Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amt Eider –2– Nr. 11/2020 Gratulationen im Juni 2020 im Amtsbezirk Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Folgender Geburtstagsjubilar-Nachzügler aus dem Haushaltssatzung der Gemeinde Monat Mai wird noch bekannt gegeben: Barkenholm für das Haushaltsjahr 2020 Datum Anlass Anschrift Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- 16.05.2020 80. Geburtstag Herr Uwe Koch schluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2020 - und mit Ge- 25774 Krempel nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus- haltssatzung erlassen: Wir haben im Juni 2020 19 Geburtstagskinder; zwei goldene und drei diamantene Hochzeiten! Hierzu gratulieren wir sehr §1 herzlich und wünschen alles Gute! Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnisplan mit Datum Anlass Anschrift 03.06. 90. Geburtstag Frau Elfriede von der Heyde einem Gesamtbetrag der Erträge auf 215.900 EUR 25779 Hennstedt einem Gesamtbetrag der Aufwendungen 07.06. 85. Geburtstag Frau Alma Bock auf 211.200 EUR 25788 Delve einem Jahresüberschuss von 4.700 EUR 08.06. 85. Geburtstag Frau Gisela Jensen 2. im Finanzplan mit 25774 Krempel einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 08.06. 80. Geburtstag Herr Horst Meyer aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 213.000 EUR 25786 Dellstedt einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 08.06. 80. Geburtstag Frau Antje Böge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 194.300 EUR 25786 Dellstedt 11.06. 85. Geburtstag Frau Elli Ehrichsen einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 25774 Lunden aus der Investitionstätigkeit und der 12.06. 80. Geburtstag Herr Klaus Warringsholz Finanzierungstätigkeit auf 105.000 EUR 25782 Welmbüttel einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 13.06. 80. Geburtstag Frau Elke Frädrich aus der Investitionstätigkeit und der 25779 Hennstedt Finanzierungstätigkeit auf 189.000 EUR 15.06. 80. Geburtstag Frau Renate Süllbrandt festgesetzt. 25774 Karolinenkoog 16.06. 80. Geburtstag Frau Elfriede Petersen §2 25782 Tellingstedt Es werden festgesetzt: 18.06. 85. Geburtstag Frau Christa Carstens 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitio- 25779 Kleve nen und Investitionsförderungsmaßnahmen 18.06. 85. Geburtstag Frau Annegrete Lorenzen auf 105.000 EUR 25779 Hennstedt 19.06. 85.Geburtstag Frau Anni Wiechern 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- 25782 Tellingstedt mächtigungen auf 0 EUR 20.06. 101. Geburtstag Frau Hertha Sieburg 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 25788 Hollingstedt 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan 25.06. 80. Geburtstag Herr Rudolf Harbeck ausgewiesenen Stellen auf 0,05 Stellen. 25782 Hövede 26.06. 90. Geburtstag Frau Toni Frahm §3 25774 Lehe Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 27.06. 80. Geburtstag Frau Käte Lütje 1. Grundsteuer 25782 Tellingstedt a) für die land- und forstwirtschaftlichen 28.06. 80. Geburtstag Herr Kurt Jezierski Betriebe (Grundsteuer A) 290 % 25774 Lehe b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 % 29.06. 80. Geburtstag Herr Max Carstensen 25774 Karolinenkoog 2. Gewerbesteuer 310 % §4 05.06. goldene Eheleute Hannelore und Heinrich Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Hochzeit Danker 25782 Süderdorf Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- 12.06. goldene Eheleute Monika und Jürgen Ansorge gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin Hochzeit 25788 Delve ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- 04.06. diamantene Eheleute Gerda und Hans Peter meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.100 EUR. Hochzeit Wandmaker §5 25776 St. Annen Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- 10.06. diamantene Eheleute Hanna und Hans Schmager Hochzeit 25799 Wrohm maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- 16.06. diamantene Eheleute Frieda und Heinrich Thedens men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Inves- Hochzeit 25782 Gaushorn tition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 7.500 EUR beträgt. Fundsache Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.04.2020 erteilt. In der Gemeinde Dörpling wurde ein Handfunkgerät gefunden. Eigentumsansprüche können beim Amt KLG Eider, Bürgerbüro Barkenholm, den 06.05.2020 Tellingstedt, Teichstraße 1 in Tellingstedt (Telefon 04836 990- gez. Eggers 44 oder 04836 990-88) geltend gemacht werden. Bürgermeister
Nr. 11/2020 –3– Amt Eider Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr §5 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi- Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 15.000 haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. EUR beträgt. Hennstedt, den 06.05.2020 Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.04.2020 erteilt. Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsdirektor Delve, den 29.04.2020 Im Auftrag gez. Ronja Steffen gez. Retzlaff Bürgermeister Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 22.05.2020. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hennstedt, den 29.04.2020 Haushaltssatzung der Gemeinde Delve Amt Kirchspielslandgemeinden Eider für das Haushaltsjahr 2020 Der Amtsdirektor Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- Im Auftrag schluss der Gemeindevertretung vom 17.02.2020 - und mit Ge- gez. Ronja Steffen nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus- haltssatzung erlassen: Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 22.05.2020. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.073.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.061.800 EUR einem Jahresüberschuss von 11.800 EUR 2. im Finanzplan mit Haushaltssatzung der Gemeinde einem Gesamtbetrag der Einzahlungen Fedderingen für das Haushaltsjahr 2020 aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.026.600 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 971.000 EUR schluss der Gemeindevertretung vom 18.02.2020 - und mit Ge- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus- aus der Investitionstätigkeit und der haltssatzung erlassen: Finanzierungstätigkeit auf 1.022.000 EUR §1 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird aus der Investitionstätigkeit und der 1. im Ergebnisplan mit Finanzierungstätigkeit auf 1.511.300 EUR einem Gesamtbetrag der Erträge auf 396.100 EUR festgesetzt. einem Gesamtbetrag der Aufwendungen §2 auf 395.000 EUR Es werden festgesetzt: einem Jahresüberschuss von 1.100 EUR 1. der Gesamtbetrag der Kredite für 2. im Finanzplan mit Investitionen und Investitions- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen förderungsmaßnahmen auf 760.000 EUR aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 390.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen auf 35.000 EUR aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 383.100 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan aus der Investitionstätigkeit und der ausgewiesenen Stellen auf 3,25 Stellen. Finanzierungstätigkeit auf 395.700 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen §3 aus der Investitionstätigkeit und der Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Finanzierungstätigkeit auf 569.700 EUR 1. Grundsteuer festgesetzt. a) für die land- und forstwirtschaftlichen §2 Betriebe (Grundsteuer A) 260 % Es werden festgesetzt: b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnahmen §4 auf 313.000 EUR Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- mächtigungen auf 200.000 EUR gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan meindeordnung erteilen kann, beträgt 800 EUR. ausgewiesenen Stellen auf 0,17 Stellen.
Amt Eider –4– Nr. 11/2020 §3 §2 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Es werden festgesetzt: 1. Grundsteuer 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen a) für die land- und forstwirtschaftlichen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR Betriebe (Grundsteuer A) 260 % 2. der Gesamtbetrag der b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 2. Gewerbesteuer 310 % 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan §4 ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- §3 gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- 1. Grundsteuer meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR. a) für die land- und forstwirtschaftlichen §5 Betriebe (Grundsteuer A) 260 % Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- 2. Gewerbesteuer 310 % men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi- §4 tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige EUR beträgt. Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.05.2020 gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin erteilt. ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Fedderingen, den 08.05.2020 §5 gez. Beetz Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- Bürgermeisterin maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi- 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes EUR beträgt. Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- Gaushorn, den 17.04.2020 Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. gez. Schmied Bürgermeister Hennstedt, den 08.05.2020 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Amt Kirchspielslandgemeinden Eider 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- Der Amtsdirektor rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Im Auftrag Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- gez. Ronja Steffen Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Freitag, dem 22.05.2020. Hennstedt, den 08.05.2020 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsdirektor Im Auftrag gez. Ronja Steffen Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Haushaltssatzung der Gemeinde Gaushorn Freitag, dem 22.05.2020. für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- schluss der Gemeindevertretung vom 26.02.2020 folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnisplan mit Haushaltssatzung der Gemeinde einem Gesamtbetrag der Erträge auf 237.600 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen Hollingstedt für das Haushaltsjahr 2020 auf 217.000 EUR Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- einem Jahresüberschuss von 20.600 EUR schluss der Gemeindevertretung vom 05.03.2020 - und mit Ge- 2. im Finanzplan mit nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus haltssatzung erlassen: laufender Verwaltungstätigkeit auf 236.300 EUR §1 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird laufender Verwaltungstätigkeit auf 209.400 EUR 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen einem Gesamtbetrag der Erträge auf 370.100 EUR aus der Investitionstätigkeit und der einem Gesamtbetrag der Aufwendungen Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR auf 420.500 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen einem Jahresfehlbetrag von 50.400 EUR aus der Investitionstätigkeit und der 2. im Finanzplan mit Finanzierungstätigkeit auf 241.500 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen festgesetzt. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 359.200 EUR
Nr. 11/2020 –5– Amt Eider einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 6, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig- aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 393.800 EUR Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), zuletzt einem Gesamtbetrag der Einzahlungen geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 aus der Investitionstätigkeit und der S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindever- Finanzierungstätigkeit auf 568.400 EUR sammlung vom 10.03.2020 folgende Satzung über die Erhebung einem Gesamtbetrag der Auszahlungen einer Hundesteuer erlassen: aus der Investitionstätigkeit und der §1 Finanzierungstätigkeit auf 581.500 EUR Steuergegenstand festgesetzt. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein- §2 degebiet. Es werden festgesetzt: §2 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Steuerpflicht Investitionen und Investitions- (1) Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haus- förderungsmaßnahmen auf 495.000 EUR halt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter/in des 2. der Gesamtbetrag der Hundes). Der Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemein- Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR schaft einer oder mehrerer dort mit Haupt- oder alleiniger Woh- 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR nung gemeldeten Person/en. 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so ausgewiesenen Stellen auf 0,14 Stellen. sind alle haltenden geschäftsfähigen Personen Gesamtschuld- nerinnen oder Gesamtschuldner. §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: §3 1. Grundsteuer Beginn und Ende der Steuerpflicht a) für die land- und forstwirtschaftlichen (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in Betriebe (Grundsteuer A) 280 % dem ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufge- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 280 % nommen wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er 2. Gewerbesteuer 320 % drei Monate alt wird. (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder §4 Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige hält, braucht ihn nicht zu versteuern. Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht. ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- (4) Bei Wohnortwechsel der Hundehalterin bzw. des Hundehal- meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. ters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljah- §5 res, in das der Wechsel fällt; sie beginnt mit dem auf dem Zuzug Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- folgenden Kalendervierteljahr. maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- (5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abge- men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi- schafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen ver- tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 steuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem EUR beträgt. auf dem Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.05.2020 §4 erteilt. Gefährliche Hunde Gefährliche Hunde sind solche Hunde, dessen Gefährlichkeit Hollingstedt, den 08.05.2020 aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen von der jeweils zu- gez. Paulsen ständigen Behörde festgestellt wurde. Bürgermeister §5 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Steuersatz 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- (1) Die Steuer beträgt jährlich rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes für den 1. Hund 25,00 € Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- für den 2. Hund 50,00 € Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- für jeden weiteren Hund 100,00 € haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. für den 1. Hund nach § 4 200,00 € Hennstedt, den 08.05.2020 für jeden weiteren Hund nach § 4 400,00 € (2) Werden in einem Haushalt, in einer Wohnung oder einem Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Wirtschaftsbereich Hunde von mehreren Mitgliedern dieses Der Amtsdirektor Haushaltes oder Bewohnern einer Wohnung oder eines Wirt- Im Auftrag schaftsbereichs gehalten, so kann der Steuersatz für den ersten gez. Ronja Steffen und zweiten Hund jeweils nur einmal angewendet werden. Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am (3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§8), werden Freitag, dem 22.05.2020. bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hun- de, für die die Steuer ermäßigt wird (§6), gelten als erste Hunde. §6 Steuerermäßigung (1) Die Steuer ist auf Antrag der/s Steuerpflichtigen auf die Hälf- te zu ermäßigen für das Halten von Satzung der Gemeinde Hövede a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt wer- über die Erhebung einer Hundesteuer den, welche von dem nächst bewohnten Haus mehr als 400 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in m entfernt liegen; Die Ermäßigung kann nur für einen Hund der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.- beansprucht werden. H. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018 b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6) sowie der §§ 1, 2, 3 Abs. 1 und Abs. werden;
Amt Eider –6– Nr. 11/2020 c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa- § 10 chungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern Steuerfreiheit bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden; Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate d) Abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen in der Gemeinde aufhalten, für deren Hund/e, den/die sie bei Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden; ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Ge- e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder meinde der Bundesrepublik Deutschland versteuern. Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung von anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit § 11 dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter Meldepflicht als zwei Jahre sein; (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat f) Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abge- ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neuge- legt haben und jagdlich verwendet werden. borene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerermäßigung gewährt. Geburt als angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des § 3 Abs. 2 nach Ablauf des Monats. §7 (2) Der/Die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund in- Zwingersteuer nerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung (1) Von Hundezüchtern/innen, die mindestens zwei rassereine des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des/r Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Erwerbers/in anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der Nachweis z.B. vom Tierarzt zu erbringen, ansonsten erfolgt die Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die Abmeldung mit Bekanntwerden. Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung (3) Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind. Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Ta- (2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwe- gen anzuzeigen. cken gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 5 Abs. 1, je- (4) Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus. Die Hunde- doch nicht mehr als die Steuer für den ersten und einen zweiten steuermarken behalten bis zur Ausgabe neuer Steuermarken Hund. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solan- ge sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate ihre Gültigkeit. Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zah- sind. lung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke. Der/Die Hal- (3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung für Hunde im ter/in darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seiner/ Sinne des § 4 dieser Satzung. ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuer- §8 marke wieder abzugeben. Steuerbefreiung (1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren, für das Halten § 12 von Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer 1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend das Kalenderjahr. aus öffentlichen Mitteln bestritten werden; (2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Pri- 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer- vatforstdienst angestellte Personen, von bestätigten pflicht im Laufe des Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer Jagdaufsehern/-aufseherinnen und von Feldschutzkräften für dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 30 Tagen zu ent- in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen richten. Anzahl; §13 3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sani- Auskunftspflicht täts- oder Katastrophenschutzeinheiten gehalten werden; 4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließ- Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer oder lich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden; die Grundstücksbesitzerin/der Grundstücksbesitzer sind auf 5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Verlangen der Gemeinde oder eine/eines von ihr Beauftragten Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf verpflichtet, über die auf dem Grundstück gehaltene Hunde und der Straße gelassen werden; deren Halter/-innen Auskunft zu erteilen. 6. Blindenführhunde § 14 7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser Datenverarbeitung oder hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenaus- (1) Das Amt KLG Eider ist berechtigt, die zur Ermittlung und weis mit den Merkmalen „BI“, „TBI“, „aG“, „GI“ oder „H“ be- Festsetzung der Steuer erforderlichen personenbezogenen Daten sitzen, unentbehrlich sind. Die Steuerbefreiung kann von nach den Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 e i.V.m. § 3 Abs. 2 Verord- der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig ge- nung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) i.V.m. § 3 macht werden. Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift Abs. 1 Landdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben. Die Daten wird nur für einen Hund gewährt. dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der (2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerbefreiung gewährt. Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet wer- §9 den. Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung (2) Das Amt KLG Eider ist befugt, auf der Grundlage von Abga- und die Steuerbefreiung ben der Steuerpflichtigen von den nach Absatz 1 anfallenden Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt, Daten ein Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steu- wenn ererhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen 1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck durch und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach die- eine besondere Ausbildung geeignet sind, ser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten. 2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren (3) Daten, wie Namen und Anschriften von Hundehalterinnen nicht wegen Tierquälerei bestraft ist, und Hundehalter, die von der Ordnungsbehörde erhoben wer- 3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschut- den, um festzustellen, ob ein gehaltener Hund oder mehrere zes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind, gehaltene Hunde als gefährlich einzustufen ist bzw. sind, dürfen 4. in dem Fall des § 7 Ziffer 1 ordnungsgemäße Bücher über zum Zwecke der Steuerveranlagung nach dieser Satzung wei- den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde terverarbeitet werden. Die Weiterverarbeitung ist erst dann zu- geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. lässig, wenn die Voraussetzung für die Einstufung des Hundes
Nr. 11/2020 –7– Amt Eider oder der Hunde als gefährlicher Hund bzw. gefährliche Hunde einem Gesamtbetrag der Einzahlungen vorliegen und der entsprechende Feststellungsbescheid oder aus der Investitionstätigkeit und der ein eventueller erfolgloser Widerspruch bestandskräftig gewor- Finanzierungstätigkeit auf 105.000 EUR den ist oder eine Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Urteil rechtskräftig geworden ist. aus der Investitionstätigkeit und der (4) Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter das Amt KLG Ei- Finanzierungstätigkeit auf 105.800 EUR der vom Steuergeheimnis durch schriftliche Erklärung entbun- festgesetzt. den hat, dürfen die gespeicherten Daten wie Name, Anschrift und Telefonnummer der Halterin/des Halters verwendet und an §2 Dritte weitergegeben werden, um dadurch aufgefundenen Hun- Es werden festgesetzt: de wieder ihrem rechtmäßigen Hundehaltern zuzuführen. 1. der Gesamtbetrag der Kredite für (5) Unabhängig von der Anmeldepflicht ist das Amt KLG Ei- Investitionen und Investitions- der in begründeten Fällen berechtigt, durch die Nachfrage bei förderungsmaßnahmen auf 105.000 EUR einzelnen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermitteln, ob in 2. der Gesamtbetrag der deren Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb eine Hundehaltung er- Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR folgt. Zur Vorbereitung einer solchen Nachfrage dürfen aus dem 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR Einwohnermelderegister des Amtes KLG Eider der Name, das 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan aus- Geburtsdatum und die Anschrift der jeweiligen Person verwen- gewiesenen Stellen auf 0 Stellen. det werden. §3 § 15 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Ordnungswidrigkeiten 1. Grundsteuer Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgaben- a) für die land- und forstwirtschaftlichen gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer Betriebe (Grundsteuer A) 300 % vorsätzlich oder leichtfertig entgegen b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 % 1. § 11 Abs. 1 die Anschaffung eines Hundes oder den Zuzug 2. Gewerbesteuer 310 % mit einem Hund nicht anmeldet; 2. § 11 Abs. 2 Satz 2 im Falle der Veräußerung des Hundes bei §4 der Abmeldung den Namen und die Adresse der Erwerbe- Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige rin/des Erwerbers nicht angibt; Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- 3. § 11 Abs. 3 nicht anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung entfallen sind; ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht meindeordnung erteilen kann, beträgt 250 EUR. gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefähr- §5 dung). Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- § 16 maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- Inkrafttreten men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Inves- Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die tition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 5.000 Hundesteuersatzung der Gemeinde Hövede über die Erhebung EUR beträgt. einer Hundesteuer vom 01.01.2010 außer Kraft. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.04.2020 Hövede, den 23.04.2020 erteilt. gez. Harbeck Hövede, den 08.05.2020 Der Bürgermeister gez. Harbeck Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Bürgermeister Der Amtsdirektor Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Im Auftrag 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- Niels Vogt rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Veröffentlich im Info-Blatt am 22.05.2020. Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen Haushaltssatzung der Gemeinde Hövede nehmen. für das Haushaltsjahr 2020 Hennstedt, den 08.05.2020 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- Amt Kirchspielslandgemeinden Eider schluss der Gemeindeversammlung vom 10.03.2020 - und Der Amtsdirektor mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Im Auftrag Haushaltssatzung erlassen: gez. Ronja Steffen §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 1. im Ergebnisplan mit Freitag, dem 22.05.2020. einem Gesamtbetrag der Erträge auf 85.300 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.600 EUR einem Jahresfehlbetrag von 300 EUR Die nächste Ausgabe 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen erscheint am aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 84.200 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 5. Juni 2020. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 82.700 EUR
Amt Eider –8– Nr. 11/2020 §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions- förderungsmaßnahmen auf 330.000 EUR Einladung 2. der Gesamtbetrag der zur Sitzung der Gemeindevertretung Kleve Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR am Montag, 25. Mai 2020, um 19:30 Uhr 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan in der Gaststätte „Dithmarscher Hof“, Hauptstr. 19, 25779 Kleve ausgewiesenen Stellen auf 0,04 Stellen. Tagesordnung: §3 1. Einwohnerfragestunde Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 2. Niederschrift Nr. 10 der letzten Sitzung vom 02.03.2020 1. Grundsteuer 3. Mitteilungen a) für die land- und forstwirtschaftlichen 4. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä- Betriebe (Grundsteuer A) 260 % ßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushalts- b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % jahr 2019 vom 15.08. - 31.12.2019 2. Gewerbesteuer 310 % 5. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der §4 Kreisumlage Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige 6. Kindertagesstätte Kleve Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- 7. Bau- und Wegeangelegenheiten gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin 8. Eingaben und Anfragen ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- §5 be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- 9. Genehmigung Kaufvertrag men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi- tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 12.000 Öffentlich: EUR beträgt. 10. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- ten Beschlüsse. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.04.2020 erteilt. Mit freundlichen Grüßen Kleve, den 08.05.2020 gez. Thomas Schittkowski gez. Schittkowski Bürgermeister Bürgermeister Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör- rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund- haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Hennstedt, den 08.05.2020 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsdirektor Haushaltssatzung der Gemeinde Kleve Im Auftrag für das Haushaltsjahr 2020 gez. Ronja Steffen Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am schluss der Gemeindevertretung vom 02.03.2020 - und mit Ge- Freitag, dem 22.05.2020. nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus- haltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 577.100 EUR Haushaltssatzung der Gemeinde Krempel einem Gesamtbetrag der für das Haushaltsjahr 2020 Aufwendungen auf 572.000 EUR Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- einem Jahresüberschuss von 5.100 EUR schluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2020 - und mit Ge- 2. im Finanzplan mit nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen haltssatzung erlassen: aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 570.000 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen §1 aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 539.700 EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 1. im Ergebnisplan mit aus der Investitionstätigkeit und der einem Gesamtbetrag der Erträge auf 756.100 EUR Finanzierungstätigkeit auf 551.100 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen einem Gesamtbetrag der auf 803.500 EUR Auszahlungen aus der einem Jahresfehlbetrag von 47.400 EUR Investitionstätigkeit und der 2. im Finanzplan mit Finanzierungstätigkeit auf 665.500 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen festgesetzt. aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 742.700 EUR
Nr. 11/2020 –9– Amt Eider einem Gesamtbetrag der Auszahlungen Tagesordnung: aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 773.900 EUR 1. Einwohnerfragestunde einem Gesamtbetrag der Einzahlungen 2. Niederschrift Nr. 13 der letzten Sitzung vom 05.03.2020 aus der Investitionstätigkeit und der 3. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- Finanzierungstätigkeit auf 105.000 EUR ten Beschlüsse der letzten Sitzung einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 4. Mitteilungen aus der Investitionstätigkeit und der 5. Zuschuss Friedhofsbetrieb Lunden 2017 bis 2019 Finanzierungstätigkeit auf 130.700 EUR 6. Abschluss eines Vertrages mit der Kirchengemeinde Lun- festgesetzt. den über die jährliche Defizitbezuschussung §2 7. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der Es werden festgesetzt: Kreisumlage 1. der Gesamtbetrag der Kredite für 8. Ersatz des Pritschenfahrzeugs für den Bauhof Lunden Investitionen und Investitions- 9. Eingaben und Anfragen förderungsmaßnahmen auf 105.000 EUR 2. der Gesamtbetrag der Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan 10. Steuerangelegenheiten ausgewiesenen Stellen auf 1,92 Stellen. 11. Neubaugebiet Lunden hier: Festlegung Vergabekriterien §3 12. Vertragsangelegenheiten Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer Öffentlich: a) für die land- und forstwirtschaftlichen 13. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- Betriebe (Grundsteuer A) 280 % ten Beschlüsse b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 % Mit freundlichen Grüßen 2. Gewerbesteuer 320 % gez. Jörn Walter §4 Bürgermeister Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer- gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör- meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen §5 Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund- Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel- Nasen-Bedeckung wird empfohlen. maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah- men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi- tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 EUR beträgt. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.05.2020 erteilt. Einladung Krempel, 08.05.2020 zur Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Pahlen gez. Petersen am Donnerstag, 28. Mai 2020, um 19:30 Uhr Bürgermeister in der Gaststätte „Pahlazzo“, Hauptstr. 27, 25794 Pahlen Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- Tagesordnung: rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes 1. Einwohnerfragestunde Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- 2. Niederschrift Nr. 3 der letzten Sitzung vom 19.11.2019 Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- 3. Mitteilungen haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. 4. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä- Hennstedt, den 08.05.2020 ßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider 5. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der Der Amtsdirektor Kreisumlage Im Auftrag 6. Haushaltsplanung 2020 mit Beschlussempfehlung an die gez. Ronja Steffen Gemeindevertretung Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 7. Eingaben und Anfragen Freitag, dem 22.05.2020. Mit freundlichen Grüßen gez. Frank Sassowski Ausschussvorsitzender Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer- den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der Einladung aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör- zur Sitzung der Gemeindevertretung Lunden den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl am Dienstag, 26. Mai 2020, um 19:00 Uhr reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen im Sitzungsraum des „Alten Amtes“, Nordbahnhofstr. 7, 25774 Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund- Lunden Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
Amt Eider – 10 – Nr. 11/2020 Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 6.700 0 971.500 978.200 Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.400 0 962.800 964.200 Jahresüberschuss 5.300 0 8.700 14.000 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.700 0 871.300 878.000 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.400 0 894.800 896.200 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 350.000 0 39.300 389.300 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 350.000 0 123.000 473.000 §2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 EUR auf 350.000 EUR Die kommunalrechtliche Genehmigung wurde am 30.04.2020 erteilt. Rehm-Flehde-Bargen, den 08.05.2020 gez. Donarski Bürgermeisterin Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hennstedt, den 08.05.2020 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsdirektor Im Auftrag gez. Ronja Steffen Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 22.05.2020. Gemeinde Schlichting Haushaltssatzung der Gemeinde Schlichting für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen schluss der Gemeindevertretung vom 04.02.2020 - und mit Ge- aus der Investitionstätigkeit und der nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus- Finanzierungstätigkeit auf 614.300 EUR haltssatzung erlassen: einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit §1 und der Finanzierungstätigkeit auf 672.500 EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird festgesetzt. 1. im Ergebnisplan mit §2 einem Gesamtbetrag der Erträge auf 306.100 EUR Es werden festgesetzt: einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 302.400 EUR 1. der Gesamtbetrag der Kredite für einem Jahresüberschuss von 3.700 EUR Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 255.000 EUR 2. im Finanzplan mit 2. der Gesamtbetrag der einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Verpflichtungsermächtigungen auf 205.000 EUR laufender Verwaltungstätigkeit auf 303.000 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 284.300 EUR ausgewiesenen Stellen auf 0,06 Stellen.
Nr. 11/2020 – 11 – Amt Eider §3 Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung 1. Grundsteuer voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: a) für die land- und forstwirtschaftlichen 10. Pachtangelegenheiten Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % Öffentlich: 2. Gewerbesteuer 310 % 11. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- ten Beschlüsse §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Mit freundlichen Grüßen Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti- gez. Johann Harald Heim gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin Bürgermeister ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge- meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer- den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der §5 aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör- Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungs- reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen maßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund- Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens Nasen-Bedeckung wird empfohlen. 10.000 EUR beträgt. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.05.2020 erteilt. Schlichting, den 08.05.2020 gez. Lipski Bürgermeister Einladung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr zur Sitzung der Gemeindevertretung Süderheistedt 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- am Dienstag, 26. Mai 2020, um 19:30 Uhr rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes in der Gaststätte „Zum Eichenhain“, Heider Str. 17, Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt- 25779 Süderheistedt Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus- Tagesordnung: haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. 1. Einwohnerfragestunde Hennstedt, den 08.05.2020 2. Niederschrift Nr. 13 der letzten Sitzung vom 12.03.2020 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider 3. Mitteilungen Der Amtsdirektor 4. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der Im Auftrag Kreisumlage gez. Ronja Steffen 5. Neubau Kindergarten Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am 5.1. Auftragsvergabe diverse Gewerke Freitag, dem 22.05.2020. 5.2. Bevollmächtigung der Vorsitzenden 6. Kita Süderheistedt - Antrag auf Aufnahme einer altersge- mischten Gruppe (Auflösung der Ausnahmegenehmigung Krippenkleinstgruppe) in den Bedarfsplan des Kreises Dith- marschen 7. Änderung der Straßenbezeichnung für eine Teilstrecke „Al- ter Landweg“ Einladung 8. Sachstand Haushalt zur Sitzung der Gemeindevertretung St. Annen 9. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplan- am Mittwoch, 27. Mai 2020, um 19:00 Uhr mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zeitraum in der Gaststätte „Landhaus“, Bundesstr. 5 Nr. 7, 01.08.2019 - 31.12.2019 25776 St. Annen 10. Eingaben und Anfragen Tagesordnung: Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga- 1. Einwohnerfragestunde be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung 2. Änderung der Niederschrift Nr. 4 der Sitzung vom 20.03.2019 voraussichtlich nicht öffentlich behandelt: 3. Niederschrift Nr. 6 der letzten Sitzung vom 18.02.2020 11. Vergabe der Baugrundstücke 4. Mitteilungen 5. Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde St. Öffentlich: Annen 12. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass- hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen ten Beschlüsse und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Mit freundlichen Grüßen Belange und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 6. Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde St. gez. Birgit Meier Annen Bürgermeisterin hier: abschließender Beschluss Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer- 7. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der Kreisumlage aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör- 8. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmäßi- den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl gen Aufwendungen und Auszahlungen vom 15.08. - 31.12. reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen für das Haushaltsjahr 2019 Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund- 9. Eingaben und Anfragen Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
Amt Eider – 12 – Nr. 11/2020 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.03.2020 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden Und damit der Gesamtbetrag des Haus- haltsplanes einschl. der Nachträge erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge 7.200 0 855.900 863.100 Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.400 0 900.000 901.400 Jahresfehlbetrag 0 5.800 44.100 38.300 2. im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.200 0 848.400 855.600 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.400 0 857.600 859.000 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 375.000 0 954.000 1.329.000 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 375.000 0 1.275.400 1.650.400 §2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 EUR auf 375.000 EUR Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.05.2020 erteilt. Süderheistedt, den 08.05.2020 gez. Meier Bürgermeisterin Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh- rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hennstedt, den 08.05.2020 Amt Kirchspielslandgemeinden Eider Der Amtsdirektor Im Auftrag gez. Ronja Steffen Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 22.05.2020. Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer- den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör- den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl Einladung reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund- zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Tourismus der Nasen-Bedeckung wird empfohlen. Gemeinde Tellingstedt am Mittwoch, 27. Mai 2020, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus Tellingstedt, Kirchplatz 12, 25782 Tellingstedt Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde Haushaltssatzung der Gemeinde 2. Niederschrift Nr. 8 der letzten Sitzung vom 24.02.2020 Tielenhemme für das Haushaltsjahr 2020 3. Mitteilungen Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be- 4. Beratung und Beschlussfassung über das Angebot der Fir- schluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2020 und mit Ge- ma EGOL-Online GmbH & Co. KG für die neue Website der nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haus- Gemeinde Tellingstedt haltssatzung erlassen: 5. Eingaben und Anfragen §1 Mit freundlichen Grüßen Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird gez. Ulrich Althoff 1. im Ergebnisplan mit Ausschussvorsitzender einem Gesamtbetrag der Erträge auf 208.600,00 EUR
Sie können auch lesen