Corona-Soforthilfe: Letzte Chance

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Corona-Soforthilfe: Letzte Chance
Corona-Soforthilfe:
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                        Letzte Chance

Quelle: Shutterstock   Mai 2020   Lars Holstein
Corona-Soforthilfe: Letzte Chance
Soforthilfe erhalten!

 Wer kann die nicht rückzahlbaren Zuschüsse beantragen?

 Welche Bedingungen gelten?

 Muss das liquide Privatvermögen tatsächlich zuerst genutzt werden, bevor ein
 Anspruch entsteht?

 Wie berechne ich die Höhe meines Anspruches?

 Wo kann ich den Antrag stellen?

 Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages? Wann kann ich mit Geld
 rechnen?
Corona-Soforthilfe: Letzte Chance
Soforthilfe Bund/ Land – Allgemeines

 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, d.h. Betriebe und Freiberufler/
 Selbständige mit Betriebsstätte in Bayern bis max. 250 Mitarbeiter
 Landwirtschaftsbetriebe und Non-Profit Institutionen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs)

 Antragsberechtigt ist, wer in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage
 und in Liquiditätsengpässe geraten ist > betriebliche Fixkosten
 Hinweis: Eine Beantragung, ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, ist Betrug. Der
 Betrugstatbestand sieht eine Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
 Wichtig: Bundes- und Bayerische Soforthilfe fließen aus einem Topf -> es gibt
 keine Doppelzahlungen!
 Achtung: es kursieren Fake-Mails mit angeblichen Belehrungen des
 Wirtschaftsministeriums
 Antragstellung ist online bis 31. Mai 2020 möglich!
Corona-Soforthilfe: Letzte Chance
Soforthilfe Corona – Höhe des Zuschusses

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (= sozial-
versicherungspflichtig Vollzeitarbeitskräfte) und beträgt:
  bis zu    5 Erwerbstätige 9.000 Euro
  bis zu 10 Erwerbstätige 15.000 Euro
  bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro
  bis zu 250 Erwerbstätige 50.000 Euro

 Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht
 zurückbezahlt werden muss, soweit die Angaben zu den
 Anspruchsvoraussetzungen im Antrag korrekt waren.

 Steuerlich wird die Soforthilfe als Betriebseinnahme gewertet

 Wenn Sie einen ersten Antrag über einen Teil des Zuschusses gestellt
 haben, kann ein 2. Antrag auf Gewährung des Gesamtbetrags gestellt werden
Corona-Soforthilfe: Letzte Chance
Soforthilfe Corona – Ermittlung Anzahl der
Vollzeitarbeitskräfte/ Erwerbstätige

 Teilzeitbeschäftigte und Mini-Jobber sind anteilig einer Vollzeitstelle (40
 Stunden/Woche) anzugeben.
 Also: ein Beschäftigter mit 20 Wochenstunden entspricht 0,5 VZ. Beschäftigte
 auf 450 € Basis (Mini-Jobber) sind pauschal mit 0,3 VZ anzurechnen.
 Berechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
  Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
 Der Inhaber sind analog anzurechnen. Freiberufler oder Einzelunternehmer
 ohne Angestellte geben folglich „1“ statt „0“ als Beschäftigte an
 Es werden nur die in Bayern beschäftigten Arbeitnehmer berücksichtigt!
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Soforthilfe Corona – Tipps

 Nebenerwerb wird nur berücksichtigt, wenn ein Gewerbe angemeldet ist
 Erfolgt die Vermietung privat ohne Anmeldung eines Gewerbes, ist sie dem
 Bereich der Vermögensverwaltung zuzuordnen (in diesem Fall werden in der
 Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
 ausgewiesen) = es können keine Soforthilfeanträge gestellt werden.
 Eine Firma hat mehrere Betriebsstätten. Wie viele Anträge kann man
 stellen? Pro Firma kann nur ein Antrag gestellt werden unabhängig von der
 Zahl der Betriebsstätten. Entscheidend ist die Zahl der Beschäftigten.
 Ermittlung Ihres Liquiditätsengpasses -> nächste Folie
Voraussetzung für die Soforthilfe – Vorliegen
eines Liquiditätsengpasses

 Alleine der Verweis auf die Corona-Krise reicht nicht aus
 Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall alleine ist kein Liquiditätsengpass!
 Es ist keine (ausreichende) Liquidität vorhanden, um z. B. laufende
 Verpflichtungen zu zahlen.
 Angabe des Grundes für Ihre existenzbedrohende Wirtschaftslage bzw. den
 Liquiditätsengpass (überlegen Sie sich vorab drei Sätze für die Begründung):
  Erläutern Sie Nachfrage- und Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten,
  Stornierungswelle, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen

  Machen Sie deutlich, dass die lfd. & zukünftigen Kosten nicht mehr gedeckt werden können

  Berechnen Sie vorab Ihren Liquiditätsengpass pro Monat

  Löhne und Gehälter sind nicht mit einzubeziehen

  Finanzielle Probleme müssen nach dem 11. März 2020 aufgetreten sein
Soforthilfe Corona – Wann gibt es Geld?
 Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine automatische
 Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Bei manchen E-Mail-
 Providern kann es zu Problemen bei der Zustellung dieser Bestätigung
 kommen.
 Extrem hohes Antragsaufkommen (bayernweit 400.000), deswegen wird
 kein genauer Zeitpunkt für die Bewilligung bzw. Auszahlung genannt
 Die Regierung von Oberbayern arbeitet mit Hochdruck an den Anträgen und
 will diese bis 25. Mai bearbeitet und beschieden haben.
 Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides (per mail) dauert es noch ca. 5
 Arbeitstage bis das Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist

 Fehlende oder ungenaue Angaben im Antrag können zur Ablehnung führen!
 Die Regierung gibt keine weiteren Auskünfte zum Stand Ihres Verfahrens
 FAQs: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/faq/
Soforthilfe Corona – Antragsverfahren

     Link zum Online Antrag: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

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Soforthilfe für solo-selbständige Künstlerinnen
und Künstler

 Antragsberechtigt sind freischaffende KünstlerInnen mit Hauptwohnsitz in
 Bayern
 Sie sollten in der Künstlersozialkasse versichert sein bzw. nachweisen
 können, dass der Lebensunterhalt überwiegend mit künstlerischer Tätigkeit
 verdient wird
 KünstlerInnen erhalte drei Monate lang bis zu 1.000 Euro
 Wenn die fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Pandemie zur
 Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen

 Online-Antragstellung soll ab dieser Woche möglich sein:
 https://www.stmwk.bayern.de
Lars Holstein
Innovations- & Förderlotse

lars.holstein@berchtesgadener-land.de
08654 775014

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