Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden - Kanton Graubünden

Die Seite wird erstellt Yves-Leander Stein
 
WEITER LESEN
Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden - Kanton Graubünden
Bericht
Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden

  Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
  Departament d’educaziun, cultura e protecziun da l’ambient dal Grischun
  Dipartimento dell’educazione, cultura e protezione dell’ambiente dei Grigioni
Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden - Kanton Graubünden
Inhaltsverzeichnis
1.         Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3

1.1        Ausgangslage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3

1.2        Grundsätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4

2.         Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4

2.1        Anpassungen am Lehrplan 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4

2.2        Übersetzungen Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4

3.         Lektionentafeln Volksschule ­G raubünden ab 2018/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

3.1        Handlungsleitende Prinzipien bei der Ausgestaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

3. 2       Klassenteilungen und ­Kosten­folgen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6

4.         Umsetzung Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  6

4.1        Umsetzungsmassnahmen: Informationen, Beratungen, ­o bligatorische Weiterbildungen, Überprüfung . . . . . . . . . .  6

4.2        Begleitgruppe Lehrplan 21 GR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9

4.3        Resonanzgruppe Lehrplan 21 GR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10

4.4        Kosten Umsetzungsmassnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10

5.         Lehrmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11

6.         Kompetenzüberprüfung in den einzelnen Fächern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

7.         Handreichungen Medien und Informatik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13

       Lehrplan 21 Graubünden                                                                                                                                                 1
8.         Beurteilung und Zeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13

8.1        Rechtliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13

8. 2       Obligatorische Weiterbildungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13

8.3        Anpassungsleistungen bezüglich Beurteilung und Zeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15

9.         Kommunikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15

9.1        Zielgruppen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15

9.2        Zuständigkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16

9.3        Kommunikationsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16

9.4        Kosten Kommunikationsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16

10.        Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  17

10.1       Kosten für Kanton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  17

10.2       Kosten für Schulträgerschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18

11.        Fazit und Ausblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19

Anhang zum Bericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  20

       Lehrplan 21 Graubünden                                                                                                                                                2
1. Einleitung
Mit dem vorliegenden Bericht zur Umsetzung des Lehrplans      In den Jahren 2010 bis 2014 haben Lehrpersonen aus der
21 GR schafft das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutz-      gesamten deutsch- und mehrsprachigen Schweiz zusam-
departement die notwendigen Rahmenbedingungen, um             men mit Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern verschie-
die Schulen und ihre Akteure im Umsetzungsprozess opti-       dener Hochschulen im Auftrag der Deutschschweizer Erzie-
mal zu unterstützen. Der Bericht bildet die Grundlage für     hungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) einen gemeinsamen
einen Regierungsentscheid.                                    Lehrplan für die deutsch- und mehrsprachigen Kantone der
Mit dem Bericht werden die Aufträge Florin-Caluori (be­       Schweiz ausgearbeitet. Der Lehrplan 21 GR baut auf den
treffend: Was bedeutet der Lehrplan 21 für den Kanton         neusten didaktischen Erkenntnissen auf. Er wurde im Herbst
Graubünden? Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt           2014 durch die D-EDK zur Einführung an die Kantone freige-
werden?) und Toutsch (betreffend Kosten und Einführung        geben.
Lehrplan 21) erfüllt. Darüber hinaus dient der Bericht als    Der Verband Lehrpersonen Graubünden (LEGR), der Schul-
Grundlage für die im Auftrag Florin-Caluori erwähnte Orien-   behördenverband Graubünden (SBGR), der Verband Schul-
tierung des Grossen Rats.                                     leiterinnen und Schulleiter Graubünden (VSLGR), die Kon­
                                                              ferenz Kinder- und Jugendinstitutionen (KKJ) des Bündner
Folgende Ziele stehen bei der Umsetzung des Lehr-             Spital- und Heimverbands (BSH) sowie die Insitutionen der
plans 21 GR im Vordergrund:                                   Sonderschulung hatten im Rahmen von zwei Hearings im
a) Die Bündner Schülerinnen und Schüler erwerben die in       Januar 2016 die Möglichkeit, zu den Umsetzungsmassnah-
    der Volksschule zu erreichenden Kompetenzen und           men, den kantonalen Anpassungen an der Lehrplanvorlage
    sind somit inner- und interkantonal anschlussfähig.       sowie den Lektionentafeln Stellung zu nehmen. Die Anlie-
b) Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen             gen wurden, wo möglich, in den vorliegenden Bericht auf-
    kennen die Inhalte des Lehrplans sowie die mit der        genommen.
    Umsetzung verfolgten Absichten und übernehmen die         Der Lehrplan 21 besteht aus den verschiedenen Lehrplänen
    ihrer Funktion entsprechende Umsetzungsverantwor-         für Schulsprache, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache,
    tung.                                                     3. Fremd­ s prache, Mathematik, Natur, Mensch, Gesell-
c) Die Lehrpersonen werden mittels gezielten                  schaft (mit Ethik, Religionen, Gemeinschaft), Gestalten,
    Umsetzungs­m assnahmen befähigt, den Lehrplan als         Musik und Bewegung und Sport sowie aus den zwei Mo-
    unterrichtsleitendes Arbeitsinstrument einzusetzen und    dullehrplänen Medien und Informatik und Berufliche Orien-
    den Unterricht sowie die Lernkontrollen kompetenz­        tierung. Der Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft
    orientiert auf­zubauen.                                   (NMG) differenziert sich in der Sekundarstufe I weiter aus in
d) Die Abnehmer der Sekundarstufe II, die Pädagogische        die Fächer Natur und Technik (mit Physik, Biologie und
    Hochschule Graubünden (PHGR) sowie die interes­           Chemie), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (mit Hauswirtschaft),
    sierte Öffentlichkeit sind über Neuerungen des Lehr-      Räume, Zeiten, Gesellschaften (mit Geografie und Ge-
    plans informiert.                                         schichte) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (mit Le-
                                                              benskunde).
                                                              Die besondere Sprachensituation des Kantons Graubünden
                                                              erfordert zusätzlich eigens für den Kanton angefertigte bzw.
1.1    Ausgangslage                                           angepasste Lehrplanteile. Diese wurden auf Wunsch des
                                                              Kantons Graubünden in enger Zusammenarbeit mit dem
Die aktuellen Lehrpläne des Kantons Graubünden aus den        Fachbereichteam Sprachen des Projekts Lehrplan 21 und
Jahren 2002 (Kindergarten: Erziehungsplan), 1984 (Primar-     Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern sowie Lehrper­
stufe) und 1993 (Sekundarstufe I) werden durch den Lehr-      sonen des Kantons ausgearbeitet. Die Sprachenlehrpläne
plan 21 GR abgelöst.                                          für den Kanton Graubünden sind analog zu den anderen
Lehrpläne halten verbindlich fest, was Schülerinnen und       Sprachenlehrplänen des Lehrplans 21 formuliert. Besonder-
Schüler zu einem bestimmten Zeitpunkt wissen und können       heiten sind sprachkulturell begründet.
müssen. Sie konkretisieren damit den Auftrag der Volks­
schule und geben Lehrpersonen Orientierung im Schul­
alltag.

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                              3
1.2 Grundsätze
Der von der D-EDK freigegebene Lehrplan 21 wird vom           Lehrmittel, die Grundausbildung der Lehrpersonen sowie
Kanton Graubünden umfassend übernommen. Anpassun-             die Weiterbildung auf den Unterricht ein.
gen wurden einzig an den Beispielen zu den Kompetenzen        Analog zum Entscheid der D-EDK-Plenarversammlung vom
in den einzelnen Fachbereichen sowie bezüglich der kanto-     Oktober 2014 wird auf Orientierungspunkte beim Übergang
nalen Rahmenbedingungen vorgenommen.                          vom Kindergarten in die 1. Klasse der Primarstufe verzichtet.
Die neuen Lektionentafeln der drei kantonalen Sprachregio-    Auf der Sekundarstufe I ermöglicht der Lehrplan sowohl der
nen sind optimal aufeinander abgestimmt. Die Abweichun-       Real- als auch der Sekundarschule einen kontinuierlichen
gen der neuen Lektionentafeln vom Stundentafelvorschlag       Kompetenzaufbau. Das Erreichen der Grundansprüche ist
der D-EDK (Fachbericht Stundentafel) wurden so gering als     für die Sekundarstufe I verbindlich.
möglich gehalten.                                             An den Grundsätzen der bisher praktizierten ganzheitlichen
Die nationalen Grundkompetenzen sind im Lehrplan einge-       Beurteilung sowie an der Ausgestaltung der Zeugnisse wird
arbeitet und wirken folglich mittelbar, das heisst über die   festgehalten.

2. Lehrplan 21 GR
Der Lehrplan 21 GR setzt sich zusammen aus denjenigen         2.2 Übersetzungen Lehrplan 21 GR
Lehrplananteilen, welche für alle deutsch- und mehrsprachi-
gen Kantone gelten und den eigens für den Kanton Grau-        Der Lehrplan 21 GR wird bis Inkraftsetzung im August 2018
bünden ausgearbeiteten Sprachenlehrplänen.                    für den 1. und 2. Zyklus (Kindergarten und Primarstufe) in
Der Kanton Graubünden übernimmt den Kompetenzaufbau           alle drei Kantonssprachen übersetzt. Für den 3. Zyklus (Se-
des Lehrplans 21 in den einzelnen Fachbereichslehrplänen      kundarstufe I) liegt der Lehrplan integral auf Deutsch und
unverändert. Auf Anpassungen an den Kompetenzstufen           Italienisch vor. Die Lehrpläne Schulsprache Romanisch,
wird bewusst verzichtet, um die Koordination mit anderen      Natur, Mensch, Gesellschaft, Gestalten, Bewegung und
Kantonen (Mobilität) sowie mit abnehmenden Schulen der        Sport, Musik sowie der Modullehrplan Berufliche Orientie-
Sekundarstufe II (Anschlussfähigkeit) zu gewährleisten.       rung stehen auch im 3. Zyklus auf Romanisch zur Verfü-
                                                              gung. Damit wird die Kohärenz der Begrifflichkeiten in allen
                                                              drei Kantons­ s prachen gewährleistet. Die entsprechenden
                                                              Kosten sind Teil des Verpflichtungskredits.
2.1 Anpassungen am Lehrplan 21
Die Anpassungen beschränken sich auf graubünden-spezi-
fische Beispiele zu einzelnen Kompetenzen, Ergänzungen
zu den kantonalen Rahmenbedingungen in den einleitenden
Kapiteln (insbesondere im Bereich der Sprachen) sowie Hin-
weise zu rechtlichen Grundlagen und weiterführenden Ma-
terialien. Die Bündner Beispiele in einzelnen Kompetenzen
sind als Hinweise zu verstehen. Sie unterstützen die Lehr-
personen dabei, Lehrplaninhalte anhand von regionalen Un-
terrichtsthemen zu bearbeiten.
Mit diesen Anpassungen soll die Akzeptanz für den Lehr-
plan gestärkt werden.

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                              4
3. Lektionentafeln Volksschule
   ­Graubünden ab 2018 /19
Bei der Ausarbeitung der neuen Lektionentafeln waren ver-        Gleichzeitig mit der Erhöhung der Schulwochen war eine
schiedene Grundsätze leitend. Diese werden nachfolgend           Reduktion der Wochenlektionen geplant, da der Kanton
dargestellt.                                                     Graubünden im interkantonalen Vergleich bis vor wenigen
                                                                 Jahren eine hohe Wochenlektionenzahl aufwies. Einige
                                                                 Kantone erhöhten zwischenzeitlich ihre Wochenstunden-
                                                                 zahl. Anlass dafür war die schweizweite Implementierung
3.1 Handlungsleitende Prinzipien bei                             zweier Fremdsprachen auf der Primarstufe und die damit
    der Ausgestaltung                                            verbundene Vorverlegung des Fremdsprachenunterrichts
                                                                 von der Sekundar- auf die Primarstufe.
Koordination mit anderen Kantonen                                Zudem haben bildungspolitische Entscheide zur Aufnahme
Bei der Ausgestaltung der Lektionentafeln für die deutsch-,      neuer Unterrichtsinhalte in den Lehrplan 21 geführt. Neu
romanisch- und italienischsprachigen Schulen wird Schul-         werden im Kanton Graubünden das Fach Ethik, Religionen,
gesetz Art. 29 Abs. 2 berücksichtigt: «… Die Stundendota­        Gemeinschaft auf der Primarstufe sowie das Fach Berufli-
tion darf auf Jahresbasis den Durchschnitt der deutsch-          che Orientierung auf der Sekundarstufe I eingeführt. Die
und mehrsprachigen Kantone nicht unterschreiten.»                Lektionen im Fach Medien und Informatik werden ausge-
Um dieser gesetzlichen Vorgabe gerecht zu werden, orien-         baut und auf den 2. Zyklus, also auf die Primarstufe, aus­
tieren sich die vorliegenden Lektionentafeln an der interkan-    gedehnt. Einige Fächer wurden zusammengelegt oder in
tonal konsolidierten Stundentafel des D-EDK-Fachberichts         andere integriert und inhaltliche Schwerpunkte verschoben.
vom 4. Dezember 2014. Ergänzend dienen die Entwürfe der          Die inhaltlichen Unterschiede vom Lehrplan 21 GR zum al-
Lektionentafeln verschiedener Kantone als Richtschnur.           ten kantonalen Lehrplan schlagen sich in den neuen Bünd-
                                                                 ner Lektionentafeln durch Lektionenaus- und -abbau in ver-
Übereinstimmung zwischen den innerkantonalen                     schiedenen Fächern nieder.
Sprachregionen                                                   In deutsch- und italienischsprachigen Schulen werden in
Die drei sprachregionalen Lektionentafeln sind möglichst         der 1., 2. und 3. Klasse der Primarstufe Lektionen ausge-
identisch ausgestaltet. Die Kompatibilität der Lektionen­        baut. Ein Lektionenabbau findet hingegen in der 4. Klasse
tafeln der drei Sprachregionen hat Priorität. Um die An­         der Primarstufe statt. Im Kindergarten sowie in der 5. und
schluss­fähigkeit an die Sekundarstufen I und II zu gewähr-      6. Klasse bleibt die Stunden- bzw. Lektionendotation unver-
leisten, wird von diesem Prinzip in der Schulsprache und in      ändert. Auf der Sekundarstufe I wird die Lektionendotation
der 1. Fremdsprache abgewichen. Im Vergleich zur Lektio-         in deutsch- und italienischsprachigen Schulen insgesamt
nentafel der deutschsprachigen Schulen erhalten die roma-        um eine Lektion erhöht. So hatten z. B. die deutschsprachi-
nisch- und italienischsprachigen Schulen mehr Lek­tionen         gen Schulen bisher von der 1. bis 3. Klasse der Sekundar-
im Fach 1. Fremdsprache. Das Fach Schulsprache sowie die         stufe I folgende Maximaldotationen: 35, 35, 31. Die neuen
Individualisierung erhalten im 3. Zyklus im Vergleich zur Lek-   Lek­tionen­d otationen hingegen betragen 34, 34, 34.
tionendotation an deutschsprachigen Schulen weniger Lek-         In romanischsprachigen Schulen bleibt die Anzahl Pflicht-
tionen.                                                          stunden im Kindergarten ebenfalls gleich. Auf der Primar-
                                                                 stufe werden die Lektionen mit Ausnahme der 4. Klasse
Orientierung am Fachbericht Stundentafel der D-EDK               leicht ausgebaut. Für die Sekundarstufe I bleibt die Lektio-
Wie in Art. 24 Abs. 1 des Schulgesetzes festgehalten, steigt     nendotation insgesamt gleich.
mit der Einführung des Lehrplans 21 GR die Anzahl Schul-         Vom Lektionenausbau in den unteren Klassen der Primar-
wochen von 38 auf 39. In den Schuljahren 2018/19 bis             stufe ist keine merkliche Erhöhung der Kosten zu erwarten,
2020/21 wird die 39. Schulwoche für die Lehrpersonen ein-        da diese durch eine Reduktion der Klassenteilungen kom-
geführt und für die obligatorische Weiterbildung eingesetzt.     pensiert werden können.
Ab Schuljahr 2021/22 umfasst ein reguläres Schuljahr auch
für die Schülerinnen und Schüler 39 Wochen (vgl. Kapitel
4.1).

    Lehrplan 21 Graubünden                                                                                               5
3.2 Klassenteilungen und ­Kosten­folgen
Es gehört zur Tradition der Bündner Volksschule, auf der         den, wenn potenzielle Klassenteilungen reduziert werden.
Primarstufe Klassenteilungen vorzunehmen. Insbesondere           Ein Vollpensum der Lehrperson kann besser legitimiert wer-
in der 1. bis 3. Primarklasse ist bei der Vermittlung von ele-   den und ein Vergleich der Präsenzzeiten zwischen Kinder-
mentaren Kulturtechniken der Unterricht in Halbklassen           garten und den ersten Jahren auf der Primarstufe fällt aus-
qualitätsfördernd. Klassenteilungen bilden zudem eine Vor-       geglichener aus.
aussetzung dafür, der Lehrperson ein Vollpensum auf der          Zur Einhaltung der gesetzlich verankerten Blockzeiten und
entsprechenden Schulstufe zu ermöglichen, was insbeson-          besseren Organisierbarkeit der Präsenzzeit von Unter­stu­
dere im Zusammenhang mit der Rekrutierung von Lehrper-           fenschülerinnen und -schülern (1. bis 3. Klasse) ist eine Re-
sonal in peripheren Regionen von Bedeutung ist.                  duktion der Klassenteilungen eine Vereinfachung. Zudem
Die Klassengrössen sind im Verlauf der vergangenen Jahre         spiegelt diese Massnahme das Bedürfnis der Erziehungs-
aber im Durchschnitt kleiner geworden. Neue Schulorgani-         berechtigten, ihre Kinder über längere Zeitabschnitte in
sationsformen (unter Einbezug weiterer Lehr- und Betreu-         staatlicher Obhut zu wissen, um einer geregelten Erwerbs-
ungspersonen im Unterricht) und neue Unterrichtsformen           tätigkeit nachgehen zu können.
haben dazu geführt, dass das Bedürfnis nach Klassentei-          Der Entscheid, ob und wie viele Klassenteilungen an einer
lungen gesunken ist. Der Unterricht selber ist häufig über       Schule vorgenommen werden, liegt in der Kompetenz der
grössere Zeiteinheiten so ausgerichtet, dass individualisie-     Schulträgerschaften.
rend oder in Kleingruppen gelehrt und gelernt wird. Eine Er-     Die neuen Lektionentafeln für den Kanton Graubünden sind
höhung der Lektionenzahl im Rahmen der Lektionentafeln           im Anhang Lektionentafeln Volksschule Graubünden er-
Volksschule Graubünden ab 2018 /19 in den unteren Klas-          sichtlich.
sen der Primarschulzeit kann kostenneutral umgesetzt wer-

4. Umsetzung Lehrplan 21 GR
Die Gegenüberstellung verschiedener Einführungsvarianten         sämtliche Bündner Schulen den Lehrplan vollständig um-
ergibt, dass eine Inkraftsetzung in zwei Schritten am vorteil-   setzen.
haftesten ist.
In einem ersten Schritt wird der Lehrplan per Schuljahr
2018 /19 für den Kindergarten, die Primarstufe sowie die ers-
ten beiden Klassen der Sekundarstufe I in Kraft gesetzt. Für     4.1 Umsetzungsmassnahmen:
die 3. Klasse der Sekundarstufe I erfolgt die Inkraftsetzung          Informationen, Beratungen,
auf das Schuljahr 2019/20.
Diese Vorgehensweise bringt wesentliche Vorteile bezüglich
                                                                     ­obligatorische Weiterbildungen,
Lehrmittel, Schulorganisation, Pensen- und Stundenpla-                Überprüfung
nung sowie in Bezug auf die Übergänge von der Primarstufe
zur Sekundarstufe I respektive von der Sekundarstufe I zur       Mit folgenden Umsetzungsmassnahmen wird gewährleistet,
Sekundarstufe II.                                                dass der Lehrplan im Unterricht der Regel- und Sonder-
Damit der gesamte Umsetzungsprozess optimal gelingt,             schulen angewendet wird:
werden die kantonalen Umsetzungsmassnahmen auf sechs             – Informationsveranstaltungen für Schulratspräsidien,
Jahre verteilt. Gestartet wird im Herbst 2016. Mit diesem            Schulleitungen und Lehrpersonen
Vor­
   g ehen ist gewährleistet, dass ab Schuljahr 2021/22           – Beratungen für Schulleitungen und Lehrpersonen

    Lehrplan 21 Graubünden                                                                                                6
–   Obligatorische Weiterbildung für Schulleitungen               Die Verantwortung für die Durchführung der Informationen,
–   Obligatorische Weiterbildungen für Lehrpersonen               Beratungen und Überprüfung liegt beim Amt für Volksschu-
    · Zusatzausbildungen für neue Fächer und Inhalte              le und Sport (AVS). Die obligatorischen Weiterbildungen
    · S chulinterne Weiterbildungen für Themen, die ganze        werden vom Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepar-
      Schulteams betreffen                                        tement (EKUD) der Pädagogischen Hochschule Graubün-
    · Fachdidaktische Weiterbildungen für einzelne Fächer         den (PHGR) in Auftrag gegeben.
    · Stufenspezifische Weiterbildungen                           Die Umsetzung des Lehrplans in den Regel- und Sonder-
    · Weiterbildungen im sonderpädagogischen Bereich              schulen bedingt, dass das AVS, die PHGR sowie die Regel-
–   Überprüfung der Umsetzung                                     und Sonderschulen im Rahmen der folgenden Kompetenz-
                                                                  ordnung zusammenarbeiten:

Organe                                   Aufgaben                                   Gesetzliche Grundlagen
Amt für Volksschule und Sport            Informationen                              Schulgesetz
                                         Beratungen                                 Art. 90, 91
                                         Überprüfungen
Pädagogische Hochschule                  Obligatorische Weiterbildung               Schulgesetz
Graubünden                               im Auftrag des EKUD                        Art. 63, 84
Schulratspräsidien                       Strategische Schulführung                  Schulgesetz
                                                                                    Art. 92, Abs. 2
Schulleitungen                           Operative Schulführung                     Schulgesetz
                                                                                    Art. 91, Abs. 2
                                                                                    Schulverordnung
                                                                                    Art. 15
Lehrpersonen                             Umsetzung im Unterricht                    Schulgesetz
                                                                                    Art. 59

Informationsphase (Herbst 2016)                                   Im Anschluss an die strategische und operative Führungs-
Die Umsetzungsphase beginnt im September 2016 mit                 ebene werden die 2600 Bündner Lehrpersonen in neun
sprachregionalen Informationsveranstaltungen für die              sprachregionalen Informationsveranstaltungen vom AVS
Schul­ratspräsidien und Präsidien der Stiftungsräte. Im Vor­      und der PHGR über die Konzeption des Lehrplans, die Lek-
der­g rund stehen organisatorische Rahmenbedingungen              tionentafeln sowie die Umsetzungsmassnahmen informiert
(Lek­tionentafel, Weiterbildungsmodalitäten etc.) sowie           und erhalten sachdienliche Hintergrundinformationen.
grundlegende Veränderungen (Kompetenzorientierung).
In einem zweiten Schritt wird die operative Leitung detailliert   Beratungen (November 2016 – Dezember 2019)
über die Konzeption des Lehrplans 21 GR sowie die Um­             Der Umsetzungsprozess wird auf der operativen Ebene vom
setzungsmassnahmen informiert. Mit diesen Informationen           AVS mit Beratungen innerhalb der Regelstrukturen beglei-
erhalten die Geschäftsleitungen / Schulleitungen / Pädago­        tet. Die Geschäftsleitungen/Schulleitungen/Pädagogischen
gischen Leitungen in den Regel- und Sonderschulen die             Leitungen erhalten Unterstützung bei der schulspezifischen
Grundlagen zur Steuerung und Koordination des Umset-              Umsetzung.
zungsprozesses gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag.                 Zusätzlich kann die Schulleitung für den Umsetzungspro-
In Schulen ohne Schulleitung tragen die Schulratspräsidien        zess im Schulteam im Holprinzip auf die Beratung durch das
die Verantwortung für die operative Leitung. Für die Koordi-      AVS zurückgreifen.
nation respektive die Umsetzung der obligatorischen Wei-
terbildung bezeichnet der Schulrat in diesen Schulen eine         Obligatorische Weiterbildungen
Kontaktperson. Die Zusammenarbeit mit Kontaktpersonen             (Januar 2017 – Dezember 2021)
an Schulen ohne Schulleitung hat sich beim AVS bereits            Der vorliegende Konzeptentwurf der PHGR zur obligato­
etabliert.                                                        rischen Weiterbildung verfolgt das Ziel, mit einem effizienten

    Lehrplan 21 Graubünden                                                                                                  7
Einsatz von Ressourcen eine hohe Wirkung im Unterricht             Stellvertretungen werden im Regierungsantrag zur Einfüh-
 zu erzielen. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei den               rung und Umsetzung des Lehrplans 21 GR festgelegt. Im
 Schulleitungen zu, welche den Umsetzungsprozess an                 Wesentlichen wird der Regierungsantrag dazu Folgendes
 ihrer Schu­le auf der Basis kantonaler Vorgaben leiten und         beinhalten:
­steuern.                                                           – Betreuung während Blockzeiten: Die Schulen planen
 Die obligatorischen Weiterbildungen werden von der PHGR                ihre Weiterbildungsveranstaltungen langfristig. Damit ist
 im Auftrag des EKUD konzipiert und umgesetzt. Handlungs-               gewährleistet, dass die Eltern / Erziehungsbe­rechtigten
 leitend sind folgende Überlegungen:                                    frühzeitig über Unterrichtsausfall informiert sind. Die
 Der Umfang der obligatorischen Weiterbildung pro Lehr­                 Schulen fragen bei den Eltern/Erziehungs­b erechtigten
 person bewegt sich im Rahmen von Art. 63 des Schulgeset-               jeweils nach, ob Bedarf für die Betreuung während der
 zes. Während drei Umsetzungsjahren (Schuljahr 2018/19,                 Blockzeiten besteht. Die Schulträgerschaften sind
 2019/20 und 2020/21) erhalten die Schulträgerschaften die              verpflichtet, die Betreuung während der Blockzeiten zu
 Möglichkeit, die mit der Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR            gewährleisten.
 geplante 39. Schulwoche für die obligatorischen Weiterbil-         – Unterrichtsausfall: Wie bis anhin fallen obligatorische
 dungen zu nutzen (Übergangsregelung). Die obligatorischen              Weiterbildungsveranstaltungen mindestens zur Hälfte in
 Weiterbildungen fallen gemäss Art. 4 der Weisungen über                die unterrichtsfreie Zeit. Damit die geplanten Weiter­
 die Weiterbildung von Lehrpersonen in der Regel mindes-                bildungsveranstaltungen auf die ganze Schulwoche
 tens zur Hälfte in die unterrichtsfreie Zeit. Bei Nichteinhalten       verteilt werden können, ist der ausfallende Unterricht
 dieser Vorgabe wird der ausfallende Unterricht kompensiert.            vor- respektive nachzuholen.
 Eine Kompensation des Unterrichts wird nicht häufig not-           – Stellvertretungen: Für ausgewählte obligatorische Wei­-
 wendig sein, da die obligatorischen Weiterbildungen für                ter­b ildungen werden Kantonsbeiträge an Stellvertreter-
 Lehrpersonen aufgrund der Übergangsregelung seltener                   kosten entrichtet.
 während der Unterrichtszeit durchgeführt werden müssen.
 Beiträge an Stellvertretungskosten werden ausschliesslich          Insgesamt sind sämtliche 2600 Bündner Lehrpersonen der
 für ausgewählte obligatorische Weiterbildungen entrichtet.         Regel- und Sonderschulen in die obligatorischen Weiterbil-
 Die Regelungen zur Betreuung während der Blockzeiten,              dungen involviert. Dabei werden für Lehrpersonen folgende
 zur Kompensation des Unterrichtsausfalls sowie zu den              Weiterbildungsformen unterschieden:

    Lehrplan 21 Graubünden                                                                                                   8
Weiterbildungsformen                   Beschreibung
Schulinterne Weiterbildung (SchiWe)    Die PHGR bietet ca. zehn verschiedene Schulinterne Weiterbildungen an. Die
                                       Durchführung von drei Veranstaltungen ist für jede Schule obligatorisch.
                                       Die Schulinterne Weiterbildung Ganzheitlich Fördern und Beurteilen mit dem
                                       Lehrplan 21 GR (Diagnose, Förderung und Beurteilung) wird vor Inkraftsetzung
                                       des Lehrplans 21 GR an allen Schulen durchgeführt.

Stufenspezifische Weiterbildung        Aufgrund des Systemwechsels vom Lehrplan Volksschule Graubünden zum
                                       Lehrplan 21 GR werden folgende Weiterbildungen durchgeführt:
                                       – Didaktik / Organisation 3. Klassen Sekundarstufe I
                                       – Umsetzung Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)
                                       – Umsetzung Lehrplan 21 GR im 1. Zyklus

Spezifische Weiterbildungen im         Ausschliesslich für Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen werden
sonderpädagogischen Bereich            Weiterbildungen zu folgenden Themen angeboten:
                                       – Lernzielanpassungen und Fördermassnahmen
                                       – Förderdiagnostik
Fachdidaktische Weiterbildungen        Lehrpersonen aus allen Schulen erhalten im Rahmen der fachdidaktischen Weiter­
                                       bildung für ausgewählte Fächer professionelles Wissen über die Inhalte des
                                       Lehrplans und deren fachdidaktische Umsetzung. Die Lehrpersonen geben die
                                       erworbenen Kenntnisse in ihrem Schulteam weiter. Mit dieser Organisationsform
                                       werden sämtliche Lehrpersonen effizient involviert.

Zusatzausbildungen                     Diese Weiterbildungen umfassen die folgenden neuen Fächer/Themen:
                                       – Medien und Informatik (Primarstufe/Sekundarstufe I)
                                       – Berufliche Orientierung (Sekundarstufe I)
                                       – Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (v. a. für Fachlehrpersonen Hauswirtschaft)
                                       – Ethik, Religionen, Gemeinschaft (Primarstufe)
                                       – Basisschrift inkl. Schreiben mit neuen Medien (Primarstufe)

Die obligatorischen Weiterbildungen werden durch weitere,
freiwillige Weiterbildungsangebote der PHGR zum
Lehrplan 21 GR ergänzt.

4.2 Begleitgruppe Lehrplan 21 GR
Damit der Lehrplan erfolgreich umgesetzt werden kann,            on übernimmt während der sechsjährigen Umsetzungspha-
muss der in Kapitel 4.1 dargestellte Umsetzungsprozess in-       se (2016 – 2021) eine kantonale Begleitgruppe im Auftrag des
haltlich und organisatorisch begleitet werden. Diese Funkti-     EKUD in folgender Zusammensetzung:

Institution                            Funktion                                    Art der Beteiligung
AVS                                    Amtsleiter                                  ständig
                                       Leiter Begleitgruppe Lehrplan 21 GR
AVS                                    Projektleiterin Lehrplan 21 GR              ständig
AVS                                    Akademische Mitarbeiterin                   ständig (bis Ende 2017)
AVS                                    Stellvertreter Amtsleitung                  ständig
AVS                                    Leiter Schulinspektorat                     ständig
PHGR                                   Rektor                                      ständig
PHGR                                   Leiter Weiterbildung                        ständig
PHGR                                   Leiter Weiterbildung Lehrplan 21            ständig
–                                      Externe Fachpersonen                        bei Bedarf

    Lehrplan 21 Graubünden                                                                                               9
Die Begleitgruppe hat folgende Aufgaben:                      Für die Klärung spezifischer Fachfragen, beispielsweise in
– Organisation der Erstellung von Begleitmaterialien für      Zusammenhang mit der Auftragserteilung für ein Konzept
    die Informationen, Beratungen und obligatorischen         Medien und Informatik oder Organisation 3. Klasse Sekun-
    Weiterbildungen                                           darstufe I, kann die Begleitgruppe bei Bedarf externe Fach-
– Organisation und Koordination der Informations­             personen beiziehen.
    veranstaltungen EKUD / AVS / PHGR
– Organisation und Koordination Beratungstätigkeiten
    AVS / PHGR an der Schnittstelle zu den Schulen
– Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen                 4.3 Resonanzgruppe Lehrplan 21 GR
    Auftrag AVS und Zielen/Inhalten der obligatorischen
    Weiterbildungen PHGR                                      Zur Unterstützung der Begleitgruppe und zur Schaffung von
– Einbezug der (Zwischen-)Ergebnisse aus der Über­            Akzeptanz bei den Schulsozialpartnern wird eine Reso-
    prüfung der lokalen Umsetzung in die Steuerung des        nanzgruppe Lehrplan 21 GR eingesetzt. Diese wird von der
    Projekts                                                  Begleitgruppe periodisch sowie bei spezifischen Fragen
– Koordination der Übersetzungsarbeiten                       während des Umsetzungsprozesses einbezogen. Die Reso-
– Absprache der Kommunikationsmassnahmen                      nanzgruppe setzt sich wie folgt zusammen:
    (EKUD / AVS / PHGR)
– Koordination der Kostenkontrolle der obligatorischen
    Weiterbildungen PHGR (AVS / PHGR)

Verbände                               Funktion                                 Art der Beteiligung
LEGR                                   Präsidentin                              periodisch im Rahmen der Begleit­
                                                                                gruppensitzungen
SBGR                                   Präsident                                periodisch im Rahmen der Begleit­
                                                                                gruppensitzungen
VSLGR                                  Präsident                                periodisch im Rahmen der Begleit­
                                                                                gruppensitzungen
KKJ (Konferenz des BSH)                Präsident                                periodisch im Rahmen der Begleit­
                                                                                gruppensitzungen

Die Einsetzung der Resonanzgruppe hat folgende Ziele:         der notwendigen Weiterbildungsformen respektive -men-
– Einbezug der Schulsozialpartner durch transparente          gen erstellt.
    Information                                               Für sämtliche Umsetzungsmassnahmen ist mit Kosten von
– Mitdenken des Umsetzungsprozesses                           3 849 000 Franken zu rechnen. Dabei handelt es sich um ein
– Koordination der Aktivitäten der verschiedenen Akteure      Kostendach für die sechs Jahre dauernde Umsetzungs­
                                                              phase.
                                                              In den vergangenen sechs Jahren hat das AVS für die ob­li­
                                                              gatorischen Weiterbildungen 3 587 000 Franken aufgewen-
4.4 Kosten Umsetzungsmassnahmen                               det.
                                                              Während der sechsjährigen Umsetzungsphase haben die
Die Informationen, Beratungen sowie die Überprüfung der       oben aufgeführten obligatorischen Weiterbildungen Priorität.
Umsetzung erfolgen grösstenteils in den Regelstrukturen des   Für die Planungssicherheit der PHGR sowie zur Gewährleis-
AVS, indem interne Ressourcen des AVS eingesetzt werden.      tung einer hohen Flexibilität bei der Umsetzung dieses kom-
Die nachfolgende Kostenschätzung wurde zusammen mit           plexen Projekts beantragt die Regierung beim Grossen Rat
der PHGR auf einem hohen Konkretisierungsgrad bezüglich       einen Verpflichtungskredit (vgl. Kapitel 10.1).

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                            10
5. Lehrmittel
Lehrmittel dienen dazu, den Unterricht entsprechend dem        ebenfalls gut mit bereits bestehenden Lehrmitteln gearbei-
Lehrplan und den Lektionentafeln erfolgreich umzusetzen.       tet werden. Mittelfristig müssen lehrplankompatible Lehr-
Um dies zu gewährleisten, werden in den nächsten Jahren        mittel entwickelt werden.
neue Lehrmittel auf Basis des Lehrplans 21 geschaffen,         Zur Einführung der Basisschrift werden die nötigen Unter­
welche den Lehrplan 21 optimal ergänzen. Die Interkanto-       lagen wie Grundlagenordner oder angepasste Schreibhefte
nale Lehrmittelzentrale (ilz) hat 2012 den Bericht Die Lehr-   zu den Leselehrgängen ebenfalls rechtzeitig zur Verfügung
mittelsituation in den Fachbe­reichen im Hinblick auf die      stehen.
Einführung des Lehrplans 21 – Eine Grobbeurteilung der         Es kann zudem davon ausgegangen werden, dass sich die
aktuellen Situation verfasst. Die Lehrmittel wurden darauf-    Lehrmittelsituation bis zur Inkraftsetzung des Lehrplans 21
hin geprüft, ob sie das Fachverständnis des Lehrplans 21       im Kanton Graubünden weiter verbessern wird, da die Ver-
abbilden, sich am Kompetenzaufbau des Lehrplans orien-         lage und Kantone bereits an Überarbeitungen und Neuent-
tieren und alle Kompetenzbereiche abdecken. Das Fazit fällt    wicklungen arbeiten, die sich am Lehrplan 21 orientieren.
grösstenteils positiv aus. Für Deutsch als Schulsprache,       Somit werden für Deutschbünden zum Zeitpunkt der Ein-
Französisch, Englisch, Mathematik sowie Natur, Mensch,         führung des Lehrplans im Kanton für fast alle Fachbereiche
Gesellschaft liegen voraussichtlich auf allen Stufen der       mit dem Lehrplan kompatible Lehrmittel vorliegen. Für Ro-
Volksschule bereits ab 2016 mit dem Lehrplan 21 kompatib-      manisch- und Italienischbünden wird dies nicht der Fall sein.
le Lehrmittel vor.                                             Bereits auf den Lehrplan abgestimmt sind in romanisch-
In den Fächern Räume, Zeiten, Gesellschaften, Wirtschaft,      bzw. italienischsprachigen Schulen zum Zeitpunkt der Ein-
Arbeit, Haushalt und Musik sowie in Natur und Technik auf      führung des Lehrplans 21 GR die Lehrmittel für Mathematik
der Sekundarstufe I kann in einer ersten Phase mit bereits     und Englisch. Für Romanisch als Schulsprache wird vor-
bestehenden Lehrmitteln gearbeitet werden. Angepasste          aussichtlich ab 2017 ein auf den Lehrplan 21 GR abge-
Lehrmittel werden voraussichtlich in den Jahren 2017 bis       stimmtes Lehrmittel erscheinen.
2019 erscheinen.                                               Für diverse Fachbereiche (v. a. Natur, Mensch, Gesellschaft)
Auf der Kindergartenstufe stehen für das Fach Natur,           werden nach Vorliegen der deutschsprachigen Lehrmittel
Mensch, Gesellschaft auf 2018 entsprechende Unterrichts-       und mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Ressourcen
materialien in Aussicht.                                       (ordentliches Lehrmittelbudget, Personal) lehrplankompa-
Im Fach Ethik, Religionen, Gemeinschaft sowie im Fachbe-       tible Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt.
reich Gestalten kann in einer ersten Phase auf allen Stufen

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                              11
6. Kompetenzüberprüfung in den
   einzelnen Fächern
In der Antwort der Regierung vom 17. Oktober 2013 zum           te sind für Lehrpersonen im Zusammenhang mit Übertritts-
Auftrag Florin-Caluori betreffend: Was bedeutet der Lehr-       verfahren sowie der heute notwendigen Differenzierung und
plan 21 für den Kanton Graubünden? Welche Rahmenbe-             Individualisierung im Unterricht von grosser Bedeutung.
dingungen müssen erfüllt werden? wird festgehalten, dass        Nach Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR steht Klassen-
im Rahmen des vorliegenden Berichts die «… Kompetenz-           cockpit der Primarstufe mittelfristig nicht mehr zur Verfü-
überprüfung in den einzelnen Fächern in den drei Sprachre-      gung. Für diese Schulstufe wird ein neues, mit dem Lehr-
gionen» dargelegt werden soll.                                  plan 21 kompatibles Instrument zur Lernstandserhebung
Auf der nationalen Ebene werden die Grundkompetenzen            entwickelt (Lernlupe). Zur Sicherstellung der Kontinuität im
im Rahmen des Bildungsmonitorings für die Fachbereiche          Bereich der formativen Beurteilung muss über den regulä-
Mathematik, Sprachen und Natur, Mensch, Gesellschaft            ren Budgetprozess die Übersetzung des Instruments in die
überprüft. Die Ergebnisse fliessen in die weitere Lehrplanar-   Schulsprachen beantragt werden.
beit, Lehrmittelentwicklung sowie die Aus- und Weiterbil-       Auf der Sekundarstufe I wird in den 3. Klassen mit der In-
dung an den Pädagogischen Hochschulen ein. Bei dieser           kraftsetzung des neuen Lehrplans die Schnittstelle zu den
Überprüfung handelt es sich um eine stichprobenbasierte         weiterführenden Schulen und insbesondere zur Berufsbil-
Systemevaluation. Somit wird ein Leistungsvergleich zwi-        dung optimiert. In den 3. Klassen erhalten die Schülerinnen
schen den Kantonen ermöglicht. Die Testergebnisse der           und Schüler die Möglichkeit, im Rahmen der Individualisie-
einzelnen Klassen sowie Schülerinnen und Schüler stehen         rung entsprechend ihren Fähigkeiten sowie in Bezug auf ih-
weder den Kantonen noch den einzelnen Schulen respekti-         re Berufswahl Schwerpunkte zu setzen. Stellwerk ist ein in-
ve Lehrpersonen zur Verfügung.                                  terkantonal entwickeltes Instrument zur Lernstandsmes-
In der Vergangenheit standen den Lehrpersonen Instrumen-        sung, welches darüber hinaus sachdienliche Aussagen zur
te für die individuelle und klassenbezogene Lernstandser-       Berufseignung bereitstellt. Um die diesbezüglichen Ziele
hebung zur Verfügung. In der Bündner Volksschule kam ins-       des Lehrplans auf der Sekundarstufe I erfolgreich umzuset-
besondere Klassencockpit auf der Primarstufe für den            zen, ist die Übersetzung der Navigation sowie der Aufgaben
Fachbereich Mathematik in sämt­lichen Schulsprachen zum         auf Italienisch notwendig. Bei der Ausarbeitung des Kon-
Einsatz. Auf der Sekundarstufe I wurde in einzelnen deutsch-    zepts Organisation der 3. Klasse Sekundarstufe I wird ge-
sprachigen Schulen Stellwerk eingesetzt. Diese und andere       prüft, ob eine allfällige Übersetzung von Stellwerk über das
Instrumente zur Lernstandserhebung werden derzeit im            ordentliche Budget realisierbar ist oder auch alternative Fi-
Hinblick auf den Lehrplan 21 angepasst. Solche Instrumen-       nanzierungsmodelle denkbar sind.

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                              12
7. Handreichungen Medien und
   Informatik
Bis zur Inkraftsetzung des Lehrplans 21 GR lässt die Regie-    Schulen für den Unterricht in Medien und Informatik erstellt.
rung gemäss ihrer Antwort vom 11. Dezember 2014 auf den        Die Handreichung enthält insbesondere Aussagen zum Zu-
Kommissionsauftrag KBK betreffend ICT-Konzept für die          gang ans Netz (inkl. WLAN) und Empfehlungen in Bezug auf
Volksschule des Kantons Graubünden Handreichungen              den Einsatz digitaler Medien. Zudem werden Hinweise auf
ausarbeiten.                                                   die voraussichtlich anfallenden Kosten gemacht.
Darin werden zuhanden der Schulträgerschaften Minimal-
standards betreffend die technische Grundausstattung der

8. Beurteilung und Zeugnisse
Im Schuljahr 2001/02 wurden in den Volksschulen des Kan-       Anpassungen
tons Graubünden neue Zeugnisse eingeführt, denen ein för-      Die gesetzlichen Grundlagen zur Förderung und Beurteilung
derorientierter, ganzheitlicher Beurteilungsansatz sowie ei-   im Kanton Graubünden entsprechen in hohem Mass den
ne wertschätzende Gesprächskultur zwischen den Lehrper-        Vorgaben des Lehrplans 21.
sonen, Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen
und Schülern zugrunde liegt. Diese bewährten Grundsätze        Anpassungen sind in folgenden Bereichen notwendig:
werden weiterhin Gültigkeit haben.                             – Weisungen zu Zeugnissen und Promotion: Termino­
                                                                  logische Anpassungen (z. B. Überfachliche Kompeten-
                                                                  zen anstelle von Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten)
                                                               – Zeugnisse: Terminologische und systematische An­
8.1 Rechtliche Grundlagen                                         passungen, webbasierte Zeugnisformulare inkl. Er­
                                                                  läuterungen zum Zeugnis
Gemäss Bündner Schulgesetz sind neben der Erreichung
der Lernziele auch das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten
promotionsentscheidend (Schulgesetz, Art. 41 und 42). Da-
bei sind Promotionsentscheide primär auf die Lernförderung     8.2 Obligatorische Weiterbildungen
auszurichten (Schulverordnung, Art. 38). Die Eltern/Er­zie­
hungs­­berechtigten sowie die Schülerinnen und Schüler         Für eine erfolgreiche Umsetzung des Lehrplans 21 GR ist
werden stufengerecht in die Beurteilungs- und Entschei-        eine Vertiefung der Förder- respektive Beurteilungspraxis
dungsprozesse einbezogen. Mit Ausnahme der 1. und 2.           unter den oben ausgeführten grundsätzlichen Überlegun-
Primarklasse erfolgt die Beurteilung gemäss Schulgesetz        gen notwendig.
durch ein Notenzeugnis. Dieses kann durch einen individu-      Dafür sind vor der Einführung des Lehrplans für sämtliche
ellen Lernbericht ergänzt werden.                              Lehrpersonen obligatorische Weiterbildungen vorgesehen
Näheres dazu regeln die Weisungen zu Zeugnissen und            (Form: Schulinterne Weiterbildung, SchiWe). Die Lehrperso-
Promotion vom 27. Mai 2013.                                    nen erlangen mithilfe dieser Weiterbildung in folgenden The-
                                                               menbereichen die notwendige Sicherheit:

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                             13
–   Beurteilung der Kompetenzen auf Basis des Lehrplans           Die Aufgabe der Lehrperson ist es, auf Basis des Lehrplans
    21 GR, der Lehrmittel sowie des Unterrichts: formativ,        und der Lehrmittel Überlegungen dazu anzustellen, welche
    summativ, prognostisch                                        Wissens- und Könnensziele sich anhand welcher Themen
–   Überprüfung der Lernziele im kompetenzorientierten            im Unterricht auf welchem Niveau erarbeiten lassen. Das
    Unterricht                                                    heisst: Auch mit dem neuen Lehrplan ist das Erreichen der
−   Lehrpersonen-Eltern-Schüler-Gespräche zu Schul­               Ziele, die sich die Lehrperson für den Unterricht setzt, der
    laufbahnentscheiden, Promotion etc.                           wichtigste Massstab für die Beurteilung.
                                                                  Für die Notengebung ist wie bisher die Zielerreichung im
Von dieser Weiterbildung sind insgesamt 2600 Lehrperso-           konkreten Unterricht ausschlaggebend.
nen betroffen.
Für Lehrpersonen des Sonderschulbereichs werden obliga-           Lernzielanpassung und Grundansprüche
torische Weiterbildungen zu den Themen Lernzielanpas-             Die im Lehrplan ausgewiesenen Grundansprüche sind Teil
sung und Förderdiagnostik durchgeführt.                           des Auftrags der Schule. Sie erfüllt ihren Auftrag erst, wenn
Auf der Basis des D-EDK-Fachberichts Beurteilen im Kon-           der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler diese Grund-
text des Lehrplans 21 sind bei der Umsetzung der Weiter-          ansprüche erreicht.
bildung unter anderem folgende Grundsätze zu beachten:            Es wird aber auch mit dem Lehrplan 21 GR so sein, dass
                                                                  trotz gutem Unterricht einzelne Schülerinnen und Schüler
Notengebung mit dem Lehrplan 21 GR                                die Grundansprüche in einem oder mehreren Fachberei-
Der Lehrplan eignet sich als Orientierungsrahmen für Stand-       chen nicht erreichen. Das heisst, dass das Nicht-Erreichen
ortbestimmungen zur angestrebten Kompetenz. Kompetenz­            der Grundansprüche zwar mit einer ungenügenden Note in
orientierter Unterricht beginnt mit der Unterrichtsplanung        Verbindung gebracht werden kann, aber nicht immer muss.
und endet bei der Überprüfung, ob die angestrebten Kom-           Allein die Tatsache, dass ein Schüler oder eine Schülerin die
petenzen auch tatsächlich erworben wurden.                        Grundansprüche eines Zyklus nicht erreicht hat, ist kein hin-
Der Kompetenzaufbau eignet sich nicht als Kompetenzras-           reichender Grund für eine individuelle Lernzielanpassung.
ter für die summative Beurteilung sowie die Benotung. Nur         Eine individuelle Lernzielanpassung hat nämlich zur Folge,
wenige Kompetenzen sind linear aufgebaut, wonach eine             dass bei der betroffenen Schülerin bzw. beim betroffenen
Kompetenzstufe die vorherigen vor­a ussetzt. Für die Beur-        Schüler nicht mehr das Ziel verfolgt wird, die Grundansprü-
teilung müssen weitere qualitative Dimensionen einer Kom-         che zu erreichen. In diesem Fall bedarf es einer Beurteilung
petenz, die sich beispielsweise auf den Schwierigkeitsgrad        des Lernstands der einzelnen Schülerin oder des einzelnen
der Aufgabenstellung oder den Grad der Selbstständigkeit          Schülers sowie der Beobachtung von Fortschritten und
bei der Bewältigung der Aufgabe beziehen, hinzugedacht            Schwierigkeiten in ihrem individuellen Lernprozess, sodass
werden.                                                           Erfolg versprechende Fördermassnahmen eingeleitet wer-
In der Praxis werden die angestrebten Kompetenzen zu              den können. Für eine individuelle Lernzielanpassung braucht
­e inem grossen Teil durch Lehrmittel konkretisiert. Diese die-   es vertiefte Abklärungen im Einzelfall.
 nen als «Übersetzungshilfe» zwischen Lehrplan und Unter-         Diese Überlegungen stimmen in hohem Masse mit den ak-
 richt und definieren die Inhalte und Aufgabenstellungen,         tuell gültigen Weisungen zu Zeugnissen und Promotion
 welche der Beurteilung zugrunde liegen.                          überein.

    Lehrplan 21 Graubünden                                                                                               14
8.3 Anpassungsleistungen bezüglich
    Beurteilung und Zeugnisse
Nachfolgend werden die notwendigen Anpassungsleistun-
gen zu den Themen Beurteilung und Zeugnisse tabellarisch
dargestellt:

Aufgabe                                Kurzbeschrieb                  Aufwand                    Kosten
                                                                      (Personentage)
Schulgesetz                            unverändert                    –                          –
Schulverordnung                        unverändert                    –                          –
Weisungen zu Zeugnissen                Überarbeitung:                 5 d (inkl. Übersetzung)    intern
und Promotion                          Terminologie
Richtlinien Sonderpädagogische         Überarbeitung:                 5 d (inkl. Übersetzung)    intern
Massnahmen                             Terminologie
Zeugnisformulare                       Überarbeitung:                 AVS: 5 d                   intern
                                       Terminologie, neue Fächer /    extern                     ca. Fr. 40 000.–
                                       Systematik, Überfachliche
                                       Kompetenzen
Lernberichte                           Überarbeitung:                 5 d (inkl. Übersetzung)    intern
(inkl. Bereich Sonderschulung)         Terminologie
Weiterbildung zu Kompetenz-            Obligatorische                 vgl. Kapitel 10.1
orientierter Beurteilung               Weiter­b ildung: SchiWe
inkl. Handreichungen

9. Kommunikation
Der Lehrplan 21 GR stösst bei einem breiten Publikum auf         9.1 Zielgruppen
grosses Interesse. Es ist daher für eine erfolgreiche Umset-
zung wichtig, Neuerungen im Zusammenhang mit der Ein-            1. Zielgruppe (aktiv)
führung des Lehrplans den Betroffenen und Interessierten         Die erste Zielgruppe umfasst die Schulbehörden, Schullei-
aufzuzeigen. Das EKUD kommuniziert transparent und legt          tungen, die PHGR, die Resonanzgruppe Lehrplan 21 GR
dabei den Fokus auf Meilensteine. Die Kommunikationsziele        sowie weitere Fachpersonen. Diese Zielgruppe hat eine ak-
entsprechen weitgehend den bisher kommunizierten Zielen          tive Rolle in Bezug auf die Kommunikation während der Um-
des Gesamtprojekts Lehrplan 21.                                  setzungsphase und wird von der Begleitgruppe Lehrplan
                                                                 21 GR mit aktueller, handlungsorientierter Kommunikation
                                                                 in ihrer Tätigkeit und in ihren Kommunikationsaufgaben un-
                                                                 terstützt.

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                             15
2 . Zielgruppe (passiv)                                       Die Zielgruppen der direkt und indirekt Betroffenen und In-
Die zweite Zielgruppe setzt sich wie folgt zusammen:          teressierten erhalten zum richtigen Zeitpunkt die wesentli-
– Regelschulen (inkl. Privatschulen) und Sonderschulen        chen Informationen. Es ist insbesondere wichtig, dass die
– Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsschulen)                weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II rechtzeitig
– Amt für Höhere Bildung (AHB)                                über die notwendigen Informationen verfügen.
– Amt für Berufsbildung (AfB)
– Lehrpersonen Graubünden (LEGR)
– Schulbehördenverband Graubünden (SBGR)
– Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Graubünden         9.2 Zuständigkeiten
     (VSLGR)
– Bündner Spital- und Heimverband (BSH) bzw. Konfe-           Die externe Kommunikation definiert der Departementsvor-
     renz Kinder- und Jugendinstitutionen (KKJ)               steher. Er entscheidet über aktive Kommunikationsmass-
– Eltern/Erziehungsberechtigte                                nahmen und -mittel und repräsentiert den Lehrplan nach
– Lia Rumantscha, Pro Grigioni Italiano, Walser­              aussen. Sobald ein Kommunikationsmittel zur externen
     vereinigung Graubünden                                   Kommunikation freigegeben ist, lässt die Begleitgruppe
– Interessierte Öffentlichkeit                                Lehrplan 21 GR dieses den betreffenden Zielgruppen zu-
                                                              kommen.

Departementsvorsteher                                        Begleitgruppe Lehrplan 21 GR
Auskunft über politische und strategische Fragen             Auskunft über Zuständigkeiten, Verfahren und Prozesse
Entscheide bezüglich externe Kommunikation                   Auskunft über offizielle Informationen, die zur Ver­
                                                             öffentlichung freigegeben sind

9.3 Kommunikationsmittel                                      9.4 Kosten Kommunikationsmittel
Zur externen Kommunikation werden verschiedene Websei-        Die Aufwendungen für die Kommunikation (exkl. Begleitma-
ten (AVS, lehrplan.ch, PHGR) genutzt. Die Umsetzungs-         terialien zu den Umsetzungsmassnahmen) werden im Ver-
massnahmen werden zudem mit Materialien, Planungshilfen       pflichtungskredit mit 20 000 Franken berücksichtigt (vgl. Ka-
und Broschüren unterstützt. Wichtige Meilensteine des Pro-    pitel 10.1).
jekts werden zudem über Medienkonferenzen und Medien-
mitteilungen kommuniziert.

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                            16
10. Kosten
10.1 Kosten für Kanton
In der nachfolgenden Tabelle sind die für den Kanton zu er-   plans 21 GR zusammengefasst, welche als Verpflichtungs-
wartenden einmaligen Kosten für die Umsetzung des Lehr-       kredit dem Grossen Rat vorgelegt werden.

Aufgaben                                                                Kosten Juni 2016 – 2021
Projektmitarbeiterin Juni 2016 – Dezember 2017                          Fr.   113 620 .–
Lehrplan 21 GR (webbasiert)
– Übersetzungen Italienisch und Romanisch                               Fr.   150 000 .–

Umsetzungsmassnahmen:                                                   Fr. 3 849 000 .–
– Durchführung Umsetzungsmassnahmen                                     Fr. 3 642 000.–
– Konzepte sowie gedruckte Broschüren und Hand­reichungen               Fr.   198 000.–
  in allen drei Sprachen
– Raumkosten                                                            Fr.     9 000.–
Stellvertretungskosten für obligatorische Weiterbildungen               Fr.   200 000 .–
Zusätzliche Kommunikationsmittel:                                       Fr.   132 000 .–
– Grafiken Website AVS                                                  Fr.    20 000.–
   · Übersetzungen Romanisch und Italienisch                            Fr.     5 000.–
– Broschüren der D-EDK zur Erläuterung des Lehrplans
   · Anpassungen für Graubünden                                         Fr.    10 000.–
   · Übersetzungen Romanisch und Italienisch                            Fr.    37 000.–
   · Layout in allen Sprachen                                           Fr.    10 000.–
   · Druck                                                              Fr.    30 000.–

 Interne und externe Kommunikationsmittel gemäss                        Fr.    20 000.–
­Kommunikationskonzept

Anpassungen Zeugnisformulare                                            Fr.    40 000 .–
Lehrmittel                                                              Ordentliches Budget
Externe Fachpersonen (Begleitgruppe)                                    Fr.    20 000 .–
Total                                                                   Fr. 4 504 620 .–
Total (gerundet)                                                        Fr. 4 500 000 .–

   Lehrplan 21 Graubünden                                                                                       17
10.2 Kosten für Schulträgerschaften
Für die Schulträgerschaften entstehen durch die Umset-                Für die 4. bis 6. Klasse wurde in deutsch- und italie-
zungsmassnahmen marginale einmalige Kosten während                    nischsprachigen Schulen trotz Einführung zweier neuer
der Umsetzungsphase.                                                  Fächer (Ethik, Religionen, Gemeinschaft, Medien und
Solche einmaligen Kosten können durch die obligatorische              Informatik) die bisherige Lektionendotation beibehalten
Weiterbildung der Lehrpersonen entstehen, weil die Schult-            bzw. gekürzt. Es fallen also keine zusätzlichen Kosten
rägerschaften die Betreuung während der Blockzeiten bei               an.
Unterrichtsausfall gewährleisten müssen. Dank der in Kapi-            Für romanischsprachige Schulen fand zur Sicher­
tel 4 beschriebenen langfristigen Planung von Weiterbildun-           stellung der Anschlussfähigkeit ein moderater Ausbau
gen in den Schulträgerschaften können die Kosten für die              von Romanisch- und Deutschlektionen statt (vgl. Ka­
allfällige Betreuung tief gehalten werden. Mindestens die             pitel 3.1). Dies kann je nach Klassengrösse und Anzahl
Hälfte der Weiterbildung findet in der unterrichtsfreien Zeit         Abteilungen zu Mehrkosten für die Schulträgerschaften
statt und die Regelung zu den Stellvertretungen wird für die          führen.
Umsetzungsphase angepasst.                                        –   Sekundarstufe I:
Wiederkehrende Kosten für die Schulträgerschaften können              Auf der Sekundarstufe I findet für die deutsch- und
auf der Primarstufe durch die Einführung des Fachs Medien             italienischsprachigen Schulen über die drei Klassen im
und Informatik im Bereich der Infrastruktur entstehen (z. B.          Vergleich zur aktuellen maximalen Dotation der Pflicht-
WLAN, Hardware etc.). Die Klärung dieser Frage erfolgt im             lektionen ein moderater Ausbau um eine Wochen­
Rahmen der zu erarbeitenden Handreichungen für das Fach               lektion statt. An romanischsprachigen Schulen bleibt
Medien und Informatik (vgl. Kapitel 7).                               die Lektionendotation der Sekundarstufe I unverändert.
Punktuell können wiederkehrende Kosten für die Schulträ-              Die Schulträgerschaften haben den Schülerinnen
gerschaft durch die Änderungen der Lektionentafeln entste-            und Schülern der Sekundarstufe I bislang ein gezieltes
hen:                                                                  und umfassendes Wahlfachangebot zur Verfügung
– Kindergartenstufe:                                                  gestellt. Im Wahlfach­b ereich wird neu eine Angebots-
     Für diese Schulstufe gibt es keine Änderungen der                und Durchführungspflicht in ausgewählten Fächern
     Lektionendotation (vgl. Kapitel 3.1). Es fallen also keine       eingeführt. Der Katalog an Wahlfächern wurde gleich-
     zusätzlichen Kosten an.                                          zeitig re­d uziert. Es ist daher davon auszugehen, dass
– Primarstufe:                                                        sich die Gesamtlektionen des Pflicht- und Wahlfach­
     In der 1. bis 3. Klasse müssen zur Erfüllung der Inhalte         bereichs in einer Schulträgerschaft im bisherigen
     des Lehrplans die Lektionen ausgebaut werden.                    Rahmen bewegen. Auf der Sekundarstufe I ist daher
     Reduktionen der Klassenteilungen ermöglichen den                 die Umsetzung der Lektionentafeln kostenneutral
     Schulträgerschaften, dadurch potenziell entstehende              realisierbar.
     Kosten zu neutralisieren (vgl. Kapitel 3.2).

    Lehrplan 21 Graubünden                                                                                              18
11. Fazit und Ausblick
Der Lehrplan 21 GR spiegelt das aktuelle Bildungs- und
Lernverständnis. Schulische Bildung – insbesondere auf der
Volksschulstufe – bedeutet die kontinuierliche, durch Lehr-
personen und Lehrmittel unterstützte Aneignung von Wis-
sen und Fähigkeiten. Die Dimension von Wissen und fachli-
cher Bildung ist im vorliegenden Lehrplan zentral, wobei ein
auf Verständnis, Wissensnutzung und Können hin orientier-
tes Bildungsverständnis die Basis bildet.
Die im Bericht dargestellten Massnahmen zur Umsetzung
des Lehrplans 21 GR stellen sicher, dass der Unterricht in
den Bündner Schulen diese Ziele erfüllt. Damit wird ein
wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Volksschule
und zur Standortattraktivität Graubündens geleistet.

Impressum
Herausgeber: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutz­d epartement Graubünden
Gestaltungskonzept: Ramun Spescha
Fotografie: Ralph Feiner

Februar 2016

    Lehrplan 21 Graubünden                                                   19
Sie können auch lesen