DER LWV HESSEN 2021 Organisation, Aufgaben und Finanzen - LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN - Landeswohlfahrtsverband ...
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DER LWV HESSEN 2021
Organisation, Aufgaben und Finanzen
Vogelsberg-
kreis
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
Ein Verband mit sozialer und kommunaler Verantwortung
für kranke und behinderte Menschen in Hessen02 IMPRESSUM Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen Ständeplatz 6 - 10 34117 Kassel Tel. 0561 1004 - 0 Text Stabsstelle Controlling Fotos www.fotolia.com www.shutterstock.com Rolf K. Wegst; Michael Bause; LWV-Pressestelle; Frühförderung Johannes-Vatter-Schule, Friedberg; Uwe Zucchi Zeichnungen: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Gestaltung Stabsstelle 070 Druck Druckerei des LWV Hessen Stand März 2021 Internet www.lwv-hessen.de
03 Der Landeswohlfahrtsverband Hessen finanziert Unterstützungsleistungen in allen Lebensbereichen behin- derter Menschen. Das kann beim Wohnen, bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens, in der Freizeit oder im Bereich Arbeit und Beschäftigung erforderlich sein. Bei der Unterstützung stehen die Ziele, die der behinderte Mensch für sich erreichen will, an erster Stelle. Dies verbindet uns mit unseren Partnern. Gemeinsam wollen wir Menschen mit Behinderung stärken, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Selbstbestimmt und eigenverantwortlich—so sieht es die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen vor.
04
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
das Jahr 2020 hat uns mit einer gänzlich neuen Herausforderung konfrontiert,
mit der niemand rechnen konnte. Die Einschränkungen infolge der Corona-
Pandemie waren und sind für alle Lebensbereiche bestimmend und die Folgen
für unser soziales Zusammenleben und die weitere wirtschaftliche Entwick-
lung sind nicht absehbar. Diese Ausnahmesituation hat es erforderlich
gemacht, andere Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit zu etab-
lieren. Telefon- und Videokonferenzen und Treffen in virtuellen Räumen sind
mittlerweile eingeübte Praxis. Dies hat es uns ermöglicht, trotz Kontakt-
beschränkungen und Distanzgebot miteinander in Verbindung zu bleiben.
Diese Form der Kommunikation hat aber auch deutlich gemacht, dass etliche
Foto: Uwe Zucchi
Facetten der zwischenmenschlichen Kommunikation auf der Strecke bleiben
und uns elementare Wahrnehmungen fehlen. Dies stellt insbesondere auch
für die Menschen mit Behinderung sowie für die Menschen, die ihre Unter-
stützung gewährleisten, ein Problem und eine zusätzliche Belastung dar.
Der LWV hat zu Beginn der Pandemie die Entscheidung getroffen, die Leistun-
gen der Eingliederungshilfe an die Leistungserbringer trotz der Pandemie-
Auflagen, die den Betrieb in den Einrichtungen und Diensten teilweise einge-
schränkt oder verändert haben, ungekürzt weiter zu bezahlen. Ziel war und ist
es, die Leistungsanbieter in die Lage zu versetzen, den Leistungsberechtigten
weiterhin die für sie notwenige Unterstützung – ggf. in angepasster Form –
zukommen zu lassen und den Erhalt der Unterstützungsstrukturen sicherzu-
stellen. Dieses Vorgehen war daran geknüpft, dass sich die Einrichtungen und
Dienste gegenseitig aushelfen und unterstützen.
Da sich die Ausnahmesituation mittlerweile schon viele Monate hinzieht,
wurden für 2021 neue Regelungen festgelegt. Eine Finanzierung erfolgt nur
noch, wenn schriftlich dokumentiert der Nachweis vorliegt, dass die Leistun-
gen erbracht wurden. Wenn glaubhaft Mehraufwand nachgewiesen werden
kann, werden bilateral Ausgleichszahlungen befristet bewilligt.
Die zunehmende Digitalisierung im LWV hat uns in die Lage versetzt, die
interne Arbeit an der Organisationsentwicklung des Leistungsbereiches nahe-
zu uneingeschränkt fortsetzen zu können. Mittlerweile stehen die Eckpunkte
für die künftige Aufbauorganisation des Bereiches Eingliederungshilfe und
Sozialhilfe fest. Durch die neue Struktur wird der Rahmen geschaffen, dass
sowohl hessenweit einheitliche Standards und Vorgehensweisen im Kern-
prozess als auch eine regionale Ausrichtung der Leistungsgewährung geför-
dert werden.
Alles in allem bin ich froh, dass wir gemeinsam pragmatische Wege gefunden
haben, mit dieser Ausnahmesituation umzugehen. Mein Dank gilt insbesonde-
re all denen, die die Unterstützung von behinderten und pflegebedürftigen
Menschen trotz aller Belastungen aufrechterhalten.VORWORT 05 In 2021 wird die Verbandsumlage um rd. 61 Mio. € auf dann insgesamt 1,44 Mrd. € ansteigen. Diese Entwicklung ist maßgeblich darauf zurückzufüh- ren, dass die Zahl der Menschen aus den kommunalen Gebietskörperschaften in Hessen, welche aufgrund ihrer Behinderung Leistungen durch den LWV Hessen in Anspruch nehmen, weiter steigt. Wie in den vergangenen Jahren geben wir Ihnen mit dieser Broschüre einen Überblick über die Arbeit des LWV sowie über die Entwicklungen, die sich speziell in Ihrer Region ergeben haben. Gerade in schwierigen Zeiten ist eine enge Zusammenarbeit und intensive Kommunikation besonders wichtig. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir gemeinsam auch weiterhin gute Lösungen für die immer wieder neuen Her- ausforderungen finden. Susanne Selbert Landesdirektorin
06
VORWORT 04 - 05
01 DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
Die Aufgaben im Überblick
Die Organe des LWV HESSEN
Verwaltungsaufbau
08 - 11
08
09
10
Personal 11
02 VITOS GMBH (HOLDING)
Der Vitos Konzern in Zahlen
12 - 13
13
03 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021)
Aufwendungen und Erträge
Entwicklung der Verbandsumlage zur Eingliederungshilfe/Sozialhilfe
seit 2015
14 - 16
14
15
Gesamtübersicht Verbandsumlage 16
Finanzzuweisungen nach § 35 FAG 16
04 DIE AUFGABEN …
EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
Zuständigkeitsveränderungen zum 01.01.2020
17 - 26
17
17
Aufwendungen Eingliederungshilfe/Sozialhilfe (Haushalt 2021) 18
Zeitreihe Fallzahlen und Anzahl Leistungsberechtigte 19
Gründe für die kontinuierliche Zunahme von Leistungsberechtigten
in der Eingliederungshilfe 19
Leistungsberechtigte nach Zielgruppen 20
Altersstruktur 21
Ambulant vor Stationär 22 - 24
Ambulante Wohnquote (nach Herkunft Leistungsberechtigter) 25
Der LWV Hessen im bundesweiten Vergleich 26INHALTSVERZEICHNIS 07
05 SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE 27
06 INTEGRATIONSAMT - Behinderte Menschen im Beruf
Unser Ziel
Finanzrahmen
Erhebung der Ausgleichsabgabe 2020
28 - 32
28
28
29 - 30
Entwicklung der Ausgleichsabgabe 30
Aktivitäten des Integrationsamtes in der Region 31 - 32
07 SCHULEN
Schulträger
Träger von interdisziplinären Frühberatungsstellen
Mediothek des LWV Hessen
33 - 34
33
33
33
Finanzrahmen 34
Gesamtübersicht der Schülerzahlen 34
LK VOGELSBERGKREIS 35
08 REGIONALDATEN
Vorläufige Finanzaufwendungen 2020
- Eingliederungshilfe/Sozialhilfe -
Entwicklung der Leistungsberechtigten
36 - 39
36
37
Leistungsberechtigte aus dem Landkreis nach Gemeinden 2020 37
Platzangebote 38
Leistungserbringer 38
Schülerzahlen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt 39
09 UMSETZUNG BTHG 40 - 43
10 AUSBLICK/HERAUSFORDERUNGEN 44 - 4608
01 DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN
DER LANDESWOHLFAHRTSVERBAND (LWV) …
Wiesbaden Kassel Darmstadt
ist ein landesweiter Kommunalverband höherer Ordnung, getragen von den
Landkreisen und kreisfreien Städten,
hat seinen Hauptsitz in Kassel und zwei Regionalverwaltungen in Darmstadt
und Wiesbaden,
ist direkter Arbeitgeber von rd. 1.720 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
den Verwaltungen, Schulen, Stiftungsforsten
DIE AUFGABEN IM ÜBERBLICK …
EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE SCHULTRÄGER
Der LWV Hessen unterstützt behinderte und kranke Der LWV ist Träger von 15 Förderschulen mit den
Menschen durch individuelle, bedarfsgerechte Förderschwerpunkten Sehen und Hören, emotionale
Leistungen - beim Betreuten Wohnen sowie in voll- und soziale sowie geistige Entwicklung und kranke
und teilstationären Einrichtungen. Schülerinnen und Schüler und insgesamt 7 interdiszi-
plinären Frühberatungsstellen mit den Schwerpunk-
SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE ten Hören oder Sehen.
Der LWV betreut als überörtlicher Träger der Kriegs-
opferfürsorge die in Hessen lebenden Kriegs- und
Zivildienstbeschädigten sowie deren Familienmit- VITOS GMBH
glieder und Hinterbliebene, Gewaltopfer und Impf- Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH.
geschädigte. Vitos ist in Hessen der größter Anbieter für die Be-
handlung psychisch kranker Menschen und betreibt
INTEGRATIONSAMT Einrichtungen für Menschen mit geistiger bzw.
Der LWV ist Partner für schwerbehinderte Menschen seelischer Behinderung, für psychiatrische Reha,
im Beruf und deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistun- Jugendhilfe sowie Fachkliniken für Neurologie und
gen fördert das Integrationsamt die Teilhabe schwer- Orthopädie.
behinderter Menschen am Arbeitsleben.09
DIE ORGANE DES LWV HESSEN
21 Kreistage bzw. 5 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
Landesdirektorin
Susanne Selbert
wählen
Verbandsversammlung
(VV) Erster Beigeordneter
wählt
- 75 Abgeordnete - Dr. Andreas Jürgens
wählen
… in der konstituierenden Sitzung für die Beigeordneter
Dauer der jeweiligen Wahlperiode Dieter Schütz
Präsidium:
Präsident und Vizepräsidenten/innen
Ausschüsse der VV: Verwaltungsausschuss (VA) bestehend aus:
Hauptausschuss 3 hauptamtlichen Mitgliedern
Haushalts- und Finanzausschuss Landesdirektor/in
Personal- und Organisationsausschuss Erste/r Beigeordnete/r)
Satzungs- und Rechtsausschuss Beigeordnete/r
Ausschuss für Bau, Schulen und Forsten 14 ehrenamtlichen Mitgliedern
Revisionsausschuss
Ausschuss für Soziales und Jugendhilfe
Beteiligungsausschuss
Wahlvorbereitungsausschuss11 PERSONAL Der Landeswohlfahrtsverband Hessen beschäftigte Von den 70 Nachwuchskräften werden 39 in der zum Stand 31.12.2020 insgesamt 1.756 Mitarbeite- Hauptverwaltung Kassel, 15 in der Regionalverwal- rinnen und Mitarbeiter. Die Beschäftigten verteilen tung Darmstadt und 16 in Wiesbaden ausgebildet. sich wie folgt auf die Verwaltungsstandorte, die Neben drei verschiedenen Ausbildungsgängen bietet Schulen, die Stiftungsforsten und die Vitos GmbH: der LWV auch Bachelor-Studiengänge an. Der LWV hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Beschäfti- gung schwerbehinderter Menschen eine Vorreiter- rolle einzunehmen. Die Zahl der schwerbehinderten Menschen, die beim LWV arbeiten, übersteigt seit Jahren die gesetzlichen Anforderungen von fünf Prozent. Die Beschäftigungsquote für das Kalenderjahr 2020 beläuft sich auf 15,38 %. Insbesondere jungen schwerbehinderten Menschen möchte der LWV die Möglichkeit einer Ausbildung und ein anschließendes reguläres Arbeitsverhältnis bieten. So sind unter den aktuell 70 Nachwuchskräf- ten acht schwerbehinderte oder ihnen gleichgestell- te junge Menschen. Zwei von Ihnen werden voraus- sichtlich dieses Jahr ihre Ausbildung beenden und danach in ein festes Beschäftigungsverhältnis über- nommen.
12
02 VITOS GMBH (HOLDING)
Der LWV ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH,
einer strategischen Managementholding von zwölf
gemeinnützigen Unternehmen. Vitos gehört zu den
großen Klinikbetreibern in Deutschland. Diagnostik
und Behandlung von Erwachsenen, Kindern und
Jugendlichen in psychiatrischen, psychosomatischen
und forensisch-psychiatrischen Kliniken ist die
Kernaufgabe. In Hessen ist das Unternehmen größ-
ter Anbieter für die ambulante, teil- und vollstatio-
näre Behandlung und Betreuung psychisch kranker
Menschen. Außerdem betreibt das Unternehmen
zwei Fachkliniken für Neurologie und Orthopädie.
Die Jugend- und Behindertenhilfeangebote erbringt
die Gesellschaft Vitos Teilhabe. Kliniken für forensische Psychiatrie
Sitz der Unternehmenszentrale ist Kassel.
(gesamter Maßregelvollzug Hessen)
Psychiatrische Rehabilitation
1. Januar 2008 Gründung
Orthopädische Klinik
1 Holding, 16 gemeinnützige Tochtergesellschaf-
ten + Vitos Service GmbH Klinik für Neurologie
Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie Begleitende psychiatrische Dienste
Kliniken für Psychosomatik Behindertenhilfe
Kinder- und Jugendkliniken für psychische Jugendhilfe
Gesundheit13 DER VITOS KONZERN IN ZAHLEN
14
03 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021)
AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE
Die Aufgaben des LWV Hessen werden in erster Linie von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten
finanziert. Über die sogenannte Verbandsumlage tragen sie die Unterstützungsleistungen für behinderte
Menschen. Aus der Verbandsumlage erhält der LWV in diesem Jahr 1,439 Mrd. €. Weitere Einnahmen des
LWV kommen aus dem Kommunalen Finanzausgleich, der Ausgleichsabgabe hessischer Unternehmer und
der Kriegsopferfürsorge. Einen Teil seiner Ausgaben für die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe bekommt der LWV
erstattet, etwa von der Pflegeversicherung. Der Haushalt 2021 hat ein Volumen von 1,987 Mrd. €. Der größte
Teil (1,627 Mrd. €) fließt in die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe. Ähnlich wie in den Jahren zuvor sind Fallzahl-
steigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe/ Sozialhilfe und insbesondere Vergütungssteigerungen
(rd. 18,2 Mio. €) bei den Einrichtungen der Behindertenhilfe die maßgeblichen Indikatoren, welche zu einem
Anstieg der Aufwendungen beim LWV Hessen führen.
ÜBERSICHT DER VERÄNDERUNGEN ZWISCHEN HAUSHALT 2020 UND HAUSHALT 2021
Aufwendungen Erträge
Bereich
Ergebnishaushalt Ergebnishaushalt
Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt
2020 2021 2020 2021
Euro Euro Euro Euro
Eingliederungshilfe/Sozialhilfe 1.534.774.780 1.627.193.573 93.354.918 99.972.986
Kriegsopferfürsorge 24.395.649 26.345.324 22.250.479 24.242.923
Integrationsamt - Behinderte
69.348.239 67.462.131 69.348.239 67.462.131
Menschen im Beruf
Überregionale Schulen, Internate,
38.716.104 43.594.549 17.296.334 16.380.655
Frühförderstellen
Personalaufwendungen/-erträge der
Zentralverwaltungen, Vitos und 88.130.063 93.923.269 3.090.727 3.326.300
ehemalige Einrichtungen
Personenbezogene Rückstellungen
14.243.780 11.328.890 1.076.100 1.792.700
(ohne Schulen etc.)
Aufwendungen für Sach- und
22.495.051 22.877.730 0 0
Dienstleistungen (ohne Schulen)
Sozialversicherung Behinderter
86.050.000 88.250.000 86.050.000 88.250.000
(Bundesanteil)
FAG-Zuweisung 0 0 150.000.000 155.000.000
Sonstiger Haushaltsbereich 1.404.120 1.272.598 2.839.673 3.291.656
Abschreibungen/Sonderposten
4.853.871 4.766.953 4.250.930 4.180.921
(ohne SGB XII, InA, KOF, Schulen etc.)
Zwischensumme 1.884.411.657 1.987.015.017 449.557.400 463.900.272
Ausgleich Fehlbedarf
56.900.000 83.852.000
(§ 8 Haushaltssatzung)
Entnahme Stiftungsvermögen bzw. Nachlässe 314.254 0
Gesamt 1.884.411.657 1.987.015.017 506.771.654 547.752.272
Verbandsumlage 1.377.640.003 1.439.262.745
Veränderung Verbandsumlage gegenüber Haushalt 2020 61.622.74215
Die Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist im § 14 des Gesetzes über den Landeswohl-
fahrtsverband Hessen geregelt. Neben den eigenen Einnahmen wie z. B. Leistungen der Pflegekassen sowie
den Finanzzuweisungen des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhebt der LWV zum Ausgleich
seines Haushaltes eine Verbandsumlage. Diese, welche Landkreise und kreisfreie Städte gemessen an ihrer
Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen müssen, ist die Hauptsäule (rd. 72 % der Einnahmen des Haushaltes
2021) der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes.
Die Entwicklung der Verbandsumlage ist dabei maßgeblich von der Entwicklung der Aufwendungen im
Bereich der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe geprägt, wie dem nachstehenden Schaubild zu entnehmen ist.
ENTWICKLUNG DER VERBANDSUMLAGE IM VERGLEICH ZUR EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE SEIT 2015
Eingliederungshilfe/Sozialhilfe Menschen
1.900.000.000 € Verbandsumlage
Anzahl behinderter Menschen
1.742.568.084 € 64.100
1.696.752.436 €
1.700.000.000 € 1.639.913.485 € 1.627.193.573 € 61.000
1.545.733.307 € 1.542.252.250 €
1.500.000.000 € 1.468.004.294 €
58.951 58.932
58.284
57.766 56.000
57.042
56.279
1.300.000.000 €
1.100.000.000 € 1.439.262.745 51.000
1.411.378.871
1.376.629.313 1.377.550.812
900.000.000 € 1.317.749.276
1.245.908.371
46.000
1.204.152.660
700.000.000 €
500.000.000 € 41.000
2015 2016 2017 2018 2019 vorläufiges Haushalt
Ergebnis 2020 202116 FINANZRAHMEN (HAUSHALT 2021)
GESAMTÜBERSICHT VERBANDSUMLAGE
vorläufige vorläufige
Stadt bzw. Landkreis Verbandsumlage- Stadt bzw. Landkreis Verbandsumlage-
Festsetzung 2021 Festsetzung 2021
Hebesatz 10,252 % Hebesatz 10,252 %
Stadt Darmstadt 48.267.989 € Wetteraukreis 57.953.817,75 €
Stadt Frankfurt 279.327.280 € Landkreis Gießen 53.479.929,64 €
Stadt Offenbach 36.124.819 € Lahn-Dill-Kreis 49.262.611,76 €
Stadt Wiesbaden 84.619.850 € Landkreis Limburg-Weilburg 31.455.548,50 €
Landkreis Bergstraße 51.086.471 € Landkreis Marburg-Biedenkopf 50.632.925,25 €
Landkreis Darmstadt-Dieburg 55.793.908 € Vogelsbergkreis 19.332.418,36 €
Landkreis Groß-Gerau 54.700.596 € Stadt Kassel 56.689.965,75 €
Hochtaunuskreis 52.407.656 € Landkreis Fulda 43.636.721,98 €
Main-Kinzig-Kreis 84.294.857 € Landkreis Hersfeld-Rotenburg 22.362.710,67 €
Main-Taunus-Kreis 60.656.331 € Landkreis Kassel 42.582.829,92 €
Odenwaldkreis 17.553.067 € Schwalm-Eder-Kreis 32.530.358,24 €
Landkreis Offenbach 71.790.703 € Landkreis Waldeck-Frankenberg 29.295.137,98 €
Rheingau-Taunus-Kreis 35.073.249 € Werra-Meißner-Kreis 18.241.013,61 €
FINANZZUWEISUNGEN NACH § 35 FAG
155.000.000 €
150.000.000 €
132.271.500 €
137.271.500 €
120.271.500 € 127.271.500 €
106.895.000 €
110.479.000 €
97.026.000 €
101.821.000 €
77.920.000 €
71.129.200 €
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Haushalt
2021
Gemäß § 35 FAG erhält der LWV Hessen eine jähr- Dies ist seit 2020 nicht mehr der Fall, wodurch sich
liche Finanzzuweisung, die im Landeshaushalt fest- die erhöhte Steigerung der Finanzzuweisungen von
gelegt wird. Dies werden in 2021 155 Mio. € sein. 2019 nach 2020 begründet.
Bis 2019 wurde ein Teilbetrag dieser Zuweisung Insgesamt deckt die Finanzzuweisung in 2021 damit
(rd. 7,73 Mio. €) für Investitionen und Investitionszu- rd. 8 % der Aufwendungen beim LWV Hessen.
weisungen eingesetzt und daher direkt im Finanz-
haushalt als Einzahlung veranschlagt und gebucht.17
04 DIE AUFGABEN …
EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
Menschen, bei denen eine wesentliche Behinde- Die unterhaltssichernden Leistungen für behin-
rung vorliegt, haben einen Rechtsanspruch auf Un- derte Menschen werden bei allen Unterstüt-
terstützungsleistungen, durch die die Folgen der zungsformen durch die örtlichen Sozialleistungs-
Behinderung möglichst weitgehend ausgeglichen träger gewährt.
oder gemildert werden sollen. Durch das neue Bun-
desteilhabegesetz (BTHG), das im Dezember 2016 Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, behinderten
verabschiedet wurde, erhält die Eingliederungshilfe Menschen eine möglichst selbstbestimmte und
für behinderte Menschen eine neue gesetzliche aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
Grundlage. Verschiedene Aspekte des Gesetzes sind ermöglichen. Teilhabe soll in allen Lebensbereichen
schrittweise in Kraft getreten. Seit dem 1.1.2020 eines Menschen verwirklicht werden, also in den
sind die Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB Bereichen Wohnen/Bewältigung alltäglicher Anfor-
IX verankert. Damit verliert die Eingliederungshilfe derungen, Arbeit und Beschäftigung sowie Freizeit,
den Charakter der Fürsorge und richtet sich am Ziel soziale Kontakte, kulturelles und politisches Leben.
der Teilhabe aus.
Um teilhaben zu können, benötigen wesentlich
Das Land Hessen hat in einem Ausführungsgesetz beeinträchtigte oder behinderte Menschen vielfälti-
zum SGB IX bestimmt, wer in Hessen Träger der Ein- ge Formen der Unterstützung, die überwiegend von
gliederungshilfe und wer für die Gewährung unter- Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie privaten
haltssichernder Leistungen für behinderte Men- Anbietern erbracht werden. Der LWV Hessen finan-
schen oder für die Hilfe zur Pflege bei unter ziert diese Unterstützungsleistungen. Diese Leis-
65-Jährigen zuständig sein soll. tungsgewährung erfolgt im Rahmen der Bearbeitung
jedes Einzelfalls, die sich von der Antragsannahme
ZUSTÄNDIGKEITSVERÄNDERUNGEN ZUM über Beratung und Prüfung bis zur Bescheiderteilung
01.01.2020 erstreckt. Darüber hinaus nimmt der LWV steuern-
den Einfluss auf die konzeptionelle Ausgestaltung
Ab 2020 gelten in Hessen nun folgende Regelun- der Angebote und ist dafür verantwortlich, dass
gen: Unterstützungsstrukturen in bedarfsgerechtem Um-
fang flächendeckend in Hessen zur Verfügung
Der LWV ist zuständig für alle erwachsenen stehen.
Leistungsberechtigten ab Ende der Schulausbil-
dung und bis zum Erreichen der Regelalters-
grenze.
Die örtlichen Sozialleistungsträger überneh-
men die Zuständigkeit für behinderte Kinder
und Jugendliche bis zum Ende ihrer Schulaus-
bildung.
Außerdem übernimmt die örtliche Ebene die
Verantwortung für Leistungsberechtigte, die
erstmals nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Eingliederungshilfe beantragen.18 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
AUFWENDUNGEN EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE (HAUSHALT 2021)
Hilfen zur Überwindung Übrige Bereiche; Hilfe zur Pflege;
besonderer sozialer 20.527.629 € 84.395.339 €
Schwierigkeiten;
43.622.375 € Leistungen in Werkstätten;
400.934.563 €
Leistungen in besonderer
Wohnform, eigene
Häuslichkeit, BWF;
796.970.571 €
Persönliches Budget;
40.016.151 €
Leistungen zur
sozialen Teilhabe;
Blindenhilfe/Blindengeld/
179.705.755 €
Taubblindengeld;
61.021.189 €
Die Eingliederungshilfe/Sozialhilfe stellt im Haushalt Die in dem Schaubild unter übrige Bereiche zusam-
2021 des LWV Hessen mit rd. 81,89 % den größten mengefassten - finanziell eher untergeordneten Lei-
Aufwandsposten dar. Welch unterschiedliches Lei- stungen - beinhalten insbesondere das Gehörlosen-
stungsspektrum sich dahinter verbirgt, können Sie geld (rd. 5,31 Mio. €) und die Förderung von Trägern
dem vorstehenden Schaubild entnehmen. der Wohlfahrtspflege (mit allein rd. 10,1 Mio. €).
Mit rund 797 Mio. € (49 %) entstehen im Bereich der
Leistungen zum „Wohnen“ die mit Abstand größten
finanziellen Aufwendungen. Dies umfasst Leistun-
gen in besonderen Wohnformen, in eigener Häus-
lichkeit oder dem Begleiteten Wohnen in Familien.19
ZEITREIHE FALLZAHLEN UND ANZAHL LEISTUNGSBERECHTIGTE
(77.336)
Leistungsberechtigte
Fallzahlen
73.324
72.382 72.197
71.585
70.736
68.679
69.746 Die Angaben in den Klammern
67.625 entsprechen den möglichen
(64.100)
66.130
64.401 Fallzahlen/Leistungsberech-
62.849 tigten 2021 unter Berücksichti-
61.203
60.088 gung der neu zu übernehmen-
58.284 58.951 58.932
57.042 57.766 den Leistungen (Gehörlosen-
56.279
55.374 und Taubblindengeld).
53.988
52.720
51.433
50.148
Info: Fallzahl ist eine Kalkulationsgröße getrennt nach Leistungsangeboten, die sich anhand der Abrechnungstage ermittelt. Doppelnennungen sind
möglich, wenn z. B. ein behinderter Mensch sowohl in das Wohnheim als auch in die Werkstatt geht. Leistungsberechtigter ist der behinderte Mensch,
unabhängig davon, wie viel Leistungen er in Anspruch nimmt.
Haushalt
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Die Zahl der wesentlich behinderten Menschen
(Leistungsberechtigte), die eine Unterstützung be- GRÜNDE FÜR DIE KONTINUIERLICHE
nötigen, nimmt weiterhin zu. Für 2021 gehen wir ZUNAHME VON LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN
von netto rd. 1.150 zusätzlichen Fällen im Bereich der DER EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
bestehenden Leistungsangebote aus (siehe durchge-
zogene Linie in vorstehendem Schaubild). Zunahme der Lebenserwartung aufgrund des
Mit den voraussichtlich ab 01.07.2021 neu hin- medizinischen Fortschrittes bewirkt Unter-
zukommenden Leistungen des Landestaubblinden- stützungsbedarf über einen längeren Zeit-
geldes (112 Fälle) und des Gehörlosengeldes raum und steigenden Unterstützungsbedarf
(3.900 Fälle) liegt die Fallzahl in 2021 bei insgesamt aufgrund multipler Problemlagen mit
77.336 Fällen. Bezogen auf Leistungsberechtigte zunehmendem Alter
gehen wir davon aus, dass in 2021 rd. 64.100 Men-
schen Leistungen des LWV Hessen erhalten werden. Veränderung der familiären Strukturen
Da es sich bei den neu hinzukommenden Leistungen (instabilere Familienbeziehungen, Scheidung;
um geschätzte Fallzahlen handelt wurde dies im vor- Vereinzelung)
stehenden Schaubild mit einer gestrichelten Linie
dargestellt. Frühere Ablösung aus der Herkunftsfamilie/
Wunsch nach Selbstbestimmung und
Selbständigkeit
Selektion auf dem 1. Arbeitsmarkt - Verlust von
Nischenarbeitsplätzen (zunehmende Rationali-
sierung/Technisierung, zunehmende Arbeits-
verdichtung, steigender Leistungsdruck etc.)
Restriktive Bewilligungs-/Finanzierungspraxis
vorrangig zuständiger Sozialleistungsträger20 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
LEISTUNGSBERECHTIGTE NACH ZIELGRUPPEN
Wenngleich der Personenkreis der geistig behinder-
ten Menschen absolut gesehen die größte Gruppe
der Leistungsberechtigten darstellt, ist hier seit 2008
eine vergleichsweise geringe Zunahme von Leis-
tungsempfängern zu verzeichnen. Der weitaus
größte Zuwachs an Leistungsberechtigten zeigt sich
demgegenüber bei den seelisch behinderten Men-
schen.
Erstmalig in 2020 werden die Leistungen nach
§ 67 SGB XII als Zielgruppe dargestellt. Einen Ver-
gleichswert für 2008 gibt es daher nicht.
Ergebnis 2008
15,73 %
77,72 %
Ergebnis 2020
18.786
18.279
16.232
-12,99 %
12.788
11.127
10.285
-2,19 %
60,72 %
4.841 4.735
4.386
2.729
1.619
Körperlich Geistig Seelisch Sucht- LB nach § 67 Blinde
Behinderte Behinderte Behinderte kranke SGB XII
1]
Blinde: Leistungsberechtigte, die nur Blindenhilfe/-geld empfangen;
Blinde mit einer Mehrfachbehinderung sind einer anderen Zielgruppe zugeordnet21
ALTERSSTRUKTUR (OHNE BLINDE)
18.000 250%
2005
2020 203,4%
16.000 Veränderung in % 200%
14.000
131,0% 150%
12.000
100%
10.000 52,9%
50%
8.000
35,0%
15,3% 0%
6.000
-50%
4.000
-95,2%
2.000 -100%
0 -150%
0 - 18 Jahre 19 - 30 Jahre 31 - 40 Jahre 41 - 50 Jahre 51 - 65 Jahre über 65 Jahre
Aufgrund der geänderten Zuständigkeiten im Rah-
men des HAG/BTHG ist der LWV Hessen für Kinder
und Jugendliche seit 2020 nicht mehr zuständig.
Dies erklärt den drastischen Rückgang der unter
18jährigen Leistungsberechtigten.
Insgesamt zeigt die Entwicklung seit 2005 eine
deutliche Zunahme der behinderten Menschen, die
älter als 50 Jahre sind und Unterstützung in der Ein-
gliederungshilfe/Sozialhilfe in Anspruch nehmen.22 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
AMBULANT VOR STATIONÄR
Eine wesentliche Zielsetzung des LWV Hessen be- Unterstützung wie nötig“. Die ambulante, aufsuchen-
steht darin, behinderte Menschen soweit wie mög- de Betreuung behinderter Menschen erfolgt durch
lich in ihrer eigenen Häuslichkeit und in ihrem Fachkräfte im Rahmen des Wohnens in eigener
vertrauten sozialen Umfeld zu unterstützen. Häuslichkeit (BW).
Das Ziel „ambulant vor stationär“ folgt dem Grund-
satz„ so viel Selbständigkeit wie möglich, so viel
ENTWICKLUNG DER FÄLLE LEISTUNGEN IN BESONDERER WOHNFORM ZU LEISTUNGEN ZUM WOHNEN IN
EIGENER HÄUSLICHKEIT
22.000
Stationäres Wohnen EGH Erwachsene
20.000 Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW) 18.982
18.240
17.634
18.000
16.972
16.194
15.648
16.000
14.842
14.045 14.113 14.181 14.146
13.872 13.801
Fälle:
14.000 13.218 13.294
13.501 13.579
11.795
12.000 12.824 12.762
11.929
10.000
8.000
6.630
6.000
2005 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
In dieser Grafik wird die Entwicklung der Anzahl der erhalten, haben sich für das Wohnen in eigener
Fälle im 'stationären Wohnen Erwachsener‘ (im Rah- Häuslichkeit entschieden.
men der Eingliederungshilfe) im Vergleich zur Ent- Der starke Rückgang im 'stationären Wohnen‘ in 2020
wicklung der Anzahl der Fälle im Wohnen in eigener ist durch eine geänderte Zuordnung der Leistungsbe-
Häuslichkeit (BW) in Hessen von 2005 bis 2020 rechtigten, die in Wohnpflegeheimen leben (sog.
gezeigt. Im Jahr 2005 wurde die überwiegende Zahl KoComo-Fälle und Phase F Fälle) zu erklären. Diese
der Fälle stationär betreut. waren bis Ende 2019 der Eingliederungshilfe zugeord-
Seit dem Jahr 2013 hat sich dies grundlegend ge- net. Seit 2020 laufen diese Fälle unter der Hilfe zur
wandelt. Deutlich mehr als die Hälfte aller erwachse- Pflege. Insgesamt handelt es sich hierbei um rund
nen Menschen mit Behinderungen, die aktuell durch 1.300 Fälle.
den Landeswohlfahrtsverband eine Leistung zum
Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe23
JÄHRLICHE FALLZAHLZUWÄCHSE LEISTUNGEN IN BESONDERER WOHNFORM IM STATIONÄREN WOHNEN
UND WOHNEN IN EIGENER HÄUSLICHKEIT
1.048
970
1.000 934 895
806
778 742
662
546 606
500
222 244
207
69 76 78 68 68
-35
0
Fälle:
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
-500
-1.000
-1.500 -1.384
Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW) Stationäres Wohnen EGH Erwachsene
Die Grafik macht optisch noch einmal deutlich, dass
der Grundsatz ambulant vor stationär vom LWV
Hessen konsequent umgesetzt wird.
Die Fallzahlsteigerungen im Bereich des Wohnens in
eigener Häuslichkeit liegen seit 2017 zwischen
jährlich 600 und 800 Fällen. Die Leistungen in beson-
deren Wohnformen sind erstmalig in 2019 leicht
rückläufig. Die besondere Entwicklung in 2020 ist
mit der bereits beschriebenen geänderte Zuordnung
von Leistungsberechtigten (ca. 1.300 Fälle) zum
Bereich der Hilfe zur Pflege zu erklären.24 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
AMBULANT VOR STATIONÄR
ANTEIL DER BÜRGER DER GEBIETSKÖRPERSCHAFT, DIE LEISTUNGEN ZUM WOHNEN IN
EIGENER HÄUSLICHKEIT DURCH DEN LWV HESSEN ERHALTEN (IN PROMILLE)
DATENSTAND: JAHRESERGEBNIS 2020
6,00
5,05
5,00
4,47 4,47
4,26
4,03 4,08
4,00 3,75
3,57 3,63 3,61
3,45
3,29
3,11 3,18
3,01 3,01
3,00
2,57 2,46 2,68 2,61
2,25 2,19 2,28 2,28
2,22
2,00 1,83 1,74
1,00
0,00
Aus dieser Grafik wird anhand der Unterschiede bei
den Promillewerten deutlich, dass ein landesweit
gleichmäßiger Ausbau des Betreuten Wohnens nicht
vollständig erreicht ist. Dies hat mehrere Ursachen.
Zum einen entfaltet z. B. die historisch gewachsene
Struktur stationärer und teilstationärer, aber auch
ambulanter Leistungsangebote noch immer ihre
Wirkung. Zum anderen stellen z. B. insbesondere
(Groß-)Städte für einige Personengruppen einen be-
vorzugten Lebensraum dar.25 AMBULANTE WOHNQUOTE (NACH HERKUNFT LEISTUNGSBERECHTIGTER) Hessen insgesamt: 2005: 35,90 % 2020: 61,89 % Die ambulante Wohnquote stellt das Verhältnis der zum Wohnen in eigener Häuslichkeit (BW) untergebrachten behinder- ten Menschen zur Summe der insgesamt im Bereich Wohnen betreuten Menschen dar.
26 DIE AUFGABEN - EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE
DER LWV HESSEN IM BUNDESWEITEN VERGLEICH (STAND 31.12.2019)
Im Zuständigkeitsbereich des LWV konn-
te der Anteil der behinderten Menschen,
die im Bereich Wohnen ambulant unter-
stützt werden, in den letzten Jahren
deutlich vergrößert werden. Er hat sich
von 36 % im Jahr 2005 auf über 58,1 % im
Jahr 2019 erhöht, so dass deutlich mehr
Menschen mit Behinderung ambulant
statt stationär betreut werden.
Im Bundesvergleich liegt Hessen damit
um 6 % über dem bundesweiten Durch-
schnitt von rd. 52,1 % (Stand: 31.12.2019)
wie nebenstehendem Schaubild zu ent-
nehmen ist.
300
Ein Blick auf die Nettoausgaben
der Eingliederungshilfe in 2019 280
Durchschnittswert früheres Bundesgebiet 239,00 €
zeigt, dass der LWV Hessen 260
mit rd. 237 € je Einwohner an
dritter Stelle der durchschnitt- 240
lichen Aufwendungen je Einwoh- 220 338,00 €
ner aller Bundesländer des frühe-
264,00 € 268,00 €
Euro
ren Bundesgebietes liegt. 200 260,00 € 275,00 €
258,00 €
180 245,00 € 255,00 €
237,00 €
160 219,00 €
140 173,00 €
120
10027
05 SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG/HAUPTFÜRSORGESTELLE
Ziel der Hauptfürsorgestelle beim Landeswohlfahrtsverband Hessen ist es, durch besondere Hilfen im Einzel-
fall die erlittenen immateriellen und materiellen Schäden zu lindern. Dabei orientiert sich der Fachbereich an
der Lebenssituation der Menschen.
Wir sind Ansprechpartner für
Menschen, die in Ausübung des militärischen Dienstes (Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, unmittelbare
Kriegseinwirkung auch bei der Zivilbevölkerung) zu Schaden gekommen sind.
Dienstleistende des Bundesgrenzschutzes oder Zivildienstleistende, die in Ausübung ihres Dienstes einen
bleibenden Schaden erlitten haben.
Opfer von Gewalttaten.
Personen, die durch eine Impfung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.
Opfer politischer Strafverfolgungsmaßnahmen der ehemaligen DDR.
Die Nettoaufwendungen werden
zu 80 % durch den Bund erstattet
(Bundesversorgungsgesetz).
Das Land Hessen erstattet 100 % der Nettoauf-
wendungen (Opferentschädigungsgesetz und
Infektionsschutzgesetz).
Aufgrund der demographischen Entwicklung werden
die Fallzahlen auch in den Folgejahren weiter rück-
läufig sein.
FALLZAHLEN
3000
Aufwendungen:
Leistungen rd. 0,68 Mio. €
2000
für den
Vogelsbergkreis Leistungsfälle:
1000 36
0
2016 2017 2018 2019 2020 HH 202128
06 INTEGRATIONSAMT - BEHINDERTE MENSCHEN IM BERUF
Partner für über 100.000 berufstätige behinderte Menschen in Hessen und deren Arbeitgeber ist das Integra-
tionsamt des LWV. Dessen Mitarbeiter/innen beraten Firmen, die Arbeitsplätze so umbauen lassen, dass
Menschen trotz Einschränkung dort arbeiten können, und geben finanzielle Hilfen an behinderte Arbeitneh-
mer sowie deren Arbeitgeber. Hier unterstützt der LWV vorrangig Betriebe des ersten Arbeitsmarktes. Integra-
tionsfachdienste (IFD) begleiten und unterstützen hessenweit im Auftrag des LWV behinderte Arbeitnehmer
Unser Ziel
Wir wollen durch
praxisnahe Lösungen und
gute Zusammenarbeit
behinderte Menschen und
Arbeitgeber unterstützen,
um die dauerhafte Teilhabe
am Arbeitsleben zu fördern
und zu sichern.
Finanzrahmen
Weitere Ausgaben (u. a. Abschreibungen)
Sonstige Leistungen (u. a. HePAS II mit 8,0 Mio. €) 1% 0,68 Mio. €
9,97 Mio. € 14%
Leistungen für Einrichtungen
3% Leistungen an Arbeitgeber (davon
1,91 Mio. € Budget insgesamt
71,73 Mio. € 41% ca. 2,5 Mio. € an Inklusionsbetriebe für
Integrationsfachdienste 9% Beschäftigungssicherung)
6,16 Mio. € davon 29,13 Mio. €
Ergebnishaushalt:
6% 67,46 Mio. €
Leistungen an Inklusionsbetriebe
Finanzhaushalt:
4,73 Mio. € 4,27 Mio. €
Gesetzliche Abführungen (Zuweisung
10% an Ausgleichsfonds und Ausgleich
Leistungen an schwerbehinderte Menschen
7,34 Mio. € zwischen Integrationsämtern)
16%
11,80 Mio. €29
ERHEBUNG DER AUSGLEICHSABGABE 2020
BESCHÄFTIGUNGSQUOTE UND HÖHE DER Wenn Arbeitgeber ihren Ist-Personalbestand und die
AUSGLEICHSABGABE daraus resultierende Beschäftigungsquote analysie-
ren, sollten sie zunächst prüfen, welche und wie viele
schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen.
A. HANDLUNGSFELD FÜR ARBEITGEBER
Alle Arbeitgeber in Deutschland, die im Jahres- Zu den schwerbehinderten Menschen zählen:
durchschnitt monatlich mindestens 20 Arbeits- Menschen mit einer Schwerbehinderung: Das
plätze haben, müssen fünf Prozent ihrer Arbeits- sind Personen, denen vom Versorgungsamt ein
plätze mit schwerbehinderten oder gleichgestell- Grad der Behinderung von mindestens 50 zuer-
ten Menschen besetzen. Falls sie dies nicht tun kannt worden ist.
(können), sind sie verpflichtet, eine Ausgleichsab-
gabe zu zahlen. Arbeitgeber sollten deshalb bei Gleichgestellte: Das sind Menschen mit einem
ihrer Personalplanung berücksichtigen, dass sie - Grad der Behinderung von 30 oder 40, die durch
wenn sie nicht genügend schwerbehinderte Men- die Bundesagentur für Arbeit formal den schwer-
schen ausbilden oder auf Arbeitsplätzen beschäf- behinderten Menschen gleichgestellt werden. Dies
tigen - die Höhe der Ausgleichsabgabe durch Neu- ist der Fall, wenn sie infolge ihrer Behinderung
einstellung in Ausbildung oder in sozialversiche- einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen
rungspflichtige Beschäftigung verringern können. oder nicht behalten können.
Erhebung der
Ausgleichsabgabe 2020 Nordhessen
Gesamt 57,73 Mio. € 1.095 Arbeitgeber
(Stand 31.01.2021)
6,08 Mio. €
Mittelhessen
741 Arbeitgeber
3,26 Mio. €
Südhessen
4.936 Arbeitgeber
Stadt Frankfurt 47,56 Mio. €
20,66 Mio. € (1.643 AG*)
Main-Taunus-Kreis
HINWEIS
5,32 Mio. € (335 AG) Ca. 53 % der ca. 13.000 beschäftigungs-
Hochtaunuskreis pflichtigen Arbeitgeber in Hessen zahlen
3,28 Mio. € (301 AG) Ausgleichsabgabe wegen fehlender Beset-
Quelle: Integrationsamt Hessen zung von Pflichtarbeitsplätzen (beachte:
* AG - Arbeitgeber regionale Schwerpunkte).30 INTEGRATIONSAMT
B. ERHEBUNG DER AUSGLEICHSABGABE Bei Arbeitgebern mit 40 bis 59 Arbeitsplätzen gilt
Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist je nach Größe des folgende Regelung:
Arbeitgebers unterschiedlich und von der Beschäfti- 0 € bei jahresdurchschnittlich zwei und mehr
gungsquote abhängig. Die folgenden Beträge gelten schwerbehinderten Beschäftigten
pro Monat und nicht besetzten Arbeitsplatz mit 125 € bei jahresdurchschnittlich einem schwer-
einem schwerbehinderten Menschen. behinderten Beschäftigten
220 € bei jahresdurchschnittlich weniger als
Bei Arbeitgebern ab 60 Arbeitsplätzen gilt einem schwerbehindertem Beschäftigten
folgende Regelung:
125 € bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis Bei Arbeitgebern mit 20 bis 39 Arbeitsplätzen gilt
folgende Regelung:
weniger als 5 %
0 € bei jahresdurchschnittlich einem schwer-
220 € bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis behinderten Beschäftigten
weniger als 3 % 125 € bei jahresdurchschnittlich weniger als
320 € bei einer Beschäftigungsquote von weniger einem schwerbehinderten Beschäftigten
als 2 %
ENTWICKLUNG DER AUSGLEICHSABGABE
58.262.893 € 57.734.250 €
56.920.574 €
54.691.568 € 54.000.000 €
47.978.593 €
2016 2017 2018 2019 2020 Haushalt 2021
Die Ausgleichsabgabe ist in den letzten Jahren konti- BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT
nuierlich angestiegen, wie der vorstehenden Grafik Im Veranlagungsjahr 2019 ergab das Anzeigever-
zu entnehmen ist. Einer der Gründe für diesen An- fahren gemäß § 163 Abs. 2 SGB IX - für Arbeitgeber
stieg ist auch, dass der Gesetzgeber die abzuführen- mit 20 und mehr Arbeitsplätzen, dass hessenweit
den Beträge ab dem Jahr 2016 erhöht hat. Dadurch, 22.046 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt waren.
dass die Ausgleichsabgabe nachgelagert verein- Anzeigepflichtig waren 12.708 Arbeitgeber.
nahmt wird, wirkt sich diese Veränderung erst in
2017 aus. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit - Berichtsjahr 201931
AKTIVITÄTEN DES INTEGRATIONSAMTES IN DER REGION
Für schwerbehinderte Menschen aus dem Vogelsbergkreis wurden im Wesentlichen für nachfolgend aufge-
führte Leistungen Zahlungen erbracht.
für Arbeitgeber für schwerbehinderte Menschen
- Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungs-
- berufliche Fort- und Weiterbildung
plätze durch Investitionshilfen
- Prämien und Zuschüsse zur Ausbildung - Arbeitsassistenz
- behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung - technische Arbeitshilfen
- Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen - Erreichen des Arbeitsplatzes
- betriebliche Gebärdensprachdolmetscher- - Beschaffung und Ausstattung einer
Einsätze behinderungsgerechten Wohnung
- Gründung einer beruflichen Existenz
- Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze
im Jahr 2020: Ausgaben von 335.376 € im Jahr 2020: Ausgaben von 57.904 €
in 74 Leistungsfällen in 11 Leistungsfällen
NACHRICHTLICH:
Im Jahr 2020 wurden Einzelleistungen an Arbeit-
geber aus dem Hessischen Perspektivprogramm zur
Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbe-
hinderter Menschen (HePAS 2020) in Höhe von
129.666 € gewährt.32 INTEGRATIONSAMT
Um die dauerhafte Eingliederung besonders betroffener schwerbehinderter Arbeitnehmer zu erreichen sind
Inklusionsbetriebe ein wichtiges Instrument. In einem Inklusionsbetriebe im Vogelsbergkreis findet dieser
Personenkreis eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
Nick gGmbH, 63679 Schotten
Inklusionsbetrieb am Beispiel Grünwerk in Dautphetal
Das Integrationsamt beauftragt Integrationsfachdienste (IFD) in freier und gemeinnütziger Trägerschaft
mit der Sicherstellung eines regionalen Unterstützungsangebots für schwerbehinderte Berufstätige und ihre
Arbeitgeber. Die Integrationsfachdienste bieten ein qualifiziertes Beratungs- und Begleitungsangebot zu al-
len Fragen rund um das Thema Arbeit & Behinderung. Ansprechstelle im Vogelsbergkreis:
IFD Vogelsberg, Vogelsbergstr. 40, 36341 Lauterbach
KOMPETENTE ANSPRECHPARTNER Alle Informationen finden Sie unter
www.integrationsamt-hessen.de oder Sie folgen
Unser täglicher Anspruch ist es, mehr schwerbehin- dem untenstehenden QR-Code und finden Ihren
derten Menschen die Teilhabe auf dem allgemeinen zuständigen Ansprechpartner.
Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu ist eine direkte
Verbindung zu den Arbeitnehmern und Arbeit-
gebern in der Region notwendig. Unsere Ansprech-
partner suchen, ggfls. mit dem Technischen Bera-
tungsdienst, nach individuellen Lösungen im Betrieb.33
07 SCHULEN
SCHULTRÄGER
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist nach dem Wie alle anderen öffentlich-rechtlichen Schulträger
Hessischen Schulgesetz Träger von ist der LWV Hessen verpflichtet, einen Schulentwick-
lungsplan zu erstellen und alle fünf Jahre zu überprü-
fünf Schulen mit den Förderschwerpunkten fen sowie fortzuschreiben, soweit dies erforderlich ist.
Sehen und/oder Hören von überregionaler Bedeu-
tung, an denen Kinder und Jugendliche mit einer
Sinnesbeeinträchtigung unterrichtet und gefördert
werden. Jede dieser Schulen ist gleichzeitig auch
überregionales Beratungs- und Förderzentrum,
welches im Rahmen der vorbeugenden Maßnah-
men Schülerinnen und Schüler ambulant an wohn-
ortnahen Schulen unterstützt und fördert sowie
deren Lehrkräfte berät. So kann bei vielen Kindern
und Jugendlichen mit einer Sinnesbehinderung der
Besuch einer Förderschule mit den Förderschwer-
punkten Hören oder Sehen vermieden werden. An
vier dieser Schulen gibt es Internate, wodurch auch
die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit zum TRÄGER VON INTERDISZIPLINÄREN
Besuch unserer Förderschulen erhalten, die einen FRÜHBERATUNGSSTELLEN
täglichen Schulweg nicht bewältigen können. Für Kinder mit einer Hörschädigung und/oder einer
Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, die noch nicht
zwei Schulen mit den Förderschwerpunkten schulpflichtig sind, gibt es in Hessen ein überregiona-
emotionale und soziale Entwicklung und kranke les interdisziplinär arbeitendes Frühförderangebot.
Schülerinnen und Schüler, die an den jeweiligen Die Förderung erfolgt überwiegend im vertrauten
Standorten der Vitos-Jugendhilfeeinrichtungen Umfeld der Kinder, meist in den Familien oder Kinder-
wie auch -kliniken in Wabern und Idstein angesie- tagesstätten. Alle hessischen interdisziplinären Früh-
beratungsstellen für Hören und Kommunikation be-
delt sind und die Jungen und Mädchen aus diesen
finden sich in Trägerschaft des LWV Hessen.
Einrichtungen sowie den umliegenden Landkrei- Für Kinder mit einer Sehbehinderung oder Blindheit
sen unterrichten und fördern. Eine dieser Schulen gibt es an drei Standorten Angebote in Trägerschaft
arbeitet auch als Überregionales Beratungs- und des LWV Hessen, und zwar an der Johann-Peter-
Förderzentrum. Schäfer-Schule, Friedberg, mit einer Außenstelle in
Wiesbaden, und an der Hermann-Schafft-Schule,
sechs Schulen mit dem Förderschwerpunkt kran- Homberg, in deren Außenstelle in Kassel.
ke Schülerinnen und Schüler, die an den jeweili- Zusätzlich zu dem ambulanten Frühförderangebot
gen Standorten der Vitos-Kliniken für Kinder- und für Kinder mit Hörschädigung gibt es an der
Jugendpsychiatrie angesiedelt sind und die Schüle- Johannes-Vatter-Schule, Friedberg, die stationäre
rinnen und Schüler während ihres Klinikaufenthal- Wechselgruppe. Dort können Eltern mit ihren hörge-
tes unterrichten. schädigten Kindern ein- bis mehrmals im Jahr eine
Woche lang in einer Gruppe mit anderen Betroffenen
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige zusätzliche Diagnostik und Förderangebote wahrneh-
Entwicklung, die nahe des Standorts von Vitos men.
Teilhabe gemeinnützige GmbH Kalmenhof in
Idstein angesiedelt ist und die dort untergebrach- MEDIOTHEK DES LWV HESSEN
ten Kinder und Jugendlichen sowie auch Schüle- Um die inklusive Beschulung von Kindern mit Sehbe-
rinnen und Schüler aus den umliegenden Landkrei- einträchtigung oder Blindheit in Regelschulen und
sen unterrichtet und fördert. wohnortnahen Förderschulen zu fördern, unterstützt
der LWV Hessen auf freiwilliger Basis die örtlichen
Schulträger bei der Finanzierung sehbehinderten-
Er ist zuständig für den Bau und die Unterhaltung
und blindenspezifischer Ausstattungen oder stellt
der Schulgebäude, die Finanzierung der erforderli- diese Geräte leihweise kostenlos aus dem Hilfsmittel-
chen Ausstattung und deren Verwaltung. pool zur Verfügung.34 SCHULEN
FINANZRAHMEN
Im Rahmen dieser Unterstützung sind für 2021 folgende Aufwendungen und Erträge geplant:
Aufwendungen Erträge
43.594.549 € 16.380.655 €
Schülerbeförderung
260.000 €
Schüler-
beförderung
5.196.600 €
Aufl. Sonderposten
2.864.575 €
Bauunter-
haltung Personal-
5.534.500 € kosten
20.261.700 €
Schulkostenbeiträge,
Gastschulbeiträge,
Sachkosten Transferleist., etc.
12.601.749 € 13.256.080 €
GESAMTÜBERSICHT DER SCHÜLERZAHLEN
5.214
4.635 4.638 4.662 4.774 4.767
4.589 4.496 4.618
4.411 4.412
1.840 2.446
1.829
1.826
939
923
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Gesamt Schülerinnen und Schüler
Kinder in Frühförderung Ambulant geförderte Schülerinnen und Schüler35
Vogelsbergkreis
Abgeordnete/Beigeordnete aus dem
Vogelsbergkreis in der Verbandsversammlung/
dem Verwaltungsausschuss des LWV Hessen:
Herr Günter Euler (SPD)
Herr Dr. Hans Heuser (CDU)
Herr Präsident Friedel Kopp (FW)
Herr Hans-Jürgen Schäfer (CDU)36
08 REGIONALDATEN
VORLÄUFIGE FINANZAUFWENDUNGEN 2020*
- VOGELSBERGKREIS -
(EINGLIEDERUNGSHILFE/SOZIALHILFE)
Hilfe zur Pflege (SGB XII) 969.000 €
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 0€
Hilfen zur Schul- bzw. Hochschulbildung 5.000 €
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen 13.082.000 €
Leistungen zur sozialen Teilhabe 2.971.000 €
davon Tagesstätten 1.148.000 €
Leistungen in besonderer Wohnform, eigene Häuslichkeit, BWF 16.017.000 €
davon eigene Häuslichkeit 4.093.000 €
Persönliches Budget 445.000 €
Hilfen zur Gesundheit 15.000 €
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 594.000 €
Blindenhilfe/Blindengeld 932.000 €
Hilfen in sonstigen Lebenslagen 3.000 €
Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 259.000 €
Gesamtaufwendungen 35.292.000 €
Erträge 2.206.000 €
Nettoaufwendungen 33.086.000 €
*Noch vorzunehmende Jahresabschlussbuchungen bzw. mögliche Korrekturen der Revision im Rahmen der Jahresabschlussprüfung können zu Veränderungen führen,
daher handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis.37
ENTWICKLUNG DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IM VOGELSBERGKREIS
1.292
1.286 1.291
1.257 1.267
1.239 1.245 1.253 1.244
1.195
994
2006 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
LEISTUNGSBERECHTIGTE AUS DEM
VOGELSBERGKREIS NACH
GEMEINDEN IN 202038 REGIONALDATEN PLATZANGEBOTE IM VOGELSBERGKREIS IN 2020 LEISTUNGSERBRINGER IM VOGELSBERGKREIS
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SCHÜLERZAHLEN VOGELSBERGKREIS
Im Jahr 2020 wurden zum Stichtag 31.12. im Vogels-
bergkreis 18 Kinder im Vorschulalter durch die
Interdisziplinären Frühberatungsstellen für sinnes-
geschädigte Kinder gefördert. Viele dieser Kinder
werden - auch - durch diese frühe Förderung im
Rahmen einer inklusiven Beschulung in eine Regel-
schule oder wohnortnahe Förderschule eingeschult
werden können.
Die Frühberatung und -förderung stellt somit für den
LWV Hessen als Träger dieser Einrichtungen
(gemeinsam mit der Blindenstudienanstalt Marburg
und dem Ev. Regionalverband Frankfurt) einen
besonderen - quantitativen und qualitativen -
Schwerpunkt inklusiven Arbeitens dar.
Der mit 73 % (= 29 Schülerinnen und Schüler) über-
wiegende Anteil der durch den LWV betreuten
Schülerinnen und Schüler besucht, nicht zuletzt Schüler in
durch diese Förder- und Unterstützungsmaßnah- LWV
men, eine Regelschule oder wohnortnahe Förder- Früh- Schulen
schule und wird dort durch die Lehrerinnen und förderung 11
Lehrer der Überregionalen Beratungs- und Förder- 18
zentren der LWV-Schulen ambulant gefördert und geförderte Kinder
unterstützt. Dies spart dem LWV Hessen - und damit des Vogelsberg-
auch dessen Trägern - nicht zuletzt auch Kosten für kreises
Beschulung, Schülerbeförderung und ggf. notwendi-
ge Unterbringungskosten in den Internaten. Insge-
samt 11 Schülerinnen und Schüler (= 27 %) werden
in den LWV-Schulen beschult. ambulante
Förderung
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09 UMSETZUNG BTHG
Durch das BTHG werden weitreichende Anforderun- Wichtige Merkmale des neuen Gesamtplanverfah-
gen an eine neue fachliche Ausrichtung und Gestal- rens sind:
tung des Verfahrens der Leistungsgewährung in der
Eingliederungshilfe gestellt. Im Mittelpunkt steht ein Beteiligung des/der Leistungsberechtigten in allen
Perspektivwechsel, wie er bereits in der UN- Verfahrensschritten, beginnend mit der Beratung
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gefordert
wurde. Dabei geht es insbesondere um folgende Ziel- Ausrichtung der Unterstützung an den persön-
setzungen: lichen Zielen des/der Leistungsberechtigten
Von der Ausgrenzung zur Inklusion Erhebung des individuellen Bedarfs sowie umfas-
sende Beratung und Unterstützung im Hinblick auf
Von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung die Bedarfsdeckung (= Teilhabeplanung) durch den
Träger der Eingliederungshilfe
Von der Fremd- zur Selbstbestimmung
Von der Betreuung zur Assistenz Bei Bedarf Durchführung einer Gesamtplan-
konferenz mit Zustimmung des/der Leistungsbe-
Vom Kostenträger zum Dienstleister rechtigten: Der Träger der Eingliederungshilfe
berät mit Zustimmung des/der Leistungsberech-
Von der Defizitorientierung zur Ressourcen-
tigten und gemeinsam mit anderen Leistungsträ-
orientierung gern auf der Grundlage der Bedarfsermittlung über
„Nichts über uns - ohne uns“ die Möglichkeiten einer adäquaten Deckung des
Unterstützungsbedarfes.
Dieses Verfahren soll die fachliche Neuausrichtung in
der Unterstützung behinderter Menschen fördern.
Ziel ist es, mehr Selbstbestimmung, Partizipation und
Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinde-
rung zu erreichen. Gleichzeitig sollen auch die Steue-
rungsmöglichkeiten der Leistungsträger in der Ein-
gliederungshilfe verbessert werden. Derartige Ein-
flussmöglichkeiten sind im Rahmen der Bedarfser-
mittlung und Teilhabeplanung durch den Leistungs-
träger gegeben. Darüber hinaus kann der Leistungs-
Eine zentrale Neuerung im BTHG besteht darin, dass träger Impulse im Sinne einer personenzentrierten
detaillierte Vorgaben zur Durchführung eines Ge- und möglichst inklusiven Gestaltung der Unterstüt-
samtplanverfahrens gemacht werden. Im Gesamt- zungsstrukturen geben.
plan werden die ZIELE des/der Leistungsberechtigten
und die Leistungen aller beteiligten Leistungsträger
(z. B. LWV, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung,
Krankenkasse, Pflegekasse) zusammenfassend dar-
gestellt. Er stellt die Grundlage für die Ausgestaltung
der Unterstützung für den Menschen mit Behinde-
rung dar.Sie können auch lesen