Einkaufszentrum Langwies - Begründung zum Bebauungsplan in der Gemeinde Überherrn, Ortsteile Bisten / Überherrn - Gemeinde Überherrn
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Einkaufszentrum Langwies Begründung zum Bebauungsplan in der Gemeinde Überherrn, Ortsteile Bisten / Überherrn ENTWURF 07.05.2018
Einkaufszentrum Langwies Im Auftrag: Gemeinde Überherrn Rathausstraße 101 66802 Überherrn IMPRESSUM Stand: 07.05.2018, Entwurf erneute öffentliche Auslegung Verantwortlich: Geschäftsführende Gesellschafter Dipl.-Ing. Hugo Kern, Raum- und Umweltplaner Dipl.-Ing. Sarah End, Stadtplanerin AKS Projektbearbeitung: Daniel Steffes, M.A. Geograph Hinweis: Inhalte, Fotos und sonstige Abbildungen sind geistiges Eigentum der Kernplan GmbH oder des Auftraggebers und somit urheberrechtlich geschützt (bei gesondert gekenn- zeichneten Abbildungen liegen die jeweiligen Bildrechte/Nutzungsrechte beim Auftrag- geber oder bei Dritten). Sämtliche Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kernplan GmbH bzw. des Auftraggebers (auch auszugsweise) vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben oder auf sonstige Art und Weise genutzt werden. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei der Kernplan GmbH bzw. beim Auftraggeber. Kirchenstraße 12 · 66557 Illingen Tel. 0 68 25 - 4 04 10 70 Fax 0 68 25 - 4 04 10 79 www.kernplan.de · info@kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen 6 Das Projekt 21 Begründungen der Festsetzungen und weitere Planinhalte 24 Auswirkungen des Bebauungsplanes, Abwägung 29 Anlage Vorprüfung nach § 3 c UVPG 33 INHALT Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 3 www.kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung Die Neu Handels GmbH & Co. KG plant in Lidl-Standort bereits eine genehmigte • Bei den anzusiedelnden ergänzenden der Gemeinde Überherrn, im Bereich der Verkaufsfläche von 1.200 m² vor. Inso- Nonfood-Märkten wird es sich um Straße „Langwies“, die Weiterentwicklung fern wird in der Gesamtbilanz die Ver- kleinflächige Märkte aus den Sortimen- des dort bestehenden Einzelhandelsstand- kaufsfläche auf dem Grundstück sogar ten Schuhe, Bekleidung und Tiernah- ortes zu einem Fachmarktzentrum. Der reduziert. Das Vorhaben ist jedoch nicht rung handeln. Standort bildet den nördlichen Abschluss isoliert zu betrachten, sondern steht im des zentralen Versorgungsbereiches „Orts- Kontext mit der geplanten Weiterent- Die Haupterschließung des Projektgebietes mitte“ im Ortsteil Überherrn und stellt sich wicklung des Standorts „Langwies“ zu soll nach wie vor über die Straße „Lang- aktuell als Standort von drei Lebensmittel- einem Fachmarktzentrum. Für die ge- wies“ erfolgen. discountern (Aldi, Lidl, Netto) sowie einem plante Modernisierung und Verkaufsflä- Zur Ordnung des ruhenden Verkehrs wer- Getränkefachmarkt mit einer planungs- chenerweiterung wurde die GMA - ge- den im südlichen, derzeit als Grünflächen rechtlich gesicherten Gesamtverkaufsfläche sellschaft für Markt- und Absatzfor- bzw. durch die Feuerwehr genutzten, Teilbe- von ca. 3.350 m2 dar. schung mbH, Ludwigsburg mit der Er- reich des Projektgebietes großflächig Stell- stellung einer separaten Auswirkungs- plätze angelegt. Mit Umsetzung der Planung werden im Be- analyse zur geplanten Erweiterung reich des Einzelhandelsstandortes „Lang- eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Die bestehenden Gewerbebetriebe Motor- wies“ die Verkaufsflächen im Projektgebiet Überherrn, Standort Langwies beauf- sportcenter Rupp und Aral-Tankstelle ent- von 3.350 m2 um 4.050 m2 auf bis zu 7.400 tragt. lang der Hauptstraße im westlichen Teilbe- m2 erweitert. reich des Projektgebietes bleiben in ihrem • Die Erweiterung des Aldi-Marktes Wesentliche Bausteine des Fachmarktzent- (1.300 m2 VK) ist durch einen Neubau derzeitigen Bestand erhalten. rums: an anderer Stelle im Projektgebiet vor- gesehen. Das Bestandsgebäude des Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes • Im Rahmen der Planung ist eine Erwei- umfasst eine Fläche von insgesamt 5,3 ha. terung der Lebensmitteldiscounter Aldi Aldi-Marktes soll baulich erweitert und und Lidl vorgesehen. Planungsrechtlich durch einen Drogeriemarkt (1.000 m2 Für mehrere Teilbereiche innerhalb des Pro- ist die bauliche Erweiterung des Be- VK) sowie ergänzenden Nonfood-Markt jektgebietes existieren, wie bereits be- standsgebäudes Lidl bereits durch den (500 m2 VK) nachgenutzt werden. Der schrieben, rechtskräftige Bebauungspläne, rechtskräftigen vorhabenbezogenen rechtskräftige Bebauungsplan „Indust- die dem angestrebten Planvorhaben so- Bebauungsplan „Verbrauchermarkt riegelände Nr. 2“ von 1967 wird hierzu wohl nach Art als auch Maß der zulässigen Langwies - 3. Änderung“ von 2013 bis überplant und ersetzt. baulichen Nutzung entgegen stehen. zu einer max. Verkaufsfläche von 1.200 • Darüber hinaus ist die Ansiedlung eines m2 für den SB-Verbrauchermarkt und Lebensmittelvollsortimenters (1.500 m2 Die planungsrechtliche Zulässigkeit der üb- 400 m2 für den Getränkefachmarkt (ge- VK) sowie eines weiteren Non- rigen Teilbereiche beurteilt sich demnach samt 1.600 m2) gesichert. Hieraus er- food-Marktes (500 m2 VK) geplant. Zur aktuell nach § 34 BauGB und § 35 BauGB. gibt sich eine Differenz in den aufge- Schaffung der hierzu notwendigen Bau- Zur Schaffung der planungsrechtlichen Vor- führten Verkaufsflächenzahlen zwi- fläche ist im südlichen Teilbereich des aussetzungen für die Zulässigkeit eines Ein- schen den vorliegenden Antragsunter- Projektgebietes der Rückbau des Funk- kaufszentrums bedarf es der Aufstellung lagen (7.700 m2 gesamt) und der Aus- tionsbaus der örtlichen Feuerwehr vor- eines Bebauungsplanes. Die Gemeinde wirkungsanalyse (6.100 m2 ohne Lidl) gesehen. Diese wird im Zuge der Pla- Überherrn hat somit gem. § 1 Abs. 3 BauGB von 1.600 m2. Aufgrund der im Rahmen nung im östlichen Teilbereich des Pro- und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des der Auslegung eingegangenen Stel- jektgebietes, im Bereich des Betriebsge- Bebauungsplanes „Einkaufszentrum Lang- lungnahmen und des damit geäußerten lände „Lamotte“, neu errichtet. Der wies“ beschlossen. Dem Bebauungsplan Erweiterungswunsches der im Plange- rechtskräftige Bebauungsplan „Gewer- liegen insbesondere eine Auswirkungsana- biet ansässigen Lidl-Filiale sind im Be- begebiet Langwies“ von 1994 wird lyse zur Weiterentwicklung des Standortes reich des SO 3 Anpassungen der über- hierzu überplant und ersetzt. „Langwies“ und eine Verkehrstechnische baubaren Grundstücksfläche sowie zu- • Das um den Neubau der Feuerwehr re- Untersuchung Fachmärkte „Langwies“ zu- sätzliche Stellplatzflächen und grünord- duzierte Betriebsgelände „Lamotte“ grunde. nerische Festsetzungen in den Rechts- wird wie bisher eine typische gewerbli- plan aufzunehmen. In diesem Zuge soll che Nutzung aufweisen. Gemäß Ziffer 51 des Landesentwicklungs- die Verkaufsfläche (= VK) von aktuell • Das Bestandsgebäude des Netto-Mark- planes des Saarlandes, Teilabschnitt „Sied- ca. 1.000 m² auf dann ca. 1.300 m² er- tes im nördlichen Teilbereich des Pro- lung“ vom 4. Juli 2006 handelt es sich um weitert werden. Der auf dem gleichen jektgebietes soll baulich erweitert und eine raumbedeutsame Planung von über- Grundstück liegende Getränkemarkt durch ergänzende Nonfood-Märkte örtlicher Bedeutung. Parallel wurde somit mit ca. 400 m² Verkaufsfläche wird für (max. 1.300 m2 VK) nachgenutzt wer- ein Raumordnungsverfahren gem. § 6 Saar- das Vorhaben abgerissen und vollstän- den. ländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) dig aufgegeben. Derzeit liegt für den durchgeführt. Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 4 www.kernplan.de
Die Zielfestlegungen und Vorgaben des Gesamtverkaufsfläche auf 7.400 m2 redu- stellen, ob die Planung erhebliche nachteili- Landesentwicklungsplanes - Teilabschnitt ziert. ge Umweltauswirkungen haben kann, die Umwelt stehen dem Planvorhaben durch nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwä- die Festlegung des Projektgebietes als Vor- Dem Bebauungsplan liegen folgende Gut- gung zu berücksichtigen wären. ranggebiet für Gewerbe, Industrie und achten zugrunde: Dienstleistungen entgegen. Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c • Auswirkungsanalyse zur Weiterentwick- UVPG kommt zu dem Ergebnis, dass die Somit war die Durchführung eines Zielab- lung des Standortes „Langwies“ in Umweltauswirkungen durch geeignete weichungsverfahrens gem. § 5 SLPG erfor- Überherrn; GMA - Gesellschaft für Schutzmaßnahmen zu minimieren bzw. derlich. Dient das Zielabweichungsverfah- Markt- und Absatzforschung mbH, Lud- kompensieren sind. Es sind geeignete und ren der Klärung der Zulässigkeitsvorausset- wigsburg; Stand: 13.09.2016, mit dem Landesamt für Umwelt- und zungen eines Vorhabens, für das ein Raum- • Verkehrstechnische Untersuchung Fach- Arbeitsschutz abgestimmte Ausgleichsmaß- ordnungsverfahren durchgeführt wird, kön- märkte „Langwies“ in Überherrn - Ver- nahmen zu formulieren und im Rahmen des nen beide Verfahren gem. § 5 Abs. 2 SLPG kehrsuntersuchung - Erläuterungsbe- Bebauungsplanverfahrens festzusetzen. miteinander verknüpft werden. richt; Schweitzer GmbH - Beratende In- genieure; Saarbrücken; Stand: Das Ministerium für Inneres, Bauen und 29.07.2016, Flächennutzungsplan Sport kommt, nach Durchführung des Ziel- • Auswirkungsanalyse zur geplanten Er- Im Flächennutzungsplan der Gemeinde abweichungs- und Raumordnungsverfah- weiterung eines Lidl-Lebensmitteldi- Überherrn sind die Teilbereiche der Lebens- rens, zu folgenden Ergebnissen im Rahmen scounters in Überherrn, Standort Lang- mitteldiscounter (Aldi , Lidl mit anschließen- des Zielabweichungsentscheid und Raum- wies; GMA - Gesellschaft für Markt- dem Getränkefachmarkt) als Sonderbauflä- ordernischen Beurteilung vom 21. Juli 2017: und Absatzforschung mbH, Ludwigs- chen dargestellt. Die übrigen im Projektge- „Im Ergebnis der raumordnerischen Abwä- burg; Stand: 04.05.2018. biet befindlichen Teilbereiche sind, bis auf gung vorgenannter Belange wird von der die Fläche der Feuerwehr, als gewerbliche Parallel zum Bebauungsplan ist entspre- Landesplanungsbehörde festgestellt, dass Flächen dargestellt. Der vorliegende Bebau- chend § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprü- eine Abweichung von der im Landesent- ungsplan widerspricht damit dem Entwick- fung durchzuführen. Der Umweltbericht ist wicklungsplan (LEP), Teilabschnitt „Um- lungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach gesonderter Bestandteil der Begründung. welt“ (Ziffer 70) und Teilabschnitt „Sied- Bebauungspläne aus dem Flächennut- lung“ (Ziffer 52) festgelegten raumordneri- Mit der Erstellung des Bebauungsplanes zungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem schen Zielsetzung zum Ausschluss von und der Durchführung des Verfahrens wur- Grund wird für den Geltungsbereich des Be- großflächigen Einzelhandelseinrichtungen de die Kernplan Gesellschaft für Städtebau bauungsplans der rechtswirksame Flächen- in Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und Kommunikation mbH, Kirchenstraße nutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 und Dienstleistungen im vorliegenden Ein- 12, 66557 Illingen, beauftragt. Abs. 3 BauGB geändert. zelfall unter raumordnerischen Gesichts- punkten vertretbar ist und die Grundzüge Der Umweltbericht wurde durch das Büro des LEP, Teilabschnitte „Umwelt“ und BNL Petry, Enggaß 6, 66564 Ottweiler er- „Siedlung“, dadurch nicht berührt werden. stellt. Die vorliegende Begründung enthält Der von der Gemeinde Überherrn beantrag- Auszüge aus dem Umweltbericht. ten Zielabweichung wird daher zuge- stimmt.“ ARK Umweltplanung und -consulting, Paul-Marien-Straße 18, 66111 Saarbrü- „Zusammenfassend lässt sich daher aus cken, wurde mit den Änderungen und Er- raumordnerischer Sicht abschließend fest- gänzungen des Umweltberichtes zum Be- stellen, dass die Realisierung des Vorhabens bauungsplan „Einkaufszentrum Lang- „Einkaufszentrums Langwies“ in der Ge- wies“beauftragt. meinde Überherrn unter Berücksichtigung der in Kap. 5 getroffenen Maßgaben, Hin- Nach den Bestimmungen der Nrn. 18.6.1 weisen und Empfehlungen mit den Erfor- und 18.8 der Anlage 1 zum UVPG bzw. der dernissen der Raumordnung und im Hin- Nrn. 3.6.1 und 3.8 des SaarlUVPG ist bei blick auf die raumordnerisch relevanten einem Bau eines großflächigen Einzelhan- Umweltbelange vereinbar ist.“ delsbetriebes oder eines Einkaufszentrums im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 BauNVO, für Der Zielabweichungsbescheid und die den in „sonstigen Gebieten“ bzw. im In- raumordnerische Beurteilung des Ministe- nenbereich ein Bebauungsplan aufgestellt, riums für Inneres, Bauen und Sport umfass- geändert oder ergänzt wird und dessen zu- te die ursprünglich geplante Verkaufsflä- lässige Geschossfläche 5.000 qm und mehr chenerweiterung von 3.350 m2 um 4.450 beträgt, eine allgemeine Vorprüfung des m2 auf bis zu 7.700 m2. Durch den Erweite- Einzelfalls durchzuführen. rungswunsch der im Plangebiet ansässigen Lidl-Filiale (1.300 m2 ´VK) und dem damit Bei der allgemeinen Vorprüfung ist die Anla- verbundenen Wegfall des Getränkefach- ge 2 zum UVPG heranzuziehen, um im Rah- marktes (400 m2 VK) wurde die geplante men einer überschlägigen Prüfung festzu- Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 5 www.kernplan.de
Grundlagen und Rahmenbedingungen Lage und Begrenzung des Nutzung des Plangebietes und das Flussbett der Bist an den Standort an, räumlichen Geltungsbereiches Umgebungsnutzung gefolgt von öffentlichen Einrichtungen, dar- unter das Rathaus Überherrn sowie die ört- Das Plangebiet befindet sich im Kernort Insgesamt konzentrieren sich die von den liche Polizeistation. An das Plangebiet an- Überherrn im westlichen Teil des Gewerbe- Lebensmitteldicountern (Aldi, Lidl Netto) schließend ist auf den Verlauf der Haupt- gebietes „Langwies“. Der Geltungsbereich aktuell genutzten Gebäude und Flächen auf straße zu verweisen. Unmittelbar südlich des Bebauungsplanes wird wie folgt be- den südwestlichen und nördlichen Bereich des heutigen Aldi-Marktes schließen Wohn- grenzt: des Plangebietes, während östlich das ge- gebäude an den Standort an. Im weiteren • im Norden durch die Bist und den daran werblich genutzte Betriebsgelände „Lamot- Verlauf der Hauptstraße werden die Wohn- anschließenden Ufersaum und Auenbe- te“ dominiert. Der südwestliche Bereich nutzungen immer häufiger von Einzelhan- reich, wird durch das Motorsportcenter Rupp und dels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebe- Aral-Tankstelle sowie den Funktionsbau der trieben der Ortsmitte unterbrochen.“ • im Süden durch Grünflächen, örtlichen Feuerwehr ergänzt. Der südliche (Quelle: Auswirkungsanalyse zur Weiterentwicklung • im Westen durch die an das Plangebiet Bereich des Plangebietes stellt sich aktuell des Standortes „Langwies“ in Überherrn; GMA - Ge- angrenzende Hauptstraße, als Grünfläche dar sellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Lud- wigsburg; Stand: 13.09.2016) • im Osten durch das angrenzende Ge- werbegebiet „Langwies“. „Das unmittelbare Standortumfeld ist in Innerhalb des Plangebietes befindet sich im östlicher Richtung durch gewerbliche Be- Die genauen Grenzen des Geltungsberei- in nördlichen Teilbereichen die amtlich kar- triebe geprägt. Hier sind zunächst kleinere ches sind der nachstehenden Abbildung tierte Altlastenfläche „ÜBH_2399“. und mittelständische Betriebe verschiede- und Planzeichnung des Bebauungsplanes ner Sparten an der Straße Nauwies zu nen- zu entnehmen. nen, sowie im weiteren Verlauf die rd. 35 ha Eigentumsverhältnisse umfassende Fläche der Fa. ACÜ, einem Unternehmen für Logistik im Fahrzeugbau. Die zum Neubau des Einkaufszentrums be- Nördlich des Planareals schließt zunächst nötigten freien Grundstücksflächen befin- Richtung Innenstadt --> Orthofoto mit Geltungsbereich um Umgebungsnutzung; ohne Maßstab; Quelle: LVGL; Bearbeitung Kernplan Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 6 www.kernplan.de
den sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Teilbereiche derzeitige Nutzung geplante Nutzung Zudem befinden sich die Flächen des Netto- Marktes samt der zugehörigen Stellplatzflä- 1. Aldi-Markt Lebensmitteldiscounter Drogerie-Markt che im Eigentum des Vorhabenträgers. 2. Motorsportcenter Rupp & Gewerbebetrieb (Automobil) & Gewerbebetrieb (Automobil) & Aral-Tankstelle Tankstelle Tankstelle Die Flächen des Motorsportcenters Rupp sowie der daran anschließenden Aral-Tank- 3. Feuerwehr Feuerwehr Abriss des Bestandsgebäudes, stelle befinden sich im Eigentum einer Pri- Neubau Fachmarktzentrum und Stellplatzflächen vatperson. Dies trifft ebenfalls auf die Flä- che des bestehenden Lidl- und Getränke- 4. Grünfläche südlich der Brachfläche Neubau Fachmarktzentrum fachmarktes sowie des Betriebsgeländes Langwies und Stellplatzflächen Lamotte zu. 5. Stellplatzfläche Netto- gewerbliche Parkplatzfläche Neubau Fachmarkt und Stell- Markt platzflächen Die restlichen Flächen des Projektgebietes 6. Netto-Markt Lebensmitteldiscounter Fachmarkt befinden sich im Eigentum der Gemeinde 7. Lidl-Markt & Fachmarkt Lebensmitteldiscounter und Lebensmitteldiscounter Überherrn und werden an den Vorhabenträ- für Getränke Fachmarkt für Getränke ger veräußert, mit Ausnahme der Straßen. 8. Betriebsgelände Lamotte Gewerbebetrieb Gewerbebetrieb Topografie des Plangebietes 9. Betriebsgelände Lamotte Gewerbebetrieb Neubau Feuerwehr Derzeitige und geplante Nutzung der einzelnen Teilbereiche im Projektgebiet Das Plangebiet ist insgesamt sehr reliefarm. Gemäß der städtebaulichen Konzeption ist prägt. Die Landesstraße ist als leistungsfä- wie der Straße „Langwies“ sind in diesem nicht davon auszugehen, dass sich die To- higer Verkehrsweg einzustufen, so dass eine Zusammenhang Fußgängerwege eingerich- pografie in irgendeiner Weise auf die Fest- unproblematische Abwicklung des Kunden- tet. Der Standort kann für Teile der Gemein- setzungen dieses Bebauungsplanes auswir- und Anlieferverkehrs möglich ist. Die Zu- de Überherrn eine Nahversorgungsfunktion ken wird. fahrt zum Standort erfolgt über die Straße i. S. einer fußläufigen Erreichbarkeit über- „Langwies“.(...) nehmen. Diese ist bis zu einer Entfernung Verkehrsanbindung von rd. 500 – 1.000 m gegeben. (...) In süd- Eine Anbindung an den ÖPNV ist im direk- licher Richtung reichen Wohngebäude bis „Die verkehrliche Erreichbarkeit des Stand- ten Umfeld (Haltepunkt „Neues Rathaus“) an den Standort heran. Damit ist eine gute ortes kann sowohl für den motorisierten In- etwa 120 m nördlich des Standortes gege- Erreichbarkeit auch für nicht motorisierte dividualverkehr als auch für den ÖPNV als ben. Die Haltestelle wird in regelmäßiger Bevölkerungsgruppen festzuhalten.“ sehr gut bewertet werden. Das Planareal ist Taktung vom Saarländischen Verkehrsver- (Quelle: Auswirkungsanalyse zur Weiterentwicklung durch seine Lage unmittelbar angrenzend bund SaarVV angefahren, (...) Zudem ist der des Standortes „Langwies“ in Überherrn; GMA - Ge- an die Hauptstraße, welche die Haupt- Standort auch für Fußgänger und Radfahrer sellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Lud- erschließungsachse in Überherrn ist, ge- gut erreichbar. Entlang der Hauptstraße so- wigsburg; Stand: 13.09.2016) Luftaufnahme aus westlicher Richtung in das Projektgebiet Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 7 www.kernplan.de
Luftaufnahme aus östlicher Richtung in das Projektgebiet Die „interne“ und „externe“ Erschließung Erschließungsstraße „Langwies“ vereinzelt Die Entwässerung der Neubauten wird des Projektgebietes erfolgt aktuell über die neue Ein- und Ausfahrtsbereiche angelegt. gem. § 49a SWG ordnungsgemäß sicherge- innerörtliche Haupterschließungsstraße stellt. „Langwies“. Zudem wird das Motorsport- Insbesondere im südlichen Teilbereich des center Rupp und die Aral-Tankstelle über Projektgebietes werden zur Erschließung die Hauptstraße (L 167) erschlossen. Die und Ordnung des ruhenden Verkehrs für das bestehenden Einzelhandelsbetriebe (Aldi, neu zu errichtende Fachmarktzentrum groß- Lidl, Netto, Getränkefachmarkt) werden flächige Stellplatzflächen angelegt. Der über abgehende Ein- und Ausfahrten der Stellplatznachweis für die neuansiedelnden „Langwies“an das örtliche Verkehrsnetz Fachmärkte wird hier zentral erbracht. angebunden. Im westlichen Verlauf der Der Anlieferverkehr wird wie bisher auch Straße „Langwies“ schließt die Hauptstraße zukünftig über die Erschließungsstraße (L 167) an und verbindet das Projektgebiet „Langwies“ erfolgen. mit dem Ortskern Überherrn und Ortsteil Bisten. Im östlichen Verlauf verbindet die Im Übrigen wird die Erschließung intern or- „Langwies“ das Projektgebiet mit dem ganisiert. überörtlichen Verkehrsnetz, der B269neu. Aufgrund der aktuellen Belastbarkeit der Ver- und Entsorgung verkehrlichen Erschließung wird mit der Weiterentwicklung des Einzelhandelsstand- Die Ver- und Entsorgung der bestehenden ortes „Langwies“ kein neues Erschlie- Fachmärkte ist über bereits bestehende ßungskonzept einhergehen. Der verkehrli- technische Infrastrukturen gesichert. Die che Knotenpunkt L 167 (Kreuzungsbereich Bestandsgebäude sind an die örtliche Langwies Hauptstraße) ist aktuell und zu- Strom- und Wasserversorgung angeschlos- künftig in der Lage, die Verkehrsströme zu sen. Die Entwässerung der Bestandsgebäu- ordnen. de wird wie bisher über die örtliche Misch- wasserkanalisation erfolgen. Die Erschließung der Nutzungen im Umfeld wird sich ebenfalls nicht ändern. Anschlusspunkte an die bestehende Ver- und Entsorgungsinfrastruktur für die neu zu Im Rahmen der Ansiedlung weiterer Fach- errichtende Gebäude sind in unmittelbarer märkte sowie der Feuerwehr im Bereich des Nähe innerhalb der Erschließungsstraße Betriebsgeländes „Lamotte“ werden inner- „Langwies“ vorhanden. halb festzusetzender Bereiche entlang der Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 8 www.kernplan.de
Übergeordnete Planungsvorgaben der Raumordnung und Landesplanung; naturschutzrechtliche Be- lange; geltendes Planungsrecht Kriterium Beschreibung Landesentwicklungsplan (Siedlung und Umwelt) zentralörtliche Funktion Grundzentrum Überherrn Vorranggebiete des Landesentwicklungs- • (Z 56)„Vorranggebiete für Grundwasserschutz (VW) sind als Wasserschutzgebiete planes, Teilabschnitt „Umwelt“ festzusetzen. In VW ist das Grundwasser im Interesse der öffentlichen Wasserversor- gung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Eingriffe in Deckschichten sind zu vermeiden. Soweit nachteilige Einwirkungen durch unabweisbare Bau- und Infra- strukturmaßnahmen zu befürchten sind, für die keine vertretbaren Standortalternati- ven bestehen, ist durch Auflagen sicherzustellen, dass eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung nicht eintritt. Die Förderung von Grundwasser ist unter Be- rücksichtigung einer nachhaltigen Nutzung auf das notwendige Maß zu beschrän- ken, d.h. die Entnahme des Wassers soll an der Regenerationsfähigkeit ausgerichtet werden.“ Das Projektgebiet liegt in einem großflächigen Vorranggebiet für den Grundwasser- schutz, innerhalb der geplanten, noch nicht festgesetzten Wasserschutzzone III des Was- serschutzgebietes „Überherrn-Bisten“. Es dürfen demnach keine Planungen erfolgen, die zu einer wesentlichen Beeinträchti- gung der Qualität und Quantität des Grundwassers führen. Die Festsetzung eines Vor- ranggebietes für den Grundwasserschutz schließt eine gewerbliche Nutzung der Fläche nicht aus, soweit von dieser keine nachteiligen Einwirkungen auf das Grundwasser aus- gehen. Das Projektgebiet ist bereits stark anthropogen überprägt. Es ist aktuell schon teilweise versiegelt und überbaut. Zudem überlagern sich im Plangebiet die Vorranggebiete für Grundwasserschutz (VW) und Gewerbe (VG). Die geplante Entwicklung des Standortes „Langwies“ zu einem Einkaufszentrum ist an die Erfordernisse des Grundwasserschutzes anzupassen. Es sind entsprechende Maßnahmen im Zuge der baulichen Realisierung zu treffen, um sicherzustellen, dass keine negativen Beeinträchtigungen des Grundwassers erfolgen(z.B. Das Abstellen der Baufahrzeuge/-maschinen im Baufeld ist nur mit geeigne- ten Schutzvorkehrungen zulässig). Die Lage innerhalb eines Vorranggebietes für den Grundwasserschutz steht der geplanten Entwicklung des Einkaufszentrums insgesamt nicht entgegen • (Z 60) „In Vorranggebieten für Hochwasserschutz (VH) sind des Landesentwicklungs- planes, Teilabschnitt „Umwelt“ Überschwemmungsgebiete festzusetzen. In VH sind jegliche Siedlungserweiterungen und -neuplanungen (d.h. Wohnen, Gewerbe, Ein- richtungen für Freizeit und Sport) unzulässig. Wenn aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit in VH Flächen für bauliche Anlagen (z.B. Infrastrukturein- richtungen wie Straßen und Brücken) in Anspruch genommen werden müssen, so ist das Rententionsvermögen und der schadlose Hochwasserabfluss durch kompensato- rische Maßnahmen zu sichern. Aufforstungsmaßnahmen in VH sind nur erlaubt, wenn diese nachweislich dem Hochwasserabfluss nicht entgegenstehen.“ Der nördlichste und nordöstlichste Teilbereich des Plangebietes befindet sich in einem Vorranggebiet für Hochwasserschutz; der Bereich ist als Überschwemmungsgebiet fest- gesetzt. Im Rahmen des Planvorhabens werden die baulichen Schutzvorschriften des § 78 Was- serhaushaltsgesetz berücksichtigt. Somit steht die Planung den Bestimmungen der Ver- ordnung über das Überschwemmungsgebiet an der Bist im Bereich der Gemeinden Über- herrn und Wadgassen nicht grundsätzlich entgegen. Das Retentionsvermögen und der schadlose Hochwasserabfluss ist durch kompensatorische Maßnahmen sicherzustellen. Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 9 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung • (Z 70) Bis auf einen schmalen Teilbereich entlang der nördlichen Projektgebietsgren- ze liegt das gesamte Projektgebiet innerhalb eines Vorranggebietes für Gewerbe, In- dustrie und Dienstleistungen. Gem. des Zielabweichungsbescheides und Raumorder- nischen Beurteilung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport steht die Lage des Plangebietes innerhalb des Vorranggebietes für Gewerbe, Industrie und Dienstleis- tungen dem Planvorhaben nicht entgegen (vgl. S. 5). • (Z 72) „Die Belegung der Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistun- gen soll mit Betrieben des produzierenden Gewerbes sowie des wirtschaftsbezoge- nen Dienstleistungsgewerbes einschließlich von Forschungs- und Entwicklungszent- ren erfolgen. Sofern Betriebe des Dienstleistungssektors nicht in den Innenstädten bzw. Ortskernen (Kerngebieten bzw. allgemeine Zentren) angesiedelt werden kön- nen, können diese auch in Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie und Dienstleistun- gen (VG) untergebracht werden, wenn dies mit der Landesplanungsbehörde abge- stimmt ist. zu beachtende Ziele und Grundsätze des • (Z 42) Konzentrationsgebot:„Großflächige Einzelhandelseinrichtungen im Sinne des Landesentwicklungsplanes, Teilabschnitt § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind nur im Oberzentrum sowie in „Siedlung“ den Mittel- und Grundzentren zulässig.“ • (Z 44) Kongruenzgebot: „Großflächige Einzelhandelseinrichtungen müssen sich be- züglich Größenordnung und Warensortiment funktional in die vorgegebene zentral- örtliche Versorgungsstruktur einfügen. Der Einzugsbereich der entsprechenden Ein- zelhandelseinrichtung darf den Verflechtungsbereich des betreffenden zentralen Or- tes nicht wesentlich überschreiten.“ • (Z 45) Beeinträchtigungsgebot: „Neuansiedlungen, Erweiterungen bzw. Nutzungs- änderungen großflächiger Einzelhandelseinrichtungen dürfen das Zentrale-Orte-Ge- füge des Landes sowie die Funktionsfähigkeit des jeweiligen zentralen, innerörtlichen Versorgungsbereiches des zentralen Ortes (Standortgemeinde) sowie der benachbar- ten zentralen Orte (Nachbargemeinden) nicht beeinträchtigen.“ • (Z 46) Städtebauliches Integrationsgebot: „Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sind im engen räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem zentralen, innerört lichen Versorgungsbereich (integrierter Standort) des jeweiligen zentralen Ortes in- nerhalb des Siedlungszusammenhangs zu errichten.“ • (Z 49) Interkommunales Abstimmungsgebot: „Die planenden Standortgemeinden haben im Sinne der § 2 Abs. 2 BauGB und § 34 Abs. 3 BauGB die übergemeindliche Abstimmung von Planung und Ansiedlung, Erweiterung oder Änderung von großflä- chigen Einzelhandelseinrichtungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO sicherzustel- len.“ Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 10 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Landschaftsprogramm • Am östlichen Rand des Geltungsbereichs grenzt dieser an eine Fläche mit hoher Be- deutung für den Naturschutz. Flächen mit sehr hoher Bedeutung für den Naturschutz sind nicht vorhanden. Im Norden und Nordosten befinden sich Flächen, die zur Re- naturierung von Auen vorgesehen sind. Nördlich des Geltungsbereichs verläuft die Bist von Nordwesten nach Nordosten. Das Fließgewässer ist im Bereich des Geltungs- bereichs gem. Themenkarte „Arten, Biotope und Lebensraumverbund“ des Land- schaftsprogramms Saarland als Strecke zur Förderung der Eigenentwicklung des Fließgewässers dargestellt. Das Vorhaben steht den Zielen grundsätzlich nicht ent- gegen. • Im Nordosten des Geltungsbereichs überlagert sich die aktuelle Planung kleinräumig mit Kaltluftentstehungsgebieten mit Siedlungsbezug. Das Vorhaben steht den Zielen grundsätzlich nicht entgegen. • Gemäß der Themenkarte „Erhaltung der Kulturlandschaft, Erholungsvorsorge und Freiraumentwicklung“ sind im Norden des Geltungsbereichs die Auenbereiche der Bist als Leitlinien der Naherholung sichern. Die Schwerpunkte der Freiraumaufwer- tung in Auen wurden analog von den Schwerpunkten der Fließgewässerrenaturie- rung festgelegt. Ziel der Maßnahme ist es, eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Fließgewässern für Erholungssuchende zu erreichen und ein durchgängiges Netz an Talwegen aufzubauen. Außerdem ist im Norden bzw. Nordosten des Geltungsbe- reichs die Bebauung durch eine Siedlungsbegrenzung aus Sicht des Naturschutzes begrenzt. Das Vorhaben steht den Zielen grundsätzlich nicht entgegen. • Innerhalb des Geltungsbereichs sind gem. Themenkarte „Waldwirtschaft und Land- wirtschaft“ einzelne landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Das Vorhaben steht den Zielen grundsätzlich nicht entgegen. • Gem. der Themenkarte „Oberflächengewässer und Auen“ sind im Norden und Nord- osten des Geltungsbereichs Flächen vorhanden, die zur Renaturierung von Auen vor- gesehen sind. Nördlich des Geltungsbereichs verläuft die Bist von Nordwesten nach Nordosten. Das Fließgewässer ist im Bereich des Geltungsbereichs gem. Themenkarte „Oberflächengewässer und Auen“ des Landschaftsprogramms Saarland als Strecke zur Förderung der Eigenentwicklung des Fließgewässers dargestellt. • Darüber hinaus sind Teilflächen des Geltungsbereichs im Bereich der Bist von Norden bis Osten innerhalb eines Überschwemmungsgebietes gelegen. Übergeordnete naturschutzrechtliche Belange Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG Nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 SNG unterliegen bestimmte Teile von Natur und Land- und FFH-Lebensraumtypen schaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, dem besonderen Schutz des Landes. Eingriffe, die eine Zerstörung oder eine Beeinträchtigung dieser Flächen bedeu- ten könnten, sind unzulässig und zu vermeiden. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich zwei Biotoptypen, die dem Schutz nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 22 SNG unterliegen, ein Schilfröhricht sowie die oligo- bis meso- trophe Hochstaudenflur. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens werden die genannten Biotope überplant, was mit einem vollständigen Verlust verbunden ist. Gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG ist ein Aus- gleich der Beeinträchtigung, im vorliegenden Fall der Überplanung der Biotope, als Aus- nahmetatbestand möglich. Dabei ist das beeinträchtigte Biotop gleichartig wiederherzu- stellen. Das Schilfröhricht weist nur eine sehr geringe Flächengröße auf und ist von Wei- dengebüsch umschlossen. Aus ökologischen Gesichtspunkten ist es daher sinnvoll, den zu erbringenden Ausgleich für den Wegfall des Röhrichts und der Hochstaudenflur ge- meinsam und in funktionalem Zusammenhang umzusetzen. Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 11 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu- „Innerhalb des Geltungsbereichs sind Flächen vorhanden, die im Arten- und Biotop- tung schutzprogramm (ABSP) des Saarlandes aufgeführt sind. ABSP-Nr.: 6706025 Auf einer Fläche von rd. 216,380 ha ist in der Bistaue zwischen Überherrn und Natur- schutzgebiet Eulenmühle eine weiträumige Grünlandaue der Bist, die überwiegend inten- siv mit Rindern beweidet wird, gelegen. Entlang der Gräben sind gut ausgebildete Wei- densäume anzutreffen. Die ABSP- Fläche beinhaltet geschützte Biotope nach § 22 SNG. Aufgrund des Vorkommens zahlreicher Feuchtgebiets-Pilze und besonderem Reichtum an Holzbewohnern besitzt das Gebiet landesweite Bedeutung. Neben Feldschwirl, Gelbspöt- ter und Blindschleiche sind Vorkommen von Gebänderte und die Blauflügel-Prachtlibelle, Verkannter Grashüpfer, Kurzflüglige Schwertschrecke, Warzenbeißer und Feldgrille be- kannt. Entwicklungsziel ist die Entwicklung von artenreichem standorttypischem Grün- land mesophiler Standorte auf Kalk. Die Nutzung soll durch die Aufnahme in Förderpro- gramme (Sonderstandorte-Programm, Wiesenbrüterprogramm), Verbot/Einschränkung der Düngung und Extensivierung der jagdlichen Nutzung extensiviert werden. Die Maß- nahmen unterliegen der Prioritätsstufe drei. Im Norden des Geltungsbereichs ist die ABSP-Fläche bereits überwiegend durch die be- stehenden Einzelhandelsunternehmen sowie die dazugehörigen Parkflächen vollversie- gelt, weiter wurden im Rahmen der durchgeführten Biotopkartierung Sukzessionsfläche, Weidengebüsch und Ruderalflur angetroffen. Das südliche Areal der ABSP-Fläche wurde bei der vegetationskundlichen Bestandsaufnahme überwiegend als Weidengebüsch auf- genommen, das kleinflächige oligo- bis mesotrophe Hochstaudenflure sowie ein kleinflä- chiges Schilfröhricht umschließt. Im Süden des Areals schließt sich ein größerer Bestand der Hochstaudenflur an. Darüber hinaus wurde am Randbereich eine Wiese feuchter, wechselfeuchter oder nasser Standorte aufgenommen. Die betroffene ABSP-Fläche spie- gelt überwiegend nicht den aktuellen Bestand innerhalb des Geltungsbereichs wieder, so dass insgesamt keine nachteiligen Auswirkungen auf die ABSP-Fläche zu erwarten sind. Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt innerhalb des geplanten Wasserschutzgebiet „Überherrn-Bisten“ in der Schutzzone III; steht dem Planvorhaben nicht entgegen, es ist aber ein besonderes Augenmerk auf den Grundwasserschutz zu legen. Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb von festgesetzten Landschaftsschutzgebie- BNatSchG (Neuordnung) ten. Allerdings ist entsprechend dem Landschaftsprogramm des Saarlandes eine Neuord- nung der Landschaftsschutzgebiete vorgesehen, die das bestehende Landschaftsschutz- gebietssystem ersetzen soll. Entsprechend der Neuordnung grenzt der Geltungsbereich im Nordosten an ein geplantes Landschaftsschutzgebiet Überschwemmungsgebiete Teilflächen im nördlichen und östlichen Rand des Geltungsbereichs befinden sich inner- halb des festgesetzten „Überschwemmungsgebiets an der Bist im Bereich der Gemein- den Überherrn und Wadgassen“. Gem. § 1 der Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Bist im Bereich der Gemeinden Überherrn und Wadgassen vom 1. März 2002 (Amtsbl. 2002, S. 528) ist der Schutzzweck „Zum Erhalt oder zur Verbesserung der ökologischen Strukturen der Bist und ihrer Über- flutungsflächen, zur Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe, zum Erhalt natürlicher Rückhalteflächen und zur Regelung des Hochwasserabflusses werden für das in § 2 be- schriebene Gebiet die allgemein verbindlichen Anordnungen nach § 3 getroffen.“ Gem. § 3 der Verordnung betreffend die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets an der Bist im Bereich der Gemeinden Überherrn und Wadgassen vom 1. März 2002 (Amtsbl. 2002, S. 528) sind die Verbote wie folgt definiert: „(1) Verboten sind: 1. die Umwandlung von Grün- in Ackerland, 2. die Ausweisung neuer Bauflächen in Bauleitplänen. (2) Einer Genehmigung durch den Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde - bedür- fen: Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 12 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung 1. Erhöhungen oder Vertiefungen der Erdoberfläche, 2. Herstellung oder Beseitigung von Anlagen, 3. Anlegen von Baum- oder Strauchpflanzungen, 4. Lagern von Stoffen, 5. Entnahme von Bodenbestandteilen. Die Genehmigung kann befristet werden. (3) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn keine Beeinträchtigungen des Hoch- wasserabflusses, des Retentionsvermögens und des Hochwasserschutzes zu erwarten sind oder Beeinträchtigungen durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgegli- chen werden können. Im Rahmen des Planvorhabens werden die baulichen Schutzvorschriften des § 78 Was- serhaushaltsgesetz berücksichtigt. Somit steht die Planung den Bestimmungen der Ver- ordnung über das Überschwemmungsgebiet an der Bist im Bereich der Gemeinden Über- herrn und Wadgassen nicht grundsätzlich entgegen. Es ist zu erwarten, dass das Reten- tionsvermögen nicht beeinflusst wird. Sonstige Schutzgebiete: Naturschutzgebie- nicht betroffen te, Geschützte Landschaftsbestandteil, Na- tionalparks, Naturparks, Biosphärenreser- vate Denkmäler / Naturdenkmäler / archäolo- nicht betroffen gisch bedeutende Landschaften nach § 6 SDSchG oder in amtlichen Karten verzeich- nete Gebiete Biotoptypen Insgesamt konnten für den Untersuchungsraum 80 Pflanzenarten kartiert werden. Die angeführte Gesamtartenliste (...) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hauptsäch- lich beschränkten sich die Kartierarbeiten auf die Erfassung von Gehölz- und Blütenpflan- zen. Vertreter anderer Pflanzengruppen (z. B. Moose, Flechten) wurden nicht erfasst. Es wurden zwei Arten nach der Roten Liste des Saarlandes festgestellt. Es handelt sich dabei um das Gefleckte Johanniskraut („G – Gefährdung anzunehmen“) und die Wiesen- glockenblume („3 – gefährdet“). Es konnte ein Lebensraumtyp der FFH-Richtlinie festgestellt werden. Feuchte Hochstau- denfluren werden im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführt: • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe. Aus floristischer Sicht ist das Planungsgebiet unterschiedlich zu bewerten. Hochwertige Biotope stellen die geschützten Biotope dar. Die bereits versiegelten Flächen besitzen da- gegen keine ökologische Wertigkeit. Bei der Realisierung des Vorhabens finden Eingriffe in geschützte Biotope bzw. FFH-Lebensraumtypen statt, die entsprechend ausgeglichen werden müssen. Dieser Verlust wird räumlich-funktional auf internen sowie externen Flä- chen durch geeignete und mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz abge- stimmte Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 13 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Biodiversität Aus floristischer Sicht weist das Planungsgebiet eine unterschiedliche Wertigkeit auf, da ökologisch hochwertige Biotope vorhanden sind und zugleich vollversiegelte Flächen, die keine ökologische Funktion besitzen. Da es im Zuge der Bauausführung zum Verlust (Schädigung, Zerstörung) von Bereichen des FFH-Lebensraumtyps LRT 6430 kommt, ist § 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltscha- densgesetz (USchadG) anzuwenden, der sich auf Schäden bezieht, die durch nachteilige Auswirkungen auf Tier- bzw. Pflanzenarten (nach den Anhängen II und IV der FFH-RL und nach Art. 4 Abs. 2 und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie) und Lebensräume (Lebensräu- me der vorgenannten Arten, Lebensräume nach Anhang I der FFH-RL sowie Fortpflan- zung- und Ruhestätten der Anhang IV-Arten der FFH-RL) sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten verursacht werden.“ Für den betroffenen LRT 6430 (Erhaltungszustand C) im Geltungsbereich kann konsta- tiert werden, dass qualitativ-funktionale Eigenschaften nicht besonders ausgeprägt sind. (...) Der Erhaltungszustand der Flächen kann insgesamt mit „C“ bewertet werden, im Umfeld des Geltungsbereichs weisen die LRT-Flächen gleiche bis z. T. bessere Erhaltungszustände auf, so dass keine besondere Bedeutung dieser Flächen für den günstigen Erhaltungszu- stand der LRT auf örtlicher Ebene gegeben ist. Auf übergeordneter Ebene liegen großflä- chige Bestände dieses LRT in gleicher und besserer Ausprägung vor. Die überplante, ver- gleichsweise kleine Hochstaudenflur hat keine besondere Bedeutung für den Biotopver- bund oder die Biotopverbundplanungen. Zusammengefasst resultiert daraus, dass durch die geringflächigen Verluste an Lebens- raumtypen keine erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen oder gar überörtlichen Ge- samtbestände entstehen und sich der derzeitige Erhaltungszustand des LRT nicht ver- schlechtert. Auch unter Berücksichtigung der Beibehaltung des günstigen Erhaltungszu- standes (Verschlechterungsverbot) sind die Beeinträchtigungen nicht als erheblich zu werten. Somit wird durch das Vorhaben insgesamt kein Biodiversitätsschaden im Sinne des § 19 BNatSchG i. V. m. USchadG verursacht. Einer Haftungsfreistellung für Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19 des Bundesnaturschutz- gesetzes steht nach derzeitigem Kenntnisstand daher nichts entgegen. Alle Aussagen zu Flora und Fauna sind dem Umweltbericht der BNL Petry GmbH entnom- men. Allgemeiner Artenschutz „Notwendige Rodungen werden außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vertreter der Avifauna durchgeführt, um die Reproduktion nicht nachhaltig zu beeinträchtigen bzw. In- dividuen zu töten. (...) Darüber hinaus Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ro- dungszeiten nach § 39 BNatSchG (Rodungsverbot in der Zeit vom 1. März bis 30. Sep- tember) (...). Spezieller Artenschutz Unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen bei der Planung des Vorhabens potenzielle Risiken vermieden bzw. gemindert werden, so dass die Erfüllung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG für keine der konflikt- trächtigen Arten gegeben ist. Auf Basis der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung stehen dem ge- planten Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG entgegen, sodass erhebliche Beeinträchtigungen unter Berücksichti- gung der vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden konnten. Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 14 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Geltendes Planungsrecht Flächennutzungsplan Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt; parallele Teiländerung des Flä- chennutzungsplanes im Bereich des Geltungsbereich (Schwarze Balkenlinie); Bestand Teiländerung Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 15 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Bebauungsplan Bebauungsplan „Gewerbegebiet Langwies“(1994) relevante Festsetzungen: • Art der baul. Nutzung: Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO • GRZ, GFZ, Bauweise: 0,8; 1,6; offene Bauweise Der Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Langwies“. Bebauungsplan „Industriegelände Nr. 2“(1967) relevante Festsetzungen: • Grünfläche Der Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan „Industriegelände Nr. 2“. Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 16 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Bebauungsplan „Ortsmitte“(2016) relevante Festsetzungen: • Steuerung von Vergnügungsstätten ( Spielhallen, Wettbüros, etc.) und sonstigen Nutzungen mit Geldspielgeräten (z.B. Schank- und Speisewirtschaften) Übernahme der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ in den vorliegenden TEIL A: PLANZEICHNUNG Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 17 www.kernplan.de
Fachgutachten Als Grundlage des Raumordnungsverfah- rens wurden insbesondere eine einzelhan- delsgutachterliche Auswirkungsanalyse und eine verkehrstechnische Untersuchung zur Entwicklung des Einkaufszentrums erstellt. Diese Fachgutachten liegen ebenfalls der Aufstellung des Bebauungsplanes zugrun- de. Auswirkungsanalyse zur Weiterent- wicklung des Standortes „Lang- wies“ Einzelhandelsgutachterlich bearbeitet wur- den u.a.: • Darstellung des zentralen Versorgungs- bereichs • Beurteilung des Planstandortes sowie Herkunft der Kunden-, Besucher- und Geschäftsverkehre; Quelle: Schweitzer GmbH - Beratende Ingenieure; Stand: 29.07.2016 des unmittelbaren Standortumfeldes • Abgrenzung des Einzugsgebietes Frankreich bewirken eine überörtliche Auswirkungsanalyse zur Weiterent- • Berechnung der sortimentsspezifischen Versorgungsfunktion. wicklung des Standortes „Lang- Kaufkraftpotenziale • Das Integrationsgebot wird am Plan- wies“ • Analyse des Wettbewerbs im Einzugs- standort erfüllt. Der Standort liegt im gebiet zentralen Versorgungsbereich gemäß Die Auswirkungsanalyse kommt zu folgen- • Berechnung der Umsatzerwartung an- Integriertem Gemeindeentwicklungs- dem Ergebnis hinsichtlich der Bewertungs- hand des Marktanteilkonzeptes und konzept. kriterien gemäß Landesentwicklungsplan, Darstellung der Kaufkraftbewegungen / Teilabschnitt „Siedlung“: • Das Beeinträchtigungsverbot wird ein- Umsatzverteilungseffekte gehalten. Weder in Überherrn noch in • Das Konzentrationsgebot wird am • Beurteilung des Vorhabens nach § 11 den benachbarten saarländischen Städ- Standort eingehalten. Durch die Aus- Abs. 3 BauNVO. ten und Gemeinden sind nennenswerte weisung der Gemeinde Überherrn als Umsatzrückgänge in den jeweiligen Grundzentrum (vgl. Zusammenfassung der Ergebnisse: Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt zentralen Versorgungsbereichen zu er- warten. Negative städtebauliche Aus- „Siedlung“) liegen die Voraussetzung • keine Auswirkungen auf die Ziele des wirkungen in den Innenstädten bzw. zur Ansiedlung und Erweiterung groß- Einzelhandelskonzeptes sowie des Inte- Ortsmitten können ausgeschlossen flächiger Einzelhandelsbetriebe vor. grierten Gemeindeentwicklungskon- zeptes der Gemeinde Überherrn (2009), werden. • Der Vorhabenstandort von Lidl liegt im Vorhaben wurde darin berücksichtigt zentralen Versorgungsbereich der Ge- (Quelle: Auswirkungsanalyse zur Weiterentwicklung und als zu entwickelnd beschrieben des Standortes „Langwies“ in Überherrn; GMA - Ge- meinde Überherrn, ein Anschluss an sellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Lud- den ÖPNV (Haltepunkt Neues Rathaus) • keine Versorgungsbedeutung für ande- wigsburg; Stand: 22.07.2016) sowie eine fußläufige Versorgungs- re saarländische Gemeinden, jedoch er- funktion für die nördlichen Wohn- hebliche Versorgungsfunktion für west- Die landesplanerischen Ziele und Gebote schwerpunk der Gemeinde Überherrn lich angrenzende französische Nachbar- gem. Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt bestehen, insofern ist der Standort als gemeinden ohne eigene Versorgungs- „Siedlung“ werden eingehalten. intergiert im Sinne des städtebaulichen angebote. Integrationsgebotes gemäß LEP, Teilab- • Einwohnerpotenzial in Überherrn: Weitere Details können der Abwägung zum schnitt „Siedlung“ zu bewerten. 11.800 Personen Bebauungsplan und der Auswirkungsanaly- se entnommen werden. • Das Einzugsgebiet bleibt auf saarländi- • Französischer Kundenanteil 43% scher Seite auf die Gemeinde Überherrn • Das Konzentrationsgebot wird erfüllt. Auf Basis der geplanten Modernisierung begrenzt, lediglich aus den angrenzen- Überherrn ist als Grundzentrum ausge- und Verkaufsflächenerweiterung der Lidl-Fi- den französischen Gemeinden ist mit wiesen. liale im Plangebiet wurde eine separate einem ausgeprägten Kundenaufkom- • Das Kongruenzgebot wird eingehalten. Auswirkungsanalyse erstellt. men zu rechnen. Kunden aus den be- Das Vorhaben übernimmt keinerlei Ver- nachbarten saarländischen Gemeinden sorgungsfunktion für andere saarländi- spielen am Standort hingegen kaum sche Gemeinden. Lediglich die traditio- eine Rolle (max. 2 % Streukundenan- nellen Einkaufsverflechtungen mit teil). Eine wesentliche Überschreitung des Verflechtungsbereiches des Grund- Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 18 www.kernplan.de
zentrums Überherrn liegt im vorliegen- den Fall nicht vor. Eine Verletzung des Mittlere Qualität des Verkehrsablauf Kongruenzgebotes gemäß Ziffer 44 des Wartezeit (s) LEP, Teilabschnitt „Siedlung“ liegt somit Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer kann nahezu unge- aus raumordnerischer Sicht nicht vor. QSV A hindert den Knotenpunkt passieren. Die Wartezeiten sind ≤ 10 • Das Beeinträchtigungsverbot wird sehr gering. durch die Erweiterung des Lidl-Lebens- mitteldiscounters auch im Kontext mit Die Abflussmöglichkeiten der wartepflichtigen Verkehrs- QSV B ströme werden vom bevorrechtigten Verkehr beeinflusst. ≤ 20 den geplanten Entwicklungen am Die dabei entstehenden Wartezeiten sind gering. Standort „Langwies“ nicht verletzt. Ne- gative städtebauliche Auswirkungen in Die Verkehrsteilnehmer in den Nebenströmen müssen auf der Ortsmitte Überherrn sowie im wei- eine merkbare Anzahl von bevorrechtigten Verkehrsteil- teren Untersuchungsraum können aus- nehmern achten. Die Wartezeiten sind spürbar. Es kommt QSV C ≤ 30 geschlossen werden. zur Bildung von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen (Quelle: Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweite- Dauer eine starke Beeinträchtigung darstellt. rung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Überherrn, Standort Langwies; GMA - Gesellschaft für Markt- und Die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer in den Nebenströ- Leistungsfähigkeit Absatzforschung mbH, Ludwigsburg; Stand: men muss Haltevorgänge, verbunden mit deutlichen Zeit- 04.05.2018) verlusten, hinnehmen. Für einzelne Verkehrsteilnehmer QSV D können die Wartezeiten hohe Werte annehmen. Auch ≤ 45 Weitere Details können der Abwägung zum wenn sich vorübergehend ein merklicher Stau in einem Bebauungsplan und der Auswirkungsanaly- Nebenstrom ergeben hat, bildet sich dieser wieder zu- se entnommen werden. rück. Der Verkehrszustand ist noch stabil. Es bilden sich Staus, die sich bei der vorhandenen Belas- Verkehrstechnische Untersuchung tung nicht mehr abbauen. Die Wartezeiten nehmen sehr große und dabei stark streuende Werte an. Geringfügige „Im Rahmen der durchzuführenden Bauleit- QSV E >45 Verschlechterungen der Einflussgrößen können zum Ver- planung ist die Integrierbarkeit des Vorha- kehrszusammenbruch (d. h. ständig zunehmende Stau- bens in Bezug auf den Knotenpunkt L167 länge) führen. Die Kapazität wird erreicht. Hauptstraße – Langwies nachzuwei- sen.“(...) „Das Plangebiet ist über die Lang- Die Anzahl der Verkehrsteilnehmer, die in einem Verkehrs- wies, als innerörtliche Haupterschließungs- strom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, ist über straße erschlossen. Sie verbindet die beiden eine Stunde größer als die Kapazität für diesen Verkehrs- klassifizierten Straßen B269 und L167.“(...) strom. Es bilden sich lange, ständig wachsende Staus mit QSV F - besonders hohen Wartezeiten. Diese Situation löst sich „Der Knotenpunkt ist als nicht signalisierte erst nach einer deutlichen Abnahme der Verkehrsstärken Einmündung der Grundform 1 mit Fahr- im zufließenden Verkehr wieder auf. Der Knotenpunkt ist bahnteiler vorhanden.“(...) „Für die einbie- überlastet. genden Fahrzeuge aus der Langwies in die Hauptstraße ist das direkte Linkseinbiegen Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufes nach HBS 2015; Quelle: Schweitzer GmbH - Beratende Ingenieu- re; Stand: 29.07.2016 durch Beschilderung der Einmündung mit Verkehrszeichen 209-20 [vorgeschriebene wird eine allgemeine Verkehrserhöhung von tungsfähigkeitsnachweisen zugrunde ge- Fahrtrichtung rechts] und bauliche Maß- 0,4 % pro Jahr angenommen. legt.“ nahmen unterbunden worden. Verkehre, die in Richtung Frankreich / Überherrn möch- Für den Prognose-Planfall 2030 werden zu Zusammenfassung der Ergebnisse: ten, müssen am 200 m entfernten Kreisver- den Ergebnissen der Berechnungen des kehrsplatz am Rathaus wenden, wodurch Prognose- Nullfall 2030 die zusätzlichen „Auf der Basis aktuell durchgeführter Ver- die Verkehrsbelastung auf dem Verkehrs- Verkehre gemäß Verkehrserzeugung unter kehrserhebungen am Knotenpunkt wurden strom von Saarlouis nach Frankreich erhöht Berücksichtigung von Annahmen zur Ver- für den Prognose- Planfall im Jahr 2030 die wird. Eine Linksabbiegespur auf der Haupt- kehrsverteilung/-herkunft verteilt. zu erwartenden Verkehrsbelastungen ermit- straße ist nicht angelegt.“ „In Ermangelung telt. aktueller Daten zur Verkehrsbelastung des Abschließend werden die Leistungsfähig- heutigen Knotenpunktes wurde eine Ver- keitsnachweise zur Bestimmung der Ver- Die Nachweise nach dem Handbuch für die kehrszählung in der morgendlichen und kehrsqualität nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen abendlichen Spitzenstunde am 05.07.2016 Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) ergaben, dass der vorhandene (Dienstag, außerhalb der Ferienzeit) durch- (HBS) für eine nicht signalisierte Kreuzung Knotenpunkt auch in der Zukunft eine aus- geführt. Aus den Ergebnissen wird die maß- durchgeführt.“(...) reichende Leistungsfähigkeit besitzt. Mit gebliche, den Berechnungen zugrunde zu einer Qualitätsstufe C und Wartezeiten von legende Spitzenstunde ermittelt. „Die Zählung wurde ausgewertet, woraus unter 30 Sekunden für das Rechtseinbiegen sich als maßgebende Spitzenstunde die in die L167, sind noch gute bis befriedigen- Als Prognosezeitraum wird das Jahr 2030 Spätspitzenstunde zwischen 16.45 Uhr und de Verkehrsverhältnisse gegeben. Das Vor- festgelegt. Für den Prognose-Nullfall 2030 17.45 Uhr ergab. Sie wird im Folgenden bei haben ist somit ohne bauliche Veränderun- den Prognose- Berechnungen bzw. Leis- Bebauungsplan „Einkaufszentrum Langwies“ 19 www.kernplan.de
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