DIE DIAKONIE UND IHR ARBEITSRECHT - DIENSTNEHMERINNEN UND DIENSTGEBERINNEN GESTALTEN DIENSTGEMEINSCHAFT

 
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DIE DIAKONIE UND IHR ARBEITSRECHT - DIENSTNEHMERINNEN UND DIENSTGEBERINNEN GESTALTEN DIENSTGEMEINSCHAFT
Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz

Die Diakonie
und ihr Arbeitsrecht
DienstnehmerInnen
und DienstgeberInnen
gestalten Dienstgemeinschaft

Broschüre des
Diakonischen
Werkes Berlin-
Brandenburg-
schlesische
Oberlausitz
DIE DIAKONIE UND IHR ARBEITSRECHT - DIENSTNEHMERINNEN UND DIENSTGEBERINNEN GESTALTEN DIENSTGEMEINSCHAFT
2 Inhalt

 3         Vorwort

 4         Zur Entwicklung des Arbeitsrechts

 5         Fragen und Antworten zum kirchlichen Arbeitsrecht

 8         Diakonie als Teil des „Sozialmarktes“

10         Finanzierung der ambulanten und stationären Altenhilfe
           an einem Beispiel

13         Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie in Berlin und Brandenburg?

17         Arbeiten in der Diakonie – Ausbildung, Beruf und Studium

18         Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
DIE DIAKONIE UND IHR ARBEITSRECHT - DIENSTNEHMERINNEN UND DIENSTGEBERINNEN GESTALTEN DIENSTGEMEINSCHAFT
Vorwort    3

Vorwort
In den letzten Monaten haben das kirchliche        gen müssen, welche Kosten unsere Gesell-
Arbeitsrecht, die Bezahlung von Mitarbeiten-       schaft zu tragen bereit ist, steht noch immer
den in der Diakonie Schlagzeilen gemacht.          aus. Hierzu fehlt vielen politisch Verantwort-
                                                   lichen der Mut.
In diesem Kontext ist von einem „Dritten Weg“
die Rede, von „Dienstgemeinschaft“, von „Ar-       Wir brauchen jedoch diese Diskussion, damit
beitsvertragsrichtlinien“ (kurz „AVR“). Viele in   die Bedürftigen in unserem Land wirksame
Kirche und auch in der Diakonie selbst verste-     Unterstützung zu bezahlbaren Kosten erhal-
hen nicht, was es damit auf sich hat.              ten, ohne dass das auf dem Rücken der Mitar-
                                                   beitenden der Diakonie ausgetragen wird.
So nehmen wir dies zum Anlass und stellen die
Grundlagen und Rahmenbedingungen einmal            Dies ist besonders wichtig angesichts der de-
dar. Zugleich wollen wir zeigen, dass Kirche       mographischen Entwicklung unserer Gesell-
und Diakonie gute DienstgeberInnen sind. Die       schaft im Blick auf die Altenhilfe. Wie sollen die
Löhne für soziale Arbeit sind zwar im Vergleich    Rahmenbedingungen in der Pflege aussehen,
zu Löhnen beispielsweise in der Industrie und      wenn wir die Zusage von „einem würdigen Le-
anderen Branchen, niedriger, was immer wie-        ben bis zuletzt“ einhalten wollen? Inwieweit
der Anlass für kritische Anfragen unsererseits     müssen die Arbeitsbedingungen für Mitarbei-
an die Politik und die Kostenträger ist. Festzu-   tende in der Pflege verändert werden, damit
halten ist aber, dass die Diakonie im Bereich      der Fachkräftemangel in diesem Bereich nicht
sozialer Dienstleistungen überdurchschnittlich     weiter steigt?
zahlt und weitere Leistungen bietet.
                                                   So hoffen wir, dass diese Broschüre in Kirche
Diakonische Einrichtungen sind Teil des Sozial­    und Diakonie, und auch darüber hinaus, Klar-
staates. Sie müssen wie alle anderen mit ver-      heit schafft und zugleich ein Beitrag für frucht-
handelten Kostensätzen, zum Beispiel in der        bare Diskussionen sein kann.
Altenhilfe, oder mit Fallpauschalen im Kran-
kenhaus, auskommen. Dabei stehen sie im
Wettbewerb mit anderen Anbietern auf dem           Ulrich Seelemann
Sozialmarkt. Zudem müssen sie ihre Kosten          Konsistorialpräsident der Evangelischen Kir-
vor Klienten, Angehörigen, Kranken- und Pfle-      che Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlau-
gekassen, Bezirksämtern und Senatsdienst-          sitz und Vorsitzender des Diakonischen Rates
stellen rechtfertigen.                             des Diakonischen Werkes Berlin-Branden-
                                                   burg-schlesische Oberlausitz
Das ist nicht immer einfach. Aber wir engagie-
ren uns, weil wir davon überzeugt sind, dass
unsere diakonische Arbeit unverzichtbar ist.       Susanne Kahl-Passoth
                                                   Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-
Die politische Diskussion darüber, welche so-      Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Be-
zialen Leistungen wir als Gesellschaft erbrin-     auftragte der EKBO für Diakonie
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4   Zur Entwicklung des Arbeitsrechts

Zur Entwicklung des Arbeitsrechts
in Kirche und Diakonie

Im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht in             hen, die die Liebe und Barmherzigkeit Gottes
der Diakonie taucht immer wieder der Begriff        weiter gibt. Dazu kommt, dass „die verschie-
der Dienstgemeinschaft auf. Er ist ein wichtiger    denen Ämter in der Kirche keine Herrschaft der
und zentraler Begriff.                              einen über die anderen begründen“ (These IV
                                                    der Barmer Theologischen Erklärung), so dass
In der Präambel zum Mitarbeitervertretungsge-       hier die Herrschaft der einen über die anderen
setz der Evangelischen Kirche in Deutschland        ausgeschlossen ist.
heißt es zum Beispiel 1982/83: „Kirchlicher
Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung       Als erstes fallen einem die Diakonissen ein, wo
des Evangeliums in Wort und Tat bestimmt.           Glaube, Arbeit und Leben selbstverständlich
Alle kirchlichen Mitarbeiter tragen zur Erfüllung   zusammengehörten und gehören. Sie bilden
dieses Auftrags bei. Die gemeinsame Verant-         eine Glaubens-, Arbeits- und Lebensgemein-
wortung für den Dienst der Kirche verbindet         schaft, die aus einer gemeinsamen Spiritualität
alle Mitarbeiter in der Dienstgemeinschaft.“        genährt wird. In der Grundordnung der Kaiser-
                                                    werther Schwesternhäuser sprach man dann
Das Bild vom Leib und seinen Gliedern, das          ab 1953 von Dienstgemeinschaft.
Paulus in seinem ersten Brief an die Gemeinde
in Korinth benutzt, um das Zusammenwirken           Im Grundgesetz, über Artikel 140, wird der Kir-
der unterschiedlichen Gaben und Tätigkeiten         che zugestanden ihre Angelegenheiten selb-
in der Gemeinschaft der Gemeinde zu be-             ständig zu regeln, natürlich innerhalb der
schreiben, steht hier Pate.                         Schranken des für alle geltenden Gesetzes.
                                                    Daraus hat sich für die Kirche die Möglichkeit
Die Verkündung des Evangeliums in Wort und          ergeben, ihr Arbeitsrecht selbst zu gestalten.
Tat kann nur so gelingen: „Ihr aber seid der
Leib Christi und jeder von euch ein Glied. Und      Der Gedanke der Dienstgemeinschaft, wo jede
Gott hat in der Gemeinde eingesetzt erstens         und jeder einzelne dem gemeinsamen Auftrag
Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer,       zur Verkündigung des Evangeliums in Wort
dann Wundertäter, dann Gaben gesund zu ma-          und Tat verpflichtet ist, führt dazu, dass Inte-
chen, zu helfen, zu leiten und mancherlei Zun-      ressengegensätze vermittelt werden und
genrede. Sind alle Apostel? Sind alle Prophe-       Dienst­nehmerInnen und DienstgeberInnen ge-
ten? Sind alle Lehrer? Sind alle Wundertäter?       meinsam unterwegs sind.
Haben alle die Gabe, gesund zu machen? Re-
den alle in Zungen? Können alle auslegen?“          Somit sind Arbeitskampfmaßnahmen, Streik
(1. Kor. 12, 27-30)                                 und Aussperrung in Kirche und Diakonie aus-
                                                    geschlossen. Daraus ergibt sich der so ge-
Nicht jede und nicht jeder kann alles. Wenn         nannte Dritte Weg. Ihn und die damit verbun-
jede und jeder ihre und seine speziellen Befähi­    denen Regeln sollen im Folgenden erläutert
gungen einbringt, kann Gemeinschaft entste-         werden.
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Fragen und Antworten     5

Fragen und Antworten
zum kirchlichen Arbeitsrecht
Welche Wege der Arbeitsrechtsfindung gibt es?
Der Erste und Zweite Weg                          Wer entscheidet über
Im Ersten Weg geben Arbeitgeber einseitig die     Arbeitsvertragsrichtlinien?
Arbeitsbedingungen vor, zum Beispiel der           Über die Inhalte der AVR entscheidet für die
Staat für Beamte – was im Übrigen die Kirche       Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Ober­
bis in die sechziger Jahre des letzten Jahrhun-    lausitz eine eigene Arbeitsrechtliche Kom­     -
derts hinein auch getan hat.                      ­mis­sion (ARK) im Rahmen der tariflichen Vor-
                                                  gaben der ARK des Diakonischen Werkes
Im Zweiten Weg schließen Arbeitgeberverbän-       der EKD. Sie besteht aus fünf Dienst­neh­mer­
de oder Unternehmen und Gewerkschaften            vertreterInnen und fünf Dienst­­ge­ber­ver­tre­
der gewerblichen Wirtschaft Tarifverträge. Sie    ter­In­nen aus diakonischen Ein­rich­tun­­gen der
führen auch Arbeitskämpfe, wozu Streiks auf       Re­gion. Jedes Mitglied hat eine(n) Stellvertre-
Seiten der ArbeitnehmerInnen und Aussper-         terIn. So ist gewährleistet, dass keine Seite die
rungen durch die Arbeitgeber gehören können,      andere überstimmen kann.
um ihre jeweiligen Ziele durchzusetzen.

Die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische
                                                  Wer vertritt die DienstnehmerInnen in
Oberlausitz (DWBO) wendet für ihre Beschäf-       der Arbeitsrechtlichen Kommission?
tigten den Dritten Weg an: Darin verhandeln       Die DienstnehmervertreterInnen in der ARK
gewählte Mitglieder in einer gleichberechtigt     werden von der Arbeitsgemeinschaft der Mit-
besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission aus       arbeitervertretungen (AGMV) benannt. Die Mit­
DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen            ar­beitervertretungen der über 400 Mitglied-
über die Weiterentwicklung gemeinsamen            seinrichtungen des Diakonischen Werkes Ber-
Arbeitsrechts, die Arbeitsvertragsrichtlinien     lin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bilden
(AVR), das Tarifwerk. Die Entscheidungen be-      die Arbeitsgemeinschaft der Mit­     arbeiter­
                                                                                               ver­
ruhen auf dem Konsensprinzip und kommen           tretungen. Sie vertritt die Interessen der rund
nur zustande, wenn die Beteiligten sich mehr-     52.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
heitlich einig sind.                              DWBO.

                                                  Die Mitarbeitervertretungen entsprechen den
Was sind Arbeitsvertragsrichtlinien?
                                                  Betriebsräten in Unternehmen der gewerb-
Das sind Tarifwerke, die Regelungen über die      lichen Wirtschaft bzw. den Personalräten in der
Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Höhe         öffentlichen Verwaltung. Die AGMV trifft sich
der Vergütungen, Zuschläge, Jahressonder-         sechs Mal jährlich zum Plenum, das auch den
zahlung, Regelwochenarbeitszeit und Ur-           Vorstand der AGMV wählt. Als ausführendes
laubsanspruch, enthalten. Arbeitsverhältnisse     Organ ist dieses dem Plenum zur Rechen-
in der Diakonie Berlin-Brandenburg-schle-         schaft verpflichtet.
sische Oberlausitz haben grundsätzlich die
geltenden AVR zum Inhalt.                         Die AGMV stellt sich und ihre Arbeit auf ihrer
                                                  Webseite vor: www.agmv-dwbo.de
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6 Fragen und Antworten

Wer vertritt die DienstgeberInnen in der           Der Schlichtungsausschuss erarbeitet in einer
Arbeitsrechtlichen Kommission?                     ersten Stufe eine Empfehlung für die ARK. Die
                                                   ARK kann diese Empfehlung übernehmen
Die DienstgebervertreterInnen werden vom
                                                   oder sie ablehnen. Im Fall einer Ablehnung
Dienstgeberverband (dgv) vorgeschlagen und
                                                   entscheidet in der zweiten Stufe der Schlich-
vom Diakonischen Rat des DWBO benannt.
                                                   tung ein Schlichtungsausschuss mit einfacher
Der Diakonische Rat ist ein von der Mitglieder-
                                                   Mehrheit. Neben dem Schlichtungsvorsitzen-
versammlung gewähltes Gremium, in das die
                                                   den besteht der Ausschuss aus gleich vielen
beteiligten Kirchen und christliche Gemein-
                                                   Dienstgeber- und DienstnehmervertreterInnen.
schaften weitere VertreterInnen entsenden.
Das Gremium tagt zwischen den Mitglieder-
versammlungen.                                     Warum widersprechen Arbeitskämpfe
                                                   dem kirchlichen Selbstverständnis?
Können auch Gewerkschaften in der                  Der Gedanke der Dienstgemeinschaft, die
Arbeitsrechtlichen Kommission mitwir-              theologisch-rechtliche Grundlage des Dritten
                                                   Weges, schließt Arbeitskämpfe aus, erwartet,
ken?
                                                   dass DienstgeberInnen und DienstnehmerIn-
Gewerkschaften können nicht unmittelbar mit-       nen zu einem Konsens kommen. In Kirche und
wirken (s.o.). Jeder Mitarbeitende der Diakonie    Diakonie gibt es andere Formen der Auseinan-
hat aber das Recht, Mitglied einer Gewerk-         dersetzung. Zudem würden Arbeitskampfmaß-
schaft zu sein. Die AGMV kann somit auch           nahmen zulasten der anvertrauten Menschen
Gewerkschaftsmitglieder für die Mitarbeit in       gehen. Das darf aus diakonischer Sicht nicht
der ARK benennen. Die Gewerkschaften ha-           sein. Kann kein Konsens erreicht werden, ent-
ben im Bereich der Diakonie allerdings nur         scheidet der Schlichtungsausschuss als letzte
wenige Mitglieder – der geschätzte Organisati-     Instanz. Und so ist gewährleistet, dass Mei-
onsgrad liegt zwischen zwei und sechs Pro-         nungsverschiedenheiten nicht zu Blockaden
zent.                                              führen, sondern Ergebnisse erreicht werden.

Was geschieht bei Meinungsverschie-
denheiten innerhalb der Arbeitsrecht-              Sind die Entscheidungen der ARK bzw.
lichen Kommission?                                 des Schlichtungsausschusses verbind-
Üblicherweise werden Änderungen der gel-
                                                   lich?
tenden AVR von der DienstnehmerInnen- oder         Ja, die Entscheidungen sind verbindlich.
der DienstgeberInnenseite beantragt. Falls ein
Antrag zweimal keine Mehrheit findet, wird         Gibt es auch andere Tarifwerke als die
eine Schlichtung einberufen. Dann tritt ein
                                                   AVR?
Schlich­tungsausschuss unter dem Vorsitz einer
unabhängigen Person mit Befähigung zum             In der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesi­sche
Richteramt (die nicht im kirchlichen Dienst ste-   Oberlausitz werden überwiegend die Arbeits­
hen darf, der Kirche aber angehört) zusammen.      vertragsrichtlinien des DWBO angewendet.
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Fragen und Antworten   7

Die Satzung des DWBO sieht vor, dass die       in geringer Zahl noch weitere angewendete
Einrichtungen auch jedes andere kirchliche     Tarifwerke.
Arbeitsrecht anwenden dürfen. Der Diako-
nische Rat kann der Diakonie außerdem Tarif-   Die mit Abstand größte Anwendung finden je-
verträge zuordnen (früher zum Beispiel den     doch die AVR. Durch die Bindung der Einrich-
Bundesangestelltentarif) und in begründeten    tungen an ein Tarifwerk unterscheidet sich die
Fällen auch Ausnahmegenehmigungen ertei-       Diakonie in der Regel von den Konkurrenten im
len. Deswegen gibt es neben den AVR DWBO       Sozialmarkt.
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8   Diakonie als Teil des „Sozialmarktes“

Diakonie
als Teil des „Sozialmarktes“

Der deutsche Sozialstaat steht unter Druck:         Methoden der Unternehmensführung wie Con-
Der Bedarf an sozialer Arbeit in einer älter wer-   trolling, Überprüfung der Arbeitsabläufe mit
denden Gesellschaft steigt ständig. Nicht nur       dem Ziel der Kostenreduzierung nahmen Ein-
im Bereich der Pflege hat das zugenommen,           zug in die Einrichtungen.
es sind auch neue Hilfebedarfe entstanden,
zum Bespiel für Demenzkranke. Dagegen wird          Die frei-gemeinnützigen diakonischen Einrich-
die Zahl der sozialversicherungspflichtigen         tungen stehen also in der Spannung, Hilfe und
Beschäftigten weiterhin abnehmen.                   Qualität ihrer Arbeit im Sinne ihrer Klienten zu
                                                    sichern, qualifizierte Mitarbeitende zu finden
Das bedeutet, dass die nachhaltige Finanzie-        und zu halten, das christliche Profil zu stärken
rung aller Sozialversicherungssysteme in Fra-       und zu bewahren – und zugleich im Wettbe-
ge steht. Gleichzeitig sind die öffentlichen        werb mit den übrigen Anbietern des sozialen
Haushalte hoch verschuldet.                         Dienstleistungssektors erfolgreich bestehen zu
                                                    können.
Der Deutsche Bundestag führte 1995 mit der
gesetzlichen Pflegeversicherung auch den            Mitarbeitende diakonischer Einrichtungen ver-
„Wett­bewerb“ in der Pflege ein. Während pri-       dienen in der Regel deutlich mehr als Beschäf-
vat-gewerbliche Unternehmen expandieren,            tigte bei privat-gewerblichen Anbietern sozia-
sinkt der Anteil von Sozialeinrichtungen des        ler Dienste. Das ist positiv, setzt aber voraus,
Bundes, der Länder und Kommunen seit 20             dass diakonische DienstgeberInnen diese hö-
Jahren kontinuierlich. Beispielsweise befinden      heren Ausgaben auch erwirtschaften können.
sich heute nur noch fünf Prozent aller statio-      Gleichzeitig sind viele pflegebedürftige Men-
nären Altenhilfeeinrichtungen in kommunaler         schen nur sehr eingeschränkt in der Lage, die
Trägerschaft. Die Kommunen haben sich aus           gewünschten haushaltsnahen und pflege-
diesem Hilfefeld nahezu vollständig zurückge-       rischen Dienste zu bezahlen. Die Pflegeversi-
zogen. Der Anteil privat-gewerblicher Träger        cherung deckt nur circa 30 Prozent der Kosten
an stationären Altenhilfeeinrichtungen lag          des tatsächlichen Pflegebedarfs. Dazu gehört
Ende 2009 hingegen bei circa 39 Prozent, mit        neben der körperlichen Pflege natürlich auch
steigender Tendenz.                                 die Versorgung des Haushaltes. Das ist vom
                                                    Gesetzgeber auch so gewollt. „Die Pflegever-
Bis Mitte der neunziger Jahre galt zudem das        sicherung stellt eine soziale Grundsicherung in
Selbstkostendeckungsprinzip, d.h. eine Ein-         Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar,
richtung bekam ihre Kosten im Prinzip erstat-       die Eigenleistungen der Versicherten nicht ent-
tet. Nach dem Wegfall bestimmt der Markt die        behrlich machen.“
Preise. So wird zum Beispiel auf die tarifliche
Bindung eines Trägers kaum noch Rücksicht           Trotz angespannter finanzieller Rahmenbedin-
genommen. Werden Sozialleistungen ausge-            gungen bieten diakonische Einrichtungen ihren
schrieben, beispielsweise von den Jobcentern,       Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeits-
bekommt in der Regel der den Zuschlag, der          plätze mit „Mehrwert“. Damit das so bleibt und
das günstigste Angebot abgibt.                      gleichzeitig die Einrichtungen nicht überfordert
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Diakonie als Teil des „Sozialmarktes“   9

werden, müssen alle Beteiligten in der Diako-     ren in besonderer Weise im Fokus der öffentli-
nie ihren tarifpolitischen Gestaltungsspielraum   chen Aufmerksamkeit.
sachgerecht nutzen.
Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-          Seien es die so genannten Pflegeheimskanda-
schlesische Oberlausitz und seine Einrich-        le, die steigenden Anforderungen an die Arbeit,
tungen setzen sich gemeinsam mit den Mitar-       die weder durch die Verstärkung des Perso-
beitenden für eine nachhaltige Finanzierung       nals noch eine verbesserte Bezahlung aufge-
der sozialen Arbeit ein. Diese berücksichtigt     fangen werden, die eine Zerreißprobe für die
die demographische Entwicklung ebenso wie         Diakonie darstellen: Immer wieder müssen die
neue Hilfebedarfe. Im Rahmen der bestehen-        Träger sich fragen, wie sie die Ansprüche an
den gesetzlichen Regelungen wird das Beste        ihre Arbeit für ihre KlientInnen und die Mitar-
für die Klienten und Mitarbeitenden gestaltet.    beitenden unter den Bedingungen noch um-
Der Bereich der Altenhilfe, die ambulanten und    setzen können. Daher haben wir im Folgenden
stationären Angebote, steht in den letzten Jah-   einige Zahlen zusammen gestellt.
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10   Finanzierungsbeispiel

Finanzierung der ambulanten
und stationären Altenhilfe
an einem Beispiel
Grundsätzlich muss man bedenken, dass vor              Die schwierige finanzielle Situation ist in der
Einführung der Pflegeversicherung die Pflegebe-        Regel das Ergebnis einer nicht ausreichenden
dürftigen vollständig die Kosten der Pflege selbst     Refinanzierung, und das gilt nicht nur für die
tragen mussten.                                        Einrichtungen der ALTENPFLEGE, die hier Bei-
                                                       spielhaft vorgestellt worden sind.
War das nicht möglich, übernahm der Sozial­
hilfeträger die Kosten teilweise oder vollständig.     Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Diakoni­
Heute erhält der Pflegebedürftige feste Zuschüs-       sche Einrichtungen keine Gewinne erzielen.
se zur Pflege je nach Pflegestufe durch die Pfle-      Jahresüberschüsse werden also für künftige
geversicherung.                                        Ausgaben zurückgestellt.

Damit ist die finanzielle Belastung für einen großen
                                                       Was erstatten die Kassen
Teil der Pfle­gebedürftigen geringer als vor Einfüh-
rung der Pflegeversicherung.
                                                       für Leistungen in der Pflege?
                                                       Einige Beispiele
Gleichzeitig ist aber auch die Akzeptanz, Pflege-      Die von der Pflegekasse finanzierten Leistun-
leistungen selbst zu fi­nanzieren, gesunken, da die    gen der Pflegedienste sind in Berlin in die hier
„Teilkasko“-Pflege­versicherung als „Vollversiche-     beschriebenen Leistungskomplexe eingeteilt
rung“ verstanden wird.                                 und gelten für alle Pflegedienste.

Wenn man sich nun einmal eine Diakonie-Station         Die Diakonie-Stationen erbringen die Leistun-
anschaut, stellt man fest, dass Erträge und Auf-       gen als aktivierende Pflege, d.h. sie unterstüt-
wendungen sehr nah beieinander liegen.                 zen oder übernehmen Leistungen, soweit die
                                                       zu Pflegenden dies nicht mehr selbst können.
Nicht geplante Investitionen oder erhebliche           Auch die alleinige Anleitung oder Beaufsichti-
Stei­
    gerungen im Bereich der Aufwendungen,              gung gehört dazu.
können die Einrichtung schnell in eine finanzielle
Schieflage bringen.                                    Erweiterte kleine Körperpflege   13,04 €
                                                       – Hilfe beim Aufsuchen oder
Ein Beispiel für die Mittelverwendung eines               Verlassen des Bettes
Pflegeheims in Brandenburg mit 60 Plätzen              – An-/Auskleiden
(die Plätze waren in 2010 zu 97,20 Prozent             – Teilwäsche von Körperbereichen
ausgelastet) finden Sie auf Seite 11. In der           – Mund- und Zahnpflege, Kämmen
Einrichtung arbeiten 27,96 Vollkräfte (= Ge-
samtstellenanteile aller beschäftigten Per-            Erweiterte große Körperpflege  19,56 €
sonen).                                                – Hilfe beim Aufsuchen oder
                                                          Verlassen des Bettes
Nicht kalkulierbare Risiken und nicht geplante         – An-/Auskleiden
Aufwendungen bringen das Unternehmen in                – Waschen oder Duschen
eine schwierige Situation.                             – Mund- und Zahnpflege, Kämmen
Finanzierungsbeispiel   11

Ertrag

Einnahmen

Pflege inklusive Betreuung    1.193.100,– Euro
Zahlungen von Pflegekassen,
Sozialämtern und Selbstzah-
lern, Leistungen nach § 87b
SGB XI

Einnahmen Unterkunft/           359.900,– Euro
Verpflegung

Einnahmen Investitionsko-        80.900,– Euro
stensätze

Erstattungen Inkontinenzma-      15.900,– Euro
terial

Summe Erträge                 1.649.800,– Euro

Aufwand

Personalaufwand                                    1.074.400,– Euro

Speisenversorgung                                    178.000,– Euro

Medizinischer Sachbedarf                               25.300,– Euro
und Inkontinenzmaterial

sonstige Aufwendungen                                366.000,– Euro
(Betriebsaufwand/Gebäude-
kosten)

Summe Aufwendungen                                 1.644.700,– Euro

Betriebsergebnis                  5.100,– Euro
12   Finanzierungsbeispiel

Große Körperpflege             17,39 €        Reinigung der Wohnung:
– An-/Auskleiden                              Aufräumen der Wohnung                3,91 €
– Waschen oder Duschen                        Reinigung der Wohnung               11,74 €
– Mund- und Zahnpflege, Kämmen
                                              Wechsel und Waschen der             20,87 €
Lagern/Betten                        4,35 €   Kleidung und der Wäsche

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme      10,87 €   Einkaufen                            10,43 €
                                              Zubereitung einer warmen Mahlzeit 11,74 €
Darm- und Blasenentleerung                    Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit 3,91 €
bei der Körperpflege                 3,48 €
alleinige Leistung                   8,69 €   Anfahrtspauschale
                                              Werktags zw. 6.00 – 22.00 Uhr         2,83 €
Hilfestellung beim Verlassen oder    3,04 €   Mo. bis Fr. zw. 22.00 – 6.00 Uhr      5,65 €
Aufsuchen der Wohnung                         an Wochenenden und Feiertagen
Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ...   13

Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
im Vergleich zu anderen Berufen?
Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen,             derzahlung in Höhe eines 13. Gehalts vor – im
die geprägt sind durch die angespannte finan-       privat-gewerblichen Dienstleistungsbereich ist
zielle Situation der Sozialversicherungen und       das selten.
der staatlichen Haushalte, müssen diako-
nische Einrichtungen ebenso wie alle anderen        Die DienstgeberInnen zahlen außerdem die
Akteure am „Sozialmarkt“ zurechtkommen.             Beiträge für eine attraktive betriebliche Alters-
                                                    versorgung ohne Eigenbeteiligung der Be-
Der gute Ruf diakonischer Einrichtungen ist auf     schäftigten. Je Kind gibt es monatliche Zu-
die hohe Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und      schläge in Höhe von 90,57 Euro (untere
Mitarbeiter zurückzuführen. Die sinnvolle Tä-       Entgeltgruppen: 95,68 Euro). Auch Urlaubs-
tigkeit ist einer der Hauptgründe dafür, dass       tage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zu-
Menschen für die Diakonie arbeiten. Wo Aner-        sätzliche Urlaubstage bei Hochzeit, familien-
kennung durch Vorgesetzte, ein gutes Be-            freundliche     Maßnahmen        und     weitere
triebsklima und ein zufriedenstellendes Gehalt      übergesetzliche Regelungen sind mitarbeiter-
hinzukommen, fühlen Mitarbeitende sich wohl.        freundlich gestaltet. Diakonische Vergütungen
Viele diakonische Einrichtungen können genau        müssen den Vergleich nicht scheuen.
das bieten.
                                                    Der Vorwurf, diakonische Tarife lägen unter-
Vergütungen im sozialen Sektor sind zwar teil-      halb der Niveaus der Tarifverträge des öffentli-
weise niedriger als in Unternehmen des produ-       chen Dienstes, trifft nicht zu. Richtig ist, dass
zierenden Gewerbes, auch in der Diakonie,           die diakonischen Arbeitsvertragsrichtlinien
aber sie können sich durchaus mit vergleich-        eine andere Tarifstruktur haben. Zum Beispiel
baren Tätigkeiten im Dienstleistungssektor          erhalten jüngere und qualifizierte Mitarbeiten-
messen (vgl. Tabelle). In der Diakonie müssen       de höhere Vergütungen als im öffentlichen
darüber hinaus auch die zusätzlichen Leistun-       Dienst und haben drei Dienstaltersstufen. Im
gen berücksichtigt werden: Die Arbeitsver-          Vergleich der Tarife ergeben sich keine wesent-
tragsrichtlinien DWBO sehen eine Jahresson-         lichen Unterschiede.
14 Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ...

 Beruf             Tarif                      Tarifgebiet Berlin               Tarifgebiet Brandenburg
                                              Durchschnittliche    Jahres­     Durchschnittliche   Jahres­
                                              Jahres­arbeitszeit   entgelt     Jahresarbeitszeit   entgelt
                                              (Wochenstunden)      in Euro     (Wochenstunden)     in Euro
 Bäcker/in         TV Bäcker- und             1.720,87                         1.829,68
 (mit Aus­bil­     Konditoren-Landes-                              21.535,30                       17.200,86
 dung)             verband Berlin und         (38)                             (40)
                   Brandenburg e.V. /
                   Gewerkschaft
                   Nahrung-Genuss-
                   Gaststätten
                   Landesbezirk Ost
 Florist/in        TV Fachverband             1.773,95                         1.859,02
 (auch mit         Deutscher Floristen e.                          16.963,20                       12.586,00
 Meisterprü-       V., Bundesverband /        (39)                             (41)
 fung)             IG Bauen-Agrar-
                   Umwelt, Bundesvor-
                   stand
 Nachtwache,       TV Hotel- und              1.713,27                         1.707,80
 Hotel (ohne       Gaststättenverband                              18.432,00                       14.429,61
 Ausbildung)       Berlin und Umgebung        (38)                             (38)
                   e. V. / Gewerkschaft
                   Nahrung-Genuss-
                   Gaststätten (NGG)
                   Landesbezirk Ost
 Altenpflege­­     Arbeitgeberverband         1.766,15                         1.805,68
 helfer/in         Pflege / DHV,                                   17.299,20                       15.598,80
                   medsonet                   (39)                             (40)
 Dachdecker/       TV Zentralverband          1.750,55                         1.744,94
 in (mit Ausbil-   des Deutschen                                   36.257,46                       35.973,09
 dung)             Dachdeckerhand-            (39)                             (39)
                   werks Fachverband
                   Dach-, Wand- und
                   Abdichtungstechnik
                   e.V. / Industriegewerk-
                   schaft Bauen-Agrar-
                   Umwelt, Bundesvor-
                   stand
 Einzelhan-        TV Handelsverband          1.623,78                         1.662,20
 delsverkäu-       Berlin-Brandenburg e. V.                        23.362,38                       23.022,15
 fer/in (mit       / Vereinte Dienstlei-      (37)                             (38)
 zwei- oder        stungsgewerkschaft
 dreij. Aus­       ver.di e.V. Landesbe-
 bildung)          zirk Berlin-Branden-
                   burg
Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ...          15

Beruf             Tarif                       Tarifgebiet Berlin               Tarifgebiet Brandenburg
                                              Durchschnittliche    Jahres­     Durchschnittliche     Jahres­
                                              Jahres­arbeitszeit   entgelt     Jahresarbeitszeit     entgelt
                                              (Wochenstunden)      in Euro     (Wochenstunden)       in Euro
Friseur/in (mit   TV Zentralverband           1.682,98                         nicht tarifgebunden
Ausbildung)       des deutschen                                    9.821,00
                  Friseurhandwerks            (37)
                  Bundesinnungsver-
                  band / Vereinte
                  Dienstleistungsge-
                  werkschaft ver.di
Gärtner/in        TV Bundesverband            1.734,95                         1.729,34
(mit Ausbil-      Garten-, Landschafts-                            25.582,46                         24.849,79
dung)             und Sportplatzbau e. V.     (39)                             (39)
                  / Industriegewerk-
                  schaft Bauen-Agrar-
                  Umwelt (IG BAU)
Hotel­fach­       TV Hotel- und               1.713,27                         1.707,80
mann/-frau        Gaststättenverband                               21.060,00                         16.925,61
(mit Ausbil-      Berlin und Umgebung e. V.   (38)                             (38)
dung)             / Gewerkschaft
                  Nahrung-Genuss-
                  Gaststätten (NGG)
                  Landesbezirk Ost
Tierarzthel-      TV Bundesverband            1.803,44                         1.797,68
fer/in (mit       Praktizierender                                  21.105,50                         21.105,50
Ausbildung)       Tierärzte e.V. /            (40)                             (40)
                  Berufsverband der
                  Arzt-, Zahnarzt- und
                  Tierarzthelferinnen
                  e.V.
Fliesen­-         TV Bauindustriever-         1.779,44                         1773,68
leger/in (mit     band Berlin-Branden-                             37.239,89                         31.305.60
Ausbildung)       burg e.V.und                (40)                             (40)
                  Landesverband
                  Bauhandwerk
                  Brandenburg und
                  Berlin e.V. /
                  Industriegewerkschaft
                  Bauen-Agrar-Umwelt
Physio­           TV der Länder / dbb         1.728,11                         1.789,68
therapeut/in      Tarifunion                                       26.741,75                         28.307,83
(mit Ausbil-                                  (38,5)                           (40)
dung)
16 Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ...

 Beruf                Tarif                        Tarifgebiet Berlin               Tarifgebiet Brandenburg
                                                   Durchschnittliche    Jahres­     Durchschnittliche   Jahres­
                                                   Jahres­arbeitszeit   entgelt     Jahresarbeitszeit   entgelt
                                                   (Wochenstunden)      in Euro     (Wochenstunden)     in Euro
 Service-             TV Bundesverband             1.753,85                         1.766,22
 kraft in der         der Systemgastrono-                               16.524,00                       15.168,00
 Gastronomie          mie e.V. / Gewerk-           (38,9)                           (39,3)
 (angelernt)          schaft Nahrung-
                      Genuss-Gaststätten
 Erziehungs­          AVR DWBO                     1.712,71                         1.751,51
 helfer/in                                                              24.305,50                       22.934,02
 (KiTa) /                                          (38,5)                           (39,5)
 Altenpfle-
 gehelfer/in
 (angelernt)
 Pflegefach-          AVR DWBO                     1.712,71                         1.751,51
 kraft (mit                                                             29.365,83                       27.693,81
 Ausbildung)                                       (38,5)                           (39,5)
 Sozial­pä­da­        AVR DWBO                     1.712,71                         1.751,51
 go­ge/-in                                                              35.440,64                       33.422,74
                                                   (38,5)                           (39,5)
 Facharzt/-           AVR DWBO                     1.779,44                         1.773,68
 ärztin                                                                 63.050,00                       63.050,00
                                                   (40)                             (40)
 Facharzt/-           Vivantes / Marburger         1.795,44
 ärztin               Bund Landesverband                                64.130,64
                      Berlin/Brandenburg           (40)

Tarif-Übersicht in Berlin und Brandenburg: (Stand: April 2011)

Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit setzt                     (einschließlich Jahressonderzahlung, ohne die
sich zusammen aus der tariflich vorgeschrie-                      Berücksichtigung weiterer Zuschläge, Leis­
benen regelmäßigen Wochenarbeitszeit, der                         tun­­ gen, Einmalzahlungen und kirchlicher
durchschnittlichen Anzahl der tariflich vorge-                    Zu­­­satz­­ver­sorgung) auf der Basis der jeweils
schriebenen Urlaubstage sowie den bundes-                         an­ge­ge­be­­nen individuellen regelmäßigen Wo­­
landspezifischen bezahlten Feiertagen.                            chen­­­­­ar­­beits­zeit.
Somit kann sich aufgrund der unterschiedlichen
Urlaubsansprüche bei gleicher tariflich vorge-                    Sie basieren auf den jeweils einschlägigen Tarif-
schriebener regelmäßiger Wochenarbeitszeit                        verträgen bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien DWBO.
eine differierende Jahresarbeitszeit ergeben.
                                                                  Die Entgeltwerte der Jahressonderzahlungen
Alle Angaben beziehen sich auf Jahresentgelte                     berück­sichtigen eventuelle Entgeltbestandteile
auf Basis des Monatsentgeltes zum 1. Juli 2011                    wie Weih­nachtsgeld und/oder Urlaubsgeld.
Arbeiten in der Diakonie   17

Arbeiten in der Diakonie
– Ausbildung, Beruf und Studium

Menschen übernehmen Verantwortung. Dafür         Eine Vielzahl von Einrichtungen bieten Aus-
sind Anleitung, Fachwissen und Begleitung        bildungswege an. Aber auch evangelische
notwendig.                                       (Fach-)Hoch­schulen und Diakonische Akade-
                                                 mien bieten eine breite Palette an Weiterbil-
Ausbildungen in diakonischen Berufen und         dungsmöglichkeiten.
weit gefächerte Angebote der Fort- und Wei-
terbildung vermitteln Fachkompetenz und för-     In allen Handlungsfeldern der Diakonie werden
dern persönliche Stärken.                        immer engagierte Menschen gesucht. Zurzeit
                                                 besonders im Bereich der Pflege, Medizin und
Die Diakonie verfügt über ein breites Spektrum   Erzieherinnen und Erzieher in Evangelischen
an Erfahrungen, sowohl in der Ausbildung als     KITAS.
auch Qualifizierung von sozialen Berufen.
18 Das Werk

Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz e.V. (DWBO)

Diakonie ist Dienst am Menschen. Die Aufgabe     Struktur und Angebote: Das DWBO ist ein
der selbstständigen Träger des DWBO ist die      selbstständiger Landesverband des in Ber-
Hilfe für Menschen in körperlicher, seelischer   lin und Stuttgart ansässigen Diakonischen
und sozialer Not.                                Werkes der Evangelischen Kirche in Deutsch-
                                                 land. Er ist an die Ordnung der beteiligten Kir-
Seien es arme Menschen, Seniorinnen und          chen gebunden. Das DWBO ist Dachverband
Senioren, Menschen mit Behinderungen, Men-       für ca. 441 rechtlich selbstständige Träger
schen mit Migrationshintergrund, Wohnungs-       diakonischer Arbeit aus dem Raum der Evan-
lose, Arbeitslose oder Kranke – diakonische      gelischen Landeskirche und der Freikirchen.
Einrichtungen (ambulant oder stationär) helfen   Rund 52.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen
denen, die Hilfe brauchen bei der alltäglichen   und Mitarbeiter arbeiten in 1.472 stationären,
Lebensbewältigung.                               halboffenen und offenen Einrichtungen und
                                                 Diensten in Berlin, Brandenburg sowie in der
                                                 schlesischen Oberlausitz, vor allem in den Be-
Wir wollen betroffenen Menschen
                                                 reichen Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Kinder-
einen Zugang in die Gesellschaft                 und Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, in der
ermöglichen.                                     Wohnungslosenhilfe und in den allgemeinen
                                                 Sozialdiensten.
Impressum   19

Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin
Postanschrift: PF 33 20 14, 14180 Berlin
Telefon: 030 820 97-0
Fax: 030 820 97-105
diakonie@dwbo.de
www.diakonie-portal.de
Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz
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