Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick

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Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
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                                                                             In Zusammen

                                                                             Die Einkommen-
                                                                             steuererklärung
                                                                             für das Jahr 2011
                                                                             auf einen Blick …

EINE VERÖFFENTLICHUNG DES LCGB | 11, RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG | TEL 49 94 24-1 | INFO@LCGB.LU | WWW.LCGB.LU | BLOG.LCGB.LU
Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
Vorbemerkung

Besteuerung natürlicher Personen (Einkom-              Die Steuererklärung muss normalerweise bis zum
mensteuer) auf dem Wege der Veranlagung                 0ärz bei der Steuerverwaltung (Administration
                                                       des Contributions Directes) eingereicht werden
Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung von Einkom-
men auf dem Wege der Veranlagung nach Ablauf           Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer
eines Veranlagungsjahres auf der Grundlage einer       Steuererklärung verpflichtet sind, können die-
Einkommensteuererklärung des 6teuerSÁichtigen         se bis spätestens zum  Dezember einreichen

                     Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

1. Ein SteuerpÁichtiger, dessen zu versteuerndes       4. SteuerpÁichtige, deren zu versteuerndes Einkom-
   Einkommen 100.000 € überschreitet oder                 men mehr als 1.500 € Einkünfte enthält, die dem
                                                          Steuervorabzug auf Kapitalerträge unterliegen
2. Ein SteuerpÁichtiger, dessen zu versteuerndes          oder
   Einkommen 11.265 € übersteigt und das über
   600 € Einkünfte enthält, die nicht dem Steuer-      5. SteuerpÁichtige, deren Einkommen bei Ehepart-
   vorabzug in Luxemburg unterworfen sind, oder           nern zu versteuern ist, die für eine gemeinsame
                                                          Veranlagung optiert haben und nicht tatsächlich
3. Steuerpflichtige, die gleichzeitig mehrere             getrennt leben, wobei einer ansässig ist und der
   Einkünfte verzeichnen, die dem Steuervorab-            andere nichtansässig ist, und oder
   zug auf Gehälter und Pensionen/Renten unter-
   liegen und deren zu versteuerndes Einkommen         6. Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Ein-
   36.000 € übersteigt bei SteuerpÁichtigen der           kommen mehr als 1.500 € an Tantiemenbezü-
   Klasse 1 und 2 und 30.000 € bei SteuerpÁich-           gen enthält, die dem Steuervorabzug unterliegen
   tigen der Klasse 1a (gleichzeitiges Erzielen meh-      oder
   rerer Einkünfte liegt dann vor, wenn ein Steuer-
   pÁichtiger gleichzeitig mehrere Gehälter bezieht,   7. Personen, die von der Steuerverwaltung aufge-
   wenn ein Rentner mehrere Pensionen/Renten              fordert wurden, eine Einkommensteuererklärung
   erhält, wenn gemeinsam veranlagte Ehepartner           abzugeben
   beide erwerbstätig sind oder auch wenn einer
   der Ehepartner erwerbstätig ist und der andere
   eine Pension/Rente bezieht) oder

                     Wer sollte eine Steuererklärung abgeben?

)ür einen ledigen SteuerpÁichtigen oder einen +aus-    2. Er Sonderausgaben geltend machen möchte, wie
halt, der nicht zur Abgabe einer Einkommensteu-           beispielsweise Versicherungsprämien, Prämien
ererklärung verpÁichtet ist, kann die Abgabe einer        für Bausparverträge, Schuldzinsen (Personalkre-
Steuererklärung empfehlenswert sein, wenn:                dite, …) Prämien für Rentenversicherungsver-
                                                          träge oder auch außergewöhnliche Belastungen
1. Er Verluste, die aufgrund von Einkünften aus Ver-
                                                  r       (falls diese nicht zu Jahresbeginn bereits auf der
   mietung und Verpachtung stammen, mit anderen           Steuerkarte eingetragen wurden)
   Einkunftsarten ausgleichen kann oder

2
Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
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         $EJDEHHLQHU6WHXHUHUNOlUXQJYHUSÁLFKWHWVLQG"

)ür einen nichtansässigen SteuerpÁichtigen, der nicht   die im Großherzogtum Luxemburg zu versteuern-
zur Abgabe einer Steuererklärung im Großherzog-         den Einkünfte anzuwenden ist
tum Luxemburg verpÁichtet ist, kann es möglicher-
weise empfehlenswert sein, ein solche abzugeben        In diesem Fall werden bei der Besteuerung also
8m diese 0öglichkeit nutzen zu können, um also          zwei Berechnungen durchgeführt: eine Àktive Ver-
wie ein Gebietsansässiger behandelt zu werden,          anlagung, die zur Festsetzung des Steuersatzes
muss er über 90 % seiner beruflichen Einkünfte          dient (unter Berücksichtigung der ausländischen
im Großherzogtum Luxemburg erzielen (belgische          Einkünfte) und eine tatsächliche Veranlagung (ohne
Grenzgänger: 0 %)                                     ausländische Einkünfte), bei der der bei der Àktiven
                                                        Veranlagung erhaltene Steuersatz auf die im Groß-
Die Behandlung wie ein Ansässiger bedeutet, dass        herzogtum Luxemburg zu versteuernden Einkünfte
der nichtansässige SteuerpÁichtige, der diese Bedin-    angewendet wird
gung erfüllt, unter anderem folgende Abzüge geltend
machen kann: Schuldzinsen, Spenden, dauernde            In den Fällen, in denen die Steuererklärung nicht
Lasten, Versicherungsprämien auf Lebens- oder To-       verpÁichtend ist, ist diese 0öglichkeit der nichtansäs-
desfall, für Kranken- oder +aftpÁichtversicherungen,    sigen SteuerpÁichtigen zur Abgabe einer Steuerer-
Abschlag für außergewöhnliche Belastungen, …            klärung nur dann wirklich interessant, wenn durch
                                                        die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ein Vorteil in
1ichtansässige SteuerpÁichtige, die ihre Steuererklä-   Bezug auf die Erhöhung des Steuersatzes entsteht,
rung ausfüllen möchten, müssen auch ihre auslän-        der sich aufgrund der Berücksichtigung nicht-luxem-
dischen Einkünfte durch beweiskräftige Dokumente        burgischer Einkünfte ergeben könnte
belegen Dies wird bei der Berechnung der zu ent-
richtenden Steuern berücksichtigt                      Falls jedoch die Berechnung im Anschluss an die
                                                        Steuererklärung zu einem Ergebnis kommt, das für
Dies bedeutet, dass sämtliche Einkünfte des +aus-       den SteuerpÁichtigen nachteilig wäre, so stellt die
halts berücksichtigt werden, einschließlich ausländi-   Steuerverwaltung keine Geldforderungen an den
scher Einkünfte Diese werden, auch wenn sie nicht      SteuerpÁichtigen (angesichts des freiwilligen &ha-
im Großherzogtum Luxemburg zu versteuern sind           rakters der Steuererklärung für diesen SteuerpÁich-
(da sie bereits im Wohnland besteuert wurden), zur      tigen)
Festsetzung des Steuersatzes herangezogen, der auf

                                                                                                          3
Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
DIE EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG
FÜR DAS JAHR 2011 AUF EINEN BLICK
                            Seite 1                                        SteuerpÁichtige, die in einer eingetragenen Le-
                                                                           bensgemeinschaft leben (in Bewlgien &ontrat
Allgemeine Angaben                                                         de cohabitation lpgale, in Frankreich PA&S) und
Felder 101 bis 133                                                         die für eine Zusammenveranlagung optieren, müs-
Persönliche Angaben in Bezug auf den SteuerpÁich-                          sen diese Rubrik nicht ausfüllen, jedoch die Felder
tigen oder dessen Ehepartner oder Lebenspartner                           301 bis 30 auf Seite 3 der Steuererklärung

Bankverbindung
Felder 134 bis 136                                                         > Achtung! Diee Steue
                                                                                           Steuerklasse
                                                                                                   asse w
                                                                                                        wirdd eentsprechend
                                                                                                                 tsp ec e d
                                                                           der Situation des SteuerpÁichtigen am 1 Januar des
Zivilstand                                                                 Veranlagungsjahres bestimmt Diese steuerliche
                                                                           Veranlagungsjahres
Felder 137 bis 138                                                         Situation kann sich jedoch verändern Bei einerr
                                                                           Änderung
                                                                               de u g derde Steuerklasse
                                                                                                Steue asse zum   u Vorteil
                                                                                                                        Vo te des
Der Zivilstand bestimmt die Einordnung in die Steu-                        SteuerpÁichtigen
                                                                           Steue   p c t ge im Laufeau e eines
                                                                                                         e es Ve
                                                                                                               Veranlagungsjahres,
                                                                                                                  a agu gsja es,
erklasse In der nachstehenden Tabelle sind die ver-                       kann die Steuerklasse auf der Steuerkarte vom Bu     Bu-
schiedenen Steuerklassen aufgeführt:                                       reau RTS (Luxemburger Steuerbüro für einzubehal-
                                                                                                                        einzubehal
                                                                           tende
                                                                           te  de Lohnsteuer)
                                                                                    o steue ) fürü deden nächsten
                                                                                                          äc ste 0onato at geä
                                                                                                                           geändert
                                                                                                                               de t
- Ledig                                1   werden
                                                                           we   de und
                                                                                     u d ddiee neue
                                                                                                eue Steue
                                                                                                    Steuerklasse
                                                                                                            asse tritt
                                                                                                                 t tt dann
                                                                                                                       da ab dem
                                                                                                                               de
- Ledig mit Kind                        1a         1 vorangegangenen Januar in Kraft In diesem Fall
                                                                           sollte ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben oderr
- Verheiratet (weniger als 50 % der Einkünfte                              ein Jahresausgleich gemacht werden, um die zu viel
  stammen aus dem Großherzogtum                                            bezahlten
                                                                           be   a te Steue
                                                                                       Steuern rückerstattet
                                                                                                    üc e stattet zuu bebekommen
                                                                                                                           o    e
  Luxemburg)                         1a
                                                                           Bei
                                                                             e e einer
                                                                                     e Änderung
                                                                                              de u g deder Steue
                                                                                                             Steuerklasseasse zum
                                                                                                                                u
- Verheiratet (mehr als 50 % der Einkünfte                                 Nachteil des SteuerpÁichtigen tritt die bnderung
  stammen aus dem Großherzogtum                                            der Steuerklasse erst zum darauffolgenden 1 Januarr
  Luxemburg)                          2         in Kraft
- Verheiratet (2 Ehepartner im Großherzogtum
  Luxemburg – mit einer zweiten Steuerkarte
  mit 12 % Pauschalsteuersatz)              2                > Achtung! Für Nichtansässige:
                                                                                                      g Im Falle einerr
- Getrennt lebend                       1           ge c t c e Trennung,
                                                                           gerichtlichen    e u g, Sc  Scheidung
                                                                                                           e du g ode
                                                                                                                   oder WWitt-
- Geschieden (oder gerade getrennt)                                        wenstand
                                                                           we   sta d kann
                                                                                        a ddiee Beibehaltung
                                                                                                 e be a tu g de
                                                                                                              der Steue
                                                                                                                  Steuerklasse
                                                                                                                          asse
  seit weniger als 3 Jahren*                2             2 für das laufende Jahr und die 3 Jahre nach dem
                                                                           Jahr des Scheidungsurteils oder des Ablebens beim
                                                                           Jahr
- Geschieden (oder gerade getrennt)                                        Bureau RTS beantragt werden
  seit mehr als 3 Jahren                   1
- Verwitwet seit weniger als 3 Jahren*        2
- Verwitwet seit mehr als 3 Jahren          1a                   > Achtung! Für Ansässige:
                                                                                                 g Im Falle einer ge
                                                                                                                  ge-
                                                                           richtlichen Trennung, Scheidung oder Wit            Wit-
- Partner (Veranlagung im
  Veranlagungsjahr)               1 oder 1a                 wenstand
                                                                           we    sta d kann
                                                                                         a ddiee Beibehaltung
                                                                                                     e be a tu g de der Klasse
                                                                                                                          asse 2 für
                                                                                                                                  ür
                                                                           das laufende
                                                                                au e de Ja
                                                                                        Jahr uundd ddiee 3 Ja
                                                                                                           Jahree nach
                                                                                                                   ac de
                                                                                                                       dem Ja
                                                                                                                            Jahr des
- Zusammenveranlagte Partner                                               Urteils zur gerichtlichen Trennung, des Scheidungs
                                                                                                                        Scheidungs-
  (nur durch Erklärung)*                   2            urteils oder des Ablebens beim Bureau RTS bean     bean-
                                (* Steuerklasse 2 auf Antrag)              tragt werden

4
Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
5
Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
Seite 2: Kinder                               und Waisenrenten) Die Verminderung beträgt 50 %
                                                              der Differenz
1. Kinder, die zum Haushalt des Steu-
erSÁichtigen geh|rten                                         Beispiel
                                                                  p 1
Felder 201 bis 227                                            Zuwendung über einen Zeitraum von 12 0onaten:
+ierunter fallen Kinder unter 21 Jahren (Felder 201           2000 Ą
bis 212), Kinder über 21 Jahre, die in beruÁicher Aus-        Berechnung: 2000 Ą - 1920 Ą 0 Ą
bildung standen (Felder 213 bis 224) sowie behinder-r         50 % von 0 Ą 40 Ą
te oder gebrechliche Kinder über 21 Jahre, die die            Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) =
gesetzliche Familienzulage beziehen (Felder 225 bis           750€-40€=710€
227,) die im betreffenden Veranlagungsjahr
zum Haushalt des SteuerSÁichtigen geh|rt                      Beispiel
                                                                  p 2
haben.                                                        Zuwendung über einen Zeitraum von 12 0onaten:
                                                              3420 Ą
> Achtung! Für Personen,, die keinen Kinderbo-                Berechnung: 3420 Ą - 1920 Ą 1500 Ą
nus vom &1PF ((luxemburgische g        Kasse für Familien-    50 % von 1500 Ą 750 Ą
                                                              Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) =
leistungen)
       g ) erhalten haben,, besteht die 0öglichkeit,
                                                 g        ,
                                                              750 € - 750 € = 0 €
eine Steuerermäßigung g g für Kinder zu beantragen    g
((Felder 203,, 20,, 209,, 212,, 219,, 223 und 227)) Die
 Kinderermäßigung g g beträgt   g (max)
                                  (      ) 922,50
                                               , € prop
                                                              > Achtung! Der
                                                                          e Steuerkredit
                                                                             Steue ed t für
                                                                                         ü Alleinerziehende
                                                                                              e e e e de
                                                              (& ) ist
                                                              (&I0)   st nur
                                                                          u da
                                                                             dann in de
                                                                                     der Steue
                                                                                         Steuererklärung
                                                                                                e ä u g zuu bea   beantra
                                                                                                                       t a-
 Kind Die Ermäßigungg g wird nach 0aßgabe  g      der ge
                                                       g -
                                                              gen,, we
                                                              ge     wenn ere nicht
                                                                                c t du
                                                                                    durch
                                                                                       c einen
                                                                                          e e Arbeitgeber
                                                                                                   be tgebe ode   oder ddiee
 schuldeten Steuern gewährt
                                                              Pensionskasse
                                                                 e s o s asse ve
                                                                              vergütet
                                                                                  gütet wu
                                                                                        wurde
                                                                                           de Dieses ttrifftt insbesonde
                                                                                                                sbeso de-
                                                              ree auf
                                                                  au nichtansässige
                                                                        c ta säss ge Erwerbstätige
                                                                                        we bstät ge zu,
                                                                                                      u, ddiee deden Steu-
                                                                                                                     Steu
2. Kinder, die nicht zum Haushalt des                         eerkredit
                                                                   ed t für
                                                                         ü Alleinerziehende
                                                                              e e e e de (&  (&I0)) erst
                                                                                                    e st aam Ende   de des
SteuerpÁichtigen geh|rten                                      Jahres erhalten können
Diese Rubrik betrifft Kinder unter 21 Jahren oder
über 21 Jahre, die sich in der beruflichen Ausbil-            4.4. Antrag auf BoniÀkation für Kinder
dung beÀnden und die im betreffenden Veran-                   Felder 238 bis 242
lagungsjahr nicht zum Haushalt des Steuer-                    Der SteuerpÁichtige kann während der 2 Jahre nach
pÁichtigen geh|rt haben Sie verweist auf den                 Wegfall des Anspruchs auf Steuerermäßigung (oder
Abschlag für außergew|hnliche Belastungen                     auf Kinderbonus) eine Verlängerung der Steuerermä-
(Seite 15 – Felder 1521 ff) Um in den Genuss dieses          ßigung für Kinder beantragen (= Verlängerung des
Abschlages zu kommen, muss der SteuerpÁichtige                Kinderbonusses)
für den Unterhalt und die Erziehung der Kinder zu
mindestens 50 % aufgekommen sein Siehe weiter                Dies gilt für Kinder über 21 Jahre, die ihre Ausbildung
unten                                                      beendet haben oder unter 21 Jahre, die den +aushalt
                                                              verlassen haben
3. Steuerkredit für Alleinerziehende
(CIM)                                                         Der BoniÀkationsbetrag beläuft sich auf (maxi-
Felder 228 bis 237                                            mal) 922,50 € pro Kind und wird nach 0aßgabe
Ein Steuerkredit für Alleinerziehende (&I0) wird              der geschuldeten Steuern gewährt Ein bestimmter
SteuerpÁichtigen in der Klasse 1a gewährt, die allein         +öchstbetrag des steuerpÁichtigen Einkommens darf
für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen Der Steu-           allerdings nicht überschritten werden, um in den Ge-
erkredit für Alleinerziehende (&I0) beträgt 62,50 €           nuss dieser BoniÀkation zu kommen (steuerpÁichti-
pro Monat oder 750 € pro Jahrr (unabhängig von                ges Einkommen von weniger als 700 Ą pro Jahr
der Anzahl der Kinder) Er wird jedoch gemindert,             mit einer degressiven Staffelung der BoniÀkation von
falls die Zuwendungen von Dritten zugunsten des               7400 Ą bis 700 Ą)
Kindes 1920 Ą übersteigen (ohne Familienzulagen

6
7
6HLWH=XVlW]OLFKH                           werden können Ist dies nicht der Fall, werden sie in
       Auskünfte und Anträge                            Klasse 1a besteuert

Partner                                                 C. Anwendung des Art. 157 ter L.I.R.
(für Ansässige und Nichtansässige)                      (lux. Gesetz betreffend die Einkom-
Felder 301 bis 304                                      mensteuer) (oder Anwendung des
SteuerpÁichtige, die im Großherzogtum Luxem-            Artikel 24 §4 des belgisch-luxembur-
burg oder im Ausland eine eingetragene Le-              gischen Doppelbesteuerungsabkom-
bensgemeinschaft geschlossen haben (in Belgien          mens)
= &ontrat de cohabitation lpgale, in Frankreich =       Feld 313
PA&S) können in Steuerklasse 2 zusammen veran-          Antrag auf Gleichstellung der nicht ansässigen Steu-
lagt werden Der Wechsel in die Steuerklasse 2 kann     erpÁichtigen mit den ansässigen SteuerpÁichtigen
nur in der Steuererklärung nach Ablauf des Veranla-
gungsjahres beantragt werden (also nicht zu Beginn      > Achtung! Werden / Wird diese(s) Feld(er)
des Jahres auf der Steuerkarte)                        nicht angekreuzt, bedeutet dies, dass der Steuer
                                                                                                       Steuer-
                                                        ppÁichtige
                                                            c t ge die
                                                                   d e Behandlung
                                                                        e a d u g aalss 1ichtansässiger
                                                                                          c ta säss ge bea
                                                                                                         bean-
Die Lebensgemeinschaft muss zu Beginn und am             tragt
                                                           agt und
                                                               u d demnach
                                                                   de ac keinee eG Gleichstellung
                                                                                      e c ste u g mitt Ansässi
                                                                                                          säss -
Ende des Veranlagungsjahres bestanden haben              gen im +inblick auf die Abzüge wünscht
und die Partner müssen eine gemeinsame Wohnung
geteilt haben Partnerschaften nach ausländischem       (*) Schwelle der im Großherzogtum
Recht sind darüber hinaus im Zivilregister einzutra-    Luxemburg zu besteuernden beruÁi-
gen, das an die Generalstaatsanwaltschaft zu senden     chen Einkünfte.
ist                                                    Felder 314 bis 316
                                                        Diese Berechnung legt die Schwelle der inländi-
Nicht getrennt lebende Ehepartner,                      schen und ausländischen beruÁichen Einkünfte fest
von denen einer ansässig und der an-                    und steht in direkter Verbindung mit den Punkten B
dere nichtansässig ist                                  (Feld 312) und & (Feld 313) oben
Feld 305

Nichtansässige
Felder 306 bis 316

A. Bestellung eines Zustellungsvertre-                     Seiten 4 / 5 / 6: Gewinn aus
ters im Großherzogtum Luxemburg                          *HZHUEHEHWULHEDXV/DQGXQG
Felder 306 bis 311                                        Forstwirtschaft und aus der
Dies muss nicht ausgefüllt werden Gibt der Steuer-r     Ausübung eines freien Berufes
pÁichtige keine Anschrift im Großherzogtum Luxem-
burg an, sendet die Steuerverwaltung die Post an die    Diese Seiten werden in diesem Doku-
ausländische Anschrift, die auf Seite 1 der Steuerer-   ment nicht behandelt
klärung angegeben wurde und diese gilt mit Aufgabe
zur Post als zugestellt

B. Besteuerung in Klasse 2 oder nicht
Feld 312
Um in Klasse 2 besteuert zu werden, müssen
nichtansässige verheiratete Steuerpflichtige
für mehr als 50 % der beruÁichen Einkünfte ihres
+aushalts im Großherzogtum Luxemburg besteuert

8
9
Seite 7: Einkünfte aus                            b) Werbungskosten
     nichtselbständiger Arbeit                           Felder 749 bis 756
                                                         Werbungskosten sind Kosten, die in direktem Bezug
Festsetzung der Einkünfte aus nicht-                     zur Ausübung der Erwerbstätigkeit angefallen sind
selbständiger Arbeit                                     und Weiterbildungskosten zur Verbesserung seiner
                                                         Arbeitssituation oder seiner Bezüge, Umzugskosten
> Achtung! Diee beiden
                be de Spa  te „
                       Spalten „zu
                                 u versteu
                                   ve steu-              bei Arbeitsplatzwechsel, Kosten in Verbindung mit
ernde Einkünfte
        Einkünfte“ betreffen im Großherzogtum            dem Arbeitswerkzeug und mit Berufskleidung, Ge-
Luxemburg zu versteuernden Einkünfte Die beiden         werkschaftsbeiträge, Beiträge zur &SL (luxemburgi-
Spalten „steuerbefreite Einkünfte“
                            Einkünfte betreffen im       sche Arbeitnehmerkammer), Weiterbildungs- oder
Großherzogtum
G  oß e ogtu Luxemburg
                    u e bu g nicht
                                c t zuu versteuernde
                                        ve steue de      Sprachkurse, die für seine Arbeit erforderlich sind, 
Einkünfte (zB Einkünfte ausländischen Ursprungs)
                                                         > Achtung! Keine
                                                                     e e Kosten,
                                                                          oste , ddiee im Zusammen
                                                                                           usa  e
Bruttobezüge                                             ste e mitt de
                                                         stehen     dem pe
                                                                         persönlichen
                                                                            sö c e Leben
                                                                                      ebe (gewö
                                                                                          (gewöhnliche
                                                                                                   c e
Felder 701 bis 721                                       Bekleidung, Unterkunft, )
Bezüge des SteuerpÁichtigen und dessen Ehepartner
oder Lebenspartner aus nichtselbständiger Arbeit         Für Werbungskosten ist ein Pauschbetrag vorgese-
(Bruttolöhne, Geldbezüge aus Krankheit, 0utter-          hen: 540 € pro Jahr und pro SteuerpÁichtiger Wird
schaft, Arbeitslosigkeit oder Unfall) Diese Einkünfte   dieser Betrag überschritten, ist eine detaillierte Auf-
                                                                                                               f
werden, je nach- dem, ob diese im Großherzogtum          stellung als Anlage beizufügen Bei zusammenveran-
Luxemburg steuerpÁichtig sind oder nicht, in den         lagten SteuerpÁichtigen kann der eine Ehepartner den
Spalten Åzu versteuernde Einkünfte´ bzw Åsteuerbe-      Pauschbetrag in Abzug bringen und der andere die
freite Einkünfte´ eingetragen                           tatsächlichen Kosten Schließlich ist noch festzuhalten,
                                                         dass der Pauschbetrag für Werbungskosten bei behin-
Abzüge                                                   derten Beschäftigten abhängig vom Grad der Behin-
Felder 722 bis 772                                       derung erhöht wird (von 25 % bis 100 %) Es ergibt
a) steuerfreie
         r     Einkünfte                                 sich ein Betrag zwischen 45 Ą und 1515 Ą pro Jahr
   - uneingeschränkte Befreiung für Über-
     stunden,                                            c) Fahrtkosten
   - uneingeschränkte Befreiung für Über-                Felder 757 bis 768
     stundenzuschläge,                                   Diese Kosten sind abhängig von der Entfernung
   - Befreiung für Lohnzuschläge für Nacht-,             Wohnsitz/Arbeitsstätte Der Pauschbetrag ist auf
     Sonntags- und Feiertagsarbeit,                      99 € pro Km und Jahr festgesetzt Die Kilometeran-
   - sonstige Befreiungen.                               zahl ist auf maximal 30 begrenzt Entsprechend
                                                         können maximal 2.970 € (99 Ą x 30 km) in Abzug
Es gibt verschiedene Arten von Befreiungen Eine         gebracht werden
der bekanntesten ist die Zinsgutschrift, dh der
Arbeitnehmer übernimmt die Zinsen aus einem              Die 4 ersten Kilometer sind bereits in der Lohnsteu-
Kredit des Beschäftigten Die Steuerbefreiung ist in     ertabelle eingerechnet Es handelt sich um einen
diesem Fall auf einen +öchstbetrag von 3.000 €           0indestpauschalabzug von 396 €, der jedem Be-
beschränkt für einen Kredit, der für eine Privatwoh-     schäftigen gewährt wird (Felder 757 und 75) Die
nung aufgenommen wurde und auf maximal 500 €             darüber hinaus- gehenden Kilometer (max 2) sind
für einen Verbraucherkredit (bei Zusammenveranla-        in den Feldern 761 und 762 einzutragen mit einem
gung werden die Beträge verdoppelt)                     +öchstbetrag von 2.574 € (26 km x 99 Ą)
Weiterhin ist das gesetzlich vorgesehene Abgangs-        Einbehaltene Lohnsteuer
geld oder die Entschädigung für unrechtmäßige            Felder 777 bis 780
Kündigung des Arbeitsvertrages steuerbefreit (be-
grenzt auf das 12fache des sozialen 0indestlohns)

10
11
Seite 8: Einkünfte aus                          Nettoeinkünfte aus Pensionen und
        Pensionen und Renten                            Renten
                                                        Felder 864 bis 867
Festsetzung der Einkünfte aus Pensio-                   Hierunter fallen Bruttopensionen und -renten ab-
nen und Renten                                          züglich der Abzüge. Dieser Betrag ist in die Felder
                                                        1617 bis 1620 zu übertragen.

> Achtung! Diee beiden
                     be de Spa  te „
                            Spalten „zu
                                      u versteu
                                         ve steu-       Bereits an der Quelle erhobene Steu-
ernde Einkünfte“
        Einkünfte betreffen im Großherzogtum            ern auf Pensionen
Luxemburg zu versteuernde Einkünfte. Die beiden         Felder 868 bis 871
Spalten „steuerbefreite Einkünfte“
                          Einkünfte betreffen im
Großherzogtum Luxemburg nicht zu versteuernde           AußerberuÁicher Freibetrag
Einkünfte (z.B. Renten und Pensionen ausländischen      Felder 872 bis 873
Ursprungs).
                                                         > Achtung! Ess handelt
                                                                             a de t ssich
                                                                                       c uum eeinen
                                                                                                 e Pauschal
                                                                                                     ausc a -
Bruttopensionen und -renten                               reibetrag von 4.500 € pro Jahr. Dieser Pauschal-
                                                        ffreibetrag                                 Pauschal
Felder 801 bis 824                                       freibetrag wird automatisch angewendet, wenn
                                                         freibetrag
Pensionen, Zuwendungen oder Leibrenten des               beide Ehepartner erwerbstätig sind. Geht einer derr
SteuerpÁichtigen und dessen Ehepartners oder Le-         Ehepartner in Rente, kann man in diesem Feld die
benspartners. Diese Einkünfte werden, je nachdem,        Beibehaltung des Freibetrags für 3 weitere Jahre be-
                                                                                                          be
ob diese im Großherzogtum Luxemburg steuer-              antragen.
pÁichtig sind oder nicht, in den Spalten Åzu versteu-
ernde Einkünfte´ bzw. Åsteuerbefreite Einkünfte´
eingetragen.

Abzüge
Felder 825 bis 859
                                                                  Seite 9: Einkünfte
a) Steuerfreie Pensionen                                         aus Kapitalvermögen
Felder 825 bis 843
                                                        Diese Seite wird in diesem Dokument
b) Werbungskosten                                       nicht behandelt
Felder 844 bis 851
Für Werbungskosten ist ein Pauschbetrag von 300 €
/ Jahr und Rentner.

c) Freibetrag von 50 % der Leibrenten
auf Grund eines Altersvorsorgevertra-
ges
Felder 852 bis 855

d) Freibetrag von 50 % des Nettobe-
trages bestimmter anderer Leibrenten
Felder 856 bis 859

Summe der Abzüge aus den Punkten
a), b), c) und d)
Felder 860 bis 863

12
13
Seite 10: Einkünfte aus                            Der Nutzungswert zählt zu den positiven Einkünften
  Vermietung und Verpachtung                            und wird den Einkünften des SteuerpÁichtigen hin-
                                                        zugerechnet. Die Kosten in Verbindung mit diesen
Festsetzung der Einkünfte aus Ver-                      Einkünften (Zinsverbindlichkeiten) können in Abzug
mietung und Verpachtung                                 gebracht werden. Der Betrag des Nutzungswer-
Felder 1001 bis 1032                                    tes liegt bei 4 % des Einheitswertes, falls dieser bei
                                                        unter 3.00 Ą liegt und bei 6 % des Einheitswertes
> Achtung! Vorzugsweise
                g       sollte zuerst die zwei-         über 3.00 Ą. Ein Einheitswert von 2.500 Ą ergibt
te Hälfte der Seite ausgefüllt
                       g       werden (Festsetzung
                                      (          g      demnach einen Nutzungswert von 100 Ą.
des 1utzungswertes).
                                                           - Zeitpunkt der Benutzung der Wohnung
                                                             (Feld 1044)
Schuldzinsen für Kredite für eine
                                                           - Schuldzinsen (Feld 1047)
Wohnung im Großherzogtum Luxem-
burg                                                    Es handelt sich um den Betrag der Zinsverbindlich-
Felder 1021 bis 1022                                    keiten, die im Laufe des Veranlagungsjahres entrich-
Betrag der Zinsverbindlichkeiten (unter Berücksichti-   tet wurden unter Berücksichtigung des abzugsfähigen
gung des 1utzungswertes) aus Feld 1049.                 Höchstbetrages. Die abzugsfähigen Höchstbeträge
                                                        sind: 1.500 € (1. Jahr  5 Jahre), 1.125 € (5 darauf
Schuldzinsen für Kredite für eine                       folgenden Jahre) und 750 € (für die Restlaufzeit des
Wohnung im Ausland                                      Kredits). Die Höchstbeträge sind pro Jahr und pro
Felder 1023 bis 1024                                    Person abzugsfähig (Ehepartner  Kinder). Solange
Siehe oben. Gültig für den Bau oder Erwerb seiner       der SteuerpÁichtige nicht selbst das Haus bewohnt,
Hauptwohnung, außerhalb des Großherzogtums              können die Zinsverbindlichkeiten in voller Höhe in
Luxemburg.                                              Abzug gebracht werden (keine Höchstgrenze).

Sonstige Kosten - Notarkosten                           > Achtung! Bei
                                                                    e ansässigen
                                                                       a säss ge SteuerpÁichtigen
                                                                                 Steue p c t ge
Felder 1025 bis 1028                                    ge e diese
                                                        gehen   d ese Zinsverbindlichkeiten
                                                                           sve b d c e te ddirekt e t in ddiee Bee-
Kosten für die notarielle Beurkundung für ein hypo-     rechnung
                                                         ec u g des steuerpflichtigen
                                                                          steue p c t ge Einkommenso     e s eine
thekarisch gesichertes Darlehen (nicht die Beurkun-     (tatsächliche
                                                        (tatsäc   c e Ve
                                                                      Veranlagung).
                                                                            a agu g) Bei  e nichtansässigen
                                                                                               c ta säss ge
dungskosten für den Kauf eines Grundstücks oder         SteuerpÁichtigen
                                                        Steue   p c t ge werden
                                                                             we de die
                                                                                    d e Zinsbeträge
                                                                                             sbet äge hingegen
                                                                                                            gege
Hauses).                                                lediglich
                                                         ed g c zuru Festsetzung
                                                                       estset u g des Steue
                                                                                         Steuersatzes
                                                                                                sat es herange
                                                                                                         e a ge-
                                                        zogen,
                                                          oge , de
                                                                 der au
                                                                     auf ddiee im G
                                                                                  Großherzogtum
                                                                                    oß e ogtu Luxemburg
                                                                                                      u e bu g
Die Einkünfte sind in die Zeilen 1625                   zuu versteuernden
                                                            ve steue de Einkünfte ü te aanzuwenden
                                                                                            uwe de ist st ((Àktive
                                                                                                               t ve
bis 1628 zu übertragen                                  Veranlagung).
Felder 1029 bis 1032
                                                        Der Betrag ist in die Felder 1021 bis
Festsetzung des Nutzungswertes der                      1024 zu übertragen
Wohnung                                                 Feld 1049
Felder 1033 bis 1050
  - Anschrift des Wohneigentums (Felder                 Es handelt sich um den Nutzungswert (positive Ein-
    1033 bis 1036)                                      künfte) abzüglich Schuldzinsen (negative Einkünfte).
  - Einheitswert des Wohneigentums (Feld                Der auf diese Weise erhaltene Betrag ist zu über-
    1039)                                               tragen.

Pauschale von 2.500 € für Wohnungen im Ausland.         Einzelangaben über Schulden, die mit
                                                        dem Grundstück in Verbindung ste-
   - Anteil der Wohnung (in Prozent)                    hen
   - Nutzungswert (Feld 1043)                           Felder 1051 bis 1070

14
15
Seite 11 / 12: Sonstige Einkünfte                       D. Versicherungsprämien
und ausserordentliche Einkünfte                         Felder 1336 bis 1363
                                                        Dies betrifft ausschließlich personenbezogene Versi-
                                                   -    cherungen: Lebens-, Invaliditäts-, Todesfallversiche-
ment nicht behandelt.                                   rung, Restschuldversicherung, Krankenversicherung,
                                                        Krankenhausaufenthaltversicherung, AutohaftpÁicht-
                                                        versicherung, FamilienhaftpÁichtversicherung, Ver-
     Seite 13: Sonderausgaben                           sicherung auf Gegenseitigkeit (auch ausländische),
                                                        &0&0 (medizinisch-chirurgische Gemeinschafts-
                                                        kasse in Luxemburg),... (also keine Sachschadenver-r
1. Sonderausgaben, die durch den
                                                        sicherungen). Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt
Pauschbetrag abgegolten sind                            bei 672 € pro Jahr und pro Person (Ehepartner 
Felder 1301 bis 1432
                                                        Kinder).
A. Unterhaltsleistungen bei Schei-                      > Achtung! We
                                                                   Wenn Sie
                                                                        S e im Falle
                                                                                a e eines
                                                                                     e es Wohnungs
                                                                                          Wo u gs-
dung / dauernde Lasten                                  da e e s ode
                                                        darlehens   oder eeiner    ypot e eeinee einmalige
                                                                             e Hypothek          e      a ge
Felder 1301 bis 1311                                    Versicherungsprämie zur Abschließung einerr
                                                        Versicherungsprämie
Die an den geschiedenen Ehepartner gezahlten Un-        zeitlich begrenzten Lebensversicherung zahlen,
terhaltsleistungen sind bis zu einem Höchstbetrag       werden neben den allgemein gültigen abzugsfähigen
                                                        werden
von 24.000 € pro Jahr abzugsfähig.                      Höchstbeträgen
                                                          öc stbet äge spe
                                                                         spezielle
                                                                              e e Höchstbeträge
                                                                                     öc stbet äge eeingeführt.
                                                                                                      ge ü t
                                                        Diee erhöhten
                                                             e ö te ab abzugsfähigen
                                                                           ugs ä ge Höchstbetrage
                                                                                        öc stbet age liegen
                                                                                                         ege
Wenn diese für den Schuldner abzugsfähig sind, so       zwischen 6.000 Ą und maximal 31.200 Ą, je nach
sind sie auch vom Begünstigten zu versteuern.           Alter des Steuerzahlers und Anzahl der Kinder (Fel
                                                        Alter                                           (Fel-
                                                        der 1360 bis 1363).
> Achtung! Wu
           Wurde
              de ddiee Sc
                       Scheidung
                          e du g vor
                                 vo dem
                                     de 1.
Januar 199 ausgesprochen, kann der Abzug unter
der Rubrik Sonderausgaben nur mit Zustimmung
des früheren Ehepartners erfolgen. Andernfalls kön
                                                 kön-
                                                        Erh|hte H|chstbeträge für eine zeit-
nen
  e die
     de UUnterhaltszahlungen
            te a ts a u ge we weiterhin
                                  te     aalss auße
                                               außer-
                                                        lich begrenzte Lebensversicherung
gewöhnliche
gewö     c e Belastung
              e astu g in Abzug
                            b ug gebracht
                                 geb ac t werden.
                                             we de
(Feld 1501 – Seite 15 der Steuererklärung).
                                                        Steuerzahler        Erh|hter      Erh|hter      Erh|hter
                                                                            H|chstbe-     H|chstbe-     H|chstbe-
B. Schuldzinsen                                                             trag Bis 30
                                                                            Jahre
                                                                                          trag 31 bis
                                                                                          49 Jahre
                                                                                                        trag Ab 50
                                                                                                        Jahren
Felder 1312 bis 1334                                                                      (pro Jahr)
Zinsen für Verbraucherkredite (Kredit für den Kauf      Ohne Kinder                          480 €      15.600 €
eines PKW, Personalkredite, ...). Der abzugsfähige      Mit 1 Kind           7.200 €        576 €       18.720 €
Höchstbetrag liegt bei 672 € pro Jahr und Person        Mit 2 Kindern        8.400 €        672 €       21.840 €
(Ehepartner  Kinder).                                  Mit 3 Kindern        9.600 €        768 €       24.960 €
                                                        Mit 4 Kindern       10.800 €        864 €       28.080 €
C. Pers|nlich entrichtete Sozialbei-                    Mit 5 Kindern       12.000 €        960 €       31.200 €
träge
Feld 1335
Hierunter fallen persönlich entrichtete Beiträge für
eine Weiter- oder freiwillige Versicherung sowie für
eine Nachversicherung im Rahmen der Rentenver-
sicherung. Diese Beiträge können bis zur Höhe des
tatsächlichen Betrages in Abzug gebracht wer-     r
den.

16
FORMULAR Seite 13/16

                       17
Seite 14: Sonderausgaben                           Mindestpauschbetrag für Sonderaus-
                                                        gaben
E. Prämien im Rahmen eines Alters-                      Feld 1432
vorsorgevertrages laut Art. 111 bis                     Für den Fall, dass der Gesamtbetrag der Sonderaus-
des luxemburgischen Gesetzes betref-f                   gaben (Punkte A. bis F. oben) weniger als der 0in-
fend die Einkommenssteuer (L.I.R.)                      destpauschbetrag von 480 € sein sollte, wird dem
Felder 1401 bis 1418                                    SteuerpÁichtigen der Betrag von 480 € bzw. 960 €
Verträge, die bei einer Versicherungsgesellschaft       bei Ehepartnern, die zusammenveranlagt werden,
oder einem Kreditinstitut abgeschlossen wurden.         gewährt (480 € bei Rentnern).
Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt frü-
hestens mit 60 Jahren und spätestens mit 75 Jahren.     2. Sonderausgaben, die außerhalb des
                                                        Pauschbetrags abzugsfähig sind
Die abzugsfähigen Höchstbeträge richten sich nach       Felder 1433 bis 1470
dem Alter des Versicherungsnehmers zu Beginn des
Veranlagungsjahres. Diese Höchstgrenzen werden          A. PÁichtbeiträge zur Sozialversiche-
verdoppelt, falls zwei Verträge abgeschlossen wur-      rung
den (einer für jeden Ehepartner). Die abzugsfähigen     Felder 1433 bis 1434
Höchstbeträge sind wie folgt:                           PÁichtbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und
                                                        Rentenversicherung). Diese Beiträge können bis zu
   - Jünger als 40 Jahre: 1.500 €                       der Höhe des tatsächlichen Betrages in Abzug
   - 40 bis einschl. 44 Jahre: 1.750 €                  gebracht werden (außer PÁegeversicherung).
   - 45 bis einschl. 49: 2.100 €
   - 50 bis einschl. 54 Jahre: 2.600 €                  B. Pers|nliche Beiträge an Zusatz-
   - über 55 Jahre: 3.200 €                             pensionsregime
                                                        Felder 1435 bis 1436
F. Beiträge an Bausparkassen                            Beiträge des Arbeitnehmers an ein vom Arbeitgeber
Felder 1419 bis 1430                                    errichtetes Zusatzpensionsregime. Der abzugsfähige
Verträge, die in oder außerhalb des Großherzog-         Höchstbetrag beläuft sich auf 1.200 € pro Jahr.
tums Luxemburg bei zugelassenen Bausparkassen
zur Finanzierung des Erwerbs eines Grundstücks          C. Spenden
oder dem Bau oder Umbau eines Hauses ab- ge-            Felder 1437 bis 1459
schlossen wurden (BHW, Wüstenrot und Schwä-             Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisatio-
bisch Hall). Die Bankprodukte des Typs PEL (Wohn-       nen im Großherzogtum Luxemburg oder in einem
sparplan) oder &EL (langfristiges Sparkonto zur         anderen EU-Land. Die Summe der Spenden muss
ImmobilienÀnanzierung) sind hier nicht betroffen. Es    mindestens 120 € bei einer oder mehreren Einrich-
bleibt anzumerken, dass seit 2009 Zinsen, die auf- f    tungen betragen.
grund eines Wohnsparplan erhalten werden, steu-
erbefreit sind.                                         Gesamtbetrag der abzugsfähigen
                                                        Sonderausgaben
Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf          Feld 1473
672 € pro Jahr und Person (Ehepartner  Kinder).        Dieser Betrag ist in das Feld 1637 zu übertragen.

Gesamtbetrag der abzugsfähigen
Sonderausgaben
Feld 1431

18
19
Seite 15: aussergewöhnliche                         2. Pauschalabschläge für bestimmte
           Belastungen                                 außergew|hnliche Belastungen
                                                       Felder 1512 bis 1545
1. Abschlag für außergew|hnliche Be-
lastungen (Charges extraordinaires =                   Abschlag für Personen mit K|rperbe-
C.E.)                                                  hinderung
Felder 1501 bis 1511                                   Felder 1512 bis 1515
Eine außergewöhnliche Belastung des SteuerpÁich-       Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem Grad
tigen liegt dann vor, wenn er aufgrund eines au-       der Behinderung (zwischen 25 % und 100 %) und
ßergewöhnlichen und unvermeidlichen Ereignisses        liegt zwischen 150 € und 1.455 € pro Jahr.
gezwungen ist, zusätzliche Ausgaben zu tätigen, die
seine Steuerkraft beträchtlich verringern und nicht    Kinderbetreuungskosten und / oder
durch eine Eigenversicherung gedeckt sind. Zum         Kosten für Hauspersonal
Beispiel: nicht erstattete Krankheitskosten, Kosten    Felder 1516 bis 1520
aufgrund der Unterstützung bedürftiger naher An-       Der Abschlag für Kinderbetreuungskosten be-
gehöriger, Bestattungskosten, die nicht durch das      zieht sich auf Kosten für Kindertagesstätten oder Kin-
Vermögen des Verstorbenen oder eine Sterbekasse        derhorte, die im Großherzogtum Luxemburg oder
gedeckt werden, Anwaltskosten bei Scheidung, Pro-      im Ausland zugelassen sind (belegt mit Rechnungen)
zesskosten, Kosten in Verbindung mit Überschwem-       für betreute Kinder unter 14 Jahren.
mung, Diebstahl, Brand, die nicht durch eine Versi-
cherung gedeckt sind, Unterhaltszahlungen an einen     Der Abschlag für Kosten für Hauspersonal be-
früheren Ehepartner (siehe Seite 13 der Steuererklä-   trifft Beträge, die an Hauspersonal für Hausarbeiten
rung – Punkt A.) ...                                   gezahlt werden oder für Hilfen wegen PÁegebedürf-  f
                                                       tigkeit (Dienstleistungsschecks = chèques service),
Die Höhe der außergewöhnlichen Belastung ent-          Schecks zur Förderung der lokalen Beschäftigung
spricht der Differenz zwischen den getätigten Aus-     (chèques ALE,...). Dieses Personal muss der Sozial-
gaben und der normalen Belastung. Die normale          versicherung gemeldet worden sein. Entsprechende
Belastung ist der Prozentsatz des steuerpÁichtigen     Rechnungsbelege sind beizufügen.
Einkommens, der festgelegt wird aufgrund der Steu-
erklasse, des steuerpÁichtigen Einkommens und der      Der Abzug kann entweder über die tatsächlichen
Anzahl der Kinderboni (siehe Tabelle unten).           Kosten erfolgen, hier jedoch mit einer Höchstgren-
                                                       ze von 3.600 €, oder über das System der außer-

                                                                   Steuerklasse
                                                                             1a oder 2
                                       1
                                                                Anzahl der Abschläge für Kinder
 SteuerpÁichtiges Jahreseinkommen       -         0         1            2               3        4   5
 unter 10.000 €                        2%        0%       0%           0%            0%       0%      0%
 von 10.000 bis 20.000 €               4%        2%       0%           0%            0%       0%      0%
 von 20.000 bis 30.000 €               6%        4%       2%           0%            0%       0%      0%
 von 30.000 bis 40.000 €               7%        6%       4%           2%            0%       0%      0%
 von 40.000 bis 50.000 €               8%        7%       5%           3%            1%       0%      0%
 von 50.000 bis 60.000 €               9%        8%       6%           4%            2%       0%      0%
 über 60.000 €                        10 %       9%       7%           5%            3%       1%      0%

20
21
gewöhnlichen Belastung, wenn die Kosten diese          Der Abschlag für Alleinerziehende wiederum wurde
Höchstgrenze von 3.600 Ą überschreiten. Werden         durch den Steuerkredit für Alleinerziehende (&I0)
Kinderbetreuungskosten und Kosten für Hausperso-       ersetzt, der sich auf 750 € pro Jahr oder 62,50 €
nal kumuliert, so wird der Pauschbetrag nur einmal     pro 0onat beläuft. Für weitere Erklärungen siehe
gewährt.                                               Seite 2 der Steuererklärung.

Das Steuerbüro führt beide Berechnungen durch
(tatsächliche Kosten oder außergewöhnliche Belas-           6HLWH6WHXHUSÁLFKWLJHV
tungen) und wendet die für den SteuerpÁichtigen                    Einkommen
günstigere Variante an.
                                                       Auf dieser Seite werden die verschiedenen Zwi-
Abschlag für Kinder, die nicht im                      schensummen der vorangegangenen Seiten einge-
Haushalt des SteuerpÁichtigen leben                    tragen, um das steuerpÁichtige Einkommen des oder
Felder 1521 bis 1545                                   der SteuerpÁichtigen festzulegen.
Dieser Abschlag betrifft die Unterhalts- und Erzie-
hungskosten des SteuerpÁichtigen für Kinder unter      Einkünfte aus nichtselbständiger Ar-
21 Jahren oder über 21 Jahren, die noch in Berufs-     beit
ausbildung stehen, und nicht zum Haushalt des Steu-    Felder 1613 bis 1616
erpÁichtigen gehören.                                  Übertrag der Felder 773 bis 776

Unterhalts- und Erziehungskosten sind: Ausgaben für    Einkünfte aus Pensionen und Renten
Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Ver-       Felder 1617 bis 1620
sorgung, gewöhnliche Ausgaben für Freizeit, Schul-     Übertrag der Felder 64 bis 67
und Bildungsausgaben (oder Unterhaltsleistungen).
Der Beitrag muss mehr als 50 % der Unterhalts-
                                                       Einkünfte aus Vermietung und Ver-
und Erziehungskosten abdecken.
                                                       pachtung
                                                       Felder 1625 bis 1628
Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf
                                                       Übertrag der Felder 1029 bis 1032
3.480 € pro Jahr und Kind unter 21 Jahren oder
über 21 Jahren, wenn es in Berufsausbildung steht.
Dieser Abschlag wird auch bei geteilter Betreuung      Gesamtbetrag der Einkünfte
gewährt.                                               Felder 1633 bis 1636

                                                       Sonderausgaben
               Bemerkungen                             Feld 1637
                                                       Übertrag aus Feld 1473
AußerberuÁicher Freibetrag
Für diesen Abschlag ist kein eigenes Feld vorgese-
                                                       SteuerpÁichtiges Einkommen
hen; der Freibetrag wird automatisch gewährt, wenn
                                                       Feld 1638
beide Ehepartner erwerbstätig sind. Die Pauschale
beträgt 4.500 € pro Jahr.

Steuerkredite
Seit 2009 wurde der Arbeitnehmerfreibetrag oder
der Alterfreibetrag durch den Steuerkredit für Ar-
beitnehmer (&IS) bzw. den Steuerkredit für Rentner
(&IP) ersetzt, der sich auf 300 € pro Jahr oder 25 €
pro 0onat beläuft und direkt vom Arbeitgeber (oder
von der Rentenkasse) vergütet wird.

22
23
hEHUEOLFN EHU GLH ZLFKWLJVWHQ VWHXHUOLFKHQ $E]XJVP|JOLFKNHLWHQ
für Ansässige und Nichtansässige (Einkommen 2011)

                                   SEITE 2: KINDER
          Steuerkredit für     - 62,50 € pro 0onat oder         - Für SteuerpÁichtige der Klasse 1a,
228 bis
          Alleinerziehende       750 € pro Jahr (unabhängig       die allein für den Unterhalt ihres
237
          (CIM)                  von der Anzahl der Kinder        Kindes aufkommen
                                                                - Während 2 Jahren nach Wegfall
                                                                  des Anspruchs auf Steuerermä-
238 bis   SteuerboniÀka-                                          ßigung (oder auf Kinderbonus)
                               - 922,50 € pro Kind (maximal)
242       tion für Kinder                                         SteuerpÁichtiges Einkommen des
                                                                  Haushalts geringer als 76.600 Ą
                                                                  pro Jahr

          SEITE 7: EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT
                                                                - Uneingeschränkte Befreiung für
          Überstunden                                             Überstunden (Stunde  Zu-
722 bis
          und Zuschläge –      - Steuerfreiheit                   schlag) und für Lohnzuschläge für
733
          Art. 115-11 LIR                                         Nacht-, Sonntags- und Feiertags-
                                                                  arbeit
                               - 0ax. 3.000 € für einen Kre-
          Sonstige Befreiun-     dit, der für eine Privatwoh-  - Übernahme der Zinsen für ein
735 bis   gen – Bsp.: Zins-      nung aufgenommen wurde          vom Beschäftigten abgeschlosse-
748       vergütung durch        und max. 500 € für einen        nes Darlehen durch den Arbeit-
          den Arbeitgeber        Verbraucherkredit (verdoppelt geber
                                 bei Zusammenveranlagung)
                               - Pauschale von 540 € (Arbeit-   - Weiterbildungs- und Sprachkurse,
749 bis
          Werbungskosten         nehmer) oder tatsächliche        Arbeitswerkzeug, Berufsbeklei-
756
                                 Kosten (mit Nachweisen)          dung, Gewerkschaftsbeiträge,...
          Werbungskosten
                                                                - Abhängig vom Grad der Be-
          für Arbeitnehmer     - Von 645 € bis 1.515 € pro
Idem                                                              hinderung (zwischen 25 % und
          mit K|rperbehin-       Jahr
                                                                  100 %)
          derung
                                                                - Entfernung Wohnsitz/Arbeitsstät-
757 bis                        - 0indestpauschale: 396 €          te – Pauschale von 99 Ą pro Km
          Fahrtkosten
768                              und max. 2.970 € (30 km)         und pro Jahr (4 ersten Kilometer
                                                                  in Steuertabelle)

            SEITE 8: EINKÜNFTE AUS PENSIONEN UND RENTEN
844 bis                        - Pauschale von 300 €
          Werbungskosten
851                              (Rentner)

24
- Automatisch angewendet bei
                                                                   zwei erwerbstätigen Ehepartnern
872 bis    AußerberuÁicher      - Pauschale von 4.500 € pro      - Wenn einer der Ehepartner in
873        Freibetrag             Jahr                             Rente geht, besteht die 0öglich-
                                                                   keit, die Beibehaltung des Freibe-
                                                                   trags noch für 3 weitere Jahre zu
                                                                   beantragen

       SEITE 10: EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG
                                Höchstbetrag pro Jahr und pro
           Schuldzinsen für     Person (Ehepartner  Kinder):
           Kredite für eine     - 1.500 € (1. Jahr  5 Jahre)    - Bau oder Erwerb seiner als
1021 bis   Wohnung im                                              Hauptwohnung genutzten Woh-
1024       Großherzogtum        - 1.125 € (5 darauf folgenden      nung, auch außerhalb des Groß-
           Luxemburg oder         Jahre)                           herzogtums Luxemburg
           im Ausland           - 750 € (Restlaufzeit des Kre-
                                  dits)

                          SEITE 13 / 14: SONDERAUSGABEN
1301 bis   Unterhaltsleistun-   - Höchstbetrag: 24.000 € pro
                                                                 - Vom Begünstigten zu versteuern
1311       gen bei Scheidung      Jahr
                                - Höchstbetrag: 672 € pro Jahr   - Zinsen für Verbraucherkredite
1312 bis
           Schuldzinsen           und pro Person (Ehepartner       (Kredit für den Kauf eines PKW,
1334
                                   Kinder)                        Personalkredite, ...)
                                                                 - Persönlich entrichtete Beiträge
           Andere Sozialbei-                                       für eine Weiter- oder freiwillige
1335                            - Tatsächlicher Betrag
           träge                                                   Versicherung sowie eine Nach-
                                                                   versicherung
                                                                 - Ausschließlich personenbezo-
                                                                   gene Versicherungen: Lebens-,
                                                                   Invaliditäts-, Todesfallversiche-
                                                                   rung, Restschuldversicherung,
                                                                   Krankenversicherung, Kranken-
                                - Höchstbetrag: 672 € pro Jahr
1336 bis   Versicherungsprä-                                       hausaufenthaltsversicherung,
                                  und pro Person (Ehepartner
1363       mien                                                    AutohaftpÁichtversicherung,
                                   Kinder)
                                                                   FamilienhaftpÁichtversicherung,
                                                                   Versicherung auf Gegenseitigkeit,
                                                                   &0&0 (medizinisch-chirurgische
                                                                   Gemeinschaftskasse in Luxem-
                                                                   burg), ... ( keine Sachschäden)
           Einmalige Versi-
                                - Höchstbetrag zwischen
           cherungsprämie                                      - Restschuldversicherung für Woh-
                                  6.000 € und 31.200 € (max.)
Achtung    zur Abschließung                                      nungskredite, einmalige Versiche-
                                  je nach Alter und Anzahl der
           einer Lebensversi-                                    rungsprämie, ...
                                  Kinder
           cherung

                                                                                                25
- Höchstbeträge:
                                 unter 40 Jahre: 1.500 €,
                                                                - Höchstbeträge abhängig vom
           Versicherungsprä-     40 bis einschl. 44 Jahre:
                                                                  Alter des Versicherungsnehmers
           mie für Zusatz-       1.750 €,
                                                                  zu Beginn des Veranlagungsjahres
1401 bis   pension (Alters-      45 bis einschl. 49 Jahre:
1418       vorsorgevertrag       2.100 €,
                                                                - Doppelte Höchstbeträge bei
           laut Art. 111 bis     50 bis einschl. 54 Jahre:
                                                                  zwei Verträgen (einer pro Ehe-
           des L.I.R.)           2.600 €,
                                                                  partner)
                                 über 55 Jahre:
                                 3.200 €
                               - Höchstbetrag: 672 € pro Jahr
1419 bis   Beiträge an Bau-
                                 und pro Person (Ehepartner     - Bei zugelassenen Bausparkassen
1430       sparkassen
                                  Kinder)
                               - 480 € oder 960 € (zusam-       - Für den Fall, dass der Gesamtbe-
           Mindestpauschbe-      men veranlagte erwerbstätige     trag der Sonderausgaben gerin-
1432       trag für Sonder-      Ehepartner)                      ger als die 0indestpauschale von
           ausgaben
                               - 480 € (retraité)                 480 € sein sollte
           PÁichtbeiträge                                       - PÁichtbeiträge zur Sozialversiche-
1433 bis
           zur Sozialversi-    - Tatsächlicher Betrag             rung (Kranken- und Rentenversi-
1434
           cherung                                                cherung)
           Pers|nliche Bei-                                     - Beiträge des Arbeitnehmers an
1435 bis                       - Höchstbetrag: 1.200 € pro
           träge an Zusatz-                                       ein vom Arbeitgeber errichtetes
1436                             Jahr
           pensionsregime                                         Zusatzpensionsregime
1437 bis                       - 0indestbetrag von 120 €        - Spenden an anerkannte gemein-
           Spenden
1459                             verschiedener Spenden            nützige Organisationen

              SEITE 15: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
                                                               - Hohe außergewöhnliche Aus-
                                                                 gaben aufgrund eines außerge-
                                                                 wöhnlichen und unvermeidbaren
                               - Getätigte Ausgaben abzüglich    Ereignisses
                                 tragbare Belastung = außer- r - Bsp.: nicht erstattete Krankheits-
                                 gewöhnliche Belastung.          kosten, Kosten aufgrund der
           Außergew|hnli-      - Die normale Belastung ist       Unterstützung bedürftiger naher
1501 bis                         der Prozentsatz des steuer-
                                                           r     Angehöriger, Bestattungskosten,
           che Belastungen
1511                             pÁichtigen Einkommens, das      die nicht durch das Vermögen des
           (C.E.)
                                 abhängig von der Steuerklasse   Verstorbenen oder eine Sterbe-
                                 und dem steuerpÁichtigen        kasse gedeckt sind, Anwaltskosten
                                 Einkommen festgelegt wird       bei Scheidung, evtl. Prozesskos-
                                 (Tabelle auf Seite 20)          ten, Kosten in Verbindung mit
                                                                 Überschwemmung, Diebstahl,
                                                                 Brand, die nicht durch eine Versi-
                                                                 cherung gedeckt sind, ...
           Abschlag für Per-                                    - Gestaffelt nach dem Grad der
1512 bis                     - Zwischen 150 € und
           sonen mit K|rper-                                      Behinderung (von 25 % bis
1515                           1.455 € pro Jahr
           behinderung                                            100 %)

26
- Kinder unter 14 Jahren
                                                                     - Krippe, Hort, zugelassene Tages-
                                 - Höchstbetrag von 3.600 €            mutter im Großherzogtum Lu-
           Kinderbetreuungs-                                           xemburg oder in einem anderen
                                   pro Jahr oder Berechnung
1516 bis   kosten und/oder                                             Land (ONE (Amt für Geburten
                                   über die Formel außer- ge-
1520       Kosten für Hausper-
                            r                                          und Kindheit) in Belgien, ...)
                                   wöhnliche Belastung, falls >
           sonal
                                   als 3.600 €                       - Hausarbeiten oder Hilfen wegen
                                                                       PÁegebedürftigkeit
                                                                     - Rechnungsbelege sind beizufügen
                                                                     - Abschlag für Unterhalts- und Er-
                                                                                                     r
                                                                       ziehungskosten, die der Steuer-
                                                                                                     r
                                                                       pÁichtige für Kinder aufgewendet
                                 - Höchstbetrag: 3.480 € pro           hat, die nicht zu seinem Haushalt
           Abschlag für
                                   Jahr und pro Kind unter 21          gehören
           Kinder, die nicht
1521 bis                           Jahre oder über 21 Jahre, falls
           zum Haushalt des                                          - Der Beitrag muss mehr als 50 %
1545                               es sich in Ausbildung beÀndet
           SteuerpÁichtigen                                            der Unterhalts- und Erziehungs-
           geh|ren                                                     kosten abdecken
                                                                     - Kosten: Nahrung, Bekleidung,
                                                                       Unterkunft, medizinische Versor-r
                                                                       gung, Ausbildung, Freizeit, ...

                                        BEMERKUNG
                                                                     - Angewendet bei zwei erwerbstä-
                                                                       tigen Ehegatten
           AußerberuÁicher       - Pauschale von 4.500 € pro
           Freibetrag              Jahr                              - Verlängerung für 3 Jahre möglich
                                                                       bei einem Erwerbstätigen und ei-
                                                                       nem Rentner (Feld 72 und 73)

                                                                                                 27
%HLVSLHO²1LFKWDQVlVVLJHU6WHXHUSÁLFKWLJHU

 Herr und Frau DUPONT – DURANT

     - In Belgien ansässig
     - Verheiratet
     - 1 Kind, geboren am 01.05.2006

 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit:

 Herr:
   - Sein Bruttogehalt beträgt:                                                    64.200,00 €
   - Überstunden (steuerbefreit):                                                     842,00 €
   - Zinssubvention (steuerbefreit):                                                2.000,00 €
   - Sozialversicherungsbeiträge:                                                   6.718,70 €
   - Werbungskosten (< Pauschale):                                                    540,00 €
   - Fahrtkosten > 30 km (396 Ą  2.574 Ą):                                         2.970,00 €
   - Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 gemäß Steuertabelle):                        4.724,00 €

 Frau:
    - Ihr (belgisches) Gehalt beträgt:                                             13.250,00 €
    - Dieses Einkommen ist steuerbefreit, wird jedoch zur Festsetzung
      des Steuersatzes herangezogen
    - Die PÁichtbeiträge zur Sozialversicherung auf der belgischen
      Lohnbescheinigung können ebenfalls in Abzug gebracht werden:                  1.731.80 €

 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

     - Wohnung bewohnt seit weniger 5 Jahren.
     - Zinsen für hypothekarisch gesichertes Darlehen
       Vor Abzug der Zinssubvention:                                                7.243,32 €
       Nach Abzug der Zinssubvention (2.000 Ą):                                     5.243,32 €
     - Einheitswert der Wohnung:                                                    2.500,00 €

 3. Sonderausgaben

     - Schuldzinsen (Auto  Personalkredit):                                          982,59 €
     - Versicherung (HaftpÁicht, Restschuld, Krankenhausaufenthaltversicherung):    1.421,00 €
     - Altersvorsorgevertrag Art. 111 bis (< 40 Jahre):                             1.500,00 €
     - Bausparvertrag:                                                              1.100,00 €
     - Persönliche Beiträge Pensionsregime:                                         1.200,00 €
     - Spende an brzte ohne Grenzen:                                                  125,00 €

 4. Außergewöhnliche Belastungen

     - Kinderbetreuungskosten:                                                      2.121,00 €

28
Steuerabrechnung 2011
                                                                 Phase 1        Phase 2
1LFKWDQVlVVLJHU6WHXHUSÁLFKWLJHU                                 Fiktive     Tatsächliche
                                                               Veranlagung    Veranlagung
1. Löhne und Gehälter / Berechnung
                                 g des Nettoeinkommens

- Bruttogehalt Luxemburg                                           64200,00     64200,00

- Bruttogehalt Belgien                                             13250,00          0,00

- Werbungskostenpauschale (540 €)                                  -1080,00      -540,00

- Mindestpauschale für Fahrtkosten (396 €)                          -792,00      -396,00

- Zuschlag für Fahrtkosten (2.574 €)                               -5148,00     -2574,00

- Steuerfreie Überstunden                                           -842,00      -842,00

- Sonstige Befreiungen                                             -2000,00     -2000,00

                    = Gesamtnettoeinkommen                         67588,00     57848,00

2. Mieteinnahmen

- Nutzungswert                                                       100,00

- Werbungskosten (Schuldzinsen) –
                                                                   -4500,00
  Hier, Höchstbetrag von 3 x 1.500 €

          = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung               -4400,00

                     Gesamtbetrag Einkünfte                        63188,00     57848,00

                           $E]JHYRPVWHXHUSÁLFKWLJHQ(LQNRPPHQ

1. Sonderausgaben
            g
- Rente an geschiedenen Ehegatten (Art. 109 bis LIR) -
                                                                       0,00          0,00
  Max. 24.000 €
- Schuldzinsen für Verbraucherkredit (Art. 109 LIR)                 -982,59      -982,59

- Abzugsfähige Versicherungsprämien (Art. 111 LIR)                 -1421,00     -1421,00

- Prämien für Altersvorsorgevertrag (Art. 111 bis LIR)             -1500,00     -1500,00

- Abzugsfähige Beiträge Bausparkasse (Art. 111-5 LIR)              -1100,00     -1100,00

- Mindestpauschale für Sonderausgaben (Art. 113 LIR) (480 €)           0,00          0,00

                                                                                   29
- Luxemburgische Sozialversicherungsbeiträge                           -6718,70      -6718,70

- Ausländische Sozialversicherungsbeiträge                             -1731,80           0,00

- Beiträge Zusatzpensionsregime                                        -1200,00      -1200,00

- Spenden                                                               -125,00       -125,00

Gesamtbetrag Sonderausgaben                                          -14779,09      -13047,29

                  6WHXHUSÁLFKWLJHV(LQNRPPHQ                       48408,91       44800,71

2. Abschläge
          g / Außergewöhnliche
                   g           Belastungen
                                       g ((C.E.))

- Abschläge für C.E. (Art. 127 LIR)                                        0,00           0,00

Prozentsatz C.E.: - % / Betrag: -.---,-- €
- Kosten für Kinderbetreuung und Hauspersonal
                                                                       -2121,00      -2121,00
  (max. Pauschale: 3.600 €)
- Abschlag für C.E. (Art. 127 bis LIR)                                     0,00           0,00

Unterhalt für Kind, das nicht zum Haushalt gehört (max. 3.480 €)

$X‰HUEHUXÁLFKH)UHLEHWUlJH $UWE/,5                           -4500,00           0,00

             $QJHSDVVWHVVWHXHUSÁLFKWLJHV(LQNRPPHQ                  41787,91       42679,71

Abgerundet                                                            41750,00       42650,00

Einkommenssteuer gemäß Steuertabelle (Klasse 2)                        2314,00

Steuersatz (=2.314/41.750)                                               5,54 %

Zu entrichtende Einkommenssteuer (Steuersatz 5,54 %)                                  2362,81

Beiträge für Beschäftigungsfonds (+4 %)                                                  94,51

    = Gesamtbetrag der geschuldeten Einkommenssteuer (*)                              2457,32

Bereits einbehaltene Lohnsteuer                                                      -4724,00

                            Zu erstatten                                             -2266,68

            (*) Für das Jahr 2011 muss ebenfalls die Krisensteuer (0,8 %) berücksichtigt werden.

30
Beispiel 2 – Ansässiger SteuerpÁichtiger

Herr und Frau DUPONT – DURANT

   - Im Großherzogtum ansässig
   - Verheiratet
   - 1 Kind, geboren am 01.05.2006

1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit :

Herr:
  - Sein Bruttogehalt beträgt:                                  64.200,00 €
  - Überstunden (steuerbefreit):                                   842,00 €
  - Zinssubvention (steuerbefreit):                              2.000,00 €
  - Sozialversicherungsbeiträge:                                 6.718,70 €
  - Werbungskosten (< Pauschale):                                  540,00 €
  - Fahrtkosten > 30 km (396 Ą  2.574 Ą):                       2.970,00 €
  - Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 gemäß Steuertabelle):      4.724,00 €

Frau:
   - Ihr Gehalt beträgt:                                        13.250,00 €
   - Sozialversicherungsbeiträge:                                1.450,88 €
   - Beiträge freiwillige Versicherung:                            280.92 €
   - Werbungskosten (< Pauschale):                                 540,00 €
   - Fahrtkosten > 30 km (396 Ą  2.574 Ą):                      2.970,00 €
   - Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 – Pauschale von 12 %):      395,00 €

2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

   - Wohnung bewohnt seit weniger als 5 Jahren
   - Zinsen für hypothekarisch gesichertes Darlehen
     Vor Abzug der Zinssubvention:                               7.243,32 €
     Nach Abzug der Zinssubvention (2.000 Ą):                    5.243,32 €
   - Einheitswert der Wohnung:                                   2.500,00 €

3. Sonderausgaben

   - Schuldzinsen (Auto  Personalkredit):                        982,59 €
   - Versicherungen (HaftpÁicht, Restschuld,
     Krankenhausaufenthaltversicherung)                          1.421,00 €
   - Altersvorsorgevertrag Art. 111 bis (< 40 Jahre):            1.500,00 €
   - Bausparvertrag:                                             1.100,00 €
   - Persönliche Beiträge Pensionsregime:                        1.200,00 €
   - Spende an brzte ohne Grenzen:                                 125,00 €

4. Außergewöhnliche Belastungen

   - Kinderbetreuungskosten:                                     2.121,00 €

                                                                              31
Steuerabrechnung 2011

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                                                                        Besteuerung

 1. Löhne und Gehälter / Berechnung
                                  g des Nettoeinkommens

 - Burttogehalt Luxemburg 1                                                  64200,00

 - Bruttogehalt Luxemburg 2                                                  13250,00

 - Werbungskostenpauschale (540 €)                                           -1080,00

 - Mindestpauschale für Fahrtkosten (396 €)                                   -792,00

 - Zuschlag für Fahrtkosten (2.574 €)                                        -5148,00

 - Steuerbefreite Überstunden                                                 -842,00

 - Sonstige Befreiungen                                                      -2000,00

                          = Gesamtnettoeinkommen                             67588,00

 2. Mieteinnahmen

 - Nutzungswert                                                                100,00

 - Werbungskosten (Schuldzinsen) – Hier, Höchstbetrag von 3 x 1.500 €        -4500,00

               = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung                    -4400,00

                           Gesamtbetrag Einkünfte                            63188,00

                            $E]JHYRQVWHXHUSÁLFKWLJHP(LQNRPPHQ

 1. Sonderausgaben

 - Rente an geschiedene Ehepartner (Art. 109 bis LIR) - Max. 24.000 €            0,00

 - Schuldzinsen für Verbraucherkredite (Art. 109 LIR)                         -982,59

 - Abzugsfähige Versicherungsprämien (Art.111 LIR)                           -1421,00

 - Beiträge für freiwillige Versicherung                                      -280,92

 - Prämien für Altersvorsorgevertrag (Art. 111 bis LIR)                      -1500,00

 - Abzugsfähige Beiträge Bausparkasse (Art. 111-5 LIR)                       -1100,00

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