DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell
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Jahrgang 47 – Mittwoch, 2. Januar 2019 – Nummer 1 DIESE WOCHE Richtlinien zur finanziellen Förderung der Vereine und Gruppen 100.000 Euro für Interkommunale Zusammenarbeit beim freiwilligen Polizeidienst EXTRA Quartalsbeilage www.eichenzeller-nachrichten.de
Eichenzell –4– Nr. 1 / 2019 § 2 Förderkatalog Amtliche Bekanntmachungen a) Jährliche Vereinsförderung Die Höhe der jährlichen Vereinsförderung setzt sich aus drei Vereinsförderrichtlinien Komponenten zusammen: Zahl der Gesamtmitglieder der Gemeinde Eichenzell pro Mitglied 0,50 € Richtlinien zur finanziellen Zahl der Mitglieder unter 18 Jahren pro Mitglied unter 18 Jahren 4,00 € Förderung der Vereine und Vereinszweck / Vereinsaktivität Gruppen der Gemeinde Eichenzell Sockelbeträge gem. Anlage 1 dieser Richtlinien Präambel Die förderfähigen Vereine bzw. Gruppen und die Sockelbeträge § 1 Grundsätze der Vereinsförderung sind in der Anlage 1 erfasst. Vereinszusammenschlüsse gem. § 3b Nr. 2 erhalten nur den Sockelbetrag und keine Pro-Kopf- § 2 Förderkatalog Förderung. Die erstmalige Aufnahme in das Vereinsverzeichnis a) jährliche Vereinsförderung bei Inkrafttreten dieser Förderregelung erfolgt unter der Voraus- b) Zusatzförderung der Vereins- und Jugendarbeit setzung, dass eine Kopie der Vereinssatzung eingereicht wird c) Förderung von selbständigen Jugendgruppen bzw. ein schriftlicher Antrag zur Aufnahme in das Verzeichnis mit d) Anschaffung und Reparatur von Rasenmähern für die Sportplatz - entsprechender Begründung gestellt wird. Über die Aufnahme in pflege und die Streichung von Vereinen und Gruppen aus der Liste ent- e) Zuschuss zu Düngemitteln scheidet der Gemeindevorstand. Über die Änderung der Höhe f) Ersatzbeschaffung von Tischen und Stühlen der Sockelbeträge entscheidet die Gemeindevertretung im Rah- g) Jubiläen men der Haushaltsplanung. h) sonstige Förderungen b) Zusatzförderung der Vereins- und Jugendarbeit § 3 Zuwendungsverfahren Zusätzlich zu der Vereins- und Jugendförderung des Landkreises a) Antragsstellung Fulda fördert die Gemeinde Eichenzell nachfolgende Maßnah- b) Ausschluss von der Förderung men: c) Verwendung d) Nachweise Kinder- und Jugendförderung § 4 Weitere nicht monetäre Unterstützungen Fahrten, Freizeiten und Maßnahmen a) Nutzung von Bürgerhäusern der außerschulischen Bildung 2,00 € pro Tag und Person b) Nutzung von Sportanlage des Landkreises Fulda Förderfähig sind mehrtägige Fahrten, Freizeiten und Zeltlager, die c) Unterhaltung von Sportanlagen der Gemeinde Eichenzell nachweislich der Kinder- und Jugendarbeit dienen. Seminare und d) Nutzung des Schlossmobils Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig, wenn diese überwiegend die e) Kostenfreies Kopieren kulturelle, musische, politische, naturkundliche, gesundheitliche oder f) Sportlerehrung technische Bildung fördern. Die Dauer beträgt bei Fahrten, Freizeiten und Zeltlagern mindestens zwei und höchstens 21 Tage. Seminare und § 5 Unterhaltung und Bewirtschaftung von „eigenen Ver- Lehrgänge sind ab mindestens vier Veranstaltungen förderfähig. Die einsräumlichkeiten“ Mindestteilnehmerzahl ist auf acht Personen (ohne Betreuer) festge- a) Definition „eigene Vereinsräumlichkeiten“ legt. Das Höchstalter der Teilnehmer beträgt maximal 27 Jahre. Für je- b) Unterhaltung weils sechs Teilnehmer wird ein pädagogischer Mitarbeiter gefördert. c) Bewirtschaftung Ferienspiele und Ferienaktivwochen 2,00 € pro Tag und Person § 6 Schlussbestimmung Förderfähig sind mehrtägige Ferienangebote in der Gemeinde Eichen- zell, die von Vereinen oder Verbänden durchgeführt werden. Die Dau- Präambel er beträgt mindestens drei Tage. Das Höchstalter beträgt maximal 18 Jahre. Für jeweils sechs Teilnehmer wird ein pädagogischer Mitarbei- Die Arbeit der zahlreichen Vereine in der Gemeinde Eichenzell besitzt ter gefördert. sowohl einen hohen Stellenwert im kulturellen, sportlichen und ge- sellschaftlichen Bereich als auch für die Freizeitgestaltung der Bürge- Sportförderung rinnen und Bürger. Wegen der wichtigen Aufgabe in der Gesellschaft werden die Vereine durch die Gemeinde Eichenzell unterstützt. Sportgeräte 20 % (max. 2.000,00 €) Mit den Richtlinien leistet die Gemeinde Eichenzell einen Beitrag, um Förderfähig ist die Beschaffung von langlebigen Sportgeräten, deren für die Vereine die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zur Lebensdauer bei normaler Abnutzung mindestens drei Jahre beträgt Bewältigung der zu bestreitenden Aufgaben zu verbessern und insbe- und die der unmittelbaren Sportausübung dienen, sowie keine Ver- sondere die Jugendarbeit in den Vereinen und Gruppen zu fördern. brauchsmaterialien oder Bekleidung sind (Übungs- und Wettkampf- Die Haupttätigkeit muss sich auf das Gemeindegebiet erstrecken. Ak- betrieb). tivitäten - gerade im Jugendbereich - sollen besonders gefördert wer- den. Die Gemeinde Eichenzell gewährt daher finanzielle Zuschüsse Förderung der Musik- und Gesangvereine nach Maßgabe folgender Richtlinien: Musikinstrumente 20% § 1 Grundsätze der Vereinsförderung Noten 20% a) Die Gemeinde Eichenzell stellt im Rahmen ihrer finanziellen Der Verein muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die zu be- Möglichkeiten in den jeweiligen Haushaltsplänen Mittel für die schaffenden Musikinstrumente und Noten werden Eigentum des Ver- Vereinsförderung zur Verfügung. eins. b) Die Fördermittel sind zweckgebunden. c) Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung der Gemeinde Voraussetzung für die Förderung durch die Gemeinde Eichenzell ist Eichenzell dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung die Vorlage des Bewilligungsbescheides des Landkreises Fulda. einer Zuwendung. Gewährte Zuwendungen in der Vergangen- heit führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung von Förderung der Bildungsentwicklung in den Fördervereinen Vorhaben in den Folgejahren. der örtlichen Schulen und der Grundschule Hattenhof d) Förderungsberechtigt sind ortsansässige Vereine und Gruppen. Förderfähig sind Kosten des Fördervereins für die Ausstattung und Die Hauptaktivität des Vereins oder des Ortsgruppenverbandes Einrichtung der Betreuungsräume sowie Materialien (ausgenommen muss in der Gemeinde liegen oder ihr entstammen. Die überwie- Verbrauchsmaterial) und Gegenstände, die die Entwicklung und gende Anzahl der Mitglieder muss ihren Wohnsitz in der Ge- Bildung der zu betreuenden Personen fördern. 20 % meinde haben.
Eichenzell –5– Nr. 1 / 2019 c) Förderung von selbständigen Jugendgruppen 2. Antragstellung gem. § 2 Buchstabe b bis h Selbständige Jugendgruppen, die vom Jugendbetreuer betreut Die Antragstellung zur Förderung muss grundsätzlich vor der An- werden und ihren Sitz in den gemeindlichen Jugendräumen ha- schaffung erfolgen (ausgenommen Anträge auf Bezuschussung ben, fördert die Gemeinde ausschließlich projektbezogen. Anträ- von Fahrten, Freizeiten, Ferienspielen, Ferienaktivwochen, Dün- ge sind über den Jugendbetreuer einzureichen. gemittel), ansonsten erfolgt keine Förderung. Die Förderung d) Anschaffung und Reparatur von Rasenmähern für kann nur vorgenommen werden, sofern im Haushaltsplan ent- die Sportplatzpflege sprechende Mittel bereitgestellt sind. Die Gemeinde Eichenzell bezuschusst die Anschaffung und Re- paratur von Rasenmähern der Sportvereine, die ihre Sportflä- b) Von der Förderung gem. dieser Richtlinien sind chen selbst bewirtschaften, alle 10 Jahre mit maximal 15.000 €. ausgeschlossen: Mittel werden nur für diesen Zweck ausgegeben und sind nicht 1. Vereine und Gruppen unter 10 Mitgliedern in nachfolgende Zeiträume übertragbar oder ohne Nachweis 2. Vereinszusammenschlüsse, wie Vereinsgemeinschaften, so- auszahlbar. Entsprechende Beschaffungen sind bis zum 30.06. fern diese keine eigenen Veranstaltungen durchführen des Jahres vor Zahlung der Förderung beim Gemeindevorstand 3. Fördervereine, die in erster Linie aus steuerlichen Zwecken schriftlich anzumelden. Reparaturen an den Rasenmähern kön- oder zur Beschaffung von Geldern und Spenden gegründet wur- nen auf Antrag, je nach Haushaltslage, übernommen werden, je- den (ausgenommen: Fördervereine der örtlichen Schulen und doch schmälert die Übernahme das 10-Jahres-Budget entspre- der Grundschule Hattenhof) chend. 4. Politische Vereine und Gruppierungen e) Zuschuss zu Düngemitteln c) Verwendung Die Gemeinde Eichenzell gewährt für die Beschaffung von Dün- Die Zuwendungen sind zweckgebunden und dürfen nur für den gemitteln zur Pflege der Sportplätze von Sportvereinen auf ent- beantragten Zweck und unter Beachtung weiterer Auflagen und sprechenden Nachweis einen jährlichen Zuschuss von bis zu Bedingungen des Zuwendungsbescheides und dieser Richtlinie 500 €. Die Sportvereine verpflichten sich im Gegenzug die Plätze verwendet werden. nach dem entsprechenden Bedarf zu düngen und zu pflegen. d) Nachweise zu Angaben oder zur Verwendung der f) Ersatzbeschaffung von Tischen und Stühlen für Fördermittel gemeindliche Vereinsräumlichkeiten Bei Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, wie Mitgliederzahl, Für Ersatzbeschaffungen von Tischen und Stühlen sind die Verei- Aktivität des Vereins etc. kann die Gemeinde entsprechende ne der Gemeinde Eichenzell selbst zuständig. Die Gemeinde ge- Nachweise verlangen, wie z.B. Kassenbericht inkl. Mitgliedsbei- währt pro Stuhl einen Zuschuss i.H.v. 12,00 € und pro Tisch einen träge der letzten Jahreshauptversammlung, Tätigkeitsbericht Zuschuss i.H.v. 40,00 €. etc.. Kann eine aktive Vereinstätigkeit nicht nachgewiesen wer- den, führt dies zum Ausschluss von jeglichen Förderungen. Der g) Jubiläen Empfänger von Zuwendungen ist zu jeder Auskunft hinsichtlich Die Gemeinde Eichenzell gewährt den örtlichen Vereinen anläss- der Verwendung des gewährten Zuschusses verpflichtet. Nach- lich Vereinsjubiläen nachfolgende Zuwendungsbeträge: gewiesener Missbrauch der Förderrichtlinie oder der Fördermit- tel, insbesondere durch grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche 5 jähr. Vereinsjubiläum Angaben bei der Antragstellung oder Mittelverwendung, hat 10 jähr. Vereinsjubiläum grundsätzlich die Rückführung der gewährten Fördermittel zur 15 jähr. Vereinsjubiläum Folge. Über einen Ausschluss von künftigen Fördermöglichkei- 20 jähr. Vereinsjubiläum 50,00 Euro ten, insbesondere seine zeitliche Wirkung, entscheidet der Ge- 25 jähr. Vereinsjubiläum 100,00 Euro meindevorstand. 30 jähr. Vereinsjubiläum 35 jähr. Vereinsjubiläum § 4 Weitere nicht monetäre Unterstützung 40 jähr. Vereinsjubiläum a) Nutzung von Bürgerhäusern 45 jähr. Vereinsjubiläum 50,00 Euro Ortsansässige Vereine und Gruppen können die Räumlichkeiten 50 jähr. Vereinsjubiläum 150,00 Euro eines Bürgerhauses für regelmäßige interne Versammlungen, 55 jähr. Vereinsjubiläum Übungsstunden, Mitglieder-, Jahreshauptversammlungen und 60 jähr. Vereinsjubiläum Weihnachtsfeiern ohne Zahlung von Benutzungsgebühren und 65 jähr. Vereinsjubiläum Nebenkosten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gewährt die 70 jähr. Vereinsjubiläum 50,00 Euro Gemeinde Eichenzell einen freien Veranstaltungstag für eine öf- 75 jähr. Vereinsjubiläum 200,00 Euro fentliche Veranstaltung. Näheres ist in der Satzung über die Be- 80 jähr. Vereinsjubiläum nutzung der gemeindlichen Einrichtungen geregelt. 85 jähr. Vereinsjubiläum 90 jähr. Vereinsjubiläum b) Nutzung von Sportanlagen des Landkreises Fulda 95 jähr. Vereinsjubiläum 75,00 Euro Die Kreissporthalle und der Kunstrasenplatz der Von-Galen- 100 jähr. Vereinsjubiläum 250,00 Euro Schule sowie die Schulturnhalle und die kleine Gymnastikhalle 105 jähr. Vereinsjubiläum der Grundschule Eichenzell werden den örtlichen Vereinen kos- 110 jähr. Vereinsjubiläum tenfrei zur Verfügung gestellt, sofern die Sportstätten nicht für 115 jähr. Vereinsjubiläum schulische Zwecke benötigt werden. Entsprechende Belegungs- 120 jähr. Vereinsjubiläum 100,00 Euro pläne werden von der Gemeindeverwaltung gemeinsam mit den 125 jähr. Vereinsjubiläum 250,00 Euro nutzenden Vereinen jährlich erstellt. Die Hausmeisterpräsenzge- bühren des Landkreises Fulda übernimmt zu 100 % die Gemein- h) sonstige Förderungen de Eichenzell. Dies gilt auch für kreiseigene Hallen außerhalb des Über Ausnahmen von diesen Richtlinien und über sonstige För- Gemeindegebietes, die von Eichenzeller Vereinen für ihr regel- derung, die nicht in dieser Richtlinie geregelt sind, beschließt der mäßiges Training genutzt werden. Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell. Anträge sind in schriftlicher Form an den Gemeindevorstand zu richten. c) Unterhaltung von Sportanlagen der Gemeinde Eichenzell § 3 Zuwendungsverfahren 1. Pflanzen- und Unkrautvernichtungsmittel Die Gemeinde Eichenzell übernimmt die Beschaffung und das a) Antragstellung Aufbringen von Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmit- 1. Antragstellung gem. § 2 Buchstabe a (jährliche Vereins- teln. Diese werden nach entsprechendem Bedarf und Notwen- förderung) digkeit nach Ermessen der Gemeinde aufgebracht. Anträge zur jährlichen Vereinsförderung gemäß dieser Richtlinie 2. Lochung und Sandung sind einmal pro Jahr in der Gemeindeverwaltung Eichenzell, Die Gemeinde Eichenzell übernimmt die jährliche Lochung und Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell per Antragsformular bis spä- Sandung der Sportflächen nach Bedarf. Dieser wird durch die testens zum 30.09. des laufenden Jahres einzureichen. Gemeinde festgelegt. Der Sportverein hat entsprechend für freie
Eichenzell –6– Nr. 1 / 2019 Zeiträume der Flächen zu sorgen. 3. Rollrasen Bitte beachten Sie auch die zugehörige Aufstellung der Die Gemeinde Eichenzell sorgt nach Bedarf und Anmeldung der Sockelbeträge für Vereine und Organisationen Vereine für die einmal jährliche Lieferung von Rollrasen für auf den Seiten 5 und 6 schadhafte Bereiche der Sportflächen. Die Pflanzung und Be- wässerung ist Sache des Sportvereins. d) Nutzung Schlossmobil Aus dem Rathaus Die Gemeinde Eichenzell stellt den örtlichen Vereinen und Grup- pen das Gemeindefahrzeug Schlossmobil für Vereinsfahrten kos- tengünstig zur Verfügung. Näheres ist in den Richtlinien für die Pässe und Ausweise Nutzung des Schlossmobils geregelt. Voraussetzung ist, dass der Gemeinde ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht. Bei der Gemeindeverwaltung Eichenzell sind Personalausweise, die bis zum 12.12.2018 und Reisepässe, die bis zum 28.11.2018 bean- e) Kostenfreies Kopieren tragt wurden, eingetroffen. Jeder örtliche Verein bzw. Gruppe kann bis zu 1.000 Schwarz- Die Ausweisdokumente können Weiß-Kopien pro Jahr kostenfrei, darüber hinaus zum Selbstkos- während der Öffnungszeiten im tenpreis, in der Gemeindeverwaltung anfertigen lassen. Die Vor- Bürgerbüro der Gemeindeverwal- lagen müssen im direkten Zusammenhang mit der Vereinstätig- tung Eichenzell abgeholt werden. keit stehen. Farbkopien sind nicht möglich. Bitte bringen Sie die alten Aus- weisdokumente – falls noch nicht f) Sportlerehrung abgegeben – beim Abholen mit. Einmal pro Jahr richtet die Gemeinde Eichenzell eine Sportlereh- rung aus, bei der herausragende Sportler/Innen und verdiente Vereinsmitglieder in einem besonderen Rahmen geehrt werden. Ehe- und Altersjubilare § 5 Unterhaltung und Bewirtschaftung von „eigenen Vereinsräumlichkeiten“ Wir gratulieren unseren Jubilaren vom 27.12.2018 bis 02.01.2019 a) Definition „eigene Vereinsräumlichkeiten“ 75. Geburtstag Eigene Vereinsräumlichkeiten sind gemeindliche Räumlichkei- Erika Stolz, Löschenrod ten, die nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sind Günther Rübener, Löschenrod (Schlüsselgewalt) und die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung 85. Geburtstag stehen. Josef Schenk, Kerzell Alexander Sojak, Eichenzell b) Unterhaltung 90. Geburtstag Die bauliche Unterhaltung der Immobilien wird durch die Ge- Maria Vomberg, Eichenzell meinde Eichenzell als Eigentümerin gewährleistet. Die Dringlich- Gerold Vogel, Eichenzell keit und Notwendigkeit sowie die Ausführungszeiträume wer- 95. Geburtstag den durch die Gemeinde Eichenzell festgelegt. Sollten Reparatu- Lydia Weichlein, Eichenzell ren notwendig sein, die in den Bereich der Gemeinde fallen, ist die Beauftragung mit der Gemeinde Eichenzell vor Ausführung Der Gemeindevorstand abzustimmen und die Rechnungen entsprechend an die Ge- der Gemeinde Eichenzell meinde Eichenzell zu richten. wünscht allen Geburtstagskindern Gesundheit und persönliches Wohlergehen! c) Bewirtschaftung 1. Die Bewirtschaftung der Vereinsräumlichkeiten obliegt den je- weilig nutzenden Vereinen, ausgenommen die Räumlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehren. Die Gemeinde übernimmt hierbei die Kosten der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer B. Alle anderen Verbrauchskosten sind durch die Vereine zu über- nehmen. Die Gemeinde Eichenzell beteiligt sich an den vorge- nannten Verbrauchskosten mit 50%. Die Kosten werden nach Vorlage der entsprechenden Belege übernommen. Diese sind je- weils bis spätestens 30.04. des Folgejahres vorzulegen. Die kom- munale Beteiligung wird erstmalig für die Verbrauchskosten 2019 gewährt und erfolgt nur dann, wenn die Vereinsräumlich- keiten nicht dauerhaft vermietet oder verpachtet sind/werden. 2. Kleinere Reparaturen (Schönheitsreparaturen) müssen durch die Vereine in Eigenleistung durchgeführt werden. 3. Die Vereine sind verpflichtet für die ordnungsgemäße Wartung der Heizung und sonstigen technischen Anlagen zu sorgen. Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Verbrauchskosten. Ausgenommen hiervon sind die Schankanlagen und deren Küh- lung. § 6 Schlussbestimmungen Straßenbeleuchtung defekt? Die Richtlinien zur finanziellen Förderung der Vereine und Gruppen der Gemeinde Eichenzell treten nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die Mit über 30.000 Straßenleuchten bringt die RhönEnergie Fulda Richtlinien zur allgemeinen Förderung der örtlichen Vereine, zuletzt Licht in die Nacht. Wir sind für Sie ganz einfach unter geändert am 29.07.2002, außer Kraft. www.re-fd.de/kommunen/strassenbeleuchtung, über die Homepage Ihrer Gemeinde oder über die Straßenleuch- Eichenzell, 13. Dezember 2018 ten-Hotline 0800 0661 300, gebührenfrei, versteht sich. Der Gemeinde Eichenzell Dieter Kolb Wir sorgen für Licht in der Region! der Gemeindevorstand Bürgermeister
Eichenzell – 11 – Nr. 1 / 2019
Eichenzell – 12 – Nr. 1 / 2019
Eichenzell – 13 – Nr. 1 / 2019 Bei der Förderbescheidübergabe (vorne von links): Claus Spandau, Andrea Speier, (mittlere Reihe von links): Carsten Froß, Dieter Kolb, Dr. Heiko Wingenfeld, (hintere Reihe von links): Polizeipräsident Günther Voß, Timo Zentgraf, Heiko Stolz und Dag Wehner. Foto: Stadt Fulda 100.000 Euro für die Interkommunale Zusammenarbeit Land fördert Kooperation im Bereich des freiwilligen Polizeidienstes Mit 100.000 Euro fördert das Land Hessen die interkommu- Das Polizeipräsidium Osthessen ist bei der Kooperation mit an Bord nale Zusammenarbeit der Stadt Fulda mit den Gemeinden und eng eingebunden. Künzell, Petersberg, Eichenzell und Neuhof im Bereich des Spandau betonte, das vorliegende Konzept eigne sich gut, „um kom- freiwilligen Polizeidienstes. Der entsprechende Bescheid munen-übergreifend die objektive und subjektive Sicherheitslage zu wurde am Donnerstag, 20.12.2018 im Stadtschloss über- verbessern”. Den fünf Kommunen sei damit die Möglichkeit gegeben, geben. im Bedarfsfall (etwa bei Volksfesten, Großveranstaltungen, Märkten etc.) auf Polizeihelfer aus allen Bereichen zurückzugreifen. „Hiervon Claus Spandau, Geschäftsführer des Kompetenzzentrums für Inter- profitieren alle fünf Partner gegenseitig” so Spandau. In der Anzahl kommunale Zusammenarbeit in Hessen, überreichte den Förderbe- der beteiligten Kommunen sei die Partnerschaft in Osthessen das scheid gemeinsam mit Andrea Speier aus dem zuständigen Referat im größte derartige interkommunale Projekt in Hessen, fügte er an. hessischen Innenministerium an Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Die Einsparung durch die interkommunale Zusammenarbeit beziffert Wingenfeld und den Ordnungsdezernenten, Bürgermeister Dag Weh- das Land auf 12.000 Euro im Jahr. Die Fördersumme werden die fünf ner, sowie an die Bürgermeister der weiteren beteiligten Gemeinden, Kommunen „geschwisterlich unter sich aufteilen”, wie OB Wingen- Timo Zentgraf (Künzell), Carsten Froß (Petersberg), Dieter Kolb (Ei- feld betonte. chenzell) und Heiko Stolz (Neuhof). Zwischen den fünf Kommunen wurde bereits eine öffentlich-rechtli- che Vereinbarung über den gemeinsamen überörtlichen Einsatz der freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer geschlossen.
Eichenzell – 14 – Nr. 1 / 2019 Sonntag, 6.1. Regionalforum Fulda Südwest Engel-Apotheke am Buttermarkt, Fulda, Karlstraße 4, Tel. (06 61) 9 28 95-0 Montag, 7. 1. Medicum-Apotheke, Fulda, Flemmingstr. 3-5, Tel. (06 61) 95 27 91 84 Dienstag, 8. 1. Engel-Apotheke am Frauenberg, Fulda, Gerloser Weg 23a, Tel. (06 61) 5 00 61 10 Mittwoch, 9.1. Apotheke im Zitronenfalter, Fulda, St. Vinzenzstr. 70, Tel. (06 61) 2 42 86 43 Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere 05.01 - 06. 01. 2019 Praxis G. Schmuck, Fulda, Tel. 0661 / 606162 Förstereien der Großgemeinde Revierleitung Eichenzell Kay N. Andresen, Forsthaus Steinwand 1, 36163 Poppenhausen Tel. (0 66 58) 9 18 08 40, Mobil (0160) 741 00 45 E-Mail: Kay.Andresen@forst.hessen.de Hess. Forstamt Hofbieber Thiergarten, 36145 Hofbieber Tel. (06657) 9632-0, Fax (06657) 96 32 40 Bereitschaftsdienste E-Mail: fahofbieber@forst.hessen.de Revierförsterei Thiergarten Lutz Ballin, Tel. (06657) 8345, Mobil (0160) 470 77 17 Bereitschaftsdienst telefonisch auch an Wochenenden und dienst- Notdienst freien Tagen erreichbar. E-Mail: Lutz.Ballin@forst.hessen.de Rettungsdienst/Notarzt 112 Telefonseelsorge Fulda Krankentransport (0661) 19222 Feuerwehr 112 Tel. (0800) 1 11 01 11 oder (0800) 1 11 02 22 Gemeindebrandinspektor vertraulich, anonym, rund um die Uhr gebührenfrei Martin Fischer (06659) 915 0100 SMOG-Line ... wähle (0800) 110 2222 Polizei 110 Die SMOG-Line, das Sorgentelefon für Schülerinnen, Schüler, Lehrerin- Polizeipräsidium Osthessen nen, Lehrer, Eltern und alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen be- mit Kriminal- u. Polizeidirektion (0661) 105-0 schäftigen. ÄBD Ärztlicher Bereitschaftsdienst Schutzambulanz Fulda Hessen Kostenlose Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Dokumentation Tel. (0661) 19292 oder 116 117 von Gewaltfolgen – unabhängig von einer Strafanzeige. Benötigen Sie ärztliche Hilfe zu sprechstundenfreien Zeiten? Vermittlung von individueller Unterstützung. Zu folgenden Uhrzeiten ist ein Arzt oder eine Ärztin in der Montag bis Freitag, 8–16 Uhr, Tel. (0661) 6006 6060. Bereitschaftsdienstzentrale anwesend: Otfried-von-Weißenburg-Str. 3, 36043 Fulda. Mo, Di, Do 19–7 Uhr, Mi, Fr 14–7 Uhr, www.schutzambulanz-fulda.de durchgehend von Sa, 7 Uhr, bis Mo, 7 Uhr. Die ÄBD-Dispositionszentrale ist hessenweit einheitlich Sozialdienst katholischer Frauen Fulda zu diesen Uhrzeiten für Sie erreichbar. ÄBD-Zentrale am Klinikum Fulda, Pacelliallee 4, Rittergasse 4, 36037 Fulda, Telefon (0661) 8394-0 36043 Fulda E-Mail: info@skf-fulda.de, Homepage: www.skf-fulda.de Kostenlose Beratung unabhängig von Religionszugehörigkeit und Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Nationalität: Adoptionsdienst Tel. (0661) 8394 21 Tel. (0661) 480 21 51 51 Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle Erreichbar außerhalb der zahnärztlichen Sprechzeiten: Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle freitags 18 Uhr – montags 8 Uhr Tel. (0661) 8394 16 Mo–Fr 18–8 Uhr am folgenden Tag Beratung für Menschen mit seelischen Problemen und psychischen Mi 14 –8 Uhr am folgenden Tag Erkrankungen Beratung gegen sexuelle Gewalt Apotheken-Notdienst Fachberatung für Erwachsene Tel. (0661) 8394 15 Fachberatung für Kinder/Jugendliche Tel. (0661) 8394 40 Mittwoch. 2.1. Frauenhaus Fulda Tel. (0661) 9529525 St. Georg Apotheke, Fulda, Täglich Rufbereitschaft rund um die Uhr Goerdelerstr. 32, Tel.: (0661) 62 955 Interventionsstelle Tel. (0661) 8394 14 Donnerstag, 3. 1. Ambulante Beratung gegen häusliche Gewalt Stadt-Apotheke, Fulda, Schwangerenberatung Tel. (0661) 8394 34 Bahnhofstraße 12, Tel. (06 61) 9 28 03-0 Hilfe und Beratung vor und nach der Geburt eines Kindes; finanzielle Freitag, 4. 1. Hilfsfonds, Beratung zu Pränatal-Diagnostik, sexualpädagogische Propstei-Apotheke, Petersberg, Schulklassenarbeit, Kinderkleiderausgabe Im Heiligengarten 7, Tel. (06 61) 6 28 43 Beratungsstelle für Betreuungen (Betreuungsverein) Samstag, 5. 1. Tel. (0661) 839422 SRosen-Apotheke, Fulda, Gerichtlich bestellte Betreuungen, Beratung zu Vorsorgevollmacht, Frankfurter Straße 59a, Tel. (06 61) 4 24 60 Betreuungsverfügung
Eichenzell – 15 – Nr. 1 / 2019 Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen. Kirchliche Nachrichten Sonntag, 06.01. Erscheinung des Herrn 10.00 Uhr Hochamt mit unseren Sternsingern Kath. Kirchengemeinde L (Tanja Krönung), Sternsingerkollekte 14.00 Uhr Dreikönigssingen in der Hl. Kreuz-Kirche Welkers St. Peter und Paul, Eichenzell Montag, 07.01. 16:00 Uhr Rosenkranzgebet Dr.-Eduard-Stieler-Str. 1, 36124 Eichenzell Tel.: (0 66 59) 13 13, Fax: (0 66 59) 47 96 Mittwoch, 09.01. E-Mail: pfaeichenzell@t-online.de 18:00 Uhr Rosenkranzgebet Internet: www.katholische-kirche-eichenzell.de 18:30 Uhr Heilige Messe Pfarrer Guido Pasenow, Pfarrer Christian Schwierz und Pfarrer i. R. Bruno Kant Samstag, 12.01. Gemeindereferentinnen: Beate Krenzer und Tanja Röbig 17.30 Uhr Beichtgelegenheit Bürozeiten: Mo geschl., Di, Mi, Do, Fr 9–12 Uhr, Mi 15–18 Uhr 18:00 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag In dringenden Fällen: Pfarrer Christian Schwierz 3. Sterbeamt für Rita Schäfer Tel.: 01511 7580060, E-Mail: fulda900@web.de für Paula Berg für Horst, Klaus und Andrea Berg Pfarrkirche St. Peter und Paul Eichenzell für Maria Karges Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri- Freitag, 04.01. (Herz-Jesu-Freitag) gen mit eingeschlossen. ab 9:30 Uhr Krankenkommunion L (Thomas Müller), 18:00 Uhr Beichtgelegenheit K (Maximilian-Kolbe-Werk) 18:00 Uhr Rosenkranzgebet um Priester - und Ordensberufungen 18:30 Uhr Heilige Messe als Jahresgedächtnis für Willi Dörr Hl. Familie Kirche Rönshausen für Familie Ohnesorge und zur Danksagung (mit Melters) K (Priesterausbildung) Donnerstag, 03.01. Samstag, 05.01. 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 9:00 Uhr Wortgottesfeier (Aussendungsfeier der Sternsinger) 18:30 Uhr Heilige Messe (mit Aussetzung) Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen. K (Priesterausbildung) Sonntag, 06.01. - Erscheinung des Herrn Freitag, 04.01. (Herz-Jesu-Freitag) 10.00 Uhr Hochamt mit Beteiligung unserer Sternsinger 09:00 Uhr Wortgottesfeier (Kirchenraum) anschl. Krankenkommunion 2. Sterbeamt für Emma Stidronski Jahrtagsamt für Robert Birkenbach Samstag, 05.01. für Otto Müller 09:30 Uhr Wortgottesfeier, Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri- Aussendungsfeier der Sternsinger gen mit eingeschlossen. (Sternsingerkollekte) Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen. 14:00 Uhr Dreikönigssingen in der Hl. Kreuz Kirche Welkers 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Vorabendmesse mit unseren Sternsingern Mittwoch, 09.01. Jahrtagsamt für Sofie Leibold 14.30 Uhr Rosenkranzgebet für die Kranken (Sternsingerkollekte) 15:00 Uhr Heilige Messe für Elfriede und Richard Zentgraf, Elisabeth Zentgraf, Sonntag, 06.01. - Erscheinung des Herrn Gertrud Zentgraf, Cilli Zentgraf und Agnes Wöhler 14.00 Uhr Dreikönigssingen in der Hl. Kreuz Kirche in Welkers für Erna Bing für Regina Bock, Hilde Klaus, Rosa Schäfer und Ewald Link Dienstag, 08.01. für Familien Eismann, Schreiner und Lomb 18:00 Uhr Rosenkranzgebet Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri- 18:30 Uhr Heilige Messe gen mit eingeschlossen. anschl. gemütliches Beisammensein im Pfarrzentrum Donnerstag, 10.01. 18:00 Uhr Rosenkranzgebet Freitag, 11.01. 18:30 Uhr Heilige Messe 18:00 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Rosenkranzgebet um Priester- und Ordensberufungen Sonntag, 13.01. (Taufe des Herrn, Fest) 18:30 Uhr Heilige Messe 08:30 Uhr Heilige Messe zu Ehren des hl. Josef in besonderem Anliegen -H- für die Lebenden und Verstorbenen der Orte: Rönshausen, Melters, Eichenzell, Lütter, Löschenrod und Welkers Samstag, 12.01. K (Maximilian-Kolbe-Werk) 17:30 Uhr Beichtgelegenheit 18:00 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag Jahrtagsamt für Otto Schneider Heilig Kreuz Kirche Welkers als Jahresgedächtnis für Walter Schultheis Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri- Donnerstag, 03.01. gen mit eingeschlossen. K (Maximilian-Kolbe-Werk) 18:00 Uhr Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Heilige Messe (mit Aussetzung) Auferstehungskirche Löschenrod K (Priesterausbildung) Freitag, 04.01. Freitag, 04.01. (Herz-Jesu-Freitag) ab 10.00 Uhr Krankenkommunion ab 9:30 Uhr Krankenkommunion Samstag, 05.01. Samstag, 05.01. 9:30 Uhr Wortgottesfeier - Aussendungsfeier der 09:00 Uhr Wortgottesfeier (Aussendungsfeier der Sternsinger) Sternsinger. Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen.
Eichenzell – 16 – Nr. 1 / 2019 Sonntag, 06.01. - Erscheinung des Herrn Jta. f. Hedwig Wess 08.30 Uhr Heilige Messe mit unseren Sternsingern Jta. f. Albrecht Günther, leb. u. verst. Angeh. für die Lebenden und Verstorbenen der Orte: Lektor: Fridolin Breitenbach Welkers, Eichenzell, Lütter, Löschenrod, Rönshausen und Melters Kollekte: Sternsinger Kollekte L (Katrin Enders), Sternsingerkollekte 14:00 Uhr Dreikönigssingen in der Kirche Kath. Kirchengemeinde (Projektchor „Treugold“ Welkers) St. Jakobus, Büchenberg Donnerstag, 10.01. Zillbacher Str. 10, 36124 Eichenzell-Büchenberg 18:00 Uhr Rosenkranzgebet Tel.: (0 66 56) 44 0, Fax: (0 66 56) 50 47 15 18:30 Uhr Heilige Messe E-Mail: sankt-jakobus-buechenberg@pfarrei.bis- für verst. Schwiegertochter Silvia , leb. und verst. Angehörige tum-fulda.de www.katholische-kirche-buechenberg.de Sonntag, 13.01. (Taufe des Herrn, Fest) Bürozeiten: Mi 8.45-10.30 Uhr, Fr 16.30-18.00 Uhr 10.00 Uhr Hochamt für Heike Trapp Sonntag, 06.01.19 Erscheinung des Herrn Hochfest für Maria und Karl Dalibor Zillbach K (Maximilian-Kolbe-Werk) 08.30 Uhr Frühmesse zu Ehren der Hl. Drei Könige Kath. Pfarrei Hattenhof mit Segnung der Sternsinger. KOLLEKTE: STERNSINGER Neuhofer Str. 8, Tel.: (0 66 55) 27 09 Büchenberg www.katholische-kirche-hattenhof.de 10.00 Uhr HOCHAMT E-Mail: sankt-kosmas-hattenhof@pfarrei.bistum- Drittes Sterbeamt für Robert Schwab fulda.de Jta. für Berta Liebert Öffnungszeiten: Mo. geschlossen, Di 10–12 Uhr, Amt für Arnold Kraus und Familien Kraus-Oswald-Happ, Mi 9–12 Uhr und 14–16 Uhr,Do und Fr 9–12 Uhr Jta. für Winfried Auth, leb. u.verst. Angehörige, Die Homepage der Pfarrei Hattenhof, Rothemann und Kerzell finden Amt für Emil u. Monika Happ, leb. u. verst. Angeh. sie unter www.katholische-kirche-hattenhof.de. Wer Veröffentlichun- mit Segnung der Sternsinger. gen, Termine, Informationen, Fotos etc. für die Homepage der Pfarrge- Die Sternsinger werden heute den Segen in die Häuser meinde hat, möge dies bitte weiterleiten an folgende E-Mail Adresse: bringen! homepage-pfarrgemeinde-hattenhof@gmx.de. Wir bemühen uns es Danach steht für alle Sternsinger im Bürgerhaus Büchenberg etwas zu zeitnah zu veröffentlichen. essen und trinken bereit. Wir hoffen, dass viele Kinder an der diesjäh- rigen Sternsingeraktion teilnehmen. Das Motto in diesem Jahr lautet: Mittwoch, 02.01.2019, keine Tagesmesse, weiß „WIR GEHÖREN ZUSAMMEN – IN PERU UND WELTWEIT“ Kerzell ab 9:00 Uhr Krankenkommunion (A. Eldracher) Mittwoch, 09.01.19 Rothemann Büchenberg ab 9:00 Uhr Krankenkommunion (Pfr. Rother) 07.40 Uhr Rosenkranz 15:00 Uhr Seniorentreff im „alten“ DGH 08.00 Uhr Amt für Gabriele Mahr, best. v. PGR Hattenhof 14:00 Uhr Seniorentreff im Bürgerhaus Donnerst. 10.01.19 Döllbach Donnerstag, 03.01.2018, Keine Tagesmesse 19.00 Uhr Amt nach der Meinung. Freitag, 04.01.2018, Tagesmesse, Herz-Jesu-Freitag, weiß Freitag, 11.01.19 Hattenhof Büchenberg 08:00 Uhr Rosenkranzgebet 16.30 Uhr Rosenkranz 08:30 Uhr Tagesmesse-Gemeinschaftsmesse der Frauen 17.00 Uhr Amt um Frieden. Amt z. Ehren d. Immerw. Hilfe anschl. Krankenkommunion Samstag, 12.01.19 Von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr Möglichkeit der „Stillen Anbetung“ Büchenberg Kollekte: Priesterausbildung 10.00 Uhr DANKAMT anlässlich der „DIAMANTENEN HOCHZEIT“ von Erich und Inge Samstag, 05.01.2018, Vorabendmesse, Herz-Mariä-Sams- Kreß. tag, weiß Hattenhof Sonntag, 13.01.19 Taufe des Herrn Fest Vorabendmesse mit Aussendung der Sternsinger der gesamten Pfarrei Döllbach 3. Sterbeamt f. Augusta Heil 08.30 Uhr Frühmesse als 2. Sterbeamt f. Robert Dessauer. Amt für Josefine Semmler.mit Amt f. Ralph Weß Segnung der Sternsinger. Jta. f. Berta Kreß u. verst. Ehemann Benedikt Die Döllbacher Sternsinger werden heute unterwegs sein, Lektor: Frank Happ um den Segen in die Häuser zu bringen. Rothemann KOLLEKTE: Maximilian-Kolbe-Werk 17:00 Uhr Weihnachtskonzert Büchenberg 10.00 Uhr HOCHAMT Sonntag, 06.01.2018, Erscheinung des Herrn, Mt 2,1-12 weiß Amt für Theo und Anna Goldbach, lebende und verstorbene Hattenhof Angehörige. ab 10:00 Uhr Sternsingeraktion Rothemann Kath. Kirchengemeinde 08:30 Uhr Pfarramt Heilig Kreuz, Lütter Amt f. Leb. u. Verst. d. Pfarrei Jta. f. Emil u. Ena Pförtner 36124 Eichenzell-Lütter, Strehlhofweg 3 Jta. f. Alois Schleicher, leb. u. verst. Angeh. Tel.: (0 66 56) 85 25, Fax: (0 66 56) 50 33 29 Jta. f. Ernst Kress E-Mail: heilig-kreuz-luetter@pfarrei.bistum-ful- Lektor: Angela Heurung da.de Kerzell Internet: www.katholische-kirche-luetter.de 10:00 Uhr Hochamat mit paralleler Kinderkirche Bürozeiten: Do. 17–18 Uhr, Fr. 8.30–10 Uhr
Eichenzell – 17 – Nr. 1 / 2019 Freitag, 04.01.: Wochentag in der Weihnachtszeit Ev. Kirchengemeinde 08:30 Uhr Heilige Messe Bronnzell-Eichenzell für die Geburtstagskinder von Lütter im Dezember: Georg Greif, Albert Leipold, Christel Weber, Doris Ehrhardt Friedenskirche anschl. Krankenkommunion Pfarrer Helge Abel, Wartburgstraße 1, 36043 Fulda, Samstag, 05.01.: Erscheinung des Herrn Tel.: 0661/42434, Fax: 0661/94 26 89 6, 18:00 Uhr VORABENDMESSE mit Beteiligung unserer Sternsinger E-Mail: Helge.Abel@ekkw.de L1: Jes 60, 1-6 / L2: Eph 3, 2-3a.5-6 Ev: Mt 2, 1-12 Gemeindebüro, Pfarrbezirk Bronnzell, Tel.: 0661/42434 als 2. Sterbeamt für Agnes Schaub Öffnungszeiten: Donnerstag von 8.00-13.45 Uhr für August und Lina Farnung für Erst Will Wochenspruch für die 1. Kalenderwoche 2019: für Joseph Link, lebende und verstorbene Angehörige „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen für lebende und verstorbene Angehörige der Familien Leipold seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a und Weider Messdiener: Gruppe A, K (Herr P. Reith), L (Herr M. Bauer), Donnerstag, 3. Januar Kollekte: Sternsingerkollekte 18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell, Kontakt: Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder Sonntag, 06.01.: Erscheinung des Herrn Wiebke Haipeter, Tel.: 06659-618804, nach Absprache 09:00 Uhr Aussendungsfeier der Sternsinger in der Kirche Sonntag, 6. Januar, Epiphanias (Fest der Erscheinung des Dienstag, 08.01.: Wochentag in der Weihnachtszeit HERRN) 08:30 Uhr Heilige Messe 11.00 Uhr Gottesdienst, gehalten von Lektorin Santra Heller-Schmitt für Hermann-Josef Klug und Pate Alfred Enders (Geb.) Wochenspruch für die 2. Kalenderwoche: Freitag, 11.01.: Wochentag in der Weihnachtszeit „Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint schon.“ 08:30 Uhr Heilige Messe 1. Johannes 2,8b für Friedrich Thoma, lebende und verstorbene Angehörige Donnerstag, 10. Januar Sonntag, 13.01.: Taufe des Herrn 18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell, 10:00 Uhr Hochamt Kontakt:Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder L1: Jes 42, 5a.1-4.6-7 / L2: Apg 10, 34-38 / Ev: Lk 3, 15-16.21-22 Wiebke Haipeter, Tel.: 06659-618804, nach Absprache als Jahresgedächtnis für Alfred Kremer für Josef, Franziska und Paul Schlag Sonntag, 13. Januar, 1. Sonntag nach Epiphanias für Helene und Oskar Seufert 9.30 Uhr Gottesdienst, gehalten von Pfarrer Holger Biehn für Josef Horn Messdiener: Gruppe B, K (Herr J. Link), L (Frau A. Hohmann), Wochenspruch 3. KW 2019: Kollekte: Maximilien-Kolbe-Werk „Welche der Geist Gottes treibt, das sind Gottes Kinder.“ Römer 8,14 Pfarrbücherei ist geöffnet: Mittwoch, 02.01.2019, von 17.30 bis 18.30 Uhr: Bernadette/Nele Trinitatiskirche Freitag, 04.01.2019, von 18.00 bis 19.00 Uhr: Cara/Patricia Mittwoch, 09.01.2019, von 17.30 bis 18.30 Uhr: Nele/Bernadette Fasaneriestraße 7, 36124 Eichenzell Freitag, 11.01.2019, von 18.00 bis 19.00 Uhr: Cara/Amira (neben altem Friedhof), Pfarrer Edwin Röder, Roter Graben 4, 36124 Eichenzell, Tel.: 06659/918692, Fax: 06659/915867, E-Mail: Edwin.Roeder@ekkw.de; Öffnungszeiten: Freitag von 08.00-13.30 Uhr Wochenspruch für die 1. Kalenderwoche 2019: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a Donnerstag, 3. Januar 18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell, Kon- takt: Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder Wiebke Haipeter, Tel.: 06659-618804, nach Absprache Sonntag, 6. Januar, Epiphanias (Fest der Erscheinung des HERRN) 9.30 Uhr Gottesdienst, gehalten von Lektorin Santra Heller-Schmitt. Es findet kein Kindergottesdienst in den Schulferien statt. Wochenspruch für die 2. Kalenderwoche: „Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint schon.“ 1. Johan- nes 2,8b Donnerstag, 10. Januar 18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell, Kontakt:Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder Wiebke Haipeter, Tel.: 06659-618804, nach Absprache Sonntag, 13. Januar, 1. Sonntag nach Epiphanias 11.00 Uhr Gottesdienst, gehalten von Pfarrer Holger Biehn Wochenspruch 3. KW 2019: „Welche der Geist Gottes treibt, das sind Gottes Kinder.“ Römer 8,14
Eichenzell – 18 – Nr. 1 / 2019 Ev. Kirchengemeinde Flieden - Neuhof Vereine + Verbände Pfarrbüro Flieden-Neuhof Siglinde Schäfer, Telefon: 0 66 55 - 27 02 Freiwillige Feuerwehr Albert-Schweitzer-Straße 5, 36119 Neuhof Internet: www.ekfn.de Eichenzell Öffnungszeiten: Jahreshauptversammlung Montag & Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr. Liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, Pfarramt Neuhof wir laden euch herzlich zu unserer nächsten ordentlichen Jahres- (Büchenberg, Döllbach, Dorfborn, Mittelkalbach, Neuhof, Niederkal- hauptversammlung bach, Tiefengruben, Zillbach), Pfarrerin Annika Wölfel, Albert- am Samstag, 12. Januar 2019 um 19:30 Uhr Schweitzer-Straße 5, 36119 Neuhof, ins Feuerwehrhaus Eichenzell ein. Tel.: 0 66 55 - 91 83 59, Tagesordnung: E-Mail: pfarramt1.flieden-neuhof@ekkw.de 1. Begrüßung und Totenehrung Sprechzeit: nach Vereinbarung! 2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls Pfarrerin Wölfel hat vom 7. – 13. Januar 2019 Urlaub. der letzten Jahreshauptversammlung vom 13.01.2018 Die Vertretung übernimmt Pfarrer Biehn. 3. Bericht des Vereinsvorsitzenden 4. Bericht des Wehrführers Pfarramt Flieden 5. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes (Buchenrod, Döngesmühle, Eichenried, Flieden, Hauswurz, Höf und 6. Kassenbericht Haid, Kauppen, Magdlos, Rommerz, Rückers, Schweben, Stork, Struth, 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes Veitsteinbach, Weidenau) 8. Ernennung des Jugendfeuerwehrwartes Pfarrer Holger Biehn, Gerhard-Benzing-Straße 6, 36103 Flieden, für den Zeitraum 2019-2024 Tel.: 0 66 55-749 353, Fax: 0 66 55-749 352, 9. Wahl von zwei Kassenprüfern E-Mail: pfarramt2.flieden-neuhof@ekkw.de 10. Grußworte der Gäste Sprechzeit: nach Vereinbarung! 11. Ehrungen und Beförderungen Pfarrer Biehn hat vom 2. – 6. Januar 2019 Urlaub. 12. Termine 2019 Die Vertretung übernimmt Pfarrerin Wölfel. 13. Anträge, Anfragen und Verschiedenes Veranstaltungen in Neuhof Anzug: Mitglieder der Einsatzabteilung und der Alters- und Ehrenab- teilung in Uniform. Anträge sind bis eine Woche vor der Versammlung Mittwoch, 2. Januar beim Vorsitzenden oder dem Wehrführer einzureichen. Wir bitten um 14.00 Uhr ökum. Strickkreis pünktliches und vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Im Anschluss an die Versammlung laden wir zu einem kleinen Imbiss ein. Sonntag, 6. Januar - Epiphanias 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Wölfel) André Müller, 1. Vorsitzender Daniel Dreijalts, Wehrführer Wochenspruch: Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint jetzt. (1. Joh. 2, 8) Musikverein Eichenzell Sonntag, 13. Januar – 1. So. n. Epiphanias 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Abel, Bronnzell) Jahreshauptversammlung Veranstaltungen in Flieden Der Musikverein Eichenzell e.V. lädt hiermit alle Mitglieder herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Diese findet Sonntag, 6. Januar - Epiphanias am Freitag, 11. Januar 2019 um 19.00 Uhr im Proberaum des 08.45 Uhr Gottesdienst, in Flieden (Pfrin. Wölfel) Musikvereins statt. 11.15 Uhr Gottesdienst, in Rommerz (Pfrin. Wölfel) Tagesordnung: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Feststellung Mittwoch, 9. Januar der Beschlussfähigkeit Es findet kein Biblisch Frühstücken statt! 2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder 16.00 Uhr Gottesdienst, in St. Katharina (Pfr. Biehn) 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der 1. Schriftführerin Sonntag, 13. Januar – 1. So. n. Epiphanias 5. Bericht des 1. Kassierers 11.15 Uhr Gottesdienst, in Flieden (Pfr. Abel, Bronnzell) 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Bericht des Dirigenten 8. Entlastung des Vorstandes 9. Neuwahl des gesamten Vorstandes 10. Neuwahl eines Kassenprüfers 11. Verschiedenes Anträge an die Versammlung bitten wir bis spätestens Freitag, 4. Januar 2019 bei der 1. Vorsitzenden Heidi Diegmüller, Sachsenhausen 47, 36124 Eichenzell, einzureichen! Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten! Der Vorstand des Musikverein Eichenzell Rhönklub Eichenzell Frauengruppe Spiele-Abend Wann: Freitag, 11. Januar 2019 Wo: Klubraum, Munkenstraße 1 Treffen: 19:00 Uhr Frisch Auf! Margit Grösch, Tel.: 06659/1768
Eichenzell – 19 – Nr. 1 / 2019 Forstbetriebsvereinigung Büchenberg Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand / gemeins. Abendessen Am Donnerstag, den 10. Januar 2019 findet um 19.30 Uhr im 2. Totengedenken Gasthaus „Zur Sonne“ in Büchenberg die Jahreshauptversammlung 3. Präsentation des Jahresberichts des 1. Vorsitzenden statt. Zu dieser Veranstaltung, werden alle Mitglieder recht herzlich 4. Ehrungen für Aktivitäten und langjährige Mitgliedschaften eingeladen. Der Vorstand 5. Kassenbericht des Kassierers 6. Kassenprüfbericht und Antrag auf Entlastung des Vorstandes kfd Lütter 7. Entlastung des gesamten Vorstandes 8. Bildung eines Wahlausschusses Liebe Frauen der kfd Lütter, 9. Wahlen a) 1. Vorsitzender wir laden euch recht herzlich zu einem b) Kassierer besinnlichen NEUJAHRSEMFPANG am 16.01.2019 ab 19:00 Uhr c) 1. Wanderwart ins Pfarrheim ein und freuen uns auf euer Kommen !!! d) 3. Wanderwart e) Beisitzer 10. Vorstellung des Jahresprogrammes für 2019 11. Verschiedenes kfd Rothemann 12. Anträge 13. Bildershow als Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr Spieleabend Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um eine ver- bindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung Noch sind die Tage kurz und die Nächte lang! bis spätestens 15.01.2019 bei Familie Bernd Müller unter Telefon Warum also nicht einmal zum Zeitvertreib einen winterlichen „Spiele- 06659/1784 oder mit Email an „bernd.mueller@wanderfreunde-wel- abend“ besuchen? Es wird gespielt, gelacht und selbstverständlich kers.de“ gebeten. Hierbei bitte die Anzahl der teilnehmenden Perso- darf wie immer auch gestrickt werden! Der nächste „Spieleabend“ nen angeben. findet am Donnerstag, 10. Januar, im Frauenraum des alten Bür- Der Vorstand gerhauses statt. Es geht lustig zu an solch einem Abend – gerne darf auch die beste Freundin oder Nachbarin mitgebracht werden. Beginn ist nach der Abendmesse um ca. 19.45 Uhr. KAB Welkers Jahreshauptversammlung Wander- und Radsport- freunde Welkers Zur Jahreshauptversammlung am 12.01.2019 laden wir alle Mitglieder ganz herzlich Jahreshauptversammlung um 19.30 Uhr in den Landgasthof Buch ein. Samstag, 19.01.2019 Die Jahreshauptversammlung beginnt mit einem gemeinsamen Essen. Auf eine zahlreiche Teilnahme Liebe Wander- und Radsportfreunde, freut sich der Vorstand. hiermit laden wir gemäß unserer Satzung alle Mitglieder herzlich zu Anmeldungen nimmt Stephan Mihm entgegen. unserer Jahreshauptversammlung ein. Diese findet am Samstag, 19. Januar 2019 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Welkers statt. Jahresrückblick und Dank Hallo liebe kfd-Frauen in Kerzell, der Vorstand der kfd Kerzell möchte sich bei allen Mitgliedern, Freunden und Helfern recht herzlich bedanken, die uns im vergangenen Jahr 2018 auf vielerlei Art und Weise unterstützt haben. Viele Veranstaltungen wurden durch Euch zu einem unvergesslichen Erlebnis und sind durch Eure Anwesenheit bereichert worden. „Mögen dir viele kleine Fluchten den Alltag versüßen. Mögen sich bei deinen Vorhaben die Türen leicht öffnen. Mögest du immer wieder Hoffnung schöpfen, wenn dir etwas misslingt. Mögest du lieben Menschen begegnen, die dein Leben begleiten. "Weg der Hoffnung" Mögest du ein Segen sein für andere, wenn sie dich brauchen.“ Frohes neues Jahr 2019 Euer Vorstand der kfd Kerzell Lichterlabyrinth Besuch Weihnachtsmarkt FFM
Eichenzell – 20 – Nr. 1 / 2019 © Sonja Calovini / stock.adobe.com Anzeigen
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