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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 23 29. Mai 2020 Ausgabe 5/20 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020.
2 29. Mai 2020 • Woche 22 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Die nächste Ausgabe Telefon: 038828 330-0 Uns Amtsblatt Fax: E-Mail: 038828 330-175 info@schoenberger-land.de erscheint am Web: www.schoenberger-land.de Online-Dienste: https://www.schoenberger-land.de/online 26. Juni 2020 Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder Annahmeschluss Allgemeine Öffnungszeiten: für redaktionelle Beiträge ist Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr der 16. Juni 2020 Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr und für Anzeigen ist Fr. geschlossen (Posteingang im Verlag) Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: der 15. Juni 2020. Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr- angelegenheiten: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Impressum Sprechstunde der Schiedspersonen Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. und Städte des Amtes Schönberger Land. Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Rufnummernverzeichnis: Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 E-Mail: info@wittich-sietow.de Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 www.wittich.de Bauanträge 330 - 1401 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bauleitplanung 330 - 1408, 1410 Amt Schönberger Land Bürgerinformation 330 - 1107 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Fischereischeine 330 - 1305 Feuerwehren 330 - 1310 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gebäudemanagement 330 - 1406 Auflage: 9.800 Exemplare Gewerbeamt 330 - 1309 Erscheinung: monatlich, jeweils zum letzten Freitag eines Monats Gewässer 330 - 1412 Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Hochbau 330 - 1405 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Informationstechnik 330 - 1106 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Liegenschaften 330 - 1407 und 1409 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Ordnungsamt 330 - 1310, 1301 und 1307 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Rechnungsprüfung 330 - 1601 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schulverwaltung 330 - 1103 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Spielplätze 330 - 1412 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Stadtsanierung 330 - 1410 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Standesamt 330 - 1110 und 1111 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Straßenausbaubeiträge 330 - 1300 können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenbeleuchtung 330 - 1413 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Straßenunterhaltung 330 - 1414 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Tiefbau 330 - 1402 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Vergabestelle 330 - 1104 Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102
Amt Schönberger Land 29. Mai 2020 • Woche 22 3 § 7 Wertgrenzen Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 2.500 EUR ent- sprechen. Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV Haushaltssatzung der Gemeinde Grieben M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag dann, wenn er 10 % des Gesamtbetrages der ordentlichen für das Haushaltsjahr 2020 und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich bzw. Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan- wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit einer des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge- Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 10 % des meindevertretung vom 25.02.2020 und nach Bekanntgabe der Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aus- rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises zahlungen übersteigt. Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset- Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des zungen folgende Haushaltssatzung erlassen: § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- §1 haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 10 Ergebnis- und Finanzhaushalt % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen 1. im Ergebnishaushalt auf des Finanzhaushaltes. einen Gesamtbetrag der Erträge von 204.500 EUR Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare einen Gesamtbetrag der Aufwendun- Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- gen auf 267.600 EUR maßnahmen als geringfügig, wenn sie 10.000 EUR der Gesam- ein Jahresergebnis nach Verände- tinvestitionen nicht überschreiten. rung der Rücklagen von -63.100 EUR Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen 2. im Finanzhaushalt auf und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in a) einen Gesamtbetrag der laufenden den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Dop- Einzahlungen von 192.900 EUR pik zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um einen Gesamtbetrag der laufenden 10 % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie Auszahlungen1 von 234.900 EUR den ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teil- einen jahresbezogenen Saldo der haushaltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um laufenden Ein- und Auszahlungen eine Abweichung von 10.000 EUR handelt von -42.000 EUR Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun- förderungsmaßnahmen: gen aus der Investitionstätigkeit von 32.400 EUR Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als einen Gesamtbetrag der Auszahlun- erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen. Festlegungen zu gen aus der Investitionstätigkeit von 30.400 EUR § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügigkeitsgrenzen, inner- einen Saldo aus Ein- und Auszahlun- gen aus der Investitionstätigkeit von 2.000 EUR halb derer Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Verpflichtungs-ermächtigungen auch ohne Vorlage von Plänen, festgesetzt. Kostenberechnungen, Investitions-zeitplänen und Erläuterungen §2 veranschlagt werden dürfen. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Doppik beträgt 100.000 €. rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §8 §3 Bewirtschaftungsregeln Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen §4 für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für Kassenkredite gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer- Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. festgesetzt auf 125.000 EUR Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät- ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen §5 bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht Hebesätze deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: lungen der einzelnen Teilhaushalte. 1. Grundsteuer 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des a) für die land- und forstwirtschaftlichen Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie Flächen (Grundsteuer A) auf 339 v. H. sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 395 v. H. Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte. 2. Gewerbesteuer auf 351 v. H. 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation §6 von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der Stellen gemäß Stellenplan Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt aus Abschreibungen verwendet werden. 0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde- --------- ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bzw. Auszahlungen.
4 29. Mai 2020 • Woche 22 Amt Schönberger Land 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be- rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen. 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus- nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands- Hauptsatzung der Stadt Dassow ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten vom 21. April 2020 Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend erhöhen. Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves- das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun- geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.01.2020 und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes. nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechts- 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über- aufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige 19. März 2020 nachfolgende Hauptsatzung erlassen: zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des §1 folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Stadtgebiet Nachrichtliche Angaben: (1) Zur Stadt Dassow gehören neben dem Ort Dassow die Ortsteile Barendorf, Benckendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtsha- 1. Zum Ergebnishaushalt gen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Das Ergebnis zum 31. Dezember des Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck, Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -363.573 EUR Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf und Wilmstorf. 2. Zum Finanzhaushalt (2) Die Ortsteile führen ihren Namen als Zusatz zu dem Namen Der Saldo der laufenden Ein- und der Stadt. Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -215.520 EUR §2 3. Zum Eigenkapital Wappen, Siegel und Flagge Der Stand des Eigenkapitals zum 31. (1) Das Wappen der Stadt Dassow zeigt: Dezember des Haushaltsjahres beträgt In Silber auf grünem Boden eine rote Burg mit zwei spitzbedachten voraussichtlich 475.036 EUR Zinnentürmen und einem offenen Tor, darin ein grüner Dornen- strauch. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.03.2020 er- (2) Die Stadt führt ein Dienstsiegel mit ihrem Wappen und der teilt. Umschrift STADT DASSOW * LANDKREIS NORDWESTMECK- LENBURG. Grieben, den 20.04.2020 (3) Die Stadt Dassow führt keine Flagge. gez. Lenschow (Siegel) (4) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Ge- Bürgermeister nehmigung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister. §3 Hinweis: Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, an allen öf- Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde Die Landrätin des fentlichen Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtvertretung Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichti- teilzunehmen. gen Festsetzungen sind am 20.03.2020 wie folgt bekanntgegeben §4 worden Einwohnerversammlung 1. Entsprechend § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Grie- (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft, so oft es ben werden keine Kredite zur Finanzierung von Investitionen die Geschäftslage erfordert sowie bei besonderen Anlässen eine und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt. Versammlung der Einwohner der Stadt ein, um die Einwohnerinnen 2. Darüber hinaus werden nach § 3 der Haushaltssatzung keine und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Stadt zu unterrichten. Eine Einwohnerversammlung kann auch 3. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssat- begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. Die Möglichkeit der zung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe Stadtvertretung und der Ortsteilvertretungen, die Einberufung von 125.000 EUR vollständig genehmigt. einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt. Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Stadt oder Grieben bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021, quar- auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden, sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig talsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme der über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden. Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsför- Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei dermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und Monate beizufügen. die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und Hebesätze der Stadt darzustellen. Den Einwohnerinnen und und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen Einwohnern ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Vorschriften werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im (3) Für die Einwohnerversammlung ist eine Tagesordnung auf- Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich zustellen. Die Tagesordnung kann von der Bürgermeisterin/vom aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Bürgermeister um Anregungen aus der Einwohnerversammlung ergänzt werden. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerver- gez. Lenschow sammlung sind vorher öffentlich bekannt zu geben. Die Ladungs- Amtsvorsteher frist beträgt 10 Tage.
Amt Schönberger Land 29. Mai 2020 • Woche 22 5 (4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Ein- Fragestunde gestellte Fragen sind soweit möglich sofort zu be- wohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit je Redner antworten. Soweit dies nicht möglich ist, hat eine Antwort in Text- beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung form innerhalb von 4 Wochen nach der Sitzung zu erfolgen. Die der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder er übt das Bürgermeisterin oder der Bürgermeister berichtet in der nächsten Hausrecht aus. Sitzung der Stadtvertretung über den Inhalt der Antwort. Fragen, (5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf- Vorschläge oder Anregungen, deren Beantwortung innerhalb der zunehmen. Diese Niederschrift muss mindestens enthalten: Stadtvertretersitzung erfolgen soll, sind spätestens vierzehn Tage 1. Zeit und Ort der Einwohnerversammlung, vor der Sitzung in Textform bei der Bürgermeisterin oder beim 2. die ungefähre Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und Bürgermeister einzureichen. Einwohner, §8 3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver- Anhörung sammlung waren, (1) Die Stadtvertretung kann beschließen, Einwohnerinnen und 4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge. Einwohner sowie Sachkundige, die von Beratungsgegenständen Die Niederschrift wird von der Bürgermeisterin oder vom Bür- der Stadtvertretung betroffen sind, anzuhören. In der Anhörung germeister und der Protokollführerin oder dem Protokollführer können die anzuhörenden Einwohnerinnen und Einwohner bzw. unterzeichnet. Sachkundigen vor der eigentlichen Beratung ihre Auffassung zu (6) Fragen von Einwohnern, die während der Einwohnerversamm- dem Beratungsgegenstand darlegen. Die Dauer der Anhörung lung nicht oder nicht vollständig beantwortet werden können, soll in der Regel für einen Tagesordnungspunkt 20 Minuten nicht sollen innerhalb von 4 Wochen nach der Einwohnerversammlung überschreiten. in Textform (E-Mail, Web, Fax, Brief) beantwortet werden. Die (2) Die Leitung der Anhörung obliegt der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeisterin oder der Bürgermeister unterrichtet die Stadtver- Bürgermeister. Alle Mitglieder der Stadtvertretung können Fragen tretung über den Inhalt der durchgeführten Einwohnerversamm- an Einwohnerinnen und Einwohner sowie an Sachkundige richten. lung. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in §9 Selbstverwaltungsangelegenheiten sollen der Stadtvertretung zur Hauptausschuss nächsten Sitzung nach der Einwohnerversammlung zur Beratung (1) Ein Hauptausschuss wird gebildet. Der Hauptausschuss nimmt vorgelegt werden. auch die Aufgaben eines Finanzausschusses im Sinne der Kom- §5 munalverfassung wahr. Er hat alle wichtigen Entscheidungen Stadtvertretung der Stadtvertretung auf dem Gebiet des Haushaltsrechts vorzu- Die in die Stadtvertretung gewählten Bürgerinnen und Bürger bereiten und die Haushaltsführung der Stadt zu begleiten. Dem führen die Bezeichnung „Stadtvertreterin“ oder „Stadtvertreter“. Hauptausschuss gehören neben der Bürgermeisterin bzw. dem §6 Bürgermeister vier Stadtvertreter an. Die Besetzung erfolgt nach Sitzungen der Stadtvertretung den Grundsätzen der Verhältniswahl. Stellvertretende Mitglieder (1) Die Sitzungen der Stadtvertretung sind öffentlich. werden von den Fraktionen / Zählgemeinschaften gewählt. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen aus- (2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen geschlossen: dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 KV M-V der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Vorschriften der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister über- Abberufungen, tragen werden. Davon unberührt bleiben die der Bürgermeisterin 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, oder dem Bürgermeister gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. 3. Grundstücksangelegenheiten, (3) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 4. Vergabe von Aufträgen, KV M-V 5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten außer dem Ab- schlussbericht. 1. im Rahmen der Nr. 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistun- gen gerichtet sind, innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 EUR Die Stadtvertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe bis 20.000 EUR sowie bei wiederkehrenden Leistungen bis zu nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1 - 4 in öf- einer Wertgrenze von 1.000 EUR bis 2.000 EUR pro Monat, fentlicher Sitzung behandeln. In nicht aufgeführten Fällen ist die Öffentlichkeit durch Beschluss auszuschließen, wenn überwie- 2. im Rahmen der Nr. 2 bei überplanmäßigen Aufwendungen gende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen und Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 EUR Einzelner es erfordern. bis 20.000 EUR sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen (3) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schen- und Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR kungen und ähnlichen Zuwendungen hat grundsätzlich die Stadt- bis 20.000 EUR je Ausgabenfall, vertretung zu treffen. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die 3. bei Veräußerung oder Belastungen von Grundstücken in- Entscheidung für Beträge von 100 EUR bis 1.000 EUR zu treffen. nerhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR bis 20.000 EUR, bei (4) Anfragen, Vorschläge oder Anregungen von Stadtvertretern Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres sollen in Textform spätestens vierzehn Tage vor einer Sitzung der zurückgezahlt werden, von 10.000 EUR bis zu 20.000 EUR der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister eingereicht werden. sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushalts- Mündliche Anfragen während der Stadtvertretersitzung sollen, planes innerhalb einer Wertgrenze von 10.000 EUR bis zu sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortetet werden, in- 100.000 EUR, nerhalb von 4 Wochen beantwortet werden. 4. im Rahmen der Nr. 4 bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR bis 20.000 EUR, §7 Einwohnerfragestunde 5. im Rahmen der Nr. 5 bei städtebaulichen Verträgen von 10.000 Die Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr voll- EUR bis 50.000 EUR. endet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Per- (4) Der Hauptausschuss entscheidet über die Vergabe von Auf- sonenvereinigungen, die in der Stadt Grundstücke besitzen oder trägen für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) innerhalb einer nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in Wertgrenze von 25.001 EUR bis 50.000 EUR; bei Vergaben von einer Fragestunde Fragen an die Mitglieder der Stadtvertretung Bauleistungen innerhalb einer Wertgrenze von 50.001 EUR bis sowie an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu stellen 100.000 EUR und über die Vergabe aller freiberuflicher Leistungen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Redezeit im Rahmen der o. g. Wertgrenzen gem. UVgO (Liefer- und Dienst- ist auf 3 Minuten begrenzt. Die Einwohnerfragestunde ist Teil der leistungen). Die Werte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung. Für die Fragestunde (5) Der Hauptausschuss entscheidet im Einvernehmen mit der ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. Während der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister über die Einstellung,
6 29. Mai 2020 • Woche 22 Amt Schönberger Land Höhergruppierung und Kündigung von Angestellten bis zur Ent- (3) Erklärungen der Stadt Dassow im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz geltgruppe 8 TVöD. 5 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 1.500 EUR, bei wiederkeh- (6) Die Stadtvertretung ist laufend über die Entscheidungen nach renden Verpflichtungen bis zu 500 EUR pro Monat, können von der Abs. 3 bis 5 zu unterrichten. Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister allein oder durch eine (7) Der Hauptausschuss entscheidet im Rahmen der Beteiligung bzw. einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB. in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Davon ausgenom- (8) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich. § 6 Abs. 2 men sind Veräußerungen oder Belastungen von Grundstücken, der Hauptsatzung gilt entsprechend. die bereits in Absatz (1) geregelt sind. (3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erteilt das ge- § 10 meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auf Grundlage der Ausschüsse Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen (1) Die Fachausschüsse nach Absatz (3) bestehen aus 7 Mitglie- und Bauen. dern. Sie setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus min- (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zuständig, wenn destens 4 Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern und höchstens das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt 3 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen. Die werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In wird, obliegt die Entscheidung der Stadtvertretung. der Geschäftsordnung wird die Berechnung der Sitzverteilung geregelt. Stellvertretende Mitglieder werden von den Fraktionen/ § 12 Zählgemeinschaften gewählt. Entschädigung (2) Die oder der jeweilige Ausschussvorsitzende und seine zwei (1) Entschädigungen werden auf der Grundlage der Entschädi- Stellvertreter werden im Ausschuss durch Mehrheitswahl gewählt. gungsverordnung (EntschVO M-V) wie folgt geregelt: (3) Folgende Fachausschüsse werden gem. § 36 KV M-V gebildet: (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine mo- natliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.125 EUR. Im Name Aufgabengebiet Krankheitsfall wird die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 für Ausschuss für Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, die Zeit der krankheitsbedingten Abwesenheit bis zum 42. Tag Stadtentwicklung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenhei- fortgezahlt, ab dem 43. Tag entfällt die Aufwandsentschädigung. Wohnen und Bauen ten, Erschließungsplanung, Liegenschafts- angelegenheiten Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei ununterbrochener urlaubs- Ausschuss für Mobilitäts- und Verkehrsangelegenhei- bedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten Mobilität, Ordnung, ten, öffentliche Ordnung und Sicherheit, 6 Wochen nicht übersteigen. Klimaschutz und Brandschutz, Denkmalpflege, Wirtschafts- (3) Die erste stellvertretende Person der Bürgermeisterin oder Wirtschaft förderung, Planung Datennetze und des Bürgermeisters erhält eine monatliche funktionsbezogene Energiefragen, Klimaschutz-Leitplanung Aufwandsentschädigung in Höhe von 425 EUR, die zweite stell- und Nachhaltigkeits-Konzepte, Umwelt- vertretende Person der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und Naturschutz, Landschaftspflege und in Höhe von 212 EUR. Zudem wird den stellvertretenden Bür- Landwirtschaft germeistern für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Ausschuss für Sozi- Soziale Angelegenheiten grundsätzlicher Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine funktionsbe- ales, Bildung, Kultur Art, Förderung der Jugendarbeit, Jugend- zogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel und Tourismus sozialarbeit und der Kindertagesstätten, der Entschädigung des Bürgermeisters nach Abs. 2 pro Tag der Sportförderung, Förderung der Senioren- Vertretung gewährt. arbeit, Schulangelegenheiten, Kultur- und (4) Die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für die Teilnahme Vereinsförderung, Pflege und Begleitung der Städtepartnerschaft, Tourismusförde- an Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse, in die sie rung gewählt wurden, sowie für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, die zur Vorbereitung von Stadtvertretungs- bzw. Ausschusssit- (4) Die Sitzungen der Ausschüsse nach Abs. (3) sind öffentlich; zungen dienen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 34 EUR. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt entsprechend. Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme Sitzungen von (5) Die Stadtvertretung bildet gemäß § 36 Absatz 2 Satz 5 KV M-V Ausschüssen, in die sie gewählt wurden, sowie an Fraktionssit- einen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Finanz- zungen, die zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen dienen ein wirtschaft. Die Wahl einer/eines Vorsitzenden und ihrer/seiner Sitzungsgeld in Höhe von 34 EUR. zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt gemäß Absatz Die Entschädigungen nach Satz 1 und 2 werden im Vertretungsfall (2).“ Er setzt sich aus mindestens zwei Mitgliedern der Stadtver- auch den stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewährt. tretung und höchstens drei sachkundigen Einwohnerinnen und Mitglieder der Ortsteilvertretungen erhalten für die Teilnahme an Einwohnern zusammen. Stellvertretende Mitglieder werden von Sitzungen der Ortsteilvertretung ein Sitzungsgeld in Höhe von den Fraktionen/Zählgemeinschaften gewählt. Der Rechnungs- 34 EUR. prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich. (5) Ausschussvorsitzende und im Vertretungsfall ihre Stellver- (6) Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder treter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein des Amtsausschusses gem. § 132 KV M-V nach den Grundsätzen Sitzungsgeld in Höhe von 51 EUR. der Verhältniswahl sowie einen Stellvertreter für jedes weitere (6) Fraktionsvorsitzende erhalten eine monatliche funktionsbezo- Mitglied. gene Aufwandsentschädigung in Höhe von 102 EUR. § 11 (7) Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung erhält eine Bürgermeisterin/Bürgermeister monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entscheidun- von 50 EUR. gen nach §§ 22 Abs. 4 der KV M-V unterhalb der Wertgrenzen des § 14 § 6 Abs. 3 und des § 9 Abs. 3 bis Abs. 5 dieser Hauptsatzung. Sie Öffentliche Bekanntmachungen oder er unterrichtet den Hauptausschuss laufend über die von ihr (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow, soweit oder ihm getroffenen Entscheidungen. es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Stadt- erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www. vertretung über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage unterrichten. des Amtes Schönberger Land.
Amt Schönberger Land 29. Mai 2020 • Woche 22 7 (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen Die Wahl erfolgt spätestens sechs Monate nach der Kommunal- aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die/der Vorsit- im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte zende und ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter bzw. sein Stell- des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT. vertreter werden aus der Mitte der Ortsteilvertretung mit einfacher Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Mehrheit von den Mitgliedern der Ortsteilvertretung gewählt. Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungsblatt (3) Die Ortsteilvertretungen tagen öffentlich. § 6 Abs. 2 der Haupt- erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Stadt; satzung gilt entsprechend. einschließlich der Ortsteile, zugestellt. § 16 Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei der Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Aufgaben der Ortsteilvertretungen bezogen werden. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung (1) Die Ortsteilvertretungen beraten die Stadtvertretung und die nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allen für die Ortsteile Internetseite des Amtes Schönberger Land, zu erreichen über wichtigen Angelegenheiten. Er wird zu allen Maßnahmen von öf- den Link http://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen. fentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert. Das Nähere (3) Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages der Veröffentli- regelt die Geschäftsordnung. chung bewirkt. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Die Ortsteilvertretungen haben insbesondere folgende Auf- Unter der Anschrift Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 gaben: Schönberg kann sich jedermann Satzungen der Stadt kosten- 1. sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Ein- pflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen wohner zu befassen, der Stadt liegen unter der obigen Adresse zur Mitnahme aus oder 2. die im Ortsteil tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Par- werden dort bereitgehalten. teien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne (4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen eines Interessenausgleichs anzuhören. und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 unter Angabe 3. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 42 KV M-V. des Gegenstandes, des Ortes, der Tageszeit, dem Beginn und (3) Die Ortsteilvertretungen unterstützen die Stadtvertretung bei der Dauer der Auslegung hinzuweisen. Beginn und Ende der der Erfüllung folgender Aufgaben: Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift • Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der im Ortsteil und Dienstsiegel zu vermerken. gelegenen öffentlichen Einrichtungen (5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtvertre- tung und der Ausschüsse werden über den Link https://www. • Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und schoenberger-land.de/Sitzungskalender bekannt gemacht. Die Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzungen von Bekanntmachungsfrist richtet sich nach Ladungsfrist gemäß Ge- Straßen Wegen, Plätzen, deren Bedeutung über den schäftsordnung. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung der Ortsteil nicht hinausgeht, einschließlich Beleuchtungsein- Einladungen zu den Sitzungen der Stadtvertretung nach Satz richtungen 1 erfolgt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden • Pflege des Ortsbildes und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT ein • Seniorenbetreuung nachrichtlicher Abdruck soweit terminlich möglich. • Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und Heimatpflege und des Brauchtums im Ortsteil wird kostenlos allen Haushalten der Stadt, einschließlich der • Repräsentation des Ortsteils Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement • Informationen der Einwohner in Angelegenheiten des gegen Entgelt bei der Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße Ortsteils. 9, 17209 Sietow, bezogen werden. Ergänzend erfolgt informativ (4) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende einer Ortsteilvertretung ein Aushang der in Satz 1 beschriebenen Bekanntmachungen kann bis zu 2 mal im Jahr eine Einwohnerversammlung für einen im Schaukasten am Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Ortsteil einberufen, für den die Ortsteilvertretung zuständig ist. Str. 17b. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist dazu einzuladen. (6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der nach Absatz 1 vor- Im Übrigen gelten die Regelungen von § 4. gelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwend- § 17 barer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten im Schaukasten am ehemaligen Amtsgebäude in Dassow, Gre- Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung vesmühlener Straße 17b. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. Nach in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Dassow Entfallen des Hinderungsgrundes ist die öffentliche Bekanntma- chung in der vorgeschriebenen Form unverzüglich nachzuholen. vom 27.04.2012, die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 29.09.2015, die 2. Satzung zur Änderung § 15 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 17.01.2017 und die 3. Ortsteile und deren Vertretung Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom (1) Für die in § 2 Abs. 1 genannten Ortsteile werden durch die 04.07.2017 außer Kraft. Stadtvertretung drei Ortsteilvertretungen gewählt. (2) In den nachfolgend genannten Ortsteilen sind Ortsteilvertre- Dassow, den 21. April 2020 terinnen bzw. Ortsteilvertreter in der vorgegebenen Anzahl zu gez. Annett Pahl (Dienstsiegel) wählen. Bürgermeisterin Ortsteil Anzahl der zu wählenden Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- Vertreter vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Holm, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof, nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung Prieschendorf, Schwanbeck,Tankenhagen, nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt Wieschendorf, Wilmstorf 11 nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be- Barendorf, Harkensee, 7 kanntmachungsvorschriften. Benckendorf, Feldhusen, Johannstorf, Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Pötenitz, Rosenhagen, Volkstorf 7 mit Ablauf des 21.04.2020 amtlich bekannt gemacht.
8 29. Mai 2020 • Woche 22 Amt Schönberger Land Haushaltssatzung der Stadt Dassow §7 Wertgrenzen für das Haushaltsjahr 2020 Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt- GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn vertretung vom 14.04.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsauf- a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR Haushaltssatzung erlassen: entsprechen. §1 Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV Ergebnis- und Finanzhaushalt M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen 1. im Ergebnishaushalt auf und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich einen Gesamtbetrag bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit der Erträge von 7.338.000 EUR einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 % einen Gesamtbetrag des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen der Aufwendungen auf 6.587.000 EUR Auszahlungen übersteigt. Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des ein Jahresergebnis nach § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- Veränderung der Rücklagen von 751.000 EUR haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 2. im Finanzhaushalt auf 4 % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. a) einen Gesamtbetrag der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen der laufenden Einzahlungen von 6.918.800 EUR des Finanzhaushaltes. einen Gesamtbetrag Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare der laufenden Auszahlungen¹ von 6.681.900 EUR Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- einen jahresbezogenen Saldo der maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti- laufenden Ein- und Auszahlungen onen nicht überschreiten. von 236.900 EUR Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen b) einen Gesamtbetrag und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in der Einzahlungen aus der Investiti- den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Dop- onstätigkeit von 3.674.000 EUR pik zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um einen Gesamtbetrag 10 % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie der Auszahlungen den ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teil- aus der Investitionstätigkeit von 3.674.000 EUR haushaltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine Abweichung von 10.000 EUR handelt einen Saldo aus Ein- und Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- Auszahlungen förderungsmaßnahmen: aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als festgesetzt. erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen. Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig- §2 keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde- Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen: §3 Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- Verpflichtungsermächtigungen Doppik beträgt 100.000 €. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §8 §4 Bewirtschaftungsregeln Kassenkredite 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen festgesetzt auf 690.000 EUR für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für Alternativ: gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer- Kassenkredite werden nicht beansprucht. träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät- §5 ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen Hebesätze bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah- 1. Grundsteuer lungen der einzelnen Teilhaushalte. a) für die land- und forstwirtschaftlichen 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H. Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v. H. sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des 2. Gewerbesteuer auf 340 v. H. Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte. §6 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht Stellen gemäß Stellenplan zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der 7,31 Vollzeitäquivalente (VzÄ). Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen aus Abschreibungen verwendet werden. 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde- ____________ ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht 1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bzw. Auszahlungen.
Amt Schönberger Land 29. Mai 2020 • Woche 22 9 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be- 5.1 Straßenbeleuchtung - Umstellung auf LED - Vor- 4/218/2020 rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw. bereitung weiterer Förderanträge Mehrauszahlungen. 5.2 Highspeed-Internet-Ausbau - Ausbaulücken in Dassow - Be- 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus- ratung nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind 5.3 Förderung des Klimaschutzes (Potenzial-Analyse und Maß- jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig nahmen zum Klimaschutz) - Beratung mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- 5.4 StVO-Novelle vom 28.04.2020 - Seitenabstand zu Rad- und maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands- Fußgängern - Beratung ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten 5.5 Rosenhagen - Information und Diskussion zum Stand der Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend Dinge erhöhen. 5.6 Wifi4EU Förderantrag - Information zum Stand der Dinge 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves- 6 Sonstiges titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig. 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun- Nichtöffentlicher Teil gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes. 7 Nichtöffentliche Vorlagen 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über- 8 Sonstiges tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige Gemäß § 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 der Verordnung der Landesregie- zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des rung M-V gegen das neuartige Coronavirus sind bei Sitzungen folgenden Haushaltsjahres verfügbar. des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und Wirt- Nachrichtliche Angaben: schaft die gestiegenen hygienischen Anforderungen zu beachten 1. Zum Ergebnishaushalt und der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Me- tern einzuhalten. Alle anwesenden Personen habe ich in einer Das Ergebnis zum 31. Dezember des Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 538.900 EUR Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige 2. Zum Finanzhaushalt Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste wird durch Der Saldo der laufenden Ein- und Aus- die Amtsverwaltung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der zahlungen zum 31. Dezember des Haus- Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und haltsjahres beträgt voraussichtlich 2.198.245 EUR Wirtschaft aufbewahrt und der zuständigen Gesundheitsbehörde 3. Zum Eigenkapital auf Verlangen vollständig herausgegeben. Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres 2. Juni 2020 Sitzung des Hauptausschusses beträgt voraussichtlich 18.495.452 EUR (Tagesordnung vorbehaltlich Änderungen) Dassow, den 30. April 2020 Sitzungstermin: Dienstag, 02.06.2020, 19:00 Uhr Ort, Raum: Dornbuschhalle Dassow, gez. Annett Pahl (Siegel) Rudolf-Breitscheid-Straße 50 Bürgermeisterin in 23942 Dassow Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite Öffentlicher Teil www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßig- 30. April 2020 veröffentlicht. keit der Einladungen, der Anwesenheit und der Be- schlussfähigkeit 2 Einwohnerfragestunde 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung Stadt Dassow 4 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Die Bürgermeisterin Sitzung des Ausschusses 30.04.2019 9 Öffentliche Vorlagen Sitzungstermine in der Stadt Dassow 9.1 Digitalpakt Schulen MV - Kooperation der Schulträger VO/1/0159/2020 18. Mai 2020 Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen 9.2 Anschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof der Stadt Dassow - 19. Mai 2020 Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, hier Grundsatzbeschluss 4/208/2020 Kultur und Tourismus 9.3 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 26. Mai 2020 Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, - Beschluss über den Vorentwurf 4/215/2020 Klimaschutz und Wirtschaft 9.3.1 8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sitzungstermin: Dienstag, 26.05.2020, 19:00 Uhr Beschluss über den Vorentwurf 4/2015/2020-1 Ort, Raum: Dornbuschhalle Dassow, 10 Sonstiges Rudolf-Breitscheid-Straße 50 in 23942 Dassow Nichtöffentlicher Teil 11 Nichtöffentliche Vorlagen Öffentlicher Teil 11.1 Grundstücksangelegenheiten 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit 11.2 Vertragsangelegenheiten der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 12 Sonstiges 2 Einwohnerfragestunde 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung Gemäß § 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 der Verordnung der Landesregie- 4 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen rung M-V gegen das neuartige Coronavirus sind bei Sitzungen Sitzung des Ausschusses 25.02.2020 des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und Wirt- 5 Öffentliche Vorlagen schaft die gestiegenen hygienischen Anforderungen zu beachten
10 29. Mai 2020 • Woche 22 Amt Schönberger Land und der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Me- tern einzuhalten. Alle anwesenden Personen habe ich in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste wird durch die Amtsverwaltung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und Wirtschaft aufbewahrt und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herausgegeben. 16. Juni 2020 Sitzung der Stadtvertretung (Tagesordnung liegt noch nicht vor) Amt Schönberger Land Fachbereich III Deckenerneuerung und Erneuerung der Trinkwasserleitung L 02 OD Herrnburg 1. Bauabschnitt (BA): von Mitte Zufahrt Bahnhofstraße bis Mitte Zufahrt Straße Schattin (vom 25.05.20 bis 17.07.20) 2. Bauabschnitt (BA): von Mitte Zufahrt Straße Schattin bis Ortsausgang (vom 20.07.20 bis 31.07.20) Landwirtschaftsflächen Am Montag, den 25.05.2020 beginnen in der Hauptstraße Herrn- Gemarkung Lüdersdorf burg von Mitte Zufahrt Bahnhofstraße bis Mitte Zufahrt Straße Schattin die Arbeiten mit der Verlegung der Trinkwasserleitung unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn bis zum Freitag den 19.06.2020. Am Mittwoch, den 24.06.2020 beginnt dann die Deckenerneu- erung im 1. Bauabschnitt unter Vollsperrung. Die Wohngebiete „Am Plankenmoor“ und „Krüzkamp“ sind dann nur noch über die Hansestadt Lübeck erreichbar. Die Hansestadt Lübeck ist über die Umleitungsstrecke L 02 - K 1 - B 104 erreichbar (siehe Umleitungsplan). Am Montag, den 20.07.2020 beginnt die Deckenerneuerung im 2. Bauabschnitt ebenfalls unter Vollsperrung. Die Wohngebiete „Am Plankenmoor“ und „Krüzkamp“ sind dann weiterhin nur über die Hansestadt Lübeck erreichbar. Die Hansestadt Lübeck ist über die Umleitungsstrecke L 02 - K 1 - B 104 erreichbar. Die Grundstücke in den Baubereichen sind während der Bauphase Obj.-Nr.: MS74-1800-103719 provisionsfrei nur fußläufig erreichbar. Die Zufahrt für Rettungsdienste wird im Größe: 9,1295 ha Notfall immer gewährleistet. Orientierungswert (Pacht): nach Gebot Objektart: Acker und Grünland Ausschreibung endet: am 09.06.2020, um 08:00 Uhr Objektbeschreibung: In der Gemarkung Lüdersdorf bieten wir Acker und Grünland zur Pacht an. Die Flurstücke liegen in verschiedenen Acker- und Grünlandschlägen. Die Böden sind relativ leicht bonitiert. Bei Pachtzusage erfolgt die Verpachtung für 5 Jahre vom 01.10.2020 bis 30.09.2025. Weitere Angaben zu den Flächen finden Sie unter „Mehr...“. Lagebeschreibung: Die Gemeinde Lüdersdorf liegt zwischen den Städten Schönberg und Lübeck. Ansprechpartner: BVVG - Landesniederlassung Mecklenburg-Vorpommern Frau Ricarda Grosse Tel.: 0385 6434-202
Amt Schönberger Land 29. Mai 2020 • Woche 22 11 Adresse für Gebote: Obj.-Nr.: MS74-1800-000220 provisionsfrei BVVG - Ausschreibungsbüro Größe: 2,7813 ha Postschließfach 55 01 34 Orientierungswert (Kauf): nach Gebot 10371 Berlin Objektart: Acker und Grünland, Garten/Er- Tel.: 030 4432-1099 holung/Freizeit Fax: 030 4432-1210 Ausschreibung endet: am 14.07.2020, um 08:00 Uhr gebote@bwg.de Objektbeschreibung: Am Ortsrand von Lüdersdorf bieten wir zwei Grundstücke zum Kauf an. Sie werden nicht genutzt, so dass die „Natur“ wieder Einzug hält. Im F-Plan der Gemeinde sind diese als „Fläche für Landwirtschaft und „Wald“ ausgewiesen. Weitere Informationen zum Objekt und zum Teilnehmerkreis fin- den Sie unter „Mehr...“ bzw. in den Ausschreibungsbedingungen. Lagebeschreibung: Zwischen Lübeck und Schönberg liegt die Gemeinde Lüdersdorf. Die beiden Flurstücke befinden sich direkt bzw. in der Nähe des Kreisels an der Straße Richtung Herrnburg/Lübeck. Ansprechpartner: BVVG - Landesniederlassung Mecklenburg-Vorpommern Frau Ricarda Grosse Tel.: 0385 6434-202 Adresse für Gebote: BVVG - Ausschreibungsbüro Postschließfach 55 01 34 10371 Berlin Tel.: 030 4432-1099 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie/www.bkq.bund.de Fax: 030 4432-1210 Lage gebote@bvvg.de Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Kreis: Nordwestmecklenburg Gemeinde: Lüdersdorf Gemarkung: Lüdersdorf Öffentliche Ausschreibung der BWG Bodenverwer- tungs- und -verwaltungs GmbH in der Gemeinde Lüdersdorf Die kompletten Unterlagen liegen bis zum 09.06.2020 im Fach- bereich IV Bauen und Gemeindeverwaltung des Amtes Schön- berger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg während der Öffnungszeiten Montag - Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land unter www.schoeliberger-land.de/Bekannt- machung einzusehen. © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie/www.bkq.bund.de Grundstück in Lüdersdorf Lage Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Kreis: Nordwestmecklenburg Gemeinde: Lüdersdorf Gemarkung: Lüdersdorf Öffentliche Ausschreibung der BVVG Bodenverwer- tungs- und -verwaltungs GmbH in der Gemeinde Lüdersdorf Die kompletten Unterlagen liegen bis zum 14.07.2020 im Fach- bereich IV Bauen und Gemeindeverwaltung des Amtes Schön- berger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg während der Öffnungszeiten Montag - Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Homepage des Amtes Schönberger Land unter www.schoenberger-land.de/Bekanntr- nachung einzusehen.
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