Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
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arbeit mit: In Zusammen Die Einkommen- steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick … EINE VERÖFFENTLICHUNG DES LCGB | 11, RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG | TEL 49 94 24-1 | INFO@LCGB.LU | WWW.LCGB.LU | BLOG.LCGB.LU
Vorbemerkung Besteuerung natürlicher Personen (Einkom- Die Steuererklärung muss normalerweise bis zum mensteuer) auf dem Wege der Veranlagung 0ärz bei der Steuerverwaltung (Administration des Contributions Directes) eingereicht werden Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung von Einkom- men auf dem Wege der Veranlagung nach Ablauf Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer eines Veranlagungsjahres auf der Grundlage einer Steuererklärung verpflichtet sind, können die- Einkommensteuererklärung des 6teuerSÁichtigen se bis spätestens zum Dezember einreichen Wer muss eine Steuererklärung abgeben? 1. Ein SteuerpÁichtiger, dessen zu versteuerndes 4. SteuerpÁichtige, deren zu versteuerndes Einkom- Einkommen 100.000 € überschreitet oder men mehr als 1.500 € Einkünfte enthält, die dem Steuervorabzug auf Kapitalerträge unterliegen 2. Ein SteuerpÁichtiger, dessen zu versteuerndes oder Einkommen 11.265 € übersteigt und das über 600 € Einkünfte enthält, die nicht dem Steuer- 5. SteuerpÁichtige, deren Einkommen bei Ehepart- vorabzug in Luxemburg unterworfen sind, oder nern zu versteuern ist, die für eine gemeinsame Veranlagung optiert haben und nicht tatsächlich 3. Steuerpflichtige, die gleichzeitig mehrere getrennt leben, wobei einer ansässig ist und der Einkünfte verzeichnen, die dem Steuervorab- andere nichtansässig ist, und oder zug auf Gehälter und Pensionen/Renten unter- liegen und deren zu versteuerndes Einkommen 6. Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Ein- 36.000 € übersteigt bei SteuerpÁichtigen der kommen mehr als 1.500 € an Tantiemenbezü- Klasse 1 und 2 und 30.000 € bei SteuerpÁich- gen enthält, die dem Steuervorabzug unterliegen tigen der Klasse 1a (gleichzeitiges Erzielen meh- oder rerer Einkünfte liegt dann vor, wenn ein Steuer- pÁichtiger gleichzeitig mehrere Gehälter bezieht, 7. Personen, die von der Steuerverwaltung aufge- wenn ein Rentner mehrere Pensionen/Renten fordert wurden, eine Einkommensteuererklärung erhält, wenn gemeinsam veranlagte Ehepartner abzugeben beide erwerbstätig sind oder auch wenn einer der Ehepartner erwerbstätig ist und der andere eine Pension/Rente bezieht) oder Wer sollte eine Steuererklärung abgeben? )ür einen ledigen SteuerpÁichtigen oder einen +aus- 2. Er Sonderausgaben geltend machen möchte, wie halt, der nicht zur Abgabe einer Einkommensteu- beispielsweise Versicherungsprämien, Prämien ererklärung verpÁichtet ist, kann die Abgabe einer für Bausparverträge, Schuldzinsen (Personalkre- Steuererklärung empfehlenswert sein, wenn: dite, …) Prämien für Rentenversicherungsver- träge oder auch außergewöhnliche Belastungen 1. Er Verluste, die aufgrund von Einkünften aus Ver- r (falls diese nicht zu Jahresbeginn bereits auf der mietung und Verpachtung stammen, mit anderen Steuerkarte eingetragen wurden) Einkunftsarten ausgleichen kann oder 2
8QGZDVLVWPLWQLFKWDQVlVVLJHQ6WHXHUSÁLFKWLJHQGLHQLFKW]XU $EJDEHHLQHU6WHXHUHUNOlUXQJYHUSÁLFKWHWVLQG" )ür einen nichtansässigen SteuerpÁichtigen, der nicht die im Großherzogtum Luxemburg zu versteuern- zur Abgabe einer Steuererklärung im Großherzog- den Einkünfte anzuwenden ist tum Luxemburg verpÁichtet ist, kann es möglicher- weise empfehlenswert sein, ein solche abzugeben In diesem Fall werden bei der Besteuerung also 8m diese 0öglichkeit nutzen zu können, um also zwei Berechnungen durchgeführt: eine Àktive Ver- wie ein Gebietsansässiger behandelt zu werden, anlagung, die zur Festsetzung des Steuersatzes muss er über 90 % seiner beruflichen Einkünfte dient (unter Berücksichtigung der ausländischen im Großherzogtum Luxemburg erzielen (belgische Einkünfte) und eine tatsächliche Veranlagung (ohne Grenzgänger: 0 %) ausländische Einkünfte), bei der der bei der Àktiven Veranlagung erhaltene Steuersatz auf die im Groß- Die Behandlung wie ein Ansässiger bedeutet, dass herzogtum Luxemburg zu versteuernden Einkünfte der nichtansässige SteuerpÁichtige, der diese Bedin- angewendet wird gung erfüllt, unter anderem folgende Abzüge geltend machen kann: Schuldzinsen, Spenden, dauernde In den Fällen, in denen die Steuererklärung nicht Lasten, Versicherungsprämien auf Lebens- oder To- verpÁichtend ist, ist diese 0öglichkeit der nichtansäs- desfall, für Kranken- oder +aftpÁichtversicherungen, sigen SteuerpÁichtigen zur Abgabe einer Steuerer- Abschlag für außergewöhnliche Belastungen, … klärung nur dann wirklich interessant, wenn durch die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ein Vorteil in 1ichtansässige SteuerpÁichtige, die ihre Steuererklä- Bezug auf die Erhöhung des Steuersatzes entsteht, rung ausfüllen möchten, müssen auch ihre auslän- der sich aufgrund der Berücksichtigung nicht-luxem- dischen Einkünfte durch beweiskräftige Dokumente burgischer Einkünfte ergeben könnte belegen Dies wird bei der Berechnung der zu ent- richtenden Steuern berücksichtigt Falls jedoch die Berechnung im Anschluss an die Steuererklärung zu einem Ergebnis kommt, das für Dies bedeutet, dass sämtliche Einkünfte des +aus- den SteuerpÁichtigen nachteilig wäre, so stellt die halts berücksichtigt werden, einschließlich ausländi- Steuerverwaltung keine Geldforderungen an den scher Einkünfte Diese werden, auch wenn sie nicht SteuerpÁichtigen (angesichts des freiwilligen &ha- im Großherzogtum Luxemburg zu versteuern sind rakters der Steuererklärung für diesen SteuerpÁich- (da sie bereits im Wohnland besteuert wurden), zur tigen) Festsetzung des Steuersatzes herangezogen, der auf 3
DIE EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG FÜR DAS JAHR 2011 AUF EINEN BLICK Seite 1 SteuerpÁichtige, die in einer eingetragenen Le- bensgemeinschaft leben (in Bewlgien &ontrat Allgemeine Angaben de cohabitation lpgale, in Frankreich PA&S) und Felder 101 bis 133 die für eine Zusammenveranlagung optieren, müs- Persönliche Angaben in Bezug auf den SteuerpÁich- sen diese Rubrik nicht ausfüllen, jedoch die Felder tigen oder dessen Ehepartner oder Lebenspartner 301 bis 30 auf Seite 3 der Steuererklärung Bankverbindung Felder 134 bis 136 > Achtung! Diee Steue Steuerklasse asse w wirdd eentsprechend tsp ec e d der Situation des SteuerpÁichtigen am 1 Januar des Zivilstand Veranlagungsjahres bestimmt Diese steuerliche Veranlagungsjahres Felder 137 bis 138 Situation kann sich jedoch verändern Bei einerr Änderung de u g derde Steuerklasse Steue asse zum u Vorteil Vo te des Der Zivilstand bestimmt die Einordnung in die Steu- SteuerpÁichtigen Steue p c t ge im Laufeau e eines e es Ve Veranlagungsjahres, a agu gsja es, erklasse In der nachstehenden Tabelle sind die ver- kann die Steuerklasse auf der Steuerkarte vom Bu Bu- schiedenen Steuerklassen aufgeführt: reau RTS (Luxemburger Steuerbüro für einzubehal- einzubehal tende te de Lohnsteuer) o steue ) fürü deden nächsten äc ste 0onato at geä geändert de t - Ledig 1 werden we de und u d ddiee neue eue Steue Steuerklasse asse tritt t tt dann da ab dem de - Ledig mit Kind 1a 1 vorangegangenen Januar in Kraft In diesem Fall sollte ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben oderr - Verheiratet (weniger als 50 % der Einkünfte ein Jahresausgleich gemacht werden, um die zu viel stammen aus dem Großherzogtum bezahlten be a te Steue Steuern rückerstattet üc e stattet zuu bebekommen o e Luxemburg) 1a Bei e e einer e Änderung de u g deder Steue Steuerklasseasse zum u - Verheiratet (mehr als 50 % der Einkünfte Nachteil des SteuerpÁichtigen tritt die bnderung stammen aus dem Großherzogtum der Steuerklasse erst zum darauffolgenden 1 Januarr Luxemburg) 2 in Kraft - Verheiratet (2 Ehepartner im Großherzogtum Luxemburg – mit einer zweiten Steuerkarte mit 12 % Pauschalsteuersatz) 2 > Achtung! Für Nichtansässige: g Im Falle einerr - Getrennt lebend 1 ge c t c e Trennung, gerichtlichen e u g, Sc Scheidung e du g ode oder WWitt- - Geschieden (oder gerade getrennt) wenstand we sta d kann a ddiee Beibehaltung e be a tu g de der Steue Steuerklasse asse seit weniger als 3 Jahren* 2 2 für das laufende Jahr und die 3 Jahre nach dem Jahr des Scheidungsurteils oder des Ablebens beim Jahr - Geschieden (oder gerade getrennt) Bureau RTS beantragt werden seit mehr als 3 Jahren 1 - Verwitwet seit weniger als 3 Jahren* 2 - Verwitwet seit mehr als 3 Jahren 1a > Achtung! Für Ansässige: g Im Falle einer ge ge- richtlichen Trennung, Scheidung oder Wit Wit- - Partner (Veranlagung im Veranlagungsjahr) 1 oder 1a wenstand we sta d kann a ddiee Beibehaltung e be a tu g de der Klasse asse 2 für ür das laufende au e de Ja Jahr uundd ddiee 3 Ja Jahree nach ac de dem Ja Jahr des - Zusammenveranlagte Partner Urteils zur gerichtlichen Trennung, des Scheidungs Scheidungs- (nur durch Erklärung)* 2 urteils oder des Ablebens beim Bureau RTS bean bean- (* Steuerklasse 2 auf Antrag) tragt werden 4
Seite 2: Kinder und Waisenrenten) Die Verminderung beträgt 50 % der Differenz 1. Kinder, die zum Haushalt des Steu- erSÁichtigen geh|rten Beispiel p 1 Felder 201 bis 227 Zuwendung über einen Zeitraum von 12 0onaten: +ierunter fallen Kinder unter 21 Jahren (Felder 201 2000 Ą bis 212), Kinder über 21 Jahre, die in beruÁicher Aus- Berechnung: 2000 Ą - 1920 Ą 0 Ą bildung standen (Felder 213 bis 224) sowie behinder-r 50 % von 0 Ą 40 Ą te oder gebrechliche Kinder über 21 Jahre, die die Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) = gesetzliche Familienzulage beziehen (Felder 225 bis 750€-40€=710€ 227,) die im betreffenden Veranlagungsjahr zum Haushalt des SteuerSÁichtigen geh|rt Beispiel p 2 haben. Zuwendung über einen Zeitraum von 12 0onaten: 3420 Ą > Achtung! Für Personen,, die keinen Kinderbo- Berechnung: 3420 Ą - 1920 Ą 1500 Ą nus vom &1PF ((luxemburgische g Kasse für Familien- 50 % von 1500 Ą 750 Ą Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) = leistungen) g ) erhalten haben,, besteht die 0öglichkeit, g , 750 € - 750 € = 0 € eine Steuerermäßigung g g für Kinder zu beantragen g ((Felder 203,, 20,, 209,, 212,, 219,, 223 und 227)) Die Kinderermäßigung g g beträgt g (max) ( ) 922,50 , € prop > Achtung! Der e Steuerkredit Steue ed t für ü Alleinerziehende e e e e de (& ) ist (&I0) st nur u da dann in de der Steue Steuererklärung e ä u g zuu bea beantra t a- Kind Die Ermäßigungg g wird nach 0aßgabe g der ge g - gen,, we ge wenn ere nicht c t du durch c einen e e Arbeitgeber be tgebe ode oder ddiee schuldeten Steuern gewährt Pensionskasse e s o s asse ve vergütet gütet wu wurde de Dieses ttrifftt insbesonde sbeso de- ree auf au nichtansässige c ta säss ge Erwerbstätige we bstät ge zu, u, ddiee deden Steu- Steu 2. Kinder, die nicht zum Haushalt des eerkredit ed t für ü Alleinerziehende e e e e de (& (&I0)) erst e st aam Ende de des SteuerpÁichtigen geh|rten Jahres erhalten können Diese Rubrik betrifft Kinder unter 21 Jahren oder über 21 Jahre, die sich in der beruflichen Ausbil- 4.4. Antrag auf BoniÀkation für Kinder dung beÀnden und die im betreffenden Veran- Felder 238 bis 242 lagungsjahr nicht zum Haushalt des Steuer- Der SteuerpÁichtige kann während der 2 Jahre nach pÁichtigen geh|rt haben Sie verweist auf den Wegfall des Anspruchs auf Steuerermäßigung (oder Abschlag für außergew|hnliche Belastungen auf Kinderbonus) eine Verlängerung der Steuerermä- (Seite 15 – Felder 1521 ff) Um in den Genuss dieses ßigung für Kinder beantragen (= Verlängerung des Abschlages zu kommen, muss der SteuerpÁichtige Kinderbonusses) für den Unterhalt und die Erziehung der Kinder zu mindestens 50 % aufgekommen sein Siehe weiter Dies gilt für Kinder über 21 Jahre, die ihre Ausbildung unten beendet haben oder unter 21 Jahre, die den +aushalt verlassen haben 3. Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) Der BoniÀkationsbetrag beläuft sich auf (maxi- Felder 228 bis 237 mal) 922,50 € pro Kind und wird nach 0aßgabe Ein Steuerkredit für Alleinerziehende (&I0) wird der geschuldeten Steuern gewährt Ein bestimmter SteuerpÁichtigen in der Klasse 1a gewährt, die allein +öchstbetrag des steuerpÁichtigen Einkommens darf für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen Der Steu- allerdings nicht überschritten werden, um in den Ge- erkredit für Alleinerziehende (&I0) beträgt 62,50 € nuss dieser BoniÀkation zu kommen (steuerpÁichti- pro Monat oder 750 € pro Jahrr (unabhängig von ges Einkommen von weniger als 700 Ą pro Jahr der Anzahl der Kinder) Er wird jedoch gemindert, mit einer degressiven Staffelung der BoniÀkation von falls die Zuwendungen von Dritten zugunsten des 7400 Ą bis 700 Ą) Kindes 1920 Ą übersteigen (ohne Familienzulagen 6
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6HLWH=XVlW]OLFKH werden können Ist dies nicht der Fall, werden sie in Auskünfte und Anträge Klasse 1a besteuert Partner C. Anwendung des Art. 157 ter L.I.R. (für Ansässige und Nichtansässige) (lux. Gesetz betreffend die Einkom- Felder 301 bis 304 mensteuer) (oder Anwendung des SteuerpÁichtige, die im Großherzogtum Luxem- Artikel 24 §4 des belgisch-luxembur- burg oder im Ausland eine eingetragene Le- gischen Doppelbesteuerungsabkom- bensgemeinschaft geschlossen haben (in Belgien mens) = &ontrat de cohabitation lpgale, in Frankreich = Feld 313 PA&S) können in Steuerklasse 2 zusammen veran- Antrag auf Gleichstellung der nicht ansässigen Steu- lagt werden Der Wechsel in die Steuerklasse 2 kann erpÁichtigen mit den ansässigen SteuerpÁichtigen nur in der Steuererklärung nach Ablauf des Veranla- gungsjahres beantragt werden (also nicht zu Beginn > Achtung! Werden / Wird diese(s) Feld(er) des Jahres auf der Steuerkarte) nicht angekreuzt, bedeutet dies, dass der Steuer Steuer- ppÁichtige c t ge die d e Behandlung e a d u g aalss 1ichtansässiger c ta säss ge bea bean- Die Lebensgemeinschaft muss zu Beginn und am tragt agt und u d demnach de ac keinee eG Gleichstellung e c ste u g mitt Ansässi säss - Ende des Veranlagungsjahres bestanden haben gen im +inblick auf die Abzüge wünscht und die Partner müssen eine gemeinsame Wohnung geteilt haben Partnerschaften nach ausländischem (*) Schwelle der im Großherzogtum Recht sind darüber hinaus im Zivilregister einzutra- Luxemburg zu besteuernden beruÁi- gen, das an die Generalstaatsanwaltschaft zu senden chen Einkünfte. ist Felder 314 bis 316 Diese Berechnung legt die Schwelle der inländi- Nicht getrennt lebende Ehepartner, schen und ausländischen beruÁichen Einkünfte fest von denen einer ansässig und der an- und steht in direkter Verbindung mit den Punkten B dere nichtansässig ist (Feld 312) und & (Feld 313) oben Feld 305 Nichtansässige Felder 306 bis 316 A. Bestellung eines Zustellungsvertre- Seiten 4 / 5 / 6: Gewinn aus ters im Großherzogtum Luxemburg *HZHUEHEHWULHEDXV/DQGXQG Felder 306 bis 311 Forstwirtschaft und aus der Dies muss nicht ausgefüllt werden Gibt der Steuer-r Ausübung eines freien Berufes pÁichtige keine Anschrift im Großherzogtum Luxem- burg an, sendet die Steuerverwaltung die Post an die Diese Seiten werden in diesem Doku- ausländische Anschrift, die auf Seite 1 der Steuerer- ment nicht behandelt klärung angegeben wurde und diese gilt mit Aufgabe zur Post als zugestellt B. Besteuerung in Klasse 2 oder nicht Feld 312 Um in Klasse 2 besteuert zu werden, müssen nichtansässige verheiratete Steuerpflichtige für mehr als 50 % der beruÁichen Einkünfte ihres +aushalts im Großherzogtum Luxemburg besteuert 8
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Seite 7: Einkünfte aus b) Werbungskosten nichtselbständiger Arbeit Felder 749 bis 756 Werbungskosten sind Kosten, die in direktem Bezug Festsetzung der Einkünfte aus nicht- zur Ausübung der Erwerbstätigkeit angefallen sind selbständiger Arbeit und Weiterbildungskosten zur Verbesserung seiner Arbeitssituation oder seiner Bezüge, Umzugskosten > Achtung! Diee beiden be de Spa te „ Spalten „zu u versteu ve steu- bei Arbeitsplatzwechsel, Kosten in Verbindung mit ernde Einkünfte Einkünfte“ betreffen im Großherzogtum dem Arbeitswerkzeug und mit Berufskleidung, Ge- Luxemburg zu versteuernden Einkünfte Die beiden werkschaftsbeiträge, Beiträge zur &SL (luxemburgi- Spalten „steuerbefreite Einkünfte“ Einkünfte betreffen im sche Arbeitnehmerkammer), Weiterbildungs- oder Großherzogtum G oß e ogtu Luxemburg u e bu g nicht c t zuu versteuernde ve steue de Sprachkurse, die für seine Arbeit erforderlich sind, Einkünfte (zB Einkünfte ausländischen Ursprungs) > Achtung! Keine e e Kosten, oste , ddiee im Zusammen usa e Bruttobezüge ste e mitt de stehen dem pe persönlichen sö c e Leben ebe (gewö (gewöhnliche c e Felder 701 bis 721 Bekleidung, Unterkunft, ) Bezüge des SteuerpÁichtigen und dessen Ehepartner oder Lebenspartner aus nichtselbständiger Arbeit Für Werbungskosten ist ein Pauschbetrag vorgese- (Bruttolöhne, Geldbezüge aus Krankheit, 0utter- hen: 540 € pro Jahr und pro SteuerpÁichtiger Wird schaft, Arbeitslosigkeit oder Unfall) Diese Einkünfte dieser Betrag überschritten, ist eine detaillierte Auf- f werden, je nach- dem, ob diese im Großherzogtum stellung als Anlage beizufügen Bei zusammenveran- Luxemburg steuerpÁichtig sind oder nicht, in den lagten SteuerpÁichtigen kann der eine Ehepartner den Spalten Åzu versteuernde Einkünfte´ bzw Åsteuerbe- Pauschbetrag in Abzug bringen und der andere die freite Einkünfte´ eingetragen tatsächlichen Kosten Schließlich ist noch festzuhalten, dass der Pauschbetrag für Werbungskosten bei behin- Abzüge derten Beschäftigten abhängig vom Grad der Behin- Felder 722 bis 772 derung erhöht wird (von 25 % bis 100 %) Es ergibt a) steuerfreie r Einkünfte sich ein Betrag zwischen 45 Ą und 1515 Ą pro Jahr - uneingeschränkte Befreiung für Über- stunden, c) Fahrtkosten - uneingeschränkte Befreiung für Über- Felder 757 bis 768 stundenzuschläge, Diese Kosten sind abhängig von der Entfernung - Befreiung für Lohnzuschläge für Nacht-, Wohnsitz/Arbeitsstätte Der Pauschbetrag ist auf Sonntags- und Feiertagsarbeit, 99 € pro Km und Jahr festgesetzt Die Kilometeran- - sonstige Befreiungen. zahl ist auf maximal 30 begrenzt Entsprechend können maximal 2.970 € (99 Ą x 30 km) in Abzug Es gibt verschiedene Arten von Befreiungen Eine gebracht werden der bekanntesten ist die Zinsgutschrift, dh der Arbeitnehmer übernimmt die Zinsen aus einem Die 4 ersten Kilometer sind bereits in der Lohnsteu- Kredit des Beschäftigten Die Steuerbefreiung ist in ertabelle eingerechnet Es handelt sich um einen diesem Fall auf einen +öchstbetrag von 3.000 € 0indestpauschalabzug von 396 €, der jedem Be- beschränkt für einen Kredit, der für eine Privatwoh- schäftigen gewährt wird (Felder 757 und 75) Die nung aufgenommen wurde und auf maximal 500 € darüber hinaus- gehenden Kilometer (max 2) sind für einen Verbraucherkredit (bei Zusammenveranla- in den Feldern 761 und 762 einzutragen mit einem gung werden die Beträge verdoppelt) +öchstbetrag von 2.574 € (26 km x 99 Ą) Weiterhin ist das gesetzlich vorgesehene Abgangs- Einbehaltene Lohnsteuer geld oder die Entschädigung für unrechtmäßige Felder 777 bis 780 Kündigung des Arbeitsvertrages steuerbefreit (be- grenzt auf das 12fache des sozialen 0indestlohns) 10
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Seite 8: Einkünfte aus Nettoeinkünfte aus Pensionen und Pensionen und Renten Renten Felder 864 bis 867 Festsetzung der Einkünfte aus Pensio- Hierunter fallen Bruttopensionen und -renten ab- nen und Renten züglich der Abzüge. Dieser Betrag ist in die Felder 1617 bis 1620 zu übertragen. > Achtung! Diee beiden be de Spa te „ Spalten „zu u versteu ve steu- Bereits an der Quelle erhobene Steu- ernde Einkünfte“ Einkünfte betreffen im Großherzogtum ern auf Pensionen Luxemburg zu versteuernde Einkünfte. Die beiden Felder 868 bis 871 Spalten „steuerbefreite Einkünfte“ Einkünfte betreffen im Großherzogtum Luxemburg nicht zu versteuernde AußerberuÁicher Freibetrag Einkünfte (z.B. Renten und Pensionen ausländischen Felder 872 bis 873 Ursprungs). > Achtung! Ess handelt a de t ssich c uum eeinen e Pauschal ausc a - Bruttopensionen und -renten reibetrag von 4.500 € pro Jahr. Dieser Pauschal- ffreibetrag Pauschal Felder 801 bis 824 freibetrag wird automatisch angewendet, wenn freibetrag Pensionen, Zuwendungen oder Leibrenten des beide Ehepartner erwerbstätig sind. Geht einer derr SteuerpÁichtigen und dessen Ehepartners oder Le- Ehepartner in Rente, kann man in diesem Feld die benspartners. Diese Einkünfte werden, je nachdem, Beibehaltung des Freibetrags für 3 weitere Jahre be- be ob diese im Großherzogtum Luxemburg steuer- antragen. pÁichtig sind oder nicht, in den Spalten Åzu versteu- ernde Einkünfte´ bzw. Åsteuerbefreite Einkünfte´ eingetragen. Abzüge Felder 825 bis 859 Seite 9: Einkünfte a) Steuerfreie Pensionen aus Kapitalvermögen Felder 825 bis 843 Diese Seite wird in diesem Dokument b) Werbungskosten nicht behandelt Felder 844 bis 851 Für Werbungskosten ist ein Pauschbetrag von 300 € / Jahr und Rentner. c) Freibetrag von 50 % der Leibrenten auf Grund eines Altersvorsorgevertra- ges Felder 852 bis 855 d) Freibetrag von 50 % des Nettobe- trages bestimmter anderer Leibrenten Felder 856 bis 859 Summe der Abzüge aus den Punkten a), b), c) und d) Felder 860 bis 863 12
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Seite 10: Einkünfte aus Der Nutzungswert zählt zu den positiven Einkünften Vermietung und Verpachtung und wird den Einkünften des SteuerpÁichtigen hin- zugerechnet. Die Kosten in Verbindung mit diesen Festsetzung der Einkünfte aus Ver- Einkünften (Zinsverbindlichkeiten) können in Abzug mietung und Verpachtung gebracht werden. Der Betrag des Nutzungswer- Felder 1001 bis 1032 tes liegt bei 4 % des Einheitswertes, falls dieser bei unter 3.00 Ą liegt und bei 6 % des Einheitswertes > Achtung! Vorzugsweise g sollte zuerst die zwei- über 3.00 Ą. Ein Einheitswert von 2.500 Ą ergibt te Hälfte der Seite ausgefüllt g werden (Festsetzung ( g demnach einen Nutzungswert von 100 Ą. des 1utzungswertes). - Zeitpunkt der Benutzung der Wohnung (Feld 1044) Schuldzinsen für Kredite für eine - Schuldzinsen (Feld 1047) Wohnung im Großherzogtum Luxem- burg Es handelt sich um den Betrag der Zinsverbindlich- Felder 1021 bis 1022 keiten, die im Laufe des Veranlagungsjahres entrich- Betrag der Zinsverbindlichkeiten (unter Berücksichti- tet wurden unter Berücksichtigung des abzugsfähigen gung des 1utzungswertes) aus Feld 1049. Höchstbetrages. Die abzugsfähigen Höchstbeträge sind: 1.500 € (1. Jahr 5 Jahre), 1.125 € (5 darauf Schuldzinsen für Kredite für eine folgenden Jahre) und 750 € (für die Restlaufzeit des Wohnung im Ausland Kredits). Die Höchstbeträge sind pro Jahr und pro Felder 1023 bis 1024 Person abzugsfähig (Ehepartner Kinder). Solange Siehe oben. Gültig für den Bau oder Erwerb seiner der SteuerpÁichtige nicht selbst das Haus bewohnt, Hauptwohnung, außerhalb des Großherzogtums können die Zinsverbindlichkeiten in voller Höhe in Luxemburg. Abzug gebracht werden (keine Höchstgrenze). Sonstige Kosten - Notarkosten > Achtung! Bei e ansässigen a säss ge SteuerpÁichtigen Steue p c t ge Felder 1025 bis 1028 ge e diese gehen d ese Zinsverbindlichkeiten sve b d c e te ddirekt e t in ddiee Bee- Kosten für die notarielle Beurkundung für ein hypo- rechnung ec u g des steuerpflichtigen steue p c t ge Einkommenso e s eine thekarisch gesichertes Darlehen (nicht die Beurkun- (tatsächliche (tatsäc c e Ve Veranlagung). a agu g) Bei e nichtansässigen c ta säss ge dungskosten für den Kauf eines Grundstücks oder SteuerpÁichtigen Steue p c t ge werden we de die d e Zinsbeträge sbet äge hingegen gege Hauses). lediglich ed g c zuru Festsetzung estset u g des Steue Steuersatzes sat es herange e a ge- zogen, oge , de der au auf ddiee im G Großherzogtum oß e ogtu Luxemburg u e bu g Die Einkünfte sind in die Zeilen 1625 zuu versteuernden ve steue de Einkünfte ü te aanzuwenden uwe de ist st ((Àktive t ve bis 1628 zu übertragen Veranlagung). Felder 1029 bis 1032 Der Betrag ist in die Felder 1021 bis Festsetzung des Nutzungswertes der 1024 zu übertragen Wohnung Feld 1049 Felder 1033 bis 1050 - Anschrift des Wohneigentums (Felder Es handelt sich um den Nutzungswert (positive Ein- 1033 bis 1036) künfte) abzüglich Schuldzinsen (negative Einkünfte). - Einheitswert des Wohneigentums (Feld Der auf diese Weise erhaltene Betrag ist zu über- 1039) tragen. Pauschale von 2.500 € für Wohnungen im Ausland. Einzelangaben über Schulden, die mit dem Grundstück in Verbindung ste- - Anteil der Wohnung (in Prozent) hen - Nutzungswert (Feld 1043) Felder 1051 bis 1070 14
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Seite 11 / 12: Sonstige Einkünfte D. Versicherungsprämien und ausserordentliche Einkünfte Felder 1336 bis 1363 Dies betrifft ausschließlich personenbezogene Versi- - cherungen: Lebens-, Invaliditäts-, Todesfallversiche- ment nicht behandelt. rung, Restschuldversicherung, Krankenversicherung, Krankenhausaufenthaltversicherung, AutohaftpÁicht- versicherung, FamilienhaftpÁichtversicherung, Ver- Seite 13: Sonderausgaben sicherung auf Gegenseitigkeit (auch ausländische), &0&0 (medizinisch-chirurgische Gemeinschafts- kasse in Luxemburg),... (also keine Sachschadenver-r 1. Sonderausgaben, die durch den sicherungen). Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt Pauschbetrag abgegolten sind bei 672 € pro Jahr und pro Person (Ehepartner Felder 1301 bis 1432 Kinder). A. Unterhaltsleistungen bei Schei- > Achtung! We Wenn Sie S e im Falle a e eines e es Wohnungs Wo u gs- dung / dauernde Lasten da e e s ode darlehens oder eeiner ypot e eeinee einmalige e Hypothek e a ge Felder 1301 bis 1311 Versicherungsprämie zur Abschließung einerr Versicherungsprämie Die an den geschiedenen Ehepartner gezahlten Un- zeitlich begrenzten Lebensversicherung zahlen, terhaltsleistungen sind bis zu einem Höchstbetrag werden neben den allgemein gültigen abzugsfähigen werden von 24.000 € pro Jahr abzugsfähig. Höchstbeträgen öc stbet äge spe spezielle e e Höchstbeträge öc stbet äge eeingeführt. ge ü t Diee erhöhten e ö te ab abzugsfähigen ugs ä ge Höchstbetrage öc stbet age liegen ege Wenn diese für den Schuldner abzugsfähig sind, so zwischen 6.000 Ą und maximal 31.200 Ą, je nach sind sie auch vom Begünstigten zu versteuern. Alter des Steuerzahlers und Anzahl der Kinder (Fel Alter (Fel- der 1360 bis 1363). > Achtung! Wu Wurde de ddiee Sc Scheidung e du g vor vo dem de 1. Januar 199 ausgesprochen, kann der Abzug unter der Rubrik Sonderausgaben nur mit Zustimmung des früheren Ehepartners erfolgen. Andernfalls kön kön- Erh|hte H|chstbeträge für eine zeit- nen e die de UUnterhaltszahlungen te a ts a u ge we weiterhin te aalss auße außer- lich begrenzte Lebensversicherung gewöhnliche gewö c e Belastung e astu g in Abzug b ug gebracht geb ac t werden. we de (Feld 1501 – Seite 15 der Steuererklärung). Steuerzahler Erh|hter Erh|hter Erh|hter H|chstbe- H|chstbe- H|chstbe- B. Schuldzinsen trag Bis 30 Jahre trag 31 bis 49 Jahre trag Ab 50 Jahren Felder 1312 bis 1334 (pro Jahr) Zinsen für Verbraucherkredite (Kredit für den Kauf Ohne Kinder 480 € 15.600 € eines PKW, Personalkredite, ...). Der abzugsfähige Mit 1 Kind 7.200 € 576 € 18.720 € Höchstbetrag liegt bei 672 € pro Jahr und Person Mit 2 Kindern 8.400 € 672 € 21.840 € (Ehepartner Kinder). Mit 3 Kindern 9.600 € 768 € 24.960 € Mit 4 Kindern 10.800 € 864 € 28.080 € C. Pers|nlich entrichtete Sozialbei- Mit 5 Kindern 12.000 € 960 € 31.200 € träge Feld 1335 Hierunter fallen persönlich entrichtete Beiträge für eine Weiter- oder freiwillige Versicherung sowie für eine Nachversicherung im Rahmen der Rentenver- sicherung. Diese Beiträge können bis zur Höhe des tatsächlichen Betrages in Abzug gebracht wer- r den. 16
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Seite 14: Sonderausgaben Mindestpauschbetrag für Sonderaus- gaben E. Prämien im Rahmen eines Alters- Feld 1432 vorsorgevertrages laut Art. 111 bis Für den Fall, dass der Gesamtbetrag der Sonderaus- des luxemburgischen Gesetzes betref-f gaben (Punkte A. bis F. oben) weniger als der 0in- fend die Einkommenssteuer (L.I.R.) destpauschbetrag von 480 € sein sollte, wird dem Felder 1401 bis 1418 SteuerpÁichtigen der Betrag von 480 € bzw. 960 € Verträge, die bei einer Versicherungsgesellschaft bei Ehepartnern, die zusammenveranlagt werden, oder einem Kreditinstitut abgeschlossen wurden. gewährt (480 € bei Rentnern). Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt frü- hestens mit 60 Jahren und spätestens mit 75 Jahren. 2. Sonderausgaben, die außerhalb des Pauschbetrags abzugsfähig sind Die abzugsfähigen Höchstbeträge richten sich nach Felder 1433 bis 1470 dem Alter des Versicherungsnehmers zu Beginn des Veranlagungsjahres. Diese Höchstgrenzen werden A. PÁichtbeiträge zur Sozialversiche- verdoppelt, falls zwei Verträge abgeschlossen wur- rung den (einer für jeden Ehepartner). Die abzugsfähigen Felder 1433 bis 1434 Höchstbeträge sind wie folgt: PÁichtbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung). Diese Beiträge können bis zu - Jünger als 40 Jahre: 1.500 € der Höhe des tatsächlichen Betrages in Abzug - 40 bis einschl. 44 Jahre: 1.750 € gebracht werden (außer PÁegeversicherung). - 45 bis einschl. 49: 2.100 € - 50 bis einschl. 54 Jahre: 2.600 € B. Pers|nliche Beiträge an Zusatz- - über 55 Jahre: 3.200 € pensionsregime Felder 1435 bis 1436 F. Beiträge an Bausparkassen Beiträge des Arbeitnehmers an ein vom Arbeitgeber Felder 1419 bis 1430 errichtetes Zusatzpensionsregime. Der abzugsfähige Verträge, die in oder außerhalb des Großherzog- Höchstbetrag beläuft sich auf 1.200 € pro Jahr. tums Luxemburg bei zugelassenen Bausparkassen zur Finanzierung des Erwerbs eines Grundstücks C. Spenden oder dem Bau oder Umbau eines Hauses ab- ge- Felder 1437 bis 1459 schlossen wurden (BHW, Wüstenrot und Schwä- Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisatio- bisch Hall). Die Bankprodukte des Typs PEL (Wohn- nen im Großherzogtum Luxemburg oder in einem sparplan) oder &EL (langfristiges Sparkonto zur anderen EU-Land. Die Summe der Spenden muss ImmobilienÀnanzierung) sind hier nicht betroffen. Es mindestens 120 € bei einer oder mehreren Einrich- bleibt anzumerken, dass seit 2009 Zinsen, die auf- f tungen betragen. grund eines Wohnsparplan erhalten werden, steu- erbefreit sind. Gesamtbetrag der abzugsfähigen Sonderausgaben Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf Feld 1473 672 € pro Jahr und Person (Ehepartner Kinder). Dieser Betrag ist in das Feld 1637 zu übertragen. Gesamtbetrag der abzugsfähigen Sonderausgaben Feld 1431 18
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Seite 15: aussergewöhnliche 2. Pauschalabschläge für bestimmte Belastungen außergew|hnliche Belastungen Felder 1512 bis 1545 1. Abschlag für außergew|hnliche Be- lastungen (Charges extraordinaires = Abschlag für Personen mit K|rperbe- C.E.) hinderung Felder 1501 bis 1511 Felder 1512 bis 1515 Eine außergewöhnliche Belastung des SteuerpÁich- Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem Grad tigen liegt dann vor, wenn er aufgrund eines au- der Behinderung (zwischen 25 % und 100 %) und ßergewöhnlichen und unvermeidlichen Ereignisses liegt zwischen 150 € und 1.455 € pro Jahr. gezwungen ist, zusätzliche Ausgaben zu tätigen, die seine Steuerkraft beträchtlich verringern und nicht Kinderbetreuungskosten und / oder durch eine Eigenversicherung gedeckt sind. Zum Kosten für Hauspersonal Beispiel: nicht erstattete Krankheitskosten, Kosten Felder 1516 bis 1520 aufgrund der Unterstützung bedürftiger naher An- Der Abschlag für Kinderbetreuungskosten be- gehöriger, Bestattungskosten, die nicht durch das zieht sich auf Kosten für Kindertagesstätten oder Kin- Vermögen des Verstorbenen oder eine Sterbekasse derhorte, die im Großherzogtum Luxemburg oder gedeckt werden, Anwaltskosten bei Scheidung, Pro- im Ausland zugelassen sind (belegt mit Rechnungen) zesskosten, Kosten in Verbindung mit Überschwem- für betreute Kinder unter 14 Jahren. mung, Diebstahl, Brand, die nicht durch eine Versi- cherung gedeckt sind, Unterhaltszahlungen an einen Der Abschlag für Kosten für Hauspersonal be- früheren Ehepartner (siehe Seite 13 der Steuererklä- trifft Beträge, die an Hauspersonal für Hausarbeiten rung – Punkt A.) ... gezahlt werden oder für Hilfen wegen PÁegebedürf- f tigkeit (Dienstleistungsschecks = chèques service), Die Höhe der außergewöhnlichen Belastung ent- Schecks zur Förderung der lokalen Beschäftigung spricht der Differenz zwischen den getätigten Aus- (chèques ALE,...). Dieses Personal muss der Sozial- gaben und der normalen Belastung. Die normale versicherung gemeldet worden sein. Entsprechende Belastung ist der Prozentsatz des steuerpÁichtigen Rechnungsbelege sind beizufügen. Einkommens, der festgelegt wird aufgrund der Steu- erklasse, des steuerpÁichtigen Einkommens und der Der Abzug kann entweder über die tatsächlichen Anzahl der Kinderboni (siehe Tabelle unten). Kosten erfolgen, hier jedoch mit einer Höchstgren- ze von 3.600 €, oder über das System der außer- Steuerklasse 1a oder 2 1 Anzahl der Abschläge für Kinder SteuerpÁichtiges Jahreseinkommen - 0 1 2 3 4 5 unter 10.000 € 2% 0% 0% 0% 0% 0% 0% von 10.000 bis 20.000 € 4% 2% 0% 0% 0% 0% 0% von 20.000 bis 30.000 € 6% 4% 2% 0% 0% 0% 0% von 30.000 bis 40.000 € 7% 6% 4% 2% 0% 0% 0% von 40.000 bis 50.000 € 8% 7% 5% 3% 1% 0% 0% von 50.000 bis 60.000 € 9% 8% 6% 4% 2% 0% 0% über 60.000 € 10 % 9% 7% 5% 3% 1% 0% 20
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gewöhnlichen Belastung, wenn die Kosten diese Der Abschlag für Alleinerziehende wiederum wurde Höchstgrenze von 3.600 Ą überschreiten. Werden durch den Steuerkredit für Alleinerziehende (&I0) Kinderbetreuungskosten und Kosten für Hausperso- ersetzt, der sich auf 750 € pro Jahr oder 62,50 € nal kumuliert, so wird der Pauschbetrag nur einmal pro 0onat beläuft. Für weitere Erklärungen siehe gewährt. Seite 2 der Steuererklärung. Das Steuerbüro führt beide Berechnungen durch (tatsächliche Kosten oder außergewöhnliche Belas- 6HLWH6WHXHUSÁLFKWLJHV tungen) und wendet die für den SteuerpÁichtigen Einkommen günstigere Variante an. Auf dieser Seite werden die verschiedenen Zwi- Abschlag für Kinder, die nicht im schensummen der vorangegangenen Seiten einge- Haushalt des SteuerpÁichtigen leben tragen, um das steuerpÁichtige Einkommen des oder Felder 1521 bis 1545 der SteuerpÁichtigen festzulegen. Dieser Abschlag betrifft die Unterhalts- und Erzie- hungskosten des SteuerpÁichtigen für Kinder unter Einkünfte aus nichtselbständiger Ar- 21 Jahren oder über 21 Jahren, die noch in Berufs- beit ausbildung stehen, und nicht zum Haushalt des Steu- Felder 1613 bis 1616 erpÁichtigen gehören. Übertrag der Felder 773 bis 776 Unterhalts- und Erziehungskosten sind: Ausgaben für Einkünfte aus Pensionen und Renten Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Ver- Felder 1617 bis 1620 sorgung, gewöhnliche Ausgaben für Freizeit, Schul- Übertrag der Felder 64 bis 67 und Bildungsausgaben (oder Unterhaltsleistungen). Der Beitrag muss mehr als 50 % der Unterhalts- Einkünfte aus Vermietung und Ver- und Erziehungskosten abdecken. pachtung Felder 1625 bis 1628 Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf Übertrag der Felder 1029 bis 1032 3.480 € pro Jahr und Kind unter 21 Jahren oder über 21 Jahren, wenn es in Berufsausbildung steht. Dieser Abschlag wird auch bei geteilter Betreuung Gesamtbetrag der Einkünfte gewährt. Felder 1633 bis 1636 Sonderausgaben Bemerkungen Feld 1637 Übertrag aus Feld 1473 AußerberuÁicher Freibetrag Für diesen Abschlag ist kein eigenes Feld vorgese- SteuerpÁichtiges Einkommen hen; der Freibetrag wird automatisch gewährt, wenn Feld 1638 beide Ehepartner erwerbstätig sind. Die Pauschale beträgt 4.500 € pro Jahr. Steuerkredite Seit 2009 wurde der Arbeitnehmerfreibetrag oder der Alterfreibetrag durch den Steuerkredit für Ar- beitnehmer (&IS) bzw. den Steuerkredit für Rentner (&IP) ersetzt, der sich auf 300 € pro Jahr oder 25 € pro 0onat beläuft und direkt vom Arbeitgeber (oder von der Rentenkasse) vergütet wird. 22
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hEHUEOLFN EHU GLH ZLFKWLJVWHQ VWHXHUOLFKHQ $E]XJVP|JOLFKNHLWHQ für Ansässige und Nichtansässige (Einkommen 2011) SEITE 2: KINDER Steuerkredit für - 62,50 € pro 0onat oder - Für SteuerpÁichtige der Klasse 1a, 228 bis Alleinerziehende 750 € pro Jahr (unabhängig die allein für den Unterhalt ihres 237 (CIM) von der Anzahl der Kinder Kindes aufkommen - Während 2 Jahren nach Wegfall des Anspruchs auf Steuerermä- 238 bis SteuerboniÀka- ßigung (oder auf Kinderbonus) - 922,50 € pro Kind (maximal) 242 tion für Kinder SteuerpÁichtiges Einkommen des Haushalts geringer als 76.600 Ą pro Jahr SEITE 7: EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT - Uneingeschränkte Befreiung für Überstunden Überstunden (Stunde Zu- 722 bis und Zuschläge – - Steuerfreiheit schlag) und für Lohnzuschläge für 733 Art. 115-11 LIR Nacht-, Sonntags- und Feiertags- arbeit - 0ax. 3.000 € für einen Kre- Sonstige Befreiun- dit, der für eine Privatwoh- - Übernahme der Zinsen für ein 735 bis gen – Bsp.: Zins- nung aufgenommen wurde vom Beschäftigten abgeschlosse- 748 vergütung durch und max. 500 € für einen nes Darlehen durch den Arbeit- den Arbeitgeber Verbraucherkredit (verdoppelt geber bei Zusammenveranlagung) - Pauschale von 540 € (Arbeit- - Weiterbildungs- und Sprachkurse, 749 bis Werbungskosten nehmer) oder tatsächliche Arbeitswerkzeug, Berufsbeklei- 756 Kosten (mit Nachweisen) dung, Gewerkschaftsbeiträge,... Werbungskosten - Abhängig vom Grad der Be- für Arbeitnehmer - Von 645 € bis 1.515 € pro Idem hinderung (zwischen 25 % und mit K|rperbehin- Jahr 100 %) derung - Entfernung Wohnsitz/Arbeitsstät- 757 bis - 0indestpauschale: 396 € te – Pauschale von 99 Ą pro Km Fahrtkosten 768 und max. 2.970 € (30 km) und pro Jahr (4 ersten Kilometer in Steuertabelle) SEITE 8: EINKÜNFTE AUS PENSIONEN UND RENTEN 844 bis - Pauschale von 300 € Werbungskosten 851 (Rentner) 24
- Automatisch angewendet bei zwei erwerbstätigen Ehepartnern 872 bis AußerberuÁicher - Pauschale von 4.500 € pro - Wenn einer der Ehepartner in 873 Freibetrag Jahr Rente geht, besteht die 0öglich- keit, die Beibehaltung des Freibe- trags noch für 3 weitere Jahre zu beantragen SEITE 10: EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG Höchstbetrag pro Jahr und pro Schuldzinsen für Person (Ehepartner Kinder): Kredite für eine - 1.500 € (1. Jahr 5 Jahre) - Bau oder Erwerb seiner als 1021 bis Wohnung im Hauptwohnung genutzten Woh- 1024 Großherzogtum - 1.125 € (5 darauf folgenden nung, auch außerhalb des Groß- Luxemburg oder Jahre) herzogtums Luxemburg im Ausland - 750 € (Restlaufzeit des Kre- dits) SEITE 13 / 14: SONDERAUSGABEN 1301 bis Unterhaltsleistun- - Höchstbetrag: 24.000 € pro - Vom Begünstigten zu versteuern 1311 gen bei Scheidung Jahr - Höchstbetrag: 672 € pro Jahr - Zinsen für Verbraucherkredite 1312 bis Schuldzinsen und pro Person (Ehepartner (Kredit für den Kauf eines PKW, 1334 Kinder) Personalkredite, ...) - Persönlich entrichtete Beiträge Andere Sozialbei- für eine Weiter- oder freiwillige 1335 - Tatsächlicher Betrag träge Versicherung sowie eine Nach- versicherung - Ausschließlich personenbezo- gene Versicherungen: Lebens-, Invaliditäts-, Todesfallversiche- rung, Restschuldversicherung, Krankenversicherung, Kranken- - Höchstbetrag: 672 € pro Jahr 1336 bis Versicherungsprä- hausaufenthaltsversicherung, und pro Person (Ehepartner 1363 mien AutohaftpÁichtversicherung, Kinder) FamilienhaftpÁichtversicherung, Versicherung auf Gegenseitigkeit, &0&0 (medizinisch-chirurgische Gemeinschaftskasse in Luxem- burg), ... ( keine Sachschäden) Einmalige Versi- - Höchstbetrag zwischen cherungsprämie - Restschuldversicherung für Woh- 6.000 € und 31.200 € (max.) Achtung zur Abschließung nungskredite, einmalige Versiche- je nach Alter und Anzahl der einer Lebensversi- rungsprämie, ... Kinder cherung 25
- Höchstbeträge: unter 40 Jahre: 1.500 €, - Höchstbeträge abhängig vom Versicherungsprä- 40 bis einschl. 44 Jahre: Alter des Versicherungsnehmers mie für Zusatz- 1.750 €, zu Beginn des Veranlagungsjahres 1401 bis pension (Alters- 45 bis einschl. 49 Jahre: 1418 vorsorgevertrag 2.100 €, - Doppelte Höchstbeträge bei laut Art. 111 bis 50 bis einschl. 54 Jahre: zwei Verträgen (einer pro Ehe- des L.I.R.) 2.600 €, partner) über 55 Jahre: 3.200 € - Höchstbetrag: 672 € pro Jahr 1419 bis Beiträge an Bau- und pro Person (Ehepartner - Bei zugelassenen Bausparkassen 1430 sparkassen Kinder) - 480 € oder 960 € (zusam- - Für den Fall, dass der Gesamtbe- Mindestpauschbe- men veranlagte erwerbstätige trag der Sonderausgaben gerin- 1432 trag für Sonder- Ehepartner) ger als die 0indestpauschale von ausgaben - 480 € (retraité) 480 € sein sollte PÁichtbeiträge - PÁichtbeiträge zur Sozialversiche- 1433 bis zur Sozialversi- - Tatsächlicher Betrag rung (Kranken- und Rentenversi- 1434 cherung cherung) Pers|nliche Bei- - Beiträge des Arbeitnehmers an 1435 bis - Höchstbetrag: 1.200 € pro träge an Zusatz- ein vom Arbeitgeber errichtetes 1436 Jahr pensionsregime Zusatzpensionsregime 1437 bis - 0indestbetrag von 120 € - Spenden an anerkannte gemein- Spenden 1459 verschiedener Spenden nützige Organisationen SEITE 15: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN - Hohe außergewöhnliche Aus- gaben aufgrund eines außerge- wöhnlichen und unvermeidbaren - Getätigte Ausgaben abzüglich Ereignisses tragbare Belastung = außer- r - Bsp.: nicht erstattete Krankheits- gewöhnliche Belastung. kosten, Kosten aufgrund der Außergew|hnli- - Die normale Belastung ist Unterstützung bedürftiger naher 1501 bis der Prozentsatz des steuer- r Angehöriger, Bestattungskosten, che Belastungen 1511 pÁichtigen Einkommens, das die nicht durch das Vermögen des (C.E.) abhängig von der Steuerklasse Verstorbenen oder eine Sterbe- und dem steuerpÁichtigen kasse gedeckt sind, Anwaltskosten Einkommen festgelegt wird bei Scheidung, evtl. Prozesskos- (Tabelle auf Seite 20) ten, Kosten in Verbindung mit Überschwemmung, Diebstahl, Brand, die nicht durch eine Versi- cherung gedeckt sind, ... Abschlag für Per- - Gestaffelt nach dem Grad der 1512 bis - Zwischen 150 € und sonen mit K|rper- Behinderung (von 25 % bis 1515 1.455 € pro Jahr behinderung 100 %) 26
- Kinder unter 14 Jahren - Krippe, Hort, zugelassene Tages- - Höchstbetrag von 3.600 € mutter im Großherzogtum Lu- Kinderbetreuungs- xemburg oder in einem anderen pro Jahr oder Berechnung 1516 bis kosten und/oder Land (ONE (Amt für Geburten über die Formel außer- ge- 1520 Kosten für Hausper- r und Kindheit) in Belgien, ...) wöhnliche Belastung, falls > sonal als 3.600 € - Hausarbeiten oder Hilfen wegen PÁegebedürftigkeit - Rechnungsbelege sind beizufügen - Abschlag für Unterhalts- und Er- r ziehungskosten, die der Steuer- r pÁichtige für Kinder aufgewendet - Höchstbetrag: 3.480 € pro hat, die nicht zu seinem Haushalt Abschlag für Jahr und pro Kind unter 21 gehören Kinder, die nicht 1521 bis Jahre oder über 21 Jahre, falls zum Haushalt des - Der Beitrag muss mehr als 50 % 1545 es sich in Ausbildung beÀndet SteuerpÁichtigen der Unterhalts- und Erziehungs- geh|ren kosten abdecken - Kosten: Nahrung, Bekleidung, Unterkunft, medizinische Versor-r gung, Ausbildung, Freizeit, ... BEMERKUNG - Angewendet bei zwei erwerbstä- tigen Ehegatten AußerberuÁicher - Pauschale von 4.500 € pro Freibetrag Jahr - Verlängerung für 3 Jahre möglich bei einem Erwerbstätigen und ei- nem Rentner (Feld 72 und 73) 27
%HLVSLHO²1LFKWDQVlVVLJHU6WHXHUSÁLFKWLJHU Herr und Frau DUPONT – DURANT - In Belgien ansässig - Verheiratet - 1 Kind, geboren am 01.05.2006 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: Herr: - Sein Bruttogehalt beträgt: 64.200,00 € - Überstunden (steuerbefreit): 842,00 € - Zinssubvention (steuerbefreit): 2.000,00 € - Sozialversicherungsbeiträge: 6.718,70 € - Werbungskosten (< Pauschale): 540,00 € - Fahrtkosten > 30 km (396 Ą 2.574 Ą): 2.970,00 € - Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 gemäß Steuertabelle): 4.724,00 € Frau: - Ihr (belgisches) Gehalt beträgt: 13.250,00 € - Dieses Einkommen ist steuerbefreit, wird jedoch zur Festsetzung des Steuersatzes herangezogen - Die PÁichtbeiträge zur Sozialversicherung auf der belgischen Lohnbescheinigung können ebenfalls in Abzug gebracht werden: 1.731.80 € 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Wohnung bewohnt seit weniger 5 Jahren. - Zinsen für hypothekarisch gesichertes Darlehen Vor Abzug der Zinssubvention: 7.243,32 € Nach Abzug der Zinssubvention (2.000 Ą): 5.243,32 € - Einheitswert der Wohnung: 2.500,00 € 3. Sonderausgaben - Schuldzinsen (Auto Personalkredit): 982,59 € - Versicherung (HaftpÁicht, Restschuld, Krankenhausaufenthaltversicherung): 1.421,00 € - Altersvorsorgevertrag Art. 111 bis (< 40 Jahre): 1.500,00 € - Bausparvertrag: 1.100,00 € - Persönliche Beiträge Pensionsregime: 1.200,00 € - Spende an brzte ohne Grenzen: 125,00 € 4. Außergewöhnliche Belastungen - Kinderbetreuungskosten: 2.121,00 € 28
Steuerabrechnung 2011 Phase 1 Phase 2 1LFKWDQVlVVLJHU6WHXHUSÁLFKWLJHU Fiktive Tatsächliche Veranlagung Veranlagung 1. Löhne und Gehälter / Berechnung g des Nettoeinkommens - Bruttogehalt Luxemburg 64200,00 64200,00 - Bruttogehalt Belgien 13250,00 0,00 - Werbungskostenpauschale (540 €) -1080,00 -540,00 - Mindestpauschale für Fahrtkosten (396 €) -792,00 -396,00 - Zuschlag für Fahrtkosten (2.574 €) -5148,00 -2574,00 - Steuerfreie Überstunden -842,00 -842,00 - Sonstige Befreiungen -2000,00 -2000,00 = Gesamtnettoeinkommen 67588,00 57848,00 2. Mieteinnahmen - Nutzungswert 100,00 - Werbungskosten (Schuldzinsen) – -4500,00 Hier, Höchstbetrag von 3 x 1.500 € = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -4400,00 Gesamtbetrag Einkünfte 63188,00 57848,00 $E]JHYRPVWHXHUSÁLFKWLJHQ(LQNRPPHQ 1. Sonderausgaben g - Rente an geschiedenen Ehegatten (Art. 109 bis LIR) - 0,00 0,00 Max. 24.000 € - Schuldzinsen für Verbraucherkredit (Art. 109 LIR) -982,59 -982,59 - Abzugsfähige Versicherungsprämien (Art. 111 LIR) -1421,00 -1421,00 - Prämien für Altersvorsorgevertrag (Art. 111 bis LIR) -1500,00 -1500,00 - Abzugsfähige Beiträge Bausparkasse (Art. 111-5 LIR) -1100,00 -1100,00 - Mindestpauschale für Sonderausgaben (Art. 113 LIR) (480 €) 0,00 0,00 29
- Luxemburgische Sozialversicherungsbeiträge -6718,70 -6718,70 - Ausländische Sozialversicherungsbeiträge -1731,80 0,00 - Beiträge Zusatzpensionsregime -1200,00 -1200,00 - Spenden -125,00 -125,00 Gesamtbetrag Sonderausgaben -14779,09 -13047,29 6WHXHUSÁLFKWLJHV(LQNRPPHQ 48408,91 44800,71 2. Abschläge g / Außergewöhnliche g Belastungen g ((C.E.)) - Abschläge für C.E. (Art. 127 LIR) 0,00 0,00 Prozentsatz C.E.: - % / Betrag: -.---,-- € - Kosten für Kinderbetreuung und Hauspersonal -2121,00 -2121,00 (max. Pauschale: 3.600 €) - Abschlag für C.E. (Art. 127 bis LIR) 0,00 0,00 Unterhalt für Kind, das nicht zum Haushalt gehört (max. 3.480 €) $XHUEHUXÁLFKH)UHLEHWUlJH $UWE/,5 -4500,00 0,00 $QJHSDVVWHVVWHXHUSÁLFKWLJHV(LQNRPPHQ 41787,91 42679,71 Abgerundet 41750,00 42650,00 Einkommenssteuer gemäß Steuertabelle (Klasse 2) 2314,00 Steuersatz (=2.314/41.750) 5,54 % Zu entrichtende Einkommenssteuer (Steuersatz 5,54 %) 2362,81 Beiträge für Beschäftigungsfonds (+4 %) 94,51 = Gesamtbetrag der geschuldeten Einkommenssteuer (*) 2457,32 Bereits einbehaltene Lohnsteuer -4724,00 Zu erstatten -2266,68 (*) Für das Jahr 2011 muss ebenfalls die Krisensteuer (0,8 %) berücksichtigt werden. 30
Beispiel 2 – Ansässiger SteuerpÁichtiger Herr und Frau DUPONT – DURANT - Im Großherzogtum ansässig - Verheiratet - 1 Kind, geboren am 01.05.2006 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit : Herr: - Sein Bruttogehalt beträgt: 64.200,00 € - Überstunden (steuerbefreit): 842,00 € - Zinssubvention (steuerbefreit): 2.000,00 € - Sozialversicherungsbeiträge: 6.718,70 € - Werbungskosten (< Pauschale): 540,00 € - Fahrtkosten > 30 km (396 Ą 2.574 Ą): 2.970,00 € - Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 gemäß Steuertabelle): 4.724,00 € Frau: - Ihr Gehalt beträgt: 13.250,00 € - Sozialversicherungsbeiträge: 1.450,88 € - Beiträge freiwillige Versicherung: 280.92 € - Werbungskosten (< Pauschale): 540,00 € - Fahrtkosten > 30 km (396 Ą 2.574 Ą): 2.970,00 € - Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 – Pauschale von 12 %): 395,00 € 2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Wohnung bewohnt seit weniger als 5 Jahren - Zinsen für hypothekarisch gesichertes Darlehen Vor Abzug der Zinssubvention: 7.243,32 € Nach Abzug der Zinssubvention (2.000 Ą): 5.243,32 € - Einheitswert der Wohnung: 2.500,00 € 3. Sonderausgaben - Schuldzinsen (Auto Personalkredit): 982,59 € - Versicherungen (HaftpÁicht, Restschuld, Krankenhausaufenthaltversicherung) 1.421,00 € - Altersvorsorgevertrag Art. 111 bis (< 40 Jahre): 1.500,00 € - Bausparvertrag: 1.100,00 € - Persönliche Beiträge Pensionsregime: 1.200,00 € - Spende an brzte ohne Grenzen: 125,00 € 4. Außergewöhnliche Belastungen - Kinderbetreuungskosten: 2.121,00 € 31
Steuerabrechnung 2011 $QVlVVLJHU6WHXHUSÁLFKWLJHU Besteuerung 1. Löhne und Gehälter / Berechnung g des Nettoeinkommens - Burttogehalt Luxemburg 1 64200,00 - Bruttogehalt Luxemburg 2 13250,00 - Werbungskostenpauschale (540 €) -1080,00 - Mindestpauschale für Fahrtkosten (396 €) -792,00 - Zuschlag für Fahrtkosten (2.574 €) -5148,00 - Steuerbefreite Überstunden -842,00 - Sonstige Befreiungen -2000,00 = Gesamtnettoeinkommen 67588,00 2. Mieteinnahmen - Nutzungswert 100,00 - Werbungskosten (Schuldzinsen) – Hier, Höchstbetrag von 3 x 1.500 € -4500,00 = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -4400,00 Gesamtbetrag Einkünfte 63188,00 $E]JHYRQVWHXHUSÁLFKWLJHP(LQNRPPHQ 1. Sonderausgaben - Rente an geschiedene Ehepartner (Art. 109 bis LIR) - Max. 24.000 € 0,00 - Schuldzinsen für Verbraucherkredite (Art. 109 LIR) -982,59 - Abzugsfähige Versicherungsprämien (Art.111 LIR) -1421,00 - Beiträge für freiwillige Versicherung -280,92 - Prämien für Altersvorsorgevertrag (Art. 111 bis LIR) -1500,00 - Abzugsfähige Beiträge Bausparkasse (Art. 111-5 LIR) -1100,00 32
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