Energiepass Wohngebäude - PASS
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PASS Energiepass Wohngebäude GESTION DE L’ENERGIE Energie CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS am grénge Beräich
3 Was ist der Energiepass? Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Auf fünf Seiten informiert der Energiepass übersichtlich und transparent über den Energiebedarf eines Wohngebäudes. Verbraucher können so die energetische Qualität eines Gebäudes beurteilen, ganz ohne technische Vorkenntnisse: Der Energiepass verrät auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes oder energieintensives Wohngebäude handelt. Der Energiepass dient Verkäufern und Vermietern als Instrument, mit dem sie Kunden über die energetische Qualität informieren können. Wenn Eigentümer in die energetische Sanierung ihres Wohngebäudes investiert haben, können sie die Energieeffizienz als Werbemittel einsetzen. Auf der anderen Seite können Mieter und Käufer mit Hilfe des Energiepasses den Energiebedarf unterschiedlicher Immobilien einfach vergleichen und bewerten. Die Energieeffizienz wird so zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal und der Energiepass zu einem unumgänglichen Gütesiegel. Welche Angaben befinden sich im Energiepass? Kernstück des Energiepasses ist der Energiekennwert auf Basis des für das jewei- lige Wohngebäude errechneten Energiebedarfs. Diese Errechnung erfolgt nach bestimmten Regeln, die durch die abgeänderte großherzogliche Verordnung vom 30. November 2007 festgelegt wurden. Wohngebäude können so in ein Bewertungs- system mit Klassen eingeordnet werden, ähnlich dem der Elektrogeräte. Der Energiepass beinhaltet außerdem Angaben zum Energiebedarf und zu den CO2- Emissionen sowie Hinweise für energetische Optimierungsmaßnahmen. So erfährt man zum Beispiel, wie sich eine zusätzliche Dämmung der Außenwände und der Einbau einer thermischen Solaranlage auf die Einordnung im Energiepass auswirken können. Wichtig: Die Ausstellung eines Energiepasses verpflichtet nicht zu Sanierungs- maßnahmen, sondern soll lediglich informieren. Der Energiepass ersetzt nicht die Vor-Ort-Energieberatung zum Zweck der Altbausanierung im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln. Die Kennwertermittlung erfolgt über das Verhältnis vom Energiebedarf zu der Energiebezugsfläche, welche dem konditionierten Teil der Nettogrundfläche innerhalb der thermischen Hülle entspricht. Ein konditionierter Raum ist ein Raum, für dessen Standardnutzung ein Beheizen oder Klimatisieren erforderlich ist.
5 Die Wärmeschutzklasse Bei der Ermittlung der Wärmeschutzklasse wird nur der Heizwärmebedarf berücksichtigt. Dieser Kennwert berücksichtigt vor allem die energetische Qualität der Gebäudehülle, also der Wände, Decken, Fenster und des Daches. Die Energieeffizienzklasse Die Berechnung der Energieeffizienzklasse umfasst alle Faktoren, die den Energie- bedarf des Wohnhauses betreffen. Es wird also zusätzlich betrachtet, wie effizient und umweltfreundlich die für die Heizung und Warmwasserbereitung verwendeten Energieträger sind. Auch wird berücksichtigt, wie der eingesetzte Energieträger (z.B. Erdgas, Heizöl, Strom) gewonnen und umgewandelt wird, bevor er zum Verbraucher gelangt. Erstellung des Energiepasses Einfach und kosteneffizient Der Energiepass wird für ganze Wohngebäude erstellt und ist 10 Jahre lang gültig. Die Kosten sind vom Eigentümer oder der Eigentümergesellschaft des Wohngebäudes zu tragen. Für den Neubau und baugenehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten gilt seit dem 1. Januar 2008 die Energiepasspflicht. Für bestehende Wohngebäude ist der Energiepass seit dem 1. Januar 2010 bei Verkauf oder Vermietung Pflicht. Dies gilt ebenfalls für nicht baugenehmigungspflichtige Änderungen an bestehenden Wohngebäuden oder an technischen Anlagen, die das energetische Verhalten des Gebäudes erheblich beeinflussen: · bei Änderungen von mehr als 10% gleicher Bauelemente der Gebäudehülle · bei Änderungen der Anlagentechnik über 3.000 € bei einem Mehrfamilienhaus, respektive 1.500 € bei einem Einfamilienhaus. Ausnahmen sind jedoch möglich, z.B. für denkmalgeschützte Gebäude oder bei technischer Unmöglichkeit. Hinzu kommt, dass die Verpflichtung zum Energiepass nicht für Gebäude gilt, die provisorisch errichtet wurden.
PASS Energiepass
7 1 2 3 4 5 6 1 Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum 2 Eventuelle Angabe der Wärmeschutzklasse 3 Angabe des Energiestandards des Gebäudes 4 Angabe der Energieeffizienzklasse 5 Erläuterungen zur Klassifizierung 6 Informationen zum Gebäude, Eigentümer und Aussteller
1 7 8 9 1 Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum 7 Darstellung der ermittelten Kennwerte 8 Angabe des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen pro Jahr 9 Erläuterungen zu Primärenergie, Heizwärmebedarf und CO2-Emissionen
9 1 10 11 12 1 Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum 10 Beschreibung der Heizungsanlagentechnik, welche im Wohngebäude installiert ist 11 Beschreibung der Warmwasserbereitung, welche im Wohngebäude installiert ist 12 Erläuterungen zur Anlagentechnik
1 13 14 15 16 17 1 Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum 13 Eintrag der Verbrauchswerte (gemessene Endenergie). Die Verbrauchswerte für den Neubau sind nach 4 Jahren in den Energiepass nachzutragen 14 Berechneter Endenergiebedarf: dient zum Vergleich mit dem gemessenen Verbrauch 15 Gemessener Verbrauchskennwert: hierdurch können Aussagen über die Nutzung des Wohngebäudes und des Nutzerverhaltens gewonnen werden 16 Angaben über den Eintragenden der Verbrauchswerte 17 Erläuterungen zur verbrauchsorientierten Endenergie
11 1 18 19 20 21 1 Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum 18 Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes: dient zur Analyse von Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des Energiepasses von bestehenden Wohngebäuden 19 Berechnung der eingesparten Energiekosten (moderater Ansatz, z.B. ohne Energiepreissteigerung) 20 Bewertung bei Realisierung aller Maßnahmen 21 Erläuterungen zu den Sanierungsmaßnahmen
Unsere Dienstleistungen Energiepass Erstellen eines Energiepasses für bestehende Wohngebäude zum Zwecke von Verkauf/Vermietung beziehungsweise Baugenehmigung (Modifikation) sowie zur Baugenehmigung von Neubauten (Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäuser). Bei Interesse energieagence S.A. würden wir uns freuen 60 A, rue d’Ivoix Ihnen ein Angebot zu erstellen. L-1817 Luxembourg T (+352) 40 65 64 F (+352) 40 65 64-2 info@energieagence.lu www.energieagence.lu Die energieagence bietet Dienstleistungen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen an und informiert Sie gerne, sowohl über den Energiepass wie auch über alle anderen angebotenen Dienstleistungen.
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