseTF) mit ständigem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden.

                                                                                               űű im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an den
                                                                                                  Wohnsitz bis zu 15.000 Euro oder für die Bestattung
             Was ist versichert?
                                                                                                  im Ausland bis zu 15.000 Euro
        Der Tarif ReiseTop bietet Versicherungsschutz für alle                                 Bergung
        privaten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer
        von bis zu acht Wochen.                                                                Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und
                                                                                               Bergung bis zu 2.500 Euro
        Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel
                                                                                               Weitere Leistungen
        űű Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten
                                                                                               űű Betreuung minderjähriger Kinder
        űű psychologische oder psychotherapeutische Erstbehand-
           lung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Naturkatas-                                űű Krankenbesuche
           trophen zur Vermeidung posttraumatischer Störungen
                                                                                               űű weitere in den AVB genannte Assistanceleistungen
        űű ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel
        űű die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme:
           Sehhilfen und Hörgeräte)

        Krankenhausaufenthalt

        űű Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus                                     Was ist nicht versichert?
        űű Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen
                                                                                            Keine Leistungspflicht besteht z. B. für:
           Kindes
                                                                                            xx geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland
        Leistungen bei Schwangerschaft
                                                                                            xx Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise
                                                                                              bereits feststand
        űű Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und
           Fehlgeburt                                                                       xx eine regelgerecht verlaufende Schwangerschaft
            ntbindung bei Frühgeburt
        űű E                                                                                xx Kieferregulierung
                                                                                            xx kosmetische Leistungen
        Zahnbehandlungen                                                                    xx Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitations-
                                                                                              maßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
        űű schmerzstillende Zahnbehandlung
                                                                                            xx Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatoriumsbe-
        űű Zahnfüllungen in einfacher Ausführung                                              handlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen
        űű provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahnkronen                           xx Leistungen durch Behandler, die nicht in den Bedingungen
           jeweils in einfacher Ausführung                                                    genannt sind (z. B. Heilpraktiker, Fußpfleger und nichtärztliche
        űű einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen                                 Chiropraktiker)
                                                                                            xx Psychotherapie
        Transporte                                                                          xx alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht praktisch
                                                                                              bewährt und keine allgemeine Anerkennung gefunden haben
        űű Aufwendungen für den Transport zum nächsterreichbaren
                                                                                            xx Präparate zur Empfängnisverhütung und zur Behandlung der
           Krankenhaus oder Notfallarzt
                                                                                              erektilen Dysfunktion, diätetische Lebensmittel und Nahrungs-
        űű soweit erforderlich, auch Aufwendungen für den Transport                           ergänzungsmittel
           vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgele-
           gene geeignete Krankenhaus
        űű Mehrkosten für einen Rücktransport, wenn
           − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder
           − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger
             als 14 Tage dauern würde oder
           
           − die voraussichtlichen Behandlungskosten die Mehr­-
             kosten des Rücktransportes übersteigen würden

                                                                                                                                                                 5
 ie Höhe des zu zahlenden Beitrags ist abhängig vom gewählten Tarif.
                                                                    űű D
          Gibt es Deckungsbeschränkungen?                                                Einzelversicherung           Familienversicherung
                                                                                         (ReiseTN)                    (ReiseTF)
   Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen
   Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen             Beitrag pro          12,00 EUR pro Person         24,00 EUR pro Familie
   Eigenanteile entstehen.                                          Jahr (brutto)

   Bei längeren Auslandsaufenthalten als acht Wochen                Steuerfreier         10,50 EUR                    22,20 EUR
   besteht Versicherungsschutz für die ersten acht Wochen.          Anteil (brutto)

                                                                    Steuerpflichtiger 1,50 EUR                        1,80 EUR
                                                                    Anteil (brutto)* beinhaltet 0,24 EUR              beinhaltet 0,29 EUR
                                                                                      Versicherungsteuer              Versicherungsteuer

                                                                    * Die Europ Assistance führt selbst Steuer ab.
          Wo bin ich versichert?                                      VersSt.-Nr.: 9116/802/00124

   Versicherungsschutz besteht im Ausland, das heißt in             űű Wenn eine zu versichernde Person bei Neuabschluss zwischen 70
   allen Ländern, in denen die versicherte Person nicht ihren           und 74 Jahre alt ist, erhöht sich der Beitrag pro Versicherungsjahr für
   gewöhnlichen Aufenthalt hat.                                         diese Person um 13,70 Euro. Wenn eine zu versichernde Person bei
                                                                        Neuabschluss 75 Jahre oder älter ist, erhöht sich der Beitrag pro
   Deutschland gilt nicht als Ausland.                                  Versicherungsjahr für diese Person um 40,50 Euro. Im laufenden
                                                                        Vertrag erhöht sich der Beitrag für jede bereits versicherte Person,
                                                                        die 70 Jahre alt wird, ab dem folgenden Versicherungsjahr um 13,70
                                                                        Euro. Der steuerpflichtige Prämienanteil i. H. v. 1,50 Euro (ReiseTN)
                                                                        bzw. 1,80 Euro (ReiseTF) bleibt in diesen Fällen unverändert.
                                                                    űű Überweist die TK an die Envivas für die Einzelversicherung einen
                                                                        Betrag in Höhe von 12,00 Euro bzw. für die Familienversicherung
          Welche Verpflichtungen habe ich?                              einen Betrag in Höhe von 24,00 Euro, erfolgt eine Anrechnung.

űű Neben der Verpflichtung zur Beitragszahlung haben Sie uns       űű Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zah-
    Folgendes unverzüglich anzuzeigen:                                 len, die Folgebeiträge zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres
                                                                    űű Wird der erste Beitrag nicht gezahlt, ist die Envivas nicht zur
   − Wegfall der Kriterien der Familienversicherung                     Leistung verpflichtet. Wird ein Folgebeitrag nicht oder nicht
   − Beendigung der TK-Mitgliedschaft/-Familienversicherung             fristgerecht gezahlt, kann dies zum Verlust oder zur Einschrän-
   − Wegzug aus Deutschland                                             kung Ihres Versicherungsschutzes führen.

   − Nachmeldung von Personen im ReiseTF

űű Im Leistungsfall sind Sie z. B. verpflichtet:

   − Beginn und Ende der Auslandsreise nachzuweisen
   − erforderliche Auskünfte zur Feststellung des                             Wann beginnt und endet die Deckung?
     Versicherungsfalles und der Leistungspflicht zu erteilen
                                                                    űű Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsschluss
   − die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu
                                                                        vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht
     entbinden
                                                                        vor Beginn einer Auslandsreise.
   − sich auf unser Verlangen durch einen von uns
     beauftragten Arzt untersuchen zu lassen                        űű Der Versicherungsschutz endet mit Beendigung der Auslands-
                                                                        reise, spätestens mit Ablauf der 8. Woche der Auslandsreise,
                                                                        oder mit Beendigung des Versicherungsvertrages.
                                                                    űű Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschut-
                                                                       zes eingetreten sind, wird nicht geleistet.

          Wann und wie zahle ich?

űű Der Versicherungsbeitrag enthält Prämienanteile für die
    Auslandsreise-Krankenversicherung der Envivas und Prämien-
    anteile für die zusätzlichen Assistanceleistungen der Europ
    Assistance. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist                     Wie kann ich den Vertrag kündigen?
    gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei. Auf den
    Prämienanteil der zusätzlichen Assistanceleistungen entfällt    űű Die Versicherung wird für die dreijährige Teilnahmedauer am
    Versicherungsteuer i. H. v. 19 %.                                  TK-Tarif Traveller abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung
                                                                       durch Sie ist ausgeschlossen.
űű Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und ist jährlich zu   űű In besonderen Fällen (z. B. Beitragserhöhung) besteht ein
   entrichten.                                                         Recht zur außerordentlichen Kündigung.

                                                                                                                                                  6
Informationen zur Kooperation zwischen                                            3. Hauptgeschäftstätigkeit, Aufsichtsbehörde
der Envivas und der Techniker Krankenkasse
                                                                                  Die Envivas betreibt die Krankenversicherung im In- und Ausland im direk-
1. Personenkreis                                                                  ten und indirekten Geschäft. Die Europ Assistance betreibt Versicherun-
                                                                                  gen von Beistandsleistungen und Versicherungen gegen sonstige Risiken
Im Rahmen der Kooperation zwischen der Envivas und der TK können sich             in Bezug auf Reisen, Fahrzeuge, Haus und Familie.
Personen versichern, die TK-Mitglied sind oder im Rahmen der Familienversi-
cherung Anspruch auf Leistungen der TK haben. Zusätzliche Voraussetzung für       Die Rechts- und Finanzaufsicht über beide Gesellschaften wird durch die
eine Versicherung nach Tarif ReiseTop ist die Teilnahme am TK-Tarif Traveller.    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer
                                                                                  Straße 108, 53117 Bonn ausgeübt.
2. Beendigung TK-Tarif Traveller
                                                                                  4. Garantiefonds
Endet die Teilnahme am TK-Tarif Traveller, endet gleichzeitig die Versiche-
rung nach Tarif ReiseTop. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den              In dem unwahrscheinlichen Fall einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschul-
Versicherungsvertrag nach Tarif TravelPlus fortzuführen, sofern er weiterhin      dung eines Krankenversicherungsunternehmens können Sie sich an die
Mitglied der TK oder dort familienversichert ist.                                 Medicator AG, Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln wenden.

                                                                                  Das Bundesministerium für Finanzen hat der Medicator AG die Aufgaben
3. Beschränkung der Vertretungsmacht der TK                                       eines Sicherungsfonds übertragen. Die Medicator AG hat damit im Fall
                                                                                  der Insolvenz des Krankenversicherungsunternehmens die Aufgabe, Ihre
Die TK ist nur ermächtigt und bevollmächtigt, Anträge auf Abschluss und Ände-     Rechte zu schützen.
rung von privaten Zusatzversicherungsverträgen der Envivas entgegenzuneh-
men. Die TK ist nicht ermächtigt oder bevollmächtigt, im Namen der Envivas die    5. Merkmale der Versicherungsleistung
privaten Zusatzversicherungsverträge abzuschließen oder rechtsgeschäftliche
Erklärungen abzugeben. Die TK ist ebenfalls nicht ermächtigt und bevollmäch-      5.1 Vertragsunterlagen
tigt, die von der Envivas ausgefertigten Versicherungsscheine und Nachträge
zum Versicherungsschein im Namen der Versicherungsnehmer entgegenzuneh-           Folgende Unterlagen sind für Ihren Versicherungsvertrag von Bedeutung:
men und an diese weiterzuleiten. Die TK ist, auch soweit sie an der Aufnahme
des Versicherungsantrags beteiligt sein sollte, darüber hinaus nicht ermächtigt   űű Das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten enthält die Informa-
oder bevollmächtigt, im laufenden Versicherungsverhältnis Prämien sowie Wil-         tionen, die für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages von
lenserklärungen und Anzeigen der Versicherten entgegenzunehmen. Prämien              besonderer Bedeutung sind.
sind an die Envivas zu entrichten. Willenserklärungen und Anzeigen sind von
                                                                                  űű Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) beschreiben die Ver-
den Versicherten gegenüber der Envivas schriftlich abzugeben.
                                                                                     sicherungsleistungen im Detail und enthalten alle sonstigen Regelungen.
Envivas Krankenversicherung AG                                                    űű Die Leistungsbeschreibung „Zusätzliche Assistanceleistungen“ der
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Rainer Sommer                                   Europ Assistance
Vorstand: Dr. Jochen Petin (Vors.), Stefan Lehmann,                               űű Ihre Angaben im Antragsformular im Rahmen der Teilnahmeerklärung
Dr. Mirko Tillmann                                                                   TK-Tarif Traveller dienen der Konkretisierung des gewünschten Versi-
Sitz: Köln, Amtsgericht Köln HRB 52059                                               cherungsschutzes.

Das Kleingedruckte                                                                űű Die Versicherungsbestätigung dokumentiert den geschlossenen Versi-
                                                                                     cherungsvertrag.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus
der Versicherungsbestätigung, den Allgemeinen Versicherungsbedingun-              Nebenabreden (z. B. mündliche Zusagen Ihres Versicherungsvermittlers)
gen für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif ReiseTop (AVB            sind nur verbindlich, wenn sie von der Envivas schriftlich bestätigt werden.
ReiseTN/TF) sowie den gesetzlichen Vorschriften. Anbieter und Risiko-
träger ist die Envivas Krankenversicherung AG.                                    5.2 Art und Umfang der Versicherungsleistungen

                                                                                  In der Reisekrankenversicherung ersetzt die Envivas im vereinbarten
Kundeninformation                                                                 Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlun-
                                                                                  gen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, die im Zusammenhang mit einer
1. Identität des Versicherers                                                     Reise entstehen, und erbringt sonst vereinbarte Leistungen. Die Europ
                                                                                  Assistance erbringt Notfall- und Beistandsleistungen bei einer Auslands-
Envivas Krankenversicherung Aktiengesellschaft                                    reise. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungs-
Sitz: Köln – Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 52059                          bedingungen (AVB) für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif
Anschrift: Gereonswall 68, 50670 Köln                                             ReiseTop: Tarif ReiseTN (Einzelversicherung) / Tarif ReiseTF (Familien-
Telefon: 0800 - 425 25 25                                                         versicherung) – AVB ReiseTN/TF 5.2018 und der Leistungsbeschreibung
Fax: 02 21 - 16 36-25 61                                                          „Zusätzliche Assistanceleistungen“ der Europ Assistance. Die AVB sowie
E-Mail: info@envivas.de                                                           die Leistungsbeschreibung „Zusätzliche Assistanceleistungen“ erhalten
                                                                                  Sie zusammen mit dieser Kundeninformation.
Versicherer der Leistungen unter „Zusätzliche Assistanceleistungen“ ist:
                                                                                  5.3 Anwendbares Recht
Europ Assistance Versicherungs-AG
Sitz: München – Handelsregister: Amtsgericht München HRB 61 405                   Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
Anschrift: Adenauerring 9, 81737 München
                                                                                  5.4 Fälligkeit der Versicherungsleistungen und Erfüllung
2. Vertretungsberechtigte Personen
                                                                                  Die Versicherungsleistungen werden fällig, sobald der Envivas alle erfor-
Gesetzlicher Vertreter der Envivas ist der Vorstand. Mitglieder des Vorstan-      derlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Envivas die notwendige
des sind: Dr. Jochen Petin (Vors.), Stefan Lehmann, Dr. Mirko Tillmann.           Prüfung durchgeführt hat. Die Erfüllung der Leistung durch die Envivas
                                                                                  erfolgt in der Regel durch Überweisung des fälligen Betrages.
Gesetzlicher Vertreter der Europ Assistance ist der Vorstand. Mitglieder
des Vorstandes sind: Peter Georgi (Vors.), Dr. Tilo Finck.

                                                                                                                                                             7
6. Gesamtpreis der Versicherung (Versicherungsbeitrag)                          Für eventuelle Klagen gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an
                                                                                dem Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Beiträge werden auf der Grundlage vom Absatz „Wann und wie zahle ich?“
im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und in § 11 der AVB für jede     Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland außerhalb der Euro-
Person und jeden Tarif einzeln aufgeführt.                                      päischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
                                                                                verlegen, gilt der Gerichtsstand Köln. Dasselbe gilt, wenn Ihr Wohnsitz
7. Zusätzlich anfallende Kosten                                                 oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.

Außer dem Versicherungsbeitrag entstehen Ihnen für den angebotenen              14. Sprachen
Versicherungsschutz keine weiteren Kosten, Steuern oder Gebühren,
auch nicht für die von der Envivas und der Europ Assistance angebotenen         Die Envivas und die Europ Assistance kommunizieren mit Ihnen in
Assistanceleistungen.                                                           deutscher Sprache.

Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren, entstehen Ihnen Kosten für inner-        15. Beschwerdemöglichkeiten
deutsche Festnetzverbindungen bzw. aus dem Ausland für internationale
Telefonverbindungen. Gerne rufen wir Sie auf Wunsch zurück.                     Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, wenden Sie
                                                                                sich bitte an den Kundenservice der Envivas:
8. Beitragszahlung, Fälligkeit der Beiträge
                                                                                Telefon 0800 - 425 25 25
Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und ist jährlich zu entrichten.      Fax 02 21 - 16 36-25 61
                                                                                E-Mail kundenservice@envivas.de
Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen,
die Folgebeiträge zu Beginn eines jeden weiteren Versicherungsjahres.           Die Envivas wird versuchen, schnellstmöglich eine einvernehmliche
                                                                                Lösung zu finden. Gelingt dies nicht, wenden Sie sich an:
Überweist die TK an die Envivas für die Einzelversicherung einen Betrag
in Höhe von 12,00 Euro bzw. für die Familienversicherung einen Betrag in        Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Höhe von 24,00 Euro, erfolgt eine Anrechnung.                                   Postfach 06 02 22
                                                                                10052 Berlin
9. Zustandekommen des Vertrages                                                 www.versicherungsombudsmann.de

Sie füllen die Teilnahmeerklärung vollständig aus und senden diese an die       Der Ombudsmann ist zugleich Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen
TK. Die Zusammenfassung „Wahltarif Traveller“ ist als Versicherungsbe-          Beilegung von Streitigkeiten bei Versicherungsverträgen mit Verbrauchern
stätigung für Ihre Unterlagen bestimmt.                                         und zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern. An
                                                                                dem Streitbeilegungsverfahren des Ombudsmanns nimmt die Envivas
Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang der vom Versicherungs-            Krankenversicherung AG teil. Seine Entscheidungen sind für den Versi-
nehmer vollständig ausgefüllten Teilnahmeerklärung bei der TK zustande,         cherer nicht bindend. Die Möglichkeit zur Einleitung eines gerichtlichen
sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme am TK-Tarif Traveller vorliegen    Verfahrens bleibt unberührt.
und Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben.
                                                                                Für Beschwerden im Zusammenhang mit den zusätzlichen
10. Widerrufsrecht                                                              Assistanceleistungen gilt:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe            Als Europ Assistance haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jeder-
von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Über         zeit zufriedenzustellen. Wir setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair
die Einzelheiten des Widerrufsrechts (z. B. zum Beginn der Widerrufsfrist       und korrekt zu lösen. Bitte wenden Sie sich daher bei Unstimmigkeiten an:
und zur Ausübung des Widerrufsrechts) informiert die Envivas Sie unter
„Wichtige Hinweise“ auf Seite 17.                                               Europ Assistance Versicherungs-AG
                                                                                Customer Feedback Management
11. Vertragslaufzeit                                                            Adenauerring 9
                                                                                81737 München
Die Versicherung wird für die Dauer der Teilnahme am TK-Tarif Traveller         Telefon 089 - 55 98 72 98
abgeschlossen.                                                                  Fax 089 - 55 98 71 55
                                                                                E-Mail kundendialog@europ-assistance.de
12. Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers
                                                                                Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen,
Die ordentliche Kündigung durch Sie ist ausgeschlossen. In besonderen           können Sie sich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden.
Fällen (z. B. bei einer Beitragserhöhung) besteht ein Recht zur außeror-        Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral,
dentlichen Kündigung.                                                           schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls
                                                                                Sie mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht
Einzelheiten finden Sie in §§ 9 und 12 AVB ReiseTN/TF.                          Ihnen immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand                                             Versicherungsombudsmann e. V.
                                                                                Postfach 08 06 32
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.                               10006 Berlin
                                                                                Telefon 0800 - 369 60 00
Sollte einmal die gerichtliche Klärung einer Streitfrage erforderlich sein,     Fax 0800 - 369 90 00
können Sie an den Gerichten mit folgender örtlicher Zuständigkeit klagen:
                                                                                Beschwerden richten Sie an die:
űű Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
                                                                                Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
űű Köln als Sitz der Envivas
                                                                                Graurheindorfer Straße 108
űű München als Sitz der Europ Assistance bei Streitfragen im Zusammen-          53117 Bonn
   hang mit den zusätzlichen Assistanceleistungen

                                                                                                                                                                8
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

für die Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif ReiseTop: Tarif ReiseTN (Einzelversicherung) / Tarif ReiseTF (Familienversicherung)
(AVB ReiseTN/TF 5.2018)

Inhaltsverzeichnis

§1     Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif ReiseTop?                     §9    Wie wird die Versicherung abgeschlossen und für wie lange?

(1)    Gegenstand der Versicherung                                                (1)   Zustandekommen des Versicherungsvertrages
(2)    Versicherungsfall                                                          (2)   Versicherungsbeginn
(3)    Vertragsgrundlagen                                                         (3)   Vertragsdauer
                                                                                  (4)   Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des Versicherungs-
§2     Bei welchen Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz?                          nehmers
                                                                                  (5)    Beendigung der Teilnahme am TK-Tarif Traveller
(1)    Geltungsbereich
(2)    Dauer der Auslandsreise                                                    § 10 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

§3     Wer kann sich versichern?                                                  (1)   Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                                  (2)   Ende des Versicherungsschutzes
(1)    Versicherung nach Tarif ReiseTN (Einzelversicherung)
(2)    Versicherung nach Tarif ReiseTF (Familienversicherung)                     § 11 Was kostet die Versicherung?
(3)    Wegzug aus Deutschland                                                     		 Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?

§4     Welche Leistungen erbringt die Envivas im Versicherungsfall?               (1)   Beitragszahlung
                                                                                  (2)   Beitragsberechnung und Beitragshöhe bei Neuabschluss
(1)    Allgemeine Regelungen                                                      (3)   Erhöhung des Beitrages ab Alter 70 im laufenden Vertrag
(2)    Ambulante Leistungen                                                       (4)   Folgen des Zahlungsverzuges beim Erstbeitrag
(3)    Leistungen im Krankenhaus                                                  (5)   Folgen des Zahlungsverzuges beim Folgebeitrag
(4)    Leistungen bei Schwangerschaft
(5)    Zahnärztliche Leistungen                                                   § 12 Wann können die AVB und Beiträge geändert werden?
(6)    Krankentransporte
(7)    Krankenrücktransporte                                                      § 13 Wann kann die Aufrechnung erklärt werden?
(8)    Suche, Rettung und Bergung
(9)    Bestattung und Überführung                                                 § 14 Welches Gericht ist zuständig?
(10)   Betreuung minderjähriger Kinder
(11)   Krankenbesuche                                                             (1)   Klagen des Versicherungsnehmers
(12)   Blutkonserven                                                              (2)   Klagen der Envivas
(13)   Weitere Assistanceleistungen                                               (3)   Wohnsitzverlegung und unbekannter Wohnsitz

§5     Wann leistet die Envivas nicht oder eingeschränkt?                         § 15 In welcher Form sind Willenserklärungen und Anzeigen
                                                                                  		abzugeben?
(1)    Nicht erstattungsfähige Leistungen
(2)    Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht                                 § 16 Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?

§6     Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versicherungsfall?                     (1)   Verjährungsfrist
                                                                                  (2)   Hemmung der Verjährung
(1)    Erforderliche Angaben und Nachweise
(2)    Auszahlung der Versicherungsleistungen
(3)    Erstattung bei mehreren Kostenträgern

§ 7	Welche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten)
     haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen?
		 Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden?

(1)    Obliegenheiten
(2)    Folgen von Obliegenheitsverletzungen

§ 8	Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten)
     haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen
     bei Ansprüchen gegen Dritte?
		 Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden?

(1)    Obliegenheiten
(2)    Folgen von Obliegenheitsverletzungen

                                                                                                                                                            9
§ 1 Welchen Versicherungsschutz bietet der Tarif ReiseTop?               (2)   Versicherung nach Tarif ReiseTF (Familienversicherung)

(1)   Gegenstand der Versicherung                                        		 Aufnahmefähig im ReiseTF sind Familien und kinderlose Paare.

		Die Envivas bietet Versicherungsschutz bei Auslandsreisen für         		
                                                                           1. Der Antragsteller (Versicherungsnehmer) ist aufnahmefähig, wenn er
   Krankheiten, Unfälle und andere in diesen AVB genannte Ereignisse.
                                                                         			 seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat,
   Bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall erstattet die
   Envivas dort entstehende Aufwendungen für Heilbehandlung und          			 Mitglied der TK ist und
   erbringt weitere in diesen AVB vereinbarte Leistungen. Die Leistun-   			 am TK-Tarif Traveller teilnimmt.
   gen der Envivas werden ergänzt durch die zusätzlichen Assistance-
   leistungen der Europ Assistance.                                      		2. Der Antragsteller (Versicherungsnehmer) kann folgende Personen
                                                                            	mitversichern, sofern diese ihren ständigen Wohnsitz in Deutsch-
(2)   Versicherungsfall                                                        land haben:
                                                                         			 a) den Ehe- oder Lebenspartner
		Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung       			b)	den laut Melderegister in häuslicher Gemeinschaft mit dem
   einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.                   Versicherungsnehmer wohnenden Lebensgefährten
                                                                         			  c)	
                                                                                  die im gemeinsamen Haushalt lebenden oder unterhaltsbe-
		Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung. Er endet,                rechtigten Kinder bis einschließlich 17 Jahre
   wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht         			Die Versicherung nach ReiseTF endet für die mitversicherte
   mehr besteht.                                                               Person zum Ende des Monats, in dem keines der unter a) bis c)
                                                                               genannten Kriterien mehr erfüllt ist. Der Wegfall ist der
		 Als Versicherungsfall gelten auch                                           Envivas unverzüglich anzuzeigen.
		1. der Krankenrücktransport,
		 2. die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwanger-             		3. Versicherungsschutz besteht für die mitversicherten Personen
			 schaftskomplikationen, Frühgeburt und Fehlgeburt,                          auch, wenn der Versicherungsnehmer nicht mitreist.
		3. der Tod sowie
		 4. weitere in § 4 genannte Ereignisse.                                (3)   Wegzug aus Deutschland

(3)   Vertragsgrundlagen                                                 		Versicherte Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen
                                                                            anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einen
		 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus                     anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
		 1. den Angaben im Antragsformular im Rahmen der Teilnahme-               Wirtschaftsraum (EWR) oder die Schweiz verlegen, können nach
			erklärung TK-Tarif Traveller,                                            ReiseTN bzw. ReiseTF versichert bleiben. Versicherungsschutz
		2. diesen AVB,                                                            besteht jedoch gemäß § 2 Abs. 1 nicht in Deutschland und in dem
		3. der Leistungsbeschreibung „Zusätzliche Assistanceleistungen“           Land des gewöhnlichen Aufenthalts.
			der Europ Assistance,
		 4. ggf. zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen und                 		Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Versicherungsnehmer
		5. den gesetzlichen Vorschriften.                                         seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land außerhalb der EU, des
		                                                                          EWR und der Schweiz verlegt.
		 Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
                                                                         		Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein
§ 2 Bei welchen Auslandsreisen besteht Versicherungsschutz?                 Land außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, endet das Versi-
                                                                            cherungsverhältnis dieser Person.
(1)   Geltungsbereich
                                                                         §4    Welche Leistungen erbringt die Envivas im Versicherungsfall?
		Versicherungsschutz besteht bei Auslandsreisen weltweit mit
   Ausnahme von Deutschland und dem Land, in dem die versicherte         (1)   Allgemeine Regelungen
   Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
                                                                         		1. Freie Arztwahl
(2)   Dauer der Auslandsreise                                            		Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Reiseland zur
                                                                            Heilbehandlung zugelassenen Ärzten, Zahnärzten und Physiothera-
		1.	Versicherungsschutz besteht während der ersten 8 Wochen aller        peuten frei.
       Auslandsreisen innerhalb der Vertragsdauer.
		2.	Muss die Auslandsreise wegen medizinisch notwendiger Heil-        		2. Freie Krankenhauswahl
       behandlung über 8 Wochen hinaus ausgedehnt werden, besteht        		Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die
       Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rück-        versicherte Person die freie Wahl unter den Krankenhäusern im
       reise aus medizinischen Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer          Reiseland, die
       Gesundheit antreten kann.
                                                                         		 unter ständiger ärztlicher Leitung stehen,
§ 3 Wer kann sich versichern?
                                                                         		 über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglich-
                                                                         			keiten verfügen und
(1)   Versicherung nach Tarif ReiseTN (Einzelversicherung)
                                                                         		 Krankengeschichten führen.
		Aufnahmefähig im ReiseTN sind Personen, die
                                                                         		 3. Arznei-, Verband- und Heilmittel
		 ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben,                       		Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von den im Reiseland zur
                                                                            Heilbehandlung zugelassenen Ärzten oder Zahnärzten verordnet
		 Mitglied der Techniker Krankenkasse (TK) sind und
                                                                            werden. Arzneimittel müssen zudem aus einer Apotheke oder einer
		 am TK-Tarif Traveller teilnehmen.                                       anderen im Reiseland offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen
                                                                            werden.

                                                                                                                                              10
Folgende Präparate gelten nicht als Arzneimittel: Präparate zur        		3. provisorischen Zahnersatz und provisorische Zahnkronen jeweils
   Empfängnisverhütung, zur Raucherentwöhnung, zur Zügelung des                 in einfacher Ausführung
   Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts, zur Behandlung           		 4. einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen
   der erektilen Dysfunktion und zur Verbesserung des Haarwuchses.
   Produkte zur Körperpflege, diätetische Lebensmittel und Nahrungs-      (6)   Krankentransporte
   ergänzungsmittel werden von der Envivas ebenfalls nicht erstattet.
                                                                          		Die Envivas erstattet Aufwendungen für den medizinisch notwendi-
		 4. Untersuchungs- und Behandlungsmethoden / Arzneimittel                  gen Krankentransport
		Die Envivas leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- und
   Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin         			zur Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
   überwiegend anerkannt sind. Sie leistet darüber hinaus für Metho-           bzw. in das Krankenhaus, in dem eine Erstversorgung erfolgen
   den und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgver-          kann oder
   sprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine
                                                                          		 zum nächsterreichbaren Notfallarzt.
   schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung
   stehen. Die Envivas kann jedoch ihre Leistungen auf den Betrag her-
   absetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer         		Die Envivas leistet auch für den medizinisch notwendigen Transport
   Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.                               im Anschluss an die Erstversorgung beim Notfallarzt bzw. im Kranken-
                                                                             haus in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
(2)   Ambulante Leistungen
                                                                          (7)   Krankenrücktransporte
		Die Envivas erstattet bei ambulanter Heilbehandlung Aufwendungen für
		1. ärztliche Untersuchung und Heilbehandlung. Abweichend von 		        		Die Envivas trägt die Mehrkosten eines Krankenrücktransportes, wenn
   	dem in § 5 Abs. 1 Nr. 1 geregelten Ausschluss leistet die Envivas
      auch für psychologische oder psychotherapeutische Sitzungen         		 dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder
      im Rahmen einer Erstbehandlung infolge von Unfällen, Gewalt-
                                                                          			die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung nach
      verbrechen und Naturkatastrophen am Reiseort zur Vermeidung
                                                                               ärztlicher Bescheinigung voraussichtlich einen Zeitraum von 2
      posttraumatischer Störungen.
                                                                               Wochen übersteigen würde oder
		 2. ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
		3. die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel, sofern diese erstmals   			die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die
   	erforderlich werden. Ist eine Miete nicht möglich, erstattet die          Mehrkosten des Krankenrücktransportes übersteigen würden.
      Envivas die Aufwendungen für den Erwerb dieser Hilfsmittel in
      einfacher Ausführung. Ausgenommen von der Erstattung sind           		Ist für den Krankenrücktransport eine Begleitperson medizinisch
      Aufwendungen für Sehhilfen und Hörgeräte.                              angeraten, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden
                                                                             Transportunternehmens vorgeschrieben, trägt die Envivas auch die
(3)   Leistungen im Krankenhaus                                              Mehrkosten für die Begleitperson. Bei Kindern bis einschließlich
                                                                             17 Jahre trägt die Envivas grundsätzlich die Mehrkosten einer
		Die Envivas erstattet bei stationärer Heilbehandlung Aufwendungen für      Begleitperson.
		1. ärztliche Leistungen.
		2. allgemeine Krankenhausleistungen.                                    		Mehrkosten sind die durch den Krankenrücktransport zusätzlich
		 3. Operationen einschließlich der Operationsnebenkosten.                  entstehenden Kosten. Der Krankenrücktransport erfolgt in das Land
		4. Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus.                             des ständigen Wohnsitzes der versicherten Person, auf Wunsch der
                                                                             versicherten Person auch an einen anderen Ort als den des ständi-
		Bei stationärer Heilbehandlung von versicherten Kindern bis ein-          gen Wohnsitzes.
   schließlich 17 Jahre erstattet die Envivas zusätzlich die Unterbrin-   		
   gungskosten einer Begleitperson im Krankenhaus.                        		 Voraussetzung ist, dass die Envivas den Krankenrücktransport
                                                                          		organisiert.
(4)   Leistungen bei Schwangerschaft
                                                                          (8)   Suche, Rettung und Bergung
		Die Envivas erstattet bei bestehender Schwangerschaft ausschließ-
   lich Aufwendungen für                                                  		Die Envivas erstattet Bergungskosten bis zu 2.500 Euro je Versi-
		1. die medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behand-            cherungsfall, wenn die versicherte Person einen Unfall erleidet und
      lung wegen Schwangerschaftskomplikationen.                             deswegen gesucht und gerettet oder geborgen werden muss. Vor-
		2. die Entbindung bei Frühgeburt (bis zum Ende der 36. Schwan-            aussetzung ist, dass die Hilfeleistungen von öffentlich-rechtlich oder
   	gerschaftswoche) einschließlich der bis zur Wiederherstellung der       privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten erbracht wurden.
      Transportfähigkeit von Mutter und neugeborenem Kind entste-
       henden Kosten. Dies umfasst auch die Behandlung, Unterbrin-        (9)   Bestattung und Überführung
      gung und Pflege des neugeborenen Kindes.
		 3. die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Fehlgeburt.         		Die Envivas erstattet im Todesfall Kosten in Höhe von bis zu 15.000
		4. den nicht rechtswidrigen, medizinisch notwendigen Schwanger-           Euro wahlweise für die Bestattung im Ausland oder die Überführung
      schaftsabbruch.                                                        an einen Ort nach Wahl im Land des letzten ständigen Wohnsitzes
                                                                             der versicherten Person.
(5)   Zahnärztliche Leistungen
                                                                          (10) Betreuung minderjähriger Kinder
		Die Envivas erstattet bei zahnärztlicher Behandlung Aufwendungen für:
		1. schmerzstillende Zahnbehandlung                                      		Die Envivas trägt die Kosten der Betreuung eines minderjährigen
		2. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, jedoch keine Inlays und         mitreisenden Kindes vor Ort und die Kosten seiner Rückreise an
      Onlays                                                                 den Wohnsitz, wenn alle mitreisenden erwachsenen Betreuungs-
                                                                             personen stationär behandelt oder zurücktransportiert werden müs-
		Abweichend von dem in § 5 Abs. 1 Nr. 4 geregelten Ausschluss              sen oder verstorben sind.
   erstattet die Envivas bei zahnärztlicher Behandlung außerdem Auf-
   wendungen für:

                                                                                                                                                11
Diese Leistung erbringt die Envivas, wenn eine mitreisende erwach-     		 4. folgende zahnärztliche Behandlungen
   sene Betreuungsperson oder das mitreisende Kind nach ReiseTN           			a) Zahnprophylaxe,
   oder ReiseTF versichert ist.                                           			b) Parodontosebehandlung,
                                                                          			   c) Zahnersatz und Zahnkronen (außer in den Fällen des
		Voraussetzung ist, dass die Envivas Betreuung und Rückreise                      § 4 Abs. 5 Nr. 3 und 4),
   organisiert.                                                           			 d) Einlagefüllungen (Inlays und Onlays),
                                                                          			e) Kieferorthopädie.
(11) Krankenbesuche                                                       		 5. Untersuchung und medizinische Behandlung wegen regelrecht
                                                                          			 verlaufender Schwangerschaft, für Maßnahmen der Schwanger-
		Die Envivas trägt bei stationärem Krankenhausaufenthalt der ver-       			 schaftsvorsorge und die Entbindung.
   sicherten Person die Kosten für Hin- und Rückreise einer der ver-      			Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung sind abschlie-
   sicherten Person nahestehenden Person für einen Krankenbesuch,                ßend in § 4 Abs. 4 geregelt.
   wenn                                                                   		 6. Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.
                                                                          		 7.	eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unter-
		 die versicherte Person ohne Begleitung eines Erwachsenen reist,              bringung.
			der Krankenhausaufenthalt im Reiseland ab Beantragung des
                                                                          (2)   Keine bzw. eingeschränkte Leistungspflicht
     Krankenbesuchs bei der Envivas voraussichtlich noch länger als
     14 Tage dauern wird und
                                                                          		 1.	Für Auslandsreisen, die vor Absenden des Antragsformulars
			ein Krankenrücktransport der versicherten Person in diesem Zeit-            angetreten werden, besteht kein Versicherungsschutz. Bei
     raum aus medizinischen Gründen nicht vertretbar ist.                        Absenden des Antragsformulars nach Beginn einer Auslandsreise
                                                                                 besteht Versicherungsschutz erst ab Beginn einer neuen Aus-
		Voraussetzung ist, dass die Envivas Hin- und Rückreise für den Kran-          landsreise.
   kenbesuch organisiert.                                                 		 2.	Die Envivas leistet nicht für Versicherungsfälle, die vor Beginn der
                                                                                 Auslandsreise eingetreten sind.
(12) Blutkonserven                                                        			Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn bei Reisebeginn aus medizini-
                                                                                 scher Sicht Reisefähigkeit bestand und während der Auslandsrei-
		Die Envivas erstattet die Kosten für Blutkonserven. Wenn am                   se eine unerwartete akute Verschlechterung des Gesundheitszu-
   Reiseort keine oder nur potenziell gesundheitsgefährdende Blutkon-            standes eintritt.
   serven verfügbar sind, erstattet die Envivas auch die Kosten für den   		 3.	Die Envivas leistet nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit
   Versand.                                                                      aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand.
                                                                                 Dies gilt nicht, wenn der Tod des Ehegatten oder eines Verwand-
(13) Weitere Assistanceleistungen                                                ten ersten Grades alleiniger Grund für den Antritt der Reise war.
                                                                          		 4.	Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfallfolgen, deren
		Die Envivas erbringt im Versicherungsfall folgende Assistance-                Behandlung im Ausland alleiniger Grund oder einer der Gründe
   leistungen:                                                                   für den Antritt der Reise war.
		 1. ganzjähriger telefonischer 24-Stunden Service                       		5. Die Envivas leistet nicht für Krankheiten und Unfälle einschließlich
		2. Kontaktaufnahme zum Hausarzt und Vermittlung von Arzt-zu-Arzt-             deren Folgen, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat.
      Gesprächen                                                          		 6.	Die Envivas leistet nicht für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle,
		 3. Auskunft zu im Ausland erhältlichen Arzneimitteln                          die durch Kriegsereignisse im Ausland verursacht sind, wenn das
		 4. Beschaffung und Versand von Blutkonserven                                  Auswärtige Amt vor Beginn der Auslandsreise eine Reisewar-
		 5. Auskunft über ärztliche Versorgung in Krankenhäusern und                   nung ausgesprochen hat.
			Spezialkliniken                                                        		 7.	Die Envivas leistet nicht für Behandlungen durch Ehegatten,
		 6. bei stationärem Aufenthalt Kostenübernahmegarantie gegenüber               Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden erstattet.
			Ärzten und Krankenhäusern                                              		 8.	Die Envivas leistet nicht für ambulante Heilbehandlung in einem
		 7. Organisation von Transport oder Verlegung zum nächstgelegenen              Heilbad oder Kurort. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn während
			 Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Arzt                                 eines vorübergehenden Aufenthalts durch eine vom Aufenthalts-
		 8. Benennung von Dolmetschern und Fremdsprachen sprechenden                   zweck unabhängige Erkrankung oder durch einen dort eingetre-
			Ärzten und Zahnärzten                                                         tenen Unfall eine Heilbehandlung notwendig wird. Bei einem
		 9. Weiterleitung von Informationen an Angehörige                              Unfall erstattet die Envivas auch die Kosten einer stationären
		 10. Organisation des Krankenrücktransportes einschließlich Kosten-           Behandlung in einer Klinik, die zugleich Kur- und Rehabilitations-
        übernahmegarantie                                                        einrichtung ist.
		 11. Auskunft über Möglichkeiten anwaltlicher Vertretung im Ausland     		 9.	Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme das
		12. Organisation der Überführung oder der Bestattung im Ausland                medizinisch notwendige Maß oder ist die geforderte Vergütung
                                                                                 für die Verhältnisse des Reiselandes nicht angemessen, kann die
§ 5 Wann leistet die Envivas nicht oder eingeschränkt?                           Envivas ihre Leistungen auf einen angemessenen Betrag herab-
                                                                                 setzen. Stehen die Aufwendungen für die Heilbehandlung oder
(1)   Nicht erstattungsfähige Leistungen                                         sonstige Leistungen in einem auffälligen Missverhältnis zu den
                                                                                 erbrachten Leistungen, ist die Envivas insoweit nicht zur Leistung
		 Die Envivas leistet nicht für                                                 verpflichtet.
		1. Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkran-
   	kungen einschließlich psychiatrischer und psychotherapeutischer     § 6 Wie erfolgt die Kostenerstattung im Versicherungsfall?
      Behandlungen. Eine Ausnahme besteht nur im Fall des
      § 4 Abs. 2 Nr. 1 (Behandlung zur Vermeidung posttraumatischer       (1)   Erforderliche Angaben und Nachweise
      Störungen).
		2. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitations-		       		 1.	Die Envivas ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die erforderli-
      maßnahmen.                                                                 chen Nachweise erbracht sind. Die Nachweise werden Eigentum
		3. Hörgeräte und Sehhilfen. Für andere Hilfsmittel leistet die                der Envivas.
      Envivas nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Nr. 3.         		 2.	Die entstandenen Aufwendungen sind durch Originalrechnungen
                                                                                 oder durch Rechnungsduplikate mit Erstattungsvermerk eines
                                                                                 anderen Kostenträgers nachzuweisen.

                                                                                                                                                    12
	Die Rechnungsbelege müssen folgende Angaben zur behandel-                       Erstattungsverpflichtete zu ermöglichen, sind Versicherungsneh-
     ten Person enthalten:                                                           mer und versicherte Personen dazu verpflichtet, ihre Ansprüche
                                                                                     gegen die anderen Erstattungsverpflichteten an die Envivas abzu-
			 den Vor- und Zunamen,                                                          treten. Dies gilt nur, soweit die Envivas geleistet hat.
                                                                              		 3.	Ansprüche gegen andere Erstattungsverpflichtete gehen den
			 das Geburtsdatum,
                                                                                     Ansprüchen gegen die Envivas grundsätzlich vor (Subsidiarität).
			 die Bezeichnung der Krankheiten,                                                Dies gilt auch dann, wenn im Verhältnis zu diesen anderen
			 die einzelnen ärztlichen Leistungen sowie                                       Erstattungsverpflichteten ebenfalls Subsidiarität geregelt ist.

			 das Behandlungsdatum.                                                    §7 W
                                                                                  elche allgemeinen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten) haben
                                                                                 der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen?
			Bei zahnärztlicher Behandlung sind zusätzlich folgende Angaben           		 Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden?
     erforderlich:
                                                                              (1)   Obliegenheiten
			 die Bezeichnung der behandelten Zähne und
                                                                              		 1.	Beginn und Ende einer jeden Auslandsreise sind der Envivas im
			 die daran vorgenommene Behandlung.
                                                                                     Leistungsfall nachzuweisen.
                                                                              		 2.	Versicherungsnehmer und versicherte Person haben auf Verlan-
			Rechnungen über Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sind                   gen der Envivas jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung
       immer mit der zugrunde liegenden Verordnung einzureichen.                     des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht der Envivas oder
       Die Rechnung muss Einzelpositionen und dazugehörige Preise                    ihres Umfangs erforderlich ist.
       ausweisen.                                                             		 3.	Versicherungsnehmer und versicherte Person sind im Versiche-
		 3.	Ein notwendiger Krankenhausaufenthalt ist durch eine Bescheini-               rungsfall verpflichtet, Auskunft über Ansprüche gegen andere
       gung des Krankenhausarztes über Beginn und Ende der stationä-                 Erstattungsverpflichtete zu erteilen.
       ren Behandlung mit Bezeichnung der Krankheit nachzuweisen.             		 4.	Auf Verlangen der Envivas ist die versicherte Person verpflichtet,
		 4.	Die Erstattung von Überführungs- bzw. Bestattungskosten setzt                 sich durch einen von der Envivas beauftragten Arzt untersuchen
       voraus, dass eine amtliche oder ärztliche Bescheinigung über die              zu lassen.
       Todesursache eingereicht wird.                                         		 5.	Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung
                                                                                     des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die
(2)   Auszahlung der Versicherungsleistungen                                         der Genesung hinderlich sind.
                                                                              		 6.	Der Versicherungsnehmer hat alle mitzuversichernden Personen
		 1.	Der Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistungen steht                 bei Antragstellung namentlich anzugeben. Sollen in der Fami-
       dem Versicherungsnehmer zu.                                                   lienversicherung nach ReiseTF nach Vertragsschluss weitere
                                                                                     Personen (z. B. Neugeborene) mitversichert werden, sind diese
			Der Versicherungsnehmer kann auch eine versicherte Person in                     nachzumelden.
    Textform als empfangsberechtigt für ihre Versicherungsleistungen
    benennen. Die Envivas ist dann verpflichtet, insoweit ausschließ-         (2)   Folgen von Obliegenheitsverletzungen
    lich an diese zu leisten.
                                                                              		Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 5 wird die
			Die Envivas ist berechtigt, an den Überbringer oder Übersender               Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorge-
       von ordnungsmäßigen Nachweisen zu leisten, sofern der Versi-              schriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Ver-
       cherungsnehmer nichts anderes bestimmt hat.                               pflichtung zur Leistung frei. Die Kenntnis und das Verschulden der
		 2.	Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten werden zum               versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des
       Kurs des Tages, an dem die Belege bei der Envivas eingehen, in            Versicherungsnehmers gleich.
       Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt für gehandelte Wäh-
       rungen der amtliche Devisenkurs Frankfurt. Für nicht gehandelte        § 8 	Welche besonderen Mitwirkungspflichten (Obliegenheiten)
       Währungen gilt der Kurs gemäß der Veröffentlichung der Europäi-              haben der Versicherungsnehmer und die versicherten Personen
       schen Zentralbank, nach jeweils neuestem Stand. Wurden die zur               bei Ansprüchen gegen Dritte?
       Bezahlung der Rechnung notwendigen Devisen aufgrund einer                    Welche Folgen treten ein, wenn diese Pflichten verletzt werden?
       Änderung der Währungsparitäten zu einem ungünstigeren Kurs
       erworben und wird dies nachgewiesen, so gilt dieser Kurs.              (1)   Obliegenheiten
		 3.	Die Überweisung der Versicherungsleistungen erfolgt kostenfrei
       auf ein Konto im SEPA-Raum; bei Überweisung auf ein Konto              		 1.	Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person
       außerhalb des SEPA-Raums können anfallende Gebühren mit                       Ersatzansprüche gegen Dritte, besteht, unbeschadet des gesetz-
       den Leistungen verrechnet werden.                                             lichen Forderungsübergangs gemäß § 86 VVG (siehe Anhang),
		 4.	Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetre-                   die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem
       ten noch verpfändet werden.                                                   Versicherungsvertrag Ersatz (Kostenerstattung sowie Sach- und
		 5.	Im Übrigen ergeben sich die Voraussetzungen für die Fälligkeit                Dienstleistung) geleistet wird, der Envivas schriftlich abzutreten.
       der Leistungen des Versicherers aus § 14 VVG (siehe Anhang).           		 2.	Der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person hat
                                                                                     seinen (ihren) Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
(3)   Erstattung bei mehreren Kostenträgern                                          Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
                                                                                     und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung
		 1.	Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalls                 durch die Envivas soweit erforderlich mitzuwirken.
       einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete (z. B.           		 3.	Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person
       Träger der Sozialversicherung, andere private Versicherer), darf die          ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter
       Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht                                 Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die die Envi-
       übersteigen.                                                                  vas aufgrund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen
		 2.	Der Versicherungsnehmer kann seine Leistungsansprüche auch                    erbracht hat, gelten die in Nr. 1 und 2 geregelten Obliegenheiten
       dann in voller Höhe gegen die Envivas geltend machen, wenn                    entsprechend.
       Ansprüche auch gegen andere Erstattungsverpflichtete bestehen.
       Um der Envivas gegebenenfalls einen Rückgriff gegen andere

                                                                                                                                                    13
(2)   Folgen von Obliegenheitsverletzungen                                 (2)   Ende des Versicherungsschutzes

		Bei Verletzung einer Obliegenheit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 wird die      		Der Versicherungsschutz endet auch für laufende Versicherungsfälle
   Envivas mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG (siehe Anhang) vorge-          		 1.	mit Beendigung der Auslandsreise, spätestens jedoch mit Ablauf
   schriebenen Einschränkungen insoweit ganz oder teilweise von der               der 8. Woche der Auslandsreise (vergleiche § 2 Abs. 2) oder
   Verpflichtung zur Leistung frei, als sie infolgedessen keinen Ersatz    		 2. mit Beendigung des Versicherungsvertrages.
   von dem Dritten erlangen kann.
                                                                           		Muss die Auslandsreise wegen medizinisch notwendiger Heilbe-
§ 9 Wie wird die Versicherung abgeschlossen und für wie lange?                handlung über 8 Wochen oder über das Ende des Versicherungs-
                                                                              vertrages hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz,
(1)   Zustandekommen des Versicherungsvertrages                               solange die versicherte Person die Rückreise aus medizinischen
                                                                              Gründen nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.
		Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang des vom Versi-
   cherungsnehmer vollständig ausgefüllten Antragsformulars im Rah-        § 11 Was kostet die Versicherung?
   men der Teilnahmeerklärung TK-Tarif Traveller bei der TK zustande,      		 Was passiert, wenn der Beitrag nicht gezahlt wird?
   sofern die Voraussetzungen für die Teilnahme am TK-Tarif Traveller
   vorliegen.                                                              (1)   Beitragszahlung

(2)   Versicherungsbeginn                                                  		
                                                                             Der Beitrag gilt für ein Versicherungsjahr und ist jährlich zu entrichten.

		 Die Versicherung beginnt mit der Teilnahme am TK-Tarif Traveller        		Der Erstbeitrag ist bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu
		(siehe Abs. 1).                                                             zahlen, die Folgebeiträge zu Beginn eines jeden weiteren Versiche-
                                                                              rungsjahres.
(3)   Vertragsdauer
                                                                           		Überweist die TK an die Envivas für die Einzelversicherung einen
		Die Versicherung wird für die dreijährige Teilnahmedauer am TK-Tarif       Betrag in Höhe von 12,00 Euro bzw. für die Familienversicherung
   Traveller abgeschlossen. Die ordentliche Kündigung durch die               einen Betrag in Höhe von 24,00 Euro, erfolgt eine Anrechnung.
   Envivas ist ausgeschlossen.
                                                                           (2)   Beitragsberechnung und Beitragshöhe bei Neuabschluss
(4) Ende der Versicherung und Fortsetzung bei Tod des
		Versicherungsnehmers                                                     		Der Versicherungsbeitrag enthält Prämienanteile für die Auslands-
                                                                              reise-Krankenversicherung der Envivas und Prämienanteile für
		Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers.       die zusätzlichen Assistanceleistungen der Europ Assistance. Die
                                                                              Auslandsreise-Krankenversicherung ist gemäß § 4 Nr. 5 VersStG
		Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, den Versiche-            versicherungsteuerfrei. Auf den Prämienanteil der zusätzlichen
   rungsvertrag nach TravelXN bzw. TravelXF unter Benennung des               Assistanceleistungen entfällt Versicherungsteuer i. H. v. 19 %.
   künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
                                                                                 Bei erstmaligem Abschluss von ReiseTN oder ReiseTF gelten fol-
		Das Recht zur Vertragsfortsetzung ist innerhalb von 2 Monaten nach            gende Beiträge.
   dem Tod des Versicherungsnehmers auszuüben.

		Beim Tod einer versicherten Person endet das Versicherungs-
   verhältnis dieser Person.                                                                        Einzelversicherung      Familienversicherung
                                                                                                    (ReiseTN)               (ReiseTF)
(5)   Beendigung der Teilnahme am TK-Tarif Traveller
                                                                                  Beitrag pro       12,00 EUR pro Person 24,00 EUR pro Familie
		Endet die Teilnahme am TK-Tarif Traveller, endet gleichzeitig die              Jahr (brutto)
   Versicherung nach ReiseTN bzw. ReiseTF. Der Versicherungsnehmer
   hat das Recht, den Versicherungsvertrag nach TravelXN bzw. TravelXF
   fortzuführen, sofern er weiterhin Mitglied der TK oder dort familien-          Steuerfreier      10,50 EUR               22,20 EUR
   versichert ist. Dies setzt eine schriftliche Erklärung des Versiche-           Anteil (brutto)
   rungsnehmers voraus. Die Erklärung muss der Envivas innerhalb
   von 2 Monaten nach Beendigung der Teilnahme am TK-Tarif Traveller
   zugehen.                                                                       Steuerpflichtiger 1,50 EUR                1,80 EUR
                                                                                  Anteil (brutto)* beinhaltet 0,24 EUR      beinhaltet 0,29 EUR
§ 10 Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?                                           Versicherungsteuer      Versicherungsteuer

(1)   Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                                 * Die Europ Assistance führt selbst Steuer ab.
		 1.	Versicherungsschutz setzt voraus, dass ein Versicherungsvertrag             VersSt.-Nr.: 9116/802/00124
       nach § 9 Abs. 1 zustande gekommen ist.
		 2.	Der Versicherungsschutz beginnt zu dem bei Vertragsschluss
       vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor            Wenn eine zu versichernde Person bei Neuabschluss zwischen 70
       Beginn einer Auslandsreise.                                               und 74 Jahre alt ist, erhöht sich der Beitrag pro Versicherungsjahr für
		 3.	Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages während einer Aus-             diese Person um 13,70 Euro.
       landsreise besteht für diese Auslandsreise kein Versicherungs-
       schutz. Der Versicherungsschutz besteht dann erst ab Beginn
       einer neuen Auslandsreise.

                                                                                                                                                    14
Sie können auch lesen