Corona Informationen und Kontaktadressen für Unternehmen - WFG Herne
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Corona Informationen und Kontaktadressen für Unternehmen Stand: 26. November 2020 Ihr Kontakt zur WFG E-Mail-Service der Wirtschaftsförderungsgesellschaft u-service@wfg-herne.de Bitte benennen Sie kurz Ihr Problem. Wenn ein Rückruf gewünscht wird, geben Sie bitte in der E-Mail auch Ihre Telefonnummer an, damit wir schnell und zielgerichtet mit Ihnen in Kontakt treten können. Hotline der Wirtschaftsförderungsgesellschaft zum Coronavirus für Unternehmen fon: 02323. 925 113 Montag – Donnerstag, 9:00 bis 15:00 Uhr; Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr Die Verbreitung des Corona-Virus bereitet zunehmend auch der Wirtschaft Sorgen. Wir haben für Sie einige nützliche Informationen und Kontaktadressen zusammengestellt. aktuell: November-Rettungsschirm Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unter- nehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch an- geordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen, zunächst als Abschlagzahlung. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhil- fen werde parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Ab- schlagszahlungen gestartet werden kann. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von temporären Schließungen be- troffene Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie auf der Grundlage der Beschlüsse von Bund und Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unterneh- men. Unterstützung bekommen auch indirekt betroffene Firmen - also etwa Lieferanten für Kneipen. Grundsätzlich stehen die Hilfen allen Unternehmen offen - sie müssen aber "nachweislich und regelmäßig" 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen. Höhe der Förderung: Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schlie- ßungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im No- vember 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU). Zuschüsse über 1 Millionen Euro bedürfen für die Novemberhilfe noch der Notifizie- rung und Genehmigung der EU-Kommission. Seite 1 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenom- men haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden. Anrechnung erhaltener Leistungen: Andere staatliche Leistungen, die für den Förder- zeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld. Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November: Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüber hin- ausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung. Sonderregelung für Restaurants: Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Antragstellung: Die Antragstellung erfolgt über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerbe- rater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe- Plattform durch die Länder erfolgen. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. IT-Plattform Überbrückungshilfe: https://www.ueberbrueckungshilfe-unterneh- men.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html aktuell: Corona-Regeln für November Trotz der bislang getroffenen Maßnahmen steigt die Zahl der Infektionen mit dem Corona- virus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Auf die massiv gestiegenen Corona-Infektionszahlen reagieren Bund und Länder mit massiven Maßnahmen. Das öffentliche Leben soll - ähnlich wie im Frühjahr - erheblich eingeschränkt werden. Ziel ist, die Kontakte im November in allen nicht wirklich notwendigen Bereichen drastisch zu reduzieren. Hier nun ganz aktuell kurz zusammengefasst die neuen Corona-Regeln, die am 28.10.2020 getroffen wurden, ab dem 2. November in Kraft treten und bis vorläufig Ende des Monats November gelten: • Schließung von Kultur- und Freizeitangeboten wie Theater, Kino oder Diskothe- ken • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. • Schließung von Gastronomiebetrieben. Das betrifft auch Kneipen und Bars. Liefe- rung und Abholung sind weiterhin erlaubt. Seite 2 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
• Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist untersagt. Profisport soll ohne Zuschauer stattfinden - das gilt auch für die Fußball-Bundesliga. • Schließung von Kosmetikstudios und Massagepraxen, ebenso wie Tattoostudios - Friseursalons bleiben geöffnet. • Touristische Übernachtungen im Inland sind verboten. Nur eine Übernachtung wegen einer zwingenden Dienstreise soll weiterhin erlaubt sein. • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält. Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders be- troffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Darüber hinaus wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Kon- ditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weni- ger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst. Gesamter Bund-Länder-Beschluss: https://www.bundesregierung.de/re- source/blob/997532/1805024/5353edede6c0125ebe5b5166504dfd79/2020-10-28-mpk- beschluss-corona-data.pdf?download=1 Überbrückungshilfe Die Überbrückungshilfe des Bundes wird in den Monaten September bis Dezember fortge- setzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Somit können branchenunabhängig Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe zu erleichterten Bedingungen mit existenzsichernden Zuschüssen zu ihren betrieblichen Fixkosten rechnen. Parallel verlängert die Landesregierung die „NRW Über- brückungshilfe Plus“, mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Lan- desmitteln gedeckt werden können. Bis Jahresende wird weiterhin der fiktive Unterneh- merlohn in Höhe von monatlich 1.000 Euro bezahlt. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/wirtschaftsminister-pinkwart-begruesst-fortset- zung-der-corona-ueberbrueckungshilfe Im Vergleich zum bisherigen Überbrückungshilfeprogramm wird es insbesondere folgende Erleichterungen geben: Antragsberechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjah- resmonaten oder • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Mona- ten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatten. Seite 3 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Die Deckelungsbeträge in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für kleine und mitt- lere Unternehmen werden gestrichen. Die Fördersätze werden erhöht. Erstattet werden fortan: • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Pro- zent der Fixkosten), • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch). Die Personalkostenpauschale in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/09/20200918-ueberbrue- ckungshilfe-wird-verlaengert-ausgeweitet-und-vereinfacht.html Anträge für die 2. Phase der Überbrückungshilfe (September bis Dezember 2020) können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe Soforthilfen Aufgrund der aktuellen Situation wird sich die Wiederaufnahme der Rückmeldungen zur NRW-Soforthilfe 2020 noch etwas verzögern. Dies wird ganz überwiegend im Interesse der Empfänger liegen. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit. Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können. Ende November erhalten daher alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail von der E-Mailadresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen. Es wird darum gebeten, bis zum Erhalt dieser E-Mail keine Rücküberweisungen an die Be- willigungsbehörden oder an die Landeskasse zu tätigen. Ende Juni 2020 hatten die ersten NRW-Soforthilfe-Empfänger eine E-Mail mit der Bitte um Rückmeldung zur tatsächlichen Finanzierungslücke erhalten. Bislang wurden rund 100.000 der insgesamt 426.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung gebeten. Dabei haben sich ei- nige Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen. Um Forderungen nach einem geänderten Rückmeldeverfahren gerecht zu werden, hat sich Nordrhein-Westfalen erfolgreich beim Bund für Verbesserungen eingesetzt. Das Rück- meldeverfahren wurde bis zur Klärung dieser Fragen ausgesetzt und soll nun vor den Herbstferien wieder aufgenommen werden. Die Rückmeldefrist wurde zunächst bis Ende November verlängert, Rückzahlungen sollten erst zum 31. März 2021 fällig werden. Seite 4 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die An- rechnung zeitversetzter Zahlungseingänge. Unternehmen, Kammern und Verbände hatten Teile der Abrechnungsvorgaben des Bundes kritisiert. Die Verbesserungen im Überblick: • Personalkosten sind von den Einnahmen absetzbar: Der Bund sah die Personal- kosten mit dem Kurzarbeitergeld ausreichend abgedeckt. Durch die Lockerungen konnten viele Betriebe aber im Mai und Juni wieder öffnen. Dadurch ergaben sich in der Abrechnung Liquiditätsüberschüsse, da zwar Umsätze erzielt wurden, Personalkosten aber nicht berücksichtigt werden konnten. Künftig werden daher die Einnahmen um solche Personalkosten bereinigt, die zur Erzielung dieser Ein- nahmen notwendig waren und die nicht durch andere Maßnahmen (etwa das Kurzarbeitergeld) gedeckt wurden. • Gestundete Zahlungen, wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls ange- rechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eige- ner Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben. • Mehr Flexibilität beim Zuflussprinzip: Bisher wurden alle tatsächlichen Zahlungs- eingänge im Förderzeitraum berücksichtigt, auch wenn ihnen eine Leistung vo- rausging, die vor der Corona-Zeit erbracht wurde. Dadurch wurden viele Unter- nehmen, z.B. im Handwerk oder Messebau, die auf Rechnung und mit Zahlungs- zielen arbeiten, benachteiligt. Die Unternehmen erhalten nun die Option, bei Ein- nahmen innerhalb des Förderzeitraums auf den Zeitpunkt der Leistungserbrin- gung abzustellen. • Hohe einmalige Zahlungseingänge im Förderzeitraum, die sich auf ein ganzes, zurückliegendes Jahr beziehen, können nun anteilig angesetzt werden. Das be- trifft etwa GEMA-Zahlungen für Künstlerinnen und Künstler oder Zahlungen der VG-Wort für Journalistinnen und Journalisten. https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren Kurzarbeitergeld Die Bundesregierung hat wegen Corona eine Verlängerung der Regelungen zum Kurzar- beitergeld bis Ende 2021 beschlossen. Das Kurzarbeitergeld greift für den Fall von Betriebsschließungen und Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen. Es kann auf Antrag im Einzelfall durch die jeweilige zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, prüft die zu- ständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Konkret kann das Kurzarbeitergeld beantragt werden, wenn die üblichen Arbeitszeiten vo- rübergehend wesentlich verringert sind. Dies trifft derzeit zu, wenn 10 % der Beschäftig- ten von einer Arbeitszeitreduzierung betroffen sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit ver- ringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vo- rübergehend geschlossen wird. Die Bundesregierung hat sich Ende August 2020 darauf verständigt, die Bezugsdauer für Kurzarbeit auf maximal 24 Monate zu verlängern –längstens bis zum 31.12.2021. Die ver- längerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Gleichzeitig soll das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Pro- zent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat Seite 5 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
erhöht werden. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, de- ren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Erstattung Sozialversicherungsbeiträge Bei Betrieben, die sich in Kurzarbeit befinden, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Nutzen die Betriebe die Kurzar- beit-Phase für die Weiterbildung und Qualifizierung der Mitarbeiter, kann die Erstattung auf 100 Prozent erhöht werden. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gilt nur bezüglich der Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden. Hinweis für die Praxis: Verlängerung der bewilligten Bezugsdauer Bevor Unternehmer eine Verlängerung der bewilligten Bezugsdauer beantragen, sollte ge- nau überprüft werden, ob die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug des Kurzarbeiter- geldes nach wie vor vorliegen. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, ob die mit den Mitarbeitern abgeschlossene Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit noch gültig ist. Wurde beispielsweise eine Befristung der Kurzarbeit vereinbart und ist dieser Zeitraum mittlerweile abgelaufen, muss einvernehmlich eine Verlängerung der Vereinba- rung herbeigeführt werden. Infos zu den Regelungen https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/verlaengerung-kurzarbei- tergeld-1774190 Infobroschüre BMAS https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kurzarbeit-und-corona-1756766 Unternehmenshotline der Bundesagentur fon 0800. 45555 20 Infos zu Kurzarbeitergeld für Herner Unternehmen fon 02361. 40 2731 Steuerstundungen Die Stadt Herne gewährt folgende Hilfen für den Bereich der Gewerbesteuer und der Vergnügungs- und Wettbürosteuer: Die durch das Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen können bei der Stadt Herne oder ihrem zuständigen Finanzamt unter Darlegung ihrer Ver- hältnisse für das laufende Jahr 2020 eine Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszah- lungen beantragen. In den Fällen, in denen das Unternehmen zugleich eine Anpassung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer beantragt, soll der Antrag beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Nimmt das Finanzamt eine Anpassung der Vorauszahlun- gen für die Gewerbesteuer vor, ist die Stadt Herne an diese Festsetzung gebunden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_for- mularentwurf_final_1seite_kj.pdf Stundungsanträge für bereits fällige oder fällig werdende Gewerbesteuern sind formlos ausschließlich an die Stadt Herne zu richten. Stundungen werden zunächst bis zum 30.06.2020 ausgesprochen. Anträge auf Stundung der nach dem 30.06.2020 fälligen Seite 6 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Gewerbesteuern sind besonders zu begründen. Die Stadt Herne verzichtet bei den ge- währten Stundungen insoweit auf die Erhebung von Stundungszinsen. Wird der Stadt Herne bekannt, dass das Unternehmen unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist, wird die Stadt Herne bis zum 30.06.2020 bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Gewer- besteuern von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. In den betreffenden Fällen werden die verwirkten Säumniszuschläge zunächst für die Zeit vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 erlassen. Die Stadt Herne wird während der Dauer der behördlich angeordneten Schließung der Spielhallen, Gaststätten, Wettbüros und sonstigen Einrichtungen die Vergnügungs- steuer- bzw. die Wettbürosteuer-Anmeldungen nicht mehr anmahnen. Weiterhin werden für diese Zeit keine Schätzungsbescheide erlassen und keine Verspätungszu- schläge festgesetzt. Eine Stundung der Vergnügungs- und Wettbürosteuer für Zeiträume, die vor der Schließung der Einrichtungen liegen, kommt im Hinblick auf die Regelung des § 222 Satz 3 der Abgabenordnung im Grundsatz nicht in Betracht. Begründete Stundungsanträge werden aber von der Stadt Herne gesondert geprüft. Der Rat der Stadt Herne hat am 23. Juni die Gewährung von Stundungen bis Ende des Jahres verlängert. Insolvenzanträge Rückwirkend zum 01.03.2020 hat das Bundesjustizministerium - zunächst bis zum 30.09., dann verlängert bis zum 31.12.2020 – die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Durch die Maßnahmen soll den von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffe- nen Unternehmen Zeit für die Sanierungsbemühungen und Verhandlungen mit ihren Gläu- bigern verschafft werden. Die Vorschriften greifen damit flankierend zu den umfassenden staatlichen Hilfsprogrammen. Das Gesetz sieht im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen vor: • Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insol- venzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Zudem soll erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Antragspflich- tige Unternehmen sollen die Gelegenheit erhalten, ein Insolvenzverfahren durch Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sa- nierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen, abzuwenden. • Geschäftsleiter haften während der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nur eingeschränkt für Zahlungen, die sie nach Eintritt der Insolvenzreife des Unter- nehmens vornehmen. • Während der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht an von der COVID19-Pan- demie betroffene Unternehmen gewährte neue Kredite sind nicht als sittenwidri- ger Beitrag zur Insolvenzverschleppung anzusehen. • Während der Aussetzung erfolgende Leistungen an Vertragspartner sind nur ein- geschränkt anfechtbar. • Die Möglichkeit von Gläubigern, durch Insolvenzanträge Insolvenzverfahren zu erzwingen, werden für drei Monate eingeschränkt. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.html Seite 7 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Mieten Weiter ist der Kündigungsschutz von Mieterinnen und Mietern Teil der Gesetzesent- würfe. Das Justizministerium informiert: „Für Mietverhältnisse soll das Recht der Ver- mieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der CO- VID-19-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur fristgerechten Zahlung der Miete bleibt hier jedoch bestehen. Dies gilt für Pachtverhältnisse entsprechend. Die Rege- lungen gelten zunächst bis zum 30. Juni 2020 und können unter bestimmten Vorausset- zungen verlängert werden.“ https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.html Grundsicherung Das Arbeitsministerium des Bundes hat ein Gesetz zur Lockerung der Zugangsbe- schränkungen für Hartz IV in der Krise beschlossen. Das Sozialschutz-Paket erleich- tert den Zugang für den Bezug von Grundsicherung. Die Regelungen kommen vor allem Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind sowie Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen zugute. https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/ Ihr Kontakt zum Herner Jobcenter: https://www.jobcenter-herne.de/ Finanzierungshilfen Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank. KfW-Kreditprogramme Die KfW hat die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Sie verbessert die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler sowie die Zugangsbedingungen und Konditionen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. KfW-Schnellkredit für KMU Mit dem KfW-Schnellkreditprogramm der Bundesregierung sollen Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind, Kredite möglichst schnell und unkompliziert erhalten. • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro Der Schnellkredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebs- mittel) beantragt werden. Er wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Der Staat übernimmt bis zu einer gewissen Kreditsumme das volle Risiko für das Darle- hen. Seite 8 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Das Wichtigste: • Unternehmen haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019 • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a. • 10 Jahre Laufzeit, davon können 2 Jahre tilgungsfrei sein • 100 % Risikoübernahme durch die KfW • keine Risikoprüfung durch die Hausbank Die Kredite können jederzeit in einen anderen und zinsgünstigen KfW-Kredit umgewandelt werden, etwa wenn weitere von der Hausbank benötigte Unterlagen eingereicht wurden. Vorfälligkeitszinsen werden dadurch nicht fällig. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Hausbanken oder Sparkassen und nicht durch online-basierte Formulare, die der Antragsteller selbst ausfüllt. Im Internet kursie- rende Seiten zur Online-Beantragung sind nicht seriös, warnt die KfW. https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unterneh- men.html Ab dem 9.11.2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch Soloselbständigen und Unter- nehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Un- ternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhän- gig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädi- gung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201106-kfw-sonder- programm-wird-verlaengert-und-erweitert-kfw-schnellkredit-nun-auch-fuer-kleinstunter- nehmen.html Weitere KfW-Kreditprogramme Kreditprogramme für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind: • KfW-Unternehmerkredit • KfW-Kredit für Wachstum Kreditprogramm für junge Unternehmen: • ERP-Gründerkredit Das KfW-Sonderprogramm gilt seit dem 23. März 2020 und verbessert die Risikoübernah- men bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen), bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genom- men werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/kfw-sonderpro- gramm.pdf?__blob=publicationFile Immer aktuelle Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unterneh- men.html NRW.BANK-Kreditprogramme Anbieterunabhängig und kostenlos informieren die Förderberater der NRW.Bank Unter- nehmer zu allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten. Sie hat die Seite 9 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos. https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html Bürgschaften Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebe- ten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden. Ihre Bürgschaftsbank NRW: https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erwei- tern-Unterstuetzung-von-KMU/ Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch folgende Bürgschafts- banken besichert werden: • Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro) • Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) https://www.bb-nrw.de/de/index.html Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie An- sprechpartner. Kunst und Kultur / Freischaffende NRW-Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ Um die lebendige und vielfältige Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens zu sichern und kreative Potenziale freizusetzen, stellt das Land NRW angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise insgesamt 185 Millionen Euro bereit. Das Kulturstärkungspaket besteht aus zwei Bausteinen: Einem großangelegten Stipendienprogramm für freischaffende Künstle- rinnen und Künstler in Höhe von 105 Millionen Euro sowie einem Stärkungsfonds für Kul- tureinrichtungen in Höhe von 80 Millionen. Die Mittel sind Teil des umfassenden Konjunk- turpakets des Landes. Inklusive des NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“ und den weiteren zuvor ergriffenen Maßnahmen belaufen sich die zusätzlichen Mittel des Landes zur Unterstützung der Kultur während der Corona-Pandemie auf mehr als 200 Millionen Euro. Das entspricht fast 75 Prozent des Kulturetats 2020 von 274 Millionen Euro. Auf geht’s!" – Stipendienpogramm für freischaffende Künstler/innen Mit einem Stipendienprogramm unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Künstlerinnen und Künstler dabei, ihre Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen und ihre künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entfalten. Die Stipendien sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen oder auch neue Vermittlungsformate zu entwickeln und auszuprobieren. Ausgeschrieben sind bis zu 15.000 Stipendien, die mit je 7.000 Euro dotiert sind. Bewer- ben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. einem ein- schlägigen Künstlerverband sowie die Angabe von zwei Referenzen. Seite 10 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Förderfähig sind • künstlerische Projekte aller Sparten, die mit Unterstützung des Stipendiums reali- siert werden sollen, • die Entwicklung und Umsetzung neuer kreativer Ansätze der Kunstproduktion und -vermittlung z.B. Online-Formate, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc., • Recherchearbeiten für künftige Projekte. Mehr zum Stipendienprogramm: https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm Eine kurze Beschreibung des geplanten Projekts (max. 1.500 Zeichen) erfolgt im Online- Antrag: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/form/dis- play.do?%24context=BF2DA0B06A6F0BCA8E71 Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen Während das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ vor allem die privatwirtschaftlich tätigen Kulturstätten aller Sparten in den Blick nimmt, konzentriert sich der Kulturstärkungsfonds des Landes auf die maßgeblich vom Land oder den Kommunen getragenen, kulturell be- deutsamen Einrichtungen sowie auf freie gemeinnützige Initiativen. Die Mittel unterstüt- zen Einrichtungen, die wegen Corona-bedingter Einschränkungen keine ausreichenden Einnahmen erwirtschaften können und sich daher in einer finanziell angespannten und den Weiterbetrieb gefährdenden Situation befinden. Förderlinie "Digitale Performance Als Reaktion auf die Corona-Pandemie erweitert das NRW Kultursekretariat seine För- derlinie „Digitale Performance“ um Online-Formate: Ab sofort werden auch theatrale Per- formances im Netz gefördert. Künstler*innen und Kulturschaffende können jetzt finanzielle Mittel nicht nur für Projekte beantragen, die digitale Narrative und Technologie verbinden - sondern auch für solche, die ausschließlich im Internet stattfinden sollen. Außerdem ist eine Ausschreibung von Fördermitteln für Konzepte zu Online-Performances in Planung. https://www.nrw-kultur.de/de/programme/digitale_performance/news/foerderli- nie_digitale_performance_erweitert/#/ Förderprogramm des Bundes „KULTUR.GEMEINSCHAFTEN" Mit dem Förderprogramm KULTUR.GEMEINSCHAFTEN soll die Digitalisierung im Bereich der Kultur weiter vorangebracht werden. Kleinere, auch ehrenamtlich geführte Kulturein- richtungen und Projektträger werden bei der Entwicklung digitaler Angebote unterstützt. Insgesamt elf Millionen Euro stehen für das Programm zur Verfügung, davon 10 Millionen Euro aus dem Zukunftspaket NEUSTART KULTUR, das der Bund Anfang Juli im Zuge der Corona-Krise aufgelegt hat, und eine Million Euro von der Kulturstiftung der Länder. Ziel ist es, den Aufbau digitaler Infrastrukturen in Kunst und Kultur zu beschleunigen, um die Vielfalt und Sichtbarkeit kultureller Angebote gerade auch in und nach der Krise zu erhö- hen. Das Förderprogramm unterstützt Kultureinrichtungen und Projektträger konkret bei der Anschaffung der notwendigen Technik zur Produktion digitaler Formate. Darüber hinaus werden Projekte zum Wissenstransfer und zur Vernetzung der Einrichtungen gefördert ebenso wie die Verbreitung der entstandenen Produktionen im Internet und in Sozialen Medien. Die geförderten Einrichtungen können hierfür auch externe Dienstleister mit der Produktion oder Umsetzung ihrer Projekte beauftragen. Zudem sollen mithilfe des Förder- programms neue Beratungs-, Schulungs- und Weiterbildungsangebote entwickelt oder vermittelt werden. Seite 11 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Eine Bewerbung ist ab dem 15. September 2020 möglich. https://www.kulturgemeinschaften.de/ Bundesprogramm "NEUSTART KULTUR" Wegen der Corona-Pandemie öffnen Museen und Kultureinrichtungen in ganz Deutschland erst langsam wieder. Voraussetzungen für ihre Wiedereröffnung sind geeignete Schutz- maßnahmen für Besucher und Personal sowie eine gute Besuchersteuerung. Kleinere und mittlere Einrichtungen werden dabei durch das neue Bundesprogramm "Neustart" un- terstützt. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. https://www.soziokultur.de/pressemitteilung-zum-investitionsprogramm-neustart-sofort- programm-fuer-corona-bedingte-investitionen-in-kultureinrichtungen/ Das Programm „TakeThat“ im Rahmen von „Neustart“ umfasst künstlerische Projekte, strukturbildende Maßnahmen sowie Vorhaben zur Publikumsentwicklung, zu Kooperatio- nen und zum Wissenstransfer. Freie Ensembles, Einzelkünstlerinnen und -künstler, Pro- duktionsstätten und -büros, Netzwerke und Festivals aus allen Sparten der Freien Darstel- lenden Künste können ab sofort in fünf verschiedenen Fördermodulen Mittel beantragen, um ihren Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufzunehmen. Ausgearbeitet wurde das Programm zusammen mit dem Fonds Darstellende Künste e.V. Zusätzlich bietet der Fonds auch Beratung zur Antragsstellung an. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden nicht überwiegend öffentlich finanziert werden. Zudem müssen sie seit mindestens zwei Jahren professionell in den Freien Darstellenden Künsten tätig sein und ihren Sitz in Deutschland haben. Die Antragsunterlagen und Fördergrundsätze stehen bereit unter http://www.fonds-daku.de/takethat/ Für Galerien werden aus dem Programm 16 Millionen Euro bereitgestellt. Diese können ab sofort Fördermittel des Bundes für Ausstellungen und digitale Vermittlungsprojekte im Bereich der zeitgenössischen Kunst beantragen, die im Zeitraum von Januar bis Ende Mai 2021 stattfinden. Antragsberechtigt sind hauptberuflich geführte Galerien mit Sitz in Deutschland, die seit mindestens drei Jahren bestehen und regelmäßig Ausstellungen durchführen. Galerien können jeweils zwischen 5.000 bis 35.000 Euro beantragen, der Ei- genanteil beträgt dabei zehn Prozent. https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur- und-medien/aktuelles/bund-unterstuetzt-galerien-mit-16-millionen-euro-kulturstaatsminis- terin-gruetters-ein-zeichen-setzen-fuer-die-scouts-und-ihre-talente--1791690 Anträge können vom 1. bis zum 31. Oktober 2020 bei der Stiftung Kunstfonds gestellt werden. Ende November entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Vergabe der Förderungen. https://www.kunstfonds.de/ Honorarzahlungen für Engagements Die Bundesregierung ermöglicht ab sofort Kulturinstitutionen, Honorare für Engage- ments zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kul- tureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden. Sie sieht vor, dass ausge- fallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstlern auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfall- honorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Seite 12 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-ermoeglicht-ausfallhonorare-in- der-corona-krise-gruetters-alle-moeglichkeiten-ausschoepfen--1749266 Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) zahlt als Notmaßnahme für ihre freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler 250 Euro für die Ausfälle von Konzerten und Produktionen, damit diese zumindest einen finanziellen Spiel- raum für das Nötigste haben. https://www.gvl.de/ Informationen und ein entsprechendes Formular finden sich auf der Website der GVL. An- träge werden ausschließlich per Mail entgegengenommen: coronahilfe@gvl.de. GEMA-Ausschüttung / Soforthilfe Mitglieder der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Ver- vielfältigungsrechte (GEMA), also in erster Linie Texter, Komponisten oder Performer, können eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen beantragen. Dabei ist es auch möglich, jetzt noch der GEMA beizutreten, wenn man noch kein Mitglied ist. Die Anträge können online gestellt werden. https://www.gema.de/musikurheber/nothilfe-programm-fuer-gema-mitglieder/ Mit dem “Corona-Hilfsfonds” bietet die GEMA dieser Gruppe zudem bis zu 5000 Euro So- forthilfe an. Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe Das Gesundheitsamt kann nach § 29 und § 30 Infektionsschutzgesetz Menschen unter Quarantäne stellen. Wenn der Betroffene krank ist, gelten die Regeln für eine Entgeltfort- zahlung im Krankheitsfall. Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettoentgel- tes. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber; innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__29.html https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Ent- schädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig für Herner Unternehmen ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL). https://www.lwl.org/de/LWL/portal/ Kontakt • fon: 0251. 591-8218 (Herr Tölle) • fon: 0251. 591-8411 (Herr Volks) • fon: 0251. 591-8136 (Herr Konopka) Auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) finden Sie umfangreiche Infor- mationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung. https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/tae- tigkeitsverbot.jsp Seite 13 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Achtung! In NRW sind LVR und LWL im Auftrag des Landes NRW nur für Entschädigun- gen bei Verdienstausfällen auf Grundlage des IfSG zuständig, wenn diese Folge einer im Einzelfall angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes (§§29 und 30) sind. Die von Bund, Land NRW oder freiwillig beschlossenen Betriebsschließungen sind keine Quarantänen oder Tätigkeitsverbote i.S.d. Infektionsschutzgesetzes. Hierzu zählen z.B. die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, die Absage oder Untersagung von Veranstal- tungen aller Art, das Verbot der Durchführung von Märkten, die Anordnung von Betriebs- schließungen wie z.B. Fitnessstudios, Bars, Clubs, etc. Diese Maßnahmen stellen keine angeordnete Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot dar. Die Landschaftsverbände können in diesen Fällen keine Entschädigung vornehmen. Die Betroffenen können jedoch prüfen, ob z.B. das Soforthilfeprogramm für sie in Frage kommt. Beratungskostenzuschuss - Mit externer Beratung durch die Krise Das Beratungsprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows wurde angepasst (zunächst bis 31. Dezember 2020). Sie erhalten 100 Prozent der Kosten einer Unterneh- mensberatung, die Sie beauftragen, erstattet. Es gelten folgende Sonderregelungen: • Der Zuschuss beträgt für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Bera- tungskosten betragen für diese Fälle 4000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungs- kosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Berate- rinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer. • Der Zuschuss wird direkt an das Beratungsunternehmen ausgezahlt. • Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben. Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://www.bafa.de Mehr Infos zum Beratungskostenzuschuss auf unserer Seite https://wfg-herne.de/index.php/dienstleistungen/foerdermittel/2-uncategorised/109-foer- derung-unternehmerischen-know-hows Arbeitnehmer an andere Firmen überlassen Unternehmen, die wegen der Corona-Krise mit erheblichen Arbeitsausfällen zu kämpfen haben, können auch auf eine Sonderregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zurückgreifen. Wenn nur gelegentlich eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unterneh- men, die einen akuten Arbeitskräftemangel (z.B. in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, in der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen) überlassen wer- den, kann dies ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis nach dem AÜG geschehen, so- lange die Maßnahme zeitlich begrenzt in der aktuellen Krisensituation erfolgt. https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antwor- ten/Fragen-und-Antworten-corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html Seite 14 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Hilfsaktion: Wir im Revier unterstützt mit bis zu 1.000 Euro Gemeinsam mit der Funke Mediengruppe hat die Business Metropole Ruhr GmbH die Hilfsaktion Wir im Revier initiiert. Für Menschen in Not stellt die Initiative eine Sofort- hilfe bereit – unbürokratisch, schnell, solidarisch können bis zu 1.000 Euro ausgezahlt werden. Das Kriterium für die Unterstützung ist dabei eine durch Covid19 entstandene in- dividuelle Not, die durch die staatlichen Förderprogramme nicht behoben wird. Wir im Re- vier wird von weiteren starken Partnern getragen – Caritas und Diakonie, RAG-Stiftung, Brost-Stiftung, die Stiftung Mercator GmbH und der Regionalverband Ruhr sind mit an Bord. Die Initiative möchte vor allem denjenigen helfen, die in dem für die Kultur des Ruhrgebiets so wichtigen Geflecht aus Kleingewerbe, Gastronomie und Kultur arbeiten und jetzt ohne Existenzgrundlage dastehen. Menschen aus dem Ruhrgebiet schlagen Betroffene vor, denen Hilfe zuteil werden soll. Die Auswahl aus den Einreichungen erfolgt auf Basis der sozialgesetzlichen Vorschriften durch die Caritas und die Diakonie. Einreichung unter http://www.wir-im-revier.de Nützliche Hotlines Hotline der Stadt Herne für allgemeine Fragen zum Coronavirus (keine medizinische Beratung) fon: 0 800. 16 12 000 Montag – Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Gewerbetreibende fon: 02323. 16 16 32 Montag – Donnerstag, 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (Tourismus, Messen, Finanzierung, Haftung etc.): fon: 030. 18615 1515 Montag – Freitag, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Hotline des Landeswirtschaftsministeriums zu Unterstützungsmöglichkeiten von Unternehmen (Liquiditätssicherung, Kurzarbeitergeld, Entschädigungen etc.) fon: 0211. 61772-555 täglich, auch am Wochenende, 8:00 bis 12:00 Uhr Hotline des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus für Unternehmen (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.): fon: 030. 346465100 Montag – Donnerstag, 8:00 bis 18:00 Uhr; Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Hotline des Landesgesundheitsministeriums zum Coronavirus für Unternehmen fon: 0211. 9119 1001 Montag – Freitag, 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Nützliche Adressen Seite 15 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Stadt Herne aktuelle Informationen zur Sachlage https://www.herne.de/corona/ Stadt Herne, Fachbereich Öffentliche Ordnung Fragen von Herner Gewerbetreibenden fon: 02323. 16 16 32 Stadt Herne, Fachbereich Gesundheit Meldeweg, Verhaltensmaßregeln von Arbeitgebern fon: 02323. 16 16 53 e-mail: gesundheitsaufsicht@herne.de Stadt Herne, Facebookseite des Oberbürgermeisters aktuelle Posts zur Lage in der Stadt https://de-de.facebook.com/HernerOberbuergermeister/ Robert-Koch-Institut Liste von Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Virus https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html Bundesregierung Aktuelles über das Coronavirus https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Unterstützungsangebote für Unternehmen https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Virus https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-In- fektionsschutz-Coronavirus.pdf Bundesministerium für Arbeit und Soziales Fragen zum Arbeitsrecht https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswir- kungen.html Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Checklisten, die generell bei den verschiedenen Phasen einer Pandemie weiterhelfen https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Downloads/GesBevS/Hand- buch-Betriebl_Pandemieplanung_2_Auflage.pdf Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus aus Sicht des Arbeitsschutzes https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-02-19-Coronavi- rus.html Auswärtiges Amt Reisehinweise für China und aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/china-node/chinasicher- heit/200466 Landesregierung Neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps https://www.land.nrw/corona Seite 16 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Ansprechpartner für Unternehmen https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW Informationen (z.B. zu konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen von Arbeitgebern) https://www.mags.nrw/coronavirus Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Informationen für deutsche Unternehmen, was Unternehmen beachte sollten https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-18998 Industrie- und Handelskammer NRW Hilfsangebote http://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände arbeitsrechtliche Konsequenzen in einem ausführlichen Merkblatt https://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pan- demie.pdf/$file/Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf Business Metropole Ruhr GmbH Ansprechpartner und Hilfen für Unternehmen https://business.metropoleruhr.de/invest/covid-19/ Handwerkskammer Aktuelle Infos für Handwerker https://www.hwk-duesseldorf.de/artikel/coronavirus-das-sollten-sie-jetzt-wissen- 31,0,4748.html Wir bemühen uns, für Sie die aktuellsten Informationen und Regelungen aus den unterschiedlichen Bereichen bereitzustellen. Die WFG kann jedoch trotz sorgfältiger Arbeit keine Gewährleistung über- nehmen. Bitte prüfen Sie stets die Informationen der entsprechenden Quelle. Seite 17 von 17 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH Hotline: 02323. 925 113 44629 Herne E-Mail-Service: u-service@wfg-herne.de Westring 303 http www.herne.business
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