Einladung zur Gemeindeversammlung vom - Dienstag, 1. Dezember 2015 um 20.00 Uhr

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Einladung zur Gemeindeversammlung vom - Dienstag, 1. Dezember 2015 um 20.00 Uhr
Gemeindeblatt der Einwohnergemeinde Huttwil
Nr. 67, November 2015

Einladung
zur Gemeindeversammlung vom
Dienstag, 1. Dezember 2015
um 20.00 Uhr
im Mohrensaal, Huttwil
Einladung zur Gemeindeversammlung vom - Dienstag, 1. Dezember 2015 um 20.00 Uhr
Stimmberechtigung:
In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei
Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer-
bürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

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Traktanden:
     1. Budget und Finanzplan
          a) Information über den Finanzplan 2015 - 2020
          b) Beratung und Genehmigung des Budgets 2016
     2. Genehmigung des Reglements über Abstimmungen und
        Wahlen vom 1. Dezember 2015 (Wahlreglement)
     3. Hochwasserschutz Oberes Langetental (Madiswil, Rohrbach,
        Huttwil)
          a) Bewilligung eines Nachkredits für das Planungsverfahren
             und für die Durchführung der Baumeistersubmission für
             die Rückhaltebecken Tschäppel und Brand
          b) Genehmigung des Gesamtprojekts zu Massnahmen des
             Hochwasserschutzes unter Vorbehalt der Genehmigung
             des Baukredits durch das finanzkompetente Organ
     4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ersatzbe-
        schaffung des Tanklöschfahrzeuges (TLF)
     5. Verschiedenes

Die Akten zu den Versammlungsgeschäften liegen in der Gemeinde-
verwaltung vor der Versammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf und
sind zudem unter www.huttwil.ch aufgeschalten. Die öffentliche Aufla-
ge zum Traktandum 2 erfolgt gemäss separater Publikation.

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1.       Information über den Finanzplan 2015 - 2020 /
         Beratung und Genehmigung des Budgets 2016
1.1.     Finanzplan 2015 – 2020
         Der Finanzplan soll
         • einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung der Gemeinde-
           finanzen in den nächsten vier bis acht Jahren geben,
         • Auskunft geben über die geplante Investitionstätigkeit, deren Auswir-
           kungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht, sowie deren Tragbar-
           keit, die Folgekosten und die Finanzierung der Investitionen,
         • geplante neue Aufgaben zeigen und deren Wirkung auf den Finanz-
           haushalt aufzeigen,
         • die Entwicklung von Aufwand und Ertrag, Ausgaben und Einnahmen
           sowie Bestandesgrössen aufzeigen.

         Der Finanzplan ist
         • ein Planungsmittel mit entsprechender Ungenauigkeit und Unverbind-
           lichkeit!
         • keine Kreditfreigabe!

         Der Bürger muss sich bewusst sein, dass er etwas zur Kenntnis nimmt,
         was in dieser Form vielleicht nicht eintreten wird. Für den Gemeinderat
         ist jedoch klar, dass die finanzpolitische Führungsarbeit auf dem Plan-
         werk basieren muss, Abweichungen aufgrund von neuen Erkenntnissen
         aber immer möglich bleiben müssen.

1.1.1.   Legislatur- und Finanzhaushaltsziele
         An seiner Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2015 hat der Gemein-
         derat seine Legislaturziele wie folgt festgelegt bzw. angepasst:
            Im steuerfinanzierten Finanzhaushalt soll der Mittelwert der Investitio-
             nen über die Prognoseperiode der Höhe der errechneten betriebs-
             wirtschaftlichen Investitionen entsprechen.
            Eine Entlastung der Steuerbelastung soll erst dann vorgenommen
             werden, wenn die übrigen Ziele erreicht werden und der Saldo der
             Selbstfinanzierung am Ende der Prognoseperiode im positiven Be-
             reich liegt. Ziel ist es, die aktuelle Steueranlage von 1.65 Einheiten
             bzw. von 1.2 ‰ des amtlichen Wertes zu erhalten.

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   Bei nötigem Kapitalbedarf ist das Kapital in erster Linie aus dem Port-
             folio zu beschaffen, wobei dessen Wert nicht unter den Anfangsbe-
             stand von 10.5 Mio. Franken fallen darf. Darüber hinaus gehender
             Kapitalbedarf ist solange auf dem Kapitalmarkt zu decken, als eine
             Differenz zwischen der Portfoliorendite und den Kapitalmarktkosten
             von mindestens 1% erwartet werden kann.
            Der Selbstfinanzierungsgrad der Prognoseperiode hat im Mittel min-
             destens 50% zu betragen.
            Der Saldo der Selbstfinanzierung am Ende der Prognoseperiode darf
             maximal minus 8 Mio. Franken betragen.
            Massnahmen zur Erreichung der Finanzierungsziele sind erst zu tref-
             fen, wenn die Tendenz der Nichterreichung durch Rechnungsab-
             schlüsse bestätigt wird.

1.1.2.   Prognoseannahmen
         Die nachfolgenden Annahmen basieren auf verschiedenen Erhebungen
         und teilweise auf Erfahrungswerten. Mit den Einnahmen soll haushälte-
         risch umgegangen werden und die Ausgaben sollen den tatsächlichen
         Bedürfnissen so nahe wie möglich kommen. Vor allem im Bereich der
         Ausgaben für Konsum und Investitionen soll mit dem Finanzplan das
         Machbare an sich, sowie dessen Tragbarkeit für den zukünftigen Finanz-
         haushalt aufgezeigt werden.
         a) Aufwand
         Personalaufwand
         Die Einwohnergemeinde Huttwil legt den Prognoseannahmen einen Zu-
         wachswert von 1.75% zugrunde, wovon 0.5 - 1.0% der allgemeinen Teu-
         erung zugeschrieben wird. Aufgrund der Erhöhung des Stellenetats im
         Budgetjahr 2016 ist das Durchschnittswachstum über die Planungsperio-
         de mit 2.2% ausgewiesen.
         Sachaufwand
         Das durchschnittliche Wachstum im Sachaufwand über die
         Planungsperiode wird mit 1.1% ausgewiesen. Dies zeigt einen
         moderaten und realistischen Zuwachs.
         Abschreibungen
         Gemäss den Richtlinien für das harmonisierte Rechnungsmodell (HRM1)
         müssen bis 31.12.2015 vom Verwaltungsvermögen (ohne Darlehen und
         Beteiligungen) jährlich 10% des Restbuchwerts als harmonisierte
         Abschreibungen getätigt werden. Die im Voranschlag 2015 vorgesehe-

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nen übrigen Abschreibungen von Fr. 393'300.00 basieren auf dem
        Wiederbeschaffungswert der steuerfinanzierten Gemeindeinfrastruktur.
        Die neuen Rechnungslegungsvorschriften lassen solche Abschreibungen
        jedoch nicht mehr zu.
        Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 wird als
        altrechtliches Verwaltungsvermögen deklariert und je nach Festsetzung
        der Laufzeit linear abgeschrieben. Den Investitionen ab dem 01.01.2016
        wird eine Nutzungsdauer zugeschrieben, aufgrund welcher sie dann neu
        linear über diese Zeit abgeschrieben werden. Im vorliegenden
        Finanzplan sowie im Budget wird eine Abschreibungsdauer von
        12 Jahren für das altrechtliche Verwaltungsvermögen vorgesehen.

        Sonderfälle Verwaltungsvermögen
        (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV)
        Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser:
        Lineare Abschreibungen in der Höhe der Einlagen in die Spezialfinanzie-
        rungen im Jahr vor der Einführung.

        Lastenausgleichssysteme
        Die Lastenausgleichssysteme (ohne Lehrerbesoldungen) steigen im Pla-
        nungszeitraum von rund Fr. 4.713 Mio auf Fr. 4.981 Mio an. Die
        Lehrerbesoldungen sind schwer zu prognostizieren, diese werden jähr-
        lich aufgrund von Pensenmeldungen erhoben. Diese unterliegen auf-
        grund von Schülerzahlen (Klasseneröffnung oder Klassenschliessungen)
        oder auch durch neue Anforderungen an den Unterricht starken Schwan-
        kungen.

        b) Ertrag
        Finanzausgleich
        Als Folge ihrer unterdurchschnittlichen Steuerkraft erhält die Gemeinde
        Huttwil Zuschüsse aus dem Finanzausgleich. Mit dem Finanzausgleich
        sollen die Unterschiede zwischen den Gemeinden bei der Steuerkraft
        gemildert werden. Gemäss Berechnungshilfe der Finanzverwaltung des
        Kantons Bern werden für die Gemeinde Huttwil in den Jahren 2015 -
        2020 jährliche Finanzausgleichszahlungen von Fr. 0,747 Mio. bis
        Fr. 0,855 Mio. prognostiziert.

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Geldanlagen
        Die Erwartungen an den Ertrag aus dem Vermögensmandat / Portfolio
        wurde reduziert. Da schon der Ertrag im Rechnungsjahr 2014 nur noch
        rund Fr. 120'000.00 betrug, wurden die Prognosen auf durchschnittlich
        Fr. 150'000.00 pro Jahr reduziert.

        Zuwachsraten Steuern pro Steuerjahr
        Einkommenssteuern
                                  2015   2016   2017   2018    2019    2020
        natürliche Personen
        Zuwachsraten              1.7%   1.5%   2.3%   1.5%    2.5%    2.0%
        Bevölkerungszuwachs       0.3%   0.3%   0.3%   0.3%    0.3%    0.3%
        Total Zuwachs
                                  2.0%   1.8%   2.6%   1.8%    2.8%    2.3%
        pro Jahr

        Im Zuge der Sparmassnahmen des Kantons Bern (ASP 2014) sind
        Mehreinnahmen bei den Steuern vorgesehen. Im bernischen Steuerge-
        setz ist per 1. Januar 2016 die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs vor-
        gesehen. Diese Massnahmen wirken sich mit Steuermehrerträgen ab
        dem Steuerjahr 2016 aus. Diese Mehreinnahmen fliessen jeweils zeit-
        verzögert in die Gemeinderechnung, da die Steuern jeweils erst im Fol-
        gejahr veranlagt werden.

        Vermögenssteuern
                                  2015   2016   2017   2018    2019    2020
        natürliche Personen
        Zuwachsraten              1.0%   1.0%   1.0%   1.0%    1.0%    1.0%
        Bevölkerungszuwachs 0.3%         0.3%   0.3%   0.3%    0.3%    0.3%
        Total Zuwachs
                                  1.3%   1.3%   1.3%   1.3%    1.3%    1.3%
        pro Jahr

        Gewinnsteuern
                                  2015   2016   2017   2018    2019    2020
        juristische Personen
        Zuwachsraten
                                 2.91% -5.0% 2.96% 2.96% 2.96% 2.96%
        pro Jahr

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1.1.3.   Investitionsprogramm inkl. Spezialfinanzierungen
         Das Investitionsprogramm dient der Berechnung der Investitionsfolge-
         kosten wie Passivzinsen und Abschreibungen, welche die Gemeinde-
         rechnung belasten werden. Mit dem Finanzplan kann aufgezeigt werden,
         ob die vorgesehenen Investitionen finanziell tragbar sind.
         Die Investitionsvorhaben, welche im Investitionsprogramm aufgeführt
         sind, weisen im Zeitpunkt der Finanzplanausarbeitung unterschiedliche
         Planungs- bzw. Realisierungszustände auf. Es gibt Investitionsvorhaben,
         deren Kredit bereits genehmigt wurde und sich vielleicht schon in der
         Realisierungsphase befinden. Bei diesen Investitionen sind die zu erwar-
         tenden Ausgaben bekannt. Andere Investitionsvorhaben stehen hinge-
         gen erst am Beginn der Planungsphase und die erwarteten Ausgaben
         basieren lediglich auf Kostenschätzungen. Das Investitionsprogramm ist
         deshalb bloss ein Hilfsmittel, um die künftigen Investitionsausgaben und
         deren Folgekosten ermitteln zu können.
         Die Erfahrung zeigt, dass das Investitionsprogramm meist zu dicht ist. Im
         Nachhinein muss oft festgestellt werden, dass sich zahlreiche Projekte
         verzögern, sei es mangels eigener Personalressourcen oder aufgrund
         von Verzögerungen bei Dritten, von denen die Gemeindeinvestitionen
         abhängig sind. Je weiter in die Zukunft geplant wird, desto ungenauer
         lassen sich die Investitionsprognosen erstellen.

Geplante Netto-
Investitionen         2015       2016      2017      2018      2019      2020      später
pro Jahr
Steuerfinanzierter
                     2'991'000 2'797'000 4'559'000 4'703'000 1'171'000   810'000 6'184'000
Haushalt
Feuerwehr
                                 125'000                                          3'000'000
(Gemeinde Huttwil)
Feuerwehr Region
                      130'000    480'000   230'000    45'000    50'000               70'000
Huttwil
Wasserversorgung      713'000    281'000   355'000   100'000                       460'000
Abwasserentsorgung   1'168'000   671'000 1'037'000 1'252'000 1'000'000   860'000 3'487'000
Total                5'002'000 4'354'000 6'181'000 6'100'000 2'221'000 1'670'000 13'201'000

         Die detaillierten Investitionen sind im Finanzplan ersichtlich, welcher im
         Internet aufgeschaltet ist oder am Schalter bezogen werden kann.

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1.1.4.   Steuerfinanzierter Finanzplan
1.1.4.1. Steuersätze
         Der Finanzplan wurde auf der Basis von unveränderten Steuersätzen er-
         stellt: eine Steueranlage von 1,65 Einheiten und ein Liegenschaftssteu-
         eransatz von 1,2 ‰.

1.1.4.2. Selbstfinanzierung 2015 - 2020 (inkl. Spezialfinanzierungen)
         Für die Umsetzung der Finanzstrategie „Kapitalerhalt“ sind der Selbstfi-
         nanzierungsgrad bzw. der Saldo der Selbstfinanzierung Schlüsselkenn-
         zahlen, mit denen der Finanzhaushalt geführt wird.

         Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuver-
         schuldung bzw. zu einem Kapitalverzehr, ein solcher von über 100 % zu
         einer Entschuldung bzw. zur Kapitalzunahme.
         Die nachfolgende Grafik stellt die prognostizierte Entwicklung des Selbst-
         finanzierungsgrads dar. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad
         der Jahre 2013 bis 2020 beträgt 60 %, was deutlich weniger als die Ziel-
         grösse von 100 % ist. Die Gründe dafür sind einerseits die hohen Investi-
         tionssummen, die finanziert werden müssen. Andererseits ist die Selbst-
         finanzierung aufgrund der Aufwandüberschüsse (Rechnungsdefizite) der
         Laufenden Rechnung schwach. Die selbst erarbeiteten Mittel reichen
         nicht aus, um die geplanten Investitionen innerhalb der Finanzplanperio-
         de zu finanzieren.
         Die Erfahrung zeigt, dass Investitionen oft nicht in der geplanten Dichte
         umgesetzt werden können. Diese Wirkung war in der Rechnung 2013
         akzentuiert zu beobachten - der Selbstfinanzierungsgrad lag bei 159 %,
         prognostiziert war dieser bei 66 %, in der Rechnung 2014 ging man von
         einem Selbstfinanzierungsgrad von 42% aus, effektiv lag er beim Ab-
         schluss bei 87%.

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Selbstfinanzierungsgrad
   200%
   180%
            159%
   160%
                                                                                128%
   140%
   120%              87%                                               97%
   100%
    80%                        49%       47%
    60%
                                                 36%        35%
    40%
    20%
     0%
            2013     2014     2015       2016    2017       2018       2019     2020
            Selbstfinanzierungsgrad      Zielgrösse 100 %          Finanzplan Vorjahr

        b) Kumulierter Saldo der Selbstfinanzierung
        Mit dem kumulierten Saldo der Selbstfinanzierung will der Gemeinderat
        die Einhaltung der Finanzstrategie „Kapitalerhalt“ sicherstellen. Ausge-
        hend von den selbst erarbeiteten Mitteln des Jahres 2006 (ohne Buch-
        gewinn aus dem onyx-Aktienverkauf) sollen sämtliche Investitionen der
        Finanzplanperiode 2015 bis 2020 selbst finanziert werden können. Dazu
        wird die Entwicklung des Saldos der Selbstfinanzierung analog einem
        Sparbuch festgehalten. Dabei sollte der aufgerechnete Saldo der Selbst-
        finanzierung am Ende der Finanzplanperiode (Jahr 2020) nicht negativ
        sein (negativer Saldo = Kapitalverzehr bzw. Verbrauch der onyx-
        Millionen). Massgebend ist der jeweilige Schlusssaldo der Finanzpla-
        nungsperiode und nicht die Schwankungen in den einzelnen
        Prognosejahren.
        Die nachfolgende Grafik zeigt, dass der kumulierte Saldo der Selbstfi-
        nanzierung während der Finanzplanperiode 2015 bis 2020 stetig ab-
        nimmt. Der in den Jahren 2006 bis 2014 erzielte Finanzierungsüber-
        schuss von Fr. 3,3 Mio. wird bereits im Jahr 2016 zur Finanzierung der
        geplanten Investitionen aufgebraucht. Es resultiert per Ende Finanzplan-
        periode im Jahr 2020 ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 9,042 Mio.
        Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2006 bis 2020 beträgt das geplante
        Investitionsvolumen Fr. 48.9 Mio., wovon gemäss vorliegendem Finanz-
        plan Fr. 39.9 Mio. selbst finanziert werden können. Dies entspricht einem
        Selbstfinanzierungsgrad von durchschnittlich 81 %. Laut Richtwert der

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Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) wird ein Selbstfinanzierungs-
                        grad von 80 bis 100 % als gut beurteilt.

                                      Kumulierter Saldo der Selbstfinanzierung
                     6.0
                                   4.5
                     4.0                                                     3.6    3.3
                                          3.0           2.7    2.9    2.7
                            2.2
                     2.0                         1.4
                                                                                           0.7
                     0.0

                     -2.0
 in Millionen CHF

                                                                                                  -1.6
                     -4.0

                     -6.0
                                                                                                          -5.5
                     -8.0

                    -10.0
                                                                                                                  -9.4 -9.5 -9.0
                    -12.0
                            2006

                                   2007

                                          2008

                                                 2009

                                                        2010

                                                                      2012

                                                                             2013

                                                                                    2014

                                                                                           2015

                                                                                                   2016

                                                                                                           2017

                                                                                                                   2018

                                                                                                                          2019

                                                                                                                                 2020
                                                               2011

                                                  Finanzplan 2014 - 2019                     Finanzplan Vorjahr

1.1.4.3. Mittelflussrechnung
                        Die Mittelflussrechnung zeigt auf, dass die eigenen Mittel bereits bis En-
                        de 2015 aufgebraucht sein werden. Per Ende 2019 weist die Mittelfluss-
                        rechnung eine Neuverschuldung bzw. einen Kapitalverzehr von Fr. 13.29
                        Mio. auf. Der Kapitalverzehr ist auf die hohen Investitionssummen zurück
                        zu führen. Der Finanzplan rechnet mit einer Neuverschuldung bzw. mit
                        einem Kapitalverzehr von Fr. 7.2 Mio. Ende 2020.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                                                                       Seite 11
Mittelflussrechnung
                                           Eigene Mittel / Kapitalverzehr per 31.12.
                        8.0
                                  6.1
                        6.0

                        4.0                 3.1
    in Millionen CHF

                        2.0
                                                        -1.6
                        0.0

                       -2.0

                       -4.0

                       -6.0
                                                                    -6.2
                       -8.0                                                        -7.0         -7.2
                                 2015       2016       2017         2018          2019          2020

                                    Finanzplan 2015 - 2020                 Finanzplan Vorjahr

1.1.4.4. Entwicklung des Eigenkapitals
                       Der Buchgewinn aus dem onyx-Aktienverkauf von Fr. 21,6 Mio. im Jahr
                       2006 führte zu einem ausserordentlich hohen Ertragsüberschuss in der
                       Rechnung 2006. Dieser Ertragsüberschuss wurde ins Eigenkapital einge-
                       legt, weshalb das Eigenkapital im Jahr 2006 von bisher Fr. 4,8 Mio. auf
                       Fr. 27,2 Mio. anstieg. Mit den prognostizierten Aufwandüberschüssen
                       des vorliegenden Finanzplans nimmt das Eigenkapital mit einem Bestand
                       von Fr. 30.0 Mio. per 31.12.2014 in den Jahren 2015 bis 2020 voraus-
                       sichtlich bis auf Fr. 27.8 Mio. ab.

1.1.5.                 Schlussfolgerungen aus der Finanzplanung 2015 - 2020
1.1.5.1. Einhaltung Legislatur- und Finanzhaushaltsziele
                       Folgende Ziele gemäss Abschnitt 1.1.1 hiervor können erreicht werden:

                       a)     Ø Selbstfinanzierung von 50 % Finanzplanperiode
                              Der Durchschnitt des Selbstfinanzierungsgrades über die Finanz-
                              planperiode 2015 - 2020 beträgt 52%.
                       b)     Sicherstellung genügender Unterhalt der Infrastruktur
                              Dem Unterhalt der Gemeindeinfrastruktur wird hohe Priorität beige-
                              messen, was sich unter anderem in den hohen Investitionssummen

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                                                 Seite 12
des Investitionsprogramms äussert. Als Folge des hohen Investiti-
             onsbedarfs wird der festgelegte betriebswirtschaftliche Wert von
             rund 2.1 Mio. Franken im steuerfinanzierten Haushalt überschritten,
             dieser liegt bei 2.8 Mio. Franken.

             Folgende Ziele gemäss Abschnitt 2 hiervor können nicht erreicht
             werden:
        c)   Senkung der Steuerbelastung soweit dies der Finanzhaushalt
             erlaubt
             Der vorliegende Finanzplan basiert auf den bisherigen Steuersätzen.
             Die prognostizierten Aufwandüberschüsse und der hohe Investiti-
             onsbedarf zeigen, dass der Finanzhaushalt keine Senkung der
             Steuerbelastung zulässt.
        d)   Saldo der kumulierten Selbstfinanzierung
             Die prognostizierte Entwicklung des Saldos der Selbstfinanzierung
             widerspiegelt den hohen Investitionsbedarf in der Prognoseperiode.
             Statt dem festgelegten maximalen Minus von 8 Mio. Franken wird
             ein Minus von rund 9 Mio. Franken erwartet. Dies führt auch zu ei-
             nem Kapitalverzehr, welcher durch die Mittelflussrechnung bestätigt
             wird. Bis Ende 2020 wird eine Neuverschuldung bzw. ein Vermö-
             gensverzehr von Fr. 7.2 Mio. prognostiziert. Zum einen kann der Fi-
             nanzbedarf gemäss Finanzstrategie durch Titelverkäufe aus dem
             Portfolio und zum anderen je nach Finanzmarktlage (Zinsentwick-
             lung im Schuldenmarkt, Renditeerwartungen Portfolio) durch die
             Aufnahme von Fremdmitteln gedeckt werden.

1.1.5.2. Schlussfolgerungen aus der Finanzplanung
        • Die Finanzpläne der letzten Jahre haben jeweils einen düsteren finan-
          ziellen Ausblick gegeben. Dies verhält sich mit dem vorliegenden Fi-
          nanzplan nicht anders. Das Investitionsprogramm widerspiegelt aber
          nicht nur den hohen Sanierungsbedarf der Gemeindeinfrastruktur,
          sondern er zeigt auch den aktuellen Entwicklungsschub in der Ge-
          meinde, welcher mit einer starken Bautätigkeit einhergeht. Zu erwäh-
          nen sind der neue Bahnhof, der Kreisel, der Wärmeverbund sowie die
          zahlreichen privaten Bauvorhaben. Die Gemeinde hat in den letzten
          Jahren darauf hingearbeitet, dass sich Huttwil entwickelt. Nun ist die
          Entwicklung Realität geworden. Die Gemeinde ist in diese Prozesse
          eingebunden, was mit ein Grund ist, dass die geplanten Investitions-
          ausgaben die Werte der letzten Jahre übersteigen.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                  Seite 13
• Trotz unerfreulicher finanzieller Prognosen konnten in den letzten Jah-
          ren oft positive Rechnungsergebnisse erzielt werden. Die Abweichung
          zwischen finanzieller Planung und den tatsächlichen Rechnungser-
          gebnissen ist auch darauf zurück zu führen, dass gewissenhaft budge-
          tiert und prognostiziert wird. Die Investitionsprogramme zeigen zwar
          den Handlungsbedarf auf, die Umsetzung erfolgt in der Regel aber
          nicht im geplanten Tempo. Die Folge ist, dass die finanzielle Belastung
          geringer ausfällt als erwartet.
       • Finanzielle Reserven einer Gemeinde sind nicht Selbstzweck, sondern
         sollen der Entwicklung der Gemeinde und dem Erhalt der Gemeinde-
         infrastruktur dienen. Unter diesem Blickwinkel ist es vertretbar, wenn
         die nach wie vor geltenden ambitiösen finanziellen Ziele nicht erreicht
         werden. Der voraussichtliche Kapitalverzehr ist der Preis für die Ge-
         meindeentwicklung und für die Instandhaltung der Infrastruktur. Ein vo-
         raussichtlicher Selbstfinanzierungsgrad von 81 % für den Zeitraum von
         2006 bis 2020 ist ein guter Wert.

1.1.5.3. Beurteilung der Finanzsituation durch den Gemeinderat
        Der Gemeinderat befasste sich bereits an der Januar-Klausur eingehend
        mit den Gemeindefinanzen. Um eine Verbesserung der Prognosedaten
        zu erzielen, müssten die Ausgaben reduziert und/oder die Einnahmen
        erhöht werden. Der Gemeinderat hat die verschiedenen Möglichkeiten
        zur Haushaltsanierung geprüft und beurteilt. Die wirkungsvollsten Mass-
        nahmen wären die Streichung der freiwilligen Leistungen und/oder die
        Anhebung der Steueranlage. Beide Massnahmen wirken sich jedoch ne-
        gativ auf die Standortattraktivität und damit auch negativ auf die Entwick-
        lung der Gemeinde aus. In der Vergangenheit ist es zudem immer wieder
        gelungen, bessere Ergebnisse als prognostiziert zu erzielen. Dank die-
        sen guten Ergebnissen steht die Gemeinde finanziell nach wie vor gut
        da, was durch das Eigenkapital von Fr. 30,662 Mio. eindrücklich belegt
        wird. Aufgrund dieser Überlegungen und Fakten erachtet es der Ge-
        meinderat als vertretbar, weder die Standortattraktivität durch Sparmass-
        nahmen im Bereich der freiwilligen Aufgaben zu schmälern, noch die
        starke Entwicklung der Gemeinde durch Investitionskürzungen zu brem-
        sen. Zudem hat der Gemeinderat in seiner Strategie festgelegt, dass die
        erwähnten Massnahmen erst geprüft bzw. eingeleitet werden, wenn das
        Nichterreichen der Zielsetzungen durch Rechnungsabschlüsse bestätigt
        wird.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                     Seite 14
1.2.    Budget 2016
        Erfolgsrechnung 2016
            Gesamtaufwand 2016                           Fr.     21‘975‘540
            Gesamtertrag 2016                            Fr.     21‘849‘090
            Ergebnis (Verlust)                           Fr.       -126‘450

        Steuern: Die Gemeindesteueranlage von 1.65 Einheiten, die Liegen-
        schaftssteuer von 1.20 Promille der amtlichen Werte sowie die Hundeta-
        xe von Fr. 50.00 pro Hund bleiben gegenüber 2015 unverändert. Das per
        Ende 2015 verbleibende Verwaltungsvermögen wird über 12 Jahre linear
        abgeschrieben.

        Spezialfinanzierungen (SF)

        SF Feuerwehr Gemeinde Huttwil: Der Verlust von Fr. 46‘000.00 wird,
        bei gleichbleibenden Ersatzabgaben, der Spezialfinanzierung „Eigenkapi-
        tal“ Feuerwehr entnommen.

        SF Wasserversorgung: Der Verlust von Fr. 92‘330.00 wird, bei gleich-
        bleibenden Gebührenansätzen, der Spezialfinanzierung „Eigenkapital“
        Wasserversorgung belastet.

        SF Abwasserentsorgung: Der Verlust von Fr. 196‘960.00 wird, bei
        gleichbleibenden Gebührenansätzen, der Spezialfinanzierung „Eigenka-
        pital“ Abwasserentsorgung entnommen.

        SF Abfall: Der Gewinn von Fr. 25‘940.00 wird, bei gleichbleibenden Ge-
        bührenansätzen, in die Spezialfinanzierung „Eigenkapital“ Abfallentsor-
        gung eingelegt.

        Die nachfolgenden, aus Steuergeldern oder anderen Einnahmen finan-
        zierten Spezialfinanzierungen sind im Steuerhaushalt und folglich im Ge-
        samthaushalt enthalten. Namentlich sind dies:
        •     Reparatur- und Erneuerungsfinanzierung Liegenschaften
              Finanzvermögen
        •     Parkplatzersatzabgaben
        •     Grabunterhalt
        •     Übertrag Verwaltungsvermögen Industrielle Betriebe Huttwil
        •     Feuerwehr Region Huttwil, Werterhalt
        •     EDV-Anlage Oberdorfstrasse 4
              (Auflösung per 31.12.2016 gemäss Beschluss GV vom 17.06.2015)

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                  Seite 15
In Anlehnung an die Rechnungslegung der Privatwirtschaft wird die Er-
         folgsrechnung neu dreistufig geführt. Im Erfolgs- und Finanzierungsaus-
         weis erfolgt die Darstellung nach jeweiliger Finanzierung.

1.2.1.   Rechnungslegungsgrundsätze HRM2

1.2.1.1 Allgemeines
         Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungs-
         modell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG 170.11), er-
         stellt.
         Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV,
         BSG 170.111) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden
         und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell
         (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 01.01.2016
         ein. Sie erstellen das Budget 2016 erstmals nach diesen Bestimmungen.

1.2.1.2 Terminologie
         Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch
         neue ersetzt:
         HRM1                                     HRM2
         •   Bestandesrechnung                    •   Bilanz
         •   Laufende Rechnung                    •   Erfolgsrechnung
         •   Voranschlag                          •   Budget
         •   Voranschlagskredite                  •   Budgetkredite
         •   Eigenkapital                         •   Bilanzüberschuss

1.2.1.3 Kontenplan
         Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der
         bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls
         erweitert:

         a) Bilanzkonti bisher:           4-stellig und zweistellige Laufnummer
                        neu:             5-stellig mit zweistelliger Laufnummer
         b) Funktionen  bisher:          3-stellig
                        neu:             4-stellig
         c) Sachgruppen bisher:          3-stellig
                        neu:             4-stellig

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                     Seite 16
1.2.1.4 Abschreibungen

        a) Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen zur
           Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV)Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4)
           Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu
           Buchwerten in HRM2 übernommen:

           Voraussichtliches abschreibungspflichtiges Verwaltungsvermögen
           (ohne Wasser, Abwasser, Darlehen und Beteiligungen)
           Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 1.1.2016              Fr. 10‘446‘400.00
           Abschreibung linear von 2016 bis 2028                      12 Jahre

           Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 8.33% oder
           Fr. 870‘530.00.

        b) Sonderfälle Verwaltungsvermögen
           (Übergangsbestimmungen GV Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3)
           Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser:
           Lineare Abschreibungen in der Höhe der Einlagen in die Spezialfi-
           nanzierungen im Jahr vor der Einführung.

        c) Neues Verwaltungsvermögen
           Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anla-
           gekategorien (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2
           GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermö-
           genswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nut-
           zungsdauer.

1.2.1.5 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
        Investitionen werden bis zu Fr. 50‘000.00 (gemäss Art. 79a GV) der Er-
        folgsrechnung belastet. Der Gemeinderat verfolgt dabei eine konstante
        Praxis.
        Aktivierungsgrenzen ab 01.01.2016: Fr. 50‘000.00

1.2.2   Erläuterungen

1.2.2.1 Entwicklung Steuerertrag
        Einkommens- und Vermögenssteuern: Die Prognose bei den natürlichen
        Personen basiert auf der Entwicklung der Anzahl Steuerpflichtige und ei-
        nem Zuwachs im Jahr 2015 von 1.7% und im Jahr 2016 von 1.5%.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                  Seite 17
Gewinn- und Kapitalsteuern: Bei den juristischen Personen wurde auf-
        grund des Durchschnitts der letzten drei Jahre und unter Berücksichti-
        gung des Wegzugs einer JP budgetiert.

1.2.2.2 Entwicklung von Finanzausgleich und Lastenverteiler
                                                        2015          2016
         Finanzausgleich        (Disparitätenabbau),
         Basis ist der mittlere harmonisierte Steu-      701‘700       809‘600
         erertrag (Huttwil ist Empfänger)
         LV Lehrergehälter (abhängig der von den
         Gemeinde bezogenen Vollzeiteinheiten          2‘563‘400      2‘543‘000
         (Lektionen)
         LV Sozialhilfe (Basis je Einwohner)           2‘241‘500      2‘319‘600
         LV Ergänzungsleistungen (Basis je Ein-
                                                       1‘005‘100      1‘069‘890
         wohner)
         LV öffentlicher Verkehr     (Basis je Ein-
                                                         375‘900       353‘910
         wohner und ÖV-Punkte)
         LV Neue Aufgabenteilung (Basis je Ein-
                                                         887‘200       875‘790
         wohner)

1.2.2.3 Ergebnis gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen
        Feuerwehr: Der vorgesehene Verlust von Fr. 46‘000.00 ist durch das Ei-
        genkapital gedeckt. Der Betriebsbeitrag an die Feuerwehr Region Huttwil
        nimmt minim um Fr. 160.00 zu. Im Budgetjahr wurde zusätzlich für die
        Notfallplanung Feuerwehr „Hochwasserschutzprojekt“ ein Betrag von
        Fr. 30‘000.00 vorgesehen.
        Wasserversorgung: Das zu erwartende Defizit beläuft sich auf
        Fr. 92‘330.00, welches durch das Eigenkapital gedeckt ist.
        Abwasserentsorgung: Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
        sieht einen Verlust von Fr. 196‘960.00 vor. Das Eigenkapital wird voraus-
        sichtlich, unter Berücksichtigung des geplanten Verlustes 2015, auf rund
        Fr. 53‘000.00 sinken.
        Abfallentsorgung: Der vorgesehene Gewinn von Fr. 25‘940.00 wird
        dem Eigenkapital gutgeschrieben.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                   Seite 18
1.2.2.4 Gesamtergebnis Gemeinde
        Aufgrund der neuen Abschreibungsvorschriften HRM2 (linear nach Le-
        bensdauer), reduziert sich der Abschreibungsaufwand. Dies führt zu
        besseren Ergebnissen. Dieser Umstand darf jedoch nicht darüber hin-
        wegtäuschen, dass die Selbstfinanzierung der Gemeinde tief ist. Für die
        Finanzierung der Investitionen wird die Gemeinde rund 2.7 Mio Vermö-
        gen abbauen.
        Der Gemeinderat ist darauf bedacht, nur die Investitionen zu tätigen,
        welche notwendig sind. Gleichzeitig zieht er bei der Planung die Erfüll-
        barkeit der Projekte im Budgetjahr mit ein.

1.2.2.5 Investitionen
        Den Bruttoinvestitionen von CHF 5‘114‘000 stehen Einnahmen von CHF
        765‘000 gegenüber, was zu Nettoinvestitionen von CHF 4‘349‘000 führt.

                                    Voranschlag Voranschlag
        Investitionsrechnung                                      Veränderung
                                           2016        2015
        Steuerfinanzierte
        Investitionen               3'272'000.00   2'781'000.00     491'000.00
        gebührenfinanzierte
        Investitionen               1'077'000.00   1'584'000.00    - 507'000.00
        Total Netto-
        investitionen               4'349'000.00   4'365'000.00     -16'000.00

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                  Seite 19
Seite 20
                              Ergebnisse Budget 2016
                              Bezeichnung                                 SG        Allgem einer HH     Wasser     Abw asser      Abfall   Feuerw ehr Gesam thaushalt
                              Erfolgsrechnung
                              Betrieblicher Aufwand                       3-34-38      -16'410'955    -1'218'490   -1'891'650   -554'140     -292'550     -20'367'785
                              Betrieblicher Ertrag                        4-44-48       14'546'080     1'215'930    1'878'910    551'200      288'200      18'480'320
                              Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                      -1'864'875        -2'560      -12'740     -2'940       -4'350      -1'887'465
                              Finanzaufwand                               34              -161'170             0            0       -120         -150        -161'440
                              Finanzertrag                                44             1'885'070         2'560       12'740      3'060        4'500       1'907'930
                              Ergebnis aus Finanzierung                                  1'723'900         2'560       12'740      2'940        4'350       1'746'490
                              Operatives Ergebnis                                         -140'975             0            0          0            0        -140'975
                              Ausserordentlicher Aufwand                  38              -241'275                                                          -241'275
                              Ausserordentlicher Ertrag                   48               255'800            0            0          0             0        255'800
                              Ausserordentliches Ergebnis                                   14'525            0            0          0             0         14'525
                              Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                              -126'450            0            0          0             0       -126'450
                              Investitionsrechnung
                              Investitionsausgaben                        5              -3'997'000    -281'000     -711'000          0      -125'000      -5'114'000
Übersicht nach Finanzierung

                              Investitionseinnahmen                       6                 725'000           0       40'000          0             0         765'000

                                                                                                                                                                        Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015
                              Ergebnis Investitionsrechnung                             -3'272'000     -281'000     -671'000          0      -125'000      -4'349'000
                              Finanzierungsergebnis
                              Selbstfinanzierung
                              Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                              -126'450            0            0          0             0        -126'450
                              Abschreibungen Verwaltungsvermögen          33               936'345      322'600        7'450      3'900         3'130       1'273'425
                              Abschreibungen Investitionsbeiträge         3660               7'300                                                              7'300
                              Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen    35                     0      399'400      750'500     25'940             0       1'175'840
                              Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen   45                     0     -414'930     -204'410          0       -46'000        -665'340
                              Einlagen in das Eigenkapital                                 241'275            0            0          0             0         241'275
                              Entnahmen aus dem Eigenkapital                              -255'800            0            0          0             0        -255'800
                              Selbstfinanzierung                                           802'670      307'070      553'540     29'840       -42'870       1'650'250
                              Nettoinvestitionen
                              Ergebnis Investitionsrechnung                              -3'272'000    -281'000     -671'000          0      -125'000      -4'349'000
                              Finanzierungsergebnis                                     -2'469'330       26'070     -117'460     29'840      -167'870      -2'698'750
1.2.3
Seite 21
                               Eigenkapitalnachweis                                         Bestand    Veränderung    Veränderung      Bestand
                                                                                          01.01.2015          2015            2016   31.12.2016
                               Spezialfinanzierungen
                               SF Feuerwehr Eigenkapital                                    648'120          -7'400        -46'000     594'720
                               SF Wasserversorgung Eigenkapital                             264'980           5'200        -92'330     177'850
                               SF Abwasserentsorgung Eigenkapital                           379'280        -129'200       -196'960      53'120
                               SF Abfallentsorgung Eigenkapital                             350'680           7'600         25'940     384'220
                               Vorfinanzierungen im Eigenkapital
                               SF Feuerwehr Region Huttwil, Werterhalt                       444'840         63'000       166'400       674'240
                               SF Wasserversorgung Werterhalt                                350'880       -263'600         1'800        89'080
                               SF Abwasserentsorgung Werterhalt                            1'448'960       -235'500       643'050     1'856'510
                               SF Reparatur- und Erneuerungsfinanzierung Liegenschaften
                                                                                            349'450         -55'200        39'125      333'375
                               Finanzvermögen
                               SF EDV-Anlage Oberdorfstrasse 4                               329'190            -         -329'190          -

                                                                                                                                                  Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015
                               SF Parkplatzersatzabgaben                                      48'990            200            350       49'540
                               SF Grabunterhalt                                               46'560         -1'200         -1'200       44'160
1.2.2.4 Eigenkapitalnachweis

                               SF Uebertrag Verwaltungsvermögen Ind. Betriebe Huttwil      8'999'998            -                     8'999'998
                               Weiteres Eigenkapital
                               Neubewertungsreserve FV Liegenschaften, Grundstücke               -              -        3'505'950    3'505'950
                               Neubewertungsreserve FV Wertschriften                             -              -            3'475        3'475
                               Eigenkapital alt / Bilanzverlust                           30'032'500       -570'250       -126'450   29'335'800
                               Altes und neues Eigenkapital                               43'694'428     -1'186'350      3'593'960   46'102'038
Weiterführende Informationen können dem detaillierten Voranschlag ent-
        nommen werden, welcher bei der Finanzverwaltung bezogen werden
        kann. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.huttwil.ch auf-
        geschaltet.

        Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung
        1. Genehmigung des Voranschlags für das Jahr 2016, der bei einem
           Aufwand      von  Fr. 21'975'540.00 und     einem Ertrag       von
           Fr. 21'849'090.00 mit einem Ergebnis (Verlust) von Fr. -126'450.00
           abschliesst.
        2. Die Erhebung folgender Gemeindesteuern für das Jahr 2016:
           a)   das 1,65-fache der gesetzlichen Einheitsansätze auf Einkommen
                und Vermögen;
           b)   eine Liegenschaftssteuer von 1,2 Promille der amtlichen Werte;
           c)   eine Feuerwehrdienstersatzabgabe von 4 % des Staatssteuerbe-
                trags;
        3. Das per 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird über die
           nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33% linear
           abgeschrieben.
        4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse beauftragt.

                                     Marcel Sommer, RV Finanzen
                                     Alexandra Zürcher, Finanzverwalterin a.I.

        Das Budget 2016 und der Finanzplan 2015 - 2020 können bei der Fi-
        nanzverwaltung bezogen werden. Die Unterlagen werden auch im In-
        ternet unter www.huttwil.ch aufgeschaltet. Wir möchten in Erinnerung
        rufen, dass keine Budgets oder Finanzpläne an der Gemeindeversamm-
        lung aufgelegt werden.
        Im Interesse einer zügig abgewickelten Gemeindeversammlung bitten
        wir Sie, sich für Fragen zum Budget bzw. zum Finanzplan vorgängig
        beim Ressort Finanzen zu melden. Der Ressortverantwortliche Marcel
        Sommer sowie Finanzverwalterin a.I. Alexandra Zürcher stehen Ihnen
        gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                    Seite 22
1.3.          Information über Kreditabrechnungen
1.3.1.        Zusammenstellung abgerechneter Verpflichtungskredite

                                                                        Kumulierte

                                                                                       Einnahmen
                                                                                       Kumulierte
                                                                        Ausgaben
         Kreditbe-

                                                  zeichnung
         schluss

                                                  Objektbe-
                            summe
                            Kredit-

                                                                                                        Saldo
                 Datum
 Organ

                                      Renaturierung Langete im
 GR      22.04.2013      235'000.00                                  132'261.60      119'461.40 -102'738.40
                                      Bereich Altersheim Sonnegg
 GR      26.01.2004      25'000.00
                                      Strassensanierung & Trottoir
 GR      28.06.2004      380'000.00   Sonnhalde/Sonneggstrasse       392'133.90      12'000.00       -34'866.10
                                      Süd
 GR      15.08.2005      22'000.00
                                      Erschliessung Sonnhalden
 GV      21.06.2005 1'099'000.00                                     819'440.40             -       -279'559.60
                                      Nord
                                      Tschäppel / Schlegel, Er-
 GR                      168'000.00                                  132'830.40             -        -35'169.60
                                      schliessung Abwasser
                                      Tschäppel / Schlegel, Sanie-
 GR      21.06.2010      17'000.00                                    16'414.15             -         -585.85
                                      rung Strasse
                                      Tschäppel / Schlegel, Er-
 GR                      85'000.00                                    90'517.55       3'000.00        5'517.55
                                      schliessung Wasser
                                      Tschäppel, Regenwasserent-
 GR      21.06.2010      80'000.00                                    61'234.70             -        -18'765.30
                                      lastung
                                      Fenstersanierung im Restau-
 GR      24.06.2013      155'000.00                                  136'862.50      10'000.00       -18'137.50
                                      rant Stadthaus
                                      Grundwasserfassung
Urne 27.11.2005 1'910'000.00                                         1'885'351.10 547'895.00         -24'648.90
                                      Huttwilwald
                                      Umbau Schulhaus Hofmatt,
Urne 14.12.2003 7'698'130.25                                         7'523'344.65 138'000.00 -174'785.60
                                      1. und 2. Etappe
                                      Umbau Schulhaus Hofmatt,
 GV      03.12.2008 1'400'000.00                                     1'272'404.40       0.00        -127'595.60
                                      3. Etappe
                                      Projektierung Umbau Schul-
 GR      19.05.2003      250'000.00                                  248'560.00         0.00         -1'440.00
                                      haus Hofmatt
 GR      09.09.1996
         23.09.1996
         09.06.1997                   Wettbewerbsprojekt Schul-
                         115'500.15                                  115'500.15         0.00           0.00
         09.02.1998                   haus Hofmatt
         07.09.1998
Urne 14.12.2003

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                                              Seite 23
2.      Genehmigung des Reglements über Abstim-
        mungen und Wahlen (Wahlreglement)

2.1.    Ausgangslage
        Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) der
        Einwohnergemeinde Huttwil vom 12. Juni 1996 mit Teilrevision vom
        16. November 1999 wurde infolge Änderung des übergeordneten Rechts
        einer Totalrevision unterzogen.

2.2.    Inhalte des Reglements für Abstimmungen und Wahlen
        Das neue Reglement für Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement)
        der Einwohnergemeinde Huttwil vom 1. Dezember 2015 basiert auf der
        kantonalen Mustervorlage, welche weitgehend übernommen und gestützt
        auf das anzuwendende Verfahren, insbesondere was die Verfahrensfris-
        ten anbelangt, ergänzt wurde.
        Es regelt gestützt auf Artikel 60 des Organisationsreglements OgR vom
        12. Juni 2015 das Verfahren für Urnenabstimmungen und -wahlen. Die
        Verfahrensfristen in Bezug auf die Durchführung von Urnenabstimmun-
        gen und -wahlen sind allgemein für alle Beteiligten jeweils eng angesetzt.
        Damit die Zeitfenster zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben sowohl für
        die Ortsparteien wie auch Gemeindeorgane optimaler und verträglicher
        festgelegt werden konnten, wurden die Fristen zur Durchführung von Ab-
        stimmungen und Wahlen auf Gemeindeebene - unter Einhaltung der
        übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen - soweit möglich gestreckt.
        Gestützt auf Artikel 56 und 57 des kantonalen Gemeindegesetzes wurde
        das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) beim
        Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung
        eingereicht. Mit Vorprüfungsbericht vom 1. September 2015 wird durch
        die kantonale Genehmigungsbehörde auf einige Punkte hingewiesen,
        welche inzwischen durch den Gemeinderat bereinigt und umgesetzt wur-
        den.
        Das neue Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement)
        wurde zudem allen Ortsparteien Huttwil in der Zeit vom 25. August bis
        und mit 25. September 2015 zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Ver-
        nehmlassungseingaben wurden durch den Gemeinderat an seiner Sit-
        zung vom 12. Oktober 2015 behandelt und das Reglement über Abstim-
        mungen und Wahlen (Wahlreglement) zur öffentlichen Auflage verab-
        schiedet.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                    Seite 24
2.3.    Öffentliche Auflage
        Gestützt auf Artikel 54 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern vom
        16. März 1998 hat der Gemeinderat das neue Reglement über Abstim-
        mungen und Wahlen (Wahlreglement) während der gesetzlichen Dauer
        von 30 Tagen in der Zeit vom 22. Oktober 2015 bis und mit 23. Novem-
        ber 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Das Regle-
        ment kann im Rahmen der Aktenauflage bei der Gemeindeschreiberei
        oder auf der Gemeindehomepage www.huttwil.ch eingesehen werden.

2.4.    Antrag des Gemeinderates
        Das Reglement für Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) vom
        1. Dezember 2015 sei zu genehmigen.

                                         Hansjörg Muralt, RV Präsidiales
                                         Martin Jampen, Gemeindeverwalter

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                     Seite 25
3.      Hochwasserschutz Oberes Langetental (Madiswil,
        Rohrbach, Huttwil)
        a) Bewilligung eines Nachkredits für das Planungsverfah-
           ren und für die Durchführung der Baumeistersubmission
           für die Rückhaltebecken Tschäppel und Brand

        b) Genehmigung des Gesamtprojekts zu Massnahmen des
           Hochwasserschutzes unter Vorbehalt der Genehmigung
           des Baukredits durch das finanzkompetente Organ

3.1.    Ausgangslage
        Nach dem verheerenden Hochwasser vom 8. Juni 2007 haben die drei
        Gemeinden Huttwil, Rohrbach und Madiswil beschlossen, den Hochwas-
        serschutz gemeinsam anzugehen. Aufgrund eines Hochwasserschutz-
        konzepts aus dem Jahr 2009 lag im September 2012 ein erstes Gesamt-
        projekt für den Hochwasserschutz in den drei Gemeinden auf Stufe Vor-
        projekt vor. Zwischenzeitlich wurde nun die Planung weitergeführt.

        Das nun vorliegende Projekt wurde nach der Mitwirkung vom Herbst
        2014 bei den eidgenössischen und kantonalen Stellen zur Vorprüfung
        eingereicht. Gestützt auf die Forderungen einzelner Ämter mussten und
        müssen zur Erreichung der maximal möglichen Subvention durch Bund
        und Kanton noch zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden. Mit die-
        sen zusätzlichen Forderungen wurde bisher nicht gerechnet. Entspre-
        chend muss dafür ein Nachkredit bewilligt werden.

        Der positive Abschluss des Vorprüfungsverfahrens wird in den ersten
        Monaten 2016 erwartet. Danach soll umgehend mit der Planauflage ge-
        startet werden, so dass das Bauprojekt mit dem Wasserbauplan den zu-
        ständigen Gemeindeorganen voraussichtlich im Dezember 2016 zur Ge-
        nehmigung vorgelegt werden kann.

3.2.    Übersicht über die vorgesehenen Massnahmen
        Die Massnahmen sind im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und
        bestehen aus dem
        • Bau eines Rückhaltebeckens in der Gemeinde Huttwil, Gebiet
          Tschäppel

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                Seite 26
• Bau eines Schwemmholzrechens in der Gemeinde Huttwil, am
          Nyffelbächli
        • Neubau der Brücke Häbernbadstrasse im Bereich der Sägerei Ammon
          mit Optimierung des Durchlasses (zu 100 % durch die Gemeinde
          Huttwil zu finanzieren)
        • Bau eines Rückhaltebeckens in der Gemeinde Rohrbach, Gebiet
          Brand
        • Gerinneausbau im Ortsteil Kleindietwil der Gemeinde Madiswil
        • Ökologische Ersatzmassnahmen (Ehemalige Kiesgrube Madiswil und
          je einem Abschnitt an der Langete in Huttwil und Rohrbach)

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                   Seite 27
Auf den ursprünglich vorgesehenen Schwemmholzrechen am Rotbach
        soll verzichtet werden. Mit der Durchlasserweiterung bei der Brücke Hä-
        bernbadstrasse (Sägerei Ammon) kann erreicht werden, dass
        Schwemmholz das vorhandene Engnis etwas besser passieren kann.
        Zudem wird berücksichtigt, dass bis zum projektierten Rückhaltebecken
        Brand in Rohrbach verhältnismässig wenig Gebäude direkt gefährdet
        sind. Die Durchlasserweiterung kann in das Gesamtprojekt aufgenom-
        men werden. Dies bewirkt, dass für die subventionsberechtigten Anteile
        der für das Hochwasserschutzprojekt geltende Beitragssatz (voraussicht-
        lich 73 %) zum Tragen kommt. Die Brücke befindet sich gemäss den
        vorgenommenen Überprüfungen bezüglich Zustand und Tragfähigkeit in
        einem sanierungsbedürftigen Zustand. Somit ergibt sich eine ideale Ge-
        legenheit, die Sanierung im Zuge des Hochwasserschutzprojektes vor-
        zunehmen. Ohne diese Kombination müssten die Kosten nach aktueller
        Gesetzeslage gesamthaft durch die Gemeinde finanziert werden.

        Sämtliche Restkosten für das Brückenprojekt werden durch die Gemein-
        de Huttwil zu tragen sein.

        Für die übrigen Kosten des Projektes der drei Gemeinden gelangt der
        nachstehende Kostenteiler zur Anwendung:

        Madiswil               45 %
        Rohrbach               22 %
        Huttwil                33 %

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                 Seite 28
3.3.    Vorbereitung der Kreditvorlage für das Gesamtprojekt
        Um eine möglichst hohe Kostengenauigkeit für die Festlegung des erfor-
        derlichen Baukredits zu erlangen, soll für die zwei grössten Projektbe-
        standteile die Baumeistersubmission bereits vorgezogen werden. Dabei
        handelt es sich um die beiden Rückhaltebecken Tschäppel, Huttwil und
        Brand, Rohrbach. Entsprechend wird für diesen umfassenden Planungs-
        schritt eine Aufstockung des bisherigen Kredites erforderlich.

3.4.    Finanzielles
        Am 12. November 2012 bewilligte der Gemeinderat einen Bruttokredit
        von Fr. 480'000.00 für die Projektierung der Hochwasserschutzmass-
        nahmen. Darin enthalten war auch der bereits früher bewilligte Nettokre-
        dit von Fr. 75'000.00 für eine Konzeptstudie bzw. die Vorprojektierung.
        Zur Fertigstellung des Vorprojektes sowie zur Durchführung der Bau-
        meistersubmission für die beiden Rückhaltebecken ist gemäss der nach-
        folgenden Zusammenstellung ein Nachkredit nötig.

        Gemeinde Huttwil                  Gesamtbetrag Anteil Huttwil Anteil Huttwil
                                          brutto       brutto         netto nach
        Gegenstand
                                                                      Subvention
        Kredittotal für Vorprojekt
        (Nettoanteil)                         75'000.00      75'000.00      20'250.00

        Projektierungskredit inkl. MwSt
        ohne Vorprojekt (netto 75'000)      405'000.00      133'650.00      36'085.50
        Total bewilligter Kredit vom
        12. November 2012                   480'000.00      158'400.00      56'335.50
        (fak. Referendum)

        In der nachfolgenden Tabelle wird die Berechnung des erforderlichen
        Nach- bzw. Zusatzkredits dargestellt:
        Gemeinde Huttwil                   Gesamt-        Anteil         Anteil Huttwil
                                           betrag         Huttwil        netto nach
        Gegenstand
                                           brutto         brutto         Subvention
        Erforderlicher Nachkredit für
        bisherige Überschreitungen al-
        ler drei Gemeinden exkl. Brü-         72'006.65      23'762.20        6'415.80
        cke Häbernbadstrase

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                           Seite 29
Gemeinde Huttwil                      Gesamt-       Anteil         Anteil Huttwil
                                              betrag        Huttwil        netto nach
        Gegenstand
                                              brutto        brutto         Subvention
        Zusatzleistungen (Forderungen
        Bund/Kanton); Baumeistersub-
                                               242'014.70      79'864.85      21'563.50
        mission für die beiden Rückhal-
        tebecken
        Rundung / Reserve                        1'511.25         498.70         134.65
        Erforderlicher Nachkredit zum
        Abschluss der Projektierung,
        Vorprüfung und für die Durch-
                                               315'532.60     104'125.75      28'113.95
        führung der Baumeistersubmis-
        sion (Zwischentotal gemeinsa-
        me Projektteile)
        Erforderlicher Nachkredit für die
        Projektierung der Brücke
        Häbernbadstrasse / Ammon-
        Brücke. Wird als separater Ob-
        jektteil innerhalb des Gesamt-          34'467.40      34'467.40. ca. 25'000.00
        projektes weitergeführt! Tren-
        nungsverbot infolge Gesamt-
        projekt im Rahmen HWS! (nur
        Anteil subventionsberechtigt!)
        Erforderlicher Nachkredit total
                                               350'000.00     138'593.15      53'113.95
        inkl. MwSt
        Total Kredit inkl. Kreditanteil für
        Brücke Häbernbadstrasse                830'000.00     296'993.15    109'449.45-
        durch GV zu bewilligen

        Dieser Kredit wird zur besseren Übersichtlichkeit nach der Erledigung der
        Projektierungsarbeiten abgerechnet. Entsprechend wird den Stimmbür-
        gern ein separater Baukredit zur Beschlussfassung vorgelegt.

        Beiträge von Bund und Kanton
        Nach heutigem Stand darf davon ausgegangen werden, dass sich Bund
        und Kanton mit 73 % an die subventionsberechtigten Kosten der Ge-
        meinden beteiligt. Somit darf damit gerechnet werden, dass der Gemein-
        de Huttwil von ihrem Kostenanteil von Fr. 296'993.15 effektiv noch
        Fr. 109'449.45 verbleibt. Die Brücke Häbernbad wird nur teilweise sub-
        ventioniert. Deshalb kann aktuell nur eine Schätzung über die Höhe der
        verbleibenden Kosten abgegeben werden.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                             Seite 30
3.5.    Antrag des Gemeinderates
        a) Das vorliegende Hochwasserschutzprojekt sei unter Vorbehalt der
           Bewilligung des erforderlichen Projektkredites durch die Stimmbürge-
           rinnen und Stimmbürger zu genehmigen.
        b) Für die Projektierung des Hochwasserschutzes inkl. Submission der
           Baumeisterarbeiten sei zu Lasten von Konto Nr. 750.501.80, "Hoch-
           wasserschutz Projektierung nach Unwetter 07" ein Nach- bzw. Zu-
           satzkredit von brutto Fr. 350'000.00 inkl. Mehrwertsteuer zu bewilli-
           gen.    Entsprechend      beträgt   der    kumulierte   Kreditbetrag
           Fr. 830'000.00.

                                         Hans Mathys, RV Bau
                                         Martin Bieri, Bauverwalter

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                  Seite 31
4.      Genehmigung eines Verpflichtungskredits zur Er-
        satzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs (TLF) der
        Feuerwehr Region Huttwil

4.1.    Ausgangslage
        Die Feuerwehr Region Huttwil (nachfolgend Feuerwehr genannt) ist für
        die Intervention bei Brandereignissen, bei Rettungen, bei Elementarer-
        eignissen sowie für die technische Hilfeleistung in Notlagen in den Ge-
        meinden Huttwil (Sitzgemeinde), Auswil, Gondiswil, Rohrbach, Rohr-
        bachgraben und Wyssachen (Anschlussgemeinden) zuständig. Huttwil
        ist Sitzgemeinde der Feuerwehr Region Huttwil und deshalb für Beschaf-
        fungen zuständig. Die Anschlussgemeinden finanzieren ihren Anteil mit
        dem jährlichen Betriebsbeitrag. Die Kosten der Beschaffung übersteigen
        Fr. 500'000.00, weshalb die Gemeindeversammlung für den Kreditbe-
        schluss zuständig ist.
        Das bestehende Tanklöschfahrzeug (Baujahr 1993) hat nach über 20
        Betriebsjahren sein technisches und wirtschaftliches Lebensende er-
        reicht und muss ersetzt werden. Die für die Aufrechterhaltung der Be-
        triebsbereitschaft notwendigen Instandhaltungsarbeiten werden zuneh-
        mend umfangreicher und dadurch kostenintensiver. Wichtige Einrichtun-
        gen, insbesondere zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Feuer-
        wehrangehörigen, fehlen am bestehenden Tanklöschfahrzeug weitge-
        hend. Das Leistungsspektrum der eingebauten Feuerwehrtechnik ent-
        spricht nicht mehr den aktuellen einsatztaktischen und –technischen An-
        forderungen an ein Tanklöschfahrzeug.

4.2.    Grundlagen zur Ersatzbeschaffung
        Die Evaluation und Beschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges erfolgt
        durch ein Projektteam der Feuerwehr, welches durch eine neutrale ex-
        terne Fachstelle unterstützt und begleitet wird. Die Submissionsarbeiten
        stehen kurz vor dem Abschluss, so dass der Gemeinderat die Vergabe
        beschliessen kann, wenn die Gemeindeversammlung dem Kredit zu-
        stimmt. Nach Ablauf der Beschwerdefristen gegen den Vergabeent-
        scheid des Gemeinderates und den Kreditbeschluss der Gemeindever-
        sammlung kann der Liefervertrag abgeschlossen werden. Das neue
        Tanklöschfahrzeug soll im ersten Quartal 2017 in Betrieb genommen
        werden können.

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                  Seite 32
a) Anforderungen an das neue Fahrzeug (Pflichtenheft)
        Das eingesetzte Projektteam hat mit Unterstützung des externen Pro-
        jektbegleiters das Pflichtenheft für das neue Fahrzeug erstellt und ge-
        stützt darauf die öffentliche Ausschreibung vorgenommen.
        Das neue Einsatzfahrzeug wird auf ein umweltfreundliches und in der
        Schweiz handelsübliches LKW-Fahrgestell aufgebaut sein, mit welchem
        einerseits die Verkehrs-, Arbeitsplatz- und Betriebssicherheit auf der An-
        fahrt zur Einsatzstelle und an der Einsatzstelle selbst sichergestellt, und
        andererseits die Verfügbarkeit von Raum für den Transport einer kom-
        pletten Einsatzmannschaft, den Einbau von moderner Löschtechnik so-
        wie von Feuerwehrmaterial realisiert werden kann. Die Umweltbelastung
        soll dank niedriger Abgasemissionswerte (der Abgasnorm EURO6 ent-
        sprechend) stark reduziert werden.
        Die sowohl den Vorgaben der Gebäudeversicherung Bern als auch der
        Empfehlung des Schweizerischen Feuerwehrverbandes entsprechende
        Fahrzeug- und Feuerlöschtechnik wird bedarfsorientiert ausgelegt sein
        und im Hinblick auf einen Lebenszyklus von wiederum 20-25 Betriebsjah-
        ren dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen.

4.3.    Finanzielles
        Die Finanzierung des neuen Tanklöschfahrzeuges wurde in der Investiti-
        onsplanung 2015 bis 2020 zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr
        Region Huttwil mit Fr. 650'000.00 berücksichtigt. Der Kredit beinhaltet
        den Kauf des Fahrzeugs selber, die Ergänzung der betriebsnotwendigen
        Zusatzausrüstungen sowie die Kosten der externen Projektbegleitung.
        Für den Verkauf des alten Fahrzeugs wird mit einem Erlös von 5'000
        Franken gerechnet. Aufgrund der vorliegenden Offerten kann die Einhal-
        tung des Investitionskredits garantiert werden.

        a) Jährliche Folgekosten

         Kostenart              Detail                               Betrag Fr.
         Kalkulatorische        2% des halben Kapitals (aus mitt-
                                                                         6'500.00
         Zinsen                 lerem Verfall)
                                5% (Lebensdauer des Fahrzeugs
         Abschreibung                                                  32'500.00
                                von 20 Jahren nach HRM2)
         Übrige                 Wartung, Reparaturen, Versiche-
                                                                         3'500.00
         Betriebskosten         rung, Steuern ca.
         Total jährliche Folgekosten                                   42'500.00

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                     Seite 33
Das TLF wird über die Spezialfinanzierung der Feuerwehr Region Huttwil
        finanziert. Die Investition für die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahr-
        zeugs ist im aktuellen Investitionsprogramm enthalten. Die Prognose der
        Finanzplanung für diese Spezialfinanzierung zeigt, dass die Investition fi-
        nanziell tragbar ist. Die jährlichen Abschreibungen werden ab dem Jahr
        2017 während 20 Jahren der Spezialfinanzierung Werterhalt Feuerwehr
        belastet. Der Bestand dieser Spezialfinanzierung betrug per Ende 2014
        Fr. 444'840.00.

4.4.    Antrag des Gemeinderates
        Für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) für die Feu-
        erwehr Region Huttwil sei ein Verpflichtungskredit von 650'000 Franken
        zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr zu bewilligen.

                                     Adrian Wüthrich, RV öffentliche Sicherheit
                                     Martin Jampen, Gemeindeverwalter

Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015                                     Seite 34
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