DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
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DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE
Stadt Groitzsch
Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
(Verfahren nach § 13a BauGB)
Entwurfsstand 15.03.2022Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
IMPRESSUM
Plangeber
Stadt Groitzsch
Markt 1
04539 Groitzsch
Ansprechpartner:
Herr Schmidt
Sachgebietsleiter Bauverwaltung
Tel.: (034 296) 451 47
Auftraggeber
SABA Immobilien GmbH Leipzig
Klostergasse 25
04523 Pegau
Auftragnehmer
PLA.NET Sachsen GmbH
Straße der Freiheit 3
04769 Mügeln OT Kemmlitz
Tel.: (034 362) 316 50
Fax: (034 362) 316 47
E-Mail: info@planernetzwerk.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe
Susann Köhler, Dipl. -Ing. (Landschaftsarchitektur)
Rainer Ulbrich (Ornithologe)
Mügeln OT Kemmlitz, 15.03.2022
PLA.NET [Stadtplanung Regionalentwicklung Landschaftsökologie]
2Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Inhaltsverzeichnis
0. ALLGEMEINE ANGABEN .......................................................................................4
1. EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN ..................................................................5
1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen ..................... 6
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN DER
PLANUNG .......................................................................................................9
2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ........................................................... 9
2.2 Boden und Fläche ......................................................................................... 20
2.3 Wasser .......................................................................................................... 23
2.4 Klima / Luft .................................................................................................... 24
2.5 Landschaft..................................................................................................... 25
2.6 Mensch.......................................................................................................... 27
2.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................... 29
2.8 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und Belangen ..... 31
2.9 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
Abfällen und Abwässern ............................................................................... 31
2.10 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung
von Energie................................................................................................... 32
2.11 Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen.......... 32
3. EINGRIFFSREGELUNG NACH DEM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ .....................................34
4. GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, ZUR VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER
NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................................................35
4.1 Grünordnerische Festsetzungen ................................................................... 35
4.2 Grünordnerische Hinweise ............................................................................ 39
4.3 Vorgaben des Artenschutzes - Maßnahmen zur Vermeidung und zur
Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .......................... 40
4.4 Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger
Umweltauswirkungen .................................................................................... 40
5. ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .............................................................41
6. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .....................................................41
Anhang:
Anlage 1 - Literatur
Anlage 2 - Fotodokumentation
Anlage 3 - Plan 1: Flächennutzungs- und Biotoptypen sowie Lage des Gehölzbestan-
des
Anlage 4 - Plan 2: Lageplan der Grünordnerischen Maßnahmen
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3Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
0. ALLGEMEINE ANGABEN
Standort des Plangebietes:
Land: Sachsen
Landkreis: Leipzig
Stadt: Groitzsch
Gemarkung: Groitzsch
Flurstücke: Teile von 302, 303/2, 303/3 und 303/5
Größe: ca. 2.786 m²
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten von Groitzsch.
Abb. 1: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab)
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4Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
1. EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Stadt Groitzsch plant im Bereich Leipziger Straße / Schletterstraße in Groitzsch mittels
eines Bebauungsplanes ein Wohngebiet mit insgesamt ca. 4 Bauplätzen für die Realisie-
rung von Einfamilienhäusern zu entwickeln.
In der Stadt besteht aktuell und anhaltend die konkrete Nachfrage nach Bauland von Per-
sonen, die sich dauerhaft sesshaft machen wollen. Der Nachfrage nach Baugrundstücken
und Wohnungen kann die Stadt Groitzsch derzeit kein ausreichendes Angebot entgegen-
stellen. Vor diesem Hintergrund fasste der Stadtrat in der Stadtratssitzung am 11.03.2021
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“. Es sol-
len mittels eines Bebauungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Einzelhäusern geschaffen werden.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“ soll nach § 13a BauGB im beschleu-
nigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
Nach § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Damit ent-
fallen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der
Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Bekanntgabe im Rahmen der öffentlichen Ausle-
gung, welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB); daraus folgt im Übrigen, dass auch keine zusammenfassende Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB erforderlich ist.
Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans sind die Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO, einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Gewässerrandstreifen“ sowie von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Grundflächenzahl wird im Allgemeinen Wohngebiet mit 0,4 festgesetzt. Eine Über-
schreitung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO wird zugelassen.
Das Vorliegen der umweltrelevanten Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren
wurde mit folgenden Ergebnissen geprüft:
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-
lichkeitsprüfung nach Anlage 1 des UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, wird
nicht vorbereitet oder begründet. Es handelt sich der Art nach um den Bau eines Städ-
tebauprojektes für sonstige Anlagen im Sinne der Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG.
Der dort genannte Größenwert von 20.000 m² zulässiger Grundfläche zur Pflicht einer
allgemeinen UVP-Vorprüfung bzw. der Größenwert von 100.000 m² zulässiger Grund-
fläche zur UVP-Pflicht, wird nicht erreicht. Die nach dem Bebauungsplan maximal zu-
lässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt lediglich ca. 732 m².
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch-
stabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete
von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne
des Bundesnaturschutzgesetzes).
Dennoch sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu berücksichtigen.
Auch ohne förmliche Umweltprüfung sind die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungs-
planes auf die Umwelt zu ermitteln und in der Begründung zum Bebauungsplan darzustel-
len (§ 2a Nr. 1 BauGB).
Bei der Darlegung der Umweltbelange werden die Auswirkungen der Planung auf die Be-
lange des Umweltschutzes untersucht. Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob erhebli-
che Umweltauswirkungen tatsächlich ausgeschlossen werden können. Ob erhebliche Be-
einträchtigungen vorliegen bzw. zu erwarten sind, ist in erster Linie eine umweltfachliche
Fragestellung, die im Einzelfall entschieden werden muss. Wichtig ist dabei nicht nur die
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5Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Intensität der Auswirkungen, sondern auch die Empfindlichkeit des ggf. betroffenen Schutz-
gutes.
Der Katalog nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB erfüllt zugleich die Funktion der Prüfung des
Vorliegens eines Eingriffes nach BNatSchG [BATTIS et al., 2014], so dass diese Prüfung in
die Darlegung der Umweltbelange mit aufzunehmen ist.
Gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG kann die Kommune im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung einen Grünordnungsplan aufstellen. Die Grundlagen und Inhalte der Grünord-
nungsplanung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abweichungen
sind zu begründen.
Da auf die Erstellung eines Grünordnungsplanes verzichtet wird, erfolgt, um den Belangen
des Umweltschutzes gerecht zu werden, im Rahmen der Darlegung der Umweltbelange
auch die Erarbeitung grünordnerischer Festsetzungen zur Übernahme in den Bebauungs-
plan und eine Begründung derselben.
1.1 Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen
Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht
• Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Das Nächstgelegene ist im Wes-
ten das FFH - Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ (landesinterne Nr. 218) in einer Distanz
von 0,7 km.
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz, dem Charakter des Vorhabens und dem zwischen
Plangebiet und FFH-Gebiet liegendem Siedlungsgebiet, können erhebliche projektbezo-
gene Auswirkungen (auch kumulativ) auf die Erhaltungsziele des FFH - Gebietes ausge-
schlossen werden.
Das Plangebiet liegt nicht in einem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet.
Das Nächstgelegene ist das SPA-Gebiet „Elsteraue bei Groitzsch“ mit einer kürzesten Dis-
tanz von ca. 0,7 km im Westen.
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz, dem Charakter des Vorhabens und dem zwischen
Plangebiet und SPA-Gebiet liegendem Siedlungsgebiet, können erhebliche projektbezo-
gene Auswirkungen (auch kumulative) auf die Erhaltungsziele des SPA- Gebietes ausge-
schlossen werden.
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6Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
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• Schutzgebiete nach dem sächsischen Naturschutzgesetz
− Naturpark, Nationalparke und Biosphärenreservate
Im näheren Umfeld befinden sich keine solchen Schutzgebiete.
➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf solche können aufgrund der räumlichen Distanz
ausgeschlossen werden.
− Naturschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet (NSG).
Das nächstgelegene Naturschutzgebiet ist das NSG „Pfarrholz Groitzsch“ in einer Ent-
fernung von ca. 1,1 km in südwestlicher Richtung.
➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf das NSG können aufgrund der räumlichen Dis-
tanz, der Lage und dem Charakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.
− Landschaftsschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Das
Nächstgelegene ist das LSG „Schnauderaue“ mit einer Entfernung von 0,2 km im Nord-
osten, 0,8 km im Westen und 0,08 km im Osten.
➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf das LSG können aufgrund der räumlichen Dis-
tanz und dem Charakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.
− Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale
Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND).
Die Nächstgelegenen sind das FND „Feldgehölz Schieckelt Schnaudertrebnitz“ in 0,3
km im Nordosten, das FND „Steinkauzbrutplatz Audigast“ in 1,5 km im Norden, das FND
„Steinkauzbrutplatz Pegauer Landstraße“ in 0,9 km im Nordwesten und das FND „Se-
bastiangarten und Träubelwiese“ in 1,7 km im Südwesten.
Naturdenkmale (ND) befinden sich weder im Gebiet noch im näheren Umfeld.
➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf FND oder ND können aufgrund der räumlichen
Distanz und dem Charakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.
− geschützte Landschaftsbestandteile
Gemäß § 19 SächsNatSchG erfolgt die Erklärung zu geschützten Landschaftsbestand-
teilen durch Satzung. Entsprechende Satzungen liegen nicht vor, insbesondere verfügt
die Stadt Groitzsch über keine Gehölzschutzsatzung.
− geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und nach § 21 SächsNatSchG
Im Plangebiet kommen keine Biotope vor, welche die Kriterien für geschützte Biotope
nach § 30 BNatSchG oder § 21 SächsNatSchG erfüllen.
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7Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Ziele des Umweltschutzes und die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von
sonstigen umweltschützenden Fachplänen, die für den Bebauungsplan von Bedeu-
tung sind
Flächennutzungsplan
Die Stadt Groitzsch verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in welchem
das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. [Flächennutzungsplan der Stadt Groitzsch, wirksam
seit 05.08.2005, Quelle: https://rapis.ipm-gis.de/client/ Abrufdatum 09.02.2022].
Landschaftsplan
Für die Stadt Groitzsch liegt kein Landschaftsplan vor.
[Quelle: https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/landschaftsplanung/sn_lp.pdf; Abrufdatum: 03.02.2021]
➔ Es wurde geprüft, ob in weiteren einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festge-
legte Ziele des Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung sind, von der
Planung berührt sein können. Dies ist nicht der Fall.
Sonstige fachliche Grundlagen
• Bezüglich des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen
Umfeld erfolgte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis
Leipzig eine Multi-Base Datenbankabfrage [UNB, LRA Landkreis Leipzig; 21.10.2021].
• LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG: Altlastenauskunft; Auskunftsersuchen aus dem
Sächsischen Altlastenkataster für das Flurstück 302 der Gemarkung Groitzsch in 04539
Groitzsch; 26.03.2021
• BUCHHOLZ + PARTNER: Geotechnischer Bericht NBG Groitzsch Leipziger Straße, 04539
Groitzsch (Flurstück -Nr.302); 20.04.2021
• GORITZKA AKUSTIK: Schalltechnische Untersuchung Projekt-Nr.:5884; Schallimmissions-
prognose: Geplante Bebauung des Flurstückes Nr. 302 in 04539 Groitzsch; 28.07.2021.
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2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN
UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die Änderung der Flächennutzung im Plangebiet.
In der Bilanz wurde die Planung dem aktuellen Bestand gegenübergestellt.
Tabelle 1: Flächenbilanz
Fläche Anteil
Bestand in m² in %
vollversiegelte Flächen 487 17,5
Gebäude 10 0,3 Summe befestigte Flä-
teilversiegelte Flächen 141 5,1 chen: 638 m² (22,8 %)
Rasenfläche 1.818 65,3
Gartenbrache 330 11,8
gesamt: 2.786 100,0
Fläche Anteil
Planung in m² in %
überbaubare Grundstücksfläche (inkl. Überschreitung nach § 19 Abs.
4 BauNVO) 1.098 39,4 Summe befestigte Flä-
Straßenverkehrsfläche 602 21,6 chen: 1.700 m² (61 %)
nicht überbaubare Grundstücksfläche 732 26,3
private Grünfläche "Gewässerrandstreifen" 354 12,7
gesamt: 2.786 100,0
In den nachfolgenden Kapiteln 2.1 bis 2.8 werden die mit der Realisierung der Planung
verbundenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgütern dargestellt.
2.1 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Pflanzen und Biotope
Am 01.03.2022 erfolgte im Plangebiet eine flächendeckende Biotopkartierung.
Folgende Flächennutzungs- und Biotoptypen sind anzutreffen:
- vollversiegelte Fläche
Mit Bitumen oder großen Betonplatten befestigte Flächen. Auf dem Baugrundstück hat sich stellenweise
auf den versiegelten Flächen ein dünne (max. 2 cm) Substratschicht abgelagert. Auf diese hat sich eine
schüttere Ruderalvegetation etabliert hat, ebenso in den Spalten zwischen den Betonplatten.
Im Osten verläuft ein Teil der Leipziger Straße durch das Plangebiet.
- Gebäude
Zentral im Plangebiet steht eine ruinöse Gartenhütte.
- teilversiegelte Flächen; Pflaster
Gepflasterter Fußweg entlang der Leipziger Straße.
- Rasenfläche
Der überwiegende Teil des Plangebietes wird als Rasen gepflegt. Die Pflegeintensität variiert und ist of-
fensichtlich im Süden und Südosten geringer als im Norden und Nordwesten. Auf den Flächen mit einer
geringeren Pflegeintensität kommen Ruderal- und Wiesenarten häufiger vor.
Charakteristische Pflanzenarten der Rasenfläche sind:
Agropyron repens - Gemeine Quecke
Cerastium holosteoides - Gemeines Hornkraut
Daucus carota - Wilde Möhre
Festuca rubra - Rot-Schwingel
Hypochaeris radicata - Gewöhnliches Ferkelkraut
Lolium perenne - Deutsches Weidelgras
Plantago lanceolata - Spitz-Wegerich
Taraxacum officinale - Löwenzahn
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Trifolium pratense - Rot-Klee
Trifolium repens - Weiß-Klee
Veronica hederifolia - Efeu-Ehrenpreis
- Gartenbrache
Bereits über einen längeren Zeitraum aufgelassenes Grabeland (wenigstens 2 Jahre). Eine ausdauernde,
ruderale Brachevegetation hat sich etabliert. Kleinere Flächen, auf denen in der jüngeren Vergangenheit
Sträucher auf den Stock gesetzt wurden, wurden diesem Biotoptyp mit zugerechnet.
Charakteristische Pflanzenarten der Brachflächen sind:
Dactylis glomerata - Knaulgras
Cirsium vulgare - Lanzett-Kratzdistel
Conyza canadensis - Kanadisches Berufkraut
Geum urbanum - Echter Nelkenwurz
Agropyron repens - Gemeine Quecke
Potentilla reptans - Kriechendes Fingerkraut
Lolium perenne - Deutsches Weidelgras
Deschampsia cespitosa - Rasenschmiele
Solidago canadensis - Kanadische Goldrute
Hedera helix - Efeu
Arrhenahterum elatius - Glatthafer
Rumex acetosa - Wiesen-Sauerampfer
Verbascum thapsus - Kleinblütige Königskerze
Fragaria × ananassa - Gartenerdbeere
Festuca rubra - Rot-Schwingel
Calamagrostis epigejos - Landreitgras
Artemisia vulgaris - Gemeiner Beifuß
Die Lage der einzelnen Biotoptypen geht aus dem Bestandsplan hervor, welcher sich in
der Anlage 3 der vorliegenden Arbeit befindet.
Im gesamten Plangebiet erfolgte eine Erfassung des Gehölzbestandes. Dabei wurden alle
Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 10 cm sowie Sträucher und Hecken
mit einer Höhe ab ca. 3 m erfasst.
Die Lage der Bäume und Gehölzgruppen geht aus dem Bestandsplan hervor, welcher sich
in der Anlage 3 befindet. Die dazugehörige Beschreibung (Gehölzbestandsliste) gibt fol-
gende Tabelle wieder.
Tabelle 2: Gehölzbestandesliste
lfd. Art Stamm-Ø Höhe in m Kronen-Ø Bemerkung
Nr. in 1,30 m in m
Höhe
in cm
1 Prunus avium / Süßkirsche 25 3,5 4 tiefer Astansatz (50 cm über m Boden)
2 Malus domestica / Kultur-Apfel 10 2,5 3 tiefer Astansatz (50 cm über m Boden)
3 Thuja spec. / Lebensbaum-Art
25 10 3
4 Taxus baccata / Eibe 20 5 5
5 Juniperus communis / Säulen- mehrstämmig
bis 12 6 4
Wacholder
6 Hedera helix / Efeu - 2,2 - von Efeu überwucherter Zaun
Im Zuge der Gehölzerfassung wurden die Bäume auf das Vorhandensein von Strukturen
untersucht, die eine besondere Eignung als Tierlebensraum (Baumhöhlen, Spalten, Risse)
vermuten lassen. Im Ergebnis der Überprüfung steht fest, dass solche Strukturen nicht fest-
gestellt werden konnten.
Trotz des ungünstigen Zeitpunktes der Ortsbegehung kann aufgrund der Biotoptypenaus-
stattung und der nachweisbaren Vegetation eingeschätzt werden, dass im Plangebiet keine
geschützten und/oder gefährdete Pflanzenarten vorkommen.
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10Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
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Tiere
Für das Plangebiet und dessen Umfeld erfolgte eine Auswertung der Multi-Base Daten-
bank.
Bzgl. der Tierarten wurden alle nachgewiesen Arten in der Multi-Base Datenbank für einen
eng gefassten Betrachtungsraum und alle Fundpunkte der Artengruppen Fledermäuse und
Vögel für einen weit gefassten Betrachtungsraum abgefragt, wobei der weit gefasste Be-
trachtungsraum den MTBQ 4839 NO umfasst.
Des Weiteren wurde die potentielle Eignung des Plangebietes als Brutstätte der durch Multi-
Base nachgewiesenen Arten bei einer orientierenden Begehung am 01.03.22 durch den
Ornithologen Rainer Ulbrich eingeschätzt.
eng gefasster
Betrachtungsraum
weit gefasster
Betrachtungsraum
Abb.2: Eng und weit gefasster Betrachtungsraum (Schutzgut Tiere) ohne Maßstab
Im weit gefassten Betrachtungsraum konnten 132 Vögel ab dem Jahr 2004 durch den Multi-
Base-Datenbankauszug nachgewiesen werden, für 65 davon lagen Nachweise auch für
den eng gefassten Betrachtungsraum vor. Zwei Vogelarten waren nur im eng gefassten,
nicht im weit gefassten Betrachtungsraum enthalten. Im Folgenden sind alle im Multi-Base-
Datenbankauszug aufgeführten Vögel aufgelistet.
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Tabelle 3: Durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesene Vögel
Im weit gefassten und zum Teil im eng gefassten Im weit gefassten und zum Teil im eng gefass-
Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel ten Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel
Habicht Accipiter gentilis Raubwürger Lanius excubitor
Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus Silbermöwe Larus argentatus
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris Sturmmöwe Larus canus
Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus Mittelmeermöwe Larus michahellis
Schwanzmeise Aegithalos caudatus Lachmöwe Larus ridibundus
Feldlerche Alauda arvensis Schlagschwirl Locustella fluviatilis
Eisvogel Alcedo atthis Rohrschwirl Locustella luscinioides
Nilgans Alopochen aegyptiaca Feldschwirl Locustella naevia
Krickente Anas crecca Heidelerche Lullula arborea
Stockente Anas platyrhynchos Nachtigall Luscinia megarhynchos
Graugans Anser anser Gänsesäger Mergus merganser
Brachpieper Anthus campestris Schwarzmilan Milvus migrans
Wiesenpieper Anthus pratensis Rotmilan Milvus milvus
Baumpieper Anthus trivialis Bachstelze Motacilla alba
Mauersegler Apus apus Gebirgsstelze Motacilla cinerea
Graureiher Ardea cinerea Schafstelze Motacilla flava
Waldohreule Asio otus Grauschnäpper Muscicapa striata
Steinkauz Athene noctua Großer Brachvogel Numenius arquata
Tafelente Aythya ferina Steinschmätzer Oenanthe oenanthe
Reiherente Aythya fuligula Pirol Oriolus oriolus
Schellente Bucephala clangula Bartmeise Panurus biarmicus
Mäusebussard Buteo buteo Blaumeise Parus caeruleus
Bluthänfling Carduelis cannabina Kohlmeise Parus major
Stieglitz Carduelis carduelis Weidenmeise Parus montanus
Grünfink Carduelis chloris Sumpfmeise Parus palustris
Birkenzeisig Carduelis flammea Haussperling Passer domesticus
Erlenzeisig Carduelis spinus Feldsperling Passer montanus
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla Kormoran Phalacrocorax carbo
Waldbaumläufer Certhia familiaris Fasan Phasianus colchicus
Flussregenpfeifer Charadrius dubius Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros
Weißstorch Ciconia ciconia Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus
Rohrweihe Circus aeruginosus Zilpzalp Phylloscopus collybita
Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes Fitis Phylloscopus trochilus
Dohle Coloeus monedula Elster Pica pica
Straßentaube Columba livia f. domestica Grauspecht Picus canus
Hohltaube Columba oenas Grünspecht Picus viridis
Ringeltaube Columba palumbus Haubentaucher Podiceps cristatus
Kolkrabe Corvus corax Heckenbraunelle Prunella modularis
Rabenkrähe Corvus corone corone Gimpel Pyrrhula pyrrhula
Saatkrähe Corvus frugilegus Wasserralle Rallus aquaticus
Wachtel Coturnix coturnix Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla
Wachtelkönig Crex crex Beutelmeise Remiz pendulinus
Kuckuck Cuculus canorus Uferschwalbe Riparia riparia
Höckerschwan Cygnus olor Braunkehlchen Saxicola rubetra
Mehlschwalbe Delichon urbicum Schwarzkehlchen Saxicola rubicola
Buntspecht Dendrocopos major Girlitz Serinus serinus
Mittelspecht Dendrocopos medius Kleiber Sitta europaea
Kleinspecht Dryobates minor Türkentaube Streptopelia decaocto
Schwarzspecht Dryocopus martius Turteltaube Streptopelia turtur
Silberreiher Egretta alba Waldkauz Strix aluco
Grauammer Emberiza calandra Star Sturnus vulgaris
Goldammer Emberiza citrinella Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla
Rohrammer Emberiza schoeniclus Gartengrasmücke Sylvia borin
Rotkehlchen Erithacus rubecula Dorngrasmücke Sylvia communis
Wanderfalke Falco peregrinus Klappergrasmücke Sylvia curruca
Baumfalke Falco subbuteo Sperbergrasmücke Sylvia nisoria
Turmfalke Falco tinnunculus Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca Rostgans Tadorna ferruginea
Buchfink Fringilla coelebs Bruchwasserläufer Tringa glareola
Blässhuhn Fulica atra Waldwasserläufer Tringa ochropus
Teichralle Gallinula chloropus Zaunkönig Troglodytes troglodytes
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Im weit gefassten und zum Teil im eng gefassten Im weit gefassten und zum Teil im eng gefass-
Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel ten Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel
Eichelhäher Garrulus glandarius Amsel Turdus merula
Kranich Grus grus Singdrossel Turdus philomelos
Gelbspötter Hippolais icterina Wacholderdrossel Turdus pilaris
Rauchschwalbe Hirundo rustica Misteldrossel Turdus viscivorus
Wendehals Jynx torquilla Schleiereule Tyto alba
Neuntöter Lanius collurio Kiebitz Vanellus vanellus
Legende zu Tabelle 3:
fett Arten, für welche es auch Hinweise im eng gefassten Betrachtungsraum durch den
Multi-Base-Datenbankauszug gab
kursiv Vogelarten, die im Multi-Base-Datenbankauszug ohne Brutstatus eingetragen wa-
ren
Name Vogelarten, die nur im eng gefassten Betrachtungsraum des Multi-Base-Datenbank-
auszuges enthalten waren
Die 134 durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesenen Vogelarten wurden hin-
sichtlich ihres potentiellen Vorkommens innerhalb des Plangebietes durch den Ornitholo-
gen Rainer Ulbrich geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Vorkommen von ca.84% der
Arten aufgrund fehlender Habitateignung innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen wer-
den kann. So ist zum Beispiel ein Vorkommen von Arten, die an Wälder und Forsten oder
an größere stehende Gewässer gebunden sind sowie ein Vorkommen von baumhöhlenbe-
wohnenden Arten innerhalb des Plangebietes auszuschließen. Berücksichtigt bei der Po-
tentialanalyse wurde auch, dass die Bäume innerhalb des UG keine ausreichende Wuchs-
höhe aufweisen, um als Horstbäume geeignet zu sein (Großvogelarten wie Mäusebussard,
Rot- und Schwarzmilan kommen im Plangebiet nicht vor).
Von den 134 Vogelarten konnten 112 Arten unter diesen Gesichtspunkten abgeschichtet
werden. Die potentiell im Plangebiet möglichen Brutvögel sind in der folgenden Tabelle ein-
schließlich ihres potentiellen Bruthabitats benannt.
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13Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Tabelle 4: Rechtlicher Status und potentielles Bruthabitat von Vogelarten, auf die es Hinweise durch Multi-Base gab und die potentiell im Plangebiet brüten könnten:
EG- RL/
BNat
VO 79/409 RL
Art SchG RLS Potentielles Bruthabitat im Plangebiet
338/97 EWG BRD
Anh. A Anh.I
Aegithalos caudatus (Schwanz-
b n n Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
meise)
Carduelis cannabina (Bluthänfling) b V 3 Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
Carduelis carduelis (Stieglitz) b n n Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
Carduelis chloris (Grünfink) b V n Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
Columba palumbus (Ringeltaube) b n n Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
Erithacus rubecula (Rotkehlchen) b n n Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
Fringilla coelebs (Buchfink) b n n Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
Parus caeruleus (Blaumeise) b n n Bruten in der Laubenruine sind möglich.
Parus major (Kohlmeise) b n n Bruten in der Laubenruine sind möglich.
Passer montanus (Feldsperling) b n V Bruten in der Laubenruine sind möglich.
Phoenicurus ochruros (Hausrot-
b n n Bruten in der Laubenruine sind möglich.
schwanz)
Phylloscopus collybita (Zilpzalp) b n n Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
Pica pica (Elster) b n n Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
Prunella modularis (Heckenbrau-
b n n Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
nelle)
Regulus ignicapilla (Sommergold-
b n n Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
hähnchen)
Serinus serinus (Girlitz) b n n Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
Streptopelia decaocto (Türken-
b n n Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
taube)
Sturnus vulgaris (Star) b n 3 Bruten in der Laubenruine sind möglich.
Sylvia borin (Gartengrasmücke) b V n Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
Sylvia curruca (Klappergrasmü-
b V n Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
cke)
Troglodytes troglodytes (Zaunkö-
b n n Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
nig)
Turdus merula (Amsel) b n n Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
Alle der potentiell im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten sind in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als häu-
fige Vogelarten ohne hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen.
Neben den oben genannten Vogelarten konnten durch den Multi-Base-Datenbankauszug folgende weitere, streng geschützte Fledermausarten im
weit gefassten und zum Teil auch im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesen werden.
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14Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Tabelle 5: Rechtlicher Status und Habitatansprüche der im weit gefassten Betrachtungsraum sowie im eng gefassten Betrachtungsraum vorkommenden Fledermausarten:
BArt-
RL
SchV
92/43 BNatS
Anlage
Name EWG chG RLS RLD Habitatansprüche
1
Anh.
Spalte
IV
3
Die Sommerquartiere und Wochenstuben, die um die 15 bis 20 Weibchen umfassen, befinden sich meist im Wald oder in der
Nähe eines Waldes. Dort bewohnt sie Spalten in und an angrenzenden Gebäuden oder Bäumen in den Wäldern. Die Quar-
Barbastella barbastellus X s 2 2
tiere werden regelmäßig, manchmal auch täglich, gewechselt. Sie ist ein sehr kälteresistentes Tier und bezieht ihre Winter-
(Mopsfledermaus)
quartiere erst bei starkem Frost. Dann bewohnt sie die Eingangsbereiche unterirdischer Plätze, wie Stollen, Gewölbe und Kel-
ler bei zwei bis fünf Grad. Der kurze Winterschlaf findet von November bis Anfang März statt.
Die Große Bartfledermuas bevorzugt Gebiete mit einem hohen Laubwald- und Gewässeranteil. Zur Jagd nutzt sie jedoch
auch Strukturen im Offenland wie Feldgehölze, Hecken und Gewässer. Ihre Sommerquartiere befinden sich hauptsächlich im
Myotis brandtii (Große X s 3 V
Wald, Gebäudequartiere in (meist waldnahen) Siedlungen werden jedoch auch genutzt. An letzteren gibt es auch die meisten
Bartfledermaus)
Wochenstubennachweise in Spalten (hinter Holz- und Schieferverkeidung, auf Dachböden). Im Winter werden vor allem Stol-
len, aber auch ehemalige Kalkbergwerke und vereinzelt Keller genutzt.
Myotis daubentonii (Was- X s n n Sommerquartiere in Baumhöhlen, Gebäuden, im Mauerwerk von Brücken, in Fels- und Mauerspalten, auch in Fledermauskäs-
serfledermaus) ten. Winterquartiere in Felshöhlen, Bergwerksstollen, Kellern, Kasematten und Brunnenschächten.
Myotis myotis (Großes X s 3 V Sommerquartiere in Mitteleuropa meist auf geräumigen Dachböden alter Gebäude, besonders Kirchen. Als Winterquartiere
Mausohr) dienen natürliche Höhlen, Bergwerksstollen, Keller, Ruinen und Kasematten.
Myotis nattereri (Fransen- X s 2 n Sommerquartiere in Baumhöhlen, Vogel- und Fledermauskästen, auch in Gebäuden und Mauerspalten. Winterquartiere in
fledermaus) Höhlen, Bergwerkstollen und Kasematten.
Er bewohnt in Sachsen hauptsächlich Laubwälder, vorzugsweise Eichen- und Buchenaltbestände. Er wurde in Sachsen auch
Nyctalus leisleri X s R D in Parkanlagen und in aufgelockerten Fichten- und Kiefernaltbeständen ohne Unterwuchs sowie in Ortschaften nachgewiesen.
(Kleiner Abendsegler) Quartiere v.a in Spalten und Baumhöhlen, auch in Fledermaus-Flachkästen, ausnahmsweise befinden sich Wochenstuben-
quartiere auch in Ortschaften an Gebäuden.
naturnahe, reich strukturierte Waldhabitate: Laubmischwälder, feuchte Niederungswälder, Auwälder, aber auch Nadelwälder
Pipistrellus nathusii (Rau- X s 3 n und Parklandschaften. Oft in der Nähe von Gewässern. Jagdgebiete liegen in den Wäldern und an deren Rändern, häufig
hautfledermaus) auch über Gewässern. Jagende Tiere können vor allem zur Zugzeit auch in Siedlungen angetroffen werden. Wochenstuben
im Tiefland, die höchsten Nachweise liegen unterhalb 500 m Höhe.
Sommerquartiere an und in Gebäuden, in Vogel- und Fledermauskästen, Baumhöhlen und unter loser Rinde. Spaltenbewoh-
Pipistrellus pipistrellus X s V n ner, die sich bevorzugt in flachen Hohlräumen ansiedeln, wo sie mit Rücken und Bauch Berührung mit dem Substrat haben.
(Zwergfledermaus) Deshalb oft hinter Fensterläden, Schildern, Bildern und Tafeln (in Kirchen), in Jalousienkästen, Zwischendecken und –wän-
den. Winterquartiere in Holzstapeln, Höhlen und Stollen. Nicht freihängend, sondern in Fugen und Spalten verborgen.
Braune Langohren sind im stärkeren Ausmaß als andere Langohrarten Waldbewohner. Sie bevorzugen lockere Laub- und
Nadelgehölze oder Parkanlagen, oft fliegen sie im dichten Unterbewuchs, wobei die breiten Flügel zur Manövrierfähigkeit bei-
Plecotus auritus (Braunes X s V V
tragen. Als Schlafplätze verwenden sie Bäume, manchmal auch Vögel- oder Fledermauskästen oder Gebäude. Als Winter-
Langohr)
quartiere dienen ihnen zum Beispiel Höhlen. Wochenstuben- und Sommerquartiere in Spalten in und an Gebäuden sowie in
Baumhöhlen und -spalten, häufige Quartierwechsel.
Ein Vorkommen baumbewohnender Fledermausarten innerhalb des Plangebietes kann ausgeschlossen werden, da die Bäume innerhalb des
Plangebietes keine Habitateignung aufweisen. Auch kann ein Vorkommen gebäudebewohnender Fledermausarten in der ruinösen Gartenlaube
ausgeschlossen werden.
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15Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Im eng gefassten Betrachtungsraum konnten von den Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie weiterhin die Knoblauchkröte sowie der Kam-
molch durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesen werden.
Tabelle 6: Rechtlicher Status und Habitatansprüche der im eng gefassten Betrachtungsraum vorkommenden Amphibienarten:
VD BArt-
RL
SchV
92/43 BNatS
Anlage
Name EWG chG RLS RLD Habitatansprüche
1
Anh.
Spalte
IV
3
Besiedler von Kultursteppen, insbesondere agrarisch und gärtnerisch genutzter Gebiete und als Sekundärlebensraum in Ab-
Pelobates fuscus (Knob- baugebieten; auch in Dörfern und Großstädten anzutreffen, seltener in Wäldern; bevorzugt Gebiete mit leicht grabbaren, san-
X s V 3
lauchkröte) digen Bodensubstraten; Laichgewässer: eutrophe Gewässer (Teiche, Weiher, Restlöcher usw.) mit Röhrichtpflanzen sowie
sonnige - halbschattige Abschnitte
ganzjährige, bzw. nahezu ganzjähriger Gewässerbindung; Habitatqualitäten der Gewässer: völlige od. teilweise sonnenexpo-
Triturus cristatus (Kamm- nierte Lage; mäßig bis gut entwickelte submerse Vegetation; reich strukturierter Gewässerboden (Äste, Steine, Höhlungen
! X s 3 V
molch) etc.); kein od. geringer Fischbesatz => größere u. tiefere Teiche, Weiher u. Tümpel, auch Kies- u. Lehmgruben; bevorzugte
Landbiotope: Laub- u. Laubmischwälder, Gärten, Felder, Sumpfwiesen, Aufschlüsse
Ein Vorkommen der Knoblauchkröte und des Kammmolches innerhalb des Plangebietes kann ausgeschlossen werden, da sich im Plangebiet
und auch im unmittelbaren Umfeld keine geeigneten Laichgewässer befinden und es hinsichtlich der Habitateignung des Plangebietes für die
Knoblauchkröte an leicht grabbaren Substraten mangelt.
Verantwortlichkeit Deutschlands (VD): in Anlehnung an die Bewertung in der Roten Liste Deutschland
!! in besonders hohem Maße verantwortlich
! in hohen Maße verantwortlich
(!) in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich
? Daten ungenügend; evtl. erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten
nb nicht bewertet
[leer] allgemeine Verantwortlichkeit
Weiterhin lag für den Fischotter ein Nachweis innerhalb des eng gefassten Betrachtungsraumes aus dem Jahr 2017 vor.
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16Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Tabelle 7: Rechtlicher Status und Habitatansprüche des im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesenen Fischotters:
BArt-
RL
SchV
92/43 BNatS
Anlage
Name EWG chG RLS RLD Habitatansprüche
1
Anh.
Spalte
IV
3
charakteristische Art wenig anthropogen zerschnittener und gering belasteter Land-Wasser-Lebensräume; nutzt natürliche
Lutra lutra
X s 1 3 Höhlungen als Baue, z.B. unterspülte Wurzelbereiche, aber auch verlassene Höhlen anderer Tiere; im Winter ist der Zugang
(Fischotter)
zu offenen Gewässern überlebenswichtig, da der Fischotter kein Winterschlaf hält
Es ist möglich, dass der Mühlgraben Groitzsch, welcher im Süden an das Plangebiet angrenzt, vom Fischotter als Wanderkorridor genutzt wird.
Im Plangebiet selbst findet der Fischotter aber keine geeigneten Habitate vor.
Aus der Artgruppe der Schmetterlinge war von den Anhang IV Arten der FFH Richtlinie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling innerhalb des
eng gefassten Betrachtungsraumes im Jahr 2005 aufgeführt.
Tabelle 8: Rechtlicher Status und Habitatansprüche des im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesenen Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings:
BArt-
RL
SchV
92/43 BNatS
Anlage
Name EWG chG RLS RLD Habitatansprüche
1
Anh.
Spalte
IV
3
Maculinea nausithous Lebensnotwendig: Vorkommen des Großen Wiesenknopfs spezieller Arten der Wirtsameisengattung; auf feuchten Wiesen
Dunkler Wiesenknopf- X s n V und in Hochstaudenfluren, in Überschwemmungsbereichen zwischen feuchten und trockenen Standorten, z.B. am Rand von
Ameisenbläuling Bächen, Gräben, Niedermooren, auf extensiv genutzten Wiesenböschungen und Dämmen, des weiteren auch in Flusstälern
Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings kann ausgeschlossen werden, da die Wirtspflanze (Wiesenknopf) der Art innerhalb
des Plangebietes nicht nachgewiesen werden konnte und aufgrund der Biotoptypenausstattung auch nicht zu erwarten ist.
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17Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Legende zu den Tabellen 3 bis 8:
RLS: Rote Liste Sachsens: RAU ET. AL. (1999): Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens.
Für Vögel: LFULG: Rote Liste Sachsens 2013/2015 in Tabelle: In Sachsen auftretende Vogelarten, 30.03.2017.
für Tiere und Pflanzen:
Kategorien Kategorien
0 ausgestorben oder verschollen nb nicht bewertet
1 vom Aussterben bedroht G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
2 stark gefährdet R extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
3 gefährdet D Daten defizitär
n nicht gefährdet V Arten der Vorwarnliste
RLD: Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLS für Tiere):
für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009)
für Wirbellose: BINOT ET AL. (1998)
für Pflanzen: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1996)
für Vögel: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015.
b: besonders geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.13 BNatSchG
s: streng geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.14 BNatSchG
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18Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Insgesamt ist festzustellen:
➔ Das Vorkommen von in Tabelle 7 aufgelisteten Vogelarten innerhalb des Plangebietes
ist potentiell möglich, geeignete Lebensräume sind insbesondere die im Plangebiet
vorhandenen Gehölzbestände sowie die ruinöse Gartenlaube.
➔ Bei den potentiell im Plangebiet vorkommenden Vogelarten handelt es sich ausschließ-
lich um weit verbreitete und anpassungsfähige Vogelarten, die in keiner Gefährdungs-
kategorie der Roten Liste Sachsens aufgeführt sind.
➔ Ein Vorkommen von gebäudebewohnenden und baumbewohnenden Fledermausarten
im Plangebiet ist auszuschließen, da sich innerhalb des Plangebietes keine Bäume mit
Quartiereignung befinden und die ruinöse Gartenlaube kein geeignetes Quartier dar-
stellt.
➔ Ein Vorkommen der im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesenen Amphibien
Knoblauchkröte sowie Kammmolch kann innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen
werden, da sich weder im Plangebiet noch in dessen Umfeld geeignete Laichgewässer
befinden und es hinsichtlich den Habitatansprüchen der Knoblauchkröte an leicht grab-
baren Substraten fehlt.
➔ Es ist möglich, dass der Fischotter den im Süden an das Plangebiet angrenzenden
Mühlgraben als Wanderkorridor nutzt, im Plangebiet selbst findet er jedoch keine ge-
eigneten Habitate vor.
➔ Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings kann ausgeschlossen
werden, das die Wirtspflanze der Art innerhalb des Plangebietes nicht nachgewiesen
werden konnte.
➔ Aufgrund der vorhandenen Biotopausstattung und aktuellen Nutzung des Plangebietes
ist mit einer geringen Anzahl an wertgebenden Arten zu rechnen.
Biologische Vielfalt
Bezüglich der biologischen Vielfalt lassen sich aus der Bestandssituation von Flora und
Fauna folgende Schlüsse ableiten:
Die Artenzahl im Untersuchungsgebiet ist unterdurchschnittlich, ebenso wie die Vielfalt zwi-
schen den Arten und zwischen den verschiedenen Biotoptypen.
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist stark anthropogen geprägt (Kulturpflanzen, Ru-
deralarten, Kulturfolger etc.). Die vorkommenden Biotoptypen haben einen anthropogenen
Ursprung (Rasen, Brachfläche). Daraus wird deutlich, dass die biologische Vielfalt im Un-
tersuchungsgebiet vor dem Hintergrund eines starken anthropogenen Einflusses zu be-
trachten und zu interpretieren ist - sie spiegelt in diesem Sinne eine Vorbelastung wider.
Eine Bestandsanalyse sollte daher unter dem Gesichtspunkt einer standorttypischen Viel-
falt erfolgen. Nach SCHMIDT, HEMPEL et al. (2002) wäre die HPNV entsprechend den
Standortbedingungen die Gesellschaft eines Typischer Hainbuchen-Traubeneichenwald im
Komplex mit einem Grasreichem Hainbuchen-Traubeneichenwald.
Von dieser ursprünglichen Waldgesellschaft sind im Plangebiet und in dessen unmittelbarer
Umgebung keine Überbleibsel mehr vorhanden.
Auch die Tierwelt der natürlicherweise vorkommenden Waldgesellschaften wurde im Un-
tersuchungsgebiet durch andere Tierarten ersetzt und kommt nicht mehr vor. Exemplarisch
wird dies mit der Avifauna belegt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet
auf anthropogene Einflüsse zurückzuführen ist.
Es dominieren Tier- und Pflanzenarten mit einer hohen ökologischen Potenz, welche häufig
im Siedlungs(rand)bereich anzutreffen sind.
PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie 19Stadt Groitzsch Darlegung der Umweltbelange
zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
Auswirkungen der Planung und Erheblichkeitsabschätzung: Mit der Realisierung der
Vorgaben des Bebauungsplans sind folgende Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die
biologische Vielfalt zu erwarten:
anlagebedingt:
- Verlust von Pflanzenstandorten und Tierlebensräumen auf den zusätzlich neu befes-
tigten Flächen (1.062 m²),
- die Überbauung von maximal 1.700 m² Fläche sowie die Begrünung der nicht über-
baubaren Grundstücksfläche (732 m²),
- Gehölzrodungen (Koniferen und junge Obstbäume),
- Erhöhung des Anteiles von intensiv gepflegten und genutzten privaten Grüns (Vor-
und Hausgärten),
- Schaffung von Lebensräumen und Biotopverbunden durch Begrünung der nicht über-
baubaren Grundstücksfläche und der privaten Grünfläche.
baubedingt:
- Temporärer Verlust von Pflanzenstandorten durch baubedingte Flächenbeanspru-
chung, Verdichtung und im Falle von Havarien durch Schadstoffeinträge (z.B. bei Öl-
leckagen an Baumaschinen),
- Permanenter und temporärer Verlust von Tierlebensräumen durch baubedingte Flä-
chenbeanspruchung,
- Tötung nicht fluchtfähiger Tiere,
- Funktionsverlust, Beeinträchtigung von Teillebens- und Gesamtlebensräumen durch
bauzeitliche visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterungen, Licht.
Im Bebauungsplan werden Regelungen getroffen, die eine intensive Durchgrünung des
Plangebietes sicherstellen.
Bedingt durch den prognostizierten Flächenverbrauch (vgl. Flächenbilanz Eingangs unter
Kapitel 2) ist davon auszugehen, dass eine Bebauung des Plangebietes entsprechend den
Vorgaben des Bebauungsplanes mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere
verbunden sein wird.
Aufgrund der Vorbelastungen, den geplanten grünordnerischen Durchgrünungsmaßnah-
men und den im Kapitel 4. formulierten Vermeidungsmaßnahmen kann eingeschätzt wer-
den, dass diese Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
nicht die Schwelle zur Erheblichkeit überschreiten werden.
Diese Einschätzung wird auch dadurch verdeutlicht, da der Gesetzgeber mit dem Schwel-
lenwert von 20.000 m² Grundfläche (vgl. § 13a Abs, 1 Nr. 1 BauGB) unterstellt, dass Vor-
haben die diesen Schwellenwert deutlich unterschreiten (vorliegende Planung erreicht nur
ca. 3,6 % des Schwellenwertes) i.d.R. nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen verbun-
den sind.
2.2 Boden und Fläche
Bestand:
Im Plangebiet bildet weichselkaltzeitlicher „Gehängelehm“ (Fließlehm, meist solifluidal um-
gelagerter Lösslehm), z.T. kiesig, den unmittelbar anstehenden geologischen Untergrund.
[Quelle: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml; Abrufdatum 09.02.2022]
Ausgehend von diesem geologischen Untergrund kamen im Plangebiet vermutlich ur-
sprünglich Auenböden (Vegen) und/oder Pseudogley-Parabraunerden vor, welche durch
anthropogene Bodenbildungen, flächig ersetzt wurden, so dass nunmehr auf diesen Flä-
chen Lockersyroseme anzutreffen sind. Lediglich in unverritzten Bereichen, insbesondere
im Westen des Gebietes, kommen ggf. noch die ursprünglichen Bodentypen vor. [Quelle:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml; Abrufdatum 09.02.2022]
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zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
- Parabraunerde
Parabraunerden entwickeln sich am ausgeprägtesten auf karbonathaltigen Feinsedimenten und kommen meist
auf Löß- und Sandlößstandorten vor. Sie sind durch Tonverlagerungsprozesse, welche sich nach der Entkal-
kung des Lößes und einer leichten Bodenversauerung einstellen, in tiefere Bodenschichten gekennzeichnet.
Parabraunerde besitzt neben der hohen Nährkraft, einen günstigen Luft- und Wasserhaushalt und gehört des-
halb zu den ertragreichsten Böden überhaupt.
- Pseudogley
Pseudogleye sind Böden, welche unter dem Einfluss gestauten Niederschlagswassers stehen, es sind grund-
wasserferne Böden, die von einem häufig wiederkehrenden Wechsel zwischen Vernässung und Austrocknung
geprägt sind. Die Staunässe nahe der Bodenoberfläche wird durch dichte Unterbodenlagen verursacht und
verschwindet meist während der Vegetationszeit. Im Untersuchungsgebiet entwickelten sich die Pseudogleye
häufig aus Parabraunerden, deren Unterboden durch die Tonanreicherung schwer wasserdurchlässig gewor-
den ist.
Pseudogleye sind zwar fruchtbare Böden, jedoch durch die wechselnden Bodenwasser- und -luftverhältnisse
nicht so ertragsstabil wie Parabraunerden. Hinzu kommt, dass im Frühjahr eine Bodenbearbeitung durch Ver-
nässungen oft erschwert wird.
- Lockersyrosem
Rohboden, der am Beginn der Bodenbildung auf Lockermaterialien (z.B. Löss, Sand) steht und einen gering-
mächtigen - lückigen oder mächtiger aber humusarmen Oberboden aufweist. Dieser liegt unmittelbar auf Lo-
ckergestein auf und hat eine Tiefe von allenfalls 30 cm.
Die Standorteigenschaften der anstehenden Böden werden in der Auswertkarte Boden-
schutz [Quelle: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml; Abrufdatum
10.02.2022] wie folgt beschrieben:
natürliche Bodenfruchtbarkeit sehr hoch
Erodierbarkeit durch Wasser hoch
Erodierbarkeit durch Wind gering
Wasserspeichervermögen hoch
Filter- und Puffereigenschaften für Schadstoffe mittel
besondere Standorteigenschaften keine
Im Plangebiet sind keine seltenen Böden (meint landesweit seltene Böden mit relativ regi-
onaler Seltenheit; regional seltene Böden; naturnahe Böden) anzutreffen.
[Quelle: https://www.rpv-westsachsen.de/wp-content/uploads/regionalplan/2021/Regionalplan_Verbindlich/Teil2_UB/03_
Karten/U_01_Boden.pdf ; Abrufdatum 10.02.2022].
Das Plangebiet liegt in einem archäologischen Relevanzbereich. Dies belegen archäologi-
sche Kulturdenkmale aus dem unmittelbaren Umfeld, die nach § 2 SächsDSchG Gegen-
stand des Denkmalschutzes sind. [Informationen des LANDESAMTES FÜR ARCHÄOLOGIE; per Mail vom
28.01.2021].
Die das Plangebiet umfassende Fläche ist im Altlastenkataster unter der Bezeichnung
„Fuhrunternehmen Hiemann“ unter der Altlastenkennziffer 79200157 erfasst. Die Fläche ist
als Handlungsbedarf „Belassen“ erfasst, d.h. das nach derzeitigem Kenntnisstand und bei
momentaner Nutzung (Gewerbe) kein weiterer Handlungs- bzw. Erkundungsbedarf be-
steht. Für die sensible Umnutzung in einen Wohnstandort können weitere Untersuchungen
zum Nachweis der gefahrfreien Nutzung (Prüf- und Maßnahmenwerte gem. Bundesboden-
schutzverordnung Anhang 2) notwendig werden. [Altlastenauskunft des LRA LANDKREIS LEIPZIG; Aus-
kunftsersuchen aus dem Sächsischen Altlastenkataster für das Flurstück 302 der Gemarkung Groitzsch in 04539 Groitzsch;
26.03.2021]
Im Rahmen eine Baugrunderkundung und -beurteilung durch die BUCHHOLZ + PARTNER
GMBH [Geotechnischer Bericht NBG Groitzsch; 20.04.2021] wurden für zwei Mischproben aus dem ange-
fallenen Bohrgut von Kleinrammbohrungen eine laboranalytische Untersuchung veranlasst.
Im Ergebnis wurde in der Mischprobe 1 eine erhöhter Sulfat-Gehalt festgestellt, welcher
eine Zuordnung in die LAGA-Zuordnungsklasse Z1.2 und in der Mischprobe 2 ein erhöhter
TOC-Gehalt festgestellt, welcher eine Zuordnung in die LAGA-Zuordnungsklasse Z1.1
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