Fakten-Check - DIE LINKE ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Deutsche Wohnen & Co enteignen: Genossenschaften nicht betroffen. Fakten-Check Irreführende Zeitungsberichte sprechen Was passiert bei einem erfolgrei- davon, dass durch das Volksbegehren chen Volksentscheid? auch die Genossenschaften enteignet würden. Das ist nicht korrekt. Wir ma- Es handelt sich um ein Beschlussvolks- chen den Fakten-Check. begehren. Das heißt, es ist kein Geset- zesentwurf, sondern eine Aufforderung Wer soll vergesellschaftet werden? an den Senat, ein Vergesellschaftungs- gesetz zu erarbeiten. Vergesellschaftet werden sollen privat- wirtschaftliche Immobilienkonzerne mit Dafür werden klare Bedingungen defi- mehr als 3.000 Wohnungen. niert, auf deren Grundlage ein Geset- zestext für ein Vergesellschaftungsge- Im Beschlusstext des Volksbegehrens setz vom Senat erarbeitet und letztlich heißt es: „Ausgenommen sind Unter- vom Abgeordnetenhaus beschlossen nehmen in öffentlichem Eigentum, kom- werden muss. munale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände Alle notwendigen rechtlichen Prüfungen, in kollektivem Besitz der Mieter*innen- die sicherstellen, dass die Genossen- schaft.“. Letzteres meint Genossen- schaften von einer Vergesellschaftung schaften ebenso wie genossenschafts- ausgenommen sind, werden vor einem ähnliche Konstruktionen. Beschluss über ein Gesetz erfolgen. Fakt ist: Fakt ist: Das Volksbegehren und seine Unter- Die Initiator:innen des Volksbegehrens stützer:innen möchten Genossenschaf- wollen einen Gesetzentwurf, der die Ge- ten von der Vergesellschaftung grund- nossenschaften rechtssicher schützt. sätzlich ausnehmen! 1
Können die Genossenschaften im Rahmen eines Vergesellschaftungs- Fazit: gesetzes rechtssicher ausgenom- men werden? Gibt es in Berlin Genos- senschaften mit mehr Ja Ja! Genossenschaften sind zwar privat- als 3000 Wohnungen? rechtlich organisiert und erzielen Ge- winne zur Reinvestition in den Bestand und können sogar Dividenden an Mit- glieder ausschütten. Ihr Hauptzweck ist Sind Genossenschaften jedoch die Versorgung ihrer Mitglieder private Wohnungs- Ja mit Wohnraum und nicht der Profit. Das unternehmen? eröffnet die Möglichkeit, sie rechtsicher von profitorientierten Immobilienkonzer- nen abzugrenzen. Sind Genossenschaften Eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 auch Immobilien- Nein Grundgesetz verfolgt als Ziel, die Woh- konzerne? nungsbestände in „Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirt- schaft“ zu überführen. Werden Genossen- Wohnungsbaugenossenschaften sind schaften auch verge- Nein zwar kein Gemeingut, arbeiten jedoch sellschaftet? gemeinwirtschaftlich: Sie sind gemein- schaftlicher Besitz ihrer Mitglieder und dienen ihrer Versorgung mit Wohnraum. Sie fallen damit bereits unter die in Art DIE LINKE Berlin unterstützt das 15 genannten „anderen Formen der Ge- Volksbegehren „Deutsche Wohnen & meinwirtschaft“. Co enteignen“ und setzt sich gleich- zeitig für starke Genossenschaften Fakt ist: ein. Denn diese leisten einen wich- Der Zweck einer Vergesellschaftung nach tigen Beitrag für bezahlbares Woh- Artikel 15 Grundgesetz ist bei Genossen- nen und stabile Mieten. Sie werden schaften bereits erfüllt. Damit ist eine daher von einer Vergesellschaftung Vergesellschaftung von Genossenschaf- nicht betroffen sein. ten grundgesetzlich ausgeschlossen. 2
Fakten und Hintergründe: Der CDU nicht auf den Leim gehen. Artikel 15 Grundgesetz: „Grund und ist in unterschiedlichen Rechtsformen Boden, Naturschätze und Produktions- möglich, nicht nur in genossenschaftli- mittel können zum Zwecke der Verge- cher. Es gibt auch gemeinwirtschaftlich sellschaftung durch ein Gesetz, das Art agierende GmbH oder Stiftungen. Bei und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Wohnungsbaugenossenschaften befin- Gemeineigentum oder in andere Formen den sich die Wohnhäuser im kollektiven der Gemeinwirtschaft überführt werden. Eigentum ihrer Mitglieder, die zum weit Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. überwiegenden Teil auch die Nutzer der 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“ Wohnungen sind. Die Bewirtschaftung ihrer Bestände erfolgt gemeinwirtschaft- Beschlusstext Volksbegehren: „Ziel lich und unterliegt der demokratischen einer Vergesellschaftung ist die Schaf- Kontrolle der Mitglieder. Der Unterschied fung von Gemeineigentum, weshalb und die Unterscheidbarkeit zu Aktien- Unternehmen in öffentlichem Eigentum gesellschaften, GmbH, Immobilienfonds oder in kollektivem Besitz der Mieter*in- und anderen Kapitalgesellschaften, de- nenschaft oder gemeinwirtschaftlich ren Unternehmensziel die Vermögens- verwaltete Unternehmen rechtssicher vermehrung der Anteilseigner (Sharehol- ausgenommen werden sollen.“ der Value) ist, sind offensichtlich. Nur für die CDU Berlin ist das ganz augenschein- Warum kein namentlicher Aus- lich nicht der Fall… schluss von Genossenschaften? Eine Ausnahme für Genossenschaf- Fast alle Wohnungsunternehmen sind ten habt Ihr doch auch bei anderen der Rechtsform nach privat, auch die Gesetzen nicht geschafft (Gleichbe- landeseigenen GmbH oder AG. Aber handlungsgrundsatz)? nicht die Rechtsform, sondern die wirt- schaftlichen Unternehmensziele und Bei einem Gesetz zur Preisregulierung die Art und Weise der Bewirtschaftung (Mietendeckel) oder für ein Zweckent- der Wohnhäuser sind maßgeblich. Eine fremdungsverbot kann man Unterneh- gemeinwirtschaftlich ausgerichtete Be- men allein auf Grund der Rechtsform wirtschaftung von Wohnungsbeständen nicht ausnehmen und ihnen damit etwas 3
erlauben, was anderen untersagt ist. lich agierenden Unternehmen sind in Hier kann man für den Einzelfall Ausnah- einem Vergesellschaftungsgesetz zu men regeln, sofern der Regelungszweck bestimmen. Damit sind die Berliner des Gesetzes davon nicht berührt wird. Wohnungsbaugenossenschaften de jure und de facto von vornherein aus- Aber ein Vergesellschaftungsgesetz ist geschlossen. etwas völlig anderes, ja Gegenteiliges. Das ist keine Normensetzung für alle. Wehret den Anfängen? Hier ist der Einzelfall grundgesetzkon- form per Gesetz zu bestimmen und zu Wenn man erst einmal anfängt, dem begründen. Der Artikel ist vor dem Hin- Shareholder Value verpflichtete Woh- tergrund der Erfahrung in das Grundge- nungskonzerne zu vergesellschaften, setz aufgenommen worden, dass Wirt- kommen dann vielleicht in Zukunft schaftsunternehmen Verantwortung noch andere dran? Ja, vielleicht, wenn und Mitschuld für zwei verheerende sich das für das Gemeinwesen als Weltkriege hatten. Grund und Boden, gut erweist. Aber das wären dann er- Bodenschätze und Produktionsmittel neut nicht Genossenschaften, sondern sollen vergesellschaftet, in Gemein- Eigentümer von Bodenschätzen oder eigentum oder in andere Formen der Produktionsmitteln. Das treibt die CDU Gemeinwirtschaft überführt werden um. Die vermeintliche Sorge um die können, wenn mit ihnen zum Schaden Genossenschaften dient der Verschlei- des Gemeinwesens Geschäfte be- erung ihrer tatsächlichen politischen trieben werden. Diese gemeinschäd- Ziele. Informieren Sie sich selbst: Das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ bewegt in diesem Jahr viele Mieter:innen in unserer Stadt. Sie entscheiden am 26. September darüber, ob dem Einfluss der Immobilienkonzerne entgegengetreten wird. Informieren Sie sich direkt bei der Initiative über Idee und Umsetzung einer Ver- gesellschaftung und machen Sie den 26. September zur Mietenwahl: www.dwenteignen.de V.i.S.d.P.: Sebastian Koch / Stand: 10. Mai 2021 Selbst aktiv werden? Wir freuen uns immer über neue Mit- streiter*innen für eine soziale, gerechte und friedliche Gesellschaft. Du willst auch aktiv werden? Dann wer- Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin de Mitglied und bring dich ein: Telefon: 030/24 009 301 www.dielinke.berlin/mitmachen info@dielinke.berlin www.dielinke.berlin 4
Sie können auch lesen