Energiewende / Klimaziele Die große Herausforderung - Regionalenergie Steiermark
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Energiewende / Klimaziele Die große Herausforderung • Der Klimawandel - weltweite Herausforderung • Geplante Gesetzesvorhaben in Bund und Land Weiterbildung – Unternehmensnetzwerk Regionalenergie Steiermark 6. Juli 2021 – Hotel Ramada Ing. Herbert Lammer In Kooperation mit: Geschäftsführung
Energiewende / Klimaziele Die große Herausforderung Erste Weltklimakonferenz Feber 1979 in Genf/Schweiz Mehrere Dutzende Wissenschaftler sehen erste Hinweise auf Änderung des Weltklimas Große Weltklimakonferenz 1988 in Toronto/Kanada - sog. „Toronto-Klimaziel“ wird vereinbart Die Regierungen der Industrieländer versprachen auf freiwilliger Basis den CO2-Ausstoß bis 2005 um 20 % zu reduzieren! Pariser Klimaabkommen 2015 197 Staaten beschließen im Dezember 2015 in Paris einen völkerrechtlich bindenden Vertrag, die Erderwärmung auf 1,5 ° C bis max. 2,0 ° C zu begrenzen. Wie sieht´s mit der tatsächlichen Umsetzung der Klimaziele in der Praxis aus? Seite 2 von 16
Größte CO2-Emittenten nach Staaten weltweit 2019 China 27,9% USA 14,5% Zum Vergleich CO2-Emissionen: Indien 7,2% EU 9 %, Österreich 0,2 % Russland 4,6% Japan 3,0% Iran 2,1% Entwicklung CO2-Emissionen von 1990 – 2019: Deutschland 1,9% Die größten 15 Staaten Indien + 352 % Indonesien 1,7% emittieren rund 72 % der China + 320 % Korea 1,7% weltweiten CO2-Emissionen Südkorea + 147 % Saudi-Arabien 1,6% USA + 3% Kanada 1,6% Deutschland - 33 % Südafrika 1,3% Brasilien 1,3% Quelle: Global Carbon Project Mexiko 1,2% Australien 1,1% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Quelle: de.statista.com Seite 3 von 16
In Planung befindliche Gesetze bezüglich Erneuerbarer Energie / Klimaschutz Bundesgesetze: • Klimaschutzgesetz (KSG) • Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) • Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) • Energieeffizienz-Gesetz (EEffG) • Ökologische Steuerreform Landesgesetze: • Photovoltaik- und Solarpflicht / BauGesetz Stmk. 2021 • Verbot Fossilenergie im Neubau / BauGesetz Stmk. 2020 Seite 4 von 16
Klimaschutzgesetz (KSG) Inkrafttreten ca. Anfang 2022 Gibt den Rahmen bzw. die Maßnahmen der Klimapolitik in den nächsten Jahrzehnten vor. Ziel: • Bis 2030 sollen die Emissionen österreichweit halbiert werden. • Bis 2040 sollte die Republik Österreich klimaneutral gestaltet werden. Dazu wird ein Plan (Pfad) festgelegt, wie viele Emissionen pro Jahr und Sektor ausgestoßen werden dürfen. Wird das Klima-Ziel nicht erreicht, müssen Bund und Länder in einen sog. Zukunfts-Investitionsfonds pro Tonne zu viel emittierten CO2 € 100,- überweisen. Dieser Betrag steigt jährlich um € 10,-/Tonne. Eingezahlte Mittel fließen in den Klimaschutz, für Projekte im Inland. • Für die Umsetzung des Programms wird ein sogenanntes Klimakabinett eingerichtet. Es setzt sich zusammen aus dem Bundeskanzler, mehreren Ministern (u.a. Finanzminister und Klimaschutzministerin) sowie Entscheidungsträgern aus den Bundesländern. Zusätzlich gibt es einen wissenschaftlichen Klimabeirat sowie einen Bürgerrat (nicht stimmberechtigt). Werden die gesetzten Klima-Maßnahmen nicht erreicht, müssen vom Klimakabinett binnen 6 Monaten Vorschläge für die Senkung von Treibhausgasen ausgearbeitet und an die Regierung herangetragen werden. Quelle: Der Standard, Gesetzesentwurf vom 25.04.2021 Seite 5 von 16
Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) Inkrafttreten ca. Anfang 2022 Geplante Eckpunkte im Erneuerbaren-Wärme-Gesetz • Stufenweiser Ausstieg aus fossiler Energie für fossile feste und flüssige Heizsysteme bis 2035 für fossile gasförmige Heizsysteme bis 2040 (mit Stufenplan bzw. teilweise mit grünem Gas) • Keine fossile Energie im Neubau für fossile feste und flüssige Heizsysteme seit 2021 für fossile gasförmige Energiesysteme ab 2025 keine Anschlüsse mehr im Neubau • Ausstieg aus fossilen im Bestand • Erneuerbarengebot beim Tausch von Heizanlagen (Verbot Ölheizung-Neu in der Sanierung ab 2022!) • Tauschgebot von alten Heizanlagen (verpflichtender Austausch für Öl u. Kohle ab 2025! – beginnend mit den ältesten Anlagen aus den 70er und 80er Jahren!!) • Umstellungsgebot fossiler dezentraler Heizanlagen auf zentrale oder dezentrale erneuerbare Heizanlagen (mehrgeschossigen Wohnbauten) • Begleitmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte (bis zu 100 % Förderung?!) • Informationen zu Einbau/Austausch von Heizsystemen erforderlich (Heizungs-Datenbank) Melde-/Mitteilungs-/Anzeigepflicht beim Einbau von Heizanlagen Datensammlung zu fossilen Anlagen im Gebäudebestand Seite 6 von 16
Erneuerbaren Wärme Gesetz (EWG) Inkrafttreten ca. Anfang 2022 Seite 7 von 16
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) Derzeit in Finalisierung – Beschluss am 9. Juli 2021 möglich Die Bundesregierung will mit dem EAG 2021 (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) 100 % Ökostrom- Erzeugung (national bilanziell) in Österreich erreichen. • Dazu ist ein Ausbau von 55 TWh auf 82 TWh notwendig. Die notwendigen zusätzlichen 27 TWh erneuerbarer Strom sollen wie folgt aufgebracht werden: * Photovoltaik 11 TWh * Wind 10 TWh * Wasserkraft 5 TWh * Biomasse 1 TWh Die wesentlichen Eckpunkte: • Förderdauer nicht mehr 13 Jahre (ÖSG) sondern 20 Jahre • Stärkere Marktintegration des Fördersystems • Kleine Anlagen erhalten Investitionsförderungen – größere Anlagen erhalten Marktprämien • Produzierter Strom muss am Markt verkauft werden - Marktprämie (statt fixer Ökostrom-Tarif) ist die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem sogenannten anzulegenden Wert (AZW) - dieser Wert wird von der EAG- Abwicklungsstelle (Nachfolger der OeMAG) ausgezahlt, AZW wird mittels Ministeriums-Verordnung festgelegt • Kostentransparenz: Fördervolumen 1 Mrd. EUR pro Jahr im 3-Jahres-Mittel • Vereinfachter Netzzugang für kleine Anlagen bis zu 20 kW • Erneuerbare Energie Gemeinschaften (EEG) – räumliche Nähe zueinander ist ausschlaggebend • Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) – österreichweite Kooperation möglich Seite 8 von 16
Energieeffizienz-Gesetz (EEffG) Das alte Energieeffizienz-Gesetz ist mit 1.1.2015 in Kraft getreten bzw. mit Ende 2020 ausgelaufen. Derzeit wird an einem Nachfolgegesetz gearbeitet: • Bisher waren Energielieferanten ab 25 GWh entgeltlich abgesetzter Energie an Endverbraucher verpflichtet, Effizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern zu setzen oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten (Lieferantenverpflichtung). • Wenn ein Unternehmen Maßnahmen setzte, kann es die daraus erzielten Einspareinheiten auf Handelsplattformen verkaufen. • Meldung der gesetzten Maßnahmen an die nationale Monitoringstelle. Seite 9 von 16
Ökologische Steuerreform Inkrafttreten ca. erstes Quartal 2022 Geplant ist eine CO2-Bepreisung (zusätzliche Fossilenergie-Besteuerung) - mit aufkommensneutraler Gestaltung: • Lenkungsabgabe für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl (Steuer derzeit für Erdgas 0,58 Cent/kWh und für Heizöl 9,8 Cent/l) sowie für fossile Treibstoffe wie Diesel und Benzin (Steuer derzeit für Diesel 39,7 Cent/l und für Benzin 48,2 Cent/l) • Dafür Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer bzw. der Sozialversicherungsbeiträge • Ziel - Reduktion von Fossilenergie die mit zusätzlicher Steuer preislich unattraktiver werden soll Beispiel CO2-Bepreisung in Deutschland – Start Jänner 2021 Ab 2021 € 25,- pro Tonne CO2 – steigt jährlich bis 2026 auf € 55,- pro Tonne CO2 • Mehrkosten ab 2021 pro Liter Benzin 7,14 Cent pro Liter bzw. Heizöl und Diesel 7,96 Cent • Mehrkosten ab 2026 pro Liter Benzin 15,71 Cent pro Liter bzw. Heizöl und Diesel 17,51 Cent Schweden hat seit 1991 eine CO2-Besteuerung von € 115,- pro Tonne CO2 (sind 37 Cent pro Liter Diesel)! Seite 10 von 16
Ökologische Steuerreform Inkrafttreten ca. erstes Quartal 2022 Weitere Ökologisierung des Steuersystems in Österreich: • Pendlerpauschale neu – nachhaltiges Mobilitätsverhalten soll belohnt werden, Verwendung von Öffis bzw. von E-Autos und CO2-armen PKW´s soll steuerlich begünstigt werden • Ökobonus / Steuergutschrift / Heizkostenzuschuss an Geringverdiener, Mindestpensionisten oder Nicht- Erwerbstätige ca. € 200,- bis € 350,- pro Jahr für Haushalt oder Person? • Modifizierung Dieselprivileg - dzt. MÖSt für Benzin um 8,5 Cent höher (obwohl Energieinhalt niedriger) • NOVA neu - seit Juli 2021 / E-Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge zahlen keine, Plug-in Hybride meist keine NOVA, je geringer der CO2-Ausstoß des Fahrzeuges, je niedriger die NOVA - jährliche Nachschärfung • Maßnahmen gegen Tanktourismus (vor allem in Westösterreich), der verkaufte Treibstoff bzw. die diesbezüglichen CO2-Emissionen von ausländischen LKW´s und PKW´s werden Österreich angerechnet - denn der Staat erhält auch MÖSt und USt. - derzeit ca. € 1 Mrd. pro Jahr • Verfehlt Österreich das Klimaziel der EU für 2030 ist mit Kompensationszahlungen (Ankauf von Emissionszertifikaten) von bis zu € 9,2 Mrd. zu rechnen!! (Quelle: Bundesrechnungshof, 16.04.2021 – Wiener Zeitung) Seite 11 von 16
Elektrischer Strom wird in den nächsten Jahren erheblich teurer werden - Warum? • Durch das Ziel 100 % (national bilanziell) erneuerbaren Strom österreichweit bis 2030 sind massive Investitionen in die Netzinfrastruktur (€ 15 Mrd. lt. E-Control in den nächsten zehn Jahren) notwendig. Diese Kosten werden über die Netztarife an die Kunden weitergegeben. • Höhere Strom-Energiekosten durch verstärkte Nachfrage erwartet - Elektrifizierung der Mobilität bzw. des Wärmemarktes • Höhere Ökostromabgaben (durch größere Ökostrommengen bzw. EAG-Gesetz) für die Kunden durch die hohen Investitionen in den Bau von erneuerbaren Energie-Erzeugungsanlagen. Stromkosten in Österreich dzt. 20 - 24 Cent/kWh für Haushaltsmengen (Deutschland rund 32 Cent - Stand 4/2021) Zusammensetzung Strompreis (Bsp. E-Steiermark, Tarif E-privat plus) Steuern und Energiekosten Abgaben € 338,22 / 34,3% Gesamtkosten € 986,97 für 4.500 kWh, € 340,54 / 34,5% pro kWh 21,0 Cent Netzkosten Stand: 7/2021 € 308,21 / 31,2% Seite 12 von 16
Photovoltaik- und Solarpflicht / BauGesetz Steiermark Inkrafttreten ca. Anfang 2022 Verpflichtung bei Nichtwohngebäuden bzw. Wohngebäuden, jeweils in Abhängigkeit der (konditionierten) Brutto-Grundfläche, erneuerbare Energieträger (Solar- oder Photovoltaikanlagen) auf den Gebäudeoberflächen oder auf sonstigen baulichen Anlagen auf dem Bauplatz zu errichten (§ 80b Abs. 2) Was wird Pflicht: Wohngebäude: Ab 100 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 Quadratmeter PV-Anlagen mit mind. drei Quadratmeter oder solarthermische Anlagen mit mind. einem Quadratmeter zu errichten. Nichtwohnbauten: Ab 250 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (Schwellenwert) sind je 100 Quadratmeter PV-Anlagen mit mind. sechs Quadratmeter oder solarthermische Anlagen mit mind. zwei Quadratmeter anzubringen. Seite 13 von 16
Baugesetz Steiermark – Verbot Fossilenergie im Neubau 2020 Seit 1. Jänner 2020 ist bei neu errichteten Gebäuden die Aufstellung und der Einbau von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile und für feste fossile Brennstoffe verboten. Dies gilt nicht für Verfahren die am 31.12.2019 anhängig waren. Mit 7. August 2020 wurde in der Steiermark das Verbot vom Einbau von Feuerungsanlagen gem. § 4 Z 26 des Stmk. Baugesetzes auch um fossiles Flüssiggas erweitert und gilt nicht nur bei Neubauten sondern auch für Gebäude, welche durch Nutzungsänderungen konditioniert werden. Seite 14 von 16
Ist das synthetische „grüne Öl“ zukunftsfähig? • Synthetische Kraftstoffe oder Brennstoffe werden auf Basis von Strom, Wasserstoff und CO2 hergestellt • Entlang der komplexen Umwandlungskette fallen hohe Verluste an, die den Gesamtwirkungsgrad erheblich senken. • Ein mit synthetischen – grünem Heizöl - befeuerter Heizkessel, hat in der Produktions-Vorkette Umwandlungsverluste von rund 62 %. • Blieben in der Steiermark alle Ölkessel und alle fossilen Auto- und Flugzeugtanks in Betrieb, wäre für die Produktion des benötigten Ersatzbrennstoffes ein Ökostrombedarf von 120 – 180 PJ notwendig. • Die gesamte CO2-freie Stromerzeugung im Land umfasst derzeit gerade 21 PJ. • Sechs bis siebenmal mehr Strom als ein Elektroauto benötigt laut dieser Studie ein mit synthetischem Treibstoff betanktes Auto für die selbe Strecke. Einsatz von synthetischen Kraftstoffen zukünftig eventuell sinnvoll, wo kein Ersatz für Erdöl und Gas vorhanden ist – also evt. im Flugverkehr oder in der Industrie. Kosten für synthetisches Heizöl beim Endverbraucher laut dieser Studie bis 2030 von € 1,42 bis € 2,36 pro Liter Zum Vergleich (Beispiel mit € 1,42/l): • Kosten 4 Tonnen Pellets á € 225,- pro Tonne zzgl. Zustellung € 940,- • Kosten für 2.000 Liter synthetisches grünes Heizöl zzgl. Zustellung rund € 2.900,- Quelle: Energieagentur Steiermark, April 2021 Seite 15 von 16
Das Corona-Virus hat uns die Flügel gestutzt, aber unsere Wurzeln gestärkt! Seite 16 von 16
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