Ein Heißgetränk sorgt für heiße Diskussionen - Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs - WKO

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Ein Heißgetränk sorgt für heiße Diskussionen - Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs - WKO
Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs
                                   Ausgabe 3/18 | Oktober 2018

               Ein Heißgetränk sorgt
              für heiße Diskussionen
                             Lesen Sie dazu mehr auf den Seiten 7-8
Ein Heißgetränk sorgt für heiße Diskussionen - Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs - WKO
2 | MEINE TRAFIK                                                                           September | Oktober 2018

EDITORIAL                                                   INHALT

Liebe Trafikantin!                                          Editorial, Umfrage, Offenlegung                    2
Lieber Trafikant!
                                                            Top-Thema der Branche                              3
Mit dieser Oktober-Ausgabe der MEINE TRAFIK
Zeitung möchten wir Sie wieder über die aktu-               Das Bundesgremium berichtet                        4-6
ellen Themen unserer Branche informieren.
                                                            Aus dem Ausland                                    6
Im Fokus stehen Themen wie Hanf, die Lotte-
                                                            Rückblick                                          6-7
rien und die Umrüstung der Zigarettenautoma-
ten auf die NFC-Technologie, die mit Jahres-                Titelthema: Kaffee aus der Trafik                  7-8
ende abgeschlossen sein muss. Automaten
ohne Altersabfrage 18+ sind ab dem 1.1.2019
außer Betrieb zu nehmen.
                                                            FOTOS | BILDER
Seit September gibt es die Möglichkeit, in un-
                                                            Seite 4: Österreichische Lotterien
seren Trafiken Kaffee zum Mitnehmen anzubie-
                                                            Seite 7: NÖN | Thomas Werth
ten. Dazu passend wurden nun Werbemittel                    Alle anderen:
wie z.B. Fahnen erstellt, die wir Ihnen auf                 © WKO | Bundesgremium der Tabaktrafikanten
Seite 8 gerne vorstellen möchten.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre!                  IMPRESSUM
Ihr Bundesgremium                                           Medieninhaber, Herausgeber, Verleger:
                                                            Bundesgremium der Tabaktrafikanten
Josef Prirschl | Andreas Schiefer | Otmar Schwarzenbohler
                                                            WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
                                                            1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63
                                                            www.tabaktrafikanten.at

                                                            Redaktion:
                                                            Bundesgremium der Tabaktrafikanten (Josef Prirschl, Andreas
                                                            Schiefer, Otmar Schwarzenbohler) | Sonja Janour-Reingrabner
                                                            PR & Kommunikation, Ulmenweg 47, 7142 Illmitz

                                                            zeitung@meine-trafik.at

                                                            OFFENLEGUNG
DIE FRAGE DES QUARTALS                                      Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber (Verle-
                                                            ger): Bundesgremium der Tabaktrafikanten | WIRTSCHAFTS-
Verkaufen Sie COFFEE TO GO in Ihrer Trafik?                 KAMMER ÖSTERREICH | 1045 Wien | Wiedner Hauptstraße 63,
                                                            www.tabaktrafikanten.at. Aufgaben: Betreuung der Mitglieder
a) Ja!                                                      der Gremien der Tabaktrafikanten und Lottokollektanten; Be-
                                                            rufszugangsfragen; Ausbildungsfragen; Tabakmonopolgesetz;
b) Nein!                                                    Tabaksteuergesetz; Tabakgesetz; Standesregeln des Berufs-
                                                            standes der Tabaktrafikanten, Zusatzkollektivvertrag der Ta-
c) Ich warte noch ab und beobachte, wie sich                baktrafikanten; Trafiknebenartikel; Berufsausbildung Fach-
   die Verkäufe bei den Kollegen entwickeln.                richtung Trafikwaren; Tabakwarengroßhändler; Briefmarken;
   Dann entscheide ich für meine Trafik.                    Tabakwerbung. Grundlegende Richtung: „MEINE TRAFIK–Zei-
                                                            tung“ richtet sich an TrafikantInnen in Österreich und infor-
Senden Sie Ihre Antwort oder gerne auch Ihre Anmerkun-      miert über Themen der Tabakbranche in Österreich.
gen oder Erfahrungen zum COFFEE TO GO bis zum
30.10.2018 bitte an: zeitung@meine-trafik.at
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3 | MEINE TRAFIK                                                                                       Oktober 2018

TOP-THEMA DER BRANCHE
Umrüstung Automaten auf NFC-Technik bis zum 31.12.2018
Am 1. Jänner 2019 tritt die Altersgrenze für                  Außerdem sind die Kunden die Freischaltung
den Verkauf von Tabakwaren mit 18+ in Kraft                   per Bankkarte gewohnt.
und entsprechend muss die Altersabfrage am                    Viele haben das NFC-Modul für die Altersab-
Zigarettenautomaten ab diesem Stichtag si-                    frage schon bestellt oder dieses wurde bereits
chergestellt sein.                                            montiert. Alle anderen sind aufgerufen, sich
Andere Modelle wie z.B. Führerschein, E-card                  schnellstmöglich mit ihrer Automatenfirma in
oder Fingerscan sind aus strategischen Grün-                  Verbindung zu setzen.
den derzeit keine Alternative zur Abfrage via
NFC oder sind nicht hinreichend genug erprobt.
TIPPS & TRICKS:
    Wenn keine Kreditkarten-Zahlung am Zigarettenautomaten gewünscht wird, muss dieser
     Passus im Vertrag gestrichen werden!
    Bei Vertragsunterfertigung mit SIX nicht vergessen „Trafik“ anzukreuzen!
    Wird die Einstellung von „DUAL Kauf“ bei einer Zahlung mittels per NFC Karte gewählt, ver-
     ringern sich die Spesen!
    Erinnern Sie Ihre KundInnen mit einem Aufkleber/Zettel an den „DUAL-Kauf“!
An Kosten für die Umrüstung und den laufenden Betrieb der Automaten fallen an:
 Tobaccoland                                                Unterkofler
 Miet- und Service-Vertrag                                  Bei Kunden von Mietautomaten:
 € 5,- zusätzliche Servicegebühr pro Monat                  € 0,20 .— pro NFC Modul pro Tag Zusatzkosten bei ei-
 € 90,- Einbaupauschale (einmalig)                          nem Mietvertrag von 5 Jahren

 Kauf- und Servicevertrag                                   Einbaupauschale:
 € 5,- zusätzliche Servicegebühr pro Monat                  Bei 1 Gerät: € 60.—
 € 690,- NFC-Modul inkl. Einbau (einmalig)                  Bei 2 Geräte pro Gerät: € 50.—
                                                            Bei 3 Geräte pro Gerät: € 40.—
 Privatgerät (W, NÖ, Bgld.)                                 Bei Kunden mit Eigengeräten (Kauf):
 € 990,- NFC-Modul inkl. Einbau (einmalig)                  NFC Modul: € 990.—
 Die Preise für Privatgeräte in den anderen Bundesländern
 werden von den Servicefirmen direkt mit den Trafikanten    Einbaupauschale:
 verhandelt.                                                Bei 1 Gerät: € 60.—
                                                            Bei 2 Geräte pro Gerät: € 50.—
                                                            Bei 3 Geräte pro Gerät: € 40.—
An Kosten für die Altersabfrage und die Zahlung per Karte werden von SIX Payment Services (Austria)
GmbH verrechnet:

 pro Altersabfrage*      0,016 € (exkl. USt) *unabhängig in welcher Form die Abfrage stattfindet (insbesondere
                         unabhängig, ob im Zuge einer Bezahltransaktion oder als eigene Transaktion)
                         0,02 € *plus Disagio (z.B. 0,29%)
                         Für TrafikantInnen, die sowohl im Geschäft als auch   Ansonsten:
 pro Transaktion         an den Automaten das SIX-Zahlungssystem anbie-
                         ten, konnte das Bundesgremium einen Sonderrabatt
                                                                               0,04 € plus Disagio (z.B. 0,29%)
                         von 50 % ausverhandeln.

Von den Automatenanbietern wurde eine Merkfunktion eingerichtet:
Während dieser Zeitspanne (Tobaccoland 1 Minute, Unterkofler 30 Sekunden) erfolgt auch
bei mehrmaligen Käufen oder Altersabfragen nur eine einmalige Verrechnung der Abfrage!
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DAS BUNDESGREMIUM BERICHTET                      https://www.lotterien.at/pressemittei-
                                                 lung/artikel/trafikanten-und-lotterien-besie-
Hanf | Cannabis light                            geln-neue-allianz/
Es ist nun absehbar, dass Aroma- oder Hanfpro-
dukte jedenfalls vorerst NICHT als Nebenarti-
kel zum Verkauf in den Trafiken zugelassen
werden. Bei Abstimmungsgesprächen durch die
MVG wurde ihr klar mitgeteilt, dass dies nicht
im Sinne des Regierungsprogrammes wäre.
Ungeachtet dessen vertritt das Bundesgremium
weiterhin die Rechtsmeinung, wonach – ent-
sprechend der Regelung im Tabaksteuergesetz
- alle legalen, rauchbaren Produkte unter das
Tabakmonopol fallen und daher nach Freigabe
durch das Finanzministerium in den Trafiken
verkauft werden können.                                ÖLG Vorstandsdirektorin Bettina Glatz-Kremsner
Möglich ist natürlich auch, dass die Bundesre-                                  mit BGO Josef Prirschl
gierung ihr Vorhaben laut Regierungsprogramm
umsetzt und ein Verbot des Verkaufs von Hanf-    Track & Trace
samen und Hanfpflanzen erlässt.                  In der Tabakprodukterichtlinie TPD2 sieht die
                                                 EU Maßnahmen zur Bekämpfung des Zigaret-
Österreichische Lotterien                        tenschmuggels vor und zwar mithilfe eines
                                                 Kontrollsystems, dem Track & Trace. Ab Mai
Im Mai 2018 wurde dem Bundesgremium von          2019 soll damit der Weg jeder Zigarettenpa-
den Lotterien das sogenannte „UM-SATZFO-         ckung von der Produktion bis zum Verbraucher
KUSSIERTE PROVISIONSMODELL“ vorgestellt,         nachverfolgbar sein.
welches ab September 2018 zur Anwendung
kommen sollte. Nachdem dieses Modell eine        Nun droht uns hier in Österreich ein Szenario
Verschlechterung sowohl für bestehende als       bei der Umsetzung, bei dem die Trafiken die
auch für künftige TrafikantInnen bedeutet        Ware zusätzlich erfassen bzw. für die Gastro-
hätte, war der Widerstand entsprechend groß.     nomie oder Tankstellen extra erfassen müss-
                                                 ten. Denn während in anderen EU-Ländern die
Das Bundesgremium hat die Kritikpunkte nicht     Nachvollziehbarkeit des Kaufes von Tabakpro-
nur zum Thema einer Sonderaus-gabe des           dukten beim Einzelhändler endet, soll es in Ös-
MEINE TRAFIK_kompakt-Newsletters gemacht,        terreich weiter gehen: nämlich bis hin zu den
sondern auch über die Fachmedien und in ei-      Automaten sowie Tankstellen bzw. Gastrono-
nem Interview mit der KRONEN ZEITUNG auf         mie als letzte Verkaufsstellen zum Kunden.
die Gefahren eines solchen Modells hingewie-
sen.                                             In der Umsetzung würde dies bedeuten, dass
                                                 wir Trafikanten nicht nur Einzelhändler, son-
Nach Gesprächen mit dem Vorstand, der Ge-        dern gleichzeitig auch Großhändler sind. Ein
schäftsbereichsleitung und dem Vertriebsteam     rechtlich gar nicht möglicher Zustand, der auch
der Österreichischen Lotterien wurde dieser      die Schwachstelle dieser Auslegung verdeut-
Vorschlag zurückgezogen und ein 5-Punkte-        licht.
Programm zur Stärkung der Partnerschaft prä-
sentiert.                                        Im Sinne des ursprünglichen Gedankens der
                                                 Schmuggelbekämpfung müssen wir Trafikanten
Alle Details wurden von den Lotterien in einer   als die in der Verordnung festgelegte „erste
Presseaussendung kommuniziert, die unter fol-    Verkaufsstelle“ definiert werden, wo die Auf-
gendem Link abrufbar ist:                        zeichnungspflicht endet.
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5 | MEINE TRAFIK                                                                      Oktober 2018

Alles andere wären überschießende Maßnah-           Das Bundesgremium fordert daher die Politik
men und eine Übererfüllung von EU-Mindest-          weiter auf, endlich zu handeln, damit den Tra-
standards, also GOLD PLATING.                       fikantInnen bei künftigen Branchenveranstal-
                                                    tungen ein Verkosten der Tabakprodukte wie-
Für uns Trafikanten würde dies einen kaum be-
                                                    der ermöglicht wird.
wältigbaren Zusatzaufwand bedeuten!!
                                                    Ein Rauchverbot auf einer Tabakfachmesse ist
                                                    ein Widerspruch in sich!
Die Fakten
• Die Richtlinie 2014/40/EU verlangt die Errich-
  tung eines EU-weiten Rückverfolgbarkeitssys-
  tems für Tabakprodukte bis vor die erste Ver-
  kaufsstelle.
• Die Europäischen Kommission hat mitgeteilt,
  dass die Definition der ersten Verkaufsstelle
  den Mitgliedsstaaten obliegt.
• Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Ge-
  sundheit und Konsumentenschutz präsentiert
  im April 2018 eine Überinterpretation:
  o Nicht die Trafiken würden als erste Ver-
    kaufsstelle angesehen, sondern Zigaretten-
    automaten, Restaurants, Bars, Hotels und        Tabakfachgeschäfte Ablöse NEU
    Tankstellen.
                                                    Am 25.9.2018 wurde vom Bundesgremium ge-
  o Diese Zuteilung macht Österreich als einzi-     meinsam mit der Monopolverwaltung den Fach-
    ges EU-Mitgliedsland.                           medien das neue Ablösemodell präsentiert,
                                                    welches Mitte September schon den Obleuten
                                                    sowie Fraktionsführern vorgestellt wurde.
Rauchverbot auf Trafikantenmesse
                                                    Dieses neue Ablösemodell basiert auf dem
Bei der ‚Feuer & Rauch‘-Messe im Herbst 2016        Rechtsgutachten von Herrn o. Univ.Prof. Dr.
wurden wir erstmals mit der Situation eines         Romuald Bertl, dem Leiter des Fachsenats für
Rauchverbotes auf einer Fachveranstaltung der       Betriebswirtschaft und Organisation der Kam-
Trafikanten konfrontiert.                           mer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
Seitdem führt das Bundesgremium als Berufs-         der auch persönlich die Erklärung des neuen,
vertretung Gespräche mit den relevanten Ent-        standardisierten Bewertungsverfahrens vor-
scheidungsträgern, jedoch wurde bis dato            nahm.
keine aus unserer Sicht der Trafikanten posi-       Die Ausgangslage war eine sehr schwierige: Ne-
tive Entscheidung gefällt.                          ben der Möglichkeit der Ausschreibung durch
Entsprechend hoch ist auch der Unmut unter          die MVG wurden zwei Berechnungsmöglichkei-
den Trafikanten, dass die auf der Fachmesse         ten für die Ablöse herangezogen, im Westen
präsentierten Tabakprodukte nicht vor Ort ver-      Österreichs die Sachwerte bzw. im Osten und
kostet werden können und dies nur außerhalb         Süden Österreichs ein Näherungswert von 10
der Messehalle möglich ist.                         Prozent vom Tabakumsatz. Wobei für Trafiken
                                                    in Gemeindegebäuden ebenfalls nur Sachwerte
Die Messen werden als geschlossene Veranstal-
                                                    abgegolten wurden.
tung mit Zutrittskontrolle nur für das Fachpub-
likum konzipiert, schließen also branchen-
fremde Teilnehmer aus.
Daher wäre eine Gesetzesänderung auch leicht
umsetzbar, ein entsprechender Gesetzesvor-
schlag liegt bereits vor.
Ein Heißgetränk sorgt für heiße Diskussionen - Zeitung des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten Österreichs - WKO
6 | MEINE TRAFIK                                                                          Oktober 2018

Mit dem nun vorliegenden Gutachten konnte        RÜCKBLICK
ein faires und gerechtes System für alle erar-
beitet werden. Nun werden nämlich für den        Fachgruppentag Kärnten
Monopolbereich Sachwerte zur Bemessung her-      Am 12. August 2018 fand in Pörtschach der
angezogen und der Unternehmenswert für den       Fachgruppentag der Kärntner Trafikantinnen
Nicht-Monopolbereich.                            und Trafikanten statt.
Das Gutachten sowie die Präsentation mit wei-    Bei strahlend schönem Hochsommerwetter
terführenden Erklärungen sind auf der Website    wurden den Besuchern eine umfangreiche
der MVG abrufbar.                                Fachausstellung, interessante Diskussions-
Aus Sicht des Bundesgremiums enthält das Gut-    runden und als Höhepunkt eine Schifffahrt am
achten die folgenden wesentlichen Kriterien:     Wörthersee geboten.
• Ein österreichweit einheitliches, transpa-
  rentes und faires System für den Trafikabge-
  ber und den Trafiknachfolger, das ab sofort
  als Grundlage für die Bewertung von Nach-
  besetzungen herangezogen wird.
• Die Ertragslage einer Trafik wird nunmehr
  berücksichtigt, was bei der bisher üblichen
  Ablöse in Höhe von 10 Prozent des Bruttota-
  bakumsatzes eines Jahres nicht der Fall war.
• Zusätzlich werden im Modell Ablöse NEU
  auch die Sachwerte in jedem Fall abgelöst -
  davon profitieren jene Trafiken, bei denen
  nach der Berücksichtigung des Unterneh-
  merlohns kein Unternehmenswert auf-                                 BGO-Stv. Andreas Schiefer (r.) mit
                                                 Melitta-Verkaufsleiter Südösterreich Hans Peter Gruber
  scheint.
• NEU ist nun die Berechnung eines Unterneh-
  menswertes für den Nicht-Monopol Bereich
  unter Berücksichtigung der Ertragslage der
  Trafik. Getätigte Investitionen und die er-
  folgreiche Führung der Trafik werden somit
  finanziell abgegolten.
Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Die Ab-
löse NEU ist ein sowohl von allen Landesgre-
mien, den Vertretern der Fraktionen als auch
von den Branchengutachtern akzeptiertes Mo-
dell. Für mich ist damit ein großer Schritt zu
Einheitlichkeit und Fairness getan und das
komplexe Thema kann jetzt mit einem relativ
einfachen, aber auf jedem Fall nachvollziehba-
ren Berechnungsmodell dargestellt werden.“

AUS DEM AUSLAND
                                                          BGO-Stv. Andreas Schiefer (l.) mit
                                                         CWL Geschäftsführer Nikolaus Gutjahr

            Aktuelle Infos vom Europäischen
            Verband der Tabakeinzelhändler
              gibt es auf www.CEDT.eu !
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7 | MEINE TRAFIK                                                                             Oktober 2018

Protestrauchen auf der Feuer&Rauch-Messe                  KAFFEE AUS DER TRAFIK
Ein   deutliches   Statement    gegen    das              BGO-Stv. Otmar Schwarzenbohler agiert sei-
Rauchverbot auf der Messe setzte LGO Peter
                                                          tens des Bundesgremium als Verantwortlicher
Schweinschwaller und lud zum Protestrauchen
                                                          für den gesamten Ausschreibungsprozess und
in der Messehalle. Darüber berichteten nicht
nur die Fachmedien sondern auch die                       die Umsetzung des Projektes „Coffee to Go“.
Salzburger Nachrichten und die Kronen
Zeitung.

                                                                            BGO-Stv. Otmar Schwarzenbohler

     v.l.n.r.: Harald Zefferer, Erwin Kerschbaummayr,
                                                          Schon im Vorfeld des tatsächlichen Verkaufs-
                 Peter Schweinschwaller, Karl Schlager,   startes 1. September 2018 kam es durch die
                          Martin Wacker, Klaus Hinterer   Kritik der Wiener Kaffeehausbetriebe zu einem
                                                          großen medialen Interesse, welches „Coffee to
                                                          Go“ aus der Trafik einer breiten Öffentlichkeit
                                                          bekannt machte.

                     Salzburger Nachrichten, 1.9.2018

                             Kronen Zeitung, 1.9.2018
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WERBEMITTEL ZUM KAFFEE AUS DER TRAFIK

                                        Für Informationen zu den Kosten und Bestell-
                                        möglichkeiten der Werbemittel wenden Sie
                                        sich bitte direkt an die BRANDNEU Werbe-
                                        agentur KG.
                                        Für sämtliche Fragen steht Ihnen Herr Freund
                                        unter Tel. 0660/57 77 569 oder per Email an
                                        office@brandneu-werbung.at zur Verfügung!
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