Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung - INFO
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Niedersächsisches Kultusministerium INFO Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung Informationen für Eltern sowie für Schülerinnen und Schüler, die 2018, 2019 und 2020 ihre Abiturprüfung ablegen werden. Niedersachsen
Liebe Schülerinnen und Schüler, einen Übergang auf diese Schulfor- prüfungsfächern fließen mit unter- sehr geehrte Eltern, men zu ermöglichen. schiedlicher Gewichtung in die Abi- turnote ein. das vorliegende Faltblatt informiert Ziel der gymnasialen Oberstufe ist Sie über die Bestimmungen für die es, den Schülerinnen und Schülern Die Schwerpunktbildung trägt in gymnasiale Oberstufe der Gymna- eine breite und vertiefte Allgemein- Verbindung mit den fünf Abiturprü- sien und Gesamtschulen und für die bildung zu vermitteln, um die allge- fungsfächern dazu bei, das hohe Abiturprüfung. meine Studierfähigkeit zu erwerben. fachliche Niveau in der gymnasialen Hierzu zählt die umfassende Ver- Oberstufe und in der Abiturprüfung Mit den Änderungen des Nieder- mittlung von Kenntnissen, Fähigkei- zu sichern. sächsischen Schulgesetzes, die am ten und Fertigkeiten, außerdem 01.08.2015 in Kraft getreten sind, werden das selbstständige Lernen Die in Niedersachsen vergebene All- werden am Gymnasium und an der und wissenschaftspropädeutische gemeine Hochschulreife stellt eine nach Schulzweigen gegliederten Ko- Arbeiten besonders gefördert. profunde Grundlage für ein Studium operativen Gesamtschule (KGS) wie- oder für eine Berufsausbildung dar. der dreizehn Schuljahre bis zum In der Qualifikationsphase der gym- Sie ist bundesweit anerkannt, weil Erwerb der allgemeinen Hochschul- nasialen Oberstufe können die Schü- sich die niedersächsischen Bestim- reife eingeführt. Diese Änderungen lerinnen und Schüler, entsprechend mungen nach den entsprechenden betreffen erstmals die Schülerinnen ihrer Neigungen und je nach Ange- Vereinbarungen der Kultusminister und Schüler, die im Schuljahr bot der Schule, fachbezogene der Länder richten. Sie eröffnet 2018/19 in die Einführungsphase Schwerpunkte wählen. Der sprachli- damit die Fortsetzung des Bildungs- eintreten und im Frühjahr 2021 die che und der mathematisch-naturwis- wegs an jeder Hochschule in Abiturprüfung ablegen werden. Für senschaftliche Schwerpunkt sind in Deutschland, aber auch im Ausland. diese Schuljahrgänge wird zu gege- jeder Schule anzubieten, der bener Zeit eine eigene Broschüre musisch-künstlerische, der gesell- herausgegeben. schaftswissenschaftliche und der sportliche Schwerpunkt können Einige Änderungen, die insbesonde- zusätzlich angeboten werden. Kern- Frauke Heiligenstadt re zur Entlastung der Schülerinnen fächer wie Deutsch, eine Fremdspra- Niedersächsische Kultusministerin und Schüler beitragen sollen, sind che und Mathematik sowie die dem bereits ab dem Schuljahr 2016/2017 gewählten Schwerpunkt zugeordne- für die Schuljahrgänge in Kraft ten Unterrichtsfächer müssen durch- getreten, die im Frühjahr 2018, 2019 gängig in allen vier Schulhalbjahren und 2020 ihre Abiturprüfung able- der Qualifikationsphase belegt wer- gen werden. Diese Änderungen sind den. In den anderen Fächern ist eine in dieser Broschüre berücksichtigt. bestimmte unterrichtliche Mindest- verpflichtung bis zum Abitur nachzu- Im Schuljahr 2017/18 werden an aus- weisen. Wenn alle Belegungs- und gewählten Standorten der Gymna- Einbringungsverpflichtungen erfüllt sien und nach Schulzweigen geglie- sind, kann die Zulassung zur Abitur- derten KGS Lerngruppen als Einfüh- prüfung erfolgen. rungsphase geführt, um den Absol- ventinnen und Absolventen des Die Leistungen im Unterricht in der Sekundarbereichs I anderer Schulfor- Qualifikationsphase und die Prü- men mit Erweitertem SekI-Abschluss fungsergebnisse in den fünf Abitur- 2
Gymnasiale Oberstufe Ziel und Gliederung der Der Weg in die gymnasiale Verweildauer und Leistungs- gymnasialen Oberstufe Oberstufe bewertung in der gymnasialen Oberstufe Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Am Ende des 10. Schuljahrgangs Erwerb der allgemeinen Hochschul- gelangen die Schülerinnen und Der Besuch der gymnasialen Ober- reife, die berechtigt, den Bildungs- Schüler in die Qualifikationsphase stufe dauert im Normalfall drei weg studienbezogen, aber auch (zwölfjähriger Bildungsweg) durch Schuljahre, mindestens jedoch zwei berufsbezogenen fortzusetzen. Die- Versetzung oder in die Einführungs- und höchstens vier Schuljahre. Zur sem Ziel entspricht folgende Gliede- phase (dreizehnjähriger Bildungs- Wiederholung einer nicht bestande- rung der gymnasialen Oberstufe: weg) nach Erwerb des Erweiterten nen Abiturprüfung kann die Qualifi- Sekundarabschlusses I. Schülerinnen kationsphase ein weiteres Schuljahr Einjährige Einführungsphase und Schüler, die nicht, wie am Gym- besucht werden. Bei Wiederholung Die einjährige Einführungsphase nasium, durchgehend in den Schul- eines Schuljahrgangs der Qualifika- wird überwiegend im Klassenver- jahrgängen 6 bis 10 eine zweite tionsphase werden die Unterrichts- band geführt. Sie hat die Aufgabe, Pflichtfremdsprache erlernt haben, ergebnisse des ersten Durchgangs auf den Unterricht in der Qualifika- können dennoch in die gymnasiale nicht angerechnet. tionsphase vorzubereiten. In allen Oberstufe eintreten. Sie müssen Fächern wird ein Grundwissen ver- dann aber durchgehend am Unter- Am Schulhalbjahresende werden mittelt, das begründete Wahlent- richt in einer zweiten Fremdsprache je Fach die Leistungen in den Klau- scheidungen (Wahl von Schwer- teilnehmen; die Leistungen von suren und die Mitarbeit im Unter- punktfächern, Abiturprüfungsfä- zwei Schulhalbjahren gehen in die richt zusammengefasst und bewer- chern, weiteren Fächern) ermög- Gesamtqualifikation ein. Wer in den tet. Die Mitarbeit im Unterricht licht. Schuljahrgängen 6 bis 10 am Wahl- kann außer in Beiträgen zum Unter- pflichtunterricht in einer zweiten richtsgespräch in Referaten, Proto- Zweijährige Qualifikationsphase Fremdsprache teilgenommen hat kollen, besonderen Ausarbeitungen In der zweijährigen Qualifikations- (beispielsweise Französisch an einer und Ähnlichem bestehen. phase tritt an die Stelle des Klassen- Realschule), braucht in der Einfüh- verbandes ein System von schwer- rungsphase nicht mehr am Unter- Die Noten werden in der Qualifika- punktbezogenen Fachkombinatio- richt in dieser Sprache teilzunehmen, tionsphase in Punkte umgesetzt. nen und Kursen. Innerhalb von Rah- sofern eine andere Pflichtfremdspra- Können die Leistungen nicht beur- menvorgaben kann mit der Wahl che (zum Beispiel Englisch) bis zum teilt werden, weil zu häufig gefehlt eines fachbezogenen Schwerpunkts Abitur betrieben wird. wurde, oder wird eine Leistung mit und der Abiturprüfungsfächer die „ungenügend“ bewertet, so gilt der Schullaufbahn individuell gestaltet Das Höchstalter für die Aufnahme Unterricht als mit 0 Punkten abge- werden. Um dabei Einseitigkeiten in die gymnasiale Oberstufe beträgt schlossen. Die Unterrichtsfächer und und frühzeitiger Spezialisierung ent- im zwölfjährigen Bildungsweg 18, die darin erzielten Leistungen wer- gegenzuwirken, werden diese im dreizehnjährigen Bildungsweg 19 den in ein Studienbuch eingetragen, Fächer durch weitere Fächer Jahre. Über Ausnahmen entscheidet das an die Stelle der Schulhalbjahres- ergänzt, in denen Mindestbelegun- die Schule. zeugnisse tritt. gen erfolgen müssen. Auf diese Weise werden eine breite und ver- tiefte Allgemeinbildung sowie die allgemeine Studierfähigkeit gewähr- leistet. Das Punktesystem Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 3
Abschlüsse und Die Struktur der Berechtigungen gymnasialen Oberstufe Die allgemeine Hochschulreife Die Einführungsphase Die Dauer der Schulzeit bis zum Der Unterricht in der Einführungs- Erwerb der allgemeinen Hochschul- phase erfolgt in Pflicht- und Wahl- reife beträgt zurzeit am Gymnasium fächern. Die wöchentliche Schüler- und an der nach Schulzweigen pflichtstundenzahl beträgt zurzeit gegliederten Kooperativen Gesamt- im zwölfjährigen Bildungsweg 34, schule noch zwölf Schuljahre (zwölf- im dreizehnjährigen Bildungsweg 31 jähriger Bildungsweg), an der nach Unterrichtsstunden. Schuljahrgängen gegliederten Koope- Wochenstunden im rativen Gesamtschule und an der Fächer 1) zwölf- bzw. dreizehn- Integrierten Gesamtschule dreizehn jährigen Bildungsweg Schuljahre (dreizehnjähriger Bildungs- Deutsch 3 3 weg). 1. Fremdsprache 3 3 Die allgemeine Hochschulreife wird 2. Fremdsprache 4 4 durch Unterrichtsleistungen im Verlauf der Qualifikationsphase und weitere Fremdsprache – 2) – 2) Prüfungsleistungen in der Abitur- Musik 3) 2 2 prüfung erworben. Sie berechtigt zum Studium in allen Ländern der Kunst 3) 2 2 Bundesrepublik Deutschland. In Geschichte 2 einigen Studiengängen (zulassungs- } 2 4) beschränkte Studiengänge) ist die Erdkunde 2 Zulassung von besonderen Voraus- Politik-Wirtschaft 2 2 setzungen abhängig (z. B. Durch- schnittsnoten, Landesquoten, Religion, Werte und Normen oder Philosophie 2 2 gewichtete Abiturnoten, Aufnahme- Mathematik 4 3 verfahren der Hochschulen). Biologie 5) 2 2 Die Fachhochschulreife Chemie 5) 2 2 Der schulische Teil der Fachhoch- schulreife kann in der gymnasialen Physik 5) 2 2 Oberstufe erworben werden, und Sport 2 2 zwar frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase. Wahlfremdsprachen; neue, für die gymnasiale Über die Bedingungen im Einzelnen Oberstufe zugelassene Fächer; Förderunterricht; + + informiert die Schule. Zum Erwerb Arbeitsgemeinschaften; Sporttheorie; Metho- denlernen der allgemeinen Fachhochschulreife ist in Verbindung mit dem schuli- Schülerpflichtstundenzahl 34 6) 31 schen Teil zusätzlich ein mindestens Schülerhöchststundenzahl + + einjähriges gelenktes berufsbezoge- nes Praktikum oder eine abgeschlos- 1) In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten sene Berufsausbildung nachzuwei- (z. B. bei den Fremdsprachen) nicht berücksichtigt. sen (siehe auch Seite 10). 2) Die weitere Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet, wenn es sich um eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache handelt (siehe Seite 7). 3) An die Stelle des Faches Kunst oder Musik kann nach Wahl der Schülerin oder des Schülers Bescheinigungen über den Erwerb das Fach Darstellendes Spiel treten, wenn dieses an der Schule genehmigt ist. des schulischen Teils der Fachhoch- 4) Jedes Fach wird je ein Schulhalbjahr unterrichtet. schulreife gelten in allen Bundeslän- 5) An die Stelle einer Naturwissenschaft kann nach Wahl der Schülerin oder des Schülers das dern, ausgenommen in den Ländern Fach Informatik treten. Bayern und Sachsen. 6) Die Schülerpflichtstundenzahl beträgt für den Abiturjahrgang 2020 im Schuljahr 2017/2018 an ausgewählten Standorten an den Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten KGS 31 Wochenstunden. Die Schulen kürzen die Schülerpflichtstundenzahl von 34 Wochenstunden um drei Wochenstunden in eigener Verantwortung. 4
Gymnasiale Oberstufe Versetzung in die Schwerpunkte in der Qualifikationsphase Qualifikationsphase Am Ende der Einführungsphase Die Schülerpflichtstundenzahl In der Qualifikationsphase bildet die entscheidet die Klassenkonferenz beträgt in den Schulhalbjahren zur- Schule fachbezogene Schwerpunkte, über die Versetzung in die Qualifi- zeit 34 Wochenstunden im zwölfjäh- unter denen die Schülerinnen und kationsphase. Grundlage der Verset- rigen und 32 im dreizehnjährigen Schüler einen Schwerpunkt zu wäh- zungsentscheidung sind die Leistun- Bildungsweg. Für den Abiturjahr- len haben. Es gibt folgende Schwer- gen in den Pflichtfächern. Bei zwei gang 2020 an den ausgewählten punkte: mangelhaften Leistungen oder einer Standorten an Gymnasien und nach ungenügenden Leistung müssen Schulzweigen gegliederten KGS sprachlicher Schwerpunkt mit den entsprechende bessere Leistungen in beträgt die Schülerpflichstunden- Schwerpunktfächern fortgeführte anderen Fächern als Ausgleich nach- zahl 32 Wochenstunden. Fremdsprache und weitere fortge- gewiesen werden. Dabei können führte Fremdsprache oder fortge- die Fächer Deutsch, Fremdsprachen Der Unterricht wird in vierstündigen führte Fremdsprache und Deutsch; und Mathematik nur untereinander Fächern auf erhöhtem Anforde- ausgeglichen werden. rungsniveau und in vier- oder zwei- mathematisch-naturwissenschaftli- stündigen Fächern auf grundlegen- cher Schwerpunkt mit den Schwer- Wer nicht versetzt wird, kann die dem Anforderungsniveau erteilt. punktfächern zwei Naturwissen- Einführungsphase einmal wiederho- schaften oder eine Naturwissen- len. Im zwölfjährigen Bildungsweg Unterricht auf grundlegendem schaft und Mathematik oder eine bis zum Erwerb der allgemeinen Anforderungsniveau dient dazu, Naturwissenschaft und Informatik Hochschulreife findet die Verset- unter dem Aspekt wissenschaftspro- oder Mathematik und Informatik; zung am Ende des 10., im dreizehn- pädeutischer Bildung grundlegende jährigen Bildungsweg am Ende des Sachverhalte, Erkenntnisse, Struktu- musisch-künstlerischer Schwerpunkt 11. Schuljahrgangs statt. ren, Methoden und Verfahrenswei- mit den Schwerpunktfächern Musik sen in einem Fachgebiet zu vermit- und Deutsch oder Musik und Mathe- Die Qualifikationsphase teln sowie Fähigkeiten zu entwickeln matik oder Kunst und Deutsch oder und Fertigkeiten einzuüben. Kunst und Mathematik. Im zwölfjährigen Bildungsweg bilden die Schuljahrgänge 11 und Unterricht auf erhöhtem Anforde- gesellschaftswissenschaftlicher 12, im dreizehnjährigen Bildungs- rungsniveau dient unter dem Aspekt Schwerpunkt mit den Schwerpunkt- weg die Schuljahrgänge 12 und 13 exemplarisch vertiefter wissen- fächern Geschichte und Politik- die Qualifikationsphase. Leistungen schaftspropädeutischer Bildung in Wirtschaft oder Geschichte und Erd- aus beiden Schuljahrgängen und die besonderem Maße der allgemeinen kunde oder Geschichte und Religion Leistungen aus der Abiturprüfung Studienvorbereitung und soll in wis- oder Geschichte und Philosophie; gehen in die Gesamtqualifikation senschaftliche Methoden, Fragestel- für das Abitur ein. lungen und Reflexionen einführen. sportlicher Schwerpunkt mit den Er ist auf eine systematische Schwerpunktfächern Sport und eine Es werden folgende Unterrichts- Beschäftigung mit wesentlichen, Naturwissenschaft. fächer unterschieden: die Komplexität des Fachgebietes Kernfächer sind die Fächer Deutsch, verdeutlichenden Inhalten, Theo- Die Schule muss die ersten beiden Fremdsprache und Mathematik; rien, Modellen und Methoden Schwerpunkte bilden, sie soll die Schwerpunktfächer sind die beiden gerichtet. Die Schülerinnen und nächsten beiden Schwerpunkte den jeweiligen Schwerpunkt kenn- Schüler sollen lernen, über längere bilden, und sie kann den fünften zeichnenden Fächer; Zeiträume selbstständig zu arbeiten. Schwerpunkt bilden, sofern an der Ergänzungsfächer sind alle sonsti- Schule Sport als Schwerpunktfach gen Fächer, in denen Mindestbele- genehmigt ist. gungs- und Einbringungsverpflich- tungen bestehen; Die Übersicht auf Seite 6 zeigt Seminarfach als Fach, in dem stu- die Unterrichtsfächer und die dien- bzw. berufsvorbereitende Belegungsverpflichtungen in dem Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes jeweiligen Schwerpunkt. Lernen sowie fachübergreifendes Arbeiten eingeübt werden; Wahlfächer sind alle übrigen Fächer, die freiwillig angewählt werden können. 5
Unterrichtsfächer und Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase1) Sprachlicher Musisch-künstleri- Naturwissen- Gesellschafts- Sportlicher Halbjahre Stunden Schwerpunkt scher Schwerpunkt schaftlicher wissenschaftlicher Schwerpunkt Schwerpunkt Schwerpunkt Schwerpunkt- fortgeführte Kunst oder Musik Naturwissenschaft Geschichte Sport 42) 4 Fremdsprache fächer weitere fortgeführte Deutsch 3) weitere Politik-Wirtschaft, Erd- Naturwissenschaft 4 4 Fremdsprache 3) Naturwissenschaft 5) kunde4), Wirtschafts- lehre4), Religion oder Philosophie Deutsch 3) Deutsch Deutsch Deutsch 4 4 Kernfächer Fremdsprache Fremdsprache Fremdsprache Fremdsprache 4 4 Mathematik Mathematik 3) Mathematik 5) Mathematik Mathematik 4 4 Naturwissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft 4 4 Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) 2 2 Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte 2 2 Ergänzungsfächer Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft4) Politik-Wirtschaft 2 2 Religion, Werte Religion, Werte Religion, Werte Religion, Werte Religion, Werte und Normen oder und Normen oder und Normen oder und Normen oder und Normen oder 2 4 Philosophie 7) Philosophie 7) Philosophie 7) Philosophie 7) 8) Philosophie 7) weitere Fremdsprache weitere Fremdsprache oder weitere oder weitere 4 2 Naturwissenschaft 9) 10) Naturwissenschaft 9) 10) Sport 11) Sport 11) Sport 11) Sport 11) Sport 2 4 Seminarfach Seminarfach Seminarfach Seminarfach Seminarfach 2 4 fächer Wahl- weitere Fächer weitere Fächer weitere Fächer weitere Fächer weitere Fächer + + 1) In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten (z. B. die zusätzlichen Belegungs- und Stundenverpflichtungen, die sich aus der Wahl eines Prüfungsfaches im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ergeben) nicht berücksichtigt. 2) Im sportlichen Schwerpunkt fünf Wochenstunden. 3) Im sprachlichen Schwerpunkt kann die weitere Fremdsprache als Schwerpunktfach durch das Fach Deutsch ersetzt werden; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in dieser Fremdsprache bleiben hiervon unberührt. Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt kann das Fach Deutsch als Schwerpunktfach durch das Fach Mathematik ersetzt werden; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen im Fach Deutsch bleiben hiervon unberührt. 4) Die Belegungsverpflichtung im Fach Politik-Wirtschaft entfällt, wenn das Fach Politik-Wirtschaft, Erdkunde oder Wirtschaftslehre als Schwer- punktfach gewählt worden ist. Das Fach Wirtschaftslehre kann als Schwerpunktfach nur gewählt werden, wenn es an der Schule durch die ober- ste Schulbehörde genehmigt ist. 5) Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Mathematik oder Informatik ersetzt werden; wird sie durch das Fach Mathematik ersetzt, so bleiben die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in dieser Naturwissenschaft hiervon unberührt. Die Naturwissenschaft kann durch das Fach Mathematik ersetzt werden; wird gleichzeitig die weitere Naturwissenschaft durch das Fach Informatik ersetzt, so blei- ben die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in einer Naturwissenschaft unberührt. 6) Das Fach Darstellendes Spiel kann nur gewählt werden, wenn es an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist. Sofern Kunst oder Musik als Prüfungsfach gewählt worden ist, kann Darstellendes Spiel nicht zusätzlich als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. 7) Wer nicht das Fach Religion wählt, muss das Fach Werte und Normen oder Philosophie belegen; im Übrigen wird auf § 128 Abs. 1 NSchG verwiesen. 8) Sofern Religion oder Philosophie nicht als Schwerpunktfach gewählt wird, muss es vier Schuljahre lang als Ergänzungsfach gewählt werden. 9) Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Informatik ersetzt werden. 10) Es kann nur ein Fach gewählt werden, in dem in der Einführungsphase durchgehend am Unterricht teilgenommen wurde. 11) Ist Sport fünftes Prüfungsfach, so müssen zusätzlich je Schuljahr zwei Stunden Sporttheorie belegt werden. 6
Gymnasiale Oberstufe A B C sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfelder literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- künstlerisch technisch In der Qualifikationsphase werden die Fächer mit Ausnahme des Semi- Deutsch Politik-Wirtschaft Mathematik narfachs und des Faches Sport Englisch Geschichte Physik einem der nebenstehenden drei Französisch Erdkunde Chemie Aufgabenfelder zugeordnet. Latein Rechtskunde 1) Biologie Griechisch 1) Philosophie 1) Informatik weitere Fremdsprachen Pädagogik 1) Ernährungslehre mit Kunst Psychologie 1) Chemie 1) Musik Wirtschaftslehre 1) Darstellendes Spiel 1) Religion Werte und Normen 1) nicht an allen Schulen Prüfungsfächer und Als Prüfungsfächer können nur Eine Fremdsprache, an der nur in Prüfungsfachkombinationen Fächer gewählt werden, die in der Arbeitsgemeinschaften teilgenom- Einführungsphase mindestens ein men wurde, gilt nicht als weiterge- Aus dem Angebot der Schule sind Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen führte Fremdsprache. fünf Fächer als Prüfungsfächer zu das ganze Schuljahr lang belegt wählen, und zwar drei vierstündige worden sind. Wird Sport als Prü- Als neu begonnene Fremdsprachen Fächer (erstes bis drittes Prüfungs- fungsfach gewählt, so ist in einem werden Fremdsprachen bezeichnet, fach) mit erhöhtem Anforderungsni- Schulhalbjahr der Einführungsphase in denen erst von der Einführungs- veau und zwei weitere vierstündige ein Sporttheoriekurs zu belegen. phase an am Unterricht teilgenom- Fächer (viertes und fünftes Prüfungs- men wird oder in denen vor Eintritt fach) mit grundlegendem Anforde- Ein Anspruch, ein bestimmtes in die Einführungsphase nur an rungsniveau. Die Prüfungsfächer Prüfungsfach oder eine bestimmte Arbeitsgemeinschaften teilgenom- sind vor Eintritt in die Qualifikations- Prüfungsfachkombination wählen men wurde. phase zu wählen. zu können, besteht nicht. In einer in der Einführungsphase Für die fünf Prüfungsfächer gilt: neu begonnenen Fremdsprache ist - es müssen alle Aufgabenfelder der Unterricht in der Einführungs- erfasst, Fremdsprachenbedingungen phase und der Qualifikationsphase - zwei der Fächer Deutsch, Fremd- durchgehend vierstündig zu belegen sprache oder Mathematik und Zunächst eine wichtige Unterschei- von Schülerinnen und Schülern, die - drei Fächer mit erhöhtem Anforde- dung: Als weitergeführte Fremd- im Sekundarbereich I keine zweite rungsniveau, darunter die beiden sprachen werden die Fremdsprachen Fremdsprache erlernt haben. fachbezogenen Schwerpunktfächer, bezeichnet, in denen im Sekundar- sein. bereich I an versetzungswirksamem Die verschiedenen Möglichkeiten, Unterricht (Pflicht- oder Wahlpflicht- die Fremdsprachenbedingungen Für die Fächer Darstellendes Spiel, unterricht) teilgenommen wurde. zu erfüllen, zeigen die Übersichten Werte und Normen und Sport als auf Seite 8 und 9. Prüfungsfächer gelten besondere Eine Fremdsprache, die im wahl- Bedingungen, die bei der Schule zu freien Unterricht im Sekundarbe- erfragen sind. reich I erlernt worden ist, gilt nur Wird Sport als Prüfungsfach gewählt, dann als weitergeführte Fremdspra- sollte zusätzlich ein Fach so belegt che, wenn am Ende des Schuljahr- werden, dass es Prüfungsfach wer- gangs vor Eintritt in die Einfüh- den kann; unter bestimmten Voraus- rungsphase mindestens die Note setzungen muss das erste Schuljahr „ausreichend“ erreicht worden ist. der Qualifikationsphase wiederholt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler vor Eintritt in das zweite Schuljahr der Qualifikationsphase sportunfähig wird. 7
Verpflichtung zur zweiten der Einführungsphase an bis zum wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache Abitur, wobei die in zwei Schul- oder um eine in der Einführungs- halbjahren der Qualifikationsphase phase neu begonnene Fremdsprache In der Einführungsphase müssen erbrachten Leistungen in die handelt. grundsätzlich zwei Fremdsprachen Gesamtqualifikation (siehe Seite 9) belegt werden, darunter mindestens einzubringen sind. Fremdsprachenverpflichtung eine fortgeführte Pflicht- oder in der Qualifikationsphase Wahlpflichtfremdsprache. Die Ver- Die Verpflichtung zur Teilnahme im pflichtung zur zweiten Fremdspra- Unterricht in einer zweiten Fremd- In der Qualifikationsphase muss che kann in der Einführungsphase sprache in der Einführungsphase mindestens eine Fremdsprache auf folgende Weise erfüllt werden: entfällt nur dann, wenn die Fremd- durchgehend belegt werden. sprache im Sekundarbereich I der - durch die Belegung einer weiteren Realschule als Wahlpflichtfremdspra- Eine neu begonnene Fremdsprache fortgeführten Pflicht- oder Wahl- che mindestens fünf Schuljahre lang muss in jedem Fall in der Qualifika- pflichtfremdsprache; durchgehend erlernt worden ist. tionsphase durchgehend belegt - durch die Belegung einer im werden (siehe Seite 7). Sekundarbereich I durchgängig Als Prüfungsfach mit erhöhtem besuchten Wahlfremdsprache, Anforderungsniveau kann nur eine sofern am Ende des Schuljahrgangs Fremdsprache gewählt werden, vor Eintritt in die Einführungspha- wenn es sich um eine fortgeführte se mindestens die Note „ausrei- Fremdsprache handelt. chend“ erreicht worden ist; - durch die Belegung einer in der Eine Fremdsprache kann zum Prü- Einführungsphase neu beginnen- fungsfach mit grundlegendem Anfor- den Fremdsprache vom Beginn derungsniveau gewählt werden, Übersicht über die Erfüllung der Fremdsprachenbedingungen (12-jähriger Bildungsweg)1 A. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 B. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 11 12 neu begonnene Fremdsprache 10 C. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 neu begonnene Fremdsprache2 10 11 12 D. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 11 12 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 7 8 9 10 oder Wahlsprache mit mindestens Note 4 am Ende des Schuljahrgangs vor Eintritt in die Einführungsphase Hier kann gewählt werden, welcher der beiden Fremdsprachen fortgesetzt wird. 1 In der Übersicht werden bestimmte Besonderheiten im 10. Schuljahrgang und die Abiturprüfungsfachauflagen für die Fremdsprachen nicht berücksichtigt. 2 Gilt für die Schülerinnen und Schüler, die im Sekundarbereich I einer allgemein bildenden Schule eine 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache betrieben haben und nach Erwerb des Erweiterten Sekundarabschluss I in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. 8
Gymnasiale Oberstufe Übersicht über die Erfüllung der Fremdsprachenbedingungen (dreizehnjähriger Bildungsweg) A. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 A1. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 7 8 9 10 11 B. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 12 13 neu begonnene Fremdsprache 11 C. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 neu begonnene Fremdsprache 11 12 13 D. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 12 13 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdspra- 9 10 11 che oder Wahlsprache mit mindestens Note 4 am Ende des Schuljahrgangs 10 Hier kann gewählt werden, welche der Fremdsprachen fortgesetzt wird. Gesamtqualifikation und Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation Abiturprüfung Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 4 Aus den Leistungen in den Prü- Fremdsprache 1) 2) 4 fungs- und weiteren Pflichtfächern weitere Fremdsprache 1) 3) 4 der Qualifikationsphase und aus den Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4) 2 Leistungen in der Abiturprüfung Politik-Wirtschaft 9) 2 wird durch Addition der Punkte eine Geschichte 2 Gesamtpunktzahl ermittelt, die Religion oder Werte und Normen oder Philosophie 5) 2 Gesamtqualifikation. Mathematik 4 Naturwissenschaft 1) 4 Unter den einzubringenden Schul- weitere Naturwissenschaft oder Informatik 1) 6) 4 halbjahresergebnissen aus der Quali- Seminarfach 7) 2 fikationsphase darf kein Ergebnis weitere Fremdsprache, weitere Naturwissenschaft oder Informatik8) 2 mit 0 Punkten sein und kann the- 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. mengleicher Unterricht auf die Ein- 2) War nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO in der Einführungsphase mit einer Fremdsprache neu zu beginnen und wird die Einbringungsverpflichtung nicht durch die Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen bringungsverpflichtungen nur ein- Fremdsprache erfüllt, so sind zusätzlich zwei Schulhalbjahresergebnisse in der neu beginnenden Fremdsprache einzubringen. Mit einer in der Einführungsphase neu begonnenen Wahlfremdsprache kann die Einbringungs- mal angerechnet werden. Für eine verpflichtung nur erfüllt werden, wenn Unterricht in dieser Fremdsprache in der Einführungsphase mit minde- stens 3 Wochenstunden besucht worden ist in der Einführungsphase neu begon- 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. nene Fremdsprache gelten 4) 1Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. 2Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt müssen zusätzlich zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik u. U. zusätzliche Einbringungsver- oder Kunst oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. pflichtungen (siehe Seite 8). 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder Philoso- phie nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 6) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwer- punkt. 9) Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt besteht die Einbringungsverpflichtung nicht, wenn das Fach Erdkunde oder Wirtschaftslehre als Schwerpunktfach gewählt worden ist. 9
Gesamtqualifikation 24 + 2 x 12), so dass die Gesamtpunkt- Wer ausführlich informiert werden zahl in Block I nach der Formel E I = 40 oder spezielle Fragen beantwortet Die Gesamtqualifikation wird P : S zu errechnen ist (E I = Ergebnis haben möchte - insbesondere hin- ab Abiturprüfung 2018 wie folgt Block I, P = erreichte Punktzahl; S = sichtlich der Einbringungsverpflich- gebildet: Anzahl der eingebrachten Schulhalb- tungen im Abitur und der besonde- jahresergebnisse, wobei zweifach ren Lernleistung -, sollte sich an Aus der Qualifikationsphase der gym- gewichtete Schulhalbjahresergebnisse die Schulleitung, Klassenleitung nasialen Oberstufe sind mindestens 32 zweifach zählen). oder die Tutorin oder den Tutor Schulhalbjahresergebnisse in die wenden. Gesamtqualifikation einzubringen. Zu beachten ist außerdem, dass im Nach Entscheidung des Prüflings kön- Block I bei Schulhalbjahresergebnissen Fachhochschulreife nen weitere Schulhalbjahresergebnisse in zweifacher Wertung höchstens drei eingebracht werden; insgesamt dürfen und insgesamt höchstens 6 oder 7 Die Fachhochschulreife wird in der nicht mehr als 36 Schulhalbjahreser- Schulhalbjahresergebnisse je nach gymnasialen Oberstufe erworben gebnisse eingebracht werden. Anzahl der eingebrachten Schulhalb- mit den Leistungen aus zwei aufein- jahresergebnisse mit weniger als 5 ander folgenden Schulhalbjahren in Block I Punkten, aber kein Ergebnis mit 0 der Qualifikationsphase und dem - 20 bis 24 Schulhalbjahresergebnisse, Punkten sein dürfen. In Block II müs- Nachweis darunter die 8 Schulhalbjahresergeb- sen in drei Prüfungsfächern jeweils - einer erfolgreich abgeschlossenen, nisse im vierten und fünften Prü- mindestens 20 Punkte erreicht worden durch Bundes- oder Landesrecht fungsfach aus dem ersten bis vierten sein. geregelten Berufsausbildung, Schulhalbjahr, in einfacher Wertung - durch ein mindestens einjähriges sowie Abiturprüfung geleitetes berufsbezogenes Prakti- - die 12 Schulhalbjahresergebnisse kum oder im ersten bis dritten Prüfungsfach Die Abiturprüfung findet in den - durch Ableistung eines einjährigen aus dem ersten bis vierten Schul- fünf Prüfungsfächern statt: im sozialen oder ökologischen Jahres, halbjahr in zweifacher Wertung. ersten bis vierten Prüfungsfach eines einjährigen Wehr- oder Zivil- schriftlich und je nach Ergebnis auch dienstes oder eines einjährigen Block II mündlich, im fünften Prüfungsfach Bundesfreiwilligendienstes. Die Prüfungsergebnisse in den fünf nur mündlich. Um das Gesamtergeb- Prüfungsfächern in vierfacher Wer- nis noch zu verbessern, können auch Bei dem Erwerb des schulischen Teils tung, wobei an die Stelle des vierten freiwillig zusätzliche mündliche Prü- der Fachhochschulreife durch die Leis- Prüfungsfachs unter bestimmten fungen in den schriftlich geprüften tungen in zwei aufeinander folgen- Bedingungen das Ergebnis einer Fächern abgelegt werden; die den Schulhalbjahren der Qualifika- Besonderen Lernleistung treten kann. Ergebnisse aus der schriftlichen und tionsphase sind folgende Leistungen der mündlichen Fachprüfung wer- zu erbringen: Zum Bestehen der Abiturprüfung den besonders gewichtet. Wer die - In den Schulhalbjahresergebnissen müssen in Block I mindestens 200 Abiturprüfung nicht bestanden hat, im ersten und zweiten Prüfungs- Punkte und in Block II mindestens kann sie einmal wiederholen, unter fach insgesamt mindestens 40 100 Punkte erreicht werden, insge- besonderen Genehmigungsvoraus- Punkte in zweifacher Wertung. samt also mindestens 300 Punkte. setzungen auch zweimal. - In den Schulhalbjahresergebnissen Das entspricht einem Durchschnitt im dritten Prüfungsfach sowie in von ausreichenden Leistungen In die Gesamtqualifikation für das weiteren neun Schulhalbjahreser- (5 Punkte) in den eingebrachten Abitur kann auch eine besondere gebnissen insgesamt mindestens 55 Schulhalbjahresergebnissen. Lernleistung eingebracht werden. Punkte in einfacher Wertung . Dies kann ein umfassender Beitrag - In mindestens 11 dieser 15 Schul- Im Block I sind maximal 600 Punkte aus einem vom Land geförderten halbjahresergebnisse müssen erreichbar. Diese ergeben sich rechne- Schülerwettbewerb oder eine selbst- jeweils mindestens 5 Punkte in ein- risch aus maximal 15 Punkten in einem ständig angefertigte Jahres- oder facher Wertung erreicht worden Fach je Schulhalbjahr und angenom- Seminararbeit sein. Die besondere sein, darunter mindestens zwei der menen 40 Schulhalbjahresergebnissen Lernleistung ist zu dokumentieren Schulhalbjahresergebnisse im in einfacher Wertung (40 x 15 = 600). und in einem Kolloquium vorzustel- ersten und zweiten Prüfungsfach. Durch die zweifache Wertung der len. Schulhalbjahresergebnisse im ersten Hinweis: Die Fachhochschulreife bis dritten Prüfungsfach ergibt sich ein Im Prüfungsfach Sport setzt sich die wird in Bayern und Sachsen nicht Faktor abhängig von der Anzahl der Prüfung aus einem fachpraktischen anerkannt. eingebrachten Schulhalbjahresergeb- sowie schriftlichen oder mündlichen nisse (32 bis 36) von 44 bis 48 (20 bis Prüfungsteil zusammen. 10
Gymnasiale Oberstufe Weitere Informationen 1. Die genauen und detaillierten Hinweise zum Erstellen eines Bestimmungen über die gymnasiale eigenen Unterrichtsplans Oberstufe, über die Abiturprüfung (einschließlich Latina, Graecum und 1. Wählen Sie einen fachbezogenen Hebraicum) und den Erwerb der Schwerpunkt und fünf Prüfungs- Fachhochschulreife in der zurzeit fächer so, dass geltenden Fassung liegen gedruckt vor. Sie sind in den Gymnasien und a) alle Aufgabenfelder mit den Gesamtschulen mit gymnasialer Prüfungsfächern abgedeckt sind, Oberstufe vorhanden und können dort oder auf der Internetseite b) zwei der drei Fächer Deutsch, www.schule.niedersachsen.de eine Fremdsprache oder Mathematik (> Schule > Unsere Schulen > Allge- Prüfungsfächer sind, meinbildende Schulen > Gymnasium) eingesehen werden. c) drei Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau gewählt wer- 2. Informationen über Studiengänge den, darunter die beiden Schwer- an Universitäten und Fachhochschu- punktfächer und das weitere von len sind bei den Studienberatungs- der Schule diesbezüglich festgelegte stellen der Hochschulen und über Fach. das Internet zu erhalten. Einen guten Überblick über Studiengänge 2. Belegen Sie in jedem Schulhalb- an den Hochschulen bietet die jahr Unterricht in den Prüfungsfä- Schrift „Studien- und Berufswahl“. chern. Sie wird durch die Schule kostenlos an die Schülerinnen und Schüler der 3. Belegen Sie weitere Fächer so, Qualifikationsphase verteilt. dass mit ihnen die Mindestbelegver- pflichtungen abgedeckt sind. 3. Ebenfalls kostenlos ist die Zeit- schrift „Abi-Berufswahl-Magazin“ in 4. Belegen Sie nun, falls nötig, der Schule zu erhalten. Sie enthält noch Fächer Ihrer Wahl, damit Ihre Informationen über aktuelle Ten- Unterrichtsverpflichtung in der denzen in einzelnen Berufen, über Qualifikationsphase je Schulhalbjahr Ausbildungsordnungen, Tätigkeits- im Durchschnitt mindestens 34 felder und Berufschancen. Wochenstunden im zwölfjährigen und 32 Wochenstunden im dreizehn- 4. Wie, wo und wann man sich um jährigen Bildungsweg beträgt und Studienplätze bewerben kann, ist Sie mindestens 32 Schulhalbjahreser- aus dem „ZVS-Info“ zu erfahren, das gebnisse in die Gesamtqualifikation die Zentralstelle für die Vergabe von für das Abitur einbringen können. Studienplätzen den Schülerinnen und Schülern über die Schulen 5. Wählen Sie Ihre Prüfungsfach- zustellt. kombination aber so, dass die Gesamtzahl von 36 der in die 5. Auskünfte über Studium und Gesamtqualifikation einzubringen- Berufsausbildung gibt die Berufsbe- den Schulhalbjahresergebnisse aus ratung der zuständigen Agentur für den Prüfungsfächern und weiteren Arbeit. Die Berufsberaterinnen und Pflichtfächern nicht überschritten -berater kommen auch zur allgemei- wird. nen Beratung in die Schule. Außer- dem gibt es Studienberatungsstellen an den Hochschulen. Über die prak- tische Ausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife gibt die Schule oder in Zweifelsfällen die Nieder- sächsische Landesschulbehörde Aus- kunft. 11
Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12 30159 Hannover E-Mail: Pressestelle@mk.niedersachsen.de Bestellungen: Fax: 0511/120 7451 E-Mail: Bibliothek@mk.niedersachsen.de Gestaltung: Thomas Hey Druck: Color-Druck GmbH, Holzminden veränderter Nachdruck, Dezember 2016 Hinweis: Die genauen Bestimmungen für die Gymnasien lassen sich unter der Internetadresse www.mk.niedersachsen.de (> Schule > Unsere Schulen > Allgemein bildende Schulen > Gymnasium) nachlesen. Diese Broschüre darf, wie alle Publikationen der Landesregierung, nicht zur Wahlwerbung in Wahlkämpfen verwendet werden.
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