Dialyse &Soziales - 2021 / 2022 AUFLAGE NEU - Amgen

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Dialyse &Soziales - 2021 / 2022 AUFLAGE NEU - Amgen
Dialyse
&Soziales

   NEU
 AUFLAGE
2021 / 2022
Dialyse &Soziales - 2021 / 2022 AUFLAGE NEU - Amgen
Dialyse &Soziales - 2021 / 2022 AUFLAGE NEU - Amgen
Liebe Leserinnen und Leser,
seit über einem Jahrzehnt ist die Broschüre „Dialyse & Soziales“
eine wichtige Informationsquelle für Betroffene, Angehörige, Ärztinnen,
Ärzte und Pflegeteams in Dialysezentren und nephrologischen Einrichtun­
gen. Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen mit unserem Beitrag eine gute ­
Unterstützung an die Hand geben können, denn aus Ihren Rück­mel­dun­
gen wissen wir, dass die Inhalte der Broschüre eine hohe Relevanz,
für Sie als Betroffene, haben.

Mit einer chronischen Nierenerkrankung gehen immer auch eine
Vielzahl von sozialen Fragen einher, die unter Umständen zu großen Be­
lastungen führen können. Hier wollen wir Sie unterstützen und Ihnen mit
dieser ­Neuauflage aktuelle und umfassende Auskünfte an die Hand geben.

Sozialrecht ist ein sehr umfangreiches und komplexes Themengebiet,
bei dem viele Fragen auftauchen können. Ihnen als Betroffene und Ihren
Angehörigen möchten wir mit dieser Veröffentlichung dabei helfen, mit
den sozialen Auswirkungen Ihrer Erkrankung besser umgehen zu können
und Ihnen geeignete Beratungs- und Informationsmöglichkeiten aufzeigen.
Scheuen Sie sich bitte nicht Unterstützung und Leistungen in Anspruch
zu nehmen. Sie sind nur ein kleiner Ausgleich Ihrer Belastungen. Ärztinnen,
Ärzten und Pflegekräften möchten wir in der Kommunikation mit ihren ­
Patientinnen und Patienten beim Thema Sozialrecht unterstützend zur ­
Seite stehen.

An dieser Stelle bedanken wir uns bei Ihnen allen ganz herzlich für
das bisher entgegengebrachte Vertrauen und für die positive Resonanz.

Mit den besten Wünschen
Ihre Nicole Scherhag und Ihre Amgen GmbH

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LEBEN MIT DIALYSE

1. ZUZAHLUNGEN  ZU KASSENLEISTUNGEN
   UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN                             2. SCHWERBEHINDERUNG

1.1 Generelle Zuzahlungsregeln                   07       2.1 	Nierenfunktionseinschränkungen – ­
1.2 Die Zuzahlungen im Einzelnen                 09             Grad der Behinderung              13
1.3 Arzneimittel                                 09       2.2 	Merkzeichen und
1.4 	Fahrtkosten zur ambulanten                                 Nachteilsausgleiche14
      Behandlung – Dialysefahrten                10       2.3 Steuervergünstigungen               15
                                                           2.4 Weitere Nachteilsausgleiche         16

3. BERUFSTÄTIGKEIT UND ­
   DIALYSEBEHANDLUNG                                       4. LOHNERSATZLEISTUNGEN

3.1 Dialysebehandlung und Arbeitsplatz           19       4.1 Krankengeld                        23
3.2 	Dialysebehandlung während                            4.2 Arbeitslosengeld (Sonderform)      23
      der Arbeitszeit – „Teil-Krankengeld“       19       4.3 Vorgezogene Altersrente            23
3.3 Ausbildung und Umschulung                    20       4.4 Erwerbsminderungsrente             24
                                                           4.5 	Erwerbsminderungsrente für
                                                                 junge Menschen                    24
                                                           4.6 	Grundsicherungsleistungen
                                                                 und Sozialhilfe                   25

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INHALTSVERZEICHNIS

5. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT                                     6. REHABILITATION UND URLAUB

5.1 	Beurteilung der Pflegebedürftigkeit        27       6.1 Medizinische Rehabilitation   31
5.2 Pflegegrade                                  27       6.2 Urlaub                        31
5.3 Leistungen der Pflegekasse                   28       6.3 Dialysekostenabrechnung       31
5.4 Betreuung                                    29
5.5 Hospiz- und Palliativdienste                 29

7.    ADRESSEN

7.1   AnprechpartnerInnen in Dialysezentren      33
7.2   Bundesverband Niere e. V.                  33
7.3   Hilfsfonds Dialyseferien e. V.             33
7.4   Das Nierentelefon                          33
7.5   Weitere Anlaufstellen                      33
7.6   Weitere Organisationen                     34

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      ZUZAHLUNGEN ZU

1.   ­K ASSENLEISTUNGEN ­
      UND BEFREIUNGS­
      MÖGLICHKEITEN

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ZUZAHLUNGEN ZU K ASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN

1.1 GENERELLE
     ZUZAHLUNGS­REGELN

Heute gilt: Zuzahlungen betreffen alle gesetzlich                   Nach Erreichen der Belastungsobergrenze
versicherten Menschen. Es gibt weder für                            stellt die Krankenkasse Befreiungsausweise bis
PatientInnen mit niedrigen Einkünften noch für                      zum Jahresende aus.
chronisch Kranke eine vollständige Befreiung.
                                                                    Zuzahlungen werden z. B.
Als Berechnungsgrundlage für die Höhe der                           in folgenden­­Bereichen fällig:
Zuzahlungen dient das Familien-Bruttojahres-                        • Arznei- und Verbandmittel
einkommen. Allerdings werden Freibeträge/                           • Heilmittel (z. B. Krankengymnastik
Abschläge für die im selben Haushalt lebenden                         oder Ergo­therapie)
Familien­angehörigen berücksichtigt. Angerechnet                    • Hilfsmittel (z. B. Rollstühle,
werden alle Zuzahlungen aller im selben Haushalt                      Prothesen oder H   ­ örgeräte)
lebenden Angehörigen.                                               • Krankenhausaufenthalte
                                                                    • Häusliche Krankenpflege
Hierzu zählen zum Beispiel auch die Zuzahlungen                     • Fahrtkosten
für Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen.                      • Medizinische Rehabilitation

                                                                    Belastungsobergrenze
                                                                    Die Belastungsobergrenzen für die gesamten ­
                    DAS SOLLTEN SIE WISSEN                          Zuzahlungen liegen pro Jahr bei:
  ´ Sammeln Sie alle Quittungen Ihrer Zuzahlungen.                  • 2 % der Familien-Jahresbruttoeinnahmen ­
    Nur so kann die Krankenkasse prüfen, ob Sie Ihre                  generell für alle Versicherten und
    persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.
                                                                    • 1 % der Familien-Jahresbruttoeinnahmen
  ´ Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie einen ­
                                                                      für schwerwiegend chronisch Kranke
    Einmalbetrag am Anfang des Jahres zahlen können, mit
    dem Sie dann umgehend von den Zuzahlungen befreit sind.
    Sie ersparen sich damit die Sammlung der Quittungen.            Schwerwiegend chronisch Kranke ­
    Aber Achtung: Sollten Sie weniger Zuzahlungen in diesem         (Chronikerregelung)
    Jahr leisten, gibt es beim Einmalbetrag kein Geld zurück.
                                                                    Bei schwerwiegend chronisch Kranken wird
  ´ Nach Erreichen der Belastungsgrenze sind alle
                                                                    die Zuzahlungshöhe auf ein Prozent des Familien-
    einberechneten Familienmitglieder befreit! Dies
    gilt auch, wenn Sie in unterschiedlichen gesetzlichen           Jahresbruttoeinkommens abgesenkt. Die Befreiung
    Krankenkassen versichert sind.                                  gilt dann auch für die Familienmitglieder, die bei
                                                                    der Berechnung des einen Prozent herangezogen

                                                                7
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LEBEN MIT DIALYSE

wurden. Als schwerwiegend chronisch krank gilt,            trächtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.
wer sich wegen derselben Krankheit seit mindes­          • Ein Grad der Behinderung von
tens einem Jahr in ärztlicher Behandlung befindet          mindestens 60 % liegt vor.
und mindestens einmal pro Quartal den Arzt auf­          • Eine Pflegebedürftigkeit
suchen musste (= Dauerbehandlung). Darüber hi­             des Pflegegrades III, IV oder V liegt vor.
naus muss zusätzlich eines der folgenden Kriterien
erfüllt sein:

• Eine kontinuierliche medizinische Versorgung                              DAS SOLLTEN SIE WISSEN
  ist erforderlich, ohne die nach ärztlicher Ein­
                                                           ´ Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
  schätzung eine lebensbedrohliche Verschlimme­              finden Sie unter:
  rung der Erkrankung, eine Ver­minderung der ­              www.g-ba.de/richtlinien/8/
  Lebenserwartung oder eine ­dauerhafte Beein-

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ZUZAHLUNGEN ZU K ASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN

1.2 DIE ZUZAHLUNGEN IM E
                        ­ INZELNEN

Leistungen der Krankenkasse                    Zuzahlung                                      Grenzen/Ausnahmen

Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel             10 % vom Abgabepreis                           mindestens 5 € und höchstens 10 €

Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind   10 % je Packung                                mindestens 5 € und höchstens 10 €

                                               10 % der Kosten,                               bei der häuslichen Krankenpflege
Heilmittel und häusliche Krankenpflege
                                               zuzüglich 10 € je V­ erordnung                 begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Stationäre Krankenhausbehandlung, ­                                                           bei der Krankenhausbehandlung
Anschlussheilbehandlung, ambulante und         10 € pro Tag                                   und der Anschlussheilbehandlung
stationäre Reha-Maßnahmen                                                                     begrenzt auf 28 Tage
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation
                                               10 € pro Tag
für Mütter und Väter
                                               10 % der Kosten/Tag, mindestens 5 €,
Haushaltshilfe und Soziotherapie                                                              mindestens 5 € und höchstens 10 €
                                               keinesfalls mehr als 10 €

Fahrtkosten                                    10 % der Kosten bei med. verordneten Fahrten   mindestens 5 € und höchstens 10 €

  					                                                                                        DAS SOLLTEN SIE WISSEN
  ´ Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung ­                      ´ In keinem Fall muss man mehr bezahlen als den
    des 18. Lebensjahres von den Zuzahlungen befreit. ­                     tatsächlichen Preis.
    Ausnahmen: Zahnersatz und Fahrkosten

1.3 ARZNEIMITTEL                                                          Arzneimittel­herstellern Preisrabatte aushandeln.
                                                                          Diese Medikamente können dann ganz oder zur
Wie beschrieben werden bei den Arzneimitteln                              Hälfte zuzahlungsfrei sein.
10 % der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € ­
und nie mehr als die tatsächlichen Kosten des                             Festbeträge
Medi­kaments als Zuzahlung (auch „Rezeptgebühr“ ­                         Krankenkassen zahlen nicht automatisch jeden
genannt) fällig. Darüber hinaus gibt es folgende                          Preis für ein Arzneimittel, vielmehr werden ­Fest-
Besonderheiten:                                                           beträge bestimmt. Das sind Höchstbeträge, die die
                                                                          gesetzlichen Krankenkassen für die Erstattung
Zuzahlungsfreie Arzneimittel                                             von Arzneimittelpreisen übernehmen. Die Z  ­ uzahlung
  Aufgrund des Arzneimittelwirtschaftlichkeits-                           richtet sich nach dem Festbetrag. Medikamente,
 gesetzes (AVWG) entscheidet der Spitzenverband                           die 30 % unter dem Festbetrag ­liegen, können von
 der g­ esetzlichen Krankenkassen, dass bestimmte                         der Zuzahlung befreit werden. Liegt der Preis des
 ­Arzneimittelwirkstoffe von der Zuzahlung befreit                        Medikaments über dem ­Festbetrag, so müssen
  werden können. Eine Übersicht findet sich auf ­                         Versicherte den Differenzbetrag selbst bezahlen.
  der Internetseite des Spitzenverbandes                                  In der Summe zahlen Sie somit die Zuzahlung und
  (www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/                         die Mehrkosten für das Medikament. Den
  arzneimittel/zuzahlungsbefreiung/                                       Differenzbetrag müssen auch Menschen bezahlen,
  zuzahlungsbefreiung.jsp). Sie wird 14-tägig                             die von den Zuzahlungen befreit sind.
  aktualisiert. Zudem können Krankenkassen mit

                                                                      9
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Ausnahmen bei                                                   1.4 F AHRTKOSTEN ZUR
schwerwiegenden Erkrankungen                                        ­AMBULANTEN BEHANDLUNG – ­
Menschen, die an einer chronischen Nieren­                           DIALYSEFAHRTEN
erkrankung leiden und zur Behandlung nicht
­verschreibungspflichtige Medikamente benötigen,                 Fahrten zur ambulanten Behandlung bedürfen
 können diese Arzneimittel auf Kosten der Kranken­              ­immer einer vorherigen Genehmigung durch
 kasse ­erhalten, sofern sie nach medizinischen Ge­              die Krankenkasse und werden nur noch in ganz
 sichtspunkten Therapiestandard sind. Für chronisch              be­sonderen Ausnahmefällen übernommen. Dabei
 ­Nierenkranke und DialysepatientInnen sind dies                 müssen Hin- und Rückfahrt separat beurteilt werden.
  z. B. Azidosetherapeutika, Phosphatbinder, wasser­             Zudem muss die nächstgelegene Behandlungs­
  lös­liche Vitamine und andere. Die verschreibungs­             einrichtung angefahren werden. Sie haben zwar
  fähigen Ausnahmen werden in der Anlage 1 ­zur                  freie Arztwahl, doch die Mehrkosten bei den Fahrten
  Arzneimittel-Richtlinie festgelegt (nachzu­lesen unter         müssten Sie selbst tragen.
  www.g-ba.de/richtlinien/anlage/17/).
                                                                Als Ausnahmefälle sind die Fahrten zu folgenden
Aut-idem-Regelung                                              Behandlungen explizit benannt:
 Stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen ein Rezept aus,         • Dialysebehandlung
 schreibt er da­rauf das Medikament oder den Wirk­              • Onkologische Strahlen- oder Chemotherapie
 stoff. Auf jedem Kassenrezept befindet sich das
 Aut-idem-Feld. Lässt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dieses          Außerdem können für Menschen, die schwer in ­­
 Feld frei, bedeutet dies, dass man Ihnen in der Apo­           ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Fahrten zur
 theke ein Medikament mit dem gleichen Wirkstoff                ­ambulanten Behandlung übernommen werden.
 geben darf. Die Auswahl in der Apotheke hängt
 dann von möglichen Rabattverträgen, Kosten des                 Hierzu zählen Menschen, die
 einzelnen Medikaments etc. ab. Ist das Feld Aut-               • einen Schwerbehindertenausweis mit den
 idem angekreuzt (z.B. bei Unverträglichkeit gegen                ­Merkzeichen aG, Bl oder H besitzen,
 Begleitsubstanzen) und wurde dies begründet, so                • in Pflegegrad III, IV oder V eingestuft sind oder
 darf Ihnen die Apotheke kein anderes Medikament                • für die eine ärztliche Bescheinigung über ver­
 ausgeben. Weitere Informationen hierzu erhalten                   gleichbare schwere Beeinträchtigungen vorliegt.
 Sie in der Anlage 7 zur Arzneimittel-Richtlinie (nach­
 zulesen unter www.g-ba.de/richtlinien/anlage/11/).             Für die zuletzt genannte Personengruppe, der
                                                                mobilitätseingeschränkten Menschen, ist im Januar
                                                                2019 die Vorabgenehmigungspflicht durch die
                                                                Krankenkasse weggefallen. Das bedeutet, dass Sie
                                                                zwar immer noch eine Verordnung Ihrer Ärztin bzw.
                    DAS SOLLTEN SIE WISSEN
                                                                Ihres Arztes für die Krankenfahrt benötigen, aber
  ´ Das Thema Zuzahlungen hat sich in den letzten Jahren        nicht mehr eine vorherige Genehmigung durch Ihre
    immer weiter verkompliziert. Zudem unterliegt e­ s
                                                                Krankenkasse.
    ständigen Veränderungen. Informationen erhalten Sie
  • bei Ihren behandelnden ÄrztInnen, gerade
    wenn es um die Umstellung auf ein anderes
    Medikament mit demselben Wirkstoff geht,
                                                                                   DAS SOLLTEN SIE WISSEN
  • bei Ihrer Apotheke,
  • bei Ihrer Krankenkasse,                                       ´ Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
                                                                    finden Sie unter:
  • beim Bürgertelefon zum Thema Krankenversicherung.               https://www.g-ba.de/richtlinien/25/

                                                           10
ZUZAHLUNGEN ZU K ASSENLEISTUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN

                             11
LEBEN MIT DIALYSE

2.   SCHWERBEHINDERUNG

                12
SCHWERBEHINDERUNG

Mit einer schwerwiegenden Nierenerkrankung                    aussagekräftige Arztberichte (soweit vorhanden)
­können Sie bei dem für Sie zuständigen Versor­               und ­andere ­bereits vorliegende Bescheide be­
 gungsamt (auch: Amt für soziale Angelegenheiten)             züglich ­Ihrer ­Erkrankung oder Behinderung bei.
 ­einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehin­              Benennen Sie alle Ärztinnen und Ärzte, die bedeut­
  derteneigenschaft stellen. Als schwerbe­hindert gilt        same Auskünfte über Ihre Erkrankung(en) geben
  man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.             können. Führen Sie zudem alle Erkrankungen und
  Nach erfolgreicher Anerkennung wird Ihnen vom               Beschwerden auf, auch ­solche, die nicht mit der
  Versorgungsamt der Schwerbehindertenausweis                 Nierenerkrankung zusammenhängen.
  ausgestellt.
                                                              2.1 NIERENFUNKTIONS­
Bei der Beurteilung orientiert sich das Versorgungs­               EINSCHRÄNKUNGEN –
amt an den Kriterien, die im Leitfaden „Ver­                       GRAD DER BEHINDERUNG
sorgungsmedizinische Grundsätze“ ­festgelegt
sind.                                                         Nicht erst ab Beginn der Dialysetherapie können
                                                              Sie einen Schwerbehindertenausweis beantra­
Mit dem Schwerbehindertenausweis sollen einige                gen. Sobald gewisse Funktionseinschränkun­
Nachteile, die die Erkrankung und die notwendigen             gen der Nieren vorliegen, kann der Antrag ge­
Therapien für Sie mit sich bringen, ausgeglichen              stellt werden.
werden. So erhalten Sie beispielsweise einen
­e rhöhten Kündigungsschutz, haben Anspruch auf               Nierenfunktionseinschränkungen
 Zusatzurlaub und können Steuererleichterungen                mittleren ­G rades:
 geltend machen. Aber auch wenn Sie nicht berufs­             50 – 70 GdB können bewilligt werden, wenn
 tätig sind, bietet der Schwerbehindertenausweis              • der Serumkreatininwert andauernd zwischen
 Erleichterungen. Der Ausgleich geschieht auf                   4 und 8 mg/dl liegt,
 ­verschiedenen Ebenen und ist abhängig vom ­                 • das Allgemeinbefinden stark beeinträchtigt ist und
  GdB und den bewilligten Merk­zeichen. Als                   • die Leistungsfähigkeit mäßig einschränkt ist.
  nieren­k ranker Mensch sollten Sie auf jeden
  Fall beim ­zuständigen Versorgungsamt einen                 Nierenfunktionseinschränkungen
  Schwer­behindertenausweis beantragen, um                    schweren Grades:
  Nachteils­ausgleiche in Anspruch nehmen zu                  80 – 100 GdB können bewilligt werden, wenn
  können. Fügen Sie Ihrem Antrag ein Passbild,                • der Serumkreatininwert dauernd über 8 mg/dl liegt,

                                                         13
LEBEN MIT DIALYSE

• das Allgemeinbefinden stark gestört ist und                                              DAS SOLLTEN SIE WISSEN
• die Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt ist.                    ´ Einige Nachteilsausgleiche greifen auch schon
                                                                          in der prädialytischen Phase der chronischen
100 GdB werden bewilligt, wenn die Notwendigkeit                          Nierenerkrankung, wenn ein GdB unter 50 vorliegt.
                                                                          Hierzu gehören z.B. im Rahmen einer Gleichstellung die
der Dauerbehandlung mit einem Blutreinigungsver­
                                                                          Schutz- und Unterstützungsrechte im Berufsleben.
fahren (Hämodialyse oder Peritonealdialyse) besteht.
                                                                        ´ DialysepatientInnen steht zwar generell ein GdB von
                                                                          100 zu, Sie können aber zusätzliche Merkzeichen
Nach Transplantation:                                                     be­antragen, wenn neben oder durch die Nieren-
Für die ersten zwei Jahre nach der Transplantation                        erkrankung weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen
                                                                          vorliegen (z. B. eine Gehbehinderung oder Blindheit).
besteht ein Anspruch auf einen GdB von 100
                                                                        ´ Stellen Sie einen Veränderungs- oder Verschlimmerungs-
(= sog. Heilungsbewährung). Danach erfolgen eine
                                                                          antrag, sobald sich an Ihrer gesundheitlichen ­Situation
Neubegutachtung und eine entsprechende Neu­                               etwas verändert. Dies kann sowohl den GdB erhöhen
bewertung des GdBs. Unter Mitberücksichtigung                             als auch ein Merkzeichen (s. unten) nach sich ziehen.
der erforder­lichen Immunsuppression ist der GdB                        ´ Stellen Sie in Ihrem Antrag immer detailliert und
aber auf keinen Fall niedriger als 50 zu bewerten.                        aus­führlich die Auswirkungen Ihrer Erkrankung(en)
                                                                          aber auch der Behandlung(en) dar und zeigen Sie auf,
                                                                          welche Einschränkungen beides nach sich zieht.

2.2 MERKZEICHEN
     UND ­NACHTEILSAUSGLEICHE

Der Schwerbehindertenausweis garantiert Vorteile, Vergünstigungen und Rechte für behinderte Menschen.
Neben dem GdB können Sie verschiedene Merkzeichen beantragen, die Ihnen weitere Nachteilsausgleiche
ermöglichen.

 Merkzeichen                                                         Nachteilsausgleiche
 G/Gl       
            (gehbehindert/­gehörlos)                                 Ermäßigung für Bus und Bahn* oder Kfz-Steuerer­mäßigung 50 %
 aG         
            (außergewöhnlich ­gehbehindert)                          Ermäßigung für Bus und Bahn* und Kfz-steuerfrei
 h/Bl       (hilflos/blind)                                          Freifahrt in Bus und Bahn* und Kfz-steuerfrei
 B          ( Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson)        Begleitperson fährt in Bus und Bahn kostenfrei mit
 aG/Bl      (außergewöhnlich gehbehindert/blind)                    Parkerleichterungen**/ ­Behindertenparkplätze
 Bl         (blind)                                                  Blindengeld
            ( Ermäßigung von ­der                                   Ermäßigung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
 Rf/Bl/Gl
             Rundfunk-und Fernsehgebühr/blind/gehörlos)              und ­Telefonermäßigung

*	Die Ermäßigung (einmalige Zahlung von 91€/Jahr)
    bzw. ­Freifahrt beziehen sich auf die Verkehrsmittel im ­
    öffentlichen Nahverkehr.
**	Auch das Merkzeichen G zieht unter bestimmten ­
                                                                                           DAS SOLLTEN SIE WISSEN
    Voraussetzungen Parkerleichterungen nach sich. ­                    ´ Falls Sie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeits­
    Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen ­               losengeld II beziehen und zu dem Personenkreis
    Straßenverkehrsbehörde.                                               ­gehören, der vergünstigt Bus und Bahn benutzen ­
                                                                           kann, werden Sie von den 91 € befreit.
                                                                        ´ Außerdem entfallen die ermäßigten Rundfunk-
                                                                          und Fernsehgebühren, wenn Sie das entsprechende
                                                                          Merkzeichen RF im Ausweis eingetragen haben
                                                                          und zum o.g. Personenkreis gehören.

                                                                14
SCHWERBEHINDERUNG

2.3 STEUERVERGÜNSTIGUNGEN                                 Pauschbeträge ab Veranlagungszeitraum 2021
                                                          GdB                               Pauschbetrag in Euro
Die Belastungen durch eine Behinderung werden             20                                              384 €
auch im Rahmen der Steuergesetze berücksichtigt.
So haben behinderte Menschen Anspruch auf                 30                                              620 €
­Behindertenpauschbeträge. Diese mindern das zu           40                                              860 €
 versteuernde Einkommen. ­A nstelle des Pausch­
 betrages können Sie höhere Aufwendungen auch             50                                             1.140 €
 durch Einzelnachweise in voller Höhe geltend             60                                             1.440 €
 machen. Das ist sinnvoll, wenn Ihre behinderungs­
 bedingten Ausgaben höher sind als der jeweilige          70                                             1.780 €
 Pauschbetrag.                                            80                                             2.120 €

Steuerpauschbeträge                                       90                                             2.460 €
Die Höhe des Steuerpauschbetrages richtet ­
                                                          100                                            2.840 €
sich nach dem Grad der Behinderung. Folgende
                                                          Merkzeichen H (hilflos),
Pauschbeträge können gewährt werden:                                                                     7.400 €
                                                          Bl (blind) oder Tbl (taubblind)

                                                     15
LEBEN MIT DIALYSE

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 braucht es für                  Ermäßigungen
die Inanspruchnahme der Steuerpauschbeträge                      Bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen
keine weiteren Zusatzvoraussetzungen. Diese fal­                 (Kino, Theater u. a.) gibt es die Möglichkeit, ­
len ersatzlos weg.                                               ermäßigte Eintrittskarten zu erhalten.
Zusätzlich können Sie unter Umständen behinde­
rungsbedingte Fahrtkosten in Form einer Pauscha­                 Nachlass beim Autokauf
le geltend machen. Dies gilt für folgende Personen­              Einige Autohersteller gewähren schwerbehinderten
kreise:                                                          Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ­
                                                                 einen Preisnachlass beim Autokauf. Informationen
• Menschen mit einem Grad der Behinderung von                    erhalten Sie im Internet („Autokauf & Schwerbehin­
  mindestens 80 oder mit einem Grad der Behin­                   derung“) oder bei den Automobilclubs.
  derung von mindestens 70 und dem Merkzeichen
  „G“ erhalten, unter Abzug der zumutbaren Belas­                Parkerleichterung
  tung, einen Fahrtkostenpauschbetrag in Höhe                    Eine Ausnahmegenehmigung für Parkerleichte­
  von 900 Euro.                                                  rungen wird schwerbehinderten Menschen mit den
• Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, mit dem                     zuerkannten Merkzeichen „aG“ und/oder „Bl“ bewil­
  Merkzeichen „Bl“ oder mit dem Merkzeichen „H“                  ligt. Zudem gibt es unter bestimmten Voraussetzun­
  erhalten, unter Abzug der zumutbaren Belastung,                gen auch einen Ausweis für Parkerleichterungen,
  einen Fahrtkostenpauschbetrag von 4.500 Euro.                  wenn Sie die Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwer­
                                                                 behindertenausweis haben.

                    DAS SOLLTEN SIE WISSEN
  ´ Der Pauschbetrag kann auch auf die Ehepartnerin bzw.                            DAS SOLLTEN SIE WISSEN
    den Ehepartner übertragen werden. Zudem kann er                ´ Die Ausweise unterscheiden sich in Art und Umfang
    rückwirkend geltend gemacht werden.                              der gewährten Parkerleichterungen.
  ´ Der Pauschbetrag, der einem behinderten Kind zusteht,          ´ Weitere Informationen erhalten Sie bei den
    wird auf Antrag auf die Eltern übertragen.                       Straßen­verkehrsbehörden und Versorgungsämtern.
  ´ Informationen erteilen die Versorgungsämter und die
    Finanzämter.

                                                                 Schule und Studium
2.4 WEITERE                                                     Auch in der Schule und während des Studiums ­
     NACHTEILS­AUS­GLEICHE                                       können Sie eine Reihe von Nachteilsausgleichen ­
                                                                 in Anspruch nehmen. So können beispielsweise
Automobilclubs                                                   Leistungen in Teilleistungen gesplittet, Prüfungs-
Manche Automobilclubs gewähren schwer­                           termine mitbestimmt oder Anwesenheitsverpflich­
behinderten Menschen Beitragsnachlässe.                          tungen ­geändert werden.

Bahnfahrten                                                      Sitzplatz
Ab einem GdB von 70 können Sie zum Beispiel                      Es besteht ein Recht auf einen Sitzplatz
die Bahncard 50 zum halben Preis erwerben.                       in öffent­lichen Verkehrsmitteln.

Erbschaften und Schenkungen                                      Skipass
Je nach GdB gibt es erhöhte Freibeträge                          Die meisten AnbieterInnen bieten vergünstigte
für Erbschaften oder Schenkungen.                                Angebote für schwerbehinderte Menschen an.

                                                            16
SCHWERBEHINDERUNG

Wohnen                                                    Die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich
Als schwerbehinderter Mensch haben Sie                    und abhängig vom GdB.
einen b­ esonderen Schutz vor Wohnungskündigung, ­
falls die Kündigung eine unzumutbare Härte für Sie        Wohngeld
bedeuten würde.                                           Bei der Ermittlung des maßgeblichen Jahresein­
                                                          kommens wird schwerbehinderten Menschen ein
Wohnberechtigungsschein                                   Freibetrag von 1.800 € abgezogen, wenn ein GdB
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch                  von 100 vorliegt oder wenn ein GdB von mindestens
auf Anerkennung eines dringenden Wohnbedarfs, ­           50 besteht und Pflegebedürftigkeit bei häuslicher
wenn sie nicht mit entsprechenden Räumlichkeiten          Pflege/Kurzzeitpflege.
ausgestattet sind. Heimdialyse-PatientInnen oder
Bauchfelldialyse-PatientInnen haben Anspruch auf ­
ein zusätzliches Zimmer. Die Vergabe von Wohnbe­                             DAS SOLLTEN SIE WISSEN
rechtigungsscheinen ist von Einkommensgrenzen ­
                                                            ´ Weitere Informationen erhalten Sie
abhängig, wobei Schwerbehinderten ein Freibetrag              beim örtlichen Amt für Wohnungswesen.
angerechnet wird.

                                                     17
LEBEN MIT DIALYSE

3.   BERUFSTÄTIGKEIT UND
     DIALYSEBEHANDLUNG

                 18
BERUFSTÄTIGKEIT UND DIALYSEBEHANDLUNG

3.1 DIALYSEBEHANDLUNG                                            Vor der Entscheidung über den Antrag ist das
     UND ­ARBEITSPLATZ                                            Integrationsamt verpflichtet verschiedene Stellung­
                                                                  nahmen einzuholen.
Die Dialysebehandlung führt nicht zwangsläufig ­
zur Aufgabe der Berufstätigkeit. Überlegen Sie                    Die Integrationsämter sind bei den Landesämtern
sich diesen Schritt gut.                                          für zentrale soziale Aufgaben angesiedelt. Ihre
                                                                  ­Aufgabe ist es, die Integration schwerbehinderter
Tätigkeiten und Arbeitsplatzgestaltung                             Menschen in das Arbeitsleben sicherzustellen.
Die Tätigkeit eines dialysepflichtigen Menschen
sollte ­bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
• Möglichst keine körperliche Schwerarbeit
                                                                                     DAS SOLLTEN SIE WISSEN
  ­(mittelschwere bis leichte Tätigkeiten)
                                                                    ´ Bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz sollten Sie
• Vermeidung von klimatischen Verhältnissen, ­
                                                                      frühzeitig Kontakt zum Integrationsamt
   die eine Infektion begünstigen (kalt, nass, zugig)                 (www.integrationsaemter.de/kontakt/89c7/index.html) ­
• Möglichst keine Schicht- und Nachtarbeit                            aufnehmen. Mancherorts gibt es auch bei den
• Möglichst keine ständig wechselnden und weit                        Stadtverwaltungen Beratungsstellen für behinderte
                                                                      Arbeitnehmer.
  entfernten Einsatzorte (Montage)

Soweit möglich werden Sie von Seiten der                          Zusatzurlaub
­Dialysezentren in Ihren Wünschen und Bedürfnissen                Anerkannt schwerbehinderte Menschen haben
 ­unterstützt, sodass eine Fortsetzung der Berufs­                ­einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub
  tätigkeit ermöglicht bzw. erleichtert wird, z. B. durch:         (in der Regel eine Woche/Jahr).
• Entsprechende Dialysezeiten am Tag
• Nachtdialyse
                                                                  3.2 DIALYSEBEHANDLUNG
Kündigungsschutz                                                       ­WÄHREND DER ARBEITSZEIT –
Mit einer anerkannten Schwerbehinderung                                 „TEIL-KRANKENGELD“
­genießen Sie einen erhöhten Kündigungsschutz.
                                                                  Finanzieller Ausgleich bei Überschneidung
Besteht das Arbeitsverhältnis länger als sechs                    von Dialyse- und Arbeitszeit
­Monate, so bedarf die Kündigung der vorherigen                   Kann die Dialysebehandlung nur während der
 Zustimmung des Integrationsamtes. Die Zu­                        ­Arbeitszeit durchgeführt werden bzw. kommt es zu
 stimmung zur Kündigung muss schriftlich beantragt                 Überschneidungen, wird unter Umständen von den
 werden.                                                           Krankenkassen „Teil-Krankengeld“ gezahlt.

                                                             19
LEBEN MIT DIALYSE

Für folgende Ausfallzeiten am Arbeitsplatz                          3.3 AUSBILDUNG
kann „Teil-Krankengeld“ beantragt werden:                                UND ­UMSCHULUNG
• Wenn ein frühzeitiges Verlassen (mittags)
  des ­Arbeitsplatzes notwendig ist, um sich                        Chronisch Nierenkranke, die noch keinen Beruf ­
  der Dialysebehandlung zu unterziehen.                             haben oder ihren Beruf wegen ihrer Erkrankung
• Wenn die Tätigkeit nicht mehr an fünf Tagen                       nicht mehr ausüben können, sollten auf jeden ­Fall
  pro Woche ausgeübt werden kann, sondern auf                       eine (neue) Berufsausbildung anstreben. Zur Unter­
  die dialysefreien Tage reduziert werden muss.                     stützung bieten Leistungsträger wie z. B. Renten­
                                                                    versicherungsträger oder die Agenturen für Arbeit
Nachteile:                                                          Berufsförderungsmaßnahmen an.
• Krankengeld ist niedriger als Lohn.
• Krankengeld wird verzögert gezahlt.                               Möglichkeiten zur Ausbildung/Umschulung:
• Krankengeld wird bei der Rentenberechnung                         • Reguläre Ausbildungsbetriebe
  ungünstig berücksichtigt (Die Rentenversicherung                  • Berufsbildungswerke (Erstausbildung)
  kennt kein „Teil-Krankengeld“.).                                  • Berufsförderungswerke
                                                                      (Umschulung und ­Fortbildung)

                    DAS SOLLTEN SIE WISSEN
  ´ Bei der Ausgestaltung werden meist Einzelfall­-                                    DAS SOLLTEN SIE WISSEN
    entscheidungen getroffen. Ein Gespräch lohnt sich! ­              ´ Einige Berufsförderungswerke bieten Online-­
    Versuchen Sie die Krankenkasse für Ihr Anliegen zu ge-              Umschu­lungen an. Diese ermöglichen den Teil­
    winnen. Der Anspruch begründet sich durch die ­                     nehmerinnen u­ nd Teilnehmern ein hohes Maß ­
    Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien des Gemeinsamen                     an Flexibilität und gute Anpassungsmöglichkeiten
    Bundesausschusses. Die Richtlinien stellen die Beurtei-             an die spezifischen Anforderungen der Dialyse.
    lungskriterien von Arbeitsunfähigkeit und die Kriterien
                                                                      ´ Leistungsträger von Berufsförderungsmaßnahmen ­
    zur stufenweisen Wiedereingliederung dar.
                                                                        sind in der Regel der Rentenversicherungsträger ­
  ´ Darüber hinaus gibt es eine Empfehlung des                          oder d­ ie Agentur für Arbeit. Dort können auch
    Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen,                    die Kontakt­adressen der Berufsbildungs- und
    die v­ orsieht, dem Arbeitgeber das auf die ausgefallene            Berufsförderungs­werke erfragt werden.
    tägliche Arbeitszeit entfallene Bruttoarbeitsentgelt ­
    zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen ­
    Sozialversicherung zu erstatten. Diese Empfehlung ist
    nicht bindend, kann aber als Argumentationsgrundlage
    herangezogen werden.
  ´ Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken­
    kasse, am Nierentelefon oder bei den Integrationsämtern.

                                                               20
BERUFSTÄTIGKEIT UND DIALYSEBEHANDLUNG

                 21
LEBEN MIT DIALYSE

4.   LOHNERSATZ­LEISTUNGEN

                 22
LOHNERSATZLEISTUNGEN

Ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht                       4.2 ARBEITSLOSENGELD
mehr möglich, für Ihren Lebensunterhalt selbst                             (SONDERFORM)
aufzukommen, können Sie verschiedene Geldleis­
tungen in Anspruch nehmen.                                            „Nahtlosigkeitsregelung“
                                                                      Anspruch auf diese Form des Arbeitslosengeldes
4.1 KRANKENGELD                                                       nach § 145 SGB III hat,
                                                                      • wer keinen Anspruch (mehr) auf Krankengeld ­hat und
Die Krankenkasse zahlt Krankengeld                                    • noch keine Rentenzahlung erhält,
• bei Arbeitsunfähigkeit,                                               auch wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
• nach Ablauf der Lohnfortzahlung
  in Höhe von ­70 % des Regelentgelts,                                Haben Sie es versäumt, rechtzeitig Rente zu
  aber maximal 90 % des Nettoentgelts,                                beantragen, oder dauert es länger als erwartet,
• für längstens 78 Wochen                                             bis die Rente gezahlt wird, können Sie Arbeits­
  in einem Zeitraum von drei Jahren,                                  losengeld beantragen, obwohl Sie dem Arbeits­
• wegen derselben Erkrankung.                                         markt gar nicht zur Verfügung stehen.

                                                                                          DAS SOLLTEN SIE WISSEN
                     DAS SOLLTEN SIE WISSEN
                                                                        ´ Dieses Arbeitslosengeld wird – genau wie das Kranken-
  ´ Geht die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich in eine ­
                                                                          geld – mit der Rentennachzahlung verrechnet.
    Erwerbsminderung über, hat die Krankenkasse das Recht,
    die Betroffenen schon vor Ablauf der 78 Wochen aufzu-               ´ Der Arbeitsplatz sollte keinesfalls gekündigt werden, ­
    fordern, einen Reha-Antrag oder einen Renten­antrag zu                da dieser gegebenenfalls (z. B. bei Bewilligung einer ­
    stellen. Der Reha-Antrag wird bei entsprechender Prog-                Zeitrente) erhalten bleiben muss.
    nose in einen Rentenantrag umgedeutet. Weigern Sie                  ´ Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur ­
    sich, kann Ihnen das Krankengeld versagt werden.                      für Arbeit.
  ´ Nach einer längeren Zeit der Arbeitsunfähigkeit ist es
    nicht immer ratsam, die Arbeit gleich wieder vollzeitig
    aufzunehmen. Vielmehr bietet sich eine stufenweise
    Wiedereingliederung an, bei der die Arbeitszeit langsam           4.3 VORGEZOGENE ALTERSRENTE
    auf das bisherige Maß gesteigert wird (während der ­
    gesamten Zeit der Wiedereingliederung sind Sie weiter             Schwerbehinderte Menschen haben
    arbeitsunfähig). Wiedereingliederung muss beantragt
                                                                      Anspruch auf vorgezogene Altersrente
    werden. Formulare hierzu erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis.
                                                                      Schwerbehinderte Menschen konnten bis Ende 2011
  ´ Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse,
    am Nierentelefon und beim Bürgertelefon Kranken­                  ab 63 Jahren eine vorzeitige Rente ohne ­Abschläge
    versicherung.                                                     und ab 60 Jahren mit Abschlägen b ­ eziehen. Seit
                                                                      2012 – beginnend mit dem Geburtsjahrgang

                                                                 23
LEBEN MIT DIALYSE

1952 – wird die Altersgrenze für die ­frühestmögliche                              DAS SOLLTEN SIE WISSEN
Inanspruchnahme dieser Rente schrittweise von                   ´ Eine Erwerbsminderungsrente wird in der Regel
60 auf 62 Jahre heraufgesetzt. Gleichzeitig wird die              „auf Zeit“ gewährt. Liegen die gesundheitlichen ­
bishe­rige Altersgrenze f­ür einen abschlagsfreien Be­            Voraussetzungen für diese nicht mehr vor ­(z. B. nach
                                                                  einer erfolgreichen Transplantation), kann die Rente –
zug dieser Rente – ebenfalls beginnend mit dem Ge­                nach ­vorheriger Anhörung – vorzeitig entzogen werden.
burtsjahrgang 1952 – stufenweise von 63 auf 65 Jahre            ´ Die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Er-
an­ge­hoben. Damit bleibt es bei einer maximalen                  werbsminderungsrente beträgt 6.300€ pro Jahr. Für
Abschlagshöhe von 10,8 % bei der frühestmög­lichen                die Pandemiezeiten wurden Ausnahmen geschaffen.
Inanspruchnahme. Informationen erteilt die Deutsche             ´ Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
                                                                  sollten Sie sich die Höhe des Hinzuverdienstes vom
Rentenversicherung und das Bürgertelefon Rente.
                                                                  Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen.
                                                                ´ Bei höherem Hinzuverdienst kann die Erwerbs­
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, de­                      minderungsrente gekürzt oder ganz entzogen
ren GdB mindestens 50 beträgt. Die Schwerbehin­                   werden! Der Anspruch bleibt allerdings erhalten.
derung wird durch den Schwerbehindertenausweis
nachgewiesen. Dieser muss beim Versorgungsamt
beantragt werden. Zugleich muss eine Wartezeit
von 35 Jahren erfüllt sein.                                   4.5 ERWERBSMINDERUNGSRENTE
                                                                   FÜR JUNGE MENSCHEN
4.4 ERWERBSMINDERUNGSRENTE
                                                              Ein Rentenanspruch besteht
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ­                       • für BerufsanfängerInnen/Auszubildende bei
richtet sich nach dem gesundheitlichen                          Arbeits­unfall: vom ersten Arbeitstag an ­(ein
Leistungsvermögen:                                              Pflicht­beitrag).
• Liegt die Arbeitsfähigkeit unter                            • für BerufsanfängerInnen/Auszubildende bei ­
   drei Stunden/Tag, besteht ein Anspruch auf eine              Krankheit oder Freizeitunfall: nach einem Jahr
   Rente wegen voller Erwerbsminderung (Vollrente).             versicherungspflichtiger Beschäftigung.
• Liegt die Arbeitsfähigkeit bei drei bis unter
   sechs Stunden/Tag, besteht ein Anspruch auf                Neben der allgemeinen Wartezeiterfüllung (fünf
   eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.              ­Jahre!) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen
   ­D iese ist halb so hoch wie die Rente wegen                auch eine vorzeitige Wartezeiterfüllung, um be­
  ­voller Erwerbsminderung.                                   stimmte Personengruppen nicht zu benachteiligen.
• Liegt die Arbeitsfähigkeit bei sechs Stunden/               In diesem Fall die sehr jungen Erwerbsgeminderten.
    Tag und darüber, besteht kein Anspruch auf eine
  ­Erwerbsminderungsrente.

                                                                                   DAS SOLLTEN SIE WISSEN
Um einen Anspruch auf eine Erwerbs­
minderungsrente geltend machen zu können,                       ´ Die Erwerbsminderungsrente hat immer eine
                                                                   Lohn­ersatzfunktion, auch wenn nur geringe Berufs-
­m üssen zusätzlich zu den gesundheitlichen
                                                                   und Versicherungszeiten vorliegen, denn bei der Berech-
 Voraussetzungen auch bestimmte versiche­                          nung dieser Rente kommt die sog. Hinzurechnungszeit
 rungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:                     dazu. Das heißt, die Rente wird so berechnet, als hätten
 • Allgemeine Wartezeit (= Mindestversicherungs­                   Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich
                                                                   gearbeitet. Die Hinzurechnungszeiten werden bis zum
   zeit) von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbs­
                                                                   Jahr 2031 auf das 67. Lebensjahr angehoben.
   minderung                                                    ´ Weitere Informationen erhalten Sie bei der
 • Drei Jahre Pflichtversicherungszeit in den letzten             ­Deutschen Rentenversicherung.
   fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung

                                                         24
LOHNERSATZLEISTUNGEN

4.6 GRUNDSICHERUNGS­                                             • Grundsicherung für Arbeitssuchende/Arbeits­
     LEISTUNGEN UND SOZIALHILFE                                      losengeld II (auch Hartz IV genannt)
                                                                  • Sozialhilfe (hier: Hilfe zum Lebensunterhalt)
Eine chronische Nierenerkrankung und/oder                         • Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter
­andere Umstände im Leben, können dazu führen,                      ­Erwerbsminderung
 dass man seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus
 eigenen Mitteln bestreiten kann. In diesem Fall                  Allen gemein ist, dass sie nur im Falle von
 greifen die existenzsichernden Leistungen. Es                    ­Bedürftigkeit geleistet werden. Das bedeutet, ­
 ­stehen folgende Leistungsarten zur Verfügung:                    dass man die Leistung nur erhält, wenn z. B. die
                                                                   Rente oder das Gehalt für den Lebens­unterhalt
                                                                   nicht ausreichen. Die Zuordnung erfolgt über das
                                                                   Kriterium der Erwerbsfähigkeit, wie die folgende
                                                                   Übersicht verdeutlicht.

Wer erhält welche Leistung?

Sozialhilfe/Hilfe zum Lebens­unterhalt   Grundsicherung im Alter und bei ­           Grundsicherung für Arbeitssuchende/­
                                         dauerhafter Erwerbsminderung                Arbeitslosengeld II
Zeitweise voll ­erwerbsgeminderte ­      • Ältere Menschen ab Altersgrenze d­ er ­   Erwerbsfähige ­Personen ab dem 1­ 5. Lebens-
Menschen (befristete Rente)                Regelaltersrente                          jahr bis zur Altersgrenze der Regelaltersrente
                                         • Dauerhaft voll ­erwerbsgeminderte         • Erwerbstätige Menschen
                                           Menschen (unbefristete Rente)               (deren Einkommen nicht ausreicht)
                                                                                     • Arbeitslose ­Menschen
                                                                                     • Teilweise ­erwerbsgeminderte Menschen
                                                                                       (wer mehr als drei Stunden am Tag
                                                                                       arbeiten kann)

Grundsätzlich erhält eine alleinstehende Person
in ­allen drei Leistungsarten:                                                        DAS SOLLTEN SIE WISSEN
446 € (= Regelsatz für eine alleinstehende Person)                  ´ Chronisch Nierenkranke erhalten im Rahmen
+ Kosten der Unterkunft + Heizung (Der Gesamt­                        der ­existenzsichernden Leistungen einen Mehrbedarf ­
                                                                      für Ernährung.
betrag wird mit eigenen E  ­ inkünften verrechnet.)
                                                                    ´ Bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit ­
                                                                      dem Merkzeichen G wird ein Mehrbedarf berücksichtigt.
Bei der Berechnung des Anspruchs werden das
                                                                    ´ Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten der S­ ozial­
­eigene Einkommen (und Vermögen) sowie das des                        ämter und der Arbeitsagenturen/Jobcenter.
 Ehegatten bzw. Lebenspartners angerechnet.

                                                             25
LEBEN MIT DIALYSE

5.   PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

                 26
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Mit den Pflegestärkungsgesetzen sind wichtige ­           Wer pflegebedürftig ist, wird von der Pflegekasse
Änderungen im Rahmen der Pflegeversicherung in            unterstützt. Die Höhe der Leistung hängt vom Aus­
Kraft getreten, die die Regelungen zur Pflege von         maß der Pflegebedürftigkeit und dem zuerkannten
Grund auf erneuert haben.                                 Pflegegrad ab.

5.1 B
     EURTEILUNG DER ­                                    5.2 PFLEGEGRADE
    PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
                                                          Es gibt fünf Pflegegrade, die vom Grad der Selbst­
Pflegebedürftigkeit wird von der Pflegekasse fest­        ständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen ab­
gestellt. Hierfür beauftragt sie den Medizinischen        hängen.
Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen ande­
ren unabhängigen Gutachter. Die Feststellung ist          Pflegegrad 1:	geringe Beeinträchtigung
zwingende Voraussetzung, um Leistungen zu er­                            der ­Selbstständigkeit
halten. Eingestuft wird in 5 Pflegegrade, die sich        Pflegegrad 2:	erhebliche Beeinträchtigung
aus dem Grad der Selbstständigkeit ergeben.                              der Selbstständigkeit
                                                          Pflegegrad 3:	schwere Beeinträchtigung
Wer ist pflegebedürftig?                                                 der ­Selbstständigkeit
Pflegebedürftig sind Menschen, die auf Dauer ­            Pflegegrad 4:	schwerste Beeinträchtigung
(mindestens sechs Monate) gesundheitlich bedingte                        der Selbstständigkeit
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit aufweisen        Pflegegrad 5:	schwerste Beeinträchtigung
und deshalb der Hilfe durch Andere bedürfen.                             der Selbstständigkeit
                                                                         mit besonderen ­Anforderungen
Es muss sich um Personen handeln, die                                    an die pflegerische Versorgung
• körperliche, kognitive oder psychische ­Beein­
  trächtigungen oder
• gesundheitlich bedingte Belastungen
  oder Anforderungen nicht selbstständig
  kompensieren oder bewältigen können.

                                                     27
LEBEN MIT DIALYSE

Für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit sind        In zwei weiteren Modulen wird der Grad der Selbst­
sechs Bereiche oder auch Module maßgeblich:             ständigkeit ebenfalls erfasst. Allerdings ­werden die
                                                        Ergebnisse bei der Einstufung in einen Pflegegrad
Modul 1: Mobilität                                      vernachlässigt, zumal entsprechende Kriterien be­
Kriterien sind z. B.:                                   reits in den Modulen 1 bis 6 ein­geflossen sind. Es
• Positionswechsel im Bett                              handelt sich hierbei um das ­Modul „außerhäusliche
• Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs                Aktivitäten“ und das Modul „Haushaltsführung“. Die
• Treppensteigen                                        Erfassung dient der ­P flegeplanung und zur Feststel­
                                                        lung des Rehabili­tations- und Präventionsbedarfs.
Modul 2: Kognitive und kommunikative ­
Fähigkeiten                                             5.3 LEISTUNGEN DER PFLEGEKASSE
Kriterien sind z. B.:
• Orientierung über Ort und Zeit                        Pflege-     Pflege­-   Pflege­ Tages-       Voll­      Entlas-
                                                        grad        -geld      sach­    und         statio­    tungs-
• Sachverhalte begreifen
                                                                               leistung Nacht­-     näre       betrag*
• Erkennen von Risiken                                                                  -pflege     Pflege
• Personen aus dem näheren Umfeld erkennen
                                                         1                -         -         -          -       125 €
                                                         2             316 €     689 €     689 €      770 €      125 €
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische ­
                                                         3             545 €   1.298 €    1.298 €   1.262 €      125 €
Problemlagen
Kriterien sind z. B.:                                    4             728 €    1.612 €   1.612 €    1.775 €     125 €
• Nächtliche Unruhe                                      5             901 €   1.995 €    1.995 €   2.005 €      125 €
• Ängste                                                * Für Angebote zur Entlastung der Pflegenden,
• Selbstschädigendes Verhalten                             zur Entlastung ­im Alltag und zur Förderung
                                                           der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen

Modul 4: Selbstversorgung
Kriterien sind z. B.:                                   Weitere Leistungen der Pflegekasse:
• Selbstständig waschen und ankleiden                   • Kurzzeitpflege
• Essen und trinken                                     • Pflegehilfsmittel
• Selbstständige Benutzung der Toilette                 • Verhinderungspflege
                                                        • Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger              Wohnumfelds von bis zu 4.000 €
Umgang mit krankheits- und ­t herapiebedingten          • Wohngruppenzuschlag von 214 € für Versicherte
Anforderungen und Belastungen                             in ambulant betreuten Wohngruppen
Kriterien sind z. B.:                                   • Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in ­
• Medikation                                              stationären Einrichtungen
• Arztbesuche                                           • Pflegeberatung
• Therapieeinhaltung                                    • Pflegekurse für pflegende Angehörige
• Messung und Deutung von Körperzuständen               • Soziale Absicherung der Pflegeperson unter ­
                                                          bestimmten Voraussetzungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und
sozialer Kontakte
Kriterien sind z. B.:
                                                                               DAS SOLLTEN SIE WISSEN
• Gestaltung des Tagesablaufs
                                                             ´ Nutzen Sie die Informationsangebote der Pflegekassen,
• Sich selbst beschäftigen
                                                               der Pflegestützpunkte und des Bürgertelefons Pflege.
• Interaktion mit Personen im direkten Kontakt

                                                   28
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

                                                                  5.5 HOSPIZ- UND PALLIATIVDIENSTE

                                                                  Schwerstkranke und sterbende Menschen können
                                                                  in ihrer letzten Lebensphase die Begleitung von
                                                                  Hospiz- oder Palliativdiensten in Anspruch nehmen.
                                                                  Diese Dienste stehen in ambulanter oder stationärer
                                                                  Form zur Verfügung.

                                                                  Mit der spezialisierten ambulanten Palliativ­
                                                                  versorgung (SAPV) wurde in Ergänzung zur allge­
                                                                  meinen Palliativversorgung ein besonderer Dienst
                                                                  geschaffen. Dieser steht zur Verfügung, wenn die
                                                                  Intensität oder Komplexität eines Krankheitsverlaufs
                                                                  und den daraus resultierenden Schwierigkeiten den
                                                                  Einsatz von spezialisierten Palliativteams notwendig
5.4 BETREUUNG                                                     ­machen. Die SAPV begleitet Menschen in ihrer ­
                                                                   gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrich­
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungs­                     tungen und stationären Hospizen. Nur ein Teil der
gericht für Erwachsene eingerichtet, die ihre ­                    sterbenden Menschen benötigt diese besondere
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.                   Versorgungsform.

Das Gericht bestellt einen Betreuer für bestimmte                 Grundsätzlich werden die Kosten für den
Aufgabenkreise, wie z. B.:                                        stationären Hospizaufenthalt von der Kranken­
• Vermögenssorge                                                  kasse, der Pflegekasse und dem Hospizträger ­
• Gesundheitsfürsorge                                             finanziert. Patientinnen und Patienten müssen
• Sicherung der häuslichen Versorgung                             nicht zuzahlen.
• Aufenthaltsbestimmung u. a. m.
                                                                  Aufgabe des Dialyseteams kann es sein, die ­
Ist es offensichtlich, dass jemand seine Angelegen­               betroffenen Menschen und deren Angehörige über
heiten nicht mehr selbst regeln und dies auch von                 diese Einrichtungen zu informieren.
Angehörigen nicht über eine Vorsorgevollmacht
wahrgenommen werden kann, sollte beim zuständi­
gen Betreuungsgericht ein Antrag auf ­Einrichtung
                                                                                     DAS SOLLTEN SIE WISSEN
einer rechtlichen Betreuung gestellt werden.
                                                                    ´ Eine Adressdatenbank finden Sie unter
                                                                      www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de.
                                                                    ´ Informationen erhalten Sie zudem beim
                    DAS SOLLTEN SIE WISSEN                            Deutschen Hospiz- und Palliativverband (www.dhpv.de),
                                                                      der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ­
  ´ Sofern möglich, sollte mit dem Betroffenen                        (www.dgpalliativmedizin.de) und Ihrer Krankenkasse.
    ein ­vertrauensvolles Gespräch geführt werden,
    mit ­dem Ziel, die Betreuung mit seinem Einverständnis
    anzuregen.
  ´ Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten bei den ­
    Betreuungsgerichten (Unterabteilung des Amtsgerichts),
    Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen s­ owie den ­
    sozialpsychiatrischen Beratungsstellen.

                                                             29
LEBEN MIT DIALYSE

6.   REHABILITATION
     UND URLAUB

                 30
REHABILITATION UND URLAUB

                                                                                                  DAS SOLLTEN SIE WISSEN
6.1 MEDIZINISCHE REHABILITATION
                                                                      ´ Einen Urlaubszuschuss können Mitglieder der Interessen­
                                                                        gemeinschaften und Dialysevereine vom „Hilfsfonds Dialyseferien“
Im Rahmen einer chronischen Nierenerkrankung                            erhalten, wenn sie über ein niedriges Einkommen verfügen.
ist die medizinische Rehabilitation (Reha) ein wich­                  ´ Einige Dialysezentren – vor allem im Ausland – ­
tiger Baustein für die Erhaltung oder Besserung                         werben mit günstigen Unterkunftsmöglichkeiten.
des Gesundheitszustandes und die Wiederein­                           ´ Auch auf Kreuzfahrtschiffen kann es Ermäßigungen geben.
gliederung des Menschen in das berufliche und                         ´ Weitere Informationen erhalten Sie über Mitbetroffene,
das gesellschaftliche Leben. Die medizinische Reha                      Dialysezeitschriften, spezielle Reisebüros, Urlaubsdialyseführer
                                                                        (meist in Dialysezentren) und das Internet.
wird ambulant oder stationär erbracht. Zwischen
zwei Reha-Maßnahmen muss in der Regel ein
Zeitraum von vier Jahren liegen, es sei denn es
besteht eine dringende medizinische Erfordernis.                  6.3 DIALYSEKOSTENABRECHNUNG

Zur medizinischen Rehabilitation zählt z. B. auch:                Feriendialysen im Inland
• die Anschlussheilbehandlung nach einem Kran­                   Alle dialysepflichtigen Menschen können davon ausge­
   kenhausaufenthalt                                              hen, dass sie innerhalb der Bundesrepublik reisen und
• die stufenweise Wiedereingliederung                            die Dialyse­behandlung in einer Dialyseeinrichtung ­Ihrer
• die geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen            Wahl durchführen können. Für gesetzlich Krankenversi­
                                                                  cherte reichen die Krankenversicherungskarte und ein
Kostenträger: Meist sind Rentenversicherungs­                     Überweisungsschein. Klären Sie unbedingt auch hier die
träger und ­Krankenkassen die Kostenträger.                       Fahrtkosten im Vorfeld.

Antragstellung: Die Anträge müssen bei den                        Feriendialysen im Ausland
zuständigen Leistungsträgern gestellt werden.                     Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ­die Kos­
                                                                  ten für die Dialysebehandlung bis zur Höhe der Dialyse­
                                                                  kosten „zu Hause“. In EU-Ländern ­oder Ländern, mit de­
                                                                  nen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann
                    DAS SOLLTEN SIE WISSEN                        über einen Auslandskrankenschein abgerechnet werden.
  ´ Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht                     Klären Sie unbedingt auch hier die Fahrtkosten im Vor­
    abschrecken und legen Sie Widerspruch gegen                   feld.
    einen ablehnenden Bescheid ein.
  ´ Beachten Sie, dass die Dialyse in oder                        Wichtige Anregungen:
    nahe der Reha-Klinik ist, so dass Sie nicht allzu viel
                                                                  • Frühzeitig Kosten- und Abrechnungsfragen klären
    wertvolle Zeit für die Reha verlieren.
                                                                    (auch Fahrtkosten).
  ´ Nutzen Sie die Beratung der Leistungsträger,
    des Nierentelefons und der Ergänzenden Unabhängigen           • Eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, ­
    Teilhabeberatung (EUTB).                                        die die Nierenerkrankung einschließt.
                                                                  • Die Termine und Abrechnungsmodalitäten ­
                                                                    schriftlich bestätigen lassen.

6.2 URLAUB
                                                                    		                             DAS SOLLTEN SIE WISSEN
Für dialysepflichtige Menschen gibt es ein breit ge­
                                                                    ´ Manche Dialysezentren im Ausland akzeptieren den Auslands­
fächertes Angebot, im In- und Ausland zu verreisen.
                                                                      krankenschein nicht. Hier ist es ratsam, r­ echtzeitig eine Kosten­
Auf jeden Fall sollte die nächste Dialyseeinrichtung                  übernahmeerklärung der K­ rankenkasse einzuholen.
nicht zu weit vom Urlaubsort entfernt sein.                         ´ Nutzen Sie die Informationsmöglichkeit der K­ rankenkassen.

                                                             31
LEBEN MIT DIALYSE

7.   ADRESSEN

                32
ADRESSEN

7.1 ANPRECHPARTNERINNEN                                      7.4 DAS NIERENTELEFON
     IN DEN D
            ­ IALYSEZENTREN
                                                              Der Verband Deutsche Nierenzentren (DN) e. V.
Ihre behandelnden Ärztinnen, Ärzte und das Pflege­            bietet mit dem Bundesverband Niere e. V. eine
personal in Ihrem Dialysezentrum geben Ihnen gerne            kostenlose Telefonsprechstunde zu ­medizinischen
Auskunft zu Ihren Fragen. Sprechen Sie sie an.                und sozialen Fragen rund um die chronische
                                                              Nierenerkrankung an. Hier können Patientinnen, Pa­
7.2 BUNDESVERBAND NIERE E. V.                                 tienten, Angehörige aber auch Ärztinnen, Ärzte und
                                                              Pflegekräfte anrufen.
Die DialysepatientInnen und Nierentransplantierten in
Deutschland sind im Wesentlichen unter dem Dach               Mittwochs: 16:00 bis 18:00 Uhr unter 0800 2484848
des Bundesverbandes Niere e. V. vereint und bilden
ein flächendeckendes Netz von regionalen Selbst­              7.5 WEITERE ANLAUFSTELLEN
hilfegruppen. Diese bieten für Patientinnen, Patienten
und deren Angehörige eine emotionale Heimat sowie             • Agentur für Arbeit
wertvollen Austausch, Informationen und Hilfe durch           • Amt für Wohnungswesen
gleichermaßen Betroffene.                                     • Allgemeine Sozialberatungsstellen
                                                                (meist bei den Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden)
Essenheimer Straße 126, 55128 Mainz                           • Betreuungsgericht
Tel.: 06131 85152                                               (Unterabteilung beim Amtsgericht),
E-Mail: geschaeftsstelle@bnev.de                                Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
www.bundesverband-niere.de                                    • Finanzamt
                                                              • Integrationsamt (www.integrationsaemter.de)
7.3 HILFSFONDS DIALYSEFERIEN E. V.                            • Krankenkassen
                                                              • PatientenBegleiter – ausgebildete chronisch
Der Verein Hilfsfonds Dialyseferien e. V. hat sich              nierenkranke Menschen, die ehrenamtlich
die Aufgabe gestellt, chronisch Nierenkranken, die              Mitbetroffene begleiten und unterstützen
sich wegen eines zu niedrigen Einkommens keinen                 (www.patienten-begleiter.de)
Urlaub leisten können, einmal im Jahr dennoch                 • Pflegestützpunkte als wohnortnahe
durch einen Zuschuss dazu zu verhelfen. Trans­                  Beratungsstellen zum Thema Pflegeversicherung
plantierte sowie PartnerInnen von Heimdialysepa­              • Rentenversicherungsträger
tientInnen werden in die Förderung eingeschlos­                 (www.deutsche-rentenversicherung.de)
sen. Zum ­unterstützten Kreis gehören vor allem               • Sozialämter (Kommunaler Sozialer Dienst (KSD))
RentnerInnen, SozialhilfeempfängerInnen und Ar­               • Sozialpsychiatrischer Dienst
beitslose. Eine besonders wichtige Aufgabe ist die            • Versorgungsamt/Landesamt
Unterstützung von Ferienaktionen chronisch nie­                 für Zentrale Soziale Aufgaben­
renkranker Kinder ­und Jugendlicher.

Carola Qual (Vorsitzende)
Neltestraße 23 a, 12489 Berlin
Tel.: 0151 44617932
E-Mail: qual@hilfsfonds-dialyseferien.de
www.hilfsfonds-dialyseferien.de

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