Einladung zur Gemeindeversammlung - Montag, 11. Dezember 2017, 19:30 Uhr Turnhalle Schulhaus Pisoni - Gemeinde Zuchwil

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Einladung zur Gemeindeversammlung - Montag, 11. Dezember 2017, 19:30 Uhr Turnhalle Schulhaus Pisoni - Gemeinde Zuchwil
Einwohnergemeinde Zuchwil

 Einladung
zur Gemeindeversammlung
 Montag, 11. Dezember 2017, 19:30 Uhr
 Turnhalle Schulhaus Pisoni
Einladung zur Gemeindeversammlung - Montag, 11. Dezember 2017, 19:30 Uhr Turnhalle Schulhaus Pisoni - Gemeinde Zuchwil
Einwohnergemeinde Zuchwil

Traktandenliste
der Gemeindeversammlung

Montag, 11. Dezember 2017, 19:30 Uhr
Turnhalle Schulhaus Pisoni

1 Schulen Zuchwil; ICT 3
 AntragstellerIn Gemeinderat
 Beilage Antrag Gemeinderat vom 23.10.2017

2 Bevölkerungsschutz; Neuorganisation 21
 AntragstellerIn Gemeinderat
 Beilage Antrag Gemeinderat vom 02.11.2017

3 Budget 2018 und Festsetzung des Steuerfusses 40
 AntragstellerIn Gemeinderat
 Beilage Siehe separates Dokument „Budget 2018“

Protokoll der letzten Gemeindeversammlung
Das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. September 2017 ist ab
Freitag, 1. Dezember 2017 in der Eingangshalle des Dienstleistungszentrums aufgelegt. Es ist
auch auf unserer Website www.zuchwil.ch zu finden.
Eine Kopie des Protokolls kann ausserdem am Abend der Gemeindeversammlung vor Ort
eingesehen werden.
Es wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. November 2017 genehmigt.

EINWOHNERGEMEINDE ZUCHWIL
Der Einwohnergemeinderat
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Einladung zur Gemeindeversammlung - Montag, 11. Dezember 2017, 19:30 Uhr Turnhalle Schulhaus Pisoni - Gemeinde Zuchwil
Einwohnergemeinde Zuchwil

Traktandum 1
Schulen Zuchwil; ICT

AUSGANGSLAGE

Die Informatik geniesst an den Schulen Zuchwil einen hohen Stellenwert und so entstand be-
reits 2002 das erste IT-Konzept der Schulen Zuchwil. In den Jahren 2003 – 2005 wurden über
CHF 750‘000.- in die IT der Schulen investiert, notabene damals um einen rudimentären Inter-
net-Anschluss herzustellen, ab der 3. Klasse für 3 Geräte (ein Laptop kostete damals CHF
3‘000.-) pro Schulzimmer, einen Medienraum in der Oberstufe, Anschaffung von Peripherie-
geräten und die gesamte Software. Dieter Fischlin, pensionierter Schulleiter des Blumenfeld-
schulhaus hat während mehr als 10 Jahren die IT an den Schulen Zuchwil aber auch im Kanton
geprägt. Manuel Kissling (Unterfeld und Blumenfeld), Tom Hefti (Oberstufe) und Andreas Bän-
ninger (Pisoni, seit Ende letzten Schuljahres nicht mehr an unserer Schule tätig) waren seine
„IT-Followers“ und sind die heutigen Väter des neuen Konzeptes, das die Schulen Zuchwil fürs
digitale Zeitalter fit machen wird. Die Arbeitsgruppe IT (AG IT) wurde ergänzt von Jérome
Ackermann (Blumenfeld) und in der zweiten Phase vom Schuldirektor. Die Schulleitungskon-
ferenz befasste sich mehrmals mit dem Thema und lud die AG IT zweimal an eine Sitzung
bzw. Klausurtagung ein. Ebenso bekam die AG in der Vorbereitungs- und Konzeptphase eine
kostenlose Unterstützung von Imedias, der Beratungsstelle der FHNW für digitale Medien.
Schliesslich wurde dem Gemeinderat an der Sitzung vom 23. Oktober 2017 das Projekt vor-
gelegt und der Gemeinderat folgte dem Antrag der Schulen Zuchwil mit 11 zu 0 Stimmen und
überwies das Projekt zur Genehmigung an die Gemeindeversammlung.

Die Digitalisierung ist heute Bestandteil unseres beruflichen und privaten Alltages und unsere
Kinder wachsen damit auf (digital natives) und erachten sie als etwas Selbstverständliches.
Der Computer hat sich zum Kulturwerkzeug entwickelt, wie früher das Etui mit Füllfederhalter
und den diversen Farben, der Rechenschieber und später der Taschenrechner.

ERWÄGUNGEN

Die Neuerung im jetzigen Konzept im Vergleich zu den früheren von 2002 und 2007, aber auch
zu vielen konsultierten Projekten anderer Schulen ist, dass das neue Konzept von den Bedürf-
nissen der Schülerinnen und Schüler (SuS) ausgeht, die in der Informatischen Bildung des
Kantons beschrieben sind, und nicht nur vom Hard- und Softwarebedarf einer Schule (techni-
sches Konzept). Im Vorfeld des kantonalen Rahmenrichtplanes IB wurden verschiedene Pilot-
projekte evaluiert, die schliesslich zu den Empfehlungen führten und der AG IT bei den Sitzun-
gen zum Konzeptentwurf von Imedias auch plausibel dargelegt wurden. Natürlich machten die

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Einladung zur Gemeindeversammlung - Montag, 11. Dezember 2017, 19:30 Uhr Turnhalle Schulhaus Pisoni - Gemeinde Zuchwil
Einwohnergemeinde Zuchwil

Schulen Zuchwil über all die Jahre auch eigene Erfahrungen. Die Informatik-Verantwortlichen
(Kissling, Hefti, Bänninger und Ackermann) sind selbst auch Klassenlehrpersonen und in je
einem Schulhausteam schon seit vielen Jahren verankert, wo sie die nötigen Rückmeldungen
von allen Lehrpersonen erhalten.

Von den Bedürfnissen und den Zielen der SuS im IT-Bereich leitet die AG IT schliesslich die
Infrastruktur ab. Sie hat sich dafür ausgesprochen, in der 3. und 4. Klasse die SuS an die
Geräte und Digitalisierung heranzuführen, um dann ab der 5. Klasse die SuS mit einem per-
sönlichen Gerät auszustatten, an dem sich die Eltern beteiligen (40% des Beschaffungswer-
tes). Das Gerät soll von den SuS ab der 5. Klasse in der Schule und zuhause verwendet
werden, sodass die Eltern ihren Kindern kein Arbeitsgerät mehr kaufen müssen. Am Ende der
Schulzeit geht das Gerät in den Besitz der SuS über. Die Gesamtschule Unterleberberg, die
iPads an Oberstufen-SuS abgibt, kennt bereits seit 2 Jahren die Abgabe von Geräten unter
Kostenbeteiligung der Eltern und macht gute Erfahrungen damit. Vor allem hervorzuheben ist
die Tatsache, dass unter Kostenbeteiligung die SuS mehr Sorge zum Gerät tragen, da es
letztlich ihnen gehören wird. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zwischen den Eltern
und der Schule wird von den Schulen Zuchwil ausgestellt werden.

Um mit guten Wlan-Verbindungen arbeiten zu können benötigen die Schulen Zuchwil die nö-
tige Infrastruktur mit Accesspoints in allen Zimmern und Aulas (siehe Konzept 5.3) und ab den
5. Klassen ist die stufenweise Einführung von interaktiven Wandtafeln vorgesehen. In der
Oberstufe sind bereits 5 interaktive Wandtafeln eingeführt und die Erfahrungen sind durch-
wegs positiv.

Der Gemeinderat ist überzeugt, der Gemeindeversammlung ein bahnbrechendes, ausgewo-
genes und kostengünstiges Konzept zur Genehmigung vorzulegen. Das Konzept ist beseelt
von der Idee, dass die Digitalisierung eine wesentliche Rolle im Leben unserer jungen Gene-
ration spielen wird. Durch die gezielte Weiterbildung und Begleitung der Lehrpersonen wird
die Digitalisierung künftig alle Unterrichtsfächer durchdringen ohne andere wichtigen Ziele aus
den Augen zu verlieren. Deshalb hat der Gemeinderat das Konzept (das beiliegt) „Informati-
sche Bildung 2018“ und die Supportkosten ohne Gegenstimme genehmigt.

ANTRAG

Die Gemeindeversammlung genehmigt die Investitionskosten von Total CHF 600‘600.- für die
Jahre 2018-2020 (Konto 2170.5060.01). Die jährliche Aufteilung ist im Konzept ersichtlich.

Stefan Hug, Gemeindepräsident

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Informatische Bildung 2018 – umfassende Neukonzeption
 der IT an den Schulen Zuchwil; 13.10.2017

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1. Ausgangslage
Der Kanton Solothurn hat am 21. Mai 2015 die Weisung bezüglich der Umsetzung des Referenzrah-
mens mit den Regelstandards informatische Bildung erlassen.
Parallel dazu hat er im Grundsatz den Lehrplan 21 (LP21) der Deutschschweizer Erziehungsdirekto-
ren-Konferenz übernommen. Bereits bei der Entwicklung der kantonalen Regelstandards zur infor-
matischen Bildung wurden der Fachbereich Medien und Informatik des LP21 mit den kantonalen Re-
gelstandards «Informatische Bildung» optimal aufeinander abgestimmt und harmonisiert. Mit der
Umsetzung der Regelstandards deckt man die Vorgaben des LP21 im Bereich Medien und Informatik
ab. Im Kanton Solothurn läuft der Fachbereich «Medien und Informatik» aus dem LP21 jedoch unter
anderem Namen, nämlich «Informatische Bildung». Entsprechend lautet das Fach in der Lektionenta-
fel des Kantons Solothurn ab 2018 neu auch «Informatische Bildung» (IB).
Gestützt auf oben genannte Weisung und im Hinblick auf die im August 2018 geplante Einführung
des LP21 obliegt es nun der Verantwortung der Schule, die Ziele der Informatischen Bildung im Un-
terricht umzusetzen. Um die pädagogischen Ziele zu erreichen, benötigt die Schule die nötige Hard-
und Software sowie den entsprechenden Support und die nötige Weiterbildung für die Lehrperso-
nen.

1.1. Ziele eines integrierten InformatikunterrichtsInformatikunterrichts

Die Welt wird sich weiter digitalisieren und es gilt den vielen Ansprüchen, die zunehmend in Form
der IB in die Schule drängen werden, Rechnung zu tragen.
Unsere Kinder und Jugendlichen sollen nicht zu reinen Konsumenten von Informatikprodukten erzo-
gen werden, sondern kompetent und kreativ an diesen modernen Kulturwerkzeugen teilhaben kön-
nen. Dabei ist eine breite Integration der IB in die allgemeine und berufliche Bildung anzustreben.
IB ist aber auch für Lehrpersonen (LP) unbestritten eine wertvolle Dienstleistung bei der Vorberei-
tung des Unterrichts und bei der Zusammenarbeit im Team. Jede LP muss deshalb z.B. Textverarbei-
tung, Recherche- und Kommunikationsmittel, Präsentationstechniken nutzbringend anwenden kön-
nen oder - falls Nachholbedarf besteht - “fit gemacht” werden.
Die LP sollen die Schülerinnen und Schüler (SuS) im Unterricht in diesen Belangen sicher begleiten
können - und das ist noch nicht alles, denn die LP müssen zudem die Wirkung der Medien auf die Ju-
gendlichen und auf die Gesellschaft auch verstehen. Das funktioniert faktisch nur, wenn die LP selber
keine zu grosse Distanz mit den wandelbaren informatischen Medien haben.

1.2. Pädagogik und Technik in einem Konzeptagogik und Technik in einem Konzept

Das IB-Konzept der Schulen Zuchwil besteht aus einem pädagogischen und technischen Teil. Im päda-
gogischen Teil werden lehrbezogene und organisatorische Aspekte dargelegt. Auf der Basis des päda-
gogischen Konzepts wird im zweiten Teil das technische Konzept abgeleitet.
In den Schulen Zuchwil wird die IB künftig sowohl als Fachlektion als auch in den anderen Fachdidak-
tiken (d.h. in allen anderen Unterrichtsfächern) integriert unterrichtet. So erreicht man eine ideale
Durchdringung und Wechselwirkung zwischen dem Einsatz digitaler Medien in den Unterrichtsfä-
chern und den in der Fachlektion erworbenen Kompetenzen.
Um alle bereits an den Schulen Zuchwils unterrichtenden Lehrpersonen auf einen ähnlichen Wissens-
stand bezüglich IB zu bringen, werden diese während 2 Jahren in Form einer Einführung ins neue
Fach durch pädagogische ICT-Supporter (PICTS, speziell ausgebildete LP) begleitet. Danach folgt der
Regelbetrieb. Neu eintretende Lehrpersonen profitieren ebenfalls von dieser Einführung.

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_____________
Hinsichtlich der fachlichen Inhalte (obligatorische sowie zusätzliche/ergänzende Themen) gibt es einen Stoffverteilungsplan.
Dieser wird im Kapitel «Stufen- und schulhausübergreifender Stoffverteilungsplan IB» explizit erklärt.
Die technischen Auswirkungen der Umsetzung dieses Konzepts sind in den Kapiteln “Technische Infrastruktur” zu finden.

2. Pädagogisches Konzept
Das vorliegende pädagogische Konzept zur IB klärt die Umsetzung von Regelstandards bezüglich or-
ganisatorischen, konzeptionellen und personellen Aspekten in der IB und dient künftig als Leitfaden
für diese an den Schulen Zuchwils.
Grundsätzlich werden die Ziele gemäss LP21 für SuS an der Volksschule vorgegeben.
In der vom Kanton Solothurn publizierten Broschüre «Informatische Bildung – Regelstandards für die
Volksschule 2015» werden die pädagogischen und didaktischen Argumente zur Einführung der infor-
matischen Bildung in der Volksschule vertieft vorgestellt. Da sowohl die pädagogischen und didakti-
schen Leitideen wie auch weitergehende theoretische Überlegungen in der oben erwähnten Infobro-
schüre im Detail dargelegt werden, verzichtet dieses Konzept bis auf eine kurze Auflistung der Regel-
standards auf eine inhaltliche Wiedergabe. Näheres dazu findet sich im Anhang unter Punkt 8.2.

2.1. Regelstandards

Das Konzept basiert auf die in sieben Handlungsfeldern unterteilten Regelstandards, welche wiede-
rum detaillierte Kompetenzbeschreibungen enthalten. Die Inhaltsoberbegriffe sollen kurz aufgeführt
werden:

 Auswählen, Beurteilen & Vorbeugen
 Kommunizieren & Kooperieren
 Recherchieren, Ordnen & Visualisieren
 Präsentieren & Publizieren
 Interagieren, Strukturieren & Programmieren
 Kreieren, Komponieren & Gestalten
 Lernen, Verarbeiten & Transferieren

Diese Handlungsfelder werden anhand einer für die Schulen Zuchwil konkretisierten Stoffplanung für
die Primarschule ab der 3. Klasse bis zum Schulabschluss in der 9. Klasse ab dem Schuljahr 2018/19
umgesetzt.

2.2 Stufen- und schulhausübergreifender Stoffverteilungsplan IB

Der Stoffverteilungsplan definiert einerseits, welche Themen explizit in der Lektion Informatische Bil-
dung behandelt werden. Andererseits definiert er, welche IT-Themen in den Unterrichtsfächern auf-
gegriffen werden. So entsteht eine optimale Verschränkung und Vernetzung zwischen der Erarbei-
tung von Fachwissen in der Lektion Informatische Bildung (IB) und den handlungsorientierten Trans-
fer in die unterschiedlichen Unterrichtsfächer.
Die PICTS, welche in Zuchwil für die Umsetzung der Informatischen Bildung verantwortlich sind, be-
dienen sich der Matrix des kantonalen Referenzrahmens für die stoffliche Planung der Grobziele und
wachen über den Transfer und die Integration der IB in alle Unterrichtsfächer aller Schulstufen.

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Das bedeutet in Zuchwil konkret, dass sich jede Lehrperson ab der 3. bis zur 9. Klasse mit dem Thema
und den Inhalten der IB auseinandersetzt.
Eine hohe Binnendifferenzierung der sieben Handlungsfelder wird angestrebt. Mit diesen Inhalten
und Massnahmen kann ein homogener Übergang von der Primarschule zur Oberstufe erreicht wer-
den. Zudem entsteht eine gewünschte Transparenz zwischen den Lehrpersonen der Primarschule
und der Sekundarschule.
Der stufen- und fächerübergreifende Stoffverteilungsplan wird unter Einbezug der oben genannten
Punkte durch die Arbeitsgruppe IB, in der die PICTS vertreten sind, definiert. Er ist detailliert in den
Ausführungsbestimmungen aufgeführt.
Zur Unterstützung des Unterrichts wird das Lehrmittel Medienkompass auf allen Stufen eingesetzt.
Der Medienkompass I und II bietet den Vorteil eines curricularen Aufbaus. Themen, welche auf der
Primarstufe mit dem Medienkompass I erarbeitet wurden, werden auf der Sekundarstufe mit dem
Medienkompass II unter dem gleichen Kapitel wieder aufgenommen und weiter vertieft. Mehr zu
diesem Medienkompass I und II ist im Anhang zu finden.

2.2.1 Inhaltsfachliche Ausrichtung

Der Stoffverteilungsplan gilt für die gesamte Schule Zuchwil (sprich von der 3. Klasse der Primar-
schule bis zur 3. Klasse der Oberstufe). Er definiert, welche Themen explizit in der Fachlektion IB be-
handelt werden und welche Themen von den jeweiligen Unterrichtsfächern aufgegriffen werden
müssen.
Er legt also fest, welche Inhalte und Kompetenzen den SuS im Rahmen der Lektion IB durch die Fach-
lehrperson IB vermittelt werden und welche Inhalte und Unterrichtsideen die LP im Rahmen ihres
fachdidaktischen Unterrichts in den Unterricht integrieren.
Dieser handlungsorientierte Ansatz verfolgt einen möglichst hohen Transfer von der in der Lektion
IB erworbenen Kompetenzen in die übrigen Unterrichtsfächer.

Praxisbeispiel:

Die Schülerinnen und Schüler bekommen in der Lektion IB vom PICTS eine systematische Einführung
in die Tabellenkalkulation (Handlungsfeld 5: Interagieren, Strukturieren & Programmieren).
Sie lernen darin beispielweise die Erfassung von Daten, die Berechnung von Summen- und Mittelwer-
ten und die grafische Darstellung von Daten.
Im Fach Natur, Mensch, Gesellschaft auf der Primarstufe resp. Geografie auf der Sekundarstufe müs-
sen die SuS dann bei der LP Wetterdaten erfassen, Mittelwerte berechnen und diese grafisch darstel-
len.

2.3. Standortbestimmung und Evaluation Standortbestimmung und Evaluation
Die IT ist schnelllebig. Darum muss das Konzept IB der Schulen Zuchwil in definierten Zeitabständen
überprüft und angepasst werden. Der IB-Stab (PICTS und Schuldirektor) trifft sich monatlich. Mindes-
tens einmal pro Jahr trifft sich der IB-Stab zu einer Standortbestimmung und Evaluation. Lehrperso-
nen sollen im angemessenen Rahmen in den Prozess einbezogen werden und können Fragen und An-
liegen vorgängig einbringen.

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3. Massnahmen
3.1 Zeitlich begrenzte Einführung IB

Um einen einheitlichen curricularen Aufbau der IB an den Schulen Zuchwil zu gewährleisten, werden
die Lehrpersonen während 2 Jahren durch einen PICTS unterstützt und begleitet. Durch diese Zusam-
menfassung einer Schichtlektion zu einer Teamteachinglektion wird während dieser Zeit die ganze
Klasse durch einen PICTS und die Klassenlehrperson unterrichtet. Dadurch wird zusätzlich die Klas-
senlehrperson (KLP) weitergebildet. Diese Einführung bzw. Weiterbildung der KLP ist aufgrund der
Einsparung einer Schichtlektion für den konventionellen Unterricht kostenneutral.
Als Beispiel das Schulhaus Blumenfeld und Unterfeld, wo diese Form der Weiterbildung bereits läuft:

3.1.1 Einführung Lektion IB an der Primarschule

 Schuljahr 3. 4. 5. 6.
 Klasse Klasse Klasse Klasse

 17/18 2 2 Pro Klasse je 1 Einführungslektion (kostenneut-
 ral, da diese während der Teamteaching-Lektion
 stattfinden)

 18/19 2 2 2 2 dito

 19/20 2 2 dito

3.1.2 Einführung Lektion IB an der Oberstufe

Die Oberstufe kennt Teamteaching- und Schichtlektionen nicht.
Innerhalb der Einführungsphase werden alle LP mit einem Pensum über 50% in den Genuss dieser
Form von Fort- bzw. Weiterbildung kommen.
Die PICTS-Lektionen werden kostenneutral aus dem “Lektionenpool “ des 9. Schuljahres generiert.
Dies bedeutet im Wesentlichen, dass ein Teil der für das 9. Schuljahr nutzbaren Zusatzlektionen ge-
zielt als PICTS-Lektionen verwendet werden. Für die Oberstufe werden in der Einführungsphase vier
PICTS-Lektionen verwendet, zwei für die 7. Jahrgangsstufe und je eine für die 8. bzw. 9. Klassen.

Die Einführungsphase wird mit dem Ende des Schuljahres 20/21 beendet sein. Insgesamt werden für
die 3 Schuljahre 12 PICTS-Lektionen eingesetzt.

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3.2 Support

Nach der Einführungsphase unterteilt sich der Regelbetrieb in zwei unterschiedliche Arten von Sup-
port – einem pädagogischen und einem technischen Support.

3.3.1 Pädagogischer Support (PICTS)

Gemäss LP21 und wie unter Punkt 2.2.1 bereits beschrieben, wird die IB in der Primarschule ab der 3.
bis zur 6. Klasse im fächerübergreifenden Unterricht durchgeführt und im Allgemeinen von der KLP
unterrichtet.
In der Oberstufe liegt die handlungsorientierte Organisation insgesamt bei der Fachlehrperson IB und
den Stufengruppen*.
Der Pädagogische Support bestimmt die Themen in den IB-Lektionen und unterstützt die LP im Trans-
fer der IB-Themen in alle anderen Unterrichtslektionen. Die PICTS überwachen die Einhaltung der IB-
Themen im Unterricht im Sinne einer Chancengleichheit aller SuS und bilden LP im Bedarfsfall allge-
mein oder punktuell weiter.

3.3.2 Technischer Support (TS)

Ein eigener durch Lehrpersonen geführter TS ist für den ausfallsicheren Betrieb einer so grossen Or-
ganisation unumgänglich. Zudem hat eine betriebsinterne Lösung kurze Reaktionszeiten und sie ist
für die Gemeinde finanziell attraktiver als wenn eine Firma mit den anfallenden Aufgaben betreut
werden muss. Für die Führung der Anlage (Server Administrator) sind im Minimum 2 Personen vorge-
sehen, welche die Gesamtübersicht haben. Die Anlage ist mit dieser Besetzung während der meisten
Zeit ausfallssicher. Ein auswärtiger 3rd Level Supporter steuert die Sicherung und Sicherheit der ge-
samten Serveranlage. Sie ist eine in diesem Bereich spezialisierte Fachperson im Mandatsverhältnis.

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(*) In der Oberstufe sprechen sich KLP und FLP der jeweiligen Jahrgangsklassen regelmässig in einer Stufengruppe über die
Organisation und die Inhalte des Unterrichts untereinander ab.

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4. Aufgaben
4.1 Aufgaben der Lehrperson

Die LP setzen den Computer und die elektronischen Medien als Arbeitsmittel ein:
  Unterrichtsmaterialien werden auch in digitaler Form aufbereitet, abgelegt und ande-
 ren (LP und SuS) in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt.
  Die LP erwerben die für die Durchführung der IB notwendigen medienpädagogischen
 Kompetenzen.
  E-Learning ist bereits ab der 3. Klasse Bestandteil des Unterrichts. Die LP können den
 SuS zur Seite stehen und sie in ihren Aufgabenfeldern unterstützen.
  Die LP setzen interaktiven Wandtafeln (ab der 5. Klasse) und andere Präsentationsge-
 räte ein.
  Die LP führen mit den SuS ein IB-Portfolio.

4.2 Aufgaben des Supports
4.2.1 Pädagogischer Support (PICTS)

Die PICTS-LP steht ähnlich wie die Fachperson Schulische Heilpädagogik in einer Führungsverantwor-
tung. Sie schätzt mit der LP deren Weiterbildungsbedarf ab und definiert in Rücksprache mit der
Schulleitung (SL) deren Weiterbildung. Sie organisiert und führt die individuelle Weiterbildung durch
und kontrolliert und dokumentiert letztlich durch eigenverantwortliches Management den Gesamt-
verlauf der verwendeten PICTS Lektionen. Die PICTS-LP übernimmt die Einführung neu angestellter
LP im IB-Bereich.
Nach Abschluss des pädagogischen Einführungssupport (siehe Punkt 3ff.) werden weiterhin PICTS-
Lektionen benötigt. Diese sind in einem Pool organisiert und werden an die LP verteilt oder die LP
“holen” sich die für sie zur Verfügung stehenden PICTS-Lektionen. PICTS-Lektionen können im Sinne
der Pool-Lektionsammlung auch “umverteilt” und an Lehrpersonen weitergegeben werden, welche
solche über die vorgesehene Anzahl Lektionen hinaus benötigen oder neu an der Schule angestellt
sind und eine Einführung benötigen. Die PICTS-LP hat andererseits auch einen Förderauftrag und
kann PICTS-Lektionen an LP verteilen. Die PICTS-LP verwaltet ihr Pensum selber und dokumentiert
die Schulführung.

Lehrpersonen bekommen durch die PICTS-LP Unterstützung bei der Umsetzung der IB. Der PICTS-LP
unterstützt grundsätzlich die LP in pädagogischen Fragen. Sie hilft LP ihren Unterricht mit digitalen
Medien zu gestalten und kann bei einzelnen Unterrichtseinheiten beigezogen werden. Im Weiteren
besitzt er/sie eine Kontrollfunktion. Das heisst, sie überprüft, ob die LP den Unterricht “Informatische
Bildung“ und deren Integration in ihren Unterricht gemäss den Vorgaben umsetzt.

Die Schulleitungskonferenz (SLK) entscheidet auf Empfehlung der PICTS-LP, welche Handlungsfelder
in welchen Unterrichtsfächern behandelt und welche Inhalte in der Fachlektion IB unterrichtet wer-
den.

Die IT weist – wie schon oft gehört – eine kurze Halbwertszeit bezüglich Neuerungen und Änderun-
gen auf. Daher muss sich die PICTS-LP laufend fort- und weiterbilden.

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4.2.2 Technischer Support (TS)

Vorbemerkung: Der technische Support hat grundsätzlich keine pädagogischen Aufgaben zu lösen. Es
kann aber durchaus sein, dass die TS-LP in Personalunion ebenfalls als PICTS-LP tätig ist.

Es gilt an den Schulen Zuchwil die folgenden Bezeichnungen zu unterscheiden:

Schulhaus-IT-Supporter (1st Level Support): Der Schulhaus-IT-Supporter ist der erste Ansprech-
partner bei einfachen Computerproblemen bzw. Fragen. Er bietet eine einfache Hilfestellung für die
LP bei allgemeinen Computerproblemen.

Server-Admin (2nd Level Support): Der Server-Admin betreut die Schulhausserver, das Netzwerk,
das Wlan, die Switches, NAS und die Firewalls. Er hilft dem Schulhaus-Supporter bei weiterführenden
Problemen, welche dieser nicht lösen kann. Des Weiteren betreut und führt er die Applikationen und
Dienste auf den Servern der Serveranlage aus und erstellt im Bedarfsfall neue Server.
Der Server Administrator kann gleichzeitig auch der Schulhaus IT-Supporter sein.

Externer Support (3rd Level Support): Dieser leistet Hilfestellung bei grösseren Serverproblemen
oder schwerwiegenden Störungen des Netzwerks und steht den Server-Admins bei allgemeinen und
serverkonzeptuellen Fragen zur Seite. Er erhält ein Mandat von der Gemeinde Zuchwil und kontrol-
liert und unterhält innerhalb dieses die Sicherung und Ausfallssicherheit der gesamten Anlage. Der
externe Support kann aus der Ferne auf die gesamte Serveranlage zugreifen und ist nur bei techni-
schen Fällen vor Ort, die nicht übers Netz behoben werden können.

5. Infrastruktur
5.1 Allgemeine Schulzimmerausstattung

Gemäss 5.3.2. werden in allen erwähnten Zimmern Accesspoints installiert.

Klassenzimmer 1./2. Klasse: Zweckmässiges Audiosystem, zwei Laptops und ein mobiler Beamer pro
Schulhaus.

Klassenzimmer 3./4. Klasse: Diese Zimmer werden mit einem Visualizer, fest montiertem Decken-
beamer und einem zweckmässigen Audiosystem ausgestattet.

Klassenzimmer 5. bis 9. Klasse: Diese Zimmer werden mit einer interaktiven Wandtafel, Visualizer
und Audiosystem ausgerüstet.

5.2 Schülerausstattung:

Klassenzimmer 3./4. Klasse: Es stehen den SuS 10 Laptops zur Verfügung (bei einer Klassengrösse
von 20 SuS). Für die Lektion IB müssen 20 Geräte zur Verfügung stehen. Das heisst, dass die LP der
Parallelklasse ihre Geräte für diese Lektion ausleihen müssen.
Für die Bewältigung des integrierten IB-Unterrichts verzichtet die Primarschule Zuchwil auf eine
Durchführung mit Tablet-Computer. Zum einen sind nur die von Apple produzierten iPads für die
Schule geeignet und zum anderen würde dies eine Änderung der ursprünglichen Auffassung bedin-
gen, wonach nur ein Betriebssystem für die Schulen Zuchwil zur Anwendung kommen soll.
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Diese Haltung hat nichts von ihrer Aktualität eingebüsst. Die LP haben sich über Jahre an die Struktur
von Windows gewöhnt, die Berufsschulen arbeiten vorwiegend mit Windows-Betriebssystemen und
in den Bereichen der Arbeitswelt, wo die meisten SuS schliesslich tätig sein werden, werden ebenfalls
meist Windows-Computer eingesetzt.

5. bis 9. Klassen: Jeder SuS erhält zu Beginn der 5. Klasse ein persönliches Gerät, welches er bis zum
Ende der obligatorischen Schulzeit für schulische Zwecke einsetzt. Das Gerät wird durch die Schule
angeschafft und konfiguriert. Die SuS benötigen für Schulaufgaben und Recherchen zu Hause kein
Zweitgerät mehr. Die Erfahrung zeigt, dass Homegeräte oft nicht aktualisiert oder schlicht für die Be-
wältigung von schulischen Aufträgen nicht geeignet sind (Gratisprogramme). In nicht seltenen Fällen
sind die Homegeräte teilweise defekt, funktionieren nicht mehr richtig (Internetzugang) oder es be-
steht ein Nutzungsverbot durch die Eltern.

Alles spricht in der heutigen Schul(um-)welt deutlich dafür, dass ein schulischer Paradigmawechsel
ansteht. Die SuS werden in Zuchwil aus obigen Gründen das Schüleretui mit einem persönlichen
elektronischen Arbeitsgerät ergänzen (nennt sich im Fachjargon 1:1 Computing und meint, jeder SuS
hat sein eigenes Gerät). Der Computer etabliert sich aufgrund der immer stärker auf elektronische
Kommunikation ausgerichtete Lerninhalte (z.B. Clin d’Oeil – New World – Mathbuch - die vom Kan-
ton obligatorisch erklärten Lehrmittel sind ohne Internetzugang zum Üben nur bedingt zu nutzen) zu
einem täglich verwendeten Kulturwerkzeug.

Der Computer, welcher ab der 5. Klasse zum Einsatz kommt, ist ein Leasing-Gerät und geht erst mit
dem Ende der obligatorischen Schulzeit in den Besitz der SuS über. Die Eltern leisten einen prozentu-
alen Kaufbeitrag an das Gerät ihrer Tochter / ihres Sohnes.

Die Betriebstüchtigkeit obliegt während der Schulzeit der Eigenverantwortlichkeit der SuS. Im Schul-
jahr 2018/19 sollen in einer einmaligen Aktion die 5., 6. und 7. Klasse mit solchen Geräten ausgerüs-
tet werden, damit die Einführung IB des LP21 nicht 4 Jahre dauert und man zügig mit einem moder-
nen Unterricht beginnen kann.

5.2.1 Vertragliche Regelung SuS-Geräte

Die Eltern steuern 40% an die Anschaffungskosten, die Gemeinde Zuchwil trägt die restlichen Kosten.

Die SuS-Geräte sind Arbeitsgeräte für die Schule und unterliegen daher einer besonderen Sorgfalts-
pflicht durch die SuS. Das Gerät darf mit der nötigen Sorgfalt auch für ausserschulische Zwecke ver-
wendet werden. Während der gesamten Schulzeit darf das Gerät weder veräussert noch an Dritte
entlehnt werden.
5.2.2 Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses
Verlässt ein SuS die Schulen Zuchwils vor Ende der obligatorischen Schulzeit (Wechsel an die Kan-
tonsschule – Wegzug von Zuchwil) so geht das Gerät in das alleinige Eigentum der Gemeinde Zuchwil
über. Eine anteilsmässige Rückzahlung des Elternbeitrages wird von der Schule geleistet.

Kommt ein SuS wegen Repetition länger als 5 Jahre in den Besitz seines Gerätes besteht kein An-
spruch auf ein Neugerät. Der Eigentumsvorbehalt durch die Gemeinde gilt bis zum Ende der Schul-
zeit.

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5.2.3 Geräte- Reparaturen, -Defekte, -Zerstörung, -Diebstahl

Werden die Geräte oder Teile der Geräte mutwillig zerstört oder es werden Defekte fahrlässig in Kauf
genommen (z.B. Wasserschaden) geht die Wiederinstandstellung zu 100% zulasten des SuS bzw. der
Erziehungsberechtigten. Ist ein Schaden glaubhaft nicht durch Fahrlässigkeit entstanden, übernimmt
die Schule 60% der Wiedererstellungskosten, sofern das Gerät nicht mehr unter Garantie steht. Der
Besitzer des Gerätes hat keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparaturzeit des eigenen
Gerätes, wird aber bei längerer Absenz des Gerätes mit einem Zweitnutzungsgerät bedient. Um die
Kosten niedrig zu halten sollen Reparaturen ausserhalb des Garantieanspruchs – wenn immer mög-
lich und vertretbar – vom schulinternen Support geleistet werden. Wird ein Gerät durch Dritte ent-
wendet, ist es durch die Erziehungsberechtigten auf ihre Kosten zu ersetzen.

5.3 Schulhaus-Infrastruktur
5.3.1 Räume

Alle LP mit mindestens einem 10 Lektionen Pensum erhalten ein persönliches Lehrer-Laptop. Bis zum
heutigen Zeitpunkt galt für den Bezug eines persönlichen Gerätes die Funktion als Klassenlehrperson.
Dies ist für den Anspruch eines integrativen IB-Unterrichts bei dem alle SuS eigene Geräte verwen-
den, nicht mehr zeitgemäss. Pro Schulhaus soll zudem mindestens ein Ersatzgerät für Stellvertretun-
gen einsatzbereit stehen.

Die Primarschule benötigt für die Durchführung der IB-Lektionen im Regelbetrieb keine zusätzliche
räumliche Infrastruktur und die Oberstufe verzichtet mit dem Einsatz des 1:1 Computing auf die bei-
den bestehenden Medienräume. Diese werden für andere schulische Zwecke reorganisiert und möb-
liert.

Elektronische Wandtafeln werden in modernen Schulanlagen (z.B. in Subingen, Gerlafingen, Bellach,
Selzach, Lommiswil und Bettlach) als Standardeinrichtung konzipiert und viele Schulgemeinden mit
bestehenden Schulräumen frischen ihre Infrastruktur in dieser Hinsicht (Biberist) auf. Auch an der
Oberstufe Zuchwil sind heute bereits 5 elektronische Wandtafeln in Betrieb. Eine Vollausstattung für
alle Klassenzimmer wird angestrebt und ist in der Lehrerschaft hochwillkommen.

5.3.2 Netzwerk

Alle Klassenzimmer, Sitzungsräume, Lehrerzimmer und Aulas werden mit einem professionellen
Wlan-System und Accesspoints ausgestattet, welche zentral gesteuert und verwaltet werden. Die
verschiedenen Trakte der Schulhäuser sind bereits durch Glasfaserleitungen miteinander verbunden.
Die Schulhäuser untereinander sind mit einer verschlüsselten WAN-Leitung verbunden.

5.3.3 Server

Eine Organisation mit fast 500 Mitgliedern (LP und SuS ab 5. Klasse) kommt ohne eine strukturierte
Serverdomänen-Verwaltung nicht mehr aus. Um einige zentrale Dienste zu nennen:

  verwaltete Anmeldung (DNS, DHCP, VPN)
  Verwaltung und Speicherung der UserProfile

 14
 Speicherung von anderen Nutzdaten
  Verwaltung von Internet und Wlan
  Zugangsberechtigung zu Intranet
  Imageverwaltung
  Betankung von Images und neuer Software auf die Usergeräte
  vereinheitlichte Kontrolle des Update/Upgrades Verhaltens
  Aktualisierung Antivirus etc
  Controlling Zustand Endgeräte
  Active Directory
  Lehrer Office
  Printserver
  Management Accesspoints und Glasfaser Switches
  Intranet

6. Finanzen
6.1 Infrastruktur
6.1.1 Anschaffungskosten Kalenderjahr 2018 (Konto 2170.5060.01)

 Anz Geräte Preis/Stück Total
 Interaktive Wandtafeln Oberstufe 5 13500 67500
 Accesspoints (für Wlan) 100 150 15000
 Firewalls 4 1375 5500
 Switch POE (Verteiler fürs Internet) 8 750 6000
 Server SH BF PI (inkl. Backuplösung und alternativer 2 7000 14000
 Stromversorgung)
 Laptops SuS 5./6./7. Klasse (12 Klassen) Gemeinde 200 1000 200000
 Laptops SuS 5./6./7. Klasse (12 Klassen) Eltern 200 400 -80000
 Laptops 3./4. Klassen Pi UF BF(*) 16 1000 16000
 Peripheriegeräte (Drucker/Kabel etc.) 2000
 SSD (schnelle Harddisk) für alte Laptops 8./9.KL 32 50 1600
 Visualizer 3.-6. Klasse 16 500 8000
 Total 255'600

(*) Im Jahr 2018 bekommt jeder SuS ab der 5./6. Klasse einen persönlichen Laptop. (siehe Punkt 5.2.) Das heisst, die Klas-
sengeräte werden nicht mehr benutzt. Diese Geräte werden den SuS der 3./4. Klasse abgegeben. Konkret erhält jede Klasse
dieser Stufe 4 Geräte. Das heisst, im Jahr 2018 müssen pro Klassenzug 2 Geräte angeschafft werden. 8 Parallelklassen à 2
Geräte = 16 Laptops.

6.1.2 Anschaffungskosten Kalenderjahr 2019 (Konto 2170.5060.01)

 Anz Geräte Preis/Stück Total
 Interaktive Wandtafeln Primarschule 5 13500 67500
 Schülerlaptops 5. Klasse (1:1 Computing) 80 1000 80000
 Elternbeitrag 80 400 -32000
 Lehrerlaptops alle Lehrpersonen Schulen Zuchwil 85 1000 85000
 Schülerlaptops 1./2. Klasse 20 1000 20000
 Peripheriegeräte (Drucker/Kabel etc.) 3000
 Total 223'500
 15
6.1.3 Anschaffungskosten Kalenderjahr 2020 (Konto 2170.5060.01)

 Anz Geräte Preis/Stück Total
 Interaktive Wandtafeln Primarschule 5 13500 67500
 Schülerlaptops 5. Klasse (1:1 computing) 80 1000 80000
 Elternbeitrag 80 400 -32000
 Peripheriegeräte (Drucker/Kabel etc.) 3000
 Computer/Laptops Peripherie Schulleitungen 1500
 Beamer andere Räume (1./2. Kl / Aula) 1500
 Total: 121'500

6.1.4 Jährlich wiederkehrende Anschaffungskosten ab Kalenderjahr 2021
(Konto 2170.5060.01)

 Anz Geräte Preis/Stück Total
 Schülerlaptops 5. Klasse (1:1) 80 1000 80000
 Elternbeitrag 80 400 -32000
 Schülerlaptops 3.-4. Klasse (*) 5 1000 5000
 Interaktive Wandtafeln (Monitor) 2 15000
 Peripheriegeräte (Drucker/Kabel etc.) pauschal 3000
 Computer/Laptops Peripherie Schulleitungen pauschal 1500
 Beamer Visualizer Audiosysteme pauschal 3000
 Total: 75'500

Zwischen 2008 und 2017 waren die Investitionskosten stets zwischen Fr. 65‘000.- und Fr. 135‘000.-
budgetiert (in letzter Zeit eher im tieferen Bereich).
(*) 10 Schülerlaptops pro Klasse abzuschreiben auf 5 Jahre (8 Klassen)
80 Geräte : 5 Jahre = 16 Geräte/Jahr im Durchschnitt

85 Lehrerlaptops und 20 Laptops für die 1./2. Klasse. Anzuschaffen alle 5 Jahre: 2019 / 2024 / 2029 …
 Lehrerlaptops alle 5 Jahre 85 1000 85000
 Schülerlaptops 1./2. Klasse alle 5 Jahre 20 1000 20000

6.1.5 Software und Lizenzen Konto: 2192.3118.00

 Microsoft Lizenzgebühren 6000
 Didaktisch-pädagogische Software 800
 Management-Software (Steuerung Schülerlaptops) 1500
 Total 2192.3118.00: 8'300 bisher: 8‘000.- (Budget)

6.2 Support

Nach der Einführungsphase Ende Schuljahr 20/21 gliedert sich der Support in zwei Teile: technischer
Support und pädagogischer Support (siehe Punkt 4.2.1).

 16
6.2.1 Pädagogischer Support

Der PICTS-Lektionenpool richtet sich nach der Einführungsphase (siehe 3.1.1 und 3.1.2) ab August
2020 (Primarschule) und ab August 2021 (Oberstufe) nach der Anzahl Klassen im Schulhaus. Pro
Klasse mit IB werden 0,25 Lektionen PICTS gerechnet.

Anzahl Wochen-Lektionen PICTS:

 Pisoni 2
 Unterfeld 1
 Blumenfeld 1
 Oberstufe 3

Die PICTS-Lektionen werden aus Schichtlektionen (PS) bzw. Poollektionen (OST) bezogen und sind
deshalb kostenneutral oder anders ausgedrückt, die ordentlichen Lektionen, die einer Klasse zu-
stehen, werden vom Kanton subventioniert.

6.2.2 Technischer Support

 Anzahl Anzahl Lehrer- Anzahl 1st Level 2nd Level
 Schülergeräte geräte Supporteinheiten Support Support
 Oberstufe 180 20 210 3.0 4
 Pisoni 128 25 165 2.5 3
 Unterfeld 66 20 96 1.5 2
 Blumenfeld 66 20 96 1.5 2
 Total: 440 85 8.5 11

Berechnung der Supporteinheiten:

1 Supporteinheit = Anzahl Schülergeräte + (Anzahl Lehrergeräte x 1.5)
 ℎ ℎ 
1st Level Support = 70

 ℎ ℎ 
2nd Level Support = 50

Server- und Netzwerk:
 2nd Level Support
 Zelgli Server 6
 Pisoni Server Server/Netzwerk 4
 Unterfeld Server/Netzwerk 2
 Blumenfeld Server/Netzwerk 2
 Total: 14

Begründung Anzahl Lektionen:

Der Aufwand an technischen Support-Lektionen erhöht sich von bisher 22 auf 33,5 Lektionen. Es
werden im Vollausbau gegenüber heute rund 300 Geräte mehr an den Schulen Zuchwils verwendet

 17
werden. 2020 werden zwischen SuS-und LP-Geräte über 500 Rechner im Einsatz stehen. Auch die
neu dimensionierten Serveranlagen werden ihren Betrieb aufnehmen und müssen betreut sein.
Ein LP-Gerät wird deutlich mehr genutzt, auch haben LP – anders als die SuS – Administrationsrechte
auf ihren persönlichen Geräten und dürfen selber zusätzliche Programme installieren.
Die Supporteinheiten-Unterscheidung von 70 zu 50 (1st und 2nd level Support) rührt vom aufwändi-
geren 1st level Support her.
Die IT wird sich in Zukunft immer schneller entwickeln. Selbst LP, die heute in Sachen elektronische
Medien gut ausgebildet sind, werden durch neue Anwendungen und zunehmendem Schüler-
Knowhow herausgefordert. Häufig reagieren Menschen zudem kritisch auf Veränderungen oder Neu-
erungen in Betriebssystemen und Programmstrukturen. Damit sie nicht abgehängt werden, soll es
einen Support geben, der der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt und die LP zweckdien-
lich unterstützen kann.

Der 3rd Level Support hat mit den Schulen Zuchwil ein Agreement, in welchem sein Aufgabenbereich
definiert ist und auch eine Weiterbildung der Server Admins vor Ort beinhaltet.

Kosten: 10'000 CHF pro Jahr (Konto 2192.3132.13; bisher mit CHF 6‘000.- budgetiert)

7. Ausführungsbestimmungen
7.1 Stoffverteilungsplan

Um das pädagogische ICT-Konzept effizient und sinnvoll umsetzen zu können, wird das nachfolgend
kurz dargestellte zweistufige Modell umgesetzt:
Im Kindergarten sowie in der 1. und 2. Klasse sind gemäss der Empfehlung des Kantons keine Geräte
eingeplant. Da viele der 1./2. Lehrpersonen in Zuchwil bereits jetzt teilweise mit Laptops arbeiten, sol-
len in dieser Stufe 2 Laptops pro Klasse eingesetzt werden.
In der 3. und 4. Klasse sind pro Klasse 10 Laptops vorhanden, ab der 5. Klasse (bis zur 9. Klasse) besitzt
jeder SuS ein eigenes Gerät (1:1-Computing).

Die SLK entscheidet auf Empfehlung der PICTS-LP, welche Handlungsfelder in welchen Unterrichtsfä-
chern behandelt und welche Inhalte in der Fachlektion IB unterrichtet werden.

7.2 Tastaturschreiben

Das blinde, perfekte Schreiben am Computer ist nicht mehr Hauptziel im LP 21. Da das Beherrschen
des Zehnfingersystems trotz Touch-Medien nach wie vor und wohl auch längerfristig noch eine
grosse Erleichterung im Arbeiten am Computer darstellt und in verschiedenen Bereichen der Berufs-
welt eine Voraussetzung ist, soll an den Schulen Zuchwil während der 5./6. Klasse ein Online Tasta-
turschreiben im durch die Klassenlehrperson gesteuerten und kontrollierten peripheren Unterrichts-
bereich (Hausaufgaben) ab Schuljahr 2018/19 durchgeführt werden.
Analog zum Vorgehen in der Primarschule soll auf der Oberstufe insbesondere im Bereich Texterstel-
lung und -verarbeitung eine sinnvolle Nutzung der Schreibfähigkeit zur Anwendung kommen. Darum
wird der Kompetenzerwerb in diesem Bereich im ersten Schuljahr an der Oberstufe vertieft und er-
weitert. Ziel ist dabei in erster Linie der Sicherheitszuwachs in Verbindung mit der Geschwindigkeit.

 18
8. Anhang
8.1 Unterrichtsideen und Materialsammlung

Im «Referenzrahmen informatische Bildung» definiert der Kanton Solothurn Regelstandards, die
stufenspezifisch von der 3. Klasse der Primarschule bis zur 3. Klasse der Sekundarschule gelten.
Unter www.ict-regelstandards.ch finden Sie bewährte Unterrichtsideen, die zur Erreichung dieser Re-
gelstandards führen. Zudem steht Ihnen eine grosse Materialsammlung zur Verfügung, die zur Ge-
staltung eigener Unterrichtsumsetzungen anregen.

8.2 ICT-Regelstandards und Broschüre Informatische Bildung - Regelstandards für die
Volksschule

Die sieben Handlungsfelder IB als Zusammenfassung (Bild aus Broschüre Regelstandards Informati-
sche Bildung):
Downloadlink der gesamten Broschüre mit dem Referenzrahmen:

http://www.ict-regelstandards.ch/filead-
min/user_upload_ict/Dokumente/201505_Broschuere_Regelstandards_informatische_Bildung.pdf

 19
8.3 Medienkompass
Gemäss den meisten kantonalen Lehrplänen werden Medien und ICT nicht nur als ein eigenes Fach,

sondern fächerübergreifend unterrichtet. In diesem Sinn ist auch das Lehrmittel Medienkompass
konzipiert. Viele der Themen von Medienkompass finden sich als Lernziele im Lehrplan verschiedener
Unterrichtsbereiche wieder. Die Handreichung zeigt, welche Bezüge zwischen den Einheiten im Me-
dienkompass und Themen in anderen Fachlehrmitteln bestehen und wie sich medienbildnerische
Themen in bestehende Fächer integrieren lassen.

www.medienkompass.ch
 20
Einwohnergemeinde Zuchwil

Traktandum 2
Beschluss-Nr. 55 - Bevölkerungsschutz; Neuorganisation

Beitritt zum Zweckverband Bevölkerungs- und Zivilschutz Aare Süd
(VBZAS)

AUSGANGSLAGE
Das kantonale Einführungsgesetz zur eidgenössischen Bevölkerungsschutz- und Zivil-
schutzgesetzgebung (BGS 531.1) vom 1. Januar 2015 schreibt vor, dass die Gemeinden
regionale Verbünde für den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzkreise) bilden, die
mindestens 20'000 Einwohner umfassen.
Nach Vorgaben des Kantons soll eine neue Organisation spätestens ab 2019 (ursprünglich
2017) zum Tragen kommen. Um dies möglich zu machen, muss die neue Organisation
rechtlich bis Ende 2017 soweit genehmigt sein, dass mit der konkreten Umsetzung Anfang
2018 begonnen werden kann.1
In den Bezirken Wasseramt und Bucheggberg besteht in dieser Hinsicht Handlungsbedarf,
d.h. die regionalen Zivilschutzorganisationen (RZSO) Wasseramt West, Wasseramt Ost,
Zuchwil-Luterbach und BBL2 erfüllen die neuen Anforderungen nicht.
Der Vorstand und die Geschäftsleitung der Regionalplanungsgruppe espaceSOLOTHURN
haben im Auftrag der Gemeindepräsidentenkonferenzen Wasseramt und Bucheggberg die
zentralen Fragestellungen zur Umsetzung der kantonalen Vorgaben bearbeitet.

ERWÄGUNGEN

Durch Gespräche, Workshops und eine Informationsveranstaltung wurden die zuständigen
Personen in den Gemeinden, die heutigen Zivilschutzkommandanten und am Schluss auch
sämtliche Gemeinderäte in die Beratungen miteinbezogen.
In der Bearbeitung zeigte sich, dass eine Zivilschutzorganisation über das ganze Gebiet
der Bezirke Bucheggberg (exkl. Lüsslingen-Nennigkofen) und Wasseramt eine sinnvolle
Lösung ist, welche auch eine zurzeit auf Bundesebene diskutierte Mindestgrösse von
50‘000 Einwohnern abdecken würde. Daraus ergibt sich eine Organisation über 26 Ge-
meinden. Der Zweckverband als Organisationsform erschien allen Beteiligten sinnvoll.

1Als Antwort auf das gemeinsame Schreiben der Gemeindepräsidentenkonferenzen Wasseramt und
Bucheggberg gewährte die Regierungsrätin, Frau Esther Gassler, eine Fristerstreckung bis 1.1.2019.

2 Regionalen Zivilschutzorganisation Biberist, Bucheggberg, Lohn-Ammannsegg
 21
Einwohnergemeinde Zuchwil

Die von der repla espaceSOLOTHURN erarbeiteten und mit Gemeindevertretern bereinig-
ten Statuten wurden vom Kanton geprüft und in Ordnung befunden. Die Statuten des zu
gründenden Zweckverbands liegen nun zur Genehmigung durch den Gemeinderat der 26
zukünftigen Mitgliedergemeinden vor.
Um dem neu zu gründenden Zweckverband genügend Zeit für die Aufarbeitung sämtlicher
notwendigen Unterlagen (Geschäftsordnung, Reglemente usw.) vor Beginn der Neuorga-
nisation 2019 zu geben, ist es wichtig, dass der Zweckverband möglichst rasch gegründet
und der Vorstand bestimmt wird.
Bei Zustandekommen des Zweckverbands müssen die Gemeinden ihre Delegierten im Ja-
nuar 2018 melden, damit im Februar die erste Delegiertenversammlung stattfinden und der
Vorstand seine Arbeiten aufnehmen kann.

Zuständigkeitsgebiet
Die neue Zivilschutzorganisation südlich der Aare, der VBZAS, ist ein Zusammenschluss
der heutigen Organisationen Zuchwil-Luterbach, Wasseramt Ost, Wasseramt West und
BBL. Demnach wird die Organisation einen Bevölkerungskreis von rund 57‘000 Einwohnern
in 26 Mitgliedergemeinden aufweisen.

 22
Einwohnergemeinde Zuchwil

Organe gemäss Statuten
Die Statuten der VBZAS wurden von der repla espaceSOLOTHURN ausgearbeitet und
durch das kantonale Amt für Militär und Bevölkerungsschutz geprüft. Die Statuten sehen
folgende Organe vor:
  Regionaler Führungsstab (RFS)
 Die Aufgaben des RFS richten sich primär nach der eidgenössischen und kantona-
 len Gesetzgebung. Der RFS koordiniert die Tätigkeiten aller kommunalen Organi-
 sationen, die für die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes eingesetzt werden. Im
 Falle einer Katastrophe oder Notlage sowie bei bewaffneten Konflikten koordiniert
 er sämtliche Hilfemassnahmen zum Schutze der Bevölkerung.

 Der RFS setzt sich aus einem Chef und Stv. Chef, einer Delegation der Exekutiven
 und einer Delegation der Einsatzkräfte zusammen. Im Einsatzfall gehören dem
 RFS zusätzlich eine Vertretung des Chefs Schadenraum, die Gemeindepräsidien
 der betreffenden Gemeinde(n) und nach Bedarf Fachspezialisten an.

  Revisionsstelle
 Die Funktion der Rechnungsprüfung wird durch eine aussenstehende Revisions-
 stelle im Sinne von Art. 103 des Solothurnischen Gemeindegesetzes ausgeführt.
 Die Revisionsstelle wird durch die Delegiertenversammlung gewählt.

  Stellenleitung
 Der Stellenleiter übernimmt die Funktion einer Zivilschutzstelle und ist das administ-
 rative Organ des VBZAS.

  Zivilschutzkommando
 Der Bataillonskommandant, die Kompaniekommandanten und der Stellenleiter bil-
 den das Zivilschutzkommando. Dabei übernimmt der Bataillonskommandant die
 Leitung des Kommandos.

Personal
Es ist vorgesehen, dass die Funktionen des Bataillonskommandanten, des Materialwarts
und des Stellenleiters professionalisiert werden. Die Kompaniekommandanten sollen über-
wiegend im Milizsystem geführt werden.
Vorausgesetzt die Gründung des Zweckverbandes kommt zustande, wird der neu gewählte
Vorstand im Auftrag der Delegiertenversammlung ab Frühjahr 2018 das Stellenprofil des
Bataillonskommandanten und des Zivilschutzstellenleiters erarbeiten und anschliessend
ausschreiben. Dabei werden auch die Stellenprozente festgelegt. Ziel ist, die Stellen des

 23
Einwohnergemeinde Zuchwil

Bataillonskommandanten per 1. September 2018 und des Stellenleiters per 1. Oktober
2018 zu besetzen.

Kosten
Initialisierungskosten
Für die Mitgliedergemeinden fallen 2018 ausserordentliche Kosten für den Organisations-
aufbau an. Für die Gemeinde Zuchwil betragen die Kosten 13`200 Franken. Die totalen
Initialisierungskosten betragen 85‘000 Franken. Ob sich der Kanton an den Kosten zur
Hälfte beteiligt, ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen. (Der Betrag von 6`600
Franken wurde im Budget Zivilschutz für 2018 bereits berücksichtigt).

Laufende Kosten
Die Gesamtkosten pro Einwohner liegen heute im Mittel über alle vier Zivilschutzorganisatio-
nen bei 14.46 Franken. Dieser Betrag gilt im Rahmen der heutigen Tätigkeiten der Zivilschutz-
organisationen als Obergrenze für die neue Bevölkerungs- und Zivilschutzorganisation.

ANTRAG

Der Gemeinderat beschliesst die Annahme des folgenden Antrags zuhanden der Gemeinde-
versammlung:

Die Gemeindeversammlung genehmigt den Beitritt der Gemeinde Zuchwil in den Zweck-
verband Bevölkerungs- und Zivilschutz Aare Süd. Mit dem Beitritt zum Zweckverband
werden die Statuten des Zweckverbandes Bevölkerungs- und Zivilschutz Aare Süd ge-
nehmigt.

Stefan Hug, Gemeindepräsident

 24
24
Statuten Zweckverband Bevölkerungs- und Zivilschutz
Aare Süd

1. BESTAND UND ZWECK
Zur Vereinfachung wurde darauf verzichtet, sowohl die weibliche als auch die männliche Form im
Statutentext zu verwenden. Es treffen jeweils beide Formen zu.

§ 1 Name und Sitz
1
 Unter dem Namen “ Verband Bevölkerungs- und Zivilschutz Aare Süd” (VBZAS) besteht ein Zweck-
verband mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäss § 164 ff. des Gemeindegesetzes des Kantons So-
lothurn1.
2
 Der VBZAS hat seinen Sitz am Ort seiner Verwaltung.

§ 2 Zweck und Zielsetzung
1
 Der VBZAS übernimmt für die Mitgliedergemeinden folgende vom Gesetzgeber festgelegten
Voll- zugsaufgaben und -massnahmen:

 a) im Bereich des Bevölkerungsschutzes2die bisher von den Regionalen Führungsstä-
 ben (RFS) Wasseramt Ost, Wasseramt West, Biberist - Bucheggberg - Lohn-Am-
 mannsegg (BBL) und Zuchwil/Luterbach wahrgenommenen Gemeindeaufgaben, ins-
 besondere den Aufbau des gemeinsamen RFS und die Wahrnehmung der Aufgaben
 des RFS;
 b) im Bereich des Zivilschutzes2 die bisher von den Zivilschutzorganisationen Wasser-
 amt Ost, Wasseramt West, BBL und Zuchwil/Luterbach wahrgenommenen Gemein-
 deaufgaben, insbesondere den Aufbau und den Betrieb einer gemeinsamen Zivil-
 schutzorganisation, die Verantwortung für die Organisation und den Einsatz des Zi-
 vilschutzes sowie für die Ausbildung der Zivilschutzpflichtigen.
2
 Durch Konzentration und Optimierung der Organisation und Mittel soll ein Höchstmass an Ein-
satzflexibilität und Effizienz unter gleichzeitiger Kostenminimierung erreicht werden. Hierfür erfolgt
insbesondere die Verwaltung des Materials und der Erwerb und/oder Verkauf von zur Erfüllung
der Aufgaben notwendigen Mobilien und Immobilien gemeinschaftlich.

1
 Gemeindegesetz des Kantons Solothurnvom 16.2.1992 (BGS 131.1).

2
 Einführungsgesetzzur eidgenössischen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung des Kantons Solothurnvom 2.2.2005 (BGS 531.1).

 25
§ 3 Mitgliedergemeinden
Mitglieder des VBZAS sind folgende Gemeinden:

- Aeschi - Gerlafingen - Messen
- Biberist - Halten - Obergerlafingen
- Biezwil - Horriwil - Oekingen
- Bolken - Hüniken - Recherswil
- Buchegg - Kriegstetten - Schnottwil
- Deitingen - Lohn-Ammannsegg - Subingen
- Derendingen - Luterbach - Unterramsern
- Drei Höfe - Lüterkofen-Ichertswil - Zuchwil
- Etziken - Lüterswil-Gächliwil

§ 4 Beitritt von Mitgliedergemeinden
1
 Der Beitritt weiterer Gemeinden zum VBZAS ist möglich.
2
 Für den Beitritt bedarf es eines Beschlusses der beitrittswilligen Gemeinde, der integralen Über-
nahme dieser Statuten sowie der Zustimmung der Mehrheit aller Mitgliedergemeinden.
3
 Neue Mitgliedergemeinden übernehmen in finanzieller Hinsicht die Rechte und Pflichten der beste-
henden Mitglieder gemäss § 25 Abs. 3 dieser Statuten. Ein allfälliger Einkaufspreis wird durch den
VBZAS bestimmt.

2. ORGANISATION

2.1. Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Organe
Organe des VBZAS sind:

 a) Delegiertenversammlung
 b) Vorstand
 c) Revisionsstelle
 d) Regionaler Führungsstab RFS
 e) Zivilschutzkommando
 f) Stellenleitung

 26
§ 6 Zeichnungsberechtigung
1
 Die rechtsverbindliche Unterschrift für den VBZAS obliegt dem Präsidenten zusammen mit dem
Leiter Zivilschutz (Bataillonskommandant).
2
 Der Vorstand kann die Zeichnungsberechtigung für sachlich begrenzte Bereiche unter Beibehaltung
der Doppelunterschrift anders ordnen.

§ 7 Beschlussfassung Delegiertenversammlung
1
 Die Delegiertenversammlung ist nur beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.
2
 Für das Zustandekommen von Beschlüssen sind die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Ver-
bandsgemeinden und die Mehrheit der anwesenden Delegierten erforderlich.
3
 Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
4
 Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt.

§ 8 Öffentliche Mitteilungen
Öffentliche Mitteilungen des VBZAS sind, sofern keine weiteren Publikationen gesetzlich vorge-
schrieben sind, im Azeiger (Amtlicher Anzeiger für die Bezirke Solothurn-Lebern, Bucheggberg-
Wasseramt) zu publizieren.

§ 9 Ergänzende Bestimmungen
Sofern die Statuten keine anderen Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen Bestimmungen
über die weiteren Organe der Gemeinden gemäss Gemeindegesetz des Kantons Solothurn.

2.2. Mitgliedergemeinden
§ 10 Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliedergemeinden
1
 Die Mitgliedergemeinden sind insbesondere zuständig für:

 a) Die Genehmigung der Änderung der Statuten;

 b) Wahl der Delegierten und deren Stellvertretung (pro Mitgliedergemeinde einen Ersatzde-
 legierten);
 c) Zustimmung zum Beitritt neuer Mitgliedergemeinden;
 d) Auflösung des Zweckverbandes inklusive Vermögensverteilung.

2.3. Delegiertenversammlung
§ 11 Zusammensetzung und Konstituierung
1
 Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des VBZAS.

 27
2
 Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der Mitgliedergemeinden. Jede Mitglie-
dergemeinde wählt seine Delegierten für eine Amtsdauer von 4 Jahren.
3
 Die Anzahl Delegierter während einer Wahlperiode bemisst sich an der Einwohnerzahl der jeweili-
gen Gemeinde per 31. Dezember des Vorjahres.

- bis 3‘000 Einwohnern: 1 Delegierter
- von 3‘001 – 7‘000 Einwohner: 2 Delegierte
- von 7‘001 – 11‘000 Einwohner: 4 Delegierte
- über 11‘000 Einwohner: 6 Delegierte

§ 12 Aufgaben der Delegiertenversammlung
1
 Der Delegiertenversammlung obliegen folgende Aufgaben:

 a) Festlegung der strategischen Ausrichtung;
 b) Bestimmung des Ortes der Verwaltung;
 c) Erlass und Änderung der Reglemente und Weisungen zum Aufgabenbereich
 - der Zivilschutzorganisation
 - und des RFS;

 d) Erlass und Änderung einer Geschäftsordnung des VBZAS;

 e) Erlass einer Dienst- und Gehaltsordnung;
 f) Erlass einer Gebührenordnung zur Regelung der Gebührenpflicht für
 Dienstleistungen und Verwaltungshandlungen des VBZAS;
 g) Erlass und Änderung weiterer Reglemente, resp. Weisungen in den Aufgabenbereichen
 des VBZAS;
 h) Beratung und Antragstellung zu allen Vorlagen an die Mitgliedergemeinden;
 i) Genehmigung des Budgets und der Rechnung;
 j) Genehmigung des Jahresberichts;
 k) Wahl der Mitglieder des Vorstands und Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten;
 l) Wahl der Mitglieder des RFS und Ernennung des Chefs RFS und Stabschefs RFS;
 m)Wahl der Revisionsstelle;
 n) Wahl der Rechnungsführungsinstanz.
2
 Unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Mitgliedergemeinden beschliesst die Delegierten-
versammlung über:

 a) Änderung der Statuten;

 b) Auflösung des Zweckverbandes inklusive Vermögensverteilung.

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