DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de

 
WEITER LESEN
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE

                          Stadt Groitzsch
                      Darlegung der Umweltbelange
    zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“
                        (Verfahren nach § 13a BauGB)

                       Entwurfsstand 15.03.2022
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                        Darlegung der Umweltbelange
                                                                     zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

 IMPRESSUM

 Plangeber
 Stadt Groitzsch
 Markt 1
 04539 Groitzsch
 Ansprechpartner:
 Herr Schmidt
 Sachgebietsleiter Bauverwaltung
 Tel.:    (034 296) 451 47

 Auftraggeber
 SABA Immobilien GmbH Leipzig
 Klostergasse 25
 04523 Pegau

 Auftragnehmer
 PLA.NET Sachsen GmbH
 Straße der Freiheit 3
 04769 Mügeln OT Kemmlitz
 Tel.:     (034 362) 316 50
 Fax:      (034 362) 316 47
 E-Mail:   info@planernetzwerk.de

 Bearbeitung:
 Dipl.-Ing. agr. Heiko Hauffe
 Susann Köhler, Dipl. -Ing. (Landschaftsarchitektur)
 Rainer Ulbrich (Ornithologe)

 Mügeln OT Kemmlitz, 15.03.2022

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                  2
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                               Darlegung der Umweltbelange
                                                                            zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Inhaltsverzeichnis

0.          ALLGEMEINE ANGABEN .......................................................................................4
1.          EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN ..................................................................5
     1.1       Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen ..................... 6
2.          BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN DER
            PLANUNG .......................................................................................................9
     2.1       Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ........................................................... 9
     2.2       Boden und Fläche ......................................................................................... 20
     2.3       Wasser .......................................................................................................... 23
     2.4       Klima / Luft .................................................................................................... 24
     2.5       Landschaft..................................................................................................... 25
     2.6       Mensch.......................................................................................................... 27
     2.7       Kultur- und sonstige Sachgüter ..................................................................... 29
     2.8       Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern und Belangen ..... 31
     2.9       Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
               Abfällen und Abwässern ............................................................................... 31
     2.10      Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung
               von Energie................................................................................................... 32
     2.11      Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen.......... 32
3.          EINGRIFFSREGELUNG NACH DEM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ .....................................34
4.          GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, ZUR VERMINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER
            NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................................................................35

     4.1       Grünordnerische Festsetzungen ................................................................... 35
     4.2       Grünordnerische Hinweise ............................................................................ 39
     4.3       Vorgaben des Artenschutzes - Maßnahmen zur Vermeidung und zur
               Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität .......................... 40
     4.4       Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger
               Umweltauswirkungen .................................................................................... 40
5.          ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN .............................................................41
6.          ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG .....................................................41

Anhang:
Anlage 1 - Literatur
Anlage 2 - Fotodokumentation
Anlage 3 - Plan 1: Flächennutzungs- und Biotoptypen sowie Lage des Gehölzbestan-
                     des
Anlage 4 - Plan 2: Lageplan der Grünordnerischen Maßnahmen

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                                      3
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                        Darlegung der Umweltbelange
                                                                     zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

0. ALLGEMEINE ANGABEN

Standort des Plangebietes:

Land:                        Sachsen

Landkreis:                   Leipzig

Stadt:                       Groitzsch

Gemarkung:                   Groitzsch

Flurstücke:                  Teile von 302, 303/2, 303/3 und 303/5

Größe:                       ca. 2.786 m²

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten von Groitzsch.

Abb. 1: Lage des Plangebietes (ohne Maßstab)

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                  4
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                        Darlegung der Umweltbelange
                                                                     zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

1.   EINLEITUNG - RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Stadt Groitzsch plant im Bereich Leipziger Straße / Schletterstraße in Groitzsch mittels
eines Bebauungsplanes ein Wohngebiet mit insgesamt ca. 4 Bauplätzen für die Realisie-
rung von Einfamilienhäusern zu entwickeln.
In der Stadt besteht aktuell und anhaltend die konkrete Nachfrage nach Bauland von Per-
sonen, die sich dauerhaft sesshaft machen wollen. Der Nachfrage nach Baugrundstücken
und Wohnungen kann die Stadt Groitzsch derzeit kein ausreichendes Angebot entgegen-
stellen. Vor diesem Hintergrund fasste der Stadtrat in der Stadtratssitzung am 11.03.2021
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“. Es sol-
len mittels eines Bebauungsplanes die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Einzelhäusern geschaffen werden.
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“ soll nach § 13a BauGB im beschleu-
nigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
Nach § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Damit ent-
fallen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der
Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Bekanntgabe im Rahmen der öffentlichen Ausle-
gung, welche Arten umweltbezogener Informationen vorhanden sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB); daraus folgt im Übrigen, dass auch keine zusammenfassende Erklärung nach §
10 Abs. 4 BauGB erforderlich ist.

Inhaltliche Schwerpunkte des Bebauungsplans sind die Ausweisung eines Allgemeinen
Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO, einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Gewässerrandstreifen“ sowie von privaten und öffentlichen Verkehrsflächen.
Die Grundflächenzahl wird im Allgemeinen Wohngebiet mit 0,4 festgesetzt. Eine Über-
schreitung der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 4 BauNVO wird zugelassen.

Das Vorliegen der umweltrelevanten Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren
wurde mit folgenden Ergebnissen geprüft:
• Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-
   lichkeitsprüfung nach Anlage 1 des UVPG oder nach Landesrecht unterliegen, wird
   nicht vorbereitet oder begründet. Es handelt sich der Art nach um den Bau eines Städ-
   tebauprojektes für sonstige Anlagen im Sinne der Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG.
   Der dort genannte Größenwert von 20.000 m² zulässiger Grundfläche zur Pflicht einer
   allgemeinen UVP-Vorprüfung bzw. der Größenwert von 100.000 m² zulässiger Grund-
   fläche zur UVP-Pflicht, wird nicht erreicht. Die nach dem Bebauungsplan maximal zu-
   lässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt lediglich ca. 732 m².
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch-
   stabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete
   von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne
   des Bundesnaturschutzgesetzes).

Dennoch sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen die
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu berücksichtigen.
Auch ohne förmliche Umweltprüfung sind die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungs-
planes auf die Umwelt zu ermitteln und in der Begründung zum Bebauungsplan darzustel-
len (§ 2a Nr. 1 BauGB).
Bei der Darlegung der Umweltbelange werden die Auswirkungen der Planung auf die Be-
lange des Umweltschutzes untersucht. Insbesondere soll dabei geklärt werden, ob erhebli-
che Umweltauswirkungen tatsächlich ausgeschlossen werden können. Ob erhebliche Be-
einträchtigungen vorliegen bzw. zu erwarten sind, ist in erster Linie eine umweltfachliche
Fragestellung, die im Einzelfall entschieden werden muss. Wichtig ist dabei nicht nur die

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                  5
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                        Darlegung der Umweltbelange
                                                                     zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Intensität der Auswirkungen, sondern auch die Empfindlichkeit des ggf. betroffenen Schutz-
gutes.

Der Katalog nach § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB erfüllt zugleich die Funktion der Prüfung des
Vorliegens eines Eingriffes nach BNatSchG [BATTIS et al., 2014], so dass diese Prüfung in
die Darlegung der Umweltbelange mit aufzunehmen ist.

Gemäß § 11 Abs. 2 BNatSchG kann die Kommune im Rahmen der verbindlichen Bauleit-
planung einen Grünordnungsplan aufstellen. Die Grundlagen und Inhalte der Grünord-
nungsplanung sind als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Abweichungen
sind zu begründen.
Da auf die Erstellung eines Grünordnungsplanes verzichtet wird, erfolgt, um den Belangen
des Umweltschutzes gerecht zu werden, im Rahmen der Darlegung der Umweltbelange
auch die Erarbeitung grünordnerischer Festsetzungen zur Übernahme in den Bebauungs-
plan und eine Begründung derselben.

1.1      Ziele des Umweltschutzes und sonstiger fachlicher Grundlagen

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht

•     Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Das Nächstgelegene ist im Wes-
ten das FFH - Gebiet „Elsteraue südlich Zwenkau“ (landesinterne Nr. 218) in einer Distanz
von 0,7 km.
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz, dem Charakter des Vorhabens und dem zwischen
Plangebiet und FFH-Gebiet liegendem Siedlungsgebiet, können erhebliche projektbezo-
gene Auswirkungen (auch kumulativ) auf die Erhaltungsziele des FFH - Gebietes ausge-
schlossen werden.

Das Plangebiet liegt nicht in einem ausgewiesenen europäischen Vogelschutzgebiet.
Das Nächstgelegene ist das SPA-Gebiet „Elsteraue bei Groitzsch“ mit einer kürzesten Dis-
tanz von ca. 0,7 km im Westen.
➔ Aufgrund der räumlichen Distanz, dem Charakter des Vorhabens und dem zwischen
Plangebiet und SPA-Gebiet liegendem Siedlungsgebiet, können erhebliche projektbezo-
gene Auswirkungen (auch kumulative) auf die Erhaltungsziele des SPA- Gebietes ausge-
schlossen werden.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                  6
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                        Darlegung der Umweltbelange
                                                                     zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

•    Schutzgebiete nach dem sächsischen Naturschutzgesetz

− Naturpark, Nationalparke und Biosphärenreservate
  Im näheren Umfeld befinden sich keine solchen Schutzgebiete.
  ➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf solche können aufgrund der räumlichen Distanz
  ausgeschlossen werden.

− Naturschutzgebiete
  Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet (NSG).
  Das nächstgelegene Naturschutzgebiet ist das NSG „Pfarrholz Groitzsch“ in einer Ent-
  fernung von ca. 1,1 km in südwestlicher Richtung.
  ➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf das NSG können aufgrund der räumlichen Dis-
  tanz, der Lage und dem Charakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.

− Landschaftsschutzgebiete
  Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Das
  Nächstgelegene ist das LSG „Schnauderaue“ mit einer Entfernung von 0,2 km im Nord-
  osten, 0,8 km im Westen und 0,08 km im Osten.
  ➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf das LSG können aufgrund der räumlichen Dis-
  tanz und dem Charakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.

− Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale
  Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND).
  Die Nächstgelegenen sind das FND „Feldgehölz Schieckelt Schnaudertrebnitz“ in 0,3
  km im Nordosten, das FND „Steinkauzbrutplatz Audigast“ in 1,5 km im Norden, das FND
  „Steinkauzbrutplatz Pegauer Landstraße“ in 0,9 km im Nordwesten und das FND „Se-
  bastiangarten und Träubelwiese“ in 1,7 km im Südwesten.
  Naturdenkmale (ND) befinden sich weder im Gebiet noch im näheren Umfeld.
  ➔ Auswirkungen (auch kumulative) auf FND oder ND können aufgrund der räumlichen
  Distanz und dem Charakter des Vorhabens ausgeschlossen werden.

− geschützte Landschaftsbestandteile
  Gemäß § 19 SächsNatSchG erfolgt die Erklärung zu geschützten Landschaftsbestand-
  teilen durch Satzung. Entsprechende Satzungen liegen nicht vor, insbesondere verfügt
  die Stadt Groitzsch über keine Gehölzschutzsatzung.

− geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und nach § 21 SächsNatSchG
  Im Plangebiet kommen keine Biotope vor, welche die Kriterien für geschützte Biotope
  nach § 30 BNatSchG oder § 21 SächsNatSchG erfüllen.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                  7
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                           Darlegung der Umweltbelange
                                                                        zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Ziele des Umweltschutzes und die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von
sonstigen umweltschützenden Fachplänen, die für den Bebauungsplan von Bedeu-
tung sind

Flächennutzungsplan
Die Stadt Groitzsch verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in welchem
das Plangebiet als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. [Flächennutzungsplan der Stadt Groitzsch, wirksam
seit 05.08.2005, Quelle: https://rapis.ipm-gis.de/client/ Abrufdatum 09.02.2022].

Landschaftsplan
Für die Stadt Groitzsch liegt kein Landschaftsplan vor.
[Quelle: https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/landschaftsplanung/sn_lp.pdf; Abrufdatum: 03.02.2021]

➔ Es wurde geprüft, ob in weiteren einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festge-
legte Ziele des Umweltschutzes, die für diesen Bauleitplan von Bedeutung sind, von der
Planung berührt sein können. Dies ist nicht der Fall.

Sonstige fachliche Grundlagen
• Bezüglich des Vorkommens von Tier- und Pflanzenarten im Plangebiet und in dessen
   Umfeld erfolgte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Landkreis
   Leipzig eine Multi-Base Datenbankabfrage [UNB, LRA Landkreis Leipzig; 21.10.2021].
• LANDRATSAMT LANDKREIS LEIPZIG: Altlastenauskunft; Auskunftsersuchen aus dem
   Sächsischen Altlastenkataster für das Flurstück 302 der Gemarkung Groitzsch in 04539
   Groitzsch; 26.03.2021
• BUCHHOLZ + PARTNER: Geotechnischer Bericht NBG Groitzsch Leipziger Straße, 04539
   Groitzsch (Flurstück -Nr.302); 20.04.2021
• GORITZKA AKUSTIK: Schalltechnische Untersuchung Projekt-Nr.:5884; Schallimmissions-
   prognose: Geplante Bebauung des Flurstückes Nr. 302 in 04539 Groitzsch; 28.07.2021.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                     8
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                         Darlegung der Umweltbelange
                                                                      zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER VORAUSSICHTLICHEN
   UMWELTAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die Änderung der Flächennutzung im Plangebiet.
In der Bilanz wurde die Planung dem aktuellen Bestand gegenübergestellt.

Tabelle 1: Flächenbilanz
                                                                                Fläche Anteil
    Bestand                                                                       in m² in %
    vollversiegelte Flächen                                                         487 17,5
    Gebäude                                                                          10   0,3     Summe befestigte Flä-
    teilversiegelte Flächen                                                         141   5,1     chen: 638 m² (22,8 %)
    Rasenfläche                                                                  1.818  65,3
    Gartenbrache                                                                    330 11,8
                                                                     gesamt:     2.786 100,0

                                                                               Fläche Anteil
    Planung                                                                     in m²  in %
    überbaubare Grundstücksfläche (inkl. Überschreitung nach § 19 Abs.
    4 BauNVO)                                                                    1.098     39,4   Summe befestigte Flä-
    Straßenverkehrsfläche                                                          602     21,6   chen: 1.700 m² (61 %)
    nicht überbaubare Grundstücksfläche                                            732     26,3
    private Grünfläche "Gewässerrandstreifen"                                      354     12,7
                                                                     gesamt:     2.786    100,0

In den nachfolgenden Kapiteln 2.1 bis 2.8 werden die mit der Realisierung der Planung
verbundenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgütern dargestellt.

2.1        Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

Pflanzen und Biotope
Am 01.03.2022 erfolgte im Plangebiet eine flächendeckende Biotopkartierung.
Folgende Flächennutzungs- und Biotoptypen sind anzutreffen:

-       vollversiegelte Fläche
        Mit Bitumen oder großen Betonplatten befestigte Flächen. Auf dem Baugrundstück hat sich stellenweise
        auf den versiegelten Flächen ein dünne (max. 2 cm) Substratschicht abgelagert. Auf diese hat sich eine
        schüttere Ruderalvegetation etabliert hat, ebenso in den Spalten zwischen den Betonplatten.
        Im Osten verläuft ein Teil der Leipziger Straße durch das Plangebiet.

-       Gebäude
        Zentral im Plangebiet steht eine ruinöse Gartenhütte.

-       teilversiegelte Flächen; Pflaster
        Gepflasterter Fußweg entlang der Leipziger Straße.

-       Rasenfläche
        Der überwiegende Teil des Plangebietes wird als Rasen gepflegt. Die Pflegeintensität variiert und ist of-
        fensichtlich im Süden und Südosten geringer als im Norden und Nordwesten. Auf den Flächen mit einer
        geringeren Pflegeintensität kommen Ruderal- und Wiesenarten häufiger vor.
        Charakteristische Pflanzenarten der Rasenfläche sind:
                    Agropyron repens           -          Gemeine Quecke
                    Cerastium holosteoides     -          Gemeines Hornkraut
                    Daucus carota              -          Wilde Möhre
                    Festuca rubra              -          Rot-Schwingel
                    Hypochaeris radicata       -          Gewöhnliches Ferkelkraut
                    Lolium perenne             -          Deutsches Weidelgras
                    Plantago lanceolata        -          Spitz-Wegerich
                    Taraxacum officinale       -          Löwenzahn

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                      9
DARLEGUNG DER UMWELTBELANGE - Stadt Groitzsch - sachsen.de
Stadt Groitzsch                                                                         Darlegung der Umweltbelange
                                                                      zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

                  Trifolium pratense                 -         Rot-Klee
                  Trifolium repens                   -         Weiß-Klee
                  Veronica hederifolia               -         Efeu-Ehrenpreis

-       Gartenbrache
        Bereits über einen längeren Zeitraum aufgelassenes Grabeland (wenigstens 2 Jahre). Eine ausdauernde,
        ruderale Brachevegetation hat sich etabliert. Kleinere Flächen, auf denen in der jüngeren Vergangenheit
        Sträucher auf den Stock gesetzt wurden, wurden diesem Biotoptyp mit zugerechnet.
        Charakteristische Pflanzenarten der Brachflächen sind:
                  Dactylis glomerata            -           Knaulgras
                  Cirsium vulgare               -           Lanzett-Kratzdistel
                  Conyza canadensis             -           Kanadisches Berufkraut
                  Geum urbanum                  -           Echter Nelkenwurz
                  Agropyron repens              -           Gemeine Quecke
                  Potentilla reptans            -           Kriechendes Fingerkraut
                  Lolium perenne                -           Deutsches Weidelgras
                  Deschampsia cespitosa         -           Rasenschmiele
                  Solidago canadensis           -           Kanadische Goldrute
                  Hedera helix                  -           Efeu
                  Arrhenahterum elatius         -           Glatthafer
                  Rumex acetosa                 -           Wiesen-Sauerampfer
                  Verbascum thapsus             -           Kleinblütige Königskerze
                  Fragaria × ananassa           -           Gartenerdbeere
                  Festuca rubra                 -           Rot-Schwingel
                  Calamagrostis epigejos        -           Landreitgras
                  Artemisia vulgaris            -           Gemeiner Beifuß

Die Lage der einzelnen Biotoptypen geht aus dem Bestandsplan hervor, welcher sich in
der Anlage 3 der vorliegenden Arbeit befindet.

Im gesamten Plangebiet erfolgte eine Erfassung des Gehölzbestandes. Dabei wurden alle
Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 10 cm sowie Sträucher und Hecken
mit einer Höhe ab ca. 3 m erfasst.
Die Lage der Bäume und Gehölzgruppen geht aus dem Bestandsplan hervor, welcher sich
in der Anlage 3 befindet. Die dazugehörige Beschreibung (Gehölzbestandsliste) gibt fol-
gende Tabelle wieder.

Tabelle 2:    Gehölzbestandesliste
  lfd.     Art                               Stamm-Ø      Höhe in m     Kronen-Ø    Bemerkung
  Nr.                                        in 1,30 m                    in m
                                               Höhe
                                               in cm
    1       Prunus avium / Süßkirsche            25           3,5           4       tiefer Astansatz (50 cm über m Boden)
    2       Malus domestica / Kultur-Apfel       10           2,5           3       tiefer Astansatz (50 cm über m Boden)
    3       Thuja spec. / Lebensbaum-Art
                                                25            10            3
    4       Taxus baccata / Eibe                20             5            5
    5       Juniperus communis / Säulen-                                            mehrstämmig
                                               bis 12          6            4
            Wacholder
    6       Hedera helix / Efeu                  -            2,2           -       von Efeu überwucherter Zaun

Im Zuge der Gehölzerfassung wurden die Bäume auf das Vorhandensein von Strukturen
untersucht, die eine besondere Eignung als Tierlebensraum (Baumhöhlen, Spalten, Risse)
vermuten lassen. Im Ergebnis der Überprüfung steht fest, dass solche Strukturen nicht fest-
gestellt werden konnten.
Trotz des ungünstigen Zeitpunktes der Ortsbegehung kann aufgrund der Biotoptypenaus-
stattung und der nachweisbaren Vegetation eingeschätzt werden, dass im Plangebiet keine
geschützten und/oder gefährdete Pflanzenarten vorkommen.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                   10
Stadt Groitzsch                                                                        Darlegung der Umweltbelange
                                                                     zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Tiere

Für das Plangebiet und dessen Umfeld erfolgte eine Auswertung der Multi-Base Daten-
bank.
Bzgl. der Tierarten wurden alle nachgewiesen Arten in der Multi-Base Datenbank für einen
eng gefassten Betrachtungsraum und alle Fundpunkte der Artengruppen Fledermäuse und
Vögel für einen weit gefassten Betrachtungsraum abgefragt, wobei der weit gefasste Be-
trachtungsraum den MTBQ 4839 NO umfasst.
Des Weiteren wurde die potentielle Eignung des Plangebietes als Brutstätte der durch Multi-
Base nachgewiesenen Arten bei einer orientierenden Begehung am 01.03.22 durch den
Ornithologen Rainer Ulbrich eingeschätzt.

                                                                                           eng gefasster
                                                                                         Betrachtungsraum

                                                                                             weit gefasster
                                                                                           Betrachtungsraum

Abb.2: Eng und weit gefasster Betrachtungsraum (Schutzgut Tiere) ohne Maßstab

Im weit gefassten Betrachtungsraum konnten 132 Vögel ab dem Jahr 2004 durch den Multi-
Base-Datenbankauszug nachgewiesen werden, für 65 davon lagen Nachweise auch für
den eng gefassten Betrachtungsraum vor. Zwei Vogelarten waren nur im eng gefassten,
nicht im weit gefassten Betrachtungsraum enthalten. Im Folgenden sind alle im Multi-Base-
Datenbankauszug aufgeführten Vögel aufgelistet.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                11
Stadt Groitzsch                                                                         Darlegung der Umweltbelange
                                                                      zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Tabelle 3: Durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesene Vögel
 Im weit gefassten und zum Teil im eng gefassten                     Im weit gefassten und zum Teil im eng gefass-
 Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel                                ten Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel
 Habicht                   Accipiter gentilis                        Raubwürger            Lanius excubitor
 Drosselrohrsänger         Acrocephalus arundinaceus                 Silbermöwe            Larus argentatus
 Sumpfrohrsänger           Acrocephalus palustris                    Sturmmöwe             Larus canus
 Teichrohrsänger           Acrocephalus scirpaceus                   Mittelmeermöwe        Larus michahellis
 Schwanzmeise              Aegithalos caudatus                       Lachmöwe              Larus ridibundus
 Feldlerche                Alauda arvensis                           Schlagschwirl         Locustella fluviatilis
 Eisvogel                  Alcedo atthis                             Rohrschwirl           Locustella luscinioides
 Nilgans                   Alopochen aegyptiaca                      Feldschwirl           Locustella naevia
 Krickente                 Anas crecca                               Heidelerche           Lullula arborea
 Stockente                 Anas platyrhynchos                        Nachtigall            Luscinia megarhynchos
 Graugans                  Anser anser                               Gänsesäger            Mergus merganser
 Brachpieper               Anthus campestris                         Schwarzmilan          Milvus migrans
 Wiesenpieper              Anthus pratensis                          Rotmilan              Milvus milvus
 Baumpieper                Anthus trivialis                          Bachstelze            Motacilla alba
 Mauersegler               Apus apus                                 Gebirgsstelze         Motacilla cinerea
 Graureiher                Ardea cinerea                             Schafstelze           Motacilla flava
 Waldohreule               Asio otus                                 Grauschnäpper         Muscicapa striata
 Steinkauz                 Athene noctua                             Großer Brachvogel     Numenius arquata
 Tafelente                 Aythya ferina                             Steinschmätzer        Oenanthe oenanthe
 Reiherente                Aythya fuligula                           Pirol                 Oriolus oriolus
 Schellente                Bucephala clangula                        Bartmeise             Panurus biarmicus
 Mäusebussard              Buteo buteo                               Blaumeise             Parus caeruleus
 Bluthänfling              Carduelis cannabina                       Kohlmeise             Parus major
 Stieglitz                 Carduelis carduelis                       Weidenmeise           Parus montanus
 Grünfink                  Carduelis chloris                         Sumpfmeise            Parus palustris
 Birkenzeisig              Carduelis flammea                         Haussperling          Passer domesticus
 Erlenzeisig               Carduelis spinus                          Feldsperling          Passer montanus
 Gartenbaumläufer          Certhia brachydactyla                     Kormoran              Phalacrocorax carbo
 Waldbaumläufer            Certhia familiaris                        Fasan                 Phasianus colchicus
 Flussregenpfeifer         Charadrius dubius                         Hausrotschwanz        Phoenicurus ochruros
 Weißstorch                Ciconia ciconia                           Gartenrotschwanz      Phoenicurus phoenicurus
 Rohrweihe                 Circus aeruginosus                        Zilpzalp              Phylloscopus collybita
 Kernbeißer                Coccothraustes coccothraustes             Fitis                 Phylloscopus trochilus
 Dohle                     Coloeus monedula                          Elster                Pica pica
 Straßentaube              Columba livia f. domestica                Grauspecht            Picus canus
 Hohltaube                 Columba oenas                             Grünspecht            Picus viridis
 Ringeltaube               Columba palumbus                          Haubentaucher         Podiceps cristatus
 Kolkrabe                  Corvus corax                              Heckenbraunelle       Prunella modularis
 Rabenkrähe                Corvus corone corone                      Gimpel                Pyrrhula pyrrhula
 Saatkrähe                 Corvus frugilegus                         Wasserralle           Rallus aquaticus
 Wachtel                   Coturnix coturnix                         Sommergoldhähnchen    Regulus ignicapilla
 Wachtelkönig              Crex crex                                 Beutelmeise           Remiz pendulinus
 Kuckuck                   Cuculus canorus                           Uferschwalbe          Riparia riparia
 Höckerschwan              Cygnus olor                               Braunkehlchen         Saxicola rubetra
 Mehlschwalbe              Delichon urbicum                          Schwarzkehlchen       Saxicola rubicola
 Buntspecht                Dendrocopos major                         Girlitz               Serinus serinus
 Mittelspecht              Dendrocopos medius                        Kleiber               Sitta europaea
 Kleinspecht               Dryobates minor                           Türkentaube           Streptopelia decaocto
 Schwarzspecht             Dryocopus martius                         Turteltaube           Streptopelia turtur
 Silberreiher              Egretta alba                              Waldkauz              Strix aluco
 Grauammer                 Emberiza calandra                         Star                  Sturnus vulgaris
 Goldammer                 Emberiza citrinella                       Mönchsgrasmücke       Sylvia atricapilla
 Rohrammer                 Emberiza schoeniclus                      Gartengrasmücke       Sylvia borin
 Rotkehlchen               Erithacus rubecula                        Dorngrasmücke         Sylvia communis
 Wanderfalke               Falco peregrinus                          Klappergrasmücke      Sylvia curruca
 Baumfalke                 Falco subbuteo                            Sperbergrasmücke      Sylvia nisoria
 Turmfalke                 Falco tinnunculus                         Zwergtaucher          Tachybaptus ruficollis
 Trauerschnäpper           Ficedula hypoleuca                        Rostgans              Tadorna ferruginea
 Buchfink                  Fringilla coelebs                         Bruchwasserläufer     Tringa glareola
 Blässhuhn                 Fulica atra                               Waldwasserläufer      Tringa ochropus
 Teichralle                Gallinula chloropus                       Zaunkönig             Troglodytes troglodytes

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                 12
Stadt Groitzsch                                                                         Darlegung der Umweltbelange
                                                                      zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

 Im weit gefassten und zum Teil im eng gefassten                     Im weit gefassten und zum Teil im eng gefass-
 Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel                                ten Betrachtungsraum nachgewiesene Vögel
 Eichelhäher               Garrulus glandarius                       Amsel                 Turdus merula
 Kranich                   Grus grus                                 Singdrossel           Turdus philomelos
 Gelbspötter               Hippolais icterina                        Wacholderdrossel      Turdus pilaris
 Rauchschwalbe             Hirundo rustica                           Misteldrossel         Turdus viscivorus
 Wendehals                 Jynx torquilla                            Schleiereule          Tyto alba
 Neuntöter                 Lanius collurio                           Kiebitz               Vanellus vanellus

Legende zu Tabelle 3:
  fett            Arten, für welche es auch Hinweise im eng gefassten Betrachtungsraum durch den
                  Multi-Base-Datenbankauszug gab
  kursiv          Vogelarten, die im Multi-Base-Datenbankauszug ohne Brutstatus eingetragen wa-
                  ren
  Name            Vogelarten, die nur im eng gefassten Betrachtungsraum des Multi-Base-Datenbank-
                  auszuges enthalten waren

Die 134 durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesenen Vogelarten wurden hin-
sichtlich ihres potentiellen Vorkommens innerhalb des Plangebietes durch den Ornitholo-
gen Rainer Ulbrich geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass ein Vorkommen von ca.84% der
Arten aufgrund fehlender Habitateignung innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen wer-
den kann. So ist zum Beispiel ein Vorkommen von Arten, die an Wälder und Forsten oder
an größere stehende Gewässer gebunden sind sowie ein Vorkommen von baumhöhlenbe-
wohnenden Arten innerhalb des Plangebietes auszuschließen. Berücksichtigt bei der Po-
tentialanalyse wurde auch, dass die Bäume innerhalb des UG keine ausreichende Wuchs-
höhe aufweisen, um als Horstbäume geeignet zu sein (Großvogelarten wie Mäusebussard,
Rot- und Schwarzmilan kommen im Plangebiet nicht vor).
Von den 134 Vogelarten konnten 112 Arten unter diesen Gesichtspunkten abgeschichtet
werden. Die potentiell im Plangebiet möglichen Brutvögel sind in der folgenden Tabelle ein-
schließlich ihres potentiellen Bruthabitats benannt.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                 13
Stadt Groitzsch                                                                                                                                                  Darlegung der Umweltbelange
                                                                                                                                               zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Tabelle 4:     Rechtlicher Status und potentielles Bruthabitat von Vogelarten, auf die es Hinweise durch Multi-Base gab und die potentiell im Plangebiet brüten könnten:
                                             EG-         RL/
                                                                   BNat
                                             VO        79/409                              RL
   Art                                                            SchG         RLS                Potentielles Bruthabitat im Plangebiet
                                           338/97       EWG                               BRD
                                           Anh. A       Anh.I
   Aegithalos caudatus (Schwanz-
                                                                    b           n          n      Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
   meise)
   Carduelis cannabina (Bluthänfling)                               b           V          3      Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
   Carduelis carduelis (Stieglitz)                                  b           n          n      Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
   Carduelis chloris (Grünfink)                                     b           V          n      Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
   Columba palumbus (Ringeltaube)                                   b           n          n      Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
   Erithacus rubecula (Rotkehlchen)                                 b           n          n      Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
   Fringilla coelebs (Buchfink)                                     b           n          n      Vor allem im Bereich der Konifereninsel könnten Bruten stattfinden.
   Parus caeruleus (Blaumeise)                                      b           n          n      Bruten in der Laubenruine sind möglich.
   Parus major (Kohlmeise)                                          b           n          n      Bruten in der Laubenruine sind möglich.
   Passer montanus (Feldsperling)                                   b           n          V      Bruten in der Laubenruine sind möglich.
   Phoenicurus ochruros (Hausrot-
                                                                    b           n          n      Bruten in der Laubenruine sind möglich.
   schwanz)
   Phylloscopus collybita (Zilpzalp)                                b           n          n      Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
   Pica pica (Elster)                                               b           n          n      Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
   Prunella modularis (Heckenbrau-
                                                                    b           n          n      Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
   nelle)
   Regulus ignicapilla (Sommergold-
                                                                    b           n          n      Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
   hähnchen)
   Serinus serinus (Girlitz)                                        b           n          n      Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
   Streptopelia decaocto (Türken-
                                                                    b           n          n      Auf den Koniferen könnten Bruten stattfinden.
   taube)
   Sturnus vulgaris (Star)                                          b           n          3      Bruten in der Laubenruine sind möglich.
   Sylvia borin (Gartengrasmücke)                                   b           V          n      Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
   Sylvia curruca (Klappergrasmü-
                                                                    b           V          n      Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
   cke)
   Troglodytes troglodytes (Zaunkö-
                                                                    b           n          n      Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.
   nig)
   Turdus merula (Amsel)                                            b           n          n      Bruten im Bereich der Konifereninsel und der straßenseitigen „Efeuhecke“ sind möglich.

Alle der potentiell im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten sind in Anlehnung an die Tabelle „in Sachsen auftretender Vogelarten“ als häu-
fige Vogelarten ohne hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung einzustufen.

Neben den oben genannten Vogelarten konnten durch den Multi-Base-Datenbankauszug folgende weitere, streng geschützte Fledermausarten im
weit gefassten und zum Teil auch im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesen werden.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                                                                                            14
Stadt Groitzsch                                                                                                                                               Darlegung der Umweltbelange
                                                                                                                                            zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Tabelle 5: Rechtlicher Status und Habitatansprüche der im weit gefassten Betrachtungsraum sowie im eng gefassten Betrachtungsraum vorkommenden Fledermausarten:
                                 BArt-
                                           RL
                                 SchV
                                         92/43 BNatS
                                Anlage
              Name                       EWG     chG      RLS      RLD Habitatansprüche
                                  1
                                          Anh.
                                Spalte
                                           IV
                                  3
                                                                          Die Sommerquartiere und Wochenstuben, die um die 15 bis 20 Weibchen umfassen, befinden sich meist im Wald oder in der
                                                                          Nähe eines Waldes. Dort bewohnt sie Spalten in und an angrenzenden Gebäuden oder Bäumen in den Wäldern. Die Quar-
  Barbastella barbastellus                 X      s        2        2
                                                                          tiere werden regelmäßig, manchmal auch täglich, gewechselt. Sie ist ein sehr kälteresistentes Tier und bezieht ihre Winter-
  (Mopsfledermaus)
                                                                          quartiere erst bei starkem Frost. Dann bewohnt sie die Eingangsbereiche unterirdischer Plätze, wie Stollen, Gewölbe und Kel-
                                                                          ler bei zwei bis fünf Grad. Der kurze Winterschlaf findet von November bis Anfang März statt.
                                                                          Die Große Bartfledermuas bevorzugt Gebiete mit einem hohen Laubwald- und Gewässeranteil. Zur Jagd nutzt sie jedoch
                                                                          auch Strukturen im Offenland wie Feldgehölze, Hecken und Gewässer. Ihre Sommerquartiere befinden sich hauptsächlich im
  Myotis brandtii (Große                   X      s        3        V
                                                                          Wald, Gebäudequartiere in (meist waldnahen) Siedlungen werden jedoch auch genutzt. An letzteren gibt es auch die meisten
  Bartfledermaus)
                                                                          Wochenstubennachweise in Spalten (hinter Holz- und Schieferverkeidung, auf Dachböden). Im Winter werden vor allem Stol-
                                                                          len, aber auch ehemalige Kalkbergwerke und vereinzelt Keller genutzt.
  Myotis daubentonii (Was-                 X      s        n        n     Sommerquartiere in Baumhöhlen, Gebäuden, im Mauerwerk von Brücken, in Fels- und Mauerspalten, auch in Fledermauskäs-
  serfledermaus)                                                          ten. Winterquartiere in Felshöhlen, Bergwerksstollen, Kellern, Kasematten und Brunnenschächten.
  Myotis myotis (Großes                    X      s        3        V     Sommerquartiere in Mitteleuropa meist auf geräumigen Dachböden alter Gebäude, besonders Kirchen. Als Winterquartiere
  Mausohr)                                                                dienen natürliche Höhlen, Bergwerksstollen, Keller, Ruinen und Kasematten.
  Myotis nattereri (Fransen-               X      s        2        n     Sommerquartiere in Baumhöhlen, Vogel- und Fledermauskästen, auch in Gebäuden und Mauerspalten. Winterquartiere in
  fledermaus)                                                             Höhlen, Bergwerkstollen und Kasematten.
                                                                          Er bewohnt in Sachsen hauptsächlich Laubwälder, vorzugsweise Eichen- und Buchenaltbestände. Er wurde in Sachsen auch
  Nyctalus leisleri                        X      s        R        D     in Parkanlagen und in aufgelockerten Fichten- und Kiefernaltbeständen ohne Unterwuchs sowie in Ortschaften nachgewiesen.
  (Kleiner Abendsegler)                                                   Quartiere v.a in Spalten und Baumhöhlen, auch in Fledermaus-Flachkästen, ausnahmsweise befinden sich Wochenstuben-
                                                                          quartiere auch in Ortschaften an Gebäuden.
                                                                          naturnahe, reich strukturierte Waldhabitate: Laubmischwälder, feuchte Niederungswälder, Auwälder, aber auch Nadelwälder
  Pipistrellus nathusii (Rau-              X      s        3        n     und Parklandschaften. Oft in der Nähe von Gewässern. Jagdgebiete liegen in den Wäldern und an deren Rändern, häufig
  hautfledermaus)                                                         auch über Gewässern. Jagende Tiere können vor allem zur Zugzeit auch in Siedlungen angetroffen werden. Wochenstuben
                                                                          im Tiefland, die höchsten Nachweise liegen unterhalb 500 m Höhe.
                                                                          Sommerquartiere an und in Gebäuden, in Vogel- und Fledermauskästen, Baumhöhlen und unter loser Rinde. Spaltenbewoh-
  Pipistrellus pipistrellus                X      s        V        n     ner, die sich bevorzugt in flachen Hohlräumen ansiedeln, wo sie mit Rücken und Bauch Berührung mit dem Substrat haben.
  (Zwergfledermaus)                                                       Deshalb oft hinter Fensterläden, Schildern, Bildern und Tafeln (in Kirchen), in Jalousienkästen, Zwischendecken und –wän-
                                                                          den. Winterquartiere in Holzstapeln, Höhlen und Stollen. Nicht freihängend, sondern in Fugen und Spalten verborgen.
                                                                          Braune Langohren sind im stärkeren Ausmaß als andere Langohrarten Waldbewohner. Sie bevorzugen lockere Laub- und
                                                                          Nadelgehölze oder Parkanlagen, oft fliegen sie im dichten Unterbewuchs, wobei die breiten Flügel zur Manövrierfähigkeit bei-
  Plecotus auritus (Braunes                X      s        V        V
                                                                          tragen. Als Schlafplätze verwenden sie Bäume, manchmal auch Vögel- oder Fledermauskästen oder Gebäude. Als Winter-
  Langohr)
                                                                          quartiere dienen ihnen zum Beispiel Höhlen. Wochenstuben- und Sommerquartiere in Spalten in und an Gebäuden sowie in
                                                                          Baumhöhlen und -spalten, häufige Quartierwechsel.

Ein Vorkommen baumbewohnender Fledermausarten innerhalb des Plangebietes kann ausgeschlossen werden, da die Bäume innerhalb des
Plangebietes keine Habitateignung aufweisen. Auch kann ein Vorkommen gebäudebewohnender Fledermausarten in der ruinösen Gartenlaube
ausgeschlossen werden.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                                                                                               15
Stadt Groitzsch                                                                                                                                                Darlegung der Umweltbelange
                                                                                                                                             zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Im eng gefassten Betrachtungsraum konnten von den Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie weiterhin die Knoblauchkröte sowie der Kam-
molch durch den Multi-Base-Datenbankauszug nachgewiesen werden.

Tabelle 6:     Rechtlicher Status und Habitatansprüche der im eng gefassten Betrachtungsraum vorkommenden Amphibienarten:
                                    VD     BArt-
                                                     RL
                                           SchV
                                                   92/43 BNatS
                                          Anlage
               Name                                EWG       chG    RLS      RLD Habitatansprüche
                                             1
                                                    Anh.
                                          Spalte
                                                     IV
                                             3
                                                                                    Besiedler von Kultursteppen, insbesondere agrarisch und gärtnerisch genutzter Gebiete und als Sekundärlebensraum in Ab-
   Pelobates fuscus (Knob-                                                          baugebieten; auch in Dörfern und Großstädten anzutreffen, seltener in Wäldern; bevorzugt Gebiete mit leicht grabbaren, san-
                                                     X        s      V        3
   lauchkröte)                                                                      digen Bodensubstraten; Laichgewässer: eutrophe Gewässer (Teiche, Weiher, Restlöcher usw.) mit Röhrichtpflanzen sowie
                                                                                    sonnige - halbschattige Abschnitte
                                                                                    ganzjährige, bzw. nahezu ganzjähriger Gewässerbindung; Habitatqualitäten der Gewässer: völlige od. teilweise sonnenexpo-
   Triturus cristatus (Kamm-                                                        nierte Lage; mäßig bis gut entwickelte submerse Vegetation; reich strukturierter Gewässerboden (Äste, Steine, Höhlungen
                                    !                X        s      3       V
   molch)                                                                           etc.); kein od. geringer Fischbesatz => größere u. tiefere Teiche, Weiher u. Tümpel, auch Kies- u. Lehmgruben; bevorzugte
                                                                                    Landbiotope: Laub- u. Laubmischwälder, Gärten, Felder, Sumpfwiesen, Aufschlüsse

Ein Vorkommen der Knoblauchkröte und des Kammmolches innerhalb des Plangebietes kann ausgeschlossen werden, da sich im Plangebiet
und auch im unmittelbaren Umfeld keine geeigneten Laichgewässer befinden und es hinsichtlich der Habitateignung des Plangebietes für die
Knoblauchkröte an leicht grabbaren Substraten mangelt.

Verantwortlichkeit Deutschlands (VD): in Anlehnung an die Bewertung in der Roten Liste Deutschland
                           !!       in besonders hohem Maße verantwortlich
                           !        in hohen Maße verantwortlich
                           (!)      in besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich
                           ?        Daten ungenügend; evtl. erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten
                           nb       nicht bewertet
                           [leer]   allgemeine Verantwortlichkeit

Weiterhin lag für den Fischotter ein Nachweis innerhalb des eng gefassten Betrachtungsraumes aus dem Jahr 2017 vor.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                                                                                                16
Stadt Groitzsch                                                                                                                                               Darlegung der Umweltbelange
                                                                                                                                            zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Tabelle 7:     Rechtlicher Status und Habitatansprüche des im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesenen Fischotters:
                                   BArt-
                                            RL
                                   SchV
                                           92/43 BNatS
                                  Anlage
               Name                        EWG      chG     RLS     RLD Habitatansprüche
                                     1
                                           Anh.
                                  Spalte
                                             IV
                                     3
                                                                           charakteristische Art wenig anthropogen zerschnittener und gering belasteter Land-Wasser-Lebensräume; nutzt natürliche
   Lutra lutra
                                            X        s       1       3     Höhlungen als Baue, z.B. unterspülte Wurzelbereiche, aber auch verlassene Höhlen anderer Tiere; im Winter ist der Zugang
   (Fischotter)
                                                                           zu offenen Gewässern überlebenswichtig, da der Fischotter kein Winterschlaf hält

Es ist möglich, dass der Mühlgraben Groitzsch, welcher im Süden an das Plangebiet angrenzt, vom Fischotter als Wanderkorridor genutzt wird.
Im Plangebiet selbst findet der Fischotter aber keine geeigneten Habitate vor.
Aus der Artgruppe der Schmetterlinge war von den Anhang IV Arten der FFH Richtlinie der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling innerhalb des
eng gefassten Betrachtungsraumes im Jahr 2005 aufgeführt.

Tabelle 8:   Rechtlicher Status und Habitatansprüche des im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesenen Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings:
                                 BArt-
                                          RL
                                 SchV
                                         92/43 BNatS
                                Anlage
             Name                        EWG      chG     RLS     RLD Habitatansprüche
                                   1
                                         Anh.
                                Spalte
                                           IV
                                   3
   Maculinea nausithous                                                  Lebensnotwendig: Vorkommen des Großen Wiesenknopfs spezieller Arten der Wirtsameisengattung; auf feuchten Wiesen
   Dunkler Wiesenknopf-                   X        s       n       V     und in Hochstaudenfluren, in Überschwemmungsbereichen zwischen feuchten und trockenen Standorten, z.B. am Rand von
   Ameisenbläuling                                                       Bächen, Gräben, Niedermooren, auf extensiv genutzten Wiesenböschungen und Dämmen, des weiteren auch in Flusstälern

Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings kann ausgeschlossen werden, da die Wirtspflanze (Wiesenknopf) der Art innerhalb
des Plangebietes nicht nachgewiesen werden konnte und aufgrund der Biotoptypenausstattung auch nicht zu erwarten ist.

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                                                                                              17
Stadt Groitzsch                                                                                                                                               Darlegung der Umweltbelange
                                                                                                                                            zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Legende zu den Tabellen 3 bis 8:
RLS:       Rote Liste Sachsens: RAU ET. AL. (1999): Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens.
           Für Vögel: LFULG: Rote Liste Sachsens 2013/2015 in Tabelle: In Sachsen auftretende Vogelarten, 30.03.2017.
           für Tiere und Pflanzen:
              Kategorien                                         Kategorien
              0       ausgestorben oder verschollen                  nb   nicht bewertet
              1       vom Aussterben bedroht                         G    Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
              2       stark gefährdet                                R    extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
              3       gefährdet                                      D    Daten defizitär
              n       nicht gefährdet                                V    Arten der Vorwarnliste

RLD:       Rote Liste Deutschland (Kategorien wie RLS für Tiere):
           für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009)
           für Wirbellose: BINOT ET AL. (1998)
           für Pflanzen: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1996)
           für Vögel: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015.

b:         besonders geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.13 BNatSchG
s:         streng geschützte Art nach § 7 Abs.2 Ziff.14 BNatSchG

PLA.NET [Stadtplanung  Regionalentwicklung  Landschaftsökologie]
                                                                                                                                                                                         18
Stadt Groitzsch                                                                  Darlegung der Umweltbelange
                                                               zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Insgesamt ist festzustellen:
➔ Das Vorkommen von in Tabelle 7 aufgelisteten Vogelarten innerhalb des Plangebietes
    ist potentiell möglich, geeignete Lebensräume sind insbesondere die im Plangebiet
    vorhandenen Gehölzbestände sowie die ruinöse Gartenlaube.
➔ Bei den potentiell im Plangebiet vorkommenden Vogelarten handelt es sich ausschließ-
    lich um weit verbreitete und anpassungsfähige Vogelarten, die in keiner Gefährdungs-
    kategorie der Roten Liste Sachsens aufgeführt sind.
➔ Ein Vorkommen von gebäudebewohnenden und baumbewohnenden Fledermausarten
    im Plangebiet ist auszuschließen, da sich innerhalb des Plangebietes keine Bäume mit
    Quartiereignung befinden und die ruinöse Gartenlaube kein geeignetes Quartier dar-
    stellt.
➔ Ein Vorkommen der im eng gefassten Betrachtungsraum nachgewiesenen Amphibien
    Knoblauchkröte sowie Kammmolch kann innerhalb des Plangebietes ausgeschlossen
    werden, da sich weder im Plangebiet noch in dessen Umfeld geeignete Laichgewässer
    befinden und es hinsichtlich den Habitatansprüchen der Knoblauchkröte an leicht grab-
    baren Substraten fehlt.
➔ Es ist möglich, dass der Fischotter den im Süden an das Plangebiet angrenzenden
    Mühlgraben als Wanderkorridor nutzt, im Plangebiet selbst findet er jedoch keine ge-
    eigneten Habitate vor.
➔ Ein Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings kann ausgeschlossen
    werden, das die Wirtspflanze der Art innerhalb des Plangebietes nicht nachgewiesen
    werden konnte.
➔ Aufgrund der vorhandenen Biotopausstattung und aktuellen Nutzung des Plangebietes
    ist mit einer geringen Anzahl an wertgebenden Arten zu rechnen.

Biologische Vielfalt
Bezüglich der biologischen Vielfalt lassen sich aus der Bestandssituation von Flora und
Fauna folgende Schlüsse ableiten:
Die Artenzahl im Untersuchungsgebiet ist unterdurchschnittlich, ebenso wie die Vielfalt zwi-
schen den Arten und zwischen den verschiedenen Biotoptypen.
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist stark anthropogen geprägt (Kulturpflanzen, Ru-
deralarten, Kulturfolger etc.). Die vorkommenden Biotoptypen haben einen anthropogenen
Ursprung (Rasen, Brachfläche). Daraus wird deutlich, dass die biologische Vielfalt im Un-
tersuchungsgebiet vor dem Hintergrund eines starken anthropogenen Einflusses zu be-
trachten und zu interpretieren ist - sie spiegelt in diesem Sinne eine Vorbelastung wider.
Eine Bestandsanalyse sollte daher unter dem Gesichtspunkt einer standorttypischen Viel-
falt erfolgen. Nach SCHMIDT, HEMPEL et al. (2002) wäre die HPNV entsprechend den
Standortbedingungen die Gesellschaft eines Typischer Hainbuchen-Traubeneichenwald im
Komplex mit einem Grasreichem Hainbuchen-Traubeneichenwald.
Von dieser ursprünglichen Waldgesellschaft sind im Plangebiet und in dessen unmittelbarer
Umgebung keine Überbleibsel mehr vorhanden.
Auch die Tierwelt der natürlicherweise vorkommenden Waldgesellschaften wurde im Un-
tersuchungsgebiet durch andere Tierarten ersetzt und kommt nicht mehr vor. Exemplarisch
wird dies mit der Avifauna belegt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die biologische Vielfalt im Untersuchungsgebiet
auf anthropogene Einflüsse zurückzuführen ist.
Es dominieren Tier- und Pflanzenarten mit einer hohen ökologischen Potenz, welche häufig
im Siedlungs(rand)bereich anzutreffen sind.

PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie                            19
Stadt Groitzsch                                                                      Darlegung der Umweltbelange
                                                                   zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

Auswirkungen der Planung und Erheblichkeitsabschätzung: Mit der Realisierung der
Vorgaben des Bebauungsplans sind folgende Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere und die
biologische Vielfalt zu erwarten:

anlagebedingt:
-    Verlust von Pflanzenstandorten und Tierlebensräumen auf den zusätzlich neu befes-
     tigten Flächen (1.062 m²),
-    die Überbauung von maximal 1.700 m² Fläche sowie die Begrünung der nicht über-
     baubaren Grundstücksfläche (732 m²),
-    Gehölzrodungen (Koniferen und junge Obstbäume),
-    Erhöhung des Anteiles von intensiv gepflegten und genutzten privaten Grüns (Vor-
     und Hausgärten),
-    Schaffung von Lebensräumen und Biotopverbunden durch Begrünung der nicht über-
     baubaren Grundstücksfläche und der privaten Grünfläche.

baubedingt:
-    Temporärer Verlust von Pflanzenstandorten durch baubedingte Flächenbeanspru-
     chung, Verdichtung und im Falle von Havarien durch Schadstoffeinträge (z.B. bei Öl-
     leckagen an Baumaschinen),
-    Permanenter und temporärer Verlust von Tierlebensräumen durch baubedingte Flä-
     chenbeanspruchung,
-    Tötung nicht fluchtfähiger Tiere,
-    Funktionsverlust, Beeinträchtigung von Teillebens- und Gesamtlebensräumen durch
     bauzeitliche visuelle Störreize, Verlärmung, Erschütterungen, Licht.

Im Bebauungsplan werden Regelungen getroffen, die eine intensive Durchgrünung des
Plangebietes sicherstellen.
Bedingt durch den prognostizierten Flächenverbrauch (vgl. Flächenbilanz Eingangs unter
Kapitel 2) ist davon auszugehen, dass eine Bebauung des Plangebietes entsprechend den
Vorgaben des Bebauungsplanes mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tiere
verbunden sein wird.
Aufgrund der Vorbelastungen, den geplanten grünordnerischen Durchgrünungsmaßnah-
men und den im Kapitel 4. formulierten Vermeidungsmaßnahmen kann eingeschätzt wer-
den, dass diese Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
nicht die Schwelle zur Erheblichkeit überschreiten werden.
Diese Einschätzung wird auch dadurch verdeutlicht, da der Gesetzgeber mit dem Schwel-
lenwert von 20.000 m² Grundfläche (vgl. § 13a Abs, 1 Nr. 1 BauGB) unterstellt, dass Vor-
haben die diesen Schwellenwert deutlich unterschreiten (vorliegende Planung erreicht nur
ca. 3,6 % des Schwellenwertes) i.d.R. nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen verbun-
den sind.

2.2      Boden und Fläche

Bestand:
Im Plangebiet bildet weichselkaltzeitlicher „Gehängelehm“ (Fließlehm, meist solifluidal um-
gelagerter Lösslehm), z.T. kiesig, den unmittelbar anstehenden geologischen Untergrund.
[Quelle: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml; Abrufdatum 09.02.2022]
Ausgehend von diesem geologischen Untergrund kamen im Plangebiet vermutlich ur-
sprünglich Auenböden (Vegen) und/oder Pseudogley-Parabraunerden vor, welche durch
anthropogene Bodenbildungen, flächig ersetzt wurden, so dass nunmehr auf diesen Flä-
chen Lockersyroseme anzutreffen sind. Lediglich in unverritzten Bereichen, insbesondere
im Westen des Gebietes, kommen ggf. noch die ursprünglichen Bodentypen vor. [Quelle:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml; Abrufdatum 09.02.2022]

PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie                                       20
Stadt Groitzsch                                                                      Darlegung der Umweltbelange
                                                                   zum Bebauungsplan „Wohngebiet Leipziger Straße“

-     Parabraunerde
Parabraunerden entwickeln sich am ausgeprägtesten auf karbonathaltigen Feinsedimenten und kommen meist
auf Löß- und Sandlößstandorten vor. Sie sind durch Tonverlagerungsprozesse, welche sich nach der Entkal-
kung des Lößes und einer leichten Bodenversauerung einstellen, in tiefere Bodenschichten gekennzeichnet.
Parabraunerde besitzt neben der hohen Nährkraft, einen günstigen Luft- und Wasserhaushalt und gehört des-
halb zu den ertragreichsten Böden überhaupt.

-     Pseudogley
Pseudogleye sind Böden, welche unter dem Einfluss gestauten Niederschlagswassers stehen, es sind grund-
wasserferne Böden, die von einem häufig wiederkehrenden Wechsel zwischen Vernässung und Austrocknung
geprägt sind. Die Staunässe nahe der Bodenoberfläche wird durch dichte Unterbodenlagen verursacht und
verschwindet meist während der Vegetationszeit. Im Untersuchungsgebiet entwickelten sich die Pseudogleye
häufig aus Parabraunerden, deren Unterboden durch die Tonanreicherung schwer wasserdurchlässig gewor-
den ist.
Pseudogleye sind zwar fruchtbare Böden, jedoch durch die wechselnden Bodenwasser- und -luftverhältnisse
nicht so ertragsstabil wie Parabraunerden. Hinzu kommt, dass im Frühjahr eine Bodenbearbeitung durch Ver-
nässungen oft erschwert wird.

-     Lockersyrosem
Rohboden, der am Beginn der Bodenbildung auf Lockermaterialien (z.B. Löss, Sand) steht und einen gering-
mächtigen - lückigen oder mächtiger aber humusarmen Oberboden aufweist. Dieser liegt unmittelbar auf Lo-
ckergestein auf und hat eine Tiefe von allenfalls 30 cm.

Die Standorteigenschaften der anstehenden Böden werden in der Auswertkarte Boden-
schutz [Quelle: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml; Abrufdatum
10.02.2022] wie folgt beschrieben:

    natürliche Bodenfruchtbarkeit                                       sehr hoch
    Erodierbarkeit durch Wasser                                         hoch
    Erodierbarkeit durch Wind                                           gering
    Wasserspeichervermögen                                              hoch
    Filter- und Puffereigenschaften für Schadstoffe                     mittel
    besondere Standorteigenschaften                                     keine

Im Plangebiet sind keine seltenen Böden (meint landesweit seltene Böden mit relativ regi-
onaler Seltenheit; regional seltene Böden; naturnahe Böden) anzutreffen.
[Quelle:   https://www.rpv-westsachsen.de/wp-content/uploads/regionalplan/2021/Regionalplan_Verbindlich/Teil2_UB/03_
Karten/U_01_Boden.pdf ; Abrufdatum 10.02.2022].

Das Plangebiet liegt in einem archäologischen Relevanzbereich. Dies belegen archäologi-
sche Kulturdenkmale aus dem unmittelbaren Umfeld, die nach § 2 SächsDSchG Gegen-
stand des Denkmalschutzes sind. [Informationen des LANDESAMTES FÜR ARCHÄOLOGIE; per Mail vom
28.01.2021].

Die das Plangebiet umfassende Fläche ist im Altlastenkataster unter der Bezeichnung
„Fuhrunternehmen Hiemann“ unter der Altlastenkennziffer 79200157 erfasst. Die Fläche ist
als Handlungsbedarf „Belassen“ erfasst, d.h. das nach derzeitigem Kenntnisstand und bei
momentaner Nutzung (Gewerbe) kein weiterer Handlungs- bzw. Erkundungsbedarf be-
steht. Für die sensible Umnutzung in einen Wohnstandort können weitere Untersuchungen
zum Nachweis der gefahrfreien Nutzung (Prüf- und Maßnahmenwerte gem. Bundesboden-
schutzverordnung Anhang 2) notwendig werden. [Altlastenauskunft des LRA LANDKREIS LEIPZIG; Aus-
kunftsersuchen aus dem Sächsischen Altlastenkataster für das Flurstück 302 der Gemarkung Groitzsch in 04539 Groitzsch;
26.03.2021]
Im Rahmen eine Baugrunderkundung und -beurteilung durch die BUCHHOLZ + PARTNER
GMBH [Geotechnischer Bericht NBG Groitzsch; 20.04.2021] wurden für zwei Mischproben aus dem ange-
fallenen Bohrgut von Kleinrammbohrungen eine laboranalytische Untersuchung veranlasst.
Im Ergebnis wurde in der Mischprobe 1 eine erhöhter Sulfat-Gehalt festgestellt, welcher
eine Zuordnung in die LAGA-Zuordnungsklasse Z1.2 und in der Mischprobe 2 ein erhöhter
TOC-Gehalt festgestellt, welcher eine Zuordnung in die LAGA-Zuordnungsklasse Z1.1

PLA.NET Sachsen GmbH – Stadtplanung · Regionalentwicklung · Landschaftsökologie                                    21
Sie können auch lesen