E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021

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E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
e-Government-Strategie
des Landes Brandenburg

Fassung vom 30. August 2021
E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
Inhaltsverzeichnis

    Abkürzungsverzeichnis4
    Begriffserläuterungen                                                                  5
    1. Zielstellung und Rahmenbedingungen                                                  6
      1.1. Zielstellung und strategischer Kontext                                          6
      1.2. Rechtlicher Rahmen                                                              6

    2. Strategische Ziele                                                                  8
      2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen der Menschen                             8
      2.2. Die Digitalisierung verbindet und stützt Regionalität                           9
      2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerweckend und einfach                          9

    3. Die Erfolgsfaktoren                                                                10
      3.1. Zentrale rechtliche und technische Standards forcieren die Digitalisierung     10
      3.2. Die zentrale Effizienz dient der regionalen Effektivität                       11
      3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturierten Daten                                 12
      3.4. Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung                  12
      3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüssel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit   13
      3.6. Sicherheit und Einfachheit als Gradmesser für die Qualität der Digitalisierung 13
      3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung                                           14
      3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen                        15

    4. Steuerung des E-Government                                                         16
      4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher Grundlagen                                 16
      4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen              16
      4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basiskomponenten                                17
       4.3.1. Landesverwaltungsnetz                                                       17
       4.3.2. Elektronische Vergabeplattform                                              17
       4.3.3. Virtuelle Poststelle                                                        17
       4.3.4. Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis                                     17
       4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammel- und -protokollierungsdienst                   18
       4.3.6. Elektronisches Identitätsmanagement (eID)                                   18

2
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4.3.7. Elektronische Bezahlplattform                                                         18
   4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung von De-Mail-Diensten                                 18
   4.3.9. Landesserviceportal und Servicekonto                                                  18
      4.3.9.1.   Landesserviceportal                                                            18
      4.3.9.2.   Servicekonto Brandenburg                                                       18
      4.3.9.3.   Langzeitspeichersystem                                                         18

  4.4. Umsetzung des OZG                                                                        18
  4.5. Geodaten als integraler Bestandteil des E-Government                                     19
   4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der Geodateninfrastruktur Brandenburg                   20
   4.5.2. Geobasisdaten                                                                         20
   4.5.3. Geo-Basiskomponenten                                                                  20
      4.5.3.1.   Geoportal und weitere zentrale technische Komponenten der GDI-BB               20
      4.5.3.2.   Brandenburg-Viewer als Schnittstelle zur Landkartennutzung in Landesportalen   21
      4.5.3.3.   Geobroker (Geodatendownload)                                                   21
      4.5.3.4.   Georeferenzierungsdienst                                                       21
      4.5.3.5.   GIS-Plattform                                                                  21
      4.5.3.6.   GIS-Lizenzmanagement                                                           21

  4.6. Bereitstellung der E-Akte als Querschnittskomponente (EL.DOK BB)                         21
  4.7. Bereitstellung der behördenübergreifenden Zusammenarbeitsplattform (EL.ZA) 22
  4.8. Die Vervollständigung der Binnendigitalisierung der Landesverwaltung                     22

5. Strukturiertes Informationsmanagement und Kommunikation                                      24
  5.1. Ebenen übergreifendes Informationsmanagement, Kommunikation                              24
   5.1.1. Bund und Länder                                                                       24
   5.1.2. Land Brandenburg                                                                      24
   5.1.3. Land und Kommunen                                                                     25
  5.2. Prozess- und projektorientierte Information und Kommunikation                            25

6. ResSourcen                                                                                   26
7. Meilensteine                                                                                 27

                                                                                                      3
E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
Abkürzungsverzeichnis
    ABS		              Arbeitsbesprechung der Staatssekretäre
    AL Z		             Abteilungsleiter für Zentrale Dienste
    AWK		              Anwenderkonferenz
    BbgEGovG           Brandenburgisches E-Government-Gesetz
    BbgERechV          Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg
    BbgGDIG		          Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg
    BbgVermG           Brandenburgisches Vermessungsgesetz
    BOS		              Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
    BUS-BB		           Bürger- und Unternehmensservice für Brandenburg
    CSW-GDI-BB         Metadaten-Katalogdienst der Geodateninfrastruktur Brandenburg
    DVDV		             Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis
    EfA		              Einer für Alle
    eID		              Elektronisches Identitätsmanagement (electronic Identity)
    EL.DOK BB          Elektronisches Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem
    EL.KIS		           Elektronisches Kabinettinformationssystem
    EL.ZA		            Elektronisches System zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit
    ePayBL		           Elektronische Bezahlplattform (ePayment des Bundes und der Länder)
    EU		               Europäische Union
    GDI-BB		           Geodateninfrastruktur Brandenburg
    GDI-DE		           Geodateninfrastruktur Deutschland
    Geobroker          Zentrales Geoinformationsvertriebssystem
    GG		               Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    GGO		              Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg
    GIS                Geografisches Informationssystem
    GMM		              Governikus MultiMessenger
    IMAG		             Interministerielle Arbeitsgruppe
    IMAGI Bbg          Interministerieller Ausschuss für das Geoinformationswesen im Land Brandenburg
    INSPIRE-Richtlinie Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer
    		                 Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (2007/2/EG)
    ISMS		             Informationssicherheitsmanagementsystem
    ISO		              Internationale Organisation für Normung
    IT		 Informationstechnik
    LGB		              Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg
    LG GDI-DE          Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland
    LSP		              Landesserviceportal
    LVN		              Landesverwaltungsnetz
    MIK		              Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
    NGIS		             Nationale Geoinformationsstrategie
    OSCI		             Online-Services-Computer-Interface
    OZG		              Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen
    PA		               Personalausweis
    Pro-MIS-Online     Erfassungs- und Prüfkomponente für Metadaten der Geodateninfrastruktur
    		Brandenburg
    RIO                Ressort Information Officer
    SDG-VO		           Single-Digital-Gateway-Verordnung (EU) 2018/1724
    S/MIME		           Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions
    VMP		              Vergabemarktplatz Brandenburg
    VPS		              Virtuelle Poststelle
    ZIT-BB		           Zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Brandenburg

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E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
Begriffserläuterungen
Zum besseren Verständnis erfolgen nachstehend einzelne Erläuterungen bestimmter in
der Strategie verwendeter abstrakter Begrifflichkeiten2:

Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT)
Oberbegriff für die Gesamtheit der für die elektronische Information und Kommunikation
benötigten und eingesetzten technischen Ressourcen.

Informationsmanagement
Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium für die Erhebung,
strukturiere Aufbe-reitung und Bereitstellung von Informationen für unterschiedliche Zwe-
cke und Empfänger.

Informationssicherheitsmanagementsystem (kurz: ISMS)
Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium, das der Überwa-
chung informations-technischer Netze, Systeme und Komponenten zum Zwecke der Ge-
fahrenprävention und Abwehr von Angriffen auf digitale Datenbestände und Infrastrukturen
dient.

Mobiles Bürgerbüro
Örtlich flexible Einrichtung oder Vorrichtung, mit deren Hilfe Bürgerinnen und Bürgern die
elektronische Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten in Wohnraumnähe durch kom-
munale Verwaltungsträger er-möglicht werden soll.

Online-Antragstellung
Möglichkeit der oder des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, Anträge elektronisch
über das Internet bei der Behörde einzureichen.

Querschnittskomponenten
Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die über ein bestimmtes
Fachgebiet oder einen bestimmten Verwaltungsbereich hinaus, unabhängig von der fach-
lichen Zuständigkeit und der Ver-waltungsebene Bedeutung für eine größere Anzahl von
Behörden oder Stellen der Verwaltung besitzen.

Standards
Alle technisch-organisatorischen oder rechtlichen Festlegungen, die verbindliche Vorga-
ben für die Entwick-lung und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechno-
logien beinhalten.

2 Auf weitergehende Begriffsbestimmung allgemein gebräuchlicher Begriffe wie „Digitale Verwaltung“ oder „Digitalisierung“ wurde verzichtet, da deren
  konkretisierende Interpretation nur im jeweiligen Sachkontext Sinn ergibt. Ebenso wurde von einer Bestim-mung gesetzlicher Rechtsbegriffe wie z. B.
  desjenigen der „Verwaltungsleistungen“ im Sinne des § 1 Absatz 1 OZG Abstand ge-nommen, da die Beurteilung der Notwendigkeit und Aufnahme von
  Legaldefinitionen Angelegenheit des jeweils zuständigen Ge-setzgebungsorgans ist. Dies gilt gleichermaßen für bereits vorhandene gesetzliche Begriffs-
  bestimmungen.

                                                                                                                                                           5
E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
1. Zielstellung und Rahmenbedingungen

    1.1. Zielstellung und strategischer Kontext        Der Schwerpunkt dieser E-Government-
                                                       Strategie liegt damit auf dem Handlungsfeld
    Mit der Erwartungshaltung von Bürgerinnen          „Digitale Verwaltung“. Das Fundament der
    und Bürgern sowie Organisationen und den           strategischen Ausrichtung des E-Govern-
    zunehmenden gesetzlichen Verpflichtungen           ment in Brandenburg wurde mit dem Bran-
    wächst der Druck auf alle Ebenen der Verwal-       denburgischen E-Government-Gesetz ge-
    tung zur Digitalisierung. Grundvoraussetzung       legt. Diese Strategie gibt Auskunft über Ziele,
    ist die Digitalisierung der Verwaltung selbst.     Erfolgsfaktoren und Aufgabenstellungen des
    E-Government – also alle geschäftlichen Pro-       E-Government. Sie dient den Behörden und
    zesse, die im Zusammenhang mit Regieren            Einrichtungen der Landes- und Kommunal-
    und Verwalten (Government) mit Hilfe der           verwaltung als Grundlage und Orientierung
    Informations- und Kommunikationstechniken          bei der Ausrichtung ihrer Maßnahmen bei der
    (IT) über elektronische Medien abgewickelt         Binnendigitalisierung. Um dies zu erreichen
    werden2 – bildet dabei das Fundament und           werden die wesentlichen Rahmenbedingun-
    birgt große Chancen und Vorteile in sich.          gen und eine Reihe von Erfolgsfaktoren auf-
    Denn die digitale Verwaltung ist eine Quer-        gezeigt, die als entscheidungsleitende Prinzi-
    schnittsaufgabe von zentraler Bedeutung für        pien für einen nachhaltigen digitalen Wandel
    Strukturveränderungen und Modernisierungs-         herangezogen werden können.
    bestrebungen im öffentlichen Bereich.

    Der Regierungserklärung des Ministerprä-           1.2. Rechtlicher Rahmen3
    sidenten und der Koalitionsvereinbarung
    2019-2024 folgend soll die bestehende Di-          Für eine Aufbruchsstimmung in den Verwal-
    gitalisierungsstrategie    (https://digitalesbb.   tungen Deutschlands hat das am 18. August
    de/digitalstrategie/) um Teilstrategien für die    2017 in Kraft getretene Onlinezugangsge-
    wichtigsten digitalpolitischen Handlungsfel-       setz (OZG) gesorgt. Das OZG verpflichtet
    der ergänzt werden. Diese E-Government-            alle staatlichen Ebenen sowie deren einzelne
    Strategie des Landes Brandenburg deckt das         Verwaltungseinheiten und Untergliederun-
    Handlungsfeld Verwaltung ab. Sie bereitet          gen, bis Ende des Jahres 2022 geeignete
    damit das übergeordnete „Digitalprogramm           Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit
    2025“ vor, das die Digitalisierungsstrategie       – vom Elterngeld online über die Hochschul-
    des Landes von 2018 weiterentwickeln soll.         einschreibung bis hin zur Meldebestätigung
    Die E-Government-Strategie ist somit Be-           – auch elektronisch über Verwaltungsporta-
    standteil eines Gesamtkomplexes an digita-         le anzubieten. Die Verwaltungsportale sind
    len Agenden, die sich in die Gesamtdigitali-       hierbei zu einem Portalverbund zusammen-
    sierungsstrategie des Landes einfügen.             3 Aufgrund des erheblichen Umfangs des Themenfeldes werden an dieser
    2 So die Legaldefinition in § 2 Nr. 1 BbgEGovG.     Stelle nur die nur die wichtigsten rechtlichen Vorgaben dargestellt.

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E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
zuführen. Zudem ist am 11. Dezember 2018          greifenden Zusammenarbeit und Koordinie-
auf europäischer Ebene die Verordnung (EU)        rung des E-Government und des Einsatzes
2018/1724 zur Einrichtung eines einheit-          der Informationstechnik (IT) in der Landes-
lichen digitalen Zugangstors, die sog. Sing-      verwaltung Brandenburg.
le-Digital-Gateway-Verordnung        (SDG-VO)
der EU in Kraft getreten. Diese sieht u. a.       Ein zentraler Aspekt bei der Digitalisierung
einen europäischen Portalverbund mit ge-          von Verwaltungsleistungen ist die Informa-
staffelten Inkrafttretensregelungen für Infor-    tionssicherheit. Die Informationssicherheits-
mationspflichten in den Mitgliedsstaaten bis      leitlinie des Landes Brandenburg dient der
Ende des Jahres 2020 bzw. 2022 genauso            Gewährleistung dieser Sicherheit in der Lan-
verpflichtend vor, wie die Digitalisierung zen-   desverwaltung und Justiz. Sie beschreibt den
traler Verwaltungsleistungen bis Ende des         Aufbau und den Betrieb eines zentral koordi-
Jahres 2023. Über den Portalverbund auf           nierten, ressortübergreifenden Informations-
nationaler und europäischer Ebene erhalten        sicherheitsmanagementsystems         (ISMS),
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisatio-         dessen Ziel es ist, durch eine ressortüber-
nen die Möglichkeit, alle Verwaltungsleistun-     greifende Sicherheitskoordinierung und res-
gen elektronisch, barriere- und medienbruch-      sortübergreifende Regelwerke die Erfüllung
frei sowie orts- und zeitunabhängig beim          der Sicherheitsziele der Landesverwaltung
jeweiligen Verwaltungsträger abzurufen.           und Justiz zu gewährleisten.

Zur Schaffung wesentlicher rechtlicher Rah-       Zudem kommt der Einhaltung datenschutz-
menbedingungen mit einheitlichen Regeln           rechtlicher Vorschriften eine besondere Be-
und Standards sowie zur Umsetzung der             deutung zu. Hervorzuheben ist an dieser
vorgenannten europäischen und bundesge-           Stelle die am 25. Mai 2016 in Kraft getretene
setzlichen Verpflichtungen wurde am               Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO),
14. November 2018 das unter Federführung          die am 25. Mai 2018 nach einer Übergangs-
des MIK entwickelte Brandenburgische E-           phase von zwei Jahren wirksam geworden
Government-Gesetz (BbgEGovG) im Parla-            ist und den datenschutzrechtlichen Rahmen
ment verabschiedet, welches am 24. Novem-         innerhalb der Europäischen Union bildet.
ber 2018 in Kraft trat.                           Sie ist damit auch Grundlage und Maßstab
                                                  für spezifische nationale Datenschutzbe-
Ergänzt wird das BbgEGovG um die Richt-           stimmungen im E-Government-Recht des
linie für die Organisation des E-Government       Bundes wie § 8 OZG oder §§ 9b, 9c und 11
und des Einsatzes der Informationstechnik in      EGovG und im brandenburgischen Landes-
der Landesverwaltung Brandenburg (E-Go-           recht wie § 6 Absatz 2 BbgEGovG oder die
vernment- und IT-Organisationsrichtlinie).        Regelungen der eID- und IT-Basiskompo-
Gegenstand dieser Richtlinie sind Festlegun-      nentenverordnung (eIDITBV).
gen zur Organisation, Planung, ressortüber-

                                                                                                  7
E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
2. Strategische Ziele

    Bürgerinnen und Bürger sowie Organisatio-        2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen
    nen und die Verwaltung selbst sollen künftig     der Menschen
    Verwaltungsleistungen des Landes Branden-
    burg orts- und zeitunabhängig online von         ■ Alle Verwaltungsleistungen werden den
    einer zentralen Stelle über beliebige Verwal-      Bürgerinnen und Bürgern sowie Organi-
    tungsportale sicher abrufen können. Deren          sationen auf einfach handhabbare Weise
    Bearbeitung innerhalb der und zwischen den         über das Internet abrufbar zur Verfügung
    Verwaltungen erfolgt ab 2024 weitgehend            gestellt. Die Nutzerfreundlichkeit steht bei
    medienbruchfrei. Perspektivisch ist eine voll-     allen Verwaltungsleistungen stets im Fo-
    ständige Medienbruchfreiheit herzustellen,         kus.
    soweit dies technisch und tatsächlich mög-
    lich und sinnvoll ist.                           ■ Es wird ein interdisziplinäres Arbeiten,
                                                       eine agile Arbeitsweise, arbeitsteiliges
    Dieses Gesamtziel einer „Digitalen Verwal-         Vorgehen und die konsequente Nutzer-
    tung“ soll über folgende Teilziele erreicht        zentrierung zugrunde gelegt.
    werden:
                                                     ■ Die Prozesse für die Online-Angebote der
                                                       Verwaltung werden nutzerfreundlich op-
                                                       timiert, automatisiert und soweit möglich
                                                       und sinnvoll medienbruchfrei, damit sie
                                                       Zeit- und Kostenvorteile für Bürgerinnen
                                                       und Bürger sowie Organisationen und Ver-
                                                       waltung erbringen.

                                                     ■ Soweit wie möglich wird dabei auf An-
                                                       tragserfordernisse zugunsten antragsloser
                                                       Leistungen von Amts wegen verzichtet.

                                                     ■ E-Government bewegt sich in einem für
                                                       die Nutzerinnen und Nutzer nachvollzieh-
                                                       baren rechtlichen Rahmen.

8
E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
2.2. Die Digitalisierung verbindet und        2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerwe-
stützt Regionalität                           ckend und einfach

■ Der Zugang zu Verwaltungsleistungen und     ■ Die direkte elektronische Kommunikation
  -informationen wird ortsunabhängig online     zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie
  bereitgestellt.                               Organisationen und der Verwaltung findet
                                                in einer nachvollziehbar sicheren Umge-
■ Verwaltungsleistungen werden zentral an-      bung statt.
  geboten und in dezentraler Zuständigkeit
  bearbeitet und entschieden.                 ■ Der elektronische Zugang ist barrierefrei
                                                und wird durch Online-Lernhilfen verein-
■ Die Kommunen erbringen den größten Teil       facht.
  der Verwaltungsleistungen, die von Bürge-
  rinnen und Bürgern sowie Organisationen     ■ Die Bürgerinnen und Bürger hinterlegen
  benötigt werden. Die Digitalisierung muss     einmal ihre Identität und können damit – je
  deshalb gemeinschaftlich zwischen Lan-        nach gewähltem Vertrauensschutzniveau
  des- und Kommunalverwaltung strukturiert      – alle Verwaltungsleistungen der gewähl-
  bewältigt werden.                             ten Vertrauensschutzklasse online in An-
                                                spruch nehmen.
■ Das mobile Bürgerbüro kann als Alternati-
  ve für den eigenen Internetzugang für die   ■ Soweit möglich wird der Fokus verstärkt
  Nutzung vor Ort etabliert werden.             auf Open-Source-Anwendungen liegen.
                                                Die Möglichkeit den Code einer Open-
■ Neue Formen und Formate bei der Kom-          Source-Anwendung einzusehen, trägt
  munikation sollten befördert werden.          nicht nur zur Schaffung von Vertrauen bei,
                                                zudem können auch Sicherheitslücken im
■ Im Rahmen des E-Government werden             Code schneller gefunden und geschlossen
  auch regionalspezifische Anforderungen        werden.
  wie Verwaltungsdienstleistungen in der
  Minderheitensprache Niedersorbisch be-
  rücksichtigt.

                                                                                              9
E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
3. Die Erfolgsfaktoren

   Anspruch der Landesverwaltung Branden-            3.1. Zentrale rechtliche und technische
   burgs muss zusätzlich zur Verpflichtung des       Standards forcieren die Digitalisierung
   OZG sein, dass die Arbeit innerhalb der Ver-
   waltung und zwischen den Verwaltungen             Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-
   ebenfalls digital erfolgt und somit eine weit-    Government und IT für das Land Branden-
   gehende Binnendigitalisierung sichergestellt      burg werden kontinuierlich den gesetzlichen
   werden kann. Eine „vernetzte Verwaltung“          Anforderungen und Entwicklungen entspre-
   ist indes nur ein Zwischenziel – denn auch        chend angepasst. Der Einsatz und die Wei-
   vernetzte Silos bleiben Silos. Eine „Verwal-      terentwicklung gesetzlich vorgegebener IT-
   tung als Netzwerk“ unter Wahrung des Res-         Basiskomponenten für Land und Kommunen
   sortprinzips soll perspektivisch sicherstellen,   sowie weiterer IT-Standards zur effizienten
   dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie          Digitalisierung aller (geeigneter) Fachverfah-
   Organisationen technisch unerheblich ist, wo      ren wird vorangetrieben.
   oder wie sie sich an die Verwaltung wenden.
                                                     Das Land strebt an, die Harmonisierung der
   Erst die Digitalisierung des Verhältnisses zwi-   IT-Infrastrukturen des Landes und der Kom-
   schen Bürgerinnen und Bürgern sowie Orga-         munen weiter voranzutreiben. § 14 Absatz
   nisationen und der Verwaltung auf der einen       2 BbgEGovG sieht hierfür eine kostenfreie
   und binnendigitalisierter Verwaltung auf der      Bereitstellung durch das Land und Mitnut-
   anderen Seite schafft eine „Digitale Verwal-      zungsmöglichkeit der IT-Basiskomponenten
   tung“ in Brandenburg. Dies kann mit folgen-       des Landes nach § 11 Absatz 1 BbgEGovG
   den gemeinsamen Prinzipien gelingen, die          durch die Kommunen des Landes vor, die im
   als Erfolgsfaktoren zu verstehen sind:            Rahmen angemessener Zeiträume sukzes-

        Effizienz & Effektivität
                                                     Fachverantwortung
 Binnendigitalisierung
                       Strukturierte Daten
                                                 Standards
            Kulturwandel
                   Zusammenarbeit
Sicherheit
  10
           und Einfachheit
sive umzusetzen ist. Hierfür muss auf Lan-      rungsmaßnahmen aufzeigen. Mit § 11 Absatz
desseite u. a. das Kommunale Anwendungs-        2 Sätze 2 und 3 BbgEGovG besteht bereits
zentrum (KAZ) des Brandenburgischen             heute eine gesetzliche Grundlage, nach der
IT-Dienstleisters zu einem leistungsfähigen     zusätzliche IT-Basiskomponenten des Lan-
Servicepartner für die kommunale Ebene          des durch Verordnung festgelegt werden
ausgebaut werden. Erste Schritte wurden mit     können oder – bei Vorliegen bestimmter Vor-
der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts        aussetzungen – durch Verordnung eingerich-
für den Ausbau des KAZ unternommen, des-        tet werden sollen.
sen personelle, finanzielle und organisatori-
sche Voraussetzungen im Rahmen der zur          Als Querschnittskomponente für die Ressorts
Verfügung stehenden Haushaltsmittel zügig       und die unmittelbare Landesverwaltung wird
zu umzusetzen sind.                             überdies ein modulares Standardsystem zur
                                                E-Aktenführung mit Vorgangsbearbeitung
Mit dem teilweise bereits realisierten Ebenen   und zur E-Zusammenarbeit zwischen den
übergreifenden Einsatz der IT-Basiskompo-       Verwaltungen zur Verfügung gestellt, dass
nenten des Landes für Land und Kommunen,        über Standardschnittstellen verfügt.
wie dem gemeinsam genutzten Landesver-
waltungsnetz, werden nicht nur Harmonisie-      Ein Teil der Informationsinfrastruktur für digi-
rungsziele u.a. als unverzichtbare Grundlage    tale Anwendungen sind zuverlässige Geoda-
für die Erfüllung der Anforderungen des OZG     ten der Geodateninfrastruktur Brandenburg
erfolgreich umgesetzt, sondern auch nach-       (GDI-BB). Aus der Vernetzung raumbezoge-
haltige Kostensynergien in Form einer ins-      ner Positionsdaten können spezielle Karten,
gesamt wirtschaftlichen und technischen Be-     grafische Darstellungen und Dienstleistun-
triebsführung im Land erzielt.                  gen entwickelt werden. Die Landesregierung
                                                sieht weiterhin großes Automatisierungspo-
Für die informationstechnische Zusammen-        tenzial und unterstützt darauf ausgerichtete
arbeit von Land und Kommunen kommt dem          Vorhaben und Maßnahmen.
IT-Rat besondere Bedeutung zu, der bei-
spielsweise nach § 15 Absatz 2 Nr. 6 BbgE-
GovG zu IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicher-   3.2. Die zentrale Effizienz dient der regio-
heitsstandards für die Ebenen übergreifende     nalen Effektivität
Kommunikation beteiligt werden kann.
                                                Den größten Teil der Verwaltungsleistungen,
Die gem. § 18 BbgEGovG bis zum 24. No-          die Bürgerinnen, Bürger sowie Organisatio-
vember 2023 dem Landtag Brandenburg             nen benötigen, erbringen die Kommunen re-
vorzulegende Evaluierung des BbgEGovG           gional.
durch die Landesregierung soll weitergehen-
de Perspektiven für sinnvolle Harmonisie-       Zukünftig soll es für die Bürgerinnen und

                                                                                                   11
Bürger sowie Organisationen technisch ir-        Hintergrund gilt der Grundsatz „Formular
     relevant sein, wer die Leistung erbringt. Ent-   vor Freitext“, so dass die Verwaltungsarbeit
     scheidend wird sein, dass die Leistung mit       perspektivisch so weit wie möglich und recht-
     möglichst geringen Hürden und einfachen          lich zulässig auf der Basis von strukturierten
     Methoden zügig und sicher erbracht wird.         Daten erfolgt und so Transaktionsfähigkeit
     Das gelingt, wenn Kommunen und Landes-           hergestellt wird.
     verwaltung prozess- und datenorientiert zu-
     sammenarbeiten. Dazu sind gemeinsame             Voraussetzung für die Transaktionsfähigkeit
     Strategien und Werkzeuge zu entwickeln.          ist eine weitere Etablierung von Standards
     Eines der zentralen Werkzeuge bildet der         bei den Datenaustauschformaten sowie die
     Bürger- und Unternehmensservice für Bran-        Schaffung von offenen Schnittstellen zwi-
     denburg (BUS-BB). Für dessen Aufbau ist          schen den genutzten IT-Systemen.
     Brandenburg der Länderkooperation „Linie-
     6Plus“ beigetreten. Das zentrale elektroni-
     sche Redaktionssystem für Verwaltungsleis-       3.4. Die Digitalisierungsverantwortung
     tungen „BUS-BB“ bietet den Bürgerinnen und       folgt der Fachverantwortung
     Bürgern sowie Organisationen Informationen
     zur Erledigung von Verwaltungsleistungen.        Weil sich die Verwaltungsdigitalisierung an
     Die dafür erforderliche fachliche Redaktion      den Verwaltungsprozessen der zu erledigen-
     wird nach bundesweit einheitlichen Stan-         den Fachaufgabe orientieren muss, muss die
     dards durch Redaktionen auf Bundes-, Lan-        Digitalisierungsverantwortung – genau wie
     des- und kommunaler Ebene getragen. Der          die Fachverfahrensverantwortung im Sinne
     BUS-BB ist somit die zentrale Wissensbasis       der Verantwortlichkeit für die rechtliche und
     über Verwaltungsleistungen und orientiert        organisatorische Ausgestaltung einzelner
     sich dabei vorrangig an den Bedürfnissen         Fachverfahren – beim jeweiligen Fachverant-
     der Bürgerinnen und Bürger sowie Organisa-       wortlichen verbleiben. Der erste Schritt jeder
     tionen. Diese Zielgruppen erwarten, dass sie     Digitalisierung ist eine vorherige Geschäfts-
     auf direktem und einfachem Wege Hilfestel-       prozessanalyse, siehe auch § 8 BbgEGovG.
     lungen für ihre jeweiligen Anliegen erhalten.    Wie kann dieser Fachprozess digital besser,
                                                      schneller beziehungsweise einfacher und si-
                                                      cherer gestaltet werden? Diese Frage kann
     3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturier-      nur diejenige Behörde oder Stelle hinrei-
     ten Daten                                        chend beantworten, die den bisherigen ana-
                                                      logen Verwaltungsprozess kennt und fach-
     Der digitale Wandel ist kein Selbstzweck. Er     verantwortlich wahrnimmt. Da perspektivisch
     soll Chancen und Potenziale auf Seiten der       alle Prozesse digitalisiert werden müssen,
     Bürgerinnen und Bürger sowie Organisa-           müssen alle Fachbereiche in die Lage ver-
     tionen, aber auch auf Seiten der Verwaltung      setzt werden, diesen Teil der Digitalisierungs-
     entfalten. Spürbare Effizienzgewinne lassen      verantwortung zusammen mit den zentralen
     sich durch die Automatisierung von geeigne-      Steuerungsinstanzen wahrzunehmen – das
     ten Prozessen erzielen, beispielsweise durch     erfordert den Aufbau grundlegender digitaler
     die Verarbeitung strukturierter und unterein-    Kompetenzen in allen Fachbereichen.
     ander kompatibler Daten, die einen höheren
     Automatisierungsgrad und eine schnellere         Die Fachverantwortung ergibt sich aus der
     Prozessbearbeitung als die Arbeit mit un-        unmittelbaren Zuständigkeit eines Fachberei-
     strukturierten Daten zulassen. Vor diesem        ches, aus einer übergeordneten politischen

12
Verantwortung (z. B. im Bereich der Recht-         immer dann greift, wenn das Fachverfahren
setzung) oder aus der mittelbaren Zuständig-       trotz hohem Automatisierungsgrad aus tech-
keit aufgrund einer Fach- oder Rechtsauf-          nischen, organisatorischen oder wirtschaft-
sichtsfunktion über einen Fachbereich und ist      lichen Gründen nicht den vollständigen Pro-
damit final in dem jeweiligen Landesressort        zess abbildet oder gar kein Fachverfahren
zu verorten.                                       vorhanden ist.

                                                   Diese Querschnittskomponente, die über die
3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüs-         üblichen Standardschnittstellen angebunden
sel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit           werden kann, soll durch die Module E-Akten-
                                                   führung und E-Vorgangsbearbeitung als sub-
Die Zielrichtung des OZG und die der Binnen-       sidiäre Verfahren sichergestellt werden.
digitalisierung sind unterschiedlich: Während
das OZG letztlich nur auf „die letzte Meile“       Bis November 2024 ist entsprechend dem
zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und            BbgEGovG der Austausch von digitalen Do-
Bürgern sowie Organisationen fokussiert,           kumenten inklusive Metadaten zwischen den
betrifft die Binnendigitalisierung im Kern  die    Verwaltungen vorgesehen. Als zweiter Schritt
verwaltungsinternen Strukturen und Prozes-         ist ein Datenaustausch über Schnittstellen
se. Hier gibt es strategisch kein Prioritätsver-   zwischen Fachverfahren anzustreben.
hältnis – beide Ziele müssen gleichermaßen
ins Auge gefasst werden.                           Um eine medienbruchfreie Bearbeitung in-
                                                   nerhalb und zwischen den Verwaltungen zu
Ziel ist es, Verwaltungsleistungen sicher und      erleichtern ist prinzipiell eine Homogenität
soweit möglich und sinnvoll medienbruchfrei        der eingesetzten Systeme anzustreben, wo-
zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft zunächst   bei die Kompatibilität im Vordergrund steht:
den Zugang zu Verwaltungsleistungen. Aber          Auch der Einsatz unterschiedlicher Systeme
erst wenn auch eine medienbruchfreie elek-         ist denkbar, solange dies wirtschaftlich dar-
tronische Zusammenarbeit innerhalb und             stellbar ist, kompatible Schnittstellen vorhan-
zwischen Verwaltungen sichergestellt wird,         den sind und sonstige erforderliche Harmoni-
kann die berechtigte Erwartungshaltung von         sierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisatio-
nen auf schnellere Bearbeitungs-/Auskunfts-
zeiten erfüllt werden.                             3.6. Sicherheit und Einfachheit als Grad-
                                                   messer für die Qualität der Digitalisierung
Dies gelingt durch die vollständige digitale
Abbildung vorher optimierter Prozesse vom          Die Digitalisierung birgt neben Chancen
Antragseingang über die Vorgangsbearbei-           auch Risiken. Informationssicherheit und
tung einschließlich der Einholung von Stel-        Datenschutz müssen integrale Bestand-
lungnahmen und Mitzeichnungen und der              teile von Planung, Konzeption und Betrieb
Veraktung bis hin zur Aussonderung und             von Geschäftsprozessen sein, damit Bür-
Archivierung im Brandenburgischen Lan-             gerinnen und Bürger sowie Organisationen
deshauptarchiv. Von daher bedarf es einer          den elektronischen Verfahren vertrauen
Flankierung der vorhandenen Fachverfahren          können. Gleichzeitig sollen digitalisierte Zu-
und der vorhandenen und geplanten zentra-          gänge für alle Beteiligten möglichst effizient
len Basiskomponenten durch eine subsidiä-          und nutzungsfreundlich gestaltet sein. Diese
re modulare Querschnittskomponente, die            Spannungsfelder gilt es in ein von allen ak-

                                                                                                     13
zeptiertes Gleichgewicht zu bringen. Informa-    ten öffentlichen Sektors beschäftigt auch den
     tionssicherheit ist eine Voraussetzung einer     IT-Planungsrat. Mit dem Forschungs-, Entwi-
     erfolgreichen nachhaltigen Digitalisierung.      cklungs- und Umsetzungsprojekt „Qualifica
                                                      Digitalis“ sollen konkrete Qualifizierungsstra-
     Erste wichtige Schritte werden mit dem Lan-      tegien für die Aus-, Fort- und Weiterbildung
     desserviceportal und den Servicekonten er-       (in Form von Vorschlägen für die Neugestal-
     folgen, um den Zugang einfacher und nut-         tung von
     zungsfreundlicher zu gestalten. Bürgerinnen      Ausbildungsordnungen, Fortbildungskonzep-
     und Bürger sowie Organisationen sollen hier-     ten, Curricula und Studienmodulen), Hand-
     bei die Möglichkeit haben, künftig einmal ihre   lungsempfehlungen
     jeweilige Identität zu hinterlegen und dann      für die Personalentwicklung und Vorschläge
     auf dieser Grundlage die nach dem OZG di-        für erforderliche bzw. anzustrebende Rechts-
     gital bereit gestellten Verwaltungsleistungen    anpassungen entwickelt werden. Die Projekt-
     in Anspruch nehmen zu können.                    ergebnisse werden perspektivisch auch für
                                                      Brandenburg nutzbar zu machen sein.
     In Umsetzungsszenarien sind Priorisierungen
     stets vorteilhaft und im Vorfeld Pilotierungen   Ebenso bedeutsam ist die Akzeptanz der
     mit Modellbehörden bzw. Kommunen ein an-         Beschäftigten in den Verwaltungen, die die
     erkanntes Mittel. Hier können Umsetzbarkeit      Digitalisierungsprojekte vorantreiben sollen.
     und Nutzungsfreundlichkeit erprobt werden.       Dafür bedarf es eines Kulturwandels auf al-
                                                      len Ebenen, denn Akzeptanz braucht Vor-
                                                      bilder. Für den Kulturwandel in der digitalen
     3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung        Verwaltung braucht es bekanntlich auch eine
                                                      Veränderung der Führungskultur, neue Orga-
     Die Digitalisierung der Verwaltung darf nicht    nisationsprozesse, auch Fortbildungen und
     losgelöst von den Menschen in der Verwal-        Mitarbeiterentwicklung, kurz: eine Verände-
     tung betrachtet werden. Die Wahrnehmung          rung in den Köpfen.
     von Digitalisierungsverantwortung setzt vor-
     aus, dass die Beschäftigten auch in die Lage     Dafür bedarf es aber auch größerer Trans-
     versetzt werden, diese auszuüben. Das be-        parenz und Kommunikation, um die Beschäf-
     ginnt bei der Ausbildung von Beschäftigten       tigten der einzelnen Verwaltungen bei dem
     der Verwaltung und beinhaltet auch die Wei-      Thema Digitalisierung mitzunehmen, ihre
     terbildung des vorhandenen Personals. Die        Wünsche und Vorbehalte aufzugreifen und
     Bildungsträger der Landesverwaltung bieten       in den Transformationsprozess einfließen zu
     bereits umfangreiche Fortbildungsangebo-         lassen. Hinweise, Kritik und ein konstruktives
     te im Bereich der Informationstechnik, aber      Feedback gehören zu einem erfolgreichen
     auch zum Führen und Arbeiten in der digi-        Transformationsprozess dazu. Die Nutzer-
     talen Welt und zu agilen Methoden an. Der        perspektive muss stärker in die Prozesse
     Aus- und Aufbau der erforderlichen digitalen     einbezogen werden, beispielsweise durch
     sowie Vernetzungs- und Steuerungskompe-          „Nutzer-/Mitarbeiterbeiräte“. Die Digitali-
     tenzen bedarf konkreter Maßnahmenpläne,          sierung bedeutet Veränderung für alle Be-
     welche sowohl auf die neu hinzukommenden         teiligten. Daher ist es erforderlich, dass der
     Anforderungen als auch auf die Arbeitsreali-     Veränderungsprozess für die Beschäftigten
     tät der Beschäftigten Rücksicht nehmen.          entsprechend begleitet wird (Change-Ma-
                                                      nagement-Prozess). Dies umfasst drei Pha-
     Die Frage der Qualifizierung des digitalisier-   sen: Planung, Umsetzung und Reflektion.

14
Hierbei zu beachten sind unter anderem so-     und Projektszenarien erforderlich, wie insbe-
wohl die Feststellung der jeweiligen Notwen-   sondere der Transfer von OZG-Verfahren an-
digkeit der Veränderung, die gemeinsame        derer Länder, die im IT-Planungsrat für Bund,
Klärung der Zielvorstellungen, die Planung     Länder und Kommunen zur Nachnutzung ins-
und Durchführung der erforderlichen Maß-       besondere nach dem Einer-für-Alle-Prinzip
nahmen und im Rahmen einer späteren Eva-       bereitgestellt werden, in die Kommunen des
luation die Pflege und Weiterentwicklung des   Landes Brandenburg erfolgen kann. Für die
Erreichten. Der Grundsatz der Transparenz      Verknüpfung von IT-Basiskomponenten des
ist durchgehend zu wahren.                     Landes mit bereits vorhandenen IT-Syste-
                                               men und Fachverfahren der Kommunen be-
                                               darf es ganzheitlicher Lösungen, für die der
3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwi-         in der Umsetzung befindliche elektronische
schen Land und Kommunen                        Online-Dienst Aufenthaltstitel im Rahmen
                                               des Themenfeldes Ein-/Auswanderung als
Das Land und seine Kommunen können die         Musterbeispiel herangezogen werden kann.
erheblichen fachlichen und finanziellen An-    Der IT-Rat ist die mit dem BbgEGovG neu
forderungen des E-Government in den kom-       geschaffene, gemeinsame Struktur von Land
menden Jahren nur gemeinschaftlich be-         und kommunaler Familie, in dem die Überle-
wältigen. Für den Bereich der gesetzlichen     gungen zur gemeinsamen Zusammenarbeit
Aufgaben nach dem OZG und dem BbgE-            der kommunalen Seite wie der Landesseite
GovG sind strukturierte Umsetzungspläne        gemeinsam weiterentwickelt werden können.

                                                                                               15
4. Steuerung des E-Government

     Die zentrale Steuerung des E-Government         4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompe-
     und IT-Einsatzes in der Landesverwaltung        tenzzentrum für Land und Kommunen
     obliegt gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 BbgE-
     GovG der oder dem IT-Beauftragten der Lan-      Um eine effektive Digitalisierung und elek-
     desregierung.                                   tronische Abwicklung von Verwaltungsleis-
                                                     tungen auf allen Ebenen zu erreichen, be-
                                                     darf es einer operativen Koordinierung bei
     4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher        der Umsetzung von E-Government und des
     Grundlagen                                      OZG. Dafür braucht es einen gemeinsa-
                                                     men Ansprechpartner, der die notwendige
     Mit dem am 24. November 2018 in Kraft ge-       fachliche, organisatorische und technische
     tretenen Brandenburgischen E-Government-        Unterstützung gewährleisten kann. Um dies
     Gesetz wird ein einheitlicher und verlässli-    zu erreichen, soll der zentrale IT-Dienstleis-
     cher Rechtsrahmen vorgegeben, welcher der       ter des Landes (ZIT-BB) im Rahmen der zur
     Verwaltung verbindliche Vorgaben setzt und      Verfügung stehenden Haushaltsmittel ver-
     zugleich angemessene Umsetzungsspielräu-        stärkt und in Kooperation mit den kommuna-
     me belässt. Damit sollen die Chancen und        len Spitzenverbänden sukzessive zu einem
     Gestaltungsmöglichkeiten nach einheitlichen     Kompetenzzentrum für Land und Kommunen
     Regeln genutzt werden.                          ausgebaut, ohne dabei in die kommunale
                                                     Selbstverwaltung einzugreifen. Die haus-
     Die rechtlichen Grundlagen sind regelmäßig      halterische Grundlage ist sowohl beim Land
     im Kontext europa-, bundes- und landeswei-      als auch bei den Kommunen eigenständig zu
     ter Entwicklungen im Bereich E-Government       schaffen.
     zu prüfen und weiterzuentwickeln. Rechtliche
     Hürden der Digitalisierung sind zu beseitigen   Dabei sollen perspektivisch auch innovative
     bzw. gar nicht erst aufzubauen. So sollten      Aspekte eine stärkere Rolle spielen, um etwa
     Vorschriften so ausgestaltet werden, dass       mit agilen Methoden schneller und flexibler
     die damit einhergehenden Verwaltungspro-        auf neue Anforderungen reagieren zu kön-
     zesse auch digital realisiert werden können.    nen.
     Um dies zu erreichen, werden die Anlage 9
     (Richtlinien zur Zentralen Normprüfung) so-     Bei der Abstimmung des Landes mit der
     wie der zugehörige Normprüfbogen (Anlage        gemeindlichen Ebene kann zudem an vor-
     9a) der Gemeinsamen Geschäftsordnung            handene Strukturen des Zweckverbandes
     für die Ministerien des Landes Brandenburg      Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM)
     (GGO) um entsprechende Prüffragen er-           angeknüpft werden. Dadurch lassen sich
     gänzt.                                          der fachliche Dialog und die Entwicklung ge-
                                                     meinsamer Herangehensweisen zusätzlich
                                                     verbessern.

16
4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basis-                                   4.3.2. Elektronische Vergabeplattform
komponenten                                                                  Die Elektronische Vergabeplattform (VMP)
                                                                             dient der einheitlichen Abwicklung von Ver-
Das Land stellt IT-Basiskomponenten4 mit                                     gaben für alle öffentlichen Auftraggeber
Standardschnittstellen für die Landesverwal-                                 des Landes Brandenburg einschließlich der
tung und die Kommunen über den Branden-                                      Kommunen und ist der Standard für die elek-
burgischen IT-Dienstleister zentral so bereit,                               tronische Vergabe (E-Vergabe). Die VMP
dass damit die Erfüllung der mit dieser Stra-                                ist bereits seit dem 01.01.2008 online, wird
tegie verbundenen Zielsetzungen unterstützt                                  stetig erweitert und verbessert und ist in der
werden kann5.                                                                heutigen Ausbaustufe für alle Vergabearten
                                                                             nutzbar.
                      Die aktuellen Sachstände sowie
                      Verfügbarkeiten der einzelnen                          4.3.3. Virtuelle Poststelle
                      Basiskomponenten können unter                          Die Virtuelle Poststelle (VPS) ermöglicht Bür-
                      https://ozg.brandenburg.de/ozg/                        gerinnen und Bürgern sowie Organisationen
                      de/bausteine/it-basiskomponen-                         die sichere und vertrauliche Kommunikation
                      ten/ abgerufen werden.                                 mit der Verwaltung. Ein wesentliches Merk-
                                                                             mal der umgangssprachlich als „Virtuelle
4.3.1. Landesverwaltungsnetz                                                 Poststelle“ bezeichneten Komponente ist die
Das Landesverwaltungsnetz (LVN) bildet die                                   „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ der über-
Kommunikationsinfrastruktur des Landes.                                      tragenen Daten und Informationen.
Alle Landesbehörden, die Polizei, die Steuer-
behörden, die Justiz und alle brandenburgi-                                  Eine Säule stellen die bundesweit einheitlich
schen Kommunen sind hier angeschlossen.                                      zum Einsatz kommenden Infrastrukturen auf
Es wirkt wie ein vom Internet unabhängi-                                     Basis des Standards OSCI (Online-Services-
ges sicheres Intranet, auf dem die gesamte                                   Computer-Interface) dar. Auf deren Basis er-
Sprach- und Datenkommunikation des Lan-                                      folgt der abgestimmte Nachrichtenverkehr im
des durchgeführt wird.                                                       Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie
                                                                             der Justiz. Eine weitere Säule bildet die Kom-
4 IT-Basiskomponenten sind in § 2 Nr. 9 BbgEGovG definiert als alle für
                                                                             munikation mittels verschlüsselter E-Mail (S/
  E-Government verwaltungs- und verfahrensübergreifend sowie fachunab-       MIME). Hierfür steht ein SecureMail Gateway
  hängig benötigten informations-technischen Systeme, Dienste und Infra-
                                                                             zur Verfügung.
  strukturen.

5 Auf die Einschränkung des § 11 Absatz 1 Satz 4 BbgEGovG, wonach IT-Ba-
  siskomponenten nicht genutzt werden müssen, soweit das Land Branden-
                                                                             4.3.4. Deutsches Verwaltungsdienstever-
  burg im Rahmen der Zusammenarbeit mehrerer Länder oder der Länder          zeichnis
  und des Bundes gemeinschaftlich im E-Justice-Rat abgestimmte und finan-
                                                                             Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeich-
  zierte IT-Basiskomponenten einsetzt, die den IT-Basiskomponenten des
  Landes nach Satz 3 vergleichbare technische Funktionalitäten beinhalten,   nis (DVDV) ist ein zentrales Verzeichnis mit
  wird hingewiesen.                                                          technischen Verbindungsparametern für die

                                                                                                                              17
verwaltungsübergreifende, sichere Kommu-          des in die Lage versetzt werden, De-Mail
     nikation für Verwaltungen von Bund, Län-          als sicheres Verfahren für die Eröffnung des
     dern und Kommunen. Es bildet die Basis für        elektronischen Zugangs anbieten zu können.
     den Datenaustausch verschiedener Fach-
     verfahren im deutschen Verwaltungsraum            4.3.9. Landesserviceportal und Service-
     (z.B. Meldewesen, Pass- und Ausweiswe-            konto
     sen, Personenstandswesen und Ausländer-           4.3.9.1. Landesserviceportal
     wesen).                                           Das Landesserviceportal (LSP) ermöglicht
                                                       Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisatio-
     4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammel-              nen einen zentralen Zugang zu Informationen
     und -protokollierungsdienst                       und Online-Leistungen der Landes- und Kom-
     Der Multikanal-Nachrichtensammel- und             munalverwaltungen. Durch die Integration des
     -protokollierungsdienst verarbeitet die über      Bürger- und Unternehmensservice Branden-
     verschiedene Wege ein- und ausgehenden            burg (BUS-BB) bietet das Portal Informatio-
     elektronischen Nachrichten der Landesver-         nen zu den Dienstleistungen und Zuständig-
     waltung und kann eine zentrale Ver- und           keiten der Verwaltung. Es soll in mehreren
     Entschlüsselung sowie Signierung und Veri-        Ausbaustufen weiterentwickelt werden, um
     fikation der elektronischen Nachrichten und       die Nutzererfahrung zu verbessern und den
     Inhalte vornehmen.                                rechtlichen Anforderungen von OZG und Sin-
     Die technische Realisierung erfolgt über ein      gle Digital Gateway-Verordnung zu genügen.
     Produkt des IT-Planungsrats, den Governi-
     kus MultiMessenger (GMM).                         4.3.9.2. Servicekonto Brandenburg
                                                       Das Servicekonto (gemäß OZG auch „Nut-
     4.3.6. Elektronisches Identitätsmanage-           zerkonto“) ist eine zentrale Komponente,
     ment (eID)                                        mit der sich Bürgerinnen und Bürger sowie
     Mittels eID-Funktion (eID = electronic Identi-    Organisationen bei der Online-Beantragung
     ty) können sich Bürgerinnen und Bürger bei        von Verwaltungsleistungen identifizieren und
     der Online-Beantragung von Verwaltungs-           authentifizieren können.
     leistungen sicher und eindeutig identifizieren.
     In § 3 Absatz 3 Satz 1 BbgE-GovG sind als         4.3.9.3. Langzeitspeichersystem
     E-Ident-Nachweis der PA, die eID-Karte und        Das Langzeitspeichersystem dient der wirt-
     die elektronischen Aufenthaltstitel vorgese-      schaftlichen, auf Dauer ausgerichteten Auf-
     henen. Diese werden von der Basiskompo-           bewahrung und Archivierung elektronischer
     nente des eID-Managements nach § 11 Ab-           Daten der Verwaltung nach Ablauf bestimm-
     satz 1 Satz 3 Nr. 6 BbgEGovG umfasst.             ter Fristen und baut auf (fast) alle anderen
                                                       Basiskomponenten auf Grund der erforderli-
     4.3.7. Elektronische Bezahlplattform              chen Nutzungsnotwendigkeiten auf.
     Über die Elektronische Bezahlplattform
     (ePayBL) können Gebühren- oder Entgelt-
     forderungen gegenüber Behörden beglichen          4.4. Umsetzung des OZG
     werden.
                                                       Die Umsetzung des OZG mit dem Ziel, alle
     4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung           Verwaltungsleistungen auch elektronisch
     von De-Mail-Diensten                              über die Verwaltungsportale des Bundes und
     Durch die zentrale Bereitstellung von De-         der Länder anzubieten, ist eine wichtige und
     Mail-Diensten sollen die Behörden des Lan-        dringliche wie auch enorme und herausfor-

18
dernde Aufgabe für Bund, Länder und Kom-          4.5. Geodaten als integraler Bestandteil
munen.                                            des E-Government

Sie ist seit Anbeginn auf einen arbeitsteiligen   Geodaten haben ein breites Anwendungs-
Prozess zwischen Bund, Ländern und Kom-           spektrum. Es ist daher unverzichtbar, sie in
munen ausgerichtet. Die enge Einbindung           die Verwaltungsprozesse der Landesverwal-
und Unterstützung der Kommunen ist dabei          tung (Strukturatlas, Flächenmanagementsys-
unabdingbar, da diese als Vollzugsbehörden        teme, Erneuerung der Kommunikations- und
die Hauptlast der Digitalisierung tragen.         Einsatzleitsysteme der BOS-Leitstellen etc.)
                                                  zum weiteren Ausbau des E-Government im
Die konsequente, bundesweit angelegte             Land als Teil der digitalen Infrastruktur vor-
Arbeitsteilung erfolgt insbesondere nach          zugsweise über bereits bewährte und stan-
dem Modell „Einer für Alle/Einer für Viele“       dardisierte (ISO-)Datenschnittstellen einzu-
(EfA-Prinzip). So wird sichergestellt, dass       beziehen.
die an einer Stelle entwickelten und betrie-
benen Online-Dienste von allen Ländern und        Am 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG
Kommunen kostengünstig genutzt werden             des Europäischen Parlaments und des Ra-
können. Mehrfach- und Eigenentwicklungen,         tes vom 14. März 2007 zur Schaffung einer
die einer Zersplitterung der bundesweiten IT-     Geodateninfrastruktur in der Europäischen
Landschaft Vorschub leisten, werden durch         Gemeinschaft („INSPIRE-Richtlinie“) in Kraft
die konsequente Anwendung dieses Prinzips         getreten. Ziel ist es, raumbezogene Daten
vermieden. Weitere Umsetzungsmodelle              (Geodaten) zu bestimmten Datenthemen
sind die „länderübergreifende Entwicklung         bis 2021 grenzüberschreitend interoperabel
nachnutzbarer und dezentral betriebener           über Geodatendienste bereitzustellen. Die
Softwarelösungen“ sowie „FIM-basierte Ei-         Richtlinie zählt zu den Maßnahmen der EU,
genentwicklungen“.                                die Transparenz zu Informationen der öf-
                                                  fentlichen Verwaltungen und deren Teilhabe
Im Land Brandenburg steuert und koordiniert       schaffen sollen. Das Gesetz über die Geoda-
die oder der IT-Beauftragte die Umsetzung         teninfrastruktur im Land Brandenburg (Bran-
des OZG. Hierfür legt die Landesregierung         denburgisches Geodateninfrastrukturgesetz
einheitliche Rahmenbedingungen für alle Mi-       – BbgGDIG) ist die Umsetzung der INSPIRE-
nisterien verbindlich fest. Zu den Rahmenbe-      Richtlinie im Land Brandenburg in nationales
dingungen sollen gehören:                         Recht. Dadurch werden bereits jetzt viele
                                                  Geodaten, die im Zuge des E-Government
■ die Nutzung der im Rahmen der Bund-Län-         benötigt werden, in einem standardisierten
  der-Zusammenarbeit im IT-Planungsrat            Format erzeugt, verarbeitet, bereitgestellt
  von den OZG-Themenfeld-Federführern             und genutzt (z. B. Gewässerkarten, Gebäu-
  bereitgestellten Onlinelösungen für die         deverwaltung, Kampfmittelbeseitigung, Bür-
  Digitalisierung von Verwaltungsleistungen       gerinformation, Gesundheitswesen).
  im Land Brandenburg (EfA-Prinzip), sofern
  dies technisch möglich und wirtschaftlich       Die Landesvermessung und Geobasisinfor-
  sinnvoll erscheint;                             mation Brandenburg (LGB) unterstützt durch
                                                  eine weitere erforderliche Bündelung von
■ die Nutzung eines zentral bereitgestellten      technischen, administrativen und sonstigen
  OZG-Monitoring- und Projektmanage-              Leistungen beim Aufbau und der Wahrneh-
  menttools.                                      mung zentraler und ressortübergreifender

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GIS-Aufgaben (Geografisches Informations-       4.5.2. Geobasisdaten
     system).                                        Gemäß § 5 Absatz 2 BbgGDIG sind die
                                                     Geobasisdaten die fachneutralen Kernkom-
     Eine wichtige Ergänzung stellen die kommu-      ponenten der Geodateninfrastruktur Bran-
     nalen Geoportale dar, die wertvolle Geobasis-   denburg. Die Geofachdaten der öffentlichen
     daten sowie Geofachdaten für Bürgerinnen        Stellen sind auf der Grundlage der Geobasis-
     und Bürger sowie Organisationen aufbereitet     daten zu erfassen und zu führen. Am 19. Juni
     haben und zur Nachnutzung bereitstellen.        2019 hat der Brandenburger Landtag die Än-
                                                     derungen des Brandenburgischen Vermes-
     4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der        sungsgesetzes (BbgVermG) beschlossen, so
     Geodateninfrastruktur Brandenburg               dass seit dem 15. Januar 2020 alle digitalen
     Der Interministerielle Ausschuss für das Geo-   Geobasisdaten nach Open-Data-Grundsät-
     informationswesen im Land Brandenburg           zen kostenfrei, standardisiert, maschinenles-
     (IMAGI Bbg) unter Leitung des MIK ist das       bar und gemeinsam mit ihren Metadaten zur
     maßgebliche Steuerungsgremium für den           Verfügung stehen.
     Ausbau und die Fortentwicklung der GDI-BB.
     Alle Ressorts und die kommunalen Spitzen-       4.5.3. Geo-Basiskomponenten
     verbände sind hier vertreten. Das Gremium       Das Land schafft durch das MIK die Voraus-
     sichert die ressortübergreifende Kommuni-       setzungen für die Bereitstellung folgender
     kation und dient deshalb auch der struktu-      zentraler Geo-Basiskomponenten mit Stan-
     rierten Meinungsbildung in Angelegenheiten      dardschnittstellen für die Landesverwaltung
     der GDI-BB und GDI-DE. Damit verbunden          und die Kommunen. Die Bereitstellung und
     nimmt das MIK die Vertretung des Landes         kontinuierliche Weiterentwicklung erfolgt
     im Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur        durch die LGB:
     Deutschland (LG GDI-DE) wahr.
                                                     4.5.3.1. Geoportal und weitere zentrale
     Der weitere Ausbau der Geodateninfrastruk-      technische Komponenten der GDI-BB
     tur soll insbesondere über den Aktionsplan      Gemäß § 9 Absatz 3 BbgGDIG ist im Ge-
     „Geodateninfrastruktur Brandenburg“ (Ak-        schäftsbereich der für Inneres zuständigen
     tionsplan GDI-BB) unterstützt werden. Dieser    obersten Landesbehörde ein Geoportal für
     berücksichtigt auch die Zielstellungen der      den Zugang zur Geodateninfrastruktur (GDI)
     vom LG GDI-DE aufgestellten Nationalen          eingerichtet worden. Es ist für die Nutzung
     Geoinformations-Strategie (NGIS), die bun-      der Geodateninfrastruktur die zentrale Kom-
     desweit die Entwicklung einer nachhaltigen      munikations-, Transaktions- und Interaktions-
     und zukunftsorientierten Geoinformations-       plattform für die übergreifende Erschließung
     politik zum Ziel hat.                           und Integration verteilter Geodaten in eigene
                                                     Verwaltungsaufgaben.
     Die ressortübergreifende Kontaktstelle GDI-
     DE des Landes Brandenburg in der LGB hat        Die Bereitstellung der weiteren zentralen
     die mit dem BbgGDIG übertragene Aufgabe,        technischen Komponenten der GDI-BB
     als Kommunikationsstelle den Austausch          (Sammlungs- und Bereitstellungskomponen-
     zwischen den im Land tätigen geodatenhal-       te für Metadaten – Metadaten-Katalogdienst
     tenden Stellen und der GDI-DE zu gewähr-        CSW-GDI-BB, Erfassungs- und Prüfkompo-
     leisten. Sie steht den Ressorts im Land un-     nente für Metadaten – Pro-MIS-Online) ist
     terstützend zur Seite.                          von grundlegender Bedeutung als Teil des
                                                     angestrebten Portalverbundes.

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4.5.3.2. Brandenburg-Viewer als Schnitt-         tauscht werden können. Die Dienstleistung
stelle zur Landkartennutzung in Landes-          ist für die unmittelbare Landesverwaltung auf
portalen                                         der Grundlage von Servicevereinbarungen
Die Kartenanwendungsschnittstelle ermög-         nutzbar.
licht jeder Verwaltung die amtlichen Karten
und Luftbilder sowie eigene Geoinformatio-       4.5.3.6. GIS-Lizenzmanagement
nen an jeder Stelle ihres Internetangebotes      Das mit den Ressort Information Officer
nutzerspezifisch zu präsentieren. Im Landes-     (RIO) abgestimmte gemeinsame GIS-Lizenz-
portal mit Servicekonten ist jede Verwaltung     management wird von der LGB technisch
somit bei der Vervollständigung ihrer E-Go-      beim ZIT-BB weiter ausgebaut und es wird
vernment-Angebote angehalten, Kartenan-          ein Landeslizenzvertrag abgeschlossen, der
wendungen auf dieser Grundlage zu integ-         einen bedarfsgerechten, flexiblen und wirt-
rieren.                                          schaftlichen GIS-Softwareeinsatz in der Lan-
                                                 desverwaltung absichert. Die Nutzung erfolgt
4.5.3.3. Geobroker (Geodatendownload)            auf der Grundlage von Servicevereinbarun-
Das zentrale Geoinformationsvertriebssys-        gen mit den Ressorts.
tem (Geobroker) ermöglicht jeder Verwaltung
den Zugang zu Geobasisdaten der Vermes-
sungsverwaltung und ausgewählten Geo-            4.6. Bereitstellung der E-Akte als Quer-
fachdaten der Ressorts. Die Nutzer haben         schnittskomponente (EL.DOK BB)
mit dem zentralen Geoinformationsvertriebs-
system die Möglichkeit, sich die Geodaten        Gemäß Kabinettbeschluss 734/08 wurde
mit Hilfe spezieller Geodatenverarbeitungs-      bereits die Einführung eines landeseinheitli-
werkzeuge nach eigenen Ansprüchen zu             chen Systems zur E-Aktenhaltung sowie E-
kombinieren und auszuwerten.                     Vorgangsbearbeitung (EL.DOK BB) und als
                                                 ressortübergreifend genutztes Kabinettinfor-
4.5.3.4. Georeferenzierungsdienst                mationssystem (EL.KIS) – nachfolgend E-Ak-
Der Aufbau und die Bereitstellung eines lan-     te – für die Ressortebene grundsätzlich vor-
desweiten Georeferenzierungsdienstes un-         gesehen. Flankiert wird dieses Ziel durch § 7
terstützt die Aufgabenerledigung der E-Go-       BbgEGovG, in dem die E-Aktenführung ver-
vernment-Vorhaben in Brandenburg. Durch          bindlich für die gesamte Landesverwaltung
den landesweiten und zentral bereitgestell-      vorgesehen ist. Die Bereitstellung für die un-
ten Geokodierungsdienst werden elektroni-        mittelbare Landesverwaltung erfolgt zentral
sche Register mit einem Bezug zu Flurstü-        finanziert. Die Einbindung der Ressorts er-
cken direkt georeferenziert. Die Verpflichtung   folgt über Abstimmungen eines angepassten
zur einheitlichen Geokodierung von elektro-      Landesreferenzmodells in der sogenannten
nischen Registern unter Nutzung des Geo-         EL.DOK-Anwenderkonferenz (AWK). Über
referenzierungsdienstes ergibt sich aus § 9      diese erfolgt ebenfalls die Bereitstellung re-
BbgEGovG.                                        levanter Informationen zum E-Aktensystem
                                                 und seiner Varianten sowie zur Bestimmung
4.5.3.5. GIS-Plattform                           der Funktionsweise des Systems.
Die LGB baut beim ZIT-BB eine GIS-Platt-
form für die Landesverwaltung auf, mit der       Unabhängig von der Inkrafttretensregelung
Geodaten auf einer gemeinsamen technolo-         des § 20 Abs. 6 BbgEGovG für die Verpflich-
gischen Basis verwaltet, verarbeitet, einheit-   tung zur E-Aktenführung ab November 2024
lich bereitgestellt und untereinander ausge-     soll die Inbetriebnahme einer neuen Version

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