Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...

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Amtliches Bekanntmachungsblatt
                                      Jahrgang 23
                                      29. Mai 2020
                                      Ausgabe 5/20
                                                                                           der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf,
                                                                                 Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow
                                                                                       sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                                     Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020.
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2   29. Mai 2020 • Woche 22 		                                                                                       Amt Schönberger Land
                                                       Wichtige Informationen der Verwaltung
                                                       Verwaltung:         Amt Schönberger Land
                                                       Anschrift:          Am Markt 15, 23923 Schönberg
              Die nächste Ausgabe                      Telefon:            038828 330-0

            Uns Amtsblatt                              Fax:
                                                       E-Mail:
                                                                           038828 330-175
                                                                           info@schoenberger-land.de
                  erscheint am                         Web:                www.schoenberger-land.de
                                                       Online-Dienste:     https://www.schoenberger-land.de/online
                 26. Juni 2020                         Mängelmelder:       https://schoenberger-land.de/mängelmelder
                 Annahmeschluss
                                                       Allgemeine Öffnungszeiten:
         für redaktionelle Beiträge ist
                                                       Mo. - Do.           09:00 - 12:00 Uhr
                der 16. Juni 2020                      Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr
              und für Anzeigen ist                     Fr.                 geschlossen
            (Posteingang im Verlag)                    Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes:
               der 15. Juni 2020.                      Mo., Di. u. Do.     09:00 - 12:00 Uhr
                                                       Di. u. Do.          14:00 - 18:00 Uhr

                                                       Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehr-
                                                       angelegenheiten:
                                                       Di. u. Do.          09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Impressum
                                                       Sprechstunde der Schiedspersonen
                                                       Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele-
    Mitteilungsblatt mit öffentlichen
    Bekanntmachungen der Gemeinden                     fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
    und Städte des Amtes Schönberger Land.
                                                       Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de
    Herausgeber, Druck und Verlag:
    LINUS WITTICH Medien KG                            Rufnummernverzeichnis:
    Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,
    Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30
                                                       Amtskasse                     330 - 1201, 1203 und 1211
    E-Mail: info@wittich-sietow.de                     Anlagenbuchhaltung            330 - 1206
    www.wittich.de                                     Bauanträge                    330 - 1401
    Verantwortlich für den amtlichen Teil:             Bauleitplanung                330 - 1408, 1410
    Amt Schönberger Land                               Bürgerinformation             330 - 1107
    Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil:        Buß- und Verwarngelder        330 - 1305
    Mike Groß (V. i. S. d. P.)                         Einwohnermeldeamt             330 - 1303, 1304 und 1307
    unter Anschrift des Verlages.
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke
                                                       Finanzverwaltung              330 - 1200 und 1208
    unter Anschrift des Verlages.                      Fischereischeine              330 - 1305
                                                       Feuerwehren                   330 - 1310
    Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de
                                                       Gebäudemanagement             330 - 1406
    Auflage: 9.800 Exemplare                           Gewerbeamt                    330 - 1309
    Erscheinung: monatlich,
    jeweils zum letzten Freitag eines Monats
                                                       Gewässer                      330 - 1412
                                                       Grünanlagen/Bäume             330 - 1403
    Namentlich gekennzeichnete Artikel geben           Hochbau                       330 - 1405
    die Meinung des Verfassers wieder, der auch
    verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf-      Informationstechnik           330 - 1106
    fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un-         Kindertageseinrichtungen      330 - 1109
    sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und          Liegenschaften                330 - 1407 und 1409
    unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht   Ordnungsamt                   330 - 1310, 1301 und 1307
    gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt
                                                       Personalabteilung             330 - 1110 und 1111
    oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des
    Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer-     Rechnungsprüfung              330 - 1601
    den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere         Schulverwaltung               330 - 1103
    auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge-       Spielplätze                   330 - 1412
    schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-             Stadtsanierung                330 - 1410
    Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
    aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb-
                                                       Standesamt                    330 - 1110 und 1111
    abweichungen auftreten, genauso wie bei un-        Steuerabteilung               330 - 1204 und 1205
    terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb      Straßenausbaubeiträge         330 - 1300
    können wir für eine genaue Farbwiedergabe          Straßenbeleuchtung            330 - 1413
    keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche          Straßenunterhaltung           330 - 1414
    Beanstandungen verpflichten uns zu keiner
    Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut-    Tiefbau                       330 - 1402
    zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos,       Vergabestelle                 330 - 1104
    Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung        Vollstreckung                 330 - 1202
    liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit       Wahlen/Organisation           330 - 1101
    schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
                                                       Winterdienst                  330 - 1301
                                                       Wohngeldstelle                330 - 1308
                                                       zentrale Dienste              330 - 1107
                                                       zentraler Sitzungsdienst      330 - 1102
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Amt Schönberger Land		                                                                                 29. Mai 2020 • Woche 22       3
                                                                    § 7 Wertgrenzen
                                                                    Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-
                                                                    maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13
                                                                    GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn
                                                                    a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder
                                                                    b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 2.500 EUR ent-
                                                                       sprechen.
                                                                    Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV
Haushaltssatzung der Gemeinde Grieben                               M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein
                                                                    Betrag dann, wenn er 10 % des Gesamtbetrages der ordentlichen
für das Haushaltsjahr 2020                                          und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich bzw.
Aufgrund der § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung des Lan-       wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit einer
des Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Ge-              Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 10 % des
meindevertretung vom 25.02.2020 und nach Bekanntgabe der            Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aus-
rechtsaufsichtlichen Entscheidung der Landrätin des Landkreises     zahlungen übersteigt.
Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichtigen Festset-         Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des
zungen folgende Haushaltssatzung erlassen:                          § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-
§1                                                                  haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 10
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                   der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen
1. im Ergebnishaushalt auf                                          des Finanzhaushaltes.
        einen Gesamtbetrag der Erträge von      204.500 EUR         Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
        einen Gesamtbetrag der Aufwendun-                           Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
        gen auf                                  267.600 EUR        maßnahmen als geringfügig, wenn sie 10.000 EUR der Gesam-
        ein Jahresergebnis nach Verände-                            tinvestitionen nicht überschreiten.
        rung der Rücklagen von                   -63.100 EUR        Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
2. im Finanzhaushalt auf                                            und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in
    a) einen Gesamtbetrag der laufenden                             den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Dop-
        Einzahlungen von                        192.900 EUR         pik zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um
        einen Gesamtbetrag der laufenden                            10 % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie
        Auszahlungen1 von                       234.900 EUR         den ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teil-
        einen jahresbezogenen Saldo der                             haushaltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um
        laufenden Ein- und Auszahlungen                             eine Abweichung von 10.000 EUR handelt
        von                                      -42.000 EUR        Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-
    b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun-
                                                                    förderungsmaßnahmen:
        gen aus der Investitionstätigkeit von     32.400 EUR
                                                                    Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
        einen Gesamtbetrag der Auszahlun-
                                                                    erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen. Festlegungen zu
        gen aus der Investitionstätigkeit von     30.400 EUR
                                                                    § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügigkeitsgrenzen, inner-
        einen Saldo aus Ein- und Auszahlun-
        gen aus der Investitionstätigkeit von      2.000 EUR        halb derer Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und
                                                                    Verpflichtungs-ermächtigungen auch ohne Vorlage von Plänen,
festgesetzt.
                                                                    Kostenberechnungen, Investitions-zeitplänen und Erläuterungen
§2                                                                  veranschlagt werden dürfen.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen       Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-   Doppik beträgt 100.000 €.
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
                                                                    §8
§3                                                                  Bewirtschaftungsregeln
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.             1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-
                                                                       zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen
§4                                                                     für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für
Kassenkredite                                                          gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw.
festgesetzt auf                                    125.000 EUR         Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät-
                                                                       ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
§5                                                                     bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht
Hebesätze                                                              deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah-
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:        lungen der einzelnen Teilhaushalte.
1. Grundsteuer                                                      2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                         Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie
       Flächen (Grundsteuer A) auf                    339 v. H.        sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        395 v. H.        Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte.
2. Gewerbesteuer auf                                  351 v. H.     3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht
                                                                       zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation
§6
                                                                       von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der
Stellen gemäß Stellenplan
                                                                       Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
                                                                       aus Abschreibungen verwendet werden.
0,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
                                                                    4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde-
---------                                                              ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht
1
  einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von           gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen         bzw. Auszahlungen.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...
4    29. Mai 2020 • Woche 22 		                                                                                  Amt Schönberger Land
5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be-
   rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw.
   Mehrauszahlungen.
6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus-
   nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind
   jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig
   mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
   maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands-               Hauptsatzung der Stadt Dassow
   ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten             vom 21. April 2020
   Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend
   erhöhen.                                                             Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für
7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves-          das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der
   titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.                       Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt
8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun-            geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467)
   gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und            wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.01.2020 und
   Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes.             nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechts-
9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über-                aufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am
   tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige           19. März 2020 nachfolgende Hauptsatzung erlassen:
   zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des               §1
   folgenden Haushaltsjahres verfügbar.                                 Stadtgebiet
Nachrichtliche Angaben:                                                 (1) Zur Stadt Dassow gehören neben dem Ort Dassow die Ortsteile
                                                                        Barendorf, Benckendorf, Feldhusen, Flechtkrug, Groß Voigtsha-
1. Zum Ergebnishaushalt                                                 gen, Harkensee, Holm, Johannstorf, Kaltenhof, Klein Voigtshagen,
   Das Ergebnis zum 31. Dezember des                                    Lütgenhof, Pötenitz, Prieschendorf, Rosenhagen, Schwanbeck,
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich            -363.573 EUR      Tankenhagen, Volkstorf, Wieschendorf und Wilmstorf.
2. Zum Finanzhaushalt                                                   (2) Die Ortsteile führen ihren Namen als Zusatz zu dem Namen
   Der Saldo der laufenden Ein- und                                     der Stadt.
   Auszahlungen zum 31. Dezember des
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich            -215.520 EUR      §2
3. Zum Eigenkapital                                                     Wappen, Siegel und Flagge
   Der Stand des Eigenkapitals zum 31.                                  (1) Das Wappen der Stadt Dassow zeigt:
   Dezember des Haushaltsjahres beträgt                                 In Silber auf grünem Boden eine rote Burg mit zwei spitzbedachten
   voraussichtlich                                    475.036 EUR       Zinnentürmen und einem offenen Tor, darin ein grüner Dornen-
                                                                        strauch.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.03.2020 er-             (2) Die Stadt führt ein Dienstsiegel mit ihrem Wappen und der
teilt.                                                                  Umschrift STADT DASSOW * LANDKREIS NORDWESTMECK-
                                                                        LENBURG.
Grieben, den 20.04.2020
                                                                        (3) Die Stadt Dassow führt keine Flagge.
gez. Lenschow                              (Siegel)                     (4) Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Ge-
Bürgermeister                                                           nehmigung durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister.
                                                                        §3
Hinweis:
                                                                        Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen       Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, an allen öf-
Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde Die Landrätin des             fentlichen Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtvertretung
Landkreises Nordwestmecklenburg zu den genehmigungspflichti-            teilzunehmen.
gen Festsetzungen sind am 20.03.2020 wie folgt bekanntgegeben           §4
worden                                                                  Einwohnerversammlung
1. Entsprechend § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Grie-             (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister beruft, so oft es
   ben werden keine Kredite zur Finanzierung von Investitionen          die Geschäftslage erfordert sowie bei besonderen Anlässen eine
   und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt.                    Versammlung der Einwohner der Stadt ein, um die Einwohnerinnen
2. Darüber hinaus werden nach § 3 der Haushaltssatzung keine            und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der
   Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.                           Stadt zu unterrichten. Eine Einwohnerversammlung kann auch
3. Gemäß § 53 Abs. 3 KV M-V wird der in § 4 der Haushaltssat-           begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. Die Möglichkeit der
   zung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe             Stadtvertretung und der Ortsteilvertretungen, die Einberufung
   von 125.000 EUR vollständig genehmigt.                               einer Einwohnerversammlung zu verlangen, bleibt unberührt.
Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Gemeinde             (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben, die von der Stadt oder
Grieben bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021, quar-          auf ihrem Gebiet von einem Zweckverband durchgeführt werden,
                                                                        sollen die Einwohnerinnen und Einwohner möglichst frühzeitig
talsweise über den täglichen Stand der Inanspruchnahme der
                                                                        über die Grundlagen, Ziele und Auswirkungen unterrichtet werden.
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu berichten hat. Der
                                                                        Soweit Planungen bedeutsame Investitionen oder Investitionsför-
Mitteilung ist jeweils eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei   dermaßnahmen betreffen, sind die beabsichtigte Finanzierung und
Monate beizufügen.                                                      die möglichen Folgen des Vorhabens für die Steuern, Beiträge
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020             und Hebesätze der Stadt darzustellen. Den Einwohnerinnen und
und die hierzu ergangenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen           Einwohnern ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Vorschriften
werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.                              über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im       (3) Für die Einwohnerversammlung ist eine Tagesordnung auf-
Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b öffentlich            zustellen. Die Tagesordnung kann von der Bürgermeisterin/vom
aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.                         Bürgermeister um Anregungen aus der Einwohnerversammlung
                                                                        ergänzt werden. Zeit, Ort und Tagesordnung der Einwohnerver-
gez. Lenschow                                                           sammlung sind vorher öffentlich bekannt zu geben. Die Ladungs-
Amtsvorsteher                                                           frist beträgt 10 Tage.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                  29. Mai 2020 • Woche 22       5
(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Ein-       Fragestunde gestellte Fragen sind soweit möglich sofort zu be-
wohnerversammlung. Sie oder er kann die Redezeit je Redner           antworten. Soweit dies nicht möglich ist, hat eine Antwort in Text-
beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung             form innerhalb von 4 Wochen nach der Sitzung zu erfolgen. Die
der Einwohnerversammlung erforderlich ist. Sie oder er übt das       Bürgermeisterin oder der Bürgermeister berichtet in der nächsten
Hausrecht aus.                                                       Sitzung der Stadtvertretung über den Inhalt der Antwort. Fragen,
(5) Über jede Einwohnerversammlung ist eine Niederschrift auf-       Vorschläge oder Anregungen, deren Beantwortung innerhalb der
zunehmen. Diese Niederschrift muss mindestens enthalten:             Stadtvertretersitzung erfolgen soll, sind spätestens vierzehn Tage
1. Zeit und Ort der Einwohnerversammlung,                            vor der Sitzung in Textform bei der Bürgermeisterin oder beim
2. die ungefähre Zahl der teilnehmenden Einwohnerinnen und           Bürgermeister einzureichen.
     Einwohner,                                                      §8
3. die Angelegenheiten, die Gegenstand der Einwohnerver-             Anhörung
     sammlung waren,                                                 (1) Die Stadtvertretung kann beschließen, Einwohnerinnen und
4. den Inhalt der Anregungen und Vorschläge.                         Einwohner sowie Sachkundige, die von Beratungsgegenständen
Die Niederschrift wird von der Bürgermeisterin oder vom Bür-         der Stadtvertretung betroffen sind, anzuhören. In der Anhörung
germeister und der Protokollführerin oder dem Protokollführer        können die anzuhörenden Einwohnerinnen und Einwohner bzw.
unterzeichnet.                                                       Sachkundigen vor der eigentlichen Beratung ihre Auffassung zu
(6) Fragen von Einwohnern, die während der Einwohnerversamm-         dem Beratungsgegenstand darlegen. Die Dauer der Anhörung
lung nicht oder nicht vollständig beantwortet werden können,         soll in der Regel für einen Tagesordnungspunkt 20 Minuten nicht
sollen innerhalb von 4 Wochen nach der Einwohnerversammlung          überschreiten.
in Textform (E-Mail, Web, Fax, Brief) beantwortet werden. Die        (2) Die Leitung der Anhörung obliegt der Bürgermeisterin oder dem
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister unterrichtet die Stadtver-    Bürgermeister. Alle Mitglieder der Stadtvertretung können Fragen
tretung über den Inhalt der durchgeführten Einwohnerversamm-         an Einwohnerinnen und Einwohner sowie an Sachkundige richten.
lung. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in
                                                                     §9
Selbstverwaltungsangelegenheiten sollen der Stadtvertretung zur
                                                                     Hauptausschuss
nächsten Sitzung nach der Einwohnerversammlung zur Beratung
                                                                     (1) Ein Hauptausschuss wird gebildet. Der Hauptausschuss nimmt
vorgelegt werden.
                                                                     auch die Aufgaben eines Finanzausschusses im Sinne der Kom-
§5                                                                   munalverfassung wahr. Er hat alle wichtigen Entscheidungen
Stadtvertretung                                                      der Stadtvertretung auf dem Gebiet des Haushaltsrechts vorzu-
Die in die Stadtvertretung gewählten Bürgerinnen und Bürger          bereiten und die Haushaltsführung der Stadt zu begleiten. Dem
führen die Bezeichnung „Stadtvertreterin“ oder „Stadtvertreter“.     Hauptausschuss gehören neben der Bürgermeisterin bzw. dem
§6                                                                   Bürgermeister vier Stadtvertreter an. Die Besetzung erfolgt nach
Sitzungen der Stadtvertretung                                        den Grundsätzen der Verhältniswahl. Stellvertretende Mitglieder
(1) Die Sitzungen der Stadtvertretung sind öffentlich.               werden von den Fraktionen / Zählgemeinschaften gewählt.
(2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen aus-    (2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen
geschlossen:                                                         dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 KV
                                                                     M-V der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden
1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und
                                                                     Vorschriften der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister über-
    Abberufungen,
                                                                     tragen werden. Davon unberührt bleiben die der Bürgermeisterin
2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner,
                                                                     oder dem Bürgermeister gesetzlich zugewiesenen Aufgaben.
3. Grundstücksangelegenheiten,
                                                                     (3) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen nach § 22 Abs. 4
4. Vergabe von Aufträgen,
                                                                     KV M-V
5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten außer dem Ab-
    schlussbericht.                                                  1. im Rahmen der Nr. 1 bei Verträgen, die auf einmalige Leistun-
                                                                        gen gerichtet sind, innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 EUR
Die Stadtvertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe
                                                                        bis 20.000 EUR sowie bei wiederkehrenden Leistungen bis zu
nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Ziffern 1 - 4 in öf-
                                                                        einer Wertgrenze von 1.000 EUR bis 2.000 EUR pro Monat,
fentlicher Sitzung behandeln. In nicht aufgeführten Fällen ist die
Öffentlichkeit durch Beschluss auszuschließen, wenn überwie-         2. im Rahmen der Nr. 2 bei überplanmäßigen Aufwendungen
gende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen        und Auszahlungen innerhalb einer Wertgrenze von 5.000 EUR
Einzelner es erfordern.                                                 bis 20.000 EUR sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen
(3) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schen-               und Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR
kungen und ähnlichen Zuwendungen hat grundsätzlich die Stadt-           bis 20.000 EUR je Ausgabenfall,
vertretung zu treffen. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die       3. bei Veräußerung oder Belastungen von Grundstücken in-
Entscheidung für Beträge von 100 EUR bis 1.000 EUR zu treffen.          nerhalb der Wertgrenze von 5.000 EUR bis 20.000 EUR, bei
(4) Anfragen, Vorschläge oder Anregungen von Stadtvertretern            Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres
sollen in Textform spätestens vierzehn Tage vor einer Sitzung der       zurückgezahlt werden, von 10.000 EUR bis zu 20.000 EUR
der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister eingereicht werden.          sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushalts-
Mündliche Anfragen während der Stadtvertretersitzung sollen,            planes innerhalb einer Wertgrenze von 10.000 EUR bis zu
sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortetet werden, in-        100.000 EUR,
nerhalb von 4 Wochen beantwortet werden.                             4. im Rahmen der Nr. 4 bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR
                                                                        bis 20.000 EUR,
§7
Einwohnerfragestunde                                                 5. im Rahmen der Nr. 5 bei städtebaulichen Verträgen von 10.000
Die Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr voll-          EUR bis 50.000 EUR.
endet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Per-      (4) Der Hauptausschuss entscheidet über die Vergabe von Auf-
sonenvereinigungen, die in der Stadt Grundstücke besitzen oder       trägen für Liefer- und Dienstleistungen (UVgO) innerhalb einer
nutzen oder ein Gewerbe betreiben, erhalten die Möglichkeit, in      Wertgrenze von 25.001 EUR bis 50.000 EUR; bei Vergaben von
einer Fragestunde Fragen an die Mitglieder der Stadtvertretung       Bauleistungen innerhalb einer Wertgrenze von 50.001 EUR bis
sowie an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister zu stellen       100.000 EUR und über die Vergabe aller freiberuflicher Leistungen
und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Redezeit         im Rahmen der o. g. Wertgrenzen gem. UVgO (Liefer- und Dienst-
ist auf 3 Minuten begrenzt. Die Einwohnerfragestunde ist Teil der    leistungen). Die Werte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung. Für die Fragestunde        (5) Der Hauptausschuss entscheidet im Einvernehmen mit der
ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. Während der          Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister über die Einstellung,
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...
6    29. Mai 2020 • Woche 22 		                                                                                   Amt Schönberger Land
Höhergruppierung und Kündigung von Angestellten bis zur Ent-            (3) Erklärungen der Stadt Dassow im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz
geltgruppe 8 TVöD.                                                      5 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 1.500 EUR, bei wiederkeh-
(6) Die Stadtvertretung ist laufend über die Entscheidungen nach        renden Verpflichtungen bis zu 500 EUR pro Monat, können von der
Abs. 3 bis 5 zu unterrichten.                                           Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister allein oder durch eine
(7) Der Hauptausschuss entscheidet im Rahmen der Beteiligung            bzw. einen von ihr oder ihm beauftragten Bediensteten des Amtes
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB.                         in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Davon ausgenom-
(8) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich. § 6 Abs. 2      men sind Veräußerungen oder Belastungen von Grundstücken,
der Hauptsatzung gilt entsprechend.                                     die bereits in Absatz (1) geregelt sind.
                                                                        (3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erteilt das ge-
§ 10
                                                                        meindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auf Grundlage der
Ausschüsse
                                                                        Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen
(1) Die Fachausschüsse nach Absatz (3) bestehen aus 7 Mitglie-
                                                                        und Bauen.
dern. Sie setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus min-
                                                                        (5) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist zuständig, wenn
destens 4 Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern und höchstens
                                                                        das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§§ 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt
3 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen. Die              werden soll. Sofern von dem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht
Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In           wird, obliegt die Entscheidung der Stadtvertretung.
der Geschäftsordnung wird die Berechnung der Sitzverteilung
geregelt. Stellvertretende Mitglieder werden von den Fraktionen/        § 12
Zählgemeinschaften gewählt.                                             Entschädigung
(2) Die oder der jeweilige Ausschussvorsitzende und seine zwei          (1) Entschädigungen werden auf der Grundlage der Entschädi-
Stellvertreter werden im Ausschuss durch Mehrheitswahl gewählt.         gungsverordnung (EntschVO M-V) wie folgt geregelt:
(3) Folgende Fachausschüsse werden gem. § 36 KV M-V gebildet:           (2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister erhält eine mo-
                                                                        natliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.125 EUR. Im
Name                  Aufgabengebiet
                                                                        Krankheitsfall wird die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 für
Ausschuss für         Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung,
                                                                        die Zeit der krankheitsbedingten Abwesenheit bis zum 42. Tag
Stadtentwicklung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenhei-
                                                                        fortgezahlt, ab dem 43. Tag entfällt die Aufwandsentschädigung.
Wohnen und Bauen ten, Erschließungsplanung, Liegenschafts-
                      angelegenheiten                                   Eine Weiterzahlung erfolgt auch bei ununterbrochener urlaubs-
Ausschuss für         Mobilitäts- und Verkehrsangelegenhei-             bedingter Abwesenheit, soweit diese zu vertretenden Zeiten
Mobilität, Ordnung, ten, öffentliche Ordnung und Sicherheit,            6 Wochen nicht übersteigen.
Klimaschutz und       Brandschutz, Denkmalpflege, Wirtschafts-          (3) Die erste stellvertretende Person der Bürgermeisterin oder
Wirtschaft            förderung, Planung Datennetze und                 des Bürgermeisters erhält eine monatliche funktionsbezogene
                      Energiefragen, Klimaschutz-Leitplanung            Aufwandsentschädigung in Höhe von 425 EUR, die zweite stell-
                      und Nachhaltigkeits-Konzepte, Umwelt-             vertretende Person der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
                      und Naturschutz, Landschaftspflege und            in Höhe von 212 EUR. Zudem wird den stellvertretenden Bür-
                      Landwirtschaft                                    germeistern für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des
Ausschuss für Sozi- Soziale Angelegenheiten grundsätzlicher             Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine funktionsbe-
ales, Bildung, Kultur Art, Förderung der Jugendarbeit, Jugend-          zogene Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Dreißigstel
und Tourismus         sozialarbeit und der Kindertagesstätten,          der Entschädigung des Bürgermeisters nach Abs. 2 pro Tag der
                      Sportförderung, Förderung der Senioren-
                                                                        Vertretung gewährt.
                      arbeit, Schulangelegenheiten, Kultur- und
                                                                        (4) Die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für die Teilnahme
                      Vereinsförderung, Pflege und Begleitung
                      der Städtepartnerschaft, Tourismusförde-          an Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse, in die sie
                      rung                                              gewählt wurden, sowie für die Teilnahme an Fraktionssitzungen,
                                                                        die zur Vorbereitung von Stadtvertretungs- bzw. Ausschusssit-
(4) Die Sitzungen der Ausschüsse nach Abs. (3) sind öffentlich;
                                                                        zungen dienen, ein Sitzungsgeld in Höhe von 34 EUR.
§ 6 Abs. 2 der Hauptsatzung gilt entsprechend.
                                                                        Sachkundige Einwohner erhalten für die Teilnahme Sitzungen von
(5) Die Stadtvertretung bildet gemäß § 36 Absatz 2 Satz 5 KV M-V
                                                                        Ausschüssen, in die sie gewählt wurden, sowie an Fraktionssit-
einen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Finanz-
                                                                        zungen, die zur Vorbereitung der Ausschusssitzungen dienen ein
wirtschaft. Die Wahl einer/eines Vorsitzenden und ihrer/seiner
                                                                        Sitzungsgeld in Höhe von 34 EUR.
zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt gemäß Absatz       Die Entschädigungen nach Satz 1 und 2 werden im Vertretungsfall
(2).“ Er setzt sich aus mindestens zwei Mitgliedern der Stadtver-       auch den stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewährt.
tretung und höchstens drei sachkundigen Einwohnerinnen und              Mitglieder der Ortsteilvertretungen erhalten für die Teilnahme an
Einwohnern zusammen. Stellvertretende Mitglieder werden von             Sitzungen der Ortsteilvertretung ein Sitzungsgeld in Höhe von
den Fraktionen/Zählgemeinschaften gewählt. Der Rechnungs-               34 EUR.
prüfungsausschuss tagt nicht öffentlich.                                (5) Ausschussvorsitzende und im Vertretungsfall ihre Stellver-
(6) Die Stadtvertretung wählt aus ihrer Mitte die weiteren Mitglieder   treter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein
des Amtsausschusses gem. § 132 KV M-V nach den Grundsätzen              Sitzungsgeld in Höhe von 51 EUR.
der Verhältniswahl sowie einen Stellvertreter für jedes weitere         (6) Fraktionsvorsitzende erhalten eine monatliche funktionsbezo-
Mitglied.                                                               gene Aufwandsentschädigung in Höhe von 102 EUR.
§ 11                                                                    (7) Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung erhält eine
Bürgermeisterin/Bürgermeister                                           monatliche funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister trifft Entscheidun-      von 50 EUR.
gen nach §§ 22 Abs. 4 der KV M-V unterhalb der Wertgrenzen des          § 14
§ 6 Abs. 3 und des § 9 Abs. 3 bis Abs. 5 dieser Hauptsatzung. Sie       Öffentliche Bekanntmachungen
oder er unterrichtet den Hauptausschuss laufend über die von ihr        (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Dassow, soweit
oder ihm getroffenen Entscheidungen.                                    es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt,
(2) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Stadt-           erfolgen im Internet, zu erreichen über den Link https://www.
vertretung über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu             schoenberger-land.de/Bekanntmachungen auf der Homepage
unterrichten.                                                           des Amtes Schönberger Land.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                                  29. Mai 2020 • Woche 22        7
(2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen            Die Wahl erfolgt spätestens sechs Monate nach der Kommunal-
aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck           wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die/der Vorsit-
im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden und Städte           zende und ihre Stellvertreterin/sein Stellvertreter bzw. sein Stell-
des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT.                            vertreter werden aus der Mitte der Ortsteilvertretung mit einfacher
Die öffentliche Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des        Mehrheit von den Mitgliedern der Ortsteilvertretung gewählt.
Erscheinungstages bewirkt. Das amtliche Bekanntmachungsblatt         (3) Die Ortsteilvertretungen tagen öffentlich. § 6 Abs. 2 der Haupt-
erscheint monatlich und wird kostenlos allen Haushalten der Stadt;   satzung gilt entsprechend.
einschließlich der Ortsteile, zugestellt.
                                                                     § 16
Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement gegen Entgelt bei
der Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,         Aufgaben der Ortsteilvertretungen
bezogen werden. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung           (1) Die Ortsteilvertretungen beraten die Stadtvertretung und die
nach Satz 1 erfolgt eine nachrichtliche Veröffentlichung auf der     Bürgermeisterin oder den Bürgermeister in allen für die Ortsteile
Internetseite des Amtes Schönberger Land, zu erreichen über          wichtigen Angelegenheiten. Er wird zu allen Maßnahmen von öf-
den Link http://www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen.           fentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert. Das Nähere
(3) Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages der Veröffentli-     regelt die Geschäftsordnung.
chung bewirkt. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt.       (2) Die Ortsteilvertretungen haben insbesondere folgende Auf-
Unter der Anschrift Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923         gaben:
Schönberg kann sich jedermann Satzungen der Stadt kosten-            1. sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Ein-
pflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen            wohner zu befassen,
der Stadt liegen unter der obigen Adresse zur Mitnahme aus oder      2. die im Ortsteil tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Par-
werden dort bereitgehalten.                                             teien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne
(4) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen             eines Interessenausgleichs anzuhören.
und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 unter Angabe       3. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 42 KV M-V.
des Gegenstandes, des Ortes, der Tageszeit, dem Beginn und
                                                                     (3) Die Ortsteilvertretungen unterstützen die Stadtvertretung bei
der Dauer der Auslegung hinzuweisen. Beginn und Ende der
                                                                     der Erfüllung folgender Aufgaben:
Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift
                                                                     •    Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der im Ortsteil
und Dienstsiegel zu vermerken.
                                                                          gelegenen öffentlichen Einrichtungen
(5) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Stadtvertre-
tung und der Ausschüsse werden über den Link https://www.            •    Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und
schoenberger-land.de/Sitzungskalender bekannt gemacht. Die                Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzungen von
Bekanntmachungsfrist richtet sich nach Ladungsfrist gemäß Ge-             Straßen Wegen, Plätzen, deren Bedeutung über den
schäftsordnung. Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung der            Ortsteil nicht hinausgeht, einschließlich Beleuchtungsein-
Einladungen zu den Sitzungen der Stadtvertretung nach Satz                richtungen
1 erfolgt im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinden            •    Pflege des Ortsbildes
und Städte des Amtes Schönberger Land UNS AMTSBLATT ein              •    Seniorenbetreuung
nachrichtlicher Abdruck soweit terminlich möglich.                   •    Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der
Das amtliche Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich und                 Heimatpflege und des Brauchtums im Ortsteil
wird kostenlos allen Haushalten der Stadt, einschließlich der        •    Repräsentation des Ortsteils
Ortsteile, zugestellt. Es kann auch einzeln bzw. im Abonnement       •    Informationen der Einwohner in Angelegenheiten des
gegen Entgelt bei der Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße             Ortsteils.
9, 17209 Sietow, bezogen werden. Ergänzend erfolgt informativ        (4) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende einer Ortsteilvertretung
ein Aushang der in Satz 1 beschriebenen Bekanntmachungen             kann bis zu 2 mal im Jahr eine Einwohnerversammlung für einen
im Schaukasten am Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener              Ortsteil einberufen, für den die Ortsteilvertretung zuständig ist.
Str. 17b.                                                            Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist dazu einzuladen.
(6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der nach Absatz 1 vor-     Im Übrigen gelten die Regelungen von § 4.
gelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwend-
                                                                     § 17
barer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt diese durch Aushang
                                                                     In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
im Schaukasten am ehemaligen Amtsgebäude in Dassow, Gre-
                                                                     Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung
vesmühlener Straße 17b. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. Nach
                                                                     in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Dassow
Entfallen des Hinderungsgrundes ist die öffentliche Bekanntma-
chung in der vorgeschriebenen Form unverzüglich nachzuholen.         vom 27.04.2012, die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
                                                                     der Stadt Dassow vom 29.09.2015, die 2. Satzung zur Änderung
§ 15                                                                 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 17.01.2017 und die 3.
Ortsteile und deren Vertretung                                       Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom
(1) Für die in § 2 Abs. 1 genannten Ortsteile werden durch die       04.07.2017 außer Kraft.
Stadtvertretung drei Ortsteilvertretungen gewählt.
(2) In den nachfolgend genannten Ortsteilen sind Ortsteilvertre-     Dassow, den 21. April 2020
terinnen bzw. Ortsteilvertreter in der vorgegebenen Anzahl zu        gez. Annett Pahl                    (Dienstsiegel)
wählen.                                                              Bürgermeisterin
Ortsteil                                           Anzahl der
                                                  zu wählenden       Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form-
                                                    Vertreter        vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5
Flechtkrug, Groß Voigtshagen, Holm,                                  der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Kaltenhof, Klein Voigtshagen, Lütgenhof,                             nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung
Prieschendorf, Schwanbeck,Tankenhagen,                               nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt
Wieschendorf, Wilmstorf                                 11           nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be-
Barendorf, Harkensee,                                   7            kanntmachungsvorschriften.
Benckendorf, Feldhusen, Johannstorf,                                 Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen
Pötenitz, Rosenhagen, Volkstorf                          7           mit Ablauf des 21.04.2020 amtlich bekannt gemacht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...
8    29. Mai 2020 • Woche 22 		                                                                              Amt Schönberger Land
Haushaltssatzung der Stadt Dassow                                   §7
                                                                    Wertgrenzen
für das Haushaltsjahr 2020                                          Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs-
Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des          maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13
Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadt-        GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn
vertretung vom 14.04.2020 und nach Vorlage bei der Rechtsauf-       a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder
sichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg folgende
                                                                    b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR
Haushaltssatzung erlassen:
                                                                       entsprechen.
§1                                                                  Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV
Ergebnis- und Finanzhaushalt                                        M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                   Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen
1. im Ergebnishaushalt auf                                          und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich
       einen Gesamtbetrag                                           bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit
       der Erträge von                           7.338.000 EUR      einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 %
       einen Gesamtbetrag                                           des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen
       der Aufwendungen auf                      6.587.000 EUR      Auszahlungen übersteigt.
                                                                    Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des
       ein Jahresergebnis nach
                                                                    § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus-
       Veränderung der Rücklagen von               751.000 EUR
                                                                    haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als
2. im Finanzhaushalt auf                                            4 % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw.
   a) einen Gesamtbetrag                                            der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen
       der laufenden Einzahlungen von            6.918.800 EUR      des Finanzhaushaltes.
       einen Gesamtbetrag                                           Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare
       der laufenden Auszahlungen¹ von           6.681.900 EUR      Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-
       einen jahresbezogenen Saldo der                              maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti-
       laufenden Ein- und Auszahlungen                              onen nicht überschreiten.
       von                                         236.900 EUR      Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen
   b) einen Gesamtbetrag                                            und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein-und Auszahlungen in
       der Einzahlungen aus der Investiti-                          den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Dop-
       onstätigkeit von                          3.674.000 EUR      pik zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um
       einen Gesamtbetrag                                           10 % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie
       der Auszahlungen                                             den ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teil-
       aus der Investitionstätigkeit von         3.674.000 EUR      haushaltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um
                                                                    eine Abweichung von 10.000 EUR handelt
       einen Saldo aus Ein- und
                                                                    Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions-
       Auszahlungen
                                                                    förderungsmaßnahmen:
       aus der Investitionstätigkeit von                  0 EUR
                                                                    Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als
festgesetzt.                                                        erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen.
                                                                    Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügig-
§2                                                                  keitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde-
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen       rungsmaßnahmen und Verpflichtungsermächtigungen auch ohne
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-   Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen
rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.                           und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen:
§3                                                                  Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO-
Verpflichtungsermächtigungen                                        Doppik beträgt 100.000 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.             §8
§4                                                                  Bewirtschaftungsregeln
Kassenkredite                                                       1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus-
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                                zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen
festgesetzt auf                                    690.000 EUR         für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für
Alternativ:                                                            gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer-
Kassenkredite werden nicht beansprucht.                                träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw.
                                                                       Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät-
§5
                                                                       ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
Hebesätze
                                                                       bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
                                                                       deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah-
1. Grundsteuer                                                         lungen der einzelnen Teilhaushalte.
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                      2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des
       Flächen (Grundsteuer A) auf                    300 v. H.        Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        380 v. H.        sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des
2. Gewerbesteuer auf                                  340 v. H.        Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte.
§6                                                                  3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht
Stellen gemäß Stellenplan                                              zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt        von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der
7,31 Vollzeitäquivalente (VzÄ).                                        Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen
                                                                       aus Abschreibungen verwendet werden.
                                                                    4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde-
____________
                                                                       ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht
1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von           gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen
Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen         bzw. Auszahlungen.
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...
Amt Schönberger Land		                                                                               29. Mai 2020 • Woche 22     9
5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be-             5.1 Straßenbeleuchtung - Umstellung auf LED - Vor- 4/218/2020
   rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw.               bereitung weiterer Förderanträge
   Mehrauszahlungen.                                                5.2 Highspeed-Internet-Ausbau - Ausbaulücken in Dassow - Be-
6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus-             ratung
   nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind             5.3 Förderung des Klimaschutzes (Potenzial-Analyse und Maß-
   jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig          nahmen zum Klimaschutz) - Beratung
   mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-   5.4 StVO-Novelle vom 28.04.2020 - Seitenabstand zu Rad- und
   maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands-               Fußgängern - Beratung
   ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten         5.5 Rosenhagen - Information und Diskussion zum Stand der
   Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend            Dinge
   erhöhen.
                                                                    5.6 Wifi4EU Förderantrag - Information zum Stand der Dinge
7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves-
                                                                    6 Sonstiges
   titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig.
8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun-
                                                                    Nichtöffentlicher Teil
   gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und
   Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes.         7 Nichtöffentliche Vorlagen
9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über-            8 Sonstiges
   tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige
                                                                    Gemäß § 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 der Verordnung der Landesregie-
   zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des
                                                                    rung M-V gegen das neuartige Coronavirus sind bei Sitzungen
   folgenden Haushaltsjahres verfügbar.
                                                                    des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und Wirt-
Nachrichtliche Angaben:                                             schaft die gestiegenen hygienischen Anforderungen zu beachten
1. Zum Ergebnishaushalt                                             und der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Me-
                                                                    tern einzuhalten. Alle anwesenden Personen habe ich in einer
   Das Ergebnis zum 31. Dezember des
                                                                    Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden
   Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich           538.900 EUR
                                                                    Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige
2. Zum Finanzhaushalt                                               Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste wird durch
   Der Saldo der laufenden Ein- und Aus-                            die Amtsverwaltung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der
   zahlungen zum 31. Dezember des Haus-                             Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und
   haltsjahres beträgt voraussichtlich           2.198.245 EUR      Wirtschaft aufbewahrt und der zuständigen Gesundheitsbehörde
3. Zum Eigenkapital                                                 auf Verlangen vollständig herausgegeben.
   Der Stand des Eigenkapitals
   zum 31. Dezember des Haushaltsjahres                             2. Juni 2020 Sitzung des Hauptausschusses
   beträgt voraussichtlich                      18.495.452 EUR                   (Tagesordnung vorbehaltlich Änderungen)

Dassow, den 30. April 2020                                          Sitzungstermin:     Dienstag, 02.06.2020, 19:00 Uhr
                                                                    Ort, Raum:          Dornbuschhalle Dassow,
gez. Annett Pahl                          (Siegel)                                      Rudolf-Breitscheid-Straße 50
Bürgermeisterin                                                                         in 23942 Dassow
Die Haushaltssatzung wird mit ihren Anlagen auf der Internetseite   Öffentlicher Teil
www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen mit Ablauf des            1     Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßig-
30. April 2020 veröffentlicht.                                            keit der Einladungen, der Anwesenheit und der Be-
                                                                          schlussfähigkeit
                                                                    2     Einwohnerfragestunde
                                                                    3     Änderungsanträge zur Tagesordnung
Stadt Dassow
                                                                    4     Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Die Bürgermeisterin                                                       Sitzung des Ausschusses 30.04.2019
                                                                    9     Öffentliche Vorlagen
Sitzungstermine in der Stadt Dassow                                 9.1 Digitalpakt Schulen MV -
                                                                          Kooperation der Schulträger                VO/1/0159/2020
18. Mai 2020 Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
             Wohnen und Bauen                                       9.2 Anschaffung eines Fahrzeuges für den
                                                                          Bauhof der Stadt Dassow -
19. Mai 2020 Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung,
                                                                          hier Grundsatzbeschluss                        4/208/2020
             Kultur und Tourismus
                                                                    9.3 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
26. Mai 2020 Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung,
                                                                          - Beschluss über den Vorentwurf                4/215/2020
             Klimaschutz und Wirtschaft
                                                                    9.3.1 8. Änderung des Flächennutzungsplanes -
Sitzungstermin:       Dienstag, 26.05.2020, 19:00 Uhr                     Beschluss über den Vorentwurf               4/2015/2020-1
Ort, Raum:            Dornbuschhalle Dassow,                        10    Sonstiges
                      Rudolf-Breitscheid-Straße 50 in
                      23942 Dassow                                  Nichtöffentlicher Teil
                                                                    11    Nichtöffentliche Vorlagen
Öffentlicher Teil                                                   11.1 Grundstücksangelegenheiten
1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit          11.2 Vertragsangelegenheiten
    der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
                                                                    12    Sonstiges
2 Einwohnerfragestunde
3 Änderungsanträge zur Tagesordnung                                 Gemäß § 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 der Verordnung der Landesregie-
4 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen           rung M-V gegen das neuartige Coronavirus sind bei Sitzungen
    Sitzung des Ausschusses 25.02.2020                              des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und Wirt-
5 Öffentliche Vorlagen                                              schaft die gestiegenen hygienischen Anforderungen zu beachten
Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Juni 2020 - Amt ...
10    29. Mai 2020 • Woche 22 		                                                                            Amt Schönberger Land
und der Mindestabstand zwischen den Personen von 1,5 Me-
tern einzuhalten. Alle anwesenden Personen habe ich in einer
Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden
Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige
Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste wird durch
die Amtsverwaltung für die Dauer von vier Wochen nach Ende der
Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Ordnung, Klimaschutz und
Wirtschaft aufbewahrt und der zuständigen Gesundheitsbehörde
auf Verlangen vollständig herausgegeben.

16. Juni 2020 Sitzung der Stadtvertretung
              (Tagesordnung liegt noch nicht vor)

Amt Schönberger Land
Fachbereich III

Deckenerneuerung und Erneuerung der
Trinkwasserleitung L 02 OD Herrnburg
1. Bauabschnitt (BA):
   von Mitte Zufahrt Bahnhofstraße bis Mitte Zufahrt Straße
   Schattin (vom 25.05.20 bis 17.07.20)
2. Bauabschnitt (BA):
   von Mitte Zufahrt Straße Schattin bis Ortsausgang
   (vom 20.07.20 bis 31.07.20)                                      Landwirtschaftsflächen
Am Montag, den 25.05.2020 beginnen in der Hauptstraße Herrn-        Gemarkung Lüdersdorf
burg von Mitte Zufahrt Bahnhofstraße bis Mitte Zufahrt Straße
Schattin die Arbeiten mit der Verlegung der Trinkwasserleitung
unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn bis zum Freitag den
19.06.2020.

Am Mittwoch, den 24.06.2020 beginnt dann die Deckenerneu-
erung im 1. Bauabschnitt unter Vollsperrung. Die Wohngebiete
„Am Plankenmoor“ und „Krüzkamp“ sind dann nur noch über
die Hansestadt Lübeck erreichbar. Die Hansestadt Lübeck ist
über die Umleitungsstrecke L 02 - K 1 - B 104 erreichbar (siehe
Umleitungsplan).

Am Montag, den 20.07.2020 beginnt die Deckenerneuerung im
2. Bauabschnitt ebenfalls unter Vollsperrung. Die Wohngebiete
„Am Plankenmoor“ und „Krüzkamp“ sind dann weiterhin nur über
die Hansestadt Lübeck erreichbar. Die Hansestadt Lübeck ist über
die Umleitungsstrecke L 02 - K 1 - B 104 erreichbar.
Die Grundstücke in den Baubereichen sind während der Bauphase
                                                                    Obj.-Nr.: MS74-1800-103719     provisionsfrei
nur fußläufig erreichbar. Die Zufahrt für Rettungsdienste wird im   Größe:                         9,1295 ha
Notfall immer gewährleistet.                                        Orientierungswert (Pacht):     nach Gebot
                                                                    Objektart:                     Acker und Grünland
                                                                    Ausschreibung endet:           am 09.06.2020, um 08:00 Uhr
                                                                    Objektbeschreibung:
                                                                    In der Gemarkung Lüdersdorf bieten wir Acker und Grünland
                                                                    zur Pacht an. Die Flurstücke liegen in verschiedenen Acker- und
                                                                    Grünlandschlägen. Die Böden sind relativ leicht bonitiert. Bei
                                                                    Pachtzusage erfolgt die Verpachtung für 5 Jahre vom 01.10.2020
                                                                    bis 30.09.2025.
                                                                    Weitere Angaben zu den Flächen finden Sie unter „Mehr...“.
                                                                    Lagebeschreibung:
                                                                    Die Gemeinde Lüdersdorf liegt zwischen den Städten Schönberg
                                                                    und Lübeck.
                                                                    Ansprechpartner:
                                                                    BVVG - Landesniederlassung
                                                                    Mecklenburg-Vorpommern
                                                                    Frau Ricarda Grosse
                                                                    Tel.: 0385 6434-202
Amt Schönberger Land		                                                                        29. Mai 2020 • Woche 22      11
Adresse für Gebote:                                            Obj.-Nr.: MS74-1800-000220 provisionsfrei
BVVG - Ausschreibungsbüro                                      Größe:                          2,7813 ha
Postschließfach 55 01 34                                       Orientierungswert (Kauf):       nach Gebot
10371 Berlin                                                   Objektart:                      Acker und Grünland, Garten/Er-
Tel.: 030 4432-1099                                                                            holung/Freizeit
Fax: 030 4432-1210                                             Ausschreibung endet:            am 14.07.2020, um 08:00 Uhr
gebote@bwg.de                                                  Objektbeschreibung:
                                                               Am Ortsrand von Lüdersdorf bieten wir zwei Grundstücke zum
                                                               Kauf an. Sie werden nicht genutzt, so dass die „Natur“ wieder
                                                               Einzug hält. Im F-Plan der Gemeinde sind diese als „Fläche für
                                                               Landwirtschaft und „Wald“ ausgewiesen.
                                                               Weitere Informationen zum Objekt und zum Teilnehmerkreis fin-
                                                               den Sie unter „Mehr...“ bzw. in den Ausschreibungsbedingungen.
                                                               Lagebeschreibung:
                                                               Zwischen Lübeck und Schönberg liegt die Gemeinde Lüdersdorf.
                                                               Die beiden Flurstücke befinden sich direkt bzw. in der Nähe des
                                                               Kreisels an der Straße Richtung Herrnburg/Lübeck.
                                                               Ansprechpartner:
                                                               BVVG - Landesniederlassung
                                                               Mecklenburg-Vorpommern
                                                               Frau Ricarda Grosse
                                                               Tel.: 0385 6434-202
                                                               Adresse für Gebote:
                                                               BVVG - Ausschreibungsbüro
                                                               Postschließfach 55 01 34
                                                               10371 Berlin
                                                               Tel.: 030 4432-1099
  © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie/www.bkq.bund.de
                                                               Fax: 030 4432-1210
Lage                                                           gebote@bvvg.de
Bundesland:          Mecklenburg-Vorpommern
Kreis:               Nordwestmecklenburg
Gemeinde:            Lüdersdorf
Gemarkung:           Lüdersdorf

Öffentliche Ausschreibung der BWG Bodenverwer-
tungs- und -verwaltungs GmbH
in der Gemeinde Lüdersdorf
Die kompletten Unterlagen liegen bis zum 09.06.2020 im Fach-
bereich IV Bauen und Gemeindeverwaltung des Amtes Schön-
berger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg während der
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag              9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag          14:00 bis 18:00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Homepage des Amtes
Schönberger Land unter www.schoeliberger-land.de/Bekannt-
machung einzusehen.

                                                                 © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie/www.bkq.bund.de
Grundstück in Lüdersdorf                                       Lage
                                                               Bundesland:           Mecklenburg-Vorpommern
                                                               Kreis:                Nordwestmecklenburg
                                                               Gemeinde:             Lüdersdorf
                                                               Gemarkung:            Lüdersdorf

                                                               Öffentliche Ausschreibung der BVVG Bodenverwer-
                                                               tungs- und -verwaltungs GmbH in der Gemeinde
                                                               Lüdersdorf
                                                               Die kompletten Unterlagen liegen bis zum 14.07.2020 im Fach-
                                                               bereich IV Bauen und Gemeindeverwaltung des Amtes Schön-
                                                               berger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg während der
                                                               Öffnungszeiten
                                                               Montag - Donnerstag                 9:00 bis 12:00 Uhr
                                                               Dienstag und Donnerstag             14:00 bis 18:00 Uhr
                                                               zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
                                                               Des Weiteren sind die Unterlagen auf der Homepage des Amtes
                                                               Schönberger Land unter www.schoenberger-land.de/Bekanntr-
                                                               nachung einzusehen.
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