Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt

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Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Postwurfsendung sämtliche Haushalte

                                        Ausgabe 11
                                      22. Mai 2020
                                       Jahrgang 13
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Amt Eider                                                     –2–                                                    Nr. 11/2020

Gratulationen im Juni 2020 im Amtsbezirk
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Folgender Geburtstagsjubilar-Nachzügler aus dem
                                                                  Haushaltssatzung der Gemeinde
Monat Mai wird noch bekannt gegeben:                              Barkenholm für das Haushaltsjahr 2020
Datum             Anlass                Anschrift                 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
16.05.2020        80. Geburtstag        Herr Uwe Koch             schluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2020 - und mit Ge-
                                        25774 Krempel             nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus-
                                                                  haltssatzung erlassen:
Wir haben im Juni 2020 19 Geburtstagskinder; zwei goldene
und drei diamantene Hochzeiten! Hierzu gratulieren wir sehr       §1
herzlich und wünschen alles Gute!                                 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
                                                                  1. im Ergebnisplan mit
Datum Anlass           Anschrift
03.06. 90. Geburtstag  Frau Elfriede von der Heyde                    einem Gesamtbetrag der Erträge auf          215.900 EUR
                       25779 Hennstedt                                einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
07.06. 85. Geburtstag Frau Alma Bock                                  auf                                         211.200 EUR
                       25788 Delve                                    einem Jahresüberschuss von                    4.700 EUR
08.06. 85. Geburtstag Frau Gisela Jensen                          2. im Finanzplan mit
                       25774 Krempel                                  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
08.06. 80. Geburtstag Herr Horst Meyer                                aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      213.000 EUR
                       25786 Dellstedt                                einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
08.06. 80. Geburtstag Frau Antje Böge
                                                                      aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      194.300 EUR
                       25786 Dellstedt
11.06. 85. Geburtstag Frau Elli Ehrichsen                             einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
                       25774 Lunden                                   aus der Investitionstätigkeit und der
12.06. 80. Geburtstag Herr Klaus Warringsholz                         Finanzierungstätigkeit auf                  105.000 EUR
                       25782 Welmbüttel                               einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
13.06. 80. Geburtstag Frau Elke Frädrich                              aus der Investitionstätigkeit und der
                       25779 Hennstedt                                Finanzierungstätigkeit auf                  189.000 EUR
15.06. 80. Geburtstag Frau Renate Süllbrandt                      festgesetzt.
                       25774 Karolinenkoog
16.06. 80. Geburtstag Frau Elfriede Petersen                      §2
                       25782 Tellingstedt                         Es werden festgesetzt:
18.06. 85. Geburtstag Frau Christa Carstens                       1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitio-
                       25779 Kleve                                   nen und Investitionsförderungsmaßnahmen
18.06. 85. Geburtstag Frau Annegrete Lorenzen
                                                                     auf                                            105.000 EUR
                       25779 Hennstedt
19.06. 85.Geburtstag Frau Anni Wiechern                           2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
                       25782 Tellingstedt                            mächtigungen auf                                     0 EUR
20.06. 101. Geburtstag Frau Hertha Sieburg                        3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf               0 EUR
                       25788 Hollingstedt                         4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
25.06. 80. Geburtstag Herr Rudolf Harbeck                             ausgewiesenen Stellen auf                     0,05 Stellen.
                       25782 Hövede
26.06. 90. Geburtstag Frau Toni Frahm                             §3
                       25774 Lehe                                 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
27.06. 80. Geburtstag Frau Käte Lütje                             1. Grundsteuer
                       25782 Tellingstedt                             a) für die land- und forstwirtschaftlichen
28.06. 80. Geburtstag Herr Kurt Jezierski                                Betriebe (Grundsteuer A)                         290 %
                       25774 Lehe
                                                                      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              290 %
29.06. 80. Geburtstag Herr Max Carstensen
                       25774 Karolinenkoog                        2. Gewerbesteuer                                        310 %
                                                                  §4
05.06. goldene          Eheleute Hannelore und Heinrich
                                                                  Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
       Hochzeit         Danker
                        25782 Süderdorf                           Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
12.06. goldene          Eheleute Monika und Jürgen Ansorge        gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
       Hochzeit         25788 Delve                               ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
04.06. diamantene       Eheleute Gerda und Hans Peter             meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.100 EUR.
       Hochzeit         Wandmaker                                 §5
                        25776 St. Annen
                                                                  Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-
10.06. diamantene       Eheleute Hanna und Hans Schmager
       Hochzeit         25799 Wrohm                               maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-
16.06. diamantene       Eheleute Frieda und Heinrich Thedens      men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Inves-
       Hochzeit         25782 Gaushorn                            tition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 7.500
                                                                  EUR beträgt.
Fundsache                                                         Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.04.2020
                                                                  erteilt.
In der Gemeinde Dörpling wurde ein Handfunkgerät gefunden.
Eigentumsansprüche können beim Amt KLG Eider, Bürgerbüro          Barkenholm, den 06.05.2020
Tellingstedt, Teichstraße 1 in Tellingstedt (Telefon 04836 990-   gez. Eggers
44 oder 04836 990-88) geltend gemacht werden.                     Bürgermeister
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Nr. 11/2020                                                   –3–                                                      Amt Eider
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr            §5
2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-      Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-
rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes             maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-
Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-     men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi-
Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-       tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 15.000
haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.        EUR beträgt.
Hennstedt, den 06.05.2020                                         Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 28.04.2020
                                                                  erteilt.
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor                                                  Delve, den 29.04.2020
Im Auftrag
gez. Ronja Steffen                                                gez. Retzlaff
                                                                  Bürgermeister
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am
Freitag, dem 22.05.2020.                                          Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
                                                                  2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-
                                                                  rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes
                                                                  Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-
                                                                  Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-
                                                                  haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

                                                                  Hennstedt, den 29.04.2020
Haushaltssatzung der Gemeinde Delve
                                                                  Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
für das Haushaltsjahr 2020                                        Der Amtsdirektor
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-          Im Auftrag
schluss der Gemeindevertretung vom 17.02.2020 - und mit Ge-       gez. Ronja Steffen
nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus-
haltssatzung erlassen:                                            Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am
                                                                  Freitag, dem 22.05.2020.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf        1.073.600 EUR
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.061.800 EUR
    einem Jahresüberschuss von                    11.800 EUR
2. im Finanzplan mit                                              Haushaltssatzung der Gemeinde
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                           Fedderingen für das Haushaltsjahr 2020
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    1.026.600 EUR
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                           Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      971.000 EUR       schluss der Gemeindevertretung vom 18.02.2020 - und mit Ge-
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                           nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus-
    aus der Investitionstätigkeit und der                         haltssatzung erlassen:
    Finanzierungstätigkeit auf                1.022.000 EUR       §1
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                           Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
    aus der Investitionstätigkeit und der
                                                                  1. im Ergebnisplan mit
    Finanzierungstätigkeit auf                1.511.300 EUR
                                                                      einem Gesamtbetrag der Erträge auf          396.100 EUR
festgesetzt.                                                          einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
§2                                                                    auf                                         395.000 EUR
Es werden festgesetzt:                                                einem Jahresüberschuss von                    1.100 EUR
1. der Gesamtbetrag der Kredite für                               2. im Finanzplan mit
   Investitionen und Investitions-                                    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
   förderungsmaßnahmen auf                       760.000 EUR          aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      390.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der                                               einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
   Verpflichtungsermächtigungen auf               35.000 EUR          aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      383.100 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf              0 EUR          einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan                                  aus der Investitionstätigkeit und der
   ausgewiesenen Stellen auf                      3,25 Stellen.       Finanzierungstätigkeit auf                  395.700 EUR
                                                                      einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
§3                                                                    aus der Investitionstätigkeit und der
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:       Finanzierungstätigkeit auf                  569.700 EUR
1. Grundsteuer                                                    festgesetzt.
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                    §2
       Betriebe (Grundsteuer A)                         260 %     Es werden festgesetzt:
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              260 %
2. Gewerbesteuer                                        310 %     1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitio-
                                                                     nen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§4                                                                   auf                                            313.000 EUR
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige       2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-            mächtigungen auf                               200.000 EUR
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin     3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf               0 EUR
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-      4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
meindeordnung erteilen kann, beträgt 800 EUR.                        ausgewiesenen Stellen auf                       0,17 Stellen.
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Amt Eider                                                     –4–                                                     Nr. 11/2020
§3                                                                §2
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:   Es werden festgesetzt:
1. Grundsteuer                                                    1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                       und Investitionsförderungsmaßnahmen auf               0 EUR
       Betriebe (Grundsteuer A)                         260 %     2. der Gesamtbetrag der
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              260 %        Verpflichtungsermächtigungen auf                      0 EUR
2. Gewerbesteuer                                        310 %     3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                0 EUR
                                                                  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
§4                                                                   ausgewiesenen Stellen auf                          0 Stellen.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-         §3
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin     Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-      1. Grundsteuer
meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.                       a) für die land- und forstwirtschaftlichen
§5                                                                       Betriebe (Grundsteuer A)                         260 %
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-         b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              260 %
maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-        2. Gewerbesteuer                                        310 %
men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi-      §4
tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000        Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
EUR beträgt.                                                      Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.05.2020         gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
erteilt.                                                          ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
                                                                  meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Fedderingen, den 08.05.2020
                                                                  §5
gez. Beetz                                                        Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-
Bürgermeisterin                                                   maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr            men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi-
2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-      tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000
rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes             EUR beträgt.
Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-     Gaushorn, den 17.04.2020
Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-
haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.        gez. Schmied
                                                                  Bürgermeister
Hennstedt, den 08.05.2020
                                                                  Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-
Der Amtsdirektor                                                  rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes
Im Auftrag                                                        Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-
gez. Ronja Steffen                                                Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am        haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Freitag, dem 22.05.2020.                                          Hennstedt, den 08.05.2020
                                                                  Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
                                                                  Der Amtsdirektor
                                                                  Im Auftrag
                                                                  gez. Ronja Steffen
                                                                  Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am
Haushaltssatzung der Gemeinde Gaushorn                            Freitag, dem 22.05.2020.
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
schluss der Gemeindevertretung vom 26.02.2020 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnisplan mit                                            Haushaltssatzung der Gemeinde
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf          237.600 EUR
    einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
                                                                  Hollingstedt für das Haushaltsjahr 2020
    auf                                         217.000 EUR       Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
    einem Jahresüberschuss von                    20.600 EUR      schluss der Gemeindevertretung vom 05.03.2020 - und mit Ge-
2. im Finanzplan mit                                              nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus-
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                       haltssatzung erlassen:
    laufender Verwaltungstätigkeit auf          236.300 EUR
                                                                  §1
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
                                                                  Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
    laufender Verwaltungstätigkeit auf          209.400 EUR
                                                                  1. im Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                     einem Gesamtbetrag der Erträge auf           370.100 EUR
    aus der Investitionstätigkeit und der                            einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
    Finanzierungstätigkeit auf                         0 EUR         auf                                          420.500 EUR
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                              einem Jahresfehlbetrag von                     50.400 EUR
    aus der Investitionstätigkeit und der                         2. im Finanzplan mit
    Finanzierungstätigkeit auf                  241.500 EUR          einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
festgesetzt.                                                         aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       359.200 EUR
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Nr. 11/2020                                                    –5–                                                         Amt Eider
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                            6, 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf        393.800 EUR      Holstein vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), zuletzt
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                            geändert durch Gesetz vom 18.03.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018
    aus der Investitionstätigkeit und der                          S. 69) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindever-
    Finanzierungstätigkeit auf                    568.400 EUR      sammlung vom 10.03.2020 folgende Satzung über die Erhebung
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                            einer Hundesteuer erlassen:
    aus der Investitionstätigkeit und der                          §1
    Finanzierungstätigkeit auf                    581.500 EUR      Steuergegenstand
festgesetzt.                                                       Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemein-
§2                                                                 degebiet.
Es werden festgesetzt:                                             §2
1. der Gesamtbetrag der Kredite für                                Steuerpflicht
   Investitionen und Investitions-                                 (1) Steuerpflichtige/r ist, wer einen Hund in ihrem/seinem Haus-
   förderungsmaßnahmen auf                        495.000 EUR      halt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat (Halter/in des
2. der Gesamtbetrag der                                            Hundes). Der Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemein-
   Verpflichtungsermächtigungen auf                      0 EUR     schaft einer oder mehrerer dort mit Haupt- oder alleiniger Woh-
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                0 EUR     nung gemeldeten Person/en.
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan                               (2) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen Hund, so
   ausgewiesenen Stellen auf                       0,14 Stellen.   sind alle haltenden geschäftsfähigen Personen Gesamtschuld-
                                                                   nerinnen oder Gesamtschuldner.
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:    §3
1. Grundsteuer                                                     Beginn und Ende der Steuerpflicht
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                     (1) Die Steuerpflicht entsteht mit dem Kalendervierteljahr, in
       Betriebe (Grundsteuer A)                         280 %      dem ein Hund in einem Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb aufge-
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              280 %      nommen wird, frühestens mit dem Kalendervierteljahr, in dem er
2. Gewerbesteuer                                        320 %      drei Monate alt wird.
                                                                   (2) Wer einen Hund nicht länger als einen Monat in Pflege oder
§4                                                                 Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige        hält, braucht ihn nicht zu versteuern.
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-          (3) Die Steuerpflicht endet mit dem Kalendervierteljahr, in dem
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin      der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-       (4) Bei Wohnortwechsel der Hundehalterin bzw. des Hundehal-
meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.                    ters endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendervierteljah-
§5                                                                 res, in das der Wechsel fällt; sie beginnt mit dem auf dem Zuzug
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-      folgenden Kalendervierteljahr.
maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-         (5) Wer einen versteuerten Hund oder anstelle eines abge-
men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi-       schafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen ver-
tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000         steuerten Hundes einen neuen Hund erwirbt, wird dafür mit dem
EUR beträgt.                                                       auf dem Erwerb folgenden Kalendervierteljahr steuerpflichtig.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 05.05.2020          §4
erteilt.                                                           Gefährliche Hunde
                                                                   Gefährliche Hunde sind solche Hunde, dessen Gefährlichkeit
Hollingstedt, den 08.05.2020                                       aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen von der jeweils zu-
gez. Paulsen                                                       ständigen Behörde festgestellt wurde.
Bürgermeister                                                      §5
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr             Steuersatz
2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-       (1) Die Steuer beträgt jährlich
rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes              für den 1. Hund                                             25,00 €
Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-      für den 2. Hund                                             50,00 €
Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-        für jeden weiteren Hund                                   100,00 €
haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.         für den 1. Hund nach § 4                                  200,00 €
Hennstedt, den 08.05.2020                                          für jeden weiteren Hund nach § 4                          400,00 €
                                                                   (2) Werden in einem Haushalt, in einer Wohnung oder einem
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                 Wirtschaftsbereich Hunde von mehreren Mitgliedern dieses
Der Amtsdirektor                                                   Haushaltes oder Bewohnern einer Wohnung oder eines Wirt-
Im Auftrag                                                         schaftsbereichs gehalten, so kann der Steuersatz für den ersten
gez. Ronja Steffen                                                 und zweiten Hund jeweils nur einmal angewendet werden.
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am         (3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§8), werden
Freitag, dem 22.05.2020.                                           bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hun-
                                                                   de, für die die Steuer ermäßigt wird (§6), gelten als erste Hunde.
                                                                   §6
                                                                   Steuerermäßigung
                                                                   (1) Die Steuer ist auf Antrag der/s Steuerpflichtigen auf die Hälf-
                                                                   te zu ermäßigen für das Halten von
Satzung der Gemeinde Hövede
                                                                   a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt wer-
über die Erhebung einer Hundesteuer                                    den, welche von dem nächst bewohnten Haus mehr als 400
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in         m entfernt liegen; Die Ermäßigung kann nur für einen Hund
der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-           beansprucht werden.
H. 2003 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018       b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt
(GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 6) sowie der §§ 1, 2, 3 Abs. 1 und Abs.       werden;
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Amt Eider                                                      –6–                                                       Nr. 11/2020
c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewa-              § 10
    chungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern           Steuerfreiheit
    bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;                 Steuerfrei sind Personen, die sich nicht länger als zwei Monate
d) Abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen        in der Gemeinde aufhalten, für deren Hund/e, den/die sie bei
    Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt werden;           ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Ge-
e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder       meinde der Bundesrepublik Deutschland versteuern.
    Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung von
    anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit          § 11
    dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter       Meldepflicht
    als zwei Jahre sein;                                           (1) Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat
f) Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abge-          ihn binnen 14 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Neuge-
    legt haben und jagdlich verwendet werden.                      borene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der
(2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerermäßigung gewährt.        Geburt als angeschafft. Die Anmeldefrist beginnt im Falle des §
                                                                   3 Abs. 2 nach Ablauf des Monats.
§7                                                                 (2) Der/Die bisherige Halter/in eines Hundes hat den Hund in-
Zwingersteuer                                                      nerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Veräußerung
(1) Von Hundezüchtern/innen, die mindestens zwei rassereine        des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Wohnung des/r
Hunde gleicher Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen         Erwerbers/in anzugeben. Bei rückwirkender Abmeldung ist ein
Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag in der
                                                                   Nachweis z.B. vom Tierarzt zu erbringen, ansonsten erfolgt die
Form einer Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die
                                                                   Abmeldung mit Bekanntwerden.
Zuchttiere in ein von einer anerkannten Hundezuchtvereinigung
                                                                   (3) Fallen die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung und
geführtes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind.
                                                                   Steuerbefreiung fort, so hat der/die Halter/in dies binnen 14 Ta-
(2) Die Zwingersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwe-
                                                                   gen anzuzeigen.
cken gehalten wird, die Hälfte der Steuer nach § 5 Abs. 1, je-
                                                                   (4) Die Gemeinde gibt Hundesteuermarken aus. Die Hunde-
doch nicht mehr als die Steuer für den ersten und einen zweiten
                                                                   steuermarken behalten bis zur Ausgabe neuer Steuermarken
Hund. Das Halten selbstgezogener Hunde ist steuerfrei, solan-
ge sie sich im Zwinger befinden und nicht älter als sechs Monate   ihre Gültigkeit. Bei Verlust erhält der/die Halter/in gegen Zah-
sind.                                                              lung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzmarke. Der/Die Hal-
(3) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung für Hunde im        ter/in darf Hunde außerhalb seiner/ihrer Wohnung oder seiner/
Sinne des § 4 dieser Satzung.                                      ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der Hundesteuermarke
                                                                   umherlaufen lassen. Mit der Abmeldung ist die Hundesteuer-
§8                                                                 marke wieder abzugeben.
Steuerbefreiung
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren, für das Halten     § 12
von                                                                Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer
1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen           (1) Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. Steuerjahr ist
    und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend          das Kalenderjahr.
    aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;                    (2) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02.,
2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Pri-                 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer-
    vatforstdienst angestellte Personen, von bestätigten           pflicht im Laufe des Kalendervierteljahres, so ist die volle Steuer
    Jagdaufsehern/-aufseherinnen und von Feldschutzkräften         für dieses Kalendervierteljahr innerhalb von 30 Tagen zu ent-
    in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen    richten.
    Anzahl;                                                        §13
3. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sani-
                                                                   Auskunftspflicht
    täts- oder Katastrophenschutzeinheiten gehalten werden;
4. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließ-       Die Grundstückseigentümerin/der Grundstückseigentümer oder
    lich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;            die Grundstücksbesitzerin/der Grundstücksbesitzer sind auf
5. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen         Verlangen der Gemeinde oder eine/eines von ihr Beauftragten
    Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf        verpflichtet, über die auf dem Grundstück gehaltene Hunde und
    der Straße gelassen werden;                                    deren Halter/-innen Auskunft zu erteilen.
6. Blindenführhunde                                                § 14
7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, gehörloser
                                                                   Datenverarbeitung
    oder hilfloser Personen, die einen Schwerbehindertenaus-
                                                                   (1) Das Amt KLG Eider ist berechtigt, die zur Ermittlung und
    weis mit den Merkmalen „BI“, „TBI“, „aG“, „GI“ oder „H“ be-
                                                                   Festsetzung der Steuer erforderlichen personenbezogenen Daten
    sitzen, unentbehrlich sind. Die Steuerbefreiung kann von
                                                                   nach den Vorschriften des Art. 6 Abs. 1 e i.V.m. § 3 Abs. 2 Verord-
    der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig ge-
                                                                   nung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) i.V.m. § 3
    macht werden. Eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift
                                                                   Abs. 1 Landdatenschutzgesetz (LDSG) zu erheben. Die Daten
    wird nur für einen Hund gewährt.
                                                                   dürfen von der datenverarbeitenden Stelle nur zum Zwecke der
(2) Für Hunde nach § 4 wird keine Steuerbefreiung gewährt.
                                                                   Abgabenerhebung nach dieser Satzung weiterverarbeitet wer-
§9                                                                 den.
Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerermäßigung                (2) Das Amt KLG Eider ist befugt, auf der Grundlage von Abga-
und die Steuerbefreiung                                            ben der Steuerpflichtigen von den nach Absatz 1 anfallenden
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung wird nur gewährt,            Daten ein Verzeichnis der Steuerpflichtigen mit den für die Steu-
wenn                                                               ererhebung nach dieser Satzung erforderlichen Daten zu führen
1. die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck durch            und diese Daten zum Zwecke der Abgabenerhebung nach die-
    eine besondere Ausbildung geeignet sind,                       ser Satzung zu verwenden und weiterzuverarbeiten.
2. der Halter/die Halterin der Hunde in den letzten fünf Jahren    (3) Daten, wie Namen und Anschriften von Hundehalterinnen
    nicht wegen Tierquälerei bestraft ist,                         und Hundehalter, die von der Ordnungsbehörde erhoben wer-
3. für die Hunde geeignete, den Erfordernissen des Tierschut-      den, um festzustellen, ob ein gehaltener Hund oder mehrere
    zes entsprechende Unterkunftsräume vorhanden sind,             gehaltene Hunde als gefährlich einzustufen ist bzw. sind, dürfen
4. in dem Fall des § 7 Ziffer 1 ordnungsgemäße Bücher über         zum Zwecke der Steuerveranlagung nach dieser Satzung wei-
    den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde          terverarbeitet werden. Die Weiterverarbeitung ist erst dann zu-
    geführt und auf Verlangen vorgelegt werden.                    lässig, wenn die Voraussetzung für die Einstufung des Hundes
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Nr. 11/2020                                                      –7–                                                     Amt Eider
oder der Hunde als gefährlicher Hund bzw. gefährliche Hunde              einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
vorliegen und der entsprechende Feststellungsbescheid oder               aus der Investitionstätigkeit und der
ein eventueller erfolgloser Widerspruch bestandskräftig gewor-           Finanzierungstätigkeit auf                   105.000 EUR
den ist oder eine Klage endgültig keinen Erfolg hatte und das            einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
Urteil rechtskräftig geworden ist.                                       aus der Investitionstätigkeit und der
(4) Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter das Amt KLG Ei-             Finanzierungstätigkeit auf                   105.800 EUR
der vom Steuergeheimnis durch schriftliche Erklärung entbun-         festgesetzt.
den hat, dürfen die gespeicherten Daten wie Name, Anschrift
und Telefonnummer der Halterin/des Halters verwendet und an          §2
Dritte weitergegeben werden, um dadurch aufgefundenen Hun-           Es werden festgesetzt:
de wieder ihrem rechtmäßigen Hundehaltern zuzuführen.                1. der Gesamtbetrag der Kredite für
(5) Unabhängig von der Anmeldepflicht ist das Amt KLG Ei-               Investitionen und Investitions-
der in begründeten Fällen berechtigt, durch die Nachfrage bei           förderungsmaßnahmen auf                       105.000 EUR
einzelnen Einwohnerinnen und Einwohnern zu ermitteln, ob in          2. der Gesamtbetrag der
deren Haushalt oder Wirtschaftsbetrieb eine Hundehaltung er-            Verpflichtungsermächtigungen auf                     0 EUR
folgt. Zur Vorbereitung einer solchen Nachfrage dürfen aus dem       3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf               0 EUR
Einwohnermelderegister des Amtes KLG Eider der Name, das             4. die Gesamtzahl der im Stellenplan aus-
Geburtsdatum und die Anschrift der jeweiligen Person verwen-            gewiesenen Stellen auf                            0 Stellen.
det werden.
                                                                     §3
§ 15                                                                 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Ordnungswidrigkeiten                                                 1. Grundsteuer
Ordnungswidrig nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalabgaben-               a) für die land- und forstwirtschaftlichen
gesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) handelt, wer                   Betriebe (Grundsteuer A)                         300 %
vorsätzlich oder leichtfertig entgegen                                   b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              300 %
1. § 11 Abs. 1 die Anschaffung eines Hundes oder den Zuzug           2. Gewerbesteuer                                        310 %
    mit einem Hund nicht anmeldet;
2. § 11 Abs. 2 Satz 2 im Falle der Veräußerung des Hundes bei        §4
    der Abmeldung den Namen und die Adresse der Erwerbe-             Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
    rin/des Erwerbers nicht angibt;                                  Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
3. § 11 Abs. 3 nicht anzeigt, dass die Voraussetzungen für eine      gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
    Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung entfallen sind;            ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht           meindeordnung erteilen kann, beträgt 250 EUR.
gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen (Abgabengefähr-          §5
dung).                                                               Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-
§ 16                                                                 maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-
Inkrafttreten                                                        men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Inves-
Diese Satzung tritt am 01.07.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die   tition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 5.000
Hundesteuersatzung der Gemeinde Hövede über die Erhebung             EUR beträgt.
einer Hundesteuer vom 01.01.2010 außer Kraft.                        Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 29.04.2020
Hövede, den 23.04.2020                                               erteilt.
gez. Harbeck                                                         Hövede, den 08.05.2020
Der Bürgermeister                                                    gez. Harbeck
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                   Bürgermeister
Der Amtsdirektor                                                     Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
Im Auftrag                                                           2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-
Niels Vogt                                                           rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes
Veröffentlich im Info-Blatt am 22.05.2020.                           Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-
                                                                     Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die
                                                                     Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen
Haushaltssatzung der Gemeinde Hövede                                 nehmen.
für das Haushaltsjahr 2020                                           Hennstedt, den 08.05.2020
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
                                                                     Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
schluss der Gemeindeversammlung vom 10.03.2020 - und
                                                                     Der Amtsdirektor
mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende
                                                                     Im Auftrag
Haushaltssatzung erlassen:
                                                                     gez. Ronja Steffen
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                    Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am
1. im Ergebnisplan mit                                               Freitag, dem 22.05.2020.
   einem Gesamtbetrag der Erträge auf             85.300 EUR
   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
   auf                                            85.600 EUR
   einem Jahresfehlbetrag von                        300 EUR                    Die nächste Ausgabe
2. im Finanzplan mit
   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                              erscheint am
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         84.200 EUR
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                                              5. Juni 2020.
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf         82.700 EUR
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Amt Eider                                                     –8–                                                    Nr. 11/2020
                                                                  §2
                                                                  Es werden festgesetzt:
                                                                  1. der Gesamtbetrag der Kredite für
                                                                     Investitionen und Investitions-
                                                                     förderungsmaßnahmen auf                       330.000 EUR
Einladung                                                         2. der Gesamtbetrag der
zur Sitzung der Gemeindevertretung Kleve                             Verpflichtungsermächtigungen auf                     0 EUR
                                                                  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf               0 EUR
am Montag, 25. Mai 2020, um 19:30 Uhr
                                                                  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
in der Gaststätte „Dithmarscher Hof“, Hauptstr. 19, 25779 Kleve
                                                                     ausgewiesenen Stellen auf                      0,04 Stellen.
Tagesordnung:                                                     §3
1.   Einwohnerfragestunde                                         Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
2.   Niederschrift Nr. 10 der letzten Sitzung vom 02.03.2020      1. Grundsteuer
3.   Mitteilungen                                                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen
4.   Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä-               Betriebe (Grundsteuer A)                         260 %
     ßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushalts-           b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              260 %
     jahr 2019 vom 15.08. - 31.12.2019                            2. Gewerbesteuer                                        310 %
5.   Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der      §4
     Kreisumlage                                                  Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
6.   Kindertagesstätte Kleve                                      Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-
7.   Bau- und Wegeangelegenheiten                                 gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
8.   Eingaben und Anfragen                                        ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
                                                                  meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
   Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-
                                                                  §5
   be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
                                                                  Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-
   voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:                    maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-
9. Genehmigung Kaufvertrag                                        men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi-
                                                                  tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 12.000
    Öffentlich:                                                   EUR beträgt.
10. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
    ten Beschlüsse.                                               Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 30.04.2020
                                                                  erteilt.
Mit freundlichen Grüßen                                           Kleve, den 08.05.2020
gez. Thomas Schittkowski                                          gez. Schittkowski
Bürgermeister                                                     Bürgermeister
Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer-   Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der        2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-
aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör-        rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes
den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl        Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-
reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen       Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-
Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund-       haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Nasen-Bedeckung wird empfohlen.                                   Hennstedt, den 08.05.2020
                                                                  Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
                                                                  Der Amtsdirektor
Haushaltssatzung der Gemeinde Kleve                               Im Auftrag
für das Haushaltsjahr 2020                                        gez. Ronja Steffen

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-          Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am
schluss der Gemeindevertretung vom 02.03.2020 - und mit Ge-       Freitag, dem 22.05.2020.
nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus-
haltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
1. im Ergebnisplan mit
    einem Gesamtbetrag der Erträge auf          577.100 EUR       Haushaltssatzung der Gemeinde Krempel
    einem Gesamtbetrag der                                        für das Haushaltsjahr 2020
    Aufwendungen auf                            572.000 EUR
                                                                  Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
    einem Jahresüberschuss von                    5.100 EUR       schluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2020 - und mit Ge-
2. im Finanzplan mit                                              nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus-
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                           haltssatzung erlassen:
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      570.000 EUR
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                           §1
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf      539.700 EUR       Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                           1. im Ergebnisplan mit
    aus der Investitionstätigkeit und der                            einem Gesamtbetrag der Erträge auf           756.100 EUR
    Finanzierungstätigkeit auf                  551.100 EUR          einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
    einem Gesamtbetrag der                                           auf                                          803.500 EUR
    Auszahlungen aus der                                             einem Jahresfehlbetrag von                     47.400 EUR
    Investitionstätigkeit und der                                 2. im Finanzplan mit
    Finanzierungstätigkeit auf                  665.500 EUR          einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
festgesetzt.                                                         aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       742.700 EUR
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Nr. 11/2020                                                   –9–                                                     Amt Eider
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                           Tagesordnung:
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       773.900 EUR
                                                                  1. Einwohnerfragestunde
    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                  2. Niederschrift Nr. 13 der letzten Sitzung vom 05.03.2020
    aus der Investitionstätigkeit und der
                                                                  3. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
    Finanzierungstätigkeit auf                   105.000 EUR
                                                                     ten Beschlüsse der letzten Sitzung
    einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
                                                                  4. Mitteilungen
    aus der Investitionstätigkeit und der
                                                                  5. Zuschuss Friedhofsbetrieb Lunden 2017 bis 2019
    Finanzierungstätigkeit auf                   130.700 EUR
                                                                  6. Abschluss eines Vertrages mit der Kirchengemeinde Lun-
festgesetzt.                                                         den über die jährliche Defizitbezuschussung
§2                                                                7. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der
Es werden festgesetzt:                                               Kreisumlage
1. der Gesamtbetrag der Kredite für                               8. Ersatz des Pritschenfahrzeugs für den Bauhof Lunden
   Investitionen und Investitions-                                9. Eingaben und Anfragen
   förderungsmaßnahmen auf                       105.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der                                               Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-
   Verpflichtungsermächtigungen auf                     0 EUR         be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf               0 EUR         voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan                              10. Steuerangelegenheiten
   ausgewiesenen Stellen auf                      1,92 Stellen.   11. Neubaugebiet Lunden
                                                                      hier: Festlegung Vergabekriterien
§3                                                                12. Vertragsangelegenheiten
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer                                                        Öffentlich:
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                    13. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
       Betriebe (Grundsteuer A)                         280 %         ten Beschlüsse
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              290 %
                                                                  Mit freundlichen Grüßen
2. Gewerbesteuer                                        320 %
                                                                  gez. Jörn Walter
§4                                                                Bürgermeister
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-         Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer-
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin     den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-      aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör-
meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.                   den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl
                                                                  reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen
§5                                                                Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund-
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzel-     Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
maßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnah-
men auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investi-
tion oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000
EUR beträgt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.05.2020
erteilt.
                                                                  Einladung
Krempel, 08.05.2020
                                                                  zur Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Pahlen
gez. Petersen                                                     am Donnerstag, 28. Mai 2020, um 19:30 Uhr
Bürgermeister                                                     in der Gaststätte „Pahlazzo“, Hauptstr. 27, 25794 Pahlen
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-      Tagesordnung:
rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes             1. Einwohnerfragestunde
Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-     2. Niederschrift Nr. 3 der letzten Sitzung vom 19.11.2019
Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-       3. Mitteilungen
haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.        4. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmä-
Hennstedt, den 08.05.2020                                            ßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr
                                                                     2019
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
                                                                  5. Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der
Der Amtsdirektor
                                                                     Kreisumlage
Im Auftrag
                                                                  6. Haushaltsplanung 2020 mit Beschlussempfehlung an die
gez. Ronja Steffen
                                                                     Gemeindevertretung
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am        7. Eingaben und Anfragen
Freitag, dem 22.05.2020.
                                                                  Mit freundlichen Grüßen
                                                                  gez. Frank Sassowski
                                                                  Ausschussvorsitzender
                                                                  Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer-
                                                                  den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der
Einladung                                                         aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör-
zur Sitzung der Gemeindevertretung Lunden                         den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl
am Dienstag, 26. Mai 2020, um 19:00 Uhr                           reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen
im Sitzungsraum des „Alten Amtes“, Nordbahnhofstr. 7, 25774       Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund-
Lunden                                                            Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
Jahrgang 13 22. Mai 2020 Ausgabe 11 - Hollingstedt
Amt Eider                                                        – 10 –                                                   Nr. 11/2020

                                            Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rehm-Flehde-Bargen für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.2020 - und mit Genehmigung
der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
                                                                                          und damit der Gesamtbetrag des Haus-
                                                                                          haltsplanes einschl. der Nachträge
                                                              erhöht um     vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
                                                              EUR           EUR           EUR                EUR
1.     im Ergebnisplan der
       Gesamtbetrag der Erträge                               6.700         0              971.500             978.200
       Gesamtbetrag der Aufwendungen                          1.400         0              962.800             964.200
       Jahresüberschuss                                       5.300         0              8.700               14.000
2.     im Finanzplan der
       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
       Verwaltungstätigkeit                                   6.700         0              871.300             878.000
       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
       laufender Verwaltungstätigkeit                         1.400         0              894.800             896.200
       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
       Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   350.000       0              39.300              389.300
       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
       Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   350.000       0              123.000             473.000
§2
Es werden neu festgesetzt:
1.     der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
       Investitionsförderungsmaßnahmen                                      von bisher      0 EUR        auf             350.000 EUR
Die kommunalrechtliche Genehmigung wurde am 30.04.2020 erteilt.
Rehm-Flehde-Bargen, den 08.05.2020
gez. Donarski
Bürgermeisterin
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-
rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1,
25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 08.05.2020
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Ronja Steffen
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 22.05.2020.

                                                   Gemeinde Schlichting

Haushaltssatzung der Gemeinde Schlichting für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-                    einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
schluss der Gemeindevertretung vom 04.02.2020 - und mit Ge-                 aus der Investitionstätigkeit und der
nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haus-                     Finanzierungstätigkeit auf                   614.300 EUR
haltssatzung erlassen:                                                      einem Gesamtbetrag der
                                                                            Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
§1                                                                          und der Finanzierungstätigkeit auf           672.500 EUR
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird                       festgesetzt.
1. im Ergebnisplan mit
                                                                        §2
   einem Gesamtbetrag der Erträge auf           306.100 EUR
                                                                        Es werden festgesetzt:
   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
   auf                                          302.400 EUR             1. der Gesamtbetrag der Kredite für
   einem Jahresüberschuss von                     3.700 EUR                Investitionen und
                                                                           Investitionsförderungsmaßnahmen auf           255.000 EUR
2. im Finanzplan mit                                                    2. der Gesamtbetrag der
   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                 Verpflichtungsermächtigungen auf              205.000 EUR
   laufender Verwaltungstätigkeit auf           303.000 EUR             3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf              0 EUR
   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen                                  4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf       284.300 EUR                ausgewiesenen Stellen auf                     0,06 Stellen.
Nr. 11/2020                                                   – 11 –                                                     Amt Eider
§3                                                                     Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:        be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
1. Grundsteuer                                                         voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen                     10. Pachtangelegenheiten
       Betriebe (Grundsteuer A)                         260 %
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              260 %          Öffentlich:
2. Gewerbesteuer                                        310 %      11. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
                                                                       ten Beschlüsse
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige        Mit freundlichen Grüßen
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächti-          gez. Johann Harald Heim
gungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin
                                                                   Bürgermeister
ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Ge-
meindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.                    Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer-
                                                                   den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der
§5
                                                                   aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör-
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als
                                                                   den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl
Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungs-
                                                                   reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen
maßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die
                                                                   Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund-
Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens
                                                                   Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
10.000 EUR beträgt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.05.2020
erteilt.
Schlichting, den 08.05.2020
gez. Lipski
Bürgermeister                                                      Einladung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr             zur Sitzung der Gemeindevertretung Süderheistedt
2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-       am Dienstag, 26. Mai 2020, um 19:30 Uhr
rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes              in der Gaststätte „Zum Eichenhain“, Heider Str. 17,
Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-      25779 Süderheistedt
Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haus-        Tagesordnung:
haltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
                                                                   1.   Einwohnerfragestunde
Hennstedt, den 08.05.2020
                                                                   2.   Niederschrift Nr. 13 der letzten Sitzung vom 12.03.2020
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider                                 3.   Mitteilungen
Der Amtsdirektor                                                   4.   Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der
Im Auftrag                                                              Kreisumlage
gez. Ronja Steffen                                                 5. Neubau Kindergarten
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am         5.1. Auftragsvergabe diverse Gewerke
Freitag, dem 22.05.2020.                                           5.2. Bevollmächtigung der Vorsitzenden
                                                                   6. Kita Süderheistedt - Antrag auf Aufnahme einer altersge-
                                                                        mischten Gruppe (Auflösung der Ausnahmegenehmigung
                                                                        Krippenkleinstgruppe) in den Bedarfsplan des Kreises Dith-
                                                                        marschen
                                                                   7. Änderung der Straßenbezeichnung für eine Teilstrecke „Al-
                                                                        ter Landweg“
Einladung                                                          8. Sachstand Haushalt
zur Sitzung der Gemeindevertretung St. Annen                       9. Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplan-
am Mittwoch, 27. Mai 2020, um 19:00 Uhr                                 mäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zeitraum
in der Gaststätte „Landhaus“, Bundesstr. 5 Nr. 7,                       01.08.2019 - 31.12.2019
25776 St. Annen                                                    10. Eingaben und Anfragen
Tagesordnung:                                                          Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßga-
1.   Einwohnerfragestunde                                              be der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
2.   Änderung der Niederschrift Nr. 4 der Sitzung vom 20.03.2019       voraussichtlich nicht öffentlich behandelt:
3.   Niederschrift Nr. 6 der letzten Sitzung vom 18.02.2020        11. Vergabe der Baugrundstücke
4.   Mitteilungen
5.   Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde St.            Öffentlich:
     Annen                                                         12. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefass-
     hier: Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen           ten Beschlüsse
     und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher      Mit freundlichen Grüßen
     Belange und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
6.   Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde St.        gez. Birgit Meier
     Annen                                                         Bürgermeisterin
     hier: abschließender Beschluss                                Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer-
7.   Gemeinsame Erklärung zur Ermittlung und Festsetzung der       den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der
     Kreisumlage                                                   aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör-
8.   Mitteilung und Genehmigung von über- und außerplanmäßi-       den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl
     gen Aufwendungen und Auszahlungen vom 15.08. - 31.12.         reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen
     für das Haushaltsjahr 2019                                    Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund-
9.   Eingaben und Anfragen                                         Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
Amt Eider                                                        – 12 –                                                     Nr. 11/2020
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.03.2020 - und mit Genehmigung
der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
                                                                                          Und damit der Gesamtbetrag des Haus-
                                                                                          haltsplanes einschl. der Nachträge
                                                              erhöht um     vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
                                                              EUR           EUR           EUR                EUR
1.     im Ergebnisplan der
       Gesamtbetrag der Erträge                               7.200         0              855.900             863.100
       Gesamtbetrag der Aufwendungen                          1.400         0              900.000             901.400
       Jahresfehlbetrag                                       0             5.800          44.100              38.300
2.     im Finanzplan der
       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
       laufender Verwaltungstätigkeit                         7.200         0              848.400             855.600
       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
       laufender Verwaltungstätigkeit                         1.400         0              857.600             859.000
       Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
       Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   375.000       0              954.000             1.329.000
       Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
       Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit   375.000       0              1.275.400           1.650.400
§2
Es werden neu festgesetzt:
1.     der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
       Investitionsförderungsmaßnahmen                                                    von bisher   0 EUR     auf       375.000 EUR
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04.05.2020 erteilt.
Süderheistedt, den 08.05.2020
gez. Meier
Bürgermeisterin
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann wäh-
rend der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1,
25779 Hennstedt, Zimmer 35, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 08.05.2020
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsdirektor
Im Auftrag
gez. Ronja Steffen
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Freitag, dem 22.05.2020.

                                                                        Die für die Öffentlichkeit bereitgestellten Besucherplätze wer-
                                                                        den aufgrund der derzeitigen Situation (COVID-19) nach der
                                                                        aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehör-
                                                                        den auf die für die Ansammlung von Personen erlaubten Zahl
Einladung                                                               reduziert. Die Entscheidung, über die Anzahl der zugelassen
                                                                        Besucher, trägt die/der Vorsitzende. Das Tragen einer Mund-
zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Tourismus der
                                                                        Nasen-Bedeckung wird empfohlen.
Gemeinde Tellingstedt
am Mittwoch, 27. Mai 2020, um 19:00 Uhr
im Gemeindehaus Tellingstedt, Kirchplatz 12, 25782 Tellingstedt

Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde                                                 Haushaltssatzung der Gemeinde
2. Niederschrift Nr. 8 der letzten Sitzung vom 24.02.2020               Tielenhemme für das Haushaltsjahr 2020
3. Mitteilungen
                                                                        Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Be-
4. Beratung und Beschlussfassung über das Angebot der Fir-
                                                                        schluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2020 und mit Ge-
   ma EGOL-Online GmbH & Co. KG für die neue Website der
                                                                        nehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haus-
   Gemeinde Tellingstedt
                                                                        haltssatzung erlassen:
5. Eingaben und Anfragen
                                                                        §1
Mit freundlichen Grüßen                                                 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
gez. Ulrich Althoff                                                     1. im Ergebnisplan mit
Ausschussvorsitzender                                                      einem Gesamtbetrag der Erträge auf        208.600,00 EUR
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