Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin - Umwelt - Berlin.de
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Impressum Herausgeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Kommunikation Württembergische Straße 6 10707 Berlin Inhalte und Bearbeitung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Referat IX B – Abfallwirtschaft – Brückenstraße 6 10179 Berlin Text: Dr. Claudia Schulze Fachliche Mitwirkung: Carlo Zandonella, Petra Gutsche Layout: KALUZA + SCHMID GmbH Druck: Medialis GmbH 1. Auflage, Dezember 2013 Weitergehende Fachinformationen: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall
Vorwort des Senators Moderne Abfallwirtschaft für mehr Klimaschutz Mehr als 3,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner produzieren täglich Abfall, dessen moderne Beseitigung und Verarbeitung ein wichtiger Beitrag der Stadt zum Umweltschutz ist. Unsere Berliner Abfallwirtschaft hat in den letzten 20 Jahren Beacht liches und Vorbildliches geleistet. Die Abfallmengen sind stark zurückgegangen, gleichzeitig konnten mehr Abfallstoffe recycelt werden. Diese positive Entwicklung ist dem konstruktiven und effizienten Zusammenspiel von logistischer Optimierung, moderner Anlagen, öffentlicher Information, gesetzlichen Regelungen und nicht zuletzt der Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Gesetzliche Regelungen für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft gewährleisten die Einhaltung der hohen Umweltstandards. Abfälle werden heute zunehmend als wertvolle Rohstoffe oder Energieträger genutzt und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Das Land Berlin war mit der Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne im Januar 2013 nicht nur bundesweiter Vorreiter einer vorbildlichen Abfalltrennung, sondern gewährleistet über die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ seit Januar 2013 für alle öffentlichen Einrichtungen des Landes anspruchs volle ökologische Kriterien für einen aktiven Umweltschutz. Für mich als zuständigen Umweltsenator werden die kontinuier liche Verringerung der Abfallmengen und eine klimaschutzgerechte und ressourceneffiziente Kreislauf-und Abfallwirtschaft weiter hin ein wichtiges Ziel meiner Arbeit sein. Ich freue mich, für diese Aufgaben mit der stadteigenen BSR und den privaten Firmen kompetente und kooperative Partner an meiner Seite zu wissen. Michael Müller Senator für Stadtentwicklung und Umwelt 3
Zusammenfassung Die vorliegende Broschüre erläutert die Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin. Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle, Klärschlämme und getrennt erfasste Wertstof fe, z. B. Glas oder Papier. Bauabfälle zählen formal ebenfalls zu den Siedlungsabfällen, aufgrund ihrer spezifischen Problematiken werden sie in dieser Broschüre allerdings nicht mitbetrachtet. Dargestellt werden die gesetzlichen Grundlagen auf EU-, Bundes- und Landesebene, insbe sondere die Neuregelungen des bundesdeutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Erläutert wird außerdem das Zusammenspiel zwischen Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallwirtschaftsplänen. Die Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle ist seit vielen Jahren deutlich rück läufig. Durch Abfallvermeidungsmaßnahmen wurden die Abfallmengen stark verringert, immer größere Abfallmengen werden verwertet. Die Berliner Siedlungsabfälle stammen zu etwa 80 % aus Haushalten, die restlichen 20 % aus dem gewerblichen Bereich (inkl. Stra ßenreinigung). Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind eines der größten Entsorgungsunterneh men Europas und zuständig für die in Berlin anfallenden überlassungspflichtigen Abfälle. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für alle Haushalte. Abfälle zur Verwertung, insbesondere Papier, Glas, Leichtverpackungen, stoffgleiche Nicht verpackungen und Bioabfälle, werden in Berlin von Privathaushalten und Gewerbebetrie ben getrennt gesammelt, von verschiedenen Entsorgungsunternehmen abgeholt und an schließend verwertet. Beispielhaft beschrieben werden die von den BSR genutzten Berliner Abfallbehandlungsan lagen sowie einige weitere Abfallverwertungsanlagen in Berlin. Zum Abschluss werden einige Beispiele Berliner Abfallprojekte dargestellt, die zur Reduzie rung der Abfallmengen im Land Berlin beitrugen. Das Land Berlin hat in den letzten beiden Jahrzehnten erfolgreiche Anstrengungen unter nommen, um die in seinem Stadtgebiet anfallenden Abfälle deutlich zu reduzieren. Doch obwohl die Abfallmengenentwicklung seit Jahren stark rückläufig ist, gibt es durchaus noch Potenziale für weitere Abfallvermeidung, bessere Getrenntsammlung und Verwer tung von Abfällen. Diese Potenziale will das Land Berlin auch zukünftig kontinuierlich er schließen. 4
Siedlungsabfallwirtschaft Titel in Berlin der Broschüre | Zusammenfassung/Inhalt | Titel des Kapitels Inhalt Vorwort des Senators 3 Zusammenfassung 4 1 Gesetzliche Grundlagen der Abfallwirtschaft 6 1.1 Hierarchie des Abfallrechts 7 1.1.1 EU-Gesetzgebung 7 1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung 8 1.1.3 Berliner Gesetzgebung 12 1.2 Berliner Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallwirtschaftspläne 13 2 Berliner Siedlungsabfälle 14 2.1 Wichtige Siedlungsabfallarten 15 2.2 Wichtige Wertstofffraktionen 16 2.3 Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle 19 2.4 Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin 22 3 Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) 24 3.1 Aufgaben der BSR 25 3.2 Von den BSR genutzte Abfallbehandlungsanlagen 27 4 Abfallbehandlungsanlagen in Berlin 28 4.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben 29 4.2 Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS) 30 4.3 Biogasfermentierungsanlage 32 4.4 Papiersortieranlage Neukölln 33 4.5 Mechanische Aufbereitungsanlage (MA) Köpenick 34 4.6 Sortieranlage für Wertstoffe 35 4.7 Anlagen zur Aufbereitung von Kühlgeräten und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten 36 5 Beispielhafte Berliner Abfallprojekte 38 5.1 Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen Beschaffung 39 5.2 Stoffstrom-, Klima- und Umweltbilanz der Berliner Abfälle 41 5.3 Einheitliche Wertstofftonne 43 5.4 Einsatz von Recyclingbeton im Hochbau 44 5.5 Biomasseverwertung 45 6 Perspektiven der Berliner Abfallwirtschaft 47 7 Anhang: Abfallrechtliche Regelungen/Internetadressen/ Verzeichnis der Abkürzungen 48 5
Gesetzliche Grundlagen der Abfallwirtschaft Das Abfallrecht ist Teilgebiet des Umweltrechts. Es definiert den Abfall begriff, den Transport, die Behandlung und die Entsorgung von Abfällen. Gesetzliche Regelungen gibt es auf EU-, Bundes- und Landesebene. 6
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüreder | Titel Abfallwirtschaft des Kapitels 1.1 Hierarchie des Abfallrechts 1.1.1 EU-Gesetzgebung Das EU-Abfallrecht ist die rechtlich bindende Grundlage der Abfallgesetzgebung der EU- Mitgliedsstaaten. Durch zahlreiche Richtlinien und Verordnungen wirkt die EU auf die Ge setzgebung ihrer Mitgliedsstaaten ein. Das EU-Abfallrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen. Dies sind zum Beispiel die Ab fallverbringungsrichtlinie, die den grenzüberschreitenden Transport gefährlicher Abfälle regelt, die Altfahrzeugrichtlinie, die Verwertungsquoten für das Recycling von Altfahrzeu gen festlegt, die Deponierichtlinie, die Anforderungen an die Ablagerung von Restmüll auf Deponien stellt oder die Verpackungsrichtlinie, die Zielvorgaben für die Wiederverwen dung und Verwertung von Verpackungen enthält. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL), die am 19. November 2008 verabschiedet wurde. Sie enthält folgende Kernelemente: A Die Abfallvermeidung ist oberstes Ziel der Abfallpolitik. Wesentliche Instrumente sind dabei der Grundsatz der Produktverantwortung sowie Abfallvermeidungsprogramme. A Der Abfallbegriff wird präzisiert, er bezieht sich nur auf bewegliche Sachen. A Die Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten wird verbindlich geregelt. Dies soll die Akzeptanz von hochwertigen Recyclingprodukten verbessern. A Die Getrennthaltung von Recyclingmaterialien ist Verpflichtung. Erstmals nennt die Richtlinie auch Recyclingquoten im Bereich von Papier, Glas, Metall und Kunststoffen (50 % bis 2020) sowie für Bau- und Abbruchabfälle (70 % bis 2020). A Die Bioabfallverwertung wird durch eine eigenständige Regelung gestärkt. A Die Abgrenzung zwischen einer energetischen Abfallverwertung und der Beseitigung von Abfällen wird präzisiert. Auch Müllverbrennungs anlagen können als energetische Verwertungsanlagen anerkannt werden, wenn sie über eine hohe Energieeffizienz verfügen. A Gemischter Abfall aus privaten Haushalten unterliegt der Entsorgungs autarkie, d. h. dieser Abfall muss zunächst im jeweiligen EU-Staat entsorgt werden. Eine Entsorgung im Ausland ist nur in Ausnahme fällen möglich. 7
1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung Zentrales Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wur de die Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) der EU in deutsches Recht umgesetzt. Zweck des Gesetzes sind die Förderung einer rückstandsarmen Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Neben Neuregelungen, die der Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht geschuldet sind, werden durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz die bewährten Strukturen und Elemente des bisherigen Rechts erhalten. In Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der EU wurde mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine neue fünfstufige Abfallhierarchie im deutschen Recht eingeführt. Nach § 6 KrWG stehen die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Reihenfolge: 1 Vermeidung 2 Vorbereitung zur Wiederverwendung 3 Recycling 4 sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung 5 Beseitigung 8
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüreder | Titel Abfallwirtschaft des Kapitels Diese Hierarchie legt eine grundsätzliche Stufenfolge fest, Vorrang hat diejenige Option, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische Möglichkeiten, die wirtschaftliche Zumutbar keit und die sozialen Folgen zu berücksichtigen. 65 % Die Prioritätenreihung betont, dass Abfallvermeidung und Abfallreduzierung an erster … aller Siedlungs Stelle stehen. Konsequente Maßnahmen der Vermeidung und Verwertung von Abfällen abfälle sollen bis zum Jahr 2020 sollen bereits im Vorfeld der Abfallentstehung greifen. Ökonomisch und ökologisch wün recycelt werden. schenswerter als die stoffliche Verwertung ist die Wiederverwendung von Produkten. Die stoffliche Verwertung von Produkten wiederum ist prinzipiell der Verbrennung von Abfäl len vorzuziehen, auch wenn die Abfallverbrennung unter besonders definierten Vorausset zungen als energetische Verwertungsmaßnahme gilt. Erst als letzte Möglichkeit kommt die Beseitigung von Abfällen in Betracht. Neu ist auch die Verpflichtung zur Aufstellung eines bundesdeutschen Abfallvermeidungs programms (AVP, § 33 KrWG). Dies ist ein Programm, in dem Abfallvermeidungsziele for muliert, bestehende Abfallvermeidungsmaßnahmen zusammengestellt und evaluiert sowie 70 % darauf aufbauend neue Maßnahmen konzipiert werden. So soll die Abfallvermeidungspoli tik gestärkt und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparenter gemacht werden. … aller Bau- und Abbruchabfälle 2013 wird vom Bundesumweltministerium erstmals ein Abfallvermeidungsprogramm er sollen sollen bis zum Jahr 2020 stofflich stellt, die Bundesländer beteiligen sich daran mit Beiträgen aus ihren eigenen Verantwor verwertet werden. tungsbereichen. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde außerdem die Möglichkeit geschaffen, bundes weit verpflichtend eine „einheitliche Wertstofftonne“ einzuführen. Mit diesem Erfassungs system sollen Haushalte nicht nur Verpackungen, sondern auch sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, z. B. Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne ent sorgen. Damit können Wertstoffe aus dem Hausmüll in besserer Qualität und in größerer Menge erfasst werden. Details zu dieser einheitlichen Wertstofferfassung sollen in naher Zukunft möglicherweise in einem eigenständigen „Wertstoffgesetz“ geregelt werden. Schließlich legt das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Abfallverwertung Verwer tungsquoten, die über die von der EU vorgegebenen Recyclingquoten hinausgehen, fest: Bis zum Jahr 2020 sollen 65 % aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 % aller Bau- und Ab bruchabfälle stofflich verwertet werden. Ende 2016 wird darüber hinaus geprüft, ob die Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle weiter gesteigert werden kann. Spätestens ab dem Jahr 2015 müssen flächendeckend Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt gesammelt werden. 9
Bestimmte Stoffe sind wie bisher vom Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschaftsge setzes – und damit vom Geltungsbereich des deutschen Abfallrechts – ausgenommen. Behandlung und Verbleib dieser Stoffe werden durch Spezialvorschriften geregelt. Das gilt z. B. für Tierkörper und Tierkörperteile (vgl. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz), Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (vgl. Atomrecht) oder Abwasser (vgl. Bundes- bzw. Landeswasserrecht). Ein zentraler Begriff des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist nach wie vor die Produktverant wortung. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen minimiert wird und Reststoffe umweltverträglich verwertet oder beseitigt werden können. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kann die Produktverantwortung sowohl durch ge setzliche Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) als auch durch freiwillige Selbstverpflich- tungen der Hersteller und Vertreiber umgesetzt werden. Die Produktverantwortung für Verpackungsmaterialien wurde bereits 1991 in der Ver packungsverordnung (VerpackV) umgesetzt. Diese Verordnung ist in den letzten Jahren mehrfach novelliert worden. Sie enthält Vorschriften über die Rücknahmepflichten für ge brauchte Verpackungen für Hersteller und Handel. Um diese Pflichten zu erfüllen, kann sich der Handel an einem System beteiligen, das die Verpackungen einsammelt und ver wertet. Auf dieser Grundlage wurde in Deutschland 1993 ein flächendeckendes Sammel- und Entsorgungssystem in Verantwortung der Wirtschaft eingerichtet. Hierdurch konnte der Anteil der Verpackungen im Abfall deutlich reduziert werden. In Umsetzung der Produktverantwortung gibt es noch weitere rechtliche Regelungen, z. B. im Bereich der Elektro- und Elektronikabfälle, der Altöle, Altfahrzeuge und der Altbatterien. In Ballen gepresste Abfälle: Bis zum Jahr 2020 sollen 65 % aller Siedlungsabfälle recycelt werden. 10
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüreder | Titel Abfallwirtschaft des Kapitels Das Kreislaufwirtschaftsgesetz wird durch eine Vielzahl von Rechtsverordnungen ergänzt und ausgefüllt. Sie konkretisieren und vervollständigen die Bestimmungen des Gesetzes. Hierzu gehören insbesondere: A die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), A die Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV), A die Altholzverordnung (AltholzV), A die Altölverordnung (AltölV), A die Bioabfallverordnung (BioAbfV), A die Deponieverordnung (DepV), A die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), A die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), A die Klärschlammverordnung (AbfKlärV), A die Nachweisverordnung (NachwV), A die PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV), A die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), A die Verpackungsverordnung (VerpackV), A die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten(Elektro-StoffV), A die Versatzverordnung (VersatzV). 2005 Seit dem 1. Juni Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die Bundesländer auch zur Aufstellung von Ab 2005 dürfen Haus fallwirtschaftsplänen für ihre jeweiligen Bereiche und enthält Vorgaben zu ihren Inhalten. müll oder gewerb- In den Abfallwirtschaftsplänen sind u. a. die Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung liche Siedlungs darzustellen. Ebenfalls ist darzulegen, welche Abfallbeseitigungsanlagen erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die im Land anfallenden Abfälle sicher beseitigt werden können. abfälle nicht mehr ohne Vorbehand- Hausmüll oder gewerbliche Siedlungsabfälle dürfen seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr ohne lung auf einer Vorbehandlung auf einer Deponie abgelagert werden. Eine Vorbehandlung kann z. B. durch Deponie abgelagert mechanisch-biologische Anlagen, mechanisch-physikalische Anlagen oder durch Verbren- werden. nung erfolgen. 11
1.1.3 Berliner Gesetzgebung Das Abfallrecht der Länder ergänzt die gesetzlichen Regelungen des Bundes. In Berlin gilt seit 1999 das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltver träglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Ber lin, KrW-/AbfG Bln). Ergänzt wird das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch mehrere Rechtsverordnungen, die sich überwiegend auf gefährliche Abfälle beziehen: die Sonderabfallentsorgungsverordnung, die Sonderabfallgebührenordnung, die Problem abfallverordnung und die Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin. Hauptziel des Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die Förderung einer ab fallarmen Kreislaufwirtschaft und die Sicherung einer umweltverträglichen und zugleich wirtschaftlichen Abfallentsorgung. Nach § 5 Abs. 1 des Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist das Land Berlin für die Entsorgung der auf seinem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig. Die Aufgaben, die mit der Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen verbunden sind, werden von den Berliner Stadtreinigungs betrieben (BSR) als Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin wahrgenommen. Klärschlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen des Landes werden durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) entsorgt. Seit Mitte 2009 sind nicht gefährliche Bauabfälle von der Entsorgungspflicht des Landes Berlin ausgeschlossen. Das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz regelt ebenfalls die Aufstellung von Abfall bilanzen, Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallwirtschaftsplänen für Abfälle im Land Berlin. Modernes Fahrzeug der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR): Das Land Berlin ist für die Entsorgung der auf seinem Gebiet anfallenden Abfälle zuständig. 12
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Gesetzliche Titel der Grundlagen Broschüreder | Titel Abfallwirtschaft des Kapitels 1.2 Berliner Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallwirtschaftspläne Die für Umwelt zuständige Berliner Senatsverwaltung erstellt jährlich eine Abfallbilanz. Sie gibt Auskunft über Art, Menge und Herkunftsbereiche der im Land Berlin angefallenen Abfälle (Siedlungsabfälle, Bauabfälle bis 2009 und gefährliche Abfälle) sowie über deren Entsorgung im Land Berlin. Die Abfallbilanz liefert wichtige Planungsdaten für das Abfall wirtschaftskonzept und den Abfallwirtschaftsplan und ermöglicht eine jährliche Kontrolle der Fortschritte des Landes Berlin im Bereich der Abfallvermeidung und Abfallverwertung. Außerdem wird ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erstellt, bestehend aus den Teilplä nen Siedlungsabfälle, Bauabfälle und gefährliche Abfälle, das regelmäßig fortgeschrieben wird. Es enthält Angaben über Art, Menge, Herkunft sowie Verwertung oder Beseitigung der in Berlin gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden Abfälle. Es erläutert, wie die Ziele der Vermeidung, Verwertung und umweltverträglichen Beseitigung der anfallenden Abfälle verwirklicht werden. Außerdem enthält es Angaben über Maßnahmen zur Planung, Errichtung oder Sicherung der erforderlichen Abfallent sorgungsanlagen. Die im Abfallwirtschaftskonzept gebündelten abfallwirtschaftlichen Prognosedaten ermöglichen eine vorausschauende Planung der Abfallwirtschaft im Land Berlin, die über die jährlichen Abfallbilanzen hinausgeht. Das aktuelle Abfallwirtschafts konzept wurde vom Berliner Abgeordnetenhaus im Mai 2011 beschlossen. Aufbauend auf dem Abfallwirtschaftskonzept wird ebenfalls regelmäßig ein Abfallwirt schaftsplan (AWP; Teilpläne: Siedlungsabfälle, Bauabfälle und gefährliche Abfälle) für das Land Berlin erstellt. Auch er bezieht sich auf einen Prognosezeitraum von zehn Jahren. Ziel ist die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes. Der Abfallwirtschaftsplan betrachtet die Entwicklung und die Tendenzen der Abfallströme sowie die demographi schen Rahmenbedingungen Berlins. Hieraus prognostiziert er künftige Abfallmengen und den zukünftigen Bedarf an Abfallbehandlungskapazitäten im Land Berlin. Auch Flächen für Abfallentsorgungsanlagen, die zukünftig benötigt werden, können im Abfallwirtschafts- plan festgelegt werden. Die Abfallbilanzen, Abfallwirtschaftspläne und Abfallwirtschaftskonzepte können auf fol gender Internetseite eingesehen werden: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall 13
Berliner Siedlungsabfälle Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrich tungen, z. B. Praxen, Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten, sowie hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch Sperrmüll, Marktabfälle, Straßenkehricht, Bioabfälle, Klärschlämme und getrennt erfasste Wertstoffe, z. B. Glas oder Papier. Bauabfälle zählen formal ebenfalls zu den Siedlungsabfällen, aufgrund ihrer spezifischen Problematiken werden sie in dieser Broschüre allerdings nicht mitbetrachtet.
Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre | Berliner | Titel Siedlungsabfälle des Kapitels 2.1 Wichtige Siedlungsabfallarten Bei den Siedlungsabfällen unterscheidet man anhand ihrer Herkunft folgende Abfallarten: Hausmüll: Abfälle werden als Hausmüll bezeichnet, wenn sie hauptsächlich aus privaten Haushalten stammen und regelmäßig vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in ge 80 % normten Behältern eingesammelt, transportiert und einer weiteren Entsorgung zugeführt werden. Etwa 80 % der Berliner Siedlungs Für die Entsorgung des Hausmülls ist ausschließlich die kommunale Abfallbeseitigung zu abfälle sind Hausmüll. ständig. Alle Haushalte sind verpflichtet, an diese angeschlossen zu sein und die kom munalen Abfallentgelte zu zahlen. Man spricht auch von einer „Überlassungspflicht“ der Haushalte (Abfallerzeuger) an den öffentlichen Entsorger. In Berlin sind dies die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR, vgl. 3.1). Etwa 80 % der Berliner Siedlungsabfälle sind Hausmüll, etwa 20 % Geschäfts- bzw. Gewer 20 % beabfälle. Etwa 20 % der Berliner Siedlungs Geschäftsmüll: fällt in Gewerbebetrieben an und wird gemeinsam mit Hausmüll gesammelt abfälle sind Geschäfts- bzw. und abgeholt. Geschäftsmüll stammt vorwiegend aus Dienstleistungsbetrieben, Geschäf Gewerbeabfälle. ten und Kleingewerbebetrieben. In den typischen mehrgeschossigen Häusern der Berliner Innenstadt nutzen diese Gewerbebetriebe häufig die Abfalltonnen gemeinsam mit den Pri vathaushalten des gleichen Gebäudes. Gewerbeabfälle: fallen in Gewerbebetrieben, Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffent lichen Einrichtungen oder der Industrie an und werden von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von ihnen beauftragten Dritten getrennt vom Hausmüll und in der Regel nicht über die kommunale Behälterabfuhr abgefahren. Gewerbeabfälle werden überwiegend in Klein- oder Großcontainern gesammelt und von den Abfallerzeugern selbst oder durch von diesen beauftragte Entsorgungsunternehmen an der Beseitigungsanlage angeliefert und gemeinsam mit dem Hausmüll beseitigt. Sperrmüll: Bei Sperrmüll handelt es sich um feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Haus müll gesammelt und transportiert werden. Sperrmüll stammt überwiegend aus privaten Haushalten und wird nach Anmeldung von den BSR zu Hause abgeholt und der Verwertung oder Entsorgung zugeführt. Diese Leistung ist für den Bürger kostenpflichtig. Kostenlos kann privater Sperrmüll auch an verschiedenen BSR-Recyclinghöfen im Stadtgebiet selbst Privater Sperrmüll abgeliefert werden. kann kostenlos Gewerblicher Sperrmüll wird entweder von den BSR oder – im Falle der Verwertung – von verschiedenen privaten Dienstleistern entgegengenommen. an verschiedenen BSR-Recyclinghöfen Straßenkehricht: Abfälle aus der Straßenreinigung werden als Straßenkehricht bezeichnet. im Stadtgebiet Es handelt sich z. B. um Straßen- und Reifenabrieb, Laub und Streumittel des Winterdiens selbst abgeliefert tes. Straßenkehricht wird von den Straßenreinigungsfahrzeugen der BSR gesammelt und werden. durch die BSR entsorgt. 15
2.2 Wichtige Wertstofffraktionen Wertstoffe sind Stoffe, die nach ihrem Gebrauch wiederverwendet, zu anderen Produkten umgewandelt oder in ihre Rohstoffe aufgespaltet werden können. In besonders großen Mengen fallen in Haushalten folgende Wertstoffe an: Papier: Alte Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Schreib- und Verpackungspapier, Kartona gen und Pappe sind ein wichtiger Rohstoff zur Herstellung von Recyclingpapier und -kar ton. Um Altpapier als Rohstoff wiederverwerten zu können, muss es möglichst frei von Verunreinigungen sein. Auch Papier wurde in Berlin bereits vor Inkrafttreten der Verpa ckungsverordnung auf verschiedene Arten separat gesammelt. Seit den 1990er Jahren gibt es in Berlin eine flächendeckende Papierabfallsammlung. Die dafür verwendeten blauen Tonnen sind jeweils wie die grauen Restabfalltonnen auf den Grundstücken aufgestellt (Holsystem). Das Altpapier wird von verschiedenen Entsorgungsunternehmen abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Es kann ebenfalls auf den BSR-Recyclinghöfen im Stadt gebiet abgeliefert werden. In geringem Umfang gibt es auch sogenannte „Bündelsammlungen“ verschiedener – meist caritativer – Organisationen. Bei diesen wird gebündeltes Altpapier, insbesondere Zeitun gen, abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Bioabfall: Biologischer Abfall wie Obst- und Gemüsereste, verdorbene Nahrungsmittel, Speisereste, verwelkte Blumen, Kaffeesatz, Teebeutel, Eierschalen, Gartenabfälle, Rasen- schnitt und Laub sind Wertstoffe, die kompostiert werden können. Im Berliner Innenstadt bereich wird Bioabfall in separaten braunen BIOGUT-Tonnen von den BSR gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Etwa 90 % der Mehrfamilienhäuser sind inzwischen an dieses System angeschlossen. Im Außenbereich der Stadt, in dem viele Einfamilienhäuser liegen, sind nur etwa 15 % der Grundstücke an die BIOGUT-Sammlung angeschlossen. Viele dieser Haushalte haben aller dings einen eigenen Garten und kompostieren dort einen Teil ihrer Bioabfälle selbst. Leichtverpackungen: Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung (vgl. 1.1.2) müssen Hersteller und Vertreiber gebrauchte Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterial, z. B. Joghurtbecher, Konservendosen oder Getränkekartons, zurückneh men und einer umweltgerechten Verwertung zuführen. Leichtverpackungen wurden bis Dezember 2012 in Berlin in der Gelben Tonne (Mehrfamili enhäuser) oder dem Gelben Sack (Einfamilienhäuser) gesammelt, von einem von den Betrei bern des dualen Systems beauftragten Entsorger abgeholt und einer Verwertung zugeführt. 16
Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre | Berliner | Titel Siedlungsabfälle des Kapitels Stoffgleiche Nichtverpackungsabfälle (stNVP): Im Januar 2013 wurde in Berlin die einheit liche Berliner Wertstofftonne eingeführt. In dieser Wertstofftonne wurden die bisherigen Systeme „Gelbe Tonne“, „Gelbe Tonne plus“ und „Orange Box“ zusammengeführt. Das darf in die Wertstofftonne: Verpackungen und andere Gegenstände aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoff Kunststoffe A Becher (z. B. Jogurt-, Margarinebecher) A Kunststoffflaschen (z. B. Pflegemittel-, Spül- und Waschmittelflaschen, Saftflaschen) A Gebrauchsgegenstände (z. B. Gießkannen, Blumentöpfe, Plastikschüsseln, Spielzeug) A Folien A Schaumstoffe Metalle A Getränke- und Konservendosen A Töpfe, Werkzeuge, Besteck, Schrauben A Aluminiumfolie, -deckel und -schalen A Flaschenverschlüsse Verbundstoffe A Getränkekartons A Arzneimittelblister (leer) Das darf nicht in die Wertstofftonne: A Elektrogeräte A Energiesparlampen A Batterien A Textilien A Datenträger A Holz In der Berliner Wertstofftonne werden außer Verpackungen auch weitere Wertstoffe (stNVP = stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und/oder Metall, zum Beispiel Spielzeug, Töpfe, Werkzeuge, Plastikschüsseln) gesammelt, die stofflich und energetisch verwertet werden. In den Sacksammelgebieten können die gelben Säcke für die einheitliche Wertstofferfassung genutzt werden. Altkleider und Elektrokleingeräte dürfen nicht über die einheitliche Wertstofftonne entsorgt werden. Es wird mit einem Zuwachs an erfassten Wertstoffen von jährlich etwa 7 kg pro Einwohner gerechnet. Dies entspricht für Berlin einem Gesamtvolumen von rd. 25.000 Mg pro Jahr. 17
Glas: Aus Altglas lässt sich ohne Qualitätsverlust wieder neues Glas herstellen. Bei der Glasherstellung hat der Altglasanteil inzwischen etwa 90 % erreicht. Wichtig ist, dass Alt glas nach Farben sortiert gesammelt wird. In der Regel wird farbloses Glas (Weißglas) ge 70.000 trennt von grünem und braunem Glas (Buntglas) gesammelt. Mg Bereits in den 1970er und 1980er Jahren wurde Altglas in Berlin auf verschiedene Arten getrennt vom übrigen Abfall gesammelt. Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung Jährlich 1991 (vgl. 1.1.2) gibt es in Berlin eine flächendeckende Altglassammlung. Die separaten werden in Berlin ca. 70.000 Mg grünen und braunen Tonnen sind jeweils auf den Grundstücken aufgestellt (Holsystem). Altglas gesammelt, das sind pro Kopf Zusätzlich sind im Stadtgebiet rund 6.000 öffentlich zugängliche Glassammelcontainer ca. 20 kg. aufgestellt (Bringsystem), in die jeder Bürger Altglas einwerfen kann. In Glastonnen bzw. Glassammelcontainern gesammeltes Altglas wird von verschiedenen Entsorgungsunter- nehmen abgeholt und einer Verwertung zugeführt. Jährlich werden in Berlin ca. 70.000 Mg Altglas gesammelt, das sind pro Kopf ca. 20 kg. In Berlin gibt es rund 6.000 öffentliche Glassammelcontainer. 18
Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre | Berliner | Titel Siedlungsabfälle des Kapitels 2.3 Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle Die seit 1999 jährlich erstellten Abfallbilanzen (1992–1998: Abfallmengenberichte) ermög lichen einen Überblick über die Mengenentwicklung der Siedlungsabfälle im Land Berlin. 1992 betrug das Berliner Brutto-Siedlungsabfallaufkommen, das sich aus den beseitigten und den verwerteten Abfallmengen zusammensetzt, noch 2.594.000 Mg. Bis 2012 war es auf 1.481.000 Mg, also um rund 43 %, gesunken. Die Siedlungsabfälle stammen zu rund 79 % aus Haushaltungen, die restlichen 21 % aus dem gewerblichen Bereich (inkl. Straßenreinigung). Etwa 57 % des Siedlungsabfalls werden ordnungsgemäß beseitigt, etwa 43 % werden stofflich oder energetisch verwertet. In den letzten Jahren ist insbesondere auf Grund der sinkenden Gewerbeabfallmengen so wie der Aufbereitung von sonstigen verwertbaren Siedlungsabfällen ein kontinuierlicher Rückgang der beseitigten Siedlungsabfälle zu verzeichnen. Die Mengenentwicklung der Berliner Siedlungsabfälle ist für die Jahre 1992–2012 in den beiden folgenden Diagrammen dargestellt. Seit Beginn der Neunziger Jahre verminderten sich die zu beseitigenden Abfallmengen deutlich. Wurden 1992 noch 2.325.000 Mg Abfälle beseitigt, waren es 2012 nur noch 822.000 Mg. Insgesamt sank das beseitigte Siedlungsabfallaufkommen im Land Berlin seit 1992 um mehr als 60 %. Dies ist Folge verstärkter Aktivitäten zur Abfallvermeidung, Ge trenntsammlung und Abfallverwertung. 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 Hausmüll zur Beseitigung (inkl. Geschäftsmüll) Menge in Mg/a häuslicher Sperrmüll zur Beseitigung Gewerbeabfall zur Beseitigung 2.325.000 1.822.000 1.677.000 1.320.000 1.199.000 1.045.000 1.003.000 1.002.000 924.000 928.000 822.000 Straßenkehricht zur Beseitigung Summe der beseitigten Mengen Diagramm 1: Entwicklung der Siedlungsabfälle zur Beseitigung 1992–2012 19
Gleichzeitig mit dem Rückgang der zu beseitigenden Abfallmengen stiegen die verwerteten Abfallmengen seit 1992 deutlich an. Wurden 1992 noch lediglich 269.000 von 2.594.000 Mg verwertet, waren es 2012 mit 624.000 von 1.481.000 Mg nicht nur mengenmäßig mehr als doppelt so viel. Prozentual vervierfachte sich die Verwertungsquote sogar, sie stieg von rund 10 % in 1992 auf mehr als 40 % in 2012. 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 Summe der beseitigten Mengen Summe der verwerteten Mengen Diagramm 2: Entwicklung der verwerteten und beseitigten Abfallmengen 1992–2012 Die verwerteten Siedlungsabfälle setzen sich aus den getrennt erfassten und verwerteten Abfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe, aus der häuslichen Sperrmüllsammlung und der Straßenkehrichtaufbereitung zusammen. Diese verwerteten Mengen stiegen von 445.000 Mg im Jahr 1996 auf 624.000 Mg im Jahr 2012 an. Betrug die Verwertungsquote 1996 noch lediglich rund 20,9 %, so lag sie 2012 bei 42,2 %, was mehr als einer Verdopp lung entspricht. Für Abfälle zur Verwertung aus gewerblichen Herkunftsbereichen gibt es keine Überlas sungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Daher ist eine vollständige Dokumentation der verwerteten Gewerbeabfallmengen nicht möglich. 20
Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre | Berliner | Titel Siedlungsabfälle des Kapitels Im Jahr 2012 setzte sich der Berliner Siedlungsabfall folgendermaßen zusammen (Angaben gerundet auf 1.000 Mg): Abfallart Menge Anteil einw.-spez. Menge 1 in Mg in Gew. % in kg/E*a Hausmüll ohne 1.093.000 73,8 310,4 Geschäftmüll zur Beseitigung 673.000 45,4 191,1 zur Verwertung 420.000 28,4 119,3 Geschäftsmüll 149.000 10,1 42,3 zur Beseitigung 149.000 10,1 42,3 durch das duale System 46.000 3,1 13,1 verwertete Abfälle aus dem Gewerbe Sperrmüll aus 103.000 7,0 29,3 Haushaltungen zur Beseitigung 0 0,0 0,0 zur Verwertung 103.000 7,0 29,3 Gewerbeabfall 2 34.000 2,3 9,7 zur Beseitigung 34.000 2,3 14,5 Straßenkehricht 56.000 3,8 15,9 zur Beseitigung 1.000 0,1 0,3 zur Verwertung 55.000 3,7 15,6 Gesamtsumme 1.481.000 100,0 420,6 1 verwendete Einwohnerzahl: 3.520.809 davon beseitigt 857.000 57,9 243,4 2 über die verwerteten Gewerbeabfälle davon verwertet 624.000 42,1 177,2 liegen keine vollständigen Angben vor Tabelle 1: Berliner Siedlungsabfälle 2012 Berliner Hinterhof: Unterschiedliche Abfallarten werden in verschiedenfarbigen Tonnen gesammelt. 21
2012 wurden in Berlin fast eine halbe Million Mg Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe verwertet. Den gewichtsmäßig größten Anteil hatten dabei die Fraktionen Papier und Bio abfälle. Die verwerteten Abfallmengen verteilten sich folgendermaßen auf den häuslichen und gewerblichen Herkunftsbereich: Abfallarten Haushalte Kleingewerbe Gesamt Papier 146.769 32.217 178.986 ʴ&,#)) LVP 69.165 6.840 76.005 126.499 stoffgleiche 3.100 0 3.100 Nichtverpackungen )0 über gelbe Tonne Plus 66.453 ʳ)11"51&)&"+ 2.642 Glas 59.143 7.310 66.453 01,Ī$)"& %" & %13"/- (2+$"+ "/101,Ī1,++" ǭ"/$")" Bioabfall/Grünschnitt 123.969 2.530 126.499 &+()Q0"-/&"/1" ,++")20 Ku+0101,Ī" 3.100 14.747 Alttextilien 2.642 K.A. 2.642 Wertstofftonne inkl. 14.747 K.A. 14.747 76.005 separierte Kunststoffe -&"/ 178.986 Summe 419.534 48.898 468.432 Mengenangaben in Mg/a Tabelle 2: Verwertete Abfallmengen aus Berliner Haushalten und Kleingewerbe 2012 2.4 Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin Im Mai 2011 beschloss das Abgeordnetenhaus von Berlin erstmalig ein verbindliches Ab fallwirtschaftskonzept für das Land Berlin. In ihm werden die Rahmenbedingungen für die Vermeidung und Entsorgung aller im Land Berlin anfallenden Abfälle für einen Pla nungszeitraum bis 2020 geschaffen. Das Konzept legt die wesentlichen Schritte für eine Weiterentwicklung der Berliner Abfallwirtschaft zu einer modernen Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren fest. Dabei werden insbesondere Ressourcen- und Klimaschutzaspek te beachtet. Im Berliner Abfallwirtschaftskonzept werden anspruchsvolle Klimaschutzziele vorgegeben, die über die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit des Landes Berlin hinausgehen. Zu sätzlich zu der von der Berliner Abfall- und Entsorgungswirtschaft bereits jährlich erzielten Klimaentlastung von 1,2 Mio. Mg CO2 pro Jahr sollen bis 2020 weitere relevante Klimaent lastungspotentiale in Höhe von jährlich 1,1 Mio. Mg CO2 erzielt werden. Zur Veranschaulichung: Diese geplante Klimaschutzentlastung entspricht rund 25 % der vom Land Berlin von 2010 bis 2020 angestrebten Einsparungen an Klimagasen. Eine nach haltige Abfallwirtschaft kann somit große Anteile an der Erreichung der klimapolitischen Ziele des Landes Berlin leisten. 22
Siedlungsabfallwirtschaft Titel in der Berlin Broschüre | Berliner | Titel Siedlungsabfälle des Kapitels Diese ehrgeizige Reduzierung der schädlichen Klimagase soll vor allem durch eine hoch wertige und klimaschonende Verwertung von Abfällen sowie durch die verpflichtende An wendung von Umweltschutzkriterien bei der Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von Produkten, Bau- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand erreicht werden. So sollen relevante Beiträge zur CO2-Einsparung und zum Ressourcenschutz durch die nachhaltige stoffliche und energetische Nutzung des vorhandenen großen Verwertungs potentials aller im Land Berlin anfallenden biogenen und nicht biogenen Abfälle bis 2020 erreicht werden. Lange Zeit wurden jährlich große Mengen an Wertstoffen auf Deponien abgelagert und so von einer nachhaltigen Nutzung als CO2-neutrale Energieträger ausgeschlossen. Ziel des Abfallwirtschaftskonzeptes ist es, ab 2015 alle anfallenden Siedlungsabfälle so zu behandeln und stofflich oder energetisch zu verwerten, dass keine Stoffe mehr deponiert werden müssen. Auch durch den baldigen Ausstieg aus der derzeitigen Verwertung von biogenen Stoffen in einfachen Kompostierungsanlagen können erhebliche Einsparungen an Klimagasen (z. B. Methan, Lachgas) erreicht werden. Daher sollen ab 2016 alle anfallenden biogenen Stoffe (rund 1.200.000 Mg/a), z. B. Rasenschnitt und Laub, klimaschonend und energieeffizient behandelt werden. Durch diese und weitere Maßnahmen zur hochwertigen Verwertung biogener Stoffe – wie beispielsweise flächendeckende und entgeltfreie häusliche Bioabfall sammlung – sollen bis 2016 Klimaschutzentlastungspotentiale von rund 260.000 Mg CO2 pro Jahr erreicht werden. Zur Veranschaulichung: Dieses Einsparpotential entspricht rund 11 % der jährlichen CO2 Emissionen aller PKW-Fahrten im Land Berlin. Alle im Abfallwirtschaftskonzept genannten Einzelmaßnahmen wurden so entwickelt, dass gegenüber der Abfallbeseitigung eine hochwertigere und klimaschonendere Verwertung der Abfälle erreicht wird. Vor diesem Hintergrund soll die derzeit verwertete Siedlungsab fallmenge bis zum Jahr 2020 um rund 100.000 Mg/a gesteigert und folglich die anfallende jährliche Restabfallmenge zur Beseitigung auf rund 820.000 Mg/a reduziert werden. In diesem Zusammenhang kommt der flächendeckenden Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne im Januar 2013 eine besondere abfallwirtschaftliche Bedeutung zu. Durch die in der Wertstofftonne zusätzlich erfassten Wertstoffe (rund 25.000 Mg/a), die vorran gig stofflich verwertet werden, sollen bis 2015 weitere Umweltentlastungspotentiale er schlossen werden. Zur Evaluierung und zur Ermittlung weiterer Klimaschutzentlastungspotentiale im Be reich der Abfallwirtschaft wird die Senatsumweltverwaltung eine jährliche Stoffstrom-, Umwelt- und Klimabilanz für alle relevanten Abfallarten erstellen und regelmäßig fort schreiben (s. 5.2). Durch dieses bundesweit einmalige und vorbildhafte Instrument kön nen wichtige Impulse zur dauerhaften und klimaschonenden Verwertung aller anfallen den Stoffe geleistet werden. 23
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Die BSR sind eines der größten kommunalen Entsorgungsunternehmen Europas. Sie beschäftigen etwa 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und besitzen einen Fuhrpark von rund 1.600 Fahrzeugen – davon mehr als 1.200 Spezialfahrzeuge. 2012 wurden von den BSR in Berlin knapp 1.000.000 Mg Abfall eingesammelt und sicher entsorgt. 24
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Die Berliner Titel derStadt reinigungsbetriebe Broschüre (BSR) | Titel des Kapitels 3.1 Aufgaben der BSR Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) wurden im Jahre 1951 als Eigenbetrieb des Lan des Berlin gegründet und sind seit dem 1. Januar 1994 als Anstalt des öffentlichen Rechts jährlich rund zu 100 % im Besitz des Landes Berlin. 820.000 Mg Die BSR sind eines der größten kommunalen Entsorgungsunternehmen Europas. Sie be Restmüll schäftigen etwa 5.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und besitzen einen Fuhrpark von rund 1.600 Fahrzeugen – davon mehr als 1.200 Spezialfahrzeuge. 2012 wurden von den BSR in Berlin knapp 1.000.000 Mg Abfall eingesammelt und sicher entsorgt. jährlich rund 62.000 Mg Kerngeschäft der BSR sind die sichere und umweltverträgliche Verwertung von Hausmüll Bioabfälle und Bioabfall (Entsorgungssicherheit) sowie die Förderung der Abfallvermeidung, Abfall beratung, und die Aufgabe, ein sauberes Stadtbild zu schaffen und die Hauptstraßen bei Durch täglich 194 Touren zur Restab winterlichen Straßenverhältnissen befahrbar zu halten. fallsammlung und 42 BIOGUT-Touren werden jährlich rund 820.000 Mg Restmüll Die BSR finanzieren sich aus Entgelten nach dem Kostendeckungsprinzip – sie erzielen also sowie mehr als 62.000 Mg Bioabfälle keine Gewinne und sinkende Kosten kommen unmittelbar den Gebührenzahlern zugute. aus Haushalten und Gewerbe einge sammelt. Die BSR organisieren die Abfallentsorgung dezentral von vier BSR-Betriebshöfen. Durch täglich 194 Touren zur Restabfallsammlung und 42 BIOGUT-Touren (Sammlung von Bio abfällen) werden jährlich rund 820.000 Mg Restmüll sowie mehr als 62.000 Mg Bioabfälle aus Haushalten und Gewerbe eingesammelt. Den Restmüll verwerten die BSR stofflich oder energetisch. Aus dem Bioabfall gewinnen sie in einer Vergärungsanlage Biogas. Seit Januar 2013 hat Berlin eine einheitliche Wertstofftonne eingeführt. In ihr werden au ßer Verpackungen auch weitere Wertstoffe (stNVP = stoffgleiche Nichtverpackungen, zum Beispiel Gießkannen oder Spielzeug aus Kunststoff, Töpfe aus Metall, Werkzeuge etc.) in privaten Haushalten gesammelt. Diese werden stofflich oder energetisch verwertet. Die BSR und die Firma ALBA übernehmen bei der Abfuhr der neuen Wertstofftonne unterschiedlich große Stadtgebiete in Berlin. Die BSR entleeren rund 20 % der Berliner Wertstofftonnen. Die BSR betreiben im Stadtgebiet 15 Recyclinghöfe mit 6 Schadstoffsammelstellen zur An nahme von rund 20 Wertstoffen und rund 30 Schadstoffen. Hier können Privathaushalte verschiedene Wertstoffe (z. B. Sperrmüll, Altholz, Altpapier, gebrauchte Elektrogeräte, Pro blemabfälle) abgeben. Die Recyclinghöfe werden jährlich von etwa 2,2 Mio. Kundinnen und Kunden aufgesucht. Insgesamt werden über die Recyclinghöfe jährlich knapp 140.000 Mg Wertstoffe und etwa 3.000 Mg Schadstoffe erfasst. Die BSR sind auch für die Reinigung des Berliner Straßennetzes verantwortlich. Diese erfolgt dezentral von fünf Regionalzentren aus. Über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reinigen jährlich etwa 1,5 Mio. km Straßen und Gehwege in Berlin. Dabei werden rund 80.000 Mg Stra ßenkehricht aufgenommen und die mehr als 21.000 Papierkörbe etwa 5,7 Mio. Mal entleert. Im Winterdienst bearbeiten die Beschäftigten – wenn notwendig rund um die Uhr – in zwei Einsatzstufen eine Strecke von 10.500 Straßenkilometern. Zusätzlich befreien sie 18.500 Fuß- 25
gängerüberwege vom Schnee – zum Teil mehrmals täglich. Auf ausgewählten Plätzen, geh wegseitigen BVG-Haltestellen und Radwegen sind die BSR ebenfalls im Winterdienst-Einsatz. Die Abfallberatung der BSR bietet Privathaushalten, Gewerbebetrieben, Verwaltungen, Schulen und Kindertagesstätten eine unabhängige Beratung zu Abfallvermeidung, Abfall verwertung und umweltgerechter Abfallbeseitigung an. Über verschiedene Medien – vom Abfallmemory für Kinder bis zur BSR-App für Mobiltelefone – oder zielgruppenspezifische Merkblätter, Broschüren und Plakate informieren die BSR über den richtigen und umwelt gerechten Umgang mit Abfällen. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite der BSR (www.bsr.de) oder auf trenntstadt-berlin.de. Die BSR beteiligen sich über Tochterunternehmen auch an der gewerblichen Abfallentsor gung. Das bekannteste ist Berlin Recycling, die im Auftrag der Dualen Systeme Glas in Berlin getrennt sammelt und Papiertonnen sowie Containerdienste für Abfälle aller Art oder Abfallmanagement und die Vernichtung von Informationsträgern anbietet. Berlin Re cycling gehört zu 100 % der BSR. Mit 50 % ist die Stadtreinigung an der BRAL Reststoff-Be arbeitungs GmbH beteiligt, die Kühlgeräte, Elektro- und Elektronikschrott sowie Speisreste In Berlin gibt es mehr als 21.000 öffentliche Abfallkörbe. 26
Siedlungsabfallwirtschaft in Berlin | Die Berliner Titel derStadt Broschüre reinigungsbetriebe | Titel des Kapitels (BSR) aus der Gastronomie verwertet. An der Gesellschaft für Boden und Abfallverwertung mbH (gbav) hält die BSR 51 % der Anteile. Die gbav behandelt kontaminierte Böden, Bauschutt und Straßenkehricht in nass- und trockenmechanischen Verfahren. 15 Recycling- Höfe 3.2 Von den BSR genutzte Abfallbehandlungsanlagen Die BSR betreiben im Stadtgebiet 15 Recyc linghöfe zur Annahme von Wertstoffen und Für die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung der ihnen überlassenen Abfälle betrei Schadstoffen. ben die BSR – teils alleine, teils in Öffentlich-Privater-Partnerschaft – verschiedene Abfallbe handlungsanlagen. Die wichtigsten dieser Anlagen werden im nächsten Kapitel kurz skizziert. Das Müllheizkraftwerk (MHKW) in Ruhleben, die Biogasfermentierungsanlage in Ruhleben die Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlage (MPS) in Pankow sowie die Müllumla destation und die Sperrmüllaufbereitungsanlage am Standort Gradestraße sind Eigentum der BSR. An der Mechanisch-Physikalischen Stabilisierungsanlage (MPS) in Reinickendorf besitzen die BSR Anteile. Abfallsammlung in Berliner Haushalten 27
Abfallbehandlungsanlagen in Berlin Im Folgenden werden einige Berliner Abfallbehandlungsanlagen beispielhaft vorgestellt. Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet noch weitere Abfallbehand lungsanlagen. 28
Siedlungsabfallwirtschaft in BerlinTitel | Abfallbehandlungsanlagen der Broschüre | Titel des in Kapitels Berlin 4.1 Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben Das BSR-Müllheizkraftwerk (MHKW) Ruhleben ist mit einem Jahresdurchsatz von 520.000 Mg Abfall das Kernstück der Berliner Abfallentsorgung. Es ging 1967 in Betrieb, wurde sukzessive ausgebaut und mehrfach nachgerüstet. Mit Inbetriebnahme der neuen Kessel linie A (und gleichzeitiger Außerbetriebnahme der Kessellinien 5 bis 8) im September 2012 besteht das MHKW heute aus insgesamt 5 Verbrennungslinien (Linie A und Linien 1 bis 4). Das Müllheizkraftwerk Ruhleben arbeitet im durchgehenden Dreischichtbetrieb. Der Hauptteil der Abfallanlieferungen erfolgt durch die BSR, der Rest wird von Fremdfir men angeliefert. Die an dem MHKW eintreffenden Abfälle werden überprüft, gewogen und zu den Abfallverbrennungslinien transportiert. Dort wird der Abfall auf den Rostwalzen Im gereinigten verbrannt. Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase verlassen die Feuerung mit einer Temperatur von mehr als 850 °C. Der entstehende Prozessdampf wird an das benach Abgas werden barte Kraftwerk Reuter zur Strom- und Fernwärmeerzeugung abgegeben. die festgelegten Die Rauchgasreinigungsanlage der Verbrennungslinien 1 bis 4 besteht aus einer Tro Schadstoffgrenz- ckensorption mit Anlage zur katalytischen Reduzierung (SCR-Verfahren) der Stickoxide werte weit (DeNOx-Anlage), das Abgasreinigungssystem der neuen Verbrennungslinie A besteht aus unterschritten. Eingangsbereich des Müllheizkraftwerks Ruhleben 29
einer Trockensorption kombiniert mit nasser abwasserloser Abgasreinigung einschließlich DeNOx-Anlage. Die gereinigten Rauchgase werden über einen 102 m hohen Schornstein in die Atmosphäre abgeleitet. Im gereinigten Abgas werden die in der 17. Verordnung zum 170 kg Bundes-Imissionsschutzgesetz festgelegten Schadstoffgrenzwerte – auch die Grenzwerte für Dioxine und Furane (0,1 ng/m3) – weit unterschritten. Pro Mg Abfall-Input Als Verbrennungsrückstand fällt mit etwa 25 Gewichtsprozent der verbrannten Abfallmen erzielt das MHKW eine Einsparung von ge Schlacke an. Diese wird in einer Schlackenaufbereitungsanlage weiter behandelt. Dort etwa 170 kg CO2 Äquivalenten. wird insbesondere das restliche Metall aus der Schlacke geschleust. Jährlich werden bei diesem Verfahren rund 12.000 Mg verschiedene Metalle aus der Rostasche gewonnen, die an den Schrotthandel weitergegeben werden. Die Schlacke verwerten die BSR auf ihren De ponien als Tragschicht für das Oberflächenabdichtungssystem bei der Deponiesanierung. Des Weiteren fallen hochbelastete Filterstäube zur Entsorgung an. Die abgeschiedenen Luftschadstoffe konzentrieren sich vor allem in den Filterstäuben der Rauchgasreinigung. Diese rund 2,2 Gewichtsprozent nicht verwertbaren gefährlichen Anteile des Abfalls wer den in Untertagedeponien eingebaut. Pro Mg Abfall-Input erzielt das MHKW eine Einsparung von etwa 170 kg CO2-Äquivalenten. 4.2 Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS) Im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells wurde 2004 eine gemeinsame Gesell schaft der BSR und der Firma ALBA, die MPS Betriebsführungsgesellschaft mbH, gegründet. Sie errichtete zwei Mechanisch-Physikalische Stabilisierungsanlagen (MPS), jeweils eine in den Berliner Bezirken Pankow und Reinickendorf. Die Pankower Anlage gehört den BSR vollständig, an der Reinickendorfer Anlage sind die BSR beteiligt. Die mechanisch-physikalische Stabilisierung ist ein ökologisch innovatives Verfahren zur Behandlung von Restabfall. Dabei wird der Abfall zunächst mechanisch aufbereitet. Hierzu durchläuft der angelieferte Abfall einen mehrstufigen Trenn- und Behandlungsprozess (An nahme, Aufbereitung, Trocknung, Sichtung und Konfektionierung). Verwertbare Stoffe wie Metalle oder Störstoffe (z. B. Sperrmüll) werden aussortiert. Anschließend wird der Abfall getrocknet. Beim Trocknungsprozess wird der Abfallmenge ein Wasseranteil von ca. 30 % entzogen. Nach der Trocknung wird das Material in seine brennbaren (Papier, Kunststoffe, Textilien) bzw. nicht brennbaren Bestandteile (Mineralien, Hausbrandasche, Restglas) ge trennt. Die brennbaren Bestandteile werden entweder lose (als Fluff) oder nach einer Pres sung (als Pellets) stofflich oder energetisch verwertet. Die Reingasteilströme werden am 30 m hohen Kamin zusammengefasst und gemeinsam in die Atmosphäre abgeleitet. Die energetische Verwertung erfolgt in Kraftwerken und in der Zementproduktion. Dabei wird direkt Primärbrennstoff substituiert. 30
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