"Auensteiner Straße" - Gemeinde Untergruppenbach

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"Auensteiner Straße" - Gemeinde Untergruppenbach
Landkreis: Heilbronn
Gemeinde:  Untergruppenbach
Gemarkung: Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn)

Bebauungsplan gem. § 13b BauGB und örtliche
Bauvorschriften

„Auensteiner Straße“
Begründung mit Nachtrag                                                                       ENTWURF

Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes

1. Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Untergruppenbacher Ortsteils Donnbronn.
Im Norden schließt die bestehende Bebauung an, südlich und östlich befinden sich
Ackerflächen, im Südwesten und Westen verläuft die Landesstraße L 1111 Richtung
Heilbronn und der Autobahn A 81.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1488/1 und 1490, sowie Teile der Flurstücke 1491
(„Auensteiner Straße“), 1498, 1498/2, 1499, 1500, 1501 und 1502 (Feldweg) (vgl.
nachstehender Übersichtsplan).

                                                                               Quelle: OpenStreetMap-Mitwirkende

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2. Erfordernis der Planaufstellung
Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener
Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist.
In Untergruppenbach besteht ein anhaltend hoher Bedarf nach Wohnbauflächen. Dies wird
auch durch ein im Jahr 2019 aufgestelltes Gemeindeentwicklungskonzept bestätigt. In
diesem wird durch das beauftragte Planungsbüro eine selbst für die Region
überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt und auch ein weiteres Wachstum
der Bevölkerung bis zum Jahr 2035 errechnet. Dies deckt sich auch mit einer der
Gemeindeverwaltung vorliegenden Anfragenliste, die derzeit bei Weitem nicht über die noch
vorhandenen und einer Entwicklung zugänglichen Grundstücke und Baulücken abgedeckt
werden kann. Es ist somit notwendig, zusätzlich zu einer Nachverdichtung und der Nutzung
der Innenentwicklungspotenziale eine bedarfsorientierte Außenentwicklung zu ermöglichen.
Es wurde daher bereits im Gemeindeentwicklungskonzept der Realisierung der
Entwicklungsflächen aus dem Flächennutzungsplan und der Aktivierung zusätzlicher
Potenziale durch § 13b BauGB eine hohe Priorität eingeräumt.
Neben der Realisierung mehrerer Innenentwicklungen im Kernort soll daher auch in den
Ortsteilen eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Zur Deckung des vorhandenen
Bedarfs sollen daher über das Instrument des § 13b BauGB am südlichen Ortsrand von
Donnbronn Wohnbauflächen geschaffen werden.
Die vorliegende Baulandentwicklung führt zum Verlust von derzeit landwirtschaftlich
genutzten Flächen. Es handelt sich um Böden von sehr hoher Qualität für die Erzeugung von
Nahrungs- und Futtermitteln. Die Wertigkeit der in Anspruch genommenen Flächen fließt mit
entsprechend hoher Gewichtung in die bauleitplanerische Abwägung ein. Aufgrund der
Regelung des § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme
landwirtschaftlicher Flächen zu begründen, dabei sollen auch Ermittlungen zu den
Möglichkeiten der Innenentwicklung zu Grunde gelegt werden: Die Gemeinde hat in den
letzten Jahren mehrere Innenentwicklungsvorhaben umgesetzt. Auch befindet sich parallel
ein Bebauungsplan der Innenentwicklung in Donnbronn im Verfahren. Weitere Baulücken
und andere Nachverdichtungspotentiale sind jedoch nur noch langfristig zu mobilisieren.
Ungeeignete Flächen von schlechter Qualität sind zudem auf dem Gemeindegebiet von
Untergruppenbach nicht ersichtlich bzw. nicht zugänglich. Die Inanspruchnahme der
landwirtschaftlichen Flächen ist deshalb erforderlich und unvermeidlich, wenn kurzfristig ein
Beitrag zur Bedarfsdeckung im Wohnungsbau geleistet werden soll. Die Planung ist zudem
mit den EigentümerInnen der Flächen abgestimmt.

3. Planerische Vorgaben
Die Flächen befinden sich im Außenbereich. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stellt
das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Das Plangebiet soll auf Basis des §13b BauGB entwickelt werden, da es sich um
Außenbereichsflächen handelt, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile
anschließen. Zielsetzung ist die Schaffung von Wohnbauflächen, für die ein hoher Bedarf in
der Gesamtgemeinde besteht. Die maßgebliche überbaubare Grundfläche beträgt weniger
als 10.000 Quadratmeter. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem.
§ 13a (2) Nr. 2 BauGB angepasst.

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4. Topografie, momentane Nutzung
Das Plangebiet stellt sich als Osthang dar, der von etwa 299 m üNN im Westen auf etwa 293
m üNN im Südosten fällt. Dabei nimmt das Gefälle Richtung Südosten zu, während die
westliche Hälfte etwas flacher ist.
Das Plangebiet wird momentan vielfältig landwirtschaftlich genutzt. Die Nutzungen umfassen
teilweise Ackerflächen, die während der Umbaumaßnahme an der Donnbronner
Ortsdurchfahrt als Erdlager genutzt wurden. Zudem befinden sich im Plangebiet auch eine
kleine Obstplantage und Gartenland. Eine Kurzumtriebsplantage, die sich ebenfalls im
Plagebiet befand, wurde zwischenzeitlich gerodet. An der südlichen und an der östlichen
Plangebietsgrenze sind bestehende Feldwege einbezogen. Nördlich grenzt die bestehende
Bebauung an, westlich liegt in ca. 20 m Entfernung die Landesstraße L 1111.

5. Städtebauliche Zielsetzung und Planung
Erschließungskonzept
Erschlossen wird das Gebiet über eine 5,50 m breite Stichstraße, die an die bestehende
Auensteiner Straße anschließt. Von dieser Haupterschließung geht wie im nördlich
angrenzenden Bestandsgebiet ein kurzer Stichweg ab, welcher den nordwestlichen Bereich
des Plangebiets erschließt. Die Straßen sind entsprechend dem zu erwartenden geringen
Verkehrsaufkommen als gemischt genutzte Verkehrsflächen geplant.
Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets erfolgt über die bestehenden Anlagen in den
umliegenden Straßen.
Planungsrechtliche Festsetzungen
Planungsrechtliches Ziel ist die Erweiterung des bestehenden Baugebiets durch die
Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA). Die in Allgemeinen Wohngebieten
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplans,
wodurch Konflikte mit der Wohnnutzung vermieden werden sollen.
Entsprechend des vorhandenen örtlichen Bedarfs ist die Bebauung durch Einfamilien-, und
Doppelhäuser geplant. Insgesamt sind ca. 17 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser
vorgesehen.
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird über die Festlegung der Grundflächenzahl
(GRZ) und der Höhe baulicher Anlagen bestimmt, wobei die maximale Höhe über die
Festlegung eines höchsten Gebäudepunktes (HGP) in Metern bestimmt wird. Im
Zusammenspiel mit der als Bezugshöhe festgelegten Höhenlage baulicher Anlagen
(Erdgeschossfußbodenhöhe, EFH) ist die Höhenentwicklung auf diese Weise eindeutig und
nachvollziehbar definiert.
Die Festlegung der Baugrenzen erfolgt überwiegend in Form von durchgehenden
Baustreifen, womit eine flexible Bebauung mit geringem Befreiungserfordernis ermöglicht
wird. Für die Zulassung von Überschreitungen durch untergeordnete Bauteile usw. wird ein
Ausnahmetatbestand aufgenommen.
Garagen und Carports kommen durch die gewählte Festlegung der Baugrenzen
überwiegend in der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenzen) zu liegen. An
städtebaulich sinnvollen Stellen werden zudem Baufenster für Garagen vorgesehen. Wo es
darüber hinaus verkehrlich/städtebaulich vertretbar ist, können diese baulichen Anlagen im
Zuge einer Ausnahme auch auf den nicht überbaubaren Flächen zugelassen werden, die
Ausnahmevoraussetzungen sind entsprechend definiert. Offene Stellplätze sind allgemein
auch auf den nicht überbaubaren Flächen zulässig, wenn sie im Anschluss an die
Verkehrsflächen errichtet werden.

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Die Häuser sind als Gebäude mit 2 Vollgeschossen geplant. Hierfür wird die maximale
Gebäudehöhe auf 8,5 m festgesetzt (bei Pultdächern auf 7.0 m). Die Ausnahme davon bildet
die nördliche Baureihe, die an den Bestand anschließt. Hier sind in Anlehnung zum
angrenzenden Bestand nur Gebäude mit einer maximalen Höhe von 6,5 m zulässig. Dies
ermöglicht eine homogene Einbindung des neuen Gebiets. Zudem wird die maximale
Wohnungszahl je Gebäude auf 3 je Einzelhaus und 2 je Doppelhausteil beschränkt, um den
örtlichen Maßstab aufzunehmen und fortzuführen. Damit wird damit ein zu großer Anstieg
des Verkehrsaufkommens verhindert.
Durch diese Festsetzungen wird eine Dichte erreicht, die voraussichtlich knapp oberhalb der
im Regionalplan Heilbronn-Franken geforderten 50 Einwohner pro Hektar liegt. Dies ist trotz
der geringen Größe des Ortes angemessen, da sich Donnbronn im direkten Einzugsgebiet
von Heilbronn befindet. Zudem wird parallel ein Bebauungsplan im wesentlich ländlicher
gelegenen Ortsteil Unterheinriet aufgestellt („Hungerberg II“), der diese Zahl leicht
unterschreitet. Es wurde beschlossen, diesen Umstand im verkehrsgünstiger gelegenen
Ortsteil Donnbronn auszugleichen.
Lärmschutzmaßnahmen
Da sich in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet die stark befahrene Landesstraße L 1111
befindet, werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Dies bestehen neben passiven
Maßnahmen wie Schallschutzverglasungen und kontrollierte Be- und Entlüftungen in den
Gebäuden auch aus aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Die aktiven Maßnahmen umfassen
einen Lärmschutzwall mit einer Gesamthöhe von 4,0 m, welcher am westlichen Rand des
Plangebiets errichtet werden muss. Aufgrund der Anbaubeschränkungen entlang der L 1111
muss dieser Wall mindestens 20 m vom derzeitigen Straßenrand Abstand halten. Der Wall
wird bis in den am stärksten betroffenen Abschnitt der südlichen Grenze geführt. Integriert in
den Wall werden grünordnerische Maßnahmen, welche die ökologischen Belange im Gebiet
sichern.
Örtliche Bauvorschriften
Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden im Plangebiet die Dachformen Satteldach
(SD, auch mit versetzten Dachflächen zulässig) und Walmdach (WD) mit einer Dachneigung
von 20° - 35° zugelassen. Zudem sind im Großteil des Planungsgebiets Pultdächer (PD) mit
einer Dachneigung von 10° - 20° zugelassen. Im Bereich des direkten Übergangs in das
Bestandsgebiet sind lediglich Sattel- und Walmdächer festgesetzt, um eine harmonische
Einbindung des neuen Gebiets zu ermöglichen.
Regelungen zu Art und Höhe von Einfriedungen werden nur entlang der öffentlichen
Verkehrsflächen getroffen, da nur hier ein Regelungsbedarf für eine einheitliche Handhabung
und Gestaltung besteht. Für die privaten Grenzen gelten die Vorgaben des
Nachbarrechtsgesetzes Baden-Württemberg.
Die Festsetzung eines Mindestabstandes von 0,5m durch Einfriedungen und Stützmauern zu
Fußwegen, Feldwegen und anderen befahrbaren öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich
aus der Notwendigkeit, die Nutzbarkeit der Verkehrsflächen in vollem Umfang zu
gewährleisten. Diese Abstandserfordernis besteht nicht zu Verkehrsgrünflächen, da hier
keine Einschränkung der Nutzbarkeit durch herangebaute Stützmauern zu befürchten ist.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs soll in erster Linie auf den privaten Grundstücken
erfolgen, hierzu dient die Erhöhung der Stellplatzzahl je Wohnung im Bebauungsplangebiet.
Diese ist in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße gestaffelt festgesetzt. Dies ist geboten
und sachgerecht, weil dies nach Abwägung der Belange der einzelnen Bauherren und der
Allgemeinheit, unter Berücksichtigung städtebaulicher Gründe und Gründen des Verkehrs,
erforderlich ist. Im Bereich der Reihenhäuser werden hierfür entsprechend § 37 (5) LBO
teilweise auch hier vorgesehene Stellplätze an der Straße genutzt. Um dies zu erreichen,
werden diese Stellplätze den Reihenhausgrundstücken zugeordnet und zusammen mit
diesen verkauft. Da die Straßenbreiten auf das notwendige Maß reduziert sind, können
durch die Erhöhung der Stellplatzzahl verkehrsgefährdende Zustände im Plangebiet
vermieden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden.

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6. Maßnahmen zum Schutz der Natur / Grünordnerische Festsetzungen
Zur Eingrünung der Plangebietsaußenränder und gegenüber dem Bestandsgebiet sind
flächige Pflanzgebote durch Sträucher vorgesehen. Diese Eingrünung dient der Einbindung
des Gebiets in die Umgebung ebenso wie der Verbesserung des lokalen Kleinklimas. Die
Pflanzgebote sind auch entlang der aktiven Lärmschutzeinrichtungen festgesetzt, um ein
Heranrücken von Bebauung (Nebenanlagen) und damit eine mögliche Gefährdung der
Standsicherheit der Schutzeinrichtungen zu verhindern. Ergänzt wird die Festsetzung durch
Pflanzgebote für gebietsheimische Laub- oder Obstbäume, sowie die Verpflichtung, private
Gartenflächen als Grünflächen anzulegen (Verbot von Schottergärten).
Der notwendige Lärmschutzwall entlang der westlichen und südlichen Gebietsgrenze wird
großflächig begrünt. Die dem Baugebiet zugewandte Seite wird als private Grünfläche
ausgewiesen, die Dammkrone und die dem Gebiet abgewandte Seite als öffentliche
Grünfläche. Für beide Flächen werden umfassende grünordnerische Festsetzungen
getroffen, die sicherstellen, dass sich auf dem Wall ökologisch hochwertige Lebensräume
entwickeln. Dabei wird auch darauf geachtet, dass im Gebiet vorkommende geschützte
Insektenarten auf der Fläche ein ausreichendes Nahrungsangebot und gute
Ansiedelungsbedingungen bekommen. Die öffentlichen Grünflächen werden zudem so
gestaltet, dass sie als Ausgleichsfläche für die im Gebiet lebenden Zauneidechsen dienen.
Das Plankonzept strebt eine möglichst geringe Versiegelungsrate an. Daher sind die
Erschließungsanlagen lediglich im für die Erschließung unumgänglichen Maß geplant,
private Stellplätze und Zufahrten sind zudem wasserdurchlässig auszuführen. Damit wird
eine Verstärkung der Hochwassergefahr durch das Baugebiet vermindert und die
Grundwasserneubildung verbessert.

7. Planstatistik
Gesamtfläche des Plangebietes, davon:                                          ca.   100 Ar   100 %

Baufläche                                                                      ca.   65 Ar    65 %

Grünflächen (privat, öffentlich, Verkehrsgrün)                                 ca.   25 Ar    25 %

Verkehrsflächen und Flächen für die Ver- und Entsorgung                        ca.   10 Ar    10 %

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8. Auswirkungen der Bauleitplanung / Beschleunigtes Verfahren nach § 13b
BauGB
Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach §13b BauGB („Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) durchgeführt, da durch den
Bebauungsplan eine Wohnnutzung auf Flächen begründet wird, die sich an im
Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Die Anforderungen hinsichtlich der
maximalen Grundfläche nach § 13b BauGB sind mit einer zulässigen überbaubaren
Grundfläche von ca. 2.588 m² im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO erfüllt.
Gemäß § 13b Satz 1 gelten die Vorschriften des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
entsprechend. Demnach ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH-
und Vogelschutzgebieten bestehen. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltprüfung
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bedürfen,
darf nicht begründet werden. Beides ist nicht der Fall.
Im Bebauungsplanverfahren muss auch der besondere Artenschutz geprüft werden. Dazu
wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet und den Unterlagen beigelegt. Aus diesem
leiten sich grünordnerische Maßnahmen ab, welche hauptsächlich die Herstellung und den
Schutz von Ersatzhabitaten für die im Plangebiet lebenden Eidechsen sichern. Auch die
Funktionen des Biotopverbunds mittlerer Standorte, in dessen Kernzone sich das Plangebiet
befindet, werden so für die Zukunft erhalten. Ein Ausgleich der Streuobstbestände im
Plangebiet ist dagegen nicht notwendig, da diese in der Vergangenheit bereits
weitestgehend entfernt wurden. Die restlichen Bäume bestehen hauptsächlich aus
Halbstämmen, sodass sie keinen Streuobstbestand im Sinne von § 4 Abs. 7 LLG darstellen.
Auch eine Beeinträchtigung der nahegelegenen FFH-Gebiete ist nicht zu erwarten, da diese
durch die L1111 von Plangebiet getrennt sind. Eine Voruntersuchung ist daher nicht
notwendig.
Im Verfahren nach §13b BauGB ist die Erstellung eines Umweltberichts entbehrlich.
Trotzdem werden die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB ermittelt,
inhaltlich geprüft und dargestellt. Sie können daher sachgerecht in die Abwägung eingestellt
sowie untereinander und mit den anderen Belangen abgewogen werden. Auch die Eingriffe,
die durch den Bebauungsplan entstehen können, werden ermittelt, gleichwohl ein Ausgleich
nicht erforderlich ist.
Da die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren vorliegen, wird vom Umweltbericht,
von der Angabe der Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen sowie von einer
zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Das Bebauungsplanverfahren wird jedoch
zweistufig durchgeführt, um die Öffentlichkeit und Behörden bereits frühzeitig in das
Verfahren einzubeziehen.
Zudem ist durch die Nachbarschaft des Gebiets zur stark befahrenen L 1111 eine
Schalltechnische Bewertung erforderlich. Von dieser sind Festsetzungen zum Schutz vor
dem Verkehrslärm abgeleitet.

Gefertigt:
Untergruppenbach, den 07.04.2020/13.07.2021

Käser Ingenieure
Ingenieurbüro für Vermessung und Stadtplanung

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Anhang:

Artenempfehlung zu Gehölzpflanzungen
angefertigt durch:
Landratsamt Heilbronn
Bauen, Umwelt und Nahverkehr
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Anlagen:

1. Ermittlung der Umweltbelange
angefertigt durch
Roosplan Stadt- und Landschaftsplanung
Adenauerplatz 4
71522 Backnang

2. Artenschutzrechtliche Begutachtung
angefertigt durch
Dipl.-Biol. Dieter Veile
Amselweg 10
74182 Obersulm

3. Lärmschutzgutachten
angefertigt durch
ISIS Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz
Dipl.-Ing. (FH) Manfred Spinner
Tuchplatz 11
88499 Riedlingen

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BEDEUTUNG HEIMISCHER                                                                                  HEIMISCHE
GEHÖLZE                                                                                               GEHÖLZE
Bäume und Sträucher übernehmen vielfältige
Aufgaben in der freien Landschaft:                                                                    EMPFEHLUNGEN ZUR ARTENAUSWAHL
                                                                                                      UND PFLANZUNG IM LANDKREIS
> Sie sichern die Ufer entlang von Fließ- und                                                         HEILBRONN
  Stillgewässern und vermindern die Boden-
  erosion an Feldrainen und Böschungen.
> Sie verbessern den Lärm- und Sichtschutz
  entlang von Straßen und Wegen und wirken
  sich vorteilhaft auf das Kleinklima aus.
> Sie gliedern die Landschaft und binden          Außerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen
  Gebäude in ihre Umgebung ein.                   nach § 40 (4) Bundesnaturschutzgesetz nur
> Sie sind ein unverzichtbarer Lebensraum für     heimische Gehölze gepflanzt werden. Im Landkreis
  die heimische Tier- und Pflanzenwelt und        Heilbronn sind dies die im Innenteil genannten
  bieten Nahrung, Nistplatz und Schutz.           Bäume und Sträucher. Diese Einschränkung gilt
> Sie erhöhen den Erholungs- und Freizeitwert     nicht für den Anbau von Pflanzen in der Land- und
  der Landschaft.                                 Forstwirtschaft.

VERWENDUNG HEIMISCHER                             KONTAKT
GEHÖLZE                                           POSTADRESSE
                                                  Landratsamt Heilbronn
Damit eine Pflanzung in der freien Landschaft
                                                  Bauen, Umwelt und Nahverkehr
Erfolg hat, müssen die gewählten Gehölzarten
                                                  Lerchenstraße 40
sowohl standortgerecht als auch naturraum-
                                                  74072 Heilbronn
typisch sein.
                                                  DIENSTSTELLE
Standortgerechte Gehölze wachsen gut an, sind     Kaiserstraße 1
wüchsig und benötigen wenig Pflege. Naturraum-    74072 Heilbronn
typische Gehölze haben sich im Laufe der Jahr-
tausende an das Klima des jeweiligen Naturraums   TELEFON
angepasst. Die Blüten und Früchte bieten vielen   07131 994-380
Insekten, Vögeln und Kleinsäugern Nahrung.
                                                  E-MAIL
                                                  bauen-umwelt-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de
Die beste Pflanzzeit ist der Herbst. Pflanzen
erhalten Sie bei Ihrer Baumschule vor Ort.        INTERNET
                                                  www.landkreis-heilbronn.de
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BOTANISCHER           DEUTSCHER
                                                VERWENDUNG                              STANDORT / BODEN
NAME                  NAME

BÄUME
Acer campestre        Feld-Ahorn                b,d,f                                   1,4,5,6
Acer platanoides      Spitz-Ahorn               a,b,d,e,f     LEGENDE                   4,5,6         LEGENDE
Acer pseudoplatanus   Berg-Ahorn                a,b,d,e,f                               3,5,6
                                                              a   = Einzelstellung                    1 = kalkhaltig
Alnus glutinosa       Schwarz-Erle              c,d,e,f       b   = Feldhecke           2,3,5,6       2 = sauer
Betula pendula        Hänge-Birke               a,e           c   = Ufergehölz          1,4,5,        3 = feucht-nass
Carpinus betulus      Hainbuche                 a,b,d,f       d   = Vogelschutzgehölz   3,4,5,6       4 = trocken
Fagus sylvatica       Rotbuche                  a,d,f         e   = Pioniergehölz       1,2,5,6       5 = sonnig
Fraxinus excelsior    Esche                     a,b,c,d,e,f   f   = Bienenweide         1,3,5,6       6 = halbschattig
Populus tremula       Zitterpappel              c,e,f                                   3,4,5,6
Prunus avium          Vogel-Kirsche             a,b,d,f                                 4,5,6
Prunus padus          Traubenkirsche            a,c,e,f                                 3,5,6
Sorbus aucuparia      Eberesche                 a,b,d,e,f                               2,3,4,5,6
Sorbus domestica      Speierling                a,d,f                                   1,4,5,6
Sorbus torminalis     Elsbeere                  a,b,d                                   4,5,6
Quercus petraea       Trauben-Eiche             a,b,d,f                                 4,5
Quercus robur         Stiel-Eiche               a,b,d,f                                 4,5
Salix alba            Silber-Weide              a,c,f                                   1,3,5
Salix fragilis        Bruch-Weide               a,c,f                                   3,5
Tilia cordata         Winter-Linde              a,d,e,f                                 4,5,6
Tilia platyphyllos    Sommer-Linde              a,d,e,f                                 1,3,5,6
Ulmus minor           Feld-Ulme                 a,b,d,e,f                               1,3,4,5,6
Umus glabra           Berg-Ulme                 a,d,f                                   3,5,6

STRÄUCHER
Corylus avellana      Haselnuß                  b,d,e,f                                 1,2,3,4,5,6
Cornus sanguinea      Roter Hartriegel          b,c,d,f                                 1,3,4,5,6
Crataegus monogyna    Eingriffliger Weißdorn    a,b,d,f                                 1,4,5,6
Euonymus europaeus    Pfaffenhütchen            a,b,c,d,f                               1,3,4,5,6,
Frangula alnus        Faulbaum                  b,c,d,e,f                               2,3,5,6
Lonicera xylosteum    Rote Heckenkirsche        b,d,f                                   1,3,4,5
Prunus spinosa        Schlehe                   b,d,e,f                                 1,4,5
Rubus fruticosus      Brombeere                 b,c,d,e,f                               2,3,4,5,6,
Rhamnus cathartica    Kreuzdorn                 b,d,f                                   1,4,5,6
Rosa canina           Hunds-Rose                b,d,e,f                                 5,6
Rosa rubiginosa       Wein-Rose                 b,d,f                                   1,4,5
Sambucus nigra        Schwarzer Holunder        a,b,d,e,f                               3,5,6
Sambucus racemosa     Trauben-Holunder          a,b,c,d,e,f                             2,3,6
Salix caprea          Sal-Weide                 a,b,c,e,f                               3,4,5,6
Salix purpurea        Purpur-Weide              b,c,e,f                                 1,3,4,5,6
Salix triandra        Mandel-Weide              b,c,e,f                                 1,3,5,6
Salix viminalis       Korb-Weide                b,c,e,f                                 1,3,5
Viburnum opulus       Gewöhnlicher Schneeball   a,b,c,d,f                               3,5,6
"Auensteiner Straße" - Gemeinde Untergruppenbach
STREUOBSTWIESEN SIND KULTURGUT
Streuobstwiesen prägen auch heute noch in             PFLANZANLEITUNG                                                            STREUOBST IN
weiten Teilen unsere Kulturlandschaft. Bevor es
möglich war zu jeder Jahreszeit frisches Obst aus
                                                      1.   Die Pflanzgrube ca. 70 x 70 x 50 cm aus-                              DER KULTUR-
allen Teilen der Erde günstig einzukaufen, waren      2.
                                                           heben und den Untergrund auflockern.
                                                           Den Aushub mit ca. 1/3 Komposterde                                    LANDSCHAFT
die Früchte der Obstbäume in Form von Most,                verbessern und etwas krümelige Erde
Saft, Lager- und Dörrobst eine willkommene Er-             einfüllen.                                                            EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE
gänzung des Nahrungsangebots.                         3.   Den Baumpfahl in Hauptwindrichtung                                    APFELSORTEN FÜR DEN LANDKREIS
                                                           einschlagen.                                                          HEILBRONN
STREUOBSTWIESEN SIND BEDROHT                          4.   Den Baum setzen und mit lockerer Erde
Die siedlungsnahen Streuobstgürtel stehen leider           anfüllen. Die Veredlungsstelle muss ca. 10
oft dem Bau von Wohn- und Gewerbegebieten                  cm aus dem Boden ragen.
im Wege. Auch durch Nutzungsaufgabe, man-             5.   Die Erde leicht festtreten, einen Gießrand
gelnde Wertschätzung von Streuobstprodukten                ausbilden und den Baum am Pfahl anbin-
und fehlende Pflege sind unsere Streuobstwiesen            den.
bedroht.                                              6.   Den Baum gut wässern.
                                                      7.   Die Krone wird aus dem Leittrieb und drei
STREUOBSTWIESEN SIND LEBENSRAUM                            in gleicher Höhe angeschnittenen Leitästen
Streuobstwiesen sind für viele gefährdete Tier-            aufgebaut. Nach dem Pflanzschnitt sollte
und Pflanzenarten ein unverzichtbarer Lebens-              der Leittrieb die im 45° Winkel abgespreiz-
raum. Streuobsthaine und mächtige Einzelbäume              ten oder hochgebundenen Seitenäste um
bereichern unsere Landschaft mit ihrer Schönheit.          ca. 20 cm überragen.
Ein freistehender Mostbirnbaum hat eine na-           8.   Einen Stammschutz gegen Wildverbiss
türliche Lebenserwartung von über 150 Jahren.              anbringen.
Die Pflanzung und Pflege eines hochstämmigen
Obstbaumes ist also eine Generationenaufgabe.
Wie wäre es mit der Pflanzung eines Obstbaumes      FRAGEN RUND UM DAS THEMA STREUOBST
anlässlich eines Familienfestes wie Hochzeit oder   BEANTWORTEN IHNEN GERNE:
Geburtstag?
                                                    Landratsamt Heilbronn
                                                    Bauen, Umwelt und Nahverkehr
                                                    Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn
                                                    Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn
                                                    Telefon: 07131 994-380
                                                    E-Mail: bauen-umwelt-nahverkehr@
                                                            landratsamt-heilbronn.de

                                                    Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis
                                                    Heilbronn e.V.

                                                                                                         Stand: September 2019
                                                    Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn
                                                    Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn
                                                    Telefon: 07131 994-209
                                                    E-Mail: LEV@landratsamt-heilbronn.de

                                                    www.landkreis-heilbronn.de
EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE                                                 FÜR DEN LANDSCHAFTSPRÄGENDEN
UND NEUE APFELSORTEN                                                          STREUOBSTBAU IM LANDKREIS HEILBRONN

SORTE                                                                         EIGENSCHAFTEN                                                                      VERWERTUNG                               REIFEZEIT
TRADITIONELLE APFELSORTEN
Bittenfelder Sämling                                                          guter Mostapfel, sehr robust, unreg. tragend                                        Most- und Saftapfel                     E 10; Lagersorte
Börtlinger Weinapfel                                                          guter Mostapfel, kleinfrüchtig, robust, Massenträger                                Most- und Saftapfel                     M 10; Lagersorte
Boskoop                                                                       guter Kuchenapfel, frostanfällig, unreg. tragend, triploid*                         Tafel- und Backapfel                    E 9; Lagersorte
Brettacher                                                                    sehr saftig, sehr robust, triploid*, reg. tragend, Lokalsorte                       Koch-, Back- und Brennapfel             A 10; Lagersorte
Champagner Renette                                                            kleinfrüchtig, reg. tragend, geringer Schnittaufwand                                Tafel-, Koch- und Mostapfel             E 10; Lagersorte
Danziger Kantapfel                                                            Früchte druckempfindlich, für höhere Lagen                                          Dörr- und Tafelapfel                    E 9; Herbstsorte
Frankenbacher Dauerapfel                                                      hoher Ertrag, gesund, lange lagerfähig                                              Dörr-, Back- und Mostapfel              E 10; Lagersorte
Gehrers Rambur                                                                sehr saftig, sehr ertragreich, reg. tragend, triploid*                              Most- und Saftapfel                     M 9; Herbstsorte
Gewürzluiken                                                                  gute Erträge, für wärmere Lagen, guter Pollenspender                                Brenn-, Most- und Tafelapfel            A 10; Lagersorte
Hauxapfel                                                                     guter Mostapfel, für höhere Lagen, reg. tragend                                     Most- und Saftapfel                     M 9; Lagersorte
Jakob Fischer                                                                 für höhere Lagen, reg. tragend, triploid*                                           Back- und Tafelapfel                    A 9; Frühsorte
Josef Musch                                                                   sehr robust, für höhere Lagen, windfest, triploid*                                  Most- und Tafelapfel                    M 9; Herbstsorte
Kaiser Wilhelm                                                                sehr robust, unreg. tragend, triploid*                                              Most-, Saft-, und Tafelapfel            E 9; Lagersorte
Luikenapfel                                                                   gute Erträge, für höhere Lagen, früher weit verbreit                                Most- und Dörrapfel                     E 9; Herbstsorte
Maunzenapfel                                                                  sehr robust, für höhere Lagen, unreg. tragend                                       Most- und Backapfel                     A 10; Lagersorte
Rheinischer Bohnapfel                                                         herv. Mostapfel, lange haltbar, unreg. tragend, triploid*                           Most- und Dörrapfel                     M 10; Lagersorte
Rheinischer Krummstiel                                                        für wärmere Lagen, lange haltbar, hoch und reg. tragend                             Tafel- und Backapfel                    M 10; Lagersorte
Rheinischer Winterrambur                                                      robust und ertragreich, für wärmere Lagen, triploid*                                Saft- und Mostapfel                     A 10; Lagersorte
Rote Sternrenette                                                             hoher Zierwert, für höhere Lagen, unreg. tragend                                    Tafelapfel                              E 9; Lagersorte
Schweizer Glockenapfel                                                        guter Kuchenapfel, für wärmere Lagen, unreg. tragend                                Back- und Tafelapfel                    M 10; Lagersorte
Sonnenwirtsapfel                                                              sehr robust und widerstandsfähig, reg. tragend                                      Back- und Mostapfel                     M 9; Lagersorte
Welschisner                                                                   sehr robust und widerstandsfähig, für höhere Lagen                                  Back- und Mostapfel                     M 10; Lagersorte
Zabergäurenette                                                               für wärmere Lagen, unreg. tragend, triploid*, Lokalsorte                            Back- und Tafelapfel                    A 10; Lagersorte

NEUE APFELSORTEN                                                              * triploide Sorte: benötigt andere, nicht triploide Sorte zur Befruchtung

Pia                                                                           früh, schorftolerant, mehltautolerant                                               Tafelapfel                              M 9; Herbstsorte
Rubinola                                                                      schorfresistent, mehltauresistent, guter Geschmack                                  Tafelapfel                              M 9; Herbstsorte
Topaz                                                                         schorfresistent, anfällig für mehlige Apfellaus                                     Tafelapfel                              A 11: Lagersorte
Weiterführende Literatur: Walter Hartmann / Eckhart Fritz „Farbatlas alte Obstsorten“, Verlag Eugen Ulmer • Markus Zehnder / Friedrich Weller „Streuobstbau - Obstwiesen erleben und erhalten“, Verlag Eugen Ulmer
STREUOBSTWIESEN SIND KULTURGUT
Streuobstwiesen prägen auch heute noch in             PFLANZANLEITUNG                                                            STREUOBST IN
weiten Teilen unsere Kulturlandschaft. Bevor es
möglich war zu jeder Jahreszeit frisches Obst aus
                                                      1.   Die Pflanzgrube ca. 70 x 70 x 50 cm aus-                              DER KULTUR-
allen Teilen der Erde günstig einzukaufen, waren      2.
                                                           heben und den Untergrund auflockern.
                                                           Den Aushub mit ca. 1/3 Komposterde                                    LANDSCHAFT
die Früchte der Obstbäume in Form von Most,                verbessern und etwas krümelige Erde
Saft, Lager- und Dörrobst eine willkommene Er-             einfüllen.                                                            EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE
gänzung des Nahrungsangebots.                         3.   Den Baumpfahl in Hauptwindrichtung                                    BIRNENSORTEN FÜR DEN LANDKREIS
                                                           einschlagen.                                                          HEILBRONN
STREUOBSTWIESEN SIND BEDROHT                          4.   Den Baum setzen und mit lockerer Erde
Die siedlungsnahen Streuobstgürtel stehen leider           anfüllen. Die Veredlungsstelle muss ca. 10
oft dem Bau von Wohn- und Gewerbegebieten                  cm aus dem Boden ragen.
im Wege. Auch durch Nutzungsaufgabe, man-             5.   Die Erde leicht festtreten, einen Gießrand
gelnde Wertschätzung von Streuobstprodukten                ausbilden und den Baum am Pfahl anbin-
und fehlende Pflege sind unsere Streuobstwiesen            den.
bedroht.                                              6.   Den Baum gut wässern.
                                                      7.   Die Krone wird aus dem Leittrieb und drei
STREUOBSTWIESEN SIND LEBENSRAUM                            in gleicher Höhe angeschnittenen Leitästen
Streuobstwiesen sind für viele gefährdete Tier-            aufgebaut. Nach dem Pflanzschnitt sollte
und Pflanzenarten ein unverzichtbarer Lebens-              der Leittrieb die im 45° Winkel abgespreiz-
raum. Streuobsthaine und mächtige Einzelbäume              ten oder hochgebundenen Seitenäste um
bereichern unsere Landschaft mit ihrer Schönheit.          ca. 20 cm überragen.
Ein freistehender Mostbirnbaum hat eine na-           8.   Einen Stammschutz gegen Wildverbiss
türliche Lebenserwartung von über 150 Jahren.              anbringen.
Die Pflanzung und Pflege eines hochstämmigen
Obstbaumes ist also eine Generationenaufgabe.
Wie wäre es mit der Pflanzung eines Obstbaumes      FRAGEN RUND UM DAS THEMA STREUOBST
anlässlich eines Familienfestes wie Hochzeit oder   BEANTWORTEN IHNEN GERNE:
Geburtstag?
                                                    Landratsamt Heilbronn
                                                    Bauen, Umwelt und Nahverkehr
                                                    Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn
                                                    Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn
                                                    Telefon: 07131 994-380
                                                    E-Mail: bauen-umwelt-nahverkehr@
                                                            landratsamt-heilbronn.de

                                                    Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis
                                                    Heilbronn e.V.

                                                                                                         Stand: September 2019
                                                    Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn
                                                    Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn
                                                    Telefon: 07131 994-209
                                                    E-Mail: LEV@landratsamt-heilbronn.de

                                                    www.landkreis-heilbronn.de
EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE                                                 FÜR DEN LANDSCHAFTSPRÄGENDEN
UND NEUE BIRNENSORTEN                                                         STREUOBSTBAU IM LANDKREIS HEILBRONN

SORTE                                                                         EIGENSCHAFTEN                                                                      VERWERTUNG                               REIFEZEIT
TRADITIONELLE BIRNENSORTEN
Amanlis Butterbirne                                                           robust, Massenträger, höhere Lagen                                                  Dörr-, Koch- und Tafelbirne             A 9; Herbstsorte
Bayerische Weinbirne                                                          große Früchte, wärmere Lagen, sehr feuerbrandfest                                   Dörr- und Mostbirne                     M 10; Herbstsorte
Brettacher Schlacken                                                          Dörr- und Mostbirne, lokale Sorte                                                   Dörr- und Mostbirne                     A 10; Herbstsorte
Fässlesbirne                                                                  sehr gute Brenn- und Dörrbirne, reg. tragend, höhere Lagen                          Dörr-, Most- und Brennbirne             M 9; Frühsorte
Frühe aus Trevoux                                                             früh und reg. tragend, höhere Lagen                                                 Tafelbirne                              M 8; Frühsorte
Gellerts Butterbirne                                                          sehr wohlschmeckend, starkwüchsig, unreg. tragend                                   Dörr-, Saft- und Tafelbirne             M 9; Herbstsorte
Großer Französischer Katzenkopf                                               große Früchte, lange haltbar, starkwüchsig, reg.tragend                             Dörr- und Kochbirne                     E 10; Lagersorte
Herzogin Elsa                                                                 aromatische Frucht, schwachwüchsig, reg. tragend                                    Dörr-, Koch- und Tafelbirne             M 9; Herbstsorte
Josefine aus Mecheln                                                          lange haltbar, schwachwüchsig, anspruchslos, unreg. tragend                         Tafel- und Kochbirne                    M 10; Lagersorte
Karcherbirne                                                                  zur Sektherstellung geeignet, starkwüchsig, höhere Lagen                            Most- und Brennbirne                    E 9; Herbstsorte
Kieffers Sämling                                                              starkwüchsig, anspruchslos, unreg. tragend, feuerbrandtol.                          Kochbirne                               M 10; Herbstsorte
Kirchensaller Mostbirne                                                       sehr starkwüchsig, schöne Herbstfärbung, höhere Lagen                               Mostbirne                               E 9; Herbstsorte
Metzer Bratbirne                                                              kleinfrüchtig, reg. tragend, starkwüchsig und gesund                                Mostbirne                               M 10;Herbstsorte
Nägelesbirne                                                                  sehr gute Brennbirne, reg. tragend, schöne Herbstfärbung                            Dörr- und Brennbirne                    M 9; Frühsorte
Palmischbirne                                                                 sehr gute Brennbirne, reg. tragend, anspruchslos und gesund                         Dörr-, Most- und Brennbirne             A 9; Herbstsorte
Pastorenbirne                                                                 anspruchslose Sorte mit gutem Ertrag, starker Wuchs                                 Tafel- und Kochbirne                    M 10; Herbstsorte
Paulsbirne                                                                    großfrüchtige und robuste Winterkochbirne, anspruchslos                             Dörr-, Koch- und Mostbirne              E 10; Lagersorte
Petersbirne                                                                   robust, Massenträger, höhere Lagen                                                  Tafel- und Dörrbirne                    A 8; Frühsorte
Prinzessin Marianne                                                           anspruchslose Sorte mit gutem Ertrag, starker Wuchs                                 Tafel- und Kochbirne                    M 9; Frühsorte
Schweizer Wasserbirne                                                         anspruchslose Sorte mit gutem Ertrag, starker Wuchs, triploid*                      Dörr- und Mostbirne                     M 10; Herbstsorte
Stuttgarter Geißhirtle                                                        sehr gute Sommerbirne, robust, reg. tragend                                         Tafel-, Koch- und Dörrbirne             M 8; Frühsorte
Wilde Eierbirne                                                               sehr gesund und anpassungsfähig, reg. tragend                                       Dörr-, Most- und Brennbirne             E 9; Herbstsorte
                                                                              * triploide Sorte: benötigt andere, nicht triploide Sorte zur Befruchtung
NEUE BIRNENSORTEN
Novemberbirne                                                                 hoher Ertrag, gute Lagerfähigkeit                                                   Tafelbirne                              A 11; Lagersorte
Uta                                                                           lecker, saftig, schmelzend, gesund                                                  Tafelbirne                              A 11; Lagersorte

Weiterführende Literatur: Walter Hartmann / Eckhart Fritz „Farbatlas alte Obstsorten“, Verlag Eugen Ulmer • Markus Zehnder / Friedrich Weller „Streuobstbau - Obstwiesen erleben und erhalten“, Verlag Eugen Ulmer
Landkreis: Heilbronn
Gemeinde: Untergruppenbach
Gemarkung: Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn)

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“                                                                              Nachtrag zur Begründung

Eingegangene Anregungen anlässlich der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.06.2020 - 17.07.2020:

 Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                               Beschluss des Gemeinderats

 1.   Polizeipräsidium Heilbronn            Nach Durchsicht der Unterlagen über die Aufstellung der Kenntnisnahme.
      vom 15.06.2020                        Bebauungspläne in Untergruppenbach (Ortsteile) kann Ihnen
                                            mitgeteilt werden, dass derzeit aus Gründen der Verkehrssicherheit
                                            keine Einwände im Sinne der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
                                            nach §4 (1) BauGB bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
                                            dass bei geplanten verkehrlichen Änderungen (Verkehrszeichen,
                                            Wendehammer, Gehwegen u. a.) rechtzeitig eine Verkehrsschau zu
                                            beantragen ist.
 2.   Handwerkskammer Heilbronn-            Gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan werden von Seiten Kenntnisnahme.
      Franken                               der Handwerkskammer keine Bedenken erhoben.
      vom 15.06.2020
 3.   Industrie- und Handelskammer          Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben wird mitgeteilt, dass seitens der Kenntnisnahme.
      Heilbronn-Franken                     IHK keine Anregungen oder Bedenken bestehen.
      vom 16.06.2020
 4.   Gemeinde Abstatt                      Die Belange der Gemeinde Abstatt sind hiervon nicht betroffen. Wir Kenntnisnahme.
      vom 16.06.2020                        haben zum Bebauungsplanentwurf keine Bedenken oder Anregungen
                                            vorzubringen.
 5.   Zweckverband                          Von Seiten des Zweckverbandes Schozachwasserversorgungsgruppe Kenntnisnahme.
      Schozachwasser-                       werden weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen.
      versorgungsgruppe
      vom 16.06.2020
 6.   Zweckverband                          Die Plangebiete sind jeweils außerhalb von ausgewiesenen Kenntnisnahme.
      Hochwasserschutz Schozachtal          Hochwasserflächen. Insofern bestehen keine Bedenken.
      vom 17.06.2020
                                            Jegliche Versiegelung von Böden wirkt sich jedoch negativ auf den Kenntnisnahme. Zufahrten, Stellplätze   und   ähnliches    sind
                                            natürlichen Wasserhaushalt aus. Es wird deshalb gebeten, auf wasserdurchlässig auszuführen.
                                            möglichst versiegelungsarme Bebauungen hinzuwirken.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                                           Seite 1
Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                                Beschluss des Gemeinderats

 7.   Bundesamt für Infrastruktur,          Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Kenntnisnahme.
      Umweltschutz und                      Planung werden Belange der Bundeswehr nicht berührt.
      Dienstleistungen der
      Bundeswehr                            Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen Kenntnisnahme.
                                            zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher
      vom 17.06.2020                        Belange keine Einwände.
 8.   Gemeinde Ilsfeld                      Die Gemeinde llsfeld hat zu oben genannten Bebauungsplänen keine Kenntnisnahme.
      vom 17.06.2020                        Bedenken.

 9.   Gemeindeverwaltungsverband            Der Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal hat zu o.g. Kenntnisnahme.
      Schozach-Bottwartal                   Bebauungsplanverfahren keine Bedenken.
      vom 18.06.2020
 10. Gemeinde Lehrensteinsfeld              Seitens der Gemeinde Lehrensteinsfeld sind keine Aufgaben oder Kenntnisnahme.
     vom 19.06.2020                         Punkte von der weiteren Planung berührt. Eine weitere Beteiligung am
                                            Verfahren ist daher entbehrlich und wird nicht mehr benötigt.
 11. Syna GmbH                              Vielen Dank für die Zusendung der oben genannten Unterlagen, von Kenntnisnahme.
     vom 22.06.2020                         unserer Seite aus bestehen keine Bedenken.

                                            Anregungen und Bedenken für die Strom- und Erdgasversorgung Kenntnisnahme.
                                            haben wir nicht vorzutragen, da sich in diesem Bereich keine
                                            Versorgungsanlagen der Syna befinden.
 12. Vodafone BW GmbH                       Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten Kenntnisnahme.
     vom 25.06.2020                         oder Mitverlegungen sind nicht geplant.

 13. Zweckverband                           Seitens des Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal bestehen Kenntnisnahme.
     Gruppenkläranlage Schozachtal          keine Bedenken hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans
     vom 30.06.2020                         „Auensteiner Straße“ in Untergruppenbach-Donnbronn.

 14. Netzgesellschaft Heilbronn-            Für die Versorgung des neuen Gebietes mit elektrischer Energie ist die Kenntnisnahme. Die Planzeichnung wurde um einen Standort ergänzt.
     Franken                                Errichtung einer Transformatorenstation erforderlich. Der benötigte
     vom 02.07.2020                         Platzbedarf beträgt ca. 4,5m x 6,5m, den idealen Standort haben wir
                                            in beiliegenden Plan eingezeichnet.
                                            Wir bitten um Beteiligung an der weiteren Planung.                   Kenntnisnahme und Beachtung.
 15. Regierungspräsidium Freiburg,          1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im
     Landesamt für Geologie,                Regelfall nicht überwunden werden können
     Rohstoffe und Bergbau
     vom 07.07.2020
                                            Keine

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                                                 Seite 2
Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                                      Beschluss des Gemeinderats

                                            2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan
                                            berühren können, mit Angabe des Sachstandes
                                            Keine                                                                      Kenntnisnahme.
                                            3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken
                                            Geotechnik
                                            Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren als Träger Kenntnisnahme.
                                            öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter
                                            Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das
                                            Plangebiet    ein   ingenieurgeologisches   Übersichtsgutachten,
                                            Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die
                                            darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des
                                            gutachtenden Ingenieurbüros.
                                            Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden Kenntnisnahme. Die Hinweise wurden ergänzt.
                                            geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan:
                                            Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB
                                            vorhandenen Geodäten im Verbreitungsbereich von Gesteinen der
                                            Stuttgart-Formation (Schilfsandsteine, Dunkle Mergel). Diese werden
                                            größtenteils von Lösslehm mit im Detail nicht bekannter Mächtigkeit
                                            verdeckt.
                                            Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden                     (bei
                                            Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung)                   des
                                            tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens ist zu rechnen.
                                            Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen
                                            oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu
                                            Bodenkennwerten,      zur    Wahl      und     Tragfähigkeit   des
                                            Gründungshorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung)
                                            werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN
                                            1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.
                                            Boden
                                            Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Kenntnisnahme.
                                            Anregungen oder Bedenken vorzutragen.
                                            Mineralische Rohstoffe
                                            Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Kenntnisnahme.
                                            Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                        Seite 3
Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                               Beschluss des Gemeinderats

                                            Grundwasser
                                            Das Planungsvorhaben liegt außerhalb von bestehenden oder Kenntnisnahme.
                                            geplanten Wasser- und Quellenschutzgebieten.
                                            Im Fall von anstehenden Gesteinen der Grabfeld-Formation Kenntnisnahme. Ein entsprechender Hinweis wurde ergänzt.
                                            (Gipskeuper), ist im Bereich des Planungsvorhabens mit
                                            zementangreifendem Grundwasser aufgrund sulfathaltiger Gesteine
                                            zu rechnen.
                                            Zum Planungsvorhaben sind aus hydrogeologischer Sicht keine Kenntnisnahme.
                                            weiteren Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
                                            Bergbau
                                            Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet. Nach den Kenntnisnahme.
                                            beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegenden
                                            Unterlagen ist das Plangebiet nicht von Altbergbau oder
                                            Althohlräumen betroffen.
                                            Geotopschutz
                                            Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Kenntnisnahme.
                                            Naturschutzes nicht tangiert.
                                            Allgemeine Hinweise
                                            Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem Kenntnisnahme.
                                            bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am
                                            LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB
                                            http://www.lgrb-bw.de entnommen werden. Des Weiteren verweisen
                                            wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse
                                            http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope      (Anwendung        LGRB-
                                            Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann.
 16. Stadt Heilbronn                        Durch den vorliegenden Bebauungsplan werden Belange der Stadt Kenntnisnahme.
     vom 08.07.2020                         Heilbronn nicht berührt. Trotzdem sehen wir es als erforderlich an, den
                                            Bauflächenbedarf ausführlicher und ortsteilspezifisch zu begründen.
                                            Die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen sind bei der nächsten
                                            Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu
                                            bilanzieren.
 17. Regierungspräsidium Stuttgart          Raumordnung
     vom 09.07.2020                         Freiraumbezogene Ziele der Regionalplanung stehen dem Vorhaben Kenntnisnahme.
                                            nicht entgegen.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                                   Seite 4
Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                                   Beschluss des Gemeinderats

                                            Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und    Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein Gemeindeentwicklungskonzept
                                            soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Das      aufgestellt. In diesem wird durch das Planungsbüro eine selbst für die
                                            Erfordernis der Planung ist in der Begründung hinreichend darzulegen.   Region überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt
                                            Der erforderliche Bedarfsnachweis für die Ausweisung neuer              und auch ein weiteres Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2035
                                            Wohnbauflächen in einem Umfang von insgesamt rd. 5,7 ha (BPL            errechnet. Dies deckt sich auch mit einer der Gemeindeverwaltung
                                            "Neues Wohnen - Donnbronn Süd", "Lange Äcker" und "Hungerberg           vorliegenden Anfragenliste, die derzeit bei Weitem nicht über die noch
                                            II") ist unzureichend. Die Ausführungen dazu sind bislang recht         vorhandenen und einer Entwicklung zugänglichen Grundstücke und
                                            pauschal und sollten konkretisiert werden. Hier muss im weiteren        Baulücken abgedeckt werden kann. Es ist somit notwendig, zusätzlich
                                            Verfahren der Umfang der Flächenausweisung nachvollziehbar              zu      einer     Nachverdichtung     und     der     Nutzung      der
                                            gemacht werden. Den Planunterlagen könnte beispielsweise eine           Innenentwicklungspotenziale            eine         bedarfsorientierte
                                            Interessentenliste hinzufügt werden.                                    Außenentwicklung zu ermöglichen. Es wurde daher bereits im
                                                                                                                    Gemeindeentwicklungskonzept           der       Realisierung       der
                                                                                                                    Entwicklungsflächen aus dem Flächennutzungsplan und der
                                                                                                                    Aktivierung zusätzlicher Potenziale durch § 13b BauGB eine hohe
                                                                                                                    Priorität eingeräumt. Die Begründung wurde ergänzt.
                                            Auch ist auf die derzeit verfügbaren Potenziale im Siedlungsbestand,
                                            die     nicht     aktivierbaren     Potenziale     (aufgrund     der
                                            Eigentümerverhältnisse) sowie den tatsächlichen Bedarf näher
                                            einzugehen.     Hier    ist   eine   Betrachtung    des    gesamten
                                            Gemeindegebiets erforderlich.
                                            Weiter weisen wir darauf hin, dass nach PS 2. 4.0 Absatz 5 (Z) Die Begründung wurde entsprechend ergänzt.
                                            Regionalplan   Heilbronn-Franken     2020      in   der    Gemeinde
                                            Untergruppenbach als sonstige Gemeinde in der Randzone um den
                                            Verdichtungsbereich eine Mindestbruttowohndichte von 50
                                            Einwohnern pro Hektar erreicht werden soll. Diese wird voraussichtlich
                                            erreicht. Die Begründung sollte im weiteren Verfahren aber um
                                            Ausführungen dazu ergänzt werden.
                                            Wir weisen darauf hin, dass das Plangebiet im Westen an die L1111 Kenntnisnahme.
                                            und damit an einen nachrichtlich festgelegten Bereich für den Ausbau
                                            von Straßen (Planung) – Heilbronn - A81/Anschlussstelle
                                            Untergruppenbach (Zubringer) - nach PS 4.1.1 Abs. 5 (N)
                                            Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 angrenzt.
                                            Wir weisen auch vorsorglich darauf hin, dass die im § 13b BauGB- Kenntnisnahme. Dies ist bekannt.
                                            Verfahren      geschaffenen     Wohnbauflächen       in    künftigen
                                            Fortschreibungen von Flächennutzungsplänen in der Flächenbilanz
                                            als Potentiale zu berücksichtigen sind, soweit diese bis dahin noch
                                            nicht bebaut sind.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                                                       Seite 5
Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                                  Beschluss des Gemeinderats

                                            Straßenwesen und Verkehr
                                            Betroffen ist hier die Landstraße L 1111 Der Abstand zur Landesstraße Kenntnisnahme.
                                            beträgt mehr als 20 m. Aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart
                                            bestehen keine Einwendungen gegen das Vorhaben.
                                            Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Grothe, Tel. 0711 904-
                                            14224, E-Mail: Karsten.Grothe@rps.bwl.de.
                                            Anmerkung
                                            Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege - meldet Fehlanzeige.        Kenntnisnahme.
                                            Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Lucas Bilitsch, Tel.
                                            0711/904-45170, E-Mail: Lucas.Bilitsch@rps.bwl.de.
                                            Hinweis:
                                            Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung des Kenntnisnahme und Beachtung.
                                            Erlasses zur Koordination in Bauleitplanverfahren vom 10.02.2017 mit
                                            jeweils aktuellem Formblatt (abrufbar unter https://rp.baden-
                                            württemberg.de/Themen/Bauen/Bauleitplanung/Seiten/default.aspx).
                                            Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3 Kenntnisnahme und Beachtung.
                                            LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des
                                            Planes eine Mehrfertigung davon - zusätzlich in digitalisierter Form -
                                            im Originalmaßstab zugehen zu lassen.
                                            Wir bitten darum, am weiteren Verfahren beteiligt zu werden.           Kenntnisnahme und Beachtung.
 18. Regionalverband Heilbronn-             Die Gemeinde Untergruppenbach plant derzeit die Aufstellung von vier
     Franken                                Bebauungsplänen ("Neues Wohnen - Donnbronn Süd" 2,58 ha,
     vom 13.07.2020                         "Hungerberg II" 1,54 ha, "Auensteiner Straße" 1,06 ha, "Lange Acker"
                                            0,5 ha) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB mit einer
                                            Gesamtfläche von ca. 5,7 ha.
                                            Das vorliegende Plangebiet liegt nicht innerhalb von im Die Begründung wurde ergänzt.
                                            Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen, obwohl es noch
                                            Flächenreserven im geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde
                                            Untergruppenbach gibt. Mit Blick auf die weiteren § 13b - Verfahren,
                                            die zur kurzfristigen Bedarfsdeckung in Untergruppenbach dienen,
                                            sollte dargelegt werden, wieso eine Entwicklung am Standort
                                            „Auensteiner     Straße“    notwendig     ist  und    anderen     im
                                            Flächennutzungsplan enthaltenen Standorten vorgezogen wird, zumal
                                            der Standort mit Lärmkonflikten behaftet ist.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                     Seite 6
Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                                    Beschluss des Gemeinderats

                                            In Bezug auf die Ermittlung zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung    Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein Gemeindeentwicklungskonzept
                                            nach § 1a Abs. 2 BauGB (Ziffer 2 der Begründung) gehören auch            aufgestellt. In diesem wird durch das Planungsbüro eine selbst für die
                                            Brachflächen,     Gebäudeleerstände,     Baulücken      und   andere     Region überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt
                                            Nachverdichtungsmöglichkeiten. Im Luftbild sind insbesondere noch        und auch ein weiteres Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2035
                                            einige Baulücken in Donnbronn sichtbar. Es sollte erläutert werden,      errechnet. Dies deckt sich auch mit einer der Gemeindeverwaltung
                                            wie die Gemeinde mit diesen umgeht.                                      vorliegenden Anfragenliste, die derzeit bei Weitem nicht über die noch
                                                                                                                     vorhandenen und einer Entwicklung zugänglichen Grundstücke und
                                                                                                                     Baulücken abgedeckt werden kann. Es ist somit notwendig, zusätzlich
                                                                                                                     zu      einer     Nachverdichtung     und     der     Nutzung      der
                                                                                                                     Innenentwicklungspotenziale            eine         bedarfsorientierte
                                                                                                                     Außenentwicklung zu ermöglichen. Es wurde daher bereits im
                                                                                                                     Gemeindeentwicklungskonzept           der       Realisierung       der
                                                                                                                     Entwicklungsflächen aus dem Flächennutzungsplan und der
                                                                                                                     Aktivierung zusätzlicher Potenziale durch § 13b BauGB eine hohe
                                                                                                                     Priorität eingeräumt. Die Begründung wurde ergänzt.
                                            Des Weiteren begrüßen wir, dass die Mindest-Bruttowohndichte nach Kenntnisnahme. Zwischenzeitlich sind keine Reihenhäuser mehr
                                            Plansatz 2.4.0 (5) durch die Zulässigkeit von Reihenhäusern geplant. Die Mindest-Bruttowohndichte wird voraussichtlich dennoch
                                            eingehalten wird.                                                 eingehalten.
                                            Die Fläche liegt teilweise in einer Kernfläche bzw. einem Kernraum des   Durch die Ausweisung von extensiven Wiesenflächen auf den
                                            landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Nach § 22 NatschG       öffentlichen und privaten Grünflächen wird die Kernfläche und der
                                            BW sind alle öffentlichen Planungsträger verpflichtet die Belange des    dazugehörige Kernraum in seiner Ausdehnung verändert, behält aber
                                            Biotopverbunds bei ihren Planungen zu berücksichtigen.                   weiterhin seine Funktion für den Biotopverbund bei. Ein weiterer
                                                                                                                     Ausgleich ist nicht erforderlich.
                                            Wir regen an bezüglich der Richtfunkstrecke die südlich an das Gebiet Kenntnisnahme und Beachtung.
                                            angrenzt den Betreiber zu beteiligen.
                                            Mit den fünf laufenden Bebauungsplanverfahren in Untergruppenbach Es wurde eine dringende Empfehlung zur Nutzung erneuerbarer
                                            ("Neues Wohnen - Donnbronn Süd" 2,58 ha, "Hungerberg II" 1,54 ha, Energien aufgenommen.
                                            "Auensteiner Straße" 1,06 ha, "Lange Äcker" 0,5, "Neugreut,
                                            Erweiterung Siegfried-Levi-Straße" 1,95 ha) geht ein weiterer Verlust
                                            landwirtschaftlicher Nutzflächen einher. Diese Entwicklung wird derzeit
                                            in der Region Heilbronn-Franken durch den Ausbau der
                                            Freiflächenphotovoltaik zusätzlich verstärkt. Mit Blick auf die
                                            klimapolitischen Zielsetzungen des BauGB und ROG halten wir die
                                            Prüfung einer Nutzung von Dachflächen für die Energieerzeugung für
                                            erforderlich.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                                                        Seite 7
Anregungen von                             Inhalt der Anregungen                                                Beschluss des Gemeinderats

                                            Durch die Bebauungspläne werden die planungsrechtlichen
                                            Voraussetzungen für Gebäudeneubauten geschaffen, die ein
                                            erhebliches energetisch nutzbares Dachflächenpotential haben. Wir
                                            regen daher an, eine Gebietsfestsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b)
                                            BauGB zu treffen, die eine Pflicht zur Installation von
                                            Photovoltaikanlagen auf Dachflächen vorsieht. Energiepolitische
                                            Zielsetzungen können dabei als städtebaulicher Grund für die
                                            Gebietsfestsetzung benannt werden. Die Festsetzung kann unter
                                            Aspekten der Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit getroffen werden.
                                            Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch Pachtverträge für
                                            Dachflächen.
                                            Damit würde der Bebauungsplan den in § 1 Abs. 5 BauGB genannten
                                            Belangen    des   Klimaschutzes    und    der    Minderung  des
                                            Flächenverbrauchs im Außenbereich nach § 1a Abs. 2 BauGB
                                            (Bodenschutzklausel) Rechnung tragen.
                                            Wir bitten um Beteiligung im weiteren Verlauf dieses Verfahrens sowie Kenntnisnahme und Beachtung.
                                            gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB um Mitteilung des
                                            Abwägungsergebnisses zu den von uns vorgebrachten Anregungen.
 19. Gemeinde Flein                         Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden die Belange bzw. Kenntnisnahme.
     vom 15.07.2020                         Aufgaben der Gemeinde Flein nicht berührt. Eine Beteiligung am
                                            Verfahren ist deshalb nicht notwendig. Eine weitere Stellungnahme
                                            erfolgt somit nicht.
 20. Gemeinsame Stellungnahme               a) Stellungnahme allgemein
     von BUND, NABU, LNV                    1. Flächenverbrauch/Demografie: Unzureichende Innenentwicklung
     vom 16.07.2020                         der Gesamtgemeinde, keine demografische Notwendigkeit

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung                                    Seite 8
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