Die gemeinsame Aktionsoffensive von Bundesschülervertretung, BMUKK und BIFIE für eine - faire und qualitätsvolle Matura
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Die gemeinsame Aktionsoffensive von Bundesschülervertretung, BMUKK und BIFIE für eine faire und qualitätsvolle Matura
1. Informationstage ab 12. Dezember 2013 § Präsentation der von der Bundesschülervertretung, dem BMUKK und dem BIFIE gemeinsam erzielten Ergebnisse § Vorstellung der wichtigsten Inhalte § Erläuterung der weiteren Vorgangsweise und nächsten Schritte § Aufgabe BIFIE: Erstellung einer schüleradäquaten Präsentationsunterlage, einer Handreichung für die MultiplikatorInnen am Schulstandort sowie einer zielgruppengerechten „Checklist“ zur Orientierung für Lehrkräfte und SchulpartnerInnen § Aufgabe BMUKK: Erlass an alle Schulen und die Schulaufsicht bezüglich der Durchführung des Informationstags sowie Bereitstellung einer FAQ-‐Liste bis spätestens 15. Dezember § Aufgabe BSV: Information der SchülerInnen über Informationstag und Benennung besonders sensibilisierter Standorte zur gezielten Abdeckung durch Schulaufsicht, BIFIE und BMUKK § Aufgabe der Schulleiter: Durchführung der Informationsveranstaltungen/Benennung der Vortragenden am Standort bzw. Koordination in Abstimmung mit dem SGA 2. Übungsplattform (online ab 15. Jänner 2014) § Schülergerechte Darstellung des Grundkompetenzkatalogs sowie des Kontextkatalogs (inkl. Hinweise auf deren Verwendung) § Verlinkung der Übungsplattform mit dem Aufgabenpool (Übungsaufgaben zu verschiedenen Grundkompetenzen) § Erläuterung der neuen Aufgabenformate und exemplarische Aufgabenstellungen samt Lösungsteil § Interaktive Übungsmöglichkeiten inkl. Hinweisen für deren Verwendung § FAQs: Schülergerechte Antworten auf alle wichtigen Fragen in Zusammenhang mit Mathematik-‐Schularbeiten und der neuen Matura § Online-‐Anfragemöglichkeit mit fachkundiger Rückmeldung mittelfristig: § Video-‐Sequenzen mit ausgewählten Lerninhalten § Veröffentlichung von Probeklausuren und Kompetenzchecks 3. Gemeinsame Informationsveranstaltungen von BSV und BIFIE in allen Bundesländern § Rund 20 Informationsveranstaltungen in ganz Österreich (mindestens eine je Bundesland, in großen Bundesländern bzw. Wien bis zu drei Veranstaltungen) § Schwerpunkt: „Schulstädte“ bzw. überall dort, wo es nach Ansicht der BSV erhöhten Informationsbedarf gibt § Format: Eigener Info-‐ und Diskussionsblock mit LehrerInnen sowie eigener Info-‐ und Diskussionsblock mit SchülerInnen und Elternvertretung § Dauer: jeweils rund 2 Stunden § Durchführungszeitraum: Jänner bis Ende März 2014 § Video-‐Mitschnitt wird online zur Verfügung gestellt, damit Information möglichst viele SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen erreicht § Durch den Erlass wird auf behördlichem Weg auf das Angebot hingewiesen. § BSV informiert ebenfalls Schülervertretungen vor Ort
4. Probeklausur zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs § BIFIE stellt „Modellschularbeit“ in Mathematik für die 7. Klassen AHS zusammen § Klausurtermin wird von Schülervertretung, BMUKK und BIFIE gemeinsam festgelegt § Beteiligung der Schulen ist freiwillig (d. h. Klassen können mit ihren LehrerInnen stattdessen auch eigene Schularbeit durchführen) § Jenen Schulen, die die Probeklausur nicht als Schularbeit durchführen, wird empfohlen, diese als IKM durchzuführen und die Ergebnisse wie bisher anonymisiert an das BIFIE rückzumelden. § Probeklausur wird nachträglich auf Lernplattform veröffentlicht. Schulen, die die Probeklausur nicht als Schularbeit einsetzen, können die Aufgaben später als Übungsmaterial nutzen. § Gesamtergebnis der Probeklausur wird auf der Lernplattform veröffentlicht. (Nur jene Ergebnisse, welche unter echten Prüfungsbedingungen stattgefunden haben, werden veröffentlicht.) 5. BMUKK-‐Erlass an alle AHS und Schulaufsicht zur richtigen Gestaltung der Schularbeiten § Erläuterungen zur korrekten Zusammenstellung von Schularbeiten bzw. zum Ermessensrahmen der Lehrkräfte bei der Aufgabenerstellung § Präzisierung der anzuwendenden Beurteilungskriterien bei Schularbeiten § Erläuterung wichtiger Unterschiede zwischen Aufgabenstellung sowie Beurteilung bei Schularbeiten und bei Klausuren im Rahmen der Reifeprüfung § Pädagogische Hinweise zur Gestaltung des Übergangs und des sukzessiven Kompetenzaufbaus in den neuen Aufgabenformaten § Erlass wird am 15. Dezember 2013 versendet 6. Handreichung für LehrerInnen (Manual) zur Schularbeitenerstellung in den 7. und 8. Klassen bis 31. Jänner 2014 versendet § Exemplarische Übersicht bezüglich häufiger Irrtümer beim Zusammenstellen von Schularbeiten nach dem neuen Modell: Gegenüberstellung von problematischen Arbeitsaufgaben, guten Arbeitsaufgaben und Hinweise auf die Umsetzung konkreter Beispiele im Rahmen der neuen Reifeprüfung § Exemplarische Darstellung von Irrtümern bei der Beurteilung von Schularbeiten nach dem neuen Beurteilungsmodell/Hinweise zur korrekten Anwendung 7. Sondersitzung des BMUKK mit LandesschulinspektorInnen für AHS § Einberufung einer Sondersitzung mit den für die AHS zuständigen LSIs aus ganz Österreich durch das BMUKK noch vor Weihnachten, Anberaumung der Sitzung im Jänner § Ziele der Sitzung: a) Gemeinsame Problemanalyse, Faktenerhebung und Informationsaustausch zu den bisher erfolgten Schularbeiten in den 7. und 8. Klassen b) Erläuterung der Bestimmungen des neuen BMUKK-‐Erlasses und Sicherstellung der Umsetzung c) Abstimmung der weiteren Vorgangsweise zur optimalen Vorbereitung der SchülerInnen auf die Reifeprüfung 2015 d) Schulpartner können Anliegen im Vorhinein an BMUKK übermitteln
8. Summer-‐School für Repetenten § Fertiges Konzept bis 14. April 2014 § Davor Feedbackphase für Schulpartner § Realisation in Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen 9. Vorwissenschaftliche Arbeit § BMUKK stellt schülerfreundliche Umsetzung im Übergangsjahr sicher, „Schnellverfahren“ werden im Bedarfsfall ermöglicht § Bereits bestehende Plattform zur Vorwissenschaftlichen Arbeit wird kontinuierlich um Anschauungsmaterial und Leitfäden erweitert 10. Reifeprüfungskommission § Falls die Regierung bis Weihnachten steht, werden bis Ende Februar die Mitglieder (Beteiligte) über weiteren Ablauf/Hard Facts informiert 11. Lernzeit zwischen schriftlicher Klausur und Kompensationsprüfung beträgt mindestens 11 Tage § Zwischen dem Ende der schriftlichen Reifeprüfung und der Kompensationsprüfung im Falle eines Nicht Genügend werden bei der SRP 2015 mindestens 11 Tage Lernzeit zur Verfügung stehen. 12. Vorbereitungszeit zwischen schriftlicher und mündlicher Matura beträgt mindestens 3 Wochen § Zwischen Ende der schriftlichen und Beginn der mündlichen Reifeprüfung werden bei der SRP 2015 mindestens 3 Wochen Vorbereitungszeit zur Verfügung stehen. § Die Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung stehen ab November der 8. Klasse zur Verfügung. 13. Beurteilung der schriftlichen Klausur in Mathematik § Eine Typ-‐1-‐Aufgabe (im Teil 1) bezieht sich gezielt auf eine einzelne Grundkompetenz und ist daher sehr einfach strukturiert. Bewertet werden diese Aufgaben mit 0 Punkten oder einem Punkt nach einem holistischen Ansatz, der gewährleistet, dass es nicht zur kleinlichen Verrechnung von formalen Fehlern, Flüchtigkeitsfehlern usw. kommt. Das Entscheidende für die Punktevergabe ist jedenfalls, ob die Grundkompetenz nachgewiesen werden konnte. § Es werden keine Merksätze oder auswendig zu lernende Formeln abgefragt, sondern grundlegende Fertigkeiten aus dem Stoffgebiet überprüft. § Komplexere Aufgaben in Teil 2 (Typ-‐2-‐Aufgaben), in denen es Folgefehler geben könnte, werden entweder differenziert bewertet (0-‐1-‐2 Punkte je Teilaufgabe) oder nicht gestellt. Alle Teilaufgaben einer Typ-‐2-‐Aufgabe sind voneinander unabhängig. § Es gibt im Teil 2 eigens ausgewiesene Teilaufgaben, die aufgrund ihrer Struktur/Fragestellung zur gezielten Überprüfung einzelner Grundkompetenzen herangezogen werden können und daher als Kompensationspunkte (Ausgleichspunkte für etwaige Defizite im Teil 1) ausgewiesen werden.
14. Beurteilung der schriftlichen Klausur in den Lebenden Fremdsprachen § Die Mindestanforderung für Kompensationsmöglichkeit im rezeptiven und produktiven Teil beträgt jeweils 50 %. § Eine Kompensation zwischen rezeptivem und produktivem Teil ist somit innerhalb einer gewissen Bandbreite möglich. Härtefälle werden damit vermieden. § Insgesamt (rezeptiver und produktiver Teil zusammen) müssen 60 % erreicht werden, um internationales B2-‐Niveau nachzuweisen (bzw. B1 für 2. LFS).
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