Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung - INFO
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Niedersächsisches Kultusministerium INFO Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler Niedersachsen
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, das vorliegende Faltblatt informiert Die Leistungen im Unterricht in der Sie über die Bestimmungen für die Qualifikationsphase und die Prü- gymnasiale Oberstufe der Gymna- fungsergebnisse in den fünf Abitur- sien und Gesamtschulen und für die prüfungsfächern fließen mit unter- Abiturprüfung. schiedlicher Gewichtung in die Abi- turnote ein. Ziel der gymnasialen Oberstufe ist es, den Schülerinnen und Schülern Die Schwerpunktbildung trägt in eine breite und vertiefte Allgemein- Verbindung mit den fünf Abiturprü- bildung zu vermitteln, um die allge- fungsfächern dazu bei, das hohe meine Studierfähigkeit zu erwerben. fachliche Niveau in der gymnasialen Hierzu zählt die umfassende Ver- Oberstufe und in der Abiturprüfung mittlung von Kenntnissen, Fähigkei- zu sichern. ten und Fertigkeiten, außerdem werden das selbstständige Lernen Die in Niedersachsen vergebene All- und wissenschaftspropädeutische gemeine Hochschulreife stellt eine Arbeiten besonders gefördert. profunde Grundlage für ein Studium oder für eine Berufsausbildung dar. In der Qualifikationsphase der gym- Sie ist bundesweit anerkannt, weil nasialen Oberstufe können die Schü- sich die niedersächsischen Bestim- lerinnen und Schüler, entsprechend mungen nach den entsprechenden ihrer Neigungen und je nach Ange- Vereinbarungen der Kultusminister bot der Schule, fachbezogene der Länder richten. Sie eröffnet Schwerpunkte wählen. Der sprachli- damit die Fortsetzung des Bildungs- che und der naturwissenschaftliche wegs an jeder Hochschule in Schwerpunkt sind in jeder Schule Deutschland, aber auch im Ausland. anzubieten, der musisch-kulturelle, der gesellschaftswissenschaftliche und der sportliche Schwerpunkt kön- nen zusätzlich angeboten werden. Kernfächer wie Deutsch, eine Fremd- sprache und Mathematik sowie die Frauke Heiligenstadt dem gewählten Schwerpunkt zuge- Niedersächsische Kultusministerin ordneten Unterrichtsfächer müssen durchgängig in allen vier Schulhalb- jahren der Qualifikationsphase belegt werden. In den anderen Fächern ist eine bestimmte unter- richtliche Mindestverpflichtung bis zum Abitur nachzuweisen. Wenn alle Belegungs- und Einbringungs- verpflichtungen erfüllt sind, kann die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgen. 2
Gymnasiale Oberstufe Ziel und Gliederung der Der Weg in die gymnasiale Verweildauer und Leistungs- gymnasialen Oberstufe Oberstufe bewertung in der gymnasialen Oberstufe Ziel des Oberstufenunterrichts ist der Am Ende des 10. Schuljahrgangs Erwerb der allgemeinen Hochschul- gelangen die Schülerinnen und Der Besuch der gymnasialen Ober- reife, die berechtigt, den Bildungs- Schüler in die Qualifikationsphase stufe dauert im Normalfall drei weg studienbezogen, aber auch (zwölfjähriger Bildungsweg) durch Schuljahre, mindestens jedoch zwei berufsbezogenen fortzusetzen. Die- Versetzung oder in die Einführungs- und höchstens vier Schuljahre. Zur sem Ziel entspricht folgende Gliede- phase (dreizehnjähriger Bildungs- Wiederholung einer nicht bestande- rung der gymnasialen Oberstufe: weg) nach Erwerb des Erweiterten nen Abiturprüfung kann die Qualifi- Sekundarabschlusses I. Schülerinnen kationsphase ein weiteres Schuljahr Einjährige Einführungsphase und Schüler, die nicht, wie am Gym- besucht werden. Bei Wiederholung Die einjährige Einführungsphase nasium, durchgehend in den Schul- eines Schuljahrgangs der Qualifika- wird überwiegend im Klassenver- jahrgängen 6 bis 10 eine zweite tionsphase werden die Unterrichts- band geführt. Sie hat die Aufgabe, Pflichtfremdsprache erlernt haben, ergebnisse des ersten Durchgangs auf den Unterricht in der Qualifika- können dennoch in die gymnasiale nicht angerechnet. tionsphase vorzubereiten. In allen Oberstufe eintreten. Sie müssen Fächern wird ein Grundwissen ver- dann aber durchgehend am Unter- Am Schulhalbjahresende werden mittelt, das begründete Wahlent- richt in einer zweiten Fremdsprache je Fach die Leistungen in den Klau- scheidungen (Wahl von Schwer- teilnehmen; die Leistungen von suren und die Mitarbeit im Unter- punktfächern, Abiturprüfungsfä- zwei Schulhalbjahren gehen in die richt zusammengefasst und bewer- chern, weiteren Fächern) ermög- Gesamtqualifikation ein. Wer in den tet. Die Mitarbeit im Unterricht licht. Schuljahrgängen 6 bis 10 am Wahl- kann außer in Beiträgen zum Unter- pflichtunterricht in einer zweiten richtsgespräch in Referaten, Proto- Zweijährige Qualifikationsphase Fremdsprache teilgenommen hat kollen, besonderen Ausarbeitungen In der zweijährigen Qualifikations- (beispielsweise Französisch an einer und Ähnlichem bestehen. phase tritt an die Stelle des Klassen- Realschule), braucht in der Einfüh- verbandes ein System von schwer- rungsphase nicht mehr am Unter- Die Noten werden in der Qualifika- punktbezogenen Fachkombinatio- richt in dieser Sprache teilzunehmen, tionsphase in Punkte umgesetzt. nen und Kursen. Innerhalb von Rah- sofern eine andere Pflichtfremdspra- Können die Leistungen nicht beur- menvorgaben kann mit der Wahl che (zum Beispiel Englisch) bis zum teilt werden, weil zu häufig gefehlt eines fachbezogenen Schwerpunkts Abitur betrieben wird. wurde, oder wird eine Leistung mit und der Abiturprüfungsfächer die „ungenügend“ bewertet, so gilt der Schullaufbahn individuell gestaltet Das Höchstalter für die Aufnahme Unterricht als mit 0 Punkten abge- werden. Um dabei Einseitigkeiten in die gymnasiale Oberstufe beträgt schlossen. Die Unterrichtsfächer und und frühzeitiger Spezialisierung ent- im zwölfjährigen Bildungsweg 18, die darin erzielten Leistungen wer- gegenzuwirken, werden diese im dreizehnjährigen Bildungsweg 19 den in ein Studienbuch eingetragen, Fächer durch weitere Fächer Jahre. Über Ausnahmen entscheidet das an die Stelle der Schulhalbjahres- ergänzt, in denen Mindestbelegun- die Schule. zeugnisse tritt. gen erfolgen müssen. Auf diese Weise werden eine breite und ver- tiefte Allgemeinbildung sowie die allgemeine Studierfähigkeit gewähr- leistet. Das Punktesystem Noten sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00 3
Abschlüsse und Die Struktur der Berechtigungen gymnasialen Oberstufe Die allgemeine Hochschulreife Die Einführungsphase Die Dauer der Schulzeit bis zum Der Unterricht in der Einführungs- Erwerb der allgemeinen Hochschul- phase erfolgt in Pflicht- und Wahl- reife beträgt am Gymnasium und an fächern. Die wöchentliche Schüler- der nach Schulzweigen gegliederten pflichtstundenzahl beträgt im zwölf- Kooperativen Gesamtschule zwölf jährigen Bildungsweg 34, im drei- Schuljahre (zwölfjähriger Bildungs- zehnjährigen Bildungsweg zur Zeit weg), an der nach Schuljahrgängen 31 Unterrichtsstunden. gegliederten Kooperativen Gesamt- Wochenstunden im schule und an der Integrierten Fächer 1) zwölf- bzw. dreizehn- Gesamtschule dreizehn Schuljahre jährigen Bildungsweg (dreizehnjähriger Bildungsweg). Deutsch 3 3 Die allgemeine Hochschulreife wird 1. Fremdsprache 3 3 durch Unterrichtsleistungen im 2. Fremdsprache 4 4 Verlauf der Qualifikationsphase und Prüfungsleistungen in der Abitur- weitere Fremdsprache – 2) – 2) prüfung erworben. Sie berechtigt Musik 3) 2 2 zum Studium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. In Kunst 3) 2 2 einigen Studiengängen (zulassungs- Geschichte 2 beschränkte Studiengänge) ist die } 2 4) Zulassung von besonderen Voraus- Erdkunde 2 setzungen abhängig (z. B. Durch- Politik-Wirtschaft 2 2 schnittsnoten, Landesquoten, gewichtete Abiturnoten, Aufnahme- Religion, Werte und Normen oder Philosophie 2 2 verfahren der Hochschulen). Mathematik 4 3 Die Fachhochschulreife Biologie 5) 2 2 Der schulische Teil der Fachhoch- Chemie 5) 2 2 schulreife kann in der gymnasialen Oberstufe erworben werden, und Physik 5) 2 2 zwar frühestens am Ende des ersten Sport 2 2 Schuljahres der Qualifikationsphase. Über die Bedingungen im Einzelnen Wahlfremdsprachen; neue, für die gymnasiale informiert die Schule. Zum Erwerb Oberstufe zugelassene Fächer; Förderunterricht; + + der allgemeinen Fachhochschulreife Arbeitsgemeinschaften; Sporttheorie; Metho- denlernen ist in Verbindung mit dem schuli- schen Teil zusätzlich ein mindestens Schülerpflichtstundenzahl 34 31 einjähriges gelenktes berufsbezoge- Schülerhöchststundenzahl + + nes Praktikum oder eine abgeschlos- sene Berufsausbildung nachzuwei- 1) In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten sen (siehe auch Seite 10). (z. B. bei den Fremdsprachen) nicht berücksichtigt. 2) Die weitere Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet, wenn es sich um eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache handelt (siehe Seite 7). Zeugnisse, die den Erwerb des schu- 3) An die Stelle des Faches Kunst oder Musik kann nach Wahl der Schülerin oder des Schülers lischen Teils der Fachhochschulreife das Fach Darstellendes Spiel treten, wenn dieses an der Schule genehmigt ist. bescheinigen, gelten in fast allen 4) Jedes Fach wird je ein Schulhalbjahr unterrichtet. Bundesländern, ausgenommen in 5) An die Stelle einer Naturwissenschaft kann nach Wahl der Schülerin oder des Schülers das den Ländern Bayern und Sachsen. Fach Informatik treten. 4
Gymnasiale Oberstufe Versetzung in die Schwerpunkte in der Qualifikationsphase Qualifikationsphase Am Ende der Einführungsphase Die Schülerpflichtstundenzahl In der Qualifikationsphase bildet die entscheidet die Klassenkonferenz beträgt in den Schulhalbjahren 34 Schule fachbezogene Schwerpunkte, über die Versetzung in die Qualifi- Wochenstunden im zwölfjährigen unter denen die Schülerinnen und kationsphase. Grundlage der Verset- und zur Zeit 32 im dreizehnjährigen Schüler einen Schwerpunkt zu wäh- zungsentscheidung sind die Leistun- Bildungsweg. len haben. Es gibt folgende Schwer- gen in den Pflichtfächern. Bei zwei punkte: mangelhaften Leistungen oder einer Der Unterricht wird in vierstündigen ungenügenden Leistung müssen Fächern auf erhöhtem Anforde- sprachlicher Schwerpunkt mit den entsprechende bessere Leistungen in rungsniveau und in vier- oder zwei- Schwerpunktfächern fortgeführte anderen Fächern als Ausgleich nach- stündigen Fächern auf grundlegen- Fremdsprache und weitere Fremd- gewiesen werden. Dabei können dem Anforderungsniveau erteilt. sprache oder fortgeführte Fremd- die Fächer Deutsch, Fremdsprachen sprache und Deutsch; und Mathematik nur untereinander Unterricht auf grundlegendem ausgeglichen werden. Anforderungsniveau dient dazu, naturwissenschaftlicher Schwer- unter dem Aspekt wissenschaftspro- punkt mit den Schwerpunktfächern Wer nicht versetzt wird, kann die pädeutischer Bildung grundlegende zwei Naturwissenschaften oder eine Einführungsphase einmal wiederho- Sachverhalte, Erkenntnisse, Struktu- Naturwissenschaft und Mathematik len. Im zwölfjährigen Bildungsweg ren, Methoden und Verfahrenswei- oder eine Naturwissenschaft und bis zum Erwerb der allgemeinen sen in einem Fachgebiet zu vermit- Informatik; Hochschulreife findet die Verset- teln sowie Fähigkeiten zu entwickeln zung am Ende des 10., im dreizehn- und Fertigkeiten einzuüben. musisch-künstlerischer Schwerpunkt jährigen Bildungsweg am Ende des mit den Schwerpunktfächern Musik 11. Schuljahrgangs statt. Unterricht auf erhöhtem Anforde- und Deutsch oder Musik und Mathe- rungsniveau dient unter dem Aspekt matik oder Kunst und Deutsch oder Die Qualifikationsphase exemplarisch vertiefter wissen- Kunst und Mathematik. schaftspropädeutischer Bildung in Im zwölfjährigen Bildungsweg besonderem Maße der allgemeinen gesellschaftswissenschaftlicher bilden die Schuljahrgänge 11 und Studienvorbereitung und soll in wis- Schwerpunkt mit den Schwerpunkt- 12, im dreizehnjährigen Bildungs- senschaftliche Methoden, Fragestel- fächern Geschichte und Politik- weg die Schuljahrgänge 12 und 13 lungen und Reflexionen einführen. Wirtschaft oder Geschichte und Erd- die Qualifikationsphase. Leistungen Er ist auf eine systematische kunde oder Geschichte und Religion aus beiden Schuljahrgängen und die Beschäftigung mit wesentlichen, oder Geschichte und Philosophie; Leistungen aus der Abiturprüfung die Komplexität des Fachgebietes gehen in die Gesamtqualifikation verdeutlichenden Inhalten, Theo- sportlicher Schwerpunkt mit den für das Abitur ein. rien, Modellen und Methoden Schwerpunktfächern Sport und eine gerichtet. Die Schülerinnen und Naturwissenschaft. Es werden folgende Unterrichts- Schüler sollen lernen, über längere fächer unterschieden: Zeiträume selbstständig zu arbeiten. Die Schule muss die ersten beiden Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Schwerpunkte bilden, sie soll die Fremdsprache und Mathematik; nächsten beiden Schwerpunkte Schwerpunktfächer sind die beiden bilden, und sie kann den fünften den jeweiligen Schwerpunkt kenn- Schwerpunkt bilden, sofern an der zeichnenden Fächer; Schule Sport als Schwerpunktfach Ergänzungsfächer sind alle sonsti- genehmigt ist. gen Fächer, in denen Mindestbeleg- und Einbringungsverpflichtungen Die Übersicht auf Seite 6 zeigt bestehen; die Unterrichtsfächer und die Seminarfach als neues Fach, in dem Belegungsverpflichtungen in dem studien- bzw. berufsvorbereitende jeweiligen Schwerpunkt. Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes Lernen sowie fachübergreifendes Arbeiten eingeübt werden; Wahlfächer sind alle übrigen Fächer, die freiwillig angewählt werden können. 5
Unterrichtsfächer und Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase1) Sprachlicher Musisch-künstleri- Naturwissen- Gesellschafts- Sportlicher Halbjahre Stunden Schwerpunkt scher Schwerpunkt schaftlicher wissenschaftlicher Schwerpunkt Schwerpunkt Schwerpunkt Schwerpunkt- fortgeführte Kunst oder Musik Naturwissenschaft Geschichte Sport 42) 4 Fremdsprache fächer weitere Deutsch 3) weitere Politik-Wirtschaft4), Naturwissenschaft 4 4 Fremdsprache 3) Naturwissenschaft 5) Erdkunde, Religion oder Philosophie Deutsch 3) Deutsch Deutsch Deutsch 4 4 Kernfächer Fremdsprache Fremdsprache Fremdsprache Fremdsprache 4 4 Mathematik Mathematik 3) Mathematik 5) Mathematik Mathematik 4 4 Naturwissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft 4 4 Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) 2 2 Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte 2 2 Ergänzungsfächer Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft4) Politik-Wirtschaft 2 2 Religion, Werte Religion, Werte Religion, Werte Religion, Werte Religion, Werte und Normen oder und Normen oder und Normen oder und Normen oder und Normen oder 2 4 Philosophie 7) Philosophie 7) Philosophie 7) Philosophie 7) 8) Philosophie 7) weitere Fremdsprache weitere Fremdsprache oder weitere oder weitere 4 2 Naturwissenschaft 9) 10) Naturwissenschaft 9) 10) Sport 11) Sport 11) Sport 11) Sport 11) Sport 2 4 Seminarfach Seminarfach Seminarfach Seminarfach Seminarfach 2 4 fächer Wahl- weitere Fächer weitere Fächer weitere Fächer weitere Fächer weitere Fächer + + 1) In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten (z. B. die zusätzlichen Belegungs- und Stundenverpflichtungen, die sich aus der Wahl eines Prüfungsfaches im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ergeben) nicht berücksichtigt. 2) Im sportlichen Schwerpunkt fünf Wochenstunden. 3) Im sprachlichen Schwerpunkt kann die weitere Fremdsprache als Schwerpunktfach durch das Fach Deutsch ersetzt werden; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in dieser Fremdsprache bleiben hiervon unberührt. Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt kann das Fach Deutsch als Schwerpunktfach durch das Fach Mathematik ersetzt werden; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen im Fach Deutsch bleiben hiervon unberührt. 4) Sofern das Fach Politik-Wirtschaft nicht als Schwerpunktfach gewählt wird, muss es zwei Schulhalbjahre lang als Ergänzungsfach belegt werden. 5) Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Mathematik oder Informatik ersetzt werden; wird sie durch das Fach Mathematik ersetzt, so bleiben die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in dieser Naturwissenschaft hiervon unberührt. 6) Das Fach Darstellendes Spiel kann nur gewählt werden, wenn es an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist. Sofern Kunst oder Musik als Prüfungsfach gewählt worden ist, kann Darstellendes Spiel nicht zusätzlich als mündliches Prüfungsfach gewählt werden. 7) Wer nicht das Fach Religion wählt, muss das Fach Werte und Normen oder Philosophie belegen; im Übrigen wird auf § 128 Abs. 1 NSchG verwiesen. 8) Sofern Religion oder Philosophie nicht als Schwerpunktfach gewählt wird, muss es vier Schuljahre lang als Ergänzungsfach gewählt werden. 9) Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Informatik ersetzt werden. 10) Es kann nur ein Fach gewählt werden, in dem in der Einführungsphase durchgehend am Unterricht teilgenommen wurde. 11) Ist Sport fünftes Prüfungsfach, so müssen zusätzlich je Schuljahr zwei Stunden Sporttheorie belegt werden. 6
Gymnasiale Oberstufe A B C sprachlich- gesellschafts- mathematisch- Aufgabenfelder literarisch- wissenschaftlich naturwissenschaftlich- künstlerisch technisch In der Qualifikationsphase werden die Fächer mit Ausnahme des Semi- Deutsch Politik-Wirtschaft Mathematik narfachs und des Faches Sport Englisch Geschichte Physik einem der nebenstehenden drei Französisch Erdkunde Chemie Aufgabenfelder zugeordnet. Latein Rechtskunde 1) Biologie Griechisch 1) Philosophie 1) Informatik weitere Fremdsprachen Pädagogik 1) Ernährungslehre mit Kunst Psychologie 1) Chemie 1) Musik Wirtschaftslehre 1) Darstellendes Spiel 1) Religion Werte und Normen 1) nicht an allen Schulen Prüfungsfächer und Als Prüfungsfächer können nur Eine Fremdsprache, an der nur in Prüfungsfachkombinationen Fächer gewählt werden, die in der Arbeitsgemeinschaften teilgenom- Einführungsphase mindestens ein men wurde, gilt nicht als weiterge- Aus dem Angebot der Schule sind Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen führte Fremdsprache. fünf Fächer als Prüfungsfächer zu das ganze Schuljahr lang belegt wählen, und zwar drei vierstündige worden sind. Wird Sport als Prü- Als neu begonnene Fremdsprachen Fächer (erstes bis drittes Prüfungs- fungsfach gewählt, so ist in einem werden Fremdsprachen bezeichnet, fach) mit erhöhtem Anforderungsni- Schulhalbjahr der Einführungsphase in denen erst von der Einführungs- veau und zwei weitere vierstündige ein Sporttheoriekurs zu belegen. phase an am Unterricht teilgenom- Fächer (viertes und fünftes Prüfungs- men wird oder in denen vor Eintritt fach) mit grundlegendem Anforde- Ein Anspruch, ein bestimmtes in die Einführungsphase nur an rungsniveau. Die Prüfungsfächer Prüfungsfach oder eine bestimmte Arbeitsgemeinschaften teilgenom- sind vor Eintritt in die Qualifikations- Prüfungsfachkombination wählen men wurde. phase zu wählen. zu können, besteht nicht. In einer in der Einführungsphase Für die fünf Prüfungsfächer gilt: neu begonnenen Fremdsprache ist - es müssen alle Aufgabenfelder der Unterricht in der Einführungs- erfasst, Fremdsprachenbedingungen phase und der Qualifikationsphase - zwei der Fächer Deutsch, Fremd- durchgehend vierstündig zu belegen sprache oder Mathematik und Zunächst eine wichtige Unterschei- von Schülerinnen und Schülern, die - drei Fächer mit erhöhtem Anforde- dung: Als weitergeführte Fremd- im Sekundarbereich I keine zweite rungsniveau, darunter die beiden sprachen werden die Fremdsprachen Fremdsprache erlernt haben. fachbezogenen Schwerpunktfächer, bezeichnet, in denen im Sekundar- sein. bereich I an versetzungswirksamem Die verschiedenen Möglichkeiten, Unterricht (Pflicht- oder Wahlpflicht- die Fremdsprachenbedingungen Für die Fächer Darstellendes Spiel, unterricht) teilgenommen wurde. zu erfüllen, zeigen die Übersichten Werte und Normen und Sport als auf Seite 8 und 9. Prüfungsfächer gelten besondere Eine Fremdsprache, die im wahl- Bedingungen, die bei der Schule zu freien Unterricht im Sekundarbe- erfragen sind. reich I erlernt worden ist, gilt nur Wird Sport als Prüfungsfach gewählt, dann als weitergeführte Fremdspra- sollte zusätzlich ein Fach so belegt che, wenn am Ende des Schuljahr- werden, dass es Prüfungsfach wer- gangs vor Eintritt in die Einfüh- den kann; unter bestimmten Voraus- rungsphase mindestens die Note setzungen muss das erste Schuljahr „ausreichend“ erreicht worden ist. der Qualifikationsphase wiederholt werden, wenn die Schülerin oder der Schüler vor Eintritt in das zweite Schuljahr der Qualifikationsphase sportunfähig wird. 7
Verpflichtung zur zweiten der Einführungsphase an bis zum wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache Abitur, wobei die in zwei Schul- oder um eine in der Einführungs- halbjahren der Qualifikationsphase phase neu begonnene Fremdsprache In der Einführungsphase müssen erbrachten Leistungen in die handelt. grundsätzlich zwei Fremdsprachen Gesamtqualifikation (siehe Seite 9) belegt werden, darunter mindestens einzubringen sind. Fremdsprachenverpflichtung eine fortgeführte Pflicht- oder in der Qualifikationsphase Wahlpflichtfremdsprache. Die Ver- Die Verpflichtung zur Teilnahme im pflichtung zur zweiten Fremdspra- Unterricht in einer zweiten Fremd- In der Qualifikationsphase muss che kann in der Einführungsphase sprache in der Einführungsphase mindestens eine Fremdsprache auf folgende Weise erfüllt werden: entfällt nur dann, wenn die Fremd- durchgehend belegt werden. sprache im Sekundarbereich I der - durch die Belegung einer weiteren Realschule als Wahlpflichtfremdspra- Eine neu begonnene Fremdsprache fortgeführten Pflicht- oder Wahl- che mindestens fünf Schuljahre lang muss in jedem Fall in der Qualifika- pflichtfremdsprache; durchgehend erlernt worden ist. tionsphase durchgehend belegt - durch die Belegung einer im werden (siehe Seite 7). Sekundarbereich I durchgängig Als Prüfungsfach mit erhöhtem besuchten Wahlfremdsprache, Anforderungsniveau kann nur eine sofern am Ende des Schuljahrgangs Fremdsprache gewählt werden, vor Eintritt in die Einführungspha- wenn es sich um eine fortgeführte se mindestens die Note „ausrei- Fremdsprache handelt. chend“ erreicht worden ist; - durch die Belegung einer in der Eine Fremdsprache kann zum Prü- Einführungsphase neu beginnen- fungsfach mit grundlegendem Anfor- den Fremdsprache vom Beginn derungsniveau gewählt werden, Übersicht über die Erfüllung der Fremdsprachenbedingungen (12-jähriger Bildungsweg)1 A. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 B. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 11 12 neu begonnene Fremdsprache 10 C. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 neu begonnene Fremdsprache2 10 11 12 D. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 11 12 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 7 8 9 10 oder Wahlsprache mit mindestens Note 4 am Ende des Schuljahrgangs vor Eintritt in die Einführungsphase Hier kann gewählt werden, welcher der beiden Fremdsprachen fortgesetzt wird. 1 In der Übersicht werden bestimmte Besonderheiten im 10. Schuljahrgang und die Abiturprüfungsfachauflagen für die Fremdsprachen nicht berücksichtigt. 2 Gilt für die Schülerinnen und Schüler, die im Sekundarbereich I einer allgemein bildenden Schule eine 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache betrieben haben und nach Erwerb des Erweiterten Sekundarabschluss I in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. 8
Gymnasiale Oberstufe Übersicht über die Erfüllung der Fremdsprachenbedingungen (dreizehnjähriger Bildungsweg) A. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 A1. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 7 8 9 10 11 B. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 12 13 neu begonnene Fremdsprache 11 C. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 neu begonnene Fremdsprache 11 12 13 D. 1. Pflichtfremdsprache 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2. Pflichtfremdsprache 6 7 8 9 10 12 13 3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdspra- 9 10 11 che oder Wahlsprache mit mindestens Note 4 am Ende des Schuljahrgangs 10 Hier kann gewählt werden, welche der Fremdsprachen fortgesetzt wird. Gesamtqualifikation und Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation Abiturprüfung Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Deutsch 4 Aus den Leistungen in den Prü- Fremdsprache 1) 2) 4 fungs- und weiteren Pflichtfächern weitere Fremdsprache 1) 3) 4 der Qualifikationsphase und aus den Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4) 2 Leistungen in der Abiturprüfung Politik-Wirtschaft 2 wird durch Addition der Punkte eine Geschichte 2 Gesamtpunktzahl ermittelt, die Religion oder Werte und Normen oder Philosophie 5) 2 Gesamtqualifikation. Mathematik 4 Naturwissenschaft 1) 4 Unter den einzubringenden Schul- weitere Naturwissenschaft 1) 6) 4 halbjahresergebnissen aus der Quali- Seminarfach 7) 2 fikationsphase darf kein Ergebnis weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 8) 2 mit 0 Punkten sein und kann the- 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. mengleicher Unterricht auf die Ein- 2) 1 Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben, so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungs- bringungsverpflichtungen nur ein- verpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt werden. 2 Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten mal angerechnet werden. Für eine Fremdsprache können eingebracht werden. in der Einführungsphase neu begon- 3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt. 4) 1 Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. 2 Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt nene Fremdsprache gelten müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst u. U. zusätzliche Einbringungsver- oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden. 5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht pflichtungen (siehe Seite 8). angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder das Fach Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinanderfolgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ein- zubringen. 6) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 2 Die Naturwissen- schaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier Schulhalbjahresergebnisse im Fach Informatik einzubringen. 7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist. 8) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwer- punkt. 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind zwei Schulhalbjah- resergebnisse im Fach Informatik einzubringen.“ 9
Gesamtqualifikation II müssen mindestens in drei Fachhochschulreife Fächern, darunter mindestens im Die Gesamtqualifikation wird ersten, zweiten oder dritten Die Fachhochschulreife wird in der ab Abiturprüfung 2014 wie folgt Prüfungsfach, jeweils mindestens gymnasialen Oberstufe erworben gebildet: 20 Punkte erreicht worden sein. mit den Leistungen aus zwei aufein- ander folgenden Schulhalbjahren in Block I der Qualifikationsphase und dem - 24 Schulhalbjahresergebnisse, dar- Nachweis unter die 8 Schulhalbjahresergeb- Abiturprüfung - einer erfolgreich abgeschlossenen, nisse im vierten und fünften Prü- durch Bundes- oder Landesrecht fungsfach aus dem ersten bis vier- Die Abiturprüfung findet in den geregelte Berufsausbildung, ten Schulhalbjahr, in einfacher fünf Prüfungsfächern statt: im - durch ein mindestens einjähriges Wertung ersten bis vierten Prüfungsfach geleitetes berufsbezogenes Prakti- sowie schriftlich und je nach Ergebnis auch kum oder - die 12 Schulhalbjahresergebnisse mündlich, im fünften Prüfungsfach - durch Ableistung eines einjährigen im ersten bis dritten Prüfungsfach nur mündlich. Um das Gesamtergeb- sozialen oder ökologischen Jahres, aus dem ersten bis vierten Schul- nis noch zu verbessern, können auch eines einjährigen Wehr- oder Zivil- halbjahr in zweifacher Wertung. freiwillig zusätzliche mündliche Prü- dienstes oder eines einjährigen fungen in den schriftlich geprüften Bundesfreiwilligendienstes. Block II Fächern abgelegt werden; die Die Prüfungsergebnisse in den fünf Ergebnisse aus der schriftlichen und Bei dem Erwerb des schulischen Teils Prüfungsfächern in vierfacher Wer- der mündlichen Fachprüfung wer- der Fachhochschulreife durch die Leis- tung, wobei an die Stelle des vierten den besonders gewichtet. Wer die tungen in zwei aufeinander folgen- Prüfungsfachs unter bestimmten Abiturprüfung nicht bestanden hat, den Schulhalbjahren der Qualifika- Bedingungen das Ergebnis einer kann sie einmal wiederholen, unter tionsphase sind folgende Leistungen Besonderen Lernleistung treten kann. besonderen Genehmigungsvoraus- zu erbringen: setzungen auch zweimal. - In den vier Ergebnissen aus dem Zum Bestehen der Abiturprüfung ersten und zweiten Prüfungsfach müssen in Block I mindestens 200 In die Gesamtqualifikation für das insgesamt mindestens 40 Punkte in Punkte und in Block II mindestens Abitur kann auch eine besondere zweifacher Wertung, darunter in 100 Punkte erreicht werden, insge- Lernleistung eingebracht werden. dreien dieser Schulhalbjahreser- samt also mindestens 300 Punkte. Dies kann ein umfassender Beitrag gebnisse jeweils mindestens je 10 Das endspricht einem Durchschnitt aus einem vom Land geförderten Punkte. von ausreichenden Leistungen (5 Schülerwettbewerb oder eine selbst- - In zwei Schulhalbjahresergebnissen Punkte) in den eingebrachten Schul- ständig angefertigte Jahres- oder im dritten Prüfungsfach sowie in jahresergebnissen. Seminararbeit sein. Die besondere weiteren neun Schulhalbjahreser- Lernleistung ist zu dokumentieren gebnissen in mindestens fünf vier- Im Block I sind maximal 600 Punkte und in einem Kolloquium vorzustel- stündigen und höchstens vier zwei- erreichbar. Bei maximal 15 Punkten len. stündigen Fächern insgesamt min- in einem Fach je Schulhalbjahr kön- destens 55 Punkte in einfacher nen bei einfacher Gewichtung 40 Im Prüfungsfach Sport setzt sich die Wertung und in neun dieser elf Schulhalbjahresergebnisse angerech- Prüfung aus einem fachpraktischen Schulhalbjahresergebnisse jeweils net werden (40 x 15 = 600). Durch sowie schriftlichen oder mündlichen mindestens 5 Punkte. die zweifache Wertung der Schul- Prüfungsteil zusammen. - Unter den insgesamt 15 Schulhalb- halbjahresergebnisse im ersten bis jahresergebnissen müssen je zwei dritten Prüfungsfach ergibt sich ein Wer ausführlich informiert werden in Deutsch, in derselben Fremd- Faktor von 48 (24 + 2 x 12), so dass oder spezielle Fragen beantwortet sprache, in Geschichte oder einem die Gesamtpunktzahl in Block I nach haben möchte - insbesondere hin- anderen gesellschaftswissenschaft- der Formel E I = 40 P : 48 zu errech- sichtlich der Einbringungsverpflich- lichen Fach, das als Prüfungsfach nen ist (P = erreichte Punktzahl). tungen im Abitur und der besonde- gewählt worden ist, in Mathematik ren Lernleistung -, sollte sich an und in derselben Naturwissen- Zu beachten ist außerdem, dass im die Schulleitung, Klassenleitung schaft sein. Für eine in der Einfüh- Block I bei Schulhalbjahresergebnis- oder die Tutorin oder den Tutor rungsphase neu begonnene Fremd- sen in zweifacher Wertung höch- wenden. sprache gelten gesonderte Einbrin- stens drei und bei den Schulhalbjah- gungsverpflichtungen (siehe S. 8). resergebnissen in einfacher Wertung höchstens vier „Unterkurse“ (Schul- Hinweis: Die Fachhochschulreife halbjahresergebnisse mit weniger wird in Bayern und Sachsen nicht als 5 Punkten), aber kein Ergebnis anerkannt. mit 0 Punkten sein dürfen. In Block 10
Gymnasiale Oberstufe Weitere Informationen Hinweise zum Erstellen eines eigenen Unterrichtsplans 1. Die genauen und detaillierten Bestimmungen über die gymnasiale 1. Wählen Sie einen fachbezogenen Oberstufe, über die Abiturprüfung Schwerpunkt und fünf Prüfungs- (einschließlich Latina, Graecum und fächer so, dass Hebraicum) und den Erwerb der Fachhochschulreife in der zurzeit a) alle Aufgabenfelder mit den geltenden Fassung liegen gedruckt Prüfungsfächern abgedeckt sind, vor. Sie sind in den Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer b) zwei der drei Fächer Deutsch, Oberstufe vorhanden und können eine Fremdsprache oder Mathematik dort oder auf der Internetseite Prüfungsfächer sind, www.schule.niedersachsen.de (> Gymnasium) eingesehen werden. c) drei Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau gewählt wer- 2. Informationen über Studiengänge den, darunter die beiden Schwer- an Universitäten und Fachhochschu- punktfächer und das weitere von len sind bei den Studienberatungs- der Schule diesbezüglich festgelegte stellen der Hochschulen und über Fach. das Internet zu erhalten. Einen guten Überblick über Studiengänge 2. Belegen Sie in jedem Schulhalb- an den Hochschulen bietet die jahr Unterricht in den Prüfungsfä- Schrift „Studien- und Berufswahl“. chern. Sie wird durch die Schule kostenlos an die Schülerinnen und Schüler der 3. Belegen Sie weitere Fächer so, Qualifikationsphase verteilt. dass mit ihnen die Mindestbelegver- pflichtungen abgedeckt sind. 3. Ebenfalls kostenlos ist die Zeit- schrift „Abi-Berufswahl-Magazin“ in 4. Belegen Sie nun, falls nötig, der Schule zu erhalten. Sie enthält noch Fächer Ihrer Wahl, damit Ihre Informationen über aktuelle Ten- Unterrichtsverpflichtung in der denzen in einzelnen Berufen, über Qualifikationsphase je Schulhalbjahr Ausbildungsordnungen, Tätigkeits- mindestens 34 Wochenstunden im felder und Berufschancen. zwölfjährigen und 32 Wochenstun- den im dreizehnjährigen Bildungs- 4. Wie, wo und wann man sich um weg beträgt und Sie 36 Schulhalbjah- Studienplätze bewerben kann, ist resergebnisse in die Gesamtqualifika- aus dem „ZVS-Info“ zu erfahren, das tion für das Abitur einbringen kön- die Zentralstelle für die Vergabe von nen. Studienplätzen den Schülerinnen und Schülern über die Schulen 5. Wählen Sie Ihre Prüfungsfach- zustellt. kombination aber so, dass die Gesamtzahl von 36 der in die 5. Auskünfte über Studium und Gesamtqualifikation einzubringen- Berufsausbildung gibt die Berufsbe- den Schulhalbjahresergebnisse aus ratung der zuständigen Agentur für den Prüfungsfächern und weiteren Arbeit. Die Berufsberaterinnen und Pflichtfächern nicht überschritten -berater kommen auch zur allgemei- wird. nen Beratung in die Schule. Außer- dem gibt es Studienberatungsstellen an den Hochschulen. Über die prak- tische Ausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife gibt die Schule oder in Zweifelsfällen die Landes- schulbehörde Auskunft. 11
Impressum Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12 30159 Hannover E-Mail: Pressestelle@mk.niedersachsen.de Bestellungen: Fax: 0511/120 7451 E-Mail: Bibliothek@mk.niedersachsen.de Gestaltung: www.hey-werbeagentur.de Druck: Color-Druck GmbH, Holzminden veränderter Nachdruck, Juli 2013 Hinweis: Die genauen Bestimmungen für die Gymnasien lassen sich unter der Internetadresse www.mk.niedersachsen.de (> Schule > Unsere Schulen > Allgemein bildende Schulen > Gymnasium) nachlesen. Diese Broschüre darf, wie alle Publikationen der Landesregierung, nicht zur Wahlwerbung in Wahlkämpfen verwendet werden.
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