Empfehlungen für die Durchführung von Public Viewing im Rahmen der EURO 2008

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Empfehlungen für die Durchführung von
          Public Viewing im Rahmen der EURO 2008

Herausgeber              Projektleitung Öffentliche Hand UEFA EURO 2008
                         unter Mitwirkung des Bundes, der Kantone und Host Cities

Erstellungsdatum         Überarbeitet per 16. Mai 2007

Version                  2.4

VBS – Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008
Hotelgasse 10, CH-3003 Bern, Telefon +41 (0)31 325 88 34, Telefax +41 (0)31 325 88 49, www.switzerland.com
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Inhaltsverzeichnis

1          Ausgangslage.......................................................................................................... 3
1.1        Die UEFA Fussball-Europameisterschaften 2008..................................................... 3
1.2        Adressaten und Zielsetzung dieser Empfehlungen................................................... 3

2          Public Viewing Anlässe während der EURO 2008 ............................................... 3

3          Nutzung der Instrumente........................................................................................ 5
3.1        Sicherheit .................................................................................................................. 5
3.2        Besucherbetreuung Public Viewing .......................................................................... 6
3.3        Alkohol- und Tabakprävention .................................................................................. 6
3.4        Umwelt und Verkehr.................................................................................................. 8
3.5        Rechtliche Aspekte ................................................................................................... 9

4          Adressen, weiterführende Informationen und Dokumente ............................... 11

5          Anhang: Checkliste SICHERHEIT ........................................................................ 13
5.1        Empfehlungen für Auflagen der Bewilligungsbehörden .......................................... 13
5.2        Empfehlungen zu möglichen Massnahmen der Polizei .......................................... 15
5.3        Empfehlungen zu möglichen Massnahmen des Feuerwehr und Sanitätsdienstes . 15

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1        Ausgangslage

1.1      Die UEFA Fussball-Europameisterschaften 2008

Die EURO 2008 ist die grösste je in der Schweiz durchgeführte Sportveranstaltung und der
drittgrösste wiederkehrende Sportanlass der Welt. Das Turnier dauert 23 Tage und umfasst 31
Spiele vom 7. bis 29. Juni 2008. In der Schweiz werden insgesamt 15 Spiele ausgetragen. In
den Städten Bern, Genf und Zürich finden je drei Vorrundenspiele statt, in Basel werden nebst
drei Vorrundenspielen zusätzlich zwei Viertel- und ein Halbfinalspiel ausgetragen. Die restlichen
Spiele – inklusive Final – finden in Österreich statt.

1.2      Adressaten und Zielsetzung dieser Empfehlungen

Wie bereits an der WM 2006 in Deutschland, werden auch an der EURO 2008 in den Aus-
tragungsorten (Basel, Bern, Genf und Zürich) aber auch in zahlreichen weiteren Städten und
Gemeinden Spiele auf öffentlichem Grund auf Grossbildleinwänden übertragen werden. Als
Veranstalter solcher Public Viewing Anlässe können sowohl Städte und Gemeinden als auch
Private auftreten.
Das grosse öffentliche Interesse an diesen Public Viewing Veranstaltungen bedingt, dass die
zuständigen Behörden und Sicherheitskräfte auf Kantons- oder Stadt- resp. Gemeindeebene
von Beginn weg in den Planungs- und Bewilligungsprozess einbezogen werden.
Diese Empfehlungen richten sich grundsätzlich an die zuständigen (Bewilligungs-)Behörden,
aber auch an die Veranstalter selber, in der Absicht, schweizweit einen möglichst einheitlichen
Standard zu gewährleisten. Weiterführende Konzepte und Informationen liegen in der
Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden.

2        Public Viewing Anlässe während der EURO 2008

Im Vordergrund stehen die ordentlichen                           Abläufe      der     Genehmigungsverfahren                   für
Veranstaltungen im öffentlichen Raum.
Aufgrund der Dimension und der flächendeckenden Auswirkungen der EURO 2008 auf die
Schweiz ergeben sich veranstaltungsspezifische Besonderheiten, welche im Rahmen der
ordentlichen Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen im öffentlichen Raum normalerweise
von untergeordneter Bedeutung sind oder gar nicht zur Anwendung gelangen. Ziel dieser
Empfehlungen ist es, die Veranstalter und Bewilligungsbehörden über diese Besonderheiten zu
informieren.
In den Bereichen Sicherheit, Fanbetreuung im Sinne der Gewaltprävention, Umwelt und
Verkehr, Alkohol- und Tabakprävention sowie rechtliche Aspekte sind daher die Besonderheiten
als Empfehlungen formuliert.
Fünf Instrumente sollen dabei die Behörden als auch die Veranstalter in der Umsetzung dieser
Empfehlungen unterstützen:

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     1. Empfehlungen der Projektorganisation Öffentliche Hand
     2. Sicherheitstool von Swiss Olympic Association für Sportgrossanlässe sowie eine
        Linksammlung der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung
     3. Sensibilisierungs- und Schulungsangebote der Projektorganisation Öffentliche Hand zu
        den Themen Sicherheit, Fanbetreuung im Sinne der Gewaltprävention, Umwelt und
        Verkehr, Alkohol- und Tabakprävention sowie rechtliche Aspekte
     4. Kampagnen
     5. Publikationen zu Schwerpunktthemen (Newsletters, Artikel)

Die vorliegenden Empfehlungen wurden zusammen mit folgenden Organisationen erarbeitet (die
Liste ist nicht abschliessend):
     −   Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 (POÖH)
     −   Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
     −   Swiss Olympic Association (SOA)
     −   Swiss Olympic im Programm „ecosport“ in Kooperation mit dem Bundesamt für Sport
         (BASPO), Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Energie (BAE) und Amt für
         Raum und Entwicklung (ARE) und den Kantonen
     −   Bundesamt für Gesundheit (BAG)
     −   Bundesamt für Sport (BASPO)
     −   Verein Fanarbeit Schweiz (FaCH)
     −   Schweiz Tourismus (ST)

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3        Nutzung der Instrumente

Grundsätzlich sind die im Rahmen des ordentlichen Bewilligungsverfahrens erforderlichen
Massnahmen umzusetzen. Zusätzlich sind die besonderen Bedingungen der Public Viewing
Anlässe zu berücksichtigen. Diese werden in den nachfolgenden Kapiteln kurz beschrieben und
die Anwendung resp. Nutzung der unter Kapitel 2 aufgeführten Instrumente erläutert.

3.1      Sicherheit
Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Sicherheit, Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008

Die Erfahrungen bei der FIFA WM 2006 in Deutschland haben gezeigt, dass dem Phänomen
Public Viewing bei der Planung der Sicherheitsmassnahmen eine grosse Bedeutung zukommt.

3.1.1    Allgemeine Empfehlungen zur Regelung der Verantwortungen und Planungshoheiten
Es ist die 3D-Strategie der Polizeikräfte (Dialog – Deeskalation – Durchgreifen), die im Vorder-
grund steht („Fest – nicht Festung“).
Die folgenden generellen Prinzipien sollten insbesondere an Grossanlässen, analog aber auch
an den übrigen, kleineren Veranstaltungen berücksichtigt werden:
−     Wahrnehmung des Hausrechts und genereller Regelungsbedarf:
         o    Es ist notwendig, dass der Hausrechtsbereich für die Besucher eindeutig erkennbar
              und die Hausordnung einsehbar ist;
         o    Es sollen Zutrittskontrollen durchgeführt werden. Das Ziel der Zutrittskontrollen ist es,
              das Mitführen von Feuerwerkskörpern, Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen,
              Schlagwerkzeugen oder anderen gefährlichen Gegenständen zu verhindern. Im
              Weiteren kann so die die Einhaltung der maximalen Zuschauerkapazität des Areals
              garantiert werden (Empfehlung 1.5 bis 2 Personen je m2).
         o    Regelung der Öffnungszeiten
−     Formulierung und Berücksichtigungen von Planungsauflagen:
         o    Einhaltung und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften und Auflagen
              (Gewerbepolizei und Hygienevorschriften, Feuerpolizei, Sanitätspolizei, bautech-
              nische Vorschriften, Jugendschutzbestimmungen, Verkehr usw.);
         o    Freihaltung von Rettungswegen einplanen;
         o    Die Veranstalter müssen                  Massnahmen           gegen       die    Beeinträchtigung           des
              Strassenverkehrs treffen.
−     Einsatz von Sicherheits- und Rettungspersonal in genügender Anzahl
         o    Zu prüfen ist, inwieweit die Behörden den Veranstaltern Auflagen bezüglich
              Kräfteansätze im Bereich private Sicherheitsdienste machen können;

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          o   Für die Erste Hilfe sollte die Anzahl der vor Ort anwesenden Sanitäter sowie evtl. die
              Präsenz eines Notarztes inklusive eines oder mehrerer Ambulanzfahrzeugs/e
              behördlich vorgegeben bzw. mit den Profiorganisationen abgesprochen werden;

3.1.2     Allgemeine Hinweise zum Anlagenbetrieb
Unabhängig von der Grössendimension des Anlasses ist zusätzlich Folgendes empfohlen:
      −   Öffentlichkeitsarbeit über die Ordnungsregelungen im Vorfeld und während der
          Veranstaltung
      −   Beleuchtungsmöglichkeiten neuralgischer Zonen und Mitteilungsmedien zur direkten
          Information an die Zuschauer

3.1.3     Checkliste Sicherheit
Das Teilprojekt Sicherheit Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 hat eine
ergänzende Checkliste für den Betrieb von Public Viewing Veranstaltungen in den Host Cities,
den UBS Arena Standorten o. ä. ausgearbeitet (siehe unter Kapitel 5, Anhang).

3.2       Besucherbetreuung Public Viewing
Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Fanbetreuung Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008

Grundsatz: Verhaltenssicherheit schaffen durch Information und freundlichen Empfang. Wer
sich sicher fühlt, wird nicht zum Sicherheitsrisiko.
Massnahme: Schulung der Personen, die mit Besuchern des Public Viewing in Kontakt kommen
(Service-Personal, Angestellte des Öffentlichen Verkehrs, Polizei, usw.).

3.3       Alkohol- und Tabakprävention
Verantwortlich für den Inhalt: Nationale Arbeitsgruppe für Alkoholprävention EURO 2008, u.a. mit dem Bundesamt für
Gesundheit (BAG), Schw. Fachstelle für Alkohol und andere Suchtprobleme (SFA), Swiss Olympic Association „cool &
clean“, Schw. Kriminalprävention (SKP)

Um die Jugendschutzbestimmungen zu erfüllen und alkoholbedingte Probleme an der EURO 08
zu vermindern, sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens folgende Kriterien zu
berücksichtigen:
    − Hinweisschilder „Altersabgabebeschränkungen“
       Das Schweizerische Gesetz schreibt vor, dass an Alkoholverkaufs- und
       Ausschankstellen Schilder auf das Abgabealter hinweisen müssen: An unter 16-Jährige
       darf gar kein Alkohol verkauft werden. Spirituosen, Aperitive und Alcopops dürfen nicht
       an unter 18-Jährige verkauft werden. Mit ausreichend vielen und gut platzierten
       Schildern an der Kasse, auf der Theke, an Wänden und Regalen kann die gewünschte
       Signalwirkung erzielt werden.
    − Werbebeschränkungen
       Das Gesetz verbietet jegliche Art Werbung für alkoholische Getränke, die sich an unter
       18-Jährige richtet. Je nach Lage des Public Viewing Bereichs, wie zum Beispiel in und

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        an öffentlichen Gebäuden, gilt ein generelles Werbeverbot für Spirituosen. Strengere
        kantonale Gesetze bleiben vorbehalten.
     − Kein Kleinhandel mit Spirituosen: Auch verbietet das Gesetz den Kleinhandel mit
        Spirituosen auf allgemein zugänglichen Strassen und Plätzen. Für den Ausschank
        anlässlich von Veranstaltungen muss eine kantonale Ausnahmebewilligung vorliegen.
        Die Arbeitsgruppe empfiehlt auf den Spirituosenverkauf zu verzichten.
     − Nur geschultes Verkaufspersonal: Das Verkaufspersonal kann durch eine
        entsprechende Haltung viel dazu beitragen, alkoholbedingte Probleme zu vermindern.
        Wer      in    Fragen      der     Alkoholprävention      geschult    ist,   kann       die
        Altersabgabebeschränkungen besser einhalten und lernt den Umgang mit betrunkenen
        Personen. Für Schulungen können die lokalen Präventionsfachstellen angefragt werden.
        Wichtige Inhalte sind: Jugendschutz, Ausweiskontrolle, Umgang mit Betrunkenen.
     − Tiefere Preise für alkoholfreie Getränke: Über die Verkaufspreise kann der Konsum
        von Alkohol einfach und wirkungsvoll beeinflusst werden. Es sollten mehrere alkoholfreie
        Getränke (insbesondere Softdrinks und Fruchtsäfte) angeboten werden, die
        preisgünstiger sind als alkoholhaltige und die an allen Verkaufsständen erhältlich sind.
     − Attraktive alkoholfreie Getränke: Verkaufsstellen sollten ein breites, attraktives
        Sortiment an alkoholfreien Getränken an allen Getränkeständen anbieten.
     − Leichtbier und alkoholfreies Bier fördern: Der Ausschank von Leichtbier (ca. 2.5
        Volumenprozent) und alkoholfreiem Bier soll im Verkauf gefördert werden.
     − Mengenbeschränkungen             beim     Alkoholverkauf:      Eine     Möglichkeit     der
        Mengenbeschränkung ist, dass Verkaufsstellen ausserhalb der Gastrobetriebe nur im
        Offenausschank (Becher) verkaufen dürfen. Auf die Verwendung von Glasbehältern
        sollte aus sicherheitstechnischen Gründen verzichtet werden, weil zerbrochene Flaschen
        oder Gläser zu schweren Verletzungen führen können.
      − Zeitbeschränkungen für den Take-away von alkoholischen Getränken: Temporäre
         Verkaufseinschränkungen für alkoholische Getränke zum Mitnehmen aus den
         umliegenden      Betrieben    (Grossverteiler,   Kleinhandel     und    Familienbetriebe,
         Gastrobetriebe u.a.) sind zu prüfen. (Im Kanton Genf ist aufgrund gesetzlicher
         Bestimmungen der Alkoholverkauf an Tankstellen sowie der Verkauf von Alkoholika
         zwischen 21 Uhr und 7 Uhr verboten).
      − Mineralwasser und Wasser für alle: Das Nachfüllen der Becher mit Leitungswasser
         soll möglich sein.
Die Bewilligungsbehörden arbeiten mit den kantonalen Fachstellen zusammen und führen
Kontrollen durch, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen.

Im Bereich der Tabakprävention empfiehlt es sich, gut markierbare resp. abgrenzbare Bereiche
rauchfrei zu gestalten oder das ganze Areal als rauchfrei zu erklären, sofern nicht bereits
gesetzliche Vorgaben existieren.

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3.4        Umwelt und Verkehr

3.4.1      Verkehr
Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Infrastruktur und Verkehr, Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO
2008

In der Planung der Verkehrsmassnahmen steht die Förderung des langsamen und öffentlichen
Verkehrs im Vordergrund:
      −   möglichst gute Einbindung des öffentlichen Verkehrs (frühzeitige Kontaktaufnahme mit
      −   den regionalen und städtischen Verkehrsbetrieben, Miteinbezug privater
          Transportunternehmungen)
      −   Abstimmung der Öffnungszeiten mit den Fahrplänen der öffentlichen Verkehrsmittel
      −   Kombinierte Ticketangebote im Bereich des regionalen öffentlichen Verkehrs
      −   beschränkte Anzahl und gebührenpflichtige Parkplätze
      −   Distanz Parkplatz zu Veranstaltungsgelände ist grösser als Distanz Haltestelle des
          öffentlichen Verkehrs zu Veranstaltungsgelände
      −   genügend Abstellplätze für Fahrräder
      −   Förderung des Fussgängerverkehrs (zentrale oder mindestens gut erreichbare Stand-
          orte)
      −   Gute Beschilderung/Signalisation

3.4.2     Abfall und Littering
Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
für Umwelt (BAfU)

Die Sauberkeit des Geländes ist ein wesentlicher Bestandteil für subjektive und objektive
Sicherheit. Prioritär sind daher Massnahmen zur Abfallvermeidung wie:,

      −   Verzicht auf Wegwerfprodukte bei Dekorationen, Markierungen, Abschrankungen etc.
      −   Getränke in Mehrwegbechern oder PET-Flaschen ausgeben / Depotsysteme
      −   Esswaren in Mehrwegtellern oder nach dem Prinzip „Packs ins Brot“ abgeben
      −   Gut gekennzeichnete Rücknahmestellen für Mehrweggebinde
      −   Keine Einzelportionen bei Gewürzen, Saucen etc. anbieten, sondern mit Dispensern
          arbeiten
Daneben sind genügend, gut gekennzeichnete Abfalleimer aufzustellen, die regelmässig geleert
werden müssen.

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3.4.3     Energie und Infrastruktur
Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
für Umwelt (BAFU)

      −   Standort für die Veranstaltung inkl. Parkplätze wenn immer möglich auf befestigtem
          Grund
      −   für Veranstaltungen auf unbefestigtem Grund Merkblatt „Freizeitveranstaltungen auf der
          grünen Wiese“ beachten
      −   Toiletten in genügender Anzahl bereitstellen, welche während des ganzen Anlasses
          sauber gehalten werden und mit genügend Toilettenpapier (Recycling) versorgt sind
      −   Beratung und fachliche Unterstützung durch das BAFU (Bundesamt für Umwelt) zu den
          Themen Ökostrom und CO2-Emissionen

3.4.4     Lebensmittel
Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
für Umwelt (BAFU)

      −   Berücksichtigung regionaler, saisongerechter Produkte
      −   Lebensmittelkontrollen (Hygiene, usw.)
      −   Herkömmliche Preisgestaltung

3.4.5     Lärm
Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
für Umwelt (BAFU)

      −   Beachtung der Lärmschutzvorschriften (in der Regel als Auflage zur Bewilligung
          festgehalten, z. B. Überzeiten/Freinächte).

3.4.6     Kommunikation
Verantwortlich für den Inhalt: Programm ecosport, Swiss Olympic Association in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt
für Umwelt (BAFU)

      −   Ausarbeitung eines Umweltkonzeptes und Commitment zur Nachhaltigkeit
      −   Information über die getroffenen Umweltmassnahmen, insbesondere öffentliches
          Verkehrsangebot, Abfallvermeidung und –trennung

3.5        Rechtliche Aspekte
Verantwortlich für den Inhalt: Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008

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Die Rechtslage im Zusammenhang mit den Rechten an den Fussballübertragungen für die
EURO 2008 und das so genannte Public Viewing in Restaurants oder anderen öffentlichen
Einrichtungen und Plätzen sieht in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein (FL)
folgendermassen aus:
Die UEFA ist Inhaberin der Urheberrechte an Bildaufnahmen der im Rahmen der EURO 08
übertragenen Fussballspiele. Das schweizerische Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass
der Empfang von Sendungen ausserhalb der Privatsphäre erlaubnis- und vergütungs-
pflichtig ist. Von einem solchen Empfang ausserhalb der Privatsphäre ist immer dann
auszugehen, wenn nicht nur die Familie und enge Freunde oder Verwandte die Sendungen
ansehen können. Die Vergütungspflicht ist also gegeben bei Bildschirmen in Restaurants,
Heimen, Vereinslokalen usw. oder bei Freilichtvorführungen.
Die fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften Suisa, Suisseimage, Swissperform, Prolitteris
und SSA sind von Gesetzes wegen mit der Wahrnehmung der Urheberechte bei der
Ausstrahlung von Fernsehsendungen beauftragt. Dies gilt allerdings nur bis zu einer Bildschirm-
diagonale von 3 m. Hierfür kommt der gemeinsame Tarif 3a und 3b zur Anwendung. Angaben
zu den Tarifen und das Vorgehen für die Abrechnung finden sich auf der Homepage der Suisa
(siehe Kapitel 4).
Für Bildschirmdiagonalen mit mehr als 3 m vergibt die UEFA eine Lizenz. Diese Lizenz wird
gebührenfrei erteilt, wenn das Public Viewing in keiner Weise kommerziell verwertet wird.
Ansonsten wird eine Gebühr von Sfr. 10.-- pro Quadratmeter und pro übertragenes Spiel
verlangt. Die Lizenz kann ausschliesslich online beantragt werden. Weitere Hinweise dazu
finden sich unter der Homepage der UEFA (siehe Kapitel 4). Zudem ist zu beachten, dass nebst
der Lizenzgebühr für die UEFA immer auch eine Gebühr an die Suisa für den
Bereich Hintergrund-Unterhaltung (Musik) abgeliefert werden muss.
Gesondert geregelt sind die Public-Viewing-Veranstaltungen in den offiziellen Fan-Zonen der
Austragungsorte (Host Cities). Richtlinien dazu sind in der der Host City Charta festgelegt.

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4        Adressen, weiterführende Informationen und Dokumente

Mit der aufgeführten Linksammlung sind die relevanten und gültigen, weiterführenden
Dokumente und Links zusammengefasst.

Thema                         Dokumente und Adresse

Allgemein                         −    Weiterführende Informationen unter www.switzerland.com
                                       aus den Städteorientierungen I und II sowie weiteren Links
                                       und Dokumenten
                                  −    ab Sommer 2007: www.bfu.ch

Sicherheit                        −    Checkliste zur Sicherheit Public Viewing
                                  −    Sicherheitstool Swiss Olympic Association: Kurzinformation
                                       und Mailbox auf www.switzerland.com
                                  −    Dokumente und Empfehlungen zu Unfallverhütung auf
                                       www.bfu.ch
                                  −    Kontaktstelle Teilprojekt Sicherheit UEFA EURO 2008
                                       Schanzmühle, Werkhofstrasse 33, CH-4503 Solothurn
                                       Phone +41 (0) 32 627 86 26
                                       Fax       +41 (0) 32 627 86 28
                                       E-Mail    euro2008@kapo.so.ch

Allgemeine                        −    Internetseiten der Host Cities und UEFA (www.uefa.com)
Besucherbetreuung
                                  −    Gastgeberhandbuch ab Januar 2008 auf
                                       www.switzerland.com

                                  −    Kontakt: Teilprojekt Standortmarketing

Fanbetreuung                      −    Weiterführende Information mit Dokumenten von
                                       vergangenen Betreuungsprojekten und Fussballturnieren
                                       unter www.fanarbeit.ch
                                  −    Kontaktstelle: David Zimmermann, Hotelgasse 10,
                                       CH-3003 Bern
                                       Phone +41 (0) 79 514 91 63
                                       E-Mail   david.zimmermann@baspo.admin.ch

Umwelt und Verkehr                −    Die zusätzlichen Verkehrsmassnahmen im Rahmen der
                                       UEFA EURO 2008 betreffen ausschliesslich die vier
                                       Austragungsorte.
                                  −    Für weiterführende Informationen oder Massnahmen sind die
                                       kommunalen oder kantonalen Behörden zuständig.

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Hotelgasse 10, CH-3003 Bern, Telefon +41 (0)31 325 88 34, Telefax +41 (0)31 325 88 49, www.switzerland.com
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                                  −    Unter www.bafu.ch sind folgende Dokumente zugänglich:
                                       −    Leitfaden für die umweltgerechte Organisation von
                                            Veranstaltungen zur EU-Ratspräsidentschaft und G8-
                                            Präsidentschaft Deutschlands im Jahr 2007
                                       −    Empfehlungen für die Wahl des ökologisch sinnvollsten
                                            Geschirrs bei Sportanlässen und Veranstaltungen, Swiss
                                            Olympic, BAFU, 2006
                                  −    Auf www.ecosport.ch sind die weiteren Dokumente und
                                       Unterlagen verfügbar. Ebenfalls weiterführende Dokumente
                                       auf (www.bafu.admin.ch).
                                  −    Auf www.saubere-veranstaltung.ch sind viele nützliche
                                       Informationen zur Planung und Durchführung von
                                       Veranstaltungen zu finden.
                                  −    Kontaktstelle: Adrian Weber, Swiss Olympic Association
                                       Haus des Sports, Talgutzentrum 27,
                                       3063 Ittigen b. Bern                                                           E-
                                       Mail:      adrian.weber@swissolympic.ch

Alkohol- und                      −    Beschilderungen und Informationsmaterial können bei vielen
Tabakprävention                        kantonalen Suchtfachstellen, Alkoholberatungsstellen, bei der
                                       Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere
                                       Drogenprobleme (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch:
                                       www.sfa-ispa.ch oder bei cool & clean
                                       (www.coolandclean.ch bestellt werden.

                                  −    Kontaktstelle: Adrian von Allmen, Swiss Olympic Association
                                       Haus des Sports, Talgutzentrum 27,
                                       3063 Ittigen b. Bern                                      E-
                                       Mail:      adrian.vonallmen@swissolympic.ch
Rechtliche Aspekte                −    Für weitergehende Fragen im Rahmen des Public Viewing
                                       sind nachfolgende Internetseiten resp. deren Organisationen
                                       zu konsultieren:
                                       −    www.uefa.com
                                       −    www.suisa.ch
                                       −    www.swissperform.ch
                                       −    www.billag.ch

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5           Anhang: Checkliste SICHERHEIT
Verantwortlich für den Inhalt: Teilprojekt Sicherheit, Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008

Diese ergänzende Checkliste zu Handen der Behörden ist auf das Public Viewing in den Host
Cities und weitere grössere Public Viewing, wie die UBS Arena o. ä., ausgerichtet.

5.1         Empfehlungen für Auflagen der Bewilligungsbehörden

        −    Eine Hausordnung soll angeschlagen werden (evtl. basierend auf der offiziellen UEFA-
             Stadion- und Hausordnung inkl. den zugehörigen Piktogrammen);
        −    Regelung der Einsatzverantwortung zwischen den Blaulichtorganisationen und den
             privaten Sicherheitskräften als auch weitere im Einsatz stehenden Organisationen
        −    Berücksichtigung der Bestimmungen des Brandschutzinspektorates (o.ä.) bzw.
             Einbezug der Berufsfeuerwehr in die Sicherheitsplanung;
        −    Erstellen eines Übermittlungskonzeptes inkl. Verbindungsplänen;
        −    Ausserhalb der Öffnungszeiten muss das Areal ebenfalls durch den privaten
             Sicherheitsdienst be- und überwacht werden;
        −    Die Öffnungszeiten des Areals müssen klar geregelt sein (auf der Berliner Fanmeile
             lauteten sie: 11 Uhr – 24 Uhr (plus/minus zwei Stunden);
        −    Schaffung von Evakuierungs-Räumen und –plänen;
        −    Schaffung von Fluchtwegen und Notausgängen (inkl. Signalisation und Beleuchtung zu
             Nachtstunden) und Panikräumen;

5.1.1        Empfehlungen für technische Massnahmen als Auflage der Bewilligungs-
             behörden

        −    Aufbau einer Umzäunung der Public Viewing Areale durch die privaten Veranstalter.
             Dabei müssen die Notausgänge bzw. die Flucht- und Rettungswege offen gehalten
             werden. Die Polizei muss zudem die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall rasch Zutritt zu
             den Public Viewing Zonen zu erhalten (Interventionseingang!);
        −    Einbezug von Fluchtflächen ausserhalb der Notausgänge;
        −    Bezeichnung und Freihaltung der Rettungswege ab den Notausgängen;
        −    Von den Fluchtflächen unabhängige Rettungsachsen für die Blaulichtorganisationen;
        −    Beleuchtung: Markierung der Fluchtwege und Notausgänge mit dauernd beleuchteten
             Rettungszeichen. Konstante Beleuchtung der Ein- und Ausgangsbereiche sowie der
             Toilettenanlagen. Vorbereitete Lichtquellen bei Störungen im Eventbereich;

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       −   Elektroinstallationen sind gem. den geltenden Vorschriften/Normen (NIN) und nur durch
           autorisiertes Personal auszuführen;
       −   Keine Hauptverkehrswege innerhalb des Areals unter 180 cm Durchgangsbreite (bzw.
           Freihalten dieser Verbindungen)!
       −   Evtl. mechanische Barrieren (Betonklötze) zur Verhinderung von Amokfahrten mit
           Fahrzeugen (Bsp. Fanmeile Berlin: 21 verletzte Personen!); Die Bestimmungen des
           Datenschutzes sind dabei zu gewährleisten.
       −   Mitteilungsmedien    z.   B.    Lautsprecheranlagen für die Durchsage                                           von
           Verhaltensweisungen, zur Steuerung von Besucherströmen. Einbezug                                                der
           Grossleinwand als visuelles Mitteilungsportal;
       −   Klar definierte Zutrittsbestimmungen (bereits alkoholisierte Fans, Kinder in Begleitung
           Erwachsener usw.);
       −   Beschränkung der Zuschauerzahlen je nach örtlicher Begebenheit: in der Regel max. 1
           bis 2 Personen pro m2. Dies bedarf eine zeitgerechte Festlegung der maximalen
           Besucherkapazitäten für die jeweiligen Veranstaltungsräume und der regelmässigen
           Überprüfung unter Beachtung der Sicherheitslage;
       −   Einhaltung behördlich verfügter Sperrzeiten soweit diese nicht durch bestehende
           Regelungen feststehen;
       −   Klare Regelung des Alkoholausschanks; Alkohol-Verkaufsverbot prüfen (lageabhängig
           eventuell nur Ausschank eines Leichtbiers). Allerdings soll das Mitbringen von Alkohol
           in das Areal untersagt werden!
       −   Ausgabe bzw. Mitbring-Verbot von Gläsern und Glasflaschen (zerbrochene Flaschen
           auf dem Boden bzw. Verletzungsgefahr, mögliche Wurfgegenstände usw.)!
       −   Blitzschutz für Zelte o. ä. mit einer Belegung von mehr als 100 Personen sowie für
           Gerüstbauten usw.;
       −   Flüssiggasflaschen aus glasfaserverstärktem Kunststoff verwenden (kein Bersten des
           Behälters im Brandfall, BLEVE);
       −   Sämtliche Aufbauten müssen sturmgesichert und mit einem Steigschutz versehen sein;
       −   Bereitstellung von sanitären Anlagen (Toilettenwagen) in einer genügenden Anzahl
           (zwei bis vier Toiletten m+w pro 500 Besucher, bzw. 4 Pissoirs);
       −   do. für grosse, nichtbrennbare Abfallbehälter!
       −   Für unvorhersehbare Fälle (z. B. Ausfall der Übertragung) sollten Ersatzprogramme zur
           Ablenkung vorbereitet werden;
       −   Evtl. Bereitstellung von Notstromaggregaten;
       −   Einhaltung der Brandschutzvorschriften bzw. Bereitstellen von geeigneten Handfeuer-
           löschern (z. B. Sprühschaum, 9 Liter) in genügender Anzahl (inkl. Kennzeichnung)
           sowie Feuerlöschdecken im Bereich von Friteusen und Fettbackgeräten!

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       −    Einrichten von Trinkwasserspendern für Hitzetage;

5.2        Empfehlungen zu möglichen Massnahmen der Polizei

       −    Im Falle einer erhöhten Eskalationsgefahr sind folgende zusätzlichen Massnahmen
            denkbar:
            o   Einsatz von zivilen, polizeilichen Fahndungsequipen und Szenekennern/Spotters;
            o   Einsatz von Sprengstoffsuchhunden (Absuchen des Geländes vor der jeweiligen
                Öffnung)
            o   Betrieb eines vorgeschobenen Kommando-Postens (idealerweise gemeinsam mit
                der Feuerwehr und dem Sanitätsdienst, evtl. auch mit         dem privaten
                Sicherheitsdienst);
            o   Planung von starken, mobilen Polizeireserven;
       −    Einbezug verkehrspolizeilicher Aspekte, wie z. B. angekündigter Geschwindigkeits-
            kontrollen o. ä., in das polizeiliche Dispositiv (Parkräume, Selbstgefährdungen oder
            Gefährdungen Dritter bei Autokorsi, Fahren in angetrunkenem Zustand);
       −    Im Umfeld der Public Viewing Zone empfiehlt sich ein grossräumiges Parkverbot für
            Motorfahrzeuge aller Art bzw. genügend Parkraum für Zweiradfahrzeuge (Velos);
       −    Sichtbare Polizeipräsenz während den Autokorsi zur Verhinderung von Auswüchsen
            und Geschwindigkeitsexzessen (evtl. entsprechende Route vorsehen und bewilligen)!
       −    Gezielte, auf das Public Viewing bezogene polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld
            auf der Grundlage der Kernbotschaften. Transparente Information über die
            polizeilichen Massnahmen;
       −    Frühzeitige Einflussnahme auf alle relevanten Organisationen und Gruppen
            (Veranstalter, ausländische Vereine, Medien, usw.) mit dem Ziel, einen friedlichen und
            ruhigen Ablauf der Veranstaltungen zu garantieren;
       −    Für koordinierte Einsätze im Verbund mit der Feuerwehr und dem Sanitätsdienst ist
            eine Rasterkarte des Geländes mit Koordinaten zu erstellen;
       −    Klar geregelte Einsatz- bzw. Präsenz-Zeiten („Fanmeile Berlin“: polizeilicher 2-Schicht
            Betrieb wie folgt: 9 Uhr bis 18 Uhr und 17 Uhr bis 2 Uhr mit anschliessendem Übergang
            zum normalen Dienstbetrieb)

5.3        Empfehlungen zu möglichen Massnahmen des Feuerwehr und Sanitätsdienstes

       −    Gewährleistung der sanitätsdienstlichen Versorgung vor Ort gemäss den IVR-
            Richtlinien (IVR = Interverband für Rettungswesen);
       −    Einrichten eines Bereitstellungsraumes inkl. Parkraum für Rettungsfahrzeuge (ca.
            2000 m2) der Feuerwehr und des Sanitätdienstes;
       −    Freie Zu- und Wegfahrten (z. B. Bereitstellungsraum – Rettungsachse);

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       −    Betrieb eines vorgeschobenen Kommando-Postens.

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