Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess
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Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer Rechtsanwalt in Wien und Universitätsprofessor für Strafrecht an der JKU Linz Mag. Philip Marsch Rechtsanwalt in Wien Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess* 1. Einleitung gutachten eine notwendige – wenn auch nicht hinreichen- de – Bedingung für Fairness im Strafverfahren ist. Besonderes Fachwissen hat seit jeher im Alltag, in Wirt- schaft und Gesellschaft, so auch in der Justiz, einen hohen Die Zulassung von Privatgutachten war bereits eine Forde- Stellenwert. Es ist die (Fach-)Meinung von Experten, die rung des 1. Österreichischen StrafverteidgerInnentages, den Ausgang von Prozessen, welcher Natur auch immer, der im März 2003 in Wien stattfand.3 Immerhin findet sich oftmals in entscheidender Weise determinieren. im kurz vor Jahresende 2017 vorgelegten Regierungspro- gramm der neu angelobten Koalitionsregierung die Ankün- Landläufig werden staatsanwaltlich oder gerichtlich be- digung einiger legislativer Neuerungen.4 stellte Sachverständige als „die heimlichen Richter“ titu- liert. Der mit Amt und Würde ausgestattete Richter ist auf Zur Begrifflichkeit: Die Autoren verwenden hier die in der ihr spezielles Fachwissen angewiesen, diesem geradezu Judikatur und Literatur gebräuchlichen Begriffe. Tatsäch- „ausgeliefert“, und muss es oftmals (mangels eigenen lich erscheint der Begriff „Gutachten der Verteidigung“ Fachwissens) ungeprüft übernehmen. In einer aufgeklär- für das von Beschuldigtenseite eingebrachte Privatgutach- ten, demokratisch-rechtsstaatlich verfassten Gemein- ten passender, da er sprachlich von höherer Förmlichkeit schaft kann das nicht gewollt sein. und größerem Selbstbewusstsein zeugt.5 Privatgutachten können naturgemäß auch von Opfer- und Privatbeteiligten- Wo Macht ist, da besteht die Gefahr des Missbrauchs seite vorgelegt werden. derselben. Auch Sachverständigengutachten sind daher (Qualitäts-)Kontrollen zu unterwerfen. Denklogisch kann nur eine ebenfalls mit Fachwissen ausgestattete andere 2. Der Sachverständige und das Sachverständigen- Person ein Sachverständigengutachten methodengerecht gutachten nach der StPO kritisch hinterfragen. Privatsachverständige sind in der Re- 2.1. Der Sachverständige, der Sachverständigen- gel jene „Instanz“, die einen Diskurs auf Augenhöhe mit befund und das Sachverständigengutachten einem Sachverständigen und seinem Sachverständigen- gutachten zu leisten vermögen – im Interesse der materi- Grundlage und Ausgangspunkt für die Beurteilung des ellen Wahrheit, deren Feststellung in einem Strafverfahren Werts eines Privatgutachtens ist das Konzept des staats- neben der Ausmessung einer gerechten Sanktion im Ver- anwaltlich oder gerichtlich bestellten Sachverständigen urteilungsfall oberste Prozessmaxime ist. nach § 125 Z 1 StPO. Demnach ist Sachverständiger „eine Person, die auf Grund besonderen Fachwissens in der Der Satz, die StPO kenne keinen Privatsachverständigen,1 Lage ist, beweiserhebliche Tatsachen festzustellen (Be- liest sich vor diesem Hintergrund wie ein programmati- fundaufnahme) oder aus diesen rechtsrelevante Schlüsse scher Hilferuf. Der Umgang der ständigen Rechtsprechung zu ziehen und sie zu begründen (Gutachtenserstattung)“. mit Sachverständigengutachten ist nicht erst seit kurzer Ein Sachverständiger ist nach § 126 Abs 1 StPO zu be- Zeit Gegenstand heftiger Kontroversen.2 stellen, „wenn für Ermittlungen oder für Beweisaufnahmen Im vorliegenden Beitrag wird der Wert des Privatgutach- besonderes Fachwissen erforderlich ist, über welches die tens anhand der ständigen Rechtsprechung und einer Strafverfolgungsbehörden durch ihre Organe, besondere kritischen Erörterung derselben dargestellt. Zunächst wird Einrichtungen oder bei ihnen dauernd angestellte Personen eine Bestandsaufnahme unternommen. Die schon auf der nicht verfügen.“ Demgegenüber verfügen Staatsanwalt, Richter und Kriminalpolizei als Organwalter der Strafver- Grundlage des geltenden Rechts zahlreichen offenstehen- folgungsbehörden und Gerichte nur über Allgemeinwissen den Möglichkeiten, Privatsachverständige und Privatgut- sowie strafrechtliches und kriminalistisches Fachwissen. achten als wirksames Instrument der materiellen Wahr- heitsfindung und Verteidigung einzusetzen, werden in der Die Bestellung zum Sachverständigen vermittelt keine Folge aufgezeigt und methodengerecht begründet. Dabei Stellung als gerichtliches Organ; der Sachverständige wir die Ansicht vertreten, dass die Zulassung von Privat- gilt als persönliches Beweismittel – ähnlich einem (sach- * Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die schriftliche Fassung des am 18. 1. 2018 beim vom Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs veranstalteten Internationalen Seminar „Bauwesen für Sachverständige und Juris- ten“ vom erstgenannten Autor gehaltenen Vortrags. 2 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 1/2018
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess verständigen) Zeugen.6 Wesentliche Konsequenz daraus ger aus fachlichen als aus Gründen mangelnder Kapazität ist aus Sicht des Sachverständigen und der Verfahrens- gleichsam an Sachverständige auslagert. beteiligten wohl die unmittelbare persönliche Haftung des Zu unterscheiden ist zwischen der Bestellung des Sach- Sachverständigen ohne Mediatisierung durch das Amts- verständigen und dem Gutachtensauftrag. Letzterer ge- haftungsgesetz.7 hört thematisch zum Themenkreis „Beweisführung bzw In seiner Tätigkeit ist der Sachverständige frei in der Aus- -antrag“, Erstere ist in § 126 Abs 3 und 5 StPO besonders wahl von Methodik und Modus. Befund und Gutachten geregelt:14 sind aber gemäß § 127 Abs 2 StPO stets nach bestem Stößt die Staatsanwaltschaft an ihre fachlichen Grenzen, Wissen und Gewissen sowie lege artis, also nach dem bestellt sie einen Sachverständigen mittels Beschlusses. Stand der Wissenschaft, der Kunst oder des Gewerbes zu Der Beschuldigte kann jedenfalls binnen 14 Tagen ab Zu- erstatten.8 stellung des Beschlusses Die StPO trennt in der Tätigkeit des Sachverständigen ● den Sachverständige wegen Befangenheit oder bei scharf zwischen der Feststellung von Tatsachen (Sach- verständigenbefund) und dem Ziehen von Schlüssen Vorliegen begründeter Zweifel an seiner Sachkunde (Sachverständigengutachten). Diese Unterscheidung ablehnen bzw einen Antrag auf Enthebung stellen (ge- ist auch für den Einsatz von Privatsachverständigen von gebenenfalls mit einem Vorschlag für eine besser qua- höchster Bedeutung.9 lifizierte Person) – bei späterem Hervorkommen dieser Umstände binnen 14 Tage ab Kenntnis; Der OGH bringt es auf den Punkt: Als Sachverständigen- gutachten im Sinne der StPO ist „zu beurteilen, wenn es ● die Beweisaufnahme durch das Gericht verlangen und von einem bestellten und beeideten Sachverständigen in die Bestellung einer anderen besser qualifizierten Per- einer bestimmten Strafsache unparteiisch, wahrheitsge- son zum Sachverständige vorschlagen. mäß und unter Kontrolle des Gerichtes kraft seiner beson- Der Beschuldigte hat bloß ein Vorschlagsrecht. Dies ver- deren Fachkenntnisse Umstände und Erfahrungstatsachen mittelt kein Recht auf die Bestellung der vorgeschlagenen bekundet, die für das Verfahren von Bedeutung sind“.10 Person zum (neuen) Sachverständigen.15 An dieser Stelle sind die Wirtschaftsexperten der Wirt- Im Falle der gerichtlichen Beweisaufnahme führt das Ge- schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) richt den Sachverständigenbeweis, das heißt, es bestellt anzuführen, deren Tätigkeit in der Praxis eine immer eine Person zum Sachverständigen und erteilt über Antrag größere Bedeutung erfährt: Der WKStA stehen gemäß der Staatsanwaltschaft und/oder des Beschuldigten den § 2a Abs 5 Staatsanwaltsgesetz iVm § 2 Abs 5a Justiz- Gutachtensauftrag. betreuungsagentur-Gesetz zumindest fünf Experten aus dem Finanz- und Wirtschaftsbereich „für die Bearbeitung Beim Antrag handelt es sich zwar um einen Beweisan- komplexer oder besonders umfangreicher Ermittlungsver- trag nach § 55 StPO, dieser unterliegt jedoch den gelo- fahren“ zur Verfügung. Die Wirtschaftsexperten stehen der ckerten Voraussetzungen nach § 104 Abs 1 StPO.16 Bei WKStA zur Seite, indem sie insbesondere Berichte und gerichtlicher Führung des Sachverständigenbeweises im Analysen erstellen und bei Einvernahmen, Hausdurch- Ermittlungsverfahren stehen einander Staatsanwaltschaft suchungen und der Kommunikation und Antragstellung und Beschuldigter im Hinblick auf den Sachverständigen- im Zusammenhang mit (externen) Sachverständigen beweis als gleichberechtigte Verfahrensbeteiligte gegen- unterstützen. Die Wirtschaftsexperten sind Organe der über – und beide können hier Erkundungsbeweise führen Justiz(betreuungsagentur).11 Ihre Berichte sind nach § 252 (solange deren Zweck nicht in der Verfahrensverzögerung Abs 2 StPO in der Hauptverhandlung zu verlesen.12 gelegen ist).17 Es liegt in der Hand des Beschuldigten, dies durch entsprechende Antragstellung zu erwirken. Mit die- Die StPO regelt die Beweisführung mittels Sachverstän- ser Verzichtslösung sollte der Kritik am Ungleichgewicht diger jeweils in Abhängigkeit vom Verfahrensstadium. zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung beim Sach- verständigenbeweis – zumindest formal – begegnet wer- 2.2. Der Sachverständige im Ermittlungsverfahren den.18 Im Ermittlungsverfahren erfolgt die Bestellung des Sach- Die oben bezeichneten Verfahrensrechte des Beschul- verständigen durch die Staatsanwaltschaft. Die Staatsan- digten gelten nicht beim Einsatz von Wirtschaftsexperten waltschaft kann den Sachverständigen zur Beantwortung seitens der WKStA. Mangels unmittelbar anwendbarer Re- konkreter fachlicher Fragen einsetzen oder ihm gemäß gelungen betreffend Bestellung, Befangenheit und fachli- § 103 Abs 2 StPO breite(re) Themenkomplexe zur faktisch che Qualifikation und inhaltliche bzw methodische Qualität weitgehend selbständigen Ermittlungen von Verdachts- können Beschuldigte derzeit nur versuchen, allfällige Ein- momenten übertragen. Hierbei handelt es sich um einen wände gegen einen Wirtschaftsexperten im Wege eines Erkundungsbeweis bzw eine Erkundungsbeweisfüh- Einspruchs wegen Rechtsverletzung geltend zu machen. rung seitens der Staatsanwaltschaft.13 Insbesondere in In manchen Fällen kann auch ein Beweisantrag in Rich- komplexen Wirtschaftsstrafsachen entsteht bisweilen der tung Bestellung eines externen Sachverständigen sinnvoll Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen weni- sein. Beides aber zumeist erst im Nachhinein: Der Einsatz HEFT 1/2018 SACHVERSTÄNDIGE 3
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess eines Wirtschaftsexperten und seine Arbeitsergebnisse Auf Grundlage gerichtlicher Bestellung und gerichtlichen gelangen dem Beschuldigten regelmäßig erst nachträglich Auftrags erstattet der Sachverständige Befund und Gut- zur Kenntnis. Kritik an den Ergebnissen der Wirtschaftsex- achten. Der Befund ist nach § 252 Abs 2 StPO zwingend perten wird diesen seitens der WKStA – nach den Erfah- zu verlesen, das Gutachten mündlich in der Hauptver- rungen der Autoren stets – zur Stellungnahme übermittelt. handlung vorzutragen bzw zu erörtern (wobei die Recht- Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens weist die StPO Pri- sprechung ausdrückliche Berufung auf das schriftlich er- vatsachverständigen keinerlei Rolle zu. Anders im Haupt- stattete Gutachten genügen lässt).26 verfahren. Der Inhalt des Gutachtens ist Gegenstand freier richter- licher Beweiswürdigung,27 die im kollegialgerichtlichen 2.3. Der Sachverständige im Hauptverfahren Verfahren nur unter formellen Gesichtspunkten mit Nich- tigkeitsbeschwerde angegriffen werden kann. Im Hauptverfahren erfolgen Auswahl und Bestellung des Sachverständigen durch das Gericht. Die Auswahl erfolgt Der Sachverständige erstattet sein Gutachten „unter Kon- nach § 126 StPO. Dem Angeklagten kommen somit diesel- trolle des Gerichtes“.28 Diese erschöpft sich jedoch in ei- ben Ablehnungs- und Vorschlagsrechte wie im Ermitt- ner formalen bzw Plausibilitätskontrolle betreffend lungsverfahren zu.19 Aus Gründen der Prozessökonomie Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit.29 Dieser Vor- wird zumeist der im Ermittlungsverfahren tätige Sachver- gang ist selbst wiederum Akt der richterlichen Beweiswür- ständige (wieder)bestellt.20 digung und als solcher im Kollegialgerichtsverfahren kaum anfechtbar.30 § 127 Abs 3 StPO definiert die formalen Män- War ursprünglich in § 126 Abs 4 StPO ausdrücklich fest- gel als: gehalten, dass „die Befangenheit eines Sachverständigen oder Dolmetschers nicht bloß mit der Begründung geltend ● Unbestimmtheit des Sachverständigenbefundes; gemacht werden [kann], dass er bereits im Ermittlungs- ● Widersprüchlichkeit oder sonstige Mangelhaftigkeit des verfahren tätig gewesen ist“, gilt dies nach Eingreifen des Sachverständigengutachtens; VfGH bzw des Gesetzgebers heute nur noch für den Dol- metscher.21 Dies bedeutet aber keinesfalls einen gleichsam ● Widersprechen der Sachverständigenbefunde oder automatischen Ausschluss des Sachverständigen des Er- Sachverständigengutachten zweier gerichtlich bestell- mittlungsverfahrens vom Hauptverfahren – mitnichten: Mit ter Sachverständiger. Blick auf seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren könnte der Sachverständige nur dann erfolgreich abgelehnt wer- Bei Vorliegen, Erkennen bzw Darlegung formaler Mängel den, wenn dieser „mit oder ohne Auftrag der Staatsanwalt- im Sinne des § 127 Abs 3 StPO hat das Gericht einen schaft Ermittlungen in Form eines Erkundungsbeweises Verbesserungsversuch zu unternehmen und den Sach- durchgeführt hat“, also funktional zum Organ der Ermitt- verständigen zur Ausräumung der Mängel zu befragen. lungsbehörden wurde.22 Die Verwendung des Konjunk- Scheitert der Verbesserungsversuch, ist von Amts wegen tivs ist der Rechtsprechung des OGH geschuldet, der nur oder auf begründeten (Beweis-)Antrag nach § 55 StPO31 dann einen Verstoß gegen die Waffengleichheit und damit ein weiterer Sachverständiger zu bestellen. einen Nichtigkeitsgrund zu erblicken vermag, wenn das Nach Erstattung von Befund und Gutachten kann der Sach- Erstgericht trotz Ablehnung am Ermittlungssachverstän- verständige nicht mehr wegen mangelnder fachlicher Qua- digen festhält „und sich das erkennende Gericht bei der lifikation abgelehnt bzw seine Enthebung beantragt wer- Feststellung entscheidender Tatsachen primär (also ohne den. Wenn sich eine allenfalls mangelnde Qualifikation des Kontrollbeweise) auf sein Gutachten stützt.“ 23 Im Ergebnis Sachverständigen also nicht in formalen Mängeln im Sinne kann das Erstgericht somit am Sachverständigen des Er- des § 127 Abs 3 StPO manifestiert, kann diese in diesem mittlungsverfahrens festhalten, wenn es nur Beweise zur Verfahrensstadium nicht mehr aufgegriffen werden.32 Beweiskraft des Sachverständigengutachtens aufnimmt und würdigt. Diese Rechtsprechung erntet – ebenso wie Anders als im Ermittlungsverfahren gibt die StPO dem Pri- ihr Beruhen auf einem fragwürdigen Rechtssatz des Evi- vatsachverständigen im Hauptverfahren eine besondere denzbüros des OGH – durchaus berechtigte Kritik.24 Rolle. Das Gericht bestellt also den Sachverständigen und legt den Gutachtensauftrag über Antrag der Parteien oder von 3. Einsatz von Privatsachverständigen de lege lata Amts wegen beschlussmäßig fest. Während die Staatsan- und im Rahmen der ständigen Rechtsprechung waltschaft im Ermittlungsverfahren ihren Sachverständi- gen im Sinne einer Erkundungsbeweisführung noch „ins 3.1. Vorbemerkung Blaue“ ermitteln lassen darf,25 unterliegt im Hauptverfahren Vorab ist festzuhalten: die Staatsanwaltschaft auch den strengen Anforderungen an einen Beweisantrag nach § 55 StPO (die gelockerten ● Der Privatsachverständige ist zweckmäßigerweise Voraussetzungen für den Sachverständigenbeweis nach stets vom Verteidiger zu beauftragen, niemals direkt § 104 Abs 1 StPO finden nur im Ermittlungsverfahren An- vom Beschuldigten. Nur dann gilt der Privatsachver- wendung). ständige als anwaltliche Hilfskraft und kann auf dieser 4 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 1/2018
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess Grundlage die Aussage notwendigenfalls verweigern mit besonderem Fachwissen. Mit Strafprozessrechtsände- (§ 157 Abs 2 StPO). rungsgesetz 2014, BGBl I 2014/71, sollte etwa durch die Novellierung des § 222 Abs 3 StPO „ausdrücklich im Ge- ● Der Nutzen der Verwendung von Privatgutachten als sogenannte Nebelgranaten wird regelmäßig über- setz zum Ausdruck gebracht werden, dass dem Beschul- schätzt; Gleiches gilt für mehr oder weniger offensicht- digten die Möglichkeit zukommt, einer Gegenäußerung zu liche Gefälligkeitsgutachten. Ein als unseriös erkanntes einer sich auf Befund und Gutachten eines Sachverstän- bzw wahrgenommenes Privatgutachten hat einen über digen stützenden Anklageschrift eine Stellungnahme samt das einzelne Verfahren hinausgehenden negativen sachkundiger Schlussfolgerungen einer Person mit beson- Wert. derem Fachwissen zur Begründung eines Beweisantrags anzuschließen, wodurch diese auch zum Inhalt des Aktes werden soll.“ 37 3.2. Der Privatsachverständige in der StPO Unbeeindruckt prophezeite Ratz, dass dem Privatgutach- Die StPO mag den Begriff des Privatsachverständigen ten durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 nicht kennen, das Konzept ist ihr jedoch keinesfalls fremd:33 keine höhere Bedeutung zuzumessen sein werde als zu- Einerseits bestehen für das Hauptverfahren ausdrückliche vor.38 Diese Ankündigung erwies sich als zutreffend, wie gesetzliche Regelungen für den Einsatz eines Privatgut- die aktuelle höchstgerichtliche Rechtsprechung zeigt.39 achtens sowie eines Privatsachverständigen, anderer- seits kann die Verteidigung mit prozessualer Präzision die Expertise eines Privatsachverständigen bei zahlreichen 3.3. Ermittlungsverfahren kritischen Verfahrensschritten rechtlich und/oder faktisch In §§ 91 bis 209b StPO, welche das Ermittlungsverfah- wirkungsvoll einsetzen. Nicht zuletzt gewährt die Recht- ren regeln, wird der Privatsachverständige nicht explizit sprechung dem Freigesprochenen Barauslagenersatz für erwähnt. Trotzdem kann ein Privatgutachten einen wert- die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung not- vollen Beitrag zur materiellen Wahrheitsfindung und wendigen Kosten des Privatsachverständigen.34 Verteidigung leisten: Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess hängt somit – neben der inhaltlichen Qualität, die hier voraus- ● Auch dem Verteidiger fehlen in der Regel das (außer- gesetzt wird – von seiner prozessual einwandfreien bzw rechtliche) Fachwissen und/oder die Kapazität zur Auf- strategisch-taktisch sinnvollen Verwendung ab. arbeitung des Sachverhalts. Die Unterstützung eines Privatsachverständigen hat bei der Aufarbeitung des Als Privatsachverständiger ist eine Person mit besonderem Sachverhalts für die Verteidigung oft einen enormen Fachwissen, welche nicht vom Gericht oder der Staatsan- Wert. Diese muss nicht zwingend in einem vom Privat- waltschaft hinzugezogen wird, zu verstehen.35 Zumeist sachverständigen auszufertigendes Privatgutachten bedient sich die Verteidigung eines oder mehrerer Privat- münden. Die Aufarbeitung kann auch die Grundlage für sachverständiger, bisweilen versuchen aber auch Privat- eine sachkundige schriftliche Stellungnahme der Ver- beteiligte, ihre zivilrechtlichen Ansprüche im Rahmen des teidigung sein. Adhäsionsverfahrens mit Privatgutachten zu untermauern. ● Beim in § 126 Abs 3 und 5 StPO geregelten Bestell- Die Haltung von Gesetz(geber) und Justiz gegenüber Pri- vorgang40 kann der Privatsachverständige einen wich- vatsachverständigen war die längste Zeit von Misstrauen tigen Beitrag leisten. Hier ist es nicht zwingend erfor- und Angst geprägt. Dabei wurden und werden einerseits derlich, dass der Privatsachverständige selbst in die mangelnde Unparteilichkeit des Privatsachverständi- Erscheinung tritt, da sich der Verteidiger die Erkennt- gen und die Gefahr von Gefälligkeitsgutachten ins Treffen nisse zu eigen machen und als eigenes Sachvorbrin- geführt, andererseits wehrt sich die Rechtsprechung hän- deringend gegen eine Aufgabe, mit der sie sich überfordert gen erstatten kann. Ein anerkannter Privatsachverstän- sieht: Wissenschaftliche oder sonst fachliche Auseinan- diger aus dem jeweiligen Fachgebiet kann Zweifel an dersetzungen sollen nicht in das Strafverfahren importiert der Sachkunde des bestellten Sachverständigen (in- oder dort gar ausgetragen werden. Dies würde den Rah- haltlich) erkennen und aufarbeiten sowie eine besser men jeder Hauptverhandlung sprengen. Ebenso pointiert qualifizierte Person vorschlagen und dies begründen wie eingänglich bringt es Ratz auf den Punkt: „Sachge- (es ist zulässig und empfiehlt sich zumeist, bloß die rechte Erörterung widerstreitender Sachverständigengut- bessere Eignung einer anderen Person darzulegen, achten kann zwar leicht verlangt, füglich aber kaum durch- ohne die Sachkunde des Sachverständigen in Frage gehalten werden.“ 36 Dabei übersieht Ratz jedoch, dass zu stellen).41 die StPO dies dem Richter bereits heute zumutet und ihm ● Die Staatsanwaltschaft unterliegt in ihren Ermittlungen dafür einen (weiteren) Sachverständigen zur Seite stellt dem Objektivitätsgrundsatz nach § 3 StPO. Führt die (§ 127 Abs 3 StPO). Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren den Sach- Der Gesetzgeber zeigte zuletzt eine deutliche Tendenz verständigenbeweis (und nicht das Gericht), konfron- zur Aufwertung des Privatsachverständigen bzw des tiert sie den Sachverständigen in der Praxis zumeist Privatgutachtens durch stärkere Beteiligung von Personen formlos mit einem Privatgutachten und fordert diesen HEFT 1/2018 SACHVERSTÄNDIGE 5
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess zur Stellungnahme auf.42 So auch beim Einsatz von aufgrund erheblicher Bedenken an der Richtigkeit ent- Wirtschaftsexperten. scheidender Tatsachen(feststellungen) nach § 281 Abs 1 Z 5a StPO begründen.48 Das Privatgutachten mag zwar ● Auch bei förmlicher bzw prozessordnungsgemäßer Kri- nach § 222 Abs 3 StPO zu den Akten genommen werden, tik am vorliegenden Sachverständigengutachten kann der Privatsachverständige beim Aufzeigen formaler es ist aber dennoch kein tauglicher Ansatzpunkt für erheb- Mängel im Sinne des § 127 Abs 3 StPO einen wertvol- liche Bedenken „aus den Akten“ im Sinne des § 281 Abs 1 len Beitrag leisten.43 Z 5a StPO: Das betrifft nur solche Aktenstücke, die auch prozessordnungsgemäß in die Hauptverhandlung hätten ● Wesentliche fachliche Unterstützung kann der Pri- eingeführt werden können.49 Gerade das verwehrt die vatsachverständige auch im Zusammenhang mit der Rechtsprechung dem Privatgutachten mit höchstgerichtli- Formulierung von Beweisanträgen nach § 55 StPO cher Autorität: Nach § 252 Abs 2 StPO sind zwar „Urkun- leisten, und zwar im Zusammenhang mit dem Antrag den und Schriftstücke anderer Art, die für die Sache von auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, der Bedeutung sind“, zu verlesen. Die Rechtsprechung stellt Bestellung und/oder der Enthebung des Sachverstän- sich aber beim Privatgutachten auf den Standpunkt, dass digen, dem konkreten Gutachtens- und/oder Gutach- dieses als prozessuales nullum eben auch keine Urkunde tensergänzungsauftrag sowie der förmlichen Kritik am und kein Schriftstück anderer Art darstellt.50 Sachverständigengutachten im Sinne des § 127 Abs 3 StPO. Der Einsatz von Privatsachverständigen und Privatgut- achten im Hauptverfahren hat sich vorerst noch an dieser Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Privat- Ausgangslage zu orientieren. US-amerikanische Kollegen sachverständige im Ermittlungsverfahren für die Strafver- nennen so etwas „uphill battle“. Es bleibt aber einiges an teidigung eine ebenso vielfältig wie eminent bedeutsame Raum für (präzisen) sinnvollen Einsatz: Rolle ausübt und sein Fachwissen in vielen Fällen unver- zichtbar ist. ● Der selbständige oder der im Privatgutachten enthalte- ne Befund des Privatsachverständigen kann in die 3.4. Hauptverfahren Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß eingeführt werden: Für das Gericht ist der Privatsachverständige Anders als im Ermittlungsverfahren misst die StPO dem mangels gerichtlicher Bestellung nichts anderes als Privatgutachten im Hauptverfahren vor allem im Zusam- ein (sachverständiger) Zeuge. Daher sind die von ihm menhang mit Beweisanträgen auch normativ Bedeutung gezogenen Schlüsse im Privatgutachten unbeachtlich, zu, wogegen sich die aktuelle höchstgerichtliche Recht- nicht aber seine Angaben zu seinen Wahrnehmun- sprechung geradezu händeringend wehrt: gen im Befund des Privatsachverständigen. Dieser § 258 Abs 1 Satz 1 StPO bestimmt: „Das Gericht hat in sei- ist zu verlesen. Der Privatsachverständige kann dazu ner Urteilsfällung nur auf das Rücksicht zu nehmen, was auch in der Hauptverhandlung befragt werden. Beides in der Hauptverhandlung vorgekommen ist.“ Beweismittel sind erörterungsbedürftige Beweisergebnisse, die als kommen in der Hauptverhandlung nur dann vor, wenn sie Ansatzpunkt(e) für eine Nichtigkeitsbeschwerde heran- prozessordnungsgemäß in die Verhandlung eingeführt gezogen werden können.51 wurden.44 Lässt das Gericht in seiner Urteilsfindung ein ● Der Verteidigung steht es frei, eine Verteidigungs- erhebliches (dergestalt vorgekommenes) Beweisergebnis schrift als Gegenäußerung zur Anklageschrift einzu- unberücksichtigt, begründet dies Nichtigkeit im Sinne von bringen. Seit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz Unvollständigkeit nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO und das Ur- 2014 weist § 222 Abs 3 StPO dem Privatsachverstän- teil kann erfolgreich bekämpft werden.45 dige und seinem Privatgutachten hier eine besondere Der Sachverständige trägt sein Sachverständigengutach- Rolle zu: „... stützt sich die Anklageschrift auf Befund ten in der Hauptverhandlung vor und erörtert dieses bzw und Gutachten eines Sachverständigen, so kann der wird dazu befragt, sein Sachverständigenbefund wird ver- Gegenäußerung eine Stellungnahme samt Schlussfol- lesen. Diese Beweisergebnisse kommen in der Hauptver- gerungen einer Person mit besonderem Fachwissen handlung somit vor und sind vom Gericht in seiner Ent- zur Begründung eines Beweisantrags ... angeschlos- scheidung zu berücksichtigen. sen werden.“ Der Wortlaut ist einigermaßen miss- Nicht so beim Privatsachverständigen: „Die Berücksichti- glückt, da er der Rechtsprechung ausreichend Raum gung von ‚Privatgutachten‘ ist dem Gesetz fremd ... Diese für das Festhalten an der strengen Judikaturlinie lässt: sind weder zu verlesen noch (außer im Fall des § 222 Abs 3 Die Norm sagt selbst, dass das Privatgutachten nach StPO) zu den Akten zu nehmen.“ 46 Nach dieser Auslegung § 222 Abs 3 StPO ausschließlich der Begründung von kann ein Privatgutachten niemals prozessordnungsgemäß Beweisanträgen dienen soll, was die Rechtsprechung in der Hauptverhandlung vorkommen. Somit ist es auch auch nur so gelten lässt.52 Ratz formuliert nicht unzu- nicht erörterungsbedürftig und für die Urteilsfindung und treffend, dass es „im Verfahren gar nicht vor[kommt]“, -begründung unbeachtlich.47 Auch kann das Privatgutach- weil es nicht Teil des Beweisverfahrens sei und so eben ten so niemals Grundlage für eine Urteilsnichtigkeit in der Hauptverhandlung nicht vorkomme.53 6 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 1/2018
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess Prozessual sinnvoll lässt sich das Privatgutachten hier 3.6. Kosten des Privatsachverständigen und somit einerseits (bloß) zur Begründung von Beweis- des Privatgutachtens anträgen,54 andererseits zur Einführung des Befun- Gemäß § 393a Abs 1 StPO sind dem Freigesprochenen des des Privatsachverständigen verwenden. – neben einem Pauschalbeitrag zu den Kosten der Ver- ● Auch im Hauptverfahren kann der Privatsachverstän- teidigung – auch die wirklich bestrittenen Barauslagen zu dige die Verteidigung im Zusammenhang mit dem (ge- ersetzen. Ausgehend von der aktuellen ständigen Recht- richtlichen) Bestellvorgang nach § 126 StPO unter- sprechung, welche das Privatgutachten als prozessuales stützen.55 nullum betrachtet, werden die Kosten für ein Privatgut- ● Gleiches gilt für Beweisanträge nach § 55 StPO.56 achten mangels Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als nicht ersatzfähig angesehen. Anders ● Einen wesentlichen Part kann der Privatsachverständi- die Beiziehung eines Privatsachverständigen zur Erörte- ge beim Aufzeigen formaler Mängel nach § 127 StPO rung des Sachverständigengutachtens nach § 249 Abs 3 einnehmen.57 Die Mängel sind aus dem Sachverstän- StPO: Ersatzfähig sind die Kosten der Beiziehung, wel- digengutachten selbst heraus zu argumentieren. Ein che neben der tatsächlichen Teilnahme an der Hauptver- bloßer Vergleich mit einem Privatgutachten, welches zu handlung auch den Aufwand für eine angemessene Vorbe- einem anderen Ergebnis kommt, ist keine prozessord- reitung des Privatsachverständigen umfassen.63 Inwieweit nungsgemäße Darlegung von Mängeln und damit auch die für die Beiziehung in der Hauptverhandlung vorberei- nicht erörterungsbedürftig.58 Prozessordnungsgemäß tend erstellten schriftlichen Unterlagen (= Privatgutachten) dargelegte Mängel dagegen schon.59 Teil dieser angemessenen Vorbereitung und damit erstat- So kann der Privatsachverständige auch einen wertvol- tungsfähig sind, ist noch nicht ausjudiziert. len Beitrag beim Ausarbeiten des (Beweis-)Antrags zur Bestellung eines zweiten Sachverständigen 4. Fazit der geübten Kritik am Status quo leisten. In diesem ist darzulegen, dass der Sachver- ständige die aufgezeigten formalen Mängel trotz Ver- Ein wesentliches Ziel des Strafverfahrens ist die Erfor- besserungsversuchs nicht sanieren konnte.60 schung der materiellen Wahrheit. Die prozessual zulässige ● Eine aktive Stellung kommt dem Privatsachverständi- Kontrolle des Sachverständigen und seines Sachverstän- gen nach § 249 Abs 3 StPO in der Fassung des Straf- digengutachtens erfolgt aber ausschließlich anhand for- prozessrechtsänderungsgesetzes 2014 zu: „Der Ange- maler Kriterien. Dieser erhebliche Widerspruch kann unse- klagte kann zur Befragung eines Sachverständigen eine res Erachtens nicht einfach mit Praktikabilitätserwägungen Person mit besonderem Fachwissen beiziehen, der ein abgetan werden. Sitz neben dem Verteidiger zu gestatten ist. Diese darf Es besteht ein massives Ungleichgewicht zwischen An- den Verteidiger bei der Fragestellung unterstützen oder klage und Verteidigung, welches über die Problematik der selbst Fragen zu Befund und Gutachten an den Sach- Doppelrolle des Sachverständigen im Ermittlungs- und verständigen stellen.“ Dieses (neuerdings) direkte Hauptverfahrens hinausgeht: Der WKStA etwa steht eine Fragerecht des Privatsachverständigen bietet das Gruppe von Wirtschaftsexperten zur Seite, welche diese Forum zur Darlegung formaler Mängel. Hier ist in enger insbesondere im Zusammenhang mit der Beweisführung Abstimmung mit der Verteidigung sicherzustellen, dass durch Sachverständige unterstützen. Ihre Stellungnahmen dies nicht in ein bloßes „Match“ zwischen Sachverstän- (samt Schlüssen) sind darüber hinaus zu verlesen und digem und Privatsachverständigem abdriftet, da der finden damit Eingang in die Entscheidungsfindung und bloße Austausch gegenteiliger Ergebnisse bzw Schlüs- Urteilsbegründung. Nicht so beim Beschuldigten bzw An- se nicht erörterungsbedürftig ist.61 Der Privatsachver- geklagten: Dieser kann Mängel des Sachverständigengut- ständige muss in seiner Befragung des Sachverständi- achtens ohne Hinzuziehung eines Privatsachverständigen gen daher (zumindest auch) danach trachten, formale oftmals gar nicht erkennen und damit auch nicht geltend Mängel des Sachverständigengutachtens im Sinne des machen.64 Die Kosten dafür hätte er aber – zumindest vor- § 127 Abs 3 StPO herauszuarbeiten. läufig – selbst zu tragen, was ohne entsprechende Rechts- schutzversicherung wohl für die wenigsten leistbar ist. Hier 3.5. Wiederaufnahme droht eine Zweiklassenjustiz. Wenn sich neue Tatsachen oder Beweismittel ergeben, kann dies Grundlage für die Wiederaufnahme eines Straf- 5. Der Sachverständige im Regierungsprogramm verfahrens nach § 352 StPO sein. Nach ganz herrschen- der Meinung kann ein Privatgutachten Grundlage für die Im Regierungsprogramm der vor Weihnachten angelobten Wiederaufnahme sein. Dies mit einer Einschränkung: neuen österreichischen Bundesregierung ist ein ambitio- Basiert das Privatgutachten auf einem Befund und einer niertes justizielles Reformvorhaben enthalten. Unter „Re- Stellungnahme, die bereits Grundlage des früheren Straf- formen im Strafrecht“ werden unter „Modernisierung des verfahrens waren, so liegt kein neues Beweismittel vor.62 Hauptverfahrens“ HEFT 1/2018 SACHVERSTÄNDIGE 7
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess ● „die Verpflichtung des bestellten Sachverständigen, beitet, denen sich der auf den Plan gerufene Gesetzgeber zu widerstreitenden Ergebnissen eines Privatsachver- in der Folge nicht verschließen kann. ständigengutachtens Stellung zu nehmen“, sowie die ● „gesetzliche Klarstellung, dass Sachverständige, die 6. Ausblick und Möglichkeiten als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft Befund oder Gut- achten erstellt haben, grundsätzlich nicht im Hauptver- Der Wert des Privatgutachtens wird in der Rechtspraxis fahren tätig sein dürfen“, auch auf der Grundlage des geltenden Rechts und der ständigen Rechtsprechung bedeutend unterschätzt. Sach- angekündigt.65 kundige Verteidigung vermag schon jetzt Privatsachver- Im Lichte der Analyse der aktuellen Rechtslage und der ständige gezielt im Interesse der materiellen Wahrheitsfin- dabei aufgezeigten Defizite sind unseres Erachtens beide dung und einer effektiven Strafverteidigung einzusetzen. In Vorhaben zu begrüßen. vielen Fällen ist dies unverzichtbar. Unter der weiteren Überschrift „Maßnahmen zur Verfah- Die Analyse der Rechtslage und die in diesem Beitrag rensoptimierung und -beschleunigung sowie zur Steige- praktizierte kritische Erörterung haben aufgezeigt, dass rung des Rechtsschutzes“ wird weiters ausgeführt: die aktuelle Judikatur nicht in Stein gemeißelt ist. Vielmehr besteht berechtigte Hoffnung, dass sich diese Rechtspre- „Einen sehr wichtigen Teil bei Verfahren nehmen auch chung bewegen wird. Sachverständige und Dolmetscher ein, daher ist es unab- dingbar, auch das Sachverständigen- und Dolmetscherwe- Nicht nur der Blick nach Deutschland70 macht deutlich, sen zu optimieren, um für alle Beteiligten Qualität, Fair- dass legislativer Handlungsbedarf besteht. Das Regie- ness und Schnelligkeit sicherzustellen. ... Evaluierung des rungsprogramm der neuen Koalition adressiert wichtige Sachverständigenwesens unter dem Aspekt der Verfah- Reformpunkte, die nicht beim Strafverfahren haltmachen, rensökonomie und der Unabhängigkeit ...“66 sondern das Sachverständigenwesen wirksam und auf der Höhe der Zeit reformiert wissen wollen. Die im Regierungs- Auch die Umsetzung dieser Ansinnen ist unseres Erach- program adressierten Reformnotwendigkeiten decken sich tens wünschenswert. Dabei sollten die nachstehend kon- weitgehend mit der in diesem Beitrag begründet dargeleg- kretisieren Überlegungen, welche Rolle dabei dem Haupt- te Kritik, die einen noch größeren Reformbedarf aufzeigt. verband der Gerichtssachverständigen zukommen könnte, Ausgangspunkt für die Entwicklung neuer Best-Practice- Eine der großen Herausforderungen der Zukunft wird für Modelle sein. den Gesetzgeber auch die Lösung der Frage sein, inwie- weit die Einholung von Privatgutachten im Wege der Ver- Im Justizkapitel des neuen Regierungsprogramms findet fahrenshilfe für wirtschaftlich bedürftige Personen möglich sich aber auch mit Bezug auf das zivilgerichtliche Verfah- gemacht werden soll. Mit dem unlängst im Beschwerde- ren und andere Verfahrenstypen folgende Ankündigung weg erstrittenen Barauslagenersatz an einen Freigespro- weiterer Reformvorhaben: chenen für die notwendigen Kosten der Beiziehung eines ● „Beschränkung der Aufträge an ein und denselben Privatsachverständigen ist ein erster wichtiger Schritt in Sachverständigen (z.B. Umsatzbegrenzung, ‚Abkühl- diese Richtung erfolgt. phase‘)“;67 Zu raschem Handeln aufgerufen ist aber nicht nur der Ge- ● „Forcierung behördeneigener Sachverständiger (WKS- setzgeber. Der Hauptverband der allgemein beeideten und tA-Modell)“;68 gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs, aber auch andere Interessenvereinigungen und gesetzliche ● „Bürokratieabbau und Reduktion von Vorschriften für Selbstverwaltungskörper sind aufgerufen, die Objektivität Unternehmen ... Verfahrensbeschleunigungen im UVP- des Privatsachverständigen im Interesse der Rechtspflege Gesetz ... Beschleunigung von Verfahren durch Erhö- abzusichern und die Qualität seines Gutachtens zu stärken. hung der Zahl an tatsächlich verfügbaren Sachverstän- digen durch koordinierte Anstrengungen von Bund und Konkret sei im Rahmen dieses internationalen Seminars Ländern sowie Stärkung der Ressourcen des Bundes- angeregt, dass die Standesregeln des Hauptverbandes verwaltungsgerichts (BVwG)“.69 der österreichischen Gerichtssachverständigen71 überar- beitet und ergänzt werden, soweit sie sich der Tätigkeit von So gesehen soll im Sachverständigenwesen beinahe Privatsachverständigen widmen. kein Stein auf dem anderen bleiben. Angesichts der enor- men Bedeutung des Sachverständigenwesens im Ge- Nach Punkt 1.2. der Standesregeln hat der als Privatgut- richtsalltag sollte der Hauptverband der Gerichtssachver- achter tätige Sachverständige schon jetzt „die Gegen- ständigen die Meinungsführerschaft nicht aus der Hand stände eines Augenscheins sorgfältig zu untersuchen, die geben, unter Einbindung seiner Mitglieder und Experten gemachten Wahrnehmungen aus Augenschein und Akten- pro-aktiv an die Sache herangehen und Vorschläge un- lage treu und vollständig anzugeben und den Befund und terbreiten. Eine entsprechend vorbereitete internationale das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und Konferenz in Kooperation mit universitären Einrichtungen nach den Regeln der Wissenschaft, der Kunst, der Tech- könnte jenes Format sein, das tragfähige Ergebnisse erar- nik, des Gewerbes oder seines Fachgebiets abzugeben.“ 8 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 1/2018
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess 12 In den besonderen Bestimmungen für Privatgutachten Ratz in Fuchs/Ratz, StPO, § 281 Rz 351/2; siehe Punkt 2.3. 13 der Standesregeln findet sich die Vorgabe, alle mit dem Ratz, Zur grundrechtskonformen Lösung der Sachverständigenfra- Sachverständigeneid nach § 5 Abs 1 SDG übernommenen ge im Strafprozess, in Jahrbuch Wirtschaftsstrafrecht und Organ- verantwortlichkeit 2014 (2014) 229 (231); zu den Folgen für das Verpflichtungen auch bei der Erstattung von Privatgutach- Hauptverfahren siehe Punkt 2.3. ten einzuhalten sowie den Auftraggeber und die Tatsache 14 Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.7. einer privaten Beauftragung im Gutachten festzuhalten.72 15 OGH 6. 3. 2017, 17 Os 19/16x, EvBl 2017/91 (Ratz). Hierzu wäre ausdrücklich klarzustellen, dass diese Ver- 16 Die mangelhafte Begründung der Eignung, das Beweisthema zu pflichtung in Ansehung der Befundaufnahme eine Pflicht klären, berechtigt zur Unterlassung der Beweisaufnahme nur dann, zur Vollständigkeit im Sinne einer Nachforschungspflicht wenn der Antrag zur Verzögerung gestellt wurde; vgl § 104 Abs 1 Satz 1 StPO. bei der Befundaufnahme beinhaltet, es somit nicht lege ar- 17 Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.41. tis wäre, wenn sich der Privatsachverständige mit dem ihm 18 In diesem Sinn ErlRV 181 BlgNR 25. GP, 14, wenngleich die Mög- zur Verfügung gestellten Unterlagen begnügt, ohne diese lichkeit einer gerichtlichen Beweisaufnahme des Sachverständi- auf Vollständigkeit kritisch zu prüfen. genbeweises im Ermittlungsverfahren hier noch nicht vorgesehen war; zur Kritik siehe Ratz, Zur Reform der Hauptverhandlung und Es wäre zu erwägen, diese Standards der allgemein be- des Rechtsmittelverfahrens, ÖJZ 2010, 387 (394 f); Todor-Kostic, eideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen als Sachverständigenbeweis und Sachverständigenauswahl, AnwBl Best Practice für alle mit Bezug auf (mögliche) gerichtliche 2011, 132 (134). 19 oder behördliche Verfahren tätige Personen mit besonde- Siehe oben Punkt 2.2. 20 rem Fachwissen zu proklamieren. Hinterhofer in Fuchs/Ratz, StPO, § 125 Rz 5. 21 VfGH 10. 3. 2015, G 180/2014 ua, VfSlg 19.959/2014; Strafrechtsän- Bei der Schaffung neuer Standards wird der Problematik derungsgesetz 2015, BGBl I 2015/112. der zahlreichen Fachgebiete, die nicht sämtlich wissen- 22 RIS-Justiz RS0130056. schaftlicher, sondern beispielsweise auch künstlerischer, 23 RIS-Justiz RS0130056 (Hervorhebung nicht im Original). technischer oder wirtschaftlicher Natur sind,73 Rechnung 24 Moringer/Haumer, Sachverständige im Strafverfahren – Eine un- zu tragen sein. Zu diskutieren wird auch sein, ob die ver- endliche Geschichte, JSt 2016, 132 (135). 25 traglichen Bedingungen des Zustandekommens eines Ratz, Grundrechtskonforme Lösung, 231. 26 Privatgutachtens (beinhaltend die Offenlegung des Hono- RIS-Justiz RS0118012. 27 rars nach SDG-Tarif oder etwa in privatautonomer markt- Todor-Kostic, AnwBl 2011, 135; Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidi- gung, Rz 5.26. konformer Weise und allfälliger Haftungsfreizeichnungen) 28 transparent gemacht werden sollen, um den Anschein der RIS-Justiz RS0109472. 29 Käuflichkeit von Privatgutachten hintanzuhalten. Schließ- Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.26 f. 30 lich könnte es durchaus als zeitgemäß angesehen wer- Todor-Kostic, AnwBl 2011, 135; Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidi- gung, Rz 5.55; OGH 14. 6. 2016, 11 Os 26/16g. den, wenn der Hauptverband ein anonymes Peer-review- 31 Hinterhofer in Fuchs/Ratz, StPO, § 126 Rz 61. Verfahren für die Qualitätsbeurteilung von Privatgutachten 32 RIS-Justiz RS0126626; Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, anbietet. Für den Bereich wissenschaftlicher Gutachten Rz 5.10 und 5.42. wäre dies nichts völlig Neues.74 33 Offenbar anderer Ansicht RIS-Justiz RS0118421; eindeutig ande- rer Ansicht Ratz, EvBl-LS 2016/164. 34 OLG Wien 1. 6. 2017, 19 Bs 300/16f, JSt 2017, 370 (Baier/Soyer). Anmerkungen: 35 Hinterhofer in Fuchs/Ratz, StPO, § 125 Rz 18; Bruckmüller/Schu- 1 So die Überschrift des Leitsatzes in AnwBl 2017, 14 zu OGH 14. 6. mann, Zur Beiziehung von Sachverständigen und Privatgutachte- 2016, 11 Os 26/16g, EvBl-LS 2016/164 (Ratz); vgl auch RIS-Justiz rInnen im Strafprozess, juridikum 2008, 72 (75). RS0118421. 36 Ratz, Grundrechtskonforme Lösung, 238. 2 Soyer, Kritik der Verlesungspraxis von Fakultätsgutachten, ÖJZ 37 ErlRV 181 BlgNR 25. GP, 15. 1991, 493. 38 Ratz, Was gilt mit Inkrafttreten des StRÄG 2015 für Sachverstän- 3 Siehe http://www.strafverteidigung.at/wp-content/uploads/2017/02/ dige im Strafprozess? ÖJZ 2015, 835 (837); siehe auch Ratz in 116.pdf, abgerufen am 12. 12. 2017. Fuchs/Ratz, StPO, § 281 Rz 351/1. 4 Regierungsprogramm 2017 – 2022, S 46, online abrufbar unter 39 B. Wiesinger, (Nichts) Neues zum Privatgutachten im Strafprozess, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/regierungsdokumente. JSt 2017, 530; siehe Punkt 3.4. 5 Stuefer in Kert/Kodek, Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 40 Siehe Punkt 2.2. (2016) Rz 34.65; dieselbe in Kier/Wess, Handbuch Strafverteidi- 41 Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.37. gung (2017) Rz 11.20 (unter Hinweis auf Danek/Mann, die von „Pri- 42 vatexpertise“ sprechen). Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.29. 43 6 Hinterhofer in Fuchs/Ratz, StPO, § 125 Rz 11; Dietrich in Kier/ Siehe Punkt 2.3. Wess, Strafverteidigung, Rz 5.6. 44 Lendl in Fuchs/Ratz, StPO, § 258 Rz 5. 7 1.04 Schacherreiter in Kleteþka/Schauer, ABGB-ON , § 1299 Rz 77. 45 Ratz in Fuchs/Ratz, StPO, § 281 Rz 421. 8 13 Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.18; Fabrizy, StPO 46 OGH 14. 6. 2016, 11 Os 26/16g. (2017) § 127 Rz 4. 47 B. Wiesinger, JSt 2017, 530 f. 9 Siehe Punkt 3. 48 Ratz in Fuchs/Ratz, StPO, § 281 Rz 486; Kirchbacher in Fuchs/ 10 RIS-Justiz RS0109472. Ratz, StPO, § 252 Rz 8. 11 49 Äußerst instruktiv, insbesondere zur gelebten Praxis Bizek, Die Ex- Ratz in Fuchs/Ratz, StPO, § 281 Rz 481; derselbe, Grundrechts- perten bei der WKStA – Einblicke und Erfahrungen, ÖJZ 2014, 256. konforme Lösung, 239. HEFT 1/2018 SACHVERSTÄNDIGE 9
Der Wert des Privatgutachtens im Strafprozess 50 69 Kirchbacher in Fuchs/Ratz, StPO, § 252 Rz 40. Regierungsprogramm 2017 – 2022, S 133 f. 51 RIS-Justiz RS0118421. 70 § 220 deutsche StPO sieht die unmittelbare Ladung eines Pri- 52 Danek/Mann in Fuchs/Ratz, StPO, § 222 Rz 5/4. vatsachverständigen durch den Angeklagten mit nur sehr einge- 53 Ratz, Grundrechtskonforme Lösung, 239. schränkten Abweisungsmöglichkeiten durch das Gericht vor; dazu 54 näher Bechdolf, Der Privatsachverständige im deutschen Straf- Siehe Punkt 3.3. prozess, in Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen ua, 55 Siehe Punkt 3.3. Strafverteidigung im Kreuzfeuer (2018) 101; vgl in diesem Zusam- 56 Siehe Punkt 3.3. menhang auch von Wartburg, Privatsachverständiger im schweize- 57 Siehe Punkt 2.3. rischen Strafverfahren, in Vereinigung Österreichischer Strafvertei- 58 digerInnen ua, Strafverteidigung im Kreuzfeuer (2018) 93. Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.12. 71 59 Online abrufbar unter http://www.gerichts-sv.at/standesregeln.html. Todor-Kostic, AnwBl 2011, 133 (unter Verweis auf Rechtsprechung 72 des BGH). Punkt 3.1. der Standesregeln des Hauptverbandes der Gerichts- 60 Hinterhofer in Fuchs/Ratz, StPO, § 126 Rz 61. sachverständigen. 73 61 Dietrich in Kier/Wess, Strafverteidigung, Rz 5.12. Hinterhofer in Fuchs/Ratz, StPO, § 125 Rz 7. 74 62 Soyer, Die (ordentliche) Wiederaufnahme des Strafverfahrens Siehe http://www.oeawi.at/de/index.asp. (1998) 140. 63 OLG Wien 1. 6. 2017, 19 Bs 300/16f. 64 Korrespondenz: Todor-Kostic, AnwBl 2011, 136. 65 Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer Regierungsprogramm 2017 – 2022, S 44. 66 E-Mail: soyer@anwaltsbuero.at Regierungsprogramm 2017 – 2022, S 46. 67 Regierungsprogramm 2017 – 2022, S 47. Mag. Philip Marsch 68 Regierungsprogramm 2017 – 2022, S 47. E-Mail: marsch@anwaltsbuero.at 10 SACHVERSTÄNDIGE HEFT 1/2018
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