Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung - INFO

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Niedersächsisches
Kultusministerium

                                                     INFO

Die gymnasiale Oberstufe
und die Abiturprüfung

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler

            Niedersachsen
Liebe Schülerinnen und Schüler,
    sehr geehrte Eltern,

    das vorliegende Faltblatt informiert   Die Leistungen im Unterricht in der
    Sie über die Bestimmungen für die      Qualifikationsphase und die Prü-
    gymnasiale Oberstufe der Gymna-        fungsergebnisse in den fünf Abitur-
    sien und Gesamtschulen und für die     prüfungsfächern fließen mit unter-
    Abiturprüfung.                         schiedlicher Gewichtung in die Abi-
                                           turnote ein.
    Ziel der gymnasialen Oberstufe ist
    es, den Schülerinnen und Schülern      Die Schwerpunktbildung trägt in
    eine breite und vertiefte Allgemein-   Verbindung mit den fünf Abiturprü-
    bildung zu vermitteln, um die allge-   fungsfächern dazu bei, das hohe
    meine Studierfähigkeit zu erwerben.    fachliche Niveau in der gymnasialen
    Hierzu zählt die umfassende Ver-       Oberstufe und in der Abiturprüfung
    mittlung von Kenntnissen, Fähigkei-    zu sichern.
    ten und Fertigkeiten, außerdem
    werden das selbstständige Lernen       Die in Niedersachsen vergebene All-
    und wissenschaftspropädeutische        gemeine Hochschulreife stellt eine
    Arbeiten besonders gefördert.          profunde Grundlage für ein Studium
                                           oder für eine Berufsausbildung dar.
    In der Qualifikationsphase der gym-    Sie ist bundesweit anerkannt, weil
    nasialen Oberstufe können die Schü-    sich die niedersächsischen Bestim-
    lerinnen und Schüler, entsprechend     mungen nach den entsprechenden
    ihrer Neigungen und je nach Ange-      Vereinbarungen der Kultusminister
    bot der Schule, fachbezogene           der Länder richten. Sie eröffnet
    Schwerpunkte wählen. Der sprachli-     damit die Fortsetzung des Bildungs-
    che und der naturwissenschaftliche     wegs an jeder Hochschule in
    Schwerpunkt sind in jeder Schule       Deutschland, aber auch im Ausland.
    anzubieten, der musisch-kulturelle,
    der gesellschaftswissenschaftliche
    und der sportliche Schwerpunkt kön-
    nen zusätzlich angeboten werden.
    Kernfächer wie Deutsch, eine Fremd-
    sprache und Mathematik sowie die       Frauke Heiligenstadt
    dem gewählten Schwerpunkt zuge-        Niedersächsische Kultusministerin
    ordneten Unterrichtsfächer müssen
    durchgängig in allen vier Schulhalb-
    jahren der Qualifikationsphase
    belegt werden. In den anderen
    Fächern ist eine bestimmte unter-
    richtliche Mindestverpflichtung bis
    zum Abitur nachzuweisen. Wenn
    alle Belegungs- und Einbringungs-
    verpflichtungen erfüllt sind, kann
    die Zulassung zur Abiturprüfung
    erfolgen.

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Gymnasiale Oberstufe

   Ziel und Gliederung der                      Der Weg in die gymnasiale                    Verweildauer und Leistungs-
gymnasialen Oberstufe                        Oberstufe                                    bewertung in der gymnasialen
                                                                                          Oberstufe
Ziel des Oberstufenunterrichts ist der       Am Ende des 10. Schuljahrgangs
Erwerb der allgemeinen Hochschul-            gelangen die Schülerinnen und                Der Besuch der gymnasialen Ober-
reife, die berechtigt, den Bildungs-         Schüler in die Qualifikationsphase           stufe dauert im Normalfall drei
weg studienbezogen, aber auch                (zwölfjähriger Bildungsweg) durch            Schuljahre, mindestens jedoch zwei
berufsbezogenen fortzusetzen. Die-           Versetzung oder in die Einführungs-          und höchstens vier Schuljahre. Zur
sem Ziel entspricht folgende Gliede-         phase (dreizehnjähriger Bildungs-            Wiederholung einer nicht bestande-
rung der gymnasialen Oberstufe:              weg) nach Erwerb des Erweiterten             nen Abiturprüfung kann die Qualifi-
                                             Sekundarabschlusses I. Schülerinnen          kationsphase ein weiteres Schuljahr
Einjährige Einführungsphase                  und Schüler, die nicht, wie am Gym-          besucht werden. Bei Wiederholung
Die einjährige Einführungsphase              nasium, durchgehend in den Schul-            eines Schuljahrgangs der Qualifika-
wird überwiegend im Klassenver-              jahrgängen 6 bis 10 eine zweite              tionsphase werden die Unterrichts-
band geführt. Sie hat die Aufgabe,           Pflichtfremdsprache erlernt haben,           ergebnisse des ersten Durchgangs
auf den Unterricht in der Qualifika-         können dennoch in die gymnasiale             nicht angerechnet.
tionsphase vorzubereiten. In allen           Oberstufe eintreten. Sie müssen
Fächern wird ein Grundwissen ver-            dann aber durchgehend am Unter-              Am Schulhalbjahresende werden
mittelt, das begründete Wahlent-             richt in einer zweiten Fremdsprache          je Fach die Leistungen in den Klau-
scheidungen (Wahl von Schwer-                teilnehmen; die Leistungen von               suren und die Mitarbeit im Unter-
punktfächern, Abiturprüfungsfä-              zwei Schulhalbjahren gehen in die            richt zusammengefasst und bewer-
chern, weiteren Fächern) ermög-              Gesamtqualifikation ein. Wer in den          tet. Die Mitarbeit im Unterricht
licht.                                       Schuljahrgängen 6 bis 10 am Wahl-            kann außer in Beiträgen zum Unter-
                                             pflichtunterricht in einer zweiten           richtsgespräch in Referaten, Proto-
Zweijährige Qualifikationsphase              Fremdsprache teilgenommen hat                kollen, besonderen Ausarbeitungen
In der zweijährigen Qualifikations-          (beispielsweise Französisch an einer         und Ähnlichem bestehen.
phase tritt an die Stelle des Klassen-       Realschule), braucht in der Einfüh-
verbandes ein System von schwer-             rungsphase nicht mehr am Unter-              Die Noten werden in der Qualifika-
punktbezogenen Fachkombinatio-               richt in dieser Sprache teilzunehmen,        tionsphase in Punkte umgesetzt.
nen und Kursen. Innerhalb von Rah-           sofern eine andere Pflichtfremdspra-         Können die Leistungen nicht beur-
menvorgaben kann mit der Wahl                che (zum Beispiel Englisch) bis zum          teilt werden, weil zu häufig gefehlt
eines fachbezogenen Schwerpunkts             Abitur betrieben wird.                       wurde, oder wird eine Leistung mit
und der Abiturprüfungsfächer die                                                          „ungenügend“ bewertet, so gilt der
Schullaufbahn individuell gestaltet          Das Höchstalter für die Aufnahme             Unterricht als mit 0 Punkten abge-
werden. Um dabei Einseitigkeiten             in die gymnasiale Oberstufe beträgt          schlossen. Die Unterrichtsfächer und
und frühzeitiger Spezialisierung ent-        im zwölfjährigen Bildungsweg 18,             die darin erzielten Leistungen wer-
gegenzuwirken, werden diese                  im dreizehnjährigen Bildungsweg 19           den in ein Studienbuch eingetragen,
Fächer durch weitere Fächer                  Jahre. Über Ausnahmen entscheidet            das an die Stelle der Schulhalbjahres-
ergänzt, in denen Mindestbelegun-            die Schule.                                  zeugnisse tritt.
gen erfolgen müssen. Auf diese
Weise werden eine breite und ver-
tiefte Allgemeinbildung sowie die
allgemeine Studierfähigkeit gewähr-
leistet.

Das Punktesystem

Noten         sehr gut            gut            befriedigend      ausreichend        mangelhaft         ungenügend

          +     1        -   +    2      -       +     3     -    +     4    -       +       5     -           6

Punkte 15      14    13      12   11     10      09   08    07   06    05   04       03     02    01          00

                                                                                                                                   3
Abschlüsse und                        Die Struktur der
    Berechtigungen                         gymnasialen Oberstufe

    Die allgemeine Hochschulreife          Die Einführungsphase
    Die Dauer der Schulzeit bis zum        Der Unterricht in der Einführungs-
    Erwerb der allgemeinen Hochschul-      phase erfolgt in Pflicht- und Wahl-
    reife beträgt am Gymnasium und an      fächern. Die wöchentliche Schüler-
    der nach Schulzweigen gegliederten     pflichtstundenzahl beträgt im zwölf-
    Kooperativen Gesamtschule zwölf        jährigen Bildungsweg 34, im drei-
    Schuljahre (zwölfjähriger Bildungs-    zehnjährigen Bildungsweg zur Zeit
    weg), an der nach Schuljahrgängen      31 Unterrichtsstunden.
    gegliederten Kooperativen Gesamt-                                                                            Wochenstunden im
    schule und an der Integrierten                                      Fächer 1)                               zwölf- bzw. dreizehn-
    Gesamtschule dreizehn Schuljahre                                                                            jährigen Bildungsweg
    (dreizehnjähriger Bildungsweg).
                                            Deutsch                                                             3                     3
    Die allgemeine Hochschulreife wird      1. Fremdsprache                                                     3                     3
    durch Unterrichtsleistungen im
                                            2. Fremdsprache                                                     4                     4
    Verlauf der Qualifikationsphase und
    Prüfungsleistungen in der Abitur-       weitere Fremdsprache                                                –   2)
                                                                                                                                      –   2)

    prüfung erworben. Sie berechtigt
                                            Musik 3)                                                            2                     2
    zum Studium in allen Ländern der
    Bundesrepublik Deutschland. In          Kunst 3)                                                            2                     2
    einigen Studiengängen (zulassungs-
                                            Geschichte                                                          2
    beschränkte Studiengänge) ist die
                                                                                                                                 }    2   4)

    Zulassung von besonderen Voraus-        Erdkunde                                                            2
    setzungen abhängig (z. B. Durch-
                                            Politik-Wirtschaft                                                  2                     2
    schnittsnoten, Landesquoten,
    gewichtete Abiturnoten, Aufnahme-       Religion, Werte und Normen oder Philosophie                         2                     2
    verfahren der Hochschulen).
                                            Mathematik                                                          4                     3

    Die Fachhochschulreife                  Biologie        5)
                                                                                                                2                     2
    Der schulische Teil der Fachhoch-
                                            Chemie         5)
                                                                                                                2                     2
    schulreife kann in der gymnasialen
    Oberstufe erworben werden, und          Physik    5)
                                                                                                                2                     2
    zwar frühestens am Ende des ersten
                                            Sport                                                               2                     2
    Schuljahres der Qualifikationsphase.
    Über die Bedingungen im Einzelnen       Wahlfremdsprachen; neue, für die gymnasiale
    informiert die Schule. Zum Erwerb       Oberstufe zugelassene Fächer; Förderunterricht;                      +                    +
    der allgemeinen Fachhochschulreife      Arbeitsgemeinschaften; Sporttheorie; Metho-
                                            denlernen
    ist in Verbindung mit dem schuli-
    schen Teil zusätzlich ein mindestens                                Schülerpflichtstundenzahl               34                    31
    einjähriges gelenktes berufsbezoge-
                                                                        Schülerhöchststundenzahl                +                     +
    nes Praktikum oder eine abgeschlos-
    sene Berufsausbildung nachzuwei-       1)
                                                In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten
    sen (siehe auch Seite 10).                  (z. B. bei den Fremdsprachen) nicht berücksichtigt.
                                           2)
                                                Die weitere Fremdsprache wird vierstündig unterrichtet, wenn es sich um eine in der
                                                Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache handelt (siehe Seite 7).
    Zeugnisse, die den Erwerb des schu-
                                           3)
                                                An die Stelle des Faches Kunst oder Musik kann nach Wahl der Schülerin oder des Schülers
    lischen Teils der Fachhochschulreife        das Fach Darstellendes Spiel treten, wenn dieses an der Schule genehmigt ist.
    bescheinigen, gelten in fast allen     4)
                                                Jedes Fach wird je ein Schulhalbjahr unterrichtet.
    Bundesländern, ausgenommen in          5)
                                                An die Stelle einer Naturwissenschaft kann nach Wahl der Schülerin oder des Schülers das
    den Ländern Bayern und Sachsen.             Fach Informatik treten.

4
Gymnasiale Oberstufe
   Versetzung in die                                                             Schwerpunkte in der
Qualifikationsphase                                                           Qualifikationsphase

Am Ende der Einführungsphase           Die Schülerpflichtstundenzahl          In der Qualifikationsphase bildet die
entscheidet die Klassenkonferenz       beträgt in den Schulhalbjahren 34      Schule fachbezogene Schwerpunkte,
über die Versetzung in die Qualifi-    Wochenstunden im zwölfjährigen         unter denen die Schülerinnen und
kationsphase. Grundlage der Verset-    und zur Zeit 32 im dreizehnjährigen    Schüler einen Schwerpunkt zu wäh-
zungsentscheidung sind die Leistun-    Bildungsweg.                           len haben. Es gibt folgende Schwer-
gen in den Pflichtfächern. Bei zwei                                           punkte:
mangelhaften Leistungen oder einer     Der Unterricht wird in vierstündigen
ungenügenden Leistung müssen           Fächern auf erhöhtem Anforde-          sprachlicher Schwerpunkt mit den
entsprechende bessere Leistungen in    rungsniveau und in vier- oder zwei-    Schwerpunktfächern fortgeführte
anderen Fächern als Ausgleich nach-    stündigen Fächern auf grundlegen-      Fremdsprache und weitere Fremd-
gewiesen werden. Dabei können          dem Anforderungsniveau erteilt.        sprache oder fortgeführte Fremd-
die Fächer Deutsch, Fremdsprachen                                             sprache und Deutsch;
und Mathematik nur untereinander       Unterricht auf grundlegendem
ausgeglichen werden.                   Anforderungsniveau dient dazu,         naturwissenschaftlicher Schwer-
                                       unter dem Aspekt wissenschaftspro-     punkt mit den Schwerpunktfächern
Wer nicht versetzt wird, kann die      pädeutischer Bildung grundlegende      zwei Naturwissenschaften oder eine
Einführungsphase einmal wiederho-      Sachverhalte, Erkenntnisse, Struktu-   Naturwissenschaft und Mathematik
len. Im zwölfjährigen Bildungsweg      ren, Methoden und Verfahrenswei-       oder eine Naturwissenschaft und
bis zum Erwerb der allgemeinen         sen in einem Fachgebiet zu vermit-     Informatik;
Hochschulreife findet die Verset-      teln sowie Fähigkeiten zu entwickeln
zung am Ende des 10., im dreizehn-     und Fertigkeiten einzuüben.            musisch-künstlerischer Schwerpunkt
jährigen Bildungsweg am Ende des                                              mit den Schwerpunktfächern Musik
11. Schuljahrgangs statt.              Unterricht auf erhöhtem Anforde-       und Deutsch oder Musik und Mathe-
                                       rungsniveau dient unter dem Aspekt     matik oder Kunst und Deutsch oder
   Die Qualifikationsphase             exemplarisch vertiefter wissen-        Kunst und Mathematik.
                                       schaftspropädeutischer Bildung in
Im zwölfjährigen Bildungsweg           besonderem Maße der allgemeinen        gesellschaftswissenschaftlicher
bilden die Schuljahrgänge 11 und       Studienvorbereitung und soll in wis-   Schwerpunkt mit den Schwerpunkt-
12, im dreizehnjährigen Bildungs-      senschaftliche Methoden, Fragestel-    fächern Geschichte und Politik-
weg die Schuljahrgänge 12 und 13       lungen und Reflexionen einführen.      Wirtschaft oder Geschichte und Erd-
die Qualifikationsphase. Leistungen    Er ist auf eine systematische          kunde oder Geschichte und Religion
aus beiden Schuljahrgängen und die     Beschäftigung mit wesentlichen,        oder Geschichte und Philosophie;
Leistungen aus der Abiturprüfung       die Komplexität des Fachgebietes
gehen in die Gesamtqualifikation       verdeutlichenden Inhalten, Theo-       sportlicher Schwerpunkt mit den
für das Abitur ein.                    rien, Modellen und Methoden            Schwerpunktfächern Sport und eine
                                       gerichtet. Die Schülerinnen und        Naturwissenschaft.
Es werden folgende Unterrichts-        Schüler sollen lernen, über längere
fächer unterschieden:                  Zeiträume selbstständig zu arbeiten.   Die Schule muss die ersten beiden
Kernfächer sind die Fächer Deutsch,                                           Schwerpunkte bilden, sie soll die
Fremdsprache und Mathematik;                                                  nächsten beiden Schwerpunkte
Schwerpunktfächer sind die beiden                                             bilden, und sie kann den fünften
den jeweiligen Schwerpunkt kenn-                                              Schwerpunkt bilden, sofern an der
zeichnenden Fächer;                                                           Schule Sport als Schwerpunktfach
Ergänzungsfächer sind alle sonsti-                                            genehmigt ist.
gen Fächer, in denen Mindestbeleg-
und Einbringungsverpflichtungen                                               Die Übersicht auf Seite 6 zeigt
bestehen;                                                                     die Unterrichtsfächer und die
Seminarfach als neues Fach, in dem                                            Belegungsverpflichtungen in dem
studien- bzw. berufsvorbereitende                                             jeweiligen Schwerpunkt.
Arbeitsmethoden, selbstgesteuertes
Lernen sowie fachübergreifendes
Arbeiten eingeübt werden;
Wahlfächer sind alle übrigen Fächer,
die freiwillig angewählt werden
können.

                                                                                                                      5
Unterrichtsfächer und Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase1)

                           Sprachlicher            Musisch-künstleri-            Naturwissen-               Gesellschafts-              Sportlicher

                                                                                                                                                                        Halbjahre
                                                                                                                                                              Stunden
                           Schwerpunkt             scher Schwerpunkt              schaftlicher            wissenschaftlicher           Schwerpunkt
                                                                                 Schwerpunkt                Schwerpunkt
Schwerpunkt-

                   fortgeführte                   Kunst oder Musik           Naturwissenschaft           Geschichte               Sport                       42)       4
                   Fremdsprache
   fächer

                   weitere                        Deutsch       3)
                                                                             weitere                     Politik-Wirtschaft4),    Naturwissenschaft           4         4
                   Fremdsprache          3)
                                                                             Naturwissenschaft      5)
                                                                                                         Erdkunde, Religion
                                                                                                         oder Philosophie

                   Deutsch          3)
                                                                             Deutsch                     Deutsch                  Deutsch                     4         4
Kernfächer

                                                  Fremdsprache               Fremdsprache                Fremdsprache             Fremdsprache                4         4

                   Mathematik                     Mathematik         3)
                                                                             Mathematik     5)
                                                                                                         Mathematik               Mathematik                  4         4

                   Naturwissenschaft              Naturwissenschaft                                      Naturwissenschaft                                    4         4

                   Musik, Kunst oder      Musik, Kunst oder      Musik, Kunst oder      Musik, Kunst oder      Musik, Kunst oder
                   Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6) Darstellendes Spiel 6)                         2         2

                   Geschichte                     Geschichte                 Geschichte                                           Geschichte                  2         2
Ergänzungsfächer

                   Politik-Wirtschaft             Politik-Wirtschaft         Politik-Wirtschaft          Politik-Wirtschaft4)     Politik-Wirtschaft          2         2

                   Religion, Werte                Religion, Werte            Religion, Werte             Religion, Werte          Religion, Werte
                   und Normen oder                und Normen oder            und Normen oder             und Normen oder          und Normen oder             2         4
                   Philosophie 7)                 Philosophie 7)             Philosophie 7)              Philosophie 7) 8)        Philosophie 7)

                                                                                                         weitere Fremdsprache weitere Fremdsprache
                                                                                                         oder weitere             oder weitere                4         2
                                                                                                         Naturwissenschaft 9) 10) Naturwissenschaft 9) 10)

                   Sport      11)
                                                  Sport   11)
                                                                             Sport   11)
                                                                                                         Sport   11)
                                                                                                                                  Sport                       2         4

                   Seminarfach                    Seminarfach                Seminarfach                 Seminarfach              Seminarfach                 2         4
fächer
Wahl-

                   weitere Fächer                 weitere Fächer             weitere Fächer              weitere Fächer           weitere Fächer              +         +

                   1)
                         In der Übersicht werden bestimmte fachbezogene Besonderheiten (z. B. die zusätzlichen Belegungs- und Stundenverpflichtungen, die sich
                         aus der Wahl eines Prüfungsfaches im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ergeben) nicht berücksichtigt.
                   2)
                         Im sportlichen Schwerpunkt fünf Wochenstunden.
                   3)
                         Im sprachlichen Schwerpunkt kann die weitere Fremdsprache als Schwerpunktfach durch das Fach Deutsch ersetzt werden; die Belegungs-
                         und Einbringungsverpflichtungen in dieser Fremdsprache bleiben hiervon unberührt. Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt kann das Fach
                         Deutsch als Schwerpunktfach durch das Fach Mathematik ersetzt werden; die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen im Fach Deutsch
                         bleiben hiervon unberührt.
                   4)
                         Sofern das Fach Politik-Wirtschaft nicht als Schwerpunktfach gewählt wird, muss es zwei Schulhalbjahre lang als Ergänzungsfach belegt werden.
                   5)
                         Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Mathematik oder Informatik ersetzt werden; wird sie durch das Fach Mathematik
                         ersetzt, so bleiben die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen in dieser Naturwissenschaft hiervon unberührt.
                   6)
                         Das Fach Darstellendes Spiel kann nur gewählt werden, wenn es an der Schule durch die oberste Schulbehörde genehmigt worden ist.
                         Sofern Kunst oder Musik als Prüfungsfach gewählt worden ist, kann Darstellendes Spiel nicht zusätzlich als mündliches Prüfungsfach
                         gewählt werden.
                   7)
                         Wer nicht das Fach Religion wählt, muss das Fach Werte und Normen oder Philosophie belegen; im Übrigen wird auf § 128 Abs. 1 NSchG
                         verwiesen.
                   8)
                         Sofern Religion oder Philosophie nicht als Schwerpunktfach gewählt wird, muss es vier Schuljahre lang als Ergänzungsfach gewählt werden.
                   9)
                         Die weitere Naturwissenschaft kann durch das Fach Informatik ersetzt werden.
                   10)
                         Es kann nur ein Fach gewählt werden, in dem in der Einführungsphase durchgehend am Unterricht teilgenommen wurde.
                   11)
                         Ist Sport fünftes Prüfungsfach, so müssen zusätzlich je Schuljahr zwei Stunden Sporttheorie belegt werden.

         6
Gymnasiale Oberstufe
                                                          A                        B                         C
                                                     sprachlich-             gesellschafts-           mathematisch-
   Aufgabenfelder                                    literarisch-           wissenschaftlich       naturwissenschaftlich-
                                                    künstlerisch                                         technisch
In der Qualifikationsphase werden
die Fächer mit Ausnahme des Semi-           Deutsch                      Politik-Wirtschaft       Mathematik
narfachs und des Faches Sport               Englisch                     Geschichte               Physik
einem der nebenstehenden drei               Französisch                  Erdkunde                 Chemie
Aufgabenfelder zugeordnet.                  Latein                       Rechtskunde 1)           Biologie
                                            Griechisch 1)                Philosophie 1)           Informatik
                                            weitere Fremdsprachen        Pädagogik 1)             Ernährungslehre mit
                                            Kunst                        Psychologie 1)           Chemie 1)
                                            Musik                        Wirtschaftslehre 1)
                                            Darstellendes Spiel 1)       Religion
                                                                         Werte und Normen

                                           1)
                                                nicht an allen Schulen

   Prüfungsfächer und                      Als Prüfungsfächer können nur             Eine Fremdsprache, an der nur in
Prüfungsfachkombinationen                  Fächer gewählt werden, die in der         Arbeitsgemeinschaften teilgenom-
                                           Einführungsphase mindestens ein           men wurde, gilt nicht als weiterge-
Aus dem Angebot der Schule sind            Schulhalbjahr, bei Fremdsprachen          führte Fremdsprache.
fünf Fächer als Prüfungsfächer zu          das ganze Schuljahr lang belegt
wählen, und zwar drei vierstündige         worden sind. Wird Sport als Prü-          Als neu begonnene Fremdsprachen
Fächer (erstes bis drittes Prüfungs-       fungsfach gewählt, so ist in einem        werden Fremdsprachen bezeichnet,
fach) mit erhöhtem Anforderungsni-         Schulhalbjahr der Einführungsphase        in denen erst von der Einführungs-
veau und zwei weitere vierstündige         ein Sporttheoriekurs zu belegen.          phase an am Unterricht teilgenom-
Fächer (viertes und fünftes Prüfungs-                                                men wird oder in denen vor Eintritt
fach) mit grundlegendem Anforde-           Ein Anspruch, ein bestimmtes              in die Einführungsphase nur an
rungsniveau. Die Prüfungsfächer            Prüfungsfach oder eine bestimmte          Arbeitsgemeinschaften teilgenom-
sind vor Eintritt in die Qualifikations-   Prüfungsfachkombination wählen            men wurde.
phase zu wählen.                           zu können, besteht nicht.
                                                                                     In einer in der Einführungsphase
Für die fünf Prüfungsfächer gilt:                                                    neu begonnenen Fremdsprache ist
- es müssen alle Aufgabenfelder                                                      der Unterricht in der Einführungs-
  erfasst,                                       Fremdsprachenbedingungen            phase und der Qualifikationsphase
- zwei der Fächer Deutsch, Fremd-                                                    durchgehend vierstündig zu belegen
  sprache oder Mathematik und              Zunächst eine wichtige Unterschei-        von Schülerinnen und Schülern, die
- drei Fächer mit erhöhtem Anforde-        dung: Als weitergeführte Fremd-           im Sekundarbereich I keine zweite
  rungsniveau, darunter die beiden         sprachen werden die Fremdsprachen         Fremdsprache erlernt haben.
  fachbezogenen Schwerpunktfächer,         bezeichnet, in denen im Sekundar-
sein.                                      bereich I an versetzungswirksamem         Die verschiedenen Möglichkeiten,
                                           Unterricht (Pflicht- oder Wahlpflicht-    die Fremdsprachenbedingungen
Für die Fächer Darstellendes Spiel,        unterricht) teilgenommen wurde.           zu erfüllen, zeigen die Übersichten
Werte und Normen und Sport als                                                       auf Seite 8 und 9.
Prüfungsfächer gelten besondere            Eine Fremdsprache, die im wahl-
Bedingungen, die bei der Schule zu         freien Unterricht im Sekundarbe-
erfragen sind.                             reich I erlernt worden ist, gilt nur
Wird Sport als Prüfungsfach gewählt,       dann als weitergeführte Fremdspra-
sollte zusätzlich ein Fach so belegt       che, wenn am Ende des Schuljahr-
werden, dass es Prüfungsfach wer-          gangs vor Eintritt in die Einfüh-
den kann; unter bestimmten Voraus-         rungsphase mindestens die Note
setzungen muss das erste Schuljahr         „ausreichend“ erreicht worden ist.
der Qualifikationsphase wiederholt
werden, wenn die Schülerin oder der
Schüler vor Eintritt in das zweite
Schuljahr der Qualifikationsphase
sportunfähig wird.

                                                                                                                            7
Verpflichtung zur zweiten                           der Einführungsphase an bis zum                  wenn es sich um eine fortgeführte
    Fremdsprache                                        Abitur, wobei die in zwei Schul-                 oder um eine in der Einführungs-
                                                        halbjahren der Qualifikationsphase               phase neu begonnene Fremdsprache
    In der Einführungsphase müssen                      erbrachten Leistungen in die                     handelt.
    grundsätzlich zwei Fremdsprachen                    Gesamtqualifikation (siehe Seite 9)
    belegt werden, darunter mindestens                  einzubringen sind.                               Fremdsprachenverpflichtung
    eine fortgeführte Pflicht- oder                                                                      in der Qualifikationsphase
    Wahlpflichtfremdsprache. Die Ver-                 Die Verpflichtung zur Teilnahme im
    pflichtung zur zweiten Fremdspra-                 Unterricht in einer zweiten Fremd-                 In der Qualifikationsphase muss
    che kann in der Einführungsphase                  sprache in der Einführungsphase                    mindestens eine Fremdsprache
    auf folgende Weise erfüllt werden:                entfällt nur dann, wenn die Fremd-                 durchgehend belegt werden.
                                                      sprache im Sekundarbereich I der
    - durch die Belegung einer weiteren               Realschule als Wahlpflichtfremdspra-               Eine neu begonnene Fremdsprache
      fortgeführten Pflicht- oder Wahl-               che mindestens fünf Schuljahre lang                muss in jedem Fall in der Qualifika-
      pflichtfremdsprache;                            durchgehend erlernt worden ist.                    tionsphase durchgehend belegt
    - durch die Belegung einer im                                                                        werden (siehe Seite 7).
      Sekundarbereich I durchgängig                   Als Prüfungsfach mit erhöhtem
      besuchten Wahlfremdsprache,                     Anforderungsniveau kann nur eine
      sofern am Ende des Schuljahrgangs               Fremdsprache gewählt werden,
      vor Eintritt in die Einführungspha-             wenn es sich um eine fortgeführte
      se mindestens die Note „ausrei-                 Fremdsprache handelt.
      chend“ erreicht worden ist;
    - durch die Belegung einer in der                 Eine Fremdsprache kann zum Prü-
      Einführungsphase neu beginnen-                  fungsfach mit grundlegendem Anfor-
      den Fremdsprache vom Beginn                     derungsniveau gewählt werden,

    Übersicht über die Erfüllung der Fremdsprachenbedingungen (12-jähriger Bildungsweg)1

    A. 1. Pflichtfremdsprache                                      3 4 5 6 7 8 9 10
                                                                                                                    11 12
        2. Pflichtfremdsprache                                                 6 7 8 9 10

    B. 1. Pflichtfremdsprache                                      3 4 5 6 7 8 9
                                                                                               10
        2. Pflichtfremdsprache                                                 6 7 8 9                              11 12
        neu begonnene Fremdsprache                                                             10
    C. 1. Pflichtfremdsprache                                      3 4 5 6 7 8 9 10

        neu begonnene Fremdsprache2                                                            10                   11 12

    D. 1. Pflichtfremdsprache                                      3 4 5 6 7 8 9 10

        2. Pflichtfremdsprache                                                 6 7 8 9 10                           11 12

        3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache                                   7 8 9 10
        oder Wahlsprache mit mindestens Note 4
        am Ende des Schuljahrgangs vor Eintritt
        in die Einführungsphase

             Hier kann gewählt werden, welcher der beiden Fremdsprachen fortgesetzt wird.

    1 In der Übersicht werden bestimmte Besonderheiten im 10. Schuljahrgang und die Abiturprüfungsfachauflagen für die Fremdsprachen nicht
      berücksichtigt.
    2 Gilt für die Schülerinnen und Schüler, die im Sekundarbereich I einer allgemein bildenden Schule eine 2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache
     betrieben haben und nach Erwerb des Erweiterten Sekundarabschluss I in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten.

8
Gymnasiale Oberstufe

Übersicht über die Erfüllung der Fremdsprachenbedingungen (dreizehnjähriger Bildungsweg)

A. 1. Pflichtfremdsprache                            3 4 5 6 7 8 9 10
                                                                                                             11                       12 13
   2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache                        6 7 8 9 10

A1. 1. Pflichtfremdsprache                           3 4 5 6 7 8 9 10                                        11
                                                                                                                                      12 13
   2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache                             7 8 9 10                             11

B. 1. Pflichtfremdsprache                            3 4 5 6 7 8 9 10
                                                                                                             11
   2. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache                        6 7 8 9 10                                                         12 13
   neu begonnene Fremdsprache                                                                                11

C. 1. Pflichtfremdsprache                            3 4 5 6 7 8 9 10                                        11

   neu begonnene Fremdsprache                                                                                11                       12 13

D. 1. Pflichtfremdsprache                            3 4 5 6 7 8 9 10
                                                                                                             11
   2. Pflichtfremdsprache                                          6 7 8 9 10
                                                                                                                                      12 13
   3. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdspra-                                        9 10                        11
   che oder Wahlsprache mit mindestens

   Note 4 am Ende des Schuljahrgangs 10

      Hier kann gewählt werden,
      welche der Fremdsprachen
      fortgesetzt wird.

   Gesamtqualifikation und             Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation
Abiturprüfung                               Fächer                            Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse
                                            Deutsch                                                 4
Aus den Leistungen in den Prü-              Fremdsprache   1) 2)
                                                                                                    4
fungs- und weiteren Pflichtfächern          weitere Fremdsprache 1) 3)                              4
der Qualifikationsphase und aus den         Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel 4)            2
Leistungen in der Abiturprüfung
                                            Politik-Wirtschaft                                      2
wird durch Addition der Punkte eine
                                            Geschichte                                              2
Gesamtpunktzahl ermittelt, die
                                            Religion oder Werte und Normen oder Philosophie 5)      2
Gesamtqualifikation.
                                            Mathematik                                              4
                                            Naturwissenschaft 1)                                    4
Unter den einzubringenden Schul-
                                            weitere Naturwissenschaft  1) 6)
                                                                                                    4
halbjahresergebnissen aus der Quali-
                                            Seminarfach 7)                                          2
fikationsphase darf kein Ergebnis
                                            weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft 8) 2
mit 0 Punkten sein und kann the-
                                        1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen.
mengleicher Unterricht auf die Ein-     2) 1 Waren Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c VO-GO neu zu erwerben,
                                           so müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden; dies gilt auch, wenn die Einbringungs-
bringungsverpflichtungen nur ein-          verpflichtungen mit einer anderen als der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache erfüllt
                                           werden. 2 Schulhalbjahresergebnisse in einer in der Einführungsphase neu begonnenen dritten oder vierten
mal angerechnet werden. Für eine           Fremdsprache können eingebracht werden.
in der Einführungsphase neu begon-      3) Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im sprachlichen Schwerpunkt.
                                        4) 1 Beide Schulhalbjahresergebnisse müssen dasselbe Fach betreffen. 2 Im musisch-künstlerischen Schwerpunkt
nene Fremdsprache gelten                   müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in dem nicht als Schwerpunktfach gewählten Fach Musik oder Kunst
u. U. zusätzliche Einbringungsver-         oder im Fach Darstellendes Spiel eingebracht werden.
                                        5) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht
pflichtungen (siehe Seite 8).              angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen oder das
                                           Fach Philosophie nicht gewählt, so sind zwei aufeinanderfolgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse
                                           eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld ein-
                                           zubringen.
                                        6) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. 2 Die Naturwissen-
                                           schaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind vier Schulhalbjahresergebnisse im Fach
                                           Informatik einzubringen.
                                        7) Es muss sich um die Ergebnisse aus zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren handeln, darunter das
                                           Ergebnis des Schulhalbjahres, in dem die Facharbeit geschrieben worden ist.
                                        8) 1 Diese Einbringungsverpflichtung besteht nur im gesellschaftswissenschaftlichen und im sportlichen Schwer-
                                           punkt. 2 Die Naturwissenschaft kann durch Informatik ersetzt werden; in diesem Fall sind zwei Schulhalbjah-
                                           resergebnisse im Fach Informatik einzubringen.“

                                                                                                                                                         9
Gesamtqualifikation                  II müssen mindestens in drei            Fachhochschulreife
                                             Fächern, darunter mindestens im
     Die Gesamtqualifikation wird            ersten, zweiten oder dritten            Die Fachhochschulreife wird in der
     ab Abiturprüfung 2014 wie folgt         Prüfungsfach, jeweils mindestens        gymnasialen Oberstufe erworben
     gebildet:                               20 Punkte erreicht worden sein.         mit den Leistungen aus zwei aufein-
                                                                                     ander folgenden Schulhalbjahren in
     Block I                                                                         der Qualifikationsphase und dem
     - 24 Schulhalbjahresergebnisse, dar-                                            Nachweis
       unter die 8 Schulhalbjahresergeb-     Abiturprüfung                           - einer erfolgreich abgeschlossenen,
       nisse im vierten und fünften Prü-                                               durch Bundes- oder Landesrecht
       fungsfach aus dem ersten bis vier-    Die Abiturprüfung findet in den           geregelte Berufsausbildung,
       ten Schulhalbjahr, in einfacher       fünf Prüfungsfächern statt: im          - durch ein mindestens einjähriges
       Wertung                               ersten bis vierten Prüfungsfach           geleitetes berufsbezogenes Prakti-
     sowie                                   schriftlich und je nach Ergebnis auch     kum oder
     - die 12 Schulhalbjahresergebnisse      mündlich, im fünften Prüfungsfach       - durch Ableistung eines einjährigen
       im ersten bis dritten Prüfungsfach    nur mündlich. Um das Gesamtergeb-         sozialen oder ökologischen Jahres,
       aus dem ersten bis vierten Schul-     nis noch zu verbessern, können auch       eines einjährigen Wehr- oder Zivil-
       halbjahr in zweifacher Wertung.       freiwillig zusätzliche mündliche Prü-     dienstes oder eines einjährigen
                                             fungen in den schriftlich geprüften       Bundesfreiwilligendienstes.
     Block II                                Fächern abgelegt werden; die
     Die Prüfungsergebnisse in den fünf      Ergebnisse aus der schriftlichen und    Bei dem Erwerb des schulischen Teils
     Prüfungsfächern in vierfacher Wer-      der mündlichen Fachprüfung wer-         der Fachhochschulreife durch die Leis-
     tung, wobei an die Stelle des vierten   den besonders gewichtet. Wer die        tungen in zwei aufeinander folgen-
     Prüfungsfachs unter bestimmten          Abiturprüfung nicht bestanden hat,      den Schulhalbjahren der Qualifika-
     Bedingungen das Ergebnis einer          kann sie einmal wiederholen, unter      tionsphase sind folgende Leistungen
     Besonderen Lernleistung treten kann.    besonderen Genehmigungsvoraus-          zu erbringen:
                                             setzungen auch zweimal.                 - In den vier Ergebnissen aus dem
     Zum Bestehen der Abiturprüfung                                                    ersten und zweiten Prüfungsfach
     müssen in Block I mindestens 200        In die Gesamtqualifikation für das        insgesamt mindestens 40 Punkte in
     Punkte und in Block II mindestens       Abitur kann auch eine besondere           zweifacher Wertung, darunter in
     100 Punkte erreicht werden, insge-      Lernleistung eingebracht werden.          dreien dieser Schulhalbjahreser-
     samt also mindestens 300 Punkte.        Dies kann ein umfassender Beitrag         gebnisse jeweils mindestens je 10
     Das endspricht einem Durchschnitt       aus einem vom Land geförderten            Punkte.
     von ausreichenden Leistungen (5         Schülerwettbewerb oder eine selbst-     - In zwei Schulhalbjahresergebnissen
     Punkte) in den eingebrachten Schul-     ständig angefertigte Jahres- oder         im dritten Prüfungsfach sowie in
     jahresergebnissen.                      Seminararbeit sein. Die besondere         weiteren neun Schulhalbjahreser-
                                             Lernleistung ist zu dokumentieren         gebnissen in mindestens fünf vier-
     Im Block I sind maximal 600 Punkte      und in einem Kolloquium vorzustel-        stündigen und höchstens vier zwei-
     erreichbar. Bei maximal 15 Punkten      len.                                      stündigen Fächern insgesamt min-
     in einem Fach je Schulhalbjahr kön-                                               destens 55 Punkte in einfacher
     nen bei einfacher Gewichtung 40         Im Prüfungsfach Sport setzt sich die      Wertung und in neun dieser elf
     Schulhalbjahresergebnisse angerech-     Prüfung aus einem fachpraktischen         Schulhalbjahresergebnisse jeweils
     net werden (40 x 15 = 600). Durch       sowie schriftlichen oder mündlichen       mindestens 5 Punkte.
     die zweifache Wertung der Schul-        Prüfungsteil zusammen.                  - Unter den insgesamt 15 Schulhalb-
     halbjahresergebnisse im ersten bis                                                jahresergebnissen müssen je zwei
     dritten Prüfungsfach ergibt sich ein    Wer ausführlich informiert werden         in Deutsch, in derselben Fremd-
     Faktor von 48 (24 + 2 x 12), so dass    oder spezielle Fragen beantwortet         sprache, in Geschichte oder einem
     die Gesamtpunktzahl in Block I nach     haben möchte - insbesondere hin-          anderen gesellschaftswissenschaft-
     der Formel E I = 40 P : 48 zu errech-   sichtlich der Einbringungsverpflich-      lichen Fach, das als Prüfungsfach
     nen ist (P = erreichte Punktzahl).      tungen im Abitur und der besonde-         gewählt worden ist, in Mathematik
                                             ren Lernleistung -, sollte sich an        und in derselben Naturwissen-
     Zu beachten ist außerdem, dass im       die Schulleitung, Klassenleitung          schaft sein. Für eine in der Einfüh-
     Block I bei Schulhalbjahresergebnis-    oder die Tutorin oder den Tutor           rungsphase neu begonnene Fremd-
     sen in zweifacher Wertung höch-         wenden.                                   sprache gelten gesonderte Einbrin-
     stens drei und bei den Schulhalbjah-                                              gungsverpflichtungen (siehe S. 8).
     resergebnissen in einfacher Wertung
     höchstens vier „Unterkurse“ (Schul-                                             Hinweis: Die Fachhochschulreife
     halbjahresergebnisse mit weniger                                                wird in Bayern und Sachsen nicht
     als 5 Punkten), aber kein Ergebnis                                              anerkannt.
     mit 0 Punkten sein dürfen. In Block

10
Gymnasiale Oberstufe
    Weitere Informationen                  Hinweise zum Erstellen eines
                                        eigenen Unterrichtsplans
1. Die genauen und detaillierten
Bestimmungen über die gymnasiale        1. Wählen Sie einen fachbezogenen
Oberstufe, über die Abiturprüfung       Schwerpunkt und fünf Prüfungs-
(einschließlich Latina, Graecum und     fächer so, dass
Hebraicum) und den Erwerb der
Fachhochschulreife in der zurzeit       a) alle Aufgabenfelder mit den
geltenden Fassung liegen gedruckt       Prüfungsfächern abgedeckt sind,
vor. Sie sind in den Gymnasien und
Gesamtschulen mit gymnasialer           b) zwei der drei Fächer Deutsch,
Oberstufe vorhanden und können          eine Fremdsprache oder Mathematik
dort oder auf der Internetseite         Prüfungsfächer sind,
www.schule.niedersachsen.de
(> Gymnasium) eingesehen werden.        c) drei Prüfungsfächer mit erhöhtem
                                        Anforderungsniveau gewählt wer-
2. Informationen über Studiengänge      den, darunter die beiden Schwer-
an Universitäten und Fachhochschu-      punktfächer und das weitere von
len sind bei den Studienberatungs-      der Schule diesbezüglich festgelegte
stellen der Hochschulen und über        Fach.
das Internet zu erhalten. Einen
guten Überblick über Studiengänge       2. Belegen Sie in jedem Schulhalb-
an den Hochschulen bietet die           jahr Unterricht in den Prüfungsfä-
Schrift „Studien- und Berufswahl“.      chern.
Sie wird durch die Schule kostenlos
an die Schülerinnen und Schüler der     3. Belegen Sie weitere Fächer so,
Qualifikationsphase verteilt.           dass mit ihnen die Mindestbelegver-
                                        pflichtungen abgedeckt sind.
3. Ebenfalls kostenlos ist die Zeit-
schrift „Abi-Berufswahl-Magazin“ in     4. Belegen Sie nun, falls nötig,
der Schule zu erhalten. Sie enthält     noch Fächer Ihrer Wahl, damit Ihre
Informationen über aktuelle Ten-        Unterrichtsverpflichtung in der
denzen in einzelnen Berufen, über       Qualifikationsphase je Schulhalbjahr
Ausbildungsordnungen, Tätigkeits-       mindestens 34 Wochenstunden im
felder und Berufschancen.               zwölfjährigen und 32 Wochenstun-
                                        den im dreizehnjährigen Bildungs-
4. Wie, wo und wann man sich um         weg beträgt und Sie 36 Schulhalbjah-
Studienplätze bewerben kann, ist        resergebnisse in die Gesamtqualifika-
aus dem „ZVS-Info“ zu erfahren, das     tion für das Abitur einbringen kön-
die Zentralstelle für die Vergabe von   nen.
Studienplätzen den Schülerinnen
und Schülern über die Schulen           5. Wählen Sie Ihre Prüfungsfach-
zustellt.                               kombination aber so, dass die
                                        Gesamtzahl von 36 der in die
5. Auskünfte über Studium und           Gesamtqualifikation einzubringen-
Berufsausbildung gibt die Berufsbe-     den Schulhalbjahresergebnisse aus
ratung der zuständigen Agentur für      den Prüfungsfächern und weiteren
Arbeit. Die Berufsberaterinnen und      Pflichtfächern nicht überschritten
-berater kommen auch zur allgemei-      wird.
nen Beratung in die Schule. Außer-
dem gibt es Studienberatungsstellen
an den Hochschulen. Über die prak-
tische Ausbildung zum Erwerb der
Fachhochschulreife gibt die Schule
oder in Zweifelsfällen die Landes-
schulbehörde Auskunft.

                                                                                11
Impressum

Herausgeber:
Niedersächsisches Kultusministerium
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schiffgraben 12
30159 Hannover

E-Mail:
Pressestelle@mk.niedersachsen.de

Bestellungen:
Fax: 0511/120 7451
E-Mail: Bibliothek@mk.niedersachsen.de

Gestaltung:
www.hey-werbeagentur.de

Druck:
Color-Druck GmbH, Holzminden

veränderter Nachdruck, Juli 2013

Hinweis:
Die genauen Bestimmungen
für die Gymnasien lassen sich
unter der Internetadresse
www.mk.niedersachsen.de
(> Schule > Unsere Schulen > Allgemein bildende
Schulen > Gymnasium) nachlesen.

Diese Broschüre darf, wie alle Publikationen der
Landesregierung, nicht zur Wahlwerbung in
Wahlkämpfen verwendet werden.
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