ERASMUS+ Newcomer Online Seminar Mobilität mit Partnerländern (KA107) - Svenja Neubauer, NA DAAD Christina Bohle, Philipps Universität Marburg ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ERASMUS+ Newcomer Online Seminar Mobilität mit Partnerländern (KA107) • Svenja Neubauer, NA DAAD • Christina Bohle, Philipps Universität Marburg • Andree Klann, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 1
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Agenda 1. Tag: Einführung ins Projektmanagement • Allgemeine Informationen zur Förderlinie • Vertragskette • Berichtswesen gegenüber NA DAAD 2. Tag: Mobilitätsaktivitäten: Vorbereitung und Berichterstattung • Studierendenmobilität und Personalmobilität • Sonderförderung und Disadvantaged background • Force majeure / Corona NA DAAD | Leitaktion 1 2
Leitaktion 1 Mobilität von Einzelpersonen • Die Mobilität mit Programmländern (KA103) ist die etablierteste/ bekannteste Erasmus+ Leitaktion • Die Mobilität mit Partnerländern (KA107) wurde 2015 eingeführt und wird seitdem sukzessive ausgeweitet 3
Leitaktion 1 Mobilität mit Partnerländern • Mobilität mit und in fast alle Länder der Welt • Mobilität von Studierenden, Lehrpersonal und Hochschulmitarbeitenden sowie Unternehmenspersonal zwischen Programm- und Partnerländern • Incoming und Outgoing Mobilitäten • Studierende können mit Erasmus+ an einer Partnerhochschule studieren oder an einer aufnehmenden Einrichtung Praktika absolvieren • Auslandsaufenthalte für Lehrpersonal und Hochschulmitarbeitende können mit Erasmus+ zu Unterrichts- und/oder Fortbildungszwecken gefördert werden • Die Geförderten erhalten Aufenthaltskosten und einen Reisekostenzuschuss • Es besteht die Möglichkeit, zum Aufbau einer Kooperation Mittel für vorbereitende Reisen auf Antrag zu erhalten NA DAAD | Leitaktion 1 4
Leitaktion 1 Mobilität mit Partnerländern Was sind die Ziele der Leitaktion – Mobilität mit Partnerländern? • Die nachhaltige Entwicklung des Hochschulwesens in Partnerländern • Talentierte Studierende und Hochschulpersonal aus aller Welt sollen an den Europäischen Hochschulraum herangeführt werden • Aufbau eines Europäischen Hochschulraumes als Exzellenzzentrum für das weltweite Lernen • Ziel der gesamten Programmlinie ist es Qualität, Innovation und Attraktivität der europäischen Hochschulbildung zu steigern NA DAAD | Leitaktion 1 5
Erasmus+ Programmländer sind die 27 EU-Staaten sowie: Vereinigtes Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Serbien, Türkei NA DAAD | Leitaktion 1 6
Erasmus+ Partnerländer sind alle anderen Länder der Welt (International Credit Mobility: ohne Region Naher Osten) Finanzinstrumente European Neighbourhood Instrument (ENI) Partnership Instrument (PI) Development Cooperation Instrument (DCI) Euro) pean Development Fund (EDF Instrument for Pre-Accession Assistance (IPA) NA DAAD | Leitaktion 1 7
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Budget für Deutschland im Aufruf 2020 Budget 2020 Regionale Finanzinstrument Deutschland Einschränkungen Südliche Nachbarschaft (ENI) 4.452.802 € Sonderbudget Tunesien 400.000 € Sonderbudget Juncker Algerien 300.000 € Sonderbudget Juncker 290.000 € Nordafrika Östliche Nachbarschaft (ENI) 3.197.775 € Sonderbudget Georgien 310.000 € Sonderbudget Moldau 345.000 € Sonderbudget Ukraine 150.000 € Russland (ENI & PI) 1.600.223 € Lateinamerika (DCI) 918.555 € Incoming- Asien (DCI) 2.886.129 € Mobilitäten: ohne Einschränkungen Die Teilbudgets KA107 sind für Zentralasien (DCI) 691.265 € Mittlerer Osten (DCI) 354.320 € Outgoing- die jeweiligen Aufrufe auch in Mobilitäten: nur Südafrika (DCI) 869.015 € Doktoranden (SM) unserem Downloadcenter Westlicher Balkan (IPA) 4.929.866 € und Personal (ST) einsehbar: Industrieländer Amerika (PI) 871.560 € Industrieländer Asien (PI) 791.203 € - Aufruf 2018 Incoming- - Aufruf 2019 Mobilitäten: ohne Einschränkungen - Aufruf 2020 Outgoing- Afrika, Karibik, Pazifik (EDF) 4.089.659 € Mobilitäten: nur Doktoranden (SM) und Personal (ST) NA DAAD | Leitaktion 1 8 Summe 27.447.372 €
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Grundlagen der Förderlinie • Aufruf der Europäischen Kommission zum Einreichen von Anträgen • Hochschule im Programmland reicht bei der Nationalen Agentur (NA) einen Projektantrag mit beliebig vielen Partnerländern und NA DAAD Partnerhochschulen ein • Jeder Partnerländerantrag wird von externen Experten nach vier Qualitätskriterien bewertet • Projektlaufzeit für bewilligte Partnerländeranträge: 24 oder 36 Monate NA DAAD | Leitaktion 1 9
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Einführung in das Projektmanagement aus Hochschulsicht NA DAAD | Leitaktion 1 10
Zeitstrahl von Ausschreibung zu Projektabschluss Gemeinsame Ausschreibung & Begutachtung & Zeitplan für Projekt Erarbeitung des Partnersuche Bewilligung (2-3 Jahre) Antrags Zwischenbericht & 1. Mobilitäten & 1. Inter-Institutional ggf. Mehr-/ Pflichtdokumente Bewerbungsrunde Agreement(s) Minderbedarfe Abschlussbericht 2. & ggf. weitere (ggf. mit Input durch Feedback zum Bewerbungsrunden 70%-Nachweis Fakultäten & Abschlussbericht & Mobilitäten Partner) NA DAAD | Leitaktion 1 11
„Stolpersteine“ und Hilfen • Beantragung: • Akteure informieren, einbinden (intern und extern) • Partnern ggf. erklären, was Erasmus+ ist (was ist wichtig, welche Einschränkungen gibt es usw.) • Leitfäden beachten und ICM Handbook lesen • Früh beginnen, nicht erst mit Veröffentlichung des Calls • Deadlines setzen (bis wann liefern Fakultäten und Partner, wann wird korrigiert, wann Declaration on Honour unterschrieben und Antrag abgeschickt?) NA DAAD | Leitaktion 1 12
„Stolpersteine“ und Hilfen • Begutachtung/ Bewilligung: • Feedback analysieren • Partner informieren • Verträge vorbereiten (Finanzhilfevereinbarung, IIA) NA DAAD | Leitaktion 1 13
Haben Sie Fragen zur Antragsstellung ? Dann schreiben Sie gerne in den Chat… NA DAAD | Leitaktion 1 14
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Einführung in das Projektmanagement aus Sicht der NA DAAD NA DAAD | Leitaktion 1 15
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Antragslage 2015 – 2020 NA DAAD | Leitaktion 1 16
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Begutachtung im Aufruf 2020 159 Projektanträge mit 799 Partnerländeranträgen 318 Einzelgutachten • Partnerländerbepunktungen Erstgutachter Zweitgutachter • Overall comment Kritische Punkteabweichungen: 3 Drittgutachten Konsolidierung: Zusammenführung der Einzelgutachten 159 Gutachten Gutachten für die Hochschule • Bepunktung je Partnerländerantrag • Overall comment zum Projektantrag NA DAAD | Leitaktion 1 17
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Bewilligung 2015 – 2020 +22 % +30 % -11 % +11 % +71 % +22 % +12 % -10 % +25 % +3 % NA DAAD | Leitaktion 1 18
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Antrag und Bewilligung 2020 159 beantragte Projekte Projektanträge 123 bewilligte Projekte • 71 Universitäten • 64 Universitäten • 77 Fachhochschulen • 51 Fachhochschulen • 6 Kunst- und Musikhochschulen • 4 Kunst- und Musikhochschulen • 5 Mobilitätskonsortien • 4 Mobilitätskonsortien 799 Partnerlandanträge 475 Partnerlandanträge ~107 Mio. beantragtes ~28 Mio. bewilligtes Budget Budget NA DAAD | Leitaktion 1 19
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Bewilligung im Aufruf 2020 nach Teilbudgets (Regionen) beantragte Bewilligte Region beantragtes Budget in Euro bewilligtes Budget in Euro Bewilligte Partnerlandanträge in % Partnerlandanträge Partnerlandanträge Südliche Nachbarschaft (ENI) inkl. Sonderbudgets 122 109 79,5 % Südliche Nachbarschaft (ENI) 14.243.118 € 4.655.702 € 107 82 76,64% Sonderbudget Tunesien 849.551 € 407.772 € 7 7 Sonderbudget Juncker Algerien 292.445 € 292.445 € 3 3 Sonderbudget Juncker Nordafrika 610.722 € 296.810 € 5 5 Östliche Nachbarschaft (ENI) inkl. Sonderbudgets 120 116 63,3 % Östliche Nachbarschaft (ENI) 12.289.647 € 3.275.214 € 105 61 58,10% Sonderbudget Georgien 528.723 € 316.983 € 6 6 Sonderbudget Moldau 816.023 € 349.112 € 6 6 Sonderbudget Ukraine 213.775 € 154.090 € 3 3 Russland (ENI & PI) 14.193.875 € 1.641.348 € 74 29 39,19% Lateinamerika (DCI) 8.904.623 € 962.148 € 67 20 29,85% Asien (DCI) 14.927.033 € 3.043.234 € 92 46 50% Zentralasien (DCI) 3.103.139 € 716.810 € 32 19 59,38% Mittlerer Osten (DCI) 1.772.134 € 378.260 € 13 11 84,62% Südafrika (DCI) 3.836.855 € 883.930 € 30 21 70% Westlicher Balkan (IPA) 4.952.301 € 4.746.585 € 44 41 93,18% Industrieländer Amerika (PI) 7.867.023 € 917.992 € 61 19 31,15% Industrieländer Asien (PI) 7.496.704 € 823.463 € 60 17 28,33% Afrika, Karibik, Pazifik (EDF) 10.207.765 € 4.325.162 € 84 79 94% Total 107.105.456 € NA DAAD | Leitaktion 28.187.060 € 1 799 475 20
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Vertragskette – Charta Die ECHE (Erasmus- Charta für die Hochschulbildung) bildet den allgemeinen Qualitätsrahmen für Die Erasmus Aktivitäten von Studierendencharta regelt Hochschuleinrichtungen die Rechte und Pflichten der im Rahmen von Erasmus+ Studierenden während ihres und berechtigt Studien- oder Hochschulen einen Antrag Praktikumsaufenthalts im einzureichen. Rahmen von Erasmus+. NA DAAD | Leitaktion 1 21
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Vertragskette – NA DAAD – HEI – Geförderte Das IIA (Inter-institutional Die Agreement) bildet die Finanzhilfevereinbarung Grundlage für den bildet die vertragliche Austausch zwischen der HS Grundlage zwischen der im Programm- und der HS Nationalen Agentur und im Partnerland von der Hochschule über die Studierenden und Personal Zuwendungssumme zur und verpflichtet die Umsetzung der Unterzeichner zur Mobilitäten. Einhaltung der Qualitätsanforderungen im E+-Programm. Das LA (Learning-/ Mobility Das Grant Agreement wird Agreement) wird zwischen zwischen der Hochschule der entsendenden und im Programmland und den aufnehmenden Geförderten und umfasst Hochschulen sowie den den Zeitraum des Geförderten geschlossen Auslandsaufenthalt sowie und umfasst die für den die Höhe der finanziellen Auslandsaufenthalt Förderung. angestrebten Lernergebnisse und sichert die Anerkennung der um Ausland erbrachten Leistung. NA DAAD | Leitaktion 1 22
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Übersicht über die Vertragsdokumente Finanzhilfevereinbarung samt Anhänge: • Finanzhilfevereinbarung • Anhang I zur FHV – Allgemeine Bedingungen (im Downloadcenter; Projekt 2020) • Anhang II zur FHV – Budgetübersicht (postalische Zustellung mit FHV) • Anhang III zur FHV – Finanz- und Vertragsbedingungen (im Downloadcenter; Projekt 2020) • Anhang IV zur FHV – Geltende Förderraten (im Downloadcenter; Projekt 2020) • Anlage V zur FHV: Learning Agreements, Mobility Agreements, Grant Agreements (im Downloadcenter; Projekt 2020) Weitere Dokumente: • Konsolidiertes Gutachten (postalische Zustellung mit FHV) • Punktefeedback pro beantragtes Partnerland (postalische Zustellung mit FHV) • Bewilligungskriterien (postalische Zustellung mit FHV) NA DAAD | Leitaktion 1 23
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Änderungen im Projekt und Mittelübertragungen (Transfers) a) Folgende Änderungen und Transfers sind nicht zulässig • Transfers der Fördermittel zwischen den Partnerländern • Ergänzung eines neuen Partnerlandes b) Folgende Änderungen und Transfers bedürfen einer Änderungsvereinbarung und müssen formlos per Mail bei der NA DAAD beantragt werden • Ergänzung einer neuen Partnerhochschule • Änderung der Projektlaufzeit • Transfers von mehr als 40 % des gesamten Projektbudgets zwischen den Mobilitätsrichtungen (Incoming/Outgoing) • Transfers von mehr als 50 % der OS Mittel auf Mobilitäten NA DAAD | Leitaktion 1 24
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Änderungen im Projekt und Mittelübertragungen (Transfers) c) Folgende Änderungen und Transfers bedürfen keiner Änderungsvereinbarung und können ohne Beantragung durchgeführt werden: • Ergänzung einer bislang nicht beantragten Mobilitätsmaßnahme in einem der bereits bewilligten Partnerländer • Transfers der Fördermittel zwischen allen Mobilitätstypen (SMS, SMP, STA und STT) innerhalb derselben Mobilitätsrichtung • Änderung der Teilnehmerzahl sowie der Dauer einer Mobilität, sofern die Mindest- und Höchstförderdauer der Mobilitäten berücksichtigt werden • Transfers der Fördermittel zwischen individueller Förderung und Fahrtkosten • Ergänzung einer nicht-akademischen Einrichtung NA DAAD | Leitaktion 1 25
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Änderungen im Projekt und Mittelübertragungen (Transfers) c) Folgende Änderungen und Transfers bedürfen keiner Änderungsvereinbarung und können ohne Beantragung durchgeführt werden: • Transfers von bis zu 40 % des gesamten Projektbudgets zwischen den Mobilitätsrichtungen (Incoming/Outgoing), sofern die Mobilitätsaktion förderfähig ist • Transfer von bis zu 50 % der OS-Mittel zu den Fördermitteln für individuelle Unterstützung und Fahrtkosten von SM und ST (sofern die Qualität des Mobilitätsprojekts gemäß der ECHE von reduzierten Aufwendungen aus OS nicht beeinträchtigt wird) NA DAAD | Leitaktion 1 26
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Wichtige Funktionen im MT+ Transfer Tracker bezüglich OS-Mittel und der Mobilitätsrichtung • Im blauen Feld: maximal zulässiger Betrag • Im grünen Feld: bislang getätigter Transfer NA DAAD | Leitaktion 1 27
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Wichtige Funktionen im MT+ • Budget Breakdown and Transfer Rules Anschauliche Übersicht über bewilligtes und verausgabtes Budget pro Partnerland NA DAAD | Leitaktion 1 28
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Berichterstattung in der Förderlinie – MT+ Die Einreichung des Zwischenberichts, des Abschlussberichts sowie des Mittelabrufs der zweiten Rate erfolgt über das Mobility Tool+ • 1. Zwischenbericht (inklusive Mittelumverteilung) Die Einreichung des Zwischenberichts ist für alle Projektträger verpflichtend. Alle relevanten Informationen erhalten Sie über das Forum. Unter Punkt 5 des Zwischenberichts können Sie Mittel für einzelne Partnerländer zurückmelden oder einen Mehrbedarf beantragen - vom LEGAL unter- zeichnete Declaration on Honour erforderlich NA DAAD | Leitaktion 1 29
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Berichterstattung in der Förderlinie – MT+ • 2. Zwischenbericht (70 % Nachweis) Die Freischaltung des zweiten Zwischenberichts erfolgt auf individuelle Anfrage seitens der Hochschule per Email an erasmus-mobilitaet@daad.de. Unter Punkt 6 haben Sie die Möglichkeit, die Auszahlung der zweiten Rate zu beantragen: Bitte beachten Sie: Im Rahmen des zweiten Zwischenberichts wird keine Mittelumverteilung durchgeführt! - vom LEGAL unterzeichnete Declaration on Honour erforderlich • Abschlussbericht Der Abschlussbericht ist zum Projektende einzureichen und lässt sich zu jedem Zeitpunkt des Projekts generieren. NA DAAD | Leitaktion 1 30
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Übersicht über das Fristenmanagement nach Projekt ➢ Fristenkalender auf der Webseite: https://eu.daad.de/infos-fuer- hochschulen/projektdurchfuehrung/de/76964-fristenkalender/ • Projekt 2018 Projektstart: 01.06.2018 Projektlaufzeit: 26 Monate / 38 Monate Ende des Förderzeitraums: 31.07.2020 / 31.07.2021 Frist zur Einreichung des Abschlussberichts: 29.09.2020 / 29.09.2021 • Projekt 2019 Projektstart: 01.08.2019 Projektlaufzeit: 36 Monate Ende des Förderzeitraums: 31.07.2022 Frist zur Einreichung des Zwischenberichts: 01.03.2021 Frist zur Einreichung des Abschlussberichts: 29.09.2022 NA DAAD | Leitaktion 1 31
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Übersicht über das Fristenmanagements nach Projekt • Projekt 2020 Projektstart: 01.08.2020 Projektlaufzeit: 24 Monate / 36 Monate Ende des Förderzeitraums: 31.07.2022 / 31.07.2023 Frist zur Einreichung des Zwischenberichts: 01.03.2022 Frist zur Einreichung des Abschlussberichts: 29.09.2022 / 29.09.2023 NA DAAD | Leitaktion 1 32
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Vorbereitende Reisen Ziel: Anbahnung und Vorbereitung von neuen Projektanträgen KA107 • Antragstellung durch Erasmus+ Koordinator • länderabhängige Pauschale aus Mitteln des BMBF (begrenzter Umfang; Pauschale unabhängig von Laufzeit und Dauer der Reise; Auszahlung nach durchgeführter Reise) • Reisen sind zwischen Januar und Ende November durchführbar • Förderung einmal pro Partnerland und Erasmus+ Aufruf möglich: Es können mehrere Länder besucht werden (Förderbetrag für Land mit höchster Pauschale) • Hinweis: Nur für Partnerländer mit denen bislang kein laufendes Projekt besteht NA DAAD | Leitaktion 1 33
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Vorbereitende Reisen • Antrag an NA DAAD (spätestens 2 Wochen vor der Reise) • Prüfung und ggf. Bewilligungsschreiben inkl. Annahmeerklärung an Hochschule • Rücksendung der Annahmeerklärung an NA DAAD (muss vor Beginn der Reise im Original Vor vorliegen) • Reise frei durchführbar Während • Bestätigung der Gasthochschule(n) über Besuch einholen Ablauf • Kurzer Reisebericht sowie Bestätigung der Gasthochschule(n) an NA DAAD (innerhalb von 6 Wochen bis spätestens 1.12. des Jahres) Nach • Auszahlung der Pauschale an antragstellende Hochschule • Antragstellung KA107 im nächsten Aufruf Aufruf 2022 NA DAAD | Leitaktion 1 34
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Vorbereitende Reisen https://eu.daad.de/die-nationale-agentur/ausschreibungen/foerderung-von-vorbereitungsreisen/de/64391- projektvorbereitungsreisen-fuer-mobilitaetsprojekte-mit-partnerlaendern-ka107/ NA DAAD | Leitaktion 1 35
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Einführung in das Projektmanagement aus Hochschulsicht NA DAAD | Leitaktion 1 36
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Projektmanagement Antrag gestellt – Bewilligung liegt vor – was tun? ➢ Erste Schritte im neuen Projekt: ✓ Projektzyklus erarbeiten ▪ Managementkalender (Projektlaufzeit, Fristen) ▪ Akad. Jahr mit Partnern planen ✓ Prozesse gestalten ▪ Schnittstellen mit anderen Programmen (etwa Erasmus+ KA103; außereuropäische Austauchprogramme) ▪ Einbindung in bestehende Abläufe & Angebote ▪ Zielgruppen-spezifische Aspekte NA DAAD | Leitaktion 1 37
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Projektmanagement ✓ Akteure identifizieren ▪ An der eigenen Hochschule ▪ An den Partnerinstitutionen ▪ DAAD ▪ Evtl. National Erasmus Offices im Partnerland ✓ Relevante Quellen: ▪ Leitfaden des DAAD! ▪ EC Program Guide ▪ ICM Handbuch ▪ FAQs des DAAD ▪ S. Downloadcenter der NA DAAD NA DAAD | Leitaktion 1 38
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Projektmanagement: Projektzyklus im akademischen Jahr Beispiel: Projektplanung mit der Partnerhochschule NA DAAD | Leitaktion 1 39
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Projektmanagement: Projektzyklus im akademischen Jahr Beispiel: Studierendenmobilität Outgoing NA DAAD | Leitaktion 1 40
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Projektmanagement: Projektzyklus im akademischen Jahr Beispiel: Studierendenmobilität Incoming NA DAAD | Leitaktion 1 41
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Informationsmanagement Interne Kommunikation: ✓ Akteure an der eigenen HS ▪ Fachbereiche ▪ Finanzabteilung ▪ ggf. weitere interne Schnittstellen – Incoming-Bereich, Gastwissenschaftler-/ Personalmobilitätbereich; Kooperationen weltweit ✓ Projekt veröffentlichen ▪ Webseite, Social Media ▪ Ausschreibung NA DAAD | Leitaktion 1 42
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Informationsmanagement Externe Kommunikation ✓ Partner so früh wie möglich informieren und einbeziehen! ✓ Identifikation der korrekten Ansprechpartner an Partner HEI! ✓ Folgende Informationen so schnell wie möglich an Partner kommunizieren: ▪ Infos zu Budget und Plätzen ▪ Fristen, Prozesse ▪ Ansprechpartner NA DAAD | Leitaktion 1 43
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Informationsmanagement Externe Kommunikation Vielfalt an Kommunikationswegen: ✓ Emails ✓ FAQs, Website, Checklisten etc. ✓ Online-Meetings (in Gruppen oder individuell; evtl. Einbeziehung der Fachbereiche) ✓ Online-Info-Sessions (insbes. für neue Partner) ✓ Geteilte Online-Ordner ✓ Etc. NA DAAD | Leitaktion 1 44
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Projektumsetzung ➢ WICHTIG für ein erfolgreiches ICM-Projekt: • Gemeinsam mit den Partnern die Prozesse gestalten • Frühzeitig Inhalte und Abläufe besprechen, sowohl für das Gesamtprojekt als auch für einzelne Mobilitäten • Ansprechpartner & Zuständigkeiten klar festlegen & kommunizieren • Unterschiedliche Akteure einbinden (eigene und Partner-HS) • Aufgaben & Zuständigkeiten frühzeitig klären (Auswahlprozesse; Infomanagement; Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen etc.) • Begriffe und Kriterien klar definieren & kommunizieren (bes. Spracherfordernisse/-niveaus; akad. Kalender & Fristen; Benotung & Anerkennung) • Evt. gemeinsame Maßnahmen gestalten (Staff Training Weeks; Summer Schools) NA DAAD | Leitaktion 1 45
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Finanzmanagement Projektbudget: Details der Bewilligung Wieviel Geld steht tatsächlich zur Verfügung? (vs. beantragtem Budget/Land) Wie verteilt sich das in der Bewilligung auf die Mobilitäten? Anpassung der Budget-/Projektplanung ✓ Aufteilung des Budgets intern pro Land – ggf. einzelne Projektnummern in SAP anlegen ✓ Achtung: Budget muss pro Land verausgabt werden – ist nur innerhalb eines Landes flexibel, nicht von einem Land auf das andere übertragbar! ✓ Bei mehreren HS pro Land die Aufteilung innerhalb des Länderbudgets überlegen ✓ Überwachung/Finanzplanung nach Land: verschiedene Möglichkeiten: Software, MT+, Excel > Strukturen rechtzeitig überlegen/festlegen NA DAAD | Leitaktion 1 46
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Finanzmanagement Planung der Mobilitätsverwaltung [Abläufe der Mobilitätsaktivitäten in Teil II am 03.09.2020) ✓ Zahlungsmodalitäten per Mobilitätstyp planen und vorbereiten • Rateneinstellungen für Studierendenmobilität (70/30 vs. monatliche Raten; Zeitpunkt der ersten Auszahlung) • Verfahren für Kurzzeitmobilitäten Incoming (ST) • „in kind“-Förderung (etwa Übernahme der Reisekosten) • Evtl. Absprachen mit der Finanzverwaltung ✓ Finanzielle Aspekte der Stipendien mit den Partnern klären • Fördervoraussetzungen • Zuschusshöhe • Fristen, Zeitpunkt der Zahlungen NA DAAD | Leitaktion 1 47
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Finanzmanagement Organisationsmittel (OS) ✓ Verwendungsrichtlinien prüfen ✓ Mögliche Maßnahmen über OS: ✓ Personal ✓ Informations- und Vorbereitungsveranstaltungen ✓ Sprachkurse (Sprachkursgebühren; Lehraufträge) ✓ Visakosten ✓ Kulturprogramm; Interkulturelle Trainings; Staff Training Weeks ✓ Transfers auf Mobilitätsaktivitäten ✓ Evtl. Absprachen mit Partnern über die Verwendung erforderlich (etwa: Finanzierung von Aktivitäten an der Partnerinstitution; anteilige Transfers) NA DAAD | Leitaktion 1 48
Haben Sie Fragen zum Projektmanagement ? Dann schreiben Sie gerne in den Chat… NA DAAD | Leitaktion 1 49
ERASMUS+ Newcomer Online Seminar Mobilität mit Partnerländern (KA107) • Svenja Neubauer, NA DAAD • Christina Bohle, Philipps-Universität Marburg • Andree Klann, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover 50
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Abkürzungen • ECHE Erasmus Charta für die Hochschulbildung • EPS European Policy Statement • HEI Higher Education Institution • KA Key Action = Leitaktion • OS Organisational Support (Mittel zur Förderung der Projektqualität) • SM Studierendenmobilität • SMP Studierendenmobilität - Praktikum • SMS Studierendenmobilität - Studium • ST Personalmobilität • STA Personalmobilität - Lehre • STT Personalmobilität - Fort- und Weiterbildung NA DAAD | Leitaktion 1 51
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Hinweise zum Projektmanagement: Vor Beginn der ersten Mobilität • Unterzeichnung des Inter-Institutional Agreements zwischen Hochschule im Programmland und Hochschule im Partnerland IIA enthält Verpflichtung zur Einhaltung der Erasmus-Prinzipien (analog ECHE) Die derzeitige Vorlage des IIA gilt bis zum Ende der laufenden Projekte dieser Programmgeneration. Sofern das IIA nur bis zu einem früheren Zeitpunkt abgeschlossen wurde, das Projekt aber länger laufen soll, kann das IIA formlos (per E-Mail) in beiderseitigem Einverständnis verlängert werden. • Mitteilung der OID: Hochschulen in Partnerländern benötigen eine OID, sobald sie ausgewählt wurden NA DAAD | Leitaktion 1 52
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Hinweise zum Projektmanagement: • Entsendende Hochschule, aufnehmende Hochschule, Teilnehmer schließen Vereinbarungen ➢ Grant Agreement (Hochschule im Programmland, Teilnehmer) muss im Original in der Gefördertenakte vorliegen ➢ Learning oder Mobility Agreement (Hochschule im Programmland, Hochschule im Partnerland, Teilnehmer) gescannte Unterschriften sind zulässig Beide Dokumente müssen vor der Mobilität unterzeichnet worden sein. NA DAAD | Leitaktion 1 53
Erasmus Mobilität mit Partnerländern Übersicht der Agreements im Projekt 2020 Im Downloadcenter der NA DAAD Agreements 2020 Filter im Downloadcenter 1. Grant Agreement studies, traineeships (KA107, EN, 2020) KA107, 2020, Agreements, Englisch 2. Grant Agreement teaching, training (KA107, EN, 2020) KA107, 2020, Agreements, Englisch KA103, KA107, 2020, Agreements, 3. Learning Agreement studies (KA103, KA107, EN, 2020) Englisch KA103, KA107, 2020, Agreements, 4. Learning Agreement Studium (KA103, KA107, DE, 2020) Deutsch 5. Learning Agreement traineeships (KA107, EN, 2020) KA107, 2020, Agreements, Englisch KA103, KA107, 2020, Agreements, 6. Mobility Agreement teaching (KA103, KA107, EN, 2020) Englisch KA103, KA107, 2020, Agreements, 7. Mobility Agreement Lehre (KA103, KA107, DE, 2020) Deutsch KA103, KA107, 2020, Agreements, 8. Mobility Agreement training (KA103, KA107, EN, 2020) Englisch Mobility Agreement Fort- und Weiterbildung (KA103, KA107, DE, KA103, KA107, 2020, Agreements, 9. 2020) Deutsch KA103, KA107, 2020, Agreements, 10. Guidelines Learning Agreement studies (KA103, KA107, EN, 2020) Englisch 11. Guidelines Learning Agreement traineeships (KA107, EN, 2020) KA107, 2020, Agreements, Englisch NA DAAD | Leitaktion 1 54
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Förderfähige Mobilitätsaktivitäten Welche Personengruppen werden gefördert? • Studierendenmobilität: Auslandsstudium und Auslandspraktikum • Personalmobilität: Lehre, Fort- und Weiterbildung Welche Förderung erhalten Teilnehmer und Hochschulen? • Teilnehmer: Förderung der Aufenthalte und Zuschuss zu Reisekosten • Hochschulen: Förderung der Organisation der Mobilitäten (OS Mittel) 350 EUR / Mobilität • Komplette Zero Grant Mobilitäten NA DAAD | Leitaktion 1 55
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Studierendenmobilität: Förderdauer und Förderhöhe • Auslandsstudium: 3-12 Monate • Auslandspraktikum: 2-12 Monate (kein Graduiertenpraktikum!) • Kombinierte Mobilität: Studies with traineeship: 3-12 Monate Welche Förderung erhalten Teilnehmer? • Feste Fördersummen für Aufenthalts- und Reisekosten Incomer (Partnerland → Deutschland): 850 Euro/Monat Outgoer (Deutschland → Partnerland): 700 Euro/Monat Reisekosten gemäß Entfernungsrechner der EU KOM →Keine Mindestvorgabe zur Erreichung von ECTS Punkten seitens der NA! →In KA107 keine anteilige Zero Grant Förderung! NA DAAD | Leitaktion 1 56
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Studierendenmobilität: Wer kann gefördert werden? Auslandsstudium (SMS) und Auslandspraktikum (SMP): • Studierende aller Fachbereiche • Studierende aller Studienzyklen: Bachelor, Master, Doktoranden, einzügige Studiengänge (z.B. Diplom) • Incomer und Outgoer Outgoer aus Deutschland in Partnerländer der Regionen DCI und EDF: Keine BA/MA Studierenden! Auslandspraktikum (SMP): • Förderraten identisch zu SMS (kein top-up für SMP) • Regionale Einschränkungen (Outgoing in DCI-/EDF- finanzierte Regionen) auch für SMP • Nennung der Partnerorganisation im Antrag nicht verpflichtend NA DAAD | Leitaktion 1 57
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Budget für Deutschland im Aufruf 2020 Budget 2020 Regionale Finanzinstrument Deutschland Einschränkungen Südliche Nachbarschaft (ENI) 4.452.802 € Sonderbudget Tunesien 400.000 € Sonderbudget Juncker Algerien 300.000 € Sonderbudget Juncker 290.000 € Nordafrika Östliche Nachbarschaft (ENI) 3.197.775 € Sonderbudget Georgien 310.000 € Sonderbudget Moldau 345.000 € Sonderbudget Ukraine 150.000 € Russland (ENI & PI) 1.600.223 € Lateinamerika (DCI) 918.555 € Incoming- Asien (DCI) 2.886.129 € Mobilitäten: ohne Einschränkungen Die Teilbudgets KA107 sind für Zentralasien (DCI) 691.265 € Mittlerer Osten (DCI) 354.320 € Outgoing- die jeweiligen Aufrufe auch in Mobilitäten: nur Südafrika (DCI) 869.015 € Doktoranden (SM) unserem Downloadcenter Westlicher Balkan (IPA) 4.929.866 € und Personal (ST) einsehbar: Industrieländer Amerika (PI) 871.560 € Industrieländer Asien (PI) 791.203 € - Aufruf 2018 Incoming- - Aufruf 2019 Mobilitäten: ohne Einschränkungen - Aufruf 2020 Outgoing- Afrika, Karibik, Pazifik (EDF) 4.089.659 € Mobilitäten: nur Doktoranden (SM) und Personal (ST) NA DAAD | Leitaktion 1 58 Summe 27.447.372 €
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Personalmobilität: Förderdauer und Förderhöhe • Mobilität Fort- und Weiterbildung (STT): 5-60 Tage • Mobilität Lehre (STA): 5-60 Tage, 8 h Lehrdeputat/Woche • Kombinierte Mobilität: „Combined teaching and training“: 5-60 Tage, 4 h Lehrdeputat/Woche • Eingeladenes Unternehmenspersonal (STA2): kein Mindestlehrdeputat Welche Förderung erhalten Teilnehmer? • Incomer (Partnerland → Deutschland): 160 Euro/Tag • Outgoer (Deutschland → Partnerland): 180 Euro/Tag • Reisekosten gemäß Entfernungsrechner der EU KOM NA DAAD | Leitaktion 1 59
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Personalmobilität: Eingeladenes Unternehmenspersonal (ST2) Bei der Förderung von eingeladenem Unternehmenspersonal (ST2) ist folgendes zu berücksichtigen: • Förderraten wie STT/STA • Mindestlaufzeit von STA2: 5 Tage • Kein Mindestlehrdeputat • STT2 Outgoing nicht förderfähig NA DAAD | Leitaktion 1 60
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Anhang IV zur FHV 2020: Geltende Förderraten NA DAAD | Leitaktion 1 61
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Hinweise zur Durchführung von Zero Grant Mobilitäten • Die Förderung von Personen ohne finanziellen Zuschuss für den vollständigen Aufenthaltszeitraum ist möglich (Zero Grant Geförderte) • Zero Grant Geförderte müssen alle Erasmus+ Förderkriterien erfüllen und ihre Angaben müssen vollständig dokumentiert sein • Eine anteilige Zero Grant Förderung ist in der Mobilität mit Partnerländern (KA107) nicht zulässig • Zero Grant Mobilitäten lösen nicht automatisch einen zusätzlichen Anspruch auf OS-Mittel aus; Beantragung von OS Mitteln für Zero Grant Mobilitäten in MT+ Aufruf 2020: Durchführung von Zero Grant Mobilitäten mit nicht bewilligten Partnerländern zulässig NA DAAD | Leitaktion 1 62
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Hinweise zur Durchführung von Mobilitäten und Berichterstattung in MT+ • Verpflichtende Auszahlung von Reisekosten • Verpflichtende Kommentierung: − EU travel grant not required (ST) − fehlende EU Surveys − abweichende Distance Bands − Force Majeure • Umsetzung von Mobilitäten nur mit bewilligten Partnerhochschulen • Beantragung von OS Mitteln für Zero Grant Mobilitäten in MT+ NA DAAD | Leitaktion 1 63
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Nachweise und Anerkennung in der Gefördertenakte • Immatrikulationsbescheinigung bei Incomern: Gefordert wird ein "Nachweis über den Studierendenstatus". Dieser kann auch durch eine Nominierungsliste nachgewiesen werden. Vorbildlich wäre hier ein Zusatz wie „Hereby we confirm that the nominated students are enrolled at our institution”. • Anerkennung bei Outgoern: Für Outgoer soll ein Nachweis über die Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen vorliegen. • Anerkennung bei Incomern: In der Gefördertenakten der Incomings muss ein Transcript of Records (ToR) oder eine ausgefüllte Table C des LA vorgehalten werden. Begrüßenswert wäre auch eine vollständig ausgefüllte Table D oder ein Auszug aus der Leistungserfassung des Studierenden über die tatsächliche Anerkennung von der entsendenden Einrichtung. NA DAAD | Leitaktion 1 64
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Planung und Organisation von Mobilitätsaktivitäten aus Hochschulsicht NA DAAD | Leitaktion 1 65
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive • Umsetzung orientiert sich an den Mobilitätsphasen VOR – WÄHREND – NACH dem Aufenthalt • Wichtiger Unterschied zu KA103: Verantwortung für die Dokumentation der Incomer-Mobilitäten liegt bei HS im Programmland! NA DAAD | Leitaktion 1 66
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Studium (SMS) Outgoing VOR dem Aufenthalt • Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der eigenen Hochschule WICHTIG: Abstimmung der Prozesse/Zuständigkeiten in der eigenen Hochschule (Overseas-Bereich im IO; Fachbereiche) Nominierung an der Partnerhochschule (Nominierungsliste, evtl. weitere Bewerbungsunterlagen) • Informationen der ausgewählten Studierenden & Aushändigen der Studierendencharta Zentrale Dokumente VOR dem Aufenthalt: • Learning Agreement before Mobility – vollständig unterschrieben von allen 3 Parteien, als Scan/Kopie • Grant Agreement im Original (1 Original an IO, 1 Expl. Original oder Scan an Geförderte) • Informationen zu Visum & Versicherungspflicht, evtl. entsprechende Dokumente (im Original) frühzeitig bereitstellen >> Auszahlung der 1. Rate i.H.v. 70-80 % spätestens 30 Tage nach GA NA DAAD | Leitaktion 1 67
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Praktikum (SMP) Outgoing VOR dem Aufenthalt • Informationen zu möglichen Praktikumsstellen verbreiten/ausschreiben • Bewerbungs- und Auswahlverfahren wie bei SMS ➢ zusätzlich: Praktikumszusage • Nominierung und Aushändigung der Studierendencharta Zentrale Dokumente VOR dem Aufenthalt: • Learning Agreement for Traineeship before Mobility: ➢ vollständig unterschrieben von Studierenden, Heimathochschule und Praktikumseinrichtung als Scan/Kopie • Grant Agreement im Original unterzeichnet durch Studierende/r und International Office ➢ 1 Original an IO, 1 Expl. (Original oder Scan) an Geförderte/n • Informationen zu Arbeitsvisum & Versicherungspflicht: ➢ Hinweis auf DAAD-Gruppenversicherung → Auszahlung der 1. Rate i.H.v. 70-80 % spätestens 30 Tage nach GA NA DAAD | Leitaktion 1 68
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Studium und Praktikum (SMS & SMP) Outgoing WÄHREND der Mobilität • SMS: bei Ankunft: Confirmation of Arrival, von Partner-HS unterzeichnet • Ggf. Learning Agreement during Mobility • Ggf. rechtzeitige Verlängerung (> 1 Monat vor geplantem Ende) • Vor der Abreise: Confirmation of Stay unterzeichnen lassen ➢ Aufenthaltsdauer: akademisch bedingter Aufenthaltszeitraum NACH dem Aufenthalt • EU-Survey in Mobility Tool+ (innerhalb von 30 Tagen) • Learning Agreement after Mobility ➢ Transcript of Records bzw. Traineeship Certificate/ Praktikumszeugnis ➢ Anerkennungsbescheid der eigenen HS → Auszahlung der 2. Rate NA DAAD | Leitaktion 1 69
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Studium (SMS) Incoming • Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der Partner-HS WICHTIG: frühzeitige Kommunikation zur eigenen Hochschule inkl. ➢ Bewerbungs- und Auswahlkriterien ➢ Fristen ➢ Bereitstellung von weiteren Informationsmaterialien zu Studienangebot, Sprachkursen, Wohnheim, etc. ➢ evt. auch gemeinsame oder zweistufige Auswahlverfahren ➢ evt. Auswahlverfahren durch Mobilitäten flankierend begleiten, finanziert durch STT oder OS • Erhalt der Nominierungslisten von den Partnern ➢ inkl. abgelehnter Bewerbungen mit Begründungen und evtl. Nachrücker ➢ s. Vorlage im Downloadcenter ➢ evt. Anforderung weiterer Bewerbungsdokumente • Interne Kommunikation an die Fachbereiche – ggf. Prüfung der Bewerbungen durch die Fachbereiche NA DAAD | Leitaktion 1 70
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Studium und Praktikum (SMS & SMP) Incoming • VOR dem Aufenthalt: • Informationen an die nominierten Studierenden zu: ➢ Bewerbungsprozess & Fristen ➢ Unterkunft ➢ Sprachkursen ➢ Versicherungen → Hinweis auf DAAD-Gruppenversicherung ➢ Visa ➢ Learning Agreement before mobility • Nach Annahme der Studierenden: frühzeitiger Versand von Original-Bestätigungen, Scholarship letters für Visumsanträge • → DAAD-IC vor Ort einbeziehen • → ggf. Scan vorab an Botschaft direkt senden • Zentrale Dokumente: ➢ Learning Agreement before Mobility – vollständig unterschrieben als Scan/Kopie ➢ Grant Agreement als Scan vorab NA DAAD | Leitaktion 1 71
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Studium (SMS) Incoming WÄHREND der Mobilität • Bei Ankunft: ➢ Grant Agreement im Original unterzeichnen – 1 Original an IO, 1 Expl. (Original oder Scan) an Geförderte/n ➢ Einschreibung, Behördengänge, etc. ➢ Auszahlung 1. Rate, prozentual oder monatlich • Reisekosten + 2 Monatsraten abzüglich Semesterbeitrag und 1. Monatsmiete ➢ Zahlung Semesterbeitrag und 1. Monatsmiete direkt durch IO an entsprechende Stellen (vorher) ➢ Weitere Raten monatlich • Evt. Learning Agreement during Mobility NA DAAD | Leitaktion 1 72
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Studium (SMS) Incoming Ende des Aufenthalts: ➢EU-Survey in Mobility Tool+ 30 Tage vor Abreisedatum ➢Begleitung/Hilfestellung bei Abschluss- und Ausreiseprozess → am besten vorab per E-Mail an wichtige Schritte erinnern ➢Ausstellung der Confirmation of Stay für Studierende ➢Auszahlung Abschlussrate VOR Abreise (auf deutsches Konto) NACH dem Aufenthalt • Ausstellung des Transcript of Records durch eigene HS • Anerkennung der Studienleistungen an der Partner-HS • → Überprüfung der Anerkennung durch Gast-HS durch Learning Agreement after Mobility oder äquivalentes Dokument (Scan/Kopie) • → Anerkennungsprozess der Partner-HS auf Webseiten nachvollziehen können, sich nachweisen lassen NA DAAD | Leitaktion 1 73
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Studierendenmobilität Praktikum (SMP) Incoming Weitere Hinweise zur Praktikantenmobilität: ➢ Praktikanten müssen ebenfalls eingeschrieben werden ➢ Versicherungsschutz über Hochschule? ➢ Visabestimmungen für Praktikum ggf. anders als für Studium ➢ Learning Agreement before mobility muss von 4 Parteien unterschrieben werden ➢ Praktikum auch an Partnerhochschule möglich Ende der Mobilität: ➢ Zeugnis/Traineeship Certificate durch Praktikumseinrichtung anfordern NA DAAD | Leitaktion 1 74
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Outgoing VOR Mobilität: • Bewerbungs- und Auswahlverfahren an der eigenen Hochschule ➢ Abstimmung der Prozesse/Zuständigkeiten in der eigenen HS (Dienstreiseantrag, Ausschreibung, ggf. Einladungsschreiben der Gast-HS, Auszahlungsmodalitäten) ➢ Mobility Agreements/Grant Agreements müssen vorliegen ➢ Auszahlung (anteilig oder 100 % vor Beginn der Mobilität) NA DAAD | Leitaktion 1 75
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Outgoing NACH Mobilität: • EU-Survey (Benachrichtigung umgehend nach Beendigung der Mobilität) • Einreichung Confirmation of Stay (im Original) • ggf. Reisekostenabrechnung ➢ Auszahlung der restlichen Fördersumme (innerhalb von 45 Tagen nach Eingang des EU-Surveys) NA DAAD | Leitaktion 1 76
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Incoming VOR Mobilität: • Ausschreibung, Bewerbungs- und Auswahlverfahren an Partner-HS (Nominierungsliste, transparentes Verfahren!) • Abstimmung auch an der eigenen HS zentral und dezentral bzgl. Platzvergabe, Zuständigkeiten, etc. • Abstimmung mit den Fachbereichen • Einladung für Arbeitgeber/Visum frühzeitig erstellen • Informationen für den Aufenthalt, ggf. Unterstützung bei Visumsbeantragung, Zimmersuche, etc. • Vorbereitung der Mobility Agreements & Grant Agreements (mit Erläuterungen zu Verfahren und Fristen) NA DAAD | Leitaktion 1 77
Mobilitätsaktivitäten aus HS-Perspektive Mitarbeitendenmobilität (STA/STT) Incoming WÄHREND der Mobilität • Incoming: Auszahlung 100 % der Fördersumme bei Ankunft bzw. Unterzeichnung des Grant Agreements (Tipp: Barscheck) • Alternativ: Förderung in Sachleistung („in kind“) anteilig oder umfänglich (Kosten für Reise, Unterkunft) NACH der Mobilität (Ende des Aufenthalts) • Confirmation of Stay: Original an Geförderte/n, Kopie/Scan IO • EU-Survey (evtl. Erläuterungen zum Survey erforderlich) NA DAAD | Leitaktion 1 78
Haben Sie Fragen ? NA DAAD | Leitaktion 1 79
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Sonderförderung aus Sicht der NA DAAD NA DAAD | Leitaktion 1 80
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Programmschwerpunkt: Inklusion • Sonderförderung / Langantrag: Projektträger, die Studierende, Graduierte oder Hochschulpersonal mit einem GdB50 ausgewählt haben, können bei der NA DAAD zusätzliche Mittel zur Deckung der für den Auslandsaufenthalt anfallenden Mehrkosten beantragen (bis zu maximal 10.000 EUR / Mobilität) • Einreichung des Antrags: zwei Monate vor Antritt der Mobilität • Vorbereitende Reisen (ab GdB 50) in KA107 für den Westlichen Balkan ggf. ab 2021 NA DAAD | Leitaktion 1 81
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Erfassung von „Disadvantaged background“ in MT+ NA DAAD | Leitaktion 1 82
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Disadvantaged background Definition von „disadvantaged background“ laut Erasmus+ Programme Guide 2020, S. 10: • Beeinträchtigungen (d. h. Teilnehmer mit besonderen Bedürfnissen): Menschen mit mentalen (intellektuellen, kognitiven, lernbezogenen), körperlichen, sensorischen oder sonstigen Beeinträchtigungen; • Bildungsprobleme: junge Menschen mit Lernschwierigkeiten, frühe Schulabgänger; Erwachsene mit geringer Qualifikation; junge Menschen mit schlechten schulischen Leistungen; • wirtschaftliche Hindernisse: Menschen mit niedrigem Lebensstandard, geringem Einkommen, Abhängigkeit von Sozialleistungen oder ohne Wohnsitz, langzeitarbeitslose Jugendliche oder junge Menschen, die über lange Zeiträume in Armut leben, überschuldete Menschen oder Menschen mit sonstigen finanziellen Problemen; • kulturelle Unterschiede: Einwanderer oder Flüchtlinge oder Nachkommen von Einwanderer- oder Flüchtlingsfamilien, Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit; Menschen, die sprachlich und kulturell nicht integriert sind; • Gesundheitsprobleme: Menschen mit chronischen Gesundheitsproblemen, schweren Erkrankungen oder psychischen Problemen; • soziale Hindernisse: Menschen, die wegen ihres Geschlechts, Alters, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung o. Ä. diskriminiert werden; Menschen mit beschränkten sozialen Fähigkeiten oder mit antisozialem oder gefährlichem Verhalten; Menschen in einer prekären Situation; (ehemalige) Straftäter, (ehemalige) Drogenabhängige oder Alkoholiker; junge und/oder alleinstehende Eltern; Waisen; • geografische Hindernisse: Bewohner abgelegener oder ländlicher Regionen; Menschen auf kleinen Inseln oder in Randregionen; Menschen aus städtischen Problembezirken; Menschen aus strukturschwachen Gebieten (unzulängliches öffentliches Verkehrswesen, unzureichende Versorgungseinrichtungen). NA DAAD | Leitaktion 1 83
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Disadvantaged background Aufruf 2018: Tickbox „disadvantaged background“ dient lediglich statistischen Zwecken Aufruf 2019 und Aufruf 2020: • Social Top-up für Studierende mit Behinderung (ab GdB 30) − Festgelegter Zuschuss von 200 Euro / Monat − Nachweis GdB durch Ausweis oder Bescheid des Landessozialamtes, Incomer durch ärztliches Attest • Social Top-up für „Eltern mit Kind(ern)“ − Festgelegter Zuschuss von 200 Euro / Monat unabhängig von der Anzahl der Kinder − Beantragung auch bei Mitreise des Partners möglich; eine Doppelförderung des Kindes ist auszuschließen. − Werden beide Elternteile bei Mitnahme von mind. zwei Kindern gefördert, können beide das Social Top-up beantragen. NA DAAD | Leitaktion 1 84
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Disadvantaged background Top-up Erfassung in MT+ NA DAAD | Leitaktion 1 85
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Sonderförderung aus Hochschulsicht NA DAAD | Leitaktion 1 86
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Programmschwerpunkt: Inklusion Förderung für Teilnehmende mit Behinderung: Umsetzung an der HS ➢ Informationen von den Partnerinstitutionen ✓ Evtl. schon Abfragen zu Inklusion im Rahmen der Antragsvorbereitung ✓ Outgoing • Welche Informationen sind vor der Mobilität bzw. bei der Auswahl der Gastinstitution relevant? Welche sind zugänglich? (Ansprechpartner, Informationen über Infrastruktur, Unterstützungsangebote etc.) ✓ Incoming • Zugang zum Programm gewährleistet? Aufnahme von sozialen Kriterien in Auswahlverfahren? NA DAAD | Leitaktion 1 87
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Programmschwerpunkt: Inklusion Förderung für Teilnehmende mit Behinderung: Umsetzung an der HS ➢ Unterstützung von Teilnehmenden mit Special Needs (SM) ✓ Outgoing: ▪ Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Langantrag vs. Top-Up ▪ Was ist bei der Vorbereitung der Mobilität zu beachten? Bedarfsermittlung, Kommunikation mit der Partnerinstitution ✓ Incoming: ▪ Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Nachweise; Bedarfsermittlung/Kalkulation des erwarteten Unterstützungsbedarfs ▪ Welche Unterstützung wird vor Ort benötigt? • Vor – und während der Mobilität ▪ Welche Akteure an der HEI muss ich einbeziehen? NA DAAD | Leitaktion 1 88
Haben Sie Fragen zur Sonderförderung ? NA DAAD | Leitaktion 1 89
Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern Force majeure aus Sicht der NA DAAD NA DAAD | Leitaktion 1 90
Erasmus+ Mobilität Höhere Gewalt „force majeure“ – Allgemein • „force majeure“ regelt den Umgang mit Mobilitäten, die aufgrund äußerer Umstände nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen wurden. • Nach Definition und Vorgaben der EU KOM umfasst „force majeure“ im Erasmus+ Kontext unvorhersehbare und unabwendbare Situationen oder Ereignisse, die nicht auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit der Teilnehmer zurückzuführen sind und die Teilnehmer daran hindern, eine Pflicht aus der Vereinbarung zu erfüllen (siehe auch: Anhang I – Allgemeine Bedingungen der Finanzhilfevereinbarung). • Fälle von „force majeure“ müssen von der NA DAAD genehmigt werden. NA DAAD | Leitaktion 1 91
Erasmus+ Mobilität Erasmus+ Mobilität Höhere Höhere Gewalt Gewalt „force „Force– Majeure“ majeure“ Allgemein- Allgemein • Höhere Gewalt regelt den Umgang mit Abbruch und Nicht-Antritt einer Mobilität aufgrund von Ereignissen oder Umständen, • die von der EU KOM oder der NA DAAD als Fälle von „force majeure“ definiert und über das Erasmus+ Mailforum veröffentlicht wurden (z.B. Pandemien, Naturkatastrophen, etc.) oder • die nach individueller schriftlicher Anfrage einer Hochschule im Rahmen einer Einzelfallentscheidung durch die NA DAAD genehmigt wurden (z.B. Krankheit mit Attest, Trauerfälle im engsten Familienkreis, nicht selbstverschuldete Probleme bei der Visumsbeschaffung, etc.). • In genehmigten Fällen von Höherer Gewalt erhält der Geförderte mindestens den Erasmus+ Zuschuss für die tatsächliche Dauer der Mobilitätsphase. • Alle Fälle von Höherer Gewalt müssen von der NA DAAD genehmigt werden und müssen in MT+ als „force majeure“ gekennzeichnet werden. NA DAAD | Leitaktion 1 92
Erasmus+ Mobilität „force majeure“ – Corona • Grobe Einteilung der möglichen force majeure-Fälle aufgrund des Coronavirus: • Mobilität wurde nicht angetreten Alle Details zum Thema unter: FAQ für Hochschulen • Mobilität wurde abgebrochen • Mobilität wurde abgebrochen, Teilnehmer befindet sich noch im Ausland • Mobilität wurde abgebrochen, es fallen jedoch noch weitere Kosten an Alle in diesem Rahmen entstandenen oder noch fortlaufenden Kosten können erstattet werden, sofern ein von allen Parteien unterzeichnetes GA/ LA/ MA vorliegt ✓ bis zur Höhe der im Grant Agreement vereinbarten Fördersumme bzw. bei zusätzlichen Reisekosten auch darüber hinaus über OS- oder Projektmittel ✓ die Summe der zu erstattenden Kosten wird als Individual Support bzw. Travel Grant in MT+ eingegeben. NA DAAD | Leitaktion 1 93
Erasmus+ Mobilität Erasmus+ Mobilität „Force „force majeure“ Majeure“ - Coronavirus – Corona ✓ Mobilität wurde nicht angetreten: Abrechnung anhand von Belegen, die der Geförderten-Akte (in Kopie) beigelegt werden; im MT+ entspricht das Enddatum dem Startdatum. ✓ Mobilität wurde abgebrochen: Taggenaue Abrechnung; im MT+ werden die tatsächlichen Aufenthaltsdaten eingegeben und wie gewohnt abgerechnet. ✓ Mobilität wurde abgebrochen, Teilnehmer befindet sich noch im Ausland: Zusätzlicher Zeitraum, der nach Abbruch aufgrund von Corona im Ausland verbracht wird und ggf. über die ursprüngliche Planung hinausgeht, kann gefördert werden; im MT+ wird der tatsächliche Aufenthaltszeitraum eingegeben; der vereinbarte Zuschuss wird angepasst. ✓ Mobilität wurde abgebrochen, es fallen noch weitere Kosten an: Der im Grant Agreement vereinbarte Zuschuss kann ausgezahlt werden; im MT+ wird der tatsächliche Aufenthaltszeitraum eingetragen. NA DAAD | Leitaktion 1 94
Sie können auch lesen