"Auensteiner Straße" - Gemeinde Untergruppenbach
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Landkreis: Heilbronn Gemeinde: Untergruppenbach Gemarkung: Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn) Bebauungsplan gem. § 13b BauGB und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ Begründung mit Nachtrag ENTWURF Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Lage des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Untergruppenbacher Ortsteils Donnbronn. Im Norden schließt die bestehende Bebauung an, südlich und östlich befinden sich Ackerflächen, im Südwesten und Westen verläuft die Landesstraße L 1111 Richtung Heilbronn und der Autobahn A 81. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1488/1 und 1490, sowie Teile der Flurstücke 1491 („Auensteiner Straße“), 1498, 1498/2, 1499, 1500, 1501 und 1502 (Feldweg) (vgl. nachstehender Übersichtsplan). Quelle: OpenStreetMap-Mitwirkende Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ - Begründung Seite 1
2. Erfordernis der Planaufstellung Gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB sind die Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In Untergruppenbach besteht ein anhaltend hoher Bedarf nach Wohnbauflächen. Dies wird auch durch ein im Jahr 2019 aufgestelltes Gemeindeentwicklungskonzept bestätigt. In diesem wird durch das beauftragte Planungsbüro eine selbst für die Region überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt und auch ein weiteres Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2035 errechnet. Dies deckt sich auch mit einer der Gemeindeverwaltung vorliegenden Anfragenliste, die derzeit bei Weitem nicht über die noch vorhandenen und einer Entwicklung zugänglichen Grundstücke und Baulücken abgedeckt werden kann. Es ist somit notwendig, zusätzlich zu einer Nachverdichtung und der Nutzung der Innenentwicklungspotenziale eine bedarfsorientierte Außenentwicklung zu ermöglichen. Es wurde daher bereits im Gemeindeentwicklungskonzept der Realisierung der Entwicklungsflächen aus dem Flächennutzungsplan und der Aktivierung zusätzlicher Potenziale durch § 13b BauGB eine hohe Priorität eingeräumt. Neben der Realisierung mehrerer Innenentwicklungen im Kernort soll daher auch in den Ortsteilen eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Zur Deckung des vorhandenen Bedarfs sollen daher über das Instrument des § 13b BauGB am südlichen Ortsrand von Donnbronn Wohnbauflächen geschaffen werden. Die vorliegende Baulandentwicklung führt zum Verlust von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es handelt sich um Böden von sehr hoher Qualität für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln. Die Wertigkeit der in Anspruch genommenen Flächen fließt mit entsprechend hoher Gewichtung in die bauleitplanerische Abwägung ein. Aufgrund der Regelung des § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB ist die Notwendigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu begründen, dabei sollen auch Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zu Grunde gelegt werden: Die Gemeinde hat in den letzten Jahren mehrere Innenentwicklungsvorhaben umgesetzt. Auch befindet sich parallel ein Bebauungsplan der Innenentwicklung in Donnbronn im Verfahren. Weitere Baulücken und andere Nachverdichtungspotentiale sind jedoch nur noch langfristig zu mobilisieren. Ungeeignete Flächen von schlechter Qualität sind zudem auf dem Gemeindegebiet von Untergruppenbach nicht ersichtlich bzw. nicht zugänglich. Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen ist deshalb erforderlich und unvermeidlich, wenn kurzfristig ein Beitrag zur Bedarfsdeckung im Wohnungsbau geleistet werden soll. Die Planung ist zudem mit den EigentümerInnen der Flächen abgestimmt. 3. Planerische Vorgaben Die Flächen befinden sich im Außenbereich. Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Plangebiet soll auf Basis des §13b BauGB entwickelt werden, da es sich um Außenbereichsflächen handelt, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Zielsetzung ist die Schaffung von Wohnbauflächen, für die ein hoher Bedarf in der Gesamtgemeinde besteht. Die maßgebliche überbaubare Grundfläche beträgt weniger als 10.000 Quadratmeter. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB angepasst. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ - Begründung Seite 2
4. Topografie, momentane Nutzung Das Plangebiet stellt sich als Osthang dar, der von etwa 299 m üNN im Westen auf etwa 293 m üNN im Südosten fällt. Dabei nimmt das Gefälle Richtung Südosten zu, während die westliche Hälfte etwas flacher ist. Das Plangebiet wird momentan vielfältig landwirtschaftlich genutzt. Die Nutzungen umfassen teilweise Ackerflächen, die während der Umbaumaßnahme an der Donnbronner Ortsdurchfahrt als Erdlager genutzt wurden. Zudem befinden sich im Plangebiet auch eine kleine Obstplantage und Gartenland. Eine Kurzumtriebsplantage, die sich ebenfalls im Plagebiet befand, wurde zwischenzeitlich gerodet. An der südlichen und an der östlichen Plangebietsgrenze sind bestehende Feldwege einbezogen. Nördlich grenzt die bestehende Bebauung an, westlich liegt in ca. 20 m Entfernung die Landesstraße L 1111. 5. Städtebauliche Zielsetzung und Planung Erschließungskonzept Erschlossen wird das Gebiet über eine 5,50 m breite Stichstraße, die an die bestehende Auensteiner Straße anschließt. Von dieser Haupterschließung geht wie im nördlich angrenzenden Bestandsgebiet ein kurzer Stichweg ab, welcher den nordwestlichen Bereich des Plangebiets erschließt. Die Straßen sind entsprechend dem zu erwartenden geringen Verkehrsaufkommen als gemischt genutzte Verkehrsflächen geplant. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets erfolgt über die bestehenden Anlagen in den umliegenden Straßen. Planungsrechtliche Festsetzungen Planungsrechtliches Ziel ist die Erweiterung des bestehenden Baugebiets durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA). Die in Allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplans, wodurch Konflikte mit der Wohnnutzung vermieden werden sollen. Entsprechend des vorhandenen örtlichen Bedarfs ist die Bebauung durch Einfamilien-, und Doppelhäuser geplant. Insgesamt sind ca. 17 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung wird über die Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Höhe baulicher Anlagen bestimmt, wobei die maximale Höhe über die Festlegung eines höchsten Gebäudepunktes (HGP) in Metern bestimmt wird. Im Zusammenspiel mit der als Bezugshöhe festgelegten Höhenlage baulicher Anlagen (Erdgeschossfußbodenhöhe, EFH) ist die Höhenentwicklung auf diese Weise eindeutig und nachvollziehbar definiert. Die Festlegung der Baugrenzen erfolgt überwiegend in Form von durchgehenden Baustreifen, womit eine flexible Bebauung mit geringem Befreiungserfordernis ermöglicht wird. Für die Zulassung von Überschreitungen durch untergeordnete Bauteile usw. wird ein Ausnahmetatbestand aufgenommen. Garagen und Carports kommen durch die gewählte Festlegung der Baugrenzen überwiegend in der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenzen) zu liegen. An städtebaulich sinnvollen Stellen werden zudem Baufenster für Garagen vorgesehen. Wo es darüber hinaus verkehrlich/städtebaulich vertretbar ist, können diese baulichen Anlagen im Zuge einer Ausnahme auch auf den nicht überbaubaren Flächen zugelassen werden, die Ausnahmevoraussetzungen sind entsprechend definiert. Offene Stellplätze sind allgemein auch auf den nicht überbaubaren Flächen zulässig, wenn sie im Anschluss an die Verkehrsflächen errichtet werden. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ - Begründung Seite 3
Die Häuser sind als Gebäude mit 2 Vollgeschossen geplant. Hierfür wird die maximale Gebäudehöhe auf 8,5 m festgesetzt (bei Pultdächern auf 7.0 m). Die Ausnahme davon bildet die nördliche Baureihe, die an den Bestand anschließt. Hier sind in Anlehnung zum angrenzenden Bestand nur Gebäude mit einer maximalen Höhe von 6,5 m zulässig. Dies ermöglicht eine homogene Einbindung des neuen Gebiets. Zudem wird die maximale Wohnungszahl je Gebäude auf 3 je Einzelhaus und 2 je Doppelhausteil beschränkt, um den örtlichen Maßstab aufzunehmen und fortzuführen. Damit wird damit ein zu großer Anstieg des Verkehrsaufkommens verhindert. Durch diese Festsetzungen wird eine Dichte erreicht, die voraussichtlich knapp oberhalb der im Regionalplan Heilbronn-Franken geforderten 50 Einwohner pro Hektar liegt. Dies ist trotz der geringen Größe des Ortes angemessen, da sich Donnbronn im direkten Einzugsgebiet von Heilbronn befindet. Zudem wird parallel ein Bebauungsplan im wesentlich ländlicher gelegenen Ortsteil Unterheinriet aufgestellt („Hungerberg II“), der diese Zahl leicht unterschreitet. Es wurde beschlossen, diesen Umstand im verkehrsgünstiger gelegenen Ortsteil Donnbronn auszugleichen. Lärmschutzmaßnahmen Da sich in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet die stark befahrene Landesstraße L 1111 befindet, werden Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Dies bestehen neben passiven Maßnahmen wie Schallschutzverglasungen und kontrollierte Be- und Entlüftungen in den Gebäuden auch aus aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Die aktiven Maßnahmen umfassen einen Lärmschutzwall mit einer Gesamthöhe von 4,0 m, welcher am westlichen Rand des Plangebiets errichtet werden muss. Aufgrund der Anbaubeschränkungen entlang der L 1111 muss dieser Wall mindestens 20 m vom derzeitigen Straßenrand Abstand halten. Der Wall wird bis in den am stärksten betroffenen Abschnitt der südlichen Grenze geführt. Integriert in den Wall werden grünordnerische Maßnahmen, welche die ökologischen Belange im Gebiet sichern. Örtliche Bauvorschriften Im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften werden im Plangebiet die Dachformen Satteldach (SD, auch mit versetzten Dachflächen zulässig) und Walmdach (WD) mit einer Dachneigung von 20° - 35° zugelassen. Zudem sind im Großteil des Planungsgebiets Pultdächer (PD) mit einer Dachneigung von 10° - 20° zugelassen. Im Bereich des direkten Übergangs in das Bestandsgebiet sind lediglich Sattel- und Walmdächer festgesetzt, um eine harmonische Einbindung des neuen Gebiets zu ermöglichen. Regelungen zu Art und Höhe von Einfriedungen werden nur entlang der öffentlichen Verkehrsflächen getroffen, da nur hier ein Regelungsbedarf für eine einheitliche Handhabung und Gestaltung besteht. Für die privaten Grenzen gelten die Vorgaben des Nachbarrechtsgesetzes Baden-Württemberg. Die Festsetzung eines Mindestabstandes von 0,5m durch Einfriedungen und Stützmauern zu Fußwegen, Feldwegen und anderen befahrbaren öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Nutzbarkeit der Verkehrsflächen in vollem Umfang zu gewährleisten. Diese Abstandserfordernis besteht nicht zu Verkehrsgrünflächen, da hier keine Einschränkung der Nutzbarkeit durch herangebaute Stützmauern zu befürchten ist. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs soll in erster Linie auf den privaten Grundstücken erfolgen, hierzu dient die Erhöhung der Stellplatzzahl je Wohnung im Bebauungsplangebiet. Diese ist in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße gestaffelt festgesetzt. Dies ist geboten und sachgerecht, weil dies nach Abwägung der Belange der einzelnen Bauherren und der Allgemeinheit, unter Berücksichtigung städtebaulicher Gründe und Gründen des Verkehrs, erforderlich ist. Im Bereich der Reihenhäuser werden hierfür entsprechend § 37 (5) LBO teilweise auch hier vorgesehene Stellplätze an der Straße genutzt. Um dies zu erreichen, werden diese Stellplätze den Reihenhausgrundstücken zugeordnet und zusammen mit diesen verkauft. Da die Straßenbreiten auf das notwendige Maß reduziert sind, können durch die Erhöhung der Stellplatzzahl verkehrsgefährdende Zustände im Plangebiet vermieden und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet werden. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ - Begründung Seite 4
6. Maßnahmen zum Schutz der Natur / Grünordnerische Festsetzungen Zur Eingrünung der Plangebietsaußenränder und gegenüber dem Bestandsgebiet sind flächige Pflanzgebote durch Sträucher vorgesehen. Diese Eingrünung dient der Einbindung des Gebiets in die Umgebung ebenso wie der Verbesserung des lokalen Kleinklimas. Die Pflanzgebote sind auch entlang der aktiven Lärmschutzeinrichtungen festgesetzt, um ein Heranrücken von Bebauung (Nebenanlagen) und damit eine mögliche Gefährdung der Standsicherheit der Schutzeinrichtungen zu verhindern. Ergänzt wird die Festsetzung durch Pflanzgebote für gebietsheimische Laub- oder Obstbäume, sowie die Verpflichtung, private Gartenflächen als Grünflächen anzulegen (Verbot von Schottergärten). Der notwendige Lärmschutzwall entlang der westlichen und südlichen Gebietsgrenze wird großflächig begrünt. Die dem Baugebiet zugewandte Seite wird als private Grünfläche ausgewiesen, die Dammkrone und die dem Gebiet abgewandte Seite als öffentliche Grünfläche. Für beide Flächen werden umfassende grünordnerische Festsetzungen getroffen, die sicherstellen, dass sich auf dem Wall ökologisch hochwertige Lebensräume entwickeln. Dabei wird auch darauf geachtet, dass im Gebiet vorkommende geschützte Insektenarten auf der Fläche ein ausreichendes Nahrungsangebot und gute Ansiedelungsbedingungen bekommen. Die öffentlichen Grünflächen werden zudem so gestaltet, dass sie als Ausgleichsfläche für die im Gebiet lebenden Zauneidechsen dienen. Das Plankonzept strebt eine möglichst geringe Versiegelungsrate an. Daher sind die Erschließungsanlagen lediglich im für die Erschließung unumgänglichen Maß geplant, private Stellplätze und Zufahrten sind zudem wasserdurchlässig auszuführen. Damit wird eine Verstärkung der Hochwassergefahr durch das Baugebiet vermindert und die Grundwasserneubildung verbessert. 7. Planstatistik Gesamtfläche des Plangebietes, davon: ca. 100 Ar 100 % Baufläche ca. 65 Ar 65 % Grünflächen (privat, öffentlich, Verkehrsgrün) ca. 25 Ar 25 % Verkehrsflächen und Flächen für die Ver- und Entsorgung ca. 10 Ar 10 % Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ - Begründung Seite 5
8. Auswirkungen der Bauleitplanung / Beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach §13b BauGB („Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“) durchgeführt, da durch den Bebauungsplan eine Wohnnutzung auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen Grundfläche nach § 13b BauGB sind mit einer zulässigen überbaubaren Grundfläche von ca. 2.588 m² im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO erfüllt. Gemäß § 13b Satz 1 gelten die Vorschriften des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) entsprechend. Demnach ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bedürfen, darf nicht begründet werden. Beides ist nicht der Fall. Im Bebauungsplanverfahren muss auch der besondere Artenschutz geprüft werden. Dazu wurde ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet und den Unterlagen beigelegt. Aus diesem leiten sich grünordnerische Maßnahmen ab, welche hauptsächlich die Herstellung und den Schutz von Ersatzhabitaten für die im Plangebiet lebenden Eidechsen sichern. Auch die Funktionen des Biotopverbunds mittlerer Standorte, in dessen Kernzone sich das Plangebiet befindet, werden so für die Zukunft erhalten. Ein Ausgleich der Streuobstbestände im Plangebiet ist dagegen nicht notwendig, da diese in der Vergangenheit bereits weitestgehend entfernt wurden. Die restlichen Bäume bestehen hauptsächlich aus Halbstämmen, sodass sie keinen Streuobstbestand im Sinne von § 4 Abs. 7 LLG darstellen. Auch eine Beeinträchtigung der nahegelegenen FFH-Gebiete ist nicht zu erwarten, da diese durch die L1111 von Plangebiet getrennt sind. Eine Voruntersuchung ist daher nicht notwendig. Im Verfahren nach §13b BauGB ist die Erstellung eines Umweltberichts entbehrlich. Trotzdem werden die Umweltbelange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB ermittelt, inhaltlich geprüft und dargestellt. Sie können daher sachgerecht in die Abwägung eingestellt sowie untereinander und mit den anderen Belangen abgewogen werden. Auch die Eingriffe, die durch den Bebauungsplan entstehen können, werden ermittelt, gleichwohl ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Da die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren vorliegen, wird vom Umweltbericht, von der Angabe der Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen sowie von einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Das Bebauungsplanverfahren wird jedoch zweistufig durchgeführt, um die Öffentlichkeit und Behörden bereits frühzeitig in das Verfahren einzubeziehen. Zudem ist durch die Nachbarschaft des Gebiets zur stark befahrenen L 1111 eine Schalltechnische Bewertung erforderlich. Von dieser sind Festsetzungen zum Schutz vor dem Verkehrslärm abgeleitet. Gefertigt: Untergruppenbach, den 07.04.2020/13.07.2021 Käser Ingenieure Ingenieurbüro für Vermessung und Stadtplanung Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ - Begründung Seite 6
Anhang: Artenempfehlung zu Gehölzpflanzungen angefertigt durch: Landratsamt Heilbronn Bauen, Umwelt und Nahverkehr Lerchenstraße 40 74072 Heilbronn Anlagen: 1. Ermittlung der Umweltbelange angefertigt durch Roosplan Stadt- und Landschaftsplanung Adenauerplatz 4 71522 Backnang 2. Artenschutzrechtliche Begutachtung angefertigt durch Dipl.-Biol. Dieter Veile Amselweg 10 74182 Obersulm 3. Lärmschutzgutachten angefertigt durch ISIS Ingenieurbüro für Schallimmissionsschutz Dipl.-Ing. (FH) Manfred Spinner Tuchplatz 11 88499 Riedlingen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ - Begründung Seite 7
BEDEUTUNG HEIMISCHER HEIMISCHE GEHÖLZE GEHÖLZE Bäume und Sträucher übernehmen vielfältige Aufgaben in der freien Landschaft: EMPFEHLUNGEN ZUR ARTENAUSWAHL UND PFLANZUNG IM LANDKREIS > Sie sichern die Ufer entlang von Fließ- und HEILBRONN Stillgewässern und vermindern die Boden- erosion an Feldrainen und Böschungen. > Sie verbessern den Lärm- und Sichtschutz entlang von Straßen und Wegen und wirken sich vorteilhaft auf das Kleinklima aus. > Sie gliedern die Landschaft und binden Außerhalb von geschlossenen Ortschaften dürfen Gebäude in ihre Umgebung ein. nach § 40 (4) Bundesnaturschutzgesetz nur > Sie sind ein unverzichtbarer Lebensraum für heimische Gehölze gepflanzt werden. Im Landkreis die heimische Tier- und Pflanzenwelt und Heilbronn sind dies die im Innenteil genannten bieten Nahrung, Nistplatz und Schutz. Bäume und Sträucher. Diese Einschränkung gilt > Sie erhöhen den Erholungs- und Freizeitwert nicht für den Anbau von Pflanzen in der Land- und der Landschaft. Forstwirtschaft. VERWENDUNG HEIMISCHER KONTAKT GEHÖLZE POSTADRESSE Landratsamt Heilbronn Damit eine Pflanzung in der freien Landschaft Bauen, Umwelt und Nahverkehr Erfolg hat, müssen die gewählten Gehölzarten Lerchenstraße 40 sowohl standortgerecht als auch naturraum- 74072 Heilbronn typisch sein. DIENSTSTELLE Standortgerechte Gehölze wachsen gut an, sind Kaiserstraße 1 wüchsig und benötigen wenig Pflege. Naturraum- 74072 Heilbronn typische Gehölze haben sich im Laufe der Jahr- tausende an das Klima des jeweiligen Naturraums TELEFON angepasst. Die Blüten und Früchte bieten vielen 07131 994-380 Insekten, Vögeln und Kleinsäugern Nahrung. E-MAIL bauen-umwelt-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de Die beste Pflanzzeit ist der Herbst. Pflanzen erhalten Sie bei Ihrer Baumschule vor Ort. INTERNET www.landkreis-heilbronn.de
BOTANISCHER DEUTSCHER VERWENDUNG STANDORT / BODEN NAME NAME BÄUME Acer campestre Feld-Ahorn b,d,f 1,4,5,6 Acer platanoides Spitz-Ahorn a,b,d,e,f LEGENDE 4,5,6 LEGENDE Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn a,b,d,e,f 3,5,6 a = Einzelstellung 1 = kalkhaltig Alnus glutinosa Schwarz-Erle c,d,e,f b = Feldhecke 2,3,5,6 2 = sauer Betula pendula Hänge-Birke a,e c = Ufergehölz 1,4,5, 3 = feucht-nass Carpinus betulus Hainbuche a,b,d,f d = Vogelschutzgehölz 3,4,5,6 4 = trocken Fagus sylvatica Rotbuche a,d,f e = Pioniergehölz 1,2,5,6 5 = sonnig Fraxinus excelsior Esche a,b,c,d,e,f f = Bienenweide 1,3,5,6 6 = halbschattig Populus tremula Zitterpappel c,e,f 3,4,5,6 Prunus avium Vogel-Kirsche a,b,d,f 4,5,6 Prunus padus Traubenkirsche a,c,e,f 3,5,6 Sorbus aucuparia Eberesche a,b,d,e,f 2,3,4,5,6 Sorbus domestica Speierling a,d,f 1,4,5,6 Sorbus torminalis Elsbeere a,b,d 4,5,6 Quercus petraea Trauben-Eiche a,b,d,f 4,5 Quercus robur Stiel-Eiche a,b,d,f 4,5 Salix alba Silber-Weide a,c,f 1,3,5 Salix fragilis Bruch-Weide a,c,f 3,5 Tilia cordata Winter-Linde a,d,e,f 4,5,6 Tilia platyphyllos Sommer-Linde a,d,e,f 1,3,5,6 Ulmus minor Feld-Ulme a,b,d,e,f 1,3,4,5,6 Umus glabra Berg-Ulme a,d,f 3,5,6 STRÄUCHER Corylus avellana Haselnuß b,d,e,f 1,2,3,4,5,6 Cornus sanguinea Roter Hartriegel b,c,d,f 1,3,4,5,6 Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn a,b,d,f 1,4,5,6 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen a,b,c,d,f 1,3,4,5,6, Frangula alnus Faulbaum b,c,d,e,f 2,3,5,6 Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche b,d,f 1,3,4,5 Prunus spinosa Schlehe b,d,e,f 1,4,5 Rubus fruticosus Brombeere b,c,d,e,f 2,3,4,5,6, Rhamnus cathartica Kreuzdorn b,d,f 1,4,5,6 Rosa canina Hunds-Rose b,d,e,f 5,6 Rosa rubiginosa Wein-Rose b,d,f 1,4,5 Sambucus nigra Schwarzer Holunder a,b,d,e,f 3,5,6 Sambucus racemosa Trauben-Holunder a,b,c,d,e,f 2,3,6 Salix caprea Sal-Weide a,b,c,e,f 3,4,5,6 Salix purpurea Purpur-Weide b,c,e,f 1,3,4,5,6 Salix triandra Mandel-Weide b,c,e,f 1,3,5,6 Salix viminalis Korb-Weide b,c,e,f 1,3,5 Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball a,b,c,d,f 3,5,6
STREUOBSTWIESEN SIND KULTURGUT Streuobstwiesen prägen auch heute noch in PFLANZANLEITUNG STREUOBST IN weiten Teilen unsere Kulturlandschaft. Bevor es möglich war zu jeder Jahreszeit frisches Obst aus 1. Die Pflanzgrube ca. 70 x 70 x 50 cm aus- DER KULTUR- allen Teilen der Erde günstig einzukaufen, waren 2. heben und den Untergrund auflockern. Den Aushub mit ca. 1/3 Komposterde LANDSCHAFT die Früchte der Obstbäume in Form von Most, verbessern und etwas krümelige Erde Saft, Lager- und Dörrobst eine willkommene Er- einfüllen. EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE gänzung des Nahrungsangebots. 3. Den Baumpfahl in Hauptwindrichtung APFELSORTEN FÜR DEN LANDKREIS einschlagen. HEILBRONN STREUOBSTWIESEN SIND BEDROHT 4. Den Baum setzen und mit lockerer Erde Die siedlungsnahen Streuobstgürtel stehen leider anfüllen. Die Veredlungsstelle muss ca. 10 oft dem Bau von Wohn- und Gewerbegebieten cm aus dem Boden ragen. im Wege. Auch durch Nutzungsaufgabe, man- 5. Die Erde leicht festtreten, einen Gießrand gelnde Wertschätzung von Streuobstprodukten ausbilden und den Baum am Pfahl anbin- und fehlende Pflege sind unsere Streuobstwiesen den. bedroht. 6. Den Baum gut wässern. 7. Die Krone wird aus dem Leittrieb und drei STREUOBSTWIESEN SIND LEBENSRAUM in gleicher Höhe angeschnittenen Leitästen Streuobstwiesen sind für viele gefährdete Tier- aufgebaut. Nach dem Pflanzschnitt sollte und Pflanzenarten ein unverzichtbarer Lebens- der Leittrieb die im 45° Winkel abgespreiz- raum. Streuobsthaine und mächtige Einzelbäume ten oder hochgebundenen Seitenäste um bereichern unsere Landschaft mit ihrer Schönheit. ca. 20 cm überragen. Ein freistehender Mostbirnbaum hat eine na- 8. Einen Stammschutz gegen Wildverbiss türliche Lebenserwartung von über 150 Jahren. anbringen. Die Pflanzung und Pflege eines hochstämmigen Obstbaumes ist also eine Generationenaufgabe. Wie wäre es mit der Pflanzung eines Obstbaumes FRAGEN RUND UM DAS THEMA STREUOBST anlässlich eines Familienfestes wie Hochzeit oder BEANTWORTEN IHNEN GERNE: Geburtstag? Landratsamt Heilbronn Bauen, Umwelt und Nahverkehr Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Telefon: 07131 994-380 E-Mail: bauen-umwelt-nahverkehr@ landratsamt-heilbronn.de Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis Heilbronn e.V. Stand: September 2019 Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Telefon: 07131 994-209 E-Mail: LEV@landratsamt-heilbronn.de www.landkreis-heilbronn.de
EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE FÜR DEN LANDSCHAFTSPRÄGENDEN UND NEUE APFELSORTEN STREUOBSTBAU IM LANDKREIS HEILBRONN SORTE EIGENSCHAFTEN VERWERTUNG REIFEZEIT TRADITIONELLE APFELSORTEN Bittenfelder Sämling guter Mostapfel, sehr robust, unreg. tragend Most- und Saftapfel E 10; Lagersorte Börtlinger Weinapfel guter Mostapfel, kleinfrüchtig, robust, Massenträger Most- und Saftapfel M 10; Lagersorte Boskoop guter Kuchenapfel, frostanfällig, unreg. tragend, triploid* Tafel- und Backapfel E 9; Lagersorte Brettacher sehr saftig, sehr robust, triploid*, reg. tragend, Lokalsorte Koch-, Back- und Brennapfel A 10; Lagersorte Champagner Renette kleinfrüchtig, reg. tragend, geringer Schnittaufwand Tafel-, Koch- und Mostapfel E 10; Lagersorte Danziger Kantapfel Früchte druckempfindlich, für höhere Lagen Dörr- und Tafelapfel E 9; Herbstsorte Frankenbacher Dauerapfel hoher Ertrag, gesund, lange lagerfähig Dörr-, Back- und Mostapfel E 10; Lagersorte Gehrers Rambur sehr saftig, sehr ertragreich, reg. tragend, triploid* Most- und Saftapfel M 9; Herbstsorte Gewürzluiken gute Erträge, für wärmere Lagen, guter Pollenspender Brenn-, Most- und Tafelapfel A 10; Lagersorte Hauxapfel guter Mostapfel, für höhere Lagen, reg. tragend Most- und Saftapfel M 9; Lagersorte Jakob Fischer für höhere Lagen, reg. tragend, triploid* Back- und Tafelapfel A 9; Frühsorte Josef Musch sehr robust, für höhere Lagen, windfest, triploid* Most- und Tafelapfel M 9; Herbstsorte Kaiser Wilhelm sehr robust, unreg. tragend, triploid* Most-, Saft-, und Tafelapfel E 9; Lagersorte Luikenapfel gute Erträge, für höhere Lagen, früher weit verbreit Most- und Dörrapfel E 9; Herbstsorte Maunzenapfel sehr robust, für höhere Lagen, unreg. tragend Most- und Backapfel A 10; Lagersorte Rheinischer Bohnapfel herv. Mostapfel, lange haltbar, unreg. tragend, triploid* Most- und Dörrapfel M 10; Lagersorte Rheinischer Krummstiel für wärmere Lagen, lange haltbar, hoch und reg. tragend Tafel- und Backapfel M 10; Lagersorte Rheinischer Winterrambur robust und ertragreich, für wärmere Lagen, triploid* Saft- und Mostapfel A 10; Lagersorte Rote Sternrenette hoher Zierwert, für höhere Lagen, unreg. tragend Tafelapfel E 9; Lagersorte Schweizer Glockenapfel guter Kuchenapfel, für wärmere Lagen, unreg. tragend Back- und Tafelapfel M 10; Lagersorte Sonnenwirtsapfel sehr robust und widerstandsfähig, reg. tragend Back- und Mostapfel M 9; Lagersorte Welschisner sehr robust und widerstandsfähig, für höhere Lagen Back- und Mostapfel M 10; Lagersorte Zabergäurenette für wärmere Lagen, unreg. tragend, triploid*, Lokalsorte Back- und Tafelapfel A 10; Lagersorte NEUE APFELSORTEN * triploide Sorte: benötigt andere, nicht triploide Sorte zur Befruchtung Pia früh, schorftolerant, mehltautolerant Tafelapfel M 9; Herbstsorte Rubinola schorfresistent, mehltauresistent, guter Geschmack Tafelapfel M 9; Herbstsorte Topaz schorfresistent, anfällig für mehlige Apfellaus Tafelapfel A 11: Lagersorte Weiterführende Literatur: Walter Hartmann / Eckhart Fritz „Farbatlas alte Obstsorten“, Verlag Eugen Ulmer • Markus Zehnder / Friedrich Weller „Streuobstbau - Obstwiesen erleben und erhalten“, Verlag Eugen Ulmer
STREUOBSTWIESEN SIND KULTURGUT Streuobstwiesen prägen auch heute noch in PFLANZANLEITUNG STREUOBST IN weiten Teilen unsere Kulturlandschaft. Bevor es möglich war zu jeder Jahreszeit frisches Obst aus 1. Die Pflanzgrube ca. 70 x 70 x 50 cm aus- DER KULTUR- allen Teilen der Erde günstig einzukaufen, waren 2. heben und den Untergrund auflockern. Den Aushub mit ca. 1/3 Komposterde LANDSCHAFT die Früchte der Obstbäume in Form von Most, verbessern und etwas krümelige Erde Saft, Lager- und Dörrobst eine willkommene Er- einfüllen. EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE gänzung des Nahrungsangebots. 3. Den Baumpfahl in Hauptwindrichtung BIRNENSORTEN FÜR DEN LANDKREIS einschlagen. HEILBRONN STREUOBSTWIESEN SIND BEDROHT 4. Den Baum setzen und mit lockerer Erde Die siedlungsnahen Streuobstgürtel stehen leider anfüllen. Die Veredlungsstelle muss ca. 10 oft dem Bau von Wohn- und Gewerbegebieten cm aus dem Boden ragen. im Wege. Auch durch Nutzungsaufgabe, man- 5. Die Erde leicht festtreten, einen Gießrand gelnde Wertschätzung von Streuobstprodukten ausbilden und den Baum am Pfahl anbin- und fehlende Pflege sind unsere Streuobstwiesen den. bedroht. 6. Den Baum gut wässern. 7. Die Krone wird aus dem Leittrieb und drei STREUOBSTWIESEN SIND LEBENSRAUM in gleicher Höhe angeschnittenen Leitästen Streuobstwiesen sind für viele gefährdete Tier- aufgebaut. Nach dem Pflanzschnitt sollte und Pflanzenarten ein unverzichtbarer Lebens- der Leittrieb die im 45° Winkel abgespreiz- raum. Streuobsthaine und mächtige Einzelbäume ten oder hochgebundenen Seitenäste um bereichern unsere Landschaft mit ihrer Schönheit. ca. 20 cm überragen. Ein freistehender Mostbirnbaum hat eine na- 8. Einen Stammschutz gegen Wildverbiss türliche Lebenserwartung von über 150 Jahren. anbringen. Die Pflanzung und Pflege eines hochstämmigen Obstbaumes ist also eine Generationenaufgabe. Wie wäre es mit der Pflanzung eines Obstbaumes FRAGEN RUND UM DAS THEMA STREUOBST anlässlich eines Familienfestes wie Hochzeit oder BEANTWORTEN IHNEN GERNE: Geburtstag? Landratsamt Heilbronn Bauen, Umwelt und Nahverkehr Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Telefon: 07131 994-380 E-Mail: bauen-umwelt-nahverkehr@ landratsamt-heilbronn.de Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis Heilbronn e.V. Stand: September 2019 Dienststelle: Kaiserstr. 1, Heilbronn Postanschrift: Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn Telefon: 07131 994-209 E-Mail: LEV@landratsamt-heilbronn.de www.landkreis-heilbronn.de
EMPFEHLENSWERTE TRADITIONELLE FÜR DEN LANDSCHAFTSPRÄGENDEN UND NEUE BIRNENSORTEN STREUOBSTBAU IM LANDKREIS HEILBRONN SORTE EIGENSCHAFTEN VERWERTUNG REIFEZEIT TRADITIONELLE BIRNENSORTEN Amanlis Butterbirne robust, Massenträger, höhere Lagen Dörr-, Koch- und Tafelbirne A 9; Herbstsorte Bayerische Weinbirne große Früchte, wärmere Lagen, sehr feuerbrandfest Dörr- und Mostbirne M 10; Herbstsorte Brettacher Schlacken Dörr- und Mostbirne, lokale Sorte Dörr- und Mostbirne A 10; Herbstsorte Fässlesbirne sehr gute Brenn- und Dörrbirne, reg. tragend, höhere Lagen Dörr-, Most- und Brennbirne M 9; Frühsorte Frühe aus Trevoux früh und reg. tragend, höhere Lagen Tafelbirne M 8; Frühsorte Gellerts Butterbirne sehr wohlschmeckend, starkwüchsig, unreg. tragend Dörr-, Saft- und Tafelbirne M 9; Herbstsorte Großer Französischer Katzenkopf große Früchte, lange haltbar, starkwüchsig, reg.tragend Dörr- und Kochbirne E 10; Lagersorte Herzogin Elsa aromatische Frucht, schwachwüchsig, reg. tragend Dörr-, Koch- und Tafelbirne M 9; Herbstsorte Josefine aus Mecheln lange haltbar, schwachwüchsig, anspruchslos, unreg. tragend Tafel- und Kochbirne M 10; Lagersorte Karcherbirne zur Sektherstellung geeignet, starkwüchsig, höhere Lagen Most- und Brennbirne E 9; Herbstsorte Kieffers Sämling starkwüchsig, anspruchslos, unreg. tragend, feuerbrandtol. Kochbirne M 10; Herbstsorte Kirchensaller Mostbirne sehr starkwüchsig, schöne Herbstfärbung, höhere Lagen Mostbirne E 9; Herbstsorte Metzer Bratbirne kleinfrüchtig, reg. tragend, starkwüchsig und gesund Mostbirne M 10;Herbstsorte Nägelesbirne sehr gute Brennbirne, reg. tragend, schöne Herbstfärbung Dörr- und Brennbirne M 9; Frühsorte Palmischbirne sehr gute Brennbirne, reg. tragend, anspruchslos und gesund Dörr-, Most- und Brennbirne A 9; Herbstsorte Pastorenbirne anspruchslose Sorte mit gutem Ertrag, starker Wuchs Tafel- und Kochbirne M 10; Herbstsorte Paulsbirne großfrüchtige und robuste Winterkochbirne, anspruchslos Dörr-, Koch- und Mostbirne E 10; Lagersorte Petersbirne robust, Massenträger, höhere Lagen Tafel- und Dörrbirne A 8; Frühsorte Prinzessin Marianne anspruchslose Sorte mit gutem Ertrag, starker Wuchs Tafel- und Kochbirne M 9; Frühsorte Schweizer Wasserbirne anspruchslose Sorte mit gutem Ertrag, starker Wuchs, triploid* Dörr- und Mostbirne M 10; Herbstsorte Stuttgarter Geißhirtle sehr gute Sommerbirne, robust, reg. tragend Tafel-, Koch- und Dörrbirne M 8; Frühsorte Wilde Eierbirne sehr gesund und anpassungsfähig, reg. tragend Dörr-, Most- und Brennbirne E 9; Herbstsorte * triploide Sorte: benötigt andere, nicht triploide Sorte zur Befruchtung NEUE BIRNENSORTEN Novemberbirne hoher Ertrag, gute Lagerfähigkeit Tafelbirne A 11; Lagersorte Uta lecker, saftig, schmelzend, gesund Tafelbirne A 11; Lagersorte Weiterführende Literatur: Walter Hartmann / Eckhart Fritz „Farbatlas alte Obstsorten“, Verlag Eugen Ulmer • Markus Zehnder / Friedrich Weller „Streuobstbau - Obstwiesen erleben und erhalten“, Verlag Eugen Ulmer
Landkreis: Heilbronn Gemeinde: Untergruppenbach Gemarkung: Untergruppenbach (Ortsteil Donnbronn) Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ Nachtrag zur Begründung Eingegangene Anregungen anlässlich der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.06.2020 - 17.07.2020: Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats 1. Polizeipräsidium Heilbronn Nach Durchsicht der Unterlagen über die Aufstellung der Kenntnisnahme. vom 15.06.2020 Bebauungspläne in Untergruppenbach (Ortsteile) kann Ihnen mitgeteilt werden, dass derzeit aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Einwände im Sinne der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach §4 (1) BauGB bestehen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei geplanten verkehrlichen Änderungen (Verkehrszeichen, Wendehammer, Gehwegen u. a.) rechtzeitig eine Verkehrsschau zu beantragen ist. 2. Handwerkskammer Heilbronn- Gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan werden von Seiten Kenntnisnahme. Franken der Handwerkskammer keine Bedenken erhoben. vom 15.06.2020 3. Industrie- und Handelskammer Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben wird mitgeteilt, dass seitens der Kenntnisnahme. Heilbronn-Franken IHK keine Anregungen oder Bedenken bestehen. vom 16.06.2020 4. Gemeinde Abstatt Die Belange der Gemeinde Abstatt sind hiervon nicht betroffen. Wir Kenntnisnahme. vom 16.06.2020 haben zum Bebauungsplanentwurf keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. 5. Zweckverband Von Seiten des Zweckverbandes Schozachwasserversorgungsgruppe Kenntnisnahme. Schozachwasser- werden weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen. versorgungsgruppe vom 16.06.2020 6. Zweckverband Die Plangebiete sind jeweils außerhalb von ausgewiesenen Kenntnisnahme. Hochwasserschutz Schozachtal Hochwasserflächen. Insofern bestehen keine Bedenken. vom 17.06.2020 Jegliche Versiegelung von Böden wirkt sich jedoch negativ auf den Kenntnisnahme. Zufahrten, Stellplätze und ähnliches sind natürlichen Wasserhaushalt aus. Es wird deshalb gebeten, auf wasserdurchlässig auszuführen. möglichst versiegelungsarme Bebauungen hinzuwirken. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats 7. Bundesamt für Infrastruktur, Durch die oben genannte und in den Unterlagen näher beschriebene Kenntnisnahme. Umweltschutz und Planung werden Belange der Bundeswehr nicht berührt. Dienstleistungen der Bundeswehr Vorbehaltlich einer gleichbleibenden Sach- und Rechtslage bestehen Kenntnisnahme. zu der Planung seitens der Bundeswehr als Träger öffentlicher vom 17.06.2020 Belange keine Einwände. 8. Gemeinde Ilsfeld Die Gemeinde llsfeld hat zu oben genannten Bebauungsplänen keine Kenntnisnahme. vom 17.06.2020 Bedenken. 9. Gemeindeverwaltungsverband Der Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal hat zu o.g. Kenntnisnahme. Schozach-Bottwartal Bebauungsplanverfahren keine Bedenken. vom 18.06.2020 10. Gemeinde Lehrensteinsfeld Seitens der Gemeinde Lehrensteinsfeld sind keine Aufgaben oder Kenntnisnahme. vom 19.06.2020 Punkte von der weiteren Planung berührt. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist daher entbehrlich und wird nicht mehr benötigt. 11. Syna GmbH Vielen Dank für die Zusendung der oben genannten Unterlagen, von Kenntnisnahme. vom 22.06.2020 unserer Seite aus bestehen keine Bedenken. Anregungen und Bedenken für die Strom- und Erdgasversorgung Kenntnisnahme. haben wir nicht vorzutragen, da sich in diesem Bereich keine Versorgungsanlagen der Syna befinden. 12. Vodafone BW GmbH Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten Kenntnisnahme. vom 25.06.2020 oder Mitverlegungen sind nicht geplant. 13. Zweckverband Seitens des Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal bestehen Kenntnisnahme. Gruppenkläranlage Schozachtal keine Bedenken hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans vom 30.06.2020 „Auensteiner Straße“ in Untergruppenbach-Donnbronn. 14. Netzgesellschaft Heilbronn- Für die Versorgung des neuen Gebietes mit elektrischer Energie ist die Kenntnisnahme. Die Planzeichnung wurde um einen Standort ergänzt. Franken Errichtung einer Transformatorenstation erforderlich. Der benötigte vom 02.07.2020 Platzbedarf beträgt ca. 4,5m x 6,5m, den idealen Standort haben wir in beiliegenden Plan eingezeichnet. Wir bitten um Beteiligung an der weiteren Planung. Kenntnisnahme und Beachtung. 15. Regierungspräsidium Freiburg, 1 Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Landesamt für Geologie, Regelfall nicht überwunden werden können Rohstoffe und Bergbau vom 07.07.2020 Keine Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 2
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats 2 Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den Plan berühren können, mit Angabe des Sachstandes Keine Kenntnisnahme. 3 Hinweise, Anregungen oder Bedenken Geotechnik Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren als Träger Kenntnisnahme. öffentlicher Belange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme der folgenden Kenntnisnahme. Die Hinweise wurden ergänzt. geotechnischen Hinweise in den Bebauungsplan: Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodäten im Verbreitungsbereich von Gesteinen der Stuttgart-Formation (Schilfsandsteine, Dunkle Mergel). Diese werden größtenteils von Lösslehm mit im Detail nicht bekannter Mächtigkeit verdeckt. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Verwitterungsbodens ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Boden Zur Planung sind aus bodenkundlicher Sicht keine Hinweise, Kenntnisnahme. Anregungen oder Bedenken vorzutragen. Mineralische Rohstoffe Zum Planungsvorhaben sind aus rohstoffgeologischer Sicht keine Kenntnisnahme. Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 3
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats Grundwasser Das Planungsvorhaben liegt außerhalb von bestehenden oder Kenntnisnahme. geplanten Wasser- und Quellenschutzgebieten. Im Fall von anstehenden Gesteinen der Grabfeld-Formation Kenntnisnahme. Ein entsprechender Hinweis wurde ergänzt. (Gipskeuper), ist im Bereich des Planungsvorhabens mit zementangreifendem Grundwasser aufgrund sulfathaltiger Gesteine zu rechnen. Zum Planungsvorhaben sind aus hydrogeologischer Sicht keine Kenntnisnahme. weiteren Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Bergbau Die Planung liegt nicht in einem aktuellen Bergbaugebiet. Nach den Kenntnisnahme. beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vorliegenden Unterlagen ist das Plangebiet nicht von Altbergbau oder Althohlräumen betroffen. Geotopschutz Im Bereich der Planfläche sind Belange des geowissenschaftlichen Kenntnisnahme. Naturschutzes nicht tangiert. Allgemeine Hinweise Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem Kenntnisnahme. bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB http://www.lgrb-bw.de entnommen werden. Des Weiteren verweisen wir auf unser Geotop-Kataster, welches im Internet unter der Adresse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB- Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden kann. 16. Stadt Heilbronn Durch den vorliegenden Bebauungsplan werden Belange der Stadt Kenntnisnahme. vom 08.07.2020 Heilbronn nicht berührt. Trotzdem sehen wir es als erforderlich an, den Bauflächenbedarf ausführlicher und ortsteilspezifisch zu begründen. Die neu ausgewiesenen Wohnbauflächen sind bei der nächsten Fortschreibung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu bilanzieren. 17. Regierungspräsidium Stuttgart Raumordnung vom 09.07.2020 Freiraumbezogene Ziele der Regionalplanung stehen dem Vorhaben Kenntnisnahme. nicht entgegen. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 4
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats Nach § 1 Abs. 3 BauGB sind die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein Gemeindeentwicklungskonzept soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Das aufgestellt. In diesem wird durch das Planungsbüro eine selbst für die Erfordernis der Planung ist in der Begründung hinreichend darzulegen. Region überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt Der erforderliche Bedarfsnachweis für die Ausweisung neuer und auch ein weiteres Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2035 Wohnbauflächen in einem Umfang von insgesamt rd. 5,7 ha (BPL errechnet. Dies deckt sich auch mit einer der Gemeindeverwaltung "Neues Wohnen - Donnbronn Süd", "Lange Äcker" und "Hungerberg vorliegenden Anfragenliste, die derzeit bei Weitem nicht über die noch II") ist unzureichend. Die Ausführungen dazu sind bislang recht vorhandenen und einer Entwicklung zugänglichen Grundstücke und pauschal und sollten konkretisiert werden. Hier muss im weiteren Baulücken abgedeckt werden kann. Es ist somit notwendig, zusätzlich Verfahren der Umfang der Flächenausweisung nachvollziehbar zu einer Nachverdichtung und der Nutzung der gemacht werden. Den Planunterlagen könnte beispielsweise eine Innenentwicklungspotenziale eine bedarfsorientierte Interessentenliste hinzufügt werden. Außenentwicklung zu ermöglichen. Es wurde daher bereits im Gemeindeentwicklungskonzept der Realisierung der Entwicklungsflächen aus dem Flächennutzungsplan und der Aktivierung zusätzlicher Potenziale durch § 13b BauGB eine hohe Priorität eingeräumt. Die Begründung wurde ergänzt. Auch ist auf die derzeit verfügbaren Potenziale im Siedlungsbestand, die nicht aktivierbaren Potenziale (aufgrund der Eigentümerverhältnisse) sowie den tatsächlichen Bedarf näher einzugehen. Hier ist eine Betrachtung des gesamten Gemeindegebiets erforderlich. Weiter weisen wir darauf hin, dass nach PS 2. 4.0 Absatz 5 (Z) Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 in der Gemeinde Untergruppenbach als sonstige Gemeinde in der Randzone um den Verdichtungsbereich eine Mindestbruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar erreicht werden soll. Diese wird voraussichtlich erreicht. Die Begründung sollte im weiteren Verfahren aber um Ausführungen dazu ergänzt werden. Wir weisen darauf hin, dass das Plangebiet im Westen an die L1111 Kenntnisnahme. und damit an einen nachrichtlich festgelegten Bereich für den Ausbau von Straßen (Planung) – Heilbronn - A81/Anschlussstelle Untergruppenbach (Zubringer) - nach PS 4.1.1 Abs. 5 (N) Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 angrenzt. Wir weisen auch vorsorglich darauf hin, dass die im § 13b BauGB- Kenntnisnahme. Dies ist bekannt. Verfahren geschaffenen Wohnbauflächen in künftigen Fortschreibungen von Flächennutzungsplänen in der Flächenbilanz als Potentiale zu berücksichtigen sind, soweit diese bis dahin noch nicht bebaut sind. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 5
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats Straßenwesen und Verkehr Betroffen ist hier die Landstraße L 1111 Der Abstand zur Landesstraße Kenntnisnahme. beträgt mehr als 20 m. Aus Sicht des Regierungspräsidiums Stuttgart bestehen keine Einwendungen gegen das Vorhaben. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Grothe, Tel. 0711 904- 14224, E-Mail: Karsten.Grothe@rps.bwl.de. Anmerkung Abteilung 8 - Landesamt für Denkmalpflege - meldet Fehlanzeige. Kenntnisnahme. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Lucas Bilitsch, Tel. 0711/904-45170, E-Mail: Lucas.Bilitsch@rps.bwl.de. Hinweis: Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung des Kenntnisnahme und Beachtung. Erlasses zur Koordination in Bauleitplanverfahren vom 10.02.2017 mit jeweils aktuellem Formblatt (abrufbar unter https://rp.baden- württemberg.de/Themen/Bauen/Bauleitplanung/Seiten/default.aspx). Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß § 26 Abs. 3 Kenntnisnahme und Beachtung. LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon - zusätzlich in digitalisierter Form - im Originalmaßstab zugehen zu lassen. Wir bitten darum, am weiteren Verfahren beteiligt zu werden. Kenntnisnahme und Beachtung. 18. Regionalverband Heilbronn- Die Gemeinde Untergruppenbach plant derzeit die Aufstellung von vier Franken Bebauungsplänen ("Neues Wohnen - Donnbronn Süd" 2,58 ha, vom 13.07.2020 "Hungerberg II" 1,54 ha, "Auensteiner Straße" 1,06 ha, "Lange Acker" 0,5 ha) im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB mit einer Gesamtfläche von ca. 5,7 ha. Das vorliegende Plangebiet liegt nicht innerhalb von im Die Begründung wurde ergänzt. Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen, obwohl es noch Flächenreserven im geltenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Untergruppenbach gibt. Mit Blick auf die weiteren § 13b - Verfahren, die zur kurzfristigen Bedarfsdeckung in Untergruppenbach dienen, sollte dargelegt werden, wieso eine Entwicklung am Standort „Auensteiner Straße“ notwendig ist und anderen im Flächennutzungsplan enthaltenen Standorten vorgezogen wird, zumal der Standort mit Lärmkonflikten behaftet ist. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 6
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats In Bezug auf die Ermittlung zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung Die Gemeinde hat im Jahr 2019 ein Gemeindeentwicklungskonzept nach § 1a Abs. 2 BauGB (Ziffer 2 der Begründung) gehören auch aufgestellt. In diesem wird durch das Planungsbüro eine selbst für die Brachflächen, Gebäudeleerstände, Baulücken und andere Region überdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung festgestellt Nachverdichtungsmöglichkeiten. Im Luftbild sind insbesondere noch und auch ein weiteres Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2035 einige Baulücken in Donnbronn sichtbar. Es sollte erläutert werden, errechnet. Dies deckt sich auch mit einer der Gemeindeverwaltung wie die Gemeinde mit diesen umgeht. vorliegenden Anfragenliste, die derzeit bei Weitem nicht über die noch vorhandenen und einer Entwicklung zugänglichen Grundstücke und Baulücken abgedeckt werden kann. Es ist somit notwendig, zusätzlich zu einer Nachverdichtung und der Nutzung der Innenentwicklungspotenziale eine bedarfsorientierte Außenentwicklung zu ermöglichen. Es wurde daher bereits im Gemeindeentwicklungskonzept der Realisierung der Entwicklungsflächen aus dem Flächennutzungsplan und der Aktivierung zusätzlicher Potenziale durch § 13b BauGB eine hohe Priorität eingeräumt. Die Begründung wurde ergänzt. Des Weiteren begrüßen wir, dass die Mindest-Bruttowohndichte nach Kenntnisnahme. Zwischenzeitlich sind keine Reihenhäuser mehr Plansatz 2.4.0 (5) durch die Zulässigkeit von Reihenhäusern geplant. Die Mindest-Bruttowohndichte wird voraussichtlich dennoch eingehalten wird. eingehalten. Die Fläche liegt teilweise in einer Kernfläche bzw. einem Kernraum des Durch die Ausweisung von extensiven Wiesenflächen auf den landesweiten Biotopverbunds mittlerer Standorte. Nach § 22 NatschG öffentlichen und privaten Grünflächen wird die Kernfläche und der BW sind alle öffentlichen Planungsträger verpflichtet die Belange des dazugehörige Kernraum in seiner Ausdehnung verändert, behält aber Biotopverbunds bei ihren Planungen zu berücksichtigen. weiterhin seine Funktion für den Biotopverbund bei. Ein weiterer Ausgleich ist nicht erforderlich. Wir regen an bezüglich der Richtfunkstrecke die südlich an das Gebiet Kenntnisnahme und Beachtung. angrenzt den Betreiber zu beteiligen. Mit den fünf laufenden Bebauungsplanverfahren in Untergruppenbach Es wurde eine dringende Empfehlung zur Nutzung erneuerbarer ("Neues Wohnen - Donnbronn Süd" 2,58 ha, "Hungerberg II" 1,54 ha, Energien aufgenommen. "Auensteiner Straße" 1,06 ha, "Lange Äcker" 0,5, "Neugreut, Erweiterung Siegfried-Levi-Straße" 1,95 ha) geht ein weiterer Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen einher. Diese Entwicklung wird derzeit in der Region Heilbronn-Franken durch den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zusätzlich verstärkt. Mit Blick auf die klimapolitischen Zielsetzungen des BauGB und ROG halten wir die Prüfung einer Nutzung von Dachflächen für die Energieerzeugung für erforderlich. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 7
Anregungen von Inhalt der Anregungen Beschluss des Gemeinderats Durch die Bebauungspläne werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Gebäudeneubauten geschaffen, die ein erhebliches energetisch nutzbares Dachflächenpotential haben. Wir regen daher an, eine Gebietsfestsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) BauGB zu treffen, die eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen vorsieht. Energiepolitische Zielsetzungen können dabei als städtebaulicher Grund für die Gebietsfestsetzung benannt werden. Die Festsetzung kann unter Aspekten der Zumutbarkeit und Wirtschaftlichkeit getroffen werden. Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch Pachtverträge für Dachflächen. Damit würde der Bebauungsplan den in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belangen des Klimaschutzes und der Minderung des Flächenverbrauchs im Außenbereich nach § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) Rechnung tragen. Wir bitten um Beteiligung im weiteren Verlauf dieses Verfahrens sowie Kenntnisnahme und Beachtung. gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB um Mitteilung des Abwägungsergebnisses zu den von uns vorgebrachten Anregungen. 19. Gemeinde Flein Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden die Belange bzw. Kenntnisnahme. vom 15.07.2020 Aufgaben der Gemeinde Flein nicht berührt. Eine Beteiligung am Verfahren ist deshalb nicht notwendig. Eine weitere Stellungnahme erfolgt somit nicht. 20. Gemeinsame Stellungnahme a) Stellungnahme allgemein von BUND, NABU, LNV 1. Flächenverbrauch/Demografie: Unzureichende Innenentwicklung vom 16.07.2020 der Gesamtgemeinde, keine demografische Notwendigkeit Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße“ – Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung Seite 8
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