Bedarfsplanung 2018/2019 - Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder - Stadt Wangen

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Bedarfsplanung 2018/2019 - Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder - Stadt Wangen
Bedarfsplanung 2018/2019

Bedarfsplanung
  2018/2019

            Kleinkinder
        Kindergartenkinder
           Schulkinder

 Fachbereich Jugend, Schulen & Familie
Andrea Feuerstein & Anna-Katharina Müller

                   1
Bedarfsplanung 2018/2019 - Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder - Stadt Wangen
Bedarfsplanung 2018/2019

                                               Inhaltsverzeichnis
1    ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ................................................................................... 4

2    GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND REGELUNGEN .............................................. 5

2.1      BUNDESRECHT ................................................................................................................... 5
2.1.1    LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE AM SOZIALEN UND KULTURELLEN LEBEN
         FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND JUNGE ERWACHSENE (BUT) ...................................... 5
2.1.2    SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG .......................................................... 5
2.1.3    KINDER UND IHRE FAMILIEN MIT FLUCHTERFAHRUNG ..................................................... 6
2.2      LANDESRECHT ................................................................................................................... 7
2.2.1    BEDARFSPLANUNG ............................................................................................................. 7
2.2.2    FÖRDERSYSTEMATIK.......................................................................................................... 7
2.2.3    ORIENTIERUNGSPLAN ......................................................................................................... 8
2.2.4    VERORDNUNG ÜBER DIE VERPFLICHTENDE FESTLEGUNG DER PERSONELLEN
         AUSSTATTUNG UND PERSONALFORTBILDUNG IN KINDERGÄRTEN UND
         TAGESEINRICHTUNGEN MIT ALTERSGEMISCHTEN GRUPPEN (KITAVO) ......................... 9
2.2.5    BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER AB DREI JAHREN ............................................................ 9
2.2.6    BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER UNTER DREI JAHREN ................................................... 10
2.2.7    BETRIEBSFORMEN FÜR KINDER IM SCHULKINDALTER ................................................... 11
2.2.8    MINDESTPERSONALSCHLÜSSEL ...................................................................................... 11
2.2.9    FINANZAUSGLEICHSGESETZ (FAG) LANDESRECHT ....................................................... 12
2.2.9.1 Kindergartenförderung...................................................................................................... 12
2.2.9.2 Kleinkindförderung ........................................................................................................... 12
2.2.10 PAKT FÜR FAMILIEN MIT KINDERN LANDESRECHT ......................................................... 13
2.2.11 FRÜHKINDLICHE SPRACHFÖRDERUNG - SPATZ............................................................ 14
2.2.11.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) ........................................................... 14
2.2.11.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) .................................................................................... 14
2.2.12 SCHULUNTERSUCHUNGSVERORDNUNG – ESU 2010 ................................................... 15
2.3      SONSTIGE REGELUNGEN UND EMPFEHLUNGEN ............................................................ 16
2.3.1    INTERKOMMUNALER KOSTENAUSGLEICH ....................................................................... 16
2.4      WANGENER BESCHLÜSSE UND REGELUNGEN ............................................................... 17
2.4.1    MINDESTGRUPPENGRÖßE ............................................................................................... 17
2.4.2    FREISTELLUNG DER KINDERGARTENLEITUNGEN............................................................ 18
2.4.3    AUFNAHME AUSWÄRTIGER KINDER ................................................................................. 18
2.4.4    HAUSWIRTSCHAFTLICHE KRÄFTE.................................................................................... 18
2.4.5    BETREUUNGSMODELLE .................................................................................................... 19

3    BEDARFSPLANUNG FÜR DIE STADT WANGEN IM ALLGÄU .............................. 20

3.2          BESTANDSAUFNAHME ..................................................................................................... 21
3.2.1        BESTANDSAUFNAHME STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN .................................................... 22
3.2.2        BESTANDSAUFNAHME KIRCHLICHE EINRICHTUNGEN ..................................................... 23
3.2.3        BESTANDSAUFNAHME SONSTIGE EINRICHTUNGEN ........................................................ 24
3.2.4        BESTANDSAUFNAHME KINDERGARTEN ........................................................................... 25
3.2.4.1      Kinder mit Behinderung ................................................................................................... 26
3.2.4.2      Kinder mit Migrationshintergrund .................................................................................... 26
3.2.4.3      Verhaltensauffällige Kinder .............................................................................................. 26
3.2.4.4      Mittagessen im Kindergarten ............................................................................................ 26
3.2.4.5      Erstklässler ........................................................................................................................ 26

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3.2.4.6      Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen.................................................................. 27
3.2.4.7      Kindertageseinrichtungen in Wangen ............................................................................... 29
3.2.5        BUNDESPROGRAMM “KITA-EINSTIEG: BRÜCKEN BAUEN IN FRÜHE BILDUNG“ .............. 41
3.2.6        BESTANDSAUFNAHME KLEINKINDBETREUUNG ............................................................... 42
3.2.7        BESTANDSAUFNAHME SCHULKINDBETREUUNG ............................................................. 43
3.2.8        BESTANDSAUFNAHME TAGESPFLEGE ............................................................................. 43
3.3          BEDARFSERMITTLUNG .................................................................................................... 44
3.3.1        ENTWICKLUNG DER EINWOHNERZAHLEN IN W ANGEN ................................................... 44
3.3.2        WANDERUNGSBEWEGUNGEN .......................................................................................... 46
3.3.3        ALTERSSTRUKTUR ........................................................................................................... 46
3.3.4        JUGEND- UND ALTENQUOTIENT....................................................................................... 48
3.3.5        BEDARFSERMITTLUNG IM KINDERGARTENBEREICH ....................................................... 49
3.3.5.1      Bedarfsermittlung Gesamtstadt Wangen .......................................................................... 50
3.3.5.2      Bedarfsermittlung Stadtteile 1-9 – Innenstadt .................................................................. 51
3.3.5.3      Bedarfsermittlung Stadtteil 10 – Niederwangen ............................................................... 52
3.3.5.4      Bedarfsermittlung Stadtteil 11 - Neuravensburg .............................................................. 53
3.3.5.5      Bedarfsermittlung Stadtteil 12.1 - Primisweiler ............................................................... 54
3.3.5.6      Bedarfsermittlung Stadtteil 12.2 - Haslach ....................................................................... 55
3.3.5.7      Bedarfsermittlung Stadtteil 12 - Schomburg .................................................................... 56
3.3.5.8      Bedarfsermittlung Stadtteil 13/ 14 – Leupolz/ Karsee ...................................................... 57
3.3.5.9      Bedarfsermittlung Stadtteil 15 – Deuchelried ................................................................... 58
3.3.6        BEDARFSERMITTLUNG KLEINKINDBEREICH ..................................................................... 59
3.4          PLANUNG NOTWENDIGER VERÄNDERUNGEN 2018/2019 .............................................. 59
3.4.1        GESAMTANALYSE KINDERGARTENBEREICH ................................................................... 59
3.4.1.1      Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 ............................................................ 60
3.4.1.2      Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergarten- und Schuljahr 2018/19.... 60
3.4.1.3      Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/2019................................................................. 63
3.4.2        GESAMTANALYSE KLEINKINDBETREUUNG ...................................................................... 64
3.4.2.1      Planung der notwendigen Veränderungen zum Kindergartenjahr 2018/2019 .................. 65
3.4.2.2      Platzkapazität im Kindergartenjahr 2018/2019................................................................. 65
3.4.2.3      Platzkapazität im neuen Kindergartenjahr 2018/2019 ...................................................... 67
3.4.2.4      Platzkapazität städtische Einrichtungen ............................................................................ 68
3.4.2.5      Platzkapazität kirchliche Einrichtungen............................................................................ 69
3.4.2.6      Platzkapazität sonstige Einrichtungen .............................................................................. 70
3.4.3        GESAMTANALYSE SCHULKINDBETREUUNG .................................................................... 71
3.4.3.1      Planung der notwendigen Veränderungen zum Schuljahr 2017/2018 .............................. 71
3.4.3.2      Platzkapazität im Schuljahr 2017/2018............................................................................. 71

4     FERIENBETREUUNG .............................................................................................. 73

4.1          KINDERGARTENKINDER .................................................................................................. 73
4.2          SCHULKINDER .................................................................................................................. 73

5     FAZIT ........................................................................................................................ 74

6     AUF EINEN BLICK ................................................................................................... 75

                                                                   3
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1      Abkürzungsverzeichnis
SGB VIII        Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe

Kita            Kindertageseinrichtung (Einrichtungen U3 und Ü3)

U3              Kinder im Alter von unter 3 Jahren

Ü3              Kinder im Alter von über 3 Jahren

RG              Regelgruppe
                           Betreuungszeit von durchschnittlich 6
                            Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mit-
                            tag

VÖ              Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten
                           durchgängige Betreuungszeit von mindes-
                            tens 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden am
                            Tag

GT              Gruppe mit Ganztagesbetreuung
                           Betreuungszeit von über 7 Stunden am Tag
                            durchgehend

AM              Altersgemischte Gruppe
                           Gruppen mit Kindern im Alter von 2 bis 6
                            Jahren (die Anzahl der Kinder ab 3 Jahren
                            überwiegt) oder
                           Gruppen mit Kindern im Alter von 1 bis 6
                            Jahren (die Anzahl der Kinder unter 3 Jah-
                            ren ist auf maximal 5 Kinder begrenzt)
                           Altersgemischte Gruppen können mit unter-
                            schiedlichen Öffnungszeiten geführt werden

Krippen         Gruppe mit Kindern unter 3 Jahren

Betr. SG        betreute Spielgruppe
                           Betreuung für Kinder unter 3 Jahren mit ei-
                            ner Betreuungszeit zwischen 10 und 15 Std.
                            wöchentlich

FAG             Finanzausgleich (Landesförderung)

IN              Integrative Gruppe
                            Gruppen, in denen Kinder betreut werden,
                             die aufgrund von einer Behinderung einer
                             zusätzlichen Förderung bedürfen

KG              Kleingruppe
                           Gruppen mit einer geringeren Belegungs-
                            möglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der
                            Höchstgruppenstärke)

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2 Gesetzliche Grundlagen und Regelungen
Die gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung lassen sich in folgender Ge-
setzespyramide darstellen.

                                     KiTaG

                                    Sozial-
                                  gesetzbuch
                                     VIII

                                 Grundgesetz

2.1 Bundesrecht
2.1.1 Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen
Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (BUT)
Mehr Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche soll das beschlossene Bildungs-
paket leisten. In keinem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so stark von
der Herkunft ab wie in Deutschland. Daher sollen Kinder und Jugendliche vom Bil-
dungs- und Teilhabepaket profitieren, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Hauptaugenmerk liegt
auf der gezielten Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Eine
stärkere soziale Integration und eine Erhöhung der Lebens- und Bildungschancen soll
mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht werden. Das Bildungs- und Teilhabepa-
ket umfasst unter anderem einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen, sofern
Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithält. Der verbleibende Ei-
genanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

2.1.2 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Schutzauftrag des Jugendamtes bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefähr-
dung wurde durch das Kinder- und Jugendhilfe Weiterentwicklungsgesetz (KICK) zum
1.Januar 2005 durch Hinzufügen des § 8a SGB VIII konkretisiert. Mit dieser Gesetzes-
änderung werden die Kindertagesbetreuungseinrichtungen bei Vorliegen gewichtiger
Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Zusammenwirken mehrerer Fach-
kräfte zu einer konkreten Einschätzung des Gefährdungsrisikos und zur Auswahl der
notwendigen Maßnahmen verpflichtet. Durch die mit dem Landkreis 2008 geschlosse-
ne Vereinbarung zum Schutzauftrag wurden konkrete Schritte zum Vorgehen bei ge-
wichtigen Anhaltspunkten vereinbart. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlge-
fährdung beispielsweise in Form von Vernachlässigung, Missbrauch, verbaler oder
nonverbaler Gewalt kommen häufig im Erscheinungsbild und Verhalten des Kindes zu
Tage und werden vielfach durch MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen erkannt.
Liegt ein konkreter Verdacht vor, so ist das Jugendamt einzuschalten. Die persönliche
Eignung aller MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen muss durch die Vorlage
eines Führungszeugnisses vom Träger sichergestellt werden (§ 72a SGB VIII).

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2.1.3 Kinder und ihre Familien mit Fluchterfahrung
Der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ergibt sich aus § 24 SGB
VIII und gilt mit Vollendung des ersten Lebensjahres. Im Gesetz wird nicht zwischen
Kindern mit und Kindern ohne Fluchterfahrung unterschieden. Alle Kinder habe somit
das Recht auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kin-
dertagespflege (vgl. § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII).
Bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern sind alle grundsätzlich gleichbe-
rechtigt zu behandeln. Berücksichtigt werden sollte der Aspekt der Mobilität der Fami-
lien und ob Unterstützung beim Erreichen der Einrichtung benötigt wird. Der Aufent-
haltsstatus kann Rückschlüsse auf die Verweildauer der Familien in Deutschland und
der Kinder in den Einrichtungen geben. Ein Anspruch auf medizinische Versorgung ist
gegeben (§§ 4,6 Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG), sodass bei Erkrankungen der
Kinder oder Unfällen in der KiTa wie gewohnt verfahren werden kann. Auch der Über-
gang aus der Kindertageseinrichtung in die Schule findet wie üblich in Abstimmung mit
den Kooperationslehrer/-innen statt. Im Kindergartenjahr 2015/16 besuchten 14 Kinder
mit Fluchterfahrung eine Kindertageseinrichtung in Wangen, im Kindergartenjahr
2016/17 sind es 27 Kinder und im Kindergartenjahr17/18 24 Kinder. Die Integration der
Kindergartenkinder in den verschiedenen Einrichtungen gelingt sehr gut.

          Einrichtung             Anzahl der Kinder               Anzahl der Kinder
                                      2016/17                         2017/18

Arche Noah                                2                               1
Bucheckerle                               1                               1
Christophorus                             2                               0
Ebnet                                     2                               6
Gottesacker                               2                               2
Haid                                      3                               1
Maria Regina,
                                          7                               4
Deuchelried
Bienenstock,
                                          1                               1
Neuravensburg
St. Franziskus,
                                          1                               0
Niederwangen
St. Michael                               1                               0
St. Monika                                3                               5
St. Raphael,
                                          0                               1
Primisweiler
St. Verena                                1                               1
St. Antonius                              1                               1
Gesamt:                                  27                              24

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Bedarfsplanung 2018/2019

2.2 Landesrecht
2.2.1 Bedarfsplanung
Nach § 3 (1) KiTaG haben die Gemeinden unbeschadet der Verpflichtung des örtlichen
Trägers der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass für alle Kinder vom voll-
endeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in
einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen zur Verfügung steht. Ferner ist
darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an
Ganztagesplätzen oder ergänzende Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung
steht.
Die Gemeinden sind verpflichtet, die nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe an ihrer Bedarfsplanung zu beteiligen.
Die Bedarfsplanung selbst bildet nach § 8 KiTaG die Grundlage für die Förderung von
Einrichtungen der freien Träger.

2.2.2 Fördersystematik
Freie Träger, die in die gemeindliche Bedarfsplanung mit aufgenommen sind, haben
durch die Gesetzesänderungen einen Förderanspruch gegenüber der Standortge-
meinde. Dabei wird nicht nach örtlichen und überörtlichen Einrichtungen unterschie-
den.

                                   Aufnahme in die gemeindliche Bedarfsplanung

                            Ja                                                   Nein

      Kinderkrippe                     Kindergarten               Kinderkrippe           Kindergarten
           U3                               Ü3                        U3                     Ü3
68 % der Betriebsausgaben        63 % der Betriebsausgaben       Zuweisung FAG          Zuweisung FAG

Eine über die gesetzliche Mindestförderung (§ 8 (2-4) KiTaG) hinausgehende Bezu-
schussung kann vertraglich zwischen der Kommune und dem Einrichtungsträger gere-
gelt werden.

                                                             7
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2.2.3 Orientierungsplan
Mit dem Orientierungsplan (§ 9 (2) KiTaG) für Bildung und Erziehung für Kindergärten
konkretisiert Baden-Württemberg den Bildungsauftrag des Kindergartens und stärkt
damit die frühkindliche Bildung und Erziehung in Familie und Kindertageseinrichtun-
gen. Wesentlicher Inhalt des Orientierungsplanes bildet die Erziehungs- und Bildungs-
matrix mit seinen 6 Bildungs- und Entwicklungsfeldern:

Der Orientierungsplan wurde Mitte 2009 zu folgenden Themenbereichen fortgeschrie-
ben und ergänzt:
   - Bildung von Kindern unter drei Jahren
   - Lebenslagen von Kindern heute
   - Stärkere Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung
   - Qualitätsmanagement, systematische Beobachtung
   - Konkretisierung der „Verbindlichkeit“

Gem. §9 (3) KiTaG wird der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Amtsblatt
des Kultusministeriums bekannt gegeben. Daraus lässt sich schließen, dass die Um-
setzung der Inhalte des Orientierungsplanes nicht rechtsverbindlich ist. Es liegt in der
Verantwortung der Träger/Einrichtungen, wie die Ziele des Orientierungsplanes er-
reicht werden.

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Bedarfsplanung 2018/2019 - Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder - Stadt Wangen
Bedarfsplanung 2018/2019

2.2.4 Verordnung über die verpflichtende Festlegung der personellen
Ausstattung und Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrich-
tungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO)
Die Rechtsverordnung über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung
in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (KiTaVO) ist
am 10.12.2010 in Kraft getreten. Die entsprechende Ermächtigungsgrundlage wurde
mit Änderung des KiTaG in § 2a Abs. 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ge-
schaffen. Zur teilweisen Umsetzung des Orientierungsplans enthält die KiTaVO die
schrittweise Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels von 01.09.2010 bis 01.09.2012
in drei Stufen. Die Personalerhöhung ist zu 100% von den Kommunen zu tragen. Sie
erhalten jedoch über den Finanzausgleich rd. 2/3 vom Land. Das Finanzausgleichsge-
setz wurde hierzu geändert. Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg
sowie die Evangelischen und Katholischen Kirchen in Baden-Württemberg haben sich
auf gemeinsame Hinweise für die örtlichen Verhandlungen zwischen Kommunen und
kirchlichen Kindergartenträger verständigt. Ziel dieser Hinweise ist die einvernehmliche
und partnerschaftliche Umsetzung der neuen Mindestpersonalschlüssel vor Ort. Es
wird klargestellt, dass die kirchenrechtlichen Regelungen die Vorschriften der KiTaVO
nicht überlagern. Andererseits stellt die KiTaVO solche trägerspezifische Regelungen,
die bereits in der Vergangenheit den Vertragsbeziehungen zwischen bürgerlicher Ge-
meinde und kirchlichen Trägern zugrunde lagen, nicht in Frage. Der Kommunalverband
für Jugend und Soziales Baden-Württemberg-KVJS empfiehlt zur Berechnung der
Mindestpersonalschlüssel bestimmte Standards. Wird aufgrund örtlicher Gegebenhei-
ten davon abgewichen, ist der Mindestpersonalschlüssel entsprechend anzupassen.
Bestehende Betriebserlaubnisse, die vor dem in Kraft treten der KiTaVO erteilt wurden,
bleiben zunächst gültig. Betriebserlaubnisse für neue Einrichtungen und für Einrichtun-
gen, bei denen sich die Angebotsform oder Gruppenzahl verändert, werden vom KVJS
nur noch auf Grundlage der KiTaVO erteilt.

2.2.5 Betriebsformen für Kinder ab drei Jahren
Kürzel   Gruppenart nach KiTaVO                                     Höchstgruppenstärke      Finanzierung
         Halbtagsgruppe
  HT     für 3-Jährige bis Schuleintritt                                                         FAG
         (Vor- oder Nachmittagsbetreuung mind. 3 Std.               25 bis 28 Kinder
         Regelgruppe
         für 3-Jährige bis Schuleintritt
  RG                                                                                             FAG
         (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am
         Mittag)                                                    25 bis 28 Kinder
         Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
  VÖ     für 3-Jährige bis Schuleintritt                                                         FAG
         (durchgängige Öffnungszeit von mind. 6 Std.)               22 bis 25 Kinder

 VÖ/RG   Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und/oder RG/HT                                     FAG
         für 3-Jährige bis Schuleintritt                            22 bis 25 Kinder
         Ganztagsgruppe
  GT     für 3-Jährige bis Schuleitnritt                                                         FAG
         (mehr als 7 Std. durchgängige Öffnungszeit)                 20 Kinder
                                                                     22 bis 25 Kinder
 GT/VÖ   Ganztagsgruppe zeitgemischt mit VÖ und/oder RG/HT bei mehr als 10                       FAG
         für 3-Jährige bis Schuleintritt                             Kindern in GT: 20
         Altersgemischte Gruppe                                      25 bei HT/RG o.
         für 3-Jährige bis unter 14 Jahre                            HT/RG/VÖ
         (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) 20 bei GT
  AM                                                                                             FAG
                                                                     25 bei HT/RG/VÖ/GT
                                                                     bei mehr als 10
                                                                     Kindern in GT: 20
         Altersgemischte Gruppe                                      Absenkung der
         für 2-Jährige bis unter 14 Jahre                            Gruppenstärke um
         (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) einen Platz je
                                                                     aufgenommenen 2-
                                                                     jährigen Kind,
                                                                     ausgehend von:
  AM                                                                 25 bei HT/RG                FAG
                                                                     22 bei VÖ o.
                                                                     HT/RG/VÖ
                                                                     20 bei GT
                                                                     22 bei HT/RG/VÖ/GT
                                                                     bei mehr als 10
                                                                     Kindern in GT: 20
         Altergemischte Gruppe                                       15 Kinder, davon max.
  AM     vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre                        5 Kinder                    FAG
         (bei allen Gruppenarten)                                    unter 3 Jahren

                                                                   9
Bedarfsplanung 2018/2019 - Kleinkinder Kindergartenkinder Schulkinder - Stadt Wangen
Bedarfsplanung 2018/2019

2.2.6 Betriebsformen für Kinder unter drei Jahren
Kürzel   Gruppenart nach KiTaVO                                        Höchstgruppenstärke     Finanzierung
         Altersgemischte Gruppe                                        Absenkung der
         für 2-Jährige bis unter 14 Jahre                              Gruppenstärke um
         (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter)   einen Platz je
                                                                       aufgenommenen 2-
                                                                       jährigen Kind,
                                                                       ausgehend von:
  AM                                                                   25 bei HT/RG                FAG
                                                                       22 bei VÖ o.
                                                                       HT/RG/VÖ
                                                                       20 bei GT
                                                                       22 bei HT/RG/VÖ/GT
                                                                       bei mehr als 10
                                                                       Kindern in GT: 20
         Altergemischte Gruppe                                         15 Kinder, davon max.
  AM     vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre                          5 Kinder                    FAG
         (bei allen Gruppenarten)                                      unter 3 Jahren

Bei allen altersgemischten Angebotsformen muss die Zahl der Kinder im Kindergarten-
alter überwiegen. Bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in altersgemischten
Gruppen reduziert sich die Gruppenstärke je Kind um einen Platz. Die Empfehlungen
liegen bei 14 Kindern über drei Jahren und vier Kindern unter drei Jahren.
Im Bereich der unter Dreijährigen sind angemessene Essensversorgung sowie Wickel-
und ungestörte Schlafmöglichkeiten erforderlich.

Jede Gruppe kann als integrative Gruppe im Sinne des § 1 Abs. 4 KiTaG geführt wer-
den, sofern mindestens ein Kind im Sinne des §2 SGB IX aufgenommen wird. Die in-
tensivere Zuwendung für diese Kinder erfordert einen entsprechend gesteigerten Per-
sonal- und Sachaufwand. Der zusätzliche Aufwand kann über die Leistungen der Ein-
gliederungshilfe (§ 54 SGB IX bei körperlich und geistig behinderten Kindern; § 35
SGB IX bei seelisch behinderten Kindern) erbracht werden.

Besonderheit Waldkindergarten
Der Waldkindergarten ist ein Kindergarten nach §1 Abs. 2 oder eine Tageseinrichtung
mit altersgemischter Gruppe nach §1 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG). Er
wird in der Regel als Halbtagsgruppe oder als Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit
betrieben. Für den Waldkindergarten besteht die Besonderheit, dass bei der Angebots-
form als Kindergarten die Höchstanzahl von 20 Kindern und zwei Fachkräften während
der gesamten Öffnungszeit gelten. Werden in der altersgemischten Form zweijährige
Kinder mit betreut, ist eine zusätzlich geeignete Kraft vorzusehen und die Gruppen-
stärke auf 15 Kinder zu begrenzen.

Folgende Betriebsformen sind nicht im KiTaG verankert und bedürfen teilweise keiner
Betriebserlaubnis. Die Zuschüsse für die Betriebsformen außerhalb des KiTaG werden
auf Antrag direkt durch das Land gewährt.

                                                    10
Bedarfsplanung 2018/2019

2.2.7 Betriebsformen für Kinder im Schulkindalter
Auch die Betriebsformen für Schulkinder sind im KiTaG nicht verankert. Die Formen
der Horte bedürfen jedoch einer Betriebserlaubnis:
Kürzel    Gruppenart außerhalb der KiTaVO                           Höchstgruppenstärke       Finanzierung

          Hort
          Schuleintritt bis unter 14 Jahre                          20 Kinder
                                                                                             Zuschuss Land:
          Hort an der Schule
HORT                                                                                         12.373,- EUR je
          Schuleintritt bis unter 14 Jahre                          20 Kinder
                                                                                             Gruppe/Schuljahr

                                                                    25 Kinder
         Verlässliche Grundschule                                   ab 15 Kinder: 2. Kraft   Zuschuss Land:
         ab Schuleintritt                                                                     458,- EUR je
Verl. GS unmittelbar vor/nach dem Vormittagsunterricht bis 6 Std.                               Gruppe je
         täglich                                                                                betreuter
         (einschließlich Unterricht und Pausen)                                                Wochenstd.
         Flexible Nachmittagsbetreuung                              ab 15 Kinder: 2. Kraft   Zuschuss Land:
         ab Schuleintritt                                                                     275,- EUR je
Flex. NM Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit                                                Gruppe je
                                                                                                betreuter
                                                                                               Wochenstd.

2.2.8 Mindestpersonalschlüssel
Zur Erreichung der im Orientierungsplan genannten Ziele ist eine Erhöhung des Min-
destpersonalschlüssels zielführend. Darüber besteht zwischen dem Land Baden-
Württemberg und den kommunalen Landesverbänden Einigkeit. Im Rahmen der
KiTaVO (basierend auf § 2a KiTaG) wurde daher festgeschrieben, dass der Mindest-
personalschlüssel – bezogen auf die einzelnen Betriebsformen und Gruppen – ab dem
1. September 2010 stufenweise angehoben werden soll. Dabei steht es entsprechend
der Prinzipien von Pluralität, Trägerautonomie und Konzeptvielfalt in der Verantwortung
der Träger und Einrichtungen, wie die im Orientierungsplan genannten Ziele im päda-
gogischen Alltag erreicht werden. Dies wiederum bedeutet, dass der Orientierungsplan
nicht rechtsverbindlich bleibt.

Seit dem 1. September 2012 ist die Endstufe des Mindestpersonalschlüssels erreicht
und liegt bei einer Schließzeit von 26 Tagen/ Jahr bei folgender Größenordnung:
Ab 01.09.2012 gültige Mindestpersonalschlüssel pro Stunde/Tag
Halbtagsgruppe (HT) Kindergarten ohne Altersmischung                        0,325 Stellen/Std.
Regelgruppe (RG) Kindergarten ohne Altersmischung                           0,300 Stellen/Std.
HT mit Altersmischung Kinder unter 3 Jahren (U 3)
pro Randzeit:                                                               0,200 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                             0,400 Stellen/Std.
RG mit Altersmischung U 3
pro Stunde Randzeit:                                                        0,182 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                             0,364 Stellen/Std.
Gruppe VÖ nur mit Altersmischung
pro Stunde Randzeit:                                                        0,182 Stellen/Std.
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                             0,364 Stellen/Std.
Gruppe GT einschl. alle Formen der Altersmischung
pro Stunde Randzeit:                                                        0,177 Stellen/Std
pro Stunde Hauptbetreuungszeit:                                             0,354 Stellen/Std.

                                                     11
Bedarfsplanung 2018/2019

2.2.9 Finanzausgleichsgesetz (FAG) Landesrecht
Die Novellierung des FAG wurde am 18. Februar 2009 im Landtag beschlossen und
trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft.
Ziel der Gesetzesänderung war die Regelung der Betriebskostenförderung für die
Kleinkindbetreuung und eine Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kindergarten-
förderung. Die Bundes- und Landeszuweisungen zu den Betriebskosten werden den
Standortkommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach der Zahl der
am 1. März des Vorjahres tatsächlich in Tageseinrichtungen betreuten und im Rahmen
der Kinder- und Jugendhilfestatistik gemeldeten Kinder zugewiesen.

Hierbei wird die Anzahl der Kinder je „gebuchter“ durchschnittlicher täglicher Betreu-
ungszeit gewichtet. Im Kleinkindbereich wurde der Grundsatz „Das Geld folgt den Kin-
dern“ mit Inkrafttreten des Gesetzes in vollem Umfang umgesetzt. Im Kindergartenbe-
reich erfolgte eine stufenweise Anpassung. Seit dem Jahr 2013 wird auch im Kinder-
gartenbereich der Grundsatz „Das Geld folgt den Kindern“ zu 100% umgesetzt. Nach
derselben Systematik erfolgt die Zuweisung für die in Tagespflege betreuten Kinder an
die Stadt- und Landkreise.

2.2.9.1 Kindergartenförderung
Zum 1. Januar 2015 wurden die Betreuungsumfänge und deren Faktorisierung neu
definiert:

Betreuungsumfang                                         Faktor
      bis zu 29 Stunden pro Woche                        0,4
      mehr als 29 Stunden bis 34 Stunden pro Woche       0,6
      mehr als 34 Stunden bis 39 Stunden pro Woche       0,8
      mehr als 39 Stunden bis 44 Stunden pro Woche       0,9
      mehr als 44 Stunden                                1,0

Im Jahr 2015 betrug die Zuweisung je gewichtetem Kind, welches im Rahmen der Kin-
der- und Jugendhilfestatistik am 1. März 2014 gemeldet wurde, ca. 2.473.-€. Für das
Jahr 2016 lag die Zuweisung je gewichtetem Kind bei. 2.442.- €.

2.2.9.2 Kleinkindförderung
Auch im Kleinkindbereich wurden zum 1. Januar 2015 die Betreuungsumfänge und
deren Faktorisierung neu definiert:

Betreuungsumfang                                         Faktor
      bis zu 15 Stunden pro Woche                        0,3
      mehr als 15 Stunden bis 29 Stunden pro Woche       0,5
      mehr als 29 Stunden bis 34 Stunden pro Woche       0,7
      mehr als 34 Stunden bis 39 Stunden pro Woche       0,8
      mehr als 39 Stunden bis 44 Stunden pro Woche       0,9
      mehr als 44 Stunden                                1,0

Im Jahr 2015 betrug die FAG Zuweisung 12.333.-€ je gewichte-
                                                                         Bundes- und Landesmittel
tem Kind, welches im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik          für die am 1. März des
                                                                                  Vorjahres
am 1. März des Vorjahres gemeldet wurde. Für das Jahr 2016 lag             tats. betreuten Kinder
die Zuweisung je gewichtetem Kind bei 12.843,- €.
                                                              in Tagespflege              in Tageseinrichtungen

                                                                Landkreis                       Kommune

                                         12
Bedarfsplanung 2018/2019

Die Entwicklung der FAG Zuweisung lässt sich wie folgt darstellen:

2.2.10 Pakt für Familien mit Kindern Landesrecht
Am 1. Dezember 2011 haben sich das Land und die Kommunen auf folgenden „Pakt
für Familien mit Kindern“ geeinigt, in welchem insbesondere die Punkte 1 und 3 den
Bereich der Kindertagesbetreuung betreffen:
 1) Im Mittelpunkt des Pakts steht die Verbesserung der Kleinkindbetreuung, wonach
     sich Land und Kommunen unter Anerkennung der Konnexität darauf einigen, dass
     das Land die Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung künftig in wesentlich
     größerem Umfang fördert.
              2012      444 Mio. € (statt 129 Mio. €)
              2013      477 Mio. € (statt 152 Mio. €)
          ab 2014       68 % der Betriebsausgaben unter Berücksichtigung der
     Bundesmittel. Die weiteren Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung sind von
     Kommunen, Trägern und Eltern zu tragen.
 2) Das Land beteiligt sich ab dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der
     Schulsozialarbeit bis zu einem Betrag von 15. Mio. € jährlich.
 3) Das Land stellt ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 auf der Grundlage von Förder-
     richtlinien des Kultusministeriums zusätzlich Mittel für Sprachfördermaßnahmen im
     Bereich der 3-6 jähriger Kinder zur Verfügung. Im Haushalt 2012 belaufen sich
     diese Mittel auf 11 Mio. €.

Zu 1) Nach jahrelanger Vorfinanzierung kam das Land damit dem Grundsatz der Kon-
nexität nach und passte die Förderung der FAG Mittel im Kleinkindbereich an.
Zu 3) In der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur
Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ-
Richtlinie) wurden alle bisherigen Sprachförderkonzepte wie HSL (Hausaufgaben-,
Sprach- und Lernhilfe) ISK (Intensive Sprachförderung im Kindergarten) und SBS (Sin-
gen-Bewegen-Sprechen) in einer gemeinsamen Sprachförderkonzeption zusammen-
gefasst. Die Förderhöhe umfasst je Fördergruppe zwischen 2.000.-€ und 2.750.-€ pro
Kindergartenjahr.

                                         13
Bedarfsplanung 2018/2019

2.2.11 Frühkindliche Sprachförderung - SPATZ
(Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf).

Für die Sprachförderung ab dem ersten Kindergartenjahr können die Träger seit 2012/13
unter
dem Dach von SPATZ zwei Förderwege wählen:
     die intensive Sprachförderung (ISK) oder
     Singen-Bewegen-Sprechen (S-B-S).

2.2.11.1 Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK)
Das Land hat seit September 2010 die Finanzierung der vorschulischen Sprachförde-
rung für Kindergartenkinder, die bei der Einschulungsuntersuchung noch Sprachprob-
leme aufweisen, übernommen. Bis dahin wurde die Sprachförderung im Kindergarten
von der Baden-Württemberg Stiftung mit dem Programm "Sag mal was" unterstützt.
Die Förderrichtlinien (Grundlagen, Ziele, Voraussetzungen und Zuwendungsbestim-
mungen) sind in der "Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen
zu intensiver Sprachförderung im Kindergarten (ISK-Richtlinie)" vom 12. Mai 2010 ver-
öffentlicht. Damit sind im Vergleich zum bisherigen Programm "Sag mal was" nun mo-
difizierte Förderrichtlinien in Kraft getreten. Es wird daher in Zukunft kleinere Förder-
gruppen, ab zwei und bis maximal zehn Kindern, geben können. Darüber hinaus er-
möglichen die neuen Förderrichtlinien ein schlankeres Antragverfahren sowie die Auf-
nahme von Kindern mit Förderbedarf, die noch keine Einschulungsuntersuchung
durchlaufen haben. Die finanzielle Förderung pro Gruppe wurde auf 2.200 Euro pau-
schaliert, unabhängig von der Gruppengröße. Am Projekt ISK nimmt im Kindergarten-
jahr 2017/18 der Kindergarten Ebnet teil

2.2.11.2 Singen-Bewegen-Sprechen (SBS)
„Singen – Bewegen – Sprechen“ zeichnet sich dadurch aus, dass es ein umfassendes
pädagogisch-didaktisches Programm zur Umsetzung des Orientierungsplans in vor-
schulischen Einrichtungen ist.
SBS erfasst durch seine ganzheitliche Vorgehensweise alle grundlegenden Vorgaben
und Ziele der Bildungsarbeit im Kindergarten und alle Bildungs- und Entwicklungsfelder
des Orientierungsplanes. Dieses Programm bringt durch die Hinzuziehung musikpäda-
gogischen Fachpersonals von außen die nötige fachliche Qualität als wesentliche Vo-
raussetzung für eine erfolgreiche Anwendung.
Die Kostenfreiheit des Programmes und die breite Streuung garantieren die Erreich-
barkeit aller sozialer Gruppen.
„Singen – Bewegen – Sprechen“ bietet flächendeckende Ausdehnung und kostenlose
Einbeziehung aller förderbedürftigen Kinder durch Übernahme der Kosten für das mu-
sikpädagogische Fachpersonal durch das Land.
Die finanzielle Förderung pro Gruppe ist auf 2.200 Euro pauschaliert.
Am Projekt SBS nimmt im Kindergartenjahr 2017/2018 der Kindergarten Ebnet, Kin-
dergarten Neuravensburg und der Kindergarten Leupolz teil.

                                           14
Bedarfsplanung 2018/2019

2.2.12 Schuluntersuchungsverordnung – ESU 2010
Gem. § 74 (1) Schulgesetz (SchulG) ist der geistige und körperliche Entwicklungsstand
des Kindes für die Aufnahme in die Schule mit ausschlaggebend und entscheidet mit
über den Beginn der Schulpflicht oder eine Rückstellung. Die Schuluntersuchungsver-
ordnung (§ 2 (1) Nr. 2 i.V. mit § 8 (1) Gesundheitsdienstgesetz bestimmt Näheres. Die
schulärztlichen Untersuchungen dienen dem Zweck, gesundheitliche Einschränkungen
der Schulfähigkeit oder die Teilnahme am Unterricht betreffende gesundheitliche Ein-
schränkungen bei den zur Schule angemeldeten Kindern festzustellen.

Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2011,
regelt nähere Bestimmungen zur Zuständigkeit, Häufigkeit und Durchführung der ESU.
Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) in deren
örtlichem Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt.
Für die Durchführung der ESU sind zwei Schritte vorgesehen. Dabei wird das Ziel ver-
folgt, mehr Zeit für evtl. erforderliche Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsför-
derung zu gewinnen.
Schritt 1:
Im vorletzten Kindergartenjahr (Alter 4-5 Jahre)
    Basisuntersuchung bei allen Kindern
    Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf

Schritt 2:
Im letzten Kindergartenjahr (5-6 Jahre)
     Evaluation Schritt 1 bei allen Kindern
     Schulärztliche Untersuchung bei Bedarf

Bestandteile der Basisuntersuchungen, die von einer schulmedizinischen Assistentin
durchgeführt wird, sind unter anderem:
    Sichtung der Unterlagen wie U-Heft, Impfbuch, Eltern- und Erzieherinnenfrage-
      bogen
    Seh- und Hörtest
    Sprachtest
    Test der Motorik und Mengenerfassung
    Größe und Gewicht

                                          15
Bedarfsplanung 2018/2019

2.3 Sonstige Regelungen und Empfehlungen
2.3.1 Interkommunaler Kostenausgleich
Die Standortgemeinde hat für auswärtige Kinder bis zum Schuleintritt in Einrichtungen,
die in die örtliche Bedarfsplanung mit aufgenommen sind, Anspruch auf Kostenaus-
gleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder.

Die Wohnsitzgemeinde und die Standortgemeinde können von der Spitzabrechnung
(„aufwandsbezogene Betriebskostenabrechnung“) absehen. In diesem Fall wird vom
Gemeindetag empfohlen, sich an die vom Gemeinde- und Städtetag vorgeschlagenen
Ausgleichsbeträge anzulehnen, so auch der Gemeinderatsbeschluss der Stadt Wan-
gen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2009/2010. Zwischen den Städten
und Gemeinden des Landkreises Ravensburg wurde im Herbst 2009 ein öffentlich-
rechtlicher Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärti-
ger Kinder abgeschlossen. Dieser trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und
legt die vom Gemeinde- und Städtetag empfohlenen Ausgleichsbeträge zu Grunde.
Die Pauschalbeträge wurden vom Gemeinde- und Städtetag für das Jahr 2017 wie
folgt festgelegt:

Betriebsform                       Kosten/          Ü3             FAG         Pauschaler
                                    Platz           63%         Zuweisung      Ausgleichs-
                                                  gerundet       gerundet        betrag
Halbtagskindergarten Ü3             2.992.-€         1.885.-€         952.-€        933.-.-€
Regelkindergarten Ü3                4.536.-€         2.858.-€       1.428.-€       1.430.-€
VÖ Kindergarten Ü3                  5.832.-€         3.674.-€       1.428.-€       2.246.-€
Regelkindergarten Ü3                5.400.-€         3.402.-€       1.904.-€       1.498.-€
(Betreuung von über 34
Std./Woche)
Ganztags-Kindergarten Ü3            7171.-€          4.518.-€       1.904.-€        2.614.-€
(Betreuung von über 34 bis zu 39
Std./Woche)
Ganztags-Kindergarten Ü3            8.068.-€         5.083.-€       2.142.-€        2.941.-€
(Betreuung von über 39 bis zu 44
Std./Woche)
Ganztags-Kindergarten Ü3            8.964.-€         5.647.-€       2.380.-€        3.267.-€
(Betreuung von über 44
Std./Woche)
                                                    U3
                                                    75%
                                                  gerundet
Betreute Spielgruppe U3             5.832.-€         4.374.-€       4.148.-€          226.-€
Halbtags-Krippe/AM U3               9.720.-€         7.290.-€       6.913.-€          377.-€
VÖ Krippe/AM U3                    13.608.-€       10.206.-€        9.678.-€          528.-€
Ganztags-Krippe/AM U3              15.552.-€       11.664.-€       11.060.-€          604.-€
(Betreuung von über 34 bis zu 39
Std./Woche)
Ganztags-Krippe/AM U3              17.496.-€       13.122.-€        12443.-€          679.-€
(Betreuung von über 39 bis zu 44
Std./Woche)
Ganztags-Krippe/AM U3              19.440.-€       14.580.-€       13.825.-€          755.-€
(Betreuung von über 44
Std./Woche)

                                             16
Bedarfsplanung 2018/2019

2.4 Wangener Beschlüsse und Regelungen
2.4.1 Mindestgruppengröße
Nach der Rahmenvereinbarung sollen für jede Betreuungsform nach § 1 KiTaG als
Grundlage der Planung Mindestgruppengrößen vereinbart werden.

Stichtag: 31.Dezember
Vorgaben für Kiga-Gruppen
Regelgruppen*                                           Ganztages- und Waldgruppen*
unter 14 Ki  Kleingruppe – Klärungsbe-                  unter 10 Ki Kleingruppe – Klärungs-
darf                                                    bedarf
bis 25/28 Ki 1 Gruppe                                   bis 20 Ki   1 Gruppe
bis 42 Ki    1 Gr. + 1 Kleingruppe                      bis 30 Ki   1 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 50/56 Ki 2 Gruppen                                  bis 40 Ki   2 Gruppen
bis 70 Ki    2 Gr. + 1 Kleingruppe                      bis 50 Ki   2 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 75/84 Ki 3 Gruppen                                  bis 60 Ki   3 Gruppen
                                                        bis 70 Ki   3 Gr. + 1 Kleingruppe
                                                        bis 80 Ki   4 Gruppen
                                                        bis 90 Ki   4 Gr. + 1 Kleingruppe
                                                        bis 100 Ki  5 Gruppen

Gruppen mit verl. Öffnungszeiten*                       Mischgruppen und altersgemischte
unter 12 Ki    Kleingruppe – Klärungsbe-                Gruppen*
darf                                                    unter 12 Ki    Kleingruppe – Klärungs-
bis 22/25 Ki 1 Gruppe                                   bedarf
bis 37 Ki      1 Gr. + 1 Kleingruppe                    bis 20/25 Ki 1 Gruppe
bis 44/50 Ki 2 Gruppen                                  bis 37 Ki      1 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 59 Ki      2 Gr. + 1 Kleingruppe                    bis 40/50 Ki 2 Gruppen
bis 66/75 Ki 3 Gruppen                                  bis 62 Ki      2 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 81 Ki      3 Gr. + 1 Kleingruppe                    bis 60/75 Ki 3 Gruppen
bis 88/100 Ki 4 Gruppen                                 bis 87 Ki      3 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 103 Ki     4 Gr. + 1 Kleingruppe                    bis 80/100 Ki 4 Gruppen
bis 110/125 Ki 5 Gruppen                                bis 112 Ki     4 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 125 Ki     5 Gr. + 1 Kleingruppe                    bis 110/125 Ki 5 Gruppen
bis 132/150 Ki 6 Gruppen                                bis 137 Ki     5 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 148 Ki     6 Gr. + 1 Kleingruppe                    bis 132/150 Ki 6 Gruppen
                                                        bis 162 Ki     6 Gr. + 1 Kleingruppe
Halbtagesgruppen*                                       Integrative Gruppen*
unter 14 Ki   Klärungsbedarf                            entsprechend jeweiliger Angebotsform
bis 25/28 Ki 1 Gruppe                                   abzgl. 1 – 3 Plätze pro Kind
bis 42 Ki    1 Gr. + 1 Kleingruppe
bis 50/56 Ki 2 Gruppen
bis 70 Ki    2 Gr. + 1 Kleingruppe
*Es ist die max. Gruppengröße der Betriebserlaubnis maßgeblich.

Bei der Berechnung der Mindestgruppengröße sind bei mehrgruppigen Einrichtungen
die bestehenden Gruppen bis zur maximalen Belegung aufzufüllen - die verbleibende
Kinderzahl ist dann der Mindestgruppengröße gegenüberzustellen. Als maximale Bele-
gung gilt die in der Betriebserlaubnis angegebene Mindestbelegung.
Wird die Mindestgruppengröße über einen Zeitraum von drei Monaten unterschritten,
so muss dies der Stadt Wangen unverzüglich mitgeteilt werden, damit gemeinsam
nach einer Lösung gesucht werden kann.

                                                   17
Bedarfsplanung 2018/2019

Es muss versucht werden, die Kinder in Einrichtungen desselben Kindergartenbezirkes
unterzubringen.

2.4.2 Freistellung der Kindergartenleitungen
Die Verwaltungsaufgaben der Kindergartenleitung haben in den vergangenen Jahren
durch Veränderungen in der Kindergartenlandschaft wie z.B. Implementierung des Ori-
entierungsplanes, Neuregelung der Einschulungsuntersuchung, Teilnahme an Projek-
ten, erheblich zugenommen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich der
Gemeinderat in Wangen für eine einheitliche Freistellung der Kindergartenleitungen
ausgesprochen. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es bisher nicht. Auch in der KiTaVO
(vgl. 2.2.8 Mindestpersonalschlüssel) sind im Mindestpersonalschlüssel keine Anteile
für die Leitungsfreistellung vorgesehen. Vom Kommunalverband für Jugend und Sozia-
les Baden-Württemberg (KVJS) wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:

Gruppen                          Freistellung in Std.
1. Gruppe                        7,5
Jede weitere Gruppe              5

Die Kindergartenleitungen der kommunalen Kindergärten sind analog den Empfehlun-
gen des Landesjugendamtes freigestellt.
In den kirchlichen Kindergärten wurde die Freistellung zum Kindergartenjahr
2009/2010 ebenfalls umgesetzt und liegt bei 5 Stunden je Gruppe.

2.4.3 Aufnahme auswärtiger Kinder
Grundsätzlich werden in den städtischen und kirchlichen Kindertageseinrichtungen in
Wangen im Allgäu nur Kinder aufgenommen, die in Wangen ihren Hauptwohnsitz ha-
ben. Sofern der Platzbedarf für Wangener Kinder sichergestellt ist, kann im Einzelfall
über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden.
Vor der Aufnahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es für alle in die
Bedarfsplanung aufgenommene Einrichtungen der Rücksprache mit der Stadtverwal-
tung Wangen. Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 hat sich die Stadt Wangen
für die Abrechnung des interkommunalen Kostenausgleiches auf Grundlage der Emp-
fehlungen des Gemeinde- und Städtetages ausgesprochen. Unter den Kommunen im
Landkreis Ravensburg wurde hierzu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.
Dieser trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft und regelt die kreisweite Anpas-
sung an die empfohlenen Beträge (vgl. 2.3.1. Interkommunaler Kostenausgleich )

Im Jahr 2017 wurden in Wangen insgesamt 60 Kinder aus 19 umliegenden Gemeinden
(9 Gemeinden in Baden-Württemberg, 10 Gemeinden in Bayern) betreut. Die Betreu-
ung fand zum Großteil im Kindergarten Leupolz und in den überörtlichen Einrichtungen
wie dem Waldorfkindergarten statt. Die Ausgleichszahlungen zwischen den Kommu-
nen in Baden-Württemberg für das Kalenderjahr 2017 erfolgten im Frühjahr 2018.

2.4.4 Hauswirtschaftliche Kräfte
Alle Wangener Kindertageseinrichtungen bieten ein warmes Mittagessen an. Die An-
zahl der Kinder, welche regelmäßig am Mittagessen in der Kindertageseinrichtung teil-
nehmen, steigt kontinuierlich. Aktuell nehmen 512 Kinder am Mittagessen teil, diese
Zahl steigt kontinuierlich (2016/17 – 503 Mittagessen).

Diese steigenden Essenszahlen sowie die sich wandelnden Hygienebestimmungen
stellen das Erzieherpersonal täglich vor große Herausforderungen. Bei Einführung des

                                          18
Bedarfsplanung 2018/2019

Mittagstisches in den Einrichtungen lies die Essenszahlen noch einen familiären Cha-
rakter zu. Dies ist mit bis zu 40 Essen am Tag derzeit nicht mehr möglich. Eine päda-
gogische Fachkraft war bis zu 3 Stunden pro Tag gebunden mit Aufgaben wie Essen
annehmen, kontrollieren, warm machen (halten), Spülmaschine ein- und ausräumen
und anderen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 kann in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreu-
ung eine Hauswirtschaftliche Kraft eingestellt und von den freien Trägern im Rahmen
der Betriebskostenabrechnung geltend gemacht werden. Der maximale Beschäfti-
gungsumfang wird anhand der durchschnittlich am Essen teilnehmenden Kinder wie
folgt berechnet:

bis 15 Kinder        2 Stunden pro Tag
bis 30 Kinder        2,5 Stunden pro Tag
bis 45 Kinder        3 Stunden pro Tag
bis 60 Kinder        3,5 Stunden pro Tag

Zur Vereinfachung der Essensbestellung/-abrechnung wird seit September 2015 an
allen städtischen Wangener Bildungseinrichtungen die internetbasierte Bestell- und
Abrechnungssoftware MensaMax in allen kommunalen Schulen und Kindergärten ge-
nutzt.

Eltern können gemeinsam mit ihren Kindern von zu Hause aus das Essen im Voraus
bestellen und die Abrechnung erfolgt auf Guthaben-Basis und bargeldlos. Vorteil an
dieser Lösung ist auch, dass das Guthaben an die Grundschule bzw. weiterführende
Schule „mitgenommen“ werden kann und somit ein einheitliches System zum reibungs-
losen Ablauf führt.

Seit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden neben den jeweiligen Kosten des Caterers
für das Mittagsmenü ein Elternbeitrag erhoben. Die finanzielle Beteiligung der Eltern
wird mit den steigenden Kosten durch die Einstellung von Personal für hauswirtschaft-
liche Tätigkeiten und die Einführung von MensaMax begründet. Seit September 2017
beträgt der Elternbeitrag 0,25 €.

2.4.5 Betreuungsmodelle
In den Kindertageseinrchtungen in Wangen können Betreuungsmodelle mit 30, 35 und
47 Betreuungsstunden pro Woche angeboten werden. Seit dem Kindergartenjahr
2015/16 kann ein weiteres Betreuungsmodell mit 40 Stunden pro Woche unter folgen-
den Rahmenbedingungen angeboten werden:
    a) Es muss ein Bedarf von mindestens 10 % der angebotenen Plätze je Einrich-
       tung vorhanden sein, damit das entsprechende Modell angeboten werden kann.
    b) In jeder Einrichtung dürfen lediglich drei Modelle angeboten werden.
    c) Jedes Modell darf nur einmal angeboten werden, es sei denn es wird auf ein
       anderes Modell verzichtet.
    d) Die Betreuungsmodelle mit den geringeren Öffnungszeiten müssen in den fest-
       gelegten Öffnungszeiten des Betreuungsmodells mit der größten Stundenanz-
       ahl liegen.
    e) Die konkreten Öffnungszeiten sind in Abstimmung mit den Eltern festzulegen.

                                         19
Bedarfsplanung 2018/2019

3 Bedarfsplanung für die Stadt Wangen im Allgäu
Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt
die Stadt Wangen im Allgäu dem gesetzlichen Auftrag nach § 3 KiTaG nach. Das Leis-
tungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisato-
risch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§ 22 (3) SGB
VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder
und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Ablauf der Bedarfsplanung
Vom Amt für Jugend, Schulen & Familie wird anhand der Aufstellung der stichtagsbe-
zogenen Geburtenzahlen der Bedarf an Kindergartenplätzen ermittelt. Die Einwohner-
daten wurden zum Stichtag 01.April 2018 ausgewertet und aktualisiert.

Seitens der Verwaltung werden Änderungsvorschläge, wie Umwandlung von Betriebs-
formen, Änderung der Gruppenstärke oder effizienter Einsatz des Personals ausgear-
beitet. Die Vorschläge der Trägervertreter oder der Kindergartenleitungen werden in
die Überlegungen mit aufgenommen.
Für die Ausgestaltung der Planung und der darin aufzuzeigenden Weiterentwicklung
der Kindertageseinrichtungen werden folgende Prämissen zugrunde gelegt:

      Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung,
       die auf der Grundlage einer Erhebung des vorhandenen und absehbaren Be-
       darfs aufgestellt wird.
      Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sollen bedarfs-
       gerechte Angebote der Tagesbetreuung mit unterschiedlichen Öffnungszeiten
       bzw. Betreuungszeiten vorgesehen werden.
      Die Angebote sollen einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst
       wenig selektieren, d.h. für alle Kinder und Familien die notwendigen Förder-
       möglichkeiten bieten.
      Durch die Trägervielfalt soll den Familien Zugang zu unterschiedlichen pädago-
       gischen Konzepten ermöglicht werden.

Ein Entwurf der Bedarfsplanung wird von der Verwaltung für den Arbeitskreis Bedarfs-
planung erarbeitet. Zum Arbeitskreis werden die jeweiligen Trägervertreter, je Träger
ein/e KindergartenleiterIn, der städtische Kindergartenausschuss, die GEB-
Vorsitzende, 1 Vertreter/in des Landkreises, sowie die Ortsvorsteher eingeladen. Bei
der Sitzung wird der Entwurf vorgestellt, diskutiert und im Bedarfsfall entsprechend
geändert. Das Ergebnis des Arbeitskreises wird in einer Kindergartenausschusssitzung
nochmals diskutiert und anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und zum Be-
schluss vorgelegt.

                                         20
Bedarfsplanung 2018/2019

§ 80 SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf
die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung angewandt werden können:

        I.      Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten
        II.     Die Bedarfsermittlung
        III.    Die Planung der notwendigen Vorhaben

3.2 Bestandsaufnahme
Bei der Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen wird vor Ort festgestellt, wie viele
Plätze für welches Alter der Kinder und für welche Betreuungszeiten vorhanden und in
welchem Umfang die vorhandenen Plätze belegt sind.
Für die Verteilung der FAG Mittel (vgl.1.2.9) wird die Kinder- und Jugendhilfestatistik
zugrunde gelegt. Die Daten werden einmal jährlich in den Einrichtungen erhoben.
Stichtag für die FAG-Förderung 2018 war der 1.März 2017. Auch die Bestandsauf-
nahme der jährlichen Bedarfsplanung wird auf den Stichtag der Kinder- und Jugendhil-
festatistik bezogen.

                                          21
Bedarfsplanung 2018/2019

3.2.1 Bestandsaufnahme städtische Einrichtungen
                          Bestandsaufnahme zum 1. März 2018

                                                                     Kindergarten                                                                                             Belegung Kinder (Stand: 1. März 2018)
                                                                      Gr Art                                                                                                                                über 3 J.     unter 3 J.      davon
                                                                                                                                          Kigaplätze                                 Belegte                                                      Ein-
                                                           Stadt-                       Betriebsform                                                  Belegte      Kiga    Krippen-            Krippen                                     beh.
                           Kindergarten         Träger                                                              Gruppenname             (Regel-                                 Krippen-              VÖ1/           VÖ / 1
                                                                                                                                                                                                                                                 schul-
                                                           teil(e)                  gemäß Betriebserlaubnis                                          Kigaplätze Auslastung plätze            Auslastung           GT 3            GT 3   Kinder
                                                                                                                                          belegung)                                   plätze               RB2           RB2             mit EGH
                                                                                                                                                                                                                                                 ungen

                                                                            Kiga   Ganztagsgruppe (GT)                  Gelb (1)               22        22                                                14      7                         1     4
                                                                            Kiga   Ganztagsgruppe (GT)                   Rot (2)               22        20                                                13      7                               6
                                                                                                                                                                   94%
                                                                            Kiga   Ganztagsgruppe (GT)                  Blau (3)               22        19                                                13      6                               5
                               Haid                        1 bis 3     6
                                                                            Kiga   Ganztagsgruppe (GT)                  Grün (4)               22        22                                                12      7       1                 1     4
                                                                            KR     Kleinkindgruppe (Krippe)        Marienkäfergr. (5)                                         10        10                                 9       1
                                                                                                                                                                                                 100%
                                                                            KR     Kleinkindgruppe (Krippe)        Marienkäfergr. (6)                                         10        10                                10
Städtische Kindergärten

                                                                            Kiga   Ganztagsgruppe (GT)                  Blau (1)               22        27                                                15      6       3                       10
                                                                            Kiga   Ganztagsgruppe (GT)                  Gelb (2)               22        23       111%                                     14      7               1               9
                            Gottesacker                    1 bis 3     4
                                                                            Kiga   Ganztagsgruppe (GT)                  Grün (3)               22        23                                                13      10                              9
                                                                            KR     Kleinkindgruppe (Krippe)         Rasselbande (4)                                           10        10       100%                     10
                                                                            Kiga   AM mit Kindern unter 3                Bären                 22        23                                                14      1       3       1
                                                                            Kiga   AM mit Kindern unter 3               Füchse                 22        19                                                15      4                               19
                               Ebnet                       6;7;8;9     0                                                                                          105%
                                            Stadt Wangen                    Kiga   Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)       Igelgr. (1)             22        25                                                19             3
                                                                            Kiga   Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)     Seepferdchen              22        25                                                19             3
                                                                            Kiga   AM mit Kindern unter 3               Blau (1)               22        25                                                19             3
                                                                            Kiga   AM mit Kindern unter 3                Rot (2)               22        25                                                19             3
                                                                            Kiga   AM mit Kindern unter 3             Orange (3)               22        25                                                13             5                 2
                                                                            Kiga   Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)        Grün (8)               22        17       101%                                     15             1
                          Neuravensburg                      11       8,5
                                                                            Kiga   Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)   Wichtelkindergr. (5)        20        15                                                15
                                                                            Kiga   Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)   Wurzelkindergr. (6)         20        20                                                20                                      1
                                                                            Kiga   Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)     Schulzwerge               22        25                                                25                                      25
                                                                            KR     Kleinkindgruppe (Krippe)            Krippe (4)                                             10        10       100%      1              9
                                                            13;14      3    Kiga   AM mit Kindern unter 3                 Gelb                 22        21                                                19             1                        6
                              Leupolz                                       Kiga   Verlängerte Öffnungszeit (VÖ)          Rot                  22        21       100%                                     21                                      9
                                                                            Kiga   AM mit Kindern unter 3             Kindernest               22        24                                                6              9
Summe                                                                                                                                        458        466                   40        40                334     55     73        3        4     107

                   1
                          verlängerte Öffnungszeiten
                   2
                          Regelbetreuung
                   3
                          Ganztagesbetreuung

                                                                                                                                          22
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