Einladung zur Gemeindeversammlung vom - Dienstag, 1. Dezember 2015 um 20.00 Uhr
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Gemeindeblatt der Einwohnergemeinde Huttwil Nr. 67, November 2015 Einladung zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 1. Dezember 2015 um 20.00 Uhr im Mohrensaal, Huttwil
Stimmberechtigung: In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer- bürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 2
Traktanden: 1. Budget und Finanzplan a) Information über den Finanzplan 2015 - 2020 b) Beratung und Genehmigung des Budgets 2016 2. Genehmigung des Reglements über Abstimmungen und Wahlen vom 1. Dezember 2015 (Wahlreglement) 3. Hochwasserschutz Oberes Langetental (Madiswil, Rohrbach, Huttwil) a) Bewilligung eines Nachkredits für das Planungsverfahren und für die Durchführung der Baumeistersubmission für die Rückhaltebecken Tschäppel und Brand b) Genehmigung des Gesamtprojekts zu Massnahmen des Hochwasserschutzes unter Vorbehalt der Genehmigung des Baukredits durch das finanzkompetente Organ 4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Ersatzbe- schaffung des Tanklöschfahrzeuges (TLF) 5. Verschiedenes Die Akten zu den Versammlungsgeschäften liegen in der Gemeinde- verwaltung vor der Versammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind zudem unter www.huttwil.ch aufgeschalten. Die öffentliche Aufla- ge zum Traktandum 2 erfolgt gemäss separater Publikation. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 3
1. Information über den Finanzplan 2015 - 2020 / Beratung und Genehmigung des Budgets 2016 1.1. Finanzplan 2015 – 2020 Der Finanzplan soll • einen Überblick über die mutmassliche Entwicklung der Gemeinde- finanzen in den nächsten vier bis acht Jahren geben, • Auskunft geben über die geplante Investitionstätigkeit, deren Auswir- kungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht, sowie deren Tragbar- keit, die Folgekosten und die Finanzierung der Investitionen, • geplante neue Aufgaben zeigen und deren Wirkung auf den Finanz- haushalt aufzeigen, • die Entwicklung von Aufwand und Ertrag, Ausgaben und Einnahmen sowie Bestandesgrössen aufzeigen. Der Finanzplan ist • ein Planungsmittel mit entsprechender Ungenauigkeit und Unverbind- lichkeit! • keine Kreditfreigabe! Der Bürger muss sich bewusst sein, dass er etwas zur Kenntnis nimmt, was in dieser Form vielleicht nicht eintreten wird. Für den Gemeinderat ist jedoch klar, dass die finanzpolitische Führungsarbeit auf dem Plan- werk basieren muss, Abweichungen aufgrund von neuen Erkenntnissen aber immer möglich bleiben müssen. 1.1.1. Legislatur- und Finanzhaushaltsziele An seiner Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2015 hat der Gemein- derat seine Legislaturziele wie folgt festgelegt bzw. angepasst: Im steuerfinanzierten Finanzhaushalt soll der Mittelwert der Investitio- nen über die Prognoseperiode der Höhe der errechneten betriebs- wirtschaftlichen Investitionen entsprechen. Eine Entlastung der Steuerbelastung soll erst dann vorgenommen werden, wenn die übrigen Ziele erreicht werden und der Saldo der Selbstfinanzierung am Ende der Prognoseperiode im positiven Be- reich liegt. Ziel ist es, die aktuelle Steueranlage von 1.65 Einheiten bzw. von 1.2 ‰ des amtlichen Wertes zu erhalten. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 4
Bei nötigem Kapitalbedarf ist das Kapital in erster Linie aus dem Port- folio zu beschaffen, wobei dessen Wert nicht unter den Anfangsbe- stand von 10.5 Mio. Franken fallen darf. Darüber hinaus gehender Kapitalbedarf ist solange auf dem Kapitalmarkt zu decken, als eine Differenz zwischen der Portfoliorendite und den Kapitalmarktkosten von mindestens 1% erwartet werden kann. Der Selbstfinanzierungsgrad der Prognoseperiode hat im Mittel min- destens 50% zu betragen. Der Saldo der Selbstfinanzierung am Ende der Prognoseperiode darf maximal minus 8 Mio. Franken betragen. Massnahmen zur Erreichung der Finanzierungsziele sind erst zu tref- fen, wenn die Tendenz der Nichterreichung durch Rechnungsab- schlüsse bestätigt wird. 1.1.2. Prognoseannahmen Die nachfolgenden Annahmen basieren auf verschiedenen Erhebungen und teilweise auf Erfahrungswerten. Mit den Einnahmen soll haushälte- risch umgegangen werden und die Ausgaben sollen den tatsächlichen Bedürfnissen so nahe wie möglich kommen. Vor allem im Bereich der Ausgaben für Konsum und Investitionen soll mit dem Finanzplan das Machbare an sich, sowie dessen Tragbarkeit für den zukünftigen Finanz- haushalt aufgezeigt werden. a) Aufwand Personalaufwand Die Einwohnergemeinde Huttwil legt den Prognoseannahmen einen Zu- wachswert von 1.75% zugrunde, wovon 0.5 - 1.0% der allgemeinen Teu- erung zugeschrieben wird. Aufgrund der Erhöhung des Stellenetats im Budgetjahr 2016 ist das Durchschnittswachstum über die Planungsperio- de mit 2.2% ausgewiesen. Sachaufwand Das durchschnittliche Wachstum im Sachaufwand über die Planungsperiode wird mit 1.1% ausgewiesen. Dies zeigt einen moderaten und realistischen Zuwachs. Abschreibungen Gemäss den Richtlinien für das harmonisierte Rechnungsmodell (HRM1) müssen bis 31.12.2015 vom Verwaltungsvermögen (ohne Darlehen und Beteiligungen) jährlich 10% des Restbuchwerts als harmonisierte Abschreibungen getätigt werden. Die im Voranschlag 2015 vorgesehe- Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 5
nen übrigen Abschreibungen von Fr. 393'300.00 basieren auf dem Wiederbeschaffungswert der steuerfinanzierten Gemeindeinfrastruktur. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften lassen solche Abschreibungen jedoch nicht mehr zu. Das bestehende Verwaltungsvermögen per 31.12.2015 wird als altrechtliches Verwaltungsvermögen deklariert und je nach Festsetzung der Laufzeit linear abgeschrieben. Den Investitionen ab dem 01.01.2016 wird eine Nutzungsdauer zugeschrieben, aufgrund welcher sie dann neu linear über diese Zeit abgeschrieben werden. Im vorliegenden Finanzplan sowie im Budget wird eine Abschreibungsdauer von 12 Jahren für das altrechtliche Verwaltungsvermögen vorgesehen. Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3 GV) Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibungen in der Höhe der Einlagen in die Spezialfinanzie- rungen im Jahr vor der Einführung. Lastenausgleichssysteme Die Lastenausgleichssysteme (ohne Lehrerbesoldungen) steigen im Pla- nungszeitraum von rund Fr. 4.713 Mio auf Fr. 4.981 Mio an. Die Lehrerbesoldungen sind schwer zu prognostizieren, diese werden jähr- lich aufgrund von Pensenmeldungen erhoben. Diese unterliegen auf- grund von Schülerzahlen (Klasseneröffnung oder Klassenschliessungen) oder auch durch neue Anforderungen an den Unterricht starken Schwan- kungen. b) Ertrag Finanzausgleich Als Folge ihrer unterdurchschnittlichen Steuerkraft erhält die Gemeinde Huttwil Zuschüsse aus dem Finanzausgleich. Mit dem Finanzausgleich sollen die Unterschiede zwischen den Gemeinden bei der Steuerkraft gemildert werden. Gemäss Berechnungshilfe der Finanzverwaltung des Kantons Bern werden für die Gemeinde Huttwil in den Jahren 2015 - 2020 jährliche Finanzausgleichszahlungen von Fr. 0,747 Mio. bis Fr. 0,855 Mio. prognostiziert. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 6
Geldanlagen Die Erwartungen an den Ertrag aus dem Vermögensmandat / Portfolio wurde reduziert. Da schon der Ertrag im Rechnungsjahr 2014 nur noch rund Fr. 120'000.00 betrug, wurden die Prognosen auf durchschnittlich Fr. 150'000.00 pro Jahr reduziert. Zuwachsraten Steuern pro Steuerjahr Einkommenssteuern 2015 2016 2017 2018 2019 2020 natürliche Personen Zuwachsraten 1.7% 1.5% 2.3% 1.5% 2.5% 2.0% Bevölkerungszuwachs 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% Total Zuwachs 2.0% 1.8% 2.6% 1.8% 2.8% 2.3% pro Jahr Im Zuge der Sparmassnahmen des Kantons Bern (ASP 2014) sind Mehreinnahmen bei den Steuern vorgesehen. Im bernischen Steuerge- setz ist per 1. Januar 2016 die Begrenzung des Fahrtkostenabzugs vor- gesehen. Diese Massnahmen wirken sich mit Steuermehrerträgen ab dem Steuerjahr 2016 aus. Diese Mehreinnahmen fliessen jeweils zeit- verzögert in die Gemeinderechnung, da die Steuern jeweils erst im Fol- gejahr veranlagt werden. Vermögenssteuern 2015 2016 2017 2018 2019 2020 natürliche Personen Zuwachsraten 1.0% 1.0% 1.0% 1.0% 1.0% 1.0% Bevölkerungszuwachs 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% 0.3% Total Zuwachs 1.3% 1.3% 1.3% 1.3% 1.3% 1.3% pro Jahr Gewinnsteuern 2015 2016 2017 2018 2019 2020 juristische Personen Zuwachsraten 2.91% -5.0% 2.96% 2.96% 2.96% 2.96% pro Jahr Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 7
1.1.3. Investitionsprogramm inkl. Spezialfinanzierungen Das Investitionsprogramm dient der Berechnung der Investitionsfolge- kosten wie Passivzinsen und Abschreibungen, welche die Gemeinde- rechnung belasten werden. Mit dem Finanzplan kann aufgezeigt werden, ob die vorgesehenen Investitionen finanziell tragbar sind. Die Investitionsvorhaben, welche im Investitionsprogramm aufgeführt sind, weisen im Zeitpunkt der Finanzplanausarbeitung unterschiedliche Planungs- bzw. Realisierungszustände auf. Es gibt Investitionsvorhaben, deren Kredit bereits genehmigt wurde und sich vielleicht schon in der Realisierungsphase befinden. Bei diesen Investitionen sind die zu erwar- tenden Ausgaben bekannt. Andere Investitionsvorhaben stehen hinge- gen erst am Beginn der Planungsphase und die erwarteten Ausgaben basieren lediglich auf Kostenschätzungen. Das Investitionsprogramm ist deshalb bloss ein Hilfsmittel, um die künftigen Investitionsausgaben und deren Folgekosten ermitteln zu können. Die Erfahrung zeigt, dass das Investitionsprogramm meist zu dicht ist. Im Nachhinein muss oft festgestellt werden, dass sich zahlreiche Projekte verzögern, sei es mangels eigener Personalressourcen oder aufgrund von Verzögerungen bei Dritten, von denen die Gemeindeinvestitionen abhängig sind. Je weiter in die Zukunft geplant wird, desto ungenauer lassen sich die Investitionsprognosen erstellen. Geplante Netto- Investitionen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 später pro Jahr Steuerfinanzierter 2'991'000 2'797'000 4'559'000 4'703'000 1'171'000 810'000 6'184'000 Haushalt Feuerwehr 125'000 3'000'000 (Gemeinde Huttwil) Feuerwehr Region 130'000 480'000 230'000 45'000 50'000 70'000 Huttwil Wasserversorgung 713'000 281'000 355'000 100'000 460'000 Abwasserentsorgung 1'168'000 671'000 1'037'000 1'252'000 1'000'000 860'000 3'487'000 Total 5'002'000 4'354'000 6'181'000 6'100'000 2'221'000 1'670'000 13'201'000 Die detaillierten Investitionen sind im Finanzplan ersichtlich, welcher im Internet aufgeschaltet ist oder am Schalter bezogen werden kann. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 8
1.1.4. Steuerfinanzierter Finanzplan 1.1.4.1. Steuersätze Der Finanzplan wurde auf der Basis von unveränderten Steuersätzen er- stellt: eine Steueranlage von 1,65 Einheiten und ein Liegenschaftssteu- eransatz von 1,2 ‰. 1.1.4.2. Selbstfinanzierung 2015 - 2020 (inkl. Spezialfinanzierungen) Für die Umsetzung der Finanzstrategie „Kapitalerhalt“ sind der Selbstfi- nanzierungsgrad bzw. der Saldo der Selbstfinanzierung Schlüsselkenn- zahlen, mit denen der Finanzhaushalt geführt wird. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuver- schuldung bzw. zu einem Kapitalverzehr, ein solcher von über 100 % zu einer Entschuldung bzw. zur Kapitalzunahme. Die nachfolgende Grafik stellt die prognostizierte Entwicklung des Selbst- finanzierungsgrads dar. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Jahre 2013 bis 2020 beträgt 60 %, was deutlich weniger als die Ziel- grösse von 100 % ist. Die Gründe dafür sind einerseits die hohen Investi- tionssummen, die finanziert werden müssen. Andererseits ist die Selbst- finanzierung aufgrund der Aufwandüberschüsse (Rechnungsdefizite) der Laufenden Rechnung schwach. Die selbst erarbeiteten Mittel reichen nicht aus, um die geplanten Investitionen innerhalb der Finanzplanperio- de zu finanzieren. Die Erfahrung zeigt, dass Investitionen oft nicht in der geplanten Dichte umgesetzt werden können. Diese Wirkung war in der Rechnung 2013 akzentuiert zu beobachten - der Selbstfinanzierungsgrad lag bei 159 %, prognostiziert war dieser bei 66 %, in der Rechnung 2014 ging man von einem Selbstfinanzierungsgrad von 42% aus, effektiv lag er beim Ab- schluss bei 87%. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 9
Selbstfinanzierungsgrad 200% 180% 159% 160% 128% 140% 120% 87% 97% 100% 80% 49% 47% 60% 36% 35% 40% 20% 0% 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Selbstfinanzierungsgrad Zielgrösse 100 % Finanzplan Vorjahr b) Kumulierter Saldo der Selbstfinanzierung Mit dem kumulierten Saldo der Selbstfinanzierung will der Gemeinderat die Einhaltung der Finanzstrategie „Kapitalerhalt“ sicherstellen. Ausge- hend von den selbst erarbeiteten Mitteln des Jahres 2006 (ohne Buch- gewinn aus dem onyx-Aktienverkauf) sollen sämtliche Investitionen der Finanzplanperiode 2015 bis 2020 selbst finanziert werden können. Dazu wird die Entwicklung des Saldos der Selbstfinanzierung analog einem Sparbuch festgehalten. Dabei sollte der aufgerechnete Saldo der Selbst- finanzierung am Ende der Finanzplanperiode (Jahr 2020) nicht negativ sein (negativer Saldo = Kapitalverzehr bzw. Verbrauch der onyx- Millionen). Massgebend ist der jeweilige Schlusssaldo der Finanzpla- nungsperiode und nicht die Schwankungen in den einzelnen Prognosejahren. Die nachfolgende Grafik zeigt, dass der kumulierte Saldo der Selbstfi- nanzierung während der Finanzplanperiode 2015 bis 2020 stetig ab- nimmt. Der in den Jahren 2006 bis 2014 erzielte Finanzierungsüber- schuss von Fr. 3,3 Mio. wird bereits im Jahr 2016 zur Finanzierung der geplanten Investitionen aufgebraucht. Es resultiert per Ende Finanzplan- periode im Jahr 2020 ein Finanzierungsfehlbetrag von Fr. 9,042 Mio. Im Betrachtungszeitraum der Jahre 2006 bis 2020 beträgt das geplante Investitionsvolumen Fr. 48.9 Mio., wovon gemäss vorliegendem Finanz- plan Fr. 39.9 Mio. selbst finanziert werden können. Dies entspricht einem Selbstfinanzierungsgrad von durchschnittlich 81 %. Laut Richtwert der Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 10
Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) wird ein Selbstfinanzierungs- grad von 80 bis 100 % als gut beurteilt. Kumulierter Saldo der Selbstfinanzierung 6.0 4.5 4.0 3.6 3.3 3.0 2.7 2.9 2.7 2.2 2.0 1.4 0.7 0.0 -2.0 in Millionen CHF -1.6 -4.0 -6.0 -5.5 -8.0 -10.0 -9.4 -9.5 -9.0 -12.0 2006 2007 2008 2009 2010 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2011 Finanzplan 2014 - 2019 Finanzplan Vorjahr 1.1.4.3. Mittelflussrechnung Die Mittelflussrechnung zeigt auf, dass die eigenen Mittel bereits bis En- de 2015 aufgebraucht sein werden. Per Ende 2019 weist die Mittelfluss- rechnung eine Neuverschuldung bzw. einen Kapitalverzehr von Fr. 13.29 Mio. auf. Der Kapitalverzehr ist auf die hohen Investitionssummen zurück zu führen. Der Finanzplan rechnet mit einer Neuverschuldung bzw. mit einem Kapitalverzehr von Fr. 7.2 Mio. Ende 2020. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 11
Mittelflussrechnung Eigene Mittel / Kapitalverzehr per 31.12. 8.0 6.1 6.0 4.0 3.1 in Millionen CHF 2.0 -1.6 0.0 -2.0 -4.0 -6.0 -6.2 -8.0 -7.0 -7.2 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzplan 2015 - 2020 Finanzplan Vorjahr 1.1.4.4. Entwicklung des Eigenkapitals Der Buchgewinn aus dem onyx-Aktienverkauf von Fr. 21,6 Mio. im Jahr 2006 führte zu einem ausserordentlich hohen Ertragsüberschuss in der Rechnung 2006. Dieser Ertragsüberschuss wurde ins Eigenkapital einge- legt, weshalb das Eigenkapital im Jahr 2006 von bisher Fr. 4,8 Mio. auf Fr. 27,2 Mio. anstieg. Mit den prognostizierten Aufwandüberschüssen des vorliegenden Finanzplans nimmt das Eigenkapital mit einem Bestand von Fr. 30.0 Mio. per 31.12.2014 in den Jahren 2015 bis 2020 voraus- sichtlich bis auf Fr. 27.8 Mio. ab. 1.1.5. Schlussfolgerungen aus der Finanzplanung 2015 - 2020 1.1.5.1. Einhaltung Legislatur- und Finanzhaushaltsziele Folgende Ziele gemäss Abschnitt 1.1.1 hiervor können erreicht werden: a) Ø Selbstfinanzierung von 50 % Finanzplanperiode Der Durchschnitt des Selbstfinanzierungsgrades über die Finanz- planperiode 2015 - 2020 beträgt 52%. b) Sicherstellung genügender Unterhalt der Infrastruktur Dem Unterhalt der Gemeindeinfrastruktur wird hohe Priorität beige- messen, was sich unter anderem in den hohen Investitionssummen Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 12
des Investitionsprogramms äussert. Als Folge des hohen Investiti- onsbedarfs wird der festgelegte betriebswirtschaftliche Wert von rund 2.1 Mio. Franken im steuerfinanzierten Haushalt überschritten, dieser liegt bei 2.8 Mio. Franken. Folgende Ziele gemäss Abschnitt 2 hiervor können nicht erreicht werden: c) Senkung der Steuerbelastung soweit dies der Finanzhaushalt erlaubt Der vorliegende Finanzplan basiert auf den bisherigen Steuersätzen. Die prognostizierten Aufwandüberschüsse und der hohe Investiti- onsbedarf zeigen, dass der Finanzhaushalt keine Senkung der Steuerbelastung zulässt. d) Saldo der kumulierten Selbstfinanzierung Die prognostizierte Entwicklung des Saldos der Selbstfinanzierung widerspiegelt den hohen Investitionsbedarf in der Prognoseperiode. Statt dem festgelegten maximalen Minus von 8 Mio. Franken wird ein Minus von rund 9 Mio. Franken erwartet. Dies führt auch zu ei- nem Kapitalverzehr, welcher durch die Mittelflussrechnung bestätigt wird. Bis Ende 2020 wird eine Neuverschuldung bzw. ein Vermö- gensverzehr von Fr. 7.2 Mio. prognostiziert. Zum einen kann der Fi- nanzbedarf gemäss Finanzstrategie durch Titelverkäufe aus dem Portfolio und zum anderen je nach Finanzmarktlage (Zinsentwick- lung im Schuldenmarkt, Renditeerwartungen Portfolio) durch die Aufnahme von Fremdmitteln gedeckt werden. 1.1.5.2. Schlussfolgerungen aus der Finanzplanung • Die Finanzpläne der letzten Jahre haben jeweils einen düsteren finan- ziellen Ausblick gegeben. Dies verhält sich mit dem vorliegenden Fi- nanzplan nicht anders. Das Investitionsprogramm widerspiegelt aber nicht nur den hohen Sanierungsbedarf der Gemeindeinfrastruktur, sondern er zeigt auch den aktuellen Entwicklungsschub in der Ge- meinde, welcher mit einer starken Bautätigkeit einhergeht. Zu erwäh- nen sind der neue Bahnhof, der Kreisel, der Wärmeverbund sowie die zahlreichen privaten Bauvorhaben. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass sich Huttwil entwickelt. Nun ist die Entwicklung Realität geworden. Die Gemeinde ist in diese Prozesse eingebunden, was mit ein Grund ist, dass die geplanten Investitions- ausgaben die Werte der letzten Jahre übersteigen. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 13
• Trotz unerfreulicher finanzieller Prognosen konnten in den letzten Jah- ren oft positive Rechnungsergebnisse erzielt werden. Die Abweichung zwischen finanzieller Planung und den tatsächlichen Rechnungser- gebnissen ist auch darauf zurück zu führen, dass gewissenhaft budge- tiert und prognostiziert wird. Die Investitionsprogramme zeigen zwar den Handlungsbedarf auf, die Umsetzung erfolgt in der Regel aber nicht im geplanten Tempo. Die Folge ist, dass die finanzielle Belastung geringer ausfällt als erwartet. • Finanzielle Reserven einer Gemeinde sind nicht Selbstzweck, sondern sollen der Entwicklung der Gemeinde und dem Erhalt der Gemeinde- infrastruktur dienen. Unter diesem Blickwinkel ist es vertretbar, wenn die nach wie vor geltenden ambitiösen finanziellen Ziele nicht erreicht werden. Der voraussichtliche Kapitalverzehr ist der Preis für die Ge- meindeentwicklung und für die Instandhaltung der Infrastruktur. Ein vo- raussichtlicher Selbstfinanzierungsgrad von 81 % für den Zeitraum von 2006 bis 2020 ist ein guter Wert. 1.1.5.3. Beurteilung der Finanzsituation durch den Gemeinderat Der Gemeinderat befasste sich bereits an der Januar-Klausur eingehend mit den Gemeindefinanzen. Um eine Verbesserung der Prognosedaten zu erzielen, müssten die Ausgaben reduziert und/oder die Einnahmen erhöht werden. Der Gemeinderat hat die verschiedenen Möglichkeiten zur Haushaltsanierung geprüft und beurteilt. Die wirkungsvollsten Mass- nahmen wären die Streichung der freiwilligen Leistungen und/oder die Anhebung der Steueranlage. Beide Massnahmen wirken sich jedoch ne- gativ auf die Standortattraktivität und damit auch negativ auf die Entwick- lung der Gemeinde aus. In der Vergangenheit ist es zudem immer wieder gelungen, bessere Ergebnisse als prognostiziert zu erzielen. Dank die- sen guten Ergebnissen steht die Gemeinde finanziell nach wie vor gut da, was durch das Eigenkapital von Fr. 30,662 Mio. eindrücklich belegt wird. Aufgrund dieser Überlegungen und Fakten erachtet es der Ge- meinderat als vertretbar, weder die Standortattraktivität durch Sparmass- nahmen im Bereich der freiwilligen Aufgaben zu schmälern, noch die starke Entwicklung der Gemeinde durch Investitionskürzungen zu brem- sen. Zudem hat der Gemeinderat in seiner Strategie festgelegt, dass die erwähnten Massnahmen erst geprüft bzw. eingeleitet werden, wenn das Nichterreichen der Zielsetzungen durch Rechnungsabschlüsse bestätigt wird. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 14
1.2. Budget 2016 Erfolgsrechnung 2016 Gesamtaufwand 2016 Fr. 21‘975‘540 Gesamtertrag 2016 Fr. 21‘849‘090 Ergebnis (Verlust) Fr. -126‘450 Steuern: Die Gemeindesteueranlage von 1.65 Einheiten, die Liegen- schaftssteuer von 1.20 Promille der amtlichen Werte sowie die Hundeta- xe von Fr. 50.00 pro Hund bleiben gegenüber 2015 unverändert. Das per Ende 2015 verbleibende Verwaltungsvermögen wird über 12 Jahre linear abgeschrieben. Spezialfinanzierungen (SF) SF Feuerwehr Gemeinde Huttwil: Der Verlust von Fr. 46‘000.00 wird, bei gleichbleibenden Ersatzabgaben, der Spezialfinanzierung „Eigenkapi- tal“ Feuerwehr entnommen. SF Wasserversorgung: Der Verlust von Fr. 92‘330.00 wird, bei gleich- bleibenden Gebührenansätzen, der Spezialfinanzierung „Eigenkapital“ Wasserversorgung belastet. SF Abwasserentsorgung: Der Verlust von Fr. 196‘960.00 wird, bei gleichbleibenden Gebührenansätzen, der Spezialfinanzierung „Eigenka- pital“ Abwasserentsorgung entnommen. SF Abfall: Der Gewinn von Fr. 25‘940.00 wird, bei gleichbleibenden Ge- bührenansätzen, in die Spezialfinanzierung „Eigenkapital“ Abfallentsor- gung eingelegt. Die nachfolgenden, aus Steuergeldern oder anderen Einnahmen finan- zierten Spezialfinanzierungen sind im Steuerhaushalt und folglich im Ge- samthaushalt enthalten. Namentlich sind dies: • Reparatur- und Erneuerungsfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen • Parkplatzersatzabgaben • Grabunterhalt • Übertrag Verwaltungsvermögen Industrielle Betriebe Huttwil • Feuerwehr Region Huttwil, Werterhalt • EDV-Anlage Oberdorfstrasse 4 (Auflösung per 31.12.2016 gemäss Beschluss GV vom 17.06.2015) Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 15
In Anlehnung an die Rechnungslegung der Privatwirtschaft wird die Er- folgsrechnung neu dreistufig geführt. Im Erfolgs- und Finanzierungsaus- weis erfolgt die Darstellung nach jeweiliger Finanzierung. 1.2.1. Rechnungslegungsgrundsätze HRM2 1.2.1.1 Allgemeines Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungs- modell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG 170.11), er- stellt. Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 01.01.2016 ein. Sie erstellen das Budget 2016 erstmals nach diesen Bestimmungen. 1.2.1.2 Terminologie Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 HRM2 • Bestandesrechnung • Bilanz • Laufende Rechnung • Erfolgsrechnung • Voranschlag • Budget • Voranschlagskredite • Budgetkredite • Eigenkapital • Bilanzüberschuss 1.2.1.3 Kontenplan Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert: a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer b) Funktionen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig c) Sachgruppen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 16
1.2.1.4 Abschreibungen a) Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen zur Gemeindeverordnung des Kantons Bern (GV)Ziff. 4.1.1 bis 4.1.4) Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in HRM2 übernommen: Voraussichtliches abschreibungspflichtiges Verwaltungsvermögen (ohne Wasser, Abwasser, Darlehen und Beteiligungen) Kontogruppe 11 (HRM1), Stand 1.1.2016 Fr. 10‘446‘400.00 Abschreibung linear von 2016 bis 2028 12 Jahre Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 8.33% oder Fr. 870‘530.00. b) Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen GV Ziff. 4.2.1 bis 4.2.3) Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Lineare Abschreibungen in der Höhe der Einlagen in die Spezialfi- nanzierungen im Jahr vor der Einführung. c) Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anla- gekategorien (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermö- genswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nut- zungsdauer. 1.2.1.5 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Investitionen werden bis zu Fr. 50‘000.00 (gemäss Art. 79a GV) der Er- folgsrechnung belastet. Der Gemeinderat verfolgt dabei eine konstante Praxis. Aktivierungsgrenzen ab 01.01.2016: Fr. 50‘000.00 1.2.2 Erläuterungen 1.2.2.1 Entwicklung Steuerertrag Einkommens- und Vermögenssteuern: Die Prognose bei den natürlichen Personen basiert auf der Entwicklung der Anzahl Steuerpflichtige und ei- nem Zuwachs im Jahr 2015 von 1.7% und im Jahr 2016 von 1.5%. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 17
Gewinn- und Kapitalsteuern: Bei den juristischen Personen wurde auf- grund des Durchschnitts der letzten drei Jahre und unter Berücksichti- gung des Wegzugs einer JP budgetiert. 1.2.2.2 Entwicklung von Finanzausgleich und Lastenverteiler 2015 2016 Finanzausgleich (Disparitätenabbau), Basis ist der mittlere harmonisierte Steu- 701‘700 809‘600 erertrag (Huttwil ist Empfänger) LV Lehrergehälter (abhängig der von den Gemeinde bezogenen Vollzeiteinheiten 2‘563‘400 2‘543‘000 (Lektionen) LV Sozialhilfe (Basis je Einwohner) 2‘241‘500 2‘319‘600 LV Ergänzungsleistungen (Basis je Ein- 1‘005‘100 1‘069‘890 wohner) LV öffentlicher Verkehr (Basis je Ein- 375‘900 353‘910 wohner und ÖV-Punkte) LV Neue Aufgabenteilung (Basis je Ein- 887‘200 875‘790 wohner) 1.2.2.3 Ergebnis gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen Feuerwehr: Der vorgesehene Verlust von Fr. 46‘000.00 ist durch das Ei- genkapital gedeckt. Der Betriebsbeitrag an die Feuerwehr Region Huttwil nimmt minim um Fr. 160.00 zu. Im Budgetjahr wurde zusätzlich für die Notfallplanung Feuerwehr „Hochwasserschutzprojekt“ ein Betrag von Fr. 30‘000.00 vorgesehen. Wasserversorgung: Das zu erwartende Defizit beläuft sich auf Fr. 92‘330.00, welches durch das Eigenkapital gedeckt ist. Abwasserentsorgung: Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung sieht einen Verlust von Fr. 196‘960.00 vor. Das Eigenkapital wird voraus- sichtlich, unter Berücksichtigung des geplanten Verlustes 2015, auf rund Fr. 53‘000.00 sinken. Abfallentsorgung: Der vorgesehene Gewinn von Fr. 25‘940.00 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 18
1.2.2.4 Gesamtergebnis Gemeinde Aufgrund der neuen Abschreibungsvorschriften HRM2 (linear nach Le- bensdauer), reduziert sich der Abschreibungsaufwand. Dies führt zu besseren Ergebnissen. Dieser Umstand darf jedoch nicht darüber hin- wegtäuschen, dass die Selbstfinanzierung der Gemeinde tief ist. Für die Finanzierung der Investitionen wird die Gemeinde rund 2.7 Mio Vermö- gen abbauen. Der Gemeinderat ist darauf bedacht, nur die Investitionen zu tätigen, welche notwendig sind. Gleichzeitig zieht er bei der Planung die Erfüll- barkeit der Projekte im Budgetjahr mit ein. 1.2.2.5 Investitionen Den Bruttoinvestitionen von CHF 5‘114‘000 stehen Einnahmen von CHF 765‘000 gegenüber, was zu Nettoinvestitionen von CHF 4‘349‘000 führt. Voranschlag Voranschlag Investitionsrechnung Veränderung 2016 2015 Steuerfinanzierte Investitionen 3'272'000.00 2'781'000.00 491'000.00 gebührenfinanzierte Investitionen 1'077'000.00 1'584'000.00 - 507'000.00 Total Netto- investitionen 4'349'000.00 4'365'000.00 -16'000.00 Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 19
Seite 20 Ergebnisse Budget 2016 Bezeichnung SG Allgem einer HH Wasser Abw asser Abfall Feuerw ehr Gesam thaushalt Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand 3-34-38 -16'410'955 -1'218'490 -1'891'650 -554'140 -292'550 -20'367'785 Betrieblicher Ertrag 4-44-48 14'546'080 1'215'930 1'878'910 551'200 288'200 18'480'320 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -1'864'875 -2'560 -12'740 -2'940 -4'350 -1'887'465 Finanzaufwand 34 -161'170 0 0 -120 -150 -161'440 Finanzertrag 44 1'885'070 2'560 12'740 3'060 4'500 1'907'930 Ergebnis aus Finanzierung 1'723'900 2'560 12'740 2'940 4'350 1'746'490 Operatives Ergebnis -140'975 0 0 0 0 -140'975 Ausserordentlicher Aufwand 38 -241'275 -241'275 Ausserordentlicher Ertrag 48 255'800 0 0 0 0 255'800 Ausserordentliches Ergebnis 14'525 0 0 0 0 14'525 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -126'450 0 0 0 0 -126'450 Investitionsrechnung Investitionsausgaben 5 -3'997'000 -281'000 -711'000 0 -125'000 -5'114'000 Übersicht nach Finanzierung Investitionseinnahmen 6 725'000 0 40'000 0 0 765'000 Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Ergebnis Investitionsrechnung -3'272'000 -281'000 -671'000 0 -125'000 -4'349'000 Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -126'450 0 0 0 0 -126'450 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 936'345 322'600 7'450 3'900 3'130 1'273'425 Abschreibungen Investitionsbeiträge 3660 7'300 7'300 Einlagen Fonds und Spezialfinanzierungen 35 0 399'400 750'500 25'940 0 1'175'840 Entnahmen Fonds und Spezialfinanzierungen 45 0 -414'930 -204'410 0 -46'000 -665'340 Einlagen in das Eigenkapital 241'275 0 0 0 0 241'275 Entnahmen aus dem Eigenkapital -255'800 0 0 0 0 -255'800 Selbstfinanzierung 802'670 307'070 553'540 29'840 -42'870 1'650'250 Nettoinvestitionen Ergebnis Investitionsrechnung -3'272'000 -281'000 -671'000 0 -125'000 -4'349'000 Finanzierungsergebnis -2'469'330 26'070 -117'460 29'840 -167'870 -2'698'750 1.2.3
Seite 21 Eigenkapitalnachweis Bestand Veränderung Veränderung Bestand 01.01.2015 2015 2016 31.12.2016 Spezialfinanzierungen SF Feuerwehr Eigenkapital 648'120 -7'400 -46'000 594'720 SF Wasserversorgung Eigenkapital 264'980 5'200 -92'330 177'850 SF Abwasserentsorgung Eigenkapital 379'280 -129'200 -196'960 53'120 SF Abfallentsorgung Eigenkapital 350'680 7'600 25'940 384'220 Vorfinanzierungen im Eigenkapital SF Feuerwehr Region Huttwil, Werterhalt 444'840 63'000 166'400 674'240 SF Wasserversorgung Werterhalt 350'880 -263'600 1'800 89'080 SF Abwasserentsorgung Werterhalt 1'448'960 -235'500 643'050 1'856'510 SF Reparatur- und Erneuerungsfinanzierung Liegenschaften 349'450 -55'200 39'125 333'375 Finanzvermögen SF EDV-Anlage Oberdorfstrasse 4 329'190 - -329'190 - Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 SF Parkplatzersatzabgaben 48'990 200 350 49'540 SF Grabunterhalt 46'560 -1'200 -1'200 44'160 1.2.2.4 Eigenkapitalnachweis SF Uebertrag Verwaltungsvermögen Ind. Betriebe Huttwil 8'999'998 - 8'999'998 Weiteres Eigenkapital Neubewertungsreserve FV Liegenschaften, Grundstücke - - 3'505'950 3'505'950 Neubewertungsreserve FV Wertschriften - - 3'475 3'475 Eigenkapital alt / Bilanzverlust 30'032'500 -570'250 -126'450 29'335'800 Altes und neues Eigenkapital 43'694'428 -1'186'350 3'593'960 46'102'038
Weiterführende Informationen können dem detaillierten Voranschlag ent- nommen werden, welcher bei der Finanzverwaltung bezogen werden kann. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.huttwil.ch auf- geschaltet. Antrag des Gemeinderates an die Gemeindeversammlung 1. Genehmigung des Voranschlags für das Jahr 2016, der bei einem Aufwand von Fr. 21'975'540.00 und einem Ertrag von Fr. 21'849'090.00 mit einem Ergebnis (Verlust) von Fr. -126'450.00 abschliesst. 2. Die Erhebung folgender Gemeindesteuern für das Jahr 2016: a) das 1,65-fache der gesetzlichen Einheitsansätze auf Einkommen und Vermögen; b) eine Liegenschaftssteuer von 1,2 Promille der amtlichen Werte; c) eine Feuerwehrdienstersatzabgabe von 4 % des Staatssteuerbe- trags; 3. Das per 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33% linear abgeschrieben. 4. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse beauftragt. Marcel Sommer, RV Finanzen Alexandra Zürcher, Finanzverwalterin a.I. Das Budget 2016 und der Finanzplan 2015 - 2020 können bei der Fi- nanzverwaltung bezogen werden. Die Unterlagen werden auch im In- ternet unter www.huttwil.ch aufgeschaltet. Wir möchten in Erinnerung rufen, dass keine Budgets oder Finanzpläne an der Gemeindeversamm- lung aufgelegt werden. Im Interesse einer zügig abgewickelten Gemeindeversammlung bitten wir Sie, sich für Fragen zum Budget bzw. zum Finanzplan vorgängig beim Ressort Finanzen zu melden. Der Ressortverantwortliche Marcel Sommer sowie Finanzverwalterin a.I. Alexandra Zürcher stehen Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 22
1.3. Information über Kreditabrechnungen 1.3.1. Zusammenstellung abgerechneter Verpflichtungskredite Kumulierte Einnahmen Kumulierte Ausgaben Kreditbe- zeichnung schluss Objektbe- summe Kredit- Saldo Datum Organ Renaturierung Langete im GR 22.04.2013 235'000.00 132'261.60 119'461.40 -102'738.40 Bereich Altersheim Sonnegg GR 26.01.2004 25'000.00 Strassensanierung & Trottoir GR 28.06.2004 380'000.00 Sonnhalde/Sonneggstrasse 392'133.90 12'000.00 -34'866.10 Süd GR 15.08.2005 22'000.00 Erschliessung Sonnhalden GV 21.06.2005 1'099'000.00 819'440.40 - -279'559.60 Nord Tschäppel / Schlegel, Er- GR 168'000.00 132'830.40 - -35'169.60 schliessung Abwasser Tschäppel / Schlegel, Sanie- GR 21.06.2010 17'000.00 16'414.15 - -585.85 rung Strasse Tschäppel / Schlegel, Er- GR 85'000.00 90'517.55 3'000.00 5'517.55 schliessung Wasser Tschäppel, Regenwasserent- GR 21.06.2010 80'000.00 61'234.70 - -18'765.30 lastung Fenstersanierung im Restau- GR 24.06.2013 155'000.00 136'862.50 10'000.00 -18'137.50 rant Stadthaus Grundwasserfassung Urne 27.11.2005 1'910'000.00 1'885'351.10 547'895.00 -24'648.90 Huttwilwald Umbau Schulhaus Hofmatt, Urne 14.12.2003 7'698'130.25 7'523'344.65 138'000.00 -174'785.60 1. und 2. Etappe Umbau Schulhaus Hofmatt, GV 03.12.2008 1'400'000.00 1'272'404.40 0.00 -127'595.60 3. Etappe Projektierung Umbau Schul- GR 19.05.2003 250'000.00 248'560.00 0.00 -1'440.00 haus Hofmatt GR 09.09.1996 23.09.1996 09.06.1997 Wettbewerbsprojekt Schul- 115'500.15 115'500.15 0.00 0.00 09.02.1998 haus Hofmatt 07.09.1998 Urne 14.12.2003 Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 23
2. Genehmigung des Reglements über Abstim- mungen und Wahlen (Wahlreglement) 2.1. Ausgangslage Das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) der Einwohnergemeinde Huttwil vom 12. Juni 1996 mit Teilrevision vom 16. November 1999 wurde infolge Änderung des übergeordneten Rechts einer Totalrevision unterzogen. 2.2. Inhalte des Reglements für Abstimmungen und Wahlen Das neue Reglement für Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) der Einwohnergemeinde Huttwil vom 1. Dezember 2015 basiert auf der kantonalen Mustervorlage, welche weitgehend übernommen und gestützt auf das anzuwendende Verfahren, insbesondere was die Verfahrensfris- ten anbelangt, ergänzt wurde. Es regelt gestützt auf Artikel 60 des Organisationsreglements OgR vom 12. Juni 2015 das Verfahren für Urnenabstimmungen und -wahlen. Die Verfahrensfristen in Bezug auf die Durchführung von Urnenabstimmun- gen und -wahlen sind allgemein für alle Beteiligten jeweils eng angesetzt. Damit die Zeitfenster zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben sowohl für die Ortsparteien wie auch Gemeindeorgane optimaler und verträglicher festgelegt werden konnten, wurden die Fristen zur Durchführung von Ab- stimmungen und Wahlen auf Gemeindeebene - unter Einhaltung der übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen - soweit möglich gestreckt. Gestützt auf Artikel 56 und 57 des kantonalen Gemeindegesetzes wurde das Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur Vorprüfung eingereicht. Mit Vorprüfungsbericht vom 1. September 2015 wird durch die kantonale Genehmigungsbehörde auf einige Punkte hingewiesen, welche inzwischen durch den Gemeinderat bereinigt und umgesetzt wur- den. Das neue Reglement über Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) wurde zudem allen Ortsparteien Huttwil in der Zeit vom 25. August bis und mit 25. September 2015 zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Ver- nehmlassungseingaben wurden durch den Gemeinderat an seiner Sit- zung vom 12. Oktober 2015 behandelt und das Reglement über Abstim- mungen und Wahlen (Wahlreglement) zur öffentlichen Auflage verab- schiedet. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 24
2.3. Öffentliche Auflage Gestützt auf Artikel 54 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern vom 16. März 1998 hat der Gemeinderat das neue Reglement über Abstim- mungen und Wahlen (Wahlreglement) während der gesetzlichen Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom 22. Oktober 2015 bis und mit 23. Novem- ber 2015 in der Gemeindeschreiberei öffentlich aufgelegt. Das Regle- ment kann im Rahmen der Aktenauflage bei der Gemeindeschreiberei oder auf der Gemeindehomepage www.huttwil.ch eingesehen werden. 2.4. Antrag des Gemeinderates Das Reglement für Abstimmungen und Wahlen (Wahlreglement) vom 1. Dezember 2015 sei zu genehmigen. Hansjörg Muralt, RV Präsidiales Martin Jampen, Gemeindeverwalter Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 25
3. Hochwasserschutz Oberes Langetental (Madiswil, Rohrbach, Huttwil) a) Bewilligung eines Nachkredits für das Planungsverfah- ren und für die Durchführung der Baumeistersubmission für die Rückhaltebecken Tschäppel und Brand b) Genehmigung des Gesamtprojekts zu Massnahmen des Hochwasserschutzes unter Vorbehalt der Genehmigung des Baukredits durch das finanzkompetente Organ 3.1. Ausgangslage Nach dem verheerenden Hochwasser vom 8. Juni 2007 haben die drei Gemeinden Huttwil, Rohrbach und Madiswil beschlossen, den Hochwas- serschutz gemeinsam anzugehen. Aufgrund eines Hochwasserschutz- konzepts aus dem Jahr 2009 lag im September 2012 ein erstes Gesamt- projekt für den Hochwasserschutz in den drei Gemeinden auf Stufe Vor- projekt vor. Zwischenzeitlich wurde nun die Planung weitergeführt. Das nun vorliegende Projekt wurde nach der Mitwirkung vom Herbst 2014 bei den eidgenössischen und kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht. Gestützt auf die Forderungen einzelner Ämter mussten und müssen zur Erreichung der maximal möglichen Subvention durch Bund und Kanton noch zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden. Mit die- sen zusätzlichen Forderungen wurde bisher nicht gerechnet. Entspre- chend muss dafür ein Nachkredit bewilligt werden. Der positive Abschluss des Vorprüfungsverfahrens wird in den ersten Monaten 2016 erwartet. Danach soll umgehend mit der Planauflage ge- startet werden, so dass das Bauprojekt mit dem Wasserbauplan den zu- ständigen Gemeindeorganen voraussichtlich im Dezember 2016 zur Ge- nehmigung vorgelegt werden kann. 3.2. Übersicht über die vorgesehenen Massnahmen Die Massnahmen sind im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt und bestehen aus dem • Bau eines Rückhaltebeckens in der Gemeinde Huttwil, Gebiet Tschäppel Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 26
• Bau eines Schwemmholzrechens in der Gemeinde Huttwil, am Nyffelbächli • Neubau der Brücke Häbernbadstrasse im Bereich der Sägerei Ammon mit Optimierung des Durchlasses (zu 100 % durch die Gemeinde Huttwil zu finanzieren) • Bau eines Rückhaltebeckens in der Gemeinde Rohrbach, Gebiet Brand • Gerinneausbau im Ortsteil Kleindietwil der Gemeinde Madiswil • Ökologische Ersatzmassnahmen (Ehemalige Kiesgrube Madiswil und je einem Abschnitt an der Langete in Huttwil und Rohrbach) Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 27
Auf den ursprünglich vorgesehenen Schwemmholzrechen am Rotbach soll verzichtet werden. Mit der Durchlasserweiterung bei der Brücke Hä- bernbadstrasse (Sägerei Ammon) kann erreicht werden, dass Schwemmholz das vorhandene Engnis etwas besser passieren kann. Zudem wird berücksichtigt, dass bis zum projektierten Rückhaltebecken Brand in Rohrbach verhältnismässig wenig Gebäude direkt gefährdet sind. Die Durchlasserweiterung kann in das Gesamtprojekt aufgenom- men werden. Dies bewirkt, dass für die subventionsberechtigten Anteile der für das Hochwasserschutzprojekt geltende Beitragssatz (voraussicht- lich 73 %) zum Tragen kommt. Die Brücke befindet sich gemäss den vorgenommenen Überprüfungen bezüglich Zustand und Tragfähigkeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Somit ergibt sich eine ideale Ge- legenheit, die Sanierung im Zuge des Hochwasserschutzprojektes vor- zunehmen. Ohne diese Kombination müssten die Kosten nach aktueller Gesetzeslage gesamthaft durch die Gemeinde finanziert werden. Sämtliche Restkosten für das Brückenprojekt werden durch die Gemein- de Huttwil zu tragen sein. Für die übrigen Kosten des Projektes der drei Gemeinden gelangt der nachstehende Kostenteiler zur Anwendung: Madiswil 45 % Rohrbach 22 % Huttwil 33 % Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 28
3.3. Vorbereitung der Kreditvorlage für das Gesamtprojekt Um eine möglichst hohe Kostengenauigkeit für die Festlegung des erfor- derlichen Baukredits zu erlangen, soll für die zwei grössten Projektbe- standteile die Baumeistersubmission bereits vorgezogen werden. Dabei handelt es sich um die beiden Rückhaltebecken Tschäppel, Huttwil und Brand, Rohrbach. Entsprechend wird für diesen umfassenden Planungs- schritt eine Aufstockung des bisherigen Kredites erforderlich. 3.4. Finanzielles Am 12. November 2012 bewilligte der Gemeinderat einen Bruttokredit von Fr. 480'000.00 für die Projektierung der Hochwasserschutzmass- nahmen. Darin enthalten war auch der bereits früher bewilligte Nettokre- dit von Fr. 75'000.00 für eine Konzeptstudie bzw. die Vorprojektierung. Zur Fertigstellung des Vorprojektes sowie zur Durchführung der Bau- meistersubmission für die beiden Rückhaltebecken ist gemäss der nach- folgenden Zusammenstellung ein Nachkredit nötig. Gemeinde Huttwil Gesamtbetrag Anteil Huttwil Anteil Huttwil brutto brutto netto nach Gegenstand Subvention Kredittotal für Vorprojekt (Nettoanteil) 75'000.00 75'000.00 20'250.00 Projektierungskredit inkl. MwSt ohne Vorprojekt (netto 75'000) 405'000.00 133'650.00 36'085.50 Total bewilligter Kredit vom 12. November 2012 480'000.00 158'400.00 56'335.50 (fak. Referendum) In der nachfolgenden Tabelle wird die Berechnung des erforderlichen Nach- bzw. Zusatzkredits dargestellt: Gemeinde Huttwil Gesamt- Anteil Anteil Huttwil betrag Huttwil netto nach Gegenstand brutto brutto Subvention Erforderlicher Nachkredit für bisherige Überschreitungen al- ler drei Gemeinden exkl. Brü- 72'006.65 23'762.20 6'415.80 cke Häbernbadstrase Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 29
Gemeinde Huttwil Gesamt- Anteil Anteil Huttwil betrag Huttwil netto nach Gegenstand brutto brutto Subvention Zusatzleistungen (Forderungen Bund/Kanton); Baumeistersub- 242'014.70 79'864.85 21'563.50 mission für die beiden Rückhal- tebecken Rundung / Reserve 1'511.25 498.70 134.65 Erforderlicher Nachkredit zum Abschluss der Projektierung, Vorprüfung und für die Durch- 315'532.60 104'125.75 28'113.95 führung der Baumeistersubmis- sion (Zwischentotal gemeinsa- me Projektteile) Erforderlicher Nachkredit für die Projektierung der Brücke Häbernbadstrasse / Ammon- Brücke. Wird als separater Ob- jektteil innerhalb des Gesamt- 34'467.40 34'467.40. ca. 25'000.00 projektes weitergeführt! Tren- nungsverbot infolge Gesamt- projekt im Rahmen HWS! (nur Anteil subventionsberechtigt!) Erforderlicher Nachkredit total 350'000.00 138'593.15 53'113.95 inkl. MwSt Total Kredit inkl. Kreditanteil für Brücke Häbernbadstrasse 830'000.00 296'993.15 109'449.45- durch GV zu bewilligen Dieser Kredit wird zur besseren Übersichtlichkeit nach der Erledigung der Projektierungsarbeiten abgerechnet. Entsprechend wird den Stimmbür- gern ein separater Baukredit zur Beschlussfassung vorgelegt. Beiträge von Bund und Kanton Nach heutigem Stand darf davon ausgegangen werden, dass sich Bund und Kanton mit 73 % an die subventionsberechtigten Kosten der Ge- meinden beteiligt. Somit darf damit gerechnet werden, dass der Gemein- de Huttwil von ihrem Kostenanteil von Fr. 296'993.15 effektiv noch Fr. 109'449.45 verbleibt. Die Brücke Häbernbad wird nur teilweise sub- ventioniert. Deshalb kann aktuell nur eine Schätzung über die Höhe der verbleibenden Kosten abgegeben werden. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 30
3.5. Antrag des Gemeinderates a) Das vorliegende Hochwasserschutzprojekt sei unter Vorbehalt der Bewilligung des erforderlichen Projektkredites durch die Stimmbürge- rinnen und Stimmbürger zu genehmigen. b) Für die Projektierung des Hochwasserschutzes inkl. Submission der Baumeisterarbeiten sei zu Lasten von Konto Nr. 750.501.80, "Hoch- wasserschutz Projektierung nach Unwetter 07" ein Nach- bzw. Zu- satzkredit von brutto Fr. 350'000.00 inkl. Mehrwertsteuer zu bewilli- gen. Entsprechend beträgt der kumulierte Kreditbetrag Fr. 830'000.00. Hans Mathys, RV Bau Martin Bieri, Bauverwalter Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 31
4. Genehmigung eines Verpflichtungskredits zur Er- satzbeschaffung des Tanklöschfahrzeugs (TLF) der Feuerwehr Region Huttwil 4.1. Ausgangslage Die Feuerwehr Region Huttwil (nachfolgend Feuerwehr genannt) ist für die Intervention bei Brandereignissen, bei Rettungen, bei Elementarer- eignissen sowie für die technische Hilfeleistung in Notlagen in den Ge- meinden Huttwil (Sitzgemeinde), Auswil, Gondiswil, Rohrbach, Rohr- bachgraben und Wyssachen (Anschlussgemeinden) zuständig. Huttwil ist Sitzgemeinde der Feuerwehr Region Huttwil und deshalb für Beschaf- fungen zuständig. Die Anschlussgemeinden finanzieren ihren Anteil mit dem jährlichen Betriebsbeitrag. Die Kosten der Beschaffung übersteigen Fr. 500'000.00, weshalb die Gemeindeversammlung für den Kreditbe- schluss zuständig ist. Das bestehende Tanklöschfahrzeug (Baujahr 1993) hat nach über 20 Betriebsjahren sein technisches und wirtschaftliches Lebensende er- reicht und muss ersetzt werden. Die für die Aufrechterhaltung der Be- triebsbereitschaft notwendigen Instandhaltungsarbeiten werden zuneh- mend umfangreicher und dadurch kostenintensiver. Wichtige Einrichtun- gen, insbesondere zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Feuer- wehrangehörigen, fehlen am bestehenden Tanklöschfahrzeug weitge- hend. Das Leistungsspektrum der eingebauten Feuerwehrtechnik ent- spricht nicht mehr den aktuellen einsatztaktischen und –technischen An- forderungen an ein Tanklöschfahrzeug. 4.2. Grundlagen zur Ersatzbeschaffung Die Evaluation und Beschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges erfolgt durch ein Projektteam der Feuerwehr, welches durch eine neutrale ex- terne Fachstelle unterstützt und begleitet wird. Die Submissionsarbeiten stehen kurz vor dem Abschluss, so dass der Gemeinderat die Vergabe beschliessen kann, wenn die Gemeindeversammlung dem Kredit zu- stimmt. Nach Ablauf der Beschwerdefristen gegen den Vergabeent- scheid des Gemeinderates und den Kreditbeschluss der Gemeindever- sammlung kann der Liefervertrag abgeschlossen werden. Das neue Tanklöschfahrzeug soll im ersten Quartal 2017 in Betrieb genommen werden können. Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 32
a) Anforderungen an das neue Fahrzeug (Pflichtenheft) Das eingesetzte Projektteam hat mit Unterstützung des externen Pro- jektbegleiters das Pflichtenheft für das neue Fahrzeug erstellt und ge- stützt darauf die öffentliche Ausschreibung vorgenommen. Das neue Einsatzfahrzeug wird auf ein umweltfreundliches und in der Schweiz handelsübliches LKW-Fahrgestell aufgebaut sein, mit welchem einerseits die Verkehrs-, Arbeitsplatz- und Betriebssicherheit auf der An- fahrt zur Einsatzstelle und an der Einsatzstelle selbst sichergestellt, und andererseits die Verfügbarkeit von Raum für den Transport einer kom- pletten Einsatzmannschaft, den Einbau von moderner Löschtechnik so- wie von Feuerwehrmaterial realisiert werden kann. Die Umweltbelastung soll dank niedriger Abgasemissionswerte (der Abgasnorm EURO6 ent- sprechend) stark reduziert werden. Die sowohl den Vorgaben der Gebäudeversicherung Bern als auch der Empfehlung des Schweizerischen Feuerwehrverbandes entsprechende Fahrzeug- und Feuerlöschtechnik wird bedarfsorientiert ausgelegt sein und im Hinblick auf einen Lebenszyklus von wiederum 20-25 Betriebsjah- ren dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen. 4.3. Finanzielles Die Finanzierung des neuen Tanklöschfahrzeuges wurde in der Investiti- onsplanung 2015 bis 2020 zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr Region Huttwil mit Fr. 650'000.00 berücksichtigt. Der Kredit beinhaltet den Kauf des Fahrzeugs selber, die Ergänzung der betriebsnotwendigen Zusatzausrüstungen sowie die Kosten der externen Projektbegleitung. Für den Verkauf des alten Fahrzeugs wird mit einem Erlös von 5'000 Franken gerechnet. Aufgrund der vorliegenden Offerten kann die Einhal- tung des Investitionskredits garantiert werden. a) Jährliche Folgekosten Kostenart Detail Betrag Fr. Kalkulatorische 2% des halben Kapitals (aus mitt- 6'500.00 Zinsen lerem Verfall) 5% (Lebensdauer des Fahrzeugs Abschreibung 32'500.00 von 20 Jahren nach HRM2) Übrige Wartung, Reparaturen, Versiche- 3'500.00 Betriebskosten rung, Steuern ca. Total jährliche Folgekosten 42'500.00 Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 33
Das TLF wird über die Spezialfinanzierung der Feuerwehr Region Huttwil finanziert. Die Investition für die Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahr- zeugs ist im aktuellen Investitionsprogramm enthalten. Die Prognose der Finanzplanung für diese Spezialfinanzierung zeigt, dass die Investition fi- nanziell tragbar ist. Die jährlichen Abschreibungen werden ab dem Jahr 2017 während 20 Jahren der Spezialfinanzierung Werterhalt Feuerwehr belastet. Der Bestand dieser Spezialfinanzierung betrug per Ende 2014 Fr. 444'840.00. 4.4. Antrag des Gemeinderates Für die Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) für die Feu- erwehr Region Huttwil sei ein Verpflichtungskredit von 650'000 Franken zu Lasten der Spezialfinanzierung Feuerwehr zu bewilligen. Adrian Wüthrich, RV öffentliche Sicherheit Martin Jampen, Gemeindeverwalter Gemeindeblatt Nr. 67 vom November 2015 Seite 34
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