Einfluss der internationalen Rechnungslegungsstandards auf Schweizer Pensionskassen - Auswertungen und Interpretationen der Swisscanto ...
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Einfluss der internationalen
Rechnungslegungsstandards
auf Schweizer Pensionskassen
Auswertungen und Interpretationen der
Swisscanto Pensionskassenstudie 2018
Lukas Müller-Brunner
Stephan WyssZusammenfassung
Bei Lichte betrachtet ist die Situation leicht grotesk: Wäh- Asset Allocation und Performance
rend man gemeinhin davon ausgeht, dass die Aufgabe In einem ersten Schritt wurde untersucht, ob und wie sich
eines Rechnungslegungsstandards darin besteht, die die Wahl des Rechnungslegungsstandards beim Arbeit-
Realität zu erfassen und in den Büchern eines Unterneh- geber auf die Asset Allocation und die Performance der
mens abzubilden, scheint der Zusammenhang für die befragten Vorsorgeeinrichtungen auswirkt. Dabei zeigen
berufliche Vorsorge in der Schweiz teilweise gegenteilig sich erstaunliche Resultate: Entgegen der immer wieder
zu wirken. So ist verschiedentlich die Befürchtung zu ver- kolportierten Vermutung, dass Arbeitgeber mit einem in-
nehmen, dass Schweizer Arbeitgeber ihre Vorsorge- ternationalen Standard eine möglichst risikoreduzierte
pläne anpassen, um ein möglichst optimales Ergebnis in Anlagestrategie bevorzugen, sind deren Pensionskas-
ihrer Jahresrechnung zu erzielen. Anstatt die tatsächli- sen sogar noch stärker in volatile Werte wie beispiels-
che Realität darzustellen, wird diese angepasst, um die weise Aktien oder alternative Anlagen investiert.
Bücher zu optimieren – auf den ersten Blick scheint das
Das gute Börsenjahr 2017 belohnte sie denn auch für die
ungefähr so sinnvoll wie die Behauptung, der Schwanz
eingegangenen Risiken und ermöglichte ihnen eine hö-
wedle mit dem Hund.
here Performance als Vorsorgeeinrichtungen mit einem
Hintergrund der Studie Arbeitgeber, der einen nationalen Rechnungslegungs-
Das Gerücht von Plananpassungen aufgrund der inter- standard befolgt. Diese Zusatzrendite konnten sie dar-
nationalen Vorschriften hält sich dennoch hartnäckig und über hinaus praktisch eins zu eins an die aktiven Versi-
veranlasste den Bundesrat 2014, eine entsprechende cherten weitergeben, indem deren Sparkapitalien höher
Untersuchung in Auftrag zu geben (siehe Kapitel 1). Im verzinst wurden.
Vordergrund stand die Frage, ob internationale Rech-
Leistungen
nungslegungsstandards im Gegensatz zu nationalen
Damit ist als nächstes dies Leistungsseite zu untersu-
Vorgaben den Arbeitgebern einen entsprechenden An-
chen: Ein Vergleich des modellmässigen Leistungsziels
reiz geben. Der Forschungsbericht kam zum Schluss,
zeigt in einem zweiten Schritt allerdings keine Unter-
dass Anpassungen aufgrund von internationalen Stan-
schiede zwischen den beiden Kategorien an Vorsorge-
dards in Einzelfällen zwar möglich, generelle Auswirkun-
einrichtungen, obwohl Vorsorgeeinrichtungen mit einem
gen auf die Organisation der zweiten Säule jedoch nicht
Arbeitgeber, der nach internationalen Standards bilan-
zu beobachten sind. Vor dem Hintergrund seiner qualita-
ziert, durchschnittlich leicht tiefere Umwandlungssätze
tiven Orientierung liess der Bericht jedoch keine reprä-
anwenden. Die Unterschiede zwischen den Umwand-
sentative Aussage zu.
lungssätzen bewegen sich – zumindest für die Männer –
Dieser Schwachpunkt wird mit der vorliegenden Studie in einem ähnlichen Ausmass, wie sie zwischen privat-
behoben: Sie basiert auf dem Datenmaterial der und öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beo-
Swisscanto Pensionskassenstudie, welche 2018 die bachtet werden können.
Teilnehmer erstmals auch nach dem Rechnungsle-
Die aus den tieferen Umwandlungssätzen entstehenden
gungsstandard des (Haupt-)Arbeitgebers fragte. Von
Leistungsreduktionen scheinen somit zumindest im Mo-
470 Vorsorgeeinrichtungen machten 292 eine entspre-
dell durch eine höhere Verzinsung und / oder höhere
chende Angabe: 148 Einrichtungen gaben an, der Ar-
Sparbeiträge kompensiert zu werden. Ob die im Anlage-
beitgeber folge einem internationalen, in 144 Fällen ei-
jahr 2017 erzielten Renditen und daraus möglichen Hö-
nem nationalen Rechnungslegungsstandard. Die daraus
herverzinsungen längerfristig tatsächlich erreicht werden
gewonnen Daten wurden den Autoren dankenswerter-
können, lässt sich allerdings nur im Rahmen einer Lang-
weise exklusiv zur Verfügung gestellt und sind nachfol-
zeitbeobachtung untersuchen.
gend ausgewertet.
-1-Finanzierung und Bewertung Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass
In einem dritten Schritt wurde untersucht, ob sich bei den es sich bei den vorliegenden Daten um eine Momentauf-
befragten Pensionskassen Unterschiede in der Bewer- nahme handelt. So ist wie dargestellt zum Beispiel unsi-
tung und Finanzierung der Vorsorgeverpflichtungen fin- cher, ob die Höherverzinsung der Sparkapitalien auch in
den lassen, die auf einen Zusammenhang mit dem schwierigeren Anlagejahren wie beispielsweise 2018 er-
Rechnungslegungsstandard des Arbeitgebers hindeu- bracht werden können. Zudem zeigen die Resultate im-
ten. Relevant sind an dieser Stelle insbesondere zwei mer nur eine durchschnittliche Betrachtung. Im Einzelfall
Ergebnisse: Zum einen zeigt sich, dass Vorsorgeeinrich- sind die befürchteten Anpassungen daher durchaus
tungen mit einem Arbeitgeber, der nach internationalen möglich, so lange sie an einer anderen Stelle wieder
Rechnungslegungsstandards berichtet, ihre Vorsorge- kompensiert werden.
verpflichtungen statutarisch vorsichtiger bewerten. Sie
Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Sichtweise
wenden zwar einen praktisch identischen technischen
Genau so realistisch ist aber wohl die Vermutung, dass
Zinssatz an wie ihre Vergleichsgruppe, bilanzieren aber
eine Begründung via internationale Rechnungslegungs-
häufiger mit Hilfe von Generationentafeln. Erstaunlicher-
standards oftmals auch einfach den Weg des geringsten
weise erreichen sie im Durchschnitt aber trotzdem einen
Widerstandes darstellt. Bei schwierig zu kommunizieren-
höheren Deckungsgrad.
den Entscheidungen dürfte es an vielen Stellen einfa-
Zum anderen übernehmen Arbeitgeber mit einem inter- cher sein, die Schuld – zumindest indirekt – auf einen
nationalen Rechnungslegungsstandard einen höheren anonymen Standardsetzer zu schieben, als mit den ver-
Anteil an den reglementarischen Sparbeiträgen. Was änderten ökonomischen und demografischen Gegeben-
schlussendlich bedeutet, dass die Arbeitnehmer finanzi- heiten zu argumentieren.
ell entlastet werden: Wie die vorgängig dargestellten Re-
Dass die Arbeitgebervertreter im obersten Organ der
sultate gezeigt haben, müssen die Arbeitnehmer somit
Vorsorgeeinrichtung solche Entscheidungen, die sich
für eine ähnlich gute Vorsorge aus der zweiten Säule we-
oftmals positiv auf die Jahresrechnung auswirken, nicht
niger Eigenmittel aufbringen.
unbedingt ausbremsen, ist verständlich. Wäre für einen
Gesamtbild Arbeitgeber aber tatsächlich nur diese Sichtweise rele-
Das Gesamtbild der erhobenen Daten bestätigt somit die vant, liessen sich die oft gleichzeitig beschlossenen Aus-
Resultate aus dem früheren Forschungsbericht: Die Be- gleichsmassnahmen wie Einlagen des Arbeitgebers
fürchtungen, wonach Vorsorgeeinrichtungen mit einem nicht rechtfertigen und die Leistungen müssten deutlich
Arbeitgeber, der nach internationalen Rechnungsle- zurückgehen. Wie die vorliegenden Daten zeigen, schei-
gungsstandards bilanziert, grundsätzlich schlechtere nen die meisten Arbeitgeber durchaus auch andere Fak-
Leistungen entrichten, entpuppen sich als Mythos. Glei- toren zu berücksichtigen.
ches gilt für die oftmals gehörten Effekte, dass risikoär-
Gleiches gilt für die Arbeitnehmervertreter: Für sie ist re-
mere Anlagen (De-Risking) bevorzugt und die Finanzie-
levant, die Wirkungsweisen der internationalen Rech-
rung der Vorsorgeleistungen auf die Arbeitnehmer über-
nungslegungsstandards zu kennen und bei zu einseiti-
wälzt werden. Stattdessen zeichnet sich ein Bild ab,
gen Anpassungen reagieren zu können. Damit verbleibt
nach dem Arbeitgeber mit einem internationalen Rech-
weiterhin das zentrale Erfordernis: In Stiftungsräten von
nungslegungsstandard die Bewertung der Vorsorgever-
Vorsorgeeinrichtungen mit einem Arbeitgeber, der nach
pflichtungen nicht nur in ihren Büchern, sondern auch in
internationalen Rechnungslegungsstandards bilanziert,
denen der Pensionskasse mit vorsichtigen Parametern
ist es von Vorteil, wenn zumindest ein Arbeitnehmerver-
durchführen – was sich konsequenterweise auch auf die
treter über vertiefte Kenntnisse dieser Materie verfügt.
Höhe der Leistungsparametern auswirkt.
-2-Inhalt
1. Einleitung ........................................................................................................................... 4
2. Asset Allocation und Performance .................................................................................. 5
3. Leistungen ......................................................................................................................... 7
4. Finanzierung und Bewertung ........................................................................................... 9
5. Datengrundlage ............................................................................................................... 11
6. Autoren ............................................................................................................................ 12
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-3-1. Einleitung
Das Gerücht hat sich hartnäckig in der Welt der berufli- Mitunter ein Grund für die gemässigte Akzeptanz der Re-
chen Vorsorge festgesetzt: Die internationalen Rech- sultate aus dem Forschungsbericht war die methodische
nungslegungsvorschriften, allen voran die International Herangehensweise: Auf Wunsch der beiden Auftragge-
Financial Reporting Standards (IFRS), hätten einen ne- ber wurden 12 Unternehmen ausgewählt und mit Hilfe
gativen Einfluss auf die Ausgestaltung der zweiten von halbstrukturierten Interviews befragt. Dieses Vorge-
Säule. Konkret wird befürchtet, Schweizer Arbeitgeber hen erlaubte zwar einen grösseren Tiefgang, liess aber
hätten aufgrund dieser Vorgaben einen Anreiz, die Vor- keine repräsentativen Aussagen zu.
sorgepläne so zu optimieren, dass die Auswirkungen auf
Abbildung 1.1: Forschungsbericht BSV / OAK BV
ihre Jahresrechnung möglichst positiv ausfallen – dies
beispielsweise indem Leistungen reduziert, Anlagen risi-
koarm getätigt und die Finanzierung einseitig auf die Ar-
beitnehmer überwälzt würden. Der damalige National-
und heutige Bundesrat, Guy Parmelin, reichte 2013 gar
eine Interpellation ein, welche den Bundesrat beauf-
tragte, dem Gerücht auf den Grund zu gehen.1
Forschungsbericht BSV / OAK BV 2015
In der Folge wurden die beiden Autoren der vorliegenden
Studie durch das Bundesamt für Sozialversicherungen
(BSV) und die Oberaufsichtskommission Berufliche Vor-
sorge (OAK BV) beauftragt, im Rahmen eines For-
schungsberichts aufzuzeigen, ob und wie sich derartige
Auswirkungen nachweisen liessen. Der Bericht wurde
2015 publiziert und kam zum Schluss, dass es in Einzel-
Repräsentative Aussage durch vorliegende Studie
fällen zwar zu Plananpassungen kommen kann, gene-
Mit der nun vorliegenden Studie soll dieser Mangel be-
relle Auswirkungen auf die Organisation der beruflichen
hoben werden. Im Frühjahr 2018 wurden die Teilnehmer
Vorsorge oder ein systematischer Risikotransfer von Ar-
der Swisscanto Pensionskassenstudie erstmals nach
beitgebern zu Arbeitnehmer aber nicht zu beobachten
dem Rechnungslegungsstandard des (Haupt-)Arbeitge-
sind.2
bers gefragt. Die daraus resultierenden Daten erlauben
Geholfen hat es allerdings wenig: In Medienberichten ein repräsentatives Bild und werden nachfolgend exklu-
werden die Rechnungslegungsstandards weiterhin als siv ausgewertet. Untersucht wurde der Einfluss des
„übergeordnetes Gesetz“3 bezeichnet, und es hält sich Rechnungslegungsstandards auf die Asset Allocation
die Sichtweise, dass Finanzchefs insbesondere grosser (Kapitel 2), die Leistungen (Kapitel 3) sowie die Finan-
internationaler Konzerne übermässigen Druck auf die zierung und Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen
Ausgestaltung der Vorsorgepläne und Festlegung der (Kapitel 4). Weitere Informationen zur Datengrundlage
technischen Parameter ausübten.4 finden sich in Kapitel 5.
1 Vgl. Interpellation 13.3386 vom 04.06.2013.
2 Vgl. Müller, L. & Wyss, S. (2015). Forschungsbericht Nr. 02/15 „Auswirkungen von IAS 19 auf die berufliche Vor-
sorge“. Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
3 Vgl. Ferber, M. (2016). Vorsorge als Dorn im Auge. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 22.02.2016, S. 26.
4 Vgl. Wanner, J.M. (2018). Vorsichtige Stiftungsräte, Druck seitens der CFO. In: Schweizer Personal Vorsorge (SPV),
06/2018, S. 23.
-4-2. Asset Allocation und Performance
In einem ersten Schritt werden nachfolgend die Asset Al- Hintergrund dieser Überlegung ist die Änderung eines
location sowie die Performance der befragten Vorsorge- Rechnungslegungsstandards, welche 2013 in Kraft ge-
einrichtungen genauer untersucht.5 Verglichen werden treten ist.6 Während vorher Anlagerenditen, die über
die ungewichteten Anteile an den jeweiligen Anlagekate- dem erwarteten Betrag lagen, erfolgswirksam in der Jah-
gorien und Renditen für Vorsorgeeinrichtungen mit pri- resrechnung des Arbeitgebers erfasst werden konnten,
vatrechtlichen Arbeitgebern, welche nach nationalen und ist dies seither nicht mehr der Fall. Aus dieser Optik ist
nach internationalen Rechnungslegungsstandards rap- es also für den Arbeitgeber nicht mehr sonderlich inte-
portieren. ressant, wenn eine zusätzliche Rendite auf dem Vorsor-
gevermögen erzielt werden kann.
Abbildung 2.1: Asset Allocation per 31.12.2017
0.0% 5.0% 10.0% 15.0% 20.0% 25.0% 30.0% 35.0% 40.0%
Liquide Mittel
Darlehen
Obligationen
Aktien International
National
Immobilien
Hypotheken
Altern. Anlagen
Übrige
Mythos De-Risking Gleichzeitig, und dies gilt sowohl für die Zeit vor als auch
Unter dem Stichwort „De-Risking“ wird bereits seit Län- nach der Überarbeitung des Standards, schlagen sich
gerem diskutiert, ob Vorsorgeeinrichtungen nicht nur auf Marktwertschwankungen in den Anlagen unmittelbar auf
der Leistungsseite, sondern auch im Bereich der Anla- die Höhe der Bilanzposition in der Jahresrechnung des
gen gezielt Risiken abbauen. Einrichtungen mit einem Arbeitgebers durch. Das heisst, wenn die Vorsorgever-
Arbeitgeber, der nach einem internationalen Rechnungs- mögen stark schwanken, findet der Arbeitgeber die Be-
legungsstandard bilanziert, sind dabei besonders in den wegungen unmittelbar in seiner Bilanz wieder, kann sie
Fokus geraten: Bei diesen wird vermutet, dass der Ar- aber nicht kontrollieren – womit er auf den ersten Blick
beitgeber ein besonders starkes Interesse an einer we- kein Interesse an einer volatilen Anlagestrategie haben
niger volatilen Anlagestrategie hat. dürfte.
5 Gemeint ist damit die Ist-Allokation des Vorsorgevermögens auf die unterschiedlichen Anlageklassen per 31.12.2017.
Unterschieden werden die folgenden 8 Anlageklassen: Liquidität, Darlehen, Obligationen, Aktien, Immobilien, Hypo-
theken, alternative Anlagen sowie Übrige. Eine weitere Unterteilung, beispielsweise nach Aktien In- und Ausland erfolgt
nicht, da sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards zeigen.
6 Gemeint ist die Überarbeitung von IAS 19 aus dem Jahr 2011, wonach der erwartete Ertrag nur noch vom Zinsniveau
und nicht mehr von der Anlagestrategie abhängt.
-5-Wie Abbildung 2.1 klar macht, zeigen die Daten ein ge- Kritisch liesse sich nun einwenden, dass sowohl die Un-
genteiliges Bild: Sowohl bei den Aktien als auch bei den terschiede bei der Asset Allocation als auch bei der re-
Obligationen weisen die Vorsorgeeinrichtungen mit ei- sultierenden Performance nicht aufgrund der Rech-
nem Arbeitgeber, der nach internationalen Vorschriften nungslegungsstandards, sondern durch die Grösse der
bilanziert, einen höheren Anteil auf. Besonders augen- Vorsorgeeinrichtung erklärbar sind (siehe Kapitel 5). Die-
fällig ist der Effekt bei den alternativen Anlagen: In diese ser Einwand lässt sich jedoch bereits anhand der Origi-
Kategorie investieren Vorsorgeeinrichtungen mit einem naldaten aus der Swisscanto Pensionskassenstudie wi-
Arbeitgeber, der nach internationalen Standards berich- derlegen: Wie sich an dieser Stelle gezeigt hat, ist der
tet, gut 40% (2.4 Prozentunkte) mehr als die Vergleichs- entsprechende Effekt nur sehr gering.7
einrichtungen. Die stärksten Treiber sind hier insbeson-
Abbildung 2.2: Performance und Verzinsung 2017
dere Anlagen im Bereich Private Equity, Hedge Funds
und nichttraditionellen Nominalwerten, welche jeweils
rund doppelt so hoch ausfallen und in aller Regel eine
7.89%
höhere Volatilität mit sich bringen. Vergleichsweise we-
Performance 2017
niger stark investiert sind die Vorsorgeeinrichtungen in 7.41%
den Kategorien Immobilien und Hypotheken – obwohl
diese als wertstabiler gelten. Das vermutete De-Risking
entpuppt sich anhand der Daten also als Mythos.
Auswirkungen auf Performance und Verzinsung 2.96%
Verzinsung 2017
Die Asset Allocation ist aber nicht nur ein relevantes
2.53%
Mass für die Bestimmung der Volatilität der Vorsorgever-
mögen, sondern auch für die Höhe der Performance.
Wenig überraschend spiegelt sich das gute Anlagejahr
International National
2017 entsprechend auch im Renditevergleich wieder:
Während Vorsorgeeinrichtungen mit einem Arbeitgeber,
Fazit
der nach internationalen Rechnungslegungsstandards
Zusammenfassend zeigt sich, dass der oft kolportierte
bilanziert, einen durchschnittlichen Wert von 7.89% er-
De-Risking Effekt bei den Anlagen aufgrund der interna-
reichten, betrug dieser bei den Vergleichseinrichtungen
tionalen Rechnungslegungsstandards nicht nachgewie-
7.41%.
sen werden kann. Sogar das Gegenteil ist der Fall: Vor-
Erstaunlich ist hingegen, dass die Vorsorgeeinrichtun- sorgeeinrichtungen mit einem Arbeitgeber, der nach in-
gen diese Zusatzrendite praktisch vollständig in Form ei- ternationalen Vorschriften bilanziert, sind stärker in Obli-
ner höheren Verzinsung an die Aktivversicherten weiter- gationen, Aktien und vor allem alternative Anlagen inves-
geben konnten, wie Abbildung 2.2 zeigt. Während bei tiert. Im guten Börsenjahr 2017 wurden sie für das Ein-
der Performance ein Unterschied von 48 Basispunkten gehen dieser Risiken denn auch mit einer höheren Per-
(Bps) besteht, fällt die Verzinsung bei Vorsorgeeinrich- formance belohnt und gaben diese erstaunlicherweise
tungen mit einem nach internationalen Standards bilan- praktisch eins zu eins in Form einer Höherverzinsung an
zierenden Arbeitgeber um 43 Bps höher aus, worauf in die Aktivversicherten weiter.
Kapitel 3 (Leistungen) erneut einzugehen ist.
7 Vgl. Swisscanto (2018). Schweizer Pensionskassenstudie. Zürich: Swisscanto, S. 30 und 44.
-6-3. Leistungen
Im zweiten Schritt stellt sich damit die Frage, ob sich auf- Ein Vergleich des Umwandlungssatzes zeigt tatsächlich
grund des Rechnungslegungsstandards, der beim Ar- Unterschiede zwischen den angewandten Rechnungsle-
beitgeber angewandt wird, Leistungsunterschiede bei gungsstandards, allerdings in geringem Ausmass (siehe
den befragten Vorsorgeeinrichtungen beobachten las- Abbildung 3.1): Während Männer im Alter 65 mit einem
sen. Verglichen wird hierfür das modellmässige Leis- Umwandlungssatz von 5.76% (internationaler Standard)
tungsziel (Beitragsdauer, Beitragshöhe, Verzinsung und beziehungsweise 5.83% (nationaler Standard) verrentet
insbesondere Umwandlungssatz) der privatrechtlichen werden, geschieht dies bei Frauen im Alter 64 mit einem
Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat. Wert von 5.69% beziehungsweise 5.78%.
Umwandlungssatz Abbildung 3.1: Umwandlungssatz Männer / Frauen
Wie zuvor bereits erwähnt, wird nicht nur bei den Anla-
gen, sondern auch im Zusammenhang mit den Leistun-
gen aus der zweiten Säule immer wieder von spürbaren
5.76%
Auswirkungen der Rechnungslegungsvorschriften be- UWS_Männer_65
richtet. Betroffen scheint oftmals der Umwandlungssatz 5.83%
zu sein8, dies aus zwei Gründen: Zum einen ist der Um-
wandlungssatz direkt leistungsbestimmend und damit
ein starker Treiber für die Höhe der Vorsorgeverpflich-
tungen in den Büchern der Arbeitgeber. Dies insbeson- 5.69%
UWS_Frauen_64
dere vor dem Hintergrund der sogenannten Umwand-
5.78%
lungsverluste, welche aus der Differenz zwischen dem
vorhandenen Sparkapital und dem Rentenbarwert im
Zeitpunkt der Pensionierung resultieren. Aufgrund der
International National
anzuwendenden Bewertungsparameter nach internatio-
nalen Rechnungslegungsvorschriften9 fallen diese höher
Die Unterschiede zwischen den Umwandlungssätzen für
aus als bei der statutarischen Berichterstattung.
Männer im Alter 65 bewegen sich damit in einem ähnli-
Zum anderen gelten Veränderungen des Umwandlungs- chen Ausmass, wie sie zwischen privat- und öffentlich-
satzes nach den meisten internationalen Rechnungsle- rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen beobachtet werden
gungsvorschriften als sogenanntes Plan Amendment. können: Hier beträgt die Differenz in beiden Fällen rund
Das heisst, die Auswirkungen aus den Anpassungen an 0.08 Prozentpunkte.11 Bei Frauen im Alter 64 zeigt sich
einem Vorsorgeplan wirken sich unmittelbar erfolgswirk- ein Unterschied von 0.09 Prozentpunkten je nach Rech-
sam auf die Jahresrechnung des Arbeitgebers aus.10 Im nungslegungsstandard, während die Sätze bei privat-
Kern hat dies zur Folge, dass eine Reduktion des Um- und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen praktisch iden-
wandlungssatzes nicht nur die Höhe der Vorsorgever- tisch sind. Die Gründe für diese Differenz lassen sich an-
pflichtungen reduziert, sondern in Form eines Einmalef- hand der Daten jedoch nicht genauer ermitteln.
fekts auch den Unternehmensgewinn verbessert.
8 Vgl. Ferber, M. (2016). Vorsorge als Dorn im Auge. In: Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 22.02.2016, S. 26.
9 Siehe Kapitel 4 (Finanzierung und Bewertung).
10 Vgl. Haag, S. & Alfieri, E. (2013). Erhöht der Anstieg der Lebenserwartung den Unternehmensgewinn nach IFRS?,
in: Der Schweizer Treuhänder, 09/2013, S. 570-574.
11 Vgl. Swisscanto (2018). Schweizer Pensionskassenstudie. Zürich: Swisscanto, S. 60.
-7-Bei den vorgängig genannten Werten handelt es sich um Dabei lassen sich zwischen den unterschiedlichen Rech-
Durchschnitte, womit das Risiko besteht, dass diese von nungslegungsstandards keinerlei Differenzen erkennen:
Ausreissern beeinflusst werden. Wie bereits in den Ori- In beiden Fällen erreicht die Altersrente genau 34% des
ginaldaten der Swisscanto Pensionskassenstudie zei- Modelllohns, was auch dem Medianwert über alle privat-
gen sich aber kaum Differenzen zum Median.12 Auffällig rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen entspricht.13 Dieses
ist einzig, dass die berichteten Minimalwerte in der Kate- Resultat deutet darauf hin, dass die Vorsorgeeinrichtun-
gorie der internationalen Standards tiefer liegen, als im gen mit einem Arbeitgeber, der nach internationalen
nationalen Bereich. So beträgt der Tiefstwert 4.30% statt Rechnungslegungsstandards bilanziert, im Modell mit
4.56% bei den Männern und 4.15% statt 4.55% bei den stärker steigenden Sparkapitalien rechnen, welche die
Frauen (jeweils Vergleichswert zwischen der Kategorie vorgängig genannten Unterschiede beim Umwandlungs-
internationale und nationale Standards). satz eins zu eins aufheben können.
Leistungsziel Fazit
Wie Kapitel 2 bereits gezeigt hat, ist für die effektive In der Summe lassen sich auch die befürchteten Leis-
Höhe der Altersleistung aber nicht nur der Umwand- tungseinbussen aufgrund der internationalen Rech-
lungssatz, sondern auch die Höhe des Sparkapitals nungslegungsstandards beim Arbeitgeber nur be-
massgebend. Wenn also das Kapital durch längere Bei- schränkt durch die Daten nachweisen. Während die Um-
tragsdauern, höhere Beiträge oder eine bessere Verzin- wandlungssätze tatsächlich leicht tiefer liegen, scheinen
sung stärker ansteigt, liessen sich die Unterschiede im die daraus entstehenden Leistungsreduktionen zumin-
Umwandlungssatz reduzieren oder gar aufheben. Da die dest im Modell korrigiert zu werden. Im guten Anlagejahr
dazu notwendigen Langzeitdaten fehlen, behilft sich die 2017 ist dies den betroffenen Vorsorgeeinrichtungen
vorliegende Studie mit dem modellmässigen Leistungs- durch die höhere Verzinsung auf jeden Fall gelungen.
ziel. Dieses zeigt, welcher Anteil eines Lohns von 80‘000
Franken im Modell durch die Altersrente gedeckt wird.
12 Vgl. Swisscanto (2018). Schweizer Pensionskassenstudie. Zürich: Swisscanto, S. 60. Der Median für die vorliegende
Untersuchung beträgt 5.75% (Männer, internationaler Standard) beziehungsweise 5.83% (Männer, nationaler Stan-
dard) sowie 5.68% (Frauen, internationaler Standard) und 5.80% (Frauen, nationaler Standard).
13 Vgl. Swisscanto (2018). Schweizer Pensionskassenstudie. Zürich: Swisscanto, S. 23.
-8-4. Finanzierung und Bewertung
In einem dritten und letzten Schritt sucht die vorliegende Nicht zu verwechseln ist der technische Zinssatz mit der
Studie nach Unterschieden in der Finanzierung und Be- Discount Rate, welche für die Bewertung der Vorsorge-
wertung der Vorsorgeleistungen bei Pensionskassen mit verpflichtungen in den Büchern der Arbeitgeber nach
und ohne Arbeitgeber, die nach internationalen Rech- IFRS Anwendung findet. Diese orientiert sich an Indust-
nungslegungsvorschriften bilanzieren. Für die Bewer- rieanleihen bester Bonität und liegt daher in aller Regel
tung werden der technische Zinssatz, die technischen deutlich tiefer. Gemäss einer Untersuchung der Wirt-
Grundlagen und schlussendlich der Deckungsgrad un- schaftsprüfungsgesellschaft KPMG betrug der Median-
tersucht. Bei der Finanzierung wird die Höhe der Arbeit- wert per 31.12.2017 gerade einmal 0.65% (siehe Abbil-
geberbeiträge verglichen. dung 4.1).15 Damit werden teilweise identische Verpflich-
tungen in der Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung
Abbildung 4.1: Technischer Zinssatz und Discount Rate
mit einem Zinssatz bewertet, der rund drei Mal höher
liegt als bei der Bewertung durch den Arbeitgeber.
Technische Grundlagen
2.00%
Technischer Neben dem Zinssatz sind auch die technischen Grund-
Zinssatz
2.02%
lagen, welche insbesondere die Sterblichkeit sowie die
übrigen biometrischen Daten beinhalten, relevant. Pau-
schal lassen sich hierbei zwei Konzepte unterscheiden:
Die Perioden- und Generationentafeln. Periodentafeln
messen die Sterblichkeit für eine bestimmte Zeitperiode
0.65%
Discount Rate und bilden diese tabellarisch ab. Zukünftige Veränderun-
(IFRS)
gen der Sterblichkeit – also insbesondere eine Abnahme
– werden nicht eingerechnet, sondern (wenn überhaupt)
mit einer separaten Rückstellung aufgefangen. Die Ge-
International National nerationentafeln hingegen enthalten eine angenom-
mene, zukünftige Veränderung der Sterblichkeit. Damit
Technischer Zinssatz hängt die bewertungsrelevante Lebenserwartung nicht
Zentrales Mass für die Bewertung der Vorsorgeverpflich- nur vom Alter, sondern auch vom Jahrgang einer Person
tungen in der Jahresrechnung einer Vorsorgeeinrichtung ab.
ist der technische Zinssatz. Gemäss Originaldaten der Wichtig ist an dieser Stelle zu verstehen, dass sich die
Swisscanto Pensionskassenstudie sank der durch- Wahl der technischen Grundlagen unmittelbar auf die
schnittlich angewandte Zinssatz bei privatrechtlichen Höhe der Vorsorgeverpflichtungen auswirkt. Vereinfacht
Vorsorgeeinrichtungen innert 10 Jahren von 3.51% auf lässt sich zurzeit sagen, dass die Umstellung von Perio-
1.98%.14 Die Durchschnittswerte für die Kassen der vor- den- auf Generationentafeln ungefähr den gleichen Ef-
liegenden Studie liegen ganz leicht höher, unterscheiden fekt mit sich bringt, wie eine Reduktion des technischen
sich aber praktisch nicht zwischen Vorsorgeeinrichtun- Zinssatzes um 0.5 Prozentpunkte. Das heisst, eine Be-
gen, deren Arbeitgeber unterschiedliche Rechnungsle- wertung mit 2.0% technischem Zinssatz und Periodenta-
gungsstandards anwenden. feln entspricht ungefähr einer Bewertung mit 2.5% tech-
nischem Zinssatz und Generationentafeln.
14 Vgl. Swisscanto (2018). Schweizer Pensionskassenstudie. Zürich: Swisscanto, S. 53.
15 Vgl. KPMG (2018). Swiss Pension Accounting Survey. Zürich: KPMG, S. 8.
-9-Wie Abbildung 4.2 zeigt, wenden Vorsorgeeinrichtun- Die Gründe für diesen Effekt lassen sich anhand der Da-
gen, deren Arbeitgeber nach internationalen Rech- ten nicht vollständig untersuchen. Zu vermuten ist, dass
nungslegungsstandards bilanzieren, deutlich häufiger der starke Wertanstieg einzelner Anlagekategorien per
Generationentafeln an als ihre Vergleichsgruppe mit der Ende 2017 die Vorsorgevermögen hat aufblühen lassen
nationalen Rechnungslegung. Dies ist insofern wenig – wobei die Vorsorgeeinrichtungen mit einem Arbeitge-
überraschend als Generationentafeln für die Bewertung ber, der nach internationalen Rechnungslegungsstan-
der Vorsorgeverpflichtungen in den Büchern der Arbeit- dards bilanziert, überdurchschnittlich häufig betroffen
geber herangezogen werden müssen.16 gewesen sein dürften. Darüber hinaus können auch un-
terschiedliche Strukturen der Versichertenbestände, die
Abbildung 4.2: Generationentafeln und Deckungsgrad
Finanzierungspolitik sowie ein unterschiedlicher Aus-
gangsdeckungsgrad Ende 2016 eine Rolle spielen.
Arbeitgeberbeiträge
43% Hinsichtlich Finanzierung der Vorsorgeeinrichtungen
Generationen-
tafeln sind die verfügbaren Daten vergleichsweise beschränkt.
29%
Wie bereits angesprochen steht hier lediglich die Höhe
der Arbeitgeberbeiträge zur Verfügung. Verglichen wird
an dieser Stelle der prozentuale Anteil des Arbeitgebers
an den gesamten reglementarischen Sparbeiträgen, wo-
117%
Deckungsgrad bei sich in den beiden Kategorien der Rechnungsle-
113% gungsstandards ein Unterschied ausmachen lässt: Wäh-
rend Arbeitgeber, die nach einem nationalen Standard
bilanzieren, 61.4% der Beiträge entrichten, übernehmen
International National Arbeitgeber mit einem internationalen Rechnungsle-
gungsstandard 62.9%. Dies könnte damit zusammen-
Deckungsgrad hängen, dass für die Arbeitgeber mit einem internationa-
Erstaunlich ist hingegen ein Vergleich der Deckungs- len Rechnungslegungsstandard die Vorsorgekosten auf-
grade für die beiden Kategorien von Vorsorgeeinrichtun- grund der eigenen Bewertung und nicht die effektiv ent-
gen: Aufgrund der vorhergehenden Ausführungen würde richteten Beiträge relevant sind.
man erwarten, dass der Deckungsgrad für Pensionskas-
Fazit
sen mit einem Arbeitgeber, der nach internationalen
Im Kern zeichnet sich damit ein Bild ab, wonach die Vor-
Standards bilanziert, tiefer liegt. Dies, weil sie zwar
sorgeeinrichtungen der Kategorie internationaler Stan-
durchschnittlich ihre Verpflichtungen mit einem praktisch
dard ihre Vorsorgeverpflichtungen vorsichtiger bewer-
identischen technischen Zinssatz bewerten, aber deut-
ten, gleichzeitig aber einen höheren Deckungsgrad auf-
lich häufiger Generationentafeln anwenden, was die
weisen. Zudem werden sie anteilig stärker durch den Ar-
Höhe der Vorsorgeverpflichtungen ansteigen lässt. Ab-
beitgeber finanziert, was wiederum die Arbeitnehmer
bildung 4.2 zeigt hingegen, dass das Gegenteil der Fall
entlastet.
ist.17
16 Vgl. Wyss, S. & Flückiger, H. (2016). Umstellung auf die technischen Grundlagen BVG2015, in: Der Schweizer Treu-
händer, 12/2016, S. 941-945.
17 Verglichen wird hier der vermögensgewichtete Durchschnitt und nicht das arithmetische Mittel, um Verzerrungen zu
vermeiden.
- 10 -5. Datengrundlage
Die vorliegende Untersuchung wurde erstmalig durchge- Mengengerüst
führt und basiert auf den Daten der Swisscanto Pensi- Damit verbleiben 292 privatrechtliche Vorsorgeeinrich-
onskassenstudie 2018. Die Studie wird von der tungen, welche eine Angabe zum Rechnungslegungs-
Swisscanto Vorsorge AG jeweils im Frühjahr durchge- standard des Arbeitgebers gemacht haben. 178 Einrich-
führt und deckt gemäss eigenen Angaben rund drei Vier- tungen haben auf die Angabe verzichtet. Die Stichpro-
tel der Vorsorgevermögen in der Schweiz ab. An der Be- ben der Kategorie International und National sind mit 148
fragung 2018 beteiligten sich insgesamt 535 Vorsorge- beziehungsweise 144 Teilnehmern ähnlich gross, womit
einrichtungen, darunter auch öffentlich-rechtliche Ein- das Risiko einer Verzerrung der Resultate reduziert wer-
richtungen sowie die meisten Pensionskassen der im den kann.
SMI kotierten Unternehmen. Eine komplette Liste der
Wichtig ist insbesondere auch, dass sich die beiden
Teilnehmer findet sich im Anhang der publizierten Ergeb-
Stichproben in vergleichbarer Art und Weise über die un-
nisse.18
terschiedlichen Grössenkategorien der Vorsorgeeinrich-
Abfrage Rechnungslegungsstandard tungen verteilen, wie Abbildung 5.1 zeigt. Wäre dies
Für die Studie im Frühjahr 2018 wurden die Vorsorgeein- nicht erfüllt, müsste befürchtet werden, dass die Resul-
richtungen erstmals nach dem Rechnungslegungsstan- tate durch die unterschiedliche Grösse der verglichenen
dard ihres (Haupt-) Arbeitgebers befragt. Zur Verfügung Pensionskassen verfälscht würden.
standen dabei zwei Antwortmöglichkeiten: „International“
Abbildung 5.1: Übersicht Anzahl Vorsorgeeinrichtungen
und „National“. Alternativ konnte auf die Angabe verzich-
tet werden. Bei der Antwortmöglichkeit „International“ Anzahl Keine
International National Total
Destinatäre Angabe
wurde den Teilnehmern in Klammer zudem die Angabe
„IFRS etc.“ gemacht, um die Auswahl der Rechnungsle- =10000 13 14 19 46
keit „National“ gewählt haben. In diesen Daten finden Total 148 144 178 470
sich allerdings auch 37 öffentlich-rechtliche Vorsorgeein-
richtungen, wovon 6 einen internationalen Rechnungsle- Um fehlerhafte Angaben des Rechnungslegungsstan-
gungsstandard angegeben haben. Dabei dürften in ers- dards ausschliessen zu können, wurden die Antworten
ter Linie die International Public Sector Accounting Stan- einem Plausibilitäts-Check unterzogen. Hierzu wurde
dards (IPSAS) gemeint sein. Diese stellen ein Pendant der Namen der Vorsorgeeinrichtung mit der Angabe des
zu den IFRS für öffentlich-rechtliche Einrichtungen dar Rechnungslegungsstandards des Arbeitgebers vergli-
und kommen diesen – zumindest hinsichtlich Vorsorge- chen und in zweifelhaften Fällen nach weiteren Informa-
verpflichtungen – relativ nah. Es besteht jedoch die Be- tionsquellen, beispielsweise auf der Website des Arbeit-
fürchtung, dass diese Vorsorgeeinrichtungen aufgrund gebers, gesucht. Dieser Teil der Untersuchung zeigte je-
ihrer besonderen Charakteristika19 die Daten verfäl- doch keinerlei Auffälligkeiten, und es wurden keine Da-
schen könnten. Daher wurden Sie von der Untersuchung ten von Hand ausgeschlossen.
ausgeschlossen.
18 Vgl. Swisscanto (2018). Schweizer Pensionskassenstudie. Zürich: Swisscanto, S. 74-78.
19 Zu denken ist beispielsweise an die Deckungsgrade öffentlich-rechtlicher Einrichtungen in Teilkapitalisierung.
- 11 -Autoren
Lukas Müller-Brunner
Prof. Dr. Lukas Müller-Brunner (1982) ist Assistenzprofessor und Vize-
direktor am Institut für Accounting, Controlling und Auditing der Univer-
sität St. Gallen. Er hat an der HSG studiert und zur Rechnungslegung
von Vorsorgeverpflichtungen promoviert. Im Anschluss war er mehrere
Jahre bei einem führenden Anbieter von Beratungsdienstleistungen im
Bereich berufliche Vorsorge in Zürich tätig. Heute lehrt er insbesondere
auf der Master-Stufe sowie in der Weiterbildung in den Themenberei-
chen Accounting und Auditing. Zu seinen Forschungsschwerpunkten
gehören regulatorische Fragen der Rechnungslegung, insbesondere an
der Schnittstelle zur beruflichen Vorsorge. Daneben ist Lukas Müller-
Brunner Mitglied des Stiftungsrats der St. Galler Pensionskasse.
Stephan Wyss
Stephan Wyss (1966) ist Partner bei Prevanto AG in Zürich. Er hat an
der Universität St. Gallen Betriebswirtschaftslehre studiert und ist seit
1996 Experte für berufliche Vorsorge. Überdies hat er das eidgenössi-
sche Finanzanalysten- und Vermögensverwalterdiplom erlangt. Ste-
phan Wyss ist Mitglied der IAS 19 Arbeitsgruppe der Schweizerischen
Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) und hat die gemein-
same Arbeitsgruppe mit EXPERTsuisse ins Leben gerufen. Daneben ist
er Examinator an der Hauptprüfung zum Experten für berufliche Vor-
sorge, Mitglied der Schweizerischen Aktuarsvereinigung (SAV) und
ehemaliger Präsident der Schweizerischen Kammer der Pensionskas-
sen-Experten.
Impressum
Herausgeber Institut für Accounting, Controlling und Auditing (ACA-HSG),
Universität St. Gallen | Prevanto AG, Zürich
Autoren Prof. Dr. Lukas Müller-Brunner | Stephan Wyss
Datenquelle Schweizer Pensionskassenstudie 2018, Swisscanto Vorsorge AG
Kontakt lukas.mueller-brunner@unisg.ch | stephan.wyss@prevanto.ch
Urheberrecht © 2019 Universität St. Gallen | Prevanto AG
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck für nicht kommerzielle
Nutzung unter Angabe der Quelle gestattet.
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