Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de

 
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Umwelt

Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de
Impressum

Herausgeber:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Kommunikation
Württembergische Straße 6
10707 Berlin

Inhalte und Bearbeitung:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Referat IX B – Abfallwirtschaft –
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Text:
Dr. Claudia Schulze

Fachliche Mitwirkung:
Carlo Zandonella, Petra Gutsche

Layout:
KALUZA + SCHMID GmbH

Druck:
Medialis GmbH

1. Auflage, Dezember 2013

Weitergehende Fachinformationen:
www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de
Vorwort des Senators
Moderne Abfallwirtschaft für mehr Klimaschutz

Mehr als 3,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner produzieren
täglich Abfall, dessen moderne Beseitigung und Verarbeitung
ein wichtiger Beitrag der Stadt zum Umweltschutz ist. Unsere
Berliner Abfallwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren Beacht­
liches und Vorbildliches geleistet. Die Abfallmengen sind stark
zurückgegangen, gleichzeitig konnten mehr Abfallstoffe recycelt
werden. Diese positive Entwicklung ist dem konstruktiven
und effizienten Zusammenspiel von logistischer Optimierung,
moderner Anlagen, öffentlicher Information, gesetzlichen
Regelungen und nicht zuletzt der Mitarbeit der Bürgerinnen und
Bürger zu verdanken.

Gesetzliche Regelungen für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft
gewährleisten die Einhaltung der hohen Umweltstandards.
Abfälle werden heute zunehmend als wertvolle Rohstoffe oder
Energieträger genutzt und leisten so einen wichtigen Beitrag
zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung.

Das Land Berlin war mit der Einführung einer einheitlichen
Wertstofftonne im Januar 2013 nicht nur bundesweiter Vorreiter
einer vorbildlichen Abfalltrennung, sondern gewährleistet über
die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ seit Januar
2013 für alle öffentlichen Einrichtungen des Landes anspruchs­
volle ökologische Kriterien für einen aktiven Umweltschutz.

Für mich als zuständigen Umweltsenator werden die kontinuier­
liche Verringerung der Abfallmengen und eine klimaschutzgerechte
und ressourceneffiziente Kreislauf-und Abfallwirtschaft weiter­
hin ein wichtiges Ziel meiner Arbeit sein. Ich freue mich, für
diese Aufgaben mit der stadteigenen BSR und den privaten Firmen
kompetente und kooperative Partner an meiner Seite zu wissen.

Michael Müller

Senator für Stadtentwicklung und Umwelt

                                                                   3
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de
Zusammenfassung
    Die vorliegende Broschüre erläutert die Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin.

    Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen,
    z. B. Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, sowie hausmüllähnliche
    Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch Sperrmüll,
    Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle, Klärschlämme und getrennt erfasste Wertstof­
    fe, z. B. Glas oder Papier. Bauabfälle zählen formal ebenfalls zu den Siedlungsabfällen,
    aufgrund ihrer spezifischen Problematiken werden sie in dieser Broschüre allerdings nicht
    mitbetrachtet.

    Dargestellt werden die gesetzlichen Grundlagen auf EU-, Bundes- und Landesebene, insbe­
    sondere die Neuregelungen des bundesdeutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Erläutert
    wird außerdem das Zusammenspiel zwischen Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftskonzepten
    und Abfallwirtschaftsplänen.

    Die Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle ist seit vielen Jahren deutlich rück­
    läufig. Durch Abfallvermeidungsmaßnahmen wurden die Abfallmengen stark verringert,
    immer größere Abfallmengen werden verwertet. Die Berliner Siedlungsabfälle stammen zu
    etwa 80 % aus Haushalten, die restlichen 20 % aus dem gewerblichen Bereich (inkl. Stra­
    ßenreinigung).

    Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind eines der größten Entsorgungsunterneh­
    men Europas und zuständig für die in Berlin anfallenden überlassungspflichtigen Abfälle.
    Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für alle Haushalte.

    Abfälle zur Verwertung, insbesondere Papier, Glas, Leichtverpackungen, stoffgleiche Nicht­
    verpackungen und Bioabfälle, werden in Berlin von Privathaushalten und Gewerbebetrie­
    ben getrennt gesammelt, von verschiedenen Entsorgungsunternehmen abgeholt und an­
    schließend verwertet.

    Beispielhaft beschrieben werden die von den BSR genutzten Berliner Abfallbehandlungsan­
    lagen sowie einige weitere Abfallverwertungsanlagen in Berlin.

    Zum Abschluss werden einige Beispiele Berliner Abfallprojekte dargestellt, die zur Reduzie­
    rung der Abfallmengen im Land Berlin beitrugen.

    Das Land Berlin hat in den letzten beiden Jahrzehnten erfolgreiche Anstrengungen unter­
    nommen, um die in seinem Stadtgebiet anfallenden Abfälle deutlich zu reduzieren. Doch
    obwohl die Abfallmengenentwicklung seit Jahren stark rückläufig ist, gibt es durchaus
    noch Potenziale für weitere Abfallvermeidung, bessere Getrenntsammlung und Verwer­
    tung von Abfällen. Diese Potenziale will das Land Berlin auch zukünftig kontinuierlich er­
    schließen.

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Siedlungsabfallwirtschaft
                                                                            Titel
                                                                               in Berlin
                                                                                  der Broschüre
                                                                                         | Zusammenfassung/Inhalt
                                                                                                | Titel des Kapitels

Inhalt
Vorwort des Senators                                                            3

Zusammenfassung                                                                 4

1       Gesetzliche Grundlagen der Abfallwirtschaft                            6
1.1     Hierarchie des Abfallrechts                                            7
1.1.1   EU-Gesetzgebung                                                        7
1.1.2   Bundesdeutsche Gesetzgebung                                            8
1.1.3   Berliner Gesetzgebung                                                 12
1.2     Berliner Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftskonzepte
        und Abfallwirtschaftspläne                                            13

2       Berliner Siedlungsabfälle                                             14
2.1     Wichtige Siedlungsabfallarten                                         15
2.2     Wichtige Wertstofffraktionen                                          16
2.3     Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle                       19
2.4     Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin                          22

3       Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR)                            24
3.1     Aufgaben der BSR                                                      25
3.2     Von den BSR genutzte Abfallbehandlungsanlagen                         27

4       Abfallbehandlungsanlagen in Berlin                                    28
4.1     Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben                                     29
4.2     Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS)                 30
4.3     Biogasfermentierungsanlage                                            32
4.4     Papiersortieranlage Neukölln                                          33
4.5     Mechanische Aufbereitungsanlage (MA) Köpenick                         34
4.6     Sortieranlage für Wertstoffe                                           35
4.7     Anlagen zur Aufbereitung von Kühlgeräten und Verwertung
        von Elektro- und Elektronikgeräten                                    36

5       Beispielhafte Berliner Abfallprojekte                                 38
5.1     Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen Beschaffung               39
5.2     Stoffstrom-, Klima- und Umweltbilanz der Berliner Abfälle              41
5.3     Einheitliche Wertstofftonne                                            43
5.4     Einsatz von Recyclingbeton im Hochbau                                 44
5.5     Biomasseverwertung                                                    45

6       Perspektiven der Berliner Abfallwirtschaft                            47

7       Anhang: Abfallrechtliche Regelungen/Internetadressen/
        Verzeichnis der Abkürzungen                                           48

                                                                                                                  5
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de
Gesetzliche Grundlagen
    der Abfallwirtschaft
    Das Abfallrecht ist Teilgebiet des
    Umweltrechts. Es definiert den Abfall­
    begriff, den Transport, die Behandlung
    und die Entsorgung von Abfällen.
    Gesetzliche Regelungen gibt es auf
    EU-, Bundes- und Landesebene.

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Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche
                                                                                     Titel der
                                                                                            Grundlagen
                                                                                               Broschüreder
                                                                                                         | Titel
                                                                                                            Abfallwirtschaft
                                                                                                                 des Kapitels

1.1 Hierarchie des Abfallrechts

1.1.1 EU-Gesetzgebung

Das EU-Abfallrecht ist die rechtlich bindende Grundlage der Abfallgesetzgebung der EU-
Mitgliedsstaaten. Durch zahlreiche Richtlinien und Verordnungen wirkt die EU auf die Ge­
setzgebung ihrer Mitgliedsstaaten ein.

Das EU-Abfallrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen. Dies sind zum Beispiel die Ab­
fallverbringungsrichtlinie, die den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Abfälle
regelt, die Altfahrzeugrichtlinie, die Verwertungsquoten für das Recycling von Altfahrzeu­
gen festlegt, die Deponierichtlinie, die Anforderungen an die Ablagerung von Restmüll auf
Deponien stellt oder die Verpackungsrichtlinie, die Zielvorgaben für die Wiederverwen­
dung und Verwertung von Verpackungen enthält.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), die am 19. November
2008 verabschiedet wurde. Sie enthält folgende Kernelemente:

    A       Die Abfallvermeidung ist oberstes Ziel der Abfallpolitik. Wesentliche
            Instrumente sind dabei der Grundsatz der Produktverantwortung sowie
            Abfallvermeidungsprogramme.
    A       Der Abfallbegriff wird präzisiert, er bezieht sich nur auf bewegliche
            Sachen.
    A       Die Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten wird
            verbindlich geregelt. Dies soll die Akzeptanz von hochwertigen
            Recyclingprodukten verbessern.
    A       Die Getrennthaltung von Recyclingmaterialien ist Verpflichtung.
            Erstmals nennt die Richtlinie auch Recyclingquoten im Bereich von
            Papier, Glas, Metall und Kunststoffen (50 % bis 2020) sowie für
            Bau- und Abbruchabfälle (70 % bis 2020).
    A       Die Bioabfallverwertung wird durch eine eigenständige Regelung gestärkt.
    A       Die Abgrenzung zwischen einer energetischen Abfallverwertung und
            der Beseitigung von Abfällen wird präzisiert. Auch Müllverbrennungs­
            anlagen können als energetische Verwertungsanlagen anerkannt
            werden, wenn sie über eine hohe Energieeffizienz verfügen.
    A       Gemischter Abfall aus privaten Haushalten unterliegt der Entsorgungs­
            autarkie, d. h. dieser Abfall muss zunächst im jeweiligen EU-Staat
            entsorgt werden. Eine Entsorgung im Ausland ist nur in Ausnahme­
            fällen möglich.

                                                                                                                           7
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1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung

    Zentrales Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz
    (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wur­
    de die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) der EU in deutsches Recht umgesetzt.

    Zweck des Gesetzes sind die Förderung einer rückstandsarmen Kreislaufwirtschaft zur
    Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherstellung des Schutzes von Mensch
    und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Neben Neuregelungen,
    die der Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht geschuldet sind, werden
    durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die bewährten Strukturen und Elemente des
    bisherigen Rechts erhalten.

    In Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der EU wurde mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
    eine neue fünfstufige Abfallhierarchie im deutschen Recht eingeführt.

    Nach § 6 KrWG stehen die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in
    folgender Reihenfolge:

                                                1
                                           Vermeidung

                                                2
                                           Vorbereitung
                                      zur Wiederverwendung

                                                3
                                            Recycling

                                                4
                                       sonstige Verwertung,
                                    insbesondere energetische
                                           Verwertung

                                                5
                                           Beseitigung

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Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche
                                                                                     Titel der
                                                                                            Grundlagen
                                                                                               Broschüreder
                                                                                                         | Titel
                                                                                                            Abfallwirtschaft
                                                                                                                 des Kapitels

Diese Hierarchie legt eine grundsätzliche Stufenfolge fest, Vorrang hat diejenige Option,
die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Dabei sind neben den
ökologischen Auswirkungen auch technische Möglichkeiten, die wirtschaftliche Zumutbar­
keit und die sozialen Folgen zu berücksichtigen.                                                               65 %
Die Prioritätenreihung betont, dass Abfallvermeidung und Abfallreduzierung an erster
                                                                                                              … aller Siedlungs­
Stelle stehen. Konsequente Maßnahmen der Vermeidung und Verwertung von Abfällen                               abfälle sollen bis
                                                                                                               zum Jahr 2020
sollen bereits im Vorfeld der Abfallentstehung greifen. Ökonomisch und ökologisch wün­                        recycelt werden.

schenswerter als die stoffliche Verwertung ist die Wiederverwendung von Produkten. Die
stoffliche Verwertung von Produkten wiederum ist prinzipiell der Verbrennung von Abfäl­
len vorzuziehen, auch wenn die Abfallverbrennung unter besonders definierten Vorausset­
zungen als energetische Verwertungsmaßnahme gilt. Erst als letzte Möglichkeit kommt die
Beseitigung von Abfällen in Betracht.

Neu ist auch die Verpflichtung zur Aufstellung eines bundesdeutschen Abfallvermeidungs­
programms (AVP, § 33 KrWG). Dies ist ein Programm, in dem Abfallvermeidungsziele for­
muliert, bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen zusammengestellt und evaluiert sowie
                                                                                                               70 %
darauf aufbauend neue Maßnahmen konzipiert werden. So soll die Abfallvermeidungspoli­
tik gestärkt und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparenter gemacht werden.                           … aller Bau- und
                                                                                                                Abbruchabfälle
2013 wird vom Bundesumweltministerium erstmals ein Abfallvermeidungsprogramm er­                             sollen sollen bis zum
                                                                                                              Jahr 2020 stofflich
stellt, die Bundesländer beteiligen sich daran mit Beiträgen aus ihren eigenen Verantwor­                     verwertet werden.
tungsbereichen.

Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, bundes­
weit verpflichtend eine „einheitliche Wertstofftonne“ einzuführen. Mit diesem Erfassungs­
system sollen Haushalte nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den
gleichen Materialien, z. B. Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne ent­
sorgen. Damit können Wertstoffe aus dem Hausmüll in besserer Qualität und in größerer
Menge erfasst werden. Details zu dieser einheitlichen Wertstofferfassung sollen in naher
Zukunft möglicherweise in einem eigenständigen „Wertstoffgesetz“ geregelt werden.

Schließlich legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Abfallverwertung Verwer­
tungsquoten, die über die von der EU vorgegebenen Recyclingquoten hinausgehen, fest:

Bis zum Jahr 2020 sollen 65 % aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 % aller Bau- und Ab­
bruchabfälle stofflich verwertet werden. Ende 2016 wird darüber hinaus geprüft, ob die
Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter gesteigert werden kann.
Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen flächendeckend Bioabfälle sowie Papier-, Metall-,
Kunststoff- und Glasabfälle getrennt gesammelt werden.

                                                                                                                                   9
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de
Bestimmte Stoffe sind wie bisher vom Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschaftsge­
     setzes – und damit vom Geltungsbereich des deutschen Abfallrechts – ausgenommen.
     Behandlung und Verbleib dieser Stoffe werden durch Spezialvorschriften geregelt. Das gilt
     z. B. für Tierkörper und Tierkörperteile (vgl. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz),
     Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (vgl. Atomrecht) oder Abwasser (vgl. Bundes- bzw.
     Landeswasserrecht).

     Ein zentraler Begriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nach wie vor die Produktverant­
     wortung. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse so gestalten, dass bei der
     Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen minimiert wird und
     Reststoffe umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden können.

     Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch ge­
     setzliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) als auch durch freiwillige Selbstverpflich-
     tungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden.

     Die Produktverantwortung für Verpackungsmaterialien wurde bereits 1991 in der Ver­
     packungsverordnung (VerpackV) umgesetzt. Diese Verordnung ist in den letzten Jahren
     mehrfach novelliert worden. Sie enthält Vorschriften über die Rücknahmepflichten für ge­
     brauchte Verpackungen für Hersteller und Handel. Um diese Pflichten zu erfüllen, kann
     sich der Handel an einem System beteiligen, das die Verpackungen einsammelt und ver­
     wertet. Auf dieser Grundlage wurde in Deutschland 1993 ein flächendeckendes Sammel-
     und Entsorgungssystem in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet. Hierdurch konnte
     der Anteil der Verpackungen im Abfall deutlich reduziert werden.

     In Umsetzung der Produktverantwortung gibt es noch weitere rechtliche Regelungen, z. B.
     im Bereich der Elektro- und Elektronikabfälle, der Altöle, Altfahrzeuge und der Altbatterien.

     In Ballen gepresste Abfälle: Bis zum Jahr 2020 sollen 65 % aller Siedlungsabfälle recycelt werden.

10
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche
                                                                                      Titel der
                                                                                             Grundlagen
                                                                                                Broschüreder
                                                                                                          | Titel
                                                                                                             Abfallwirtschaft
                                                                                                                  des Kapitels

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird durch eine Vielzahl von Rechtsverordnungen ergänzt
und ausgefüllt. Sie konkretisieren und vervollständigen die Bestimmungen des Gesetzes.

    Hierzu gehören insbesondere:

    A       die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV),
    A       die Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV),
    A       die Altholzverordnung (AltholzV),
    A       die Altölverordnung (AltölV),
    A       die Bioabfallverordnung (BioAbfV),
    A       die Deponieverordnung (DepV),
    A       die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV),
    A       die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV),
    A       die Klärschlammverordnung (AbfKlärV),
    A       die Nachweisverordnung (NachwV),
    A       die PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV),
    A       die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV),
    A       die Verpackungsverordnung (VerpackV),
    A       die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher
            Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(Elektro-StoffV),
    A       die Versatzverordnung (VersatzV).

                                                                                                                2005
                                                                                                    Seit dem 1. Juni
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die Bundesländer auch zur Aufstellung von Ab­          2005 dürfen Haus­
fallwirtschaftsplänen für ihre jeweiligen Bereiche und enthält Vorgaben zu ihren Inhalten.        müll oder gewerb-
In den Abfallwirtschaftsplänen sind u. a. die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung
                                                                                                    liche Siedlungs­
darzustellen. Ebenfalls ist darzulegen, welche Abfallbeseitigungsanlagen erforderlich sind,
um zu gewährleisten, dass die im Land anfallenden Abfälle sicher beseitigt werden können.
                                                                                                  abfälle nicht mehr
                                                                                                   ohne Vorbehand-
Hausmüll oder gewerbliche Siedlungsabfälle dürfen seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr ohne                lung auf einer
Vorbehandlung auf einer Deponie abgelagert werden. Eine Vorbehandlung kann z. B. durch           Deponie abgelagert
mechanisch-biologische Anlagen, mechanisch-physikalische Anlagen oder durch Verbren-                         werden.
nung erfolgen.

                                                                                                                          11
1.1.3 Berliner Gesetzgebung

     Das Abfallrecht der Länder ergänzt die gesetzlichen Regelungen des Bundes. In Berlin gilt
     seit 1999 das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltver­
     träglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Ber­
     lin, KrW-/AbfG Bln). Ergänzt wird das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch
     mehrere Rechtsverordnungen, die sich überwiegend auf gefährliche Abfälle beziehen: die
     Sonderabfallentsorgungsverordnung, die Sonderabfallgebührenordnung, die Problem­
     abfallverordnung und die Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung
     durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin.

     Hauptziel des Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die Förderung einer ab­
     fallarmen Kreislaufwirtschaft und die Sicherung einer umweltverträglichen und zugleich
     wirtschaftlichen Abfallentsorgung.

     Nach § 5 Abs. 1 des Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist das Land Berlin für
     die Entsorgung der auf seinem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig. Die Aufgaben, die mit
     der Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus
     sonstigen Herkunftsbereichen verbunden sind, werden von den Berliner Stadtreinigungs­
     betrieben (BSR) als Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin wahrgenommen.
     Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen des Landes werden durch die Berliner
     Wasserbetriebe (BWB) entsorgt. Seit Mitte 2009 sind nicht gefährliche Bauabfälle von der
     Entsorgungspflicht des Landes Berlin ausgeschlossen.

     Das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt ebenfalls die Aufstellung von Abfall­
     bilanzen, Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallwirtschaftsplänen für Abfälle im Land Berlin.

     Modernes Fahrzeug der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR): Das Land Berlin ist für die Entsorgung
     der auf seinem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig.

12
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche
                                                                                      Titel der
                                                                                             Grundlagen
                                                                                                Broschüreder
                                                                                                          | Titel
                                                                                                             Abfallwirtschaft
                                                                                                                  des Kapitels

1.2 Berliner Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftskonzepte
    und Abfallwirtschaftspläne

Die für Umwelt zuständige Berliner Senatsverwaltung erstellt jährlich eine Abfallbilanz.
Sie gibt Auskunft über Art, Menge und Herkunftsbereiche der im Land Berlin angefallenen
Abfälle (Siedlungsabfälle, Bauabfälle bis 2009 und gefährliche Abfälle) sowie über deren
Entsorgung im Land Berlin. Die Abfallbilanz liefert wichtige Planungsdaten für das Abfall­
wirtschaftskonzept und den Abfallwirtschaftsplan und ermöglicht eine jährliche Kontrolle
der Fortschritte des Landes Berlin im Bereich der Abfallvermeidung und Abfallverwertung.

Außerdem wird ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erstellt, bestehend aus den Teilplä­
nen Siedlungsabfälle, Bauabfälle und gefährliche Abfälle, das regelmäßig fortgeschrieben
wird. Es enthält Angaben über Art, Menge, Herkunft sowie Verwertung oder Beseitigung
der in Berlin gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden
Abfälle. Es erläutert, wie die Ziele der Vermeidung, Verwertung und umweltverträglichen
Beseitigung der anfallenden Abfälle verwirklicht werden. Außerdem enthält es Angaben
über Maßnahmen zur Planung, Errichtung oder Sicherung der erforderlichen Abfallent­
sorgungsanlagen. Die im Abfallwirtschaftskonzept gebündelten abfallwirtschaftlichen
Prognosedaten ermöglichen eine vorausschauende Planung der Abfallwirtschaft im Land
Berlin, die über die jährlichen Abfallbilanzen hinausgeht. Das aktuelle Abfallwirtschafts­
konzept wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 2011 beschlossen.

Aufbauend auf dem Abfallwirtschaftskonzept wird ebenfalls regelmäßig ein Abfallwirt­
schaftsplan (AWP; Teilpläne: Siedlungsabfälle, Bauabfälle und gefährliche Abfälle) für das
Land Berlin erstellt. Auch er bezieht sich auf einen Prognosezeitraum von zehn Jahren. Ziel
ist die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes. Der Abfallwirtschaftsplan
betrachtet die Entwicklung und die Tendenzen der Abfallströme sowie die demographi­
schen Rahmenbedingungen Berlins. Hieraus prognostiziert er künftige Abfallmengen und
den zukünftigen Bedarf an Abfallbehandlungskapazitäten im Land Berlin. Auch Flächen für
Abfallentsorgungsanlagen, die zukünftig benötigt werden, können im Abfallwirtschafts-
plan festgelegt werden.

Die Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftspläne und Abfallwirtschaftskonzepte können auf fol­
gender Internetseite eingesehen werden:

www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall

                                                                                                                          13
Berliner
Siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten
Haushalten und vergleichbaren Einrich­
tungen, z. B. Praxen, Verwaltungsgebäuden,
Schulen und Kindergärten, sowie
hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und
Industrie. Zu den Siedlungsabfällen
gehören auch Sperrmüll, Marktabfälle,
Straßenkehricht, Bioabfälle, Klärschlämme
und getrennt erfasste Wertstoffe,
z. B. Glas oder Papier. Bauabfälle zählen
formal ebenfalls zu den Siedlungsabfällen,
aufgrund ihrer spezifischen Problematiken
werden sie in dieser Broschüre allerdings
nicht mitbetrachtet.
Siedlungsabfallwirtschaft
                                                                                     Titel
                                                                                         in der
                                                                                            Berlin
                                                                                                Broschüre
                                                                                                   | Berliner
                                                                                                            | Titel
                                                                                                               Siedlungsabfälle
                                                                                                                    des Kapitels

2.1 Wichtige Siedlungsabfallarten

Bei den Siedlungsabfällen unterscheidet man anhand ihrer Herkunft folgende Abfallarten:

Hausmüll: Abfälle werden als Hausmüll bezeichnet, wenn sie hauptsächlich aus privaten
Haushalten stammen und regelmäßig vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in ge­
                                                                                                                  80 %
normten Behältern eingesammelt, transportiert und einer weiteren Entsorgung zugeführt
werden.                                                                                                            Etwa 80 % der
                                                                                                                 Berliner Siedlungs­
Für die Entsorgung des Hausmülls ist ausschließlich die kommunale Abfallbeseitigung zu­                              abfälle sind
                                                                                                                      Hausmüll.
ständig. Alle Haushalte sind verpflichtet, an diese angeschlossen zu sein und die kom­
munalen Abfallentgelte zu zahlen. Man spricht auch von einer „Überlassungspflicht“ der
Haushalte (Abfallerzeuger) an den öffentlichen Entsorger. In Berlin sind dies die Berliner
Stadtreinigungsbetriebe (BSR, vgl. 3.1).

Etwa 80 % der Berliner Siedlungsabfälle sind Hausmüll, etwa 20 % Geschäfts- bzw. Gewer­                              20 %
beabfälle.
                                                                                                                   Etwa 20 % der
                                                                                                                 Berliner Siedlungs­
Geschäftsmüll: fällt in Gewerbebetrieben an und wird gemeinsam mit Hausmüll gesammelt                                abfälle sind
                                                                                                                  Geschäfts- bzw.
und abgeholt. Geschäftsmüll stammt vorwiegend aus Dienstleistungsbetrieben, Geschäf­                              Gewerbeabfälle.

ten und Kleingewerbebetrieben. In den typischen mehrgeschossigen Häusern der Berliner
Innenstadt nutzen diese Gewerbebetriebe häufig die Abfalltonnen gemeinsam mit den Pri­
vathaushalten des gleichen Gebäudes.

Gewerbeabfälle: fallen in Gewerbebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffent­
lichen Einrichtungen oder der Industrie an und werden von den Entsorgungspflichtigen
selbst oder von ihnen beauftragten Dritten getrennt vom Hausmüll und in der Regel nicht
über die kommunale Behälterabfuhr abgefahren. Gewerbeabfälle werden überwiegend in
Klein- oder Großcontainern gesammelt und von den Abfallerzeugern selbst oder durch von
diesen beauftragte Entsorgungsunternehmen an der Beseitigungsanlage angeliefert und
gemeinsam mit dem Hausmüll beseitigt.

Sperrmüll: Bei Sperrmüll handelt es sich um feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht
in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Haus­
müll gesammelt und transportiert werden. Sperrmüll stammt überwiegend aus privaten
Haushalten und wird nach Anmeldung von den BSR zu Hause abgeholt und der Verwertung
oder Entsorgung zugeführt. Diese Leistung ist für den Bürger kostenpflichtig. Kostenlos
kann privater Sperrmüll auch an verschiedenen BSR-Recyclinghöfen im Stadtgebiet selbst           Privater Sperrmüll
abgeliefert werden.
                                                                                                 kann kostenlos
Gewerblicher Sperrmüll wird entweder von den BSR oder – im Falle der Verwertung – von
verschiedenen privaten Dienstleistern entgegengenommen.
                                                                                                 an verschiedenen
                                                                                                 BSR-Recyclinghöfen
Straßenkehricht: Abfälle aus der Straßenreinigung werden als Straßenkehricht bezeichnet.         im Stadtgebiet
Es handelt sich z. B. um Straßen- und Reifenabrieb, Laub und Streumittel des Winterdiens­        selbst abgeliefert
tes. Straßenkehricht wird von den Straßenreinigungsfahrzeugen der BSR gesammelt und              werden.
durch die BSR entsorgt.

                                                                                                                                 15
2.2 Wichtige Wertstofffraktionen

     Wertstoffe sind Stoffe, die nach ihrem Gebrauch wiederverwendet, zu anderen Produkten
     umgewandelt oder in ihre Rohstoffe aufgespaltet werden können. In besonders großen
     Mengen fallen in Haushalten folgende Wertstoffe an:

     Papier: Alte Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Schreib- und Verpackungspapier, Kartona­
     gen und Pappe sind ein wichtiger Rohstoff zur Herstellung von Recyclingpapier und -kar­
     ton. Um Altpapier als Rohstoff wiederverwerten zu können, muss es möglichst frei von
     Verunreinigungen sein. Auch Papier wurde in Berlin bereits vor Inkrafttreten der Verpa­
     ckungsverordnung auf verschiedene Arten separat gesammelt. Seit den 1990er Jahren gibt
     es in Berlin eine flächendeckende Papierabfallsammlung. Die dafür verwendeten blauen
     Tonnen sind jeweils wie die grauen Restabfalltonnen auf den Grundstücken aufgestellt
     (Holsystem). Das Altpapier wird von verschiedenen Entsorgungsunternehmen abgeholt
     und einer Verwertung zugeführt. Es kann ebenfalls auf den BSR-Recyclinghöfen im Stadt­
     gebiet abgeliefert werden.
     In geringem Umfang gibt es auch sogenannte „Bündelsammlungen“ verschiedener – meist
     caritativer – Organisationen. Bei diesen wird gebündeltes Altpapier, insbesondere Zeitun­
     gen, abgeholt und einer Verwertung zugeführt.

     Bioabfall: Biologischer Abfall wie Obst- und Gemüsereste, verdorbene Nahrungsmittel,
     Speisereste, verwelkte Blumen, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Gartenabfälle, Rasen-
     schnitt und Laub sind Wertstoffe, die kompostiert werden können. Im Berliner Innenstadt­
     bereich wird Bioabfall in separaten braunen BIOGUT-Tonnen von den BSR gesammelt und
     einer Verwertung zugeführt. Etwa 90 % der Mehrfamilienhäuser sind inzwischen an dieses
     System angeschlossen.

     Im Außenbereich der Stadt, in dem viele Einfamilienhäuser liegen, sind nur etwa 15 % der
     Grundstücke an die BIOGUT-Sammlung angeschlossen. Viele dieser Haushalte haben aller­
     dings einen eigenen Garten und kompostieren dort einen Teil ihrer Bioabfälle selbst.

     Leichtverpackungen: Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung (vgl. 1.1.2) müssen
     Hersteller und Vertreiber gebrauchte Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall und
     Verbundmaterial, z. B. Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons, zurückneh­
     men und einer umweltgerechten Verwertung zuführen.

     Leichtverpackungen wurden bis Dezember 2012 in Berlin in der Gelben Tonne (Mehrfamili­
     enhäuser) oder dem Gelben Sack (Einfamilienhäuser) gesammelt, von einem von den Betrei­
     bern des dualen Systems beauftragten Entsorger abgeholt und einer Verwertung zugeführt.

16
Siedlungsabfallwirtschaft
                                                                                  Titel
                                                                                      in der
                                                                                         Berlin
                                                                                             Broschüre
                                                                                                | Berliner
                                                                                                         | Titel
                                                                                                            Siedlungsabfälle
                                                                                                                 des Kapitels

Stoffgleiche Nichtverpackungsabfälle (stNVP): Im Januar 2013 wurde in Berlin die einheit­
liche Berliner Wertstofftonne eingeführt. In dieser Wertstofftonne wurden die bisherigen
Systeme „Gelbe Tonne“, „Gelbe Tonne plus“ und „Orange Box“ zusammengeführt.

   Das darf in die Wertstofftonne:
   Verpackungen und andere Gegenstände aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff
   Kunststoffe
   A       Becher (z. B. Jogurt-, Margarinebecher)
   A       Kunststoffflaschen (z. B. Pflegemittel-, Spül- und Waschmittelflaschen, Saftflaschen)
   A       Gebrauchsgegenstände (z. B. Gießkannen, Blumentöpfe, Plastikschüsseln, Spielzeug)
   A       Folien
   A       Schaumstoffe

   Metalle
   A         Getränke- und Konservendosen
   A         Töpfe, Werkzeuge, Besteck, Schrauben
   A         Aluminiumfolie, -deckel und -schalen
   A         Flaschenverschlüsse

   Verbundstoffe
   A      Getränkekartons
   A      Arzneimittelblister (leer)

   Das darf nicht in die Wertstofftonne:
   A       Elektrogeräte
   A       Energiesparlampen
   A       Batterien
   A       Textilien
   A       Datenträger
   A       Holz

In der Berliner Wertstofftonne werden außer Verpackungen auch weitere Wertstoffe
(stNVP = stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und/oder Metall, zum Beispiel
Spielzeug, Töpfe, Werkzeuge, Plastikschüsseln) gesammelt, die stofflich und energetisch
verwertet werden. In den Sacksammelgebieten können die gelben Säcke für die einheitliche
Wertstofferfassung genutzt werden. Altkleider und Elektrokleingeräte dürfen nicht über
die einheitliche Wertstofftonne entsorgt werden. Es wird mit einem Zuwachs an erfassten
Wertstoffen von jährlich etwa 7 kg pro Einwohner gerechnet. Dies entspricht für Berlin
einem Gesamtvolumen von rd. 25.000 Mg pro Jahr.

                                                                                                                         17
Glas: Aus Altglas lässt sich ohne Qualitätsverlust wieder neues Glas herstellen. Bei der
                     Glasherstellung hat der Altglasanteil inzwischen etwa 90 % erreicht. Wichtig ist, dass Alt­
                     glas nach Farben sortiert gesammelt wird. In der Regel wird farbloses Glas (Weißglas) ge­
 70.000              trennt von grünem und braunem Glas (Buntglas) gesammelt.
  Mg                 Bereits in den 1970er und 1980er Jahren wurde Altglas in Berlin auf verschiedene Arten
                     getrennt vom übrigen Abfall gesammelt. Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung
       Jährlich      1991 (vgl. 1.1.2) gibt es in Berlin eine flächendeckende Altglassammlung. Die separaten
 werden in Berlin
   ca. 70.000 Mg     grünen und braunen Tonnen sind jeweils auf den Grundstücken aufgestellt (Holsystem).
Altglas gesammelt,
 das sind pro Kopf   Zusätzlich sind im Stadtgebiet rund 6.000 öffentlich zugängliche Glassammelcontainer
     ca. 20 kg.
                     aufgestellt (Bringsystem), in die jeder Bürger Altglas einwerfen kann. In Glastonnen bzw.
                     Glassammelcontainern gesammeltes Altglas wird von verschiedenen Entsorgungsunter-
                     nehmen abgeholt und einer Verwertung zugeführt.
                     Jährlich werden in Berlin ca. 70.000 Mg Altglas gesammelt, das sind pro Kopf ca. 20 kg.

                     In Berlin gibt es rund 6.000 öffentliche Glassammelcontainer.

18
Siedlungsabfallwirtschaft
                                                                                                                 Titel
                                                                                                                     in der
                                                                                                                        Berlin
                                                                                                                            Broschüre
                                                                                                                               | Berliner
                                                                                                                                        | Titel
                                                                                                                                           Siedlungsabfälle
                                                                                                                                                des Kapitels

2.3 Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle

Die seit 1999 jährlich erstellten Abfallbilanzen (1992–1998: Abfallmengenberichte) ermög­
lichen einen Überblick über die Mengenentwicklung der Siedlungsabfälle im Land Berlin.
1992 betrug das Berliner Brutto-Siedlungsabfallaufkommen, das sich aus den beseitigten
und den verwerteten Abfallmengen zusammensetzt, noch 2.594.000 Mg. Bis 2012 war es
auf 1.481.000 Mg, also um rund 43 %, gesunken.

Die Siedlungsabfälle stammen zu rund 79 % aus Haushaltungen, die restlichen 21 % aus
dem gewerblichen Bereich (inkl. Straßenreinigung). Etwa 57 % des Siedlungsabfalls werden
ordnungsgemäß beseitigt, etwa 43 % werden stofflich oder energetisch verwertet.

In den letzten Jahren ist insbesondere auf Grund der sinkenden Gewerbeabfallmengen so­
wie der Aufbereitung von sonstigen verwertbaren Siedlungsabfällen ein kontinuierlicher
Rückgang der beseitigten Siedlungsabfälle zu verzeichnen.

Die Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle ist für die Jahre 1992–2012 in den
beiden folgenden Diagrammen dargestellt.

Seit Beginn der Neunziger Jahre verminderten sich die zu beseitigenden Abfallmengen
deutlich. Wurden 1992 noch 2.325.000 Mg Abfälle beseitigt, waren es 2012 nur noch
822.000 Mg. Insgesamt sank das beseitigte Siedlungsabfallaufkommen im Land Berlin seit
1992 um mehr als 60 %. Dies ist Folge verstärkter Aktivitäten zur Abfallvermeidung, Ge­
trenntsammlung und Abfallverwertung.

1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012

                                                                                                                                                  Hausmüll zur Beseitigung
                                                                                                                                                  (inkl. Geschäftsmüll)
                                                                                                                                  Menge in Mg/a

                                                                                                                                                  häuslicher Sperrmüll
                                                                                                                                                  zur Beseitigung
                                                                                                                                                  Gewerbeabfall zur Beseitigung

2.325.000   1.822.000   1.677.000   1.320.000   1.199.000   1.045.000   1.003.000   1.002.000   924.000    928.000     822.000                    Straßenkehricht zur Beseitigung
                                                                                                   Summe der beseitigten Mengen

Diagramm 1: Entwicklung der Siedlungsabfälle zur Beseitigung 1992–2012

                                                                                                                                                                             19
Gleichzeitig mit dem Rückgang der zu beseitigenden Abfallmengen stiegen die verwerteten
                     Abfallmengen seit 1992 deutlich an. Wurden 1992 noch lediglich 269.000 von 2.594.000 Mg
                     verwertet, waren es 2012 mit 624.000 von 1.481.000 Mg nicht nur mengenmäßig mehr als
                     doppelt so viel. Prozentual vervierfachte sich die Verwertungsquote sogar, sie stieg von
                     rund 10 % in 1992 auf mehr als 40 % in 2012.

                     1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012

     2.500.000

     2.000.000

     1.500.000

     1.000.000

      500.000

                 0

                       Summe der beseitigten Mengen
                       Summe der verwerteten Mengen

                     Diagramm 2: Entwicklung der verwerteten und beseitigten Abfallmengen 1992–2012

                     Die verwerteten Siedlungsabfälle setzen sich aus den getrennt erfassten und verwerteten
                     Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe, aus der häuslichen Sperrmüllsammlung
                     und der Straßenkehrichtaufbereitung zusammen. Diese verwerteten Mengen stiegen von
                     445.000 Mg im Jahr 1996 auf 624.000 Mg im Jahr 2012 an. Betrug die Verwertungsquote
                     1996 noch lediglich rund 20,9 %, so lag sie 2012 bei 42,2 %, was mehr als einer Verdopp­
                     lung entspricht.

                     Für Abfälle zur Verwertung aus gewerblichen Herkunftsbereichen gibt es keine Überlas­
                     sungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Daher ist eine vollständige
                     Dokumentation der verwerteten Gewerbeabfallmengen nicht möglich.

20
Siedlungsabfallwirtschaft
                                                                                                          Titel
                                                                                                              in der
                                                                                                                 Berlin
                                                                                                                     Broschüre
                                                                                                                        | Berliner
                                                                                                                                 | Titel
                                                                                                                                    Siedlungsabfälle
                                                                                                                                         des Kapitels

Im Jahr 2012 setzte sich der Berliner Siedlungsabfall folgendermaßen zusammen (Angaben
gerundet auf 1.000 Mg):

  Abfallart                                     Menge                           Anteil             einw.-spez. Menge 1
                                                 in Mg                      in Gew. %                        in kg/E*a

  Hausmüll ohne                             1.093.000                             73,8                          310,4
  Geschäftmüll
  zur Beseitigung                             673.000                             45,4                          191,1
  zur Verwertung                              420.000                             28,4                          119,3

  Geschäftsmüll                               149.000                             10,1                           42,3
  zur Beseitigung                             149.000                             10,1                           42,3

  durch das duale System                        46.000                             3,1                           13,1
  verwertete Abfälle aus
  dem Gewerbe

  Sperrmüll aus                               103.000                              7,0                           29,3
  Haushaltungen
  zur Beseitigung                                     0                            0,0                            0,0
  zur Verwertung                              103.000                              7,0                           29,3

  Gewerbeabfall 2                               34.000                             2,3                            9,7
  zur Beseitigung                               34.000                             2,3                           14,5

  Straßenkehricht                               56.000                             3,8                           15,9
  zur Beseitigung                                1.000                             0,1                            0,3
  zur Verwertung                                55.000                             3,7                           15,6

  Gesamtsumme                               1.481.000                            100,0                          420,6
                                                                                                                         1 verwendete Einwohnerzahl: 3.520.809
   davon beseitigt                            857.000                             57,9                          243,4
                                                                                                                         2 über die verwerteten Gewerbeabfälle
  davon verwertet                             624.000                             42,1                          177,2      liegen keine vollständigen Angben vor

Tabelle 1: Berliner Siedlungsabfälle 2012

Berliner Hinterhof: Unterschiedliche Abfallarten werden in verschiedenfarbigen Tonnen gesammelt.

                                                                                                                                                                   21
2012 wurden in Berlin fast eine halbe Million Mg Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe
                     verwertet. Den gewichtsmäßig größten Anteil hatten dabei die Fraktionen Papier und Bio­
                     abfälle. Die verwerteten Abfallmengen verteilten sich folgendermaßen auf den häuslichen
                     und gewerblichen Herkunftsbereich:

                                                         Abfallarten             Haushalte   Kleingewerbe   Gesamt

                                                         Papier                   146.769         32.217    178.986

                       ʴ&,#))                         LVP                       69.165           6.840    76.005
                       126.499

                                                         stoffgleiche                 3.100             0      3.100
                                                         Nichtverpackungen
            )0                                         über gelbe Tonne Plus
           66.453
                                    ʳ)11"51&)&"+
                                    2.642                Glas                      59.143           7.310    66.453
      01,Ī$)"& %"
& %13"/- (2+$"+                     "/101,Ī1,++"
       ǭ"/$")"                                        Bioabfall/Grünschnitt    123.969           2.530   126.499
                                     &+()Q0"-/&"/1"
       ,++")20                    Ku+0101,Ī"
            3.100                    14.747              Alttextilien                2.642           K.A.     2.642

                                                       Wertstofftonne inkl.       14.747            K.A.    14.747
            76.005                                       separierte Kunststoffe
                                 -&"/
                                 178.986
                                                         Summe                    419.534         48.898    468.432

                                                         Mengenangaben in Mg/a

                     Tabelle 2: Verwertete Abfallmengen aus Berliner Haushalten und Kleingewerbe 2012

                     2.4 Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin

                     Im Mai 2011 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin erstmalig ein verbindliches Ab­
                     fallwirtschaftskonzept für das Land Berlin. In ihm werden die Rahmenbedingungen für
                     die Vermeidung und Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden Abfälle für einen Pla­
                     nungszeitraum bis 2020 geschaffen. Das Konzept legt die wesentlichen Schritte für eine
                     Weiterentwicklung der Berliner Abfallwirtschaft zu einer modernen Kreislaufwirtschaft in
                     den nächsten Jahren fest. Dabei werden insbesondere Ressourcen- und Klimaschutzaspek­
                     te beachtet.
                     Im Berliner Abfallwirtschaftskonzept werden anspruchsvolle Klimaschutzziele vorgegeben,
                     die über die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes Berlin hinausgehen. Zu­
                     sätzlich zu der von der Berliner Abfall- und Entsorgungswirtschaft bereits jährlich erzielten
                     Klimaentlastung von 1,2 Mio. Mg CO2 pro Jahr sollen bis 2020 weitere relevante Klimaent­
                     lastungspotentiale in Höhe von jährlich 1,1 Mio. Mg CO2 erzielt werden.

                     Zur Veranschaulichung: Diese geplante Klimaschutzentlastung entspricht rund 25 % der
                     vom Land Berlin von 2010 bis 2020 angestrebten Einsparungen an Klimagasen. Eine nach­
                     haltige Abfallwirtschaft kann somit große Anteile an der Erreichung der klimapolitischen
                     Ziele des Landes Berlin leisten.

22
Siedlungsabfallwirtschaft
                                                                                   Titel
                                                                                       in der
                                                                                          Berlin
                                                                                              Broschüre
                                                                                                 | Berliner
                                                                                                          | Titel
                                                                                                             Siedlungsabfälle
                                                                                                                  des Kapitels

Diese ehrgeizige Reduzierung der schädlichen Klimagase soll vor allem durch eine hoch­
wertige und klimaschonende Verwertung von Abfällen sowie durch die verpflichtende An­
wendung von Umweltschutzkriterien bei der Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von
Produkten, Bau- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand erreicht werden.
So sollen relevante Beiträge zur CO2-Einsparung und zum Ressourcenschutz durch die
nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung des vorhandenen großen Verwertungs­
potentials aller im Land Berlin anfallenden biogenen und nicht biogenen Abfälle bis 2020
erreicht werden.

Lange Zeit wurden jährlich große Mengen an Wertstoffen auf Deponien abgelagert und
so von einer nachhaltigen Nutzung als CO2-neutrale Energieträger ausgeschlossen. Ziel
des Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, ab 2015 alle anfallenden Siedlungsabfälle so zu
behandeln und stofflich oder energetisch zu verwerten, dass keine Stoffe mehr deponiert
werden müssen.

Auch durch den baldigen Ausstieg aus der derzeitigen Verwertung von biogenen Stoffen in
einfachen Kompostierungsanlagen können erhebliche Einsparungen an Klimagasen (z. B.
Methan, Lachgas) erreicht werden. Daher sollen ab 2016 alle anfallenden biogenen Stoffe
(rund 1.200.000 Mg/a), z. B. Rasenschnitt und Laub, klimaschonend und energieeffizient
behandelt werden. Durch diese und weitere Maßnahmen zur hochwertigen Verwertung
biogener Stoffe – wie beispielsweise flächendeckende und entgeltfreie häusliche Bioabfall­
sammlung – sollen bis 2016 Klimaschutzentlastungspotentiale von rund 260.000 Mg CO2
pro Jahr erreicht werden.

Zur Veranschaulichung: Dieses Einsparpotential entspricht rund 11 % der jährlichen CO2­
Emissionen aller PKW-Fahrten im Land Berlin.

Alle im Abfallwirtschaftskonzept genannten Einzelmaßnahmen wurden so entwickelt, dass
gegenüber der Abfallbeseitigung eine hochwertigere und klimaschonendere Verwertung
der Abfälle erreicht wird. Vor diesem Hintergrund soll die derzeit verwertete Siedlungsab­
fallmenge bis zum Jahr 2020 um rund 100.000 Mg/a gesteigert und folglich die anfallende
jährliche Restabfallmenge zur Beseitigung auf rund 820.000 Mg/a reduziert werden.

In diesem Zusammenhang kommt der flächendeckenden Einführung einer einheitlichen
Wertstofftonne im Januar 2013 eine besondere abfallwirtschaftliche Bedeutung zu. Durch
die in der Wertstofftonne zusätzlich erfassten Wertstoffe (rund 25.000 Mg/a), die vorran­
gig stofflich verwertet werden, sollen bis 2015 weitere Umweltentlastungspotentiale er­
schlossen werden.

Zur Evaluierung und zur Ermittlung weiterer Klimaschutzentlastungspotentiale im Be­
reich der Abfallwirtschaft wird die Senatsumweltverwaltung eine jährliche Stoffstrom-,
Umwelt- und Klimabilanz für alle relevanten Abfallarten erstellen und regelmäßig fort­
schreiben (s. 5.2). Durch dieses bundesweit einmalige und vorbildhafte Instrument kön­
nen wichtige Impulse zur dauerhaften und klimaschonenden Verwertung aller anfallen­
den Stoffe geleistet werden.

                                                                                                                          23
Die Berliner
     Stadtreinigungsbetriebe
     (BSR)
     Die BSR sind eines der größten kommunalen
     Entsorgungsunternehmen Europas. Sie
     beschäftigen etwa 5.300 Mitarbeiterinnen
     und Mitarbeiter und besitzen einen
     Fuhrpark von rund 1.600 Fahrzeugen –
     davon mehr als 1.200 Spezialfahrzeuge.
     2012 wurden von den BSR in Berlin knapp
     1.000.000 Mg Abfall eingesammelt
     und sicher entsorgt.

24
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Die Berliner
                                                                                        Titel derStadt reinigungsbetriebe
                                                                                                  Broschüre                 (BSR)
                                                                                                              | Titel des Kapitels

3.1 Aufgaben der BSR

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) wurden im Jahre 1951 als Eigenbetrieb des Lan­
des Berlin gegründet und sind seit dem 1. Januar 1994 als Anstalt des öffentlichen Rechts                           jährlich rund
zu 100 % im Besitz des Landes Berlin.                                                                             820.000 Mg
Die BSR sind eines der größten kommunalen Entsorgungsunternehmen Europas. Sie be­                                    Restmüll
schäftigen etwa 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und besitzen einen Fuhrpark von
rund 1.600 Fahrzeugen – davon mehr als 1.200 Spezialfahrzeuge. 2012 wurden von den
BSR in Berlin knapp 1.000.000 Mg Abfall eingesammelt und sicher entsorgt.                                          jährlich rund
                                                                                                                   62.000 Mg
Kerngeschäft der BSR sind die sichere und umweltverträgliche Verwertung von Hausmüll                                 Bioabfälle
und Bioabfall (Entsorgungssicherheit) sowie die Förderung der Abfallvermeidung, Abfall­
beratung, und die Aufgabe, ein sauberes Stadtbild zu schaffen und die Hauptstraßen bei                              Durch täglich 194
                                                                                                                  Touren zur Restab­
winterlichen Straßenverhältnissen befahrbar zu halten.                                                           fallsammlung und 42
                                                                                                                    BIOGUT-Touren
                                                                                                                 werden jährlich rund
                                                                                                                 820.000 Mg Restmüll
Die BSR finanzieren sich aus Entgelten nach dem Kostendeckungsprinzip – sie erzielen also                             sowie mehr als
                                                                                                                 62.000 Mg Bioabfälle
keine Gewinne und sinkende Kosten kommen unmittelbar den Gebührenzahlern zugute.                                    aus Haushalten
                                                                                                                  und Gewerbe einge­
                                                                                                                       sammelt.

Die BSR organisieren die Abfallentsorgung dezentral von vier BSR-Betriebshöfen. Durch
täglich 194 Touren zur Restabfallsammlung und 42 BIOGUT-Touren (Sammlung von Bio­
abfällen) werden jährlich rund 820.000 Mg Restmüll sowie mehr als 62.000 Mg Bioabfälle
aus Haushalten und Gewerbe eingesammelt. Den Restmüll verwerten die BSR stofflich oder
energetisch. Aus dem Bioabfall gewinnen sie in einer Vergärungsanlage Biogas.

Seit Januar 2013 hat Berlin eine einheitliche Wertstofftonne eingeführt. In ihr werden au­
ßer Verpackungen auch weitere Wertstoffe (stNVP = stoffgleiche Nichtverpackungen, zum
Beispiel Gießkannen oder Spielzeug aus Kunststoff, Töpfe aus Metall, Werkzeuge etc.) in
privaten Haushalten gesammelt. Diese werden stofflich oder energetisch verwertet. Die BSR
und die Firma ALBA übernehmen bei der Abfuhr der neuen Wertstofftonne unterschiedlich
große Stadtgebiete in Berlin. Die BSR entleeren rund 20 % der Berliner Wertstofftonnen.

Die BSR betreiben im Stadtgebiet 15 Recyclinghöfe mit 6 Schadstoffsammelstellen zur An­
nahme von rund 20 Wertstoffen und rund 30 Schadstoffen. Hier können Privathaushalte
verschiedene Wertstoffe (z. B. Sperrmüll, Altholz, Altpapier, gebrauchte Elektrogeräte, Pro­
blemabfälle) abgeben. Die Recyclinghöfe werden jährlich von etwa 2,2 Mio. Kundinnen und
Kunden aufgesucht. Insgesamt werden über die Recyclinghöfe jährlich knapp 140.000 Mg
Wertstoffe und etwa 3.000 Mg Schadstoffe erfasst.

Die BSR sind auch für die Reinigung des Berliner Straßennetzes verantwortlich. Diese erfolgt
dezentral von fünf Regionalzentren aus. Über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reinigen
jährlich etwa 1,5 Mio. km Straßen und Gehwege in Berlin. Dabei werden rund 80.000 Mg Stra­
ßenkehricht aufgenommen und die mehr als 21.000 Papierkörbe etwa 5,7 Mio. Mal entleert.

Im Winterdienst bearbeiten die Beschäftigten – wenn notwendig rund um die Uhr – in zwei
Einsatzstufen eine Strecke von 10.500 Straßenkilometern. Zusätzlich befreien sie 18.500 Fuß-

                                                                                                                                25
gängerüberwege vom Schnee – zum Teil mehrmals täglich. Auf ausgewählten Plätzen, geh­
     wegseitigen BVG-Haltestellen und Radwegen sind die BSR ebenfalls im Winterdienst-Einsatz.

     Die Abfallberatung der BSR bietet Privathaushalten, Gewerbebetrieben, Verwaltungen,
     Schulen und Kindertagesstätten eine unabhängige Beratung zu Abfallvermeidung, Abfall­
     verwertung und umweltgerechter Abfallbeseitigung an. Über verschiedene Medien – vom
     Abfallmemory für Kinder bis zur BSR-App für Mobiltelefone – oder zielgruppenspezifische
     Merkblätter, Broschüren und Plakate informieren die BSR über den richtigen und umwelt­
     gerechten Umgang mit Abfällen. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite
     der BSR (www.bsr.de) oder auf trenntstadt-berlin.de.

     Die BSR beteiligen sich über Tochterunternehmen auch an der gewerblichen Abfallentsor­
     gung. Das bekannteste ist Berlin Recycling, die im Auftrag der Dualen Systeme Glas in
     Berlin getrennt sammelt und Papiertonnen sowie Containerdienste für Abfälle aller Art
     oder Abfallmanagement und die Vernichtung von Informationsträgern anbietet. Berlin Re­
     cycling gehört zu 100 % der BSR. Mit 50 % ist die Stadtreinigung an der BRAL Reststoff-Be­
     arbeitungs GmbH beteiligt, die Kühlgeräte, Elektro- und Elektronikschrott sowie Speisreste

     In Berlin gibt es mehr als 21.000 öffentliche Abfallkörbe.

26
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Die Berliner
                                                                                         Titel derStadt
                                                                                                   Broschüre
                                                                                                        reinigungsbetriebe
                                                                                                               | Titel des Kapitels
                                                                                                                             (BSR)

aus der Gastronomie verwertet. An der Gesellschaft für Boden und Abfallverwertung mbH
(gbav) hält die BSR 51 % der Anteile. Die gbav behandelt kontaminierte Böden, Bauschutt
und Straßenkehricht in nass- und trockenmechanischen Verfahren.
                                                                                                                        15
                                                                                                                   Recycling-
                                                                                                                     Höfe
3.2 Von den BSR genutzte Abfallbehandlungsanlagen                                                                 Die BSR betreiben im
                                                                                                                  Stadtgebiet 15 Recyc­
                                                                                                                  linghöfe zur Annahme
                                                                                                                   von Wertstoffen und
Für die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung der ihnen überlassenen Abfälle betrei­                               Schadstoffen.

ben die BSR – teils alleine, teils in Öffentlich-Privater-Partnerschaft – verschiedene Abfallbe­
handlungsanlagen. Die wichtigsten dieser Anlagen werden im nächsten Kapitel kurz skizziert.

Das Müllheizkraftwerk (MHKW) in Ruhleben, die Biogasfermentierungsanlage in Ruhleben
die Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlage (MPS) in Pankow sowie die Müllumla­
destation und die Sperrmüllaufbereitungsanlage am Standort Gradestraße sind Eigentum
der BSR. An der Mechanisch-Physikalischen Stabilisierungsanlage (MPS) in Reinickendorf
besitzen die BSR Anteile.

Abfallsammlung in Berliner Haushalten

                                                                                                                                  27
Abfallbehandlungsanlagen
     in Berlin
     Im Folgenden werden einige Berliner
     Abfallbehandlungsanlagen beispielhaft
     vorgestellt. Darüber hinaus gibt es
     im Stadtgebiet noch weitere Abfallbehand­
     lungsanlagen.

28
Siedlungsabfallwirtschaft in BerlinTitel
                                                                                      | Abfallbehandlungsanlagen
                                                                                           der Broschüre | Titel des in
                                                                                                                     Kapitels
                                                                                                                        Berlin

4.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben

Das BSR-Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben ist mit einem Jahresdurchsatz von 520.000
Mg Abfall das Kernstück der Berliner Abfallentsorgung. Es ging 1967 in Betrieb, wurde
sukzessive ausgebaut und mehrfach nachgerüstet. Mit Inbetriebnahme der neuen Kessel­
linie A (und gleichzeitiger Außerbetriebnahme der Kessellinien 5 bis 8) im September 2012
besteht das MHKW heute aus insgesamt 5 Verbrennungslinien (Linie A und Linien 1 bis 4).
Das Müllheizkraftwerk Ruhleben arbeitet im durchgehenden Dreischichtbetrieb.

Der Hauptteil der Abfallanlieferungen erfolgt durch die BSR, der Rest wird von Fremdfir­
men angeliefert. Die an dem MHKW eintreffenden Abfälle werden überprüft, gewogen und
zu den Abfallverbrennungslinien transportiert. Dort wird der Abfall auf den Rostwalzen
                                                                                               Im gereinigten
verbrannt. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase verlassen die Feuerung mit
einer Temperatur von mehr als 850 °C. Der entstehende Prozessdampf wird an das benach­
                                                                                               Abgas werden
barte Kraftwerk Reuter zur Strom- und Fernwärmeerzeugung abgegeben.                            die festgelegten
Die Rauchgasreinigungsanlage der Verbrennungslinien 1 bis 4 besteht aus einer Tro­             Schadstoffgrenz-
ckensorption mit Anlage zur katalytischen Reduzierung (SCR-Verfahren) der Stickoxide           werte weit
(DeNOx-Anlage), das Abgasreinigungssystem der neuen Verbrennungslinie A besteht aus            unterschritten.

Eingangsbereich des Müllheizkraftwerks Ruhleben

                                                                                                                          29
einer Trockensorption kombiniert mit nasser abwasserloser Abgasreinigung einschließlich
                      DeNOx-Anlage. Die gereinigten Rauchgase werden über einen 102 m hohen Schornstein in
                      die Atmosphäre abgeleitet. Im gereinigten Abgas werden die in der 17. Verordnung zum
  170 kg              Bundes-Imissionsschutzgesetz festgelegten Schadstoffgrenzwerte – auch die Grenzwerte
                      für Dioxine und Furane (0,1 ng/m3) – weit unterschritten.

Pro Mg Abfall-Input   Als Verbrennungsrückstand fällt mit etwa 25 Gewichtsprozent der verbrannten Abfallmen­
 erzielt das MHKW
eine Einsparung von   ge Schlacke an. Diese wird in einer Schlackenaufbereitungsanlage weiter behandelt. Dort
 etwa 170 kg CO2­
   Äquivalenten.      wird insbesondere das restliche Metall aus der Schlacke geschleust. Jährlich werden bei
                      diesem Verfahren rund 12.000 Mg verschiedene Metalle aus der Rostasche gewonnen, die
                      an den Schrotthandel weitergegeben werden. Die Schlacke verwerten die BSR auf ihren De­
                      ponien als Tragschicht für das Oberflächenabdichtungssystem bei der Deponiesanierung.

                      Des Weiteren fallen hochbelastete Filterstäube zur Entsorgung an. Die abgeschiedenen
                      Luftschadstoffe konzentrieren sich vor allem in den Filterstäuben der Rauchgasreinigung.
                      Diese rund 2,2 Gewichtsprozent nicht verwertbaren gefährlichen Anteile des Abfalls wer­
                      den in Untertagedeponien eingebaut.
                      Pro Mg Abfall-Input erzielt das MHKW eine Einsparung von etwa 170 kg CO2-Äquivalenten.

                      4.2 Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS)

                      Im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells wurde 2004 eine gemeinsame Gesell­
                      schaft der BSR und der Firma ALBA, die MPS Betriebsführungsgesellschaft mbH, gegründet.
                      Sie errichtete zwei Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS), jeweils eine
                      in den Berliner Bezirken Pankow und Reinickendorf. Die Pankower Anlage gehört den BSR
                      vollständig, an der Reinickendorfer Anlage sind die BSR beteiligt.

                      Die mechanisch-physikalische Stabilisierung ist ein ökologisch innovatives Verfahren zur
                      Behandlung von Restabfall. Dabei wird der Abfall zunächst mechanisch aufbereitet. Hierzu
                      durchläuft der angelieferte Abfall einen mehrstufigen Trenn- und Behandlungsprozess (An­
                      nahme, Aufbereitung, Trocknung, Sichtung und Konfektionierung). Verwertbare Stoffe wie
                      Metalle oder Störstoffe (z. B. Sperrmüll) werden aussortiert. Anschließend wird der Abfall
                      getrocknet. Beim Trocknungsprozess wird der Abfallmenge ein Wasseranteil von ca. 30 %
                      entzogen. Nach der Trocknung wird das Material in seine brennbaren (Papier, Kunststoffe,
                      Textilien) bzw. nicht brennbaren Bestandteile (Mineralien, Hausbrandasche, Restglas) ge­
                      trennt. Die brennbaren Bestandteile werden entweder lose (als Fluff) oder nach einer Pres­
                      sung (als Pellets) stofflich oder energetisch verwertet.

                      Die Reingasteilströme werden am 30 m hohen Kamin zusammengefasst und gemeinsam
                      in die Atmosphäre abgeleitet.

                      Die energetische Verwertung erfolgt in Kraftwerken und in der Zementproduktion. Dabei
                      wird direkt Primärbrennstoff substituiert.

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