DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell

 
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DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell
Jahrgang 47 – Mittwoch, 2. Januar 2019 – Nummer 1

     DIESE WOCHE
     Richtlinien zur
     finanziellen Förderung
     der Vereine und Gruppen

     100.000 Euro für
     Interkommunale
     Zusammenarbeit beim
     freiwilligen Polizeidienst

EXTRA
Quartalsbeilage

                             www.eichenzeller-nachrichten.de
DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell
Eichenzell   –2–   Nr. 1 / 2019
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Eichenzell   –3–   Nr. 1 / 2019
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Eichenzell                                                           –4–                                                        Nr. 1 / 2019

                                                                          § 2 Förderkatalog
 Amtliche Bekanntmachungen
                                                                          a)   Jährliche Vereinsförderung
                                                                               Die Höhe der jährlichen Vereinsförderung setzt sich aus drei
Vereinsförderrichtlinien                                                       Komponenten zusammen:
                                                                               Zahl der Gesamtmitglieder
der Gemeinde Eichenzell                                                        pro Mitglied 0,50 €
Richtlinien zur finanziellen                                                   Zahl der Mitglieder unter 18 Jahren
                                                                               pro Mitglied unter 18 Jahren 4,00 €
Förderung der Vereine und                                                      Vereinszweck / Vereinsaktivität
Gruppen der Gemeinde Eichenzell                                                Sockelbeträge gem. Anlage 1 dieser Richtlinien
Präambel                                                                       Die förderfähigen Vereine bzw. Gruppen und die Sockelbeträge
§ 1 Grundsätze der Vereinsförderung                                            sind in der Anlage 1 erfasst. Vereinszusammenschlüsse gem.
                                                                               § 3b Nr. 2 erhalten nur den Sockelbetrag und keine Pro-Kopf-
§ 2 Förderkatalog                                                              Förderung. Die erstmalige Aufnahme in das Vereinsverzeichnis
a) jährliche Vereinsförderung                                                  bei Inkrafttreten dieser Förderregelung erfolgt unter der Voraus-
b) Zusatzförderung der Vereins- und Jugendarbeit                               setzung, dass eine Kopie der Vereinssatzung eingereicht wird
c) Förderung von selbständigen Jugendgruppen                                   bzw. ein schriftlicher Antrag zur Aufnahme in das Verzeichnis mit
d) Anschaffung und Reparatur von Rasenmähern für die Sportplatz -              entsprechender Begründung gestellt wird. Über die Aufnahme in
   pflege                                                                      und die Streichung von Vereinen und Gruppen aus der Liste ent-
e) Zuschuss zu Düngemitteln                                                    scheidet der Gemeindevorstand. Über die Änderung der Höhe
f) Ersatzbeschaffung von Tischen und Stühlen                                   der Sockelbeträge entscheidet die Gemeindevertretung im Rah-
g) Jubiläen                                                                    men der Haushaltsplanung.
h) sonstige Förderungen
                                                                          b)   Zusatzförderung der Vereins- und Jugendarbeit
§ 3 Zuwendungsverfahren                                                        Zusätzlich zu der Vereins- und Jugendförderung des Landkreises
a) Antragsstellung                                                             Fulda fördert die Gemeinde Eichenzell nachfolgende Maßnah-
b) Ausschluss von der Förderung                                                men:
c) Verwendung
d) Nachweise                                                              Kinder- und Jugendförderung

§ 4 Weitere nicht monetäre Unterstützungen                                Fahrten, Freizeiten und Maßnahmen
a) Nutzung von Bürgerhäusern                                              der außerschulischen Bildung                  2,00 € pro Tag und Person
b) Nutzung von Sportanlage des Landkreises Fulda                          Förderfähig sind mehrtägige Fahrten, Freizeiten und Zeltlager, die
c) Unterhaltung von Sportanlagen der Gemeinde Eichenzell                  nachweislich der Kinder- und Jugendarbeit dienen. Seminare und
d) Nutzung des Schlossmobils                                              Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig, wenn diese überwiegend die
e) Kostenfreies Kopieren                                                  kulturelle, musische, politische, naturkundliche, gesundheitliche oder
f) Sportlerehrung                                                         technische Bildung fördern. Die Dauer beträgt bei Fahrten, Freizeiten
                                                                          und Zeltlagern mindestens zwei und höchstens 21 Tage. Seminare und
§ 5 Unterhaltung und Bewirtschaftung von „eigenen Ver-                    Lehrgänge sind ab mindestens vier Veranstaltungen förderfähig. Die
einsräumlichkeiten“                                                       Mindestteilnehmerzahl ist auf acht Personen (ohne Betreuer) festge-
a) Definition „eigene Vereinsräumlichkeiten“                              legt. Das Höchstalter der Teilnehmer beträgt maximal 27 Jahre. Für je-
b) Unterhaltung                                                           weils sechs Teilnehmer wird ein pädagogischer Mitarbeiter gefördert.
c) Bewirtschaftung
                                                                          Ferienspiele und Ferienaktivwochen           2,00 € pro Tag und Person
§ 6 Schlussbestimmung                                                     Förderfähig sind mehrtägige Ferienangebote in der Gemeinde Eichen-
                                                                          zell, die von Vereinen oder Verbänden durchgeführt werden. Die Dau-
Präambel                                                                  er beträgt mindestens drei Tage. Das Höchstalter beträgt maximal 18
                                                                          Jahre. Für jeweils sechs Teilnehmer wird ein pädagogischer Mitarbei-
Die Arbeit der zahlreichen Vereine in der Gemeinde Eichenzell besitzt     ter gefördert.
sowohl einen hohen Stellenwert im kulturellen, sportlichen und ge-
sellschaftlichen Bereich als auch für die Freizeitgestaltung der Bürge-   Sportförderung
rinnen und Bürger. Wegen der wichtigen Aufgabe in der Gesellschaft
werden die Vereine durch die Gemeinde Eichenzell unterstützt.             Sportgeräte                                   20 % (max. 2.000,00 €)
Mit den Richtlinien leistet die Gemeinde Eichenzell einen Beitrag, um     Förderfähig ist die Beschaffung von langlebigen Sportgeräten, deren
für die Vereine die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zur       Lebensdauer bei normaler Abnutzung mindestens drei Jahre beträgt
Bewältigung der zu bestreitenden Aufgaben zu verbessern und insbe-        und die der unmittelbaren Sportausübung dienen, sowie keine Ver-
sondere die Jugendarbeit in den Vereinen und Gruppen zu fördern.          brauchsmaterialien oder Bekleidung sind (Übungs- und Wettkampf-
Die Haupttätigkeit muss sich auf das Gemeindegebiet erstrecken. Ak-       betrieb).
tivitäten - gerade im Jugendbereich - sollen besonders gefördert wer-
den. Die Gemeinde Eichenzell gewährt daher finanzielle Zuschüsse          Förderung der Musik- und Gesangvereine
nach Maßgabe folgender Richtlinien:
                                                                          Musikinstrumente                                               20%
§ 1 Grundsätze der Vereinsförderung                                       Noten                                                          20%
a) Die Gemeinde Eichenzell stellt im Rahmen ihrer finanziellen            Der Verein muss seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die zu be-
     Möglichkeiten in den jeweiligen Haushaltsplänen Mittel für die       schaffenden Musikinstrumente und Noten werden Eigentum des Ver-
     Vereinsförderung zur Verfügung.                                      eins.
b) Die Fördermittel sind zweckgebunden.
c) Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung der Gemeinde        Voraussetzung für die Förderung durch die Gemeinde Eichenzell ist
     Eichenzell dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung         die Vorlage des Bewilligungsbescheides des Landkreises Fulda.
     einer Zuwendung. Gewährte Zuwendungen in der Vergangen-
     heit führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung von          Förderung der Bildungsentwicklung in den Fördervereinen
     Vorhaben in den Folgejahren.                                         der örtlichen Schulen und der Grundschule Hattenhof
d) Förderungsberechtigt sind ortsansässige Vereine und Gruppen.           Förderfähig sind Kosten des Fördervereins für die Ausstattung und
     Die Hauptaktivität des Vereins oder des Ortsgruppenverbandes         Einrichtung der Betreuungsräume sowie Materialien (ausgenommen
     muss in der Gemeinde liegen oder ihr entstammen. Die überwie-        Verbrauchsmaterial) und Gegenstände, die die Entwicklung und
     gende Anzahl der Mitglieder muss ihren Wohnsitz in der Ge-           Bildung der zu betreuenden Personen fördern.                    20 %
     meinde haben.
DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell
Eichenzell                                                             –5–                                                        Nr. 1 / 2019

c)   Förderung von selbständigen Jugendgruppen                                   2. Antragstellung gem. § 2 Buchstabe b bis h
     Selbständige Jugendgruppen, die vom Jugendbetreuer betreut                  Die Antragstellung zur Förderung muss grundsätzlich vor der An-
     werden und ihren Sitz in den gemeindlichen Jugendräumen ha-                 schaffung erfolgen (ausgenommen Anträge auf Bezuschussung
     ben, fördert die Gemeinde ausschließlich projektbezogen. Anträ-             von Fahrten, Freizeiten, Ferienspielen, Ferienaktivwochen, Dün-
     ge sind über den Jugendbetreuer einzureichen.                               gemittel), ansonsten erfolgt keine Förderung. Die Förderung
d)   Anschaffung und Reparatur von Rasenmähern für                               kann nur vorgenommen werden, sofern im Haushaltsplan ent-
     die Sportplatzpflege                                                        sprechende Mittel bereitgestellt sind.
     Die Gemeinde Eichenzell bezuschusst die Anschaffung und Re-
     paratur von Rasenmähern der Sportvereine, die ihre Sportflä-           b)   Von der Förderung gem. dieser Richtlinien sind
     chen selbst bewirtschaften, alle 10 Jahre mit maximal 15.000 €.             ausgeschlossen:
     Mittel werden nur für diesen Zweck ausgegeben und sind nicht                1. Vereine und Gruppen unter 10 Mitgliedern
     in nachfolgende Zeiträume übertragbar oder ohne Nachweis                    2. Vereinszusammenschlüsse, wie Vereinsgemeinschaften, so-
     auszahlbar. Entsprechende Beschaffungen sind bis zum 30.06.                 fern diese keine eigenen Veranstaltungen durchführen
     des Jahres vor Zahlung der Förderung beim Gemeindevorstand                  3. Fördervereine, die in erster Linie aus steuerlichen Zwecken
     schriftlich anzumelden. Reparaturen an den Rasenmähern kön-                 oder zur Beschaffung von Geldern und Spenden gegründet wur-
     nen auf Antrag, je nach Haushaltslage, übernommen werden, je-               den (ausgenommen: Fördervereine der örtlichen Schulen und
     doch schmälert die Übernahme das 10-Jahres-Budget entspre-                  der Grundschule Hattenhof)
     chend.                                                                      4. Politische Vereine und Gruppierungen

e)   Zuschuss zu Düngemitteln                                               c)   Verwendung
     Die Gemeinde Eichenzell gewährt für die Beschaffung von Dün-                Die Zuwendungen sind zweckgebunden und dürfen nur für den
     gemitteln zur Pflege der Sportplätze von Sportvereinen auf ent-             beantragten Zweck und unter Beachtung weiterer Auflagen und
     sprechenden Nachweis einen jährlichen Zuschuss von bis zu                   Bedingungen des Zuwendungsbescheides und dieser Richtlinie
     500 €. Die Sportvereine verpflichten sich im Gegenzug die Plätze            verwendet werden.
     nach dem entsprechenden Bedarf zu düngen und zu pflegen.
                                                                            d)   Nachweise zu Angaben oder zur Verwendung der
f)   Ersatzbeschaffung von Tischen und Stühlen für                               Fördermittel
     gemeindliche Vereinsräumlichkeiten                                          Bei Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, wie Mitgliederzahl,
     Für Ersatzbeschaffungen von Tischen und Stühlen sind die Verei-             Aktivität des Vereins etc. kann die Gemeinde entsprechende
     ne der Gemeinde Eichenzell selbst zuständig. Die Gemeinde ge-               Nachweise verlangen, wie z.B. Kassenbericht inkl. Mitgliedsbei-
     währt pro Stuhl einen Zuschuss i.H.v. 12,00 € und pro Tisch einen           träge der letzten Jahreshauptversammlung, Tätigkeitsbericht
     Zuschuss i.H.v. 40,00 €.                                                    etc.. Kann eine aktive Vereinstätigkeit nicht nachgewiesen wer-
                                                                                 den, führt dies zum Ausschluss von jeglichen Förderungen. Der
g)   Jubiläen                                                                    Empfänger von Zuwendungen ist zu jeder Auskunft hinsichtlich
     Die Gemeinde Eichenzell gewährt den örtlichen Vereinen anläss-              der Verwendung des gewährten Zuschusses verpflichtet. Nach-
     lich Vereinsjubiläen nachfolgende Zuwendungsbeträge:                        gewiesener Missbrauch der Förderrichtlinie oder der Fördermit-
                                                                                 tel, insbesondere durch grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche
      5 jähr. Vereinsjubiläum                                                    Angaben bei der Antragstellung oder Mittelverwendung, hat
     10 jähr. Vereinsjubiläum                                                    grundsätzlich die Rückführung der gewährten Fördermittel zur
     15 jähr. Vereinsjubiläum                                                    Folge. Über einen Ausschluss von künftigen Fördermöglichkei-
     20 jähr. Vereinsjubiläum                               50,00 Euro           ten, insbesondere seine zeitliche Wirkung, entscheidet der Ge-
     25 jähr. Vereinsjubiläum                             100,00 Euro            meindevorstand.
     30 jähr. Vereinsjubiläum
     35 jähr. Vereinsjubiläum                                               § 4 Weitere nicht monetäre Unterstützung
     40 jähr. Vereinsjubiläum                                               a) Nutzung von Bürgerhäusern
     45 jähr. Vereinsjubiläum                               50,00 Euro          Ortsansässige Vereine und Gruppen können die Räumlichkeiten
     50 jähr. Vereinsjubiläum                             150,00 Euro           eines Bürgerhauses für regelmäßige interne Versammlungen,
     55 jähr. Vereinsjubiläum                                                   Übungsstunden, Mitglieder-, Jahreshauptversammlungen und
     60 jähr. Vereinsjubiläum                                                   Weihnachtsfeiern ohne Zahlung von Benutzungsgebühren und
     65 jähr. Vereinsjubiläum                                                   Nebenkosten in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gewährt die
     70 jähr. Vereinsjubiläum                               50,00 Euro          Gemeinde Eichenzell einen freien Veranstaltungstag für eine öf-
     75 jähr. Vereinsjubiläum                             200,00 Euro           fentliche Veranstaltung. Näheres ist in der Satzung über die Be-
     80 jähr. Vereinsjubiläum                                                   nutzung der gemeindlichen Einrichtungen geregelt.
     85 jähr. Vereinsjubiläum
     90 jähr. Vereinsjubiläum                                               b)   Nutzung von Sportanlagen des Landkreises Fulda
     95 jähr. Vereinsjubiläum                               75,00 Euro           Die Kreissporthalle und der Kunstrasenplatz der Von-Galen-
     100 jähr. Vereinsjubiläum                            250,00 Euro            Schule sowie die Schulturnhalle und die kleine Gymnastikhalle
     105 jähr. Vereinsjubiläum                                                   der Grundschule Eichenzell werden den örtlichen Vereinen kos-
     110 jähr. Vereinsjubiläum                                                   tenfrei zur Verfügung gestellt, sofern die Sportstätten nicht für
     115 jähr. Vereinsjubiläum                                                   schulische Zwecke benötigt werden. Entsprechende Belegungs-
     120 jähr. Vereinsjubiläum                             100,00 Euro           pläne werden von der Gemeindeverwaltung gemeinsam mit den
     125 jähr. Vereinsjubiläum                            250,00 Euro            nutzenden Vereinen jährlich erstellt. Die Hausmeisterpräsenzge-
                                                                                 bühren des Landkreises Fulda übernimmt zu 100 % die Gemein-
h)   sonstige Förderungen                                                        de Eichenzell. Dies gilt auch für kreiseigene Hallen außerhalb des
     Über Ausnahmen von diesen Richtlinien und über sonstige För-                Gemeindegebietes, die von Eichenzeller Vereinen für ihr regel-
     derung, die nicht in dieser Richtlinie geregelt sind, beschließt der        mäßiges Training genutzt werden.
     Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell. Anträge sind in
     schriftlicher Form an den Gemeindevorstand zu richten.                 c)   Unterhaltung von Sportanlagen der Gemeinde
                                                                                 Eichenzell
§ 3 Zuwendungsverfahren                                                          1. Pflanzen- und Unkrautvernichtungsmittel
                                                                                 Die Gemeinde Eichenzell übernimmt die Beschaffung und das
a)   Antragstellung                                                              Aufbringen von Pflanzenschutz- und Unkrautvernichtungsmit-
     1. Antragstellung gem. § 2 Buchstabe a (jährliche Vereins-                  teln. Diese werden nach entsprechendem Bedarf und Notwen-
     förderung)                                                                  digkeit nach Ermessen der Gemeinde aufgebracht.
     Anträge zur jährlichen Vereinsförderung gemäß dieser Richtlinie             2. Lochung und Sandung
     sind einmal pro Jahr in der Gemeindeverwaltung Eichenzell,                  Die Gemeinde Eichenzell übernimmt die jährliche Lochung und
     Schlossgasse 4, 36124 Eichenzell per Antragsformular bis spä-               Sandung der Sportflächen nach Bedarf. Dieser wird durch die
     testens zum 30.09. des laufenden Jahres einzureichen.                       Gemeinde festgelegt. Der Sportverein hat entsprechend für freie
DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell
Eichenzell                                                          –6–                                                     Nr. 1 / 2019

     Zeiträume der Flächen zu sorgen.
     3. Rollrasen                                                         Bitte beachten Sie auch die zugehörige Aufstellung der
     Die Gemeinde Eichenzell sorgt nach Bedarf und Anmeldung der          Sockelbeträge für Vereine und Organisationen
     Vereine für die einmal jährliche Lieferung von Rollrasen für         auf den Seiten 5 und 6
     schadhafte Bereiche der Sportflächen. Die Pflanzung und Be-
     wässerung ist Sache des Sportvereins.

d) Nutzung Schlossmobil
                                                                         Aus dem Rathaus
    Die Gemeinde Eichenzell stellt den örtlichen Vereinen und Grup-
    pen das Gemeindefahrzeug Schlossmobil für Vereinsfahrten kos-
    tengünstig zur Verfügung. Näheres ist in den Richtlinien für die    Pässe und Ausweise
    Nutzung des Schlossmobils geregelt. Voraussetzung ist, dass der
    Gemeinde ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung steht.           Bei der Gemeindeverwaltung Eichenzell sind Personalausweise, die
                                                                        bis zum 12.12.2018 und Reisepässe, die bis zum 28.11.2018 bean-
e) Kostenfreies Kopieren                                                tragt wurden, eingetroffen.
     Jeder örtliche Verein bzw. Gruppe kann bis zu 1.000 Schwarz-       Die Ausweisdokumente können
     Weiß-Kopien pro Jahr kostenfrei, darüber hinaus zum Selbstkos-     während der Öffnungszeiten im
     tenpreis, in der Gemeindeverwaltung anfertigen lassen. Die Vor-    Bürgerbüro der Gemeindeverwal-
     lagen müssen im direkten Zusammenhang mit der Vereinstätig-        tung Eichenzell abgeholt werden.
     keit stehen. Farbkopien sind nicht möglich.                        Bitte bringen Sie die alten Aus-
                                                                        weisdokumente – falls noch nicht
f) Sportlerehrung                                                       abgegeben – beim Abholen mit.
     Einmal pro Jahr richtet die Gemeinde Eichenzell eine Sportlereh-
     rung aus, bei der herausragende Sportler/Innen und verdiente
     Vereinsmitglieder in einem besonderen Rahmen geehrt werden.         Ehe- und Altersjubilare
§ 5 Unterhaltung und Bewirtschaftung
von „eigenen Vereinsräumlichkeiten“                                     Wir gratulieren unseren Jubilaren vom 27.12.2018 bis 02.01.2019

a)   Definition „eigene Vereinsräumlichkeiten“                          75. Geburtstag
     Eigene Vereinsräumlichkeiten sind gemeindliche Räumlichkei-        Erika Stolz, Löschenrod
     ten, die nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich sind     Günther Rübener, Löschenrod
     (Schlüsselgewalt) und die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung   85. Geburtstag
     stehen.                                                            Josef Schenk, Kerzell
                                                                        Alexander Sojak, Eichenzell
b)   Unterhaltung                                                       90. Geburtstag
     Die bauliche Unterhaltung der Immobilien wird durch die Ge-        Maria Vomberg, Eichenzell
     meinde Eichenzell als Eigentümerin gewährleistet. Die Dringlich-   Gerold Vogel, Eichenzell
     keit und Notwendigkeit sowie die Ausführungszeiträume wer-         95. Geburtstag
     den durch die Gemeinde Eichenzell festgelegt. Sollten Reparatu-    Lydia Weichlein, Eichenzell
     ren notwendig sein, die in den Bereich der Gemeinde fallen, ist
     die Beauftragung mit der Gemeinde Eichenzell vor Ausführung        Der Gemeindevorstand
     abzustimmen und die Rechnungen entsprechend an die Ge-             der Gemeinde Eichenzell
     meinde Eichenzell zu richten.                                      wünscht allen Geburtstagskindern
                                                                        Gesundheit und persönliches Wohlergehen!
c)   Bewirtschaftung
     1. Die Bewirtschaftung der Vereinsräumlichkeiten obliegt den je-
     weilig nutzenden Vereinen, ausgenommen die Räumlichkeiten
     der Freiwilligen Feuerwehren. Die Gemeinde übernimmt hierbei
     die Kosten der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer B.
     Alle anderen Verbrauchskosten sind durch die Vereine zu über-
     nehmen. Die Gemeinde Eichenzell beteiligt sich an den vorge-
     nannten Verbrauchskosten mit 50%. Die Kosten werden nach
     Vorlage der entsprechenden Belege übernommen. Diese sind je-
     weils bis spätestens 30.04. des Folgejahres vorzulegen. Die kom-
     munale Beteiligung wird erstmalig für die Verbrauchskosten
     2019 gewährt und erfolgt nur dann, wenn die Vereinsräumlich-
     keiten nicht dauerhaft vermietet oder verpachtet sind/werden.
     2. Kleinere Reparaturen (Schönheitsreparaturen) müssen durch
     die Vereine in Eigenleistung durchgeführt werden.
     3. Die Vereine sind verpflichtet für die ordnungsgemäße Wartung
     der Heizung und sonstigen technischen Anlagen zu sorgen. Die
     entstehenden Kosten sind Bestandteil der Verbrauchskosten.
     Ausgenommen hiervon sind die Schankanlagen und deren Küh-
     lung.

§ 6 Schlussbestimmungen
                                                                         Straßenbeleuchtung defekt?
Die Richtlinien zur finanziellen Förderung der Vereine und Gruppen
der Gemeinde Eichenzell treten nach der Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung zum 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig treten die       Mit über 30.000 Straßenleuchten bringt die RhönEnergie Fulda
Richtlinien zur allgemeinen Förderung der örtlichen Vereine, zuletzt      Licht in die Nacht. Wir sind für Sie ganz einfach unter
geändert am 29.07.2002, außer Kraft.                                      www.re-fd.de/kommunen/strassenbeleuchtung, über
                                                                          die Homepage Ihrer Gemeinde oder über die Straßenleuch-
Eichenzell, 13. Dezember 2018                                             ten-Hotline 0800 0661 300, gebührenfrei, versteht sich.

Der Gemeinde Eichenzell                                  Dieter Kolb      Wir sorgen für Licht in der Region!
der Gemeindevorstand                                   Bürgermeister
DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell
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DIESE WOCHE - EXTRA Quartalsbeilage - Gemeinde Eichenzell
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Eichenzell   – 11 –   Nr. 1 / 2019
Eichenzell   – 12 –   Nr. 1 / 2019
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Bei der Förderbescheidübergabe (vorne von links): Claus Spandau, Andrea Speier, (mittlere Reihe von links): Carsten Froß, Dieter Kolb, Dr.
Heiko Wingenfeld, (hintere Reihe von links): Polizeipräsident Günther Voß, Timo Zentgraf, Heiko Stolz und Dag Wehner. Foto: Stadt Fulda

100.000 Euro für die Interkommunale Zusammenarbeit
Land fördert Kooperation im Bereich des freiwilligen Polizeidienstes
Mit 100.000 Euro fördert das Land Hessen die interkommu-               Das Polizeipräsidium Osthessen ist bei der Kooperation mit an Bord
nale Zusammenarbeit der Stadt Fulda mit den Gemeinden                  und eng eingebunden.
Künzell, Petersberg, Eichenzell und Neuhof im Bereich des              Spandau betonte, das vorliegende Konzept eigne sich gut, „um kom-
freiwilligen Polizeidienstes. Der entsprechende Bescheid               munen-übergreifend die objektive und subjektive Sicherheitslage zu
wurde am Donnerstag, 20.12.2018 im Stadtschloss über-                  verbessern”. Den fünf Kommunen sei damit die Möglichkeit gegeben,
geben.                                                                 im Bedarfsfall (etwa bei Volksfesten, Großveranstaltungen, Märkten
                                                                       etc.) auf Polizeihelfer aus allen Bereichen zurückzugreifen. „Hiervon
Claus Spandau, Geschäftsführer des Kompetenzzentrums für Inter-        profitieren alle fünf Partner gegenseitig” so Spandau. In der Anzahl
kommunale Zusammenarbeit in Hessen, überreichte den Förderbe-          der beteiligten Kommunen sei die Partnerschaft in Osthessen das
scheid gemeinsam mit Andrea Speier aus dem zuständigen Referat im      größte derartige interkommunale Projekt in Hessen, fügte er an.
hessischen Innenministerium an Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko      Die Einsparung durch die interkommunale Zusammenarbeit beziffert
Wingenfeld und den Ordnungsdezernenten, Bürgermeister Dag Weh-         das Land auf 12.000 Euro im Jahr. Die Fördersumme werden die fünf
ner, sowie an die Bürgermeister der weiteren beteiligten Gemeinden,    Kommunen „geschwisterlich unter sich aufteilen”, wie OB Wingen-
Timo Zentgraf (Künzell), Carsten Froß (Petersberg), Dieter Kolb (Ei-   feld betonte.
chenzell) und Heiko Stolz (Neuhof).
Zwischen den fünf Kommunen wurde bereits eine öffentlich-rechtli-
che Vereinbarung über den gemeinsamen überörtlichen Einsatz der
freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer geschlossen.
Eichenzell                                                     – 14 –                                                    Nr. 1 / 2019

                                                                   Sonntag, 6.1.
 Regionalforum Fulda Südwest                                       Engel-Apotheke am Buttermarkt, Fulda,
                                                                   Karlstraße 4, Tel. (06 61) 9 28 95-0
                                                                   Montag, 7. 1.
                                                                   Medicum-Apotheke, Fulda,
                                                                   Flemmingstr. 3-5, Tel. (06 61) 95 27 91 84
                                                                   Dienstag, 8. 1.
                                                                   Engel-Apotheke am Frauenberg, Fulda,
                                                                   Gerloser Weg 23a, Tel. (06 61) 5 00 61 10
                                                                   Mittwoch, 9.1.
                                                                   Apotheke im Zitronenfalter, Fulda,
                                                                   St. Vinzenzstr. 70, Tel. (06 61) 2 42 86 43

                                                                   Tierärztlicher Notdienst für Kleintiere
                                                                   05.01 - 06. 01. 2019
                                                                   Praxis G. Schmuck, Fulda, Tel. 0661 / 606162

                                                                   Förstereien der Großgemeinde
                                                                   Revierleitung Eichenzell
                                                                   Kay N. Andresen, Forsthaus Steinwand 1, 36163 Poppenhausen
                                                                   Tel. (0 66 58) 9 18 08 40, Mobil (0160) 741 00 45
                                                                   E-Mail: Kay.Andresen@forst.hessen.de
                                                                   Hess. Forstamt Hofbieber
                                                                   Thiergarten, 36145 Hofbieber
                                                                   Tel. (06657) 9632-0, Fax (06657) 96 32 40
 Bereitschaftsdienste                                              E-Mail: fahofbieber@forst.hessen.de
                                                                   Revierförsterei Thiergarten
                                                                   Lutz Ballin, Tel. (06657) 8345, Mobil (0160) 470 77 17
                                                                   Bereitschaftsdienst telefonisch auch an Wochenenden und dienst-
Notdienst                                                          freien Tagen erreichbar. E-Mail: Lutz.Ballin@forst.hessen.de

Rettungsdienst/Notarzt 112                                         Telefonseelsorge Fulda
Krankentransport (0661) 19222
Feuerwehr 112                                                      Tel. (0800) 1 11 01 11 oder (0800) 1 11 02 22
Gemeindebrandinspektor                                             vertraulich, anonym, rund um die Uhr gebührenfrei
Martin Fischer (06659) 915 0100                                    SMOG-Line ... wähle (0800) 110 2222
Polizei 110                                                        Die SMOG-Line, das Sorgentelefon für Schülerinnen, Schüler, Lehrerin-
Polizeipräsidium Osthessen                                         nen, Lehrer, Eltern und alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen be-
mit Kriminal- u. Polizeidirektion (0661) 105-0                     schäftigen.

ÄBD Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                 Schutzambulanz Fulda
Hessen
                                                                   Kostenlose Hilfe für Opfer von Gewalttaten und Dokumentation
Tel. (0661) 19292 oder 116 117                                     von Gewaltfolgen – unabhängig von einer Strafanzeige.
Benötigen Sie ärztliche Hilfe zu sprechstundenfreien Zeiten?       Vermittlung von individueller Unterstützung.
Zu folgenden Uhrzeiten ist ein Arzt oder eine Ärztin in der        Montag bis Freitag, 8–16 Uhr, Tel. (0661) 6006 6060.
Bereitschaftsdienstzentrale anwesend:                              Otfried-von-Weißenburg-Str. 3, 36043 Fulda.
Mo, Di, Do 19–7 Uhr, Mi, Fr 14–7 Uhr,                              www.schutzambulanz-fulda.de
durchgehend von Sa, 7 Uhr, bis Mo, 7 Uhr.
Die ÄBD-Dispositionszentrale ist hessenweit einheitlich            Sozialdienst katholischer Frauen Fulda
zu diesen Uhrzeiten für Sie erreichbar.
ÄBD-Zentrale am Klinikum Fulda, Pacelliallee 4,                    Rittergasse 4, 36037 Fulda, Telefon (0661) 8394-0
36043 Fulda                                                        E-Mail: info@skf-fulda.de, Homepage: www.skf-fulda.de
                                                                   Kostenlose Beratung unabhängig von Religionszugehörigkeit und
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst                                 Nationalität:
                                                                   Adoptionsdienst Tel. (0661) 8394 21
Tel. (0661) 480 21 51 51                                           Staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle
Erreichbar außerhalb der zahnärztlichen Sprechzeiten:              Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle
freitags 18 Uhr – montags 8 Uhr                                    Tel. (0661) 8394 16
Mo–Fr 18–8 Uhr am folgenden Tag                                    Beratung für Menschen mit seelischen Problemen und psychischen
Mi 14 –8 Uhr am folgenden Tag                                      Erkrankungen
                                                                   Beratung gegen sexuelle Gewalt
Apotheken-Notdienst                                                Fachberatung für Erwachsene Tel. (0661) 8394 15
                                                                   Fachberatung für Kinder/Jugendliche Tel. (0661) 8394 40
Mittwoch. 2.1.                                                     Frauenhaus Fulda Tel. (0661) 9529525
St. Georg Apotheke, Fulda,                                         Täglich Rufbereitschaft rund um die Uhr
Goerdelerstr. 32, Tel.: (0661) 62 955                              Interventionsstelle Tel. (0661) 8394 14
Donnerstag, 3. 1.                                                  Ambulante Beratung gegen häusliche Gewalt
Stadt-Apotheke, Fulda,                                             Schwangerenberatung Tel. (0661) 8394 34
Bahnhofstraße 12, Tel. (06 61) 9 28 03-0                           Hilfe und Beratung vor und nach der Geburt eines Kindes; finanzielle
Freitag, 4. 1.                                                     Hilfsfonds, Beratung zu Pränatal-Diagnostik, sexualpädagogische
Propstei-Apotheke, Petersberg,                                     Schulklassenarbeit, Kinderkleiderausgabe
Im Heiligengarten 7, Tel. (06 61) 6 28 43                          Beratungsstelle für Betreuungen (Betreuungsverein)
Samstag, 5. 1.                                                     Tel. (0661) 839422
SRosen-Apotheke, Fulda,                                            Gerichtlich bestellte Betreuungen, Beratung zu Vorsorgevollmacht,
Frankfurter Straße 59a, Tel. (06 61) 4 24 60                       Betreuungsverfügung
Eichenzell                                                       – 15 –                                                      Nr. 1 / 2019

                                                                     Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen.
 Kirchliche Nachrichten
                                                                     Sonntag, 06.01. Erscheinung des Herrn
                                                                     10.00 Uhr Hochamt mit unseren Sternsingern
Kath. Kirchengemeinde                                                L (Tanja Krönung), Sternsingerkollekte
                                                                     14.00 Uhr Dreikönigssingen in der Hl. Kreuz-Kirche Welkers
St. Peter und Paul,
Eichenzell                                                           Montag, 07.01.
                                                                     16:00 Uhr Rosenkranzgebet
Dr.-Eduard-Stieler-Str. 1, 36124 Eichenzell
Tel.: (0 66 59) 13 13, Fax: (0 66 59) 47 96                          Mittwoch, 09.01.
E-Mail: pfaeichenzell@t-online.de                                    18:00 Uhr Rosenkranzgebet
Internet: www.katholische-kirche-eichenzell.de                       18:30 Uhr Heilige Messe
Pfarrer Guido Pasenow, Pfarrer Christian Schwierz und
Pfarrer i. R. Bruno Kant                                             Samstag, 12.01.
Gemeindereferentinnen: Beate Krenzer und Tanja Röbig                 17.30 Uhr Beichtgelegenheit
Bürozeiten: Mo geschl., Di, Mi, Do, Fr 9–12 Uhr, Mi 15–18 Uhr        18:00 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag
In dringenden Fällen: Pfarrer Christian Schwierz                           3. Sterbeamt für Rita Schäfer
Tel.: 01511 7580060, E-Mail: fulda900@web.de                               für Paula Berg
                                                                           für Horst, Klaus und Andrea Berg
Pfarrkirche St. Peter und Paul Eichenzell                                  für Maria Karges
                                                                     Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri-
Freitag, 04.01. (Herz-Jesu-Freitag)                                  gen mit eingeschlossen.
ab 9:30 Uhr Krankenkommunion                                         L (Thomas Müller),
18:00 Uhr Beichtgelegenheit                                          K (Maximilian-Kolbe-Werk)
18:00 Uhr Rosenkranzgebet um Priester - und Ordensberufungen
18:30 Uhr Heilige Messe
      als Jahresgedächtnis für Willi Dörr                            Hl. Familie Kirche Rönshausen
      für Familie Ohnesorge und zur Danksagung                       (mit Melters)
K (Priesterausbildung)
                                                                     Donnerstag, 03.01.
Samstag, 05.01.                                                      18:00 Uhr Rosenkranzgebet
9:00 Uhr Wortgottesfeier (Aussendungsfeier der Sternsinger)          18:30 Uhr Heilige Messe (mit Aussetzung)
Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen.                K (Priesterausbildung)

Sonntag, 06.01. - Erscheinung des Herrn                              Freitag, 04.01. (Herz-Jesu-Freitag)
10.00 Uhr Hochamt mit Beteiligung unserer Sternsinger                09:00 Uhr Wortgottesfeier (Kirchenraum) anschl. Krankenkommunion
      2. Sterbeamt für Emma Stidronski
      Jahrtagsamt für Robert Birkenbach                              Samstag, 05.01.
      für Otto Müller                                                09:30 Uhr Wortgottesfeier,
Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri-   Aussendungsfeier der Sternsinger
gen mit eingeschlossen. (Sternsingerkollekte)                        Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen.
14:00 Uhr Dreikönigssingen in der Hl. Kreuz Kirche Welkers           17:30 Uhr Beichtgelegenheit
                                                                     18:00 Uhr Vorabendmesse mit unseren Sternsingern
Mittwoch, 09.01.                                                           Jahrtagsamt für Sofie Leibold
14.30 Uhr Rosenkranzgebet für die Kranken                            (Sternsingerkollekte)
15:00 Uhr Heilige Messe
      für Elfriede und Richard Zentgraf, Elisabeth Zentgraf,         Sonntag, 06.01. - Erscheinung des Herrn
      Gertrud Zentgraf, Cilli Zentgraf und Agnes Wöhler              14.00 Uhr Dreikönigssingen in der Hl. Kreuz Kirche in Welkers
      für Erna Bing
      für Regina Bock, Hilde Klaus, Rosa Schäfer und Ewald Link      Dienstag, 08.01.
      für Familien Eismann, Schreiner und Lomb                       18:00 Uhr Rosenkranzgebet
Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri-   18:30 Uhr Heilige Messe
gen mit eingeschlossen.
anschl. gemütliches Beisammensein im Pfarrzentrum                    Donnerstag, 10.01.
                                                                     18:00 Uhr Rosenkranzgebet
Freitag, 11.01.                                                      18:30 Uhr Heilige Messe
18:00 Uhr Beichtgelegenheit
18:00 Uhr Rosenkranzgebet um Priester- und Ordensberufungen          Sonntag, 13.01. (Taufe des Herrn, Fest)
18:30 Uhr Heilige Messe                                              08:30 Uhr Heilige Messe
     zu Ehren des hl. Josef in besonderem Anliegen -H-                    für die Lebenden und Verstorbenen der Orte: Rönshausen,
                                                                          Melters, Eichenzell, Lütter, Löschenrod und Welkers
Samstag, 12.01.                                                      K (Maximilian-Kolbe-Werk)
17:30 Uhr Beichtgelegenheit
18:00 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag
      Jahrtagsamt für Otto Schneider                                 Heilig Kreuz Kirche Welkers
      als Jahresgedächtnis für Walter Schultheis
Bei allen Intentionen sind die lebenden und verstorbenen Angehöri-   Donnerstag, 03.01.
gen mit eingeschlossen. K (Maximilian-Kolbe-Werk)                    18:00 Uhr Rosenkranzgebet
                                                                     18:30 Uhr Heilige Messe (mit Aussetzung)
Auferstehungskirche Löschenrod                                       K (Priesterausbildung)

Freitag, 04.01.                                                      Freitag, 04.01. (Herz-Jesu-Freitag)
ab 10.00 Uhr Krankenkommunion                                        ab 9:30 Uhr Krankenkommunion

Samstag, 05.01.                                                      Samstag, 05.01.
9:30 Uhr Wortgottesfeier - Aussendungsfeier der                      09:00 Uhr Wortgottesfeier (Aussendungsfeier der Sternsinger)
Sternsinger.                                                         Es sind auch evangelische Kinder herzlich eingeladen.
Eichenzell                                                             – 16 –                                                     Nr. 1 / 2019

Sonntag, 06.01. - Erscheinung des Herrn                                         Jta. f. Hedwig Wess
08.30 Uhr Heilige Messe mit unseren Sternsingern                                Jta. f. Albrecht Günther, leb. u. verst. Angeh.
      für die Lebenden und Verstorbenen der Orte:                          Lektor: Fridolin Breitenbach
      Welkers, Eichenzell, Lütter, Löschenrod, Rönshausen und Melters      Kollekte: Sternsinger Kollekte
L (Katrin Enders), Sternsingerkollekte
14:00 Uhr Dreikönigssingen in der Kirche                                   Kath. Kirchengemeinde
(Projektchor „Treugold“ Welkers)                                           St. Jakobus, Büchenberg
Donnerstag, 10.01.                                                         Zillbacher Str. 10, 36124 Eichenzell-Büchenberg
18:00 Uhr Rosenkranzgebet                                                  Tel.: (0 66 56) 44 0, Fax: (0 66 56) 50 47 15
18:30 Uhr Heilige Messe                                                    E-Mail: sankt-jakobus-buechenberg@pfarrei.bis-
     für verst. Schwiegertochter Silvia , leb. und verst. Angehörige       tum-fulda.de
                                                                           www.katholische-kirche-buechenberg.de
Sonntag, 13.01. (Taufe des Herrn, Fest)                                    Bürozeiten: Mi 8.45-10.30 Uhr, Fr 16.30-18.00 Uhr
10.00 Uhr Hochamt
     für Heike Trapp                                                       Sonntag, 06.01.19 Erscheinung des Herrn Hochfest
     für Maria und Karl Dalibor                                            Zillbach
K (Maximilian-Kolbe-Werk)                                                  08.30 Uhr Frühmesse
                                                                                 zu Ehren der Hl. Drei Könige
Kath. Pfarrei Hattenhof                                                          mit Segnung der Sternsinger.
                                                                           KOLLEKTE: STERNSINGER
Neuhofer Str. 8, Tel.: (0 66 55) 27 09                                     Büchenberg
www.katholische-kirche-hattenhof.de                                        10.00 Uhr HOCHAMT
E-Mail: sankt-kosmas-hattenhof@pfarrei.bistum-                                   Drittes Sterbeamt für Robert Schwab
fulda.de                                                                         Jta. für Berta Liebert
Öffnungszeiten: Mo. geschlossen, Di 10–12 Uhr,                                   Amt für Arnold Kraus und Familien Kraus-Oswald-Happ,
Mi 9–12 Uhr und 14–16 Uhr,Do und Fr 9–12 Uhr                                     Jta. für Winfried Auth, leb. u.verst. Angehörige,
Die Homepage der Pfarrei Hattenhof, Rothemann und Kerzell finden                 Amt für Emil u. Monika Happ, leb. u. verst. Angeh.
sie unter www.katholische-kirche-hattenhof.de. Wer Veröffentlichun-              mit Segnung der Sternsinger.
gen, Termine, Informationen, Fotos etc. für die Homepage der Pfarrge-      Die Sternsinger werden heute den Segen in die Häuser
meinde hat, möge dies bitte weiterleiten an folgende E-Mail Adresse:       bringen!
homepage-pfarrgemeinde-hattenhof@gmx.de. Wir bemühen uns es                Danach steht für alle Sternsinger im Bürgerhaus Büchenberg etwas zu
zeitnah zu veröffentlichen.                                                essen und trinken bereit. Wir hoffen, dass viele Kinder an der diesjäh-
                                                                           rigen Sternsingeraktion teilnehmen. Das Motto in diesem Jahr lautet:
Mittwoch, 02.01.2019, keine Tagesmesse, weiß                               „WIR GEHÖREN ZUSAMMEN – IN PERU UND WELTWEIT“
Kerzell
ab 9:00 Uhr Krankenkommunion (A. Eldracher)                                Mittwoch, 09.01.19
Rothemann                                                                  Büchenberg
ab 9:00 Uhr Krankenkommunion (Pfr. Rother)                                 07.40 Uhr Rosenkranz
15:00 Uhr Seniorentreff im „alten“ DGH                                     08.00 Uhr Amt für Gabriele Mahr, best. v. PGR
Hattenhof
14:00 Uhr Seniorentreff im Bürgerhaus                                      Donnerst. 10.01.19
                                                                           Döllbach
Donnerstag, 03.01.2018, Keine Tagesmesse                                   19.00 Uhr Amt nach der Meinung.

Freitag, 04.01.2018, Tagesmesse, Herz-Jesu-Freitag, weiß                   Freitag, 11.01.19
Hattenhof                                                                  Büchenberg
08:00 Uhr Rosenkranzgebet                                                  16.30 Uhr Rosenkranz
08:30 Uhr Tagesmesse-Gemeinschaftsmesse der Frauen                         17.00 Uhr Amt um Frieden.
     Amt z. Ehren d. Immerw. Hilfe
     anschl. Krankenkommunion                                              Samstag, 12.01.19
Von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr Möglichkeit der „Stillen Anbetung“             Büchenberg
Kollekte: Priesterausbildung                                               10.00 Uhr DANKAMT
                                                                                anlässlich der „DIAMANTENEN HOCHZEIT“ von Erich und Inge
Samstag, 05.01.2018, Vorabendmesse, Herz-Mariä-Sams-                            Kreß.
tag, weiß
Hattenhof                                                                  Sonntag, 13.01.19 Taufe des Herrn Fest
Vorabendmesse mit Aussendung der Sternsinger der gesamten Pfarrei          Döllbach
     3. Sterbeamt f. Augusta Heil                                          08.30 Uhr Frühmesse als
     2. Sterbeamt f. Robert Dessauer.                                           Amt für Josefine Semmler.mit
     Amt f. Ralph Weß                                                      Segnung der Sternsinger.
     Jta. f. Berta Kreß u. verst. Ehemann Benedikt                         Die Döllbacher Sternsinger werden heute unterwegs sein,
Lektor: Frank Happ                                                         um den Segen in die Häuser zu bringen.
Rothemann                                                                  KOLLEKTE: Maximilian-Kolbe-Werk
17:00 Uhr Weihnachtskonzert                                                Büchenberg
                                                                           10.00 Uhr HOCHAMT
Sonntag, 06.01.2018, Erscheinung des Herrn, Mt 2,1-12 weiß                      Amt für Theo und Anna Goldbach, lebende und verstorbene
Hattenhof                                                                       Angehörige.
ab 10:00 Uhr Sternsingeraktion
Rothemann                                                                  Kath. Kirchengemeinde
08:30 Uhr Pfarramt                                                         Heilig Kreuz, Lütter
     Amt f. Leb. u. Verst. d. Pfarrei
     Jta. f. Emil u. Ena Pförtner                                          36124 Eichenzell-Lütter, Strehlhofweg 3
     Jta. f. Alois Schleicher, leb. u. verst. Angeh.                       Tel.: (0 66 56) 85 25, Fax: (0 66 56) 50 33 29
     Jta. f. Ernst Kress                                                   E-Mail: heilig-kreuz-luetter@pfarrei.bistum-ful-
Lektor: Angela Heurung                                                     da.de
Kerzell                                                                    Internet: www.katholische-kirche-luetter.de
10:00 Uhr Hochamat mit paralleler Kinderkirche                             Bürozeiten: Do. 17–18 Uhr, Fr. 8.30–10 Uhr
Eichenzell                                                           – 17 –                                                    Nr. 1 / 2019

Freitag, 04.01.: Wochentag in der Weihnachtszeit                          Ev. Kirchengemeinde
08:30 Uhr Heilige Messe                                                   Bronnzell-Eichenzell
     für die Geburtstagskinder von Lütter im Dezember: Georg Greif,
     Albert Leipold, Christel Weber, Doris Ehrhardt                       Friedenskirche
anschl. Krankenkommunion
                                                                          Pfarrer Helge Abel, Wartburgstraße 1, 36043 Fulda,
Samstag, 05.01.: Erscheinung des Herrn                                    Tel.: 0661/42434, Fax: 0661/94 26 89 6,
18:00 Uhr VORABENDMESSE mit Beteiligung unserer Sternsinger               E-Mail: Helge.Abel@ekkw.de
L1: Jes 60, 1-6 / L2: Eph 3, 2-3a.5-6 Ev: Mt 2, 1-12                      Gemeindebüro, Pfarrbezirk Bronnzell, Tel.: 0661/42434
      als 2. Sterbeamt für Agnes Schaub                                   Öffnungszeiten: Donnerstag von 8.00-13.45 Uhr
      für August und Lina Farnung
      für Erst Will                                                       Wochenspruch für die 1. Kalenderwoche 2019:
      für Joseph Link, lebende und verstorbene Angehörige                 „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen
      für lebende und verstorbene Angehörige der Familien Leipold         seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a
      und Weider
Messdiener: Gruppe A, K (Herr P. Reith), L (Herr M. Bauer),               Donnerstag, 3. Januar
Kollekte: Sternsingerkollekte                                             18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell,
                                                                          Kontakt: Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder
Sonntag, 06.01.: Erscheinung des Herrn                                    Wiebke Haipeter, Tel.: 06659-618804, nach Absprache
09:00 Uhr Aussendungsfeier der Sternsinger in der Kirche
                                                                          Sonntag, 6. Januar, Epiphanias (Fest der Erscheinung des
Dienstag, 08.01.: Wochentag in der Weihnachtszeit                         HERRN)
08:30 Uhr Heilige Messe                                                   11.00 Uhr Gottesdienst, gehalten von Lektorin Santra Heller-Schmitt
     für Hermann-Josef Klug und Pate Alfred Enders (Geb.)
                                                                          Wochenspruch für die 2. Kalenderwoche:
Freitag, 11.01.: Wochentag in der Weihnachtszeit                          „Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint schon.“
08:30 Uhr Heilige Messe                                                   1. Johannes 2,8b
     für Friedrich Thoma, lebende und verstorbene Angehörige
                                                                          Donnerstag, 10. Januar
Sonntag, 13.01.: Taufe des Herrn                                          18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell,
10:00 Uhr Hochamt                                                         Kontakt:Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder
L1: Jes 42, 5a.1-4.6-7 / L2: Apg 10, 34-38 / Ev: Lk 3, 15-16.21-22        Wiebke Haipeter, Tel.: 06659-618804, nach Absprache
      als Jahresgedächtnis für Alfred Kremer
      für Josef, Franziska und Paul Schlag                                Sonntag, 13. Januar, 1. Sonntag nach Epiphanias
      für Helene und Oskar Seufert                                        9.30 Uhr Gottesdienst, gehalten von Pfarrer Holger Biehn
      für Josef Horn
Messdiener: Gruppe B, K (Herr J. Link), L (Frau A. Hohmann),              Wochenspruch 3. KW 2019:
Kollekte: Maximilien-Kolbe-Werk                                           „Welche der Geist Gottes treibt, das sind Gottes Kinder.“
                                                                          Römer 8,14
Pfarrbücherei ist geöffnet:
Mittwoch, 02.01.2019, von 17.30 bis 18.30 Uhr:         Bernadette/Nele    Trinitatiskirche
Freitag, 04.01.2019, von 18.00 bis 19.00 Uhr:             Cara/Patricia
Mittwoch, 09.01.2019, von 17.30 bis 18.30 Uhr:         Nele/Bernadette    Fasaneriestraße 7, 36124 Eichenzell
Freitag, 11.01.2019, von 18.00 bis 19.00 Uhr:              Cara/Amira     (neben altem Friedhof), Pfarrer Edwin Röder,
                                                                          Roter Graben 4, 36124 Eichenzell,
                                                                          Tel.: 06659/918692, Fax: 06659/915867,
                                                                          E-Mail: Edwin.Roeder@ekkw.de;
                                                                          Öffnungszeiten: Freitag von 08.00-13.30 Uhr

                                                                          Wochenspruch für die 1. Kalenderwoche 2019:
                                                                          „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen
                                                                          seine Herrlichkeit.“ Johannes 1,14a

                                                                          Donnerstag, 3. Januar
                                                                          18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell, Kon-
                                                                          takt: Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder Wiebke Haipeter,
                                                                          Tel.: 06659-618804, nach Absprache

                                                                          Sonntag, 6. Januar, Epiphanias
                                                                          (Fest der Erscheinung des HERRN)
                                                                          9.30 Uhr Gottesdienst, gehalten von Lektorin Santra Heller-Schmitt.
                                                                          Es findet kein Kindergottesdienst in den Schulferien statt.

                                                                          Wochenspruch für die 2. Kalenderwoche:
                                                                          „Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint schon.“ 1. Johan-
                                                                          nes 2,8b

                                                                          Donnerstag, 10. Januar
                                                                          18.00-20.00 Uhr Jugendtreff im Gemeindezentrum Eichenzell,
                                                                          Kontakt:Pfarrer Edwin Röder, Tel.: 06659-918692 oder
                                                                          Wiebke Haipeter, Tel.: 06659-618804, nach Absprache

                                                                          Sonntag, 13. Januar, 1. Sonntag nach Epiphanias
                                                                          11.00 Uhr Gottesdienst, gehalten von Pfarrer Holger Biehn

                                                                          Wochenspruch 3. KW 2019:
                                                                          „Welche der Geist Gottes treibt, das sind Gottes Kinder.“
                                                                          Römer 8,14
Eichenzell                                                             – 18 –                                                     Nr. 1 / 2019

Ev. Kirchengemeinde
Flieden - Neuhof                                                             Vereine + Verbände
Pfarrbüro Flieden-Neuhof
Siglinde Schäfer, Telefon: 0 66 55 - 27 02                                  Freiwillige Feuerwehr
Albert-Schweitzer-Straße 5, 36119 Neuhof
Internet: www.ekfn.de                                                       Eichenzell
Öffnungszeiten:                                                             Jahreshauptversammlung
Montag & Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag & Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr.                                    Liebe Feuerwehrkameradinnen
                                                                            und Feuerwehrkameraden,
Pfarramt Neuhof                                                             wir laden euch herzlich zu unserer nächsten ordentlichen Jahres-
(Büchenberg, Döllbach, Dorfborn, Mittelkalbach, Neuhof, Niederkal-          hauptversammlung
bach, Tiefengruben, Zillbach), Pfarrerin Annika Wölfel, Albert-                   am Samstag, 12. Januar 2019 um 19:30 Uhr
Schweitzer-Straße 5, 36119 Neuhof,                                                ins Feuerwehrhaus Eichenzell ein.
Tel.: 0 66 55 - 91 83 59,                                                   Tagesordnung:
E-Mail: pfarramt1.flieden-neuhof@ekkw.de                                    1. Begrüßung und Totenehrung
Sprechzeit: nach Vereinbarung!                                              2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls
Pfarrerin Wölfel hat vom 7. – 13. Januar 2019 Urlaub.                             der letzten Jahreshauptversammlung vom 13.01.2018
Die Vertretung übernimmt Pfarrer Biehn.                                     3. Bericht des Vereinsvorsitzenden
                                                                            4. Bericht des Wehrführers
Pfarramt Flieden                                                            5. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes
(Buchenrod, Döngesmühle, Eichenried, Flieden, Hauswurz, Höf und             6. Kassenbericht
Haid, Kauppen, Magdlos, Rommerz, Rückers, Schweben, Stork, Struth,          7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
Veitsteinbach, Weidenau)                                                    8. Ernennung des Jugendfeuerwehrwartes
Pfarrer Holger Biehn, Gerhard-Benzing-Straße 6, 36103 Flieden,                    für den Zeitraum 2019-2024
Tel.: 0 66 55-749 353, Fax: 0 66 55-749 352,                                9. Wahl von zwei Kassenprüfern
E-Mail: pfarramt2.flieden-neuhof@ekkw.de                                    10. Grußworte der Gäste
Sprechzeit: nach Vereinbarung!                                              11. Ehrungen und Beförderungen
Pfarrer Biehn hat vom 2. – 6. Januar 2019 Urlaub.                           12. Termine 2019
Die Vertretung übernimmt Pfarrerin Wölfel.                                  13. Anträge, Anfragen und Verschiedenes

Veranstaltungen in Neuhof                                                   Anzug: Mitglieder der Einsatzabteilung und der Alters- und Ehrenab-
                                                                            teilung in Uniform. Anträge sind bis eine Woche vor der Versammlung
Mittwoch, 2. Januar                                                         beim Vorsitzenden oder dem Wehrführer einzureichen. Wir bitten um
14.00 Uhr ökum. Strickkreis                                                 pünktliches und vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder. Im Anschluss
                                                                            an die Versammlung laden wir zu einem kleinen Imbiss ein.
Sonntag, 6. Januar - Epiphanias
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Wölfel)                                                                              André Müller, 1. Vorsitzender
                                                                                                                     Daniel Dreijalts, Wehrführer
Wochenspruch:
Die Finsternis vergeht, und das wahre Licht scheint jetzt. (1. Joh. 2, 8)   Musikverein
                                                                            Eichenzell
Sonntag, 13. Januar – 1. So. n. Epiphanias
10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Abel, Bronnzell)                               Jahreshauptversammlung

Veranstaltungen in Flieden                                                  Der Musikverein Eichenzell e.V. lädt hiermit alle Mitglieder herzlich
                                                                            zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Diese findet
Sonntag, 6. Januar - Epiphanias                                             am Freitag, 11. Januar 2019 um 19.00 Uhr im Proberaum des
08.45 Uhr Gottesdienst, in Flieden (Pfrin. Wölfel)                          Musikvereins statt.
11.15 Uhr Gottesdienst, in Rommerz (Pfrin. Wölfel)                          Tagesordnung:
                                                                             1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Feststellung
Mittwoch, 9. Januar                                                             der Beschlussfähigkeit
Es findet kein Biblisch Frühstücken statt!                                   2. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
16.00 Uhr Gottesdienst, in St. Katharina (Pfr. Biehn)                        3. Bericht der 1. Vorsitzenden
                                                                             4. Bericht der 1. Schriftführerin
Sonntag, 13. Januar – 1. So. n. Epiphanias                                   5. Bericht des 1. Kassierers
11.15 Uhr Gottesdienst, in Flieden (Pfr. Abel, Bronnzell)                    6. Bericht der Kassenprüfer
                                                                             7. Bericht des Dirigenten
                                                                             8. Entlastung des Vorstandes
                                                                             9. Neuwahl des gesamten Vorstandes
                                                                            10. Neuwahl eines Kassenprüfers
                                                                            11. Verschiedenes
                                                                            Anträge an die Versammlung bitten wir bis spätestens Freitag,
                                                                            4. Januar 2019 bei der 1. Vorsitzenden Heidi Diegmüller,
                                                                            Sachsenhausen 47, 36124 Eichenzell, einzureichen!
                                                                            Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten!               Der Vorstand des
                                                                                                                             Musikverein Eichenzell

                                                                            Rhönklub Eichenzell
                                                                            Frauengruppe

                                                                            Spiele-Abend
                                                                            Wann: Freitag, 11. Januar 2019
                                                                            Wo: Klubraum, Munkenstraße 1
                                                                            Treffen: 19:00 Uhr
                                                                            Frisch Auf!                         Margit Grösch, Tel.: 06659/1768
Eichenzell                                                         – 19 –                                                    Nr. 1 / 2019

Forstbetriebsvereinigung Büchenberg                                      Tagesordnung:
                                                                               1. Begrüßung durch den Vorstand / gemeins. Abendessen
Am Donnerstag, den 10. Januar 2019 findet um 19.30 Uhr im                      2. Totengedenken
Gasthaus „Zur Sonne“ in Büchenberg die Jahreshauptversammlung                  3. Präsentation des Jahresberichts des 1. Vorsitzenden
statt. Zu dieser Veranstaltung, werden alle Mitglieder recht herzlich          4. Ehrungen für Aktivitäten und langjährige Mitgliedschaften
eingeladen.                                               Der Vorstand         5. Kassenbericht des Kassierers
                                                                               6. Kassenprüfbericht und Antrag auf Entlastung
                                                                                    des Vorstandes
  kfd Lütter                                                                   7. Entlastung des gesamten Vorstandes
                                                                               8. Bildung eines Wahlausschusses
  Liebe Frauen der kfd Lütter,                                                 9. Wahlen a) 1. Vorsitzender
  wir laden euch recht herzlich zu einem                                                     b) Kassierer
  besinnlichen NEUJAHRSEMFPANG am 16.01.2019 ab 19:00 Uhr                                    c) 1. Wanderwart
  ins Pfarrheim ein und freuen uns auf euer Kommen !!!                                       d) 3. Wanderwart
                                                                                             e) Beisitzer
                                                                               10. Vorstellung des Jahresprogrammes für 2019
                                                                               11. Verschiedenes
kfd Rothemann                                                                  12. Anträge
                                                                               13. Bildershow als Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr
Spieleabend                                                              Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um eine ver-
                                                                         bindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung
Noch sind die Tage kurz und die Nächte lang!                             bis spätestens 15.01.2019 bei Familie Bernd Müller unter Telefon
Warum also nicht einmal zum Zeitvertreib einen winterlichen „Spiele-     06659/1784 oder mit Email an „bernd.mueller@wanderfreunde-wel-
abend“ besuchen? Es wird gespielt, gelacht und selbstverständlich        kers.de“ gebeten. Hierbei bitte die Anzahl der teilnehmenden Perso-
darf wie immer auch gestrickt werden! Der nächste „Spieleabend“          nen angeben.
findet am Donnerstag, 10. Januar, im Frauenraum des alten Bür-                                                                   Der Vorstand
gerhauses statt. Es geht lustig zu an solch einem Abend – gerne darf
auch die beste Freundin oder Nachbarin mitgebracht werden.
Beginn ist nach der Abendmesse um ca. 19.45 Uhr.                         KAB Welkers
                                                                         Jahreshauptversammlung
Wander- und Radsport-
freunde Welkers                                                          Zur Jahreshauptversammlung am 12.01.2019
                                                                         laden wir alle Mitglieder ganz herzlich
Jahreshauptversammlung                                                   um 19.30 Uhr in den Landgasthof Buch ein.
Samstag, 19.01.2019                                                      Die Jahreshauptversammlung beginnt mit einem
                                                                         gemeinsamen Essen. Auf eine zahlreiche Teilnahme
Liebe Wander- und Radsportfreunde,                                       freut sich der Vorstand.
hiermit laden wir gemäß unserer Satzung alle Mitglieder herzlich zu      Anmeldungen nimmt Stephan Mihm entgegen.
unserer Jahreshauptversammlung ein. Diese findet am Samstag, 19.
Januar 2019 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Welkers statt.

Jahresrückblick und Dank
Hallo liebe kfd-Frauen in Kerzell,
der Vorstand der kfd Kerzell möchte sich bei
allen Mitgliedern, Freunden und Helfern recht
herzlich bedanken, die uns im vergangenen
Jahr 2018 auf vielerlei Art und Weise unterstützt haben.
Viele Veranstaltungen wurden durch Euch zu einem unvergesslichen
Erlebnis und sind durch Eure Anwesenheit bereichert worden.
      „Mögen dir viele kleine Fluchten
      den Alltag versüßen.
      Mögen sich bei deinen Vorhaben
      die Türen leicht öffnen.
      Mögest du immer wieder Hoffnung schöpfen,
      wenn dir etwas misslingt.
      Mögest du lieben Menschen begegnen,
      die dein Leben begleiten.                                          "Weg der Hoffnung"
      Mögest du ein Segen sein für andere,
      wenn sie dich brauchen.“
                                               Frohes neues Jahr 2019
                                         Euer Vorstand der kfd Kerzell

Lichterlabyrinth                                                         Besuch Weihnachtsmarkt FFM
Eichenzell   – 20 –                     Nr. 1 / 2019

                      © Sonja Calovini / stock.adobe.com

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