Einladung zur Gemeindeversammlung vom - Dienstag, 1. Dezember 2015 um 20.00 Uhr
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeindeblatt der Einwohnergemeinde Huttwil Nr. 67, November 2015 Einladung zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2015 um 20.00 Uhr im Mohrensaal, Huttwil
Stimmberechtigung: In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer- bürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 2
Traktanden:
1. Budget und Finanzplan
a) Information über den Finanzplan 2015 - 2020
b) Beratung und Genehmigung des Budgets 2016
2. Genehmigung des Reglements über Abstimmungen und
Wahlen vom 1. Dezember 2015 (Wahlreglement)
3. Hochwasserschutz Oberes Langetental (Madiswil, Rohrbach,
Huttwil)
a) Bewilligung eines Nachkredits für das Planungsverfahren
und für die Durchführung der Baumeistersubmission für
die Rückhaltebecken Tschäppel und Brand
b) Genehmigung des Gesamtprojekts zu Massnahmen des
Hochwasserschutzes unter Vorbehalt der Genehmigung
des Baukredits durch das finanzkompetente Organ
4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ersatzbe-
schaffung des Tanklöschfahrzeuges (TLF)
5. Verschiedenes
Die Akten zu den Versammlungsgeschäften liegen in der Gemeinde-
verwaltung vor der Versammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf und
sind zudem unter www.huttwil.ch aufgeschalten. Die öffentliche Aufla-
ge zum Traktandum 2 erfolgt gemäss separater Publikation.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 31. Information über den Finanzplan 2015 - 2020 /
Beratung und Genehmigung des Budgets 2016
1.1. Finanzplan 2015 – 2020
Der Finanzplan soll
• einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung der Gemeinde-
finanzen in den nächsten vier bis acht Jahren geben,
• Auskunft geben über die geplante Investitionstätigkeit, deren Auswir-
kungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht, sowie deren Tragbar-
keit, die Folgekosten und die Finanzierung der Investitionen,
• geplante neue Aufgaben zeigen und deren Wirkung auf den Finanz-
haushalt aufzeigen,
• die Entwicklung von Aufwand und Ertrag, Ausgaben und Einnahmen
sowie Bestandesgrössen aufzeigen.
Der Finanzplan ist
• ein Planungsmittel mit entsprechender Ungenauigkeit und Unverbind-
lichkeit!
• keine Kreditfreigabe!
Der Bürger muss sich bewusst sein, dass er etwas zur Kenntnis nimmt,
was in dieser Form vielleicht nicht eintreten wird. Für den Gemeinderat
ist jedoch klar, dass die finanzpolitische Führungsarbeit auf dem Plan-
werk basieren muss, Abweichungen aufgrund von neuen Erkenntnissen
aber immer möglich bleiben müssen.
1.1.1. Legislatur- und Finanzhaushaltsziele
An seiner Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2015 hat der Gemein-
derat seine Legislaturziele wie folgt festgelegt bzw. angepasst:
Im steuerfinanzierten Finanzhaushalt soll der Mittelwert der Investitio-
nen über die Prognoseperiode der Höhe der errechneten betriebs-
wirtschaftlichen Investitionen entsprechen.
Eine Entlastung der Steuerbelastung soll erst dann vorgenommen
werden, wenn die übrigen Ziele erreicht werden und der Saldo der
Selbstfinanzierung am Ende der Prognoseperiode im positiven Be-
reich liegt. Ziel ist es, die aktuelle Steueranlage von 1.65 Einheiten
bzw. von 1.2 ‰ des amtlichen Wertes zu erhalten.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 4 Bei nötigem Kapitalbedarf ist das Kapital in erster Linie aus dem Port-
folio zu beschaffen, wobei dessen Wert nicht unter den Anfangsbe-
stand von 10.5 Mio. Franken fallen darf. Darüber hinaus gehender
Kapitalbedarf ist solange auf dem Kapitalmarkt zu decken, als eine
Differenz zwischen der Portfoliorendite und den Kapitalmarktkosten
von mindestens 1% erwartet werden kann.
Der Selbstfinanzierungsgrad der Prognoseperiode hat im Mittel min-
destens 50% zu betragen.
Der Saldo der Selbstfinanzierung am Ende der Prognoseperiode darf
maximal minus 8 Mio. Franken betragen.
Massnahmen zur Erreichung der Finanzierungsziele sind erst zu tref-
fen, wenn die Tendenz der Nichterreichung durch Rechnungsab-
schlüsse bestätigt wird.
1.1.2. Prognoseannahmen
Die nachfolgenden Annahmen basieren auf verschiedenen Erhebungen
und teilweise auf Erfahrungswerten. Mit den Einnahmen soll haushälte-
risch umgegangen werden und die Ausgaben sollen den tatsächlichen
Bedürfnissen so nahe wie möglich kommen. Vor allem im Bereich der
Ausgaben für Konsum und Investitionen soll mit dem Finanzplan das
Machbare an sich, sowie dessen Tragbarkeit für den zukünftigen Finanz-
haushalt aufgezeigt werden.
a) Aufwand
Personalaufwand
Die Einwohnergemeinde Huttwil legt den Prognoseannahmen einen Zu-
wachswert von 1.75% zugrunde, wovon 0.5 - 1.0% der allgemeinen Teu-
erung zugeschrieben wird. Aufgrund der Erhöhung des Stellenetats im
Budgetjahr 2016 ist das Durchschnittswachstum über die Planungsperio-
de mit 2.2% ausgewiesen.
Sachaufwand
Das durchschnittliche Wachstum im Sachaufwand über die
Planungsperiode wird mit 1.1% ausgewiesen. Dies zeigt einen
moderaten und realistischen Zuwachs.
Abschreibungen
Gemäss den Richtlinien für das harmonisierte Rechnungsmodell (HRM1)
müssen bis 31.12.2015 vom Verwaltungsvermögen (ohne Darlehen und
Beteiligungen) jährlich 10% des Restbuchwerts als harmonisierte
Abschreibungen getätigt werden. Die im Voranschlag 2015 vorgesehe-
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 5nen übrigen Abschreibungen von Fr. 393'300.00 basieren auf dem
Wiederbeschaffungswert der steuerfinanzierten Gemeindeinfrastruktur.
Die neuen Rechnungslegungsvorschriften lassen solche Abschreibungen
jedoch nicht mehr zu.
Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 wird als
altrechtliches Verwaltungsvermögen deklariert und je nach Festsetzung
der Laufzeit linear abgeschrieben. Den Investitionen ab dem 01.01.2016
wird eine Nutzungsdauer zugeschrieben, aufgrund welcher sie dann neu
linear über diese Zeit abgeschrieben werden. Im vorliegenden
Finanzplan sowie im Budget wird eine Abschreibungsdauer von
12 Jahren für das altrechtliche Verwaltungsvermögen vorgesehen.
Sonderfälle Verwaltungsvermögen
(Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV)
Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser:
Lineare Abschreibungen in der Höhe der Einlagen in die Spezialfinanzie-
rungen im Jahr vor der Einführung.
Lastenausgleichssysteme
Die Lastenausgleichssysteme (ohne Lehrerbesoldungen) steigen im Pla-
nungszeitraum von rund Fr. 4.713 Mio auf Fr. 4.981 Mio an. Die
Lehrerbesoldungen sind schwer zu prognostizieren, diese werden jähr-
lich aufgrund von Pensenmeldungen erhoben. Diese unterliegen auf-
grund von Schülerzahlen (Klasseneröffnung oder Klassenschliessungen)
oder auch durch neue Anforderungen an den Unterricht starken Schwan-
kungen.
b) Ertrag
Finanzausgleich
Als Folge ihrer unterdurchschnittlichen Steuerkraft erhält die Gemeinde
Huttwil Zuschüsse aus dem Finanzausgleich. Mit dem Finanzausgleich
sollen die Unterschiede zwischen den Gemeinden bei der Steuerkraft
gemildert werden. Gemäss Berechnungshilfe der Finanzverwaltung des
Kantons Bern werden für die Gemeinde Huttwil in den Jahren 2015 -
2020 jährliche Finanzausgleichszahlungen von Fr. 0,747 Mio. bis
Fr. 0,855 Mio. prognostiziert.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 6Geldanlagen
Die Erwartungen an den Ertrag aus dem Vermögensmandat / Portfolio
wurde reduziert. Da schon der Ertrag im Rechnungsjahr 2014 nur noch
rund Fr. 120'000.00 betrug, wurden die Prognosen auf durchschnittlich
Fr. 150'000.00 pro Jahr reduziert.
Zuwachsraten Steuern pro Steuerjahr
Einkommenssteuern
2015 2016 2017 2018 2019 2020
natürliche Personen
Zuwachsraten 1.7% 1.5% 2.3% 1.5% 2.5% 2.0%
Bevölkerungszuwachs 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3%
Total Zuwachs
2.0% 1.8% 2.6% 1.8% 2.8% 2.3%
pro Jahr
Im Zuge der Sparmassnahmen des Kantons Bern (ASP 2014) sind
Mehreinnahmen bei den Steuern vorgesehen. Im bernischen Steuerge-
setz ist per 1. Januar 2016 die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs vor-
gesehen. Diese Massnahmen wirken sich mit Steuermehrerträgen ab
dem Steuerjahr 2016 aus. Diese Mehreinnahmen fliessen jeweils zeit-
verzögert in die Gemeinderechnung, da die Steuern jeweils erst im Fol-
gejahr veranlagt werden.
Vermögenssteuern
2015 2016 2017 2018 2019 2020
natürliche Personen
Zuwachsraten 1.0% 1.0% 1.0% 1.0% 1.0% 1.0%
Bevölkerungszuwachs 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3%
Total Zuwachs
1.3% 1.3% 1.3% 1.3% 1.3% 1.3%
pro Jahr
Gewinnsteuern
2015 2016 2017 2018 2019 2020
juristische Personen
Zuwachsraten
2.91% -5.0% 2.96% 2.96% 2.96% 2.96%
pro Jahr
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 71.1.3. Investitionsprogramm inkl. Spezialfinanzierungen
Das Investitionsprogramm dient der Berechnung der Investitionsfolge-
kosten wie Passivzinsen und Abschreibungen, welche die Gemeinde-
rechnung belasten werden. Mit dem Finanzplan kann aufgezeigt werden,
ob die vorgesehenen Investitionen finanziell tragbar sind.
Die Investitionsvorhaben, welche im Investitionsprogramm aufgeführt
sind, weisen im Zeitpunkt der Finanzplanausarbeitung unterschiedliche
Planungs- bzw. Realisierungszustände auf. Es gibt Investitionsvorhaben,
deren Kredit bereits genehmigt wurde und sich vielleicht schon in der
Realisierungsphase befinden. Bei diesen Investitionen sind die zu erwar-
tenden Ausgaben bekannt. Andere Investitionsvorhaben stehen hinge-
gen erst am Beginn der Planungsphase und die erwarteten Ausgaben
basieren lediglich auf Kostenschätzungen. Das Investitionsprogramm ist
deshalb bloss ein Hilfsmittel, um die künftigen Investitionsausgaben und
deren Folgekosten ermitteln zu können.
Die Erfahrung zeigt, dass das Investitionsprogramm meist zu dicht ist. Im
Nachhinein muss oft festgestellt werden, dass sich zahlreiche Projekte
verzögern, sei es mangels eigener Personalressourcen oder aufgrund
von Verzögerungen bei Dritten, von denen die Gemeindeinvestitionen
abhängig sind. Je weiter in die Zukunft geplant wird, desto ungenauer
lassen sich die Investitionsprognosen erstellen.
Geplante Netto-
Investitionen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 später
pro Jahr
Steuerfinanzierter
2'991'000 2'797'000 4'559'000 4'703'000 1'171'000 810'000 6'184'000
Haushalt
Feuerwehr
125'000 3'000'000
(Gemeinde Huttwil)
Feuerwehr Region
130'000 480'000 230'000 45'000 50'000 70'000
Huttwil
Wasserversorgung 713'000 281'000 355'000 100'000 460'000
Abwasserentsorgung 1'168'000 671'000 1'037'000 1'252'000 1'000'000 860'000 3'487'000
Total 5'002'000 4'354'000 6'181'000 6'100'000 2'221'000 1'670'000 13'201'000
Die detaillierten Investitionen sind im Finanzplan ersichtlich, welcher im
Internet aufgeschaltet ist oder am Schalter bezogen werden kann.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 81.1.4. Steuerfinanzierter Finanzplan
1.1.4.1. Steuersätze
Der Finanzplan wurde auf der Basis von unveränderten Steuersätzen er-
stellt: eine Steueranlage von 1,65 Einheiten und ein Liegenschaftssteu-
eransatz von 1,2 ‰.
1.1.4.2. Selbstfinanzierung 2015 - 2020 (inkl. Spezialfinanzierungen)
Für die Umsetzung der Finanzstrategie „Kapitalerhalt“ sind der Selbstfi-
nanzierungsgrad bzw. der Saldo der Selbstfinanzierung Schlüsselkenn-
zahlen, mit denen der Finanzhaushalt geführt wird.
Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuver-
schuldung bzw. zu einem Kapitalverzehr, ein solcher von über 100 % zu
einer Entschuldung bzw. zur Kapitalzunahme.
Die nachfolgende Grafik stellt die prognostizierte Entwicklung des Selbst-
finanzierungsgrads dar. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad
der Jahre 2013 bis 2020 beträgt 60 %, was deutlich weniger als die Ziel-
grösse von 100 % ist. Die Gründe dafür sind einerseits die hohen Investi-
tionssummen, die finanziert werden müssen. Andererseits ist die Selbst-
finanzierung aufgrund der Aufwandüberschüsse (Rechnungsdefizite) der
Laufenden Rechnung schwach. Die selbst erarbeiteten Mittel reichen
nicht aus, um die geplanten Investitionen innerhalb der Finanzplanperio-
de zu finanzieren.
Die Erfahrung zeigt, dass Investitionen oft nicht in der geplanten Dichte
umgesetzt werden können. Diese Wirkung war in der Rechnung 2013
akzentuiert zu beobachten - der Selbstfinanzierungsgrad lag bei 159 %,
prognostiziert war dieser bei 66 %, in der Rechnung 2014 ging man von
einem Selbstfinanzierungsgrad von 42% aus, effektiv lag er beim Ab-
schluss bei 87%.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 9Selbstfinanzierungsgrad
200%
180%
159%
160%
128%
140%
120% 87% 97%
100%
80% 49% 47%
60%
36% 35%
40%
20%
0%
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Selbstfinanzierungsgrad Zielgrösse 100 % Finanzplan Vorjahr
b) Kumulierter Saldo der Selbstfinanzierung
Mit dem kumulierten Saldo der Selbstfinanzierung will der Gemeinderat
die Einhaltung der Finanzstrategie „Kapitalerhalt“ sicherstellen. Ausge-
hend von den selbst erarbeiteten Mitteln des Jahres 2006 (ohne Buch-
gewinn aus dem onyx-Aktienverkauf) sollen sämtliche Investitionen der
Finanzplanperiode 2015 bis 2020 selbst finanziert werden können. Dazu
wird die Entwicklung des Saldos der Selbstfinanzierung analog einem
Sparbuch festgehalten. Dabei sollte der aufgerechnete Saldo der Selbst-
finanzierung am Ende der Finanzplanperiode (Jahr 2020) nicht negativ
sein (negativer Saldo = Kapitalverzehr bzw. Verbrauch der onyx-
Millionen). Massgebend ist der jeweilige Schlusssaldo der Finanzpla-
nungsperiode und nicht die Schwankungen in den einzelnen
Prognosejahren.
Die nachfolgende Grafik zeigt, dass der kumulierte Saldo der Selbstfi-
nanzierung während der Finanzplanperiode 2015 bis 2020 stetig ab-
nimmt. Der in den Jahren 2006 bis 2014 erzielte Finanzierungsüber-
schuss von Fr. 3,3 Mio. wird bereits im Jahr 2016 zur Finanzierung der
geplanten Investitionen aufgebraucht. Es resultiert per Ende Finanzplan-
periode im Jahr 2020 ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 9,042 Mio.
Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2006 bis 2020 beträgt das geplante
Investitionsvolumen Fr. 48.9 Mio., wovon gemäss vorliegendem Finanz-
plan Fr. 39.9 Mio. selbst finanziert werden können. Dies entspricht einem
Selbstfinanzierungsgrad von durchschnittlich 81 %. Laut Richtwert der
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 10Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) wird ein Selbstfinanzierungs-
grad von 80 bis 100 % als gut beurteilt.
Kumulierter Saldo der Selbstfinanzierung
6.0
4.5
4.0 3.6 3.3
3.0 2.7 2.9 2.7
2.2
2.0 1.4
0.7
0.0
-2.0
in Millionen CHF
-1.6
-4.0
-6.0
-5.5
-8.0
-10.0
-9.4 -9.5 -9.0
-12.0
2006
2007
2008
2009
2010
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2011
Finanzplan 2014 - 2019 Finanzplan Vorjahr
1.1.4.3. Mittelflussrechnung
Die Mittelflussrechnung zeigt auf, dass die eigenen Mittel bereits bis En-
de 2015 aufgebraucht sein werden. Per Ende 2019 weist die Mittelfluss-
rechnung eine Neuverschuldung bzw. einen Kapitalverzehr von Fr. 13.29
Mio. auf. Der Kapitalverzehr ist auf die hohen Investitionssummen zurück
zu führen. Der Finanzplan rechnet mit einer Neuverschuldung bzw. mit
einem Kapitalverzehr von Fr. 7.2 Mio. Ende 2020.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 11Mittelflussrechnung
Eigene Mittel / Kapitalverzehr per 31.12.
8.0
6.1
6.0
4.0 3.1
in Millionen CHF
2.0
-1.6
0.0
-2.0
-4.0
-6.0
-6.2
-8.0 -7.0 -7.2
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Finanzplan 2015 - 2020 Finanzplan Vorjahr
1.1.4.4. Entwicklung des Eigenkapitals
Der Buchgewinn aus dem onyx-Aktienverkauf von Fr. 21,6 Mio. im Jahr
2006 führte zu einem ausserordentlich hohen Ertragsüberschuss in der
Rechnung 2006. Dieser Ertragsüberschuss wurde ins Eigenkapital einge-
legt, weshalb das Eigenkapital im Jahr 2006 von bisher Fr. 4,8 Mio. auf
Fr. 27,2 Mio. anstieg. Mit den prognostizierten Aufwandüberschüssen
des vorliegenden Finanzplans nimmt das Eigenkapital mit einem Bestand
von Fr. 30.0 Mio. per 31.12.2014 in den Jahren 2015 bis 2020 voraus-
sichtlich bis auf Fr. 27.8 Mio. ab.
1.1.5. Schlussfolgerungen aus der Finanzplanung 2015 - 2020
1.1.5.1. Einhaltung Legislatur- und Finanzhaushaltsziele
Folgende Ziele gemäss Abschnitt 1.1.1 hiervor können erreicht werden:
a) Ø Selbstfinanzierung von 50 % Finanzplanperiode
Der Durchschnitt des Selbstfinanzierungsgrades über die Finanz-
planperiode 2015 - 2020 beträgt 52%.
b) Sicherstellung genügender Unterhalt der Infrastruktur
Dem Unterhalt der Gemeindeinfrastruktur wird hohe Priorität beige-
messen, was sich unter anderem in den hohen Investitionssummen
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 12des Investitionsprogramms äussert. Als Folge des hohen Investiti-
onsbedarfs wird der festgelegte betriebswirtschaftliche Wert von
rund 2.1 Mio. Franken im steuerfinanzierten Haushalt überschritten,
dieser liegt bei 2.8 Mio. Franken.
Folgende Ziele gemäss Abschnitt 2 hiervor können nicht erreicht
werden:
c) Senkung der Steuerbelastung soweit dies der Finanzhaushalt
erlaubt
Der vorliegende Finanzplan basiert auf den bisherigen Steuersätzen.
Die prognostizierten Aufwandüberschüsse und der hohe Investiti-
onsbedarf zeigen, dass der Finanzhaushalt keine Senkung der
Steuerbelastung zulässt.
d) Saldo der kumulierten Selbstfinanzierung
Die prognostizierte Entwicklung des Saldos der Selbstfinanzierung
widerspiegelt den hohen Investitionsbedarf in der Prognoseperiode.
Statt dem festgelegten maximalen Minus von 8 Mio. Franken wird
ein Minus von rund 9 Mio. Franken erwartet. Dies führt auch zu ei-
nem Kapitalverzehr, welcher durch die Mittelflussrechnung bestätigt
wird. Bis Ende 2020 wird eine Neuverschuldung bzw. ein Vermö-
gensverzehr von Fr. 7.2 Mio. prognostiziert. Zum einen kann der Fi-
nanzbedarf gemäss Finanzstrategie durch Titelverkäufe aus dem
Portfolio und zum anderen je nach Finanzmarktlage (Zinsentwick-
lung im Schuldenmarkt, Renditeerwartungen Portfolio) durch die
Aufnahme von Fremdmitteln gedeckt werden.
1.1.5.2. Schlussfolgerungen aus der Finanzplanung
• Die Finanzpläne der letzten Jahre haben jeweils einen düsteren finan-
ziellen Ausblick gegeben. Dies verhält sich mit dem vorliegenden Fi-
nanzplan nicht anders. Das Investitionsprogramm widerspiegelt aber
nicht nur den hohen Sanierungsbedarf der Gemeindeinfrastruktur,
sondern er zeigt auch den aktuellen Entwicklungsschub in der Ge-
meinde, welcher mit einer starken Bautätigkeit einhergeht. Zu erwäh-
nen sind der neue Bahnhof, der Kreisel, der Wärmeverbund sowie die
zahlreichen privaten Bauvorhaben. Die Gemeinde hat in den letzten
Jahren darauf hingearbeitet, dass sich Huttwil entwickelt. Nun ist die
Entwicklung Realität geworden. Die Gemeinde ist in diese Prozesse
eingebunden, was mit ein Grund ist, dass die geplanten Investitions-
ausgaben die Werte der letzten Jahre übersteigen.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 13• Trotz unerfreulicher finanzieller Prognosen konnten in den letzten Jah-
ren oft positive Rechnungsergebnisse erzielt werden. Die Abweichung
zwischen finanzieller Planung und den tatsächlichen Rechnungser-
gebnissen ist auch darauf zurück zu führen, dass gewissenhaft budge-
tiert und prognostiziert wird. Die Investitionsprogramme zeigen zwar
den Handlungsbedarf auf, die Umsetzung erfolgt in der Regel aber
nicht im geplanten Tempo. Die Folge ist, dass die finanzielle Belastung
geringer ausfällt als erwartet.
• Finanzielle Reserven einer Gemeinde sind nicht Selbstzweck, sondern
sollen der Entwicklung der Gemeinde und dem Erhalt der Gemeinde-
infrastruktur dienen. Unter diesem Blickwinkel ist es vertretbar, wenn
die nach wie vor geltenden ambitiösen finanziellen Ziele nicht erreicht
werden. Der voraussichtliche Kapitalverzehr ist der Preis für die Ge-
meindeentwicklung und für die Instandhaltung der Infrastruktur. Ein vo-
raussichtlicher Selbstfinanzierungsgrad von 81 % für den Zeitraum von
2006 bis 2020 ist ein guter Wert.
1.1.5.3. Beurteilung der Finanzsituation durch den Gemeinderat
Der Gemeinderat befasste sich bereits an der Januar-Klausur eingehend
mit den Gemeindefinanzen. Um eine Verbesserung der Prognosedaten
zu erzielen, müssten die Ausgaben reduziert und/oder die Einnahmen
erhöht werden. Der Gemeinderat hat die verschiedenen Möglichkeiten
zur Haushaltsanierung geprüft und beurteilt. Die wirkungsvollsten Mass-
nahmen wären die Streichung der freiwilligen Leistungen und/oder die
Anhebung der Steueranlage. Beide Massnahmen wirken sich jedoch ne-
gativ auf die Standortattraktivität und damit auch negativ auf die Entwick-
lung der Gemeinde aus. In der Vergangenheit ist es zudem immer wieder
gelungen, bessere Ergebnisse als prognostiziert zu erzielen. Dank die-
sen guten Ergebnissen steht die Gemeinde finanziell nach wie vor gut
da, was durch das Eigenkapital von Fr. 30,662 Mio. eindrücklich belegt
wird. Aufgrund dieser Überlegungen und Fakten erachtet es der Ge-
meinderat als vertretbar, weder die Standortattraktivität durch Sparmass-
nahmen im Bereich der freiwilligen Aufgaben zu schmälern, noch die
starke Entwicklung der Gemeinde durch Investitionskürzungen zu brem-
sen. Zudem hat der Gemeinderat in seiner Strategie festgelegt, dass die
erwähnten Massnahmen erst geprüft bzw. eingeleitet werden, wenn das
Nichterreichen der Zielsetzungen durch Rechnungsabschlüsse bestätigt
wird.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 141.2. Budget 2016
Erfolgsrechnung 2016
Gesamtaufwand 2016 Fr. 21‘975‘540
Gesamtertrag 2016 Fr. 21‘849‘090
Ergebnis (Verlust) Fr. -126‘450
Steuern: Die Gemeindesteueranlage von 1.65 Einheiten, die Liegen-
schaftssteuer von 1.20 Promille der amtlichen Werte sowie die Hundeta-
xe von Fr. 50.00 pro Hund bleiben gegenüber 2015 unverändert. Das per
Ende 2015 verbleibende Verwaltungsvermögen wird über 12 Jahre linear
abgeschrieben.
Spezialfinanzierungen (SF)
SF Feuerwehr Gemeinde Huttwil: Der Verlust von Fr. 46‘000.00 wird,
bei gleichbleibenden Ersatzabgaben, der Spezialfinanzierung „Eigenkapi-
tal“ Feuerwehr entnommen.
SF Wasserversorgung: Der Verlust von Fr. 92‘330.00 wird, bei gleich-
bleibenden Gebührenansätzen, der Spezialfinanzierung „Eigenkapital“
Wasserversorgung belastet.
SF Abwasserentsorgung: Der Verlust von Fr. 196‘960.00 wird, bei
gleichbleibenden Gebührenansätzen, der Spezialfinanzierung „Eigenka-
pital“ Abwasserentsorgung entnommen.
SF Abfall: Der Gewinn von Fr. 25‘940.00 wird, bei gleichbleibenden Ge-
bührenansätzen, in die Spezialfinanzierung „Eigenkapital“ Abfallentsor-
gung eingelegt.
Die nachfolgenden, aus Steuergeldern oder anderen Einnahmen finan-
zierten Spezialfinanzierungen sind im Steuerhaushalt und folglich im Ge-
samthaushalt enthalten. Namentlich sind dies:
• Reparatur- und Erneuerungsfinanzierung Liegenschaften
Finanzvermögen
• Parkplatzersatzabgaben
• Grabunterhalt
• Übertrag Verwaltungsvermögen Industrielle Betriebe Huttwil
• Feuerwehr Region Huttwil, Werterhalt
• EDV-Anlage Oberdorfstrasse 4
(Auflösung per 31.12.2016 gemäss Beschluss GV vom 17.06.2015)
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 15In Anlehnung an die Rechnungslegung der Privatwirtschaft wird die Er-
folgsrechnung neu dreistufig geführt. Im Erfolgs- und Finanzierungsaus-
weis erfolgt die Darstellung nach jeweiliger Finanzierung.
1.2.1. Rechnungslegungsgrundsätze HRM2
1.2.1.1 Allgemeines
Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungs-
modell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG 170.11), er-
stellt.
Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV,
BSG 170.111) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden
und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell
(HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 01.01.2016
ein. Sie erstellen das Budget 2016 erstmals nach diesen Bestimmungen.
1.2.1.2 Terminologie
Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch
neue ersetzt:
HRM1 HRM2
• Bestandesrechnung • Bilanz
• Laufende Rechnung • Erfolgsrechnung
• Voranschlag • Budget
• Voranschlagskredite • Budgetkredite
• Eigenkapital • Bilanzüberschuss
1.2.1.3 Kontenplan
Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der
bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls
erweitert:
a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer
neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer
b) Funktionen bisher: 3-stellig
neu: 4-stellig
c) Sachgruppen bisher: 3-stellig
neu: 4-stellig
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 161.2.1.4 Abschreibungen
a) Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen zur
Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV)Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4)
Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu
Buchwerten in HRM2 übernommen:
Voraussichtliches abschreibungspflichtiges Verwaltungsvermögen
(ohne Wasser, Abwasser, Darlehen und Beteiligungen)
Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 1.1.2016 Fr. 10‘446‘400.00
Abschreibung linear von 2016 bis 2028 12 Jahre
Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 8.33% oder
Fr. 870‘530.00.
b) Sonderfälle Verwaltungsvermögen
(Übergangsbestimmungen GV Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3)
Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser:
Lineare Abschreibungen in der Höhe der Einlagen in die Spezialfi-
nanzierungen im Jahr vor der Einführung.
c) Neues Verwaltungsvermögen
Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anla-
gekategorien (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2
GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermö-
genswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nut-
zungsdauer.
1.2.1.5 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
Investitionen werden bis zu Fr. 50‘000.00 (gemäss Art. 79a GV) der Er-
folgsrechnung belastet. Der Gemeinderat verfolgt dabei eine konstante
Praxis.
Aktivierungsgrenzen ab 01.01.2016: Fr. 50‘000.00
1.2.2 Erläuterungen
1.2.2.1 Entwicklung Steuerertrag
Einkommens- und Vermögenssteuern: Die Prognose bei den natürlichen
Personen basiert auf der Entwicklung der Anzahl Steuerpflichtige und ei-
nem Zuwachs im Jahr 2015 von 1.7% und im Jahr 2016 von 1.5%.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 17Gewinn- und Kapitalsteuern: Bei den juristischen Personen wurde auf-
grund des Durchschnitts der letzten drei Jahre und unter Berücksichti-
gung des Wegzugs einer JP budgetiert.
1.2.2.2 Entwicklung von Finanzausgleich und Lastenverteiler
2015 2016
Finanzausgleich (Disparitätenabbau),
Basis ist der mittlere harmonisierte Steu- 701‘700 809‘600
erertrag (Huttwil ist Empfänger)
LV Lehrergehälter (abhängig der von den
Gemeinde bezogenen Vollzeiteinheiten 2‘563‘400 2‘543‘000
(Lektionen)
LV Sozialhilfe (Basis je Einwohner) 2‘241‘500 2‘319‘600
LV Ergänzungsleistungen (Basis je Ein-
1‘005‘100 1‘069‘890
wohner)
LV öffentlicher Verkehr (Basis je Ein-
375‘900 353‘910
wohner und ÖV-Punkte)
LV Neue Aufgabenteilung (Basis je Ein-
887‘200 875‘790
wohner)
1.2.2.3 Ergebnis gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen
Feuerwehr: Der vorgesehene Verlust von Fr. 46‘000.00 ist durch das Ei-
genkapital gedeckt. Der Betriebsbeitrag an die Feuerwehr Region Huttwil
nimmt minim um Fr. 160.00 zu. Im Budgetjahr wurde zusätzlich für die
Notfallplanung Feuerwehr „Hochwasserschutzprojekt“ ein Betrag von
Fr. 30‘000.00 vorgesehen.
Wasserversorgung: Das zu erwartende Defizit beläuft sich auf
Fr. 92‘330.00, welches durch das Eigenkapital gedeckt ist.
Abwasserentsorgung: Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
sieht einen Verlust von Fr. 196‘960.00 vor. Das Eigenkapital wird voraus-
sichtlich, unter Berücksichtigung des geplanten Verlustes 2015, auf rund
Fr. 53‘000.00 sinken.
Abfallentsorgung: Der vorgesehene Gewinn von Fr. 25‘940.00 wird
dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 181.2.2.4 Gesamtergebnis Gemeinde
Aufgrund der neuen Abschreibungsvorschriften HRM2 (linear nach Le-
bensdauer), reduziert sich der Abschreibungsaufwand. Dies führt zu
besseren Ergebnissen. Dieser Umstand darf jedoch nicht darüber hin-
wegtäuschen, dass die Selbstfinanzierung der Gemeinde tief ist. Für die
Finanzierung der Investitionen wird die Gemeinde rund 2.7 Mio Vermö-
gen abbauen.
Der Gemeinderat ist darauf bedacht, nur die Investitionen zu tätigen,
welche notwendig sind. Gleichzeitig zieht er bei der Planung die Erfüll-
barkeit der Projekte im Budgetjahr mit ein.
1.2.2.5 Investitionen
Den Bruttoinvestitionen von CHF 5‘114‘000 stehen Einnahmen von CHF
765‘000 gegenüber, was zu Nettoinvestitionen von CHF 4‘349‘000 führt.
Voranschlag Voranschlag
Investitionsrechnung Veränderung
2016 2015
Steuerfinanzierte
Investitionen 3'272'000.00 2'781'000.00 491'000.00
gebührenfinanzierte
Investitionen 1'077'000.00 1'584'000.00 - 507'000.00
Total Netto-
investitionen 4'349'000.00 4'365'000.00 -16'000.00
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 19Seite 20
Ergebnisse Budget 2016
Bezeichnung SG Allgem einer HH Wasser Abw asser Abfall Feuerw ehr Gesam thaushalt
Erfolgsrechnung
Betrieblicher Aufwand 3-34-38 -16'410'955 -1'218'490 -1'891'650 -554'140 -292'550 -20'367'785
Betrieblicher Ertrag 4-44-48 14'546'080 1'215'930 1'878'910 551'200 288'200 18'480'320
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -1'864'875 -2'560 -12'740 -2'940 -4'350 -1'887'465
Finanzaufwand 34 -161'170 0 0 -120 -150 -161'440
Finanzertrag 44 1'885'070 2'560 12'740 3'060 4'500 1'907'930
Ergebnis aus Finanzierung 1'723'900 2'560 12'740 2'940 4'350 1'746'490
Operatives Ergebnis -140'975 0 0 0 0 -140'975
Ausserordentlicher Aufwand 38 -241'275 -241'275
Ausserordentlicher Ertrag 48 255'800 0 0 0 0 255'800
Ausserordentliches Ergebnis 14'525 0 0 0 0 14'525
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -126'450 0 0 0 0 -126'450
Investitionsrechnung
Investitionsausgaben 5 -3'997'000 -281'000 -711'000 0 -125'000 -5'114'000
Übersicht nach Finanzierung
Investitionseinnahmen 6 725'000 0 40'000 0 0 765'000
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015
Ergebnis Investitionsrechnung -3'272'000 -281'000 -671'000 0 -125'000 -4'349'000
Finanzierungsergebnis
Selbstfinanzierung
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -126'450 0 0 0 0 -126'450
Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 936'345 322'600 7'450 3'900 3'130 1'273'425
Abschreibungen Investitionsbeiträge 3660 7'300 7'300
Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 35 0 399'400 750'500 25'940 0 1'175'840
Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen 45 0 -414'930 -204'410 0 -46'000 -665'340
Einlagen in das Eigenkapital 241'275 0 0 0 0 241'275
Entnahmen aus dem Eigenkapital -255'800 0 0 0 0 -255'800
Selbstfinanzierung 802'670 307'070 553'540 29'840 -42'870 1'650'250
Nettoinvestitionen
Ergebnis Investitionsrechnung -3'272'000 -281'000 -671'000 0 -125'000 -4'349'000
Finanzierungsergebnis -2'469'330 26'070 -117'460 29'840 -167'870 -2'698'750
1.2.3Seite 21
Eigenkapitalnachweis Bestand Veränderung Veränderung Bestand
01.01.2015 2015 2016 31.12.2016
Spezialfinanzierungen
SF Feuerwehr Eigenkapital 648'120 -7'400 -46'000 594'720
SF Wasserversorgung Eigenkapital 264'980 5'200 -92'330 177'850
SF Abwasserentsorgung Eigenkapital 379'280 -129'200 -196'960 53'120
SF Abfallentsorgung Eigenkapital 350'680 7'600 25'940 384'220
Vorfinanzierungen im Eigenkapital
SF Feuerwehr Region Huttwil, Werterhalt 444'840 63'000 166'400 674'240
SF Wasserversorgung Werterhalt 350'880 -263'600 1'800 89'080
SF Abwasserentsorgung Werterhalt 1'448'960 -235'500 643'050 1'856'510
SF Reparatur- und Erneuerungsfinanzierung Liegenschaften
349'450 -55'200 39'125 333'375
Finanzvermögen
SF EDV-Anlage Oberdorfstrasse 4 329'190 - -329'190 -
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015
SF Parkplatzersatzabgaben 48'990 200 350 49'540
SF Grabunterhalt 46'560 -1'200 -1'200 44'160
1.2.2.4 Eigenkapitalnachweis
SF Uebertrag Verwaltungsvermögen Ind. Betriebe Huttwil 8'999'998 - 8'999'998
Weiteres Eigenkapital
Neubewertungsreserve FV Liegenschaften, Grundstücke - - 3'505'950 3'505'950
Neubewertungsreserve FV Wertschriften - - 3'475 3'475
Eigenkapital alt / Bilanzverlust 30'032'500 -570'250 -126'450 29'335'800
Altes und neues Eigenkapital 43'694'428 -1'186'350 3'593'960 46'102'038Weiterführende Informationen können dem detaillierten Voranschlag ent-
nommen werden, welcher bei der Finanzverwaltung bezogen werden
kann. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.huttwil.ch auf-
geschaltet.
Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung
1. Genehmigung des Voranschlags für das Jahr 2016, der bei einem
Aufwand von Fr. 21'975'540.00 und einem Ertrag von
Fr. 21'849'090.00 mit einem Ergebnis (Verlust) von Fr. -126'450.00
abschliesst.
2. Die Erhebung folgender Gemeindesteuern für das Jahr 2016:
a) das 1,65-fache der gesetzlichen Einheitsansätze auf Einkommen
und Vermögen;
b) eine Liegenschaftssteuer von 1,2 Promille der amtlichen Werte;
c) eine Feuerwehrdienstersatzabgabe von 4 % des Staatssteuerbe-
trags;
3. Das per 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird über die
nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33% linear
abgeschrieben.
4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse beauftragt.
Marcel Sommer, RV Finanzen
Alexandra Zürcher, Finanzverwalterin a.I.
Das Budget 2016 und der Finanzplan 2015 - 2020 können bei der Fi-
nanzverwaltung bezogen werden. Die Unterlagen werden auch im In-
ternet unter www.huttwil.ch aufgeschaltet. Wir möchten in Erinnerung
rufen, dass keine Budgets oder Finanzpläne an der Gemeindeversamm-
lung aufgelegt werden.
Im Interesse einer zügig abgewickelten Gemeindeversammlung bitten
wir Sie, sich für Fragen zum Budget bzw. zum Finanzplan vorgängig
beim Ressort Finanzen zu melden. Der Ressortverantwortliche Marcel
Sommer sowie Finanzverwalterin a.I. Alexandra Zürcher stehen Ihnen
gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 221.3. Information über Kreditabrechnungen
1.3.1. Zusammenstellung abgerechneter Verpflichtungskredite
Kumulierte
Einnahmen
Kumulierte
Ausgaben
Kreditbe-
zeichnung
schluss
Objektbe-
summe
Kredit-
Saldo
Datum
Organ
Renaturierung Langete im
GR 22.04.2013 235'000.00 132'261.60 119'461.40 -102'738.40
Bereich Altersheim Sonnegg
GR 26.01.2004 25'000.00
Strassensanierung & Trottoir
GR 28.06.2004 380'000.00 Sonnhalde/Sonneggstrasse 392'133.90 12'000.00 -34'866.10
Süd
GR 15.08.2005 22'000.00
Erschliessung Sonnhalden
GV 21.06.2005 1'099'000.00 819'440.40 - -279'559.60
Nord
Tschäppel / Schlegel, Er-
GR 168'000.00 132'830.40 - -35'169.60
schliessung Abwasser
Tschäppel / Schlegel, Sanie-
GR 21.06.2010 17'000.00 16'414.15 - -585.85
rung Strasse
Tschäppel / Schlegel, Er-
GR 85'000.00 90'517.55 3'000.00 5'517.55
schliessung Wasser
Tschäppel, Regenwasserent-
GR 21.06.2010 80'000.00 61'234.70 - -18'765.30
lastung
Fenstersanierung im Restau-
GR 24.06.2013 155'000.00 136'862.50 10'000.00 -18'137.50
rant Stadthaus
Grundwasserfassung
Urne 27.11.2005 1'910'000.00 1'885'351.10 547'895.00 -24'648.90
Huttwilwald
Umbau Schulhaus Hofmatt,
Urne 14.12.2003 7'698'130.25 7'523'344.65 138'000.00 -174'785.60
1. und 2. Etappe
Umbau Schulhaus Hofmatt,
GV 03.12.2008 1'400'000.00 1'272'404.40 0.00 -127'595.60
3. Etappe
Projektierung Umbau Schul-
GR 19.05.2003 250'000.00 248'560.00 0.00 -1'440.00
haus Hofmatt
GR 09.09.1996
23.09.1996
09.06.1997 Wettbewerbsprojekt Schul-
115'500.15 115'500.15 0.00 0.00
09.02.1998 haus Hofmatt
07.09.1998
Urne 14.12.2003
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 232. Genehmigung des Reglements über Abstim-
mungen und Wahlen (Wahlreglement)
2.1. Ausgangslage
Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) der
Einwohnergemeinde Huttwil vom 12. Juni 1996 mit Teilrevision vom
16. November 1999 wurde infolge Änderung des übergeordneten Rechts
einer Totalrevision unterzogen.
2.2. Inhalte des Reglements für Abstimmungen und Wahlen
Das neue Reglement für Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement)
der Einwohnergemeinde Huttwil vom 1. Dezember 2015 basiert auf der
kantonalen Mustervorlage, welche weitgehend übernommen und gestützt
auf das anzuwendende Verfahren, insbesondere was die Verfahrensfris-
ten anbelangt, ergänzt wurde.
Es regelt gestützt auf Artikel 60 des Organisationsreglements OgR vom
12. Juni 2015 das Verfahren für Urnenabstimmungen und -wahlen. Die
Verfahrensfristen in Bezug auf die Durchführung von Urnenabstimmun-
gen und -wahlen sind allgemein für alle Beteiligten jeweils eng angesetzt.
Damit die Zeitfenster zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben sowohl für
die Ortsparteien wie auch Gemeindeorgane optimaler und verträglicher
festgelegt werden konnten, wurden die Fristen zur Durchführung von Ab-
stimmungen und Wahlen auf Gemeindeebene - unter Einhaltung der
übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen - soweit möglich gestreckt.
Gestützt auf Artikel 56 und 57 des kantonalen Gemeindegesetzes wurde
das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) beim
Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung
eingereicht. Mit Vorprüfungsbericht vom 1. September 2015 wird durch
die kantonale Genehmigungsbehörde auf einige Punkte hingewiesen,
welche inzwischen durch den Gemeinderat bereinigt und umgesetzt wur-
den.
Das neue Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement)
wurde zudem allen Ortsparteien Huttwil in der Zeit vom 25. August bis
und mit 25. September 2015 zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Ver-
nehmlassungseingaben wurden durch den Gemeinderat an seiner Sit-
zung vom 12. Oktober 2015 behandelt und das Reglement über Abstim-
mungen und Wahlen (Wahlreglement) zur öffentlichen Auflage verab-
schiedet.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 242.3. Öffentliche Auflage
Gestützt auf Artikel 54 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern vom
16. März 1998 hat der Gemeinderat das neue Reglement über Abstim-
mungen und Wahlen (Wahlreglement) während der gesetzlichen Dauer
von 30 Tagen in der Zeit vom 22. Oktober 2015 bis und mit 23. Novem-
ber 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Das Regle-
ment kann im Rahmen der Aktenauflage bei der Gemeindeschreiberei
oder auf der Gemeindehomepage www.huttwil.ch eingesehen werden.
2.4. Antrag des Gemeinderates
Das Reglement für Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) vom
1. Dezember 2015 sei zu genehmigen.
Hansjörg Muralt, RV Präsidiales
Martin Jampen, Gemeindeverwalter
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 253. Hochwasserschutz Oberes Langetental (Madiswil,
Rohrbach, Huttwil)
a) Bewilligung eines Nachkredits für das Planungsverfah-
ren und für die Durchführung der Baumeistersubmission
für die Rückhaltebecken Tschäppel und Brand
b) Genehmigung des Gesamtprojekts zu Massnahmen des
Hochwasserschutzes unter Vorbehalt der Genehmigung
des Baukredits durch das finanzkompetente Organ
3.1. Ausgangslage
Nach dem verheerenden Hochwasser vom 8. Juni 2007 haben die drei
Gemeinden Huttwil, Rohrbach und Madiswil beschlossen, den Hochwas-
serschutz gemeinsam anzugehen. Aufgrund eines Hochwasserschutz-
konzepts aus dem Jahr 2009 lag im September 2012 ein erstes Gesamt-
projekt für den Hochwasserschutz in den drei Gemeinden auf Stufe Vor-
projekt vor. Zwischenzeitlich wurde nun die Planung weitergeführt.
Das nun vorliegende Projekt wurde nach der Mitwirkung vom Herbst
2014 bei den eidgenössischen und kantonalen Stellen zur Vorprüfung
eingereicht. Gestützt auf die Forderungen einzelner Ämter mussten und
müssen zur Erreichung der maximal möglichen Subvention durch Bund
und Kanton noch zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden. Mit die-
sen zusätzlichen Forderungen wurde bisher nicht gerechnet. Entspre-
chend muss dafür ein Nachkredit bewilligt werden.
Der positive Abschluss des Vorprüfungsverfahrens wird in den ersten
Monaten 2016 erwartet. Danach soll umgehend mit der Planauflage ge-
startet werden, so dass das Bauprojekt mit dem Wasserbauplan den zu-
ständigen Gemeindeorganen voraussichtlich im Dezember 2016 zur Ge-
nehmigung vorgelegt werden kann.
3.2. Übersicht über die vorgesehenen Massnahmen
Die Massnahmen sind im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und
bestehen aus dem
• Bau eines Rückhaltebeckens in der Gemeinde Huttwil, Gebiet
Tschäppel
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 26• Bau eines Schwemmholzrechens in der Gemeinde Huttwil, am
Nyffelbächli
• Neubau der Brücke Häbernbadstrasse im Bereich der Sägerei Ammon
mit Optimierung des Durchlasses (zu 100 % durch die Gemeinde
Huttwil zu finanzieren)
• Bau eines Rückhaltebeckens in der Gemeinde Rohrbach, Gebiet
Brand
• Gerinneausbau im Ortsteil Kleindietwil der Gemeinde Madiswil
• Ökologische Ersatzmassnahmen (Ehemalige Kiesgrube Madiswil und
je einem Abschnitt an der Langete in Huttwil und Rohrbach)
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 27Auf den ursprünglich vorgesehenen Schwemmholzrechen am Rotbach
soll verzichtet werden. Mit der Durchlasserweiterung bei der Brücke Hä-
bernbadstrasse (Sägerei Ammon) kann erreicht werden, dass
Schwemmholz das vorhandene Engnis etwas besser passieren kann.
Zudem wird berücksichtigt, dass bis zum projektierten Rückhaltebecken
Brand in Rohrbach verhältnismässig wenig Gebäude direkt gefährdet
sind. Die Durchlasserweiterung kann in das Gesamtprojekt aufgenom-
men werden. Dies bewirkt, dass für die subventionsberechtigten Anteile
der für das Hochwasserschutzprojekt geltende Beitragssatz (voraussicht-
lich 73 %) zum Tragen kommt. Die Brücke befindet sich gemäss den
vorgenommenen Überprüfungen bezüglich Zustand und Tragfähigkeit in
einem sanierungsbedürftigen Zustand. Somit ergibt sich eine ideale Ge-
legenheit, die Sanierung im Zuge des Hochwasserschutzprojektes vor-
zunehmen. Ohne diese Kombination müssten die Kosten nach aktueller
Gesetzeslage gesamthaft durch die Gemeinde finanziert werden.
Sämtliche Restkosten für das Brückenprojekt werden durch die Gemein-
de Huttwil zu tragen sein.
Für die übrigen Kosten des Projektes der drei Gemeinden gelangt der
nachstehende Kostenteiler zur Anwendung:
Madiswil 45 %
Rohrbach 22 %
Huttwil 33 %
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 283.3. Vorbereitung der Kreditvorlage für das Gesamtprojekt
Um eine möglichst hohe Kostengenauigkeit für die Festlegung des erfor-
derlichen Baukredits zu erlangen, soll für die zwei grössten Projektbe-
standteile die Baumeistersubmission bereits vorgezogen werden. Dabei
handelt es sich um die beiden Rückhaltebecken Tschäppel, Huttwil und
Brand, Rohrbach. Entsprechend wird für diesen umfassenden Planungs-
schritt eine Aufstockung des bisherigen Kredites erforderlich.
3.4. Finanzielles
Am 12. November 2012 bewilligte der Gemeinderat einen Bruttokredit
von Fr. 480'000.00 für die Projektierung der Hochwasserschutzmass-
nahmen. Darin enthalten war auch der bereits früher bewilligte Nettokre-
dit von Fr. 75'000.00 für eine Konzeptstudie bzw. die Vorprojektierung.
Zur Fertigstellung des Vorprojektes sowie zur Durchführung der Bau-
meistersubmission für die beiden Rückhaltebecken ist gemäss der nach-
folgenden Zusammenstellung ein Nachkredit nötig.
Gemeinde Huttwil Gesamtbetrag Anteil Huttwil Anteil Huttwil
brutto brutto netto nach
Gegenstand
Subvention
Kredittotal für Vorprojekt
(Nettoanteil) 75'000.00 75'000.00 20'250.00
Projektierungskredit inkl. MwSt
ohne Vorprojekt (netto 75'000) 405'000.00 133'650.00 36'085.50
Total bewilligter Kredit vom
12. November 2012 480'000.00 158'400.00 56'335.50
(fak. Referendum)
In der nachfolgenden Tabelle wird die Berechnung des erforderlichen
Nach- bzw. Zusatzkredits dargestellt:
Gemeinde Huttwil Gesamt- Anteil Anteil Huttwil
betrag Huttwil netto nach
Gegenstand
brutto brutto Subvention
Erforderlicher Nachkredit für
bisherige Überschreitungen al-
ler drei Gemeinden exkl. Brü- 72'006.65 23'762.20 6'415.80
cke Häbernbadstrase
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 29Gemeinde Huttwil Gesamt- Anteil Anteil Huttwil
betrag Huttwil netto nach
Gegenstand
brutto brutto Subvention
Zusatzleistungen (Forderungen
Bund/Kanton); Baumeistersub-
242'014.70 79'864.85 21'563.50
mission für die beiden Rückhal-
tebecken
Rundung / Reserve 1'511.25 498.70 134.65
Erforderlicher Nachkredit zum
Abschluss der Projektierung,
Vorprüfung und für die Durch-
315'532.60 104'125.75 28'113.95
führung der Baumeistersubmis-
sion (Zwischentotal gemeinsa-
me Projektteile)
Erforderlicher Nachkredit für die
Projektierung der Brücke
Häbernbadstrasse / Ammon-
Brücke. Wird als separater Ob-
jektteil innerhalb des Gesamt- 34'467.40 34'467.40. ca. 25'000.00
projektes weitergeführt! Tren-
nungsverbot infolge Gesamt-
projekt im Rahmen HWS! (nur
Anteil subventionsberechtigt!)
Erforderlicher Nachkredit total
350'000.00 138'593.15 53'113.95
inkl. MwSt
Total Kredit inkl. Kreditanteil für
Brücke Häbernbadstrasse 830'000.00 296'993.15 109'449.45-
durch GV zu bewilligen
Dieser Kredit wird zur besseren Übersichtlichkeit nach der Erledigung der
Projektierungsarbeiten abgerechnet. Entsprechend wird den Stimmbür-
gern ein separater Baukredit zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beiträge von Bund und Kanton
Nach heutigem Stand darf davon ausgegangen werden, dass sich Bund
und Kanton mit 73 % an die subventionsberechtigten Kosten der Ge-
meinden beteiligt. Somit darf damit gerechnet werden, dass der Gemein-
de Huttwil von ihrem Kostenanteil von Fr. 296'993.15 effektiv noch
Fr. 109'449.45 verbleibt. Die Brücke Häbernbad wird nur teilweise sub-
ventioniert. Deshalb kann aktuell nur eine Schätzung über die Höhe der
verbleibenden Kosten abgegeben werden.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 303.5. Antrag des Gemeinderates
a) Das vorliegende Hochwasserschutzprojekt sei unter Vorbehalt der
Bewilligung des erforderlichen Projektkredites durch die Stimmbürge-
rinnen und Stimmbürger zu genehmigen.
b) Für die Projektierung des Hochwasserschutzes inkl. Submission der
Baumeisterarbeiten sei zu Lasten von Konto Nr. 750.501.80, "Hoch-
wasserschutz Projektierung nach Unwetter 07" ein Nach- bzw. Zu-
satzkredit von brutto Fr. 350'000.00 inkl. Mehrwertsteuer zu bewilli-
gen. Entsprechend beträgt der kumulierte Kreditbetrag
Fr. 830'000.00.
Hans Mathys, RV Bau
Martin Bieri, Bauverwalter
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 314. Genehmigung eines Verpflichtungskredits zur Er-
satzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs (TLF) der
Feuerwehr Region Huttwil
4.1. Ausgangslage
Die Feuerwehr Region Huttwil (nachfolgend Feuerwehr genannt) ist für
die Intervention bei Brandereignissen, bei Rettungen, bei Elementarer-
eignissen sowie für die technische Hilfeleistung in Notlagen in den Ge-
meinden Huttwil (Sitzgemeinde), Auswil, Gondiswil, Rohrbach, Rohr-
bachgraben und Wyssachen (Anschlussgemeinden) zuständig. Huttwil
ist Sitzgemeinde der Feuerwehr Region Huttwil und deshalb für Beschaf-
fungen zuständig. Die Anschlussgemeinden finanzieren ihren Anteil mit
dem jährlichen Betriebsbeitrag. Die Kosten der Beschaffung übersteigen
Fr. 500'000.00, weshalb die Gemeindeversammlung für den Kreditbe-
schluss zuständig ist.
Das bestehende Tanklöschfahrzeug (Baujahr 1993) hat nach über 20
Betriebsjahren sein technisches und wirtschaftliches Lebensende er-
reicht und muss ersetzt werden. Die für die Aufrechterhaltung der Be-
triebsbereitschaft notwendigen Instandhaltungsarbeiten werden zuneh-
mend umfangreicher und dadurch kostenintensiver. Wichtige Einrichtun-
gen, insbesondere zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Feuer-
wehrangehörigen, fehlen am bestehenden Tanklöschfahrzeug weitge-
hend. Das Leistungsspektrum der eingebauten Feuerwehrtechnik ent-
spricht nicht mehr den aktuellen einsatztaktischen und –technischen An-
forderungen an ein Tanklöschfahrzeug.
4.2. Grundlagen zur Ersatzbeschaffung
Die Evaluation und Beschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges erfolgt
durch ein Projektteam der Feuerwehr, welches durch eine neutrale ex-
terne Fachstelle unterstützt und begleitet wird. Die Submissionsarbeiten
stehen kurz vor dem Abschluss, so dass der Gemeinderat die Vergabe
beschliessen kann, wenn die Gemeindeversammlung dem Kredit zu-
stimmt. Nach Ablauf der Beschwerdefristen gegen den Vergabeent-
scheid des Gemeinderates und den Kreditbeschluss der Gemeindever-
sammlung kann der Liefervertrag abgeschlossen werden. Das neue
Tanklöschfahrzeug soll im ersten Quartal 2017 in Betrieb genommen
werden können.
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 32a) Anforderungen an das neue Fahrzeug (Pflichtenheft)
Das eingesetzte Projektteam hat mit Unterstützung des externen Pro-
jektbegleiters das Pflichtenheft für das neue Fahrzeug erstellt und ge-
stützt darauf die öffentliche Ausschreibung vorgenommen.
Das neue Einsatzfahrzeug wird auf ein umweltfreundliches und in der
Schweiz handelsübliches LKW-Fahrgestell aufgebaut sein, mit welchem
einerseits die Verkehrs-, Arbeitsplatz- und Betriebssicherheit auf der An-
fahrt zur Einsatzstelle und an der Einsatzstelle selbst sichergestellt, und
andererseits die Verfügbarkeit von Raum für den Transport einer kom-
pletten Einsatzmannschaft, den Einbau von moderner Löschtechnik so-
wie von Feuerwehrmaterial realisiert werden kann. Die Umweltbelastung
soll dank niedriger Abgasemissionswerte (der Abgasnorm EURO6 ent-
sprechend) stark reduziert werden.
Die sowohl den Vorgaben der Gebäudeversicherung Bern als auch der
Empfehlung des Schweizerischen Feuerwehrverbandes entsprechende
Fahrzeug- und Feuerlöschtechnik wird bedarfsorientiert ausgelegt sein
und im Hinblick auf einen Lebenszyklus von wiederum 20-25 Betriebsjah-
ren dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen.
4.3. Finanzielles
Die Finanzierung des neuen Tanklöschfahrzeuges wurde in der Investiti-
onsplanung 2015 bis 2020 zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr
Region Huttwil mit Fr. 650'000.00 berücksichtigt. Der Kredit beinhaltet
den Kauf des Fahrzeugs selber, die Ergänzung der betriebsnotwendigen
Zusatzausrüstungen sowie die Kosten der externen Projektbegleitung.
Für den Verkauf des alten Fahrzeugs wird mit einem Erlös von 5'000
Franken gerechnet. Aufgrund der vorliegenden Offerten kann die Einhal-
tung des Investitionskredits garantiert werden.
a) Jährliche Folgekosten
Kostenart Detail Betrag Fr.
Kalkulatorische 2% des halben Kapitals (aus mitt-
6'500.00
Zinsen lerem Verfall)
5% (Lebensdauer des Fahrzeugs
Abschreibung 32'500.00
von 20 Jahren nach HRM2)
Übrige Wartung, Reparaturen, Versiche-
3'500.00
Betriebskosten rung, Steuern ca.
Total jährliche Folgekosten 42'500.00
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 33Das TLF wird über die Spezialfinanzierung der Feuerwehr Region Huttwil
finanziert. Die Investition für die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahr-
zeugs ist im aktuellen Investitionsprogramm enthalten. Die Prognose der
Finanzplanung für diese Spezialfinanzierung zeigt, dass die Investition fi-
nanziell tragbar ist. Die jährlichen Abschreibungen werden ab dem Jahr
2017 während 20 Jahren der Spezialfinanzierung Werterhalt Feuerwehr
belastet. Der Bestand dieser Spezialfinanzierung betrug per Ende 2014
Fr. 444'840.00.
4.4. Antrag des Gemeinderates
Für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) für die Feu-
erwehr Region Huttwil sei ein Verpflichtungskredit von 650'000 Franken
zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr zu bewilligen.
Adrian Wüthrich, RV öffentliche Sicherheit
Martin Jampen, Gemeindeverwalter
Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 34Sie können auch lesen