Fakten-Check - DIE LINKE ...

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Fakten-Check - DIE LINKE ...
Deutsche Wohnen & Co enteignen:
 Genossenschaften nicht betroffen.

                                  Fakten-Check
Irreführende Zeitungsberichte sprechen    Was passiert bei einem erfolgrei-
davon, dass durch das Volksbegehren       chen Volksentscheid?
auch die Genossenschaften enteignet
würden. Das ist nicht korrekt. Wir ma-    Es handelt sich um ein Beschlussvolks-
chen den Fakten-Check.                    begehren. Das heißt, es ist kein Geset-
                                          zesentwurf, sondern eine Aufforderung
Wer soll vergesellschaftet werden?        an den Senat, ein Vergesellschaftungs-
                                          gesetz zu erarbeiten.
Vergesellschaftet werden sollen privat-
wirtschaftliche Immobilienkonzerne mit    Dafür werden klare Bedingungen defi-
mehr als 3.000 Wohnungen.                 niert, auf deren Grundlage ein Geset-
                                          zestext für ein Vergesellschaftungsge-
Im Beschlusstext des Volksbegehrens       setz vom Senat erarbeitet und letztlich
heißt es: „Ausgenommen sind Unter-        vom Abgeordnetenhaus beschlossen
nehmen in öffentlichem Eigentum, kom-     werden muss.
munale       Wohnungsbaugesellschaften
in privater Rechtsform und Bestände       Alle notwendigen rechtlichen Prüfungen,
in kollektivem Besitz der Mieter*innen-   die sicherstellen, dass die Genossen-
schaft.“. Letzteres meint Genossen-       schaften von einer Vergesellschaftung
schaften ebenso wie genossenschafts-      ausgenommen sind, werden vor einem
ähnliche Konstruktionen.                  Beschluss über ein Gesetz erfolgen.
 Fakt ist:                                Fakt ist:
Das Volksbegehren und seine Unter-        Die Initiator:innen des Volksbegehrens
stützer:innen möchten Genossenschaf-      wollen einen Gesetzentwurf, der die Ge-
ten von der Vergesellschaftung grund-     nossenschaften rechtssicher schützt.
sätzlich ausnehmen!
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Fakten-Check - DIE LINKE ...
Können die Genossenschaften im
Rahmen eines Vergesellschaftungs-           Fazit:
gesetzes rechtssicher ausgenom-
men werden?                                 Gibt es in Berlin Genos-
                                            senschaften mit mehr         Ja
Ja! Genossenschaften sind zwar privat-      als 3000 Wohnungen?
rechtlich organisiert und erzielen Ge-
winne zur Reinvestition in den Bestand
und können sogar Dividenden an Mit-
glieder ausschütten. Ihr Hauptzweck ist     Sind Genossenschaften
jedoch die Versorgung ihrer Mitglieder      private Wohnungs-            Ja
mit Wohnraum und nicht der Profit. Das      unternehmen?
eröffnet die Möglichkeit, sie rechtsicher
von profitorientierten Immobilienkonzer-
nen abzugrenzen.
                                            Sind Genossenschaften
Eine Vergesellschaftung nach Artikel 15     auch Immobilien-            Nein
Grundgesetz verfolgt als Ziel, die Woh-     konzerne?
nungsbestände in „Gemeineigentum
oder in andere Formen der Gemeinwirt-
schaft“ zu überführen.
                                            Werden Genossen-
Wohnungsbaugenossenschaften sind            schaften auch verge-        Nein
zwar kein Gemeingut, arbeiten jedoch        sellschaftet?
gemeinwirtschaftlich: Sie sind gemein-
schaftlicher Besitz ihrer Mitglieder und
dienen ihrer Versorgung mit Wohnraum.
Sie fallen damit bereits unter die in Art   DIE LINKE Berlin unterstützt das
15 genannten „anderen Formen der Ge-        Volksbegehren „Deutsche Wohnen &
meinwirtschaft“.                            Co enteignen“ und setzt sich gleich-
                                            zeitig für starke Genossenschaften
 Fakt ist:                                  ein. Denn diese leisten einen wich-
Der Zweck einer Vergesellschaftung nach     tigen Beitrag für bezahlbares Woh-
Artikel 15 Grundgesetz ist bei Genossen-    nen und stabile Mieten. Sie werden
schaften bereits erfüllt. Damit ist eine    daher von einer Vergesellschaftung
Vergesellschaftung von Genossenschaf-       nicht betroffen sein.
ten grundgesetzlich ausgeschlossen.

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Fakten und
 Hintergründe:
  Der CDU nicht auf
  den Leim gehen.
Artikel 15 Grundgesetz: „Grund und           ist in unterschiedlichen Rechtsformen
Boden, Naturschätze und Produktions-         möglich, nicht nur in genossenschaftli-
mittel können zum Zwecke der Verge-          cher. Es gibt auch gemeinwirtschaftlich
sellschaftung durch ein Gesetz, das Art      agierende GmbH oder Stiftungen. Bei
und Ausmaß der Entschädigung regelt, in      Wohnungsbaugenossenschaften befin-
Gemeineigentum oder in andere Formen         den sich die Wohnhäuser im kollektiven
der Gemeinwirtschaft überführt werden.       Eigentum ihrer Mitglieder, die zum weit
Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs.   überwiegenden Teil auch die Nutzer der
3 Satz 3 und 4 entsprechend.“                Wohnungen sind. Die Bewirtschaftung
                                             ihrer Bestände erfolgt gemeinwirtschaft-
Beschlusstext Volksbegehren: „Ziel           lich und unterliegt der demokratischen
einer Vergesellschaftung ist die Schaf-      Kontrolle der Mitglieder. Der Unterschied
fung von Gemeineigentum, weshalb             und die Unterscheidbarkeit zu Aktien-
Unternehmen in öffentlichem Eigentum         gesellschaften, GmbH, Immobilienfonds
oder in kollektivem Besitz der Mieter*in-    und anderen Kapitalgesellschaften, de-
nenschaft oder gemeinwirtschaftlich          ren Unternehmensziel die Vermögens-
verwaltete Unternehmen rechtssicher          vermehrung der Anteilseigner (Sharehol-
ausgenommen werden sollen.“                  der Value) ist, sind offensichtlich. Nur für
                                             die CDU Berlin ist das ganz augenschein-
Warum kein namentlicher Aus-                 lich nicht der Fall…
schluss von Genossenschaften?
                                             Eine Ausnahme für Genossenschaf-
Fast alle Wohnungsunternehmen sind           ten habt Ihr doch auch bei anderen
der Rechtsform nach privat, auch die         Gesetzen nicht geschafft (Gleichbe-
landeseigenen GmbH oder AG. Aber             handlungsgrundsatz)?
nicht die Rechtsform, sondern die wirt-
schaftlichen Unternehmensziele und           Bei einem Gesetz zur Preisregulierung
die Art und Weise der Bewirtschaftung        (Mietendeckel) oder für ein Zweckent-
der Wohnhäuser sind maßgeblich. Eine         fremdungsverbot kann man Unterneh-
gemeinwirtschaftlich ausgerichtete Be-       men allein auf Grund der Rechtsform
wirtschaftung von Wohnungsbeständen          nicht ausnehmen und ihnen damit etwas
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erlauben, was anderen untersagt ist.        lich agierenden Unternehmen sind in
    Hier kann man für den Einzelfall Ausnah-    einem Vergesellschaftungsgesetz zu
    men regeln, sofern der Regelungszweck       bestimmen. Damit sind die Berliner
    des Gesetzes davon nicht berührt wird.      Wohnungsbaugenossenschaften        de
                                                jure und de facto von vornherein aus-
    Aber ein Vergesellschaftungsgesetz ist      geschlossen.
    etwas völlig anderes, ja Gegenteiliges.
    Das ist keine Normensetzung für alle.       Wehret den Anfängen?
    Hier ist der Einzelfall grundgesetzkon-
    form per Gesetz zu bestimmen und zu         Wenn man erst einmal anfängt, dem
    begründen. Der Artikel ist vor dem Hin-     Shareholder Value verpflichtete Woh-
    tergrund der Erfahrung in das Grundge-      nungskonzerne zu vergesellschaften,
    setz aufgenommen worden, dass Wirt-         kommen dann vielleicht in Zukunft
    schaftsunternehmen Verantwortung            noch andere dran? Ja, vielleicht, wenn
    und Mitschuld für zwei verheerende          sich das für das Gemeinwesen als
    Weltkriege hatten. Grund und Boden,         gut erweist. Aber das wären dann er-
    Bodenschätze und Produktionsmittel          neut nicht Genossenschaften, sondern
    sollen vergesellschaftet, in Gemein-        Eigentümer von Bodenschätzen oder
    eigentum oder in andere Formen der          Produktionsmitteln. Das treibt die CDU
    Gemeinwirtschaft überführt werden           um. Die vermeintliche Sorge um die
    können, wenn mit ihnen zum Schaden          Genossenschaften dient der Verschlei-
    des Gemeinwesens Geschäfte be-              erung ihrer tatsächlichen politischen
    trieben werden. Diese gemeinschäd-          Ziele.

Informieren Sie sich selbst:
Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bewegt in diesem Jahr
viele Mieter:innen in unserer Stadt. Sie entscheiden am 26. September darüber,
ob dem Einfluss der Immobilienkonzerne entgegengetreten wird.

Informieren Sie sich direkt bei der Initiative über Idee und Umsetzung einer Ver-
gesellschaftung und machen Sie den 26. September zur Mietenwahl:
www.dwenteignen.de
                                                                                         V.i.S.d.P.: Sebastian Koch / Stand: 10. Mai 2021

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    streiter*innen für eine soziale, gerechte
    und friedliche Gesellschaft.
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    de Mitglied und bring dich ein:             Telefon: 030/24 009 301
    www.dielinke.berlin/mitmachen               info@dielinke.berlin
                                                www.dielinke.berlin
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