DIE DIAKONIE UND IHR ARBEITSRECHT - DIENSTNEHMERINNEN UND DIENSTGEBERINNEN GESTALTEN DIENSTGEMEINSCHAFT
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Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz Die Diakonie und ihr Arbeitsrecht DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen gestalten Dienstgemeinschaft Broschüre des Diakonischen Werkes Berlin- Brandenburg- schlesische Oberlausitz
2 Inhalt 3 Vorwort 4 Zur Entwicklung des Arbeitsrechts 5 Fragen und Antworten zum kirchlichen Arbeitsrecht 8 Diakonie als Teil des „Sozialmarktes“ 10 Finanzierung der ambulanten und stationären Altenhilfe an einem Beispiel 13 Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie in Berlin und Brandenburg? 17 Arbeiten in der Diakonie – Ausbildung, Beruf und Studium 18 Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
Vorwort 3 Vorwort In den letzten Monaten haben das kirchliche gen müssen, welche Kosten unsere Gesell- Arbeitsrecht, die Bezahlung von Mitarbeiten- schaft zu tragen bereit ist, steht noch immer den in der Diakonie Schlagzeilen gemacht. aus. Hierzu fehlt vielen politisch Verantwort- lichen der Mut. In diesem Kontext ist von einem „Dritten Weg“ die Rede, von „Dienstgemeinschaft“, von „Ar- Wir brauchen jedoch diese Diskussion, damit beitsvertragsrichtlinien“ (kurz „AVR“). Viele in die Bedürftigen in unserem Land wirksame Kirche und auch in der Diakonie selbst verste- Unterstützung zu bezahlbaren Kosten erhal- hen nicht, was es damit auf sich hat. ten, ohne dass das auf dem Rücken der Mitar- beitenden der Diakonie ausgetragen wird. So nehmen wir dies zum Anlass und stellen die Grundlagen und Rahmenbedingungen einmal Dies ist besonders wichtig angesichts der de- dar. Zugleich wollen wir zeigen, dass Kirche mographischen Entwicklung unserer Gesell- und Diakonie gute DienstgeberInnen sind. Die schaft im Blick auf die Altenhilfe. Wie sollen die Löhne für soziale Arbeit sind zwar im Vergleich Rahmenbedingungen in der Pflege aussehen, zu Löhnen beispielsweise in der Industrie und wenn wir die Zusage von „einem würdigen Le- anderen Branchen, niedriger, was immer wie- ben bis zuletzt“ einhalten wollen? Inwieweit der Anlass für kritische Anfragen unsererseits müssen die Arbeitsbedingungen für Mitarbei- an die Politik und die Kostenträger ist. Festzu- tende in der Pflege verändert werden, damit halten ist aber, dass die Diakonie im Bereich der Fachkräftemangel in diesem Bereich nicht sozialer Dienstleistungen überdurchschnittlich weiter steigt? zahlt und weitere Leistungen bietet. So hoffen wir, dass diese Broschüre in Kirche Diakonische Einrichtungen sind Teil des Sozial und Diakonie, und auch darüber hinaus, Klar- staates. Sie müssen wie alle anderen mit ver- heit schafft und zugleich ein Beitrag für frucht- handelten Kostensätzen, zum Beispiel in der bare Diskussionen sein kann. Altenhilfe, oder mit Fallpauschalen im Kran- kenhaus, auskommen. Dabei stehen sie im Wettbewerb mit anderen Anbietern auf dem Ulrich Seelemann Sozialmarkt. Zudem müssen sie ihre Kosten Konsistorialpräsident der Evangelischen Kir- vor Klienten, Angehörigen, Kranken- und Pfle- che Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlau- gekassen, Bezirksämtern und Senatsdienst- sitz und Vorsitzender des Diakonischen Rates stellen rechtfertigen. des Diakonischen Werkes Berlin-Branden- burg-schlesische Oberlausitz Das ist nicht immer einfach. Aber wir engagie- ren uns, weil wir davon überzeugt sind, dass unsere diakonische Arbeit unverzichtbar ist. Susanne Kahl-Passoth Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin- Die politische Diskussion darüber, welche so- Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Be- zialen Leistungen wir als Gesellschaft erbrin- auftragte der EKBO für Diakonie
4 Zur Entwicklung des Arbeitsrechts Zur Entwicklung des Arbeitsrechts in Kirche und Diakonie Im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht in hen, die die Liebe und Barmherzigkeit Gottes der Diakonie taucht immer wieder der Begriff weiter gibt. Dazu kommt, dass „die verschie- der Dienstgemeinschaft auf. Er ist ein wichtiger denen Ämter in der Kirche keine Herrschaft der und zentraler Begriff. einen über die anderen begründen“ (These IV der Barmer Theologischen Erklärung), so dass In der Präambel zum Mitarbeitervertretungsge- hier die Herrschaft der einen über die anderen setz der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschlossen ist. heißt es zum Beispiel 1982/83: „Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung Als erstes fallen einem die Diakonissen ein, wo des Evangeliums in Wort und Tat bestimmt. Glaube, Arbeit und Leben selbstverständlich Alle kirchlichen Mitarbeiter tragen zur Erfüllung zusammengehörten und gehören. Sie bilden dieses Auftrags bei. Die gemeinsame Verant- eine Glaubens-, Arbeits- und Lebensgemein- wortung für den Dienst der Kirche verbindet schaft, die aus einer gemeinsamen Spiritualität alle Mitarbeiter in der Dienstgemeinschaft.“ genährt wird. In der Grundordnung der Kaiser- werther Schwesternhäuser sprach man dann Das Bild vom Leib und seinen Gliedern, das ab 1953 von Dienstgemeinschaft. Paulus in seinem ersten Brief an die Gemeinde in Korinth benutzt, um das Zusammenwirken Im Grundgesetz, über Artikel 140, wird der Kir- der unterschiedlichen Gaben und Tätigkeiten che zugestanden ihre Angelegenheiten selb- in der Gemeinschaft der Gemeinde zu be- ständig zu regeln, natürlich innerhalb der schreiben, steht hier Pate. Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Daraus hat sich für die Kirche die Möglichkeit Die Verkündung des Evangeliums in Wort und ergeben, ihr Arbeitsrecht selbst zu gestalten. Tat kann nur so gelingen: „Ihr aber seid der Leib Christi und jeder von euch ein Glied. Und Der Gedanke der Dienstgemeinschaft, wo jede Gott hat in der Gemeinde eingesetzt erstens und jeder einzelne dem gemeinsamen Auftrag Apostel, zweitens Propheten, drittens Lehrer, zur Verkündigung des Evangeliums in Wort dann Wundertäter, dann Gaben gesund zu ma- und Tat verpflichtet ist, führt dazu, dass Inte- chen, zu helfen, zu leiten und mancherlei Zun- ressengegensätze vermittelt werden und genrede. Sind alle Apostel? Sind alle Prophe- DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen ge- ten? Sind alle Lehrer? Sind alle Wundertäter? meinsam unterwegs sind. Haben alle die Gabe, gesund zu machen? Re- den alle in Zungen? Können alle auslegen?“ Somit sind Arbeitskampfmaßnahmen, Streik (1. Kor. 12, 27-30) und Aussperrung in Kirche und Diakonie aus- geschlossen. Daraus ergibt sich der so ge- Nicht jede und nicht jeder kann alles. Wenn nannte Dritte Weg. Ihn und die damit verbun- jede und jeder ihre und seine speziellen Befähi denen Regeln sollen im Folgenden erläutert gungen einbringt, kann Gemeinschaft entste- werden.
Fragen und Antworten 5 Fragen und Antworten zum kirchlichen Arbeitsrecht Welche Wege der Arbeitsrechtsfindung gibt es? Der Erste und Zweite Weg Wer entscheidet über Im Ersten Weg geben Arbeitgeber einseitig die Arbeitsvertragsrichtlinien? Arbeitsbedingungen vor, zum Beispiel der Über die Inhalte der AVR entscheidet für die Staat für Beamte – was im Übrigen die Kirche Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Ober bis in die sechziger Jahre des letzten Jahrhun- lausitz eine eigene Arbeitsrechtliche Kom - derts hinein auch getan hat. mission (ARK) im Rahmen der tariflichen Vor- gaben der ARK des Diakonischen Werkes Im Zweiten Weg schließen Arbeitgeberverbän- der EKD. Sie besteht aus fünf Dienstnehmer de oder Unternehmen und Gewerkschaften vertreterInnen und fünf Dienstgebervertre der gewerblichen Wirtschaft Tarifverträge. Sie terInnen aus diakonischen Einrichtungen der führen auch Arbeitskämpfe, wozu Streiks auf Region. Jedes Mitglied hat eine(n) Stellvertre- Seiten der ArbeitnehmerInnen und Aussper- terIn. So ist gewährleistet, dass keine Seite die rungen durch die Arbeitgeber gehören können, andere überstimmen kann. um ihre jeweiligen Ziele durchzusetzen. Die Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Wer vertritt die DienstnehmerInnen in Oberlausitz (DWBO) wendet für ihre Beschäf- der Arbeitsrechtlichen Kommission? tigten den Dritten Weg an: Darin verhandeln Die DienstnehmervertreterInnen in der ARK gewählte Mitglieder in einer gleichberechtigt werden von der Arbeitsgemeinschaft der Mit- besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission aus arbeitervertretungen (AGMV) benannt. Die Mit DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen arbeitervertretungen der über 400 Mitglied- über die Weiterentwicklung gemeinsamen seinrichtungen des Diakonischen Werkes Ber- Arbeitsrechts, die Arbeitsvertragsrichtlinien lin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bilden (AVR), das Tarifwerk. Die Entscheidungen be- die Arbeitsgemeinschaft der Mit arbeiter ver ruhen auf dem Konsensprinzip und kommen tretungen. Sie vertritt die Interessen der rund nur zustande, wenn die Beteiligten sich mehr- 52.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im heitlich einig sind. DWBO. Die Mitarbeitervertretungen entsprechen den Was sind Arbeitsvertragsrichtlinien? Betriebsräten in Unternehmen der gewerb- Das sind Tarifwerke, die Regelungen über die lichen Wirtschaft bzw. den Personalräten in der Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Höhe öffentlichen Verwaltung. Die AGMV trifft sich der Vergütungen, Zuschläge, Jahressonder- sechs Mal jährlich zum Plenum, das auch den zahlung, Regelwochenarbeitszeit und Ur- Vorstand der AGMV wählt. Als ausführendes laubsanspruch, enthalten. Arbeitsverhältnisse Organ ist dieses dem Plenum zur Rechen- in der Diakonie Berlin-Brandenburg-schle- schaft verpflichtet. sische Oberlausitz haben grundsätzlich die geltenden AVR zum Inhalt. Die AGMV stellt sich und ihre Arbeit auf ihrer Webseite vor: www.agmv-dwbo.de
6 Fragen und Antworten Wer vertritt die DienstgeberInnen in der Der Schlichtungsausschuss erarbeitet in einer Arbeitsrechtlichen Kommission? ersten Stufe eine Empfehlung für die ARK. Die ARK kann diese Empfehlung übernehmen Die DienstgebervertreterInnen werden vom oder sie ablehnen. Im Fall einer Ablehnung Dienstgeberverband (dgv) vorgeschlagen und entscheidet in der zweiten Stufe der Schlich- vom Diakonischen Rat des DWBO benannt. tung ein Schlichtungsausschuss mit einfacher Der Diakonische Rat ist ein von der Mitglieder- Mehrheit. Neben dem Schlichtungsvorsitzen- versammlung gewähltes Gremium, in das die den besteht der Ausschuss aus gleich vielen beteiligten Kirchen und christliche Gemein- Dienstgeber- und DienstnehmervertreterInnen. schaften weitere VertreterInnen entsenden. Das Gremium tagt zwischen den Mitglieder- versammlungen. Warum widersprechen Arbeitskämpfe dem kirchlichen Selbstverständnis? Können auch Gewerkschaften in der Der Gedanke der Dienstgemeinschaft, die Arbeitsrechtlichen Kommission mitwir- theologisch-rechtliche Grundlage des Dritten Weges, schließt Arbeitskämpfe aus, erwartet, ken? dass DienstgeberInnen und DienstnehmerIn- Gewerkschaften können nicht unmittelbar mit- nen zu einem Konsens kommen. In Kirche und wirken (s.o.). Jeder Mitarbeitende der Diakonie Diakonie gibt es andere Formen der Auseinan- hat aber das Recht, Mitglied einer Gewerk- dersetzung. Zudem würden Arbeitskampfmaß- schaft zu sein. Die AGMV kann somit auch nahmen zulasten der anvertrauten Menschen Gewerkschaftsmitglieder für die Mitarbeit in gehen. Das darf aus diakonischer Sicht nicht der ARK benennen. Die Gewerkschaften ha- sein. Kann kein Konsens erreicht werden, ent- ben im Bereich der Diakonie allerdings nur scheidet der Schlichtungsausschuss als letzte wenige Mitglieder – der geschätzte Organisati- Instanz. Und so ist gewährleistet, dass Mei- onsgrad liegt zwischen zwei und sechs Pro- nungsverschiedenheiten nicht zu Blockaden zent. führen, sondern Ergebnisse erreicht werden. Was geschieht bei Meinungsverschie- denheiten innerhalb der Arbeitsrecht- Sind die Entscheidungen der ARK bzw. lichen Kommission? des Schlichtungsausschusses verbind- Üblicherweise werden Änderungen der gel- lich? tenden AVR von der DienstnehmerInnen- oder Ja, die Entscheidungen sind verbindlich. der DienstgeberInnenseite beantragt. Falls ein Antrag zweimal keine Mehrheit findet, wird Gibt es auch andere Tarifwerke als die eine Schlichtung einberufen. Dann tritt ein AVR? Schlichtungsausschuss unter dem Vorsitz einer unabhängigen Person mit Befähigung zum In der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Richteramt (die nicht im kirchlichen Dienst ste- Oberlausitz werden überwiegend die Arbeits hen darf, der Kirche aber angehört) zusammen. vertragsrichtlinien des DWBO angewendet.
Fragen und Antworten 7 Die Satzung des DWBO sieht vor, dass die in geringer Zahl noch weitere angewendete Einrichtungen auch jedes andere kirchliche Tarifwerke. Arbeitsrecht anwenden dürfen. Der Diako- nische Rat kann der Diakonie außerdem Tarif- Die mit Abstand größte Anwendung finden je- verträge zuordnen (früher zum Beispiel den doch die AVR. Durch die Bindung der Einrich- Bundesangestelltentarif) und in begründeten tungen an ein Tarifwerk unterscheidet sich die Fällen auch Ausnahmegenehmigungen ertei- Diakonie in der Regel von den Konkurrenten im len. Deswegen gibt es neben den AVR DWBO Sozialmarkt.
8 Diakonie als Teil des „Sozialmarktes“ Diakonie als Teil des „Sozialmarktes“ Der deutsche Sozialstaat steht unter Druck: Methoden der Unternehmensführung wie Con- Der Bedarf an sozialer Arbeit in einer älter wer- trolling, Überprüfung der Arbeitsabläufe mit denden Gesellschaft steigt ständig. Nicht nur dem Ziel der Kostenreduzierung nahmen Ein- im Bereich der Pflege hat das zugenommen, zug in die Einrichtungen. es sind auch neue Hilfebedarfe entstanden, zum Bespiel für Demenzkranke. Dagegen wird Die frei-gemeinnützigen diakonischen Einrich- die Zahl der sozialversicherungspflichtigen tungen stehen also in der Spannung, Hilfe und Beschäftigten weiterhin abnehmen. Qualität ihrer Arbeit im Sinne ihrer Klienten zu sichern, qualifizierte Mitarbeitende zu finden Das bedeutet, dass die nachhaltige Finanzie- und zu halten, das christliche Profil zu stärken rung aller Sozialversicherungssysteme in Fra- und zu bewahren – und zugleich im Wettbe- ge steht. Gleichzeitig sind die öffentlichen werb mit den übrigen Anbietern des sozialen Haushalte hoch verschuldet. Dienstleistungssektors erfolgreich bestehen zu können. Der Deutsche Bundestag führte 1995 mit der gesetzlichen Pflegeversicherung auch den Mitarbeitende diakonischer Einrichtungen ver- „Wettbewerb“ in der Pflege ein. Während pri- dienen in der Regel deutlich mehr als Beschäf- vat-gewerbliche Unternehmen expandieren, tigte bei privat-gewerblichen Anbietern sozia- sinkt der Anteil von Sozialeinrichtungen des ler Dienste. Das ist positiv, setzt aber voraus, Bundes, der Länder und Kommunen seit 20 dass diakonische DienstgeberInnen diese hö- Jahren kontinuierlich. Beispielsweise befinden heren Ausgaben auch erwirtschaften können. sich heute nur noch fünf Prozent aller statio- Gleichzeitig sind viele pflegebedürftige Men- nären Altenhilfeeinrichtungen in kommunaler schen nur sehr eingeschränkt in der Lage, die Trägerschaft. Die Kommunen haben sich aus gewünschten haushaltsnahen und pflege- diesem Hilfefeld nahezu vollständig zurückge- rischen Dienste zu bezahlen. Die Pflegeversi- zogen. Der Anteil privat-gewerblicher Träger cherung deckt nur circa 30 Prozent der Kosten an stationären Altenhilfeeinrichtungen lag des tatsächlichen Pflegebedarfs. Dazu gehört Ende 2009 hingegen bei circa 39 Prozent, mit neben der körperlichen Pflege natürlich auch steigender Tendenz. die Versorgung des Haushaltes. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. „Die Pflegever- Bis Mitte der neunziger Jahre galt zudem das sicherung stellt eine soziale Grundsicherung in Selbstkostendeckungsprinzip, d.h. eine Ein- Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, richtung bekam ihre Kosten im Prinzip erstat- die Eigenleistungen der Versicherten nicht ent- tet. Nach dem Wegfall bestimmt der Markt die behrlich machen.“ Preise. So wird zum Beispiel auf die tarifliche Bindung eines Trägers kaum noch Rücksicht Trotz angespannter finanzieller Rahmenbedin- genommen. Werden Sozialleistungen ausge- gungen bieten diakonische Einrichtungen ihren schrieben, beispielsweise von den Jobcentern, Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeits- bekommt in der Regel der den Zuschlag, der plätze mit „Mehrwert“. Damit das so bleibt und das günstigste Angebot abgibt. gleichzeitig die Einrichtungen nicht überfordert
Diakonie als Teil des „Sozialmarktes“ 9 werden, müssen alle Beteiligten in der Diako- ren in besonderer Weise im Fokus der öffentli- nie ihren tarifpolitischen Gestaltungsspielraum chen Aufmerksamkeit. sachgerecht nutzen. Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg- Seien es die so genannten Pflegeheimskanda- schlesische Oberlausitz und seine Einrich- le, die steigenden Anforderungen an die Arbeit, tungen setzen sich gemeinsam mit den Mitar- die weder durch die Verstärkung des Perso- beitenden für eine nachhaltige Finanzierung nals noch eine verbesserte Bezahlung aufge- der sozialen Arbeit ein. Diese berücksichtigt fangen werden, die eine Zerreißprobe für die die demographische Entwicklung ebenso wie Diakonie darstellen: Immer wieder müssen die neue Hilfebedarfe. Im Rahmen der bestehen- Träger sich fragen, wie sie die Ansprüche an den gesetzlichen Regelungen wird das Beste ihre Arbeit für ihre KlientInnen und die Mitar- für die Klienten und Mitarbeitenden gestaltet. beitenden unter den Bedingungen noch um- Der Bereich der Altenhilfe, die ambulanten und setzen können. Daher haben wir im Folgenden stationären Angebote, steht in den letzten Jah- einige Zahlen zusammen gestellt.
10 Finanzierungsbeispiel Finanzierung der ambulanten und stationären Altenhilfe an einem Beispiel Grundsätzlich muss man bedenken, dass vor Die schwierige finanzielle Situation ist in der Einführung der Pflegeversicherung die Pflegebe- Regel das Ergebnis einer nicht ausreichenden dürftigen vollständig die Kosten der Pflege selbst Refinanzierung, und das gilt nicht nur für die tragen mussten. Einrichtungen der ALTENPFLEGE, die hier Bei- spielhaft vorgestellt worden sind. War das nicht möglich, übernahm der Sozial hilfeträger die Kosten teilweise oder vollständig. Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Diakoni Heute erhält der Pflegebedürftige feste Zuschüs- sche Einrichtungen keine Gewinne erzielen. se zur Pflege je nach Pflegestufe durch die Pfle- Jahresüberschüsse werden also für künftige geversicherung. Ausgaben zurückgestellt. Damit ist die finanzielle Belastung für einen großen Was erstatten die Kassen Teil der Pflegebedürftigen geringer als vor Einfüh- rung der Pflegeversicherung. für Leistungen in der Pflege? Einige Beispiele Gleichzeitig ist aber auch die Akzeptanz, Pflege- Die von der Pflegekasse finanzierten Leistun- leistungen selbst zu finanzieren, gesunken, da die gen der Pflegedienste sind in Berlin in die hier „Teilkasko“-Pflegeversicherung als „Vollversiche- beschriebenen Leistungskomplexe eingeteilt rung“ verstanden wird. und gelten für alle Pflegedienste. Wenn man sich nun einmal eine Diakonie-Station Die Diakonie-Stationen erbringen die Leistun- anschaut, stellt man fest, dass Erträge und Auf- gen als aktivierende Pflege, d.h. sie unterstüt- wendungen sehr nah beieinander liegen. zen oder übernehmen Leistungen, soweit die zu Pflegenden dies nicht mehr selbst können. Nicht geplante Investitionen oder erhebliche Auch die alleinige Anleitung oder Beaufsichti- Stei gerungen im Bereich der Aufwendungen, gung gehört dazu. können die Einrichtung schnell in eine finanzielle Schieflage bringen. Erweiterte kleine Körperpflege 13,04 € – Hilfe beim Aufsuchen oder Ein Beispiel für die Mittelverwendung eines Verlassen des Bettes Pflegeheims in Brandenburg mit 60 Plätzen – An-/Auskleiden (die Plätze waren in 2010 zu 97,20 Prozent – Teilwäsche von Körperbereichen ausgelastet) finden Sie auf Seite 11. In der – Mund- und Zahnpflege, Kämmen Einrichtung arbeiten 27,96 Vollkräfte (= Ge- samtstellenanteile aller beschäftigten Per- Erweiterte große Körperpflege 19,56 € sonen). – Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Nicht kalkulierbare Risiken und nicht geplante – An-/Auskleiden Aufwendungen bringen das Unternehmen in – Waschen oder Duschen eine schwierige Situation. – Mund- und Zahnpflege, Kämmen
Finanzierungsbeispiel 11 Ertrag Einnahmen Pflege inklusive Betreuung 1.193.100,– Euro Zahlungen von Pflegekassen, Sozialämtern und Selbstzah- lern, Leistungen nach § 87b SGB XI Einnahmen Unterkunft/ 359.900,– Euro Verpflegung Einnahmen Investitionsko- 80.900,– Euro stensätze Erstattungen Inkontinenzma- 15.900,– Euro terial Summe Erträge 1.649.800,– Euro Aufwand Personalaufwand 1.074.400,– Euro Speisenversorgung 178.000,– Euro Medizinischer Sachbedarf 25.300,– Euro und Inkontinenzmaterial sonstige Aufwendungen 366.000,– Euro (Betriebsaufwand/Gebäude- kosten) Summe Aufwendungen 1.644.700,– Euro Betriebsergebnis 5.100,– Euro
12 Finanzierungsbeispiel Große Körperpflege 17,39 € Reinigung der Wohnung: – An-/Auskleiden Aufräumen der Wohnung 3,91 € – Waschen oder Duschen Reinigung der Wohnung 11,74 € – Mund- und Zahnpflege, Kämmen Wechsel und Waschen der 20,87 € Lagern/Betten 4,35 € Kleidung und der Wäsche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 10,87 € Einkaufen 10,43 € Zubereitung einer warmen Mahlzeit 11,74 € Darm- und Blasenentleerung Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit 3,91 € bei der Körperpflege 3,48 € alleinige Leistung 8,69 € Anfahrtspauschale Werktags zw. 6.00 – 22.00 Uhr 2,83 € Hilfestellung beim Verlassen oder 3,04 € Mo. bis Fr. zw. 22.00 – 6.00 Uhr 5,65 € Aufsuchen der Wohnung an Wochenenden und Feiertagen
Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ... 13 Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz im Vergleich zu anderen Berufen? Mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, derzahlung in Höhe eines 13. Gehalts vor – im die geprägt sind durch die angespannte finan- privat-gewerblichen Dienstleistungsbereich ist zielle Situation der Sozialversicherungen und das selten. der staatlichen Haushalte, müssen diako- nische Einrichtungen ebenso wie alle anderen Die DienstgeberInnen zahlen außerdem die Akteure am „Sozialmarkt“ zurechtkommen. Beiträge für eine attraktive betriebliche Alters- versorgung ohne Eigenbeteiligung der Be- Der gute Ruf diakonischer Einrichtungen ist auf schäftigten. Je Kind gibt es monatliche Zu- die hohe Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und schläge in Höhe von 90,57 Euro (untere Mitarbeiter zurückzuführen. Die sinnvolle Tä- Entgeltgruppen: 95,68 Euro). Auch Urlaubs- tigkeit ist einer der Hauptgründe dafür, dass tage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zu- Menschen für die Diakonie arbeiten. Wo Aner- sätzliche Urlaubstage bei Hochzeit, familien- kennung durch Vorgesetzte, ein gutes Be- freundliche Maßnahmen und weitere triebsklima und ein zufriedenstellendes Gehalt übergesetzliche Regelungen sind mitarbeiter- hinzukommen, fühlen Mitarbeitende sich wohl. freundlich gestaltet. Diakonische Vergütungen Viele diakonische Einrichtungen können genau müssen den Vergleich nicht scheuen. das bieten. Der Vorwurf, diakonische Tarife lägen unter- Vergütungen im sozialen Sektor sind zwar teil- halb der Niveaus der Tarifverträge des öffentli- weise niedriger als in Unternehmen des produ- chen Dienstes, trifft nicht zu. Richtig ist, dass zierenden Gewerbes, auch in der Diakonie, die diakonischen Arbeitsvertragsrichtlinien aber sie können sich durchaus mit vergleich- eine andere Tarifstruktur haben. Zum Beispiel baren Tätigkeiten im Dienstleistungssektor erhalten jüngere und qualifizierte Mitarbeiten- messen (vgl. Tabelle). In der Diakonie müssen de höhere Vergütungen als im öffentlichen darüber hinaus auch die zusätzlichen Leistun- Dienst und haben drei Dienstaltersstufen. Im gen berücksichtigt werden: Die Arbeitsver- Vergleich der Tarife ergeben sich keine wesent- tragsrichtlinien DWBO sehen eine Jahresson- lichen Unterschiede.
14 Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ... Beruf Tarif Tarifgebiet Berlin Tarifgebiet Brandenburg Durchschnittliche Jahres Durchschnittliche Jahres Jahresarbeitszeit entgelt Jahresarbeitszeit entgelt (Wochenstunden) in Euro (Wochenstunden) in Euro Bäcker/in TV Bäcker- und 1.720,87 1.829,68 (mit Ausbil Konditoren-Landes- 21.535,30 17.200,86 dung) verband Berlin und (38) (40) Brandenburg e.V. / Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten Landesbezirk Ost Florist/in TV Fachverband 1.773,95 1.859,02 (auch mit Deutscher Floristen e. 16.963,20 12.586,00 Meisterprü- V., Bundesverband / (39) (41) fung) IG Bauen-Agrar- Umwelt, Bundesvor- stand Nachtwache, TV Hotel- und 1.713,27 1.707,80 Hotel (ohne Gaststättenverband 18.432,00 14.429,61 Ausbildung) Berlin und Umgebung (38) (38) e. V. / Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) Landesbezirk Ost Altenpflege Arbeitgeberverband 1.766,15 1.805,68 helfer/in Pflege / DHV, 17.299,20 15.598,80 medsonet (39) (40) Dachdecker/ TV Zentralverband 1.750,55 1.744,94 in (mit Ausbil- des Deutschen 36.257,46 35.973,09 dung) Dachdeckerhand- (39) (39) werks Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.V. / Industriegewerk- schaft Bauen-Agrar- Umwelt, Bundesvor- stand Einzelhan- TV Handelsverband 1.623,78 1.662,20 delsverkäu- Berlin-Brandenburg e. V. 23.362,38 23.022,15 fer/in (mit / Vereinte Dienstlei- (37) (38) zwei- oder stungsgewerkschaft dreij. Aus ver.di e.V. Landesbe- bildung) zirk Berlin-Branden- burg
Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ... 15 Beruf Tarif Tarifgebiet Berlin Tarifgebiet Brandenburg Durchschnittliche Jahres Durchschnittliche Jahres Jahresarbeitszeit entgelt Jahresarbeitszeit entgelt (Wochenstunden) in Euro (Wochenstunden) in Euro Friseur/in (mit TV Zentralverband 1.682,98 nicht tarifgebunden Ausbildung) des deutschen 9.821,00 Friseurhandwerks (37) Bundesinnungsver- band / Vereinte Dienstleistungsge- werkschaft ver.di Gärtner/in TV Bundesverband 1.734,95 1.729,34 (mit Ausbil- Garten-, Landschafts- 25.582,46 24.849,79 dung) und Sportplatzbau e. V. (39) (39) / Industriegewerk- schaft Bauen-Agrar- Umwelt (IG BAU) Hotelfach TV Hotel- und 1.713,27 1.707,80 mann/-frau Gaststättenverband 21.060,00 16.925,61 (mit Ausbil- Berlin und Umgebung e. V. (38) (38) dung) / Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) Landesbezirk Ost Tierarzthel- TV Bundesverband 1.803,44 1.797,68 fer/in (mit Praktizierender 21.105,50 21.105,50 Ausbildung) Tierärzte e.V. / (40) (40) Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen e.V. Fliesen- TV Bauindustriever- 1.779,44 1773,68 leger/in (mit band Berlin-Branden- 37.239,89 31.305.60 Ausbildung) burg e.V.und (40) (40) Landesverband Bauhandwerk Brandenburg und Berlin e.V. / Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Physio TV der Länder / dbb 1.728,11 1.789,68 therapeut/in Tarifunion 26.741,75 28.307,83 (mit Ausbil- (38,5) (40) dung)
16 Was verdienen Mitarbeitende der Diakonie ... Beruf Tarif Tarifgebiet Berlin Tarifgebiet Brandenburg Durchschnittliche Jahres Durchschnittliche Jahres Jahresarbeitszeit entgelt Jahresarbeitszeit entgelt (Wochenstunden) in Euro (Wochenstunden) in Euro Service- TV Bundesverband 1.753,85 1.766,22 kraft in der der Systemgastrono- 16.524,00 15.168,00 Gastronomie mie e.V. / Gewerk- (38,9) (39,3) (angelernt) schaft Nahrung- Genuss-Gaststätten Erziehungs AVR DWBO 1.712,71 1.751,51 helfer/in 24.305,50 22.934,02 (KiTa) / (38,5) (39,5) Altenpfle- gehelfer/in (angelernt) Pflegefach- AVR DWBO 1.712,71 1.751,51 kraft (mit 29.365,83 27.693,81 Ausbildung) (38,5) (39,5) Sozialpäda AVR DWBO 1.712,71 1.751,51 goge/-in 35.440,64 33.422,74 (38,5) (39,5) Facharzt/- AVR DWBO 1.779,44 1.773,68 ärztin 63.050,00 63.050,00 (40) (40) Facharzt/- Vivantes / Marburger 1.795,44 ärztin Bund Landesverband 64.130,64 Berlin/Brandenburg (40) Tarif-Übersicht in Berlin und Brandenburg: (Stand: April 2011) Die durchschnittliche Jahresarbeitszeit setzt (einschließlich Jahressonderzahlung, ohne die sich zusammen aus der tariflich vorgeschrie- Berücksichtigung weiterer Zuschläge, Leis benen regelmäßigen Wochenarbeitszeit, der tun gen, Einmalzahlungen und kirchlicher durchschnittlichen Anzahl der tariflich vorge- Zusatzversorgung) auf der Basis der jeweils schriebenen Urlaubstage sowie den bundes- angegebenen individuellen regelmäßigen Wo landspezifischen bezahlten Feiertagen. chenarbeitszeit. Somit kann sich aufgrund der unterschiedlichen Urlaubsansprüche bei gleicher tariflich vorge- Sie basieren auf den jeweils einschlägigen Tarif- schriebener regelmäßiger Wochenarbeitszeit verträgen bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien DWBO. eine differierende Jahresarbeitszeit ergeben. Die Entgeltwerte der Jahressonderzahlungen Alle Angaben beziehen sich auf Jahresentgelte berücksichtigen eventuelle Entgeltbestandteile auf Basis des Monatsentgeltes zum 1. Juli 2011 wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld.
Arbeiten in der Diakonie 17 Arbeiten in der Diakonie – Ausbildung, Beruf und Studium Menschen übernehmen Verantwortung. Dafür Eine Vielzahl von Einrichtungen bieten Aus- sind Anleitung, Fachwissen und Begleitung bildungswege an. Aber auch evangelische notwendig. (Fach-)Hochschulen und Diakonische Akade- mien bieten eine breite Palette an Weiterbil- Ausbildungen in diakonischen Berufen und dungsmöglichkeiten. weit gefächerte Angebote der Fort- und Wei- terbildung vermitteln Fachkompetenz und för- In allen Handlungsfeldern der Diakonie werden dern persönliche Stärken. immer engagierte Menschen gesucht. Zurzeit besonders im Bereich der Pflege, Medizin und Die Diakonie verfügt über ein breites Spektrum Erzieherinnen und Erzieher in Evangelischen an Erfahrungen, sowohl in der Ausbildung als KITAS. auch Qualifizierung von sozialen Berufen.
18 Das Werk Das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz e.V. (DWBO) Diakonie ist Dienst am Menschen. Die Aufgabe Struktur und Angebote: Das DWBO ist ein der selbstständigen Träger des DWBO ist die selbstständiger Landesverband des in Ber- Hilfe für Menschen in körperlicher, seelischer lin und Stuttgart ansässigen Diakonischen und sozialer Not. Werkes der Evangelischen Kirche in Deutsch- land. Er ist an die Ordnung der beteiligten Kir- Seien es arme Menschen, Seniorinnen und chen gebunden. Das DWBO ist Dachverband Senioren, Menschen mit Behinderungen, Men- für ca. 441 rechtlich selbstständige Träger schen mit Migrationshintergrund, Wohnungs- diakonischer Arbeit aus dem Raum der Evan- lose, Arbeitslose oder Kranke – diakonische gelischen Landeskirche und der Freikirchen. Einrichtungen (ambulant oder stationär) helfen Rund 52.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen denen, die Hilfe brauchen bei der alltäglichen und Mitarbeiter arbeiten in 1.472 stationären, Lebensbewältigung. halboffenen und offenen Einrichtungen und Diensten in Berlin, Brandenburg sowie in der schlesischen Oberlausitz, vor allem in den Be- Wir wollen betroffenen Menschen reichen Altenhilfe, Eingliederungshilfe, Kinder- einen Zugang in die Gesellschaft und Jugendhilfe, im Gesundheitswesen, in der ermöglichen. Wohnungslosenhilfe und in den allgemeinen Sozialdiensten.
Impressum 19 Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin Postanschrift: PF 33 20 14, 14180 Berlin Telefon: 030 820 97-0 Fax: 030 820 97-105 diakonie@dwbo.de www.diakonie-portal.de
Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz
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