Freizeitangebote Reisen Teilhabe Offene Hilfen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V - Arbeits- und ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
P r o g r a m m 2 0 2 1 Freizeitangebote Reisen Te i l h a b e Offene Hilfen A r b e i t s - u n d L e b e n s g e m e i n s c h a f t B a d B o l l e .V.
Freizeitclub Vorwort Liebe Freundinnen und Freunde des Freizeitclubs, was wir im vergangenen Jahr erlebt haben, hätte uns jemand erzählt, was auf uns zu kommt, wir hätten es nicht geglaubt. Wir alle haben noch damit zu tun, zu akzeptieren, dass wir mit Einschränkungen klarkommen müssen. „Wie machen wir also im Freizeitclub weiter?“, haben wir uns gefragt. Und beschlossen, wir machen weiter! Wir probieren es mit Angeboten im Freien. Raus an die frische Luft, in den Kletterwald beispielsweise oder in die Wilhelma. Reiseangebote gibt es auch, aber …. wenn wir Reisen bleiben wir „im Ländle“. Es gibt so schöne Ecken in Deutschland, die werden erkundet! Bleiben Sie gesund! Susanne Gottstein Bad Boll im Dezember 2020 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 02
Freizeitclub Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 02 Vorwort 03 Inhaltsverzeichnis 04 Vorstellung 05 Wer sind wir? 10 Wochenend - Angebote 22 Kurse 28 Was ist los in und um Bad Boll herum? 30 Wöchentliche Angebote 38 Reisen 42 Individuelles Angebot 43 Antrag zur Vereinsmitgliedschaft 44 Anmeldeformular 40 Teilnehmerbedingungen 46 Teilnahmebedingungen -Reise 1- 47 Teilnahmebedingungen -Reise 2- 48 Impressum Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 03
Freizeitclub Vorstellung Verantwortliche des Freizeitclubs: Susanne Gottstein Bereichsleitung Familienentlastender Dienst (FED) Kontakt: s.gottstein@al-bad-boll.de Johanna Wolfhard Ansprechpartner für Reisen und Freizeitangebote Kontakt: j.wolfhard@al-bad-boll.de Tel: 0151 11007025 Cornelia Steiner Anmeldung und Verwaltung Kontakt: freizeit@al-bad-boll.de Tel: 07164 - 80091-0 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 04
Freizeitclub Wer wir sind? Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe und hat es sich zum Ziel gemacht, auf der Grundlage der anthroposophischen Sozialtherapie, erwachsene Menschen mit Unterstützungsbedarf zu fördern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unser 1992 gegründeter Verein hat das Anliegen, für Menschen mit einer geistigen Behinderung geeignete Wohnsituationen und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die ihren individuellen Fähigkeiten entsprechen. In unserem Haus der Mitte in Bad Boll stellen wir 24 Wohnplätze in drei Gruppen zur Verfügung. Für Bewohner, die sich auf das Ambulant Betreute Wohnen vorbereiten wollen gibt es im Haus der Mitte die Möglichkeit des Trainingswohnens. In einer kleinen, separaten Wohnung können 2 Bewohner das selbständige Wohnen üben. Unser Team des Ambulant Begleiteten Wohnens unterstützt unter anderem in der „Neuen Linde“ in Bad Boll momentan 18 Menschen bei der weitgehend selbstständigen Lebensführung. In unseren drei Arbeitsbereichen, der Bügelstube, dem Café und der Holzwerkstatt arbeiten Mitarbeiter mit und ohne Unterstützungsbedarf inklusiv zusammen. Das Café Linde bietet an fünf Wochentagen Mittagessen, nachmittags und am Sonntag auch Kaffee und hausgemachte Kuchen. Die Bügelstube ist ein klassisches Dienstleistungsunternehmen im Herzen von Bad Boll, professionell ausgestattet für Mangel- und Bügelwäsche jeder Art! Die Holzwerkstatt befindet sich in Zell u.A. Hier finden sich liebevoll hergestellte Produkte aus Holz, organisch gefertigt mit Naturfarben und natürlichen Ölen. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 05
Freizeitclub Dankeschön Freizeitclub Kurse ...an alle Menschen, die unseren Freizeitclub mit Leben füllen. Danke fürs organisieren, planen, verwalten und gestalten. Ein besonders Dankeschön für die tatkräftige Unterstützung, Hauptamtliche und Ehrenamtliche, fürs einspringen, telefonieren, Ideen einbringen, Menschen zusammenbringen und begleiten! ABW-Team, Anne Banzhaf, Monika Baumgärtner, Christa Berberich, Karl Booß, Heike Eberhardt, FZC-Team, Joachim Göltsch, Daniela Hagmann, Dr. Günther Hofmann, Gerlinde Johannes, Karin Maus, Maureen Götzl, Richard Pregizer, Reinhold Thomas, Hedwig Schlecht, Silke Schmid, Christine Schneider, Anke Schweizer, Jara Schweizer, Cornelia Steiner, Barbora Tothova, Roland Träuble, Johanna Wolfhard, Zarif Zaripov. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 06 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 21
Freizeitclub Freizeitclub CaféLinde Café Linde Das Café Linde ist einer der Arbeitsbereiche der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., in dem sich Mitarbeiter mit und ohne Behinderung gleichermaßen um die Gäste kümmern. Natürlich geht es uns nicht nur darum, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch, unsere Kundinnen und Kunden aufś Allerfeinste durch fair gehandelten Kaffee und Tee und außergewöhnliche, leckere Kuchen und Torten zu verwöhnen. An den Werktagen gibt es jeweils von 12 bis 14 Uhr ein schmackhaftes Fleisch- und ein vegetarisches Gericht – gemäß unserer Leitlinie saisonal, regional, frisch! Unsere Kuchen und Torten entstehen mit viel Liebe fürs Detail und hohem Anspruch in unserer hauseigenen Bäckerei. Verantwortlich hierfür ist unser Backteam! Café Linde An der Wette 1 73087 Bad Boll Öffnungszeiten: Tel. 07164 / 800 91 160 Montag bis Freitag: www.cafe-linde.de 11.30 - 18.00 Uhr (mit Mittagstisch) Sonntag Backteamleitung: Wera Krappmann 14.00 - 18.00 Uhr Küchenleitung: Katharina Bitterling Samstag ist Ruhetag Projektvorstand: Michael Dreher Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite0807 Seite Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.
Freizeitclub Bügelstube Unsere Dienstleistungen · Es wird Tisch- und Bettwäsche gemangelt · Hemden, Blusen, T-Shirts und Hosen werden gebügelt · Bei Hemden gibt es zusätzlich einen Waschservice · Bettdecken und Kissen (keine Federbetten) können zum Waschen gebracht werden · Für Familienfeiern können Tischdecken ausgeliehen werden · Dienstags wird ein Hol-und Bringservice angeboten · Es gibt Geschenkgutscheine zum weiterverschenken Die Bügelstube An der Wette 1 73087 Bad Boll Tel. 07164 / 800 91 150 Fax 07164 / 800 9191 Öffnungszeiten: www.buegelstube-alb.de Montag - Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag und Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 09
Freizeitclub Wochenend - Angebote Bowling im Hendrix Wir gehen ins Bowling-Center „Hendrix“ nach Göppingen. Wir genießen die hippe Atmosphäre bei Musik und Lichteffekten. Hier räumen wir mit „Strikes“ und „Spares“ alle Kegel ab. Anbieter: Barbora Tothova Termine: Samstag,13.02. (Nr. 01) und 09.10. (Nr. 02) Uhrzeit: 17.30 bis ca. 20.30 Uhr Kosten: 34,50 € Assistenz; ca.17,00 € Nebenkosten inkl. Bowlingbahn Mitzubringen: Geld für Getränke Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 10
Freizeitclub Wochenend - Angebote Billard Die coole Atmosphäre beim Billard ist immer etwas Besonderes. Neben einem kühlen Getränk und in netter Runde haben wir Spaß. Die „Schwarze Acht“ muss die letzte Kugel sein, die eingelocht wird. Anbieter: Barbora Tothova Termine: Samstag, 13.03. (Nr. 03) und 13.11. (Nr.04) Uhrzeit: 18.00 bis ca. 21.00 Uhr Kosten: 34,50 € Assistenz; ca. 6,00 € Nebenkosten inkl. Billardtisch Mitzubringen: Geld für Getränke Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 11
Freizeitclub Wochenend - Angebote Minigolf Wir testen unsere Geschicklichkeit, wer wird wohl für die 18 Bahnen die wenigsten Schläge brauchen? Nach dem Turnier können wir noch gemeinsam ein Eis genießen. Anbieter: Barbora Tothova Termine: Samstag, 08.05. (Nr. 05) und 25.09. (Nr.06) Uhrzeit: 14.00 bis ca. 17.00 Uhr Kosten: 34,50 € Assistenz; ca. 6,00 € Nebenkosten inkl. Minigolf Mitzubringen: Geld für Getränke/Eis Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 12
Freizeitclub Wochenend - Angebote Seifenmanufaktur In der Seifenmanufaktur kann man seine Seifen selbst gießen. Ihr könnt unterschiedliche Düfte, Farben, Formen und Verzierungen auswählen. Die Seifenmanufaktur liegt ebenerdig und mit dem Rollstuhl befahrbar. Anbieter: FZC-Mitarbeiter Termine: Samstag, 27.02. (Nr. 07) Uhrzeit: 14.00 bis ca. 18.00 Uhr Kosten: 46,00 € Assistenz; ca. 22,00 € Nebenkosten inkl. Seife sowie Kaffee und Kuchen Mitzubringen: Kleidung, die auch schmutzig werden darf Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 13
Freizeitclub Wochenend - Angebote Wilhelma Eine einmalige Kombination von Zoo und Botanik erwartet uns in Deutschlands einzigem zoologisch-botanischen Garten. Die Wilhelma ist einer der artenreichsten Zoos der Welt. Anbieter: FZC-Mitarbeiter Termine: Samstag, 24.04. (Nr. 08) Uhrzeit: 09.00 bis ca. 16.00 Uhr Kosten: 80,50 € Assistenz; zwischen 5,00 € und 24,00€ Nebenkosten abhängig vom Ausweis Mitzubringen: Vesper, Getränke und Taschengeld Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 14
Freizeitclub Wochenend - Angebote Kletterwald Laichingen Hier können wir unseren Mut unter Beweis stellen. Es geht immer von Baum zu Baum, Schritt für Schritt. Wir schwingen uns in luftige Höhen über dem Erdboden. Mit zunehmender Höhe wächst die Schwierigkeit. Anbieter: FZC-Mitarbeiter Termine: Samstag, 15.05. (Nr. 09) Uhrzeit: 10.00 bis ca. 14.00 Uhr Kosten: 46,00€ Assistenz; ca. 35,00 € Nebenkosten inkl. Klettern Mitzubringen: Vesper und Getränke Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 15
Freizeitclub Wochenend - Angebote Schwabenpark Hier gibt es nicht nur Karusselle und Achterbahnen, sondern auch verschiedene Tiershows. Zu den weiteren Attraktionen im Park zählt unter anderem die Achterbahn FORCE ONE sowie der WaveRunner. Anbieter: FZC-Mitarbeiter Termine: Samstag, 26.06. (Nr. 10) Uhrzeit: 09.00 bis ca. 19.00 Uhr Kosten: 115,00€ Assistenz; ca. 32,00 € Nebenkosten inkl. Eintritt Mitzubringen: Vesper, Getränke und Taschengeld Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 16
Freizeitclub Wochenend - Angebote Bobbahn Donnstetten Wer Geschwindigkeit mag ist bei der Bobbahn genau richtig. Bei vielen Steilkurven und Wellen bläst einem der Wind durch die Haare. Danach können wir es uns mit Leckereien am Kiosk gut gehen lassen. Anbieter: FZC-Mitarbeiter Termine: Samstag, 17.07. (Nr. 11) Uhrzeit: 10.00 bis ca. 14.00 Uhr Kosten: 46,00€ Assistenz; ca. 10,50 € Nebenkosten inkl. 2 Fahrten Mitzubringen: Taschengeld für Essen und Getränke Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 17
Freizeitclub Wochenend - Angebote Kugelbahn in Schw. Gmünd Wer gut zu Fuß ist (ca. 5 km) kann am Erlebniswaldpfad vieles Entdecken und Lernen. Uns erwartet ein Dinopark und eine 350 Meter lange Kugelbahn mit vielen spannenden Stationen. Anbieter: FZC-Mitarbeiter Termine: Samstag, 16.10. (Nr. 12) Uhrzeit: 10.00 bis ca. 15.00 Uhr Kosten: 57,50€ Assistenz; ca. 4,50 € Nebenkosten Mitzubringen: Getränke und Vesper Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 18
Freizeitclub Wochenend - Angebote Mercedes-Benz Museum Neun Ebenen präsentieren atemberaubende Fahrzeuge. Hier entdecken wir die Automobil- und Zeitgeschichte seit 1886. Vom ersten patentierten Auto der Welt bis zum Wasserstofffahrzeug. Anbieter: FZC-Mitarbeiter Termine: Samstag, 20.11. (Nr. 13) Uhrzeit: 10.00 bis ca. 16.00 Uhr Kosten: 69,00€ Assistenz; ca. 4,00 € Nebenkosten Mitzubringen: Getränke, Vesper und Taschengeld Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 19
Freizeitclub Wochenend - Angebote Spieleabend Wir treffen uns für einen geselligen und spaßigen Abend. Ob Karten- oder Brettspiele, es ist für jeden etwas dabei. Durch Taktik und Kreativität gelangst du beim Spiel zum Sieg. Anbieter: Barbora Tothova Termine: Samstag, 27.03. (Nr. 14) und12.06. (Nr. 15) Uhrzeit: 18.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr Kosten: 12,00 € Assistenz Mitzubringen: Getränke, Knabberzeug und evtl. eigene Spiele Teilnehmerzahl: 6 - 8 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 20
Freizeitclub Anzeigen Inh. aihinger GmbH Ladenverkauf Elektrogeräte Hauptstraße 80 • Beste Beratung • Faire Preise 73087 Bad Boll • Guter Service • Starke Marken Telefon 0 7164/22 78 · 07164 /121 97 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 21
Freizeitclub Kurse Kochtreff - schmeckt nicht, gibt´s nicht! Wir entdecken und Kochen gemeinsam unterschiedliche Gerichte. In einer kleinen Runde können viele nette Gespräche entstehen. Auch ausgefallene und experimentelle Gerichte werden ausprobiert. Anbieter: Roland Träuble Termine: 18.01. (Nr. 16),15.3. (Nr. 17), 17.05. (Nr. 18), 19.7.(Nr. 19), 20.09. (Nr. 20) Uhrzeit: Montags, 18.00 bis ca. 20.00 Uhr Kosten: 23,00 € Assistenz pro Einheit ca. 5,00 € Nebenkosten Treffpunkt: Gemeinschaftsraum „Neue Linde“ (ABW) Teilnehmerzahl: 4 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 22
Freizeitclub Kurse Feldenkrais Feldenkrais hat viel mit Bewegung und Wahrnehmung zu tun. Durch gezielte einfache Übungen lernen wir unseren Körper kennen. In harmonischer Runde tun wir Gutes für Körper Geist und Seele.. Anbieter: Reinhold Thomas Termine: Termine werden noch bekannt gegeben Uhrzeit: 19.00 - 20.00 Uhr Kosten: 100,00 € Treffpunkt: Dachgeschoss im Haus der Mitte Mitzubringen: bequeme Kleidung Teilnehmerzahl: 3 Personen Anmeldung: R. Thomas, Tel: 07164 - 7999220 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 23
Freizeitclub Kurse Tanzen Du hast Freude am Tanzen und Bewegen? Dann bist du bei mir richtig! Zusammen, werden wir uns zur coolen Musikhits bewegen, tanzen und zappeln. Jeder Kurs wird zu einer Party! Anbieter: Wanda Fröhlich Termine: Kurs 1: 3.5., 10.5., 17.5., 7.6., 14.6. (Nr. 21) Kurs 2: 21.6., 28.6., 5.7.,12.7., 19.7. (Nr. 22) Kurs 3: 20.9., 27.9., 4.10., 11.10., 18.10. (Nr. 23) Uhrzeit: Montags, 16.30 bis 17.15 Uhr Kosten: 45,00 € pro Kurs Treffpunkt: Hobbyraum im Haus der Mitte Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 24
Freizeitclub Kurse Therapeutisches Reiten Für Pferdeliebhaber eine ideale Möglichkeit zum Reiten. Auch die Pflege und die Beziehung zum Pferd ist sehr wichtig. Geritten wird am Rande von Eckwälden, umgeben von viel Natur. Anbieter: Jara Schweizer Termine: nach Vereinbarung (Nr. 24) Uhrzeit: nach Vereinbarung Kosten: 1 Std. mit Reitpädagoge 60,00 € 1 Std. mit Hilfskraft: 15,00 € Treffpunkt: Jugendfarm Eckwälden Mitzubringen: wetterfeste Kleidung und Schuhe Teilnehmerzahl: max. 4 Personen (nach Absprache) Anmeldung: Landschule Tel: 07164 - 1498853 info@landschule-eckwaelden.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 25
Freizeitclub Kurse Töpfern Wir bringen kreative Ideen mit unseren Händen ins Gestalten. Selbstgetöpfertes eignet sich wunderbar zum Verschenken. Es entstehen während dem Töpfern schöne und nette Gespräche. Anbieter: Christine Schneider Termine: nach Vereinbarung (Nr. 25) Uhrzeit: nach Vereinbarung Kosten: zu erfragen Treffpunkt: Dachgeschoss im Haus der Mitte Mitzubringen: zu erfragen Teilnehmerzahl: 1 Person pro Unterrichtseinheit Anmeldung: C. Schneider Tel: 07164 - 14121 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 26
Freizeitclub Anzeigen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 27
Freizeitclub Was ist los in Bad Boll? Was ist los in und um Bad Boll herum? Regelmäßige Veranstaltungen 2021: Konzerte im Kurpark mit verschiedenen Musikvereinen 02. Mai - 26. September 2021 fast jeden Sonntag von 14.30 - 15.30 Uhr Nähere Infos unter www.bad-boll.de Verschiedene Veranstaltungen im Boller Bürgertreff (BOB): Musik, Kabarett oder Vernissage: Fast jeden Freitag ab 20.00 Uhr Nähere Infos unter www.bob-bad-boll.de Der Eintritt zu allen Veranstaltungen ist frei. Veranstaltungen 2021: Sa, 27.02. - So, 28.02.21 Gesundheitsmesse Göppingen Fr, 01.05.21, 10.00 Uhr Maibaumaufstellung Bad Boll Sa, 08.05.21 Gleichstellungstag in Göppingen Do, 13.05.21, ab 10.00 Uhr Himmelfahrt-Hock vor dem Kurhaus Do, 17.06. - Mo, 21.06.21 Maientag in Göppingen Juni 2021 Sonnenwendfeier auf der Boller Heide So, 20.06.21 ab 10.00 - 20.00 Uhr Kanonenfest nahe Schützenverein in Bad Boll Juni 2021 Sommerfest in der Lebenshilfe Heiningen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 28
Freizeitclub Was ist los in Bad Boll? Termin noch nicht bekannt 15. Bad Boller Benefiz-Brunnenhock am Dorfbrunnen Termin noch nicht bekannt Krämermarkt in der Bahnhofsallee voraussichtlich 1x Juli/Nov. So,12.09.21 Sommercafé im Haus der Mitte Sa, 27.11.21 ab 11.00 Uhr Weihnachtsmarkt im Zentrum von Bad Boll Alle Veranstaltungen sind unter Vorbehalt, es können Terminänderungen und Absagen stattfinden auf Grund von Corona. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 29
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Klavierunterricht Mit viel Übung und Disziplin lernst du die ersten Stücke am Klavier. Im Einzelunterricht lernst du ganz nach deinem Tempo zu spielen. Klavierspielen verbessert dein Gedächtnis vielseitig. Anbieter: Hedwig Schlecht Termine: Mittwoch (Nr. 26) Uhrzeit: nach Vereinbarung Kosten: zu erfragen Treffpunkt: Haus der Mitte Mitzubringen: eventuell Noten Teilnehmerzahl: 1 Person pro Unterrichtseinheit Anmeldung: H. Schlecht Tel: 07161 - 7999170 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 30
Freizeitclub Wöchentliche Angebote La Commedia Theaterwerkstatt Bad Boll Für alle, die ihr schauspielerisches Talent ausleben wollen. Es ist eine willkommene Einstimmung auf die Jahresfeste. Durch die Aufführungen kann jeder über sich hinauswachsen. Anbieter: Dr. Günther Hofmann Termine: Montag (Nr. 27) Uhrzeit: 19.00 - 20.00 Uhr Kosten: --- Treffpunkt: Hobbyraum Haus der Mitte Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 31
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Inklusiver Projektchor in Zell Singen im Chor ist gesund und macht gute Laune. Musik verbindet Menschen und kennt keine Grenzen. Es finden viele Auftritte zu diversen Veranstaltungen statt. Anbieter: Hedwig Schlecht Termine: Dienstag (Nr. 28) Uhrzeit: 20.00 - 21.30 Uhr Kosten: --- Treffpunkt: Gemeindehaus Zell Kirchstr. 5, 73119 Zell u.A. Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: H. Schlecht Tel: 07161 - 7999170 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 32
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Musikwerkstatt - Percussion - Mit Rhythmus im Blut wird hier der Takt angegeben. Es besteht eine Zusammenarbeit mit der JMS Göppingen. Durch öffentliche Auftritte kann jeder über sich hinauswachsen. Anbieter: JMS Göppingen Termine: Donnerstag (Nr. 29) Uhrzeit: 18.30 - 19.15 Uhr Kosten: Abrechnung über JMS Göppingen Treffpunkt: Hobbyraum Haus der Mitte Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: JMS Göppingen Tel: 07161 - 650 9811 oder per Mail an: jms@goeppingen.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 33
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Musikwerkstatt - Singen - Ob Solo oder im Chor - Singen macht immer Spaß und verbindet. Es besteht eine Zusammenarbeit mit der JMS Göppingen. Durch öffentliche Auftritte kann jeder über sich hinauswachsen. Anbieter: JMS Göppingen Termine: Donnerstag (Nr. 30) Uhrzeit: 19.15 - 20.00 Uhr Kosten: Abrechnung über JMS Göppingen Treffpunkt: Hobbyraum Haus der Mitte Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: JMS Göppingen Tel: 07161 - 650 9811 oder per Mail an: jms@goeppingen.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 34
Freizeitclub Wöchentliche Angebote “Neue Linde” - Treff Basteln, Kochen, Spielen, Schwimmen, Ausflüge, Gespräche. Hier ist definitiv für jeden Interessierten etwas dabei. Eine gute Gelegenheit, sein Hobby mit Anderen zu teilen. Anbieter: ABW und FZC - Team Termine: Mittwoch (Nr. 31) Uhrzeit: 17.15 Uhr bis ca. 20.00 Uhr Kosten: 11,50 € pro Stunde Assistenz ca. 3,00€ Nebenkosten für Material Treffpunkt: Gemeinschaftsraum „Neue Linde“ oder Dachgeschoss Haus der Mitte Mitzubringen: nach Bedarf Teilnehmerzahl: 6 - 8 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 35
Freizeitclub Holzwerkstatt Die ALB hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen darin zu unterstützen, ein möglichst selbst- bestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft zu führen. Teilhabe und Inklusion sind bei uns nicht Theorie, sondern selbstverständliche Praxis. Die positiven Rückmeldungen unserer Mitarbeiter bestärken uns darin, auf diesem Weg weiterzugehen, auch weil er noch dazu eine wichtige Botschaft an die Gesellschaft gibt: jeder Mensch soll das Gefühl haben, mittendrin in der Gesellschaft und dort wichtig und willkommen zu sein. Nähere Infos jetzt auch bei Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Die Holzwerkstatt Freitag: Boschstr. 20 08.00 - 12.00 Uhr 73119 Zell u. Aichelberg Tel 07164 147 702 Fax 07164 147 768 Bereichsleitung: Heinrich Götz Projektvorstand: Dr. G. Hofmann info@holzwerkstatt-alb.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 36
Freizeitclub Anzeigen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 37
Freizeitclub Reisen Forggensee 05. bis 10. Juli 2021 (Nr.32) Urlaub am weltberühmten Schloss Neuschwanstein Unterkunft: Die große Ferienwohnung (SV) verfügt über 4 Schlafzimmer, 2 Bäder und einer gemütlichen Wohnküche. Von dem großen Balkon hat man einen tollen Blick auf das Alläuer Bergpanorama. Im Garten gibt es Trampolin, Tischtennisplatte, Grillplatz, Liegewiese und Sitzecke vor dem Haus. Aktivitäten: Die Königschlösser Neuschwanstein, Hohenschwangau und auch Linderhof alles in direkter Umgebung. Egal ob Kultur oder Natur, Schwimmen oder Wandern alles ist hier möglich. Vier wunderschöne Naturseen direkt vor der Tür. Oder Stadtbummel in Füssen und Kempten. Rahmenbedingungen: ca. 831,-€ p. P. Gesamtkosten davon ca. 216,- € Sachkosten und 615,- € Assistenzkosten Zzgl. max. 160,- € Taschengeld Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung bis 15. März 2021. Die Freizeitbegleitung wird durch das ABW-und FZC-Team organisiert. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 38
Freizeitclub Reisen Odenwald 28.7. bis 02. August 2021 (Nr. 33) Dort, wo der Odenwald am höchsten ist Unterkunft: Hotel Drei Lilien in Mülben ist ein 3- Sterne-Haus mit barrierefreien Zimmern. Diese sind bequem mit dem Aufzug zu erreichen und im Odenwälder Landhaus-Stil eingerichtet. Morgens bekommen wir ein reichhaltiges Frühstück und an 3 Abenden leckeres, warmes Essen. Aktivitäten: Am Ort gibt es ein berühmtes Kurgestüt mit 300 Pferden. Gut erreichbar sind die schönen Städte Eberbach, Mosbach und Heidelberg. Im Nachbarort ist ein tolles Thermalbad, die Katzenbuckel-Therme. Wir können eine Neckarschifffahrt machen, die faszinierende Landschaft, Wildparks, einen Zoo und Burgen erkunden. Rahmenbedingungen: ca. 966,-€ p. P. Gesamtkosten davon ca. 316,- € Sachkosten und 650- € Assistenzkosten Zzgl. max. 160,- € Taschengeld Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung bis 15. März 2021. Die Freizeitbegleitung wird durch das ABW-und FZC-Team organisiert. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 39
Freizeitclub Reisen Fränkisches Seenland 10. bis 15. August 2021 (Nr. 34) Urlaub im Altmühltal direkt am Altmühsee und Brombachsee Unterkunft: Wir wohnen in einem über 200 Jahre alten Bauernhof (Selbstversorger) der liebevoll eingerichtet ist. Es stehen uns 5 Schlafzimmer, sowie 2 Bäder und ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Der Ferienhof ist auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Es gibt eine Grillmöglichkeit und einen Lagerfeuerplatz. Aktivitäten: Gunzenhausen gilt als Zentrum im Fränkischen Seenland und ist zugleich die Pforte zum Naturpark Altmühltal. Der Altmühlsee ist in nur 10 Minuten mit dem Auto zu erreichen, dort können wir baden oder mit dem Schiff fahren, auch der Brombachsee ist nicht weit von unserer Unterkunft entfernt. Rahmenbedingungen: ca. 808,-€ p. P. Gesamtkosten davon ca. 194,- € Sachkosten und 614,- € Assistenzkosten Zzgl. max. 160,- € Taschengeld Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung bis 15. März 2021. Die Freizeitbegleitung wird durch das ABW-und FZC-Team organisiert. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 40
Freizeitclub Reisen Nürnberg 07. bis 10. Oktober 2021 (Nr. 35) Städtereise ins malerische und historische Nürnberg Unterkunft: Mitten im Herzen Nürnbergs wartet auf uns ein gemütlich und geschmackvoll eingerichtetes Apartment (Selbstversorger). Das 4-Zimmer- Apartment liegt in ruhiger, zentraler Lage in Nürnberg, nur 100 m vom Hauptbahnhof und der schönen Altstadt entfernt. Aktivitäten: Wahrzeichen von Nürnberg ist die Kaiserburg die wir unbedingt besichtigen müssen, aber es gibt noch viele weitere attraktive Sehenswürdigkeiten. Die malerische Altstadt mit historischen Gebäuden, romantisch verwinkelte Gassen, die tief verborgenen Felsengänge und den wunderschönen Tierpark von Nürnberg. Rahmenbedingungen: ca. 547,-€ p. P. Gesamtkosten davon ca. 181,- € Sachkosten und 366,- € Assistenzkosten Zzgl. max. 120,- € Taschengeld Teilnehmerzahl: 4 Personen Anmeldung bis 15. März 2021. Die Freizeitbegleitung wird durch das ABW-und FZC-Team organisiert. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 41
Freizeitclub Individuelles Angebote Das individuelle Angebot Sie sind gerne in Ihrer Freizeit aktiv (z.B. schwimmen, wandern), brauchen aber eine Begleitung? Sie gehen gerne in Urlaub, suchen aber jemanden der mit Ihnen plant und reist? Sie gehen gerne ins Kino oder auf Konzerte, benötigen hierbei aber eine Assistenz? Sie möchten an einem Angebot eines Vereins oder an der Volkshochschule teilnehmen, suchen aber hierbei Unterstützung bei der Kontaktaufnahme? Dies und bei vielem mehr können wir Sie vielleicht begleiten. Kosten: Fachkraft 57,17 € pro Stunde Assistenzhelfer 21,64 € pro Stunde In der Gruppe 11,50 € pro Stunde Anfragen richten Sie an Johanna Wolfhard: Email: j.wolfhard@al-bad-boll.de Mobil: 0157 58779057 freizeitclub@al-bad-boll.de Wochenende und noch nichts vor? Wir bieten Ihnen jedes Wochenende ein Freizeitprogramm, welches Sie kurzfristig unter obiger Telefonnummer erfragen können. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 42
Anmeldung zum der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Vorname, Name: Adresse: Telefon: e-mail: Sorgeberechtigte(r) / Betreuer*in: Ich melde mich an für Angebotsname und Nr.: Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen des Freizeitclub ALB an: Datum: Unterschrift: Anmeldung bitte an: Haus der Mitte, Hauptstr. 35, 73087 Bad Boll Tel: 07164 - 80091 0 Fax: 07164 - 80091 91 E-Mail: freizeitclub@al-bad-boll.de
Freizeitclub Teilnehmerbedingungen Kosten Die Preise im Programmheft setzen sich aus einem Assistenzbedarf (Begleitung, Betreuung, Pflege) und einem Sachkostenanteil (Verpflegung, Eintritte,…) zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die oben genannten Assistenzkosten bei einem Kostenträger geltend machen: Wenn Sie bereits Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, können Sie die Assistenzkosten unter gewissen Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe abrechnen (z.B. Persönliches Budget). Über die Verhinderungspflege können bei der Pflegekasse bis zu 1612 € im Jahr abgerechnet werden. Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist ein Antrag bei der Pflegekasse. Kosten können auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Für alle Teilnehmer mit einer Einstufung sind das 125€ pro Monat. Erhalten Sie eine der beiden Leistungen, sind wir nach den Verwaltungsvorschriften für familienentlastende Dienste verpflichtet, vorrangig mit Ihnen über die Träger der Sozialhilfe oder der Pflegekasse abzurechnen. Sie sind dazu verpflichtet diese Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen. Abrechnung Sie erhalten von uns nach der Teilnahme an einem Angebot eine Rechnung. Können Sie die Kosten der Assistenzbegleitung mit der Pflegekasse abrechnen, haben Sie die Möglichkeit die Abtretungserklärung bei uns abzugeben. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit uns ab. Bitte beachten Sie, dass von der Pflegekasse in der Regel keine Nebenkosten übernommen werden. Die Abtretungserklärung muss für jede Rechnung wieder neu ausgefüllt werden. Bei weiteren Fragen zu Preisen, möglichen Ermäßigungen und zur Beantragung von Pflege- und Sozialhilfeleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Anmeldeverfahren Damit alle Teilnehmer die gleichen Chance für die Teilnahme an unseren Angeboten erhalten, haben wir uns dafür entschieden, die schriftlichen Anmeldungen ab dem 20. Januar zu bearbeiten. Bis dahin hat jeder Zeit zum Schmökern und anmelden. Wenn ein Angebot am 21. Januar schon ausgebucht ist, werden wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auslosen. Ab dem 21. Januar werden wir die Anmeldungen nach Eingang geordnet bearbeiten, das bedeutet, „der frühe Vogel fängt den Wurm“. Rücktrittsfristen Wenn man nicht teilnehmen kann muss man absagen. Absage bis 1 Woche vor Beginn: keine Gebühr, Absage unter 1 Woche vor Beginn: 50% der Angebotskosten, Absage innerhalb 24 Stunden vor Beginn: 100% der Angebotskosten. Dies gilt für Gruppen- und Tagesangebote. Versicherung und Haftung Wenn Schäden durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft entstehen, hat die Arbeits- und Lebensgemeinschaft eine Haftpflicht-Versicherung. Diese gilt für alle Angebote in Deutschland. Bei Reisen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, ggf. Auslandskrankenversicherung und einer Haftpflichtversicherung. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft bezahlt nicht für Schäden, an denen sie nicht schuld ist. Fotos Bei den Angeboten werden Fotos gemacht. Sie werden gefragt, ob wir Ihre Fotos veröffentlichen dürfen. Bitte sagen Sie uns, wenn Sie das nicht möchten. Datenschutz und Informationspflicht Für eine Anmeldung bei einem unserer Freizeitangebote benötigen wir von Ihnen bestimmte Daten, die uns in einem Anmeldeformular zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung Ihrer persönlichen Daten, die Sie uns bei der Anmeldung zu unseren Angeboten übermittelt haben, unterliegen den Vorgaben der DSGVO (Art.6 DS-GVO Ziffer 6). Sie werden von uns zur Abwicklung des Anmeldeverfahrens und bei der Durchführung der Angebote innerhalb der Offenen Hilfen benötigt und verwaltet. Ihre Daten werden von uns nicht weitergegeben. Gerne geben wir Ihnen Auskunft über Ihre gespeicherten Daten. Diese können auf Ihren Wunsch hin jederzeit gelöscht werden (email an freizeitclub@al-bad-boll.de). Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 45
Allgemeine Reisebedingungen des Freizeitclub der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. § 1 Abschluss des Reisevertrags (1) Ziel der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist es, Reisenden mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen geeignete Reisen anzubieten. (2) Die Buchung einer Reise der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann ausschließlich schriftlich durch Zusendung des ausgefüllten Buchungsformulars des Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erfolgen. Neben den allgemeinen Vorbereitungen und organisatorischen Vorkehrungen sind genaue Angaben zur Art und zum Umfang der Behinderung sowie zu den speziellen Bedürfnissen des Reisenden, seinem Begleitungs- und Pflegebedarf, im Anmeldeformular und dem Teilnehmerinfobogen unbedingt erforderlich. Der Teilnehmerinfobogen wird dem Reisenden mit der Anmeldebestätigung zugesendet. Ohne die vollständigen Angaben ist die Bearbeitung der Buchung nicht möglich. Die Angaben werden streng vertraulich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. (3) Der Reisende bietet mit der Buchung bei der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage des Angebots sind die dem Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für die jeweilige Reise. (4) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird dem Reisenden unverzüglich nach Eingang des Anmeldeformulars eine schriftliche Anmeldebestätigung oder Ablehnung übermitteln. Mit Zugang der Anmeldebestätigung vom Freizeitclub kommt der Vertrag noch nicht zustande. Vielmehr kommt der Vertrag 2 Wochen nachdem sowohl das Anmeldeformular als auch der Teilnehmerinfobogen vollständig ausgefüllt der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zugegangen ist durch konkludente (stillschweigende) Annahme zustande, sofern die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht innerhalb dieser Frist die Annahme der Anmeldung durch schriftliche Erklärung ablehnt. (5) Der Reisende hat für alle Vertragspflichten von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. (6) Leistungsträger (z. B. Hotels etc.) sind von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern. (7) Angaben in Prospekten und Internetausschreibungen die nicht von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. herausgegeben werden, sind für Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht verbindlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Dies gilt insbesondere für enthaltene Angaben über die Eignung für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen und für diesbezügliche besondere Einrichtungen. § 2 Leistungsumfang / Nicht in Anspruch genommene Leistungen (1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leisungsbeschreibungen der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden vor Buchung der Reise informiert. Die Änderung der Reiseleitung stellt keine erhebliche Änderung in diesem Sinne dar. (2) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. steht nicht für Einrichtungen und Gegebenheiten ein, insbesondere in Bezug auf solche für Reisende mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen, die sich nicht aus der Buchungsgrundlage ergeben und nicht mit der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ausdrücklich abweichend vereinbart wurden. Eine diesbezügliche Einstandspflicht besteht nur für vertraglich geschuldete Einrichtungen, die Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. sind und dem unmittelbaren Risiko-, Herrschafts- und Leistungsbereich der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder deren Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, oder sich aus Sicht des Reisenden nach objektiver Betrachtungsweise so darstellen. (3) Sofern nicht Aufklärungs-, Hinweis-, oder Sorgfaltspflichten der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. bestehen und schuldhaft verletzt wurden, sind von der Leistungspflicht der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. alle Umstände nicht mit umfasst, die nicht in direktem Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen stehen. Dies betrifft insbesondere Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen, Unterkunft, Ortsverhältnis und Verhältnis in öffentlichen Gebäuden. (4) Nimmt der Reisende einzelne, vom Reisevertrag umfasste und ihm ordnungsgemäß angebotene Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. § 3 Leistungsänderungen (1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. (2) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. setzt den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis. (3) Der Reisende ist berechtigt, sofern eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der in Kenntnissetzung über die Änderung durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. Die Änderung der Reiseleitung stellt hier keine erhebliche Änderung in diesem Sinne dar. § 4 Bezahlung (1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises verlangen. Die Anzahlung wird mit Zugang des Zahlungsverlangens fällig. Der Restbetrag wird nach Erhalt der Rechnung, frühestens vier Wochen vor Reisebeginn, zur Zahlung fällig. (2) Für den Fall, dass die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis pro Reisenden € 75,00 nicht übersteigt, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines gem. § 651 k BGB verlangt werden. § 5 Preiserhöhungen (1) Die in einem Prospekt angegebenen Preise sind für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. bindend. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung des Reisepreises führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht vorhersehbar waren und eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung tragen ist. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. (2) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reisende von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informiert. (3) Preiserhöhungen sind nur bis zum 21.ten Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. (4) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dieser gegenüber geltend zu machen. § 6 Rücktritt durch den Reisenden (1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.. (2) Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. berücksichtigt. Es bleibt dem Reisenden jedoch unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. (3) Die Höhe der Rücktrittspauschale richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel beträgt die Rücktrittspauschale, die die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. im Falle des Rücktritts durch den Reisenden von der Reise je Reisenden fordern muss, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis bei einem Rücktritt: bis 58 Tage vor Reisebeginn: 20 % ab 57. bis 29 Tag vor Reisebeginn: 50 % ab 28. bis 9.Tag vor Reisebeginn: 80 % ab dem 8. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % (4) Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen im Prospekt abweichende Stornierungsbedingungen geplant sind, gehen diese vor. (5) Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen. (6) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist dann jedoch verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reisekosten konkret zu beziffern und zu belegen. § 7 Umbuchung (1) Der Reisende hat keinen Anspruch nach Vertragsabschluss Änderungen der Reise bzw. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe etc. zu verlangen. Sollen auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss solche Änderungen vorgenommen werden, so kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Entschädigung in derselben Höhe wie bei einem Rücktritt seitens des Reisenden verlangen. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. stellt Reisenden daher die Kosten in gleicher Höhe in Rechnung, wie wenn im Umbuchungszeitpunkt ein Rücktritt seitens des Reisenden erfolgt wäre. (2) Ist eine Umbuchung jedoch möglich und wird auf Wunsch des Reisenden eine solche vorgenommen, so kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für vor Beginn der in § 6 Abs. 3 genannten Fristen vorgenommene Umbuchungen ein Umbuchungsentgelt von € 25,00 pro Reisendem erheben. (3) Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe erfolgen, können, sofern eine Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. § 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. § 8 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Die Mindestteilnehmerzahl entspricht der in der Reiseausschreibung angegebenen Plätze.
§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (z. B. Belästigung anderer Reiseteilnehmer, exzessiver Alkoholgenuss, wiederholte Unpünktlichkeit und dadurch Verzögerung des Reiseablaufes etc.). (2) Eine Kündigung des Reisevertrags durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist insbesondere auch dann zulässig, wenn der Reisende bezüglich seiner Behinderung oder Mobilitätseinschränkung schuldhaft falsche, unvollständige oder verspätete Angaben macht oder gemacht hat und dies ursächlich objektiv eine erhebliche Erschwerung, Gefährdung oder Vereitelung der Reisedurchführung für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zur Folge hat. (3) Kündigt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis und ist nicht verpflichtet, anfallende Kosten aufgrund eines vorzeitigen Reiseabbruchs zu erstatten. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erbrachten Beträge. Sie ist außerdem berechtigt, die Kosten für die vom Reiseteilnehmer entstandenen Schäden einzufordern. § 10 Obliegenheiten des Reisenden (1) Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Reise erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde spätestens mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. (2) Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. (3) Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel eine Erstattung ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen sieben Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Gepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. (4) Der Reisende hat die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält. (5) Der Reisende hat den Eintritt des Schadens möglichst zu verhindern und eingetretenen Schaden gering zu halten. Insbesondere hat er die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. § 11 Haftungsbeschränkung (1) Die vertragliche Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. (2) Die Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. (3) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Eintrittskarten, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. (4) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden sind. § 12 Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung (1) Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. (2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. beruhen. (3) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c-f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. § 13 Reiseversicherung (1) Der Reisende muss während seines Aufenthalts eine Haftpflichtversicherung nachweisen. (2) Für den Reisenden wird weiter eine Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. (3) Zur Absicherung darüber hinaus gehender eventueller Kosten empfiehlt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dringend, den Abschluss einer Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten Reisekrankenversicherung einer Reisegepäckversicherung. § 14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften (1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn zu unterrichten. (2) Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. die Verzögerung zu vertreten hat. (3) Der Reisende ist für die Durchführung der für die Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere ist der Reisende verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. § 15 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/ 05) verpflichtet die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden über den Wechsel informieren. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste, in der Fluggesellschaften aufgelistet werden, die wegen Sicherheitsmängeln in einem Land der Europäischen Union einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann abgerufen werden unter air-ban.eurpa.eu. § 16 Gerichtsstand / Rechtswahl (1) Der Reisende kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nur an deren Sitz verklagen. (2) Für Klagen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. vereinbart. (3) Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Reisendem und der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. findet deutsches Recht Anwendung. Für den Fall, dass bei Klagen der Reisenden im Ausland für die Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. § 17 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Zustimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 18 Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Stand November 2020 Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Hauptstraße 35, 73087 Bad Boll.
Sie können auch lesen