BEGRÜNDUNG ZUM BAUUNGSPLAN NR. 10 DER GEMEINDE ERFDE "GEWERBEGEBIET NÖRDLICH DER BUNDESSTRASSE 202" - Gemeinde Kropp
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STAND: MÄRZ 2021 BEGRÜNDUNG ZUM BAUUNGSPLAN NR. 10 DER GEMEINDE ERFDE "GEWERBEGEBIET NÖRDLICH DER BUNDESSTRASSE 202" für das Gebiet nördlich der Bundesstraße 202 und östlich des Henning-Paulsen-Weges ENTWURF VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS (§ 2 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND TÖB'S (§ 4 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BÜRGERBETEILIGUNG (§ 3 (1) BauGB) BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN, TÖB’S UND GEMEINDEN (§ 4 (2) BauGB) ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 3 (2) BauGB) ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG (§ 4a (3) BauGB) SATZUNGSBESCHLUSS (§ 10 (1) BauGB) AUFGESTELLT: PLANUNGSBÜRO SPRINGER TEL: 04621 / 9396-0 ALTE LANDSTRASSE 7, 24866 BUSDO RF FAX: 04621 / 9396-66
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf Inhaltsverzeichnis Seite TEIL 1 – BEGRÜNDUNG..............................................................................................1 1 AUSGANGSSITUATION ..............................................................................1 1.1 Lage des Plangebietes..................................................................................1 1.2 Bestand.........................................................................................................1 1.3 Grundlage des Verfahrens ............................................................................2 1.4 Rechtliche Bindungen ...................................................................................2 1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 .......................................2 1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V ..........................................................2 1.4.3 Flächennutzungsplan ....................................................................................3 1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I ..........................................3 1.4.5 Landschaftsplanung ......................................................................................3 1.4.6 Schutzverordnungen .....................................................................................3 2 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG ............................................................3 3 PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN.......................................................4 3.1 Art der baulichen Nutzung .............................................................................4 3.2 Maß der baulichen Nutzung ..........................................................................5 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche ..................................................6 3.4 Örtliche Bauvorschriften ................................................................................6 3.5 Verkehrliche Erschließung ............................................................................6 3.6 Ver- und Entsorgung .....................................................................................7 3.7 Immissionsschutz..........................................................................................9 3.7.1 Schallimmissionen ........................................................................................9 3.7.2 Geruchsimmissionen.....................................................................................9 3.8 Umweltbericht ............................................................................................. 10 3.9 Auswirkungen auf Natur und Landschaft ..................................................... 11 3.10 Artenschutz ................................................................................................. 12 3.11 Hinweise ..................................................................................................... 13 4 FLÄCHENVERTEILUNG ............................................................................ 14 5 KOSTEN ..................................................................................................... 14 TEIL II - UMWELTBERICHT ....................................................................................... 15 1.1 Beschreibung des Plangebietes .................................................................. 15 1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes............................................................. 16 1.3 Ziele der übergeordneten Fachgesetze und Fachplanungen....................... 17
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf 1.3.1 Fachgesetze ............................................................................................... 17 1.3.2 Fachplanungen ........................................................................................... 19 1.3.3 Schutzverordnungen ................................................................................... 20 2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 21 2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose ........ 21 2.1.1 Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit .................................... 22 2.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...................................... 24 2.1.3 Schutzgut Fläche ........................................................................................ 32 2.1.4 Schutzgut Boden......................................................................................... 33 2.1.5 Schutzgut Wasser ....................................................................................... 35 2.1.6 Schutzgut Klima/Luft ................................................................................... 37 2.1.7 Schutzgut Landschaft.................................................................................. 38 2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter .................................... 39 2.1.9 Wechselwirkungen ...................................................................................... 40 2.2 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern .................................................................................................. 41 2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie ....................................................................................................... 41 2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen .......................................................................... 42 2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels .................................. 42 2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang .......................................................................................... 42 2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe................................. 42 2.8 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ................................................................................................ 42 3 SCHUTZ-, MINIMIERUNGS-, AUSGLEICHS- UND ERSATZMAẞNAHMEN43 3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ............................................. 43 3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ...................................................... 45 3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B) ............................................ 48 3.4 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen .................................................. 48 3.4.1 Gewässerneuanlage ................................................................................... 48 3.4.2 Ersatz-Baumpflanzungen ............................................................................ 49 3.4.3 Klettergehölze ............................................................................................. 49 3.4.4 Baumpflanzungen auf den Gewerbegrundstücken ...................................... 49 4 PLANUNGSALTERNATIVEN .................................................................... 50 4.1 Standortalternativen .................................................................................... 50 4.2 Planungsalternativen................................................................................... 50
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf 5 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ........................................................................ 51 5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten ........................................................................................... 51 5.2 Maßnahmen zur Überwachung ................................................................... 51 5.3 Allgemeine Zusammenfassung ................................................................... 52 6 LITERATUR- UND QUELLENANGABEN .................................................. 53 Anlagen: - Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Erfde vom Inge- nieurbüro für Akustik Busch GmbH aus Kronshagen vom 17.09.2020 - Gutachten zu Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und eine Räucher- anlage im Rahmen der Bauleitplanung für ein Gewerbegebiet in Erfde von der TÜV Nord Umweltschutz GmbH aus Hamburg vom 10.03.2021 - Stellungnahme zur potenziellen faunistischen Besiedlung vom Büro BIOPLAN aus Preetz vom 12.03.2021 - Bewertung Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 und Konzept für den Regenwasserab- fluss vom Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf vom 23.03.2021 - Bestandsplan zum Bebauungsplan Nr. 10 Erfde - Lageplan zur Pflanzung der Ausgleichsbäume
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf TEIL 1 – BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Erfde, Kreis Schleswig-Flensburg "Gewerbegebiet nördlich der Bundesstraße 202" – für das Gebiet nördlich der Bundes- straße 202 und östlich des Henning-Paulsen-Weges 1 AUSGANGSSITUATION 1.1 Lage des Plangebietes Das Plangebiet liegt nördlich angrenzend zur Bundesstraße 202 am östlichen Rand der ge- schlossenen Ortschaft Erfde in der Gemeinde Erfde. Es umfasst die Flurstücke 44 und 45 sowie Teile des Flurstücks 43 der Flur 108, Gemarkung und Gemeinde Erfde. Das ca. 6,3 ha große Plangebiet wird wie folgt umgrenzt: - Im Norden durch einen landwirtschaftlichen Betrieb, weitere Grünlandflächen sowie einen Gehölzstreifen entlang der ehemaligen Bahntrasse, - im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen, - im Süden durch die Bundesstraße 202 sowie ein geplantes Mischgebiet und ein bereits bestehendes Gewerbegebiet und - im Westen durch das Wohngebiet „Frenkelau“ und ein Pflegeheim. Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen. 1.2 Bestand Die Flächen des Plangebietes werden als Weidegrünland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Auf der Grünlandfläche von Flurstück 44 befindet sich im östlichen Bereich eine Tränkekuhle, die wenig gewässertypische Vegetation aufweist. Die Tränkekuhle ist als geschütztes Biotop gem. § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG einzuordnen. Die Planbereichsfläche wird im Norden durch einen Knick mit mehreren starken Überhältern- begrenzt. Im östlichen Geltungsbereich verlaufen zwei Knicks in Nordwest-Südost-Ausrich- tung innerhalb der Planfläche. Im Südosten trennt ein Knick die Fläche im Bereich der Flurstü- cke 43 und 44 zur B 202 hin ab. Nach Westen hin grenzt ein weiterer Knick den Planbereich zu Wohnhäusern und einem Pflegeheim ab. Südlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße 202. Westlich angrenzend befinden sich ein Pflegeheim und ein Wohngebiet. Im Norden grenzen ein landwirtschaftlicher Betrieb sowie eine weitere intensiv genutzte Grünlandfläche an. Nordöstlich des Plangebietes verläuft eine stillgelegte Bahntrasse, die mit Gehölzen eingefasst ist. Östlich außerhalb befinden sich wei- tere landwirtschaftliche Nutzflächen. Das Gelände weist Höhen von ca. 9 bis 11 m über NHN auf. Nach Nordosten hin steigt das Gelände leicht an. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 1
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf 1.3 Grundlage des Verfahrens Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Erfde hat am 13.06.2019 die Aufstellung des Bebau- ungsplanes Nr. 10 beschlossen. 1.4 Rechtliche Bindungen Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der kommunalen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB. 1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 Gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) ist die Gemeinde Erfde als ländlicher Zentralort dargestellt. Ländliche Zentralorte stellen für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbe- reiches die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs sicher. In dieser Funktion sind sie zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen kann ein wichtiger Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbes- serung der Arbeitsplatzsituation vor Ort geleistet werden. Zudem liegt die Gemeinde Erfde innerhalb eines großflächigen Entwicklungsraumes für Tou- rismus und Erholung sowie innerhalb eines Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft. Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2020) sind keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen enthalten. 1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) weist der Gemeinde Erfde den Status eines ländlichen Zentralortes zu. Somit ist die Gemeinde als regionaler Schwerpunkt der Siedlungs- entwicklung anzusehen. Zentrale Orte sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik, durch eine der künftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Woh- nungs-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen sowie durch die Bereitstellung entspre- chender Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen gerecht werden. Das Plangebiet befindet sich gem. Regionalplan im baulich zusammenhängenden Siedlungs- bereich des ländlichen Zentralortes Erfde sowie im Bauschutzbereich des Militärflugplatzes Hohn. Zudem liegt die Ortslage Erfde in einem Gebiet mit besondere Bedeutung für den Grundwasserschutz und in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erho- lung. Gemäß Ziffer 7.1.2 Nr. 5 des Regionalplanes sollen Gewerbeflächen vorrangig in den Schwer- punkten der Siedlungsentwicklung (zentralen Orten, …) ausgewiesen werden. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 2
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf 1.4.3 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Erfde (12. Änderung - 2017) sind die Flächen des Plangebietes bereits als Gewerbegebiet dargestellt. Hierbei ist der an das Wohngebiet an- grenzende Bereich als eingeschränktes Gewerbegebiet gekennzeichnet. Insofern ist das Ent- wicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, nachdem Bebauungspläne aus dem Flächennut- zungsplan zu entwickeln sind, gewahrt. 1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I Gemäß des Landschaftsrahmenplans für den (neuen) Planungsraum I (2020) befindet sich das Plangebiet in Karte 1 in einem Trinkwassergewinnungsgebiet. Gemäß Karte 2 liegt der Planbereich in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung, einer historischen Knickland- schaft und am Rande eines Gebietes, das die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt. In der Karte 3 sind für das Plangebiet keine Darstellungen enthalten. 1.4.5 Landschaftsplanung Im Landschaftsplan der Gemeinde Erfde (1998) sind die damals vorhandenen Nutzungen und die Knicks dargestellt. Im Entwicklungsplan ist das Plangebiet als Eignungsfläche für eine bauliche Nutzung (1. Priorität) ausgewiesen. 1.4.6 Schutzverordnungen Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen: Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben. Knicks sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG geschützt. Die Tränkekuhle ist nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG geschützt. Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das ca. 1,8 km östlich gelegene Gebiet 1622-391 "Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung". 2 ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nut- zung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 10 aufgestellt. Er trifft innerhalb sei- nes räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend der kommunalen Zielsetzungen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Ge- samtfläche von ca. 6,3 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Erfde entspre- chende bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Einwohnerzahl der Gemeinde hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Es ist zu erwarten, dass dieser Trend aufgrund der Ausweisung von neuen Baugebieten zur Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 3
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf wohnbaulichen Nutzung weiter anhalten und sich verstärken wird. Eine Nachfrage nach groß- flächigen Gewerbeflächen leitet sich hieraus direkt ab. Zudem ist bei einer Erweiterung und Fortführung des nahezu vollständig ausgelasteten Gewerbe- und Einzelhandelsgebietes 'Heidkoppel' (unmittelbar südlich der Bundesstraße 202) mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze zu rechnen. Die Gemeinde Erfde möchte die gewerbliche Entwicklung unterstützen und insbesondere die ansässigen Betriebe im Gemeindegebiet halten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde im Rah- men der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Gewerbegebiet nördlich der Bundes- straße 202 ausgewiesen. Hierbei handelte es sich um eine Verlagerung des ursprünglich süd- lich der B 202 geplanten Gewerbegebietes. Eine verbindliche Bauleitplanung für ein Gewer- begebiet hat die Gemeinde Erfde bisher nicht. Da es aktuell eine Reihe ortsansässige Interes- senten gibt, soll das Gewerbegebiet nun verbindlich überplant werden. Die gesamte Fläche des Plangebietes befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Da in der Gemeinde keine Gewerbegrundstücke verfügbar sind, ist die Ausweisung neuer Gewerbeflä- chen erforderlich. Um das Angebot vermarktbarer Gewerbegrundstücke zu verbessern, soll über den Bebauungsplan Nr. 10 das entsprechende Baurecht geschaffen werden. Der Gemeinde liegen derzeit acht konkrete Anfragen von überwiegend handwerklichen Betrie- ben (Elektriker, Maler, Zimmerer u.ä.) nach gewerblichen Bauflächen vor. Zudem soll im Plan- gebiet ein Holzhackschnitzelheizwerk zum Aufbau eines Nahwärmenetzes für das Gewerbe- gebiet und das südlich angrenzende Wohngebiet errichtet werden. Die Planung entspricht dem in Ziffer 7.1.2 Regionalplan V 2002 dargelegten Grundsätzen, wonach der Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen durch eine entsprechende Flächenvor- sorge an geeigneten Standorten in den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung (zentrale Orte und Stadtrandkerne, Gemeinden mit planerischer Gewerbe- und Dienstleistungsfunktion oder ergänzender überörtlicher Versorgungsfunktion) Rechnung zu tragen ist. Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.7 des 2. Entwurfs zur Fortschreibung des LEP (2020) dargelegten Grundsätzen, wonach die Bereitstellung ge- eigneter Gewerbeflächen vorrangig in den Schwerpunkten (zentrale Orte und Stadtrandkerne sowie Ortslagen auf den Siedlungsachsen) auszuweisen sind. Von der Neuausweisung von Flächen sollen in den Gemeinden Altstandorte, Brachflächen und Konversionsstandorte in städtebaulich integrierter Lage genutzt werden. Es soll darauf geachtet werden, dass flächen sparend gebaut wird und die Gewerbeflächen den Wohnbauflächen räumlich und funktional sinnvoll zugeordnet sind. 3 PLANINHALT UND FESTSETZUNGEN 3.1 Art der baulichen Nutzung Ziel ist es, im Plangebiet gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen. Für das gesamte Plangebiet wird als Art der baulichen Nutzung deshalb ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festge- setzt. Dies entspricht der angestrebten Nutzung und soll sicherstellen, dass in der Gemeinde Erfde auch in Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe bestehen. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen liegen im öffentlichen Inte- resse. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 4
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf Ziel der Gewerbegebietsfestsetzung ist die Ansiedlung von Handwerks-, Produktions-, Dienst- leistungs- und Großhandelsbetrieben, um das Arbeitsplatzangebot in der Gemeinde Erfde zu erhöhen und ausreichende Flächen insbesondere auch zur Umsiedlung städtebaulich stören- der Betriebe zur Verfügung stellen zu können. Diesen Betrieben soll jedoch als untergeordnete Nebeneinrichtung Gelegenheit gegeben werden, ihre Produkte an den Endverbraucher zu ver- kaufen (Direkt-Vermarktung). Wegen der i.d.R. eher wohnungsfern gelegenen Gewerbegebiete wird der Einzelhandel mit Waren und Gütern des täglichen Bedarfes generell ausgeschlossen; diese Einrichtungen sol- len wohnungsnah angesiedelt werden. Von dem vorstehend im Ausnahmeweg ermöglichten Einzelhandel gehen nicht die in der Be- gründung zum grundsätzlichen Einzelhandelsausschluss angeführten Gefährdungen für die städtebauliche Entwicklung aus. Die erweiterte Ausnahme für den Einzelhandel soll Gewerbebetrieben, deren Produktpalette ein flächenbeanspruchendes Sortiment umfasst, die gleichen Möglichkeiten wie den vorste- hend genannten Betrieben eröffnen. Insbesondere Kfz-Reparaturwerkstätten, die gleichzeitig einen Gebraucht- oder Neuwagenhandel betreiben, Zimmerei- oder Tischlerbetriebe, die Mö- bel, Zäune, Carports o.ä. herstellen, oder der Baustoffgroßhandel benötigen für die vorge- nannten Produkte erhebliche Stellflächen. Diesem Umstand soll durch eine weitere begrenzte Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden. Zur Vermeidung von späteren immissionsschutzrechtlichen Konflikten werden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter im gesam- ten Plangebiet ausgeschlossen. Der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen, Diskotheken, Tanzpaläste, Bars) erfolgt vor dem Hintergrund, dass vornehmlich produzierendes Gewerbe angesiedelt und dass nächtlichen Störungen vorgebeugt werden soll. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird im Gewerbegebiet durch die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer GRZ von 0,8 sowie max. zwei Vollgeschossen orientiert sich an der gewollten städtebaulichen Einbindung sowie an den Anforderungen der anfragenden Betriebe und gibt den Gewerbetrei- benden zudem ausreichende Entwicklungsmöglichkeiten. Die Festsetzung einer max. Firsthöhe von 12,00 m im Gewerbegebiet dient dem städtebaulich notwendigen Schutz des Orts- und Landschaftsbildes. Eine übermäßige Fernwirkung der Ge- bäude wird somit vermieden. Das Orts- und Landschaftsbild soll weiterhin durch eine Höhenbeschränkung des Erdgeschoss- fußbodens gewahrt bleiben. Die Erdgeschossfußbodenhöhe darf demnach nicht mehr als 50 cm über dem höchsten Punkt des zum Grundstück gehörenden Straßenabschnittes liegen. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 5
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf 3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Bauweise Abweichend von der offenen Bauweise sind in der abweichenden Bauweise auch Gebäude mit einer Länge von über 50 m zulässig, da für gewerblich genutzte Gebäude oftmals Gebäu- delängen über 50 m erforderlich sind. Diese Festsetzung sichert eine optimale Ausnutzung der Flächen. Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in allen Bauflächen durch Baugrenzen festge- setzt und sollen einen weitgehenden Spielraum bei der Gebäudeplatzierung einräumen. Sie sind deswegen nicht als grundstücksbezogene Baufenster, sondern grundstücksübergreifend ausgebildet. Die Baugrenzen halten die erforderlichen Mindestabstände zu Nachbargrenzen und Knicks sowie zur Fahrbahnkante der Bundesstraße 202 ein. Zum Schutz der vorhandenen Knicks ist die Errichtung von Garagen und Stellplätzen sowie Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 3,0 m vom Knickfuß nicht zulässig. Die Knickschutzstreifen werden in der Planzeichnung (Teil A) als private und öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung 'Knickschutz' und im Text (Teil B) festge- setzt. Entlang der Knicks im Norden und Westen des Plangebietes beträgt die Breite des in der Planzeichnung festgesetzten Knickschutzstreifens aufgrund der Vielzahl von Überhältern ca. 4,50 m ab Knickfuß. 3.4 Örtliche Bauvorschriften Im Sinne des sich „Einfügens“ in die umgebene Siedlungsstruktur werden für das Plangebiet örtliche Bauvorschriften in Bezug auf die äußere Gestaltung baulicher Anlagen gemäß § 84 Landesbauordnung (LBO) textlich insoweit festgesetzt, wie sie zur Wahrung und Neugestal- tung des Ortsbildes erforderlich sind. Dies beinhaltet v.a. Regelungen zu Art und Umfang von Werbeanlagen. Ansonsten lassen sich die gemeindlichen Gremien von der Wahrung einer angemessenen „Baufreiheit“ leiten und beabsichtigen nicht, zu sehr einschränkende Festsetzungen in Bezug auf die äußere Gestaltung baulicher Anlagen vorzunehmen. Die wesentlichen Regelungs- und Festsetzungserfordernisse zur Sicherung einer städtebau- lich geordneten Entwicklung werden unter Einhaltung der äußeren und örtlichen Gegebenhei- ten vornehmlich in den Festsetzungen zur besonderen Nutzungsart und zum Maß der bauli- chen Nutzung sowie zur Höhe baulicher Anlagen, wie zuvor dargelegt, gesehen. 3.5 Verkehrliche Erschließung Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes wird zukünftig über eine neue Anbindung an die Bundesstraße 202 erfolgen. Diese wird sich gegenüber der neuen Anbindung des Wohn- gebietes 'Schrum-Koppel' befinden. Somit wird hier ein neuer Knotenpunkt entwickelt, der in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr, Niederlassung Flens- burg, geplant wird. Dem LBV-SH, Flensburg, wird über die Gemeinde Erfde, rechtzeitig vor Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 6
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf Beginn der Arbeiten, ein RE-Entwurf zur Prüfung vorgelegt (inkl. Leistungsfähigkeit nach HBS und RAL und einer Ablöseberechnung). Auf Grundlage der Prüfung wird mit der Gemeinde eine Vereinbarung geschlossen. Entstehende Kosten für den Mehraufwand an Straßenunter- haltung und anderer zusätzlicher Kosten für die geplante Anbindung im Zuge der B 202 gehen nicht zu Lasten des Straßenbauträgers der Bundesstraße und werden dann durch einen Ab- lösebetrag abgegolten. Südlich des Plangebietes verläuft die Bundesstraße B 202. Gemäß § 9 des Fernstraßenge- setzes dürfen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen Hochbauten jeder Art sowie Aufschüt- tungen und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 20 m von der Bundes- straße 202 nicht errichtet oder vorgenommen werden. Die Anbauverbotszone ist nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt. Ferner dürfen von dem Gewerbegebiet keine direkten Zufahrten oder Zugänge zur freien Stre- cke der B 202 angelegt werden. Hierzu sind in der Planzeichnung entsprechend Bereiche ohne Zu- und Abfahrten festgesetzt. Die Entwässerung des B-Plan-Gebietes darf nicht über die Bundesstraße erfolgen. An dem Knotenpunkt in die B 202 sind Sichtfelder gem. RAL vorzusehen. Die erforderlichen Sichtdreiecke sind in der Planzeichnung dargestellt. Die innere Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt über eine bedarfsgerecht ausgebaute Straße, die in einem ausreichend dimensionierten Wendehammer endet. Zur Abführung des Oberflächenwassers der öffentlichen Verkehrsflächen sind auf der Süd- bzw. Ostseite der Straße begleitende Rasenmulden vorgesehen. 3.6 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgungseinrichtungen werden entsprechend des Bedarfes ausgebaut: Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom versorgt. Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mitteleider si- chergestellt. Die Wärmeversorgung soll über ein Nahwärmenetz ausgehend von einem Holzhackschnitzel- heizwerk im Plangebiet sichergestellt werden. Dieses Nahwärmenetz soll auch das südlich der Bundesstraße gelegene Wohngebiet einschließlich des Medizinischen Versorgungszentrums (B-Plan Nr. 11) versorgen. Zur Sicherung der Versorgung weiterer Gebiete in der Ortslage von Erfde wird in diesem Bebauungsplan ein Leitungsrecht entlang der Bundesstraße von der Ein- mündung der neuen Erschließungsstraße in die Bundesstraße bis zur Grenze des Plangebie- tes festgesetzt. Eine Versorgung des Plangebietes mit Gas ist nicht vorgesehen. Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Gemeinde Erfde, die durch den Wasserverband Norderdithmarschen, Heide, betrieben und unterhalten wird. Voraussichtlich wird innerhalb des Plangebietes eine Schmutzwasserpumpstation benö- tigt, da aufgrund der Höhenlage der Schmutzwasserleitung auf der Südseite der Bundesstraße 202 nicht alle Grundstücke über eine Freigefälleleitung angeschlossen werden können. Die einzuleitenden Schmutzwässer müssen der Satzung des Wasserverbandes Norderdithmar- schen entsprechen. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 7
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regen- wasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf erstellen lassen. Gemäß des Baugrundgutachtens ist eine Versickerung des Niederschlagswassers aufgrund der bindigen Böden und des relativ hoch anstehenden Grundwassers nicht möglich. Die RW- Bewirtschaftung im Gewerbegebiet sieht daher vor, das auf den Gewerbegrundstücken anfal- lende Niederschlagswasser zu sammeln und einem Regenrückhaltebecken im Nordwesten des Plangebietes zuzuführen. Von dort wird es gedrosselt in die Vorflut eingeleitet. Das Nie- derschlagswasser der Straßen wird in straßenbegleitende Rasenmulden geleitet und kann dort teilweise verdunsten und teilweise versickern. Niederschlagswasser das dort nicht verdunstet oder versickert ist, wird über eine Dränageleitung ebenfalls dem v.g. Regenrückhaltebecken zugeführt. Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Schleswig-Flensburg und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg wird hin- gewiesen. Im Zuge der Bauleitplanung wird zudem auf folgende grundsätzliche Bestimmun- gen verwiesen: Gemäß § 25 Abs. 7 der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises (AWS) haben Überlas- sungspflichtige ihre Restabfallbehälter, Biotonnen, PPK-Behälter und Abfallsäcke an die nächste durch die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen. Dies gilt auch, wenn Straßen, Straßenteile, Straßenzüge und Wohnwege mit den im Einsatz befindlichen Sammelfähr- zeugén bei Beachtung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UW) nicht befahrbar sind oder Grundstücke nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an- gefahren werden können (auf die weiteren Bestimmungen in § 25 Abs. 6 und Abs. 8 bis 12 der AWS wird hingewiesen). Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV Vorschrift 43 untersagt grundsätzlich das Hineinfahren von Müllsammelfahrzeugen in Sackgassen ohne ausrei- chende Wendemöglichkeit. Die DGUV-Regel (114-601) gibt vor, dass das Rückwärtsfahren bei der Abfalleinsamm- lung grundsätzlich zu vermeiden ist. Verwiesen wird ebenfalls auf die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" RASt 06. Diese regeln im Detail, welche Abmessungen Straßen und Wendeanlagen haben müs- sen, um ein Befahren dieser Straßen bzw. Straßenteile zu ermöglichen. Zusätzlich sind auch die Ausführungen der zuständigen Berufsgenossenschaft Ver- kehrswirtschaft Post Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) in der beigefügten Bro- schüre „DGUV Information 214-033 Mai 2012 (aktualisierte Fassung April 2016) zu be- achten. Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Erfde durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Bei der Löschwasserversorgung sind die Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW zu beachten. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten. Hierbei soll die Entfernung zwischen der ersten Entnahmestelle und dem jeweiligen Gebäude an der Straßen- kante nicht mehr als 75 m betragen. Das Plangebiet soll an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Mittlere Geest ange- schlossen werden. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 8
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf 3.7 Immissionsschutz 3.7.1 Schallimmissionen Zur Berücksichtigung der Schallimmissionen durch das geplante Gewerbegebiet und den Ver- kehr auf der Bundesstraße B 202 wurde im Mai 2020 durch das Ingenieurbüro für Akustik Busch aus Kronshagen ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das nachfolgend auszugs- weise wiedergegeben wird. Die Gemeinde Erfde möchte nördlich der B 202 mit dem Bebauungsplan Nr. 10 ein Gewerbe- gebiet festsetzen. Westlich und südlich des Geltungsbereichs grenzt Wohnbebauung an, süd- westlich befindet sich zudem ein weiteres Gewerbegebiet im Geltungsbereich des Bebauungs- planes Nr. 6. In dem geplanten Gewerbegebiet sollen keine Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschafts- personen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen werden. Die Erschließung des Gewerbe- und Sondergebiets soll aus Richtung Süden über die B 202 erfolgen. Für das Bauleitverfahren wird ein schalltechnisches Gutachten erforderlich. Das Gutachten unterteilt sich in folgende drei Teilbereiche: Teil1: Schallimmissionen durch das geplante Gewerbegebiet bei den umliegenden schutz- bedürftigen Fenstern Teil 2: Schallimmissionen durch den Straßenverkehr auf der B 202 im geplanten Gewerbe- gebiet Teil 3: Schutz gegen Außenlärm im geplanten Gewerbegebiet Bei der Gliederung des Gewerbegebietes mit Emissionskontingenten soll das Urteil des Bun- desverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 07.12.2017-4 CN 7.16 Berücksichtigung finden, welches in einem nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) intern gegliederten Baugebiet ein Teilgebiet ohne Emissionsbeschränkung oder ein Teilgebiet mit einem Emissi- onskontingent, das jeden nach § 8 BauNVO zulässigen Betrieb ermöglicht, fordert. In Abstimmung mit der Gemeinde Erfde sollte in Anlehnung an die DIN 18005 für die Ermittlung der Emissionskontingente der Ansatz gewählt werden, dass ein Emissionskontingent von 60 dB(A)/m² ggf. unter Berücksichtigung möglicher Zusatzkontingente jeden nach § 8 BauNVO zulässigen Betrieb ermöglicht. Für das geplante Gewerbegebiet ergeben sich die in Abschnitt 6.1 [des Gutachtens] und in der Anlage 1 - 5 dargestellten Emissionskontingente für das in fünf Teilflächen gegliederte Gewerbegebiet. Die Emissionskontingente mussten dabei tagsüber auf den Teilflachen 1 und 5 und nachts auf allen Teilflachen eingeschränkt werden. Die Gliederung der Gewerbegebiete gem. der o.g. Emissionskontingente sowie die empfohle- nen Festsetzungen werden in die Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B) übernommen. 3.7.2 Geruchsimmissionen Im Rahmen dieser Bauleitplanung beauftragte die Gemeinde Erfde die TÜV Nord Umwelt- schutz GmbH aus Hamburg damit, die Geruchs-Immissionen im Plangebiet zu berechnen, die Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 9
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf durch die Tierhaltung von landwirtschaftlichen Betrieben und eine Schlachterei hervorgerufen werden. Nach GIRL ist für Gewerbegebiete ein Immissions(grenz)wert von 0,15 - entsprechend 15 % der Jahresstunden heranzuziehen. Dieser Immissionswert gilt jeweils an allen Orten, an denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten. Aus der Abbildungen 4 [des Gutachtens] ist ersichtlich, dass die Kenngrößen der Geruchsbe- lastung im Bereich der Baugrundstücke zwischen 4 % und 15 % der Jahresstunden liegen. Der Immission(grenz)wert der GIRL für Gewerbegebiete wird eingehalten. Gemäß Kapitel 3.1 der GIRL ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Beur- teilung im Einzelfall nach Nummer 5 der GIRL bestehen. Entsprechende Anhaltspunkte sind im Rahmen der Bauleitplanung in diesem Fall nicht gegeben. Bei der Bauleitplanung sind eine realistische, betriebswirtschaftlich vernünftige Entwicklung benachbarter landwirtschaftlicher Betriebe und die sich daraus ergebenden zusätzlichen Er- fordernisse für die Einhaltung von Abständen zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 BauGB). Grund- sätzlich werden durch die Ausweisung eines Baugebietes bei „Ausschöpfen“ des Immissi- ons(grenz)wertes die Erweiterungsmöglichkeiten der benachbarten Betriebe eingeschränkt. Die Auswertung der Geruchsimmissionen an den bereits vorhandenen Wohnhäusern hat er- geben, dass alle Betriebe mit Tierhaltung in ihren Erweiterungsmöglichkeiten bereits durch die vorhandenen Wohnhäuser eingeschränkt sind. 3.8 Umweltbericht Zum Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Erfde hat die Gemeinde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltaus- wirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet. Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange zusammenfassend aufgeführt: Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Wohnungen für Betriebsleiter und -inhaber werden innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen. Im Zuge der Planung sind ein schalltech- nisches Gutachten sowie ein Geruchsgutachten erstellt worden, dessen Ergebnisse im Be- bauungsplan Nr. 10 berücksichtigt worden sind. Bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnah- men und Emissionskontingente zum Schallschutz sind keine Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Der Verlust der nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützten Knicks sowie des Stillgewässers wird im Verhältnis 1 : 2 ausge- glichen. Hinsichtlich des potentiellen Vorkommens von Brutvögeln und Fledermäusen werden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen (z.T. als CEF-Maßnahme) festgesetzt, bei deren Einhaltung das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG vermieden wird. Das Gewässer wird als potentieller Amphibienlebensraum im Nahbereich ersetzt. Vor Beginn der Erschließungsarbeiten und der Verfüllung des Gewässers werden konkrete Untersuchungen durchgeführt, aus denen sich konkrete Vermeidungsmaßnahmen und Bauzeitenregelungen ergeben, die unter biologische Baubegleitung umgesetzt werden. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 10
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf Schutzgut Fläche: Der Planbereich wird intensiv landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an neuen Gewerbeflächen begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar. Schutzgut Boden: Im Gewerbegebiet ist eine Grundflächenzahl von 0,8 vorgesehen. Außerdem werden im Bereich des neuen Regenrückhaltebeckens und der Verkehrsflächen neue Versie- gelungen entstehen. Entsprechend der Bilanzierung werden Ausgleichsflächen von insgesamt 21.877 m² Größe für die Neuversiegelung von Bodenfläche zur Verfügung gestellt. Der Aus- gleich erfolgt über das Ökokonto des früheren Amtes Stapelholm in der Gemeinde Delve. Schutzgut Wasser: Die vorhandene Tränkekuhle im zentralen Plangebiet kann als geschütztes Biotop nicht erhalten werden. Der Verlust des Gewässers wird außerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Mit der Planung wird der Oberflächenabfluss im Plangebiet erhöht. Anfallendes Niederschlagswasser wird zukünftig in einem neu angelegten Regenrückhaltebecken gesam- melt und abgeleitet. Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung der Bauflächen sind keine erheblichen Beein- trächtigungen zu erwarten. Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Begrü- nungsmaßnahmen auf den Gewerbeflächen gemindert. Zudem werden die vorhandenen Knicks an den Außengrenzen des Plangebietes ebenso erhalten wie die dort befindlichen land- schaftsbestimmenden Bäume. Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Zwei Knicks gehen als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft verloren und werden als gesetzlich geschützte Biotope ausge- glichen. Weitere Kulturgüter oder Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen. Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen sowie der dazwischen gelegenen Nutzungen nicht zu erwarten. 3.9 Auswirkungen auf Natur und Landschaft Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Erfde werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Die im Umweltbericht enthaltene Bilanzierung ermittelt den Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft, die v.a. in das Schutzgut Boden aufgrund von Versiege- lungen und durch den Verlust geschützter Biotope und Lebensräume ausgelöst werden. Im Plangebiet wird für die Ausweisung neuer Gewerbeflächen, einer Verkehrsfläche sowie eines Regenrückhaltebeckens eine maximale Gesamtversiegelung von 43.938 m² ermöglicht. Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die neu versiegelten Flächen zu einem Ausgleichserfordernis von 43.938 m² x 0,5 = 21.969 m². Der Ausgleich für die Bodenversiege- lungen im Plangebiet erfolgt über das Ökokonto des früheren Amtes Stapelholm in der Ge- meinde Delve. Das Ökokonto wird beim Kreis Schleswig-Flensburg unter dem Az. 661.4.03- 09/13 geführt. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 11
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf Zur Förderung der Verdunstungsrate im Plangebiet sind fensterlose Fassaden je angefangene 40 m² mit einem Klettergehölz zu begrünen. Zusätzlich ist auf den Gewerbeflächen je ange- fangene 800 m² befestigter Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Entlang der Knicks an den Außengrenzen werden 4 m bis 5 m breite Grünflächen festgesetzt, die ebenfalls der Förderung der Verdunstungsrate dienen. An der Grenze der Flurstücke 44 und 45 können ca. 170 m Knick nicht erhalten werden. Ent- lang der Flurstücksgrenze der Flurstücke 43 und 44 werden weitere ca. 185 m Knick gerodet. Entsprechend der Ausgleichsnotwendigkeit bei Knickrodungen wird die Anlage von (170 m + 185 m) x 2 = 710 m Ausgleichsknicks notwendig. Der Knickausgleich erfolgt über das beim Kreis Schleswig-Flensburg geführte Knick-Ökokonto mit dem Az. 661.4.04.048.2019.00. Im Zuge der Knickrodung kann eine Stiel-Eiche mit ca. 70 cm Stammdurchmesser nicht erhal- ten werden. Dieser Baum ist aufgrund seiner Stärke als landschaftsbestimmender Baum ein- zuordnen. Als Ersatz für den Verlust dieses Baumes werden insgesamt 4 Bäume auf Flur- stück 69 der Flur 114, Gemarkung und Gemeinde Erfde gepflanzt. Die Tränkekuhle im zentralen Plangebiet zählt als Stillgewässer zu den geschützten Biotopen gem. § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Gemäß den Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg ist das Gewässer als geschütztes Biotop im Verhältnis 1 : 2 auszugleichen. Das ca. 1.200 m² große Ausgleichsgewässer wird im nordöstlichen Plangebiet auf Flurstück 43 der Flur 108, Gemarkung Erfde hergestellt und dient gleichzeitig als Ersatz- lebensraum für potentiell vorkommende Amphibien. 3.10 Artenschutz Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange ist durch das Büro BIOPLAN, Dipl.-Biol. Dr. Marion Schumann, im März 2021 eine Bestandsaufnahme mit anschließender Potential- abschätzung für das Plangebiet durchgeführt worden. Aus der Potentialanalyse ergeben sich Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien. Die Knicks werden im Zeitraum 01. Dezember bis Ende Februar gerodet. Für Bäume ab 50 cm Stammdurchmesser in einem Meter Stammhöhe ist vor der Rodung eine fledermauskundliche Baumkontrolle erforderlich. Bei Bäumen nur mit sommerlicher Quartiereignung ist eine Fällung im Zeitraum vom 01.Dezember bis Ende Februar eines Jahres zulässig. Bei Bäumen mit Win- terquartiereignung ist eine biologische Fällbegleitung erforderlich. Das Auftreten lichtempfindlicher Fledermausarten (Gattung Myotis) kann nicht ausgeschlos- sen werden. Daher muss im Gewerbegebiet ein fledermausfreundliches Lichtkonzept umge- setzt werden. Für den Verlust potentieller Fledermaushabitate sind 3 Fledermaushöhlen sowie 3 Ganzjahreskästen (als CEF-Maßnahme) im unmittelbaren Nahbereich des Plangebietes zu installieren. Neben jedem Kasten muss ein Meisenkasten gehängt werden. Vor Beginn der Erschließungsarbeiten und der Verfüllung des Stillgewässers ist eine biologische Gewässerkontrolle zum konkreten Amphibienvorkommen erforderlich. Die Herstellung eines Ausgleichslebensraumes erfolgt durch eine Gewässerneuanlage innerhalb der Fläche für Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 12
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf 3.11 Hinweise Denkmalschutz Das Archäologische Landesamt kann zurzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kultur- denkmale gem. § 2 (2) DSchG in der Neufassung vom 30.12.2014 durch die Umsetzung der vorliegenden Planung feststellen. Daher bestehen keine Bedenken und den vorliegenden Planunterlagen wird zugestimmt. Gemäß § 15 DSchG gilt: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich un- mittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Ver- pflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. Immissionsschutz Teilweise grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet. Auf die Grundstücke können Immissionen (Lärm, Staub, Gerüche), die aus einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe resultieren, einwirken. Bodenschutz Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes (§ 1 BBodSchG i. V. mit § 1a Abs. 2 BauGB) sind zu berücksichtigen. Es ist auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten. Im Rahmen der Erschließungsplanung und -ausführung sind folgende Auflagen zu beachten: Auflagen: Der Boden ist im Rahmen der Erdarbeiten horizont- bzw. schichtenweise auszubauen und zu lagern. Beim Wiederauftrag ist auf den lagerichtigen Einbau der Substrate zu achten. Beachtung „DIN 19731:1998-05 - Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial“ und „DIN 18915:2018-06 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten“. Bei der Lagerung des Oberbodens ist auf eine maximale Höhe der Mieten von 2,0 m mit steilen Flanken zu achten. Die Oberfläche ist zu glätten aber nicht zu verschmieren. Die Lagerdauer ist zu begrenzen. Bei Anlage von Unterbodendepots sollten diese eine Höhe von 4 m nicht übersteigen. Bei längeren Lagerdauern von mehr als 6 Monaten ist die Oberbodenmiete mit tiefwurzeln- den, winterharten und stark wasserzehrenden Pflanzen (Luzerne, Lupine etc.) zu begrünen. Die Depots sollten generell nicht befahren werden. Oberboden ist ausschließlich wieder als Oberboden zu verwenden. Eine Verwertung als Füllmaterial ist nicht zulässig. Überschüssiger Oberboden ist möglichst ortsnah einer sinnvollen Verwertung zuzuführen; idealerweise innerhalb des Planungsgebietes. Bei der Verwertung ist auf eine angepasste (ortsübliche) Schichtmächtigkeit des Oberbodens zu achten. Sollte eine landwirtschaftliche Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 13
Gemeinde Erfde Bebauungsplan Nr. 10 März 2021 Begründung - Entwurf Aufbringung vorgesehen sein, ist ein entsprechender Antrag bei der unteren Naturschutz- behörde zu stellen (vgl. Hinweis). Um den Einfluss auf die Versickerungsfähigkeit des Bodens in Form vermeidbarer Boden- verdichtungen zu minimieren, sind die Fahrzeugeinsätze so zu planen, dass die Überroll- häufigkeiten bzw. mechanischen Belastungen in später unbebauten Bereichen auf das un- bedingt notwendige Maß reduziert werden. Bei wassergesättigten Böden (breiig/zähflüssige Konsistenz) sind die Arbeiten einzustellen. Hinweise: Für eine Verwertung des Bodens auf landwirtschaftlichen Flächen ist - bei einer Menge > 30 m³ bzw. > 1.000 m² - ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung (Aufschüttung) bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen. Bei ggf. durchzuführende (bauzeitigen) Grundwasserabsenkungen gilt: Die Grundwasserabsenkung und das Einleiten des anfallenden Wassers in ein Gewässer stellen gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Benutzungstatbestand dar und bedür- fen somit einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese ist gesondert beim Fachdienst Umwelt des Kreises Schleswig-Flensburg mit den entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Kampfmittel Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Erfde nicht zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Mu- nition sind jedoch nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden. Bauschutzbereich, Bundeswehr Das Plangebiet befindet sich im Bauschutzbereich des Flughafens Hohn. Auf die damit ver- bundenen Bauhöhenbeschränkungen gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz wird hingewiesen. Die Bundesstraße B 202 ist Bestandteil des Militärstraßengrundnetzes (MSGN). Bei Arbeiten direkt an der B 202 sind die Bestimmungen für die Anlage und den Bau von Straßen für mili- tärische Schwerstfahrzeuge RABS (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 22/1996) einzu- halten. 4 FLÄCHENVERTEILUNG Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6,30 ha mit folgender Unterteilung: Gewerbegebiete ca. 47.865 m² Straßenverkehrsflächen ca. 6.240 m² Flächen zur Abwasserbeseitigung ca. 2.860 m² Grünflächen ca. 4.085 m² Flächen für Maßnahmen des Naturschutzes ca. 1.980 m² 5 KOSTEN Die Gemeinde Erfde trägt die Planungs- und Erschließungskosten. Planungsbüro Springer 24866 Busdorf 14
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