Direktzahlungen Agrarförderung 2021 - sachsen.de

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Direktzahlungen Agrarförderung 2021 - sachsen.de
Direktzahlungen Agrarförderung 2021
Direktzahlungen Agrarförderung 2021 - sachsen.de
Antragstellung 2021 - Grundsätzliches
❙ Antragsbroschüre, CC-Broschüre und Liste der
  Beratungsunternehmen versendet

❙ Abgabe Antragspaket nur digital (online)

❙ Wegfall des Datenbegleitscheins

❙ NEU: Einreichbestätigung für eigene Unterlagen, sobald Export
  Amt erfolgreich ist

❙ Weitere Antragsunterlagen, Nachweise etc. weiterhin Papier
                                        www.diana.sachsen.de
 2 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2021 - sachsen.de
Antragstellung 2021 - Grundsätzliches

❙ Zugang zu DIANAweb, OnlineGIS sowie zur HIT/ ZID nur mit gültiger
  BNR 15 und PIN

 Änderung der PIN einmal pro Jahr – spätestens nach 400 Tagen

 Änderung erfolgt nur in der HIT unter: https://www.zi-daten.de/ZidProd2/

    oder ZID unter https://www4.hi-tier.de/HITCom/

 Änderung der PIN in DIANAweb nicht möglich

 Neubeantragung der PIN über Landeskontrollverband Lichtenwalde –
  www.lkvsachsen.de oder telefonisch 037206 870

3 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2021 - sachsen.de
Antragstellung 2021- Gebietsaufteilung

4 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Zahlungsansprüche (ZA)
Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA
❙ Der Einzug erfolgt Ende April rückwirkend zum 16. Mai 2020 für alle ZA,
  die 2019 und 2020 nicht genutzt wurden

    Alle ZA, die dem Betriebsinhaber prämienrelevant zum Stichtag der
     Antragstellung 15. Mai 2020 zur Verfügung standen, könnten vom Einzug
     betroffen sein.

    Übertragungen, die nach dem 15. Mai 2020 mit Wirkung ab dem
     Antragsjahr 2021 erfolgt sind, beeinflussen die Höhe des Einzugs nicht,
     d. h. der Einzug erfolgt zusätzlich zu möglichen Übertragungen.

    Jeder Antragsteller sollte zur eigenen Sicherheit unbedingt rechtzeitig
     vor dem 17. Mai 2021 prüfen, wie viele ZA zum Antragstermin
     prämienrelevant in seinem ZA-Konto (https://www.zi-daten.de/) zur
     Verfügung stehen

 5 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Ausgleichszulage für
 benachteiligte Gebiete in Sachsen
  Beantragung durch das Kreuz im Sammelantrag unter:

• Agrarzone 1, 2, 3 und 5 sowie Phasing Out
   • Ausweisung zum beantragten Schlag nach Export in Excel – Spalte
      Agrarzone oder
   • Ausweisung im Feldblock im Attribut Agrarzone

 • Nichtsächsische Flächen im jeweiligem Bundesland anmelden !!!

  6 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Ausgleichszulage für
benachteiligte Gebiete in Sachsen
 Mindestens 3 ha Fläche im benachteiligtem Gebiet
 Keine Förderung auf stillgelegten, brachliegenden oder
  nichtlandwirtschaftlichen Flächen
❙ Erweiterung der AZL-Kulisse

 Ab 2021 werden Feldblöcke mit der Bodennutzungskategorie BF –besondere
  beihilfefähige Flächen -in die Berechnung der AZL-Kulisse einbezogen.

 Verlängerung PhasingOut

 Phasing Out = Flächen, die nach Neuabgrenzung 2018 nicht mehr im
  benachteiligten Gebiet lagen

 Mit der Übergangsverordnung EU (VO) Nr. 2020/2220 wurde die Möglichkeit
  eröffnet, auch das Phasing-Out zu verlängern. Sachsen macht davon in 2021
  Gebrauch.
7 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Förderrichtlinie Insektenschutz und
Artenvielfalt (FRL ISA/2021)

Nach dieser Förderrichtlinie werden drei Maßnahmen gefördert:

1. Mehrjähriger Blühstreifen am Feldrand auf dem Acker

2. Mehrjähriger selbstbegrünender Brachestreifen am Feldrand auf dem Acker

3. Partielle Mahd auf dem Grünland - zweischürige Mahd

 Beantragung über DIANAweb bis zum 17.05.2021

 Ortsfeste Maßnahmen über einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum

 Zeitliche Vorgaben bei Anlage ISA-Streifen beachten

8 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen und Zahlungsansprüche:
❙ Für 2021 sind im Bereich der Direktzahlungen und Zahlungsansprüche keine
  relevanten Änderungen hinsichtlich Antragstellung und Kontrollen zu
  erwarten.

❙ Es wird zwei Übergangsjahre mit den aktuellen für die Direktzahlungen
  bekannten Regelungen geben und die neue Förderperiode beginnt 2023.

❙ Der Antragstermin fällt dieses Jahr auf den 17. Mai. Entsprechend können
  Übertragungsgeschäfte von ZA auch bis 17. Mai erfolgen.

❙ Das Flächenverzeichnis aus dem Vorjahr wird mit Kontrollwerten aus Ver-
  waltungskontrolle und Vorortkontrolle zur Vorbereitung der aktuellen
  Antragstellung über DIANAweb zur Verfügung gestellt.

  9 | 22.03.2021 l Elke Eysoldt
Zeitschiene in 2021:
 ❙ 17. Mai: Antragstermin

 ❙ 18. Mai bis 31.05.2021:
   Geometrieanpassungen (in beide Richtungen) sowie Hinzufügen einzelner Schläge
   einschließlich EFA sind zulässig (ohne Abzüge).

 ❙ 01. Juni bis 11. Juni:
   Geometrievergrößerungen sowie Hinzufügen von Schlägen sind zulässig, aber
   verspätungsrelevant.

 ❙ 18. Mai bis 11. Juni:
   Hinzufügen von Antragskreuzen (integrierte Anträge im Sammelantrag) sind zulässig,
   aber verspätungsrelevant. Ende der 25-Kalendertage-Frist!

 ❙ Nach dem 11. Juni:
   Hinzufügen von Antragskreuzen (integrierte Anträge im Sammelantrag) sind verfristet,
   Geometrievergrößerungen sowie Hinzufügen von Schlägen sind verfristet.

 ❙ 12. Juni bis 23. Juni: PreCheckphase nach Mitteilung durch FBZ
   Auflösen noch bestehender Überlappungen mit Nachbarschaftsflächen und / oder
   Überlappungen mit der Feldblockgrenze (zum Stand 12.06.) durch
   Geometrieanpassungen (nur Verkleinerungen sowie Lageversatz) sind zulässig.
 10 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Entsperren der Betriebe im DIANAweb

      NEU: textbasierter Kommunikationsassistent namens
       HERBERT
      ALT: über Hotline oder Wartezeit

 Nutzungscodeliste 2021
  NEU: Nutzungscode 866 – Pflanzenmischung mit Hanf

11 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Afrikanische Schweinepest (ASP) – Möglichkeiten zum
 Anlegen von Jagdschneisen
 Schneisen im August/September/Oktober anlegen
  (raushäckseln) – ohne zusätzliches Merkmal Blüh- und
  Bejagungsschneisen (BBS)

 EFA-Feldrand/Pufferstreifen  EFA-Auflagen beachten

 Jagdschneise“ als extra Schlag (Brache oder Kultur) 
  Beihilfefähigkeit, Mindestgröße 0,3000ha beachten

 Ackerlandkulturen – Merkmal BBS setzen (nicht zulässig
  bei AUK und ÖBL)

12 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Afrikanische Schweinepest (ASP)

 Bei einem Betretungsverbot der Flächen:

               ❙ die Regelungen bzgl. Anzeige/Anerkennung
                 „Höhere Gewalt“ sind zu beachten!

                       ❙ Meldung innerhalb von 15 Tagen, sofern der
                         Betriebsinhaber dazu in der Lage ist ….

                       ❙ Mitteilung über betroffene Flächen (Shape)

13 | 22.0.32021 l Elke Eysoldt
Dauergrünland - Umwandlung

❙ Pflügen von DGL ist genehmigungspflichtig - Fläche ist danach
  rückumgewandeltes DGL und darf 5 Jahre nicht mehr gepflügt werden.

❙ Auch Pflegeumbruch/ Narbenerneuerung mit anschließender Neuansaat
  = Umwandlung = genehmigungspflichtig

❙ Genehmigungspflicht auch, wenn DGL in eine nichtlandwirtschaftliche
  Nutzung (Bsp. Bau Güllebecken) umgewandelt wird und die
  Verfügungsgewalt beim Landwirt bleibt

 Als Umwandlung gelten alle Maßnahmen, die zu einer mechanischen
 Zerstörung der Grasnarbe führen!

14 | 22.03.2021 l Elke Eysoldt
Dauergrünland

    Grasnarbenzerstörung durch Wildschwein-, Mäuse- oder
     Hochwasserschaden kann als Fall höhere Gewalt anerkannt
     werden

    Erforderliche mechanische Bodenbearbeitung für
     Wiederherstellung der Grasnarbe gilt dann nicht als
     genehmigungsbedürftige Umwandlung von DGL

    Anzeige der höheren Gewalt erforderlich!

15 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Antragstellung 2021 – POT- DGL
 ❙ Ebenen PotDGL und DGL für Antragsjahr 2021 neu erzeugt
                                 Abfrage über Ebene :

• Achtung: wird Zähljahr 5 angezeigt und 2021
  erneute Beantragung mit GoG – dann Zähljahr 6
  und es entsteht Grünland

• Aussetzung Zähljahr bei Beantragung des
  Merkmals EFA oder AUK

16 | 22.03.2021 l Elke Eysoldt
POT- DGL – Warnhinweis über DIANAweb
 bei Zähljahr 5

                     WARNHINWEIS:

POT-DGL Nutzungscode:
- schon immer: 422, 424, 433, 591, 859
- seit 2019 - auch 549 und 575 (Stilllegung für Naturschutz und Blühfläche)

  17 | 22.03.2021 l Elke Eysoldt
Pflugregel – Rücksetzung des
Zähljahres bei POT-DGL
❙ Pflügen und anschließende Neuansaat mit Ackergras, Kleegras, Luzernegras-
  Zähljahr 1

❙ Anzeige innerhalb von einem Monat nach dem Pflügen bzw. Zerstörung der
  Grünlanddecke mit Grubber, Fräse, Scheibenegge)

❙ Achtung! Für die Rücksetzung ist der Zeitpunkt des Pflügens relevant

                         - Pfluganzeige bis 15.05. 2021- Zähljahr auf 1 in 2021

                         - Pfluganzeige nach dem 15.05.- Zähljahr auf 1 erst 2022

❙ Keine Anzeige des Pflügens erforderlich, wenn keine Neuansaat mit Gras- und
  Grünfutterpflanzen

 18 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
Zeitweilig nichtlandwirtschaftlich
genutzte Flächen und Änderungen
         immer !!!- schriftliche Anzeige durch Formblatt

         3 Tage vorher

         Art, Beginn und Ende der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit

         Geometrieveränderungen sind digital (Shape) mitzuteilen

         Einschätzung der Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen
          Tätigkeit mit gering oder erheblich

19 | 22.03.2021 I Elke Eysoldt
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