TMG Travel Card Jahresversicherung Plus - Reiseversicherung Vergleich

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TMG Travel Card Jahresversicherung Plus - Reiseversicherung Vergleich
TMG Travel Card Jahresversicherung Plus

Information zum Versicherer:                                         Versicherte Reisen: Versichert sind alle Ihre Reisen
                                                                     bis 365 Tage, die Sie weltweit unternehmen. Dauert
Bayerische Beamten Versicherung AG                                   die einzelne Reise länger als 52 Tage, endet der Ver-
Thomas-Dehler-Str. 25                                                sicherungsschutz in der Reisegepäckversicherung
81737 München                                                        und im Reiseabbruchschutz mit Ende des Tages 52
Tel: 089 6787-0                                                      der Reise. Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem
Fax: 089 6787-9150                                                   Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, muss die
E-Mail: info@diebayerische.de                                        Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort
                                                                     mehr als 50 km betragen. Reisen Sie innerhalb des
Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Alexander Hemmelrath            Landes, in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die
Vorstand: Martin Gräfer (Vorsitzender),                              Entfernung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls
Thomas Heigl, Dr. Herbert Schneidemann                               mehr als 50 km betragen. Hauptberufliche Außen-
Registergericht: München HR B 262
                                                                     diensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen
Ust-ID-Nr.: DE 129 274 448
                                                                     dem gewöhnlichen Aufenthalt und der Arbeitsstätte
                                                                     gelten nicht als Reise.
TMG - Reiseversicherungen
Kölner Str. 16, 42119 Wuppertal
                                                                     Abschlussfristen: Der Abschluss der Reiseversiche-
Tel.: 0202 - 243 19 617
Fax: 0202 - 243 19 331                                               rung muss spätestens 30 Tage nach der Buchung der
E-Mail: dl@versicherungspaket.de                                     Reise erfolgen. Versichert sind dann alle Reisen de-
                                                                     ren Beginn bei Vertragsbeginn noch mindestens 30
                                                                     Tage in der Zukunft liegt. Bei Buchungen ab 29 Tage
Ihr Kontakt im Schadenfall                                           vor Reiseantritt ist die Reiseversicherung sofort (am
TravelProtect GmbH                                                   Tag der Reisebuchung) abzuschließen.
Alfred - Nobel - Str. 20
97080 Würzburg
Tel.: 0931 304298-04                                                 Paar: Als Paar gelten zwei Erwachsene (unabhängig
E-Mail: schaden@travelprotect.de                                     vom Wohnsitz).
                                                                     Familie: Als Familie gelten bis zu zwei Erwachsene
                                                                     und in der Versicherungspolice genannte Kinder bis
                                                                     zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Es muss kein
                                                                     gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

                                                                     Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt ein
                                                                     Jahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils
                                                                     um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens einen
                                                                     Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs-
                                                                     jahres in Textform (z.B. Brief, E-Mail) gekündigt wird.
                                                                      Erreichen der Altersgrenze 65 Jahre: Erreicht eine
                                                                     versicherte Person die Altersgrenze von 65 Jahren
                                                                     während der Laufzeit des Vertrages, fällt die Prämie
                                                                     ab 65 Jahren bei der folgenden Verlängerung des
                                                                     Vertrages um ein weiteres Jahr an.

Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2019 JV Plus | Stand 01.04.2020                                        Seite 1
TMG Travel Card Jahresversicherung Plus

Allgemeine Bedingungen für die TravelProtect Reise-                   A (Allgemeine Bestimmungen)
versicherung der Bayerischen Beamten Versicherung
AG (im Folgenden kurz die Bayerische genannt). Die
Regelungen gelten für alle Reiseversicherungen der                    Artikel 1. Wer ist versicherte Person?
Bayerischen.                                                          Sie sind versicherte Person, wenn Sie im Versiche-
                                                                      rungsschein namentlich genannt sind oder zum dort
                                                                      beschriebenen Personenkreis gehören.
Inhaltsverzeichnis
                                                                      Artikel 2. Wer kann Versicherungsnehmer sein?
A (Allgemeine Bestimmungen)                                           2.1. Versicherungsnehmer kann sein, wer einen
                                                                      gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
Hier finden Sie insbesondere Erläuterungen zu Ab-
                                                                      eine vertragliche Erklärung in Deutschland vornimmt.
schlussfristen, dem versicherten Personenkreis, zur
Prämienzahlung und allgemeine Bestimmungen zum                        2.2. Die Voraussetzungen sind auf unser Ver-
Versicherungsumfang, sowie allgemeine Hinweise,                       langen nachzuweisen. Sind diese nicht gegeben,
die Sie im Schadenfall beachten müssen.                               kommt ein Versicherungsvertrag, trotz Prämienzah-
                                                                      lung, nicht zustande.

B (Besonderer Teil)                                                   Artikel 3. Was passiert, wenn eine Altersgrenze
                                                                      erreicht wird?
I) Reiserücktrittversicherung (inkl. Rei-                             3.1. Hat ein versichertes Kind (Familientarif) wäh-
seabbruchschutz)                                                      rend der Vertragslaufzeit das 21. Lebensjahr vollen-
                                                                      det (= 21. Geburtstag), so endet der Versicherungs-
II) Reisegepäckversicherung                                           schutz mit Ende des Versicherungsjahres.
Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der                    3.2. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich
versicherten Leistungen und der versicherten Ereig-                   nach dem Alter der ältesten versicherten Person.
nisse.                                                                Hat der Versicherungsnehmer oder eine versi-
                                                                      cherte Person während der Vertragslaufzeit das
                                                                      65. Lebensjahr vollendet (= 65. Geburtstag), besteht
C (Glossar)
                                                                      der Versicherungsschutz bis zum Ende des Versi-
Hier finden Sie Erläuterungen zu einzelnen Begriffen                  cherungsjahres. Für das darauffolgende Versiche-
aus den Abschnitten A und B.                                          rungsjahr wird die Prämienhöhe neu berechnet.
                                                                      Hierauf und auf das damit verbundene Sonderkün-
                                                                      digungsrecht weisen wir Sie spätestens 6 Wochen
In den Wichtigen Verbraucherinformationen finden                      vor Ende des Versicherungsjahres ausdrücklich
Sie Informationen zum Widerrufsrecht und zu Be-                       hin. Wird der Vertrag nicht gekündigt, ist mit Beginn
schwerdemöglichkeiten.                                                des neuen Versicherungsjahres die dann geltende
                                                                      Prämie für Ihren neuen Tarif zu zahlen.

In den DSGVO Informtionen für Kunden der Baye-                        3.3. Hat eine der versicherten Personen während
rischen, finden Sie Hinweisen und Informationen zur                   der Vertragslaufzeit das 80. Lebensjahr vollendet (=
Datenverarbeitung.                                                    80. Geburtstag) besteht der Versicherungsschutz bis
                                                                      zum Ende des Versicherungsjahres unverändert
                                                                      weiter. Danach endet der Versicherungsschutz auto-
                                                                      matisch mit Ende des Versicherungsjahres.

                                                                      Artikel 4. Für welche Reisen gilt der Versiche-
                                                                      rungsschutz?
                                                                      4.1. Versichert sind alle Ihre Reisen, die Sie welt-
                                                                      weit innerhalb eines Versicherungsjahres unter-
                                                                      nehmen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen | T Reise 2019 JV Plus | Stand 01.04.2020                                         Seite 2
TMG Travel Card Jahresversicherung Plus

4.2. Dauert die einzelne Reise länger als 52 Tage,                    5.4. Der Versicherungsschutz verlängert sich über
endet der Versicherungsschutz in der Auslandreise-                    das planmäßige Ende hinaus, wenn Sie Ihre Reise
krankenversicherung, der Reisegepäckversicherung                      aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben,
und im Reiseabbruchschutz mit Ende des Tages 52                       nicht wie geplant beenden können.
der Reise. Eine Reise im Sinn der Bedingungen liegt
vor, wenn:                                                            Artikel 6. Wie ist die Vertragslaufzeit? Wie kann
     der Zielort mindestens 50 km von Ihrem                          der Vertrag beendet werden?
    Wohn-/ Abreiseort entfernt ist.                                   6.1. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Der
     sie mindestens ein gebuchtes Transportmit-                      Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um
    tel oder eine gebuchte Unterkunft beinhaltet.                     ein weiteres Jahr, wenn dem Versicherer oder dem
                                                                      Versicherungsnehmer nicht einen Monat vor Ablauf
     diese innerhalb des Versicherungszeitrau-
                                                                      des Versicherungsjahres eine Kündigung in Text-
    mes stattfindet.
                                                                      form zugeht.
     Fahrten und Gänge zwischen Ihrem Wohn-
    ort und Ihrer Arbeitsstätte, sowie berufliche                     6.2. Tritt ein Versicherungsfall ein, können sowohl
    Außendiensttätigkeiten gelten nicht als Reise.                    der Versicherungsnehmer, als auch der Versi-
                                                                      cherer den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist bis
4.3. Ihre Reise kann auch aus mehreren Baustei-                       einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen
nen bestehen. Eine Reise ist erst mit Rückkehr zum                    über die Entschädigung zulässig. Der Versiche-
Heimatort beendet.                                                    rungsnehmer kann mit sofortiger Wirkung oder zu
4.4. Endet das Versicherungsjahr während der                          einem späteren Zeitpunkt, spätestens zum Ablauf
Reise, besteht Versicherungsschutz nur fort, wenn                     des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Der
der Vertrag ungekündigt ist.                                          Versicherer kann mit einer Frist von einem Monat
                                                                      kündigen.
Artikel 5. Wann beginnt und wann endet der Ver-
sicherungsschutz?                                                      Artikel 7. Wann ist die Prämie zu zahlen? Was
                                                                       müssen Sie beachten?
Beginn ist der in Ihrer Versicherungspolice ausgewie-
sen Versicherungsbeginn.                                              7.1. Die erste oder einmalige Prämie ist sofort
                                                                      nach Beginn des Versicherungsvertrages fällig. Sie
5.1.   Reiserücktrittversicherung                                     ist mit Erhalt des Versicherungsscheines im Last-
       a. Sie haben die Reise nach Versicherungs-                     schriftverfahren zu zahlen. Die Zahlung ist rechtzei-
       beginn gebucht? Ihr Versicherungsschutz be-                    tig, wenn wir die Prämie zum Fälligkeitstag abbuchen
       ginnt bei Reisen, die innerhalb der Vertragslauf-              können und der Kontoinhaber einem berechtigten
       zeit gebucht wurden, mit der Reisebuchung.                     Einzug nicht widerspricht.
       b. Sie haben Ihre Reise vor Vertragsab-                        7.2. Wird die Erstprämie oder Einmalprämie nicht
       schluss gebucht? Es besteht Versicherungs-                     rechtzeitig bezahlt, kann der Versicherer, solange die
       schutz, sofern zwischen Versicherungsbeginn                    Zahlung nicht erfolgt ist, vom Versicherungsvertrag
       und Reiseantritt noch mindestens 30 Tage lie-                  zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Versiche-
       gen. Für Reisebuchungen, bei denen zwischen                    rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten
       Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Ta-                     hat. Ist die Erst- oder Einmalprämie bei Eintritt des
       gen liegen, besteht Versicherungsschutz, wenn                  Versicherungsfalls nicht gezahlt, ist der Versicherer
       der Versicherungsvertrag mit sofortigem Ver-                   nicht zur Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn
       sicherungsbeginn am Tag der Reisebuchung                       der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht
       erfolgt.                                                       zu vertreten hat.
5.2. Bei den übrigen Versicherungsbausteinen und                      7.3. Die Folgeprämien sind zum Beginn des
Sparten beginnt Ihr Versicherungsschutz mit Antritt                   vereinbarten Prämienzeitraumes fällig und werden,
der Reise.                                                            wenn nicht anders vereinbart, vom Konto des Versi-
5.3. Ihr Versicherungsschutz endet mit dem verein-                    cherungsnehmers abgebucht. Kann die Folgeprä-
barten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit Beendigung                    mie zu diesem Termin nicht abgebucht werden, oder
der versicherten Reise.                                               wird die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der

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Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zah-                         cherungsnehmer kann dann den Versicherungsver-
lungsfrist in Textform von mindestens zwei Wochen                     trag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum
setzen.Diese Zahlungsaufforderung ist nur wirksam,                    Zeitpunkt der Wirksamkeit der vorgenannten Ände-
wenn der Versicherer darin die rückständigen Beträ-                   rung kündigen. Die Änderung wird wirksam, wenn
ge der Prämie einzeln beziffert.                                      der Versicherungsnehmer das Versicherungsver-
                                                                      hältnis nicht fristgemäß kündigt. Die Kündigungs-
7.4. Tritt nach Ablauf der Frist ein Versicherungs-
                                                                      möglichkeit besteht für den Versicherungsnehmer
fall ein, ist der Versicherer von der Leistungspflicht
                                                                      nicht, sofern sich lediglich die Versicherungssteuer
befreit.
                                                                      erhöht. Zur Wahrung der vorgenannten Frist durch
7.5. Der Versicherer kann den Vertrag fristlos kün-                   den Versicherungsnehmer genügt die rechtzeitige
digen, wenn der Versicherungsnehmer nach Ablauf                       Absendung.
der Frist noch mit der Zahlung in Verzug ist. Wird die
Zahlung des angemahnten Betrags innerhalb eines                       Artikel 9. In welchen Fällen besteht für Sie kein
Monats nach Wirksamkeit der Kündigung nachge-                         Versicherungsschutz?
holt, entfällt die Kündigung und der Vertrag besteht                  9.1. Es besteht kein Versicherungsschutz bei
fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem                        Schäden durch:
Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten
                                                                            a. Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnah-
sind, besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                            men
 Artikel 8. Wann ändert der Versicherer die Beiträ-                         b. Kernenergie oder sonstige ionisierende
 ge und die Versicherungsbedingungen?                                       Strahlung
8.1. Der Versicherer ist berechtigt, den Versiche-                          c. Maßnahmen der Staatsgewalt (z.B. Be-
rungsbeitrag (Prämie) mit Wirkung ab Beginn der                             schlagnahmung, Sperrung des öffentlichen
nächsten Versicherungsperiode ohne Änderung des                             Verkehrs, Einreiseverweigerung)
Umfangs des Versicherungsschutzes einseitig anzu-                           d. Einsatz von CBRN-Waffen
passen, soweit der Versicherungsvertrag zum Ände-                           e. Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereig-
rungszeitpunkt für den Versicherer ordentlich kündbar                       nisse, innere Unruhe
ist. Bei einer Erhöhung des Beitrags darf der neue
Beitrag den zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung für                    9.2. Befinden Sie sich in einem Land, in dem
Neuverträge mit gleichem Deckungsumfang gelten-                       überraschend eines dieser Ereignisse ausbricht?
den Beitragssatz nicht übersteigen. Es gilt Abs. 8.2.                 Dann haben Sie für die ersten 14 Tage nach Beginn
                                                                      des jeweiligen Ereignisses Versicherungsschutz.
8.2. Der Versicherer ist berechtigt, die Versi-                       Diese Erweiterung gilt nicht, wenn Sie aktiv an einem
cherungsbedingungen mit Wirkung ab Beginn der                         dieser Ereignisse teilnehmen. Sie haben keinen Ver-
nächsten Versicherungsperiode zu ändern, wenn                         sicherungsschutz bei Reisen in ein Gebiet, für das
dies der Umstellung der Versicherungsbedingungen                      zum Zeitpunkt Ihrer Einreise eine Reisewarnung des
auf die zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit vom Versi-                    Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutsch-
cherer im Neugeschäft verwendeten Bedingungen                         land ausgesprochen ist.
dient und der Versicherungsvertrag zum Änderungs-
zeitpunkt für den Versicherungsnehmer ordentlich                      9.3. Für Schäden, die von Ihnen vorsätzlich herbei-
kündbar ist. Die angepassten Versicherungsbedin-                      geführt wurden.
gungen werden dem Versicherungsnehmer unter                           9.4. Expeditionen sind, sofern nicht anders verein-
Kenntlichmachung der Unterschiede zum bisherigen                      bart, nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Vertragsinhalt schriftlich bekannt gegeben und erläu-
tert.                                                                 9.5. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn
                                                                      Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
8.3. Der Versicherer unterrichtet den Versiche-                       Embargos der Europäischen Union oder der Bundes-
rungsnehmer rechtzeitig, mindestens einen Monat                       republik Deutschland, die auf die Vertragsparteien
vor deren Wirksamkeit, über eine Beitragserhöhung                     direkt anwendbar sind, dem Versicherungsschutz
nach Abs. 8.1 oder einer Bedingungsänderung nach                      entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-,
Abs. 8.2 und weist diesen auf sein Kündigungsrecht                    Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die
und die Folgen der Nichtausübung hin. Der Versi-                      durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen

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werden, soweit diese nicht europäischen oder deut-                    Anspruch begründen, Kenntnis hatten oder ohne
schen Rechtsvorschriften entgegenstehen.                              grobe Fahrlässigkeit hätten Kenntnis haben müssen.
                                                                      Wenn Sie Ihre Ansprüche bei uns angezeigt haben,
9.6. Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den im
                                                                      ist die Verjährung so lange gehemmt, bis Ihnen un-
jeweiligen Besonderen Teil genannten Ausschlüssen.
                                                                      sere Entscheidung zugegangen ist.
Artikel 10. Was müssen Sie im Schadenfall unbe-
                                                                      Artikel 12. Wann und in welcher Höhe erhalten
dingt unternehmen (Obliegenheiten)?
                                                                      Sie Ihre Entschädigung?
Sie sind verpflichtet:
                                                                      12.1. Haben wir unsere Leistungspflicht festgestellt,
10.1. alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten                     zahlen wir die Entschädigung innerhalb von zwei
führen könnte (Schadensminderungspflicht).                            Wochen an Sie aus. Die Erstattung erfolgt aus-
                                                                      schließlich per Überweisung auf das Konto eines
10.2. uns den Schaden unverzüglich anzuzeigen.
                                                                      Kreditinstitutes.
10.3. uns das Schadenereignis und die Folgen
                                                                      12.2. Für die Reiserücktrittversicherung gilt: Ist die
wahrheitsgemäß zu schildern.
                                                                      Versicherungssumme (versicherter Reisepreis) bei
10.4. uns jede zumutbare Untersuchung über die                        Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als der Rei-
Ursache und die Höhe des Schadens und über den                        sepreis (Unterversicherung) können wir den Scha-
Umfang unserer Leistungspflicht zu ermöglichen.                       den nur anteilig nach dem Verhältnis der Versiche-
10.5. uns jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge-                    rungssumme zum Reisepreis ersetzen.
mäß zu erteilen.
                                                                      Artikel 13. Was gilt, wenn Sie Ersatzansprüche
10.6. uns das Schadenereignis durch geeignete                         gegen Dritte haben?
Nachweise zu belegen. Zum Nachweis haben Sie                          13.1. Ist im Versicherungsfall ein Dritter ersatzpflich-
die Originalrechnungen und -belege einzureichen                       tig? Dann gehen diese Ansprüche auf uns über, so-
und gegebenenfalls die Ärzte von der Schweige-                        weit wir den Schaden ersetzen und Ihnen hierdurch
pflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis der Daten                   kein Nachteil entsteht.
für die Beurteilung unserer Leistungspflicht oder
unseres Leistungsumfangs erforderlich ist.                            13.2. Sie sind verpflichtet, die Ersatzansprüche
                                                                      nach Abs.13.1 an uns abzutreten, sofern wir Sie
Artikel 11. Wann verlieren Sie den Anspruch auf                       entschädigen.
Versicherungsleistung durch Obliegenheitsver-                         13.3. Stehen Ihnen Ersatzansprüche aus ande-
letzung und Verjährung?                                               ren privatrechtlichen Versicherungsverträgen oder
11.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn                   vom Sozialversicherungsträger zu, dann geht die
Sie die oben genannten Obliegenheiten vorsätzlich                     Leistungspflicht des anderweitigen Vertrags diesem
verletzen. Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir                  Vertrag vor. Dies gilt auch, wenn der andere Vertrag
berechtigt, die Leistung in einem Umfang zu kürzen,                   ebenfalls eine solche (Subsidiaritäts-) Klausel bein-
welcher der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.                    haltet. Wenn Sie den Versicherungsfall unter Vorlage
Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Oblie-                     von Originalbelegen bei uns melden, treten wir in
genheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.                       Vorleistung.
11.2. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
                                                                      Artikel 14. Welche Form gilt für die Abgabe von
Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung
                                                                      Willenserklärungen oder Anzeigen?
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
sicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den                  Anzeigen und Willenserklärungen bedürfen der Text-
Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht,                   form (Brief, Fax, E-Mail), soweit nicht ausdrücklich
wenn Sie arglistig gehandelt haben.                                   etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt für den Versi-
                                                                      cherungsnehmer und uns.
11.3. Ihr Anspruch auf Versicherungsleistung ver-
jährt nach drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit
dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch
entstanden ist und Sie von den Umständen, die den

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     Artikel 15. Welches Gericht ist zuständig und                    3.   Welche Ereignisse sind versichert?
     welches Recht wird angewandt?
                                                                           Medizinische Ereignisse:
     15.1. Sie können zwischen dem Gerichtsstand
                                                                           3.1. unerwartet schwere Erkrankung
     München, oder dem Ort in Deutschland, an welchem
     Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder                          a. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn
     Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, wählen.                                sie nach Versicherungsbeginn oder bei beste-
                                                                                 hendem Versicherungsvertrag nach Buchung
     15.2. Es gilt deutsches Recht, soweit internationales                       der Reise erstmals auftritt.
     Recht nicht entgegensteht.                                                  b. Eine physische Erkrankung gilt als
                                                                                 schwer, wenn die gesundheitliche Beeinträch-
     B (Besonderer Teil)                                                         tigung so stark ist, dass die Reise nicht wie ge-
                                                                                 plant durchgeführt werden kann.
                                                                                 c. Eine psychische Erkrankung gilt dann
I.   Reiserücktrittversicherung                                                  als schwer, wenn:
                                                                                       der gesetzliche oder private Kran-
1.   Welche Versicherungsbausteine sind enthalten?                                    kenversicherungsträger eine ambulante
     1.1. Reiserücktrittversicherung                                                  Psychotherapie genehmigt, oder
     Im Rahmen der Reiserücktrittversicherung bekom-                                   sie durch Attest eines Facharztes für
     men Sie Kosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise stor-                              Psychiatrie nachgewiesen wird, oder
     nieren oder umbuchen müssen. Außerdem werden                                      eine stationäre Behandlung erfolgt
     über diesen Baustein Kosten für einen verspäteten                           d. Eine Erkrankung eines nicht mitreisenden
     Reiseantritt und die Umbuchung eines Doppelzim-                             Verwandten ist schwer, wenn Ihre Anwesen-
     mers in ein Einzelzimmer erstattet.                                         heit vor Ort erforderlich ist
     1.2.    Reiseabbruchschutz                                            3.2. unerwartete Verschlechterungen bereits be-
     Im Rahmen des Reiseabbruchschutz bekommen Sie                         stehender Erkrankungen, wenn in den letzten sechs
     Kosten erstattet, wenn ein Abbruch der Reise erfol-                   Monaten vor Reisebuchung keine Behandlung dieser
     gen muss, oder Sie Ihren Aufenthalt außerplanmäßig                    Erkrankung erfolgt ist. Nicht als Behandlung zählen
     verlängern müssen, oder Sie eine Rundreise unter-                     Kontrolluntersuchungen.
     brechen müssen.                                                       3.3.      Tod
     1.3.    Verspätungsschutz                                             3.4.      schwere Unfallverletzung
     Im Rahmen des Verspätungsschutzes bekommen                            3.5.      Eintritt einer Schwangerschaft
     Sie Mehr- und Verpflegungskosten erstattet, wenn
     Sie aufgrund der Verspätung eines öffentlichen Ver-                   3.6.      Unverträglichkeit von Impfungen
     kehrsmittels oder eines Unfalls Ihres KFZ ein ge-                     3.7. Bruch von Prothesen bzw. unerwartete
     buchtes Anschlussverkehrsmittel verpassen.                            Lockerung von implantierten Gelenken
2.   Wer kann einen Versicherungsfall auslösen?                            3.8. Termin zur Spende von Organen oder Gewe-
     Versichert ist, wenn eines der unter Abs. 3 genannten                 ben (z. B. Knochenmark)
     Ereignisse eine der folgenden Personen betrifft eine:                 3.9.      Termin für eine Transplantation
     2.1.    Versicherte Person
                                                                           Berufliche oder schulische Ereignisse:
     2.2.    Risikoperson                                                  3.10. Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender
             Verwandte                                                    Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten, betriebs-
             Betreuungspersonen                                           bedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch
                                                                           den Arbeitgeber
             mitreisende Personen
                                                                           3.11. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses ein-
                                                                           schließlich Arbeitsplatzwechsel

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3.12. Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung                    Verspätung:
ist: Sie oder eine bei uns versicherte Risikoperson                   3.21. Sie versäumen ein gebuchtes und versicher-
ist für einen Zeitraum von mindesten drei aufein-                     tes Anschlussverkehrsmittel wegen Verspätung eines
anderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter                        öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei
Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der                          Stunden
monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der
Kurzarbeit um mind. 35% verringern.                                   3.22. Sie versäumen ein gebuchtes und versicher-
                                                                      tes Anschlussverkehrsmittel wegen eines Verkehrs-
3.13. Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes,                      unfalls Ihres KFZ (bzw. eines Firmen- oder Leasing-
des Freiwilligen Sozialen Jahres, des Freiwilligen                    fahrzeuges, welches Sie privat nutzen dürfen)
Ökologischen Jahres
                                                                4.    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein,
3.14. Wiederholung von nicht bestandenen Prü-                         damit die Versicherungsleistungen erbracht
fungen an einer Schule/Universität, die wiederholt                    werden?
werden müssen, um eine Verlängerung des Schul-
                                                                      Sie erhalten die unter Abs. 5 aufgeführte Leistung,
besuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/
                                                                      wenn alle folgenden Voraussetzungen während der
Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist,
                                                                      Dauer des Versicherungsschutzes erfüllt sind:
dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht
bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin                      4.1. Das versicherte Ereignis tritt vor der Stornie-
für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versi-                 rung ein und betrifft Sie oder eine Risikoperson
cherte Reisezeit fällt
                                                                      4.2. Bei Abschluss der Versicherung war mit die-
3.15. Nichtversetzung eines Schülers, wenn sich um                    sem Ereignis nicht zu rechnen
eine Schul- oder Klassenreise handelt
                                                                      4.3. Sie haben die Reise storniert oder abgebro-
Weitere Ereignisse:                                                   chen, weil dieses Ereignis eingetreten ist
3.16. Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feu-                      4.4. Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zumutbar
er, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftat                    oder möglich, Ihre Reise planmäßig durchzuführen
eines Dritten (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der
                                                                5.    Welche Kosten werden übernommen?
Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage
und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.                      Reiserücktrittversicherung
Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer                    5.1. Was ist versichert, wenn Sie eine Reise
mitreisenden Risikoperson am Schadenort ist erfor-                    stornieren? Sofern nachfolgend keine abweichende
derlich, um den Schaden festzustellen                                 Summe genannt ist, erstatten wir Ihnen insgesamt
3.17. Gerichtliche Ladung einer versicherten Per-                     maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme:
son, sofern das zuständige Gericht einer Verschie-                          a. die nachweislich vertraglich geschuldeten
bung des Termins, aufgrund der gebuchten Reise                              Stornokosten.
nicht zustimmt                                                              b. zusätzliche Reisevermittlungsentgelte
3.18. Einreichung der Scheidungsklage einer ver-                            bis zu 100 EUR pro Person und Versicherungs-
sicherten Person (bei einvernehmlicher Trennung,                            fall, sofern diese bei Buchung vertraglich mit
der dementsprechende Antrag) beim zuständigen                               dem Reisevermittler vereinbart wurden.
Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise                             c. Gebühren zur Erteilung eines Visums bis
der betroffenen Ehepartner                                                  100 EUR pro Person und Versicherungsfall,
                                                                            sofern die Visaausgabestelle das Visum erteilt
3.19. Diebstahl von Reisedokumenten, die für die
                                                                            hat.
Ausreise erforderlich sind, sofern diese in der bis
zur Abreise verbleibenden Zeit nachweislich nicht                     5.2. Sie müssen Ihre Reise verspätet antreten?
wiederbeschafft werden können                                         Wir erstatten insgesamt maximal bis zur Höhe der
                                                                      Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung
3.20. Unerwartete und schwere Erkrankung, schwe-
                                                                      der Reise angefallen wären (maximal jedoch bis zur
re Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod
                                                                      Höhe der Versicherungssumme):
eines zur Reise angemeldeten Hundes oder einer
zur Reise angemeldeten Katze                                                a. zusätzlich entstandene Anreisekosten. Die

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       neue Anreise muss der Art und Qualität des ur-                 erstattet.
       sprünglich gebuchten Verkehrsmittels entspre-
                                                                      5.8. Auf Grund eines Feuers oder Elementarer-
       chen.
                                                                      eignisses am Urlaubsort können Sie Ihre Reise
       b. anteilige Reisepreise nicht genutzter Rei-                  nicht planmäßig beenden? Wir erstatten die Mehr-
       seleistungen. Dies gilt nicht für die Kosten der               kosten der versicherten Person für die außer-
       ursprünglichen Anreise.                                        planmäßige Rückreise sofern dies mitgebucht und
5.3. Sie müssen die Reise umbuchen? Dann                              versichert wurde. Des Weiteren übernehmen wir die
erstatten wir Ihnen die Umbuchungsgebühren.                           Kosten für den zwingend notwendigen, verlängerten
Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokos-                     Aufenthalt am Urlaubsort. Die Kosten werden nach
ten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise                     gleicher Art und Qualität der ursprünglich gebuch-
angefallen wären (maximal jedoch bis zur Höhe der                     ten und versicherten Reiseleistung erstattet. Die
Versicherungssumme).                                                  Leistung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
                                                                      Versicherungssumme, höchstens jedoch 4.000 EUR
5.4. Sie müssen ein Doppelzimmer zum Einzel-                          je Versicherungsfall, begrenzt.
zimmer umbuchen? Sie haben mit einer bei uns ver-
sicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht,                      Verspätungsschutz
und diese Person muss die Reise nun stornieren? In                    5.9. Wir übernehmen die nachweislich entstande-
diesem Fall erstatten wir Ihnen den Einzelzimmer-                     nen Mehrkosten der Reise nach Art und Qualität der
zuschlag. Wir leisten höchstens bis zur Höhe der                      ursprünglich gebuchten Reisekosten bis zu 1.000
Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung                      EUR je Versicherungsfall.
der Reise angefallen wären (maximal jedoch bis zur
Höhe der Versicherungssumme).                                         5.10. Wir beteiligen uns an notwendigen und ange-
                                                                      messenen Aufwendungen (Verpflegung und Unter-
Reiseabbruch                                                          kunft) bis 150 EUR pro Versicherungsfall.
5.5. Sie müssen Ihre Reise vorzeitig beenden?
                                                                6.    Welche Ereignisse sind nicht versichert?
Wir erstatten Ihnen die nachweislich entstandenen
zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Quali-                      6.1. Psychische Reaktion auf:
tät der gebuchten und versicherten Reise, sofern                           a. ein Kriegsereignis, innere Unruhen, einen
An- und Abreise mitgebucht und versichert wurden.                          Terrorakt oder ein Flugunglück.
Maximal wird jedoch bis zur Höhe der Versiche-                             b. die Befürchtung von Kriegsereignissen, in-
rungssumme erstattet.                                                      neren Unruhen oder Terrorakten.
Außerdem erstatten wir den anteiligen Reisepreis
der gebuchten und nicht genutzten versicherten                        6.2.   Suchterkrankungen
Reiseleistungen vor Ort. Sofern sich die Kosten für                   6.3. Bestehende Erkrankungen, die letztmalig in-
einzelne Reiseleistungen (z.B. Pauschalreise) nicht                   nerhalb der letzten sechs Monate vor Reisebuchung
nachweisen lassen, erstatten wir die Kosten für die                   behandelt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die
nicht genutzten Tage nach folgender Formel: Anzahl                    Erkrankung bei üblichem Verlauf zum Reisezeitpunkt
der nicht genutzten Reisetage / ursprüngliche Anzahl                  hätte ausgeheilt sein sollen.
der Reisetage x Reisepreis = Kostenersatz.                            6.4. Reiseunfähigkeit aus medizinischen Gründen,
5.6. Eine versicherte Person oder eine mit-                           wenn diese auf Verlust, Beschädigung oder Erneue-
reisende können nicht wie geplant zurückreisen                        rung medizinischer Hilfsmittel beruht (z.B. Sehhilfen,
(Verlängerung der Reise)? Wir übernehmen die                          orthopädische Anfertigungen)
zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten
                                                                7.    Welche Kosten werden nicht übernommen
Person bis max. 750 EUR. Sofern eine stationäre
Behandlung erfolgt bis max. 1.500 EUR.                                7.1. Storno-Entgelte und sonstige Bearbeitungsge-
                                                                      bühren, die vom Reisevermittler/Reiseunternehmen
5.7. Sie müssen eine Rundreise unterbrechen?                          erst in Folge der Reisestornierung erhoben werden.
Wir erstatten die Nachreisekosten zum Wieder-
anschluss an die Reisegruppe, bis zur Höhe der                        7.2. Gebühren oder der Verlust von Nutzungsrech-
noch nicht genutzten Reiseleistungen. Maximal                         ten bei Time-Sharing-Vermittlung.
wird jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme

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     7.3.   Abschussprämien bei Jagdreisen.                                9.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere
                                                                           Leistung entsprechend der Schwere des Verschul-
8.   Was müssen Sie im Schadenfall beachten? Wel-                          dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass
     che Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des                        Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt
     Versicherungsfalls?                                                   haben.
     8.1. Sie sind verpflichtet, Ihre Reise unverzüglich
     zu stornieren oder umzubuchen um die Kosten mög-                      9.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
     lichst niedrig zu halten. Ist ein versichertes Ereignis               Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung
     eingetreten, müssen Sie deshalb unverzüglich; spä-                    weder für den Eintritt, die Feststellung des Versi-
     testens jedoch, bevor sich die Stornokosten erhö-                     cherungsfalles noch für die Feststellung oder den
     hen, stornieren. Dies gilt auch bei Erkrankungen, die                 Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht
     bei üblichem Heilungsverlauf bis zum Reisezeitpunkt                   bei Arglist.
     ausgeheilt sein sollten. Wir unterstützen Sie über              10. Wie hoch muss die Versicherungssumme ge-
     unseren Telefonservice bei der Entscheidung, ob und                 wählt werden?
     wann Sie Ihre Reise stornieren sollten.                             10.1. Die Versicherungssumme pro versicherte
     8.2. Um Ihren Versicherungsfall bearbeiten zu kön-                  Reise muss Ihrem vereinbarten Reisepreis inklusive
     nen, benötigen wir die folgenden Unterlagen:                        Reisevermittlungsentgelt entsprechen.
           a. die ausgefüllte Schadenanzeige                               10.2. Was passiert, wenn Sie eine zu niedrige Versi-
           b. die Buchungsunterlagen                                       cherungssumme wählen? Ist bei Eintritt des Versi-
           c. die originalen Stornierungsrechnungen so-                    cherungsfalls die Versicherungssumme niedriger
           wie den Nachweis, dass diese gezahlt wurden.                    als der Reisepreis der betroffenen Reise, liegt eine
           Im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung,                   Unterversicherung vor. Wir entschädigen Sie dann
           eines Ferienhauses, eines Mietwagens, ei-                       nur anteilig (im Verhältnis der Versicherungssumme
           nes Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei                        zum Reisepreis).
           Bootscharter muss eine Bestätigung des Ver-               11. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
           mieters darüber eingereicht werden, dass das                  Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt
           Objekt nicht weitervermietet werden konnte                    haben, werden die anerkannten Kosten nicht in voller
           d. bei medizinischen Gründen ist eine ärztli-                 Höhe übernommen. Sie tragen dann einen Teil des
           che Bescheinigung mit Diagnose und Behand-                    Schadens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20 % der er-
           lungsdaten vorzulegen. Bitte beachten Sie,                    stattungsfähigen Kosten; mindestens aber 25 EUR je
           dass die Ereignisse nur nachgewiesen werden                   Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als
           können, wenn ein Arzt Sie unmittelbar vor der                 Maximalerstattung festgelegt sind.
           Stornierung oder Umbuchung persönlich unter-
           sucht hat. Bei Tod eine Sterbeurkunde                     II. Reisegepäckversicherung
           e. alle weiteren versicherten Ereignisse müs-
           sen Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen               1.    Was ist versichert?
           nachweisen.                                                     Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen
     Im Einzelfall können wir Sie auffordern, uns eine Be-                 Reisebedarfs der versicherten Person, einschließ-
     scheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, die Behand-                  lich Geschenke und Reiseandenken, die auf der Rei-
     lungshistorie (Krankenblatt, Patientenquittung) oder                  se erworben wurden.
     ein fachärztliches Attest einzureichen. Wir können Sie          2.    Wann besteht Versicherungsschutz für mitge-
     auch auffordern, Ihre Reiseunfähigkeit durch ein fach-                führtes Reisegepäck?
     ärztliches Gutachten überprüfen zu lassen.                            Wir leisten Entschädigung, wenn mitgeführtes Reise-
9.   Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-                        gepäck während der Reise abhandenkommt, zerstört
     heiten?                                                               oder beschädigt wird, durch:
     9.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn                           a. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räu-
     Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet-                         berische Erpressung, vorsätzliche Sachbe-
     zen.                                                                         schädigung durch Dritte.

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            b. Unfall, bei dem das Transportmittel zu                      6.1. Motorgetriebene Land-, Luft- und Wasserfahr-
            Schaden kommt.                                                 zeuge einschließlich Zubehör und Motoren.
            c. Feuer und Elementarereignisse.                              6.2. Fahrräder, Inline-Skates, Hängegleiter und
3.   Wann besteht Versicherungsschutz für aufgege-                         Gleitschirme, Segelsurfgeräte und Wintersportgerä-
     benes Reisegepäck?                                                    te, Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände ein-
                                                                           schließlich deren Zubehör.
     Wir leisten Entschädigung, wenn aufgegebenes Rei-
     segepäck abhanden kommt, zerstört oder beschädigt                     6.3. Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und
     wird. Sofern es sich in Gewahrsam eines Beförde-                      Dokumente aller Art; Ausweispapiere sind jedoch
     rungsunternehmen, eines Beherbergungsbetriebes                        versichert (vgl. Abs.6.4).
     oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
                                                                           6.4. Sachen mit überwiegendem Kunst- oder Lieb-
4.   Was passiert wenn mein Reisegepäck verspätet                          haberwert.
     ankommt?
                                                                           6.5. Mobiltelefone (Handys/Smartphones), EDV-
     Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde nicht fristge-                     Geräte (Laptops, Notebooks, Palm, mobile Navi-
     recht befördert und erreicht den Bestimmungsort                       gationssysteme etc.), sonstige Geräte der Unter-
     mind. 12 Std nach der versicherten Person. Dann                       haltungs- und Kommunikationselektronik, jeweils
     erstatten wir Ihre Auslagen für Ersatzkäufe, die not-                 einschließlich Zubehör, Datenträger und Software.
     wendig sind, um die Reise fortzuführen, bis max. 250
     EUR.                                                                  6.6. Kontaktlinsen, Brillen, Prothesen, Zahnspan-
                                                                           gen und Hilfsmittel jeder Art.
5.   In welcher Höhe wird entschädigt?
                                                                           6.7. Sachen, die üblicherweise nur zu beruflichen
     Sofern nachfolgend keine abweichende Summe ge-
                                                                           Zwecken mitgeführt werden.
     nannt ist, entschädigen wir Sie bis insgesamt maxi-
     mal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden                      6.8. Schäden, die durch die natürliche oder man-
     Fällen:                                                               gelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen,
                                                                           Abnutzung oder Verschleiß verursacht werden.
     5.1. Für zerstörte oder abhandengekommene Sa-
     chen erstatten wir den Zeitwert.                                      6.9. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-
                                                                           oder Stehenlassen.
     5.2. Für beschädigte Sachen werden notwendige
     Reparaturkosten, höchstens jedoch der Zeitwert                        6.10. Schäden, die während des Zeltens oder
     übernommen.                                                           Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes
                                                                           eintreten.
     5.3. Den Materialwert von Filmen, Bild-, Ton- und
     Datenträgern.                                                         6.11. Vermögensfolgeschäden werden nicht ersetzt.
     5.4. Die amtlichen Gebühren für die Wiederbe-                   7.    Was ist nur eingeschränkt versichert?
     schaffung von Personalausweisen, Reisepässen,                         7.1. Nicht motorisierte Falt- und Schlauchboote so-
     Kraftfahrzeugpapieren und sonstigen Ausweispapie-                     wie andere nicht in Abs. 6 genannte Sportgeräte und
     ren.                                                                  deren jeweiliges Zubehör sind nur dann versichert,
     5.5.   Die Höchstentschädigung beträgt für:                           solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem
                                                                           Gebrauch befinden.
            a. Schmucksachen und Sachen aus Edel-
            metall, Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate                  7.2. Schmucksachen und Sachen aus Edelmetall,
            einschließlich Zubehör je Versicherungsfall                    Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich
            maximal 50% der vereinbarten Versicherungs-                    des jeweiligen Zubehörs sind im Gepäck, das zur
            summe.                                                         Beförderung aufgegeben ist und sich in abgestellten
            b. Geschenke und Reiseandenken, die auf                        Fahrzeugen sowie deren Anhängern befinden, nicht
            der versicherten Reise erworben wurden, je                     versichert.
            Versicherungsfall 10% der Versicherungssum-                    7.3. Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate
            me                                                             einschließlich Zubehör sind bis zu der in Abs. 5
6.   Was ist nicht versichert?                                             genannten Entschädigungsgrenze, jedoch dann
                                                                           mitversichert, wenn sie in persönlichem Gewahrsam

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     sicher verwahrt mitgeführt werden, einem Beher-                       das Beförderungsunternehmen nach der Entde-
     bergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben                            ckung unverzüglich, unter Einhaltung der jeweiligen
     sind, bestimmungsgemäß getragen oder benutzt                          Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben
     werden, in einem ordnungsgemäß verschlossenen                         Tagen, schriftlich über den Schaden zu informieren
     Raum eines Gebäudes oder eines Passagierschiffes                      und aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und
     verwahrt sind oder sich in einer bewachten Gardero-                   zu bescheinigen.
     be befinden. Pelze, Video-, Film- und Fotoapparate
                                                                           9.4. Die versicherte Person ist verpflichtet, Schä-
     einschließlich Zubehör sind auch dann versichert,
                                                                           den nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern,
     wenn sie in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht
                                                                           insbesondere Ersatzansprüche gegen Dritte (z.B.
     einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunter-
                                                                           Bahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft) form- und
     nehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben
                                                                           fristgerecht geltend zu machen oder auf andere Wei-
     sind.
                                                                           se sicherzustellen, den Schadenfall unverzüglich
     7.4. Schmucksachen sowie Sachen aus Edelmetall                        bei uns anzuzeigen und Weisungen der Bayerischen
     sind bis zu der in Abs. 5 genannten Entschädigungs-                   zu beachten.
     grenze mitversichert, wenn sie in persönlichem Ge-
                                                                     10. Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
     wahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden, einem
                                                                         heiten?
     Beherbergungsbetrieb zur Aufbewahrung übergeben
     sind, bestimmungsgemäß getragen oder benutzt                        10.1. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn
     werden oder in einem ordnungsgemäß verschlosse-                     Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet-
     nen Raum eines Gebäudes oder eines Passagier-                       zen.
     schiffes verwahrt und außerdem in einem Safe oder                     10.2. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere
     einem anderen ortsfesten, verschlossenen Behältnis                    Leistung entsprechend der Schwere des Verschul-
     untergebracht sind.                                                   dens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass
     7.5. Reisegepäck – außer die in Abs. 7.2 und 7.3                      Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt
     sowie die in Abs. 6 genannten Sachen – ist in einem                   haben.
     unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeug gegen Dieb-                     10.3. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn
     stahl, Einbruchdiebstahl sowie vorsätzliche Sachbe-                   Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung
     schädigung durch Dritte (s. Abs.2) nur versichert, so-                weder für den Eintritt oder die Feststellung des Ver-
     lange sich die Sachen in einem fest umschlossenen                     sicherungsfalles noch für die Feststellung oder den
     und durch Sicherheitsschloss gesicherten Innenraum                    Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht
     (z. B. Kajüte) des Wassersportfahrzeuges befinden.                    bei Arglist.
8.   Was passiert, wenn Sie eine zu niedrige Versi-                  11. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
     cherungssumme wählen?
                                                                         Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt
     Ist die Versicherungssumme niedriger als der Zeit-                  haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr
     wert des versicherten Reisegepäcks (Versicherungs-                  Eigenanteil beträgt 100 EUR je versicherten Fall. Dies
     wert), zahlen wir in Folge der Unterversicherung nur                gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstat-
     nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum                      tung festgelegt sind.
     Versicherungswert (Unterversicherung).
9.   Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt
     des Versicherungsfalls?                                               C (Glossar 2019)
     9.1. Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemei-
                                                                           Abbruch der Reise:
     nen Bestimmungen beachten.
                                                                           Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn Sie den Auf-
     9.2. Schäden an aufgegebenem Reisegepäck                              enthalt außerplanmäßig endgültig beenden und nach
     müssen dem Beförderungsunternehmen oder Be-                           Hause zurückreisen müssen.
     herbergungsbetrieb unverzüglich gemeldet werden.
     Hierüber ist eine Bescheinigung des betreffenden                      Antritt der Reise/Reiseantritt:
     Unternehmens einzureichen.                                            Im Rahmen der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-
                                                                           versicherung ist die Reise angetreten, wenn Sie Ihre
     9.3.   Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist

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erste gebuchte Reiseleistung in Anspruch nehmen.                             ven und/oder palliativen Zweck.
Arbeitsplatzwechsel:                                                         b. Sie sind schulmedizinisch anerkannt und
                                                                             angemessen.
Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer
sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeit-                         c. Die medizinische Diagnose und/oder die
geber auflöst und ein neues Arbeitsverhältnis be-                            verschriebene Behandlung müssen mit allge-
ginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens                           mein akzeptierten medizinischen Verfahren
zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.                                         übereinstimmen. Nicht medizinisch notwendig
                                                                             sind insbesondere Behandlungen, die Sie ge-
Arbeitsverhältnis:                                                           gen ärztlichen Rat vornehmen lassen.
Arbeitsverhältnis bezeichnet das, durch einen Ar-
                                                                      2.     Medizinische Leistungen oder Versorgungen
beitsvertrag geregelte, sozialversicherungspflichtige
                                                                      müssen medizinisch notwendig und angemessen
Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeit-
                                                                      sein. Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Punkte
geber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die
                                                                      erfüllt sind:
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit
                                                                              a. Sie sind erforderlich, um Ihren Zustand,
einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden.
                                                                              Ihre Erkrankung oder Verletzung zu diagnosti-
Sie müssen zumindest auf eine Dauer von einem Jahr
                                                                              zieren oder zu behandeln.
angelegt sein.
                                                                              b. Die Beschwerden, die Diagnose und die
Ausland:                                                                      Behandlung stimmen mit der zugrundeliegen-
Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land,                        den Erkrankung überein.
in dem Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt haben.                               c. Sie stellen eine angemessene Art und Stu-
Auswärtiges Amt:                                                              fe der medizinischen Versorgung dar.
Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Aus-                               d. Sie werden über einen angemessenen Be-
landsvertretungen den Auswärtigen Dienst. Das Aus-                            handlungszeitraum hinweg erbracht.
wärtige Amt veröffentlicht umfangreiche Informatio-                   Mitreisende Personen:
nen zu allen Staaten der Welt (Beispiel: Reise- und Si
                                                                      Sie haben Ihre Reise auf einer Buchungsbestätigung
cherheitshinweise;Reisewarnungen).
                                                                      für maximal sechs andere Personen (davon maximal
Betreuungspersonen:                                                   vier Erwachsene) gebucht? Dann können zusätzlich
Betreuungspersonen sind Diejenigen, die Ihre mitrei-                  Ihre Mitreisenden sowie deren Verwandte einen Ver-
senden oder nicht mitreisenden minderjährigen Kin-                    sicherungsfall auslösen. Diese Begrenzung gilt nicht
der oder pflegebedürftigen Verwandten offiziell be-                   für mitreisende versicherte Personen im Familientarif.
treuen.                                                               Öffentliche Verkehrsmittel:
Elementarereignisse:                                                  Öffentliche Verkehrsmittel sind alle für die öffentliche
Elementarereignisse sind: Explosion; Sturm; Hagel;                    Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder
Blitzschlag; Hochwasser; Überschwemmung; Lawi-                        Wasserfahrzeuge, die einem festen Fahrplan folgen.
nen; Vulkanausbruch; Erdbeben; Erdrutsch.                             Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transport-
                                                                      mittel, die im Rahmen von Rundfahrten/ Rundflügen
Kontrolluntersuchungen:                                               verkehren; Mietwagen; Taxis; Kreuzfahrtschiffe.
Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchge-
führte medizinische Untersuchungen. Sie werden                        Reiseleistungen:
durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Pa-                       Als Reiseleistungen gelten beispielsweise gebuchte
tienten festzustellen; Beispiel: Messung des Blutzu-                  Hotelzimmer; Ferienwohnung; Wohnmobil; Haus-
ckerspiegels bei Diabeteserkrankung.                                  boot; gecharterte Yacht; Flug; Schiffs-, Bus- oder
                                                                      Bahnfahrten.
Medizinisch notwendig:
                                                                      Reisepreis:
1.    Behandlungen und diagnostische Verfahren
sind nur versichert, wenn sie alle folgenden Voraus-                  Summe aller vor Reiseantritt gebuchter/reservierter
setzungen erfüllen:                                                   Reiseleistungen (unabhängigvon der Höhe der Stor-
      a. Sie dienen einem diagnostischen, kurati-                     nierungskosten).

Allgemeine Versicherungsbedingungen | TC Reise 2019 JV Plus | Stand 01.04.2020                                         Seite 12
TMG Travel Card Jahresversicherung Plus

Reisevermittlungsentgelt:                                             Unverzüglich:
Reisevermittlungsentgelte sind dem Reisevermittler                    Ohne schuldhaftes Zögern.
von der versicherten Person geschuldete Vermitt-
lungsentgelte, sofern diese bereits zum Zeitpunkt der                 Urlaubsort:
Buchung der Reise vertraglich vereinbart, geschuldet                  Als Urlaubsort gelten alle Orte einer Reise, an wel-
und in Rechnung gestellt wurden.                                      chen Sie einen Aufenthalt gebucht haben. Urlaubs-
                                                                      orte sind als politische Gemeinden einschließlich ei-
Risikoperson:
                                                                      nes Umkreises von 100 km zu verstehen. Zusätzlich
    Verwandte
                                                                      erfasst sind alle Verbindungsstrecken zwischen den
    Betreuungspersonen                                               Urlaubsorten und zurück zu Ihrem Heimatort.
    mitreisende Personen
                                                                      versicherte Person:
Schule/Universität:                                                   Ist eine im Versicherungsschein namentlich genannte
Als Schulen gelten:                                                   versicherte Person.
     Alle Bildungseinrichtungen, die dazu geeig-                     Versicherungsjahr:
    net sind, die gesetzliche Schulpflicht zu erfüllen.
                                                                      Als Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von genau ei-
     Bildungseinrichtungen, die zu folgenden Ab-                     nem Jahr zu verstehen. Das Versicherungsjahr be-
    schlüssen führen: Qualifizierender Hauptschulab-                  ginnt immer mit dem Abschluss der Versicherung.
    schluss; Mittlere Reife; Allgemeine Hochschulrei-
    fe; Fachbezogene Hochschulreife;                                  Versicherungsnehmer:
     sonstiger nach den jeweiligen Landesgeset-                      Versicherungsnehmer ist die Person, die mit uns ei-
    zen für schulische Bildung anerkannter Schulab-                   nen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Er ist
    schluss.                                                          nicht automatisch auch versicherte Person.
     Ausbildungsbegleitende Schulen.                                 Verwandte/r:
     Schulen, in welchen ein weiterer von den                        Sind folgende Angehörige einer versicherten Per-
    Industrie- und Handelskammern oder den                            son bzw. ihrer Ehe-/Lebenspartner:
    Handwerkskammern anerkannter Titel erworben                           Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefähr-
    werden kann; Beispiel: Meistertitel.                                 te in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft
                                                                          Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern;
Als Universität gelten:                                                  Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefel-
                                                                         tern; Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten;
Alle Fachhochschulen und Universitäten, an denen                         Onkel; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwie-
ein akademischer Abschluss erworben werden kann.                         gerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.
ständiger Wohnsitz:                                                   Zeitwert:
Als Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Le-                    Als Zeitwert gilt der Betrag, der allgemein erforderlich
bensverhältnisse einer natürlichen Person.                            ist, um neue Sachen gleicher Art und Qualität an Ih-
Stornokosten/vertraglich geschuldete Storno-                          rem ständigen Wohnort anzuschaffen, abzüglich ei-
kosten:                                                               nes dem Zustand der versicherten Sachen (Alter, Ab-
                                                                      nutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages.
Kosten, die Sie dem Leistungsträger (Beispiel: Rei-
severanstalter; Vermieter einer Ferienwohnung,
Vercharterer einer Yacht) schulden, wenn Sie Ihre
gebuchte Reise stornieren. Reisevermittlungsent-
gelte werfen gesondert betrachtet.
Umbuchungsgebühren:
Dies sind Gebühren die Ihr Veranstalter/Vertragspart-
ner fordert, weil Sie bei ihm Ihre Reise hinsichtlich des
Reiseziels bzw. Reisetermins umbuchen.

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Wichtige Verbraucherinformationen

Widerrufsrecht                                                       Verbraucherinformationen

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14                   Beginn des Versicherungsschutzes
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.                      Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche-
Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt, nach-              rungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den
dem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe-                     ersten oder einmaligen Beitrag gemäß der Zahlungs-
stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-                  aufforderung im Anschreiben zum Versicherungs-
rungsbedingungen, die weiteren Informationen nach                    schein rechtzeitig zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der
§ 7, Abs. 1 und 2 des VVG in Verbindung mit den §§                   Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht al-
1 bis 4 der VVGInformationspflichtenverordnung und                   les getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Ist
diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben.                  vereinbart, dass der Beitrag im Lastschrifteinzugsver-
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeiti-                fahren zu zahlen ist, gilt die Zahlung als rechtzeitig,
ge Absendung des Widerrufs.                                          wenn der Beitrag zu dem im Anschreiben zum Versi-
                                                                     cherungsschein genannten Termin für den Abruf des
Der Widerruf ist zu richten an:                                      Beitrags eingezogen werden kann und Sie einer be-
Bayerische Beamten Versicherung AG, Hausan-                          rechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte
schrift:                                                             der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns
Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Briefan-                       nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann
schrift:                                                             noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer
Postfach, 81732 München, Fax-Nummer: 089/67 87-                      schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt.
60 25
E-Mail: komposit-betrieb@diebayerische.de                            Vertragsdauer/Kündigung
                                                                     Der Vertrag wird zunächst für die im Versicherungs-
Widerrufsfolgen                                                      schein bzw. Nachtrag festgesetzte Zeit abgeschlos-
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versi-                  sen. Beträgt die Dauer des Vertrages mindestens ein
cherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die                   Jahr verlängert sich das Versicherungsverhältnis mit
Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der                 dem Ablauf der Vertragszeit um ein Jahr und weiter
Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Ver-                    von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn es nicht un-
sicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.                ter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist vor
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang                 dem jedesmaligen Ablauf von einem der beiden Teile
des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten. Die Er-              schriftlich gekündigt wird.
stattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüg-
lich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.                  Hauptgeschäftstätigkeit
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ende der                   Die Hauptgeschäftstätigkeit unserer Gesellschaft be-
Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge,                 steht in dem Betrieb des privaten Versicherungswe-
dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren                        sens in dem Bereich der Sachversicherungssparten
und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszuge-                     (Unfall-, Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und
ben sind.                                                            Schadenversicherung).

Besondere Hinweise                                                   Anwendbares Recht und Sprache
Ihr Widerrufsrecht ist erlischt, wenn der Vertrag auf                Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als                     Der Vertrag ist in deutscher Sprache abgefasst, die
auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Wi-              gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Spra-
derrufsrecht ausgeübt haben von beiden Seiten auf                    che.
Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wur-
de, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das                 Zuständiges Gericht
Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer                 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns
Laufzeit von weniger als einem Monat.                                bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach
                                                                     dem Sitz unserer Gesellschaft. Sind Sie eine natürli-
                                                                     che Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in
                                                                     dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren

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