Empfehlungen zum Erfordernis von Füh-rungszeugnissen nach 72a SGB VIII
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Die Kinder- und Jugendhilfe ist in ihren Ar- beitsbezügen vielseitig betroffen von den Auswirkungen der Ukraine-Krise – im inter- Ukraine-Krise nationalen Jugendaustausch und der ju- gendpolitischen Zusammenarbeit mit den Empfehlungen zum ukrainischen Partnern, in der pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ihren Fragen und Sorgen zu Krieg und Ver- Erfordernis von Füh- treibung, in der politischen Bildungsarbeit und in dem Bestreben nach Völkerverstän- rungszeugnissen nach digung und Demokratie in Europa. Die Herausforderungen treffen in den päda- § 72a SGB VIII gogischen Einrichtungen auf einen teils schon vorhandenen Notstand: Kitas, Kin- der- und Jugendarbeit, Jugendverbände, Schulen, offener Ganztag etc. haben mit fehlenden personellen Ressourcen zu kämpfen: Zu vielen krankheitsbedingten Ausfällen kommt die Tatsache, dass in den Einrichtungen seit Jahren ohnehin Fach- kräftemangel herrscht. Daher ist unkompli- zierte und kompetente Hilfe bei der Auf- nahme und Unterstützung geflüchteter Kin- MERKBLATT für Institutio- der und Jugendlicher in formalen und non- formalen Bildungseinrichtungen willkom- nen und Einrichtungen der men! Kinder und Jugendhilfe, Aktuell ergreifen aus der Ukraine geflüchtete erwachsene Personen, die erst kürzlich in die Fachkräfte und Hel- Deutschland angekommen sind, die Initia- tive, um die Betreuung von geflüchteten Kin- fende aus der Ukraine be- dern und Jugendlichen – nicht nur die eige- nen – mit zu unterstützen. Vielerorts ist das schäftigen möchten eine wichtige Hilfestellung. Engagement unterstützen – über Kinder- und Jugendschutzstandards informieren Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes Autorinnen: Britta Schülke, Silke Knabenschuh möchte die Arbeitsgemeinschaft Kinder- Stand 03.05.2022 und Jugendschutz (AJS) NRW e. V. dazu bei- tragen, die vielerorts benötigte Unterstüt- zung von Engagierten aus der Ukraine, ins- besondere auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche, möglichst professionell und si- cher zu gestalten. Dieses Merkblatt stellt keine Regelung im Sinne einer Rechtsvorschrift dar. Vielmehr will die AJS NRW als freier Träger der Kin- der- und Jugendhilfe eine Hilfestellung an- bieten, um berufliches und ehrenamtliches Engagement von Geflüchteten im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes adäquat und 1
pragmatisch zu gestalten, pädagogische Schutzkonzepten, die in noch umfassende- Rahmenbedingungen zu schaffen und Ak- rer Weise Prozesse zur Prävention von Ge- teur*innen zu sensibilisieren. walt und sexualisierter Gewalt sicherstellen Kinder- und Jugendschutz will Kindes- sollen. wohl und Kinderrechte sicherstellen, um ____________________________________ Machtmissbrauch, Übergriffen und Ge- walt vorzubeugen! Bei aller gebotenen Eile ist es notwendig, für einen grenzachtenden Umgang mitei- nander zu sensibilisieren und Mitarbei- tende/Ehrenamtliche über die hiesigen Standards zu informieren, die das Wohl Minderjähriger gewährleisten, deren Rechte absichern sollen und Machtverhältnisse kri- tisch in den Blick nehmen. Denn Hilfsbe- dürftigkeit schafft Abhängigkeiten, die aus- genutzt werden können. Neben den hiesi- gen Bestimmungen zum Kinder- und Ju- gendschutz dürfte hierzu besonders der Verweis auf die UN-Kinderrechtskonven- tion hilfreich sein, die neben Deutschland von zahlreichen anderen Staaten, und eben auch von der Ukraine, ratifiziert worden ist. Eine persönliche Beziehung ist nicht nur die Voraussetzung dafür, Erziehungspro- zesse zu entwickeln und zu gestalten, sie schafft auch die Gelegenheit, Macht über andere Personen zu gewinnen. So besteht ein Gefahrenpotenzial, dass Vertrauen ausgenutzt wird mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche nach eigenen Wünschen und Neigungen gefügig zu machen (vgl. Wiesner in SGB VIII-Kommentar, § 72a, RN 4, 6. Auf- lage, München 2022). In öffentlichen Bildungseinrichtungen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe haben sich durch das Bundeskinderschutz- gesetz, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und dem Landeskinderschutzgesetz NRW verschiedene Standards zur Sicherung des Kinder- und Jugendschutzes und der Kin- derrechte etabliert: Von Fachkräften, Hel- fenden und Ehrenamtlichen in Kitas, Schu- len oder Jugendhilfeeinrichtungen werden zum Schutz des Kindeswohls erweiterte Führungszeugnisse erbracht und Selbst- verpflichtungserklärungen unterzeichnet. Diese tragen zur Sensibilisierung der Mitar- beitenden bei und sind Bestandteil von 2
1. Inwieweit ist es generell möglich, aus 2. Erweitertes Führungszeugnis als Erfor- der Ukraine Geflüchtete anzustellen? dernis für eine Tätigkeitsaufnahme in der Kinder- und Jugendhilfe Mit dem vorübergehenden Schutz erhalten Geflüchtete aus der Ukraine die grundsätzli- Zum Bestandteil von Schutzkonzepten im che Berechtigung, in den Staaten der Euro- Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gehört päischen Union einen Beruf auszuüben. Sie für dort tätige Personen, die mehr als singu- können sowohl eine selbstständige Tätig- lären Kontakt mit Kindern und Jugendli- keit ausüben als auch einen Arbeitsvertrag chen haben, grundsätzlich gem. § 72a Abs. mit Arbeitgeber*innen abschließen (nicht- 3 SGB VIII die Beibringung eines sogenann- selbstständige Tätigkeit). ten erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG (Voraussetzung: Anmeldung, Per- Wer eine nichtselbstständige Tätigkeit ausü- sonalausweis oder Aufenthaltstitel). Träger ben möchte, braucht eine Arbeitserlaubnis der öffentlichen Jugendhilfe dürfen gem. § von der kommunalen Ausländerbehörde, 72a Abs. 1 keine Personen beschäftigen, die die allerdings – nach Erteilung der Aufent- dieses Führungszeugnis nicht vorlegen. Der haltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz Vorschrift wird eine Abschreckungswirkung – in aller Regel erteilt werden wird. zugeschrieben; sie gilt grundsätzlich für alle Wer noch keine Aufenthaltserlaubnis, aller- Personen, die in der Kinder- und Jugend- dings einen Anspruch auf eine Aufenthalts- hilfe beschäftigt werden sollen – unabhän- erlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz gig von ihrer Staatsangehörigkeit. hat, kann bei Vorliegen eines konkreten Stellenangebots eine Fiktionsbescheini- Das erweiterte Führungszeugnis gung nach § 81 Abs. 5 erhalten. Danach nach § 72a SGB VIII kann die Aufnahme einer Tätigkeit erlaubt werden – das Bundesinnenministerium Dabei geht es insbesondere um die Einsichtnahme hin- schreibt am 5. März 2022 dazu ausdrücklich: sichtlich von einschlägigen Straftaten, die ein Beschäf- „Es kann aus Sicht des BMI hingenommen tigungsverbot nach sich ziehen. Dazu zählen gem. § 72a werden, dass bereits nach Ausstellung der Abs. 1 u. a. Straftaten gegen Fiktionsbescheinigung […], aber noch vor Erteilung des Aufenthaltstitels eine Beschäf- ▪ den Personenstand, die Ehe und Familie tigung aufgenommen wird.“ ▪ Verletzung der Fürsorge- und Erziehungs- Ein wichtiges Thema bei der Suche nach ei- pflicht, § 171 StGB nem Arbeitsplatz wird die Frage der Aner- kennung der Berufsausbildung und der ▪ Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- Schulabschlüsse sein. Wichtige Informatio- mung §§ 174 – 181a, 182 – 184f StGB, sexueller nen und Hilfestellungen hierzu finden sich Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewalti- unter: www.anabin.de, ebenso wie unter gung, Förderung sexueller Handlungen min- https://www.anerkennung-in-deutsch- derjähriger Kinder- und Jugendpornografie, land.de/html/de/index.php.1 Pornografie, Prostitution ___________________________________ ▪ Straftaten gegen die körperliche Unversehrt- heit, § 225 StGB ▪ Misshandlung von Schutzbefohlenen ▪ Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 – 233a, 234, 235 – 236 StGB Menschen- handel, Menschenraub, Kinderhandel. 1 Quelle: IDA e. V. zu Arbeitsmöglichkeiten von aus der Ukraine Ge- flüchteten: https://www.idaev.de/themen/flucht -asyl/ukraine 3
Seit dem 27. April 2012 kann in Deutschland der Flüchtlingskrise 2015/2016 dafür ausge- lebenden Staatsangehörigen anderer Mit- sprochen, dass die Eignung der Pflegeper- gliedsstaaten der EU ein sogenanntes „Eu- sonen in getrennten Gesprächen mit dem ropäisches Führungszeugnis“ erteilt wer- minderjährigen Geflüchteten, der Pflegefa- den. Unter Umständen kann im internatio- milie und möglichst auch in getrennten Ge- nalen Kontext auch die Vorlage einer dem sprächen mit den einzelnen Pflegepersonen Führungszeugnis entsprechenden Vorlage (bspw. Tante/Onkel) geklärt werden sollte (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) in (vgl. DIJuF JAmt 2016, 251). Betracht kommen. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt ____________________________________ auch das BMFSFJ im April 2022 (vgl. Rund- schreiben des Städtetages zu Polizeilichen Führungszeugnissen für Alltagshelfer und 3. Vorlagepflicht nicht als unüberbrück- Fachkräfte aus der Ukraine vom 8.4.2022): bare Hürde verstehen: Selbstauskunft als „Die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse Alternative gemäß § 72a Abs. 1 S. 2 SGB VIII für die be- Um die Vorlagepflicht gem. § 72a SGB VIII treffenden ukrainischen Personen, die in der nicht zu einer unüberbrückbaren bürokrati- Kinder- und Jugendhilfe tätig werden möch- schen Hürde werden zu lassen, sollte dieses ten, dürften in aller Regel keine Aussagekraft Erfordernis insbesondere bei aus Nicht-EU- im Hinblick auf einschlägige Vorverurteilun- Ländern Stammenden, die sich hier im Rah- gen haben, da sich diese erst seit kurzer Zeit men von Kinder- und Jugendhilfe-Kontex- in Deutschland aufhalten. Aus hiesiger Sicht ten sinnvoll einbringen möchten, pragma- stellt die Vorlage eines solchen erweiterten tisch gehandhabt werden. Nicht in allen Führungszeugnisses in diesen Fällen damit Ländern der Welt werden vergleichbare kein geeignetes Mittel zur Feststellung, ob Strafbarkeitsregister geführt. Zudem dürf- ein Tätigkeitsausschluss nach § 72a Abs. 1 S. ten relevante Verurteilungen über den EU- 1 SGB VIII erfolgen muss, dar. Der vom Ge- Raum hinaus häufig schwer abfragbar oder setzgeber beabsichtigte Schutzzweck kann Eintragungen etwa bei geflüchteten Re- auf diese Weise nicht erreicht werden. gimegegnern politisch motiviert bzw. beein- Festzustellen ist in diesem Zusammenhang, flusst sein, so dass die Vorlage solcher Do- dass es sich bei der Vorlagepflicht erweiter- kumente keine entsprechende Aussagekraft ter Führungszeugnisse gemäß § 72a Abs. 1 S. haben kann (vgl. Wiesner in SGB VIII-Kom- 2 SGB VIII um eine Soll-Verpflichtung handelt. mentar, § 72a, RN 23, 6. Auflage, München Das bedeutet, dass von der Vorgabe in be- 2022). gründeten Ausnahmefällen abgewichen wer- Kann die persönliche Eignung von ausländi- den kann. Um den Kinderschutz dennoch schen Mitarbeitenden nicht über eine dem weitestmöglich sicherzustellen, muss aber Führungszeugnis entsprechende Vorlage zwingend die Eignung der ukrainischen Be- festgestellt werden, da mit der Vorlage der werberinnen und Bewerber für eine Tätigkeit vom Gesetzgeber intendierte Schutzzweck in der Kinder- und Jugendhilfe auf anderem nicht erreicht werden kann (objektive Un- Wege bzw. mit anderen Mitteln überprüft möglichkeit), erscheint es daher sinnvoll, werden. Dabei bietet sich v.a. ein persönli- andere Wege zu unternehmen, um die Eig- ches Gespräch des öffentlichen Trägers mit nung der Personen zu klären und angemes- der betreffenden Person an. In diesem Ge- sen hinsichtlich des hiesigen Kinder- und spräch sollte die ukrainische Bewerberin Jugendschutzverständnisses zu sensibilisie- bzw. der ukrainische Bewerber auf möglichst ren. behutsame Weise über die Erfordernisse des In Fällen der Verwandtenpflege von unbe- Kinderschutzes und die gesetzlichen Vorga- gleiteten minderjährigen Geflüchteten hat ben in Deutschland aufgeklärt und für diese sich das Deutsche Institut für Jugendhilfe sensibilisiert werden. und Familienrecht im Zusammenhang mit 4
Auf Anhaltspunkte für problematisches Die im Zusammenhang mit dem seit dem (strafwürdiges) Verhalten gegenüber Kin- 24.2.2022 herrschenden Krieg in der Ukra- dern und Jugendlichen sollte geachtet wer- ine nach Deutschland geflüchteten Perso- den. Spezielle Fortbildungsangebote für die nen dürften häufig kaum in der Lage, ein Gesprächsführung in diesem Bereich erschei- Führungszeugnis gem. § 30a BZRG vorzule- nen sinnvoll. Als ein Ergebnis dieses Ge- gen: Viele von ihnen sind (noch) ungemel- sprächs zwischen Träger und potentieller det und verfügen (noch) nicht über Aufent- bzw. potentiellem Alltagshelferin/Alltagshel- haltstitel, so dass sich die Frage stellt, ob sie fer, Erzieherin/Erzieher u. ä. sollte insbeson- überhaupt ein Führungszeugnis beantragen dere auch die Unterzeichnung einer Selbst- können und welche Aussagekraft dies über- auskunft in Anlehnung an die Vorgaben des § haupt haben könnte. Denn selbst wenn dies 72a SGB VIII angestrebt werden (Verpflich- der Fall wäre, dürften die Führungszeug- tungs- bzw. Ehrenerklärung).“ nisse, die Eintragungen aus dem Bundes- zentralregister abbilden, regelmäßig noch ____________________________________ keine Verurteilungen beinhalten. Damit liefe der vom Gesetzgeber intendierte 4. Sensibilisierung, Selbstauskunft, Schutzzweck ins Leere. Selbstverpflichtung und Begleitung von Ebenso scheidet die Beantragung eines EU- geflüchteten Mitarbeitenden aus der Uk- Führungszeugnisses aus, da die Ukraine raine kein Mitglied der EU ist. Auch das Anfordern Diesen Grundsätzen folgend empfiehlt die anderer entsprechender Vorlagen von ukra- AJS NRW bei engagierten geflüchteten Per- inischen Behörden dürfte angesichts der ak- sonen aus der Ukraine, die im Kontext der tuellen Umstände kaum realisierbar sein. Kinder- und Jugendhilfe tätig sein möchten Starr an der Beibringung eines Führungs- und eingesetzt werden können, mit Blick zeugnisses festzuhalten erscheint in diesem auf das Erfordernis des Führungszeugnisses Zusammenhang nicht sachdienlich für den pragmatisch zu verfahren und auf folgende Kinder- und Jugendschutz (so auch BMFSJ). Wege die Eignung im Sinne des Schutz- Sinn und Zweck des § 72a SGB VIII ist es zwecks des § 72a SGB VIII mit drei Baustei- nicht, Personen, die aus der Ukraine ge- nen zu klären und dies entsprechend zu do- flüchtet sind und sich im Kontext der Kin- kumentieren: der- und Jugendhilfe engagieren möchten, allein schon deshalb von einer möglichen Tätigkeit auszuschließen, weil für sie das 1. Aufklärung und Sensibilisierungsge- Beibringen eines Führungszeugnisses fak- spräch in Bezug auf den präventiven tisch unmöglich ist oder kaum Sinn macht. Kinderschutz samt Kinderrechten Dies wäre angesichts der aktuellen Heraus- und Kinder- und Jugendschutzbe- forderungen ausgesprochen kontraproduk- stimmungen tiv und ein schlechtes Signal an die aus der Ukraine geflüchteten Menschen, die einen 2. Selbstauskunft und Selbstverpflich- Beitrag leisten möchten und können. Des- tungserklärung halb sollte mit Selbstauskünften und Selbstverpflichtungserklärungen gear- 3. Sicherstellung der Begleitung der Tä- beitet werden. tigkeit durch erfahrene Fachkräfte o- Für einen wirksamen Kinder- und Jugend- der ggf. durch andere erfahrene Mit- schutz ist vor allem die Haltung und das Le- arbeiter*innen oder Ehrenamtler*in- ben im persönlichen Miteinander wichtig. nen In Bezug auf den Einsatz von Mitarbeiten- den aus der Ukraine im Rahmen von ver- traglichen Betreuungs- bzw. Aufsichtsüber- nahmen wie etwa im Kita-, 5
Kindertagespflege- , Kinder- und Jugendar- beit- oder Schulkontext sollten Träger zu- sätzlich sicherstellen, dass deren Einsatz von dort schon tätigen Personen bzw. Fachkräften unterstützt und begleitet wird, die den Erfordernissen des § 72a SGB VIII genügen und die hiesigen Kinder- schutzstandards im Arbeitsalltag schon kennen und umsetzen. Idealerweise sollte dieses Setting auch im ehrenamtlichen Engagement umgesetzt werden, zumal immer dann, wenn der Kon- takt zu Kindern und Jugendlichen im Rah- men des Engagements über das Singuläre hinausgeht. Ausdrücklich geht es dabei nicht darum, Engagierte aus der Ukraine mit einer negativen Konnotation in Verbin- dung zu bringen. Vielmehr ist es Intention, den hiesigen wichtigen Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Übergriffen und zur Sicherung der Kinder- rechte auch zur Wirksamkeit zu verhelfen, wenn Erfordernisse, wie beispielsweise die Beibringung eines erweiterten Führungs- zeugnisses mangels tauglicher Aussage- kraft, ins Leere laufen. ____________________________________ 5. Selbstauskunft und Selbstverpflich- tungserklärung als Vorlagen Vorlagen der Selbstauskunft und einer mög- lichen Selbstverpflichtungserklärung sind auf unserer Homepage kostenlos zur Ver- wendung als Download auf Deutsch/Ukrai- nisch/Russisch/Englisch verfügbar: www.ajs.nrw 6
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