EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021

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EINLADUNG ZUR
VIRTUELLEN
HAUPTVERSAMMLUNG
2021
PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG                                                                                            3

ISIN: DE0006968001
WKN: 696 800

EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN
HAUPTVERSAMMLUNG 2020
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Haupt­versammlung der Progress-Werk Oberkirch AG am

Mittwoch, 19. Mai 2021, 14:00 Uhr (MESZ)

Auf Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesell-       Ort der Hauptversammlung sind die Geschäftsräume der
schafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und       Gesellschaft in der Industriestraße 8, 77704 Oberkirch.
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswir-
kungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020             Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit ­Ausnahme
(Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 14 vom 27. März 2020,   von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein
S. 570), das durch die Verordnung zur Verlängerung von     Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Ver-        Hauptversammlung. Die gesamte Haupt­versammlung
eins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswir-        wird stattdessen für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
kungen der COVID-19-Pandemie vom 20. Oktober 2020          zur Hauptversammlung angemeldet und ihren ­Anteilsbesitz
(Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 48 vom 28. Oktober      ordnungsgemäß nachgewiesen haben, oder ihre Bevoll-
2020, S. 2258) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert und    mächtigten über den Online-Service der Gesellschaft,
durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des     der unter der Internetadresse www.progress-werk.de
Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung           über den Link „Investoren & Presse/Hauptversammlung“
pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,          erreichbar ist, in Bild und Ton (live) übertragen. Aktionäre
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im     und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die beson-
Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundes-        deren Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Haupt-
gesetzblatt 2020 Teil I Nr. 67 vom 30. Dezember 2020,      versammlung über die Verfolgung der Bild- und Tonüber-
S. 3332) zuletzt geändert wurde, („COVID-19-Gesetz“)       tragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des
findet die Hauptversammlung der Progress-Werk Ober-        Stimmrechts (keine elektronische Teilnahme im Sinne
kirch AG („Gesellschaft“) ohne physische Präsenz der       von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG) und zu den Rechten der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle        Aktionäre im Abschnitt „Weitere Angaben und Hinweise“
Hauptversammlung statt. Nähere Informationen hierzu        dieser Einberufung zu beachten.
finden Sie im Abschnitt „Weitere Angaben und Hinweise“.

Die Einladung zur virtuellen Hauptversammlung mit der Tagesordnung wurde am 07. April 2021 im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                         4

TAGESORDNUNG                                                 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
                                                                des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
   Progress-Werk Oberkirch AG und des gebilligten               Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des                Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des
   zusammengefassten Lageberichts für die Progress-             Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu
   Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich             erteilen.
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts        4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
   des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2020         und Konzernabschlussprüfers

   Die genannten Unterlagen werden der Hauptver-                Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
   sammlung erläutert und liegen ab Einberufung der             Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschafts-
   ­Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den             prüfungsgesellschaft, Berlin, Zweigniederlassung
    Geschäftsräumen der Progress-Werk Oberkirch AG,             Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernab-
    Industriestraße 8, 77704 Oberkirch, aus und können          schlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum
    dort sowie im Internet unter www.progress-werk.de           Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von
    über den Link „Investoren & Presse/News & Publika-          Zwischenfinanzberichten und zusätzlichen unter-
    tionen/Berichte“ im veröffentlichten Geschäftsbericht       jährigen Finanzinformationen für das Geschäftsjahr
    2020 eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den            2021 und für das Geschäftsjahr 2022 im Zeitraum
    vom Vorstand auf­gestellten Jahresabschluss und den         bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung
    Konzernabschluss am 25. März 2021 gebilligt. Der            im Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.
    Jahresabschluss ist damit fest­gestellt. Gemäß den
    gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu diesem          Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine
    Tagesordnungspunkt 1 keine Beschluss­fassung der            Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
    Hauptversammlung vorgesehen.                                durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglich-
                                                                keiten beschränkende Klausel der in Art. 16 Abs. 2
   Aufgrund des in der Bilanz des festgestellten Jahres-        der EU-Abschlussprüfer­verordnung (Verordnung (EU)
   abschlusses zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen              Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des
   Bilanzverlusts ist von der diesjährigen ordentlichen         Rates vom 16. April 2014) genannten Art auferlegt wurde.
   Hauptversammlung kein Beschluss über die Gewinn-
   verwendung zu fassen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen     5. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungs-
   die Dividenden­fähigkeit der Gesellschaft und damit die      systems für die Vorstandsmitglieder
   Verzinsung des von ihren Aktionären bereitgestellten
   Kapitals als ein wichtiges Ziel. Aufsichtsrat und            Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
   Vorstand betonten daher ausdrücklich, dass die lang-         Aktionärsrechte­richtlinie vom 12. Dezember 2019
   fristige Dividendenpolitik der Gesellschaft weiterhin        (Bundesgesetzblatt 2019 Teil I Nr. 50 vom 19. Dezember
   ihre Gültigkeit hat und die ergriffenen, umfassenden         2019) („ARUG II“) wurde ein neuer § 120a AktG einge-
   Maßnahmen zur Restrukturierung des Standortes                führt. Nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die
   Oberkirch auch der zukünftigen Dividenden­fähigkeit          Hauptversammlung einer börsen­notierten Gesell-
   der Gesellschaft dienen.                                     schaft bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens
                                                                jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des nach
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder          § 87a AktG vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungs-
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020                     systems für die Vorstandsmitglieder. Die erstmalige
                                                                Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im               ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31.
   Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des               Dezember 2020 folgt, zu erfolgen (vgl. § 26j Abs. 1
   Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.        EGAktG). Basierend auf den Vorarbeiten seines Perso-
                                                                nalausschusses hat der Aufsichtsrat am 25. März
                                                                2021 unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 87a
                                                                Abs. 1 AktG das zu Beginn des Abschnitts „WEITERE
                                                                ANGABEN UND HINWEISE“ wiedergegebene System
                                                                zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen.
PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG                                                                                       5

   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung     Die anderen Bestandteile des Vergütungssystems
   seines Personalausschusses, vor, dieses Vergütungs-       des Aufsichtsrats bleiben unverändert. Der Vorschlag
   system für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 120a      bedeutet – bezogen auf die vor sechs Jahren zuletzt
   Abs. 1 AktG zu billigen.                                  erfolgte Änderung – eine Anpassung der Aufsichts-
                                                             ratsvergütung von unter zwei Prozent p.a.
6. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichts-
   ratsmitglieder und entsprechende Satzungsänderung         Der Aufsichtsrat, gestützt auf die Empfehlung seines
                                                             Personalausschusses, sowie der Vorstand schlagen
   Durch das ARUG II wurde § 113 Abs. 3 AktG neu             vor, folgenden Beschluss zu fassen:
   gefasst. Nach § 113 Abs. 3 Satz 1 AktG in der Fassung
   des ARUG II ist nunmehr bei börsennotierten Gesell-       a) System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
   schaften mindestens alle vier Jahre durch die Haupt-
   versammlung ein Beschluss über die Vergütung der            Das System zur Vergütung der Aufsichtsratsmit-
   Aufsichtsratsmitglieder zu fassen. Die erstmalige           glieder richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben
   Beschlussfassung hat bis zum Ablauf der ersten              und berücksichtigt die Empfehlungen des Deut-
   ordentlichen Hauptversammlung, die auf den 31.              schen Corporate Governance Kodex.
   Dezember 2020 folgt, zu erfolgen (vgl. § 26j Abs. 1
   EGAktG).                                                    Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll
                                                               insgesamt ausgewogen sein und in einem ange-
   Die derzeit geltende, in § 11 der Satzung der Progress-     messenen Verhältnis zu der Verantwortung und den
   Werk Oberkirch AG enthaltene Vergütungsregelung             Aufgaben sowie der Lage der Gesellschaft stehen,
   für den Aufsichtsrat besteht seit dem Geschäftsjahr         wobei auch die Vergütungsregelungen anderer
   2015 und ist damit seit sechs Jahren unverändert. Die       börsennotierter Gesellschaften mit mittelständi-
   Anforderungen an Aufsichtsräte und deren Verant-            schen Strukturen berücksichtigt werden sollen.
   wortung sind seither stetig gestiegen und für die           Die Vergütung soll die Übernahme eines Mandats
   professionelle Wahrnehmung der Aufgaben ist mitt-           für qualifizierte Bewerber hinreichend attraktiv
   lerweile ein deutlich erhöhtes Zeitinvestment erfor-        erscheinen lassen, um diese auch gewinnen zu
   derlich. Vielmehr wird häufig gerade in schwierigen         können. Dies ist Voraussetzung für eine bestmög-
   Zeiten eine besonders intensive Wahrnehmung der             liche Überwachung und Beratung des Vorstands,
   Beratungs- und Überwachungsfunktion durch die               die wiederum einen wesentlichen Beitrag zu einer
   Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein.                  erfolgreichen Geschäftsstrategie und dem langfris-
                                                               tigen Erfolg der Gesellschaft leisten.
   Die jährliche feste (Grund-)Vergütung sowie das
   Sitzungsgeld sollen deshalb nun nach sechs Jahren           Die Aufsichtsratsmitglieder sollen eine reine
   angemessen angepasst werden. Die Mitglieder des             Festver­gütung erhalten, um die Unabhängigkeit
   Aufsichtsrats sollen ab Beginn des Geschäftsjahres          des Aufsichtsrats zu stärken, eine objektive und
   2021 für jedes volle Geschäftsjahr eine feste jähr-         neutrale Wahrnehmung der Überwachungs- und
   liche Vergütung von 27.500,00 EUR erhalten (bisher          Beratungsfunktion sowie unabhängige Personal-
   25.000,00 EUR). Das Sitzungsgeld soll von 500,00 EUR        und Vergütungsentscheidungen zu ermöglichen.
   auf 600,00 EUR erhöht werden. Entsprechend dem              Die Vergütung soll mit Ablauf des Geschäftsjahres
   Deutschen Corporate Governance Kodex, der in seiner         zur Zahlung fällig werden.
   nunmehr geltenden Fassung keinen Selbstbehalt
   für Aufsichtsratsmitglieder in der Vermögensscha-           Entsprechend der Empfehlung des Deutschen
   den-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)              Corporate Governance Kodex soll der höhere
   empfiehlt, soll der bisher mit den Aufsichtsratsmit-        zeitliche Aufwand des Vorsitzenden und des stell-
   gliedern vereinbarte Selbstbehalt bei der Einbeziehung      vertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie
   in die von der Gesellschaft unterhaltene Vermögens-         der Vorsitzenden und Mitglieder von Ausschüssen
   schaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)          durch eine zusätzliche Vergütung ­angemessen
   entfallen.                                                  berücksichtigt werden:
EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                   6

      Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll deshalb das      des Vergütungssystems und die Festsetzung der
      Doppelte und der Stellvertreter das Eineinhalbfache     Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder trifft die
      der festen jährlichen Vergütung (sog. Grundvergü-       Hauptversammlung. Billigt die Hauptversamm-
      tung) erhalten. Jedes Mitglied eines Ausschusses        lung das jeweils zur Abstimmung gestellte Vergü-
      soll einen Zuschlag von 25 Prozent und jeder            tungssystem nicht, wird spätestens in der darauf-
      Vorsitzende eines Ausschusses soll einen Zuschlag       folgenden ordentlichen Hauptversammlung ein
      von 50 Prozent auf seine feste Grundvergütung           überprüftes Vergütungssystem vorgelegt.
      als Aufsichtsratsmitglied erhalten. Die jährliche
      Gesamtvergütung eines Aufsichtsratsmitglieds darf     b) § 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      das Zweifache, die des Vorsitzenden das Dreifache
      der festen Grundvergütung nicht übersteigen.            „§ 11 Vergütung

      Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines          (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für
      Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder             jedes volle Geschäftsjahr eine feste Grundver-
      einem Ausschuss angehört haben, erhalten für                gütung von 27.500,00 EUR. Der Vorsitzende des
      jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein                Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der Stell-
      Zwölftel der jeweiligen Grundvergütung.                     vertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütung.
                                                                  Jedes Mitglied eines Ausschusses erhält einen
      Für die persönliche Teilnahme an Sitzungen des              Zuschlag von 25 Prozent auf die feste Grund-
      Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sollen die              vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds, der
      Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld erhalten.          Vorsitzende eines Ausschusses einen Zuschlag
      Als Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die Teil-          von 50 Prozent. Die jährliche Gesamtvergütung
      nahme per Telefon, V­ ideokonferenz oder mit Hilfe          eines Aufsichtsratsmitglieds darf das Zweifache,
      ähnlicher gebräuchlicher Kommunikationsmittel.              die des Vorsitzenden das Dreifache der festen
      Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag statt-              Grundvergütung nicht übersteigen.
      finden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
                                                              (2) 
                                                                  A ußerdem erhalten die Mitglieder des
      Die Aufsichtsratsmitglieder sollen in die von der           Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme
      Gesellschaft in angemessener Höhe unterhal-                 an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner
      tenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung              Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 600,00 EUR.
      (D&O-Versicherung) einbezogen werden. Auslagen              Als Teilnahme an einer Sitzung gilt auch die
      und Umsatzsteuer, die in Zusammenhang mit der               Teilnahme per Telefon, Videokonferenz oder
      Aufsichtsratstätigkeit anfallen, sollen erstattet           mit Hilfe ähnlicher gebräuchlicher Kommuni-
      werden.                                                     kationsmittel. Für mehrere Sitzungen, die an
                                                                  einem Tag stattfinden, wird Sitzungsgeld nur
      Die Regelungen zur Vergütung sowie das Vergütungs-          einmal gezahlt.
      system sollen regelmäßig durch den Aufsichtsrat,
      unterstützt durch seinen Personal­ausschuss, und        (3) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines
      den Vorstand auf ihre Angemessenheit hin überprüft           Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder
      werden. Mindestens alle vier Jahre sowie im Fall             einem Ausschuss angehört haben, erhalten für
      von Vorschlägen zur Änderung der Vergütungs­                 jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein
      regelungen fasst die Haupt­versammlung Beschluss             Zwölftel der sich aus Absatz (1) ergebenden
      über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder. Die          Vergütung.
      Hauptversammlung kann das jeweils bestehende
      System der Aufsichtsratsvergütung bestätigen oder       (4) Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsrats-
      einen Beschluss zur Änderung fassen. Beschluss­              mitgliedern ihre in Zusammenhang mit dieser
      vorschläge an die Hauptversammlung werden,                   Aufsichtsratstätigkeit entstehenden Auslagen
      entsprechend der gesetzlichen Regelung, von                  sowie die anfallende Umsatzsteuer.
      Vorstand und Aufsichtsrat unterbreitet, sodass es
      zu einer gegenseitigen Kontrolle der beiden Organe      (5) Die Vergütung wird mit Ablauf des Geschäfts-
      kommt. Die Entscheidung über die Aus­­gestaltung            jahres zur Zahlung fällig.
PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG                                                                                       7

      (6) D ie Mitglieder des Aufsichtsrats werden in      vom 16. Dezember 2019, soweit keine Abweichung von
           eine im Interesse der Gesellschaft von dieser    diesen Empfehlungen erklärt wird. Ziel des Aufsichts-
           in angemessener Höhe unterhaltenen Vermö-        rats ist es, den Vorstandsmitgliedern innerhalb dieses
           gensschaden-Haftpflichtversicherung (sowie       regulatorischen Rahmens ein marktübliches und
           flankierende Versicherungen) für Organe und      wettbewerbsfähiges Vergütungspaket anzubieten.
           bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung)
           einbezogen, die mindestens dem Schutzniveau      Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Ausgestaltung
           der für Vorstandsmitglieder abgeschlossenen      des Vergütungssystems und der konkreten Festlegung
           D&O-Versicherung entspricht. Die Prämien         der Vorstandsvergütung an den folgenden Grund-
           hierfür übernimmt die Gesellschaft. Die          sätzen:
           D&O-Versicherung hat eine Nachmeldefrist für
           den Zeitraum ab Ausscheiden eines Aufsichts-     FÖRDERUNG DER UNTERNEHMENSSTRATEGIE
           ratsmitglieds aus dem Aufsichtsrat bis zum       Das Vergütungssystem leistet einen wichtigen Beitrag
           Ablauf der Verjährungsfrist für Organhaftungs-   zur Förderung und Umsetzung der Unternehmens-
           ansprüche vorzusehen, und der Versicherungs-     strategie, indem auf den Unternehmenserfolg bezo-
           schutz ist im nach Satz 1 bestimmten Umfang      gene Leistungskriterien definiert und diese mit
           für diesen Zeitraum aufrecht zu erhalten.        anspruchsvollen jährlichen und mehrjährigen Ziel-
                                                            setzungen versehen werden.
      (7) Die vorstehende Regelung gilt ab dem Beginn
          des Geschäftsjahres 2021.“                        HARMONISIERUNG MIT AKTIONÄRS- UND
                                                            STAKEHOLDERINTERESSEN
                                                            Das Vergütungssystem leistet einen zentralen Beitrag
WEITERE ANGABEN UND                                         zur Verknüpfung der Interessen des Vorstands mit den
                                                            Interessen der Aktionäre, Kunden und Mitarbeitenden
HINWEISE                                                    sowie weiteren Stakeholdern. Der überwiegende Teil
BESCHREIBUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS FÜR                      der variablen Vergütung knüpft an die Performance
DIE VORSTANDSMITGLIEDER DER PROGRESS-WERK                   des PWO-Konzerns an.
OBERKIRCH AG (TAGESORDNUNGSPUNKT 5)
                                                            LANGFRISTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT
A. Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstands-      Das Vergütungssystem incentiviert eine langfristige
   mitglieder der Progress-Werk Oberkirch AG                und nachhaltige Entwicklung der PWO. Vor diesem
                                                            Hintergrund wird die variable Vergütung überwie-
   Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder         gend auf einer mehrjährigen Grundlage bemessen.
   leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der        Auch nichtfinanzielle Ziele fließen zur Unterstützung
   Unternehmensstrategie und zur langfristigen und          einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung bei der
   nachhaltigen, wertschaffenden Entwicklung der            Bemessung der variablen Vergütung ein.
   Progress-Werk Oberkirch AG und ihres Konzerns.
   Durch die Ausgestaltung der Vergütungsbestandteile       PAY FOR PERFORMANCE
   wird die Höhe der Vergütung an die Erreichung wesent-    Die Leistung des Vorstands wird angemessen berück-
   licher Konzernziele – insbesondere die Steigerung        sichtigt und vergütet, indem adäquat und ambitioniert
   der Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit – gekop-       gesetzte Leistungskriterien innerhalb der variablen
   pelt. Zusätzlich zu den Kennzahlen der finanziellen      Vergütungs­bestandteile Verwendung finden und die
   Entwicklung misst sich die PWO an der Entwicklung        variable Vergütung zwischen Null und einer betrags-
   nichtfinanzieller Leistungsindikatoren, die ebenfalls    mäßigen Obergrenze (Cap) schwanken kann.
   für den langfristigen Unternehmenserfolg wesentlich
   sind. Durch die damit verbundenen Anreize werden         ANGEMESSENHEIT
   die Interessen des Vorstands mit denen der Aktionäre,    Die Ziel- und Maximal-Gesamtvergütung wird in einem
   Mitarbeiter, Kunden und der weiteren Stakeholder im      angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leis-
   Sinne einer erfolgreichen Unternehmensentwicklung        tungen der Vorstandsmitglieder sowie zur Lage des
   verknüpft.                                               Unternehmens festgelegt. Zusätzlich wird auf die
                                                            Üblichkeit der Vergütung im Vergleich zu anderen,
   Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen        vergleichbaren Unternehmen sowie auf die vertikale
   des Aktiengesetzes und den Empfehlungen des Deut-        Angemessenheit zur Vergütung des oberen Führungs-
   schen Corporate Governance Kodex in der Fassung          kreises und der Gesamtbelegschaft geachtet.
EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                    8

B. Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Über-         Jedes Aufsichtsratsmitglied legt etwaige Interes-
   prüfung des Vergütungssystems                             senkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des
                                                             Aufsichtsrats offen. Der Aufsichtsrat informiert in
   Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der      seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufge-
   PWO wird im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben        tretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im
   der §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat        Falle eines Interessenkonflikts nimmt das betroffene
   festgesetzt. Dabei wird der Aufsichtsrat von seinem       Aufsichtsrats- bzw. Ausschussmitglied nicht an der
   Personalausschuss unterstützt. Der Personalaus-           davon betroffenen Diskussion und Abstimmung im
   schuss entwickelt Empfehlungen zum System der             Aufsichtsrat bzw. im Personal­ausschuss teil. Wesent-
   Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der unter       liche und nicht nur vorübergehende Interessenkon-
   A. dargestellten Grundsätze und der Empfehlungen          flikte in der Person eines Aufsichtsratsmitglieds
   des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner        führen zur Beendigung des Mandats.
   jeweils geltenden Fassung, über die der Aufsichtsrat
   eingehend berät und beschließt. Der Aufsichtsrat und   C. Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung
   der Personalausschuss können bei Bedarf externe           durch den Aufsichtsrat (Struktur und Höhe)
   Beratung, insbesondere zu Fragen der Ausgestal-
   tung des Vergütungssystems und zur Beurteilung der        Der Aufsichtsrat legt auf Basis des Vergütungssystems
   Angemessenheit der Vergütung, in Anspruch nehmen.         jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr die Höhe
   Bei der Mandatierung externer Vergütungsberater           der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmit-
   wird auf deren Unabhängigkeit vom Vorstand und vom        glied fest. Die konkrete Ziel-Gesamtvergütung steht in
   Unternehmen geachtet. Mandatierte Vergütungsbe-           einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und
   rater werden von Zeit zu Zeit gewechselt.                 Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie zur Lage des
                                                             Unternehmens. Darüber hinaus trägt der Aufsichtsrat
   Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem        dafür Sorge, dass die Ziel-Gesamtvergütung struktu-
   wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.        rell auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung
   Dies wird erstmals auf der Hauptversammlung 2021          der PWO ausgerichtet ist und die übliche Vergütung
   der Fall sein. Es wird ab diesem Zeitpunkt für alle       nicht ohne besondere Gründe übersteigt.
   anstehenden Neubestellungen oder Verlängerungen
   der Bestellung von Vorstandsmitgliedern angewendet.       Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Vergü-
                                                             tungshöhen findet das Vergleichsumfeld der PWO
   Gestützt auf die Vorbereitung und Empfehlung des          (horizontaler Vergleich) sowie die unternehmens­
   Personal­a usschusses überprüft der Aufsichtsrat          interne Vergütungsstruktur (vertikaler Vergleich)
   das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder          Berücksichtigung.
   regelmäßig. Bei Bedarf beschließt der Aufsichtsrat
   Änderungen. Im Falle wesent­licher Änderungen,            HORIZONTAL – EXTERNER VERGLEICH
   mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergü-        Zur Beurteilung der Angemessenheit auf horizon-
   tungssystem der Hauptversammlung erneut zur Billi-        taler Ebene zieht der Aufsichtsrat eine nationale
   gung vorgelegt.                                           Vergleichsgruppe von börsennotierten Automobilzu-
                                                             lieferunternehmen, welche im DAX-Subsector Auto-
   Billigt die Hauptversammlung das Vergütungssystem         parts & Equipment gelistet sind, heran, wobei deren
   nicht, so wird ihr spätestens in der darauffolgenden      Unternehmensgröße in Relation zu PWO berücksich-
   ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes             tigt wird.
   Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt.
                                                             VERTIKAL – INTERNER VERGLEICH
   Für die Behandlung von Interessenkonflikten im            Zur Beurteilung der Angemessenheit auf vertikaler
   Aufsichtsrat werden auch beim Verfahren zur Fest-         Ebene wird die Vergütung der Vorstandsmitglieder
   und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergü-            mit der Vergütung des oberen Führungskreises und
   tungssystems die allgemeinen Regeln des Akti-             der Gesamtbelegschaft (tarifliche und außertarifliche
   engesetzes beachtet und die Empfehlungen des              Mitarbeiter der PWO in Deutschland) verglichen,
   Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner            insbesondere auch deren zeitliche Entwicklung. Als
   jeweils geltenden Fassung berücksichtigt.                 oberen Führungskreis hat der Aufsichtsrat die erste
                                                             Führungsebene im PWO-Konzern unterhalb des
                                                             Vorstands festgelegt.
PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG                                                                                            9

D. Vergütungsbestandteile und ihr relativer Anteil             Gesamtvergütung a    ­ usmachen. Der Anteil des STI
   an der Ziel-Gesamtvergütung, Struktur der Ziel-­            (Zielbetrag bei 100 % Ziel­erreichung) an der Ziel-­
   Gesamtvergütung sowie weitere Bestandteile des              Gesamtvergütung beläuft sich auf rund 15 % und der
   Vergütungssystems                                           Anteil des LTI 1 (Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung)
                                                               an der Ziel-Gesamtvergütung beträgt rund 27 %.
   Das Vergütungssystem besteht grundsätzlich aus
   festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsab-       Bei den sonstigen ordentlichen Vorstandsmitglie-
   hängigen Vergütungsbestandteilen, deren Summe die           dern beträgt die Ziel-Gesamtvergütung für den CFO
   Gesamtver­gütung eines Vorstandsmitglieds bestimmt.         528.000,00 EUR und für den COO 501.000,00 EUR. Der
                                                               (relative) Anteil der festen Vergütung (Basisgrund-
   Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich          gehalt, Nebenleistungen und Versorgungsentgelt)
   dabei aus der Basisvergütung, den Nebenleistungen,          an der Ziel-Gesamtvergütung liegt zwischen rund
   die personen- und ereignisbezogen jährlich unter-           55 % und 56 % und der (relative) Anteil der variablen
   schiedlich hoch ausfallen können, sowie einem               Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung zwischen
   Zuschuss zum Aufbau einer privaten Altersversor-            rund 44 % und 45 %. Dabei trägt die Basisvergütung
   gung (sogenanntes Versorgungsentgelt) zusammen.             rund 43 % zur Ziel-Gesamtvergütung bei, während
                                                               die Nebenleistungen zwischen rund 4 % und 5 % und
   Die variable, erfolgsabhängige Vergütung umfasst            das Versorgungsentgelt rund 8 % der Ziel-Gesamtver­
   einen kurzfristig variablen Vergütungsbestandteil           gütung ausmachen. Der Anteil des STI (Zielbetrag bei
   (Short-Term Incentive = STI) und einen langfristig          100 % Zielerreichung) an der Ziel-Gesamtvergütung
   variablen Vergütungsbestandteil (Long-Term Incentive        beläuft sich auf rund 19 % bis 20 %. Der Anteil des
   = LTI), der sich in einen LTI 1 und einen LTI 2 gliedert.   LTI 1 (Zielbetrag bei 100 % Zielerreichung) an der Ziel-­
   Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die Zielsetzung        Gesamtvergütung beträgt rund 24 bis 26 %.
   für die variable Vergütung anspruchsvoll und ambi-
   tioniert ist.                                               Die vorgenannten Anteile können für künftige
                                                               Geschäftsjahre aufgrund der Entwicklung des
   Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe           Konzern-Jahresüberschusses als Bezugsgröße für
   aller für die Gesamtvergütung maßgeblichen                  den LTI 1, den Kosten der vertraglich zugesagten
   Vergütungsbestandteile bei Zugrundelegung einer             Nebenleistungen, bei etwaigen Neubestellungen
   hundertprozentigen Zielerreichung für die variablen         oder im Rahmen möglicher Anpassungen aufgrund
   Vergütungsbestandteile zusammen. Das LTI 2, das             der jährlichen Überprüfung der Vergütung abweichen.
   wie nachstehend beschrieben an das STI und LTI 1            Die möglichen Bandbreiten der künftigen relativen
   anknüpft, wird nicht von der Ziel-Gesamtvergütung           Anteile an der Ziel-­Gesamtvergütung sind in Abbil-
   umfasst.                                                    dung 3 dargestellt.

   Beispielhaft wurde für das Geschäftsjahr 2021 eine          Bei der Ausgestaltung der Ziel-Gesamtvergütung wird
   Ziel-­Gesamtvergütung ermittelt. Sie beträgt für den        sichergestellt, dass die variable Vergütung, die sich
   Sprecher des Vorstands (CEO) 665.000,00 EUR. Der            aus dem Erreichen langfristig orientierter Ziele ergibt,
   (relative) Anteil der festen Vergütung (Basisvergü-         den Anteil aus kurzfristig orientierten Zielen über-
   tung, Nebenleistungen und Versorgungsentgelt) an            steigt. So wird der Fokus auf die langfristige und nach-
   der Ziel-Gesamtvergütung beträgt dabei rund 58 %            haltige Entwicklung von PWO gelegt, wobei zugleich
   und der (relative) Anteil der variablen Vergütung (ohne     auch die operativen jährlichen Ziele verfolgt werden.
   LTI 2) an der Ziel-Gesamtvergütung rund 42 %. Die
   Basisvergütung trägt rund 45 % zur Ziel-Gesamt-             Die mögliche Gesamtvergütung ist für die jewei-
   vergütung bei, während die Nebenleistungen rund             lige Vorstands­position auf einen maximalen Betrag
   4 % und das Versorgungsentgelt rund 9 % der Ziel-­          begrenzt (sogenannte Maximalvergütung).
EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                                           10

E. Das Vergütungssystem im Überblick

ABBILDUNG 1: BESTANDTEILE ERFOLGSUNABHÄNGIGE FESTVERGÜTUNG

                                  Jährlicher Betrag; Auszahlung in 12 gleichen Raten
Basisvergütung
                                  Höhe kann pro Vorstandsmitglied variieren
                                  Sachleistungen (Bereitstellung Dienstfahrzeug, Versicherungen, Kommunikation etc.)
Nebenleistungen
                                  Höhe kann pro Vorstandsmitglied variieren
                                  Zuschuss zum Aufbau einer privaten Altersversorgung; Auszahlung in gleichen Monatsraten
Altersversorgung                  oder jeweils im November
                                  Höhe kann pro Vorstandsmitglied variieren
MAXIMALER ZUFLUSS ERFOLGSUNABHÄNGIGE BESTANDTEILE = 100 %

ABBILDUNG 2: BESTANDTEILE ERFOLGSABHÄNGIGE VARIABLE VERGÜTUNG

                                  Festlegung von insgesamt 5 Zielen zu finanziellen Aspekten und Nachhaltigkeit für das nächste
                                  Geschäftsjahr durch den Aufsichtsrat einschließlich der Ermittlungsmethode des Zielerreichungs-
STI                               grads.
                                  Jährlicher Maximalbetrag (Cap): 150.000 EUR
                                  Bemessungsgrundlage ist der Konzernjahresüberschuss der auf das jeweils aktuelle Geschäftsjahr
                                  folgenden drei nächsten Geschäftsjahre (Periode). Der prozentuale Anteil am Konzern-Jahres-
                                  überschuss sowie der maximal erreichbare Betrag können bei den einzelnen Vorstandsmitgliedern
                                  variieren. Der sich jeweils für die ersten beiden Geschäftsjahre ergebende anteilige LTI 1 wird nach
                                  Billigung des Konzernabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres zur Zahlung an das Vorstands­
                                  mitglied fällig.
                                   Zum Periodenende wird dann der LTI 1 für den Dreijahreszeitraum auf Basis der Konzernjahres­
LTI 1                             überschüsse der drei Geschäftsjahre ermittelt. Negative Jahresabschlüsse werden dabei mit
                                  Null bewertet. Nach Billigung des Konzernabschlusses des jeweils dritten Geschäftsjahres einer
                                  Periode wird der LTI 1 für die Periode, abzüglich der bereits ausbezahlten Anteile der ersten beiden
                                  ­Geschäftsjahre, zur Zahlung an das Vorstandsmitglied fällig.
                                  Jährlicher Maximalbetrag (Cap) aus STI + LTI 1:
                                  500.000 EUR (CEO) / 400.000 EUR (sonstige Vorstandsmitglieder)
                                  Jährlicher maximaler Auszahlungsbetrag (Cap) aus STI + LTI 1:
                                  300.000 EUR (CEO) / 240.000 EUR (sonstige Vorstandsmitglieder)
                                  Umwandlung von Ansprüchen aus STI und LTI 1 in langfristig variablen Vergütungsbestandteil
                                  LTI 2: Ist der Anspruchsbetrag aus STI und LTI 1 höher als der Auszahlungsbetrag (Cap), erhält ein
                                  Vorstandsmitglied für die Differenz virtuelle Aktien, deren Anzahl dadurch bestimmt wird, dass der
                                  Differenzbetrag durch den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der PWO-Aktie (XETRA) des
                                  letzten Quartals im Geschäftsjahr vor der Umwandlung (Ausgangsgeschäftsjahr) geteilt wird.
                                  Nach Ablauf von jeweils drei Jahren werden die virtuellen Aktien zurückgewandelt. Hierfür wird die
                                  Anzahl an virtuellen Aktien mit dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der PWO-Aktie
LTI 2                             (XETRA) im letzten Quartal des auf das Ausgangsgeschäftsjahr folgenden dritten Geschäftsjahres
                                  multipliziert. Der sich ergebende Betrag wird nach Billigung des Konzernabschlusses des dritten
                                  Geschäftsjahres der jeweiligen Periode zur Auszahlung an das Vorstandsmitglied fällig.
                                  Jährlich maximal erzielbarer Differenzbetrag (Cap) für das LTI 2:
                                  200.000 EUR (CEO) / 160.000 EUR (sonstige Vorstandsmitglieder)
                                  Maximaler Auszahlungsbetrag nach 3 Jahren (Cap) aus LTI 2:
                                  250.000 EUR (CEO) / 200.000 EUR (sonstige Vorstandsmitglieder)
                                  Der Aufsichtsrat kann außergewöhnlich positive und negative Entwicklungen bis zu einem l­ imitierten
                                  jährlichen Höchstbetrag nach freiem Ermessen berücksichtigen.
Ermessenstantieme                 Der Höchstbetrag variiert zwischen CEO und sonstigen Vorstandsmitgliedern.
                                  Maximale Höhe der Ermessenstantieme (Cap):
                                  Plus/Minus 100.000 EUR (CEO) / 80.000 EUR (sonstige Vorstandsmitglieder)
PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG                                                                                                        11

ABBILDUNG 3: RELATIVE ANTEILE AN DER ZIEL-GESAMTVERGÜTUNG

                                                                           Sprecher (CEO)              Sonstige Vorstandsmitglieder
Fest                                                                           44 bis 58 %                              41 bis 56 %
Variabel (ohne LTI 2)                                                          42 bis 56 %                              44 bis 59 %
Basisvergütung                                                                 34 bis 45 %                              32 bis 43 %
Nebenleistungen                                                                  3 bis 4 %                                 3 bis 5 %
Versorgungsentgelt                                                               7 bis 9 %                                 6 bis 8 %
STI 1                                                                          15 bis 17 %                              19 bis 22 %
LTI 1                                                                          27 bis 40 %                              24 bis 37 %

Die vorstehenden Prozentangaben sind gerundet.

ABBILDUNG 4: KATALOG INDIVIDUELLER ZIELE FÜR DIE KURZFRISTIG VARIABLE VERGÜTUNG (STI)

Umsetzung Unternehmensstrategie                                    Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien)
Umsatz                                                             Innovationsleistung
EBITDA, EBIT, Jahresüberschuss                                     Nachfolgeplanung
Auftragslage, Neugeschäft                                          Kundenzufriedenheit
Strategische Ziele                                                 Mitarbeiterzufriedenheit
Wachstum                                                           Compliance
Finanzierung                                                       Frauenanteil Führungskräfte
Effizienzsteigerung                                                Fort- und Weiterbildung
Liquidität                                                         Krankenstand
Free Cashflow                                                      CO2-Emissionen direkt/indirekt
Dynamischer Verschuldungsgrad                                      Wasserverbrauch
Netto-Finanzschulden                                               Abfälle zur Verwertung
Eigenkapitalquote                                                  Abfälle zur Beseitigung
Standortspezifische Ziele                                          CO2-Neutralität
Ausschüttungsfähigkeit                                             u. a.
Aktienkurs
Ergebnis je Aktie
Dividende je Aktie
u. a.

F. Höchstgrenzen der Vergütung (Maximalvergütung                           (Gesamt-Cap) bezieht sich auf die Summe der
   und Begrenzung der variablen Vergütung)                                 Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen bei
                                                                           maximaler Ausschöpfung aller Bestandteile in einem
        Der Aufsichtsrat hat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG           Geschäftsjahr resultieren können. Diese Maximalver-
        eine Maximalvergütung festgelegt, die alle Bestand-                gütung wird hauptsächlich von der Höhe des LTI 1,
        teile des Vergütungssystems (Basisvergütung, Neben-                dessen Bezugsgröße der Konzernjahresüberschuss
        leistungen, Versorgungsentgelt, STI und LTI) für die               ist, geprägt.
        Vorstandsmitglieder einschließt. Diese beträgt für
        den Sprecher des Vorstands (CEO) 1.035.000,00 EUR                  Die variable Vergütung soll ein ausgeglichenes
        und für die sonstigen ordentlichen Vorstandsmit-                   Chancen-­Risiko-Profil gewährleisten. Werden die
        glieder jeweils 813.000,00 EUR. Diese Höchstgrenze                 gesetzten Ziele nicht erreicht, kann die variable Vergü-
EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                   12

   tung vollständig ausfallen. Werden die Ziele deutlich     Variable Vergütungsbestandteile
   übertroffen, so ist die Auszahlung sowohl bei der kurz-
   fristig variablen Vergütung als auch der langfristig      Die variablen Vergütungsbestandteile sind sowohl
   variablen Vergütung begrenzt (Caps).                      auf die kurzfristige als auch auf die langfristige
                                                             Entwicklung der PWO ausgerichtet und sollen die rich-
   In der beispielhaften Betrachtung für das Geschäfts-      tigen Anreize für den Vorstand setzen, im Sinne der
   jahr 2021 beträgt der maximale Zufluss aus allen          Unternehmensstrategie, der Aktionäre, Kunden und
   Vergütungsbestandteilen einschließlich der Ermes-         Mitarbeiter sowie weiteren Stakeholder zu handeln.
   senstantieme, beim CEO 148,1 %, beim CFO 146,4 %          Dabei verfolgt der Aufsichtsrat einen konsequenten
   und beim COO 151,9 % der jeweiligen Ziel-Gesamt-          „Pay-for-Performance“-Ansatz. Der kurzfristig vari-
   vergütung.                                                able Vergütungsbestandteil – das STI – und der lang-
                                                             fristig variable Vergütungsbestandteil – das LTI 1 und
G. Bestandteile des Vergütungssystems im Detail              das LTI 2 – unterscheiden sich in ihrem Leistungszeit-
                                                             raum (Performance-­Periode) und in den zur Bemes-
   Feste Vergütungsbestandteile                              sung der Auszahlung herangezogenen finanziellen und
                                                             nicht­finanziellen Leistungskriterien. Die Auswahl der
   BASISVERGÜTUNG                                            Leistungs­kriterien ist dabei jeweils an der Unterneh-
   Die Basisvergütung ist eine fixe, auf das Gesamtjahr      mensstrategie der PWO ausgerichtet, d. h. die Leis-
   bezogene Vergütung, die sich am Verantwortungsbe-         tungskriterien unterstützen insbesondere die Ertrags-
   reich des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und    kraft und Wettbewerbsfähigkeit. Auf Nachhaltigkeit
   in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird.               ausgerichtete nichtfinanzielle Leistungsanreize in den
                                                             Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensfüh-
   NEBENLEISTUNGEN                                           rung („Environmental, Social & Governance“) – soge-
   Jedes Vorstandsmitglied erhält zudem vertraglich          nannte ESG-Ziele – werden ebenfalls berücksichtigt.
   festgelegte Nebenleistungen. Hierzu gehören im            Durch die Berücksichtigung mehrerer, unterschied-
   Wesentlichen die private Nutzungsmöglichkeit eines        licher Leistungskriterien ist zudem die Möglichkeit
   Dienstwagens und dienstlicher Kommunikationsmittel        gegeben, den Unter­nehmenserfolg ganzheitlich abzu-
   sowie die Zahlung von Zuschüssen zu Versicherungen        bilden. Bei der Auswahl der Leistungskriterien achtet
   bzw. die Übernahme von Versicherungsprämien               der Aufsichtsrat darauf, dass diese klar messbar und
   (z. B. Einbeziehung in die Vermögensschaden-­             transparent sind.
   Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) der
   Gesellschaft mit einem Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2      STI UND LTI 1 ALS KURZFRISTIG UND LANGFRISTIG
   Satz 3 AktG, Beiträge zur Kranken- und Pflegever-         VARIABLE VERGÜTUNGSBESTANDTEILE
   sicherung, Unfallversicherung), einschließlich der        Die erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestand-
   gegebenenfalls hierauf übernommenen Steuern. Der          teile setzen sich zusammen aus dem sogenannten
   Aufsichtsrat kann andere oder zusätzliche marktüb-        STI (Short Term Incentive) mit einer einjährigen
   liche Nebenleistungen, wie z. B. bei Neueintritten die    Bemessungsgrundlage, bestehend aus fünf indivi-
   Übernahme von Umzugskosten, gewähren. Die Art,            duellen Zielen (siehe Abbildung 4 unter E.) für die
   Höhe und Dauer der Sachbezüge können nach der             Vorstandsmitglieder für das jeweils bevorstehende,
   persönlichen Situation der Vorstandsmitglieder vari-      neue Geschäftsjahr, sowie dem LTI 1 (Long Term
   ieren. Aufgrund der Maximalvergütung ist für jedes        Incentive 1) mit der Bemessungsgrundlage Konzern-
   Vorstandsmitglied ein Maximalbetrag für Nebenleis-        Jahres­überschuss der auf das aktuelle Geschäftsjahr
   tungen je Geschäftsjahr festgesetzt.                      folgenden nächsten drei Geschäftsjahre.

   VERSORGUNGSENTGELT                                        STI und LTI 1 honorieren den Beitrag der Vorstands-
   Jedes Vorstandsmitglied erhält ein sogenanntes jähr-      mitglieder während eines Geschäftsjahres zur opera-
   liches Versorgungsentgelt als pauschalen Betrag, der      tiven Umsetzung der Geschäftsstrategie und somit
   direkt ausgezahlt wird und mit dem die Altersversor-      zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. Der
   gung selbst gestaltet werden kann. Das Versorgungs-       Konzern-Jahresüberschuss ist nach Meinung des
   entgelt beträgt zwischen rund 17 % und 20 % der           Aufsichtsrats ausschlaggebend für die notwendige
   jeweiligen Basisvergütung. Es werden daneben keine        Innovations- und Investitionsfähigkeit, die Begrenzung
   Pensionszusagen gewährt.                                  der Verschuldung, die Sicherung der Arbeitsplätze
                                                             und nicht zuletzt für die Fähigkeit der Gesellschaft,
PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG                                                                                          13

   ihren Anteils­eignern für das eingesetzte Kapital eine     LTI 2 ALS LANGFRISTIG VARIABLER
   angemessene Verzinsung bieten zu können und damit          VERGÜTUNGSBESTANDTEIL
   mittel- wie langfristig der entscheidende Faktor für       Neben STI und LTI 1 beinhaltet das Vergütungs-
   eine nachhaltig gesunde Entwicklung des PWO-Kon-           system noch als variable Komponente das LTI 2. Da
   zerns.                                                     der maximale jährliche Auszahlungsbetrag aus STI
                                                              und LTI 1 begrenzt ist (Cap), kann sich ein weiterge-
   Für das jeweils bevorstehende Geschäftsjahr legt           hender Anspruch bis zur Höhe des jährlich maximal
   der Aufsichtsrat, auf Empfehlung des Personal-             erzielbaren Betrags (Cap) aus STI und LTI 1 ergeben
   ausschusses, in Übereinstimmung mit dem Vergü-             (nachfolgend „Differenzbetrag“ genannt). Dieser
   tungssystem eine Ziel-­Gesamtvergütung für jedes           Differenz­betrag ist jeweils Grundlage des LTI 2. Das
   Vorstandsmitglied fest, wählt insgesamt fünf indivi-       Vorstandsmitglied erhält dafür virtuelle Aktien, deren
   duelle Ziele zu finanziellen Aspekten und Nachhaltig-      Anzahl vom Aktienkurs bestimmt wird. Die virtuellen
   keit – einschließlich deren Zielwerte und der Methode      Aktien werden nach Ablauf von jeweils drei Jahren
   zur Ermittlung des Zielerreichungsgrads – für den STI      wieder in einen Geldbetrag, dessen Höhe vom Aktien-
   aus und stellt nach Ablauf des Geschäftsjahres den         kurs bestimmt wird, zurückgewandelt und der Geld-
   Zielerreichungsgrad durch einen Ziel-Ist-Vergleich         betrag an das Vorstandsmitglied ausgezahlt. Das LTI 2
   und die daraus resultierende Vergütung fest. Die Ziele     ist damit auf eine langfristige Anreizwirkung ausge-
   werden vom Aufsichtsrat jeweils genau definiert und        richtet und bringt aufgrund seines Aktienkursbezugs
   eine nachvollziehbare Messbarkeit der Zielerreichung       die Ziel­setzung des Vorstands mit den Interessen der
   wird auch bei qualitativen Kriterien sichergestellt. Das   Aktionäre noch stärker in Einklang.
   STI wird nach Billigung des Konzernabschlusses für
   das bonusrelevante Geschäftsjahr zur Zahlung an das        Die Umwandlung von Ansprüchen aus STI und LTI 1
   Vorstandsmitglied fällig.                                  in virtuelle Aktien im Rahmen des LTI 2 erfolgt
                                                              dadurch, dass der Differenzbetrag durch den arithme-
   Die Höhe des LTI 1 bemisst sich nach der Entwick-          tischen Mittelwert der Schlusskurse der PWO-Aktie
   lung des Konzernjahresüberschusses innerhalb des           (XETRA) des letzten Quartals im Geschäftsjahr vor
   Bemessungszeitraums von drei Geschäftsjahren.              der Umwandlung (Ausgangsgeschäftsjahr) dividiert
   Der sich jeweils für die ersten beiden Geschäftsjahre      wird. Nach Ablauf von jeweils drei Jahren wird die so
   ergebende anteilige LTI 1 wird nach Billigung des          ermittelte Anzahl an virtuellen Aktien in einen Geld-
   Konzernabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres          betrag zurückgewandelt. Hierfür wird die Anzahl an
   zur Zahlung an das Vorstandsmitglied fällig. Nach          virtuellen Anteilen mit dem arithmetischen Mittel-
   Ablauf der Bemessungsperiode wird dann der LTI 1           wert der Schlusskurse der PWO-Aktie (XETRA) im
   für den Dreijahreszeitraum auf Basis der Konzern-          letzten Quartal des auf das Ausgangsgeschäftsjahr
   jahresüberschüsse der drei Geschäftsjahre ermittelt.       folgenden dritten Geschäftsjahres multipliziert. Der
   Negative Jahresüberschüsse eines Geschäftsjahres           sich hieraus ergebende Betrag wird nach Billigung des
   werden dabei mit Null bewertet. Nach Billigung des         Konzernabschlusses des dritten Geschäftsjahres der
   Konzernabschlusses des jeweils dritten Geschäfts-          jeweiligen Periode zur Auszahlung an das Vorstands-
   jahres einer Periode wird der LTI 1 für die Periode,       mitglied fällig.
   abzüglich der bereits ausbezahlten Anteile der ersten
   beiden Geschäftsjahre, zur Zahlung an das Vorstands-       Der jährliche maximal erzielbare Differenzbetrag
   mitglied fällig.                                           (Cap) für das LTI 2 ist für den Sprecher des Vorstands
                                                              (CEO) auf 200.000,00 EUR und für sonstige Vorstands-
   Der jährliche Maximalbetrag (Cap) aus STI und              mitglieder auf 160.000,00 EUR begrenzt. Der maximale
   LTI 1 ist für den Sprecher des Vorstands (CEO) auf         Auszahlungsbetrag (Cap) nach Ablauf des dreijährigen
   500.000,00 EUR und für sonstige Vorstandsmitglieder        Zeitraums (Haltefrist für die virtuellen Aktien) aus dem
   auf 400.000,00 EUR begrenzt. Der jährliche maximale        LTI 2 beträgt für den Sprecher des Vorstands (CEO)
   Auszahlungsbetrag (Cap) aus STI und LTI 1 beträgt für      250.000,00 EUR und für sonstige Vorstandsmitglieder
   den Sprecher des Vorstands (CEO) 300.000,00 EUR            200.000,00 EUR.
   und für sonstige Vorstandsmitglieder 240.000,00 EUR.
EINLADUNG ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG 2021                                                                    14

   Weitere vergütungsrelevante Regelungen                  Endet das Amt als Vorstandsmitglied durch Widerruf
                                                           der Bestellung seitens der Gesellschaft ohne einen
   ANPASSUNGSMÖGLICHKEIT BEI                               zur Kündigung des Anstellungsvertrages berech-
   AUSSERGEWÖHNLICHEN ENTWICKLUNGEN                        tigenden wichtigen Grund sowie bei einvernehmli-
   Der Aufsichtsrat kann außergewöhnlich positive und      cher, vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit,
   negative Entwicklungen bis zu einem limitierten jähr-   sehen die Vorstandsanstellungsverträge eine Abfin-
   lichen Höchstbetrag nach freiem Ermessen berück-        dungszahlung vor, deren Höhe auf die Restlaufzeit
   sichtigen (sog. Ermessenstantieme). Der Aufsichtsrat    des Anstellungsvertrages, maximal jedoch zwei
   hat damit entsprechend der Empfehlung G.11 Satz 1       Jahresvergütungen, begrenzt ist (Abfindungs-Cap).
   des Deutschen Corporate Governance Kodex in             Für die Berechnung des Abfindungs-Caps ist auf die
   der aktuellen Fassung vom 16. Dezember 2019 die         Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres
   Möglichkeit, bei der Festsetzung der Höhe des STI       und gegebenen­falls auch auf die voraussichtliche
   und des LTI 1 außergewöhnlichen Entwicklungen in        Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr
   angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen, und die         abzustellen. Wird der Vorstands­anstellungsvertrag
   Höhe dieser Vergütungsbestandteile in Anbetracht der    aus einem vom Vorstandsmitglied zu vertretenden
   außergewöhnlichen Entwicklungen positiv wie negativ     wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB beendet,
   (plus/minus) zu adjustieren.                            erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied.

   Der jährliche Höchstbetrag der Ermessenstantieme        Im Falle einer dauernden Dienstunfähigkeit des
   (Cap) ist für den Sprecher des Vorstands (CEO) auf      Vorstandsmitglieds endet der Anstellungsvertrag,
   maximal plus/minus 100.000,00 EUR und für die sons-     ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ende des
   tigen Vorstands­mitglieder auf maximal plus/minus       Quartals, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit
   80.000,00 EUR begrenzt.                                 festgestellt worden ist. Dauernde Dienst­unfähigkeit
                                                           liegt im Sinne des Anstellungsvertrages vor, wenn ein
   VERGÜTUNGSBEZOGENE RECHTSGESCHÄFTE                      Vorstandsmitglied voraussichtlich auf Dauer nicht in
   (VERTRAGSLAUFZEITEN UND LEISTUNGEN IM                   der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneinge-
   ZUSAMMENHANG MIT DER BEENDIGUNG DER                     schränkt zu erfüllen. Sie gilt als festgestellt, wenn die
   VORSTANDSTÄTIGKEIT)                                     Dienstunfähigkeit ununterbrochen länger als sechs
   Die Laufzeit der Vorstandsanstellungsverträge ist       Monate dauert und nicht mit einer Wiederherstellung
   an die Dauer der Bestellung gekoppelt. Die Anstel-      der uneingeschränkten Dienst­fähigkeit innerhalb der
   lungsverträge der Vorstandsmitglieder werden            nächsten sechs Monate zu rechnen ist.
   jeweils für die Dauer der Bestellung abgeschlossen.
   Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von        Im Falle des Ablebens eines Vorstandsmitglieds
   Vorstandsmitgliedern sowie bei dem Abschluss der        während der Dauer des Dienstverhältnisses, wird
   Anstellungsverträge die aktienrechtlichen Vorgaben      die Basisvergütung und die zeitanteilige variable
   des § 84 AktG, insbesondere die Höchstdauer von fünf    Vergütung im Sterbemonat und den darauf folgenden
   Jahren, und berücksichtigt die Empfehlungen des         drei Monaten, jedoch längstens bis zum (ohne den
   Deutschen Corporate Governance Kodex. Bei einer         Tod des Vorstandsmitglieds eingetretenen) Ende der
   erstmaligen Bestellung zum Vorstand betragen die        Laufzeit des Anstellungsvertrages, an die vertraglich
   Bestelldauer und die Laufzeit des Anstellungsver-       definierten Hinterbliebenen (weiter-)gezahlt.
   trages in der Regel drei Jahre. Für den Fall einer
   erneuten Bestellung kann eine (automatische) Weiter-    Ein Sonderkündigungsrecht oder eine Zusage für
   geltung des Anstellungsvertrages für die Dauer der      Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung
   weiteren Amtszeit vorgesehen werden.                    des Anstellungs­vertrags durch das Vorstandsmitglied
                                                           infolge eines Kontroll­wechsels (Change of Control)
   Im Einklang mit den aktienrechtlichen Vorgaben sehen    bestehen nicht.
   die Vorstandsanstellungsverträge keine ordentliche
   Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Recht      NEBENTÄTIGKEITEN VON VORSTANDSMITGLIEDERN
   zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages       Eine entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit,
   aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer    wie z. B. die Übernahme eines Mandats als Aufsichts-
   vorzeitigen Beendigung der Bestellung endet der         rats- oder Beiratsmitglied, bedarf der vorherigen
   Vorstandsanstellungsvertrag ebenfalls vorzeitig.        schriftlichen Zustimmung des Aufsichtsrats, der diese
                                                           jederzeit aus berechtigtem Interesse der Progress-
PROGRESS-WERK OBERKIRCH AG                                                                                         15

   Werk Oberkirch AG widerrufen kann. Bei seiner            3.125.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso
   Entscheidung über die Zustimmung insbesondere            vielen Stimm­rechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt
   zur Übernahme eines externen Aufsichtsratsmandats        der Einberufung keine eigenen Aktien.
   entscheidet der Aufsichtsrat auch, ob und inwieweit
   eine diesbezügliche Vergütung anzurechnen ist.           Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
                                                            Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktio-
   Für Tätigkeiten in mit der Gesellschaft verbundenen      näre oder ihrer Bevollmächtigten; Übertragung in Bild
   Unternehmen, wie z. B. im Hinblick auf die Wahrneh-      und Ton im Online-Service
   mung von Organfunktionen in Tochtergesellschaften,
   ist eine gesonderte Vergütung nicht vorgesehen           Auf Grundlage des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand
   und würde im Übrigen nach der Regelung in den            der Progress-Werk Oberkirch AG mit Zustimmung des
   Vorstandsanstellungsverträgen auf die Vorstands-         Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne
   vergütung angerechnet werden.                            physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmäch-
                                                            tigten (nachfolgend auch jeweils „Aktionäre“ genannt)
H. Vorübergehende Abweichung vom Vergütungssystem           ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abzuhal-
   im Fall von außergewöhnlichen Umständen                  ten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer
                                                            Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
   Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem              benannten Stimmrechtsvertreter) am Versammlungsort
   Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Inter-          ist daher ausgeschlossen.
   esse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft
   notwendig ist. Hierzu gehören z. B. eine weitreichende   Die gesamte, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
   Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen          stattfindende Hauptversammlung wird über den Online-
   (etwa durch eine schwere Wirtschafts- oder Finanz-       Service der Gesellschaft, der unter der Internetadresse
   krise oder eine Pandemie), eine Unternehmenskrise,       www.progress-werk.de über den Link „Investoren &
   die besondere Maßnahmen erfordert, oder jede sons-       Presse/Hauptversammlung“ erreichbar ist, live in Bild
   tigen Umstände oder Ereignisse, die alleine oder         und Ton übertragen. Es können nur diejenigen Aktionäre,
   zusammen mit anderen Umständen oder Ereignissen          die sich wie nachstehend beschrieben ordnungsgemäß
   die Grundlagen des Vergütungssystems insoweit            angemeldet und ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß
   erheblich beeinträchtigen oder sogar entfallen lassen,   nachgewiesen haben, die Bild- und Tonübertragung der
   als ein angemessener materieller Leistungsanreiz         gesamten Hauptversammlung über den Online-Service
   für die Vorstands­mitglieder nicht mehr gesetzt bzw.     der Gesellschaft verfolgen. Auch bevollmächtigte Inter-
   aufrechterhalten werden kann (etwa infolge einer         mediäre (z.B. Kreditinstitute) sowie diesen nach § 135
   wesentlichen Veränderung der Unternehmensstra-           Abs. 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen,
   tegie oder einer signifikant geänderten Zusammen­        Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäfts-
   setzung der Unternehmensgruppe z. B. durch Erwerb        mäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimm-
   oder Veräußerung wesentlicher Unternehmensteile).        rechts erbieten, sowie sonstige Bevollmächtigte können
   Die außer­gewöhnlichen, einer Abweichung zugrunde        die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der
   liegenden und diese erfordernden Umstände sind           dem Aktionär zugesandten Zugangsdaten über den
   durch Aufsichtsratsbeschluss festzustellen. Die          zugangsgeschützten Online-Service der Gesellschaft
   Bestandteile des Vergütungssystems, von denen in         verfolgen.
   diesen Ausnahmefällen abgewichen werden kann,
   sind das Verfahren, die Vergütungsstruktur und ‑höhe,    Über den Online-Service der Gesellschaft können die
   sämtliche einzelnen Vergütungsbestandteile sowie die     Aktionäre – persönlich oder durch ordnungsgemäß
   Maximalvergütung.                                        Bevollmächtigte – darüber hinaus nach Maßgabe der
                                                            nachfolgenden Bestimmungen unter anderem ihr Stimm-
INFORMATIONEN ZUR EINBERUFUNG UND DURCH-                    recht ausüben, Vollmachten erteilen sowie Fragen ein-
FÜHRUNG DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG                     reichen oder Widerspruch gegen Beschlüsse der Haupt-
                                                            versammlung zu Protokoll erklären.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung             Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie
                                                            sich mit Ihrer Zugangskartennummer und dem Zugangs-
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital       code einloggen, welche Sie mit Ihrer Zugangskarte
der Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in     erhalten. Die Zugangskarte wird Ihnen nach ordnungs-
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