Energiepass Wohngebäude - PASS

Die Seite wird erstellt Kjell Thiele
 
WEITER LESEN
Energiepass Wohngebäude - PASS
PASS

      Energiepass
            Wohngebäude

                          GESTION DE L’ENERGIE

Energie
                           CONSEIL EN ENERGIE
                                  FORMATIONS

am grénge
Beräich
Energiepass Wohngebäude - PASS
PASS

Energiepass
Energiepass Wohngebäude - PASS
3

Was ist der Energiepass?

Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Wohngebäuden.
Auf fünf Seiten informiert der Energiepass übersichtlich und transparent über den
Energiebedarf eines Wohngebäudes. Verbraucher können so die energetische Qualität
eines Gebäudes beurteilen, ganz ohne technische Vorkenntnisse: Der Energiepass
verrät auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes oder energieintensives
Wohngebäude handelt.

Der Energiepass dient Verkäufern und Vermietern als Instrument, mit dem sie
Kunden über die energetische Qualität informieren können. Wenn Eigentümer in
die energetische Sanierung ihres Wohngebäudes investiert haben, können sie die
Energieeffizienz als Werbemittel einsetzen.

Auf der anderen Seite können Mieter und Käufer mit Hilfe des Energiepasses den
Energiebedarf unterschiedlicher Immobilien einfach vergleichen und bewerten. Die
Energieeffizienz wird so zu einem wichtigen Qualitätsmerkmal und der Energiepass
zu einem unumgänglichen Gütesiegel.

Welche Angaben befinden sich im Energiepass?
Kernstück des Energiepasses ist der Energiekennwert auf Basis des für das jewei-
lige Wohngebäude errechneten Energiebedarfs. Diese Errechnung erfolgt nach
bestimmten Regeln, die durch die abgeänderte großherzogliche Verordnung vom
30. November 2007 festgelegt wurden. Wohngebäude können so in ein Bewertungs-
system mit Klassen eingeordnet werden, ähnlich dem der Elektrogeräte.

Der Energiepass beinhaltet außerdem Angaben zum Energiebedarf und zu den CO2-
Emissionen sowie Hinweise für energetische Optimierungsmaßnahmen. So erfährt
man zum Beispiel, wie sich eine zusätzliche Dämmung der Außenwände und der
Einbau einer thermischen Solaranlage auf die Einordnung im Energiepass auswirken
können.

Wichtig: Die Ausstellung eines Energiepasses verpflichtet nicht zu Sanierungs-
maßnahmen, sondern soll lediglich informieren. Der Energiepass ersetzt nicht die
Vor-Ort-Energieberatung zum Zweck der Altbausanierung im Zusammenhang mit
staatlichen Fördermitteln.

Die Kennwertermittlung erfolgt über das Verhältnis vom Energiebedarf zu der
Energiebezugsfläche, welche dem konditionierten Teil der Nettogrundfläche innerhalb
der thermischen Hülle entspricht. Ein konditionierter Raum ist ein Raum, für dessen
Standardnutzung ein Beheizen oder Klimatisieren erforderlich ist.
Energiepass Wohngebäude - PASS
Erstellung des
Energiepasses
Energiepass Wohngebäude - PASS
5

Die Wärmeschutzklasse
Bei der Ermittlung der Wärmeschutzklasse wird nur der Heizwärmebedarf
berücksichtigt. Dieser Kennwert berücksichtigt vor allem die energetische Qualität
der Gebäudehülle, also der Wände, Decken, Fenster und des Daches.

Die Energieeffizienzklasse
Die Berechnung der Energieeffizienzklasse umfasst alle Faktoren, die den Energie-
bedarf des Wohnhauses betreffen. Es wird also zusätzlich betrachtet, wie effizient
und umweltfreundlich die für die Heizung und Warmwasserbereitung verwendeten
Energieträger sind. Auch wird berücksichtigt, wie der eingesetzte Energieträger (z.B.
Erdgas, Heizöl, Strom) gewonnen und umgewandelt wird, bevor er zum Verbraucher
gelangt.

Erstellung des Energiepasses

Einfach und kosteneffizient
Der Energiepass wird für ganze Wohngebäude erstellt und ist 10 Jahre lang gültig. Die
Kosten sind vom Eigentümer oder der Eigentümergesellschaft des Wohngebäudes
zu tragen.

Für den Neubau und baugenehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten gilt seit dem
1. Januar 2008 die Energiepasspflicht.

Für bestehende Wohngebäude ist der Energiepass seit dem 1. Januar 2010 bei Verkauf
oder Vermietung Pflicht. Dies gilt ebenfalls für nicht baugenehmigungspflichtige
Änderungen an bestehenden Wohngebäuden oder an technischen Anlagen, die das
energetische Verhalten des Gebäudes erheblich beeinflussen:

· bei Änderungen von mehr als 10% gleicher Bauelemente der Gebäudehülle
· bei Änderungen der Anlagentechnik über 3.000 € bei einem Mehrfamilienhaus,
  respektive 1.500 € bei einem Einfamilienhaus.

Ausnahmen sind jedoch möglich, z.B. für denkmalgeschützte Gebäude oder bei
technischer Unmöglichkeit. Hinzu kommt, dass die Verpflichtung zum Energiepass
nicht für Gebäude gilt, die provisorisch errichtet wurden.
PASS

Energiepass
7

1

2

3

4

5

6

1   Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum
2   Eventuelle Angabe der Wärmeschutzklasse
3   Angabe des Energiestandards des Gebäudes
4   Angabe der Energieeffizienzklasse
5   Erläuterungen zur Klassifizierung
6   Informationen zum Gebäude, Eigentümer und Aussteller
1

7

8

9

1   Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum
7   Darstellung der ermittelten Kennwerte
8   Angabe des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen pro Jahr
9   Erläuterungen zu Primärenergie, Heizwärmebedarf und CO2-Emissionen
9

1

10

11

12

  1   Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum
10    Beschreibung der Heizungsanlagentechnik, welche im Wohngebäude installiert ist
 11   Beschreibung der Warmwasserbereitung, welche im Wohngebäude installiert ist
12    Erläuterungen zur Anlagentechnik
1

13

14

15

16

17

 1 	Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum
13	Eintrag der Verbrauchswerte (gemessene Endenergie). Die Verbrauchswerte für den
     Neubau sind nach 4 Jahren in den Energiepass nachzutragen
14	Berechneter Endenergiebedarf: dient zum Vergleich mit dem gemessenen Verbrauch
15	Gemessener Verbrauchskennwert: hierdurch können Aussagen über die Nutzung des
     Wohngebäudes und des Nutzerverhaltens gewonnen werden
16 Angaben über den Eintragenden der Verbrauchswerte
17	Erläuterungen zur verbrauchsorientierten Endenergie
11

1

18

19

20

21

 1 Ausstellungs- und Gültigkeitsdatum
18	Vorschläge zur energetischen Verbesserung des Gebäudes: dient zur Analyse von
    Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des Energiepasses von bestehenden Wohngebäuden
19	Berechnung der eingesparten Energiekosten
    (moderater Ansatz, z.B. ohne Energiepreissteigerung)
20 Bewertung bei Realisierung aller Maßnahmen
21	Erläuterungen zu den Sanierungsmaßnahmen
Unsere Dienstleistungen

Energiepass
Erstellen eines Energiepasses für bestehende Wohngebäude zum Zwecke von
Verkauf/Vermietung beziehungsweise Baugenehmigung (Modifikation) sowie zur
Baugenehmigung von Neubauten (Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäuser).

Bei Interesse                      energieagence S.A.
würden wir uns freuen              60 A, rue d’Ivoix
Ihnen ein Angebot zu erstellen.    L-1817 Luxembourg
                                   T (+352) 40 65 64
                                   F (+352) 40 65 64-2
                                   info@energieagence.lu
                                   www.energieagence.lu

                                   Die energieagence bietet
                                   Dienstleistungen in den Bereichen
                                   Energieeffizienz und erneuerbare
                                   Energiequellen an und informiert Sie gerne,
                                   sowohl über den Energiepass wie auch über
                                   alle anderen angebotenen Dienstleistungen.
Sie können auch lesen