Befangenheit - Gefälligkeitsgutachten - Vertrauenswürdigkeit

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Dr. Maria Wittmann-Tiwald
Präsidentin des Handelsgerichts Wien, als solche mit der Führung der dortigen Gerichtssachverständigenliste
betraut

Befangenheit – Gefälligkeitsgutachten –
­Vertrauenswürdigkeit*
1. Einleitung                                                         vorliegt. Was solle sich die andere Partei denken? Könn-
                                                                      ten nicht Zweifel aufkommen, ob er wirklich unbefangen
Seit über 30 Jahren leite ich Verfahren als Richterin, habe           agieren kann? Das hat dem Sachverständigen noch eher
daher mit einer Vielzahl von Sachverständigen zusammen-               eingeleuchtet. Selbstverständlich wurde der Sachverstän-
gearbeitet und viele Gerichtsgutachten gesehen. Seit rund             dige abberufen.
4,5 Jahren führe ich als Präsidentin des HG Wien eine Ge-
richtssachverständigenliste für meinen Zuständigkeitsbe-              Meinem Eindruck nach wird von den Sachverständigen
reich. Dabei bin ich hauptsächlich mit Rezertifizierungen,            die Problematik der Befangenheit und des Anscheins der
mit Eintragungen in die Gerichtssachverständigenliste und             Befangenheit unterschätzt. Dabei kann ich aus voller Über-
in einzelnen Fällen auch mit Entziehungen der Sachver-                zeugung sagen, dass die Unbefangenheit gleich gewichtig
ständigeneigenschaft befasst. Der Schwerpunkt meines                  ist wie die Sachkompetenz. Es ist mir nicht einmal (wenn
Vortrags wird auf dem Thema der Vertrauenswürdigkeit                  auch nicht oft) passiert, dass ein ganzer Prozess wegen
liegen. Sie ist ein essentielles Merkmal gerichtlich zertifi-         eines erst nachträglich bekannt gewordenen Befangen-
zierter Sachverständiger. Dementsprechend streng wird                 heitsgrundes geplatzt ist und wir neu beginnen mussten.
dieses Merkmal geprüft. Es wird weniger bei der Eintra-               Wegen der großen Bedeutung von Unbefangenheit als
gung oder Rezertifizierung schlagend, wohl aber, wenn die             Voraussetzung für Unparteilichkeit haben Rechtsanwalt
Frage der Entziehung im Raum steht. Die Vertrauenswür-                Richard Soyer und ich das Thema in unsere Vorträge auf-
digkeit überschneidet sich teilweise mit den Themen „Be-              genommen. Richterin Felicitas Paller hat letztes Jahr in
fangenheit“ und „Gefälligkeitsgutachten“. Deswegen habe               ihrem Vortrag „Tipps für Sachverständige aus der gericht-
ich auch diese Bereiche in meinen Vortrag aufgenommen.                lichen Praxis“ ebenfalls das Thema Befangenheit behan-
                                                                      delt, nachzulesen in ihrem sehr anschaulichen Beitrag in
                                                                      SV 2019/4.1
2. Befangenheit
                                                                      Zu den Rechtsgrundlagen: Für den Zivilprozess findet
Unbefangenheit ist die Voraussetzung für Unparteilichkeit,            sich die Befangenheitsregelung in § 355 ZPO, für das
für Objektivität. Als junge Richterin meinte ich, mein Ge-            Außerstreitverfahren in § 35 AußStrG. Die Essenz: Sach-
fühl sage mir schon, ob ich befangen oder unbefangen bin.             verständige können aus denselben Gründen abgelehnt
Ganz so ist es nicht, vielmehr ist für die Einschätzung einer         werden, welche zur Ablehnung eines Richters oder einer
möglichen Befangenheit eine professionelle Reflexion er-              Richterin berechtigen. Aus dieser Gleichstellung wird die
forderlich. Meine Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit                Bedeutung der Sachverständigen deutlich sichtbar. Die
Sachverständigen hat mir gezeigt, dass gerade bei Sach-               Rechtsgrundlagen für den Strafprozess sind für das Ermitt-
verständigen mitunter sogar das Gefühl für eine mögliche              lungsverfahren in § 126 Abs 4 iVm § 47 Abs 1 StPO ent-
Befangenheit fehlt. Ein Beispiel: In einem Bauprozess ist             halten. Für das Hauptverfahren ist die Befangenheit nicht
herausgekommen, dass der bestellte Sachverständige mit                ausdrücklich geregelt, aber allgemein anerkannt. Eine der
dem Geschäftsführer der beklagten Baufirma immer wie-                 wesentlichen und sehr strittigen Fragen ist nach wie vor
der Golf spielte. Darauf angesprochen und mit der Frage               die Doppelbestellung des- bzw derselben Sachverstän-
konfrontiert, warum er mir diesen Umstand nicht mitge-                digen im Ermittlungs- wie auch im Hauptverfahren. Dazu
teilt hat, meinte er, das sei überhaupt kein Problem, weil            verweise ich auf den Beitrag von Richard Soyer.2 Der der-
in diesem Prozess gehe es nicht um sein Verhältnis zum                zeitige gesetzliche Ausweg: Eine beschuldigte Person hat
Geschäftsführer, sondern um technische Probleme und                   das Recht, im Ermittlungsverfahren einen Sachverständen
diese könne er selbstverständlich objektiv und emotions-              durch das Gericht bestellen zu lassen. Wird dieser Antrag
los beurteilen. Mein Einwand, dass das doch ein Befan-                unterlassen, gibt es keine Abwehrmöglichkeit, wenn der
genheitsproblem sein könnte, hat ihn sehr befremdet. Ich              bzw die Sachverständige des Ermittlungsverfahrens auch
erläuterte, dass zumindest der Anschein der Befangenheit              im Hauptverfahren beschäftigt wird.

* Vortrag anlässlich des 17. Fachseminars für Sachverständige und Juristen „Spezielles aus Recht und Praxis im Sachverständigenwesen“ in
  Bad Hofgastein (Jänner 2020). Die Vortragsform wurde im Wesentlichen beibehalten.

HEFT 3/2020                                                                                                      SACHVERSTÄNDIGE   125
Befangenheit – Gefälligkeitsgutachten – Vertrauenswürdigkeit

Eine wichtige inhaltliche Grundlage zur Frage der Befan-       sich zu beraten und eine (auch bloß mögliche) Befangen-
genheit bieten insbesondere die Standesregeln der Sach-        heit zu thematisieren.
verständigen.3 Sie sind in Punkt 2.3. sehr prägnant formu-
liert:
                                                               3. Vertrauenswürdigkeit
●   „Die Frage einer allfälligen Befangenheit hat der Sach-
    verständige erstmals nach seiner Beauftragung, und         Das Kernthema meines Vortrags. Die Vertrauenswürdig-
    zwar ohne entsprechenden Hinweis des Auftraggebers         keit wird als persönliche Eigenschaft des bzw der Sach-
    oder einer Partei oder eines Beteiligten zu prüfen.“       verständigen gesehen. Sie ist eine Voraussetzung für
                                                               die Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste (§ 2
●   Anschein der Befangenheit: „Darüber hinaus hat der
                                                               Abs 2 Z 1 lit e SDG) und auch bei der Rezertifizierung
    Sachverständige bei seiner Arbeit jeden Anschein
                                                               zu prüfen (§ 6 Abs 2 SDG [Verweis auf die Eintragungs-
    einer Befangenheit zu vermeiden.“
                                                               voraussetzung]) sowie im Falle der Entziehung der Sach-
●   Die Gründe für eine Befangenheit sind bündig zusam-        verständigeneigenschaft nach § 10 SDG (§ 10 Abs 1 Z 1
    mengefasst: „Gründe, die volle Unbefangenheit des          SDG). Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung
    Sachverständigen in Zweifel zu ziehen, liegen etwa         des VwGH, der die Kriterien für die Vertrauenswürdigkeit
    dann vor, wenn der Sachverständige mit einer Partei        verfeinert hat. Auf folgende Kriterien kommt es an (alles
    oder mit einem Beteiligten verwandtschaftliche, engere     Zitate aus den Entscheidungen): Es geht um die Erwartun-
    freundschaftliche oder enge geschäftliche Beziehun-        gen der rechtsuchenden Bevölkerung an eine bzw einen
    gen hat, wenn mit einer Partei ein Streit besteht oder     in der Gerichtssachverständigenliste eingetragenen Sach-
    bestanden hat oder wenn der Sachverständige bereits        verständigen. In manchen Entscheidungen wird auf die
    früher mit der Angelegenheit in irgendeiner Weise be-      Berufs- und Standesregeln abgestellt. Weiteres Kriterium,
    fasst war (z.B. als Privatgutachter für eine Partei oder   das den besonders strengen Prüfmaßstab zeigt: Es darf
    einen Beteiligten).“                                       kein leisester Zweifel an der Gesetzestreue, Korrektheit,
Besser kann man die Befangenheitsgründe nicht zusam-           Sorgfalt, Charakterstärke und Pflichtbewusstsein beste-
menfassen.                                                     hen. Subjektive Elemente wie Entschuldigungsgründe sind
                                                               irrelevant – der Entzug der Sachverständigeneigenschaft
Zum Abschluss einige Gedanken zu einem professionellen         ist keine Bestrafung, sondern eine Maßnahme, die das
Umgang mit einer eigenen möglichen Befangenheit. Man           Funktionieren der Rechtsprechung sichern soll. Ein sehr
muss sich bewusst sein, dass der bloße Hausverstand bzw        strenger Maßstab bedeutet, dass auch ein einmaliges
das eigene Gefühl nicht immer ausreicht, eine Befangen-        gravierendes Fehlverhalten schadet. Das Fehlverhalten
heit oder den Anschein einer Befangenheit einzuschätzen.       muss nicht im Zusammenhang mit der Sachverständigen-
Es kann Diskrepanzen zwischen den Gepflogenheiten im           eigenschaft stehen; wenn dies aber der Fall ist, dann zählt
Geschäftsleben und der Rolle des oder der Sachverstän-         dieser Umstand besonders schwer.
digen geben. Dazu ein Bespiel: Sie kommen zur Befund-
aufnahme, es ist bereits eine Partei anwesend. Sie gehen       Die Vertrauenswürdigkeit ist im Zeitpunkt der jeweiligen
selbstverständlich zu dieser Person hin, begrüßen sie und      Entscheidung zu prüfen und es ist eine Prognose über das
machen Small Talk. Tatsächlich ist das ein No-Go und An-       künftige Verhalten zu stellen. Das bedeutet für die listen-
lass für alle möglichen Spekulationen. Daher ist es uner-      führende Präsidentin bzw den listenführenden Präsiden-
lässlich, eine distanzierte Haltung einzunehmen, bis die       ten, dass es auf den Zeitpunkt ihres bzw seines Bescheids
Gegenseite ebenfalls anwesend ist, die Partei selbst oder      ankommt. Das BVwG als übergeordnete Instanz hat auf
ihre Vertretung. Meine praktische Empfehlung: Sie stellen      den Zeitpunkt seiner Entscheidung abzustellen.
sich zur Seite und warten, bis jemand von der Gegenseite       Bevor ich sechs jüngere Entscheidungen des VwGH zur
kommt. Allein diese einfache Maßnahme erspart viel an          Vertrauenswürdigkeit präsentiere, möchte ich noch zwei
Misstrauen und Komplikationen.                                 ältere Judikate ansprechen: Das eine betrifft das Ver-
Die Reflexion über eine mögliche Befangenheit ist uner-        schweigen eines Befangenheitsgrundes (dort Ver-
lässlich. Bei der Einschätzung des Anscheins einer Befan-      schweigen einer vorangegangenen Geschäftsbeziehung
genheit werden immer wieder Zweifel auftreten. Wenn Sie        zu einer Prozesspartei); das kann Vertrauensunwürdigkeit
unsicher sind, ob ein bestimmter Umstand eine Befangen-        begründen.4 Die zweite Entscheidung befasst sich mit der
heit oder den Anschein einer solchen begründet, beraten        Berufung auf die Sachverständigeneigenschaft, obwohl
Sie sich etwa im Falle einer gerichtlichen Bestellung mit      die in einem Gutachten behandelten Themen nicht in das
dem Richter oder der Richterin. Sollte sich erst in der Ver-   Fachgebiet des Sachverständigen fallen. Das kann
handlung eine Befangenheit herausstellen, dann ist es ge-      ebenfalls Vertrauensunwürdigkeit hervorrufen.5 Diese Pro-
rade Ausdruck von Professionalität und Stärke und nicht        blematik wird oft nicht erkannt oder unterschätzt.
von Ängstlichkeit und Schwäche, dies zu thematisieren.
                                                               Zu den sechs Entscheidungen des VwGH zur Vertrauens-
Die Thematik „Befangenheit bzw Unbefangenheit“ beglei-
                                                               würdigkeit im Einzelnen:
tet uns in unseren Berufen; sie ist nie abgeschlossen. Mit
der Zeit gewinnt man aber einen sichereren Umgang; Un-         Die erste Entscheidung vom Dezember 2015 betrifft ein
sicherheiten werden dennoch auftreten, aber dann gilt es,      einmaliges gravierendes Fehlverhalten eines Sachver-
126   SACHVERSTÄNDIGE                                                                                           HEFT 3/2020
Befangenheit – Gefälligkeitsgutachten – Vertrauenswürdigkeit

ständigen. Dieser Sachverständige war als Schiedsgutach-        führt. Obwohl der Patient Schmerzen geäußert und ob-
ter bei der Abwicklung eines Bauträgervertrages bestellt        wohl der Sachverständige den Arzt immer wieder darauf
worden. Er hatte eine unrichtige Baufortschrittsmeldung         aufmerksam gemacht hat, dass ein weiteres Anästhetikum
abgegeben, indem er „Fertigstellung Rohbau und Dach“            zu spritzen sei, ist der Arzt dieser dringenden Empfehlung
bestätigt hatte, obwohl weder Rohbau noch Dach fertigge-        nicht nachgekommen. In der Folge hat der Sachverständi-
stellt waren. Diese Bestätigung hat dazu geführt, dass der      ge dem operierenden Arzt einen Schlag versetzt (ein ge-
Käufer einen weiteren Teil des Kaufpreises erlegen muss-        nauerer Ablauf geht aus der Entscheidung nicht hervor).
te. Bereits dieses einmalige gravierende Fehlverhalten be-      Das Strafverfahren gegen den Sachverständigen wurde
gründete die Vertrauensunwürdigkeit.6                           eingestellt; weitere behördlichen Verfahren wurden nicht
                                                                eingeleitet. Der VwGH anerkannte, dass der Sachverstän-
Eine zweite Entscheidung vom Juni 2017 ist ebenfalls
                                                                dige offenbar den operierenden Arzt in der konkreten Situ-
bemerkenswert. Sie betrifft eine Vielzahl von Baga-
                                                                ation in die Realität holen wollte.9
tellverstößen. Einem Sachverständigen, der seit 1998
eingetragen war, wurden in den letzten fünf Jahren 35           Die nächste Entscheidung aus 2019 halte ich für sehr
Verwaltungsübertretungen, davon 33 Geschwindigkeits-            wichtig, weil sie in einer Gesamtschau die Abgrenzung
überschreitungen, persönlich angelastet (dabei ging es          Vertrauenswürdigkeit und -unwürdigkeit auslotet. An
nicht bloß um eine Lenkerauskunft). Diese häufigen Ver-         dieser Entscheidung war ich selbst in erster Instanz be-
stöße ließen an der Gesetzestreue des Sachverständigen          teiligt. Hier geht es um mehrere Fehlverhalten – meiner
und damit an seiner Vertrauenswürdigkeit zweifeln, so der       Einschätzung nach war dem Sachverständigen nicht klar,
VwGH.7                                                          dass Üblichkeiten in seiner Geschäftsbranche (Hausver-
                                                                waltung, Immobilienvermittlung) Vertrauensunwürdigkeit
Der dritte Fall betraf eine Dolmetscherin, die im Jahr 1982
                                                                begründen können. Er musste erfahren, dass das Argu-
eingetragen wurde. Der Fall ist so krass, dass eindeutig
                                                                ment (seine Ausrede), „andere machen es auch“, nicht
die Vertrauenswürdigkeit nicht mehr gegeben war. Mei-
                                                                trägt. Zum Sachverhalt: Der Sachverständige war seit
ner Einschätzung nach dürfte bei der Dolmetscherin mit
                                                                1999 für mehrere Immobilienfachgebiete eingetragen. Er
zunehmendem Alter eine Persönlichkeitsveränderung
                                                                ist Hälfteeigentümer mehrerer Zinshäuser. In einem Miet-
stattgefunden haben. Diese Dolmetscherin war in einem
                                                                zinsüberprüfungsverfahren betreffend eine Wohnung in
Prozess einer Hausverwaltungsgesellschaft gegen ihren
                                                                einem solchen Haus hat sein Anwalt ein Privatgutachten
Sohn als Zeugin geladen. Danach hat sie in einem Brief
                                                                des Sachverständigen vorgelegt, worin er den Richtwert-
an die Verhandlungsrichterin dieser vorgeworfen, maßgeb-
                                                                mietzins mit rund € 300,– für eine Kleinwohnung ermittelte.
lich – zum Schutz der klagenden Partei – an den krimi-
                                                                Der gesetzlich zulässige Mietzins nach dem vom Gericht
nellen Handlungen „der jüdischen Gesellschaften beteiligt
                                                                eingeholten Sachverständigengutachten betrug € 100,–.
zu sein“. Die Verhandlungsrichterin sei „dem Vernehmen
                                                                Der Sachverständige hat also den dreifachen Betrag fest-
nach auch Jüdin, was offenbar erkläre, dass sie nicht in
                                                                gelegt. Zu seinem Privatgutachten wurden zwei Vorwürfe
der Lage sei, Recht von Unrecht zu unterscheiden“. Wei-
                                                                erhoben: Zum einen, dass er eigene private Interessen
ters behauptete die Dolmetscherin, es stehe der Verdacht
                                                                mit seiner Funktion als Sachverständiger vermisch-
im Raum, dass hier „jüdische Justizbedienstete die Inte-
                                                                te, wo er doch als Sachverständiger zur Objektivität ver-
ressen jüdischer Immobilienspekulanten und Immobilien-
                                                                pflichtet ist; diese Vermischung lasse Zweifel an seiner
jongleure gezielt massiv“ schützten. Während des Entzie-
                                                                Korrektheit aufkommen. Zum anderen wurde kritisiert,
hungsverfahrens erhob die Dolmetscherin auch Vorwürfe
                                                                dass er in seinem Gutachten eine gegenteilige Rechts-
von Korruption und Amtsmissbrauchs gegen mehrere na-
                                                                ansicht nicht aufgenommen hat. Das wirkt nur in dieser
mentlich genannte Richterinnen und Richter der Justiz und
                                                                Allgemeinheit etwas akademisch. Tatsächlich betraf diese
des VwGH. Nicht überraschend wurde in allen Instanzen
                                                                gegenteilige Rechtsansicht in Wirklichkeit ein wichtiges
die Vertrauenswürdigkeit der Dolmetscherin verneint, ei-
                                                                Kriterium für die Mietzinsbildung. Wesentlich für die Höhe
nerseits aufgrund sachlich nicht begründeter Vorwürfe
                                                                des Mietzinses war die Einstufung der Kategorie der be-
von Korruption und Amtsmissbrauch, die mit sachlicher
                                                                urteilten Wohnung. Unter anderem kam es darauf an, ob
Kritik nichts mehr zu tun hätten, andererseits wegen ihrer
                                                                sich in dieser Wohnung ein Vorraum befand oder nicht. Der
eindeutig rassistischen und antisemitischen Ausfüh-
                                                                Sachverständige hatte in seinem Privatgutachten angege-
rungen.8
                                                                ben, die Wohnung besitze einen Vorraum. Tatsächlich ge-
In einem anderen Fall hat der VwGH im Oktober 2017              riet man vom Eingang sofort in einen Raum, in der die Kü-
– anders als das BVwG – die Vertrauenswürdigkeit trotz          che und eine Dusche untergebracht waren. Auf die Frage,
eines schweren Vorfalls bejaht, den er als einmaliges situ-     wo sich der Vorraum befinde, hatte der Sachverständige
ativ bedingtes Fehlverhalten qualifizierte. Er hat anerkannt,   in seiner Einvernahme lapidar angegeben, es seien zwei
dass der Vorfall vier Jahre zurückliegt, keine schlechte        Garderobenhaken vorhanden. Die Judikatur des OGH de-
Prognose vorliegt und es nie zu einem strafgerichtlichen        finiert aber den Vorraum sehr genau; dies hat der Sachver-
oder verwaltungsbehördlichen Verfahren gekommen ist.            ständige weder berücksichtigt noch thematisiert. Ein weite-
Das Fehlverhalten ereignete sich während einer Operati-         rer Vorwurf betraf die Tatsache, dass der Sachverständige
on zweier Ärzte, bei der der Sachverständige assistierte.       für diese Wohnung neben der Kaution auch eine, wenn
Diese Operation wurde unter Lokalanästhesie durchge-            auch geringe Provision erhielt, obwohl die Entgegennah-
HEFT 3/2020                                                                                           SACHVERSTÄNDIGE   127
Befangenheit – Gefälligkeitsgutachten – Vertrauenswürdigkeit

me einer Provision für eine Verwaltung (oder Miteigentü-       angestammten Beruf. Zweitens: Sollte Ihnen ein Fehlver-
mer) eines Hauses, deren Wohnung vermietet wird, eine          halten unterlaufen, dann ist das Wichtigste Transparenz,
unzulässige Zahlung darstellt. Diese Zahlung lag bereits       Reflexion der Ursachen und das ehrliche Bestreben, einen
vier Jahre zurück, was auch eingewandt wurde. Auch wenn        solchen Fehler in Hinkunft zu vermeiden. Gerade im Fal-
dieses Fehlverhalten nicht mehr als gravierend eingestuft      le eines eingeleiteten Entziehungsverfahrens kommt dem
wurde, so wurde dem Sachverständigen vorgeworfen,              Verhalten nach Unterlaufen eines Fehlers wesentliche Be-
dass er im Verfahren noch immer leugnete, eine sol-            deutung für die Prognose des künftigen Verhaltens zu. Zu-
che Zahlung erhalten zu haben. Schließlich behauptete          sammengefasst: Fehler können passieren, aber es gibt bei
er noch, er hätte die Provision zurückgezahlt, allerdings      einer seriösen Aufarbeitung des Fehlverhaltens auch noch
musste er letztlich diese Behauptung zurücknehmen. Hält        die Chance, die Vertrauenswürdigkeit zu erhalten.
man sich vor Augen, was der Sachverständige mit seinem
Verhalten erreicht hat (einen etwas höheren Mietzins und
eine Provision von € 300,–), dann zeigt sich plastisch, dass   4. Gefälligkeitsgutachten
sich selbst ein geringer Vorteil zu einem enormen Nachteil     Bei diesem Themenbereich tappe ich zum Teil im Dun-
auswachsen kann.10                                             keln. Wir können nicht die Augen davor verschließen, dass
Die letzte meiner präsentierten Entscheidungen vom             es Gefälligkeitsgutachten gibt, auch wenn konkret darauf
September 2019 ist aufgrund der öffentlichen Bericht-          angesprochene Sachverständige dies – nachvollziehbar -
erstattung vermutlich bekannt. Es geht um öffentliche          nicht zugeben werden. Hierzu stellen sich mehrere Fragen:
Meinungsäußerungen eines Sachverständigen in Medi-             Wie sehr ist dieses Phänomen verbreitet? Gibt es nur ganz
en. Einerseits erweckten sie den Anschein der Vorein-          wenige schwarze Schafe oder müssen wir doch mit einer
genommenheit gegenüber afghanischen Asylwerbern,               höheren Dunkelziffer rechnen, als wir uns derzeit vorstel-
andererseits wurde der sachlich nicht begründete Vor-          len können? Ab wann spricht man von einem Gefälligkeits-
wurf von Willkür im Entziehungsverfahren erhoben,              gutachten? Wie erkenne ich ein Gefälligkeitsgutachten?
somit auch Amtsmissbrauch unterstellt. Die Äußerungen          Anhand welcher Parameter kann man ein solches dingfest
im Einzelnen: Im November 2019 gab der Sachverständi-          machen?12
ge in einem Interview für eine Tageszeitung auf die Fra-
                                                               Gründe, weshalb ein Gutachten zumindest eine Tendenz
ge, wie viele Afghanen aus Sicht des Sachverständigen
                                                               zur Gefälligkeit aufweist, könnten sein: eine Befangenheit,
tatsächlich verfolgt würden, an: „Ich würde sagen, 70 %
                                                               die man sich selbst nicht eingesteht; ein Geschäftsinter-
der Leute, die von Afghanistan nach Österreich kommen,
                                                               esse, einen Auftrag oder Folgeauftrag nicht zu verlieren.
sind Wirtschaftsflüchtlinge.“ Diese Aussage war jedoch mit
                                                               Ein weiterer möglicher Grund könnte schlicht darin liegen,
den Asylstatistiken des BMI aus 2017 nicht in Einklang zu
                                                               dass der oder die Sachverständige glaubt, den vermeintli-
bringen. Der VwGH betonte in seinem Erkenntnis, dass
                                                               chen Erwartungen des Auftraggebers oder der Auftragge-
die Äußerung nicht rechtswidrig war, aber sie betraf den
                                                               berin entsprechen zu müssen.
Kernbereich der Tätigkeit des Sachverständigen und er-
weckte den Anschein der Voreingenommenheit. Von einem          Bei diesem Themenkomplex habe ich das Gefühl, zu dilet-
Sachverständigen sei zu erwarten, dass er seine öffentli-      tieren, weil es nur sehr vereinzelte Beschwerden gibt, die
chen Äußerungen und Fachfragen mit Bedacht wähle. In           ein Gefälligkeitsgutachten zum Inhalt haben, und bisherige
der Folge äußerte sich der Sachverständige noch einmal         Diskussionen im Allgemeinen bleiben. Einige Einschätzun-
öffentlich während des Entziehungsverfahrens, wobei er         gen möchte ich dennoch darlegen und sie zur Diskussion
den Kontakt zu einem Journalisten selbst suchte und im         stellen.
Zeitungsinterview das gegen ihn geführte Entziehungs-
                                                               Zum Schutz vor eigener (manchmal auch unbewusster)
verfahren wie folgt kommentierte: „Es gibt offensichtlich
                                                               Gefälligkeit dient einmal mehr Transparenz, die auf mehre-
eine ganz intensive Zusammenarbeit zwischen dem für
                                                               ren Ebenen hergestellt werden kann:
das Verfahren zuständigen Landesgericht für Zivilrechts-
sachen Wien und den NGOs. Sie wollen mich zerstören.“          ●   Auch wenn keine Befangenheit aufgrund persönlicher
Den Text dieses Interviews hat der Sachverständige ge-             Beziehungen besteht, sollte man sich fragen, ob man
nehmigt. Diese Kritik qualifizierte der VwGH als nicht sach-       wirklich frei nach den Geboten der Sachlichkeit und Ob-
lich, weil der Sachverständige sie nicht nachvollziehbar           jektivität vorgeht. Empfindet man ein „dunkles“ Gefühl,
darstellen konnte. Überdies wurde ihm vorgeworfen, dass            ein Unbehagen, das man noch nicht genau festmachen
er selbst den Kontakt zur Zeitung gesucht hat und mit dem          kann, dann ist genauere Selbstbefragung angezeigt.
Interview in eigener Sache öffentlichen Druck auf die
                                                               ●   Für ein „sauberes“, sprich professionelles Privatgut-
belangte Behörde ausüben wollte. Das begründe Beden-
                                                                   achten spricht:13
ken gegen Gesetzestreue und Korrektheit des Sachver-
ständigen.11                                                       − Nennung der Auftraggeberin bzw des Auftragge-
                                                                     bers. Überdies sollten private und/oder geschäftli-
Zum Themenkomplex „Vertrauenswürdigkeit“ erlaube ich
                                                                     che Relationen offengelegt werden.
mir, zwei Tipps zu geben. Erstens: Verinnerlichen Sie die
Rolle als Sachverständige oder Sachverständiger. Sie               − Bei der Darstellung des Befundes ist die Angabe
üben damit eine ganz andere Funktion aus als in Ihrem                aufschlussreich, ob sich der Befund auf die Vorga-
128   SACHVERSTÄNDIGE                                                                                           HEFT 3/2020
Befangenheit – Gefälligkeitsgutachten – Vertrauenswürdigkeit

        ben, Unterlagen der Auftraggeberseite beschränkt        5. Schlussbemerkung
        oder ob auch eigene Sachverhaltserhebungen
        durchgeführt wurden oder nicht. Die Standesregeln       Das Thema meines Vortrags wird uns alle weiter beschäf-
        der Sachverständigen enthalten detaillierte Vorga-      tigen. Für eine Diskussion mit den Sachverständigen inter-
        ben für die Befundaufnahme bis hin zu einem soge-       essieren mich speziell folgende Fragen: Was sind Indizien
        nannten Negativkatalog; darin sind mögliche, aber       für ein Gefälligkeitsgutachten? Wie erkennt man eine Ver-
        unterbliebene Untersuchungen sowie die Gründe           suchung zur Gefälligkeit? Gibt es hilfreiche Kontrollfragen?
        dafür anzuführen.14                                     Welchen Schutz können Standards oder Regeln bewirken?
    − Beim Honorar ist es meiner Meinung nach zu viel           An einem weiterführenden Austausch mit den Sachver-
      verlangt, den Betrag mitzuteilen, aber man könnte         ständigen bleiben wir seitens der Justiz weiterhin sehr in-
      offenlegen, ob es nach Gebührensätzen oder freier         teressiert!
      Vereinbarung verrechnet wurde.
    − Ein besonders wichtiger Punkt ist die Angabe, ob
      eine Freizeichnung der Haftung vereinbart wurde           Anmerkungen:
      oder nicht. Eine derartige Offenlegung in einem Pri-      1
                                                                     Paller, Tipps für Sachverständige aus der gerichtlichen Praxis, SV
      vatgutachten spricht für hohe Seriosität.                      2019/4, 193.
                                                                2
                                                                     Vgl in diesem Heft Soyer/Baier-Grabner, Sachverständige im Straf-
Es ist schwierig, ohne entsprechende Sachkunde zu er-
                                                                     verfahren: Befangenheit, Befundaufnahme und Strafbarkeitsrisi-
kennen, dass ein Gefälligkeitsgutachten vorliegt. Hierzu ist         ken, SV 2020/3, 130.
ein Gutachten unentbehrlich – sei es durch ein weiteres         3
                                                                     Online abrufbar unter https://www.gerichts-sv.at/download/Standes
gerichtlich beauftragtes Gutachten im Verfahren, sei es              regeln_2014.pdf.
durch ein Privatgutachten.                                      4
                                                                     VwGH 20. 1. 1993, 92/01/0798.
Die Sanktionen im Falle eines verifizierten Gefälligkeitsgut-   5
                                                                     VwGH 23. 3. 1999, 96/19/1229.
achtens sind drastisch. Sie reichen vom Entzug der Sach-        6
                                                                     VwGH 16. 12. 2015, Ra 2015/03/0094.
verständigeneigenschaft bis zur zivilrechtlichen Haftung        7
                                                                     VwGH 28. 6. 2017, Ra 2017/03/0066.
und mitunter zu strafrechtlichen Sanktionen; selbst eine        8
                                                                     VwGH 1. 9. 2017, Ra 2017/03/0075.
Haftung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin könnte        9
                                                                     VwGH 11. 10. 2017, Ro 2017/03/0024.
die Folge sein.                                                 10
                                                                     VwGH 3. 6. 2019, Ra 2019/03/0060.
Vielleicht fühlen sich manche Sachverständige, die seriös       11
                                                                     VwGH 2. 9. 2019, Ra 2019/03/0105.
arbeiten, geschäftlich ungeschickt, weil sie einen Ermes-       12
                                                                     Nur dann kann die Sachverständigeneigenschaft entzogen und nur
senspielraum ausreizen und ein besseres Ergebnis für die             dann können Haftungen schlagend werden.
Auftraggeberseite darstellen könnten. Jedoch: Verlässlich-      13
                                                                     Siehe hierzu insbesondere auch Punkt 2.11. der Standesregeln der
keit und Standfestigkeit, auch allfällige für den Auftragge-         Sachverständigen zu den Grundsätzen für ein Gutachten sowie
ber oder die Auftraggeberin unangenehme Gutachtenser-                Punkt 3. („Besondere Bestimmungen für Privatgutachten“).
gebnisse mitzuteilen, haben eine großen Wert. Man mag           14
                                                                     Siehe Punkt 2.11.4. der Standesregeln der Sachverständigen.
über ein ungünstiges Gutachten zunächst nicht erfreut
sein, aber die Klarheit einer Aussage ermöglicht es, das
weitere Handeln danach auszurichten, und eröffnet nicht         Korrespondenz:
selten die Möglichkeit, einen größeren Schaden zu vermei-       Dr. Maria Wittmann-Tiwald
den. Eine derart seriöse, fachlich fundierte Linie bestärkt     Handelsgericht Wien
die Vertrauenswürdigkeit einer bzw eines Sachverständi-         Marxergasse 1a, 1030 Wien
gen. Dies wird sich auch – das ist meine Überzeugung –          Tel.: 0676 / 8989 23663
auf den geschäftlichen Erfolg auswirken.                        E-Mail: maria.wittmann-tiwald@justiz.gv.at

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