Neue Initiative verbindet Familien und Kultur - Nr. 8 / Jahrgang 2018 - Land Niederösterreich
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Amtliche NACHRICHTEN NIEDERÖSTERREICH Nr. 8 / Jahrgang 2018 30. April 2018 Neue Initiative verbindet Familien und Kultur Mikl-Leitner/Teschl-Hofmeister: Mit dem NÖ Familienpass 10 Museen um jeweils 10 Euro besuchen Im Rahmen einer Pressekon- ferenz präsentierten Landes- hauptfrau Johanna Mikl-Leit- ner, Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Paul Gessl, Geschäftsfüh- rer der NÖ Kulturwirtschaft (NÖKU) im Museum Nieder- österreich eine neue Initiative, die Familien und Kultur mitei- nander verbindet: Inhaberin- nen und Inhaber des NÖ Fami- lienpasses haben ab sofort die Möglichkeit zehn ausgewählte Museen um jeweils zehn Euro zu besuchen. Familie & Kultur „Familie und Kultur sind bei uns in Niederösterreich auf das Engste miteinander verbun- den“, führte Landeshauptfrau Mikl-Leitner aus, dass jährlich 2,5 Millionen Menschen die Kultureinrichtungen des Lan- des besuchten und die Famili- Freuen sich über die neue Initiative, die Familien und Kultur verbindet: Familien-Landesrätin Christiane Teschl- en daran einen großen Anteil Hofmeister, Claudia und Harald Parzer und Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (v.l.n.r.) mit den Kindern hätten. Das Interesse steige Maximilian und Sophie (vorne). Foto: NLK Reinberger von Jahr zu Jahr, deshalb bie- te man seit dem Vorjahr zwei zeige, was sich im Kulturland relle Inhalte näher bringe. Familienpass-Inhaberinnen neue Service-Aktivitäten spe- Niederösterreich tue, und das Die beiden Initiativen wür- und -Inhaber, so die Landes- ziell für die Zielgruppe Familie sei zum anderen das Magazin den sehr gut angenommen hauptfrau. Mit Besitz eines und Kinder: Das sei zum einen „Kinder-Schaufenster“, kurz werden, deshalb präsentiere NÖ Familienpasses habe man die „Selection KIDS“, ein viel- „KISCH“, mit dem man Kin- man eine weitere Initiative: die Chance und Möglichkeit, seitiger Jahresüberblick, der dern und Jugendlichen kultu- die 10-Euro-Aktion für NÖ zehn Museen um jeweils zehn Bürgernähe ist unser Auftrag
Amtliche Nachrichten Nr. 8 / 2018 Euro zu besuchen. Und das für jeden etwas dabei, betonte interaktiv zu gestalten. Zudem beantragungen gegeben habe. inklusive einer Begleitperson Mikl-Leitner, dass die Palette wolle man den Familien „Lust Der NÖ Familienpass werde sowie unbegrenzt mit Kindern an teilnehmenden Museen „die auf Museen machen“ und auch kontinuierlich optimiert, das bis 18 Jahren. Darüber hinaus Vielfalt der Museen und Aus- darauf, einen Ausflug oder sei wichtig, weil sich Familie werde es jeden Sonntag um 14 stellungen, die wir in Niederös- Kurzurlaub im eigenen Heimat- in ihrer Zusammensetzung und Uhr spezielle Führungen für terreich haben“, zeige. Die Lan- bundesland zu machen. in ihren Bedürfnissen verän- diese Zielgruppe in den teil- deshauptfrau sprach von einem Landesrätin Teschl-Hofmeis- dere. NÖKU-Geschäftsführer nehmenden Museen geben, so „breiten Spektrum, das wir hier ter ergänzte, dass dem Land Gessl sagte „Danke“ für die Mikl-Leitner. anbieten, um in die Kulturland- Niederösterreich Familien und Initiative. Jede und jeder, der schaft Niederösterreichs ein- Kultur wichtig seien und die einen NÖ Familienpass habe, Zehn Museen tauchen zu können“.Die Aktion neue Initiative „beides in per- könne nun mit einer Begleit- Zu den zehn teilnehmenden passe aus mehrfachen Gründen fekter Weise verbindet“. Ein person und einer unbegrenz- Museen gehören die Römerstadt auch in die kulturpolitische enger Begleiter von Familien ten Anzahl an Kindern bis 18 Carnuntum, das MAMUZ As- Strategie des Landes, betonte sei der NÖ Familienpass, führ- Jahre ausgewählte Museen um parn/Zaya & Mistelbach mit Mikl-Leitner, dass diese Fami- te Teschl-Hofmeister aus, dass jeweils zehn Euro besuchen. der diesjährigen Ausstellung lien einlade, die Ausstellungen dieser 880 Partner habe und Über 200.000 Familienpass-In- „Faszination Pyramiden“, die und Museen Niederösterreichs „abwechslungsreiche und kos- haberinnen und -inhaber seien Schallaburg mit kindergerech- noch besser kennenzulernen. tengünstige Freizeitgestaltung“ eine große Zielgruppe, betonte ten Stationen – derzeit wird die Kinder und Jugendliche seien biete. Mit der neuen Initiative Gessl, dass man sich proaktiv Byzanz-Ausstellung gezeigt – „die Museumsbesucher von „10 Euro Eintritt pro Fami- um diese Zielgruppe kümmere das Museum Niederösterreich morgen“, das Interesse müsse lie und Museum bis 18 Jahre“ und auch spezielle Führungen mit dem Haus der Geschichte man daher von klein auf we- wolle man Familien verstärkt anbiete. Das Museum sei heute und dem Haus der Natur, das cken. „Wir wollen damit Wissen dazu bringen, in die Museen mehr als Wissenstransfer, es sei Museumsdorf Niedersulz, Nie- und Kultur vermitteln“, führte zu gehen. Insgesamt gebe es Lebensraum, Begegnungsraum, derösterreichs größtes Freilicht- die Landeshauptfrau aus, dass 203.000 Familienpass-Inhabe- Freizeitraum und vieles mehr. museum, das Arnulf Rainer man Museen für Kinder und rinnen und -inhaber. 2016 habe Museum, das Egon Schiele Mu- Jugendliche attraktiv machen es einen Relaunch gegeben, wo- NÖ Familienpass seum, das Karikaturmuseum, müsse, das bedeute, diese auf nach dieser auf die erweiterte Beantragt werden kann der die Kunsthalle Krems und das der Höhe der Zeit mit modernen Familie ausgedehnt wurde und NÖ Familienpass online unter museum gugging. Damit sei Technologien auszustatten und wonach es seither 65.000 Neu- http://familienpass.at „Die Garten Tulln“ feiert 10. Geburtstag „Wir wollen die Idee des ersten ökologischen Gartens Europas, die von sehr vielen Kooperationspartnern hervorragend mitge- tragen wird, weiterschreiben und in ganz Europa verbreiten. Auch heuer werden wieder 2 Millionen Euro investiert – in ein modernes Besucherzentrum, in neu angelegte Gärten wie einen Schulgarten und einen Bayerischen Garten etc“, sagte Landes- hauptfrau Johanna Mikl-Leitner in Tulln, wo „Die Garten Tulln“ ihren zehnten Geburtstag feierte. Erfolgsgeschichte „Dass ‚Die Garten Tulln‘ in den letzten zehn Jahren 2,4 Millionen Besucher begrüßen konnte, damit eine Wertschöpfung von rund 41 Millionen Euro erzielte und zu einem touristischen Magneten für die ganze Region geworden ist, würde es ohne Wolfgang So- botka nicht geben“, betonte die Landeshauptfrau. Der nunmehri- ge Nationalratspräsident habe mit „Natur im Garten“ das ganze Land begeistert, in ganz Niederösterreich ein Netz an Schaugär- ten und „Natur im Garten“ Gemeinden geknüpft und mit „Die Garten Tulln“ eine Erfolgsgeschichte geschrieben. Nationalrat- Geburtstagsfeier für 10 Jahre „Die Garten Tulln“: Landesrat Martin spräsident Wolfgang Sobotka freute sich in seiner Funktion als Eichtinger, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, Landeshauptfrau Präsident von „Natur im Garten“ International, was aus der einst Johanna Mikl-Leitner, Bürgermeister Peter Eisenschenk (v.l.n.r.) Foto: NLK Burchhart in der seinerzeitigen „umweltberatung“ geborenen Idee entstan- den sei: „Der Garten gibt den Menschen so viele Perspektiven, er ist ein Ort der Selbstfindung“. Im Hinblick auf „Die Garten österreich, sprach davon, ein grandioses Erbe übernommen zu Tulln“, die vor zehn Jahren mit 42 Gärten gestartet sei und mitt- haben: „Sechs von sieben Landsleuten haben einen Garten, ei- lerweile über 65 Gärten, unter ihnen seine beiden persönlichen nen Balkon oder eine Terrasse, 15.000 Gärten werden nach ‚Na- Favoriten Bauern- und Bibelgarten, aufweise, hob er besonders tur im Garten‘ Kriterien gepflegt, es gibt über 100 ‚Natur im die weit über die Grenzen hinaus ausstrahlende Wirkung hervor. Garten‘ Gemeinden, 130 Schaugärten und 250 Gemeinden, die den Beschluss gefasst haben, ihre Grünflächen pestizidfrei zu Gartenland Niederösterreich halten“. Großes Ziel sei es, deren Zahl noch heuer auf die Hälfte Landesrat Martin Eichtinger, seit genau 31 Tagen „erster Bot- aller niederösterreichischen Gemeinden bzw. in absehbarer Zeit schafter“ von „Natur im Garten“ und des Gartenlandes Nieder- auf 100 Prozent anzuheben. 2
Nr. 8 / 2018 Amtliche Nachrichten LH Mikl-Leitner präsentierte erste Notruf-App „Rettung“ für Österreich und Tschechien Vor dem Tag des „144er-Notrufs“ (14.4.) informierte Landes- hauptfrau Johanna Mikl-Leitner gemeinsam mit Christof Cons- tantin Chwojka, Geschäftsführer des Notruf NÖ, App-Entwick- ler Filip Malenak, Geschäftsführer von Medical Information Technologies, und Martin Gurdet, Landeseinsatzleiter der Ber- grettung, über die erste Notruf-App für Österreich und Tsche- chien, die ab sofort kostenlos für Apple- und Android-Smart- phones zum Download zur Verfügung steht. Notfall-App Landeshauptfrau Mikl-Leitner bezeichnete die Notfall-App als „grenzüberschreitende Initiative, die Leben retten kann“. In Niederösterreich gebe es für Menschen nach Unfällen oder anderen medizinischen Notfällen die Einsatzstelle von Notruf NÖ, „die weit über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt ist und ob ihrer Professionalität überzeugt“. Täglich würden 4.500 Präsentierten die erste Notruf-App für Österreich und Tschechien „Rettung“: Anrufe beim Notruf NÖ eingehen, das seien 1,5 Millionen App-Entwickler Filip Malenak, Christof Constantin Chwojka, Geschäfts- führer des Notruf NÖ, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Martin Anrufe pro Jahr, informierte Mikl-Leitner, dass die Notfälle Gurdet, Landeseinsatzleiter der Bergrettung (v.l.n.r.). Foto: NLK Burchhart von rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgewickelt werden, die „höchst professionell agieren“. Hilfe und Unterstüt- zung beginne bereits beim Abheben des Telefons, eine struktu- Jahren in Tschechien im Einsatz sei und es mehr als 570.000 rierte Notruf-Bearbeitung sei daher wichtig. Downloads gebe. Er erzählte von einer erfolgreichen Ret- Auch ein gutes Notfallsystem müsse man immer wieder verbes- tungsaktion im Jänner, als ein Langläufer in den tschechi- sern, führte die Landeshauptfrau aus, dass man daher moderns- schen Bergen Herzprobleme bekam und die App benutzte. Die te Technologien einsetze. Rechtzeitig vor dem 14. April, dem Notruf-App sei „eine neue Generation des Notrufs“, denn sie Tag des „144er-Notrufs“, präsentiere man daher einen Meilen- funktioniere „schnell, effektiv und über Grenzen hinaus“, so stein für die Hilfe von Menschen in Notsituationen: die erste Malenak. offizielle Notruf-App „Rettung“ für Österreich und Tschechi- Bergrettung-Landeseinsatzleiter Gurdet hielt fest, dass die Ber- en. Mikl-Leitner sprach in diesem Zusammenhang von einer grettung rund 700 Einsätze pro Jahr habe und der Rettungs- „Innovation, die sehr gut in unsere Digitalisierungsoffensive einsatz oft mit einem Sucheinsatz verbunden sei, da man erst hineinpasst“. Vorteile der Notruf-App seien, dass mit dem Nut- die Lokalität des Betroffenen feststellen müsse. Durch die Not- zen der App der unmittelbare Einsatzort ermittelt werden kön- ruf-App habe man „auf einfachem Weg die Möglichkeit, die ne und, dass man beim Drücken des „144-Buttons“ in der App Verortung festzustellen“, das sei insbesondere deshalb auch direkt mit der Notrufleitstelle verbunden und zeitgleich der Un- von Bedeutung, weil die Betroffenen oft gar nicht selbst wüss- fallort übermittelt werde. „Egal, wo man sich befindet, die Ko- ten, wo sie sich befänden. Die Notruf-App bedeute „Zeitge- ordinaten werden unmittelbar weitergeleitet“, so Mikl-Leitner. winn, der den Verunfallten zugutekommt“. Zudem könnten in der App auch freiwillig Vorinformationen über die eigene Identität eingegeben werden, zum Beispiel Infos Vorerkrankungen. Damit könne man „zielgerichtet, die richti- Nähere Informationen: 144 Notruf NÖ, Öffentlichkeitsarbeit, ge Hilfe vor Ort geben“, informierte die Landeshauptfrau, dass Stefan Spielbichler, Telefon 01/20660 25144, E-Mail presse@ die App grenzüberschreitend funktioniere und damit bestes notrufnoe.at, www.144.at Beispiel dafür sei, „wie wir grenzüberschreitend zusammenar- beiten“. In Tschechien sei die App bereits erfolgreich im Ein- satz. Diese sei nun „auf unsere Bedürfnisse adaptiert worden“, Kundmachungen bedankte sich Mikl-Leitner bei App-Entwickler Malenak und 5 Apotheken sagte „Danke“ an alle Rettungsorganisationen. 5 Landesstraßen Notruf NÖ-Geschäftsführer Chwojka sprach von einem „ganz tollen Ergebnis unserer Zusammenarbeit mit Tschechien“. Mit 5 Erteilung eines Exequatur der Notruf-App sei man auf beiden Seiten innovativ und damit 6 Leiterbestellungen habe auch die jüngere Generation die Möglichkeit, unkompli- 6 Umweltverträglichkeitsprüfungen ziert den Notruf zu kontaktieren. Zudem könne man rasch und unkompliziert die Verortung durchführen und bekomme die Ausschreibungen exakte Positionierung. Die Daten würden nur dann übermittelt 8 Diverse werden, wenn ein Notruf bei der Leitstelle eingehe und zwar mit 9 Straßenbau Drücken des „144-Buttons“. Während ein Rettungsgespräch 50 Sekunden bis zwei Minuten dauere, erfolge die Alarmierung 13 Brückenbau über den „144-Button“ innerhalb von null Sekunden, betonte 14 Wasserbau Chwojka: „Dadurch gewinnen wir Zeit und Ressourcen.“ 14 Stellenausschreibungen App-Entwickler Malenak informierte, dass die App seit zwei 3
Amtliche Nachrichten Nr. 8 / 2018 Bessere Verbindungen für viele NÖ-Bahnfahrer ab 7. Mai 2018 täglich gesteigert. Wenn man serten Fahrplanangebot auf der noch die 51 Millionen Zugkilo- Schiene. meter dazuzähle, investiere das Diese Verbesserungen seien Land Niederösterreich im Jahr „ein weiterer Beweis für das 2018 etwa 80 Millionen Euro gute Miteinander zwischen dem in den Bahn- und Busverkehr. Land Niederösterreich, dem Schleritzko sprach vom „größ- Verkehrsverbund als Besteller ten Pendler-Paket seit in Kraft der Leistungen und den ÖBB treten des Verkehrsdienstever- als Dienstleister“, so der Mobi- trages“ und führte aus, dass letz- litäts-Landesrat. Das Allerwich- ten Herbst auch ein Bahn-Infra- tigste bei der Arbeit sei: „Es geht strukturpaket geschnürt worden um die Niederösterreicherin- sei, das unter anderem die Sa- nen und Niederösterreicher, die nierung von 112 Bahnhöfen bis sich zu Recht das bestmögliche 2030 beinhalte. 261,1 Millionen Service und Angebot erwarten. Euro werden hier direkt in den Genau an diesem arbeiten wir Komfort und in die Sicherheit ständig weiter, gemeinsam mit der Pendler investiert. Außer- unseren Partnern“, so Schle- dem investiere man auch in den ritzko. VOR-Geschäftsführer ÖBB-Vorstandsvorsitzender Andreas Matthä, Mobilitäts-Landesrat Ludwig Schleritzko und VOR-Geschäftsführer Wolfgang Schroll vor einem neuen Ausbau der Park&Ride-Anla- Schroll sagte, seitens des Ver- Cityjet der ÖBB am Hauptbahnhof in St. Pölten (v.l.n.r.). Foto: NLK Reinberger gen im Land: An 46 Standorten kehrsverbundes Ost-Region füh- werde das Angebot um rund le man sich „der Verlässlichkeit Im Rahmen einer Pressekon- derungen gibt. Denn eines ist für 3.500 Pkw-Stellplätze und rund und Sicherheit verpflichtet“. ferenz informierte Mobili- mich wichtig und liegt meiner 2.100 Fahrrad-Abstellplätze er- „Mit den aktuellen Angebotsaus- täts-Landesrat Ludwig Schle- Arbeit zu Grunde: Die Nutzung weitert. Bis 2020 sollen dafür weitungen können wir aufs Wei- ritzko gemeinsam mit Wolfgang von Auto, Bus und Bahn sind rund 36 Millionen Euro inves- tere die gute Zusammenarbeit Schroll, Geschäftsführer des keine Widersprüche. Wir haben tiert werden.Ab 7. Mai werde aller Beteiligten unter Beweis Verkehrsverbundes Ost-Region einen umfassenden Fahrplan für man weitere fahrgastfreundliche stellen, wenn es um das gemein- (VOR), und ÖBB-Vorstandsvor- Niederösterreich zu entwickeln, Einzelmaßnahmen umsetzen: same Ziel geht: Für die Fahrgäste sitzendem Andreas Matthä zum in dem sich Individualverkehr Takt-Lückenschließungen an der in der Region die besten Mobi- öffentlichen Verkehr in Nieder- und öffentlicher Verkehr opti- Westbahnstrecke Amstetten – litätslösungen zu erarbeiten“, so österreich, insbesondere zu den mal ergänzen“, hält Schleritzko St. Pölten, eine neue Frühverbin- Schroll. Auch ÖBB-Vorstands- Angebotsausweitungen auf der fest. Die topografische Struktur dung von Wien Meidling nach vorsitzender Matthä betonte die Bahn ab 7. Mai. Niederösterreichs – von den Tä- Wolkersdorf, ein Zusatzangebot „gute Partnerschaft zwischen lern des Alpenvorlands über die an der Flughafenschnellbahn dem Land Niederösterreich, dem Mobilitätsressort Weiten des Marchfelds bis hin und eine neue Abendverbindung Verkehrsverbund Ost-Region Zu Beginn bezog Landesrat zum Ballungsraum um Wien und von Floridsdorf nach Retz. Diese und den ÖBB“. Eine moderne In- Schleritzko Stellung zu seiner die Landeshauptstadt – mache haben alle eines gemeinsam: Der frastruktur sei die Grundlage für neuen Position. Mit den Ände- die Planung so schwierig wie Fahrgast profitiert von der Opti- einen dichten Fahrplan, der sehr rungen in den Ressortzustän- nirgends sonst. Als Flächenbun- mierung des Fahrplanangebotes. gerne angenommen werde. Es digkeiten der NÖ Landesregie- desland habe man in Niederös- Sämtliche Verbindungen sind zeige sich ein starkes Wachstum, rung wurde ein umfassendes terreich andere Voraussetzungen unter routenplaner.vor.at bzw. dieses wolle man durch die Maß- Mobilitätsressort geschaffen, und dabei gelte es „alle Verkehrs- der kostenlosen VOR AnachB nahmen mit 7. Mai zusätzlich Schleritzko ist nun sowohl für mittel sinnvoll zu vernetzen“, so App sowie im Scotty und unter verstärken. „Mehr Zugverbin- den Straßenbau als auch den Schleritzko. Man prüfe daher die oebb.at ersichtlich.Mitarbeiter dungen und schnellere Anschlüs- öffentlichen Verkehr zustän- Verlängerung der U-Bahn ge- der Firma Manner in Wolkers- se sind die beste Voraussetzung, dig: „Im dichten Straßen- und nauso wie man an anderen mög- dorf, die den morgendlichen um noch mehr Menschen für die Schienennetz des Landes ist es lichen Lösungen auf der Schiene Schichtbeginn nicht mit den Bahn zu begeistern. Gemeinsam meine Aufgabe, das Navi richtig arbeiten. Das Mobilitätspaket, Öffis erreichen, Berufspendler mit unseren Auftraggebern, dem einzustellen. Als Landesrat für mit dem man rund 3,3 Milliarden aus Linz, die abends nur schwer Land Niederösterreich und dem Mobilität bin ich dafür verant- Euro in das Wegenetz auf Straße mit der Bahn nach Blindenmarkt VOR, wollen wir den Menschen wortlich, den Verkehrs-Kreislauf und Schiene investiere, bezeich- oder Melk zurückkommen, Ki- in Niederösterreich beste Quali- am Laufen zu halten und gege- nete der Landesrat als „wichtigen nogeher, die nur umständlich von tät im Bahnverkehr bieten. Das benenfalls die ein oder andere Schritt in die richtige Richtung“. Wien heim nach Markersdorf starke Wachstum auf der West- Ausweichroute zu finden“, so an der Pielach oder Loosdorf strecke beweist, dass sich diese der Mobilitäts-Landesrat. Die Pendler-Paket gelangen, Besucher der Som- Anstrengungen auszahlen. Von Grundlage für seine Arbeit bil- Der Landesrat erinnerte dar- merspiele Melk, die es nach der 2009 bis 2017 ist die Zahl der det das gemeinsam mit Landes- an, dass schon im Dezember Vorstellung nicht mehr nach St. Fahrgäste auf der Weststrecke hauptfrau Johanna Mikl-Leitner 2017 massive Ausweitungen des Pölten oder Wien schaffen oder nach Wien um 82 Prozent gestie- und dem damaligen Landesrat Bahnangebotes in der Ostregion Bewohner von Markersdorf an gen. An jedem Werktag kommen Karl Wilfing erarbeitete Mobi- (Niederösterreich, Burgenland, der Pielach, die vormittags allzu durchschnittlich 25.620 Leute litätspaket 2018 bis 2022. „Ein Wien) beschlossen wurden. So lange auf den nächsten Zug nach mit der Bahn aus Niederöster- Paket, das sowohl aus Sicht des wurde damals die Zahl der Zug- St. Pölten oder Wien warten, ha- reich in Wien an.“ Straßenbaus, als auch aus Sicht kilometer von 28 auf 30 Millio- ben eines gemeinsam: Mit 7. Mai Sämtliche Verbindungen sind des öffentlichen Verkehrs, neue nen Kilometer jährlich bzw. die profitieren diese und noch mehr über die Routingangebote von Antworten auf neue Herausfor- Zahl der Sitzplätze um 33.000 Niederösterreicher vom verbes- ÖBB und VOR abrufbar. 4
Nr. 8 / 2018 Amtliche Nachrichten Apotheken thekengesetz (ApG) die Erteilung der Konzession zum Be- trieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke in 2483 Ebreichsdorf, Pottendorfer Straße 44, mit dem Standort „Ge- BLA5-S-186/001 meindegebiet der Katastralgemeinde Weigelsdorf“ beantragt Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha hat. über einen Antrag um Bewilligung zur Haltung einer ärztli- Inhaber von öffentlichen Apotheken sowie gemäß § 29 Abs. 3 chen Hausapotheke in 2471 Rohrau, Joseph Haydn-Platz 1. Gemäß §§ 48 und 53 Apothekengesetz wird verlautbart, dass und 4 Apothekengesetz (ApG) betroffene Ärzte welche den Frau Dr. Eva Isolde Oswald, Ärztin für Allgemeinmedizin, Bedarf gemäß § 10 Apothekengesetz (ApG) an einer neuen öf- wohnhaft in 1150 Wien, Herklotzgasse 18/17, die Bewilligung fentlichen Apotheke als nicht gegeben erachten, können etwa- zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke am Ordinationssitz ige Einsprüche gegen die Neuerrichtung innerhalb von längs- in 2471 Rohrau, Joseph Haydn-Platz 1 gem. § 29 Apothekenge- tens 6 Wochen, vom Tag der Verlautbarung an gerechnet, bei setz beantragt hat. der Bezirkshauptmannschaft Baden schriftlich einbringen. Frau Dr. Oswald wird mit Herrn Dr. Oskar Gurresch eine Ge- Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht meinschaftspraxis führen. gezogen. Die Bewilligung zur Haltung der bestehenden ärztlichen Hau- Für den Bezirkshauptmann sapotheke wurde mit Bescheid des Bundesministeriums für Ge- Mag. Engel r sundheit und Umweltschutz Zl. IV-245.252/3-4/84 vom 1.4.1985 erteilt. Inhaber von öffentlichen Apotheken können etwaige Einsprüche hinsichtlich der Bedarfsfrage innerhalb von 6 Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung an gerechnet, bei der Bezirkshauptmann- schaft Bruck an der Leitha schriftlich einbringen. Landesstraßen Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht Gemäß § 4 Z.3 des NÖ Straßengesetzes 1999 wird die Öf- gezogen. fentlichkeit erstmalig nachweislich über folgende konkrete Für den Bezirkshauptmann Straßenbauvorhaben informiert: Landesstraße L 2305b: Mag. Engel r Das Straßenteilstück zwischen der L 2305 und der L 129 weist keine Kilometrierung auf und hat keine Straßennummer. Es wird die neue Landesstraße L 2305b mit einer Länge von BNA5-S-181/001 55 m. Der Verlauf der Landesstraße 2305b lautet ab der Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Baden über einen Kundmachung in den Amtlichen Nachrichten Niederöster- Antrag um Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Haus- reich: „Von der L 2305 in Ollersbach zur L 129“ und weist apotheke in 2533 Klausen-Leopoldsdorf. diese Landesstraße dann eine Länge von unter 1 Kilometer Gemäß §§ 48 und 53 Apothekengesetz wird verlautbart, dass auf. Frau Dr. med. Nina Eipeldauer, Ärztin für Allgemeinmedizin, Landesstraße L 3002a: wohnhaft in 2500 Baden, Rudolf Zöllner- Straße 67, die Bewilli- Das Teilstück der Landesstraße L 3002a von km 0,145 bis gung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke am Ordinations- km 0,264 wird aufgelassen und von der Marktgemeinde sitz in 2533 Klausen-Leopoldsdorf, Mitterriegel 248 gem. § 29 Engelhartstetten als Gemeindestraße übernommen. Der Apothekengesetz beantragt hat. Verlauf der Landesstraße L 3002a lautet ab der Kundma- Frau Dr. Eipeldauer wird mit Frau Dr. Eva Scharf-Hofner eine chung in den Amtlichen Nachrichten Niederösterreich: Gemeinschaftspraxis führen. „Von der Donau Straße B 3 in Loimersdorf bis inkl. Brücken- Die Bewilligung zur Haltung der bestehenden ärztlichen Hau- objekt L 3002a.01“. sapotheke wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden Zl. BNG3-S-136/001 vom 13.12.2013 mit 1.1.2014 erteilt. NÖ Landesregierung Inhaber von öffentlichen Apotheken können etwaige Einsprüche Im Auftrag hinsichtlich der Bedarfsfrage innerhalb von 6 Wochen, vom Tag dieser Verlautbarung an gerechnet, bei der Bezirkshauptmann- Mag. Wozak r schaft Baden schriftlich einbringen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Betracht gezogen. Für den Bezirkshauptmann Erteilung eines Exequatur Mag. Engel r LAD4-I-3001/008-2018 BMEIA-TR.1.35.01/0020-I.1/2018 Es wird mitgeteilt, dass der Bundespräsident dem zum BNA5-S-182/001 Generalkonsul der Republik Türkei in Wien mit Amts- Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft Baden über ein bereich für die Bundesländer Niederösterreich, Stei- Ansuchen um Erteilung der Konzession zur Errichtung ermark, Burgenland und Wien bestellten Herrn Asip und zum Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke in KAYA mit Entschließung vom 16. März 2018 das Exe- 2483 Ebreichsdorf. quatur erteilt hat. Gem. § 48 Apothekengesetz (ApG), wird verlautbart, dass Herr Mag. pharm. Helmut Eller, wohnhaft in 2440 Reisen- Für die Bundesministerin: berg, An der Wehr 23, nach den Bestimmungen des § 46 Apo- i. A. Kernthaller r 5
Amtliche Nachrichten Nr. 8 / 2018 Leiterbestellungen 3. das ergänzende Gutachten von DI. Dr. Anton Pirko vom 26.September 2017 LAD2-P-4067101/031-2018 4. die ergänzende Stellungnahme von DI. Martin Windisch vom Frau Primaria Dr.in Susanne Davies wird mit Wirkung vom 06.März 2018 1. Mai 2018 zur ärztlichen Direktorin des Landesklinikums 5. die Fragebeantwortungen von Dr. Werner Haas vom 29.August Hollabrunn bestellt. 2017 6. das ergänzende Gutachten von DI. Konstanze Bolhar vom NÖ Landesregierung 12.Februar 2018 Im Auftrag 7. die Auflagenvorschläge Version März 2018 von DI. Konstanze Bolhar vom 26.März 2018, in der endgeprüften sowie endredi- Mag. Achatz r gierten Version April 2018 8. die Fragebeantwortung von Dr. Michael Bertagnoli vom 27.Fe- LAD2-P-4172632/052-2018 bruar 2018 Frau Cornelia Palmetzhofer, MSc wird mit Wirkung vom 9. die Stellungnahme von DI. Helmuth Merbaul vom 12.Februar 1. Mai 2018 zur Pflegedirektorin des Landesklinikums 2018 und Klosterneuburg bestellt. 10. die Fragebeantwortung von DI. Johannes Leoni vom 06.Feb- ruar 2018 NÖ Landesregierung werden hiermit gemäß § 44f Allgemeines Verwaltungsver- Im Auftrag fahrensgesetz 1991 - AVG zugestellt bzw. bekannt gemacht Mag. Achatz und zum Parteiengehör gebracht. Sie liegen gemäß § 44f AVG r iVm § 17 Abs. 8 UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde, Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energierecht – RU4, 3109 St. Pölten, Neue Her- Umweltverträglichkeitsprüfungen rengasse 16, Erdgeschoss, und dem Gemeindeamt der Stand- ortgemeinden Schönkirchen-Reyersdorf und Strasshof an RU4-U-737/071-2018 der Nordbahn während der jeweiligen Amtsstunden vom AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 19.April 2018 bis 14.Juni 2018 zur Einsicht auf. Abteilung Umwelt- und Energierecht – RU4 Aufgrund dieses respektive des sohin insgesamt erzielten Ermitt- Edikt über die lungsergebnisses ist die Entscheidungsreife in der gegenständli- Zustellung von Schriftstücken chen Verwaltungssache nunmehr als erwiesen anzusehen. Verständigung über Urkundenvorlagen im Rahmen der Nach Maßgabe von § 16 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungs- ergänzenden Beweisaufnahme und gesetz 2000 - UVP-G 2000 kann die Behörde das Ermittlungs- das diesbezügliche Parteiengehör verfahren bei Entscheidungsreife, mit Wirkung jedoch frühestens sowie das Ende des Ermittlungsverfahrens vier Wochen nach Zustellung oder Beginn der Auflage der Nieder- Zl. RU4-U-737/071-2018 schrift über die mündliche Verhandlung, für geschlossen erklären. Gemäß den §§ 44a ff und 45 Abs. 3 des Allgemeinen Verwal- Diese Erklärung bewirkt, dass keine neuen Tatsachen und Beweis- tungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG in Verbindung mit §§ 16 mittel mehr vorgebracht werden können. § 45 Abs. 3 Allgemeines Abs. 3 und 42 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG bleibt unberührt. 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht: In Ansehung der im Gegenstand eingetretenen Entscheidungsrei- Die Schönkirchner Kies Kiesgewinnungs- und verwertungs fe und der öffentlichen Auflage der Verhandlungsschrift im Juli/ GmbH, vertreten durch Saxinger , Chalupski & Partner Rechts- August 2017 wird gemäß § 16 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprü- anwälte GmbH, 4020 Linz, hat die Genehmigung für das fungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 das Ermittlungsverfahren be- Vorhaben „Erweiterung Kiesgewinnung und Bodenaus- treffend das Vorhaben „Erweiterung Kiesgewinnung und Boden- hubdeponie Gstössrieden“ gemäß § 5 Umweltverträglich- aushubdeponie Gstössrieden“ mit Wirkung vom 19.April 2018 keitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000 beantragt. Der Antrag, für geschlossen erklärt. die Umweltverträglichkeitserklärung sowie die Projektunterla- Hinweise: gen sind gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensge- --Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin sämtliche Schrift- setz 1991 - AVG mit Edikt am 30.August 2016 kundgemacht stücke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden kön- und im Zeitraum vom 30.August 2016 bis einschließlich 13. Ok- nen. tober 2016 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden. --Dieses Edikt wird auch an der Amtstafel der Standortgemein- Über dieses Vorhaben wurde am 27. und 28.Juni 2017 sowie den Schönkirchen-Reyersdorf und Strasshof an der Nordbahn am 13.Juli 2017 in 2230 Gänserndorf die mündliche Verhand- kundgemacht. lung durchgeführt. Die Verhandlungsschrift lag gemäß § 44e --Die bezeichneten Schriftstücke können unter der Adresse Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG bei den http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht- ak- Standortgemeinden Schönkirchen-Reyersdorf und Strasshof an tuell.html auch im Internet während der nächsten acht Wochen der Nordbahn sowie bei der UVP-Behörde während 3 Wochen eingesehen werden. nach der Verhandlung zur öffentlichen Einsicht auf. --Zu den bezeichneten Schriftstücken kann gemäß § 45 Abs. 3 Die nach dieser Verhandlung ergänzend erzielten Ermittlungs- AVG von den Parteien des Verfahrens eine schriftliche Stel- ergebnisse – nämlich lungnahme bei der UVP-Behörde bis längstens 11.Mai 2018 1. die KLARSTELLUNGEN ZUM PROJEKT von freiland eingebracht werden. Umweltconsulting ZT GmbH vom Oktober 2017 Anm.: Partei ist, wer zum Parteienkreis des § 19 UVP-G 2000 2. die STELLUNGNAHME DER KW IM RAHMEN DES zählt und während der öffentlichen Auflage des Antrages vom PARTEIENGEHÖRS von freiland Umweltconsulting ZT 30.August 2016 bis einschließlich 13.Oktober 2016 eine schrift- GmbH vom März 2018 liche Einwendung erhoben hat (§ 44b Abs. 1 AVG). 6
Nr. 8 / 2018 Amtliche Nachrichten --Gemäß § 44f Abs. 2 AVG 3. der Antrag der EAVG Enzersdorfer Abfallverwertungsgesell- • hat die Behörde das Schriftstück während der Amtsstunden schaft mbH vom 18.09.2017 betreffend eine Vorhabenergänzung, mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen; 4. die Ausführungsunterlagen betreffend den Antrag vom • ist Verfahrensparteien auf Verlangen eine Ausfertigung des 18.09.2017, Schriftstückes zuzusenden; 5. das Gutachten zum Fachbereich Agrartechnik betreffend die • ist sonstigen Beteiligten auf Verlangen eine Ausfertigung Vorhabenergänzung vom 04.12.2017, des Schriftstückes auszufolgen und 6. das Gutachten zum Fachbereich Landschaftsbild/Raumord- • ist nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkei- nung betreffend die Vorhabenergänzung vom 20.12.2017, ten das Schriftstück im Internet bereitzustellen. 7. das Gutachten zum Fachbereich Deponietechnik/Gewässer- NÖ Landesregierung schutz betreffend die Vorhabenergänzung vom 21.12.2017, 8. das Gutachten zum Fachbereich Wasserbautechnik/Gewässer- Im Auftrag schutz betreffend die Vorhabenergänzung vom 09.01.2018, Mag. Lang r 9. das Gutachten zum Fachbereich Forst- und Jagdökologie be- treffend die Vorhabenergänzung vom 11.01.2018, 10. das Gutachten zum Fachbereich Lärmschutz betreffend die Vorhabenergänzung vom 15.01.2018, RU4-U-559/071-2018 11. das Gutachten zum Fachbereich Umwelthygiene betreffend AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG die Vorhabenergänzung vom 16.01.2018, Abteilung Umwelt- und Energierecht – RU4 12. das Gutachten zum Fachbereich Luftreinhaltetechnik betref- Edikt über die fend die Vorhabenergänzung vom 15.01.2018, Zustellung von Schriftstücken 13. das Gutachten zum Fachbereich Verkehrstechnik betreffend Verständigung über die Vorlage die Vorhabenergänzung vom 06.02.2018, einer Vorhabenergänzung sowie von 14. das Gutachten zum Fachbereich Naturschutz/Ornithologie be- Urkunden der ergänzenden Beweisaufnahme treffend die Vorhabenergänzung vom 05.02.2018 und und das diesbezügliche Parteiengehör 15. das Gutachten zum Fachbereich Grundwasserhydrologie be- Zl. RU4-U-559/071-2018 treffend die Vorhabenergänzung vom 06.03.2018 Gemäß den §§ 44a ff und 45 Abs. 3 des Allgemeinen Verwal- gemäß § 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - tungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG in Verbindung mit §§17 AVG zugestellt. Sie liegen gemäß § 44f AVG iVm § 17 Abs. 8 Abs. 8 und 42 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde, – UVP-G 2000 wird kundgemacht: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energier- Die EAVG Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft mbH, echt – RU4, 3109 St. Pölten, Neue Herrengasse 16, Erdgeschoss, vertreten durch Schwartz Huber-Medek & Partner Rechtsanwälte und dem Gemeindeamt der Standortgemeinde Enzersdorf an der OG, 1010 Wien, hat den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Fischa während der jeweiligen Amtsstunden vom 02.Mai 2018 nach dem UVP-G 2000 bei der Niederösterreichischen Landesre- bis 27.Juni 2018 zur Einsicht auf. gierung als UVP-Behörde für das Verfahren „Deponie Enzers- Hinweise: dorf an der Fischa“ gestellt. --Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin sämtliche Schriftstü- Der verfahrenseinleitende Antrag wurde gemäß §§ 44a ff des All- cke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden können. gemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß --Dieses Edikt wird auch an der Amtstafel der Standortgemeinde § 9 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G Enzersdorf an der Fischa kundgemacht. 2000 kundgemacht. Änderungen zu diesem Antrag wurden auf §§ --Die bezeichneten Schriftstücke können unter der Adresse 44f und 45 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgeset- http://www.noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht- ak- zes 1991 – AVG gestützt ediktal zugestellt und zum Parteiengehör tuell.html auch im Internet während der nächsten acht Wochen gebracht. eingesehen werden. Die Behördenverhandlung zu diesem Vorhaben fand am 07./08./ --Zu den bezeichneten Schriftstücken kann gemäß § 45 Abs. 3 und 09.März 2017 in 2320 Schwechat statt. Die Verhandlungs- AVG von den Parteien des Verfahrens eine schriftliche Stel- schrift lag gemäß § 44e Allgemeines Verwaltungsverfahrens- lungnahme bei der UVP-Behörde bis längstens 15.Juni 2018 gesetz 1991 - AVG nachweislich in der Zeit von 15.03.2018 bis eingebracht werden. 06.04.2018 zur öffentlichen Einsicht bei der Standortgemeinde Anm.: Partei ist, wer zum Parteienkreis des § 19 UVP-G 2000 Enzersdorf an der Fischa sowie beim Amt der Niederösterreichi- zählt und während der öffentlichen Auflage des verfahrensein- schen Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energierecht, auf. leitenden Antrages eine schriftliche Einwendung erhoben hat Im Nachtrag zur Verhandlung wurden ergänzende Stellungnah- (§ 44b Abs. 1 AVG). men aus den Fachbereichen Verfahrenstechnik und Veterinär- --Gemäß § 44f Abs. 2 AVG medizin eingeholt. • hat die Behörde das Schriftstück während der Amtsstunden Weiter wurde von der Antragstellerin mit Schreiben vom mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen; 18.09.2017 eine Vorhabenergänzung samt Unterlagen betreffend • ist Verfahrensparteien auf Verlangen eine Ausfertigung des eine alternative Deponiezufahrt zur Mitgenehmigung im Gegen- Schriftstückes zuzusenden; stand eingereicht. Die Vorhabenänderung wurde sachverständig • ist sonstigen Beteiligten auf Verlangen eine Ausfertigung begutachtet. des Schriftstückes auszufolgen und Angesichts dessen werden hiermit - • ist nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkei- 1. die ergänzende Stellungnahme zum Fachbereich Verfahrens- ten das Schriftstück im Internet bereitzustellen. technik vom 02.05.2017 sowie das darauf bezogene sachver- NÖ Landesregierung ständige Schreiben vom 03.05.2017, 2. die ergänzende Stellungnahme zum Fachbereich Veterinärme- Im Auftrag dizin vom 20.06.2017, Dr. Muttenthaler r 7
Amtliche Nachrichten Nr. 8 / 2018 RU4-U-869 4. Hinweise: AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG Ab 02.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 besteht die Abteilung Umwelt- und Energierecht Möglichkeit für jedermann, schriftliche Stellungnahmen Kundmachung bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde, des verfahrenseinleitenden Antrags im Großverfahren – per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Um- Edikt zu Kennzeichen RU4-U-869 welt- und Energierecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pöl- Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfah- ten, einzubringen. rensgesetzes 1991 – AVG und gemäß § 9 des Umweltverträglich- Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundge- keitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht: macht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung 1. Gegenstand des Antrags: als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab Die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. hat mit 02.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018, bei der Behörde Eingabe vom 30.06.2017 den Antrag auf Erteilung einer Ge- schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG). nehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregie- Bürgerinitiativen können gemäß § 19 UVP-G 2000 Beteilig- rung als zuständige UVP-Behörde für das Vorhaben „Mo- tenstellung mit dem Recht auf Akteneinsicht im Verfahren dernisierung Kraftwerk Rosenburg“ gestellt. erlangen, wenn eine Stellungnahme zum Vorhaben von min- Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umweltver- destens 200 Personen, die zum Zeitpunkt der Unterstützung träglichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Verfahren in einer der Standortgemeinden oder in einer an diese un- nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen mittelbar angrenzenden Gemeinde für Gemeinderatswahlen und mit Bescheid zu entscheiden. wahlberechtigt waren, unterstützt wird. Die Unterstützung 2. Beschreibung des Vorhabens: hat innerhalb der öffentlichen Auflagefrist durch Eintragung Die EVN plant die Modernisierung des historischen Kraft- in eine Unterschriftenliste zu erfolgen, wobei Name, An- werkes Rosenburg. Dabei sind die Neuerrichtung von Kraft- schrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Unter- haus und Wehranlage, die Vergrößerung des bestehenden schrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist gleichzei- Stauraums und die Sanierung des Triebwasserstollens ge- tig mit der Stellungnahme bei der Behörde einzubringen. plant. Im Zuge des Vorhabens wird es durch die Neuherstel- 5. Zustellung von Schriftstücken: lung einer Unterwassereintiefung (Tieferlegung der Fluss- Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundmachun- sohle) von bis zu 1,5 Meter zu Entnahmen von Flusssediment gen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vor- aus dem Kamp sowie einer Neugestaltung der Flussufer genommen werden können. sowohl im Oberwasser als auch im Unterwasser kommen. NÖ Landesregierung Durch Maßnahmen zur Tieferlegung der Flusssohle und zur Strukturierung werden sowohl die Flusssohle als auch die Im Auftrag flussnahen Uferbereiche über eine Länge von 1,588 km neu Dipl.-Ing. Gerersdorfer r gestaltet. Das Stauziel wird um ca. 1,62 m erhöht, der geplante Stau um etwa 300 m auf insgesamt 1031 m verlängert, der Stauraum soll ein Volumen von etwa 300.000 m³ umfassen. Das Trieb- wasser wird über den bestehenden Stollen dem Krafthaus und den Turbinen zugeleitet. Dafür sind Ertüchtigungen am Anbotsausschreibungen Stollen notwendig. Die maximale Leistung erhöht sich auf 2,22 MW, der Ausbaudurchfluss auf 16 m³/s und die jährli- Diverse che Stromerzeugung verdoppelt sich von 4,06 GWh auf 8,14 GWh. Land Niederösterreich, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten: In der Restwasserstrecke sind keine Maßnahmen vorgesehen. Migration und Betreuung des Identity Management Sys- Lediglich im Bereich unmittelbar vor dem Krafthaus sind die tems „Identity Manager“ von One Identity - Implementie- Auflassung der bestehenden Furt und die Verziehung der Un- rung, Customizing und Wartung - Verhandlungsverfahren terwassereintiefung in die Restwasserstrecke geplant. An der Art des Auftrags: Dienstleistungen geplanten Wehranlage werden eine Fischaufstiegsschnecke Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: und eine Wasserkraftschnecke zur Restwassernutzung vor- Land Niederösterreich, , Landhausplatz 1, 3109, St. Pölten, Url: gesehen. www.noel.gv.at, E-mail: noe@harrerschneider.at Das bestehende Krafthaus soll durch einen neuen, kleine- Beschreibung: Art des Dienstleistungsauftrags ren Bau an derselben Stelle ersetzt werden. Für die Zufahrt Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Migrati- vom Krafthaus zur Wehranlage sollen die bestehenden Wirt- on und Betreuung des Identity Management Systems „Identity schaftswege ertüchtigt werden. Neue Wege sind nicht ge- Manager“ von One Identity - Implementierung, Customizing plant. Die bestehende Fußgängerbrücke soll abgetragen und und Wartung durch eine neue Brücke ersetzt werden. Der Anschluss an das Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungserbringung: öffentliche Wegenetz bleibt unverändert. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren 3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme: Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 4/NOE-GS7-IDM Ab 02.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 liegen der Ge- Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Erhält- nehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusive der lich bis: . Umweltverträglichkeitserklärung in der Gemeinde Rosen- Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahme- burg-Mold, der Gemeinde Altenburg, der Marktgemeinde anträge: 23.05.2018, 10:00 Uhr Gars am Kamp sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Bekannt- Abteilung Umwelt- und Energierecht, während der jeweiligen machung ist unter http://www.noe.gv.at/ausschreibungen abzu- Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. rufen. r 8
Nr. 8 / 2018 Amtliche Nachrichten Land Niederösterreich, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten: Interessenten mögen ihr echtes Kaufinteresse unter An- Didaktisch nutzbare, fahrbare programmierbare Boden- schluss eines Vadiums in Form einer unbedingten und un- roboter im Koffer für Kindergärten und Volksschulen im widerruflichen Bankgarantie über EUR 500.000,00 an RA Land Niederösterreich - Offenes Verfahren Dr. Claus Casati, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 1b/17, in Art des Auftrags: einem verschlossenen Kuvert rechtsverbindlich unterfertigt Lieferung bis spätestens 8.6.2018, 9:00 Uhr (einlangend) bekanntge- Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftragge- ben. Diese Bankgarantie muss in Österreich auf erste An- bers: Land Niederösterreich, Landhausplatz 1, 3109, St. Pöl- forderung zahlbar und klagbar sein für den Fall, dass der ten, Url: www.noel.gv.at, E-mail: noe@harrerschneider.at Interessent die Verfahrenskosten nicht zahlt bzw. sich am Beschreibung: fortgesetzten Bieterverfahren ohne sachlichen Grund nicht Art des Lieferauftrags weiter beteiligt. Weitere Verfahrensinformationen (insb. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Didak- zu den zwingenden Anforderungen und zu verwendenden tisch nutzbare, fahrbare programmierbare Bodenroboter im Formulare) sind erhältlich unter https://www.casati.at/aus- Koffer für Kindergärten und Volksschulen im Land Nieder- schreibung-stpoelten-deponie-2018 bzw sind etwaige Rück- österreich fragen zu richten an office@casati.at.“ r Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungser- bringung: Verfahrensart: Offenes Verfahren Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Bodenroboter Straßenbau Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Er- hältlich bis: . Zusatzinformation Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnah- Ausschreibende Stelle: Land Niederösterreich, vertreten meanträge: 25.05.2018, 10:00 Uhr durch das Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Straßenbau- Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Be- abteilung Krems, Drinkweldergasse 14, 3500 Krems; .Auf- kanntmachung ist unter http://www.noe.gv.at/ausschreibun- tragsbezeichnung: STBA7, Baulos B36 OD Laimbach, gen abzurufen. r B 36, km 19,940 bis km 20,800, Heißmischgutarbeiten - Offenes Verfahren; CPV-Codes: 75000000; .L-646749- 8413; r Verwertung Liegenschaften und Anlagen der Deponie Auftraggeber: Asfinag Bau Managment GmbH (St. Pölten), „Am Ziegelofen“ St. Pölten und Verkauf der mecha- Hugo von Hofmannsthal Str. 27, 3106 St. Pölten-Spratzern; nisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage samt Ne- Bezeichnung: GSA Korneuburg Ost - Direktvergabe mit benanlagen und Anlagentechnik der Abfallbehandlung Bekanntmachung; Beschreibung: Sanierung und Adaptie- und –verwertung „Am Ziegelofen“ GmbH rung; Erfüllungsort: A22, Korneuburg O (AT); Schlusster- Die Stadt St. Pölten, Magistrat der Stadt St. Pölten, Rat- min: 24.04.2018; .L-647067-8417; r hausplatz 1, 3100 St. Pölten, und die Abfallbehandlung und –verwertung „Am Ziegelofen“ GmbH, FN 225596i, Linzer Straße 145, 3100 St. Pölten beabsichtigen folgende Veräu- ßerung in einem Verfahren: a) die auf den Liegenschaften Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Lan- Gst.Nr. 642/2 und 631, EZ 1587, KG St. Pölten befindliche desregierung, NÖ Straßenbauabteilung Krems, Drinkwelder- und betriebene Massenabfalldeponie mit einer vertikalen gasse 14, 3500 Krems: STBA7, Baulos B36 OD Laimbach, Umschließung („Deponie“), genehmigt mit den Beschei- B 36, km 19,940 bis km 20,800, Heißmischgutarbeiten - den GZ III/1-13628/8-80, III/1-13.628/107-93 und WA 1 Offenes Verfahren W-13628/264-2005 sowie b) einen Teilbereich des Grund- Art des Auftrags: stücks Nr. 134, EZ 8, KG Hafing, und die darauf befind- Bauauftrag liche mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftragge- samt Nebenanlagen und Anlagentechnik, genehmigt mit bers: Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der den Bescheiden RU4-K-189/107, RU4-K-189/129-2008 und NÖ Landesregierung, NÖ Straßenbauabteilung Krems, Herr RU4-K-189/136-2013. Voraussetzung ist die Zahlung eines Reinhard Schindl, Drinkweldergasse 14, 3500, Krems, Tel: positiven Entgelts (Zuschüsse welcher Art immer sind aus- +43 02732/82125, Fax: +43 02732/82125/670001, E-mail: geschlossen), die Übernahme der Pflichten gemäß § 1409 post.stba7@noel.gv.at ABGB, § 38 UGB und AVRAG und vor allem die mit der Beschreibung: Deponie verbundene unbedingte und umfängliche Haf- Art des Bauauftrags tungsübernahme (insbesondere für den derzeit geschätzten Erbringung einer Bauleistung Kapitalbedarf für die Ablagerungsphase, Stilllegungsphase, Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: STBA7, Errichtung der temporären Abdeckung, Nachsorgephase so- Baulos B36 OD Laimbach, B 36, km 19,940 bis km 20,800, wie Errichtung der endgültigen Endabdeckung in der Höhe Heißmischgutarbeiten von rund EUR 24 Mio – Projektkostenbarwert mit Fremd- Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Heißmischgutar- kapital) einschließlich Vorlage der von der zuständigen Be- beiten hörde geforderten Sicherstellung (derzeit rund EUR 4,5 Mio) Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungser- und die Übernahme der gegenständlichen Verfahrenskosten. bringung: 9
Amtliche Nachrichten Nr. 8 / 2018 Münichreith-Laimbach Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Lan- Verfahrensart: desregierung, NÖ Straßenbauabteilung Amstetten, Wagmeis- Offenes Verfahren terstraße 9, 3300 Amstetten: STBA6, Abtrags- und Regie- Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: OD Laim- arbeiten auf der L6013, km 3,370 bis km 6,300 im Baulos bach 2018 „L6013 Hengstberg“ - Offenes Verfahren Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Er- Art des Auftrags: hältlich bis: . Bauauftrag Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnah- Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftragge- meanträge: 04.05.2018, 08:30 Uhr bers: Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Be- Landesregierung, NÖ Straßenbauabteilung Amstetten, Mo- kanntmachung ist unter http://www.noe.gv.at/ausschreibun- nika Raffetseder, Wagmeisterstraße 9, 3300, Amstetten, Tel: gen abzurufen. r +43 7472-64555, Fax: +43 7472-64555660001, E-mail: post. stba6@noel.gv.at Beschreibung: Art des Bauauftrags Auftraggeber: Asfinag Bau Managment GmbH (St. Pölten), Erbringung einer Bauleistung Hugo von Hofmannsthal Str. 27, 3106 St. Pölten-Spratzern; Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: STBA6, Bezeichnung: A1 INR Pflastermulde, LKW-Parkplatz, Abtrags- und Regiearbeiten auf der L6013, km 3,370 bis km RS Völlerndorf - Direktvergabe mit Bekanntmachung; 6,300 im Baulos „L6013 Hengstberg“, Unterlagen erhältlich Beschreibung: A1 INR Pflastermulde, LKW-Parkplatz, RS ab 16.04.2018 Völlerndorf; Erfüllungsort: A1 RS Völlerndorf (AT12); Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: STBA6, Abtrags- Schlusstermin: 07.05.2018; .L-647495-8423; r und Regiearbeiten auf der L6013, km 3,370 bis km 6,300 im Baulos „L6013 Hengstberg“, Unterlagen erhältlich ab 16.04.2018 Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungser- Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Lan- bringung: desregierung, NÖ Straßenbauabteilung Amstetten, Wagmeis- Gemeinde St. Martin am Ybbsfeld terstraße 9, 3300 Amstetten: STBA6, Erdbauarbeiten auf Verfahrensart: der L6113, km 3,400 bis km 4,060 im Baulos „L6113 Le- Offenes Verfahren hen“ - Offenes Verfahren Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: STBA6-F-217/ Art des Auftrags: 031-2018 Bauauftrag Unterlagen erhältlich ab 16.04.2018 Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftragge- Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Er- hältlich bis: . bers: Land Niederösterreich vertreten durch das Amt der NÖ Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnah- Landesregierung, NÖ Straßenbauabteilung Amstetten, Mo- meanträge: 08.05.2018, 10:00 Uhr nika Raffetseder, Wagmeisterstraße 9, 3300, Amstetten, Tel: Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Be- +43 7472-64555, Fax: +43 7472-64555660001, E-mail: post. kanntmachung ist unter http://www.noe.gv.at/ausschreibun- stba6@noel.gv.at gen abzurufen. r Beschreibung: Art des Bauauftrags Erbringung einer Bauleistung Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: STBA6, Erdbauarbeiten auf der L6113, km 3,400 bis km Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Lan- 4,060 im Baulos „L6113 Lehen“, Unterlagen erhältlich ab desregierung, NÖ Straßenbauabteilung Krems, Drinkwelder- 16.04.2018 gasse 14, 3500 Krems: STBA7, Baulos L7081 Handelsschule, Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: STBA6, Erdbau- L 7081, km 0,400 bis km 0,950, Heißmischgutarbeiten - arbeiten auf der L6113, km 3,400 bis km 4,060 im Baulos Offenes Verfahren „L6113 Lehen“, Unterlagen erhältlich ab 16.04.2018 Art des Auftrags: Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungser- Bauauftrag bringung: Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftragge- Gemeinde Euratsfeld bers: Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der Verfahrensart: NÖ Landesregierung, NÖ Straßenbauabteilung Krems, Herr Offenes Verfahren Reinhard Schindl, Drinkweldergasse 14, 3500, Krems, Tel: Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: STBA6-F-217/ +43 02732/82125, Fax: +43 02732/82125/670001, E-mail: 032-2018 post.stba7@noel.gv.at Unterlagen erhältlich ab 16.04.2018 Beschreibung: Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Er- Art des Bauauftrags hältlich bis: . Erbringung einer Bauleistung Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnah- Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: STBA7, meanträge: 08.05.2018, 10:00 Uhr Baulos L7081 Handelsschule, L 7081, km 0,400 bis km 0,950, Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Be- Heißmischgutarbeiten kanntmachung ist unter http://www.noe.gv.at/ausschreibun- Beschreibung/Gegenstand des Auftrags: Heißmischgutarbei- gen abzurufen. r ten 10
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