Amt für Kinder, Jugend und Familie Dillingen a.d.Donau Geschäftsbericht 2020
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Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Herausgeber: Landratsamt Dillingen a. d. Donau Amt für Kinder, Jugend und Familie Große Allee 24 89407 Dillingen a. d. Donau Tel: 09071 51 - 407 Fax: 09071 51 - 420 Internet: www.landkreis-dillingen.de E-Mail: poststelle@landratsamt.dillingen.de Stand: Juni 2021 Seite 2
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau © Landratsamt Dillingen a. d. Donau, alle Rechte vorbehalten Inhalt 1. Vorwort 5 2. Ausgewählte Themen und Veranstaltungen Bildung eines neuen Unterausschusses 6 Das Projekt „Help“ an der Theresia-Haselmayr-Schule für das Schuljahr 20/21 6 3. Sitzungen des Jugendhilfeausschusses 7 4. Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 8 Jugendsozialarbeit an Schulen 8 Kommunale Jugendarbeit 10 Jugendschutz 12 Jugendhilfeplanung 14 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Inobhutnahmen 15 Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen 19 Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht, familiengerichtl. Verfahren 21 Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) 21 Kindertageseinrichtungen und Tagespflege 24 Wirtschaftliche Jugendhilfe in Kindertageseinrichtungen 25 Fachaufsicht, Fachberatung für Kindertagespflege 26 Jugendhilfe im Strafverfahren 28 Schülergremium „RESET“ 31 Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsurkunden 32 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 33 5. Einnahmen und Ausgaben 34 6. Bevölkerungsstatistik 35 Seite 3
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau 1. Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen nachfolgenden Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vorstellen und Sie im Zuge dessen auch über die Entwicklungen im Landkreis Dillingen an der Donau informieren. Die Kinder- und Jugendhilfe hat in der Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Um diesem gerecht zu werden, standen in diesem besonderen Jahr die Träger der Jugendhilfe, die Pflegefamilien, Tagespflegepersonen, Kindertageseinrichtungen und vor allem die Mitarbeiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie vor einer enormen Herausforderung. Das von der Corona-Pandemie geprägte Jahr intensivierte und sensibilisierte die Arbeit zwischen allen Beteiligten. Wenngleich das Thema Corona sehr in den Vordergrund gerückt ist, darf der Fokus auf die Kinder und Jugendlichen keinesfalls in den Hintergrund rücken. Wie bereits Frau Dr. Maria Montessori richtig erkannt hat, belegt auch das Zitat „Was Kinder betrifft, betrifft die Menschheit“ den Kern der Arbeit der Jugend- und Familienhilfe. Ich freue mich sehr, Ihnen auch in diesem Jahr mitteilen zu können, dass unsere Bemühungen unser Angebot für neue Hilfestellungen stetig zu erweitern, Früchte getragen haben. Das Projekt H-E-L-P, mit Start im September 2020, konnte trotz der teilweisen Schulschließungen beginnen. Bei einzelnen Schulanfängern zeigte sich bereits nach kurzer Zeit eine positive Entwicklung. Die Motivation, stetig Verbesserungen in verschiedenen Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien zu erreichen, treibt uns weiter an. Auch wenn 2020 in vielerlei Hinsicht ein aufregendes Jahr war, möchte ich vor allem die positiven Entwicklungen hervorheben und auch hier stolz zum Ausdruck bringen, dass wir gemeinsam das richtige Ziel verfolgen. Bedanken möchte ich mich bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ebenso wie bei den Haupt- und ehrenamtlichen Kooperationspartnern und engagierten und motivierten Helfern, für die hervorragende Zusammenarbeit ohne die es kaum möglich wäre, diese Hilfen an die Kinder, Jugendlichen und Familien im Landkreis Dillingen a.d.Donau in solch einem großen Umfang weiterzugeben. Ihr Leo Schrell Landrat Seite 5
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau 2. Ausgewählte Themen und Veranstaltungen Bildung eines neuen Unterausschusses Die Verwaltung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie hat sich für die neue Amtsperiode erneut für einen Unterausschuss ausgesprochen. Die Einrichtung eines vorberatenden Unterausschusses ist nach § 10 Absatz 1 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Dillingen a.d.Donau insbesondere für die Jugendhilfeplanung vorgesehen. Zu seinen Aufgaben gehört es, die von der Verwaltung durchgeführten Planungsarbeiten zu steuern und zu koordinieren, Anregungen für die Planung zu geben, den Fortgang der Arbeiten zu überwachen und die Zusammenarbeit mit den im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sicherzustellen. Am 27.07.2020 wurde im Jugendhilfeausschuss die Bildung eines neuen Unterausschusses beschlossen. Unter dem Vorsitz von Frau Kreisrätin Susanne Ahle, gehören Herr Tobias Kolb als Vertreter des Kreisjugendrings, Sr. Maria Elisabeth Marschalek von der Stiftung Kinderheim St. Clara, Herr Kurt Niessner als Vertreter für St. Gregor Jugendhilfe gGmbH, für Regens Wagner Dillingen Herr Jürgen Stella, für den Kinderschutzbund Kreisverband Dillingen a.d.Donau Frau Erdle, für die KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Dillingen a.d.Donau Frau Antje Werner, als Vertreter des Schulamtes Frau Eisenreich, vom Landratsamt Dillingen a.d.Donau, Herr Regierungsdirektor Peter Alefeld, Fachbereichsleiter Herr Tino Cours und Jugendhilfeplanerin, Frau Christina Mayer dem Unterausschuss an. Das Projekt „Help“ an der Theresia-Haselmayr-Schule Dillingen a.d.Donau für das Schuljahr 20/21 Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 startete das Projekt „H-E-L-P“ an der Theresia- Haselmayr-Schule in Dillingen. Vorausgegangen war die Planung des Projektes aufgrund des zunehmend hohen Unterstützungsbedarfs sowohl im schulischen als auch im sozialen und erzieherischen Bereich in den Einstiegsklassen. Ziel des Projektes ist es betroffene Kinder beim Einstieg ins Schulleben zu unterstützen, um damit die Basis für eine gelingende Schullaufbahn zu schaffen. Ein wichtiger Baustein des Projektes „H-E-L-P“ ist die Unterstützung der betroffenen Kinder in den Bereichen soziale Integration, Alltagsbewältigung, Strukturierung des Tagesablaufes, damit den Kindern der Aufbau einer Beziehung zum „Lernfeld“ Schule gelingt. Prägend dabei ist auch eine enge Kooperation mit den Eltern, wichtigen Bezugspersonen und Lehrern als ineinandergreifendes System. Trotz der eingeschränkten Beschulungszeiten aufgrund der Pandemie startete das Projekt „H- E-L-P“ mit Beginn des Schuljahres 2020/21. Seitdem arbeitet eine Fachkraft der St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit 15 Stunden pro Woche am Förderzentrum. Mit Beginn des Schuljahres musste sich die Fachkraft zunächst einen Überblick über den Arbeitsbereich und die Strukturen der Schule verschaffen. Gleichzeitig war es wichtig, parallel hierzu bei den Seite 6
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau „neuen“ Schülern vorhandene Hilfebedarfe zu eruieren und Kontakte zu den betroffenen Schülern und deren Erziehungsberechtigen zu knüpfen. Im Verlauf dieses Schuljahres konnten durch das Projekt „H-E-L-P“ insgesamt 8 Schüler/innen soweit unterstützt werden, dass intensivere Hilfen nicht erforderlich waren. So konnte sich ein Schüler, der in der Regelschule nicht unterrichtet werden kann, durch intensive Begleitung relativ gut in den Klassenverband integrieren. Bei zwei Schülern standen Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich sowie mangelndes Einhalten von Regeln im Vordergrund. Weitere Problembereiche der betroffenen Kinder waren auffällige Tendenzen von Schulunlust, divergierende Erziehungshaltung der Eltern u.a. aufgrund kultureller Prägungen sowie die Klärung differenzierter Hilfsangebote. In der Praxis arbeitet das Projekt „H-E-L-P“ neben dem Aufbau von Strukturen und Vernetzung mit unterschiedlichen Methoden der sozialpädagogischen Arbeit wie Gruppenarbeit, Einzelgespräche, gemeinsame Interaktionen, Beobachtung mit Dokumentation, intensive Familien-/Elternarbeit u.a. auch durch Hausbesuche. Die Arbeit wurde durch Schulschließungen bzw. Teilschließungen und andere Maßnahmen aufgrund der Pandemie erschwert. Insgesamt hat sich in diesem Schuljahr an der Theresia-Haselmayr-Schule als landkreisübergreifendes Förderzentrum bestätigt, dass sich der Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei jüngeren Schülern/Erstklässlern verstärkt. Das Projekt „H-E-L-P“ wird zunächst für zwei Schuljahre als „Probelauf“ finanziert. Im ersten Jahr dieses Probelaufes zeigt sich, dass einigen Schülern eine geeignete und notwendige Unterstützung gewährt werden konnte, so dass zumindest aktuell intensivere Maßnahmen nicht erforderlich waren und ein Einstieg ins Schulleben gelingen konnte. 3. Sitzungen des Jugendhilfeausschusses Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dillingen a.d.Donau kam im Jahr 2020 zu zwei Sitzungen zusammen. Nachfolgend werden die Tagesordnungspunkte, die in der öffentlichen Sitzung behandelt wurden, dargestellt und, soweit dies in diesem Bericht nicht an anderer Stelle erfolgt, kurz erläutert. Sitzung am 27.07.2020 1. Beschlussfassung über die Anwendung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Dillingen a.d.Donau in der jeweiligen Fassung durch den Jugendhilfeausschuss 2. Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der 2. Fortschreibung des Teilplans 2 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ durch das Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik, Augsburg – SAGS Seite 7
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau 3. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Dillingen a.d.Donau vom 17.10.2014 4. Beschlussfassung über die Besetzung des Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“ 5. Beschlussfassung über die Aufstockung der Koordinierenden Kinderschutzstelle um 0,5 Vollzeitstellen zum 01.01.2021 entsprechend der Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen 6. Vorstellung des Geschäftsberichts des Amtes für Jugend und Familie für das Jahr 2019 Sitzung am 14.12.2020 1. Beschlussfassung über die Durchführung der 4. Fortschreibung der Sozialraumanalyse für den Landkreis Dillingen a.d.Donau für die Jahre 2018 bis 2020 2. Beschlussfassung über die Durchführung der 4. Fortschreibung des Teilplans 3 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22-26 SGB VIII) 3. Jugendsozialarbeit an Schulen erneute Zurückstellung der vorliegenden Anträge wegen fehlender Richtlinie 4. Bericht des Amtes für Kinder, Jugend- und Familie über das Geschäftsjahr 2020 5. Kreishaushalt 2021 6. Beschlussfassung über den Abschnitt Jugendhilfe 4. Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Jugendsozialarbeit an Schulen Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) hat die gesetzliche Aufgabe Kinder und Jugendliche zu unterstützen, die zum Ausgleich von sozialen Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (vgl. § 13 SGB VIII). Der Landkreis Dillingen a.d.Donau legt seit vielen Jahren Wert auf eine gute Ausstattung der Schulen mit Sozialarbeitern und gewährt entsprechende Zuschüsse. Der Umfang der Jugendsozialarbeit an den einzelnen Schulen ergibt sich aus den im Jahr 2013 vom Kreistag beschlossenen „Richtlinien für die Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen Seite 8
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau (JaS) durch den Landkreis Dillingen a.d.Donau“. Der Förderumfang wird entsprechend eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2017 jährlich aktualisiert. Nach dem für das Jahr 2020 bestehenden Förderprogramm des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, werden seit der Einführung der Sozialarbeit gemäß den Ministerialratsbeschlüssen vom 23.06.2009 und 09.10.2019, 1.000 Stellen gefördert. Am 21.10.2019 gab das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt, dass die 1.000 förderungsfähigen Stellen erreicht sind und eine weitere Förderung ab dem Jahr 2021 angedacht ist. Die Förderung soll mit einer neuen Förderrichtlinie verbunden werden, die es ermöglicht, weitere Schulen in das Förderprogramm aufzunehmen. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Sachlage wurden einzelne Anträge der Schulen auf Jugendsozialarbeit zurückgestellt. Die Jugendsozialarbeit an den Schulen im Landkreis Dillingen a.d.Donau wird von den Mitarbeitern des beauftragten freien Trägers der Jugendhilfe, der St. Gregor Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH, durchgeführt. Während der Schulschließungen haben die Jugendsozialarbeiter den Kontakt zu einzelnen Schülern über digitale Medien erhalten können. Die jährlichen Fachbeiratssitzungen, die zum Austausch über die Arbeit der JaS-Fachkraft und zur Erörterung einzelner Schwerpunkte der Jugendsozialarbeit an Schulen vorgesehen sind, mussten aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Kontaktbeschränkungen verschoben oder in digitaler Form abgehalten werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchem Stundenumfang die Sozialarbeiter zum Jahresende 2020 an Schulen im Landkreis tätig waren. Schulen Stundenzahl Grund- und Mittelschulen MS Bissingen 5,50 GS Buttenwiesen/Pfaffenhofen 10,00 GS Dillingen * 19,50 MS Dillingen * 19,50 GS Gundelfingen 8,00 MS Gundelfingen 16,00 Seite 9
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Schulen Stundenzahl GS Höchstädt 12,00 MS Höchstädt * 19,50 MS Weisingen 17,00 GS Lauingen * 19,50 MS Lauingen 15,00 GS Wertingen 12,00 MS Wertingen * 29.25 MS Wittislingen 17,00 Realschulen Realschule Lauingen 5,00 Realschule Wertingen 9,00 Berufliche Schulen Berufsschule Höchstädt a.d.Donau* 29,25 Berufsschule Lauingen* 19,50 Förderschule Theresia-Haselmayr-Schule* 39,00 GESAMT (Stand 31.12.2020) 321,50 * staatlich geförderte Stellen Für die staatlichen Gymnasien im Landkreis besteht im Rahmen der Jugendsozialarbeit die Möglichkeit zur Durchführung einzelner Projekte. Kommunale Jugendarbeit Die 27 Städte und Gemeinden im Landkreis Dillingen a.d.Donau haben nach der Kommunalwahl im März 2020 alle einen oder mehrere Jugendbeauftragte bestellt, insgesamt 37, die Ansprechpartner/-in für Kinder und Jugendliche sind. Die Kommunale Jugendarbeit unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring die Jugendbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch die Vermittlung von Informationen zu jugendrelevanten Themen. Corona-bedingt mussten die geplanten Präsenztreffen 2020 der Jugendbeauftragten abgesagt werden. Kontakt und Informationen waren vorerst nur über E-Mail-Kontakt, dann aber auch telefonisch möglich. Seite 10
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Bereits im Januar 2020 erstellten die Kommunalen Jugendpfleger/-innen aus Schwaben in Kooperation mit dem Bezirksjugendring Schwaben und der Medienfachberatung Schwaben ein Erklärungsvideo für die Jugendbeauftragten, welches auf YouTube angesehen werden kann und so einen kurzen Überblick über die Aufgaben eines/einer Jugendbeauftragten Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Video für Jugendbeauftragte gibt. https://www.youtube.com/watch?v=AMEitxrj69U Besonders hervorzuheben ist 2020 die Präsentation der Ergebnisse mit Priorisierung der Jungbürgerversammlung (durchgeführt Ende 2019) in Höchstädt in der Stadtratssitzung im Juni 2020. Einige Jugendliche hatten sich mit bestimmten Themen auseinandergesetzt und die Ergebnisse dazu in einer Präsentation für die Stadträtinnen und Stadträte aufbereitet und vorgetragen. An der Umsetzung der Ergebnisse wird gemeinsam mit der Stadt gearbeitet. Das Patenprojekt „Jugend+Zukunft“ besteht nun seit 14 Jahren. Die Paten, die alle ehrenamtlich tätig sind, begleiten Jugendliche ab der 7. Klasse auf dem Weg ins Berufsleben. Sie helfen bei der Suche nach Praktikums- oder Ausbildungsplätzen oder unterstützen beim Bewerbungsverfahren. Bei regelmäßigen Treffen des Patenprojektes unter der Federführung der kommunalen Jugendarbeit vernetzen sich die Paten gegenseitig oder Fachreferenten informieren über verschiedene aktuelle Themen. Das Jahr 2020 stellte das Patenprojekt vor große Herausforderungen, da Präsenztermine fürs Netzwerk und Treffen mit den Jugendlichen kaum möglich waren. Zudem gab es im Sommer einen Wechsel im Leitungsteam. Alfred Mader tritt die Nachfolge von Bernhard Hartmeier und Hubert Götz an. Diese bleiben dem Patenprojekt aber weiterhin als Paten treu. Zum 15-jährigen Jubiläum 2021 Abbildung 2: Alfred Mader und Christina Mayer, neues wird mit der Werbeagentur Schuster aus Rieder ein Leitungsteam des Patenprojekts „ Jugend + Zukunft“ Imagevideo gedreht. Bei der Ausbildungsmesse Fit-for-Job war das Patenprojekt mit einem Stand vertreten. Ein weiterer Schwerpunkt in der Kommunalen Jugendarbeit ist die Durchführung der Berufsorientierungstage, welche dieses Jahr sowohl im Frühjahr als auch im Herbst kurzfristig wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden im Jahr 2020 13 Stellungnahmen abgegeben. Unter der Leitung der Kreisjugendpflegerin fand der Arbeitskreis Jugendarbeit zweimal im Jahr in Präsenzform statt und während der Lockdowns gab es zwei Onlinemeetings. Seite 11
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Schwerpunktthemen waren Austausch, Vernetzung und vor allem Jugendarbeit in Zeiten der Corona-Pandemie. Im Herbst 2020 gründete sich das Medienpädagogische Netzwerk Nordschwaben, das unter der Federführung des Bezirksjugendrings Schwaben geleitet wird. Die kommunale Jugendarbeit des Landkreises Dillingen a.d.Donau ist Mitglied. Zur Vernetzung und zum Austausch der kommunalen Jugendpfleger nahm die Jugendpflegerin an den Bezirkstagungen im Juli und November im Onlineformat teil. Auf Landesebene gab es seit dem ersten Lockdown regelmäßige Online-Meetings mit dem bayerischen Jugendring. Jugendschutz Zu den Aufgaben im Bereich des Jugendschutzes gehört der Vollzug des Jugendschutzgesetzes, z. B. durch die Mitwirkung an Jugendschutzkontrollen der Polizei oder den Erlass von Bußgeldbescheiden. Bei Veranstaltungen wie dem Faschingsumzug in Höchstädt, dem Hexentanz in Lauingen oder dem Nachtumzug in Dillingen wird verstärkt von Polizei und Jugendamt kontrolliert. In diesem Jahr wurde ein Verstoß gegen eine Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht, die den Erlass eines Bußgeldbescheids zur Folge hatte. Regelmäßig finden Jugendschutzbesprechungen mit den zuständigen Kollegen der Polizeidirektion Dillingen statt. Zudem wurden 2020 sieben Ausnahmegenehmigungen nach §6 Jugendarbeitsschutzgesetz bewilligt. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf dem präventiven Jugendschutz, bei dem das Amt für Kinder, Jugend und Familie ebenfalls intensiv mit der Polizeiinspektion Dillingen a.d.Donau, den Ordnungsämtern der Kommunen, den Schulen, dem Fachbereich Gesundheit im Landratsamt und anderen Stellen zusammenarbeitet. Die Kommunale Jugendarbeit, die Polizei und die Fachkraft des Gesundheitssamtes bilden das Prävention-im-Team-Team (PIT-Team). An der Mittelschule Lauingen und Wertingen wurde mit den 8. Klassen das Programm „Suchttrichter“ durchgeführt. Zusätzlich wurde in Lauingen noch mit den Rauschbrillen gearbeitet. An der Mittelschule in Dillingen wurde der Konsumkompass vorgestellt. Zum ersten Mal wurde dieses Jahr ein Programm für die Grundschulen zur Medienkompetenz angeboten. An der Grundschule Zusamaltheim wurde ein Modul des Medienführerscheins mit der dritten und vierten Klasse durchgeführt. Seite 12
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Ebenso im Bereich Prävention wurden in zwei Kindergärten des Landkreises das Verkehrstheater „Lexi, der Löwe“ der Verkehrspuppenbühne Augsburg aufgeführt. Abbildung 3: Robert Drechsler und Gunter Hetz von Der Polizeiinspektion Dillingen mit Kreisjugendpflegerin Christina Mayer am Stand bei der WIR Abbildung 4: Verkehrspuppenbühne Augsburg mit Polizist Robert Schlotterer aus Augsburg mit Kreisjugendpflegerin Christina Mayer und Monika Dessecker von der Polizei Dillingen. Im März 2020 fand die WIR (Wirtschafts-, Informations- und Regionalausstellung) statt. Das PIT-Team war an einem Tag am Landkreisstand vertreten und informierte über Präventionsmaßnahmen. Christina Mayer absolviert von September 2018 bis Juli 2020 eine Weiterbildung zur Fachkraft für Suchtprävention der Aktion Jugendschutz, die im Sommer 2020 mit einer Abschlussarbeit und Präsentation zertifiziert wurde. Die Jugendschutzbeauftragte des Landkreises nimmt regelmäßig an den Treffen des Arbeitskreises Sucht teil und ist Mitglied des Arbeitskreises Zivilcourage des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord und des kommunalen Präventionsrates Augsburg. Corona-bedingt fielen alle Treffen des AK Sucht aus und der AK Zivilcourage tagte einmal im Februar 2020. Abbildung 5: Christina Mayer mit dem Zertifikat für die Fachkraft für Zur Vernetzung und zum Austausch der Jugendschützer in ganz Bayern Suchtprävention nahm die Jugendschützerin an der zweitägigen Jugendschutztagung des bayerischen Landesjugendamtes in Augsburg teil. Seite 13
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Jugendhilfeplanung Im Jahr 2020 stand die Fertigstellung des Teilplans 2 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ im Fokus der Jugendhilfeplanung. Die 1. Fortschreibung des Teilplans 2 stammt aus dem Jahr 2014 und sollte nach den allgemeinen Planungsgrundsätzen nach 5 Jahren fortgeschrieben werden, um den Bestand in diesem Bereich festzustellen und ggf. die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Fortschreibung begann dann im Jahr 2019. Nach den Befragungen der Jugendverbände und der Gemeinden im Jahr 2019 wurden Anfang des Jahres 2020 die Jugendlichen befragt. Es wurden die siebten, neunten und elften Klassen zum ersten Mal online, sowie die vierte Klasse per Fragebogen befragt. Dazu leisteten alle Schulen im Landkreis Dillingen a.d.Donau Amtshilfe, in dem sie die QR-Codes für die Online-Befragung und die Fragebögen für die Viertklässler an die Schülerinnen und Schüler verteilten. Abbildung 6: OStD Kurt Ritter und Christina Mayer (Landratsamt, rechts im Bild) übergaben an Schülerinnen und Schüler des Johann-Michael-Sailer-Gymnasiums die Elterninformationsbriefe mit den QR-Codes und den Zugangsdaten zum Auftakt der Fragebogenaktion im Rahmen der Auf Grund des ersten Lockdowns und der damit verbundenen Schulschließung, musste die Befragung der Viertklässler, die gerade in diesen Zeitraum fiel, abgebrochen werden. Die Onlinebefragung war bis dato bereits abgeschlossen und ausgewertet. Nach der Auswertung der Befragung der Hauptamtlichen in der Jugendarbeit im Sommer, wurde ein Kompaktplan mit Anhängen erstellt. Die fertige Fortschreibung des Teilplanes 2 soll nun 2021 dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Unterausschuss traf sich zweimal im Herbst 2020. Die Sitzung im Frühjahr musste wegen des Lockdown abgesagt werden. Folgende Planungen sind für die nächsten Jahre vorgesehen. Seite 14
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Fertigstellung der 2. Fortschreibung des Teilplanes 2 2021 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ 4. Fortschreibung des Teilplanes 3 „Förderung von 2021/22 Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ Bevölkerungsprognose 2021 3. Fortschreibung Sozialraumanalyse 2018-2020 2021/22 2. Fortschreibung - Teil 4 – Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und 2023 Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige Über die Fortschreibung der Sozialraumanalyse und des Teilplanes 3 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ wurde beim letzten Jugendhilfeausschuss im Jahr 2020 bereits Beschluss gefasst. Zum Austausch und zur Vernetzung nahm die Jugendhilfeplanerin an den vom Landesjugendamt veranstalteten Rothenburger Planungstagen, die wegen der Corona- Pandemie nur eintägig abgehalten wurden, und am Jugendhilfeplanertreffen Schwaben und Oberbayern, welches online stattfand, teil. Das alljährliche Planertreffen mit dem SAGS- Institut wurde Corona-bedingt abgesagt. Zudem nahm die Jugendhilfeplanerin beim ersten „Blended“ Learning Kurs „Neu in der Jugendhilfeplanung“ des Landesjugendamtes teil. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen und Inobhutnahmen Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Jugend und Familie ist das sog. „Wächteramt“. Jeder Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, die beim Amt für Jugend und Familie eingeht, wird nachgegangen. Die Bearbeitung von Fällen einer Kindeswohlgefährdung obliegt immer erfahrenen Mitarbeitern mit entsprechender Qualifikation, den sog. „insoweit erfahrenen Fachkräften“. Bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung wird grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip vorgegangen, die betroffenen Kinder/Jugendlichen und die Eltern werden grundsätzlich einbezogen. In den häufigsten Fällen ist ein Hausbesuch (meist unangemeldet) ein wichtiges Instrument der Arbeit. In internen Besprechungen mit der Leitung wird dann eine abschließende Einschätzung getroffen. Dabei wird auch über Maßnahmen, die zur Abwendung einer festgestellten Gefährdung notwendig sind, entschieden. In seltenen Fällen kommt - soweit erforderlich - eine Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen in Betracht, wenn die Abwendung einer akuten Kindeswohlgefährdung auf andere Weise nicht erreicht werden kann oder die betreffenden Kinder oder Jugendlichen um Inobhutnahme bitten. Möglich sind auch Eingriffe in die elterliche Sorge durch entsprechende Anträge beim Familiengericht. Im Jahr 2020 gingen 165 Meldungen von möglichen Kindeswohlgefährdungen ein. Auch im „Corona-Jahr“ ist damit die Anzahl der Meldungen wieder hoch, allerdings nicht deutlich höher Seite 15
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau als in den Vorjahren (vgl. 2019: 147 Fälle, 2018: 169 Fälle).Von den eingegangenen Meldungen waren insgesamt 258 Kinder/Jugendliche betroffen. Im Ergebnis wurden 56 Kinder/Jugendliche als akut von Kindeswohlgefährdung betroffen eingestuft. Bei 44 Kindern/Jugendlichen wurde eine latente Gefährdung festgestellt und bei 53 Kindern/Jugendlichen wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Unterstützungsbedarf gesehen. Bei insg. 105 Kindern/Jugendlichen wurde weder eine Gefährdung noch Unterstützungsbedarf festgestellt. Während des 1. Lockdowns ab März 2020 war zunächst kurzzeitig der Eingang von Meldungen rückläufig, was sich allerdings in den nachfolgenden Monaten relativierte. Zwangsläufig änderten sich die Institutionen, die dem Jugendamt eine mögliche Gefährdungssituation melden. Während des Jahres 2020 kamen übermäßig viele Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen durch Polizei und Justiz sowie auch von Nachbarn. Deutlich abgenommen hatte die Zahl der Meldungen durch die Schulen und/oder Kitas. Anzahl der Mitteilungen über eine mögliche Kindeswohlgefährdung 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2016 2017 2018 2019 2020 87 70 169 147 165 Die Anzahl der Inobhutnahmen ist 2020 gegenüber dem Vorjahr (39) deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2020 sind insgesamt 19 Kinder/Jugendliche durch eine Inobhutnahme kurzfristig und kurzzeitig aus der Herkunftsfamilie genommen worden. Die Inobhutnahme stellt das stärkste Mittel zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung dar. Soweit die Sorgeberechtigten nicht einverstanden sind, muss das Familiengericht einbezogen werden. Jugendliche und Kinder können beim Jugendamt auch um Inobhutnahme bitten. Seite 16
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Inobhutnahmen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2016 2017 2018 2019 2020 19 17 25 39 19 Meldungen von Kindeswohlgefährdungen 2019 2020 Gemeinde Kinder Meldungen Kinder Meldungen Aislingen
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Finningen 5
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Erzieherische Hilfen und weitere Einzelfallhilfen Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist als sozialpädagogische Fachbehörde dafür verantwortlich, die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe zu gewähren. Dabei sind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens die Sorgeberechtigten, der junge Mensch selbst (je nach Alter) und weitere wichtige Bezugspersonen wie Lehrer, behandelnde Ärzte, engere Verwandte u. ä. in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Als ambulante Hilfen bezeichnet man diejenigen Hilfen, die außerhalb von Einrichtungen der Jugendhilfe erbracht werden, z.B. eine sozialpädagogische Hilfe in der Familie selbst. Teilstationäre Hilfen finden in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche für einen Teil des Tages besuchen, statt, beispielsweise in einer Heilpädagogischen Tagesstätte. Der Begriff stationäre Hilfen meint die Unterbringung von Kindern über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses, also in Kinderheimen, Wohngruppen oder bei Pflegeeltern. Stationäre Hilfen werden grundsätzlich nur als „ultima ratio“, wenn ein Verbleib des jungen Menschen im Elternhaus auch mit unterstützenden Hilfen nicht mehr möglich ist, gewährt. Die Tabelle auf Seite 20 zeigt die Stichtagszahlen zum 31.12.2020. Im Berichtszeitraum ist vor allem die Zahl der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) deutlich angestiegen. Im Gegensatz zum Vorjahr mit 43 Fällen verzeichnete das Amt für Kinder, Jugend und Familie einen Anstieg auf 57 Fälle. Dies entspricht einem Anstieg von 32 %. Seite 19
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau ambulant teilstationär stationär Volljährige § 30 § 31 § 35a § 32 § 35a § 33 § 34 § 35a § 41 § 41 Gemeinde Heil- Schul- Lega- Voll- päd. sthenie/ Integr. zeit- beglei- HPT HPT Heim stationär ambulant Thera- Dyskal- Hort pflege tung pie kulie Aislingen
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Beratung bei Trennung, Scheidung und Umgangsrecht, familiengerichtliche Verfahren Der soziale Dienst des Amtes für Jugend und Familie berät Eltern in Fragen von Trennung und Scheidung und ist vermittelnd tätig, um gemeinsam mit den Eltern Regelungen zu finden, die für alle Beteiligten in dieser krisenhaften Situation vertretbar und praktizierbar sind. Die Tätigkeit in der Trennungs- und Scheidungsberatung orientiert sich immer primär am Wohl der betroffenen Kinder. Für Eltern ist es oft wichtig neben den eigenen emotionalen Belastungen, die eine Trennung der Familie mit sich bringt, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Kinder wieder in den Fokus zu rücken. Dabei werden sie durch die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes unterstützt. Auffallend sind vermehrt langwierige und schwierige Gerichtsverfahren, die bei allen Beteiligten Ressourcen binden und emotional belastend sind. Für die Eltern und die Kinder besteht in dieser emotionalen Ausnahmesituation neben der Beratung durch das Amt für Jugend und Familie die Möglichkeit, sich an die Erziehungsberatungsstelle der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. zu wenden. Neben einer intensiven Beratung der Eltern und der Kinder besteht dort auch die Möglichkeit, dass die Kinder in der sog. „Scheidungskindergruppe“ gemeinsam mit anderen Kindern darin gestärkt werden, die Trennungssituation zu verarbeiten. Aufgrund der mit der Corona Pandemie verbundenen Verordnungen, konnte dieses Angebot nur bedingt angeboten werden. In Beratungsfällen hat die Beratungsstelle auch die Möglichkeit begleitete Umgänge von Kindern mit dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, durchzuführen. Den begleiteten Umgang, ob durch ein familiengerichtliches Verfahren bestimmt, auf Anregung des Jugendamtes oder auf Initiative der Eltern, führt der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Dillingen a.d.Donau im Auftrag des Amtes für Kinder, Jugend und Familie durch. Zu Beginn des Jahres 2020 liefen 7 betreute Umgänge, im Laufe des Jahres 2020 kamen 13 neue Betreuungen von Umgängen hinzu, 8 Betreuungen wurden abgeschlossen. Vermittlungen der betreuten Umgänge durch das Familiengericht und durch das Jugendamt hielten sich die Waage. Insgesamt 393,20 Stunden leistete der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Dillingen a.d.Donau an Betreuungsarbeit. Am Ende des Jahres 2020 besteht in 12 Fällen der begleitete Umgang fort. Koordinierende Kinderschutzstelle An die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) des Fachbereiches 21 „Kinder, Jugend und Familie“ können sich werdende Mütter und/oder Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kindern der Altersgruppe von 0 bis 3 Jahren wenden. Die seit August 2009 bestehende Fachstelle agiert im Bereich der sekundären/selektiven Prävention. Ziel der KoKi ist die Familie im Landkreis durch freiwillige Angebote zu Seite 21
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau unterstützen. Dadurch sollen Situationen der Überforderung und Belastung vermieden und frühzeitig Hilfe angeboten werden. Im Fokus steht „ein guter Start ins Kinderleben“, um den Grundstein für eine positive Entwicklung der Kinder von Anfang an zu legen und um Risikofaktoren frühzeitig zu begegnen. Folglich zählt zu den Aufgaben der KoKi die Beratung und Unterstützung von werdenden Eltern und Familien. Die KoKi ist Anlaufstelle bei offenen Fragen, elterlichen Sorgen und Problematiken aller Art. Ziel ist es, den Unterstützungsbedarf zu klären und gemeinsam mit der Familie passgenaue Hilfen zu suchen. In diese Suche wird dabei das gesamte „Netzwerk frühe Kindheit“ des Landkreises einbezogen. Die Interdisziplinarität dieses Netzes spricht für sich. Im Bereich der Netzwerkarbeit erschwerte bzw. verhinderte die Pandemie teilweise die Durchführung von Netzwerktreffen oder Informationsveranstaltungen im Präsenzformat. Eine Ausnahme bildet das Treffen im Oktober 2020 des Arbeitskreises „Gewaltfrei Zusammenleben“, das im Großen Sitzungssaal stattfinden konnte. Zwei Referenten stellten das Modellprojekt „Adami“ – eine Wohnung für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Männer und deren Kinder – aus Augsburg vor. Finanziert wird die KoKi und deren Angebote durch Projektmittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen sowie durch Eigenmittel des Landkreises Dillingen a.d.Donau. Das Team der Gesundheitsfachkräfte (GFK) besteht derzeit (Stand: 31.12.2020) aus insgesamt sieben aktiven Fachkräften, unterteilt in zwei Familienhebammen (FamHeb) und fünf Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP). Im Jahr 2020 konnte die KoKi insgesamt 41 Familien im Landkreis die Unterstützung dieser Fachkräfte bieten. Diese erfolgt meist nach der Betreuung durch eine Nachsorgehebamme (Wochenbettbetreuung) und in Form von Hausbesuchen. Während der Lockdowns fand der Kontakt auch teilweise auf medialer Ebene statt, sofern dies möglich war. Das Angebot stellt eine große Hilfe für Familien mit Belastungen, bei Unsicherheiten, bei chronischer Erkrankung der Kinder, bei Regulationsstörungen, bei Frühgeborenen und anderweitige Lebenssituationen dar. Die GFK fokussieren dabei die Beratung der Eltern und den Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind. Bei Bedarf erfolgt eine Begleitung und Vermittlung an weiterführende Hilfsangebote des Netzwerkes frühe Kindheit. Seite 22
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Die Arbeitstreffen der FamHeb/FGKiKP fanden – außerhalb der Lockdowns – regelmäßig mit dem Fokus des Austausches und der Organisation statt. Neuerungen, aber auch fachliche Inhalte wie verschiedene Tragetechniken und –möglichkeiten, wurden im Jahr 2020 thematisiert. Aufgrund der starken Nachfrage konnte das Angebot der Baby- und Kleinkindersprechstunde in Wertingen erweitert werden. Seit Januar besteht für Eltern zwei Mal im Monat die Gelegenheit die Sprechstunde (jeden zweiten Mittwoch von 8.30 bis 12.30 Uhr) im Mehrgenerationenhaus in Wertingen zu besuchen. Somit konnten im Jahr 2020 insgesamt 113 Beratungen stattfinden. Während des Lockdowns erfolgte das Elterngespräch per Telefonkontakt. In den insgesamt 25 Sprechstundenterminen zählten vor allem Fragen zu Schlaf, Beikost, Spielzeug, Motorik, Pflege und Stillen zu den elterlichen Anliegen. Der Baby- und Kleinkinder-Willkommensbesuch ist ein weiteres niederschwelliges Angebot, welches von den Eltern des Landkreises gut angenommen wird. Die Möglichkeit eines ein- bis dreimaligen Besuches nahmen im Jahr 2020 insgesamt 57 Familien in Anspruch. Nachfolgende Grafik zeigt die Anzahl der Familien im Landkreis, die sich seit 2016 diesen Besuch bzw. diese drei Besuche wünschten. Von 2016 bis 2019 ist ein deutlicher Anstieg erkennbar. Für das Jahr 2020 lässt sich nur ein geringer Rückgang verzeichnen. Neben den FamHeb/FGKiKP hat die KoKi in Einzelfällen die Möglichkeit hauswirtschaftliche Fachkräfte einzusetzen. Im Haushaltsunterstützenden Training – kurz HUT – werden Familien bei der Organisation des eignen Haushalts unterstützt und angeleitet. Im Jahr 2020 hat keine Familie mit Kindern unter drei Jahren von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Seitens der KoKi bestand jederzeit die Möglichkeit, dieses Training durchzuführen. Als weiteres Angebot sind die Familienpatenschaften des Deutschen Kinderschutzbundes Kreisverband Dillingen a.d.Donau e.V (DKSB) zu nennen. Im Jahr 2020 unterstützten vier Paten und eine Patin insgesamt fünf Familien mit Kindern im Alter von null bis drei Jahren. Die Ehrenamtlichen des DKSB waren vor allem in Aufgabenbereichen der Kinderbetreuung, Hilfe bei der Bewältigung des Haushalts, Austausch mit den Eltern sowie der Begleitung (bspw. bei Amtsgängen) tätig. Seite 23
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Um auf die erwähnten Angebote aufmerksam zu machen, verfolgt die KoKi das Ziel, die Zielgruppe durch Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen. Unter anderem erhielten Eltern von Neugeborenen einen Baby-Willkommens-Gruß nach der Geburt zugesandt. Im Laufe des Jahres 2020 wurde die Mappe zu einer Broschüre verändert. Ziel dieser Änderung ist u.a., die Informationsflut für Eltern nach der Geburt so gering wie möglich zu halten. Dieser Gruß beinhaltet ein Glückwunschschreiben des Landrats, wichtige Kontakte und Informationen für die erste Zeit sowie die ersten zwei Elternbriefe des Bayerischen Landesjugendamtes. Zusätzlich besteht für interessierte Eltern die kostenfreie Option weitere Exemplare der Elternbriefe in Papierform zu bestellen. Kindertageseinrichtungen und Tagespflege Zum Stichtag 31.12.2020 bestanden im Landkreis Dillingen a.d.Donau 6 Kinderkrippen, 53 Kindergärten und 1 Hort. Der Hort und weitere 17 Kindergärten sind integrative Einrichtungen. Diese können mindestens drei von Behinderung bedrohte oder behinderte Kinder aufnehmen, weitere 22 Kindertageseinrichtungen bieten Plätze für Einzelintegrationen an. Fünf der Einrichtungen sind Schwerpunkt-Kitas für Sprache und Integration. Für Kinder unter drei Jahre hatten die reinen Kinderkrippen insgesamt 116 genehmigte Plätze aufzuweisen. Für altersgemischte Kindertageseinrichtungen waren 3.737 Plätze genehmigt. Für Schulkinder wurden 95 Plätze bereitgestellt. Die Corona-Pandemie bestimmte die inhaltlichen Aufgaben sowohl der Kita-Fachberatung und Fachaufsicht als auch der Tagespflegefachberatung und Fachaussicht. In Bezug auf die Pandemie wurden seit März 2020 insgesamt 40 Newsletter mit aktuellen Vorgaben und Regelungen im Bereich der Kindertagesstätten, welche teilweise auch analog für die Tagespflegepersonen galten, vom Staatsministerium an die Kreisverwaltungsbehörden und Kindertageseinrichtungen versendet. Die Beratung aller Einrichtungen und die Umsetzung der Vorgaben und Regelungen forderten die Mitarbeiter im hohen Maße. Seite 24
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2020 ordnete das bayerische Staatsministerium die Schließung der Kindertageseinrichtungen für 15 Wochen und im Zeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 für 9 Wochen an. In dieser Zeit wurde der Betrieb auf Notbetreuung umgestellt, wobei im ersten Lockdown nur Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen Anspruch auf eine Notbetreuung hatten. Von Mitte Oktober bis Mitte Dezember 2020 wurden 23 Einrichtungen auf Grund eines Infektionsfalles ganz oder teilweise geschlossen. Aufgrund der guten Umsetzung eines Raum- und Hygienekonzeptes waren jedoch meist “nur” Teilschließungen nötig. Waren vollständige Schließungen angeordnet worden, so dauerten diese in der Regel zwei Wochen. Die Kindertageseinrichtungen arbeiteten von Beginn der Pandemie an nach einem immer wieder aktualisierten Rahmenhygieneplan, bei dessen Umsetzung sie immer wieder neu beraten und unterstützt wurden. Die ständig neuen Herausforderungen für die Einrichtungen sorgten für viele Unsicherheiten und Fragen. Dennoch zeigten die Kindertageseinrichtungen große Flexibilität und große Einsatzbereitschaft. Die enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle im Landratsamt zeigte ein weiteres Mal das große gegenseitige Vertrauen und die starke Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten. Wirtschaftliche Jugendhilfe in Kindertageseinrichtungen Sind Eltern aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage die Beiträge für den Besuch ihres Kindes in einer Krippe, einem Kindergarten oder im Hort zu bezahlen, können diese im Rahmen der Jugendhilfe ganz oder teilweise gem. § 90 SGB VIII übernommen werden. Hier fällt auf, dass die Anzahl der Kinder, für die das Amt für Jugend und Familie die Gebühren übernommen hatte, weiter rückläufig war. Dies liegt zum Einen daran, dass im Bereich der Förderungen von Kindern in Tageseinrichtungen das Bayerische Krippengeld häufiger in Anspruch genommen wird, zum Anderen aber auch der Freistaat Bayern monatlich den Kindergartenbesuch mit 100 Euro pro Kind bezuschusst. Demzufolge ist die Anzahl der Gebührenübernahmen von 472 (2019) auf 272 Fälle (2020) gesunken. Die Tabelle auf Seite 26 zeigt die Verteilung auf die einzelnen Gemeinden nach Wohnort der Kinder. Seite 25
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau darunter: Anzahl der Kinder übernommene für die Gebühren Gemeinden Gebühren insgesamt im Jahr 2020 schulische im Jahr 2020 übernommen > 3 Jahre bis zur Hortbereich unter drei Jahre Mittags- wurden Einschulung (Schulkinder) betreuung Aislingen, Markt 0,00 € 0 0 0 0 0 Bachhagel 642,00 €
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau (Bild zeigt Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Dillingen a.d.Donau und dem Landkreis Donau-Ries mit Herrn Landrat Leo Schrell, dem Fachbereichsleiter des Amts für Jugend und Familie Donau-Ries, Herrn Adelbert Singer und der Fachberatung Kindertagespflege, Monika Eisenhofer) Im Jahr 2020 wurden insgesamt 82 Vermittlungsprozesse in der Tagespflege angefragt. Dies entspricht einem Zuwachs von 31 % gegenüber dem Vorjahr. Derzeit gibt es im Landkreis Dillingen 24 Tagesmütter und einen Tagesvater. Davon betreuen aktiv 19 Tagespflegepersonen insgesamt 35 Kinder (Stand 31.12.2020). Betreute Kinder in der Tagespflege nach Altersgruppen Stichtag 31.12.2020 Seite 27
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Jugendhilfe im Strafverfahren Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes nach § 38 JGG, §§ 2, 52 SGB VIII und ist am gesamten Jugendgerichtsverfahren beteiligt. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sowie Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren werden über den Ablauf des Strafverfahrens beraten. Dem Jugendgericht wird ein Bericht über die Persönlichkeit des Betroffenen, seine Umwelt und seinen Werdegang erstattet. Die Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, soziale und pädagogische Aspekte in das Verfahren einzubringen und damit dem Gericht zu helfen eine geeignete erzieherische Maßnahme zu finden. Das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (EU-Richtlinie 2016/800) wurde am 16. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2146) und ist damit in seinen wesentlichen Teilen am 17. Dezember 2019 in Kraft getreten. Die Regelungen zur audiovisuellen Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen in der StPO und die Verweisung in § 70c JGG sind zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dies hat eine frühere Einbindung der Jugendhilfe im Strafverfahren zur Folge, die somit bereits ab Einleitung des polizeilichen Ermittlungsverfahrens in den Beratungsprozess einsteigt und die Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten bzw. die Heranwachsenden von Beginn bis zum Ende des Verfahrens begleitet und auch weiterhin die Auflagenüberwachung übernimmt. Ebenso wurde die Verpflichtung zur Teilnahme an den Hauptverhandlungen durch die Vertreter(in) der Jugendhilfe im Strafverfahren gesetzlich verankert (§§ 38 Abs. 4 und Abs. 7 JGG). Im Jahr 2020 wurden durch die Jugendhilfe im Strafverfahren insgesamt 586 Delikte bearbeitet. Den größten Anteil haben Körperverletzungsdelikte (2019: 120 und im Jahr 2020: 133). Es folgen sonstige Delikte wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Volksverhetzung, Leistungserschleichung (2019: 97 Fälle; 2020: 153) sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (2019: 72 Fälle und 2020: 74 Fälle). Seite 28
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Deliktzahlen der TATVERDÄCHTIGEN Jugendlichen und Heranwachsenden im Landkreis Dillingen a.d.Donau (alle Meldungen der 14 bis 21-jährigen) 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Verstoß Körper- Sach- Eigentums- Bedrohung / Sexual- Verkehrs- gegen Betrug verletz- beschädi- Sonstiges delikte Nötigung delikte delikte BTMG ungen gung Jahr 2018 72 8 80 99 15 49 8 57 56 Jahr 2019 72 19 99 120 13 35 8 67 97 Jahr 2020 74 24 69 133 1 38 11 83 153 Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden bzw. Verfahrenseinstellungen im Landkreis Dillingen a.d.Donau 120 100 80 60 40 20 0 Verstoß Eigentums- Körper- Bedrohung / Sach- Verkehrs- Betrug Sonstiges gegen BTMG delikte verletzungen Nötigung beschädigung delikte Jahr 2018 50 7 68 58 11 43 45 41 Jahr 2019 56 16 84 82 8 32 56 74 Jahr 2020 67 18 44 106 1 25 71 73 Das Amt für Jugend und Familie bietet weiterhin einen Sozialen Trainingskurs an. Dieser soll junge Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, in ihren sozialen Kompetenzen stärken, die Teamfähigkeit fördern und dazu beitragen, dass junge Menschen künftig ein straffreies Leben führen. In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Augsburg, den zugeordneten Jugendhilfen im Strafverfahren, dem Polizeipräsidium Schwaben/Nord und den dazugehörigen Dienststellen ist die Jugendhilfe im Strafverfahren beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau am Pilotprojekt Seite 29
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau „Datenübermittlung per ownCloud an die Jugendhilfen im Strafverfahren“ beteiligt, welches bekanntermaßen einmalig in Bayern, wenn nicht sogar im Bundesgebiet ist. Anzahl der Strafunmündigen im Landkreis Dillingen a.d.Donau Erfreulich ist, dass die Zahl der Kinder unter 14 Jahren, die einer Straftat beschuldigt wurden, gegenüber dem Vorjahr von 71 auf 42 gesunken ist. Kinder unter 14 Jahren können mangels Strafmündigkeit nicht strafrechtlich belangt werden. Gemeinde Meldungen Strafunmündiger (unter 14 Jahren) Aislingen 0 Bachhagel
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Schülergremium „RESET“ Im Rahmen des Schülergremiums „RESET“ werden Strafverfahren jugendlicher Ersttäter von der Staatsanwaltschaft an das Amt für Jugend und Familie weitergeleitet. Dies betrifft leichte bis mittelschwere Straftaten, bei denen die Täter in vollem Umfang geständig sind. Die Statistik bezieht sich auf alle Fälle, die im Vorjahr abgeschlossen werden konnten. Die Zustimmung der Jugendlichen und ihren Eltern vorausgesetzt, wird dann in einem Gremium von in etwa gleichaltrigen Jugendlichen über die Straftat gesprochen und von den Mitgliedern des Gremiums eine Maßnahme festgelegt, die der jugendliche Straftäter zu erledigen hat. Ist die Maßnahme erledigt, so stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die Arbeit des Schülergremiums wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie pädagogisch begleitet. Die Erfahrungen mit „RESET“, das es im Landkreis seit 2013 gibt, sind – auch nach Einschätzung von Staatsanwaltschaft und Polizei – weiterhin gut. Der Großteil der Jugendlichen, die am Schülergremium teilgenommen haben, wird danach nicht mehr straffällig. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie tauscht sich regelmäßig mit Polizei und Staatsanwaltschaft über die Erfahrungen mit „RESET“ aus. Anzahl der Beschuldigten 16 Männlich 15 Weiblich 1 Delikte 16 Fahren ohne Fahrerlaubnis 10 Diebstahl 2 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 2 Körperverletzung 2 Erteilte Maßnahmen 16 (Mehrfachnennungen möglich) Aufsatz zum Thema 4 Collagen/Plakate gestalten 6 Zeichnungen 1 Lied komponieren 1 Brief erstellen 1 Comic 1 Vogelhaus bauen 1 Modell Roller bauen 1 Seite 31
Geschäftsbericht des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 2020 Dillingen a.d. Donau Durchführung von Gremium- 16 gesprächen und Maßnahmen Erledigte Maßnahmen 16 Maßnahmen nicht erledigt 0 Kein Gremiumgespräch erfolgt 0 Insgesamt sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr etwas zurückgegangen. Dies liegt zum einen daran, dass die Schüler, die als Gremiumsmitglieder teilnehmen, aufgrund schulischer und sonstiger Termine nur begrenzt Zeit für die Teilnahme am Schülergremium haben. Zudem wurden im Jahr 2020 weniger Verfahren durch das Schülergremium begleitet, da Gespräche mit mehreren Personen aufgrund der Corona Pandemie nicht möglich waren. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie sucht weiterhin Jugendliche, die bereit sind, sich bei „RESET“ ehrenamtlich zu engagieren. Ansprechperson hierfür ist Frau Carina Krautwald (Tel.-Nr.: 09071/51-431). Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsurkunden Das Amt für Kinder, Jugend und Familie übt die Vormundschaft und Pflegschaft als gesetzlicher Vertreter für Kinder und Jugendliche aus, wenn Eltern bzw. Sorgeberechtigte die elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können. Dies kann kraft Gesetzes eintreten, etwa bei minderjährigen Müttern oder aufgrund einer Entscheidung des Familiengerichtes, das einen Entzug der elterlichen Sorge dann auszusprechen hat, wenn dies aus Gründen des Kindeswohls notwendig ist. Als Vormund oder Ergänzungspfleger sind die Interessen und Rechte des Mündels zu vertreten und die Erziehung des minderjährigen Menschen zu gewährleisten. Dabei ist eine gute Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Jugendhilfe, also der freien Träger oder der sozialen Dienste, erforderlich. Dies findet im Rahmen des Hilfeplanverfahrens oder auch bei Fachkonsultationen und Einzelgesprächen statt. Im Jahr 2020 (Stand: 31.12.2020) gab es insgesamt 26 Vormundschaften, dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 44 % und insgesamt 33 Pflegschaften. Hierunter fielen auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die Altersstruktur aller Mündel bewegte sich dabei von 0 bis 18 Jahren. Die Mündelkontakte erfolgten in der Regel einmal im Monat. Soweit ein persönlicher Kontakt nicht möglich war, wurden die Kontakte über digitale Medien ausgeübt. Dem Familiengericht wurde darüber in jedem Einzelfall schriftlich berichtet. Im Bereich der Vormundschaften und Pflegschaften werden regelmäßig Termine bei den Familiengerichten sowie Anhörungen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wahrgenommen. Eine weitere Aufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie ist die Führung einer Beistandschaft. Dabei vertritt das Amt für Kinder, Jugend und Familie das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/ oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche. Zum Stichtag 31.12.2020 bestanden 756 Beistandschaften. Seite 32
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