Die Einkommen-steuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick
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In Zusammen
Die Einkommen-
steuererklärung
für das Jahr 2011
auf einen Blick …
EINE VERÖFFENTLICHUNG DES LCGB | 11, RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG | TEL 49 94 24-1 | INFO@LCGB.LU | WWW.LCGB.LU | BLOG.LCGB.LUVorbemerkung
Besteuerung natürlicher Personen (Einkom- Die Steuererklärung muss normalerweise bis zum
mensteuer) auf dem Wege der Veranlagung 0ärz bei der Steuerverwaltung (Administration
des Contributions Directes) eingereicht werden
Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung von Einkom-
men auf dem Wege der Veranlagung nach Ablauf Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe einer
eines Veranlagungsjahres auf der Grundlage einer Steuererklärung verpflichtet sind, können die-
Einkommensteuererklärung des 6teuerSÁichtigen se bis spätestens zum Dezember einreichen
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
1. Ein SteuerpÁichtiger, dessen zu versteuerndes 4. SteuerpÁichtige, deren zu versteuerndes Einkom-
Einkommen 100.000 € überschreitet oder men mehr als 1.500 € Einkünfte enthält, die dem
Steuervorabzug auf Kapitalerträge unterliegen
2. Ein SteuerpÁichtiger, dessen zu versteuerndes oder
Einkommen 11.265 € übersteigt und das über
600 € Einkünfte enthält, die nicht dem Steuer- 5. SteuerpÁichtige, deren Einkommen bei Ehepart-
vorabzug in Luxemburg unterworfen sind, oder nern zu versteuern ist, die für eine gemeinsame
Veranlagung optiert haben und nicht tatsächlich
3. Steuerpflichtige, die gleichzeitig mehrere getrennt leben, wobei einer ansässig ist und der
Einkünfte verzeichnen, die dem Steuervorab- andere nichtansässig ist, und oder
zug auf Gehälter und Pensionen/Renten unter-
liegen und deren zu versteuerndes Einkommen 6. Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Ein-
36.000 € übersteigt bei SteuerpÁichtigen der kommen mehr als 1.500 € an Tantiemenbezü-
Klasse 1 und 2 und 30.000 € bei SteuerpÁich- gen enthält, die dem Steuervorabzug unterliegen
tigen der Klasse 1a (gleichzeitiges Erzielen meh- oder
rerer Einkünfte liegt dann vor, wenn ein Steuer-
pÁichtiger gleichzeitig mehrere Gehälter bezieht, 7. Personen, die von der Steuerverwaltung aufge-
wenn ein Rentner mehrere Pensionen/Renten fordert wurden, eine Einkommensteuererklärung
erhält, wenn gemeinsam veranlagte Ehepartner abzugeben
beide erwerbstätig sind oder auch wenn einer
der Ehepartner erwerbstätig ist und der andere
eine Pension/Rente bezieht) oder
Wer sollte eine Steuererklärung abgeben?
)ür einen ledigen SteuerpÁichtigen oder einen +aus- 2. Er Sonderausgaben geltend machen möchte, wie
halt, der nicht zur Abgabe einer Einkommensteu- beispielsweise Versicherungsprämien, Prämien
ererklärung verpÁichtet ist, kann die Abgabe einer für Bausparverträge, Schuldzinsen (Personalkre-
Steuererklärung empfehlenswert sein, wenn: dite, …) Prämien für Rentenversicherungsver-
träge oder auch außergewöhnliche Belastungen
1. Er Verluste, die aufgrund von Einkünften aus Ver-
r (falls diese nicht zu Jahresbeginn bereits auf der
mietung und Verpachtung stammen, mit anderen Steuerkarte eingetragen wurden)
Einkunftsarten ausgleichen kann oder
28QGZDVLVWPLWQLFKWDQVlVVLJHQ6WHXHUSÁLFKWLJHQGLHQLFKW]XU
$EJDEHHLQHU6WHXHUHUNOlUXQJYHUSÁLFKWHWVLQG"
)ür einen nichtansässigen SteuerpÁichtigen, der nicht die im Großherzogtum Luxemburg zu versteuern-
zur Abgabe einer Steuererklärung im Großherzog- den Einkünfte anzuwenden ist
tum Luxemburg verpÁichtet ist, kann es möglicher-
weise empfehlenswert sein, ein solche abzugeben In diesem Fall werden bei der Besteuerung also
8m diese 0öglichkeit nutzen zu können, um also zwei Berechnungen durchgeführt: eine Àktive Ver-
wie ein Gebietsansässiger behandelt zu werden, anlagung, die zur Festsetzung des Steuersatzes
muss er über 90 % seiner beruflichen Einkünfte dient (unter Berücksichtigung der ausländischen
im Großherzogtum Luxemburg erzielen (belgische Einkünfte) und eine tatsächliche Veranlagung (ohne
Grenzgänger: 0 %) ausländische Einkünfte), bei der der bei der Àktiven
Veranlagung erhaltene Steuersatz auf die im Groß-
Die Behandlung wie ein Ansässiger bedeutet, dass herzogtum Luxemburg zu versteuernden Einkünfte
der nichtansässige SteuerpÁichtige, der diese Bedin- angewendet wird
gung erfüllt, unter anderem folgende Abzüge geltend
machen kann: Schuldzinsen, Spenden, dauernde In den Fällen, in denen die Steuererklärung nicht
Lasten, Versicherungsprämien auf Lebens- oder To- verpÁichtend ist, ist diese 0öglichkeit der nichtansäs-
desfall, für Kranken- oder +aftpÁichtversicherungen, sigen SteuerpÁichtigen zur Abgabe einer Steuerer-
Abschlag für außergewöhnliche Belastungen, … klärung nur dann wirklich interessant, wenn durch
die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten ein Vorteil in
1ichtansässige SteuerpÁichtige, die ihre Steuererklä- Bezug auf die Erhöhung des Steuersatzes entsteht,
rung ausfüllen möchten, müssen auch ihre auslän- der sich aufgrund der Berücksichtigung nicht-luxem-
dischen Einkünfte durch beweiskräftige Dokumente burgischer Einkünfte ergeben könnte
belegen Dies wird bei der Berechnung der zu ent-
richtenden Steuern berücksichtigt Falls jedoch die Berechnung im Anschluss an die
Steuererklärung zu einem Ergebnis kommt, das für
Dies bedeutet, dass sämtliche Einkünfte des +aus- den SteuerpÁichtigen nachteilig wäre, so stellt die
halts berücksichtigt werden, einschließlich ausländi- Steuerverwaltung keine Geldforderungen an den
scher Einkünfte Diese werden, auch wenn sie nicht SteuerpÁichtigen (angesichts des freiwilligen &ha-
im Großherzogtum Luxemburg zu versteuern sind rakters der Steuererklärung für diesen SteuerpÁich-
(da sie bereits im Wohnland besteuert wurden), zur tigen)
Festsetzung des Steuersatzes herangezogen, der auf
3DIE EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG
FÜR DAS JAHR 2011 AUF EINEN BLICK
Seite 1 SteuerpÁichtige, die in einer eingetragenen Le-
bensgemeinschaft leben (in Bewlgien &ontrat
Allgemeine Angaben de cohabitation lpgale, in Frankreich PA&S) und
Felder 101 bis 133 die für eine Zusammenveranlagung optieren, müs-
Persönliche Angaben in Bezug auf den SteuerpÁich- sen diese Rubrik nicht ausfüllen, jedoch die Felder
tigen oder dessen Ehepartner oder Lebenspartner 301 bis 30 auf Seite 3 der Steuererklärung
Bankverbindung
Felder 134 bis 136 > Achtung! Diee Steue
Steuerklasse
asse w
wirdd eentsprechend
tsp ec e d
der Situation des SteuerpÁichtigen am 1 Januar des
Zivilstand Veranlagungsjahres bestimmt Diese steuerliche
Veranlagungsjahres
Felder 137 bis 138 Situation kann sich jedoch verändern Bei einerr
Änderung
de u g derde Steuerklasse
Steue asse zum u Vorteil
Vo te des
Der Zivilstand bestimmt die Einordnung in die Steu- SteuerpÁichtigen
Steue p c t ge im Laufeau e eines
e es Ve
Veranlagungsjahres,
a agu gsja es,
erklasse In der nachstehenden Tabelle sind die ver- kann die Steuerklasse auf der Steuerkarte vom Bu Bu-
schiedenen Steuerklassen aufgeführt: reau RTS (Luxemburger Steuerbüro für einzubehal-
einzubehal
tende
te de Lohnsteuer)
o steue ) fürü deden nächsten
äc ste 0onato at geä
geändert
de t
- Ledig 1 werden
we de und
u d ddiee neue
eue Steue
Steuerklasse
asse tritt
t tt dann
da ab dem
de
- Ledig mit Kind 1a 1 vorangegangenen Januar in Kraft In diesem Fall
sollte ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben oderr
- Verheiratet (weniger als 50 % der Einkünfte ein Jahresausgleich gemacht werden, um die zu viel
stammen aus dem Großherzogtum bezahlten
be a te Steue
Steuern rückerstattet
üc e stattet zuu bebekommen
o e
Luxemburg) 1a
Bei
e e einer
e Änderung
de u g deder Steue
Steuerklasseasse zum
u
- Verheiratet (mehr als 50 % der Einkünfte Nachteil des SteuerpÁichtigen tritt die bnderung
stammen aus dem Großherzogtum der Steuerklasse erst zum darauffolgenden 1 Januarr
Luxemburg) 2 in Kraft
- Verheiratet (2 Ehepartner im Großherzogtum
Luxemburg – mit einer zweiten Steuerkarte
mit 12 % Pauschalsteuersatz) 2 > Achtung! Für Nichtansässige:
g Im Falle einerr
- Getrennt lebend 1 ge c t c e Trennung,
gerichtlichen e u g, Sc Scheidung
e du g ode
oder WWitt-
- Geschieden (oder gerade getrennt) wenstand
we sta d kann
a ddiee Beibehaltung
e be a tu g de
der Steue
Steuerklasse
asse
seit weniger als 3 Jahren* 2 2 für das laufende Jahr und die 3 Jahre nach dem
Jahr des Scheidungsurteils oder des Ablebens beim
Jahr
- Geschieden (oder gerade getrennt) Bureau RTS beantragt werden
seit mehr als 3 Jahren 1
- Verwitwet seit weniger als 3 Jahren* 2
- Verwitwet seit mehr als 3 Jahren 1a > Achtung! Für Ansässige:
g Im Falle einer ge
ge-
richtlichen Trennung, Scheidung oder Wit Wit-
- Partner (Veranlagung im
Veranlagungsjahr) 1 oder 1a wenstand
we sta d kann
a ddiee Beibehaltung
e be a tu g de der Klasse
asse 2 für
ür
das laufende
au e de Ja
Jahr uundd ddiee 3 Ja
Jahree nach
ac de
dem Ja
Jahr des
- Zusammenveranlagte Partner Urteils zur gerichtlichen Trennung, des Scheidungs
Scheidungs-
(nur durch Erklärung)* 2 urteils oder des Ablebens beim Bureau RTS bean bean-
(* Steuerklasse 2 auf Antrag) tragt werden
4Seite 2: Kinder und Waisenrenten) Die Verminderung beträgt 50 %
der Differenz
1. Kinder, die zum Haushalt des Steu-
erSÁichtigen geh|rten Beispiel
p 1
Felder 201 bis 227 Zuwendung über einen Zeitraum von 12 0onaten:
+ierunter fallen Kinder unter 21 Jahren (Felder 201 2000 Ą
bis 212), Kinder über 21 Jahre, die in beruÁicher Aus- Berechnung: 2000 Ą - 1920 Ą 0 Ą
bildung standen (Felder 213 bis 224) sowie behinder-r 50 % von 0 Ą 40 Ą
te oder gebrechliche Kinder über 21 Jahre, die die Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) =
gesetzliche Familienzulage beziehen (Felder 225 bis 750€-40€=710€
227,) die im betreffenden Veranlagungsjahr
zum Haushalt des SteuerSÁichtigen geh|rt Beispiel
p 2
haben. Zuwendung über einen Zeitraum von 12 0onaten:
3420 Ą
> Achtung! Für Personen,, die keinen Kinderbo- Berechnung: 3420 Ą - 1920 Ą 1500 Ą
nus vom &1PF ((luxemburgische g Kasse für Familien- 50 % von 1500 Ą 750 Ą
Steuerkredit für Alleinerziehende (CIM) =
leistungen)
g ) erhalten haben,, besteht die 0öglichkeit,
g ,
750 € - 750 € = 0 €
eine Steuerermäßigung g g für Kinder zu beantragen g
((Felder 203,, 20,, 209,, 212,, 219,, 223 und 227)) Die
Kinderermäßigung g g beträgt g (max)
( ) 922,50
, € prop
> Achtung! Der
e Steuerkredit
Steue ed t für
ü Alleinerziehende
e e e e de
(& ) ist
(&I0) st nur
u da
dann in de
der Steue
Steuererklärung
e ä u g zuu bea beantra
t a-
Kind Die Ermäßigungg g wird nach 0aßgabe g der ge
g -
gen,, we
ge wenn ere nicht
c t du
durch
c einen
e e Arbeitgeber
be tgebe ode oder ddiee
schuldeten Steuern gewährt
Pensionskasse
e s o s asse ve
vergütet
gütet wu
wurde
de Dieses ttrifftt insbesonde
sbeso de-
ree auf
au nichtansässige
c ta säss ge Erwerbstätige
we bstät ge zu,
u, ddiee deden Steu-
Steu
2. Kinder, die nicht zum Haushalt des eerkredit
ed t für
ü Alleinerziehende
e e e e de (& (&I0)) erst
e st aam Ende de des
SteuerpÁichtigen geh|rten Jahres erhalten können
Diese Rubrik betrifft Kinder unter 21 Jahren oder
über 21 Jahre, die sich in der beruflichen Ausbil- 4.4. Antrag auf BoniÀkation für Kinder
dung beÀnden und die im betreffenden Veran- Felder 238 bis 242
lagungsjahr nicht zum Haushalt des Steuer- Der SteuerpÁichtige kann während der 2 Jahre nach
pÁichtigen geh|rt haben Sie verweist auf den Wegfall des Anspruchs auf Steuerermäßigung (oder
Abschlag für außergew|hnliche Belastungen auf Kinderbonus) eine Verlängerung der Steuerermä-
(Seite 15 – Felder 1521 ff) Um in den Genuss dieses ßigung für Kinder beantragen (= Verlängerung des
Abschlages zu kommen, muss der SteuerpÁichtige Kinderbonusses)
für den Unterhalt und die Erziehung der Kinder zu
mindestens 50 % aufgekommen sein Siehe weiter Dies gilt für Kinder über 21 Jahre, die ihre Ausbildung
unten beendet haben oder unter 21 Jahre, die den +aushalt
verlassen haben
3. Steuerkredit für Alleinerziehende
(CIM) Der BoniÀkationsbetrag beläuft sich auf (maxi-
Felder 228 bis 237 mal) 922,50 € pro Kind und wird nach 0aßgabe
Ein Steuerkredit für Alleinerziehende (&I0) wird der geschuldeten Steuern gewährt Ein bestimmter
SteuerpÁichtigen in der Klasse 1a gewährt, die allein +öchstbetrag des steuerpÁichtigen Einkommens darf
für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen Der Steu- allerdings nicht überschritten werden, um in den Ge-
erkredit für Alleinerziehende (&I0) beträgt 62,50 € nuss dieser BoniÀkation zu kommen (steuerpÁichti-
pro Monat oder 750 € pro Jahrr (unabhängig von ges Einkommen von weniger als 700 Ą pro Jahr
der Anzahl der Kinder) Er wird jedoch gemindert, mit einer degressiven Staffelung der BoniÀkation von
falls die Zuwendungen von Dritten zugunsten des 7400 Ą bis 700 Ą)
Kindes 1920 Ą übersteigen (ohne Familienzulagen
67
6HLWH=XVlW]OLFKH werden können Ist dies nicht der Fall, werden sie in
Auskünfte und Anträge Klasse 1a besteuert
Partner C. Anwendung des Art. 157 ter L.I.R.
(für Ansässige und Nichtansässige) (lux. Gesetz betreffend die Einkom-
Felder 301 bis 304 mensteuer) (oder Anwendung des
SteuerpÁichtige, die im Großherzogtum Luxem- Artikel 24 §4 des belgisch-luxembur-
burg oder im Ausland eine eingetragene Le- gischen Doppelbesteuerungsabkom-
bensgemeinschaft geschlossen haben (in Belgien mens)
= &ontrat de cohabitation lpgale, in Frankreich = Feld 313
PA&S) können in Steuerklasse 2 zusammen veran- Antrag auf Gleichstellung der nicht ansässigen Steu-
lagt werden Der Wechsel in die Steuerklasse 2 kann erpÁichtigen mit den ansässigen SteuerpÁichtigen
nur in der Steuererklärung nach Ablauf des Veranla-
gungsjahres beantragt werden (also nicht zu Beginn > Achtung! Werden / Wird diese(s) Feld(er)
des Jahres auf der Steuerkarte) nicht angekreuzt, bedeutet dies, dass der Steuer
Steuer-
ppÁichtige
c t ge die
d e Behandlung
e a d u g aalss 1ichtansässiger
c ta säss ge bea
bean-
Die Lebensgemeinschaft muss zu Beginn und am tragt
agt und
u d demnach
de ac keinee eG Gleichstellung
e c ste u g mitt Ansässi
säss -
Ende des Veranlagungsjahres bestanden haben gen im +inblick auf die Abzüge wünscht
und die Partner müssen eine gemeinsame Wohnung
geteilt haben Partnerschaften nach ausländischem (*) Schwelle der im Großherzogtum
Recht sind darüber hinaus im Zivilregister einzutra- Luxemburg zu besteuernden beruÁi-
gen, das an die Generalstaatsanwaltschaft zu senden chen Einkünfte.
ist Felder 314 bis 316
Diese Berechnung legt die Schwelle der inländi-
Nicht getrennt lebende Ehepartner, schen und ausländischen beruÁichen Einkünfte fest
von denen einer ansässig und der an- und steht in direkter Verbindung mit den Punkten B
dere nichtansässig ist (Feld 312) und & (Feld 313) oben
Feld 305
Nichtansässige
Felder 306 bis 316
A. Bestellung eines Zustellungsvertre- Seiten 4 / 5 / 6: Gewinn aus
ters im Großherzogtum Luxemburg *HZHUEHEHWULHEDXV/DQGXQG
Felder 306 bis 311 Forstwirtschaft und aus der
Dies muss nicht ausgefüllt werden Gibt der Steuer-r Ausübung eines freien Berufes
pÁichtige keine Anschrift im Großherzogtum Luxem-
burg an, sendet die Steuerverwaltung die Post an die Diese Seiten werden in diesem Doku-
ausländische Anschrift, die auf Seite 1 der Steuerer- ment nicht behandelt
klärung angegeben wurde und diese gilt mit Aufgabe
zur Post als zugestellt
B. Besteuerung in Klasse 2 oder nicht
Feld 312
Um in Klasse 2 besteuert zu werden, müssen
nichtansässige verheiratete Steuerpflichtige
für mehr als 50 % der beruÁichen Einkünfte ihres
+aushalts im Großherzogtum Luxemburg besteuert
89
Seite 7: Einkünfte aus b) Werbungskosten
nichtselbständiger Arbeit Felder 749 bis 756
Werbungskosten sind Kosten, die in direktem Bezug
Festsetzung der Einkünfte aus nicht- zur Ausübung der Erwerbstätigkeit angefallen sind
selbständiger Arbeit und Weiterbildungskosten zur Verbesserung seiner
Arbeitssituation oder seiner Bezüge, Umzugskosten
> Achtung! Diee beiden
be de Spa te „
Spalten „zu
u versteu
ve steu- bei Arbeitsplatzwechsel, Kosten in Verbindung mit
ernde Einkünfte
Einkünfte“ betreffen im Großherzogtum dem Arbeitswerkzeug und mit Berufskleidung, Ge-
Luxemburg zu versteuernden Einkünfte Die beiden werkschaftsbeiträge, Beiträge zur &SL (luxemburgi-
Spalten „steuerbefreite Einkünfte“
Einkünfte betreffen im sche Arbeitnehmerkammer), Weiterbildungs- oder
Großherzogtum
G oß e ogtu Luxemburg
u e bu g nicht
c t zuu versteuernde
ve steue de Sprachkurse, die für seine Arbeit erforderlich sind,
Einkünfte (zB Einkünfte ausländischen Ursprungs)
> Achtung! Keine
e e Kosten,
oste , ddiee im Zusammen
usa e
Bruttobezüge ste e mitt de
stehen dem pe
persönlichen
sö c e Leben
ebe (gewö
(gewöhnliche
c e
Felder 701 bis 721 Bekleidung, Unterkunft, )
Bezüge des SteuerpÁichtigen und dessen Ehepartner
oder Lebenspartner aus nichtselbständiger Arbeit Für Werbungskosten ist ein Pauschbetrag vorgese-
(Bruttolöhne, Geldbezüge aus Krankheit, 0utter- hen: 540 € pro Jahr und pro SteuerpÁichtiger Wird
schaft, Arbeitslosigkeit oder Unfall) Diese Einkünfte dieser Betrag überschritten, ist eine detaillierte Auf-
f
werden, je nach- dem, ob diese im Großherzogtum stellung als Anlage beizufügen Bei zusammenveran-
Luxemburg steuerpÁichtig sind oder nicht, in den lagten SteuerpÁichtigen kann der eine Ehepartner den
Spalten Åzu versteuernde Einkünfte´ bzw Åsteuerbe- Pauschbetrag in Abzug bringen und der andere die
freite Einkünfte´ eingetragen tatsächlichen Kosten Schließlich ist noch festzuhalten,
dass der Pauschbetrag für Werbungskosten bei behin-
Abzüge derten Beschäftigten abhängig vom Grad der Behin-
Felder 722 bis 772 derung erhöht wird (von 25 % bis 100 %) Es ergibt
a) steuerfreie
r Einkünfte sich ein Betrag zwischen 45 Ą und 1515 Ą pro Jahr
- uneingeschränkte Befreiung für Über-
stunden, c) Fahrtkosten
- uneingeschränkte Befreiung für Über- Felder 757 bis 768
stundenzuschläge, Diese Kosten sind abhängig von der Entfernung
- Befreiung für Lohnzuschläge für Nacht-, Wohnsitz/Arbeitsstätte Der Pauschbetrag ist auf
Sonntags- und Feiertagsarbeit, 99 € pro Km und Jahr festgesetzt Die Kilometeran-
- sonstige Befreiungen. zahl ist auf maximal 30 begrenzt Entsprechend
können maximal 2.970 € (99 Ą x 30 km) in Abzug
Es gibt verschiedene Arten von Befreiungen Eine gebracht werden
der bekanntesten ist die Zinsgutschrift, dh der
Arbeitnehmer übernimmt die Zinsen aus einem Die 4 ersten Kilometer sind bereits in der Lohnsteu-
Kredit des Beschäftigten Die Steuerbefreiung ist in ertabelle eingerechnet Es handelt sich um einen
diesem Fall auf einen +öchstbetrag von 3.000 € 0indestpauschalabzug von 396 €, der jedem Be-
beschränkt für einen Kredit, der für eine Privatwoh- schäftigen gewährt wird (Felder 757 und 75) Die
nung aufgenommen wurde und auf maximal 500 € darüber hinaus- gehenden Kilometer (max 2) sind
für einen Verbraucherkredit (bei Zusammenveranla- in den Feldern 761 und 762 einzutragen mit einem
gung werden die Beträge verdoppelt) +öchstbetrag von 2.574 € (26 km x 99 Ą)
Weiterhin ist das gesetzlich vorgesehene Abgangs- Einbehaltene Lohnsteuer
geld oder die Entschädigung für unrechtmäßige Felder 777 bis 780
Kündigung des Arbeitsvertrages steuerbefreit (be-
grenzt auf das 12fache des sozialen 0indestlohns)
1011
Seite 8: Einkünfte aus Nettoeinkünfte aus Pensionen und
Pensionen und Renten Renten
Felder 864 bis 867
Festsetzung der Einkünfte aus Pensio- Hierunter fallen Bruttopensionen und -renten ab-
nen und Renten züglich der Abzüge. Dieser Betrag ist in die Felder
1617 bis 1620 zu übertragen.
> Achtung! Diee beiden
be de Spa te „
Spalten „zu
u versteu
ve steu- Bereits an der Quelle erhobene Steu-
ernde Einkünfte“
Einkünfte betreffen im Großherzogtum ern auf Pensionen
Luxemburg zu versteuernde Einkünfte. Die beiden Felder 868 bis 871
Spalten „steuerbefreite Einkünfte“
Einkünfte betreffen im
Großherzogtum Luxemburg nicht zu versteuernde AußerberuÁicher Freibetrag
Einkünfte (z.B. Renten und Pensionen ausländischen Felder 872 bis 873
Ursprungs).
> Achtung! Ess handelt
a de t ssich
c uum eeinen
e Pauschal
ausc a -
Bruttopensionen und -renten reibetrag von 4.500 € pro Jahr. Dieser Pauschal-
ffreibetrag Pauschal
Felder 801 bis 824 freibetrag wird automatisch angewendet, wenn
freibetrag
Pensionen, Zuwendungen oder Leibrenten des beide Ehepartner erwerbstätig sind. Geht einer derr
SteuerpÁichtigen und dessen Ehepartners oder Le- Ehepartner in Rente, kann man in diesem Feld die
benspartners. Diese Einkünfte werden, je nachdem, Beibehaltung des Freibetrags für 3 weitere Jahre be-
be
ob diese im Großherzogtum Luxemburg steuer- antragen.
pÁichtig sind oder nicht, in den Spalten Åzu versteu-
ernde Einkünfte´ bzw. Åsteuerbefreite Einkünfte´
eingetragen.
Abzüge
Felder 825 bis 859
Seite 9: Einkünfte
a) Steuerfreie Pensionen aus Kapitalvermögen
Felder 825 bis 843
Diese Seite wird in diesem Dokument
b) Werbungskosten nicht behandelt
Felder 844 bis 851
Für Werbungskosten ist ein Pauschbetrag von 300 €
/ Jahr und Rentner.
c) Freibetrag von 50 % der Leibrenten
auf Grund eines Altersvorsorgevertra-
ges
Felder 852 bis 855
d) Freibetrag von 50 % des Nettobe-
trages bestimmter anderer Leibrenten
Felder 856 bis 859
Summe der Abzüge aus den Punkten
a), b), c) und d)
Felder 860 bis 863
1213
Seite 10: Einkünfte aus Der Nutzungswert zählt zu den positiven Einkünften
Vermietung und Verpachtung und wird den Einkünften des SteuerpÁichtigen hin-
zugerechnet. Die Kosten in Verbindung mit diesen
Festsetzung der Einkünfte aus Ver- Einkünften (Zinsverbindlichkeiten) können in Abzug
mietung und Verpachtung gebracht werden. Der Betrag des Nutzungswer-
Felder 1001 bis 1032 tes liegt bei 4 % des Einheitswertes, falls dieser bei
unter 3.00 Ą liegt und bei 6 % des Einheitswertes
> Achtung! Vorzugsweise
g sollte zuerst die zwei- über 3.00 Ą. Ein Einheitswert von 2.500 Ą ergibt
te Hälfte der Seite ausgefüllt
g werden (Festsetzung
( g demnach einen Nutzungswert von 100 Ą.
des 1utzungswertes).
- Zeitpunkt der Benutzung der Wohnung
(Feld 1044)
Schuldzinsen für Kredite für eine
- Schuldzinsen (Feld 1047)
Wohnung im Großherzogtum Luxem-
burg Es handelt sich um den Betrag der Zinsverbindlich-
Felder 1021 bis 1022 keiten, die im Laufe des Veranlagungsjahres entrich-
Betrag der Zinsverbindlichkeiten (unter Berücksichti- tet wurden unter Berücksichtigung des abzugsfähigen
gung des 1utzungswertes) aus Feld 1049. Höchstbetrages. Die abzugsfähigen Höchstbeträge
sind: 1.500 € (1. Jahr 5 Jahre), 1.125 € (5 darauf
Schuldzinsen für Kredite für eine folgenden Jahre) und 750 € (für die Restlaufzeit des
Wohnung im Ausland Kredits). Die Höchstbeträge sind pro Jahr und pro
Felder 1023 bis 1024 Person abzugsfähig (Ehepartner Kinder). Solange
Siehe oben. Gültig für den Bau oder Erwerb seiner der SteuerpÁichtige nicht selbst das Haus bewohnt,
Hauptwohnung, außerhalb des Großherzogtums können die Zinsverbindlichkeiten in voller Höhe in
Luxemburg. Abzug gebracht werden (keine Höchstgrenze).
Sonstige Kosten - Notarkosten > Achtung! Bei
e ansässigen
a säss ge SteuerpÁichtigen
Steue p c t ge
Felder 1025 bis 1028 ge e diese
gehen d ese Zinsverbindlichkeiten
sve b d c e te ddirekt e t in ddiee Bee-
Kosten für die notarielle Beurkundung für ein hypo- rechnung
ec u g des steuerpflichtigen
steue p c t ge Einkommenso e s eine
thekarisch gesichertes Darlehen (nicht die Beurkun- (tatsächliche
(tatsäc c e Ve
Veranlagung).
a agu g) Bei e nichtansässigen
c ta säss ge
dungskosten für den Kauf eines Grundstücks oder SteuerpÁichtigen
Steue p c t ge werden
we de die
d e Zinsbeträge
sbet äge hingegen
gege
Hauses). lediglich
ed g c zuru Festsetzung
estset u g des Steue
Steuersatzes
sat es herange
e a ge-
zogen,
oge , de
der au
auf ddiee im G
Großherzogtum
oß e ogtu Luxemburg
u e bu g
Die Einkünfte sind in die Zeilen 1625 zuu versteuernden
ve steue de Einkünfte ü te aanzuwenden
uwe de ist st ((Àktive
t ve
bis 1628 zu übertragen Veranlagung).
Felder 1029 bis 1032
Der Betrag ist in die Felder 1021 bis
Festsetzung des Nutzungswertes der 1024 zu übertragen
Wohnung Feld 1049
Felder 1033 bis 1050
- Anschrift des Wohneigentums (Felder Es handelt sich um den Nutzungswert (positive Ein-
1033 bis 1036) künfte) abzüglich Schuldzinsen (negative Einkünfte).
- Einheitswert des Wohneigentums (Feld Der auf diese Weise erhaltene Betrag ist zu über-
1039) tragen.
Pauschale von 2.500 € für Wohnungen im Ausland. Einzelangaben über Schulden, die mit
dem Grundstück in Verbindung ste-
- Anteil der Wohnung (in Prozent) hen
- Nutzungswert (Feld 1043) Felder 1051 bis 1070
1415
Seite 11 / 12: Sonstige Einkünfte D. Versicherungsprämien
und ausserordentliche Einkünfte Felder 1336 bis 1363
Dies betrifft ausschließlich personenbezogene Versi-
- cherungen: Lebens-, Invaliditäts-, Todesfallversiche-
ment nicht behandelt. rung, Restschuldversicherung, Krankenversicherung,
Krankenhausaufenthaltversicherung, AutohaftpÁicht-
versicherung, FamilienhaftpÁichtversicherung, Ver-
Seite 13: Sonderausgaben sicherung auf Gegenseitigkeit (auch ausländische),
&0&0 (medizinisch-chirurgische Gemeinschafts-
kasse in Luxemburg),... (also keine Sachschadenver-r
1. Sonderausgaben, die durch den
sicherungen). Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt
Pauschbetrag abgegolten sind bei 672 € pro Jahr und pro Person (Ehepartner
Felder 1301 bis 1432
Kinder).
A. Unterhaltsleistungen bei Schei- > Achtung! We
Wenn Sie
S e im Falle
a e eines
e es Wohnungs
Wo u gs-
dung / dauernde Lasten da e e s ode
darlehens oder eeiner ypot e eeinee einmalige
e Hypothek e a ge
Felder 1301 bis 1311 Versicherungsprämie zur Abschließung einerr
Versicherungsprämie
Die an den geschiedenen Ehepartner gezahlten Un- zeitlich begrenzten Lebensversicherung zahlen,
terhaltsleistungen sind bis zu einem Höchstbetrag werden neben den allgemein gültigen abzugsfähigen
werden
von 24.000 € pro Jahr abzugsfähig. Höchstbeträgen
öc stbet äge spe
spezielle
e e Höchstbeträge
öc stbet äge eeingeführt.
ge ü t
Diee erhöhten
e ö te ab abzugsfähigen
ugs ä ge Höchstbetrage
öc stbet age liegen
ege
Wenn diese für den Schuldner abzugsfähig sind, so zwischen 6.000 Ą und maximal 31.200 Ą, je nach
sind sie auch vom Begünstigten zu versteuern. Alter des Steuerzahlers und Anzahl der Kinder (Fel
Alter (Fel-
der 1360 bis 1363).
> Achtung! Wu
Wurde
de ddiee Sc
Scheidung
e du g vor
vo dem
de 1.
Januar 199 ausgesprochen, kann der Abzug unter
der Rubrik Sonderausgaben nur mit Zustimmung
des früheren Ehepartners erfolgen. Andernfalls kön
kön-
Erh|hte H|chstbeträge für eine zeit-
nen
e die
de UUnterhaltszahlungen
te a ts a u ge we weiterhin
te aalss auße
außer-
lich begrenzte Lebensversicherung
gewöhnliche
gewö c e Belastung
e astu g in Abzug
b ug gebracht
geb ac t werden.
we de
(Feld 1501 – Seite 15 der Steuererklärung).
Steuerzahler Erh|hter Erh|hter Erh|hter
H|chstbe- H|chstbe- H|chstbe-
B. Schuldzinsen trag Bis 30
Jahre
trag 31 bis
49 Jahre
trag Ab 50
Jahren
Felder 1312 bis 1334 (pro Jahr)
Zinsen für Verbraucherkredite (Kredit für den Kauf Ohne Kinder 480 € 15.600 €
eines PKW, Personalkredite, ...). Der abzugsfähige Mit 1 Kind 7.200 € 576 € 18.720 €
Höchstbetrag liegt bei 672 € pro Jahr und Person Mit 2 Kindern 8.400 € 672 € 21.840 €
(Ehepartner Kinder). Mit 3 Kindern 9.600 € 768 € 24.960 €
Mit 4 Kindern 10.800 € 864 € 28.080 €
C. Pers|nlich entrichtete Sozialbei- Mit 5 Kindern 12.000 € 960 € 31.200 €
träge
Feld 1335
Hierunter fallen persönlich entrichtete Beiträge für
eine Weiter- oder freiwillige Versicherung sowie für
eine Nachversicherung im Rahmen der Rentenver-
sicherung. Diese Beiträge können bis zur Höhe des
tatsächlichen Betrages in Abzug gebracht wer- r
den.
16FORMULAR Seite 13/16
17Seite 14: Sonderausgaben Mindestpauschbetrag für Sonderaus-
gaben
E. Prämien im Rahmen eines Alters- Feld 1432
vorsorgevertrages laut Art. 111 bis Für den Fall, dass der Gesamtbetrag der Sonderaus-
des luxemburgischen Gesetzes betref-f gaben (Punkte A. bis F. oben) weniger als der 0in-
fend die Einkommenssteuer (L.I.R.) destpauschbetrag von 480 € sein sollte, wird dem
Felder 1401 bis 1418 SteuerpÁichtigen der Betrag von 480 € bzw. 960 €
Verträge, die bei einer Versicherungsgesellschaft bei Ehepartnern, die zusammenveranlagt werden,
oder einem Kreditinstitut abgeschlossen wurden. gewährt (480 € bei Rentnern).
Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt frü-
hestens mit 60 Jahren und spätestens mit 75 Jahren. 2. Sonderausgaben, die außerhalb des
Pauschbetrags abzugsfähig sind
Die abzugsfähigen Höchstbeträge richten sich nach Felder 1433 bis 1470
dem Alter des Versicherungsnehmers zu Beginn des
Veranlagungsjahres. Diese Höchstgrenzen werden A. PÁichtbeiträge zur Sozialversiche-
verdoppelt, falls zwei Verträge abgeschlossen wur- rung
den (einer für jeden Ehepartner). Die abzugsfähigen Felder 1433 bis 1434
Höchstbeträge sind wie folgt: PÁichtbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und
Rentenversicherung). Diese Beiträge können bis zu
- Jünger als 40 Jahre: 1.500 € der Höhe des tatsächlichen Betrages in Abzug
- 40 bis einschl. 44 Jahre: 1.750 € gebracht werden (außer PÁegeversicherung).
- 45 bis einschl. 49: 2.100 €
- 50 bis einschl. 54 Jahre: 2.600 € B. Pers|nliche Beiträge an Zusatz-
- über 55 Jahre: 3.200 € pensionsregime
Felder 1435 bis 1436
F. Beiträge an Bausparkassen Beiträge des Arbeitnehmers an ein vom Arbeitgeber
Felder 1419 bis 1430 errichtetes Zusatzpensionsregime. Der abzugsfähige
Verträge, die in oder außerhalb des Großherzog- Höchstbetrag beläuft sich auf 1.200 € pro Jahr.
tums Luxemburg bei zugelassenen Bausparkassen
zur Finanzierung des Erwerbs eines Grundstücks C. Spenden
oder dem Bau oder Umbau eines Hauses ab- ge- Felder 1437 bis 1459
schlossen wurden (BHW, Wüstenrot und Schwä- Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisatio-
bisch Hall). Die Bankprodukte des Typs PEL (Wohn- nen im Großherzogtum Luxemburg oder in einem
sparplan) oder &EL (langfristiges Sparkonto zur anderen EU-Land. Die Summe der Spenden muss
ImmobilienÀnanzierung) sind hier nicht betroffen. Es mindestens 120 € bei einer oder mehreren Einrich-
bleibt anzumerken, dass seit 2009 Zinsen, die auf- f tungen betragen.
grund eines Wohnsparplan erhalten werden, steu-
erbefreit sind. Gesamtbetrag der abzugsfähigen
Sonderausgaben
Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf Feld 1473
672 € pro Jahr und Person (Ehepartner Kinder). Dieser Betrag ist in das Feld 1637 zu übertragen.
Gesamtbetrag der abzugsfähigen
Sonderausgaben
Feld 1431
1819
Seite 15: aussergewöhnliche 2. Pauschalabschläge für bestimmte
Belastungen außergew|hnliche Belastungen
Felder 1512 bis 1545
1. Abschlag für außergew|hnliche Be-
lastungen (Charges extraordinaires = Abschlag für Personen mit K|rperbe-
C.E.) hinderung
Felder 1501 bis 1511 Felder 1512 bis 1515
Eine außergewöhnliche Belastung des SteuerpÁich- Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem Grad
tigen liegt dann vor, wenn er aufgrund eines au- der Behinderung (zwischen 25 % und 100 %) und
ßergewöhnlichen und unvermeidlichen Ereignisses liegt zwischen 150 € und 1.455 € pro Jahr.
gezwungen ist, zusätzliche Ausgaben zu tätigen, die
seine Steuerkraft beträchtlich verringern und nicht Kinderbetreuungskosten und / oder
durch eine Eigenversicherung gedeckt sind. Zum Kosten für Hauspersonal
Beispiel: nicht erstattete Krankheitskosten, Kosten Felder 1516 bis 1520
aufgrund der Unterstützung bedürftiger naher An- Der Abschlag für Kinderbetreuungskosten be-
gehöriger, Bestattungskosten, die nicht durch das zieht sich auf Kosten für Kindertagesstätten oder Kin-
Vermögen des Verstorbenen oder eine Sterbekasse derhorte, die im Großherzogtum Luxemburg oder
gedeckt werden, Anwaltskosten bei Scheidung, Pro- im Ausland zugelassen sind (belegt mit Rechnungen)
zesskosten, Kosten in Verbindung mit Überschwem- für betreute Kinder unter 14 Jahren.
mung, Diebstahl, Brand, die nicht durch eine Versi-
cherung gedeckt sind, Unterhaltszahlungen an einen Der Abschlag für Kosten für Hauspersonal be-
früheren Ehepartner (siehe Seite 13 der Steuererklä- trifft Beträge, die an Hauspersonal für Hausarbeiten
rung – Punkt A.) ... gezahlt werden oder für Hilfen wegen PÁegebedürf- f
tigkeit (Dienstleistungsschecks = chèques service),
Die Höhe der außergewöhnlichen Belastung ent- Schecks zur Förderung der lokalen Beschäftigung
spricht der Differenz zwischen den getätigten Aus- (chèques ALE,...). Dieses Personal muss der Sozial-
gaben und der normalen Belastung. Die normale versicherung gemeldet worden sein. Entsprechende
Belastung ist der Prozentsatz des steuerpÁichtigen Rechnungsbelege sind beizufügen.
Einkommens, der festgelegt wird aufgrund der Steu-
erklasse, des steuerpÁichtigen Einkommens und der Der Abzug kann entweder über die tatsächlichen
Anzahl der Kinderboni (siehe Tabelle unten). Kosten erfolgen, hier jedoch mit einer Höchstgren-
ze von 3.600 €, oder über das System der außer-
Steuerklasse
1a oder 2
1
Anzahl der Abschläge für Kinder
SteuerpÁichtiges Jahreseinkommen - 0 1 2 3 4 5
unter 10.000 € 2% 0% 0% 0% 0% 0% 0%
von 10.000 bis 20.000 € 4% 2% 0% 0% 0% 0% 0%
von 20.000 bis 30.000 € 6% 4% 2% 0% 0% 0% 0%
von 30.000 bis 40.000 € 7% 6% 4% 2% 0% 0% 0%
von 40.000 bis 50.000 € 8% 7% 5% 3% 1% 0% 0%
von 50.000 bis 60.000 € 9% 8% 6% 4% 2% 0% 0%
über 60.000 € 10 % 9% 7% 5% 3% 1% 0%
2021
gewöhnlichen Belastung, wenn die Kosten diese Der Abschlag für Alleinerziehende wiederum wurde
Höchstgrenze von 3.600 Ą überschreiten. Werden durch den Steuerkredit für Alleinerziehende (&I0)
Kinderbetreuungskosten und Kosten für Hausperso- ersetzt, der sich auf 750 € pro Jahr oder 62,50 €
nal kumuliert, so wird der Pauschbetrag nur einmal pro 0onat beläuft. Für weitere Erklärungen siehe
gewährt. Seite 2 der Steuererklärung.
Das Steuerbüro führt beide Berechnungen durch
(tatsächliche Kosten oder außergewöhnliche Belas- 6HLWH6WHXHUSÁLFKWLJHV
tungen) und wendet die für den SteuerpÁichtigen Einkommen
günstigere Variante an.
Auf dieser Seite werden die verschiedenen Zwi-
Abschlag für Kinder, die nicht im schensummen der vorangegangenen Seiten einge-
Haushalt des SteuerpÁichtigen leben tragen, um das steuerpÁichtige Einkommen des oder
Felder 1521 bis 1545 der SteuerpÁichtigen festzulegen.
Dieser Abschlag betrifft die Unterhalts- und Erzie-
hungskosten des SteuerpÁichtigen für Kinder unter Einkünfte aus nichtselbständiger Ar-
21 Jahren oder über 21 Jahren, die noch in Berufs- beit
ausbildung stehen, und nicht zum Haushalt des Steu- Felder 1613 bis 1616
erpÁichtigen gehören. Übertrag der Felder 773 bis 776
Unterhalts- und Erziehungskosten sind: Ausgaben für Einkünfte aus Pensionen und Renten
Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische Ver- Felder 1617 bis 1620
sorgung, gewöhnliche Ausgaben für Freizeit, Schul- Übertrag der Felder 64 bis 67
und Bildungsausgaben (oder Unterhaltsleistungen).
Der Beitrag muss mehr als 50 % der Unterhalts-
Einkünfte aus Vermietung und Ver-
und Erziehungskosten abdecken.
pachtung
Felder 1625 bis 1628
Der abzugsfähige Höchstbetrag beläuft sich auf
Übertrag der Felder 1029 bis 1032
3.480 € pro Jahr und Kind unter 21 Jahren oder
über 21 Jahren, wenn es in Berufsausbildung steht.
Dieser Abschlag wird auch bei geteilter Betreuung Gesamtbetrag der Einkünfte
gewährt. Felder 1633 bis 1636
Sonderausgaben
Bemerkungen Feld 1637
Übertrag aus Feld 1473
AußerberuÁicher Freibetrag
Für diesen Abschlag ist kein eigenes Feld vorgese-
SteuerpÁichtiges Einkommen
hen; der Freibetrag wird automatisch gewährt, wenn
Feld 1638
beide Ehepartner erwerbstätig sind. Die Pauschale
beträgt 4.500 € pro Jahr.
Steuerkredite
Seit 2009 wurde der Arbeitnehmerfreibetrag oder
der Alterfreibetrag durch den Steuerkredit für Ar-
beitnehmer (&IS) bzw. den Steuerkredit für Rentner
(&IP) ersetzt, der sich auf 300 € pro Jahr oder 25 €
pro 0onat beläuft und direkt vom Arbeitgeber (oder
von der Rentenkasse) vergütet wird.
2223
hEHUEOLFN EHU GLH ZLFKWLJVWHQ VWHXHUOLFKHQ $E]XJVP|JOLFKNHLWHQ
für Ansässige und Nichtansässige (Einkommen 2011)
SEITE 2: KINDER
Steuerkredit für - 62,50 € pro 0onat oder - Für SteuerpÁichtige der Klasse 1a,
228 bis
Alleinerziehende 750 € pro Jahr (unabhängig die allein für den Unterhalt ihres
237
(CIM) von der Anzahl der Kinder Kindes aufkommen
- Während 2 Jahren nach Wegfall
des Anspruchs auf Steuerermä-
238 bis SteuerboniÀka- ßigung (oder auf Kinderbonus)
- 922,50 € pro Kind (maximal)
242 tion für Kinder SteuerpÁichtiges Einkommen des
Haushalts geringer als 76.600 Ą
pro Jahr
SEITE 7: EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT
- Uneingeschränkte Befreiung für
Überstunden Überstunden (Stunde Zu-
722 bis
und Zuschläge – - Steuerfreiheit schlag) und für Lohnzuschläge für
733
Art. 115-11 LIR Nacht-, Sonntags- und Feiertags-
arbeit
- 0ax. 3.000 € für einen Kre-
Sonstige Befreiun- dit, der für eine Privatwoh- - Übernahme der Zinsen für ein
735 bis gen – Bsp.: Zins- nung aufgenommen wurde vom Beschäftigten abgeschlosse-
748 vergütung durch und max. 500 € für einen nes Darlehen durch den Arbeit-
den Arbeitgeber Verbraucherkredit (verdoppelt geber
bei Zusammenveranlagung)
- Pauschale von 540 € (Arbeit- - Weiterbildungs- und Sprachkurse,
749 bis
Werbungskosten nehmer) oder tatsächliche Arbeitswerkzeug, Berufsbeklei-
756
Kosten (mit Nachweisen) dung, Gewerkschaftsbeiträge,...
Werbungskosten
- Abhängig vom Grad der Be-
für Arbeitnehmer - Von 645 € bis 1.515 € pro
Idem hinderung (zwischen 25 % und
mit K|rperbehin- Jahr
100 %)
derung
- Entfernung Wohnsitz/Arbeitsstät-
757 bis - 0indestpauschale: 396 € te – Pauschale von 99 Ą pro Km
Fahrtkosten
768 und max. 2.970 € (30 km) und pro Jahr (4 ersten Kilometer
in Steuertabelle)
SEITE 8: EINKÜNFTE AUS PENSIONEN UND RENTEN
844 bis - Pauschale von 300 €
Werbungskosten
851 (Rentner)
24- Automatisch angewendet bei
zwei erwerbstätigen Ehepartnern
872 bis AußerberuÁicher - Pauschale von 4.500 € pro - Wenn einer der Ehepartner in
873 Freibetrag Jahr Rente geht, besteht die 0öglich-
keit, die Beibehaltung des Freibe-
trags noch für 3 weitere Jahre zu
beantragen
SEITE 10: EINKÜNFTE AUS VERMIETUNG UND VERPACHTUNG
Höchstbetrag pro Jahr und pro
Schuldzinsen für Person (Ehepartner Kinder):
Kredite für eine - 1.500 € (1. Jahr 5 Jahre) - Bau oder Erwerb seiner als
1021 bis Wohnung im Hauptwohnung genutzten Woh-
1024 Großherzogtum - 1.125 € (5 darauf folgenden nung, auch außerhalb des Groß-
Luxemburg oder Jahre) herzogtums Luxemburg
im Ausland - 750 € (Restlaufzeit des Kre-
dits)
SEITE 13 / 14: SONDERAUSGABEN
1301 bis Unterhaltsleistun- - Höchstbetrag: 24.000 € pro
- Vom Begünstigten zu versteuern
1311 gen bei Scheidung Jahr
- Höchstbetrag: 672 € pro Jahr - Zinsen für Verbraucherkredite
1312 bis
Schuldzinsen und pro Person (Ehepartner (Kredit für den Kauf eines PKW,
1334
Kinder) Personalkredite, ...)
- Persönlich entrichtete Beiträge
Andere Sozialbei- für eine Weiter- oder freiwillige
1335 - Tatsächlicher Betrag
träge Versicherung sowie eine Nach-
versicherung
- Ausschließlich personenbezo-
gene Versicherungen: Lebens-,
Invaliditäts-, Todesfallversiche-
rung, Restschuldversicherung,
Krankenversicherung, Kranken-
- Höchstbetrag: 672 € pro Jahr
1336 bis Versicherungsprä- hausaufenthaltsversicherung,
und pro Person (Ehepartner
1363 mien AutohaftpÁichtversicherung,
Kinder)
FamilienhaftpÁichtversicherung,
Versicherung auf Gegenseitigkeit,
&0&0 (medizinisch-chirurgische
Gemeinschaftskasse in Luxem-
burg), ... ( keine Sachschäden)
Einmalige Versi-
- Höchstbetrag zwischen
cherungsprämie - Restschuldversicherung für Woh-
6.000 € und 31.200 € (max.)
Achtung zur Abschließung nungskredite, einmalige Versiche-
je nach Alter und Anzahl der
einer Lebensversi- rungsprämie, ...
Kinder
cherung
25- Höchstbeträge:
unter 40 Jahre: 1.500 €,
- Höchstbeträge abhängig vom
Versicherungsprä- 40 bis einschl. 44 Jahre:
Alter des Versicherungsnehmers
mie für Zusatz- 1.750 €,
zu Beginn des Veranlagungsjahres
1401 bis pension (Alters- 45 bis einschl. 49 Jahre:
1418 vorsorgevertrag 2.100 €,
- Doppelte Höchstbeträge bei
laut Art. 111 bis 50 bis einschl. 54 Jahre:
zwei Verträgen (einer pro Ehe-
des L.I.R.) 2.600 €,
partner)
über 55 Jahre:
3.200 €
- Höchstbetrag: 672 € pro Jahr
1419 bis Beiträge an Bau-
und pro Person (Ehepartner - Bei zugelassenen Bausparkassen
1430 sparkassen
Kinder)
- 480 € oder 960 € (zusam- - Für den Fall, dass der Gesamtbe-
Mindestpauschbe- men veranlagte erwerbstätige trag der Sonderausgaben gerin-
1432 trag für Sonder- Ehepartner) ger als die 0indestpauschale von
ausgaben
- 480 € (retraité) 480 € sein sollte
PÁichtbeiträge - PÁichtbeiträge zur Sozialversiche-
1433 bis
zur Sozialversi- - Tatsächlicher Betrag rung (Kranken- und Rentenversi-
1434
cherung cherung)
Pers|nliche Bei- - Beiträge des Arbeitnehmers an
1435 bis - Höchstbetrag: 1.200 € pro
träge an Zusatz- ein vom Arbeitgeber errichtetes
1436 Jahr
pensionsregime Zusatzpensionsregime
1437 bis - 0indestbetrag von 120 € - Spenden an anerkannte gemein-
Spenden
1459 verschiedener Spenden nützige Organisationen
SEITE 15: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN
- Hohe außergewöhnliche Aus-
gaben aufgrund eines außerge-
wöhnlichen und unvermeidbaren
- Getätigte Ausgaben abzüglich Ereignisses
tragbare Belastung = außer- r - Bsp.: nicht erstattete Krankheits-
gewöhnliche Belastung. kosten, Kosten aufgrund der
Außergew|hnli- - Die normale Belastung ist Unterstützung bedürftiger naher
1501 bis der Prozentsatz des steuer-
r Angehöriger, Bestattungskosten,
che Belastungen
1511 pÁichtigen Einkommens, das die nicht durch das Vermögen des
(C.E.)
abhängig von der Steuerklasse Verstorbenen oder eine Sterbe-
und dem steuerpÁichtigen kasse gedeckt sind, Anwaltskosten
Einkommen festgelegt wird bei Scheidung, evtl. Prozesskos-
(Tabelle auf Seite 20) ten, Kosten in Verbindung mit
Überschwemmung, Diebstahl,
Brand, die nicht durch eine Versi-
cherung gedeckt sind, ...
Abschlag für Per- - Gestaffelt nach dem Grad der
1512 bis - Zwischen 150 € und
sonen mit K|rper- Behinderung (von 25 % bis
1515 1.455 € pro Jahr
behinderung 100 %)
26- Kinder unter 14 Jahren
- Krippe, Hort, zugelassene Tages-
- Höchstbetrag von 3.600 € mutter im Großherzogtum Lu-
Kinderbetreuungs- xemburg oder in einem anderen
pro Jahr oder Berechnung
1516 bis kosten und/oder Land (ONE (Amt für Geburten
über die Formel außer- ge-
1520 Kosten für Hausper-
r und Kindheit) in Belgien, ...)
wöhnliche Belastung, falls >
sonal
als 3.600 € - Hausarbeiten oder Hilfen wegen
PÁegebedürftigkeit
- Rechnungsbelege sind beizufügen
- Abschlag für Unterhalts- und Er-
r
ziehungskosten, die der Steuer-
r
pÁichtige für Kinder aufgewendet
- Höchstbetrag: 3.480 € pro hat, die nicht zu seinem Haushalt
Abschlag für
Jahr und pro Kind unter 21 gehören
Kinder, die nicht
1521 bis Jahre oder über 21 Jahre, falls
zum Haushalt des - Der Beitrag muss mehr als 50 %
1545 es sich in Ausbildung beÀndet
SteuerpÁichtigen der Unterhalts- und Erziehungs-
geh|ren kosten abdecken
- Kosten: Nahrung, Bekleidung,
Unterkunft, medizinische Versor-r
gung, Ausbildung, Freizeit, ...
BEMERKUNG
- Angewendet bei zwei erwerbstä-
tigen Ehegatten
AußerberuÁicher - Pauschale von 4.500 € pro
Freibetrag Jahr - Verlängerung für 3 Jahre möglich
bei einem Erwerbstätigen und ei-
nem Rentner (Feld 72 und 73)
27%HLVSLHO²1LFKWDQVlVVLJHU6WHXHUSÁLFKWLJHU
Herr und Frau DUPONT – DURANT
- In Belgien ansässig
- Verheiratet
- 1 Kind, geboren am 01.05.2006
1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit:
Herr:
- Sein Bruttogehalt beträgt: 64.200,00 €
- Überstunden (steuerbefreit): 842,00 €
- Zinssubvention (steuerbefreit): 2.000,00 €
- Sozialversicherungsbeiträge: 6.718,70 €
- Werbungskosten (< Pauschale): 540,00 €
- Fahrtkosten > 30 km (396 Ą 2.574 Ą): 2.970,00 €
- Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 gemäß Steuertabelle): 4.724,00 €
Frau:
- Ihr (belgisches) Gehalt beträgt: 13.250,00 €
- Dieses Einkommen ist steuerbefreit, wird jedoch zur Festsetzung
des Steuersatzes herangezogen
- Die PÁichtbeiträge zur Sozialversicherung auf der belgischen
Lohnbescheinigung können ebenfalls in Abzug gebracht werden: 1.731.80 €
2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Wohnung bewohnt seit weniger 5 Jahren.
- Zinsen für hypothekarisch gesichertes Darlehen
Vor Abzug der Zinssubvention: 7.243,32 €
Nach Abzug der Zinssubvention (2.000 Ą): 5.243,32 €
- Einheitswert der Wohnung: 2.500,00 €
3. Sonderausgaben
- Schuldzinsen (Auto Personalkredit): 982,59 €
- Versicherung (HaftpÁicht, Restschuld, Krankenhausaufenthaltversicherung): 1.421,00 €
- Altersvorsorgevertrag Art. 111 bis (< 40 Jahre): 1.500,00 €
- Bausparvertrag: 1.100,00 €
- Persönliche Beiträge Pensionsregime: 1.200,00 €
- Spende an brzte ohne Grenzen: 125,00 €
4. Außergewöhnliche Belastungen
- Kinderbetreuungskosten: 2.121,00 €
28Steuerabrechnung 2011
Phase 1 Phase 2
1LFKWDQVlVVLJHU6WHXHUSÁLFKWLJHU Fiktive Tatsächliche
Veranlagung Veranlagung
1. Löhne und Gehälter / Berechnung
g des Nettoeinkommens
- Bruttogehalt Luxemburg 64200,00 64200,00
- Bruttogehalt Belgien 13250,00 0,00
- Werbungskostenpauschale (540 €) -1080,00 -540,00
- Mindestpauschale für Fahrtkosten (396 €) -792,00 -396,00
- Zuschlag für Fahrtkosten (2.574 €) -5148,00 -2574,00
- Steuerfreie Überstunden -842,00 -842,00
- Sonstige Befreiungen -2000,00 -2000,00
= Gesamtnettoeinkommen 67588,00 57848,00
2. Mieteinnahmen
- Nutzungswert 100,00
- Werbungskosten (Schuldzinsen) –
-4500,00
Hier, Höchstbetrag von 3 x 1.500 €
= Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -4400,00
Gesamtbetrag Einkünfte 63188,00 57848,00
$E]JHYRPVWHXHUSÁLFKWLJHQ(LQNRPPHQ
1. Sonderausgaben
g
- Rente an geschiedenen Ehegatten (Art. 109 bis LIR) -
0,00 0,00
Max. 24.000 €
- Schuldzinsen für Verbraucherkredit (Art. 109 LIR) -982,59 -982,59
- Abzugsfähige Versicherungsprämien (Art. 111 LIR) -1421,00 -1421,00
- Prämien für Altersvorsorgevertrag (Art. 111 bis LIR) -1500,00 -1500,00
- Abzugsfähige Beiträge Bausparkasse (Art. 111-5 LIR) -1100,00 -1100,00
- Mindestpauschale für Sonderausgaben (Art. 113 LIR) (480 €) 0,00 0,00
29- Luxemburgische Sozialversicherungsbeiträge -6718,70 -6718,70
- Ausländische Sozialversicherungsbeiträge -1731,80 0,00
- Beiträge Zusatzpensionsregime -1200,00 -1200,00
- Spenden -125,00 -125,00
Gesamtbetrag Sonderausgaben -14779,09 -13047,29
6WHXHUSÁLFKWLJHV(LQNRPPHQ 48408,91 44800,71
2. Abschläge
g / Außergewöhnliche
g Belastungen
g ((C.E.))
- Abschläge für C.E. (Art. 127 LIR) 0,00 0,00
Prozentsatz C.E.: - % / Betrag: -.---,-- €
- Kosten für Kinderbetreuung und Hauspersonal
-2121,00 -2121,00
(max. Pauschale: 3.600 €)
- Abschlag für C.E. (Art. 127 bis LIR) 0,00 0,00
Unterhalt für Kind, das nicht zum Haushalt gehört (max. 3.480 €)
$XHUEHUXÁLFKH)UHLEHWUlJH $UWE/,5 -4500,00 0,00
$QJHSDVVWHVVWHXHUSÁLFKWLJHV(LQNRPPHQ 41787,91 42679,71
Abgerundet 41750,00 42650,00
Einkommenssteuer gemäß Steuertabelle (Klasse 2) 2314,00
Steuersatz (=2.314/41.750) 5,54 %
Zu entrichtende Einkommenssteuer (Steuersatz 5,54 %) 2362,81
Beiträge für Beschäftigungsfonds (+4 %) 94,51
= Gesamtbetrag der geschuldeten Einkommenssteuer (*) 2457,32
Bereits einbehaltene Lohnsteuer -4724,00
Zu erstatten -2266,68
(*) Für das Jahr 2011 muss ebenfalls die Krisensteuer (0,8 %) berücksichtigt werden.
30Beispiel 2 – Ansässiger SteuerpÁichtiger
Herr und Frau DUPONT – DURANT
- Im Großherzogtum ansässig
- Verheiratet
- 1 Kind, geboren am 01.05.2006
1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit :
Herr:
- Sein Bruttogehalt beträgt: 64.200,00 €
- Überstunden (steuerbefreit): 842,00 €
- Zinssubvention (steuerbefreit): 2.000,00 €
- Sozialversicherungsbeiträge: 6.718,70 €
- Werbungskosten (< Pauschale): 540,00 €
- Fahrtkosten > 30 km (396 Ą 2.574 Ą): 2.970,00 €
- Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 gemäß Steuertabelle): 4.724,00 €
Frau:
- Ihr Gehalt beträgt: 13.250,00 €
- Sozialversicherungsbeiträge: 1.450,88 €
- Beiträge freiwillige Versicherung: 280.92 €
- Werbungskosten (< Pauschale): 540,00 €
- Fahrtkosten > 30 km (396 Ą 2.574 Ą): 2.970,00 €
- Einbehaltene Lohnsteuer (Klasse 2 – Pauschale von 12 %): 395,00 €
2. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Wohnung bewohnt seit weniger als 5 Jahren
- Zinsen für hypothekarisch gesichertes Darlehen
Vor Abzug der Zinssubvention: 7.243,32 €
Nach Abzug der Zinssubvention (2.000 Ą): 5.243,32 €
- Einheitswert der Wohnung: 2.500,00 €
3. Sonderausgaben
- Schuldzinsen (Auto Personalkredit): 982,59 €
- Versicherungen (HaftpÁicht, Restschuld,
Krankenhausaufenthaltversicherung) 1.421,00 €
- Altersvorsorgevertrag Art. 111 bis (< 40 Jahre): 1.500,00 €
- Bausparvertrag: 1.100,00 €
- Persönliche Beiträge Pensionsregime: 1.200,00 €
- Spende an brzte ohne Grenzen: 125,00 €
4. Außergewöhnliche Belastungen
- Kinderbetreuungskosten: 2.121,00 €
31Steuerabrechnung 2011
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Besteuerung
1. Löhne und Gehälter / Berechnung
g des Nettoeinkommens
- Burttogehalt Luxemburg 1 64200,00
- Bruttogehalt Luxemburg 2 13250,00
- Werbungskostenpauschale (540 €) -1080,00
- Mindestpauschale für Fahrtkosten (396 €) -792,00
- Zuschlag für Fahrtkosten (2.574 €) -5148,00
- Steuerbefreite Überstunden -842,00
- Sonstige Befreiungen -2000,00
= Gesamtnettoeinkommen 67588,00
2. Mieteinnahmen
- Nutzungswert 100,00
- Werbungskosten (Schuldzinsen) – Hier, Höchstbetrag von 3 x 1.500 € -4500,00
= Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung -4400,00
Gesamtbetrag Einkünfte 63188,00
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1. Sonderausgaben
- Rente an geschiedene Ehepartner (Art. 109 bis LIR) - Max. 24.000 € 0,00
- Schuldzinsen für Verbraucherkredite (Art. 109 LIR) -982,59
- Abzugsfähige Versicherungsprämien (Art.111 LIR) -1421,00
- Beiträge für freiwillige Versicherung -280,92
- Prämien für Altersvorsorgevertrag (Art. 111 bis LIR) -1500,00
- Abzugsfähige Beiträge Bausparkasse (Art. 111-5 LIR) -1100,00
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