E-Government-Strategie des Landes Brandenburg - Fassung vom 30. August 2021
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Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis4 Begriffserläuterungen 5 1. Zielstellung und Rahmenbedingungen 6 1.1. Zielstellung und strategischer Kontext 6 1.2. Rechtlicher Rahmen 6 2. Strategische Ziele 8 2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen der Menschen 8 2.2. Die Digitalisierung verbindet und stützt Regionalität 9 2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerweckend und einfach 9 3. Die Erfolgsfaktoren 10 3.1. Zentrale rechtliche und technische Standards forcieren die Digitalisierung 10 3.2. Die zentrale Effizienz dient der regionalen Effektivität 11 3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturierten Daten 12 3.4. Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung 12 3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüssel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit 13 3.6. Sicherheit und Einfachheit als Gradmesser für die Qualität der Digitalisierung 13 3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung 14 3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen 15 4. Steuerung des E-Government 16 4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher Grundlagen 16 4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompetenzzentrum für Land und Kommunen 16 4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basiskomponenten 17 4.3.1. Landesverwaltungsnetz 17 4.3.2. Elektronische Vergabeplattform 17 4.3.3. Virtuelle Poststelle 17 4.3.4. Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis 17 4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammel- und -protokollierungsdienst 18 4.3.6. Elektronisches Identitätsmanagement (eID) 18 2
4.3.7. Elektronische Bezahlplattform 18 4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung von De-Mail-Diensten 18 4.3.9. Landesserviceportal und Servicekonto 18 4.3.9.1. Landesserviceportal 18 4.3.9.2. Servicekonto Brandenburg 18 4.3.9.3. Langzeitspeichersystem 18 4.4. Umsetzung des OZG 18 4.5. Geodaten als integraler Bestandteil des E-Government 19 4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der Geodateninfrastruktur Brandenburg 20 4.5.2. Geobasisdaten 20 4.5.3. Geo-Basiskomponenten 20 4.5.3.1. Geoportal und weitere zentrale technische Komponenten der GDI-BB 20 4.5.3.2. Brandenburg-Viewer als Schnittstelle zur Landkartennutzung in Landesportalen 21 4.5.3.3. Geobroker (Geodatendownload) 21 4.5.3.4. Georeferenzierungsdienst 21 4.5.3.5. GIS-Plattform 21 4.5.3.6. GIS-Lizenzmanagement 21 4.6. Bereitstellung der E-Akte als Querschnittskomponente (EL.DOK BB) 21 4.7. Bereitstellung der behördenübergreifenden Zusammenarbeitsplattform (EL.ZA) 22 4.8. Die Vervollständigung der Binnendigitalisierung der Landesverwaltung 22 5. Strukturiertes Informationsmanagement und Kommunikation 24 5.1. Ebenen übergreifendes Informationsmanagement, Kommunikation 24 5.1.1. Bund und Länder 24 5.1.2. Land Brandenburg 24 5.1.3. Land und Kommunen 25 5.2. Prozess- und projektorientierte Information und Kommunikation 25 6. ResSourcen 26 7. Meilensteine 27 3
Abkürzungsverzeichnis ABS Arbeitsbesprechung der Staatssekretäre AL Z Abteilungsleiter für Zentrale Dienste AWK Anwenderkonferenz BbgEGovG Brandenburgisches E-Government-Gesetz BbgERechV Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg BbgGDIG Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Land Brandenburg BbgVermG Brandenburgisches Vermessungsgesetz BOS Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BUS-BB Bürger- und Unternehmensservice für Brandenburg CSW-GDI-BB Metadaten-Katalogdienst der Geodateninfrastruktur Brandenburg DVDV Deutsches Verwaltungsdiensteverzeichnis EfA Einer für Alle eID Elektronisches Identitätsmanagement (electronic Identity) EL.DOK BB Elektronisches Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem EL.KIS Elektronisches Kabinettinformationssystem EL.ZA Elektronisches System zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit ePayBL Elektronische Bezahlplattform (ePayment des Bundes und der Länder) EU Europäische Union GDI-BB Geodateninfrastruktur Brandenburg GDI-DE Geodateninfrastruktur Deutschland Geobroker Zentrales Geoinformationsvertriebssystem GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GGO Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg GIS Geografisches Informationssystem GMM Governikus MultiMessenger IMAG Interministerielle Arbeitsgruppe IMAGI Bbg Interministerieller Ausschuss für das Geoinformationswesen im Land Brandenburg INSPIRE-Richtlinie Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (2007/2/EG) ISMS Informationssicherheitsmanagementsystem ISO Internationale Organisation für Normung IT Informationstechnik LGB Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg LG GDI-DE Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland LSP Landesserviceportal LVN Landesverwaltungsnetz MIK Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg NGIS Nationale Geoinformationsstrategie OSCI Online-Services-Computer-Interface OZG Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen PA Personalausweis Pro-MIS-Online Erfassungs- und Prüfkomponente für Metadaten der Geodateninfrastruktur Brandenburg RIO Ressort Information Officer SDG-VO Single-Digital-Gateway-Verordnung (EU) 2018/1724 S/MIME Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions VMP Vergabemarktplatz Brandenburg VPS Virtuelle Poststelle ZIT-BB Zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung Brandenburg 4
Begriffserläuterungen Zum besseren Verständnis erfolgen nachstehend einzelne Erläuterungen bestimmter in der Strategie verwendeter abstrakter Begrifflichkeiten2: Informations- und Kommunikationstechnologie (kurz: IKT) Oberbegriff für die Gesamtheit der für die elektronische Information und Kommunikation benötigten und eingesetzten technischen Ressourcen. Informationsmanagement Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium für die Erhebung, strukturiere Aufbe-reitung und Bereitstellung von Informationen für unterschiedliche Zwe- cke und Empfänger. Informationssicherheitsmanagementsystem (kurz: ISMS) Technisch-organisatorisches Kontroll- und Steuerungsinstrumentarium, das der Überwa- chung informations-technischer Netze, Systeme und Komponenten zum Zwecke der Ge- fahrenprävention und Abwehr von Angriffen auf digitale Datenbestände und Infrastrukturen dient. Mobiles Bürgerbüro Örtlich flexible Einrichtung oder Vorrichtung, mit deren Hilfe Bürgerinnen und Bürgern die elektronische Abwicklung von Verwaltungsangelegenheiten in Wohnraumnähe durch kom- munale Verwaltungsträger er-möglicht werden soll. Online-Antragstellung Möglichkeit der oder des Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, Anträge elektronisch über das Internet bei der Behörde einzureichen. Querschnittskomponenten Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnologie, die über ein bestimmtes Fachgebiet oder einen bestimmten Verwaltungsbereich hinaus, unabhängig von der fach- lichen Zuständigkeit und der Ver-waltungsebene Bedeutung für eine größere Anzahl von Behörden oder Stellen der Verwaltung besitzen. Standards Alle technisch-organisatorischen oder rechtlichen Festlegungen, die verbindliche Vorga- ben für die Entwick-lung und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechno- logien beinhalten. 2 Auf weitergehende Begriffsbestimmung allgemein gebräuchlicher Begriffe wie „Digitale Verwaltung“ oder „Digitalisierung“ wurde verzichtet, da deren konkretisierende Interpretation nur im jeweiligen Sachkontext Sinn ergibt. Ebenso wurde von einer Bestim-mung gesetzlicher Rechtsbegriffe wie z. B. desjenigen der „Verwaltungsleistungen“ im Sinne des § 1 Absatz 1 OZG Abstand ge-nommen, da die Beurteilung der Notwendigkeit und Aufnahme von Legaldefinitionen Angelegenheit des jeweils zuständigen Ge-setzgebungsorgans ist. Dies gilt gleichermaßen für bereits vorhandene gesetzliche Begriffs- bestimmungen. 5
1. Zielstellung und Rahmenbedingungen 1.1. Zielstellung und strategischer Kontext Der Schwerpunkt dieser E-Government- Strategie liegt damit auf dem Handlungsfeld Mit der Erwartungshaltung von Bürgerinnen „Digitale Verwaltung“. Das Fundament der und Bürgern sowie Organisationen und den strategischen Ausrichtung des E-Govern- zunehmenden gesetzlichen Verpflichtungen ment in Brandenburg wurde mit dem Bran- wächst der Druck auf alle Ebenen der Verwal- denburgischen E-Government-Gesetz ge- tung zur Digitalisierung. Grundvoraussetzung legt. Diese Strategie gibt Auskunft über Ziele, ist die Digitalisierung der Verwaltung selbst. Erfolgsfaktoren und Aufgabenstellungen des E-Government – also alle geschäftlichen Pro- E-Government. Sie dient den Behörden und zesse, die im Zusammenhang mit Regieren Einrichtungen der Landes- und Kommunal- und Verwalten (Government) mit Hilfe der verwaltung als Grundlage und Orientierung Informations- und Kommunikationstechniken bei der Ausrichtung ihrer Maßnahmen bei der (IT) über elektronische Medien abgewickelt Binnendigitalisierung. Um dies zu erreichen werden2 – bildet dabei das Fundament und werden die wesentlichen Rahmenbedingun- birgt große Chancen und Vorteile in sich. gen und eine Reihe von Erfolgsfaktoren auf- Denn die digitale Verwaltung ist eine Quer- gezeigt, die als entscheidungsleitende Prinzi- schnittsaufgabe von zentraler Bedeutung für pien für einen nachhaltigen digitalen Wandel Strukturveränderungen und Modernisierungs- herangezogen werden können. bestrebungen im öffentlichen Bereich. Der Regierungserklärung des Ministerprä- 1.2. Rechtlicher Rahmen3 sidenten und der Koalitionsvereinbarung 2019-2024 folgend soll die bestehende Di- Für eine Aufbruchsstimmung in den Verwal- gitalisierungsstrategie (https://digitalesbb. tungen Deutschlands hat das am 18. August de/digitalstrategie/) um Teilstrategien für die 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsge- wichtigsten digitalpolitischen Handlungsfel- setz (OZG) gesorgt. Das OZG verpflichtet der ergänzt werden. Diese E-Government- alle staatlichen Ebenen sowie deren einzelne Strategie des Landes Brandenburg deckt das Verwaltungseinheiten und Untergliederun- Handlungsfeld Verwaltung ab. Sie bereitet gen, bis Ende des Jahres 2022 geeignete damit das übergeordnete „Digitalprogramm Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit 2025“ vor, das die Digitalisierungsstrategie – vom Elterngeld online über die Hochschul- des Landes von 2018 weiterentwickeln soll. einschreibung bis hin zur Meldebestätigung Die E-Government-Strategie ist somit Be- – auch elektronisch über Verwaltungsporta- standteil eines Gesamtkomplexes an digita- le anzubieten. Die Verwaltungsportale sind len Agenden, die sich in die Gesamtdigitali- hierbei zu einem Portalverbund zusammen- sierungsstrategie des Landes einfügen. 3 Aufgrund des erheblichen Umfangs des Themenfeldes werden an dieser 2 So die Legaldefinition in § 2 Nr. 1 BbgEGovG. Stelle nur die nur die wichtigsten rechtlichen Vorgaben dargestellt. 6
zuführen. Zudem ist am 11. Dezember 2018 greifenden Zusammenarbeit und Koordinie- auf europäischer Ebene die Verordnung (EU) rung des E-Government und des Einsatzes 2018/1724 zur Einrichtung eines einheit- der Informationstechnik (IT) in der Landes- lichen digitalen Zugangstors, die sog. Sing- verwaltung Brandenburg. le-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO) der EU in Kraft getreten. Diese sieht u. a. Ein zentraler Aspekt bei der Digitalisierung einen europäischen Portalverbund mit ge- von Verwaltungsleistungen ist die Informa- staffelten Inkrafttretensregelungen für Infor- tionssicherheit. Die Informationssicherheits- mationspflichten in den Mitgliedsstaaten bis leitlinie des Landes Brandenburg dient der Ende des Jahres 2020 bzw. 2022 genauso Gewährleistung dieser Sicherheit in der Lan- verpflichtend vor, wie die Digitalisierung zen- desverwaltung und Justiz. Sie beschreibt den traler Verwaltungsleistungen bis Ende des Aufbau und den Betrieb eines zentral koordi- Jahres 2023. Über den Portalverbund auf nierten, ressortübergreifenden Informations- nationaler und europäischer Ebene erhalten sicherheitsmanagementsystems (ISMS), Bürgerinnen und Bürger sowie Organisatio- dessen Ziel es ist, durch eine ressortüber- nen die Möglichkeit, alle Verwaltungsleistun- greifende Sicherheitskoordinierung und res- gen elektronisch, barriere- und medienbruch- sortübergreifende Regelwerke die Erfüllung frei sowie orts- und zeitunabhängig beim der Sicherheitsziele der Landesverwaltung jeweiligen Verwaltungsträger abzurufen. und Justiz zu gewährleisten. Zur Schaffung wesentlicher rechtlicher Rah- Zudem kommt der Einhaltung datenschutz- menbedingungen mit einheitlichen Regeln rechtlicher Vorschriften eine besondere Be- und Standards sowie zur Umsetzung der deutung zu. Hervorzuheben ist an dieser vorgenannten europäischen und bundesge- Stelle die am 25. Mai 2016 in Kraft getretene setzlichen Verpflichtungen wurde am Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), 14. November 2018 das unter Federführung die am 25. Mai 2018 nach einer Übergangs- des MIK entwickelte Brandenburgische E- phase von zwei Jahren wirksam geworden Government-Gesetz (BbgEGovG) im Parla- ist und den datenschutzrechtlichen Rahmen ment verabschiedet, welches am 24. Novem- innerhalb der Europäischen Union bildet. ber 2018 in Kraft trat. Sie ist damit auch Grundlage und Maßstab für spezifische nationale Datenschutzbe- Ergänzt wird das BbgEGovG um die Richt- stimmungen im E-Government-Recht des linie für die Organisation des E-Government Bundes wie § 8 OZG oder §§ 9b, 9c und 11 und des Einsatzes der Informationstechnik in EGovG und im brandenburgischen Landes- der Landesverwaltung Brandenburg (E-Go- recht wie § 6 Absatz 2 BbgEGovG oder die vernment- und IT-Organisationsrichtlinie). Regelungen der eID- und IT-Basiskompo- Gegenstand dieser Richtlinie sind Festlegun- nentenverordnung (eIDITBV). gen zur Organisation, Planung, ressortüber- 7
2. Strategische Ziele Bürgerinnen und Bürger sowie Organisatio- 2.1. Die Digitalisierung erfolgt zum Nutzen nen und die Verwaltung selbst sollen künftig der Menschen Verwaltungsleistungen des Landes Branden- burg orts- und zeitunabhängig online von ■ Alle Verwaltungsleistungen werden den einer zentralen Stelle über beliebige Verwal- Bürgerinnen und Bürgern sowie Organi- tungsportale sicher abrufen können. Deren sationen auf einfach handhabbare Weise Bearbeitung innerhalb der und zwischen den über das Internet abrufbar zur Verfügung Verwaltungen erfolgt ab 2024 weitgehend gestellt. Die Nutzerfreundlichkeit steht bei medienbruchfrei. Perspektivisch ist eine voll- allen Verwaltungsleistungen stets im Fo- ständige Medienbruchfreiheit herzustellen, kus. soweit dies technisch und tatsächlich mög- lich und sinnvoll ist. ■ Es wird ein interdisziplinäres Arbeiten, eine agile Arbeitsweise, arbeitsteiliges Dieses Gesamtziel einer „Digitalen Verwal- Vorgehen und die konsequente Nutzer- tung“ soll über folgende Teilziele erreicht zentrierung zugrunde gelegt. werden: ■ Die Prozesse für die Online-Angebote der Verwaltung werden nutzerfreundlich op- timiert, automatisiert und soweit möglich und sinnvoll medienbruchfrei, damit sie Zeit- und Kostenvorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen und Ver- waltung erbringen. ■ Soweit wie möglich wird dabei auf An- tragserfordernisse zugunsten antragsloser Leistungen von Amts wegen verzichtet. ■ E-Government bewegt sich in einem für die Nutzerinnen und Nutzer nachvollzieh- baren rechtlichen Rahmen. 8
2.2. Die Digitalisierung verbindet und 2.3. Die Digitalisierung ist vertrauenerwe- stützt Regionalität ckend und einfach ■ Der Zugang zu Verwaltungsleistungen und ■ Die direkte elektronische Kommunikation -informationen wird ortsunabhängig online zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie bereitgestellt. Organisationen und der Verwaltung findet in einer nachvollziehbar sicheren Umge- ■ Verwaltungsleistungen werden zentral an- bung statt. geboten und in dezentraler Zuständigkeit bearbeitet und entschieden. ■ Der elektronische Zugang ist barrierefrei und wird durch Online-Lernhilfen verein- ■ Die Kommunen erbringen den größten Teil facht. der Verwaltungsleistungen, die von Bürge- rinnen und Bürgern sowie Organisationen ■ Die Bürgerinnen und Bürger hinterlegen benötigt werden. Die Digitalisierung muss einmal ihre Identität und können damit – je deshalb gemeinschaftlich zwischen Lan- nach gewähltem Vertrauensschutzniveau des- und Kommunalverwaltung strukturiert – alle Verwaltungsleistungen der gewähl- bewältigt werden. ten Vertrauensschutzklasse online in An- spruch nehmen. ■ Das mobile Bürgerbüro kann als Alternati- ve für den eigenen Internetzugang für die ■ Soweit möglich wird der Fokus verstärkt Nutzung vor Ort etabliert werden. auf Open-Source-Anwendungen liegen. Die Möglichkeit den Code einer Open- ■ Neue Formen und Formate bei der Kom- Source-Anwendung einzusehen, trägt munikation sollten befördert werden. nicht nur zur Schaffung von Vertrauen bei, zudem können auch Sicherheitslücken im ■ Im Rahmen des E-Government werden Code schneller gefunden und geschlossen auch regionalspezifische Anforderungen werden. wie Verwaltungsdienstleistungen in der Minderheitensprache Niedersorbisch be- rücksichtigt. 9
3. Die Erfolgsfaktoren Anspruch der Landesverwaltung Branden- 3.1. Zentrale rechtliche und technische burgs muss zusätzlich zur Verpflichtung des Standards forcieren die Digitalisierung OZG sein, dass die Arbeit innerhalb der Ver- waltung und zwischen den Verwaltungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E- ebenfalls digital erfolgt und somit eine weit- Government und IT für das Land Branden- gehende Binnendigitalisierung sichergestellt burg werden kontinuierlich den gesetzlichen werden kann. Eine „vernetzte Verwaltung“ Anforderungen und Entwicklungen entspre- ist indes nur ein Zwischenziel – denn auch chend angepasst. Der Einsatz und die Wei- vernetzte Silos bleiben Silos. Eine „Verwal- terentwicklung gesetzlich vorgegebener IT- tung als Netzwerk“ unter Wahrung des Res- Basiskomponenten für Land und Kommunen sortprinzips soll perspektivisch sicherstellen, sowie weiterer IT-Standards zur effizienten dass es für Bürgerinnen und Bürger sowie Digitalisierung aller (geeigneter) Fachverfah- Organisationen technisch unerheblich ist, wo ren wird vorangetrieben. oder wie sie sich an die Verwaltung wenden. Das Land strebt an, die Harmonisierung der Erst die Digitalisierung des Verhältnisses zwi- IT-Infrastrukturen des Landes und der Kom- schen Bürgerinnen und Bürgern sowie Orga- munen weiter voranzutreiben. § 14 Absatz nisationen und der Verwaltung auf der einen 2 BbgEGovG sieht hierfür eine kostenfreie und binnendigitalisierter Verwaltung auf der Bereitstellung durch das Land und Mitnut- anderen Seite schafft eine „Digitale Verwal- zungsmöglichkeit der IT-Basiskomponenten tung“ in Brandenburg. Dies kann mit folgen- des Landes nach § 11 Absatz 1 BbgEGovG den gemeinsamen Prinzipien gelingen, die durch die Kommunen des Landes vor, die im als Erfolgsfaktoren zu verstehen sind: Rahmen angemessener Zeiträume sukzes- Effizienz & Effektivität Fachverantwortung Binnendigitalisierung Strukturierte Daten Standards Kulturwandel Zusammenarbeit Sicherheit 10 und Einfachheit
sive umzusetzen ist. Hierfür muss auf Lan- rungsmaßnahmen aufzeigen. Mit § 11 Absatz desseite u. a. das Kommunale Anwendungs- 2 Sätze 2 und 3 BbgEGovG besteht bereits zentrum (KAZ) des Brandenburgischen heute eine gesetzliche Grundlage, nach der IT-Dienstleisters zu einem leistungsfähigen zusätzliche IT-Basiskomponenten des Lan- Servicepartner für die kommunale Ebene des durch Verordnung festgelegt werden ausgebaut werden. Erste Schritte wurden mit können oder – bei Vorliegen bestimmter Vor- der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts aussetzungen – durch Verordnung eingerich- für den Ausbau des KAZ unternommen, des- tet werden sollen. sen personelle, finanzielle und organisatori- sche Voraussetzungen im Rahmen der zur Als Querschnittskomponente für die Ressorts Verfügung stehenden Haushaltsmittel zügig und die unmittelbare Landesverwaltung wird zu umzusetzen sind. überdies ein modulares Standardsystem zur E-Aktenführung mit Vorgangsbearbeitung Mit dem teilweise bereits realisierten Ebenen und zur E-Zusammenarbeit zwischen den übergreifenden Einsatz der IT-Basiskompo- Verwaltungen zur Verfügung gestellt, dass nenten des Landes für Land und Kommunen, über Standardschnittstellen verfügt. wie dem gemeinsam genutzten Landesver- waltungsnetz, werden nicht nur Harmonisie- Ein Teil der Informationsinfrastruktur für digi- rungsziele u.a. als unverzichtbare Grundlage tale Anwendungen sind zuverlässige Geoda- für die Erfüllung der Anforderungen des OZG ten der Geodateninfrastruktur Brandenburg erfolgreich umgesetzt, sondern auch nach- (GDI-BB). Aus der Vernetzung raumbezoge- haltige Kostensynergien in Form einer ins- ner Positionsdaten können spezielle Karten, gesamt wirtschaftlichen und technischen Be- grafische Darstellungen und Dienstleistun- triebsführung im Land erzielt. gen entwickelt werden. Die Landesregierung sieht weiterhin großes Automatisierungspo- Für die informationstechnische Zusammen- tenzial und unterstützt darauf ausgerichtete arbeit von Land und Kommunen kommt dem Vorhaben und Maßnahmen. IT-Rat besondere Bedeutung zu, der bei- spielsweise nach § 15 Absatz 2 Nr. 6 BbgE- GovG zu IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicher- 3.2. Die zentrale Effizienz dient der regio- heitsstandards für die Ebenen übergreifende nalen Effektivität Kommunikation beteiligt werden kann. Den größten Teil der Verwaltungsleistungen, Die gem. § 18 BbgEGovG bis zum 24. No- die Bürgerinnen, Bürger sowie Organisatio- vember 2023 dem Landtag Brandenburg nen benötigen, erbringen die Kommunen re- vorzulegende Evaluierung des BbgEGovG gional. durch die Landesregierung soll weitergehen- de Perspektiven für sinnvolle Harmonisie- Zukünftig soll es für die Bürgerinnen und 11
Bürger sowie Organisationen technisch ir- Hintergrund gilt der Grundsatz „Formular relevant sein, wer die Leistung erbringt. Ent- vor Freitext“, so dass die Verwaltungsarbeit scheidend wird sein, dass die Leistung mit perspektivisch so weit wie möglich und recht- möglichst geringen Hürden und einfachen lich zulässig auf der Basis von strukturierten Methoden zügig und sicher erbracht wird. Daten erfolgt und so Transaktionsfähigkeit Das gelingt, wenn Kommunen und Landes- hergestellt wird. verwaltung prozess- und datenorientiert zu- sammenarbeiten. Dazu sind gemeinsame Voraussetzung für die Transaktionsfähigkeit Strategien und Werkzeuge zu entwickeln. ist eine weitere Etablierung von Standards Eines der zentralen Werkzeuge bildet der bei den Datenaustauschformaten sowie die Bürger- und Unternehmensservice für Bran- Schaffung von offenen Schnittstellen zwi- denburg (BUS-BB). Für dessen Aufbau ist schen den genutzten IT-Systemen. Brandenburg der Länderkooperation „Linie- 6Plus“ beigetreten. Das zentrale elektroni- sche Redaktionssystem für Verwaltungsleis- 3.4. Die Digitalisierungsverantwortung tungen „BUS-BB“ bietet den Bürgerinnen und folgt der Fachverantwortung Bürgern sowie Organisationen Informationen zur Erledigung von Verwaltungsleistungen. Weil sich die Verwaltungsdigitalisierung an Die dafür erforderliche fachliche Redaktion den Verwaltungsprozessen der zu erledigen- wird nach bundesweit einheitlichen Stan- den Fachaufgabe orientieren muss, muss die dards durch Redaktionen auf Bundes-, Lan- Digitalisierungsverantwortung – genau wie des- und kommunaler Ebene getragen. Der die Fachverfahrensverantwortung im Sinne BUS-BB ist somit die zentrale Wissensbasis der Verantwortlichkeit für die rechtliche und über Verwaltungsleistungen und orientiert organisatorische Ausgestaltung einzelner sich dabei vorrangig an den Bedürfnissen Fachverfahren – beim jeweiligen Fachverant- der Bürgerinnen und Bürger sowie Organisa- wortlichen verbleiben. Der erste Schritt jeder tionen. Diese Zielgruppen erwarten, dass sie Digitalisierung ist eine vorherige Geschäfts- auf direktem und einfachem Wege Hilfestel- prozessanalyse, siehe auch § 8 BbgEGovG. lungen für ihre jeweiligen Anliegen erhalten. Wie kann dieser Fachprozess digital besser, schneller beziehungsweise einfacher und si- cherer gestaltet werden? Diese Frage kann 3.3. Transaktionsfähigkeit mit strukturier- nur diejenige Behörde oder Stelle hinrei- ten Daten chend beantworten, die den bisherigen ana- logen Verwaltungsprozess kennt und fach- Der digitale Wandel ist kein Selbstzweck. Er verantwortlich wahrnimmt. Da perspektivisch soll Chancen und Potenziale auf Seiten der alle Prozesse digitalisiert werden müssen, Bürgerinnen und Bürger sowie Organisa- müssen alle Fachbereiche in die Lage ver- tionen, aber auch auf Seiten der Verwaltung setzt werden, diesen Teil der Digitalisierungs- entfalten. Spürbare Effizienzgewinne lassen verantwortung zusammen mit den zentralen sich durch die Automatisierung von geeigne- Steuerungsinstanzen wahrzunehmen – das ten Prozessen erzielen, beispielsweise durch erfordert den Aufbau grundlegender digitaler die Verarbeitung strukturierter und unterein- Kompetenzen in allen Fachbereichen. ander kompatibler Daten, die einen höheren Automatisierungsgrad und eine schnellere Die Fachverantwortung ergibt sich aus der Prozessbearbeitung als die Arbeit mit un- unmittelbaren Zuständigkeit eines Fachberei- strukturierten Daten zulassen. Vor diesem ches, aus einer übergeordneten politischen 12
Verantwortung (z. B. im Bereich der Recht- immer dann greift, wenn das Fachverfahren setzung) oder aus der mittelbaren Zuständig- trotz hohem Automatisierungsgrad aus tech- keit aufgrund einer Fach- oder Rechtsauf- nischen, organisatorischen oder wirtschaft- sichtsfunktion über einen Fachbereich und ist lichen Gründen nicht den vollständigen Pro- damit final in dem jeweiligen Landesressort zess abbildet oder gar kein Fachverfahren zu verorten. vorhanden ist. Diese Querschnittskomponente, die über die 3.5. Die Binnendigitalisierung als Schlüs- üblichen Standardschnittstellen angebunden sel für Effizienz und Wirtschaftlichkeit werden kann, soll durch die Module E-Akten- führung und E-Vorgangsbearbeitung als sub- Die Zielrichtung des OZG und die der Binnen- sidiäre Verfahren sichergestellt werden. digitalisierung sind unterschiedlich: Während das OZG letztlich nur auf „die letzte Meile“ Bis November 2024 ist entsprechend dem zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und BbgEGovG der Austausch von digitalen Do- Bürgern sowie Organisationen fokussiert, kumenten inklusive Metadaten zwischen den betrifft die Binnendigitalisierung im Kern die Verwaltungen vorgesehen. Als zweiter Schritt verwaltungsinternen Strukturen und Prozes- ist ein Datenaustausch über Schnittstellen se. Hier gibt es strategisch kein Prioritätsver- zwischen Fachverfahren anzustreben. hältnis – beide Ziele müssen gleichermaßen ins Auge gefasst werden. Um eine medienbruchfreie Bearbeitung in- nerhalb und zwischen den Verwaltungen zu Ziel ist es, Verwaltungsleistungen sicher und erleichtern ist prinzipiell eine Homogenität soweit möglich und sinnvoll medienbruchfrei der eingesetzten Systeme anzustreben, wo- zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft zunächst bei die Kompatibilität im Vordergrund steht: den Zugang zu Verwaltungsleistungen. Aber Auch der Einsatz unterschiedlicher Systeme erst wenn auch eine medienbruchfreie elek- ist denkbar, solange dies wirtschaftlich dar- tronische Zusammenarbeit innerhalb und stellbar ist, kompatible Schnittstellen vorhan- zwischen Verwaltungen sichergestellt wird, den sind und sonstige erforderliche Harmoni- kann die berechtigte Erwartungshaltung von sierungsmaßnahmen ergriffen werden. Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisatio- nen auf schnellere Bearbeitungs-/Auskunfts- zeiten erfüllt werden. 3.6. Sicherheit und Einfachheit als Grad- messer für die Qualität der Digitalisierung Dies gelingt durch die vollständige digitale Abbildung vorher optimierter Prozesse vom Die Digitalisierung birgt neben Chancen Antragseingang über die Vorgangsbearbei- auch Risiken. Informationssicherheit und tung einschließlich der Einholung von Stel- Datenschutz müssen integrale Bestand- lungnahmen und Mitzeichnungen und der teile von Planung, Konzeption und Betrieb Veraktung bis hin zur Aussonderung und von Geschäftsprozessen sein, damit Bür- Archivierung im Brandenburgischen Lan- gerinnen und Bürger sowie Organisationen deshauptarchiv. Von daher bedarf es einer den elektronischen Verfahren vertrauen Flankierung der vorhandenen Fachverfahren können. Gleichzeitig sollen digitalisierte Zu- und der vorhandenen und geplanten zentra- gänge für alle Beteiligten möglichst effizient len Basiskomponenten durch eine subsidiä- und nutzungsfreundlich gestaltet sein. Diese re modulare Querschnittskomponente, die Spannungsfelder gilt es in ein von allen ak- 13
zeptiertes Gleichgewicht zu bringen. Informa- ten öffentlichen Sektors beschäftigt auch den tionssicherheit ist eine Voraussetzung einer IT-Planungsrat. Mit dem Forschungs-, Entwi- erfolgreichen nachhaltigen Digitalisierung. cklungs- und Umsetzungsprojekt „Qualifica Digitalis“ sollen konkrete Qualifizierungsstra- Erste wichtige Schritte werden mit dem Lan- tegien für die Aus-, Fort- und Weiterbildung desserviceportal und den Servicekonten er- (in Form von Vorschlägen für die Neugestal- folgen, um den Zugang einfacher und nut- tung von zungsfreundlicher zu gestalten. Bürgerinnen Ausbildungsordnungen, Fortbildungskonzep- und Bürger sowie Organisationen sollen hier- ten, Curricula und Studienmodulen), Hand- bei die Möglichkeit haben, künftig einmal ihre lungsempfehlungen jeweilige Identität zu hinterlegen und dann für die Personalentwicklung und Vorschläge auf dieser Grundlage die nach dem OZG di- für erforderliche bzw. anzustrebende Rechts- gital bereit gestellten Verwaltungsleistungen anpassungen entwickelt werden. Die Projekt- in Anspruch nehmen zu können. ergebnisse werden perspektivisch auch für Brandenburg nutzbar zu machen sein. In Umsetzungsszenarien sind Priorisierungen stets vorteilhaft und im Vorfeld Pilotierungen Ebenso bedeutsam ist die Akzeptanz der mit Modellbehörden bzw. Kommunen ein an- Beschäftigten in den Verwaltungen, die die erkanntes Mittel. Hier können Umsetzbarkeit Digitalisierungsprojekte vorantreiben sollen. und Nutzungsfreundlichkeit erprobt werden. Dafür bedarf es eines Kulturwandels auf al- len Ebenen, denn Akzeptanz braucht Vor- bilder. Für den Kulturwandel in der digitalen 3.7. Kulturwandel in der Landesverwaltung Verwaltung braucht es bekanntlich auch eine Veränderung der Führungskultur, neue Orga- Die Digitalisierung der Verwaltung darf nicht nisationsprozesse, auch Fortbildungen und losgelöst von den Menschen in der Verwal- Mitarbeiterentwicklung, kurz: eine Verände- tung betrachtet werden. Die Wahrnehmung rung in den Köpfen. von Digitalisierungsverantwortung setzt vor- aus, dass die Beschäftigten auch in die Lage Dafür bedarf es aber auch größerer Trans- versetzt werden, diese auszuüben. Das be- parenz und Kommunikation, um die Beschäf- ginnt bei der Ausbildung von Beschäftigten tigten der einzelnen Verwaltungen bei dem der Verwaltung und beinhaltet auch die Wei- Thema Digitalisierung mitzunehmen, ihre terbildung des vorhandenen Personals. Die Wünsche und Vorbehalte aufzugreifen und Bildungsträger der Landesverwaltung bieten in den Transformationsprozess einfließen zu bereits umfangreiche Fortbildungsangebo- lassen. Hinweise, Kritik und ein konstruktives te im Bereich der Informationstechnik, aber Feedback gehören zu einem erfolgreichen auch zum Führen und Arbeiten in der digi- Transformationsprozess dazu. Die Nutzer- talen Welt und zu agilen Methoden an. Der perspektive muss stärker in die Prozesse Aus- und Aufbau der erforderlichen digitalen einbezogen werden, beispielsweise durch sowie Vernetzungs- und Steuerungskompe- „Nutzer-/Mitarbeiterbeiräte“. Die Digitali- tenzen bedarf konkreter Maßnahmenpläne, sierung bedeutet Veränderung für alle Be- welche sowohl auf die neu hinzukommenden teiligten. Daher ist es erforderlich, dass der Anforderungen als auch auf die Arbeitsreali- Veränderungsprozess für die Beschäftigten tät der Beschäftigten Rücksicht nehmen. entsprechend begleitet wird (Change-Ma- nagement-Prozess). Dies umfasst drei Pha- Die Frage der Qualifizierung des digitalisier- sen: Planung, Umsetzung und Reflektion. 14
Hierbei zu beachten sind unter anderem so- und Projektszenarien erforderlich, wie insbe- wohl die Feststellung der jeweiligen Notwen- sondere der Transfer von OZG-Verfahren an- digkeit der Veränderung, die gemeinsame derer Länder, die im IT-Planungsrat für Bund, Klärung der Zielvorstellungen, die Planung Länder und Kommunen zur Nachnutzung ins- und Durchführung der erforderlichen Maß- besondere nach dem Einer-für-Alle-Prinzip nahmen und im Rahmen einer späteren Eva- bereitgestellt werden, in die Kommunen des luation die Pflege und Weiterentwicklung des Landes Brandenburg erfolgen kann. Für die Erreichten. Der Grundsatz der Transparenz Verknüpfung von IT-Basiskomponenten des ist durchgehend zu wahren. Landes mit bereits vorhandenen IT-Syste- men und Fachverfahren der Kommunen be- darf es ganzheitlicher Lösungen, für die der 3.8. Strukturierte Zusammenarbeit zwi- in der Umsetzung befindliche elektronische schen Land und Kommunen Online-Dienst Aufenthaltstitel im Rahmen des Themenfeldes Ein-/Auswanderung als Das Land und seine Kommunen können die Musterbeispiel herangezogen werden kann. erheblichen fachlichen und finanziellen An- Der IT-Rat ist die mit dem BbgEGovG neu forderungen des E-Government in den kom- geschaffene, gemeinsame Struktur von Land menden Jahren nur gemeinschaftlich be- und kommunaler Familie, in dem die Überle- wältigen. Für den Bereich der gesetzlichen gungen zur gemeinsamen Zusammenarbeit Aufgaben nach dem OZG und dem BbgE- der kommunalen Seite wie der Landesseite GovG sind strukturierte Umsetzungspläne gemeinsam weiterentwickelt werden können. 15
4. Steuerung des E-Government Die zentrale Steuerung des E-Government 4.2. Ausbau des ZIT-BB zu einem Kompe- und IT-Einsatzes in der Landesverwaltung tenzzentrum für Land und Kommunen obliegt gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 BbgE- GovG der oder dem IT-Beauftragten der Lan- Um eine effektive Digitalisierung und elek- desregierung. tronische Abwicklung von Verwaltungsleis- tungen auf allen Ebenen zu erreichen, be- darf es einer operativen Koordinierung bei 4.1. Schaffung einheitlicher rechtlicher der Umsetzung von E-Government und des Grundlagen OZG. Dafür braucht es einen gemeinsa- men Ansprechpartner, der die notwendige Mit dem am 24. November 2018 in Kraft ge- fachliche, organisatorische und technische tretenen Brandenburgischen E-Government- Unterstützung gewährleisten kann. Um dies Gesetz wird ein einheitlicher und verlässli- zu erreichen, soll der zentrale IT-Dienstleis- cher Rechtsrahmen vorgegeben, welcher der ter des Landes (ZIT-BB) im Rahmen der zur Verwaltung verbindliche Vorgaben setzt und Verfügung stehenden Haushaltsmittel ver- zugleich angemessene Umsetzungsspielräu- stärkt und in Kooperation mit den kommuna- me belässt. Damit sollen die Chancen und len Spitzenverbänden sukzessive zu einem Gestaltungsmöglichkeiten nach einheitlichen Kompetenzzentrum für Land und Kommunen Regeln genutzt werden. ausgebaut, ohne dabei in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Die haus- Die rechtlichen Grundlagen sind regelmäßig halterische Grundlage ist sowohl beim Land im Kontext europa-, bundes- und landeswei- als auch bei den Kommunen eigenständig zu ter Entwicklungen im Bereich E-Government schaffen. zu prüfen und weiterzuentwickeln. Rechtliche Hürden der Digitalisierung sind zu beseitigen Dabei sollen perspektivisch auch innovative bzw. gar nicht erst aufzubauen. So sollten Aspekte eine stärkere Rolle spielen, um etwa Vorschriften so ausgestaltet werden, dass mit agilen Methoden schneller und flexibler die damit einhergehenden Verwaltungspro- auf neue Anforderungen reagieren zu kön- zesse auch digital realisiert werden können. nen. Um dies zu erreichen, werden die Anlage 9 (Richtlinien zur Zentralen Normprüfung) so- Bei der Abstimmung des Landes mit der wie der zugehörige Normprüfbogen (Anlage gemeindlichen Ebene kann zudem an vor- 9a) der Gemeinsamen Geschäftsordnung handene Strukturen des Zweckverbandes für die Ministerien des Landes Brandenburg Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) (GGO) um entsprechende Prüffragen er- angeknüpft werden. Dadurch lassen sich gänzt. der fachliche Dialog und die Entwicklung ge- meinsamer Herangehensweisen zusätzlich verbessern. 16
4.3. Zentrale Bereitstellung der IT-Basis- 4.3.2. Elektronische Vergabeplattform komponenten Die Elektronische Vergabeplattform (VMP) dient der einheitlichen Abwicklung von Ver- Das Land stellt IT-Basiskomponenten4 mit gaben für alle öffentlichen Auftraggeber Standardschnittstellen für die Landesverwal- des Landes Brandenburg einschließlich der tung und die Kommunen über den Branden- Kommunen und ist der Standard für die elek- burgischen IT-Dienstleister zentral so bereit, tronische Vergabe (E-Vergabe). Die VMP dass damit die Erfüllung der mit dieser Stra- ist bereits seit dem 01.01.2008 online, wird tegie verbundenen Zielsetzungen unterstützt stetig erweitert und verbessert und ist in der werden kann5. heutigen Ausbaustufe für alle Vergabearten nutzbar. Die aktuellen Sachstände sowie Verfügbarkeiten der einzelnen 4.3.3. Virtuelle Poststelle Basiskomponenten können unter Die Virtuelle Poststelle (VPS) ermöglicht Bür- https://ozg.brandenburg.de/ozg/ gerinnen und Bürgern sowie Organisationen de/bausteine/it-basiskomponen- die sichere und vertrauliche Kommunikation ten/ abgerufen werden. mit der Verwaltung. Ein wesentliches Merk- mal der umgangssprachlich als „Virtuelle 4.3.1. Landesverwaltungsnetz Poststelle“ bezeichneten Komponente ist die Das Landesverwaltungsnetz (LVN) bildet die „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ der über- Kommunikationsinfrastruktur des Landes. tragenen Daten und Informationen. Alle Landesbehörden, die Polizei, die Steuer- behörden, die Justiz und alle brandenburgi- Eine Säule stellen die bundesweit einheitlich schen Kommunen sind hier angeschlossen. zum Einsatz kommenden Infrastrukturen auf Es wirkt wie ein vom Internet unabhängi- Basis des Standards OSCI (Online-Services- ges sicheres Intranet, auf dem die gesamte Computer-Interface) dar. Auf deren Basis er- Sprach- und Datenkommunikation des Lan- folgt der abgestimmte Nachrichtenverkehr im des durchgeführt wird. Bereich der allgemeinen Verwaltung sowie der Justiz. Eine weitere Säule bildet die Kom- 4 IT-Basiskomponenten sind in § 2 Nr. 9 BbgEGovG definiert als alle für munikation mittels verschlüsselter E-Mail (S/ E-Government verwaltungs- und verfahrensübergreifend sowie fachunab- MIME). Hierfür steht ein SecureMail Gateway hängig benötigten informations-technischen Systeme, Dienste und Infra- zur Verfügung. strukturen. 5 Auf die Einschränkung des § 11 Absatz 1 Satz 4 BbgEGovG, wonach IT-Ba- siskomponenten nicht genutzt werden müssen, soweit das Land Branden- 4.3.4. Deutsches Verwaltungsdienstever- burg im Rahmen der Zusammenarbeit mehrerer Länder oder der Länder zeichnis und des Bundes gemeinschaftlich im E-Justice-Rat abgestimmte und finan- Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeich- zierte IT-Basiskomponenten einsetzt, die den IT-Basiskomponenten des Landes nach Satz 3 vergleichbare technische Funktionalitäten beinhalten, nis (DVDV) ist ein zentrales Verzeichnis mit wird hingewiesen. technischen Verbindungsparametern für die 17
verwaltungsübergreifende, sichere Kommu- des in die Lage versetzt werden, De-Mail nikation für Verwaltungen von Bund, Län- als sicheres Verfahren für die Eröffnung des dern und Kommunen. Es bildet die Basis für elektronischen Zugangs anbieten zu können. den Datenaustausch verschiedener Fach- verfahren im deutschen Verwaltungsraum 4.3.9. Landesserviceportal und Service- (z.B. Meldewesen, Pass- und Ausweiswe- konto sen, Personenstandswesen und Ausländer- 4.3.9.1. Landesserviceportal wesen). Das Landesserviceportal (LSP) ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisatio- 4.3.5. Multikanal-Nachrichtensammel- nen einen zentralen Zugang zu Informationen und -protokollierungsdienst und Online-Leistungen der Landes- und Kom- Der Multikanal-Nachrichtensammel- und munalverwaltungen. Durch die Integration des -protokollierungsdienst verarbeitet die über Bürger- und Unternehmensservice Branden- verschiedene Wege ein- und ausgehenden burg (BUS-BB) bietet das Portal Informatio- elektronischen Nachrichten der Landesver- nen zu den Dienstleistungen und Zuständig- waltung und kann eine zentrale Ver- und keiten der Verwaltung. Es soll in mehreren Entschlüsselung sowie Signierung und Veri- Ausbaustufen weiterentwickelt werden, um fikation der elektronischen Nachrichten und die Nutzererfahrung zu verbessern und den Inhalte vornehmen. rechtlichen Anforderungen von OZG und Sin- Die technische Realisierung erfolgt über ein gle Digital Gateway-Verordnung zu genügen. Produkt des IT-Planungsrats, den Governi- kus MultiMessenger (GMM). 4.3.9.2. Servicekonto Brandenburg Das Servicekonto (gemäß OZG auch „Nut- 4.3.6. Elektronisches Identitätsmanage- zerkonto“) ist eine zentrale Komponente, ment (eID) mit der sich Bürgerinnen und Bürger sowie Mittels eID-Funktion (eID = electronic Identi- Organisationen bei der Online-Beantragung ty) können sich Bürgerinnen und Bürger bei von Verwaltungsleistungen identifizieren und der Online-Beantragung von Verwaltungs- authentifizieren können. leistungen sicher und eindeutig identifizieren. In § 3 Absatz 3 Satz 1 BbgE-GovG sind als 4.3.9.3. Langzeitspeichersystem E-Ident-Nachweis der PA, die eID-Karte und Das Langzeitspeichersystem dient der wirt- die elektronischen Aufenthaltstitel vorgese- schaftlichen, auf Dauer ausgerichteten Auf- henen. Diese werden von der Basiskompo- bewahrung und Archivierung elektronischer nente des eID-Managements nach § 11 Ab- Daten der Verwaltung nach Ablauf bestimm- satz 1 Satz 3 Nr. 6 BbgEGovG umfasst. ter Fristen und baut auf (fast) alle anderen Basiskomponenten auf Grund der erforderli- 4.3.7. Elektronische Bezahlplattform chen Nutzungsnotwendigkeiten auf. Über die Elektronische Bezahlplattform (ePayBL) können Gebühren- oder Entgelt- forderungen gegenüber Behörden beglichen 4.4. Umsetzung des OZG werden. Die Umsetzung des OZG mit dem Ziel, alle 4.3.8. Zentraler Zugang für die Nutzung Verwaltungsleistungen auch elektronisch von De-Mail-Diensten über die Verwaltungsportale des Bundes und Durch die zentrale Bereitstellung von De- der Länder anzubieten, ist eine wichtige und Mail-Diensten sollen die Behörden des Lan- dringliche wie auch enorme und herausfor- 18
dernde Aufgabe für Bund, Länder und Kom- 4.5. Geodaten als integraler Bestandteil munen. des E-Government Sie ist seit Anbeginn auf einen arbeitsteiligen Geodaten haben ein breites Anwendungs- Prozess zwischen Bund, Ländern und Kom- spektrum. Es ist daher unverzichtbar, sie in munen ausgerichtet. Die enge Einbindung die Verwaltungsprozesse der Landesverwal- und Unterstützung der Kommunen ist dabei tung (Strukturatlas, Flächenmanagementsys- unabdingbar, da diese als Vollzugsbehörden teme, Erneuerung der Kommunikations- und die Hauptlast der Digitalisierung tragen. Einsatzleitsysteme der BOS-Leitstellen etc.) zum weiteren Ausbau des E-Government im Die konsequente, bundesweit angelegte Land als Teil der digitalen Infrastruktur vor- Arbeitsteilung erfolgt insbesondere nach zugsweise über bereits bewährte und stan- dem Modell „Einer für Alle/Einer für Viele“ dardisierte (ISO-)Datenschnittstellen einzu- (EfA-Prinzip). So wird sichergestellt, dass beziehen. die an einer Stelle entwickelten und betrie- benen Online-Dienste von allen Ländern und Am 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG Kommunen kostengünstig genutzt werden des Europäischen Parlaments und des Ra- können. Mehrfach- und Eigenentwicklungen, tes vom 14. März 2007 zur Schaffung einer die einer Zersplitterung der bundesweiten IT- Geodateninfrastruktur in der Europäischen Landschaft Vorschub leisten, werden durch Gemeinschaft („INSPIRE-Richtlinie“) in Kraft die konsequente Anwendung dieses Prinzips getreten. Ziel ist es, raumbezogene Daten vermieden. Weitere Umsetzungsmodelle (Geodaten) zu bestimmten Datenthemen sind die „länderübergreifende Entwicklung bis 2021 grenzüberschreitend interoperabel nachnutzbarer und dezentral betriebener über Geodatendienste bereitzustellen. Die Softwarelösungen“ sowie „FIM-basierte Ei- Richtlinie zählt zu den Maßnahmen der EU, genentwicklungen“. die Transparenz zu Informationen der öf- fentlichen Verwaltungen und deren Teilhabe Im Land Brandenburg steuert und koordiniert schaffen sollen. Das Gesetz über die Geoda- die oder der IT-Beauftragte die Umsetzung teninfrastruktur im Land Brandenburg (Bran- des OZG. Hierfür legt die Landesregierung denburgisches Geodateninfrastrukturgesetz einheitliche Rahmenbedingungen für alle Mi- – BbgGDIG) ist die Umsetzung der INSPIRE- nisterien verbindlich fest. Zu den Rahmenbe- Richtlinie im Land Brandenburg in nationales dingungen sollen gehören: Recht. Dadurch werden bereits jetzt viele Geodaten, die im Zuge des E-Government ■ die Nutzung der im Rahmen der Bund-Län- benötigt werden, in einem standardisierten der-Zusammenarbeit im IT-Planungsrat Format erzeugt, verarbeitet, bereitgestellt von den OZG-Themenfeld-Federführern und genutzt (z. B. Gewässerkarten, Gebäu- bereitgestellten Onlinelösungen für die deverwaltung, Kampfmittelbeseitigung, Bür- Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gerinformation, Gesundheitswesen). im Land Brandenburg (EfA-Prinzip), sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich Die Landesvermessung und Geobasisinfor- sinnvoll erscheint; mation Brandenburg (LGB) unterstützt durch eine weitere erforderliche Bündelung von ■ die Nutzung eines zentral bereitgestellten technischen, administrativen und sonstigen OZG-Monitoring- und Projektmanage- Leistungen beim Aufbau und der Wahrneh- menttools. mung zentraler und ressortübergreifender 19
GIS-Aufgaben (Geografisches Informations- 4.5.2. Geobasisdaten system). Gemäß § 5 Absatz 2 BbgGDIG sind die Geobasisdaten die fachneutralen Kernkom- Eine wichtige Ergänzung stellen die kommu- ponenten der Geodateninfrastruktur Bran- nalen Geoportale dar, die wertvolle Geobasis- denburg. Die Geofachdaten der öffentlichen daten sowie Geofachdaten für Bürgerinnen Stellen sind auf der Grundlage der Geobasis- und Bürger sowie Organisationen aufbereitet daten zu erfassen und zu führen. Am 19. Juni haben und zur Nachnutzung bereitstellen. 2019 hat der Brandenburger Landtag die Än- derungen des Brandenburgischen Vermes- 4.5.1. Steuerung der Fortentwicklung der sungsgesetzes (BbgVermG) beschlossen, so Geodateninfrastruktur Brandenburg dass seit dem 15. Januar 2020 alle digitalen Der Interministerielle Ausschuss für das Geo- Geobasisdaten nach Open-Data-Grundsät- informationswesen im Land Brandenburg zen kostenfrei, standardisiert, maschinenles- (IMAGI Bbg) unter Leitung des MIK ist das bar und gemeinsam mit ihren Metadaten zur maßgebliche Steuerungsgremium für den Verfügung stehen. Ausbau und die Fortentwicklung der GDI-BB. Alle Ressorts und die kommunalen Spitzen- 4.5.3. Geo-Basiskomponenten verbände sind hier vertreten. Das Gremium Das Land schafft durch das MIK die Voraus- sichert die ressortübergreifende Kommuni- setzungen für die Bereitstellung folgender kation und dient deshalb auch der struktu- zentraler Geo-Basiskomponenten mit Stan- rierten Meinungsbildung in Angelegenheiten dardschnittstellen für die Landesverwaltung der GDI-BB und GDI-DE. Damit verbunden und die Kommunen. Die Bereitstellung und nimmt das MIK die Vertretung des Landes kontinuierliche Weiterentwicklung erfolgt im Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur durch die LGB: Deutschland (LG GDI-DE) wahr. 4.5.3.1. Geoportal und weitere zentrale Der weitere Ausbau der Geodateninfrastruk- technische Komponenten der GDI-BB tur soll insbesondere über den Aktionsplan Gemäß § 9 Absatz 3 BbgGDIG ist im Ge- „Geodateninfrastruktur Brandenburg“ (Ak- schäftsbereich der für Inneres zuständigen tionsplan GDI-BB) unterstützt werden. Dieser obersten Landesbehörde ein Geoportal für berücksichtigt auch die Zielstellungen der den Zugang zur Geodateninfrastruktur (GDI) vom LG GDI-DE aufgestellten Nationalen eingerichtet worden. Es ist für die Nutzung Geoinformations-Strategie (NGIS), die bun- der Geodateninfrastruktur die zentrale Kom- desweit die Entwicklung einer nachhaltigen munikations-, Transaktions- und Interaktions- und zukunftsorientierten Geoinformations- plattform für die übergreifende Erschließung politik zum Ziel hat. und Integration verteilter Geodaten in eigene Verwaltungsaufgaben. Die ressortübergreifende Kontaktstelle GDI- DE des Landes Brandenburg in der LGB hat Die Bereitstellung der weiteren zentralen die mit dem BbgGDIG übertragene Aufgabe, technischen Komponenten der GDI-BB als Kommunikationsstelle den Austausch (Sammlungs- und Bereitstellungskomponen- zwischen den im Land tätigen geodatenhal- te für Metadaten – Metadaten-Katalogdienst tenden Stellen und der GDI-DE zu gewähr- CSW-GDI-BB, Erfassungs- und Prüfkompo- leisten. Sie steht den Ressorts im Land un- nente für Metadaten – Pro-MIS-Online) ist terstützend zur Seite. von grundlegender Bedeutung als Teil des angestrebten Portalverbundes. 20
4.5.3.2. Brandenburg-Viewer als Schnitt- tauscht werden können. Die Dienstleistung stelle zur Landkartennutzung in Landes- ist für die unmittelbare Landesverwaltung auf portalen der Grundlage von Servicevereinbarungen Die Kartenanwendungsschnittstelle ermög- nutzbar. licht jeder Verwaltung die amtlichen Karten und Luftbilder sowie eigene Geoinformatio- 4.5.3.6. GIS-Lizenzmanagement nen an jeder Stelle ihres Internetangebotes Das mit den Ressort Information Officer nutzerspezifisch zu präsentieren. Im Landes- (RIO) abgestimmte gemeinsame GIS-Lizenz- portal mit Servicekonten ist jede Verwaltung management wird von der LGB technisch somit bei der Vervollständigung ihrer E-Go- beim ZIT-BB weiter ausgebaut und es wird vernment-Angebote angehalten, Kartenan- ein Landeslizenzvertrag abgeschlossen, der wendungen auf dieser Grundlage zu integ- einen bedarfsgerechten, flexiblen und wirt- rieren. schaftlichen GIS-Softwareeinsatz in der Lan- desverwaltung absichert. Die Nutzung erfolgt 4.5.3.3. Geobroker (Geodatendownload) auf der Grundlage von Servicevereinbarun- Das zentrale Geoinformationsvertriebssys- gen mit den Ressorts. tem (Geobroker) ermöglicht jeder Verwaltung den Zugang zu Geobasisdaten der Vermes- sungsverwaltung und ausgewählten Geo- 4.6. Bereitstellung der E-Akte als Quer- fachdaten der Ressorts. Die Nutzer haben schnittskomponente (EL.DOK BB) mit dem zentralen Geoinformationsvertriebs- system die Möglichkeit, sich die Geodaten Gemäß Kabinettbeschluss 734/08 wurde mit Hilfe spezieller Geodatenverarbeitungs- bereits die Einführung eines landeseinheitli- werkzeuge nach eigenen Ansprüchen zu chen Systems zur E-Aktenhaltung sowie E- kombinieren und auszuwerten. Vorgangsbearbeitung (EL.DOK BB) und als ressortübergreifend genutztes Kabinettinfor- 4.5.3.4. Georeferenzierungsdienst mationssystem (EL.KIS) – nachfolgend E-Ak- Der Aufbau und die Bereitstellung eines lan- te – für die Ressortebene grundsätzlich vor- desweiten Georeferenzierungsdienstes un- gesehen. Flankiert wird dieses Ziel durch § 7 terstützt die Aufgabenerledigung der E-Go- BbgEGovG, in dem die E-Aktenführung ver- vernment-Vorhaben in Brandenburg. Durch bindlich für die gesamte Landesverwaltung den landesweiten und zentral bereitgestell- vorgesehen ist. Die Bereitstellung für die un- ten Geokodierungsdienst werden elektroni- mittelbare Landesverwaltung erfolgt zentral sche Register mit einem Bezug zu Flurstü- finanziert. Die Einbindung der Ressorts er- cken direkt georeferenziert. Die Verpflichtung folgt über Abstimmungen eines angepassten zur einheitlichen Geokodierung von elektro- Landesreferenzmodells in der sogenannten nischen Registern unter Nutzung des Geo- EL.DOK-Anwenderkonferenz (AWK). Über referenzierungsdienstes ergibt sich aus § 9 diese erfolgt ebenfalls die Bereitstellung re- BbgEGovG. levanter Informationen zum E-Aktensystem und seiner Varianten sowie zur Bestimmung 4.5.3.5. GIS-Plattform der Funktionsweise des Systems. Die LGB baut beim ZIT-BB eine GIS-Platt- form für die Landesverwaltung auf, mit der Unabhängig von der Inkrafttretensregelung Geodaten auf einer gemeinsamen technolo- des § 20 Abs. 6 BbgEGovG für die Verpflich- gischen Basis verwaltet, verarbeitet, einheit- tung zur E-Aktenführung ab November 2024 lich bereitgestellt und untereinander ausge- soll die Inbetriebnahme einer neuen Version 21
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