Empfehlungen zum Erfordernis von Füh-rungszeugnissen nach 72a SGB VIII

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Die Kinder- und Jugendhilfe ist in ihren Ar-
                                                beitsbezügen vielseitig betroffen von den
                                                Auswirkungen der Ukraine-Krise – im inter-
Ukraine-Krise                                   nationalen Jugendaustausch und der ju-
                                                gendpolitischen Zusammenarbeit mit den
Empfehlungen zum                                ukrainischen Partnern, in der pädagogische
                                                Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und
                                                ihren Fragen und Sorgen zu Krieg und Ver-
Erfordernis von Füh-                            treibung, in der politischen Bildungsarbeit
                                                und in dem Bestreben nach Völkerverstän-
rungszeugnissen nach                            digung und Demokratie in Europa.
                                                Die Herausforderungen treffen in den päda-
§ 72a SGB VIII                                  gogischen Einrichtungen auf einen teils
                                                schon vorhandenen Notstand: Kitas, Kin-
                                                der- und Jugendarbeit, Jugendverbände,
                                                Schulen, offener Ganztag etc. haben mit
                                                fehlenden personellen Ressourcen zu
                                                kämpfen: Zu vielen krankheitsbedingten
                                                Ausfällen kommt die Tatsache, dass in den
                                                Einrichtungen seit Jahren ohnehin Fach-
                                                kräftemangel herrscht. Daher ist unkompli-
                                                zierte und kompetente Hilfe bei der Auf-
                                                nahme und Unterstützung geflüchteter Kin-
MERKBLATT für Institutio-                       der und Jugendlicher in formalen und non-
                                                formalen Bildungseinrichtungen willkom-
nen und Einrichtungen der                       men!
Kinder und Jugendhilfe,                         Aktuell ergreifen aus der Ukraine geflüchtete
                                                erwachsene Personen, die erst kürzlich in
die Fachkräfte und Hel-                         Deutschland angekommen sind, die Initia-
                                                tive, um die Betreuung von geflüchteten Kin-
fende aus der Ukraine be-                       dern und Jugendlichen – nicht nur die eige-
                                                nen – mit zu unterstützen. Vielerorts ist das
schäftigen möchten                              eine wichtige Hilfestellung.
                                                Engagement unterstützen – über Kinder-
                                                und Jugendschutzstandards informieren
                                                Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes
Autorinnen: Britta Schülke, Silke Knabenschuh
                                                möchte die Arbeitsgemeinschaft Kinder-
Stand 03.05.2022
                                                und Jugendschutz (AJS) NRW e. V. dazu bei-
                                                tragen, die vielerorts benötigte Unterstüt-
                                                zung von Engagierten aus der Ukraine, ins-
                                                besondere auch für geflüchtete Kinder und
                                                Jugendliche, möglichst professionell und si-
                                                cher zu gestalten.
                                                Dieses Merkblatt stellt keine Regelung im
                                                Sinne einer Rechtsvorschrift dar. Vielmehr
                                                will die AJS NRW als freier Träger der Kin-
                                                der- und Jugendhilfe eine Hilfestellung an-
                                                bieten, um berufliches und ehrenamtliches
                                                Engagement von Geflüchteten im Sinne des
                                                Kinder- und Jugendschutzes adäquat und
                                                                                           1
pragmatisch zu gestalten, pädagogische         Schutzkonzepten, die in noch umfassende-
Rahmenbedingungen zu schaffen und Ak-          rer Weise Prozesse zur Prävention von Ge-
teur*innen zu sensibilisieren.                 walt und sexualisierter Gewalt sicherstellen
Kinder- und Jugendschutz will Kindes-          sollen.
wohl und Kinderrechte sicherstellen, um        ____________________________________
Machtmissbrauch, Übergriffen und Ge-
walt vorzubeugen!
Bei aller gebotenen Eile ist es notwendig,
für einen grenzachtenden Umgang mitei-
nander zu sensibilisieren und Mitarbei-
tende/Ehrenamtliche über die hiesigen
Standards zu informieren, die das Wohl
Minderjähriger gewährleisten, deren Rechte
absichern sollen und Machtverhältnisse kri-
tisch in den Blick nehmen. Denn Hilfsbe-
dürftigkeit schafft Abhängigkeiten, die aus-
genutzt werden können. Neben den hiesi-
gen Bestimmungen zum Kinder- und Ju-
gendschutz dürfte hierzu besonders der
Verweis auf die UN-Kinderrechtskonven-
tion hilfreich sein, die neben Deutschland
von zahlreichen anderen Staaten, und eben
auch von der Ukraine, ratifiziert worden
ist.
Eine persönliche Beziehung ist nicht nur
die Voraussetzung dafür, Erziehungspro-
zesse zu entwickeln und zu gestalten, sie
schafft auch die Gelegenheit, Macht über
andere Personen zu gewinnen. So besteht
ein Gefahrenpotenzial, dass Vertrauen
ausgenutzt wird mit dem Ziel, Kinder und
Jugendliche nach eigenen Wünschen und
Neigungen gefügig zu machen (vgl. Wiesner
in SGB VIII-Kommentar, § 72a, RN 4, 6. Auf-
lage, München 2022).
In öffentlichen Bildungseinrichtungen und
Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe
haben sich durch das Bundeskinderschutz-
gesetz, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
und dem Landeskinderschutzgesetz NRW
verschiedene Standards zur Sicherung des
Kinder- und Jugendschutzes und der Kin-
derrechte etabliert: Von Fachkräften, Hel-
fenden und Ehrenamtlichen in Kitas, Schu-
len oder Jugendhilfeeinrichtungen werden
zum Schutz des Kindeswohls erweiterte
Führungszeugnisse erbracht und Selbst-
verpflichtungserklärungen unterzeichnet.
Diese tragen zur Sensibilisierung der Mitar-
beitenden bei und sind Bestandteil von
                                                                                          2
1. Inwieweit ist es generell möglich, aus                               2. Erweitertes Führungszeugnis als Erfor-
der Ukraine Geflüchtete anzustellen?                                    dernis für eine Tätigkeitsaufnahme in der
                                                                        Kinder- und Jugendhilfe
Mit dem vorübergehenden Schutz erhalten
Geflüchtete aus der Ukraine die grundsätzli-                            Zum Bestandteil von Schutzkonzepten im
che Berechtigung, in den Staaten der Euro-                              Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gehört
päischen Union einen Beruf auszuüben. Sie                               für dort tätige Personen, die mehr als singu-
können sowohl eine selbstständige Tätig-                                lären Kontakt mit Kindern und Jugendli-
keit ausüben als auch einen Arbeitsvertrag                              chen haben, grundsätzlich gem. § 72a Abs.
mit Arbeitgeber*innen abschließen (nicht-                               3 SGB VIII die Beibringung eines sogenann-
selbstständige Tätigkeit).                                              ten erweiterten Führungszeugnisses nach §
                                                                        30a BZRG (Voraussetzung: Anmeldung, Per-
Wer eine nichtselbstständige Tätigkeit ausü-
                                                                        sonalausweis oder Aufenthaltstitel). Träger
ben möchte, braucht eine Arbeitserlaubnis
                                                                        der öffentlichen Jugendhilfe dürfen gem. §
von der kommunalen Ausländerbehörde,
                                                                        72a Abs. 1 keine Personen beschäftigen, die
die allerdings – nach Erteilung der Aufent-
                                                                        dieses Führungszeugnis nicht vorlegen. Der
haltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz
                                                                        Vorschrift wird eine Abschreckungswirkung
– in aller Regel erteilt werden wird.
                                                                        zugeschrieben; sie gilt grundsätzlich für alle
Wer noch keine Aufenthaltserlaubnis, aller-                             Personen, die in der Kinder- und Jugend-
dings einen Anspruch auf eine Aufenthalts-                              hilfe beschäftigt werden sollen – unabhän-
erlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz                                  gig von ihrer Staatsangehörigkeit.
hat, kann bei Vorliegen eines konkreten
Stellenangebots eine Fiktionsbescheini-                                            Das erweiterte Führungszeugnis
gung nach § 81 Abs. 5 erhalten. Danach                                                   nach § 72a SGB VIII
kann die Aufnahme einer Tätigkeit erlaubt
werden – das Bundesinnenministerium                                      Dabei geht es insbesondere um die Einsichtnahme hin-
schreibt am 5. März 2022 dazu ausdrücklich:                              sichtlich von einschlägigen Straftaten, die ein Beschäf-
„Es kann aus Sicht des BMI hingenommen                                   tigungsverbot nach sich ziehen. Dazu zählen gem. § 72a
werden, dass bereits nach Ausstellung der                                Abs. 1 u. a. Straftaten gegen
Fiktionsbescheinigung […], aber noch vor
Erteilung des Aufenthaltstitels eine Beschäf-                                ▪   den Personenstand, die Ehe und Familie
tigung aufgenommen wird.“
                                                                             ▪   Verletzung der Fürsorge- und Erziehungs-
Ein wichtiges Thema bei der Suche nach ei-                                       pflicht, § 171 StGB
nem Arbeitsplatz wird die Frage der Aner-
kennung der Berufsausbildung und der                                         ▪   Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim-
Schulabschlüsse sein. Wichtige Informatio-                                       mung §§ 174 – 181a, 182 – 184f StGB, sexueller
nen und Hilfestellungen hierzu finden sich                                       Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewalti-
unter: www.anabin.de, ebenso wie unter                                           gung, Förderung sexueller Handlungen min-
https://www.anerkennung-in-deutsch-                                              derjähriger Kinder- und Jugendpornografie,
land.de/html/de/index.php.1                                                      Pornografie, Prostitution

___________________________________                                          ▪   Straftaten gegen die körperliche Unversehrt-
                                                                                 heit, § 225 StGB

                                                                             ▪   Misshandlung von Schutzbefohlenen

                                                                             ▪   Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
                                                                                 §§ 232 – 233a, 234, 235 – 236 StGB Menschen-
                                                                                 handel, Menschenraub, Kinderhandel.

1
    Quelle: IDA e. V. zu Arbeitsmöglichkeiten von aus der Ukraine Ge-
flüchteten: https://www.idaev.de/themen/flucht -asyl/ukraine

                                                                                                                            3
Seit dem 27. April 2012 kann in Deutschland    der Flüchtlingskrise 2015/2016 dafür ausge-
lebenden Staatsangehörigen anderer Mit-        sprochen, dass die Eignung der Pflegeper-
gliedsstaaten der EU ein sogenanntes „Eu-      sonen in getrennten Gesprächen mit dem
ropäisches Führungszeugnis“ erteilt wer-       minderjährigen Geflüchteten, der Pflegefa-
den. Unter Umständen kann im internatio-       milie und möglichst auch in getrennten Ge-
nalen Kontext auch die Vorlage einer dem       sprächen mit den einzelnen Pflegepersonen
Führungszeugnis entsprechenden Vorlage         (bspw. Tante/Onkel) geklärt werden sollte
(sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) in       (vgl. DIJuF JAmt 2016, 251).
Betracht kommen.                               Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt
____________________________________           auch das BMFSFJ im April 2022 (vgl. Rund-
                                               schreiben des Städtetages zu Polizeilichen
                                               Führungszeugnissen für Alltagshelfer und
3. Vorlagepflicht nicht als unüberbrück-       Fachkräfte aus der Ukraine vom 8.4.2022):
bare Hürde verstehen: Selbstauskunft als
                                               „Die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse
Alternative
                                               gemäß § 72a Abs. 1 S. 2 SGB VIII für die be-
Um die Vorlagepflicht gem. § 72a SGB VIII      treffenden ukrainischen Personen, die in der
nicht zu einer unüberbrückbaren bürokrati-     Kinder- und Jugendhilfe tätig werden möch-
schen Hürde werden zu lassen, sollte dieses    ten, dürften in aller Regel keine Aussagekraft
Erfordernis insbesondere bei aus Nicht-EU-     im Hinblick auf einschlägige Vorverurteilun-
Ländern Stammenden, die sich hier im Rah-      gen haben, da sich diese erst seit kurzer Zeit
men von Kinder- und Jugendhilfe-Kontex-        in Deutschland aufhalten. Aus hiesiger Sicht
ten sinnvoll einbringen möchten, pragma-       stellt die Vorlage eines solchen erweiterten
tisch gehandhabt werden. Nicht in allen        Führungszeugnisses in diesen Fällen damit
Ländern der Welt werden vergleichbare          kein geeignetes Mittel zur Feststellung, ob
Strafbarkeitsregister geführt. Zudem dürf-     ein Tätigkeitsausschluss nach § 72a Abs. 1 S.
ten relevante Verurteilungen über den EU-      1 SGB VIII erfolgen muss, dar. Der vom Ge-
Raum hinaus häufig schwer abfragbar oder       setzgeber beabsichtigte Schutzzweck kann
Eintragungen etwa bei geflüchteten Re-         auf diese Weise nicht erreicht werden.
gimegegnern politisch motiviert bzw. beein-
                                               Festzustellen ist in diesem Zusammenhang,
flusst sein, so dass die Vorlage solcher Do-
                                               dass es sich bei der Vorlagepflicht erweiter-
kumente keine entsprechende Aussagekraft
                                               ter Führungszeugnisse gemäß § 72a Abs. 1 S.
haben kann (vgl. Wiesner in SGB VIII-Kom-
                                               2 SGB VIII um eine Soll-Verpflichtung handelt.
mentar, § 72a, RN 23, 6. Auflage, München
                                               Das bedeutet, dass von der Vorgabe in be-
2022).
                                               gründeten Ausnahmefällen abgewichen wer-
Kann die persönliche Eignung von ausländi-     den kann. Um den Kinderschutz dennoch
schen Mitarbeitenden nicht über eine dem       weitestmöglich sicherzustellen, muss aber
Führungszeugnis entsprechende Vorlage          zwingend die Eignung der ukrainischen Be-
festgestellt werden, da mit der Vorlage der    werberinnen und Bewerber für eine Tätigkeit
vom Gesetzgeber intendierte Schutzzweck        in der Kinder- und Jugendhilfe auf anderem
nicht erreicht werden kann (objektive Un-      Wege bzw. mit anderen Mitteln überprüft
möglichkeit), erscheint es daher sinnvoll,     werden. Dabei bietet sich v.a. ein persönli-
andere Wege zu unternehmen, um die Eig-        ches Gespräch des öffentlichen Trägers mit
nung der Personen zu klären und angemes-       der betreffenden Person an. In diesem Ge-
sen hinsichtlich des hiesigen Kinder- und      spräch sollte die ukrainische Bewerberin
Jugendschutzverständnisses zu sensibilisie-    bzw. der ukrainische Bewerber auf möglichst
ren.                                           behutsame Weise über die Erfordernisse des
In Fällen der Verwandtenpflege von unbe-       Kinderschutzes und die gesetzlichen Vorga-
gleiteten minderjährigen Geflüchteten hat      ben in Deutschland aufgeklärt und für diese
sich das Deutsche Institut für Jugendhilfe     sensibilisiert werden.
und Familienrecht im Zusammenhang mit
                                                                                            4
Auf Anhaltspunkte für problematisches             Die im Zusammenhang mit dem seit dem
(strafwürdiges) Verhalten gegenüber Kin-          24.2.2022 herrschenden Krieg in der Ukra-
dern und Jugendlichen sollte geachtet wer-        ine nach Deutschland geflüchteten Perso-
den. Spezielle Fortbildungsangebote für die       nen dürften häufig kaum in der Lage, ein
Gesprächsführung in diesem Bereich erschei-       Führungszeugnis gem. § 30a BZRG vorzule-
nen sinnvoll. Als ein Ergebnis dieses Ge-         gen: Viele von ihnen sind (noch) ungemel-
sprächs zwischen Träger und potentieller          det und verfügen (noch) nicht über Aufent-
bzw. potentiellem Alltagshelferin/Alltagshel-     haltstitel, so dass sich die Frage stellt, ob sie
fer, Erzieherin/Erzieher u. ä. sollte insbeson-   überhaupt ein Führungszeugnis beantragen
dere auch die Unterzeichnung einer Selbst-        können und welche Aussagekraft dies über-
auskunft in Anlehnung an die Vorgaben des §       haupt haben könnte. Denn selbst wenn dies
72a SGB VIII angestrebt werden (Verpflich-        der Fall wäre, dürften die Führungszeug-
tungs- bzw. Ehrenerklärung).“                     nisse, die Eintragungen aus dem Bundes-
                                                  zentralregister abbilden, regelmäßig noch
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                                                  keine Verurteilungen beinhalten. Damit
                                                  liefe der vom Gesetzgeber intendierte
4. Sensibilisierung, Selbstauskunft,              Schutzzweck ins Leere.
Selbstverpflichtung und Begleitung von            Ebenso scheidet die Beantragung eines EU-
geflüchteten Mitarbeitenden aus der Uk-           Führungszeugnisses aus, da die Ukraine
raine                                             kein Mitglied der EU ist. Auch das Anfordern
Diesen Grundsätzen folgend empfiehlt die          anderer entsprechender Vorlagen von ukra-
AJS NRW bei engagierten geflüchteten Per-         inischen Behörden dürfte angesichts der ak-
sonen aus der Ukraine, die im Kontext der         tuellen Umstände kaum realisierbar sein.
Kinder- und Jugendhilfe tätig sein möchten        Starr an der Beibringung eines Führungs-
und eingesetzt werden können, mit Blick           zeugnisses festzuhalten erscheint in diesem
auf das Erfordernis des Führungszeugnisses        Zusammenhang nicht sachdienlich für den
pragmatisch zu verfahren und auf folgende         Kinder- und Jugendschutz (so auch BMFSJ).
Wege die Eignung im Sinne des Schutz-             Sinn und Zweck des § 72a SGB VIII ist es
zwecks des § 72a SGB VIII mit drei Baustei-       nicht, Personen, die aus der Ukraine ge-
nen zu klären und dies entsprechend zu do-        flüchtet sind und sich im Kontext der Kin-
kumentieren:                                      der- und Jugendhilfe engagieren möchten,
                                                  allein schon deshalb von einer möglichen
                                                  Tätigkeit auszuschließen, weil für sie das
    1. Aufklärung und Sensibilisierungsge-        Beibringen eines Führungszeugnisses fak-
       spräch in Bezug auf den präventiven        tisch unmöglich ist oder kaum Sinn macht.
       Kinderschutz samt Kinderrechten            Dies wäre angesichts der aktuellen Heraus-
       und Kinder- und Jugendschutzbe-            forderungen ausgesprochen kontraproduk-
       stimmungen                                 tiv und ein schlechtes Signal an die aus der
                                                  Ukraine geflüchteten Menschen, die einen
    2. Selbstauskunft und Selbstverpflich-        Beitrag leisten möchten und können. Des-
       tungserklärung                             halb sollte mit Selbstauskünften und
                                                  Selbstverpflichtungserklärungen gear-
    3. Sicherstellung der Begleitung der Tä-      beitet werden.
       tigkeit durch erfahrene Fachkräfte o-
                                                  Für einen wirksamen Kinder- und Jugend-
       der ggf. durch andere erfahrene Mit-
                                                  schutz ist vor allem die Haltung und das Le-
       arbeiter*innen oder Ehrenamtler*in-
                                                  ben im persönlichen Miteinander wichtig.
       nen
                                                  In Bezug auf den Einsatz von Mitarbeiten-
                                                  den aus der Ukraine im Rahmen von ver-
                                                  traglichen Betreuungs- bzw. Aufsichtsüber-
                                                  nahmen wie etwa im Kita-,
                                                                                                  5
Kindertagespflege- , Kinder- und Jugendar-
beit- oder Schulkontext sollten Träger zu-
sätzlich sicherstellen, dass deren Einsatz
von dort schon tätigen Personen bzw.
Fachkräften unterstützt und begleitet
wird, die den Erfordernissen des § 72a
SGB VIII genügen und die hiesigen Kinder-
schutzstandards im Arbeitsalltag schon
kennen und umsetzen.
Idealerweise sollte dieses Setting auch im
ehrenamtlichen Engagement umgesetzt
werden, zumal immer dann, wenn der Kon-
takt zu Kindern und Jugendlichen im Rah-
men des Engagements über das Singuläre
hinausgeht. Ausdrücklich geht es dabei
nicht darum, Engagierte aus der Ukraine
mit einer negativen Konnotation in Verbin-
dung zu bringen. Vielmehr ist es Intention,
den hiesigen wichtigen Standards zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
Übergriffen und zur Sicherung der Kinder-
rechte auch zur Wirksamkeit zu verhelfen,
wenn Erfordernisse, wie beispielsweise die
Beibringung eines erweiterten Führungs-
zeugnisses mangels tauglicher Aussage-
kraft, ins Leere laufen.
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5. Selbstauskunft und Selbstverpflich-
tungserklärung als Vorlagen
Vorlagen der Selbstauskunft und einer mög-
lichen Selbstverpflichtungserklärung sind
auf unserer Homepage kostenlos zur Ver-
wendung als Download auf Deutsch/Ukrai-
nisch/Russisch/Englisch verfügbar:
www.ajs.nrw

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