Amt für Kinder, Jugend und Familie Dillingen a.d.Donau Geschäftsbericht 2020

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Amt für Kinder, Jugend und Familie Dillingen a.d.Donau Geschäftsbericht 2020
Amt für Kinder, Jugend und
Familie Dillingen a.d.Donau
Geschäftsbericht 2020

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Amt für Kinder, Jugend und Familie Dillingen a.d.Donau Geschäftsbericht 2020
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie   2020
 Dillingen a.d. Donau

Herausgeber:
Landratsamt Dillingen a. d. Donau
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Große Allee 24
89407 Dillingen a. d. Donau
Tel: 09071 51 - 407
Fax: 09071 51 - 420

Internet:      www.landkreis-dillingen.de

E-Mail:        poststelle@landratsamt.dillingen.de

Stand:         Juni 2021

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Amt für Kinder, Jugend und Familie Dillingen a.d.Donau Geschäftsbericht 2020
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie             2020
 Dillingen a.d. Donau

© Landratsamt Dillingen a. d. Donau, alle Rechte vorbehalten

Inhalt

1.    Vorwort                                                                        5
2.    Ausgewählte Themen und Veranstaltungen
      Bildung eines neuen Unterausschusses                                           6
      Das Projekt „Help“ an der Theresia-Haselmayr-Schule für das Schuljahr 20/21    6
3.    Sitzungen des Jugendhilfeausschusses                                           7
4.    Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                              8
      Jugendsozialarbeit an Schulen                                                  8
      Kommunale Jugendarbeit                                                        10
      Jugendschutz                                                                  12
      Jugendhilfeplanung                                                            14
      Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen                         15
      Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen                             19
      Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht, familiengerichtl. Verfahren 21
      Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi)                                      21
      Kindertageseinrichtungen und Tagespflege                                      24
      Wirtschaftliche Jugendhilfe in Kindertageseinrichtungen                       25
      Fachaufsicht, Fachberatung für Kindertagespflege                              26
      Jugendhilfe im Strafverfahren                                                 28
      Schülergremium „RESET“                                                        31
      Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsurkunden       32
      Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz                                 33
5.    Einnahmen und Ausgaben                                                        34
6.    Bevölkerungsstatistik                                                         35

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie   2020
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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                  2020
 Dillingen a.d. Donau

1. Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen nachfolgenden
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie
vorstellen und Sie im Zuge dessen auch über die Entwicklungen im
Landkreis Dillingen an der Donau informieren.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Um diesem
gerecht zu werden, standen in diesem besonderen Jahr die Träger der Jugendhilfe, die
Pflegefamilien, Tagespflegepersonen, Kindertageseinrichtungen und vor allem die Mitarbeiter
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vor einer enormen Herausforderung. Das von der
Corona-Pandemie geprägte Jahr intensivierte und sensibilisierte die Arbeit zwischen allen
Beteiligten. Wenngleich das Thema Corona sehr in den Vordergrund gerückt ist, darf der Fokus
auf die Kinder und Jugendlichen keinesfalls in den Hintergrund rücken. Wie bereits Frau Dr.
Maria Montessori richtig erkannt hat, belegt auch das Zitat „Was Kinder betrifft, betrifft die
Menschheit“ den Kern der Arbeit der Jugend- und Familienhilfe.

Ich freue mich sehr, Ihnen auch in diesem Jahr mitteilen zu können, dass unsere Bemühungen
unser Angebot für neue Hilfestellungen stetig zu erweitern, Früchte getragen haben. Das Projekt
H-E-L-P, mit Start im September 2020, konnte trotz der teilweisen Schulschließungen
beginnen. Bei einzelnen Schulanfängern zeigte sich bereits nach kurzer Zeit eine positive
Entwicklung. Die Motivation, stetig Verbesserungen in verschiedenen Lebenslagen von
Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu erreichen, treibt uns weiter an.

Auch wenn 2020 in vielerlei Hinsicht ein aufregendes Jahr war, möchte ich vor allem die
positiven Entwicklungen hervorheben und auch hier stolz zum Ausdruck bringen, dass wir
gemeinsam das richtige Ziel verfolgen.

Bedanken möchte ich mich bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ebenso wie bei
den Haupt- und ehrenamtlichen Kooperationspartnern und engagierten und motivierten
Helfern, für die hervorragende Zusammenarbeit ohne die es kaum möglich wäre, diese Hilfen
an die Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis Dillingen a.d.Donau in solch einem
großen Umfang weiterzugeben.

Ihr

Leo Schrell
Landrat

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                  2020
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2. Ausgewählte Themen und Veranstaltungen

Bildung eines neuen Unterausschusses
Die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie hat sich für die neue Amtsperiode
erneut für einen Unterausschuss ausgesprochen. Die Einrichtung eines vorberatenden
Unterausschusses ist nach § 10 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Dillingen a.d.Donau insbesondere für die Jugendhilfeplanung vorgesehen. Zu seinen Aufgaben
gehört es, die von der Verwaltung durchgeführten Planungsarbeiten zu steuern und zu
koordinieren, Anregungen für die Planung zu geben, den Fortgang der Arbeiten zu überwachen
und die Zusammenarbeit mit den im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe sicherzustellen.

Am 27.07.2020 wurde im Jugendhilfeausschuss die Bildung eines neuen Unterausschusses
beschlossen. Unter dem Vorsitz von Frau Kreisrätin Susanne Ahle, gehören Herr Tobias Kolb
als Vertreter des Kreisjugendrings, Sr. Maria Elisabeth Marschalek von der Stiftung
Kinderheim St. Clara, Herr Kurt Niessner als Vertreter für St. Gregor Jugendhilfe gGmbH, für
Regens Wagner Dillingen Herr Jürgen Stella, für den Kinderschutzbund Kreisverband
Dillingen a.d.Donau Frau Erdle, für die KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung
Dillingen a.d.Donau Frau Antje Werner, als Vertreter des Schulamtes Frau Eisenreich, vom
Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Herr Regierungsdirektor Peter Alefeld, Fachbereichsleiter
Herr Tino Cours und Jugendhilfeplanerin, Frau Christina Mayer dem Unterausschuss an.

Das Projekt „Help“ an der Theresia-Haselmayr-Schule Dillingen a.d.Donau
für das Schuljahr 20/21
Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 startete das Projekt „H-E-L-P“ an der Theresia-
Haselmayr-Schule in Dillingen. Vorausgegangen war die Planung des Projektes aufgrund des
zunehmend hohen Unterstützungsbedarfs sowohl im schulischen als auch im sozialen und
erzieherischen Bereich in den Einstiegsklassen. Ziel des Projektes ist es betroffene Kinder beim
Einstieg ins Schulleben zu unterstützen, um damit die Basis für eine gelingende Schullaufbahn
zu schaffen.

Ein wichtiger Baustein des Projektes „H-E-L-P“ ist die Unterstützung der betroffenen Kinder
in den Bereichen soziale Integration, Alltagsbewältigung, Strukturierung des Tagesablaufes,
damit den Kindern der Aufbau einer Beziehung zum „Lernfeld“ Schule gelingt. Prägend dabei
ist auch eine enge Kooperation mit den Eltern, wichtigen Bezugspersonen und Lehrern als
ineinandergreifendes System.

Trotz der eingeschränkten Beschulungszeiten aufgrund der Pandemie startete das Projekt „H-
E-L-P“ mit Beginn des Schuljahres 2020/21. Seitdem arbeitet eine Fachkraft der St. Gregor
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit 15 Stunden pro Woche am Förderzentrum. Mit Beginn
des Schuljahres musste sich die Fachkraft zunächst einen Überblick über den Arbeitsbereich
und die Strukturen der Schule verschaffen. Gleichzeitig war es wichtig, parallel hierzu bei den

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„neuen“ Schülern vorhandene Hilfebedarfe zu eruieren und Kontakte zu den betroffenen
Schülern und deren Erziehungsberechtigen zu knüpfen.

Im Verlauf dieses Schuljahres konnten durch das Projekt „H-E-L-P“ insgesamt 8 Schüler/innen
soweit unterstützt werden, dass intensivere Hilfen nicht erforderlich waren. So konnte sich ein
Schüler, der in der Regelschule nicht unterrichtet werden kann, durch intensive Begleitung
relativ gut in den Klassenverband integrieren. Bei zwei Schülern standen Auffälligkeiten im
sozial-emotionalen Bereich sowie mangelndes Einhalten von Regeln im Vordergrund. Weitere
Problembereiche der betroffenen Kinder waren auffällige Tendenzen von Schulunlust,
divergierende Erziehungshaltung der Eltern u.a. aufgrund kultureller Prägungen sowie die
Klärung differenzierter Hilfsangebote. In der Praxis arbeitet das Projekt „H-E-L-P“ neben dem
Aufbau von Strukturen und Vernetzung mit unterschiedlichen Methoden der
sozialpädagogischen Arbeit wie Gruppenarbeit, Einzelgespräche, gemeinsame Interaktionen,
Beobachtung mit Dokumentation, intensive Familien-/Elternarbeit u.a. auch durch
Hausbesuche. Die Arbeit wurde durch Schulschließungen bzw. Teilschließungen und andere
Maßnahmen aufgrund der Pandemie erschwert.

Insgesamt hat sich in diesem Schuljahr an der Theresia-Haselmayr-Schule als
landkreisübergreifendes Förderzentrum bestätigt, dass sich der Hilfe- und Unterstützungsbedarf
bei jüngeren Schülern/Erstklässlern verstärkt. Das Projekt „H-E-L-P“ wird zunächst für zwei
Schuljahre als „Probelauf“ finanziert. Im ersten Jahr dieses Probelaufes zeigt sich, dass einigen
Schülern eine geeignete und notwendige Unterstützung gewährt werden konnte, so dass
zumindest aktuell intensivere Maßnahmen nicht erforderlich waren und ein Einstieg ins
Schulleben gelingen konnte.

3. Sitzungen des Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a.d.Donau kam im Jahr 2020 zu zwei
Sitzungen zusammen. Nachfolgend werden die Tagesordnungspunkte, die in der öffentlichen
Sitzung behandelt wurden, dargestellt und, soweit dies in diesem Bericht nicht an anderer Stelle
erfolgt, kurz erläutert.

Sitzung am 27.07.2020
   1. Beschlussfassung über die Anwendung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den
      Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Dillingen a.d.Donau in
      der jeweiligen Fassung durch den Jugendhilfeausschuss

   2. Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der 2. Fortschreibung des Teilplans 2
      „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ durch das
      Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik,
      Augsburg – SAGS

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie              2020
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   3. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises
      Dillingen a.d.Donau vom 17.10.2014

   4. Beschlussfassung über die Besetzung des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“

   5. Beschlussfassung über die Aufstockung der Koordinierenden Kinderschutzstelle um 0,5
      Vollzeitstellen zum 01.01.2021 entsprechend der Richtlinie zur Förderung
      Koordinierender Kinderschutzstellen

   6. Vorstellung des Geschäftsberichts des Amtes für Jugend und Familie für das Jahr 2019

Sitzung am 14.12.2020

   1. Beschlussfassung über die Durchführung der 4. Fortschreibung der Sozialraumanalyse
      für den Landkreis Dillingen a.d.Donau für die Jahre 2018 bis 2020

   2. Beschlussfassung über die Durchführung der 4. Fortschreibung des Teilplans 3
      „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22-26 SGB
      VIII)

   3. Jugendsozialarbeit an Schulen erneute Zurückstellung der vorliegenden Anträge wegen
      fehlender Richtlinie

   4. Bericht des Amtes für Kinder, Jugend- und Familie über das Geschäftsjahr 2020

   5. Kreishaushalt 2021

   6. Beschlussfassung über den Abschnitt Jugendhilfe

4. Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie

Jugendsozialarbeit an Schulen
Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) hat die gesetzliche Aufgabe Kinder und Jugendliche
zu unterstützen, die zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen oder zur Überwindung
individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (vgl. §
13 SGB VIII). Der Landkreis Dillingen a.d.Donau legt seit vielen Jahren Wert auf eine gute
Ausstattung der Schulen mit Sozialarbeitern und gewährt entsprechende Zuschüsse.

Der Umfang der Jugendsozialarbeit an den einzelnen Schulen ergibt sich aus den im Jahr 2013
vom Kreistag beschlossenen „Richtlinien für die Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen

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(JaS) durch den Landkreis Dillingen a.d.Donau“. Der Förderumfang wird entsprechend eines
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2017 jährlich aktualisiert.

Nach dem für das Jahr 2020 bestehenden Förderprogramm des Staatsministeriums für Familie,
Arbeit und Soziales, werden seit der Einführung der Sozialarbeit gemäß den
Ministerialratsbeschlüssen vom 23.06.2009 und 09.10.2019, 1.000 Stellen gefördert. Am
21.10.2019 gab das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt, dass die 1.000
förderungsfähigen Stellen erreicht sind und eine weitere Förderung ab dem Jahr 2021 angedacht
ist. Die Förderung soll mit einer neuen Förderrichtlinie verbunden werden, die es ermöglicht,
weitere Schulen in das Förderprogramm aufzunehmen. Unter Berücksichtigung der
vorliegenden Sachlage wurden einzelne Anträge der Schulen auf Jugendsozialarbeit
zurückgestellt.

Die Jugendsozialarbeit an den Schulen im Landkreis Dillingen a.d.Donau wird von den
Mitarbeitern des beauftragten freien Trägers der Jugendhilfe, der St. Gregor Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe gGmbH, durchgeführt. Während der Schulschließungen haben die
Jugendsozialarbeiter den Kontakt zu einzelnen Schülern über digitale Medien erhalten können.

Die jährlichen Fachbeiratssitzungen, die zum Austausch über die Arbeit der JaS-Fachkraft und
zur Erörterung einzelner Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen sind,
mussten aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Kontaktbeschränkungen
verschoben oder in digitaler Form abgehalten werden.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchem Stundenumfang die Sozialarbeiter zum Jahresende
2020 an Schulen im Landkreis tätig waren.

                   Schulen                              Stundenzahl
                   Grund- und Mittelschulen
                   MS Bissingen                          5,50
                   GS Buttenwiesen/Pfaffenhofen         10,00
                   GS Dillingen *                       19,50
                   MS Dillingen *                       19,50
                   GS Gundelfingen                       8,00
                   MS Gundelfingen                      16,00

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie            2020
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                  Schulen                             Stundenzahl
                  GS Höchstädt                        12,00
                  MS Höchstädt *                      19,50
                  MS Weisingen                        17,00
                  GS Lauingen *                       19,50
                  MS Lauingen                         15,00
                  GS Wertingen                        12,00
                  MS Wertingen *                      29.25
                  MS Wittislingen                     17,00
                  Realschulen
                  Realschule Lauingen                 5,00
                  Realschule Wertingen                9,00
                  Berufliche Schulen
                  Berufsschule Höchstädt a.d.Donau*   29,25
                  Berufsschule Lauingen*              19,50
                  Förderschule
                  Theresia-Haselmayr-Schule*          39,00
                  GESAMT (Stand 31.12.2020)           321,50
                 * staatlich geförderte Stellen

Für die staatlichen Gymnasien im Landkreis besteht im Rahmen der Jugendsozialarbeit die
Möglichkeit zur Durchführung einzelner Projekte.

Kommunale Jugendarbeit
Die 27 Städte und Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau haben nach der
Kommunalwahl im März 2020 alle einen oder mehrere Jugendbeauftragte bestellt, insgesamt
37, die Ansprechpartner/-in für Kinder und Jugendliche sind. Die Kommunale Jugendarbeit
unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring die Jugendbeauftragten bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Vermittlung von Informationen zu jugendrelevanten
Themen.

Corona-bedingt mussten die geplanten Präsenztreffen 2020 der Jugendbeauftragten abgesagt
werden. Kontakt und Informationen waren vorerst nur über E-Mail-Kontakt, dann aber auch
telefonisch möglich.

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                        2020
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Bereits im Januar 2020 erstellten die
Kommunalen Jugendpfleger/-innen aus
Schwaben in Kooperation mit dem
Bezirksjugendring Schwaben und der
Medienfachberatung       Schwaben       ein
Erklärungsvideo für die Jugendbeauftragten,
welches auf YouTube angesehen werden
kann und so einen kurzen Überblick über die
Aufgaben eines/einer Jugendbeauftragten       Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Video für Jugendbeauftragte
gibt.                                         https://www.youtube.com/watch?v=AMEitxrj69U

Besonders hervorzuheben ist 2020 die Präsentation der Ergebnisse mit Priorisierung der
Jungbürgerversammlung (durchgeführt Ende 2019) in Höchstädt in der Stadtratssitzung im Juni
2020. Einige Jugendliche hatten sich mit bestimmten Themen auseinandergesetzt und die
Ergebnisse dazu in einer Präsentation für die Stadträtinnen und Stadträte aufbereitet und
vorgetragen. An der Umsetzung der Ergebnisse wird gemeinsam mit der Stadt gearbeitet.

Das Patenprojekt „Jugend+Zukunft“ besteht nun seit 14
Jahren. Die Paten, die alle ehrenamtlich tätig sind,
begleiten Jugendliche ab der 7. Klasse auf dem Weg ins
Berufsleben. Sie helfen bei der Suche nach Praktikums-
oder Ausbildungsplätzen oder unterstützen beim
Bewerbungsverfahren. Bei regelmäßigen Treffen des
Patenprojektes unter der Federführung der kommunalen
Jugendarbeit vernetzen sich die Paten gegenseitig oder
Fachreferenten informieren über verschiedene aktuelle
Themen. Das Jahr 2020 stellte das Patenprojekt vor große
Herausforderungen, da Präsenztermine fürs Netzwerk und
Treffen mit den Jugendlichen kaum möglich waren. Zudem
gab es im Sommer einen Wechsel im Leitungsteam. Alfred
Mader tritt die Nachfolge von Bernhard Hartmeier und
Hubert Götz an. Diese bleiben dem Patenprojekt aber
weiterhin als Paten treu. Zum 15-jährigen Jubiläum 2021
                                                              Abbildung 2: Alfred Mader und Christina Mayer, neues
wird mit der Werbeagentur Schuster aus Rieder ein             Leitungsteam des Patenprojekts „ Jugend + Zukunft“
Imagevideo gedreht.

Bei der Ausbildungsmesse Fit-for-Job war das Patenprojekt mit einem Stand vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt in der Kommunalen Jugendarbeit ist die Durchführung der
Berufsorientierungstage, welche dieses Jahr sowohl im Frühjahr als auch im Herbst kurzfristig
wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten.

Im Rahmen der Bauleitplanung wurden im Jahr 2020 13 Stellungnahmen abgegeben.

Unter der Leitung der Kreisjugendpflegerin fand der Arbeitskreis Jugendarbeit zweimal im Jahr
in Präsenzform statt und während der Lockdowns gab es zwei Onlinemeetings.

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie               2020
 Dillingen a.d. Donau

Schwerpunktthemen waren Austausch, Vernetzung und vor allem Jugendarbeit in Zeiten der
Corona-Pandemie.

Im Herbst 2020 gründete sich das Medienpädagogische Netzwerk Nordschwaben, das unter der
Federführung des Bezirksjugendrings Schwaben geleitet wird. Die kommunale Jugendarbeit
des Landkreises Dillingen a.d.Donau ist Mitglied.

Zur Vernetzung und zum Austausch der kommunalen Jugendpfleger nahm die Jugendpflegerin
an den Bezirkstagungen im Juli und November im Onlineformat teil. Auf Landesebene gab es
seit dem ersten Lockdown regelmäßige Online-Meetings mit dem bayerischen Jugendring.

Jugendschutz
Zu den Aufgaben im Bereich des Jugendschutzes gehört der Vollzug des Jugendschutzgesetzes,
z. B. durch die Mitwirkung an Jugendschutzkontrollen der Polizei oder den Erlass von
Bußgeldbescheiden. Bei Veranstaltungen wie dem Faschingsumzug in Höchstädt, dem
Hexentanz in Lauingen oder dem Nachtumzug in Dillingen wird verstärkt von Polizei und
Jugendamt kontrolliert.

In diesem Jahr wurde ein Verstoß gegen eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht, die
den Erlass eines Bußgeldbescheids zur Folge hatte.

Regelmäßig finden Jugendschutzbesprechungen mit den zuständigen Kollegen der
Polizeidirektion Dillingen statt.

Zudem wurden 2020 sieben Ausnahmegenehmigungen nach §6 Jugendarbeitsschutzgesetz
bewilligt.

Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf dem präventiven Jugendschutz, bei dem das Amt für
Kinder, Jugend und Familie ebenfalls intensiv mit der Polizeiinspektion Dillingen a.d.Donau,
den Ordnungsämtern der Kommunen, den Schulen, dem Fachbereich Gesundheit im
Landratsamt und anderen Stellen zusammenarbeitet. Die Kommunale Jugendarbeit, die Polizei
und die Fachkraft des Gesundheitssamtes bilden das Prävention-im-Team-Team (PIT-Team).

An der Mittelschule Lauingen und Wertingen wurde mit den 8. Klassen das Programm
„Suchttrichter“ durchgeführt. Zusätzlich wurde in Lauingen noch mit den Rauschbrillen
gearbeitet.

An der Mittelschule in Dillingen wurde der Konsumkompass vorgestellt.

Zum ersten Mal wurde dieses Jahr ein Programm für die Grundschulen zur Medienkompetenz
angeboten. An der Grundschule Zusamaltheim wurde ein Modul des Medienführerscheins mit
der dritten und vierten Klasse durchgeführt.

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  Dillingen a.d. Donau

Ebenso im Bereich Prävention wurden in zwei Kindergärten des Landkreises das
Verkehrstheater „Lexi, der Löwe“ der Verkehrspuppenbühne Augsburg aufgeführt.

                                         Abbildung 3: Robert Drechsler und Gunter Hetz von Der
                                         Polizeiinspektion Dillingen mit Kreisjugendpflegerin
                                         Christina Mayer am Stand bei der WIR

                                                         Abbildung 4: Verkehrspuppenbühne Augsburg mit
                                                         Polizist Robert Schlotterer aus Augsburg mit
                                                         Kreisjugendpflegerin Christina Mayer und Monika
                                                         Dessecker von der Polizei Dillingen.

Im März 2020 fand die WIR (Wirtschafts-, Informations- und Regionalausstellung) statt. Das
PIT-Team war an einem Tag am Landkreisstand vertreten und informierte über
Präventionsmaßnahmen.

                               Christina Mayer absolviert von September 2018 bis Juli 2020 eine
                               Weiterbildung zur Fachkraft für Suchtprävention der Aktion
                               Jugendschutz, die im Sommer 2020 mit einer Abschlussarbeit und
                               Präsentation zertifiziert wurde.

                               Die Jugendschutzbeauftragte des Landkreises nimmt regelmäßig an
                               den Treffen des Arbeitskreises Sucht teil und ist Mitglied des
                               Arbeitskreises Zivilcourage des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord
                               und des kommunalen Präventionsrates Augsburg. Corona-bedingt
                               fielen alle Treffen des AK Sucht aus und der AK Zivilcourage tagte
                               einmal im Februar 2020.
Abbildung 5: Christina
Mayer mit dem Zertifikat für
die Fachkraft für              Zur Vernetzung und zum Austausch der Jugendschützer in ganz Bayern
Suchtprävention                nahm die Jugendschützerin an der zweitägigen Jugendschutztagung des
                               bayerischen Landesjugendamtes in Augsburg teil.

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Jugendhilfeplanung
Im Jahr 2020 stand die Fertigstellung des Teilplans 2 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und
erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ im Fokus der Jugendhilfeplanung.

Die 1. Fortschreibung des Teilplans 2 stammt aus dem Jahr 2014 und sollte nach den
allgemeinen Planungsgrundsätzen nach 5 Jahren fortgeschrieben werden, um den Bestand in
diesem Bereich festzustellen und ggf. die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die
Fortschreibung begann dann im Jahr 2019.

Nach      den     Befragungen     der
Jugendverbände und der Gemeinden
im Jahr 2019 wurden Anfang des
Jahres 2020 die Jugendlichen befragt.
Es wurden die siebten, neunten und
elften Klassen zum ersten Mal online,
sowie die vierte Klasse per
Fragebogen befragt. Dazu leisteten
alle Schulen im Landkreis Dillingen
a.d.Donau Amtshilfe, in dem sie die
QR-Codes für die Online-Befragung
und die Fragebögen für die
Viertklässler an die Schülerinnen und
Schüler verteilten.                     Abbildung 6: OStD Kurt Ritter und Christina Mayer (Landratsamt, rechts im Bild)
                                        übergaben an Schülerinnen und Schüler des Johann-Michael-Sailer-Gymnasiums die
                                        Elterninformationsbriefe mit den QR-Codes und den Zugangsdaten zum Auftakt der
                                        Fragebogenaktion im Rahmen der
Auf Grund des ersten Lockdowns und
der        damit        verbundenen
Schulschließung, musste die Befragung der Viertklässler, die gerade in diesen Zeitraum fiel,
abgebrochen werden. Die Onlinebefragung war bis dato bereits abgeschlossen und ausgewertet.

Nach der Auswertung der Befragung der Hauptamtlichen in der Jugendarbeit im Sommer,
wurde ein Kompaktplan mit Anhängen erstellt.

Die fertige Fortschreibung des Teilplanes 2 soll nun 2021 dem Jugendhilfeausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der Unterausschuss traf sich zweimal im Herbst 2020. Die Sitzung im Frühjahr musste wegen
des Lockdown abgesagt werden.

Folgende Planungen sind für die nächsten Jahre vorgesehen.

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    Fertigstellung der 2. Fortschreibung des Teilplanes 2              2021
    „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer
    Kinder- und Jugendschutz“
    4. Fortschreibung des Teilplanes 3 „Förderung von                2021/22
    Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“
    Bevölkerungsprognose                                               2021
    3. Fortschreibung Sozialraumanalyse 2018-2020                    2021/22
    2. Fortschreibung - Teil 4 – Hilfen zur Erziehung,
    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und             2023
    Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige

Über die Fortschreibung der Sozialraumanalyse und des Teilplanes 3 „Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ wurde beim letzten Jugendhilfeausschuss im
Jahr 2020 bereits Beschluss gefasst.

Zum Austausch und zur Vernetzung nahm die Jugendhilfeplanerin an den vom
Landesjugendamt veranstalteten Rothenburger Planungstagen, die wegen der Corona-
Pandemie nur eintägig abgehalten wurden, und am Jugendhilfeplanertreffen Schwaben und
Oberbayern, welches online stattfand, teil. Das alljährliche Planertreffen mit dem SAGS-
Institut wurde Corona-bedingt abgesagt.

Zudem nahm die Jugendhilfeplanerin beim ersten „Blended“ Learning Kurs „Neu in der
Jugendhilfeplanung“ des Landesjugendamtes teil.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie ist das sog. „Wächteramt“. Jeder
Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, die beim Amt für Jugend und Familie
eingeht, wird nachgegangen. Die Bearbeitung von Fällen einer Kindeswohlgefährdung obliegt
immer erfahrenen Mitarbeitern mit entsprechender Qualifikation, den sog. „insoweit erfahrenen
Fachkräften“. Bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung wird grundsätzlich nach dem
Vier-Augen-Prinzip vorgegangen, die betroffenen Kinder/Jugendlichen und die Eltern werden
grundsätzlich einbezogen. In den häufigsten Fällen ist ein Hausbesuch (meist unangemeldet)
ein wichtiges Instrument der Arbeit. In internen Besprechungen mit der Leitung wird dann eine
abschließende Einschätzung getroffen. Dabei wird auch über Maßnahmen, die zur Abwendung
einer festgestellten Gefährdung notwendig sind, entschieden. In seltenen Fällen kommt - soweit
erforderlich - eine Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen in Betracht, wenn die Abwendung
einer akuten Kindeswohlgefährdung auf andere Weise nicht erreicht werden kann oder die
betreffenden Kinder oder Jugendlichen um Inobhutnahme bitten. Möglich sind auch Eingriffe
in die elterliche Sorge durch entsprechende Anträge beim Familiengericht.

Im Jahr 2020 gingen 165 Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen ein. Auch im
„Corona-Jahr“ ist damit die Anzahl der Meldungen wieder hoch, allerdings nicht deutlich höher

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als in den Vorjahren (vgl. 2019: 147 Fälle, 2018: 169 Fälle).Von den eingegangenen Meldungen
waren insgesamt 258 Kinder/Jugendliche betroffen. Im Ergebnis wurden 56
Kinder/Jugendliche als akut von Kindeswohlgefährdung betroffen eingestuft. Bei 44
Kindern/Jugendlichen wurde eine latente Gefährdung festgestellt und bei 53
Kindern/Jugendlichen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber
Unterstützungsbedarf gesehen. Bei insg. 105 Kindern/Jugendlichen wurde weder eine
Gefährdung noch Unterstützungsbedarf festgestellt.

Während des 1. Lockdowns ab März 2020 war zunächst kurzzeitig der Eingang von Meldungen
rückläufig, was sich allerdings in den nachfolgenden Monaten relativierte. Zwangsläufig
änderten sich die Institutionen, die dem Jugendamt eine mögliche Gefährdungssituation
melden. Während des Jahres 2020 kamen übermäßig viele Hinweise auf
Kindeswohlgefährdungen durch Polizei und Justiz sowie auch von Nachbarn. Deutlich
abgenommen hatte die Zahl der Meldungen durch die Schulen und/oder Kitas.

                   Anzahl der Mitteilungen über eine
                   mögliche Kindeswohlgefährdung
          180
          160
          140
          120
          100
           80
           60
           40
           20
            0
                   2016         2017         2018          2019         2020
                    87           70          169            147         165

Die Anzahl der Inobhutnahmen ist 2020 gegenüber dem Vorjahr (39) deutlich zurückgegangen.
Im Jahr 2020 sind insgesamt 19 Kinder/Jugendliche durch eine Inobhutnahme kurzfristig und
kurzzeitig aus der Herkunftsfamilie genommen worden. Die Inobhutnahme stellt das stärkste
Mittel zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung dar. Soweit die Sorgeberechtigten nicht
einverstanden sind, muss das Familiengericht einbezogen werden.

Jugendliche und Kinder können beim Jugendamt auch um Inobhutnahme bitten.

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                                  Inobhutnahmen
                   (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer)
        45
        40
        35
        30
        25
        20
        15
        10
         5
         0
                   2016          2017            2018    2019          2020
                    19            17              25      39            19

                          Meldungen von Kindeswohlgefährdungen

                                          2019                       2020
             Gemeinde
                                 Kinder      Meldungen     Kinder       Meldungen
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              Finningen                5
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 Dillingen a.d. Donau

Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist als sozialpädagogische Fachbehörde dafür
verantwortlich, die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe zu gewähren. Dabei sind im
Rahmen des Hilfeplanverfahrens die Sorgeberechtigten, der junge Mensch selbst (je nach Alter)
und weitere wichtige Bezugspersonen wie Lehrer, behandelnde Ärzte, engere Verwandte u. ä.
in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Als ambulante Hilfen bezeichnet man diejenigen Hilfen, die außerhalb von Einrichtungen der
Jugendhilfe erbracht werden, z.B. eine sozialpädagogische Hilfe in der Familie selbst.
Teilstationäre Hilfen finden in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche für einen Teil des
Tages besuchen, statt, beispielsweise in einer Heilpädagogischen Tagesstätte. Der Begriff
stationäre Hilfen meint die Unterbringung von Kindern über Tag und Nacht außerhalb des
Elternhauses, also in Kinderheimen, Wohngruppen oder bei Pflegeeltern. Stationäre Hilfen
werden grundsätzlich nur als „ultima ratio“, wenn ein Verbleib des jungen Menschen im
Elternhaus auch mit unterstützenden Hilfen nicht mehr möglich ist, gewährt.

Die Tabelle auf Seite 20 zeigt die Stichtagszahlen zum 31.12.2020. Im Berichtszeitraum ist vor
allem die Zahl der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a
SGB VIII) deutlich angestiegen. Im Gegensatz zum Vorjahr mit 43 Fällen verzeichnete das
Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Anstieg auf 57 Fälle. Dies entspricht einem Anstieg
von 32 %.

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                             ambulant                     teilstationär                  stationär               Volljährige

                 § 30 § 31            § 35a              § 32       § 35a         § 33 § 34        § 35a         § 41        § 41

Gemeinde                        Heil-
                                      Schul-
                                               Lega-                                             Voll-
                                päd.          sthenie/                  Integr.                   zeit-
                                      beglei-            HPT      HPT                                   Heim   stationär   ambulant
                               Thera-         Dyskal-                    Hort                    pflege
                                       tung
                                 pie            kulie
Aislingen
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Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht, familiengerichtliche
Verfahren
Der soziale Dienst des Amtes für Jugend und Familie berät Eltern in Fragen von Trennung und
Scheidung und ist vermittelnd tätig, um gemeinsam mit den Eltern Regelungen zu finden, die
für alle Beteiligten in dieser krisenhaften Situation vertretbar und praktizierbar sind. Die
Tätigkeit in der Trennungs- und Scheidungsberatung orientiert sich immer primär am Wohl der
betroffenen Kinder. Für Eltern ist es oft wichtig neben den eigenen emotionalen Belastungen,
die eine Trennung der Familie mit sich bringt, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Kinder
wieder in den Fokus zu rücken. Dabei werden sie durch die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes
unterstützt.

Auffallend sind vermehrt langwierige und schwierige Gerichtsverfahren, die bei allen
Beteiligten Ressourcen binden und emotional belastend sind.

Für die Eltern und die Kinder besteht in dieser emotionalen Ausnahmesituation neben der
Beratung durch das Amt für Jugend und Familie die Möglichkeit, sich an die
Erziehungsberatungsstelle der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. zu
wenden. Neben einer intensiven Beratung der Eltern und der Kinder besteht dort auch die
Möglichkeit, dass die Kinder in der sog. „Scheidungskindergruppe“ gemeinsam mit anderen
Kindern darin gestärkt werden, die Trennungssituation zu verarbeiten. Aufgrund der mit der
Corona Pandemie verbundenen Verordnungen, konnte dieses Angebot nur bedingt angeboten
werden.

In Beratungsfällen hat die Beratungsstelle auch die Möglichkeit begleitete Umgänge von
Kindern mit dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, durchzuführen.

Den begleiteten Umgang, ob durch ein familiengerichtliches Verfahren bestimmt, auf
Anregung des Jugendamtes oder auf Initiative der Eltern, führt der Deutsche Kinderschutzbund
Kreisverband Dillingen a.d.Donau im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie durch.

Zu Beginn des Jahres 2020 liefen 7 betreute Umgänge, im Laufe des Jahres 2020 kamen 13
neue Betreuungen von Umgängen hinzu, 8 Betreuungen wurden abgeschlossen. Vermittlungen
der betreuten Umgänge durch das Familiengericht und durch das Jugendamt hielten sich die
Waage. Insgesamt 393,20 Stunden leistete der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband
Dillingen a.d.Donau an Betreuungsarbeit. Am Ende des Jahres 2020 besteht in 12 Fällen der
begleitete Umgang fort.

Koordinierende Kinderschutzstelle
An die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) des Fachbereiches 21 „Kinder, Jugend und
Familie“ können sich werdende Mütter und/oder Väter, Alleinerziehende und Familien mit
Kindern der Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren wenden.

Die seit August 2009 bestehende Fachstelle agiert im Bereich der sekundären/selektiven
Prävention. Ziel der KoKi ist die Familie im Landkreis durch freiwillige Angebote zu

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unterstützen. Dadurch sollen Situationen der Überforderung und Belastung vermieden und
frühzeitig Hilfe angeboten werden.

Im Fokus steht „ein guter Start ins Kinderleben“, um den Grundstein für eine positive
Entwicklung der Kinder von Anfang an zu legen und um Risikofaktoren frühzeitig zu begegnen.

Folglich zählt zu den Aufgaben der KoKi die Beratung und Unterstützung von werdenden
Eltern und Familien. Die KoKi ist Anlaufstelle bei offenen Fragen, elterlichen Sorgen und
Problematiken aller Art.

Ziel ist es, den Unterstützungsbedarf zu klären und gemeinsam mit der Familie passgenaue
Hilfen zu suchen. In diese Suche wird dabei das gesamte „Netzwerk frühe Kindheit“ des
Landkreises einbezogen. Die Interdisziplinarität dieses Netzes spricht für sich.

Im Bereich der Netzwerkarbeit erschwerte bzw. verhinderte die Pandemie teilweise die
Durchführung von Netzwerktreffen oder Informationsveranstaltungen im Präsenzformat.

Eine Ausnahme bildet das Treffen im Oktober 2020 des Arbeitskreises „Gewaltfrei
Zusammenleben“, das im Großen Sitzungssaal stattfinden konnte. Zwei Referenten stellten das
Modellprojekt „Adami“ – eine Wohnung für von häuslicher und sexualisierter Gewalt
betroffene Männer und deren Kinder – aus Augsburg vor.

Finanziert wird die KoKi und deren Angebote durch Projektmittel der Bundesstiftung Frühe
Hilfen sowie durch Eigenmittel des Landkreises Dillingen a.d.Donau.

Das Team der Gesundheitsfachkräfte (GFK) besteht derzeit (Stand: 31.12.2020) aus insgesamt
sieben aktiven Fachkräften, unterteilt in zwei Familienhebammen (FamHeb) und fünf
Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP).

Im Jahr 2020 konnte die KoKi insgesamt 41 Familien im Landkreis die Unterstützung dieser
Fachkräfte bieten. Diese erfolgt meist nach der Betreuung durch eine Nachsorgehebamme
(Wochenbettbetreuung) und in Form von Hausbesuchen. Während der Lockdowns fand der
Kontakt auch teilweise auf medialer Ebene statt, sofern dies möglich war.

Das Angebot stellt eine große Hilfe für Familien mit Belastungen, bei Unsicherheiten, bei
chronischer Erkrankung der Kinder, bei Regulationsstörungen, bei Frühgeborenen und
anderweitige Lebenssituationen dar. Die GFK fokussieren dabei die Beratung der Eltern und
den Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind. Bei Bedarf erfolgt eine
Begleitung und Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote des Netzwerkes frühe Kindheit.

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                2020
 Dillingen a.d. Donau

Die Arbeitstreffen der FamHeb/FGKiKP fanden – außerhalb der Lockdowns – regelmäßig mit
dem Fokus des Austausches und der Organisation statt. Neuerungen, aber auch fachliche Inhalte
wie verschiedene Tragetechniken und –möglichkeiten, wurden im Jahr 2020 thematisiert.

Aufgrund der starken Nachfrage konnte das Angebot der Baby- und Kleinkindersprechstunde
in Wertingen erweitert werden. Seit Januar besteht für Eltern zwei Mal im Monat die
Gelegenheit die Sprechstunde (jeden zweiten Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr) im
Mehrgenerationenhaus in Wertingen zu besuchen.

Somit konnten im Jahr 2020 insgesamt 113 Beratungen stattfinden. Während des Lockdowns
erfolgte das Elterngespräch per Telefonkontakt. In den insgesamt 25 Sprechstundenterminen
zählten vor allem Fragen zu Schlaf, Beikost, Spielzeug, Motorik, Pflege und Stillen zu den
elterlichen Anliegen.

Der Baby- und Kleinkinder-Willkommensbesuch ist ein weiteres niederschwelliges Angebot,
welches von den Eltern des Landkreises gut angenommen wird. Die Möglichkeit eines ein- bis
dreimaligen Besuches nahmen im Jahr 2020 insgesamt 57 Familien in Anspruch.

Nachfolgende Grafik zeigt die Anzahl der Familien im Landkreis, die sich seit 2016 diesen
Besuch bzw. diese drei Besuche wünschten. Von 2016 bis 2019 ist ein deutlicher Anstieg
erkennbar. Für das Jahr 2020 lässt sich nur ein geringer Rückgang verzeichnen.

Neben den FamHeb/FGKiKP hat die KoKi in Einzelfällen die Möglichkeit hauswirtschaftliche
Fachkräfte einzusetzen. Im Haushaltsunterstützenden Training – kurz HUT – werden Familien
bei der Organisation des eignen Haushalts unterstützt und angeleitet. Im Jahr 2020 hat keine
Familie mit Kindern unter drei Jahren von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Seitens der
KoKi bestand jederzeit die Möglichkeit, dieses Training durchzuführen.

Als weiteres Angebot sind die Familienpatenschaften des Deutschen Kinderschutzbundes
Kreisverband Dillingen a.d.Donau e.V (DKSB) zu nennen. Im Jahr 2020 unterstützten vier
Paten und eine Patin insgesamt fünf Familien mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren.
Die Ehrenamtlichen des DKSB waren vor allem in Aufgabenbereichen der Kinderbetreuung,
Hilfe bei der Bewältigung des Haushalts, Austausch mit den Eltern sowie der Begleitung (bspw.
bei Amtsgängen) tätig.

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                 2020
 Dillingen a.d. Donau

Um auf die erwähnten Angebote aufmerksam zu machen, verfolgt die KoKi das Ziel, die
Zielgruppe durch Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen.

Unter anderem erhielten Eltern von Neugeborenen einen Baby-Willkommens-Gruß nach der
Geburt zugesandt. Im Laufe des Jahres 2020 wurde die Mappe zu einer Broschüre verändert.
Ziel dieser Änderung ist u.a., die Informationsflut für Eltern nach der Geburt so gering wie
möglich zu halten.

Dieser Gruß beinhaltet ein Glückwunschschreiben des Landrats, wichtige Kontakte und
Informationen für die erste Zeit sowie die ersten zwei Elternbriefe des Bayerischen
Landesjugendamtes. Zusätzlich besteht für interessierte Eltern die kostenfreie Option weitere
Exemplare der Elternbriefe in Papierform zu bestellen.

Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Zum Stichtag 31.12.2020 bestanden im Landkreis Dillingen a.d.Donau 6 Kinderkrippen, 53
Kindergärten und 1 Hort.

Der Hort und weitere 17 Kindergärten sind integrative Einrichtungen. Diese können mindestens
drei von Behinderung bedrohte oder behinderte Kinder aufnehmen, weitere 22
Kindertageseinrichtungen bieten Plätze für Einzelintegrationen an. Fünf der Einrichtungen sind
Schwerpunkt-Kitas für Sprache und Integration.

Für Kinder unter drei Jahre hatten die reinen Kinderkrippen insgesamt 116 genehmigte Plätze
aufzuweisen. Für altersgemischte Kindertageseinrichtungen waren 3.737 Plätze genehmigt. Für
Schulkinder wurden 95 Plätze bereitgestellt.

Die Corona-Pandemie bestimmte die inhaltlichen Aufgaben sowohl der Kita-Fachberatung und
Fachaufsicht als auch der Tagespflegefachberatung und Fachaussicht. In Bezug auf die
Pandemie wurden seit März 2020 insgesamt 40 Newsletter mit aktuellen Vorgaben und
Regelungen im Bereich der Kindertagesstätten, welche teilweise auch analog für die
Tagespflegepersonen galten, vom Staatsministerium an die Kreisverwaltungsbehörden und
Kindertageseinrichtungen versendet. Die Beratung aller Einrichtungen und die Umsetzung der
Vorgaben und Regelungen forderten die Mitarbeiter im hohen Maße.

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                  2020
 Dillingen a.d. Donau

Im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2020 ordnete das bayerische Staatsministerium die
Schließung der Kindertageseinrichtungen für 15 Wochen und im Zeitraum von Dezember 2020
bis Februar 2021 für 9 Wochen an. In dieser Zeit wurde der Betrieb auf Notbetreuung
umgestellt, wobei im ersten Lockdown nur Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen
Anspruch auf eine Notbetreuung hatten.

Von Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2020 wurden 23 Einrichtungen auf Grund eines
Infektionsfalles ganz oder teilweise geschlossen. Aufgrund der guten Umsetzung eines Raum-
und Hygienekonzeptes waren jedoch meist “nur” Teilschließungen nötig. Waren vollständige
Schließungen angeordnet worden, so dauerten diese in der Regel zwei Wochen.

Die Kindertageseinrichtungen arbeiteten von Beginn der Pandemie an nach einem immer
wieder aktualisierten Rahmenhygieneplan, bei dessen Umsetzung sie immer wieder neu beraten
und unterstützt wurden.

Die ständig neuen Herausforderungen für die Einrichtungen sorgten für viele Unsicherheiten
und Fragen. Dennoch zeigten die Kindertageseinrichtungen große Flexibilität und große
Einsatzbereitschaft. Die enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle im Landratsamt zeigte ein
weiteres Mal das große gegenseitige Vertrauen und die starke Kooperationsbereitschaft aller
Beteiligten.

Wirtschaftliche Jugendhilfe in Kindertageseinrichtungen
Sind Eltern aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage die Beiträge für den Besuch
ihres Kindes in einer Krippe, einem Kindergarten oder im Hort zu bezahlen, können diese im
Rahmen der Jugendhilfe ganz oder teilweise gem. § 90 SGB VIII übernommen werden.

Hier fällt auf, dass die Anzahl der Kinder, für die das Amt für Jugend und Familie die Gebühren
übernommen hatte, weiter rückläufig war. Dies liegt zum Einen daran, dass im Bereich der
Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen das Bayerische Krippengeld häufiger in
Anspruch genommen wird, zum Anderen aber auch der Freistaat Bayern monatlich den
Kindergartenbesuch mit 100 Euro pro Kind bezuschusst. Demzufolge ist die Anzahl der
Gebührenübernahmen von 472 (2019) auf 272 Fälle (2020) gesunken.
Die Tabelle auf Seite 26 zeigt die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden nach Wohnort der
Kinder.

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                                           2020
 Dillingen a.d. Donau

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                                                          Anzahl der Kinder
                                  übernommene             für die Gebühren
         Gemeinden              Gebühren insgesamt          im Jahr 2020                                                       schulische
                                   im Jahr 2020             übernommen                       > 3 Jahre bis zur Hortbereich
                                                                            unter drei Jahre                                    Mittags-
                                                               wurden                          Einschulung     (Schulkinder)
                                                                                                                               betreuung

Aislingen, Markt                               0,00   €                   0                0                0              0             0
Bachhagel                                   642,00    €
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 Dillingen a.d. Donau

(Bild zeigt Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Dillingen a.d.Donau und dem Landkreis Donau-Ries mit Herrn Landrat Leo Schrell, dem
Fachbereichsleiter des Amts für Jugend und Familie Donau-Ries, Herrn Adelbert Singer und der Fachberatung Kindertagespflege, Monika
Eisenhofer)

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 82 Vermittlungsprozesse in der Tagespflege angefragt. Dies
entspricht einem Zuwachs von 31 % gegenüber dem Vorjahr. Derzeit gibt es im Landkreis
Dillingen 24 Tagesmütter und einen Tagesvater. Davon betreuen aktiv 19 Tagespflegepersonen
insgesamt 35 Kinder (Stand 31.12.2020).

                           Betreute Kinder in der Tagespflege nach Altersgruppen
                                            Stichtag 31.12.2020

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 Dillingen a.d. Donau

Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes nach § 38 JGG,
§§ 2, 52 SGB VIII und ist am gesamten Jugendgerichtsverfahren beteiligt.

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sowie Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren werden über
den Ablauf des Strafverfahrens beraten. Dem Jugendgericht wird ein Bericht über die
Persönlichkeit des Betroffenen, seine Umwelt und seinen Werdegang erstattet. Die Aufgabe
der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, soziale und pädagogische Aspekte in das Verfahren
einzubringen und damit dem Gericht zu helfen eine geeignete erzieherische Maßnahme zu
finden.

Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
(EU-Richtlinie 2016/800) wurde am 16. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet
(BGBl. I S. 2146) und ist damit in seinen wesentlichen Teilen am 17. Dezember 2019 in Kraft
getreten. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen
in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Dies hat eine frühere Einbindung der Jugendhilfe im Strafverfahren zur Folge, die somit bereits
ab Einleitung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens in den Beratungsprozess einsteigt und
die Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten bzw. die Heranwachsenden von Beginn bis zum
Ende des Verfahrens begleitet und auch weiterhin die Auflagenüberwachung übernimmt.
Ebenso wurde die Verpflichtung zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen durch die
Vertreter(in) der Jugendhilfe im Strafverfahren gesetzlich verankert (§§ 38 Abs. 4 und Abs. 7
JGG).

Im Jahr 2020 wurden durch die Jugendhilfe im Strafverfahren insgesamt 586 Delikte bearbeitet.
Den größten Anteil haben Körperverletzungsdelikte (2019: 120 und im Jahr 2020: 133). Es
folgen sonstige Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Volksverhetzung,
Leistungserschleichung (2019: 97 Fälle; 2020: 153) sowie Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz (2019: 72 Fälle und 2020: 74 Fälle).

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 Dillingen a.d. Donau

                       Deliktzahlen der TATVERDÄCHTIGEN
                   Jugendlichen und Heranwachsenden im Landkreis
                                  Dillingen a.d.Donau
                        (alle Meldungen der 14 bis 21-jährigen)
       180
       160
       140
       120
       100
        80
        60
        40
        20
         0
                  Verstoß                           Körper-                       Sach-
                                       Eigentums-                   Bedrohung /              Sexual-     Verkehrs-
                   gegen    Betrug                  verletz-                    beschädi-                            Sonstiges
                                         delikte                     Nötigung                delikte      delikte
                  BTMG                               ungen                        gung
     Jahr 2018      72        8           80          99                15         49            8             57        56
     Jahr 2019      72       19           99           120              13         35            8             67        97
     Jahr 2020      74       24           69           133              1          38            11            83       153

                 Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden
                  bzw. Verfahrenseinstellungen im Landkreis Dillingen
                                       a.d.Donau
       120
       100
         80
         60
         40
         20
          0
                 Verstoß                  Eigentums-     Körper-    Bedrohung /   Sach-                Verkehrs-
                              Betrug                                                                                 Sonstiges
               gegen BTMG                   delikte    verletzungen  Nötigung beschädigung              delikte
     Jahr 2018      50            7           68            58          11         43                     45            41
     Jahr 2019      56            16           84              82              8            32            56            74
     Jahr 2020       67           18           44            106               1            25            71            73

Das Amt für Jugend und Familie bietet weiterhin einen Sozialen Trainingskurs an. Dieser soll
junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, in ihren sozialen Kompetenzen
stärken, die Teamfähigkeit fördern und dazu beitragen, dass junge Menschen künftig ein
straffreies Leben führen.

In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg, den zugeordneten Jugendhilfen im
Strafverfahren, dem Polizeipräsidium Schwaben/Nord und den dazugehörigen Dienststellen ist
die Jugendhilfe im Strafverfahren beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau am Pilotprojekt

                                                         Seite
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 Dillingen a.d. Donau

„Datenübermittlung per ownCloud an die Jugendhilfen im Strafverfahren“ beteiligt, welches
bekanntermaßen einmalig in Bayern, wenn nicht sogar im Bundesgebiet ist.

Anzahl der Strafunmündigen im Landkreis Dillingen a.d.Donau

Erfreulich ist, dass die Zahl der Kinder unter 14 Jahren, die einer Straftat beschuldigt wurden,
gegenüber dem Vorjahr von 71 auf 42 gesunken ist. Kinder unter 14 Jahren können mangels
Strafmündigkeit nicht strafrechtlich belangt werden.

                              Gemeinde             Meldungen
                                                Strafunmündiger
                                                (unter 14 Jahren)
                              Aislingen                  0
                              Bachhagel
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                   2020
 Dillingen a.d. Donau

Schülergremium „RESET“
Im Rahmen des Schülergremiums „RESET“ werden Strafverfahren jugendlicher Ersttäter von
der Staatsanwaltschaft an das Amt für Jugend und Familie weitergeleitet. Dies betrifft leichte
bis mittelschwere Straftaten, bei denen die Täter in vollem Umfang geständig sind. Die Statistik
bezieht sich auf alle Fälle, die im Vorjahr abgeschlossen werden konnten.

Die Zustimmung der Jugendlichen und ihren Eltern vorausgesetzt, wird dann in einem
Gremium von in etwa gleichaltrigen Jugendlichen über die Straftat gesprochen und von den
Mitgliedern des Gremiums eine Maßnahme festgelegt, die der jugendliche Straftäter zu
erledigen hat. Ist die Maßnahme erledigt, so stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die
Arbeit des Schülergremiums wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie pädagogisch
begleitet.

Die Erfahrungen mit „RESET“, das es im Landkreis seit 2013 gibt, sind – auch nach
Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Polizei – weiterhin gut. Der Großteil der
Jugendlichen, die am Schülergremium teilgenommen haben, wird danach nicht mehr straffällig.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie tauscht sich regelmäßig mit Polizei und
Staatsanwaltschaft über die Erfahrungen mit „RESET“ aus.

 Anzahl der Beschuldigten                                              16
 Männlich                                                              15
 Weiblich                                                               1

 Delikte                                                               16
 Fahren ohne Fahrerlaubnis                                             10
 Diebstahl                                                              2
 Gemeinschädliche Sachbeschädigung                                      2
 Körperverletzung                                                       2

 Erteilte Maßnahmen
                                                                       16
 (Mehrfachnennungen möglich)
 Aufsatz zum Thema                                                      4
 Collagen/Plakate gestalten                                             6
 Zeichnungen                                                            1
 Lied komponieren                                                       1
 Brief erstellen                                                        1
 Comic                                                                  1
 Vogelhaus bauen                                                        1
 Modell Roller bauen                                                    1

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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie                 2020
 Dillingen a.d. Donau

 Durchführung von Gremium-
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 gesprächen und Maßnahmen
 Erledigte Maßnahmen                                                 16
 Maßnahmen nicht erledigt                                             0
 Kein Gremiumgespräch erfolgt                                         0

Insgesamt sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückgegangen. Dies liegt zum
einen daran, dass die Schüler, die als Gremiumsmitglieder teilnehmen, aufgrund schulischer
und sonstiger Termine nur begrenzt Zeit für die Teilnahme am Schülergremium haben. Zudem
wurden im Jahr 2020 weniger Verfahren durch das Schülergremium begleitet, da Gespräche
mit mehreren Personen aufgrund der Corona Pandemie nicht möglich waren. Das Amt für
Kinder, Jugend und Familie sucht weiterhin Jugendliche, die bereit sind, sich bei „RESET“
ehrenamtlich zu engagieren. Ansprechperson hierfür ist Frau Carina Krautwald (Tel.-Nr.:
09071/51-431).

Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und
Unterhaltsurkunden
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übt die Vormundschaft und Pflegschaft als
gesetzlicher Vertreter für Kinder und Jugendliche aus, wenn Eltern bzw. Sorgeberechtigte die
elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können. Dies kann kraft Gesetzes eintreten,
etwa bei minderjährigen Müttern oder aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichtes, das
einen Entzug der elterlichen Sorge dann auszusprechen hat, wenn dies aus Gründen des
Kindeswohls notwendig ist. Als Vormund oder Ergänzungspfleger sind die Interessen und
Rechte des Mündels zu vertreten und die Erziehung des minderjährigen Menschen zu
gewährleisten. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Jugendhilfe, also
der freien Träger oder der sozialen Dienste, erforderlich. Dies findet im Rahmen des
Hilfeplanverfahrens oder auch bei Fachkonsultationen und Einzelgesprächen statt.

Im Jahr 2020 (Stand: 31.12.2020) gab es insgesamt 26 Vormundschaften, dies entspricht einer
Steigerung zum Vorjahr um 44 % und insgesamt 33 Pflegschaften. Hierunter fielen auch
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Altersstruktur aller Mündel bewegte sich dabei von
0 bis 18 Jahren. Die Mündelkontakte erfolgten in der Regel einmal im Monat. Soweit ein
persönlicher Kontakt nicht möglich war, wurden die Kontakte über digitale Medien ausgeübt.
Dem Familiengericht wurde darüber in jedem Einzelfall schriftlich berichtet.

Im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften werden regelmäßig Termine bei den
Familiengerichten sowie Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
wahrgenommen.

Eine weitere Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist die Führung einer
Beistandschaft. Dabei vertritt das Amt für Kinder, Jugend und Familie das Kind gesetzlich bei
der Feststellung der Vaterschaft und/ oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.
Zum Stichtag 31.12.2020 bestanden 756 Beistandschaften.

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